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Erfahrungsaustauschkreis der zugelassenen Überwachungsstellen (EK ZÜS)

lobbyregister / register_entry 07.06.2024 · Original ↗

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Erfahrungsaustauschkreis der zugelassenen Überwachungsstellen (EK ZÜS) Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä. Der EK ZÜS dient dem Austausch von Erkenntnissen zwischen den zugelassenen Überwachungsstellen, soweit dies der Verhinderung von Schadensfällen dient. Er soll den fachlichen Erfahrungsaustausch der zugelassenen Überwachungsstellen gewährleisten und koordinieren sowie die ZLS als Zulassungsbehörde der Bundesländer nach § 18 ÜAnlG zu fachlichen und administrativen Fragestellungen beraten. Im Einzelnen sind mit dieser Aufgabe unter anderem folgende Tätigkeiten verbunden: - Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit einschlägigen Normen, z. B. DIN EN ISO/IEC 17020 - Festlegungen von Inhalt und Umfang der Inspektionen sowie der Dokumentation zur Erzielung eines einheitlichen Prüfniveaus - Zusammenarbeit mit den für die Betriebssicherheit zuständigen Stellen, wie Länderministerien, Ausschuss für Betriebssicherheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Zusammenarbeit mit anderen Erfahrungsaustauschkreisen der ZLS Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt der EK ZÜS auch Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes, insbesondere gegenüber Ministerien aber auch dem Bundestag. Dazu erstellt sie insbesondere Positionen, pflegt Kontakte sowie informiert über aktuelle Themen und tauscht sich dazu aus. Der EK ZÜS wird organisatorisch durch den TÜV-Verband e.V. (Registernummer R000008) betreut. Der EK ZÜS ist bereits seit mehreren Jahren aktiv. Eine Eintragung im Lobbyregister vor dem Jahr 2024 erfolgte jedoch nicht, da durch den EK ZÜS nur Interessenvertretung bis auf Ebene der Referatsleiterinnen und Referatsleiter in Bundesministerien betrieben wurde/wird. Interessenvertretung gegenüber Organen, Gremien, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgte/erfolgt nicht. Interessenvertretung gegenüber Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretären, Staatssekretärinnen und Staatssekretären, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern sowie Unterabteilungsleiterinnen und Unterabteilungsleitern erfolgte/erfolgt nicht. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Verbraucherschutz; Digitalisierung Regelungsvorhaben: - Auslegung und Umsetzung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG): Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable Auslegung und Umsetzung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des Arbeits- und Drittschutzes sowie die Anwendbarkeit durch die Sachverständigen der nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) anerkannten zugelassenen Überwachungsstellen. - Auslegung und Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable Auslegung und Umsetzung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des Arbeits- und Drittschutzes sowie die Anwendbarkeit durch die Sachverständigen der nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) anerkannten zugelassenen Überwachungsstellen. - Anpassung der Betriebssicherheitsverordnung im Zusammenhang mit Bürokratieabbauinitiativen: Ziel ist die Umsetzung eines praktikablen Rechtsrahmens, der sowohl Sicherheitsbelange als auch Entlastungsziele beim Abbau unnötiger Bürokratie berücksichtigt und das vorhandene Sicherheitsniveau für Beschäftigte und Dritte im Gefahrenbereich einer überwachungsbedürftigen Anlage nicht absenkt.

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