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Vollversammlung der Sachverständigenorganisationen nach AwSV

lobbyregister / register_entry 07.06.2024 · Original ↗

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Vollversammlung der Sachverständigenorganisationen nach AwSV Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä. Der in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vorgeschriebene Erfahrungsaustausch der Sachverständigen-Organisationen (SVO) nach AwSV (im Folgenden Vollversammlung) dient dem Austausch von Erkenntnissen zwischen den Sachverständigen-Organisationen auf dem Gebiet der Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, der Erstellung von Gutachten im Rahmen der Eignungsfeststellung sowie auf dem Gebiet der Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben, mit dem Ziel einer Abstimmung fachlicher Positionen, dem Austausch neuer Erkenntnisse und einer vergleichbaren Vorgehensweise in ähnlich gelagerten Fällen. Er soll den nach § 55 Nr. 5 AwSV erforderlichen fachlichen Erfahrungsaustausch der SVO gewährleisten und koordinieren sowie Behörden zu fachlichen und administrativen Fragestellungen beraten. Mit dieser Aufgabe sind unter anderem folgende Tätigkeiten verbunden: - Erfahrungsaustausch zu Anlagenprüfungen, Gutachten im Rahmen von Eignungsfeststellungsverfahren und ggf. Zertifizierung und Überwachung der Fachbetriebe mit dem Ziel, dass diese von allen SVO nach gleichen Maßstäben und einheitlichem Anforderungsniveau vorgenommen werden sollen, - Erfahrungsaustausch zu Inhalten und Anforderungen der anzuwendenden Gesetze, Verordnungen und einschlägigen technischen Regeln - Erfahrungsaustausch mit den für den Gewässerschutz zuständigen Stellen, z. B. den für den Gewässerschutz zuständigen Ministerien von Bund und Ländern, Anerkennungsbehörden, Deutsches Institut für Bautechnik, Gremien der DWA Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt die Vollversammlung auch Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes, insbesondere gegenüber Ministerien, aber auch dem Bundestag. Dazu erstellt sie insbesondere Positionen, pflegt Kontakte sowie informiert über aktuelle Themen und tauscht sich dazu aus. Die Vollversammlung wird organisatorisch durch den TÜV-Verband e.V. (Registernummer R000008) betreut. Die Vollversammlung ist bereits seit mehreren Jahren aktiv. Eine Eintragung im Lobbyregister vor dem Jahr 2024 erfolgte jedoch nicht, da durch die Vollversammlung nur Interessenvertretung bis auf Ebene der Referatsleiterinnen und Referatsleiter in Bundesministerien betrieben wurde/wird. Interessenvertretung gegenüber Organen, Gremien, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgte/erfolgt nicht. Interessenvertretung gegenüber Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretären, Staatssekretärinnen und Staatssekretären, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern sowie Unterabteilungsleiterinnen und Unterabteilungsleitern erfolgte/erfolgt nicht. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Umwelt" Regelungsvorhaben: - Auslegung und Umsetzung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV): Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable Auslegung und Umsetzung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Sinne des Gewässerschutzes sowie die Anwendbarkeit durch die Sachverständigen der nach der AwSV anerkannten Sachverständigenorganisationen. - Auslegung und Umsetzung der §§ 62 und 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable Auslegung und Umsetzung der §§ 62 und 63 Wasserhaushaltsgesetz im Sinne des Gewässerschutzes sowie die Anwendbarkeit durch die Sachverständigen der nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) anerkannten Sachverständigenorganisationen.

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