Registereintrag R000631 (natürliche Person)
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Registereintrag R000631 (natürliche Person)
Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln.
Interessenbereiche: Arbeitsmarkt; Gesundheitsförderung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Verbraucherschutz; Land- und Forstwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Außenwirtschaft; Lebens- und Genussmittelindustrie; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
Regelungsvorhaben:
- Berücksichtigung der Migrationsanalyse in REACH, Annex XVII, Eintrag 50: Umsetzung der Überprüfung der PAK-Grenzwerte, auch unter Berücksichtigung der Migration von PAK aus den Erzeugnissen, welche bis Ende 2017 hätte durchgeführt werden müssen.
- Änderung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung: Anpassung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) mit Einführung einer Regulierung nach Schadenspotenziel (Tobacco Harm Reduction) sowie Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel in Anlehnung an das Regelungsregime der E-Zigarette.
- Schaffung eines planungssicheren Rahmens im Umweltrecht: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Modernisierung des Regulierungsrahmens auf EU-Ebene (NGT Verordnungsentwurf) und national: Modernisierung des Regulierungsrahmens auf EU-Ebene (NGT Verordnungsentwurf ) und national, um die Potentiale der NZT nutzen und klimaresiliente und an lokale Umweltbedingungen angepasste sowie ertragsstarke Pflanzen verfügbar zu machen. Vor diesem Hintergrund Förderung eines starken und verlässlichen Schutz des geistigen Eigentums durch Wissensaustausch für Innovationen und einheitliche Transparenz- und Kennzeichnungsregelung von NGT-Produkten auf EU-Ebene.
Relationen
Keine Relationen.