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Erfahrungsaustauschkreis der notifizierten Stellen nach Aufzugsrichtlinie (EK 3)

lobbyregister / register_entry 19.06.2024 · Original ↗

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Erfahrungsaustauschkreis der notifizierten Stellen nach Aufzugsrichtlinie (EK 3) Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä. Der EK 3: - dient dem Austausch von Erfahrungen und Standpunkten bezüglich der Anwendung der Konformitätsbewertungsverfahren im Rahmen des Anwendungsbereiches der Aufzugsrichtlinie (2014/33/EU) mit der Zielsetzung, zu einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der Anforderungen und Verfahren beizutragen, - arbeitet technische Stellungnahmen, bezüglich spezifischer Fragen der Konformitätsbeurteilungsverfahren von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen auf Grundlage der produktbezogenen Qualitätssicherung im Sinne der Richtlinie aus, - bietet ein Forum für die Lösung von Fragen, die im allgemeinen Interesse liegen, und sich auf die Zertifizierung und andere technische Aspekte bei der Anwendung der Richtlinien / der Regelwerke beziehen, - sammelt und übermittelt Fragen und Problemstellungen, die sich aus der Anwendung der Richtlinien / der Regelwerke ergeben, - formuliert Empfehlungen bezüglich der Anwendung der Richtlinien / der Regelwerke an die europäische Arbeitsgruppe der notifizierten Stellen „Notified Body Forum Lifts (NB-L)“, - ist das Gremium für Information und Austausch der notifizierten Stellen mit den teilnehmenden Akkreditierungs- und Zulassungsstellen (ZLS, DAkkS). Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt der EK 3 auch Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes, insbesondere gegenüber Ministerien aber auch dem Bundestag. Dazu erstellt sie insbesondere Positionen, pflegt Kontakte sowie informiert über aktuelle Themen und tauscht sich dazu aus. Der EK 3 wird organisatorisch durch den TÜV-Verband e.V. (Registernummer R000008) betreut. Der EK 3 ist bereits seit mehreren Jahren aktiv. Eine Eintragung im Lobbyregister vor dem Jahr 2024 erfolgte jedoch nicht, da durch den EK 3 nur Interessenvertretung bis auf Ebene der Referatsleiterinnen und Referatsleiter in Bundesministerien betrieben wurde/wird. Interessenvertretung gegenüber Organen, Gremien, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgte/erfolgt nicht. Interessenvertretung gegenüber Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretären, Staatssekretärinnen und Staatssekretären, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern sowie Unterabteilungsleiterinnen und Unterabteilungsleitern erfolgte/erfolgt nicht. Interessenbereiche: Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Digitalisierung; EU-Binnenmarkt Regelungsvorhaben: - Evaluierung und ggf. Überarbeitung der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU im Sinne der Benannten Stellen: Die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU regelt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Aufzügen im EU-Binnenmarkt. Die EU-Kommission plant eine Evaluierung der Funktionsweise der Richtlinie im Jahr 2024. Auf Basis der Ergebnisse soll darüber entschieden werden, ob die Aufzugsrichtlinie überarbeitet werden soll. Ziel der Interessensvertretung ist es, die Erfahrungen der Benannten Stellen mit Blick auf die Funktionsweise der Richtlinie sowie ausstehenden Regelungslücken im Evaluations- und Überarbeitungsprozess mit einfließen zu lassen.

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