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Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde

dip / rede 07.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde Wie viele Antragstellungen auf Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes bzw. Asylanträge von ukrainischen Staatsangehörigen hat es im Juli, August bzw. September 2026 gegeben (bitte jeweils nach Monaten differenzieren und zudem die jeweilige Zahl der Männer zwischen 23 und 60 Jahren kenntlich machen), und wie ist die Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bzw. der Verwaltungsgerichte zu Asylanträgen ukrainischer Männer zwischen 23 und 60 Jahren (hinsichtlich der Alterseingrenzung gegebenenfalls bitte zumindest einen Annäherungswert nehmen) im bisherigen Jahr 2026 (bitte nach den unterschiedlichen Schutzstatus bzw. Ablehnungs- bzw. Erledigungsformen differenzieren)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Ausweislich des Ausländerzentralregisters zum Stichtag 31. August 2026 haben im Monat Juli 2026 insgesamt 8 072 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz gestellt, davon waren 1 774 Männer im Alter zwischen 23 und 60 Jahren. Im Monat August 2026 haben insgesamt 7 832 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz gestellt, davon waren 1 468 Männer im Alter zwischen 23 und 60 Jahren. Daten für den Monat September 2026 liegen derzeit noch nicht vor. Daten zu monatlichen Asylanträgen, differenziert nach Staatsangehörigkeit, können der öffentlich zugänglichen Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf dessen Webseite entnommen werden. Im Monat Juli 2026 haben 14 Männer im Alter zwischen 23 und 60 Jahren und ukrainischer Staatsangehörigkeit einen Antrag auf Asyl beim BAMF eingereicht. Im Monat August 2026 haben 14 Männer im Alter zwischen 23 und 60 Jahren und ukrainischer Staatsangehörigkeit einen Antrag auf Asyl beim BAMF eingereicht. Im Monat September 2026 haben 30 Männer im Alter zwischen 23 und 60 Jahren und ukrainischer Staatsangehörigkeit einen Antrag auf Asyl beim BAMF eingereicht. Im Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2026 wurden vom BAMF insgesamt 284 Entscheidungen zu Asylanträgen von Männern im Alter zwischen 23 und 60 Jahren und ukrainischer Staatsangehörigkeit getroffen. Davon wurde in zwei Fällen subsidiärer Schutz gewährt, in einem Fall ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Aufenthaltsgesetz festgestellt und 194 Ablehnungen und 87 sonstige Verfahrenserledigungen getroffen. Im Zeitraum 1. Januar bis 31. Juli 2026 wurden gemäß der Gerichtsstatistik für Erst- und Folgeanträge des BAMF insgesamt 161 Entscheidungen von Verwaltungsgerichten über Klagen, Berufungen und Revisionen von Männern im Alter zwischen 23 und 60 Jahren und ukrainischer Staatsangehörigkeit erfasst. In vier Entscheidungen wurde der Flüchtlingsschutz und in einer Entscheidung der subsidiäre Schutz zuerkannt, in zwölf Entscheidungen wurde das Vorliegen von Abschiebungsverboten gemäß § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Aufenthaltsgesetz festgestellt. Des Weiteren kam es zu 69 Ablehnungen, 70 formellen Verfahrenserledigungen und fünf Entscheidungen über kein weiteres Verfahren.

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