Industriegaseverband e.V.
Text
Industriegaseverband e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Zum Zweck der Interessenvertretung nimmt der Industriegaseverband e. V. (IGV) die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen gegenüber Adressatinnen und Adressaten im Sinne des Lobbyregistergesetzes wahr. Dies umfasst insbesondere:
Führung von Gesprächen sowie fachlichem Austausch mit Vertreter:innen der Bundesregierung sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu energie-, industrie-, klima-, umwelt-, sicherheits-, verkehrs- und mittelstandsrelevanten Rahmenbedingungen für die Industriegasebranche.
Erarbeitung, Bündelung und Übermittlung von Positionen, Faktenpapieren, Stellungnahmen und Gutachten zu politischen Vorhaben, die die Gewinnung, Herstellung, Behandlung, Lagerung, den Transport, die Verwendung und die Entsorgung von Industriegasen sowie deren Anwendungen betreffen (u. a. Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen, Energie- und Infrastrukturthemen, CO2-Management/CCU/CCS sowie regulatorische Fragen in angrenzenden Bereichen).
Mitwirkung in Fachgremien, Arbeitskreisen und Konsultationsprozessen, in denen Regelungen, Standards, Richtlinien, Normen sowie gesetzliche und untergesetzliche Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene vorbereitet oder weiterentwickelt werden.
Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen, Dialogformaten und Hintergrundgesprächen zur Vermittlung von Praxiswissen, technischen Zusammenhängen und Umsetzungsfolgen geplanter oder bestehender Regelungen.
Koordination der verbandlichen Interessenvertretung mit relevanten Partnerverbänden, insbesondere auf europäischer Ebene (z. B. im Austausch mit dem Europäischen Industriegaseverband), um konsistente Positionen zu erarbeiten und in politische Prozesse einzubringen.
Ziel der Interessenvertretung ist es, die Perspektiven und praktischen Auswirkungen für die Industriegasebranche in politische Entscheidungsprozesse einzubringen und Impulse für sachgerechte, praxistaugliche und rechtssichere Regelungen zu geben.
Interessenbereiche: Verkehrsinfrastruktur; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Kleine und mittlere Unternehmen; Immissionsschutz; EU-Gesetzgebung; Straßenverkehr; Industriepolitik; Güterverkehr; Lebens- und Genussmittelindustrie; Schienenverkehr; Arzneimittel; EU-Binnenmarkt; Energienetze; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Lebensmittelsicherheit; Allgemeine Energiepolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Regelungsvorhaben:
- Rechtlicher Rahmen für CCU/CCS: zügiger Hochlauf & Infrastruktur: Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung bzw. Anpassung eines bundesrechtlichen Rahmens, der Abscheidung, Transport, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCU/CCS) ermöglicht und beschleunigt. Angestrebt werden insbesondere klare Genehmigungs-/Zulassungsregeln, Regelungen zur CO2-Transportinfrastruktur (z. B. Leitungen/Terminals) sowie Planungs- und Investitionssicherheit (z. B. durch Förder-/Anreizmechanismen bzw. Definitionen/Anwendungsbereiche), damit Pilot- und Industrieanwendungen zügig in den Regelbetrieb überführt werden können.
- Industriestrompreis/Netzentgelte/Strommarktdesign: Entlastung energieintensiver Industrie: Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung bzw. Änderung bundes- und/oder EU-rechtlicher Rahmenbedingungen zur Senkung und Verstetigung der Stromkosten für energieintensive Industrien (u. a. Strompreisbestandteile/Netzentgelte, Strommarktdesign, ggf. Instrumente wie Industrie-/Brückenstrompreis) sowie die Flankierung dieser Regelungen mit Vorgaben, die den Markthochlauf von Wasserstoff und den Einsatz von CCS/CCU in der industriellen Transformation rechtssicher ermöglichen.
- Strompreiskompensation: Level-Playing-Field durch Anpassung indirekter CO2-Kosten-Regeln: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung der europäischen und ggf. nationalen Vorgaben zur Strompreiskompensation (Behandlung indirekter CO2-Kosten) mit dem Zweck, vergleichbar betroffene energieintensive Unternehmen in der EU einheitlich und diskriminierungsfrei zu behandeln. Angestrebt wird eine differenzierte Methodik/Abgrenzung bei der Berücksichtigung indirekter CO2-Kosten, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mitgliedstaaten bzw. Branchen zu vermeiden.
- AMG-Klarstellung: Rechtssicherheit für Versorgung mit Flüssigsauerstoff (Homecare/Übergang): Ziel der Interessenvertretung ist eine Änderung bzw. Klarstellung arzneimittelrechtlicher Vorgaben, um die Versorgung von Homecare-Patient:innen mit Flüssigsauerstoff – insbesondere im Übergang Krankenhaus/Heimtherapie – rechtssicher zu ermöglichen. Angestrebt wird eine eindeutige Abgrenzung der Anforderungen an Herstellungserlaubnis und Zulassungspflicht für die betroffenen Versorgungs-/Bereitstellungsprozesse, um Rechtsunsicherheiten und Versorgungsrisiken zu vermeiden.
Relationen
Keine Relationen.