Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde
Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde
Wie viele Antragstellungen auf Schutz nach § 24 des
Aufenthaltsgesetzes bzw. Asylanträge von ukrainischen
Staatsangehörigen hat es im Juli, August bzw. September 2026
gegeben (bitte jeweils nach Monaten differenzieren und zudem
die jeweilige Zahl der Männer zwischen 23 und 60 Jahren
kenntlich machen), und wie ist die Entscheidungspraxis des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bzw. der
Verwaltungsgerichte zu Asylanträgen ukrainischer Männer zwischen
23 und 60 Jahren (hinsichtlich der Alterseingrenzung
gegebenenfalls bitte zumindest einen Annäherungswert nehmen) im
bisherigen Jahr 2026 (bitte nach den unterschiedlichen
Schutzstatus bzw. Ablehnungs- bzw. Erledigungsformen
differenzieren)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Ausweislich des Ausländerzentralregisters zum
Stichtag 31. August 2026 haben im Monat Juli 2026 insgesamt
8 072 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit
einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach § 24
Aufenthaltsgesetz gestellt, davon waren 1 774 Männer im Alter
zwischen 23 und 60 Jahren. Im Monat August 2026
haben insgesamt 7 832 Personen mit ukrainischer
Staatsangehörigkeit einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel
nach § 24 Aufenthaltsgesetz gestellt, davon waren
1 468 Männer im Alter zwischen 23 und 60 Jahren. Daten
für den Monat September 2026 liegen derzeit noch nicht
vor.
Daten zu monatlichen Asylanträgen, differenziert nach
Staatsangehörigkeit, können der öffentlich zugänglichen
Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) auf dessen Webseite entnommen
werden. Im Monat Juli 2026 haben 14 Männer im Alter
zwischen 23 und 60 Jahren und ukrainischer
Staatsangehörigkeit einen Antrag auf Asyl beim BAMF eingereicht.
Im Monat August 2026 haben 14 Männer im Alter
zwischen 23 und 60 Jahren und ukrainischer
Staatsangehörigkeit einen Antrag auf Asyl beim BAMF eingereicht.
Im Monat September 2026 haben 30 Männer im Alter
zwischen 23 und 60 Jahren und ukrainischer
Staatsangehörigkeit einen Antrag auf Asyl beim BAMF eingereicht.
Im Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2026 wurden
vom BAMF insgesamt 284 Entscheidungen zu
Asylanträgen von Männern im Alter zwischen 23 und 60
Jahren und ukrainischer Staatsangehörigkeit getroffen.
Davon wurde in zwei Fällen subsidiärer Schutz gewährt, in
einem Fall ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Absatz 5
oder Absatz 7 Aufenthaltsgesetz festgestellt und 194
Ablehnungen und 87 sonstige Verfahrenserledigungen
getroffen.
Im Zeitraum 1. Januar bis 31. Juli 2026 wurden gemäß
der Gerichtsstatistik für Erst- und Folgeanträge des
BAMF insgesamt 161 Entscheidungen von
Verwaltungsgerichten über Klagen, Berufungen und Revisionen von
Männern im Alter zwischen 23 und 60 Jahren und
ukrainischer Staatsangehörigkeit erfasst. In vier
Entscheidungen wurde der Flüchtlingsschutz und in einer
Entscheidung der subsidiäre Schutz zuerkannt, in zwölf
Entscheidungen wurde das Vorliegen von
Abschiebungsverboten gemäß § 60 Absatz 5 oder Absatz 7
Aufenthaltsgesetz festgestellt. Des Weiteren kam es zu 69
Ablehnungen, 70 formellen Verfahrenserledigungen und fünf
Entscheidungen über kein weiteres Verfahren.
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