Asylverfahren von Geflüchteten aus der Russischen Föderation
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Asylverfahren von Geflüchteten aus der Russischen Föderation
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3168
21. Wahlperiode 08.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mandy
Eißing, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Cem Ince,
Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Luigi Pantisano, Bodo
Ramelow, Lea Reisner, David Schliesing, Ulrich Thoden, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Asylverfahren von Geflüchteten aus der Russischen Föderation
In den vergangenen Jahren sind Hunderttausende Menschen aus Russland
geflüchtet. Nicht nur, um sich dem Kriegsdienst in der Ukraine zu entziehen,
sondern auch, weil die Handlungsmöglichkeiten von zivilgesellschaftlichen
Akteuren, Aktivistinnen und Aktivisten und Oppositionellen in Russland zunehmend
eingeschränkt werden. So wurde 2021 die Menschen- und
Bürgerrechtsorganisation „Memorial“ wegen angeblicher Verstöße gegen das „Agentengesetz“
zwangsweise aufgelöst. 2023 stufte der Oberste Gerichtshof in Russland die
LGBTIQ+-Bewegung als „extremistisch“ ein. Noch vor Inkrafttreten des
Gesetzes fanden in Moskau Razzien in LGBTIQ-freundlichen Clubs statt,
Hinweise auf alles nicht Heterosexuelle werden seither aus der Öffentlichkeit
verbannt. Schon in den Jahren zuvor sahen sich queere Menschen in Russland
einer zunehmenden Verfolgung ausgesetzt. 2025 wurden in Russland die
Gesetze gegen „Extremismus“ verschärft, mit der Folge, dass die Meinungs- und
Vereinigungsfreiheit weiter eingeschränkt und die kritische Zivilgesellschaft
unter Druck gesetzt wird. Von willkürlicher Strafverfolgung und unfairen
Gerichtsverfahren sind unter anderem Regierungskritiker, Gegnerinnen des
Krieges in der Ukraine, Menschenrechtsverteidiger und Journalistinnen betroffen.
In Gewahrsam sind nach Informationen von Amnesty International Folter und
andere Formen der Misshandlung weit verbreitet (www.amnesty.de/allgemein/
pressemitteilung/russland-verbot-von-memorial-ist-zaesur, www.tagesscha
u.de/ausland/europa/russland-verbot-lgbtq-bewegung-extremismus-100.html,
www.dw.com/de/lgbtq-in-russland-das-ende-des-regenbogens/a-67700195,
www.amnesty.de/aktuell/russland-verschaerft-gesetze-gegen-extremismus-eins
chraenkung-meinungsfreiheit-vereinigungsfreiheit, www.amnesty.de/informier
en/amnesty-report/russland-2024).
Besonders kritisch ist die Menschenrechtslage in der russischen Teilrepublik
Tschetschenien. Von dort werden regelmäßig Fälle von Entführungen und
Verschwindenlassen gemeldet (www.ecoi.net/de/dokument/2089408.html).
Zugleich deuten Berichte darauf hin, dass Angehörige ethnischer Minderheiten,
die meist in den ärmeren Regionen Russlands leben, überdurchschnittlich
häufig zum Kriegsdienst eingezogen werden. Dabei könnte auch die
überproportionale Inhaftierung dieser Gruppen eine Rolle spielen, weil aus Gefängnissen
besonders viele Soldaten rekrutiert werden (www.fr.de/politik/aufgrund-von-ruec
kschlaegen-im-ukraine-konflikt-putin-laesst-ausrottung-ganzer-nationen-zu-zr-
93597665.html). In der Praxis ist es kaum möglich, sich der Einberufung zum
Militär zu entziehen. Es gibt in der Russischen Föderation zwar formal ein
Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Ein Antrag kann aber nur bis zur
Einberufung gestellt werden, für Reservisten und Soldaten existiert diese
Möglichkeit nicht. Personen, die sich der Einberufung dennoch entziehen, drohen
mehrjährige Haftstrafen. Zudem werden Anträge auf Zivildienst teilweise missachtet
und die Antragstellenden zur Armee eingezogen, bevor ein Gericht sich damit
befassen konnte (https://de.connection-ev.org/article-3879, www.kontextwoche
nzeitung.de/gesellschaft/761/tipps-per-telegram-10530.html).
Trotz zahlreicher, aus Sicht der Fragestellenden besorgniserregender
Menschenrechtsverstöße in der Russischen Föderation bekommen nur wenige
Asylsuchende aus dem Land in Deutschland einen Schutzstatus (vgl. ebd.).
Gleichzeitig arbeiten Bund und Länder daran, die Zahl der Abschiebungen nach
Russland zu erhöhen (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/abschiebungen-russl
and-krieg-100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Asylanträge von Asylsuchenden aus der Russischen Föderation
wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2021
registriert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie stellen sich diese Zahlen dar, wenn nach der sogenannten
Volkszugehörigkeit der Antragstellenden differenziert wird?
b) Wie viele Asylanträge von männlichen Asylsuchenden aus der
Russischen Föderation im wehrfähigen Alter wurden beim BAMF seit 2021
registriert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Wie viele der Antragstellenden waren Frauen?
d) Wie viele der Antragstellenden waren minderjährig (bitte nach 0 bis
13 Jahre, 14 bis 16 Jahre, 17 Jahre aufschlüsseln)?
2. Wie hat das BAMF seit 2021 über die Asylanträge von Asylsuchenden
aus der Russischen Föderation entschieden (bitte nach Jahren
aufschlüsseln und nach Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem
Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich
unbegründet, Entscheidung im Dublin-Verfahren, sonstigen
Verfahrenserledigungen differenzieren)?
a) Wie lauten diese Zahlen differenziert nach der sogenannten
Volkszugehörigkeit der Antragstellenden?
b) Wie lauten diese Zahlen für männliche Antragstellende im
wehrfähigen Alter?
3. Wie hat sich die um formelle Entscheidungen bereinigte Schutzquote
beim BAMF für Asylsuchende aus der russischen Föderation seit 2021
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie lauten diese Zahlen, wenn nach der sogenannten
Volkszugehörigkeit der Antragstellenden differenziert wird?
b) Wie hat sich diese Schutzquote in Bezug auf männliche
Antragstellende im wehrfähigen Alter entwickelt?
4. Wie haben die Verwaltungsgerichte seit 2021 über die Klagen von
Asylsuchenden aus der Russischen Föderation gegen Entscheidungen des
BAMF entschieden (bitte wie zu Frage 2 aufschlüsseln)?
a) Wie lauten diese Zahlen differenziert nach der sogenannten
Volkszugehörigkeit der Antragstellenden?
b) Wie lauten diese Zahlen für männliche Antragstellende im
wehrfähigen Alter?
5. Wie hat sich die um formelle Entscheidungen bereinigte gerichtliche
Aufhebungsquote bei Klagen gegen Entscheidungen des BAMF für
Asylsuchende aus der Russischen Föderation seit 2021 entwickelt (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie lauten diese Zahlen, wenn nach der sogenannten
Volkszugehörigkeit der Antragstellenden differenziert wird?
b) Wie hat sich diese bereinigte Aufhebungsquote in Bezug auf
männliche Antragstellende im wehrfähigen Alter entwickelt?
6. Wie lange dauerten die Asylverfahren von Asylsuchenden aus der
Russischen Föderation seit 2021 im Schnitt bis zu einer behördlichen
Entscheidung (bitte nach Jahren aufschlüsseln und auch nach der sogenannten
Volkszugehörigkeit der Antragstellenden differenziert darstellen)?
7. Wie lange dauerten die gerichtlichen Verfahren bei Klagen gegen
Entscheidungen des BAMF von Asylsuchenden aus der Russischen
Föderation seit 2021 (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln und
zusätzlich nach der sogenannten Volkszugehörigkeit der Antragstellenden
differenziert darstellen)?
8. Wie viele russische Staatsangehörige leben derzeit in Deutschland?
a) In welchen Bundesländern halten sie sich auf?
b) Welchen Aufenthaltsstatus haben sie (bitte auch angeben, wie viele
der russischen Staatsangehörigen ausreisepflichtig mit oder ohne
Duldung sind)?
9. Wie viele Personen wurden seit 2021 aus Deutschland in die Russische
Föderation abgeschoben (bitte nach Jahren aufschlüsseln, bitte auch
angeben, wie viele der Abschiebungen über welchen Transitstaat erfolgten)?
a) Wie viele Frauen und Minderjährige waren unter den Abgeschobenen?
b) Wie viele waren männlich und im wehrfähigen Alter?
c) Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie viele
Angehörige ethnischer Minderheiten unter den Abgeschobenen waren, und
wenn ja, welche?
10. Gab es seit 2021 Sammelabschiebungen aus Deutschland in die Russische
Föderation, und wenn ja, welche (bitte mit Datum und Zahl der
abgeschobenen Personen auflisten)?
11. Wie viele russische Asylsuchende wurden seit 2021 in einen anderen EU-
Staat überstellt (bitte nach Jahren und den zehn wichtigsten EU-Staaten
aufschlüsseln, bitte zusätzlich nach der sogenannten Volkszugehörigkeit
der Überstellten differenzieren)?
12. Wie viele Abschiebungen in die Russische Föderation scheiterten seit
2021 vor bzw. nach der Übergabe an die Bundespolizei, und was waren
jeweils die Gründe dafür (bitte nach Jahren differenzieren)?
13. Über welche Transitstaaten sind Abschiebungen in die Russische
Föderation derzeit möglich, und mit welchen Fluggesellschaften arbeitet die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang zusammen?
a) Sind Medienberichte zutreffend, wonach die Abschiebungen nach dem
Umstieg in einem Transitstaat von Sicherheitspersonal der jeweiligen
Fluggesellschaften begleitet werden, und wenn ja, auf welcher
rechtlichen Grundlage beruht diese Kooperation (www.tagesschau.de/inves
tigativ/ndr-wdr/abschiebungen-russland-krieg-100.html)?
b) Welche (ungefähren) Kosten entstehen für den Bund bei dieser Art der
Kooperation pro Abschiebung im Schnitt?
14. Wie viele Personen sind seit 2021 mit einer finanziellen Förderung des
Bundes oder der Länder in die Russische Föderation ausgereist (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Menschenrechtslage
in der Russischen Föderation und insbesondere in Tschetschenien?
a) Wie hat diese sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
russischen Einmarsch in die Ukraine verändert?
b) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Austritt
Russlands aus der Europäischen Menschenrechtskonvention im September
2022 auf die Menschenrechtslage in Russland ausgewirkt?
16. Wann wurde der Lagebericht des Auswärtigen Amts für die Russische
Föderation zuletzt aktualisiert, und welche Änderungen wurden
vorgenommen?
17. Wann wurden die internen Leitlinien des BAMF bezüglich der Russischen
Föderation zuletzt aktualisiert, und welche Änderungen wurden
vorgenommen?
18. Haben deutsche Behörden nach wie vor die Sorge, dass aus Deutschland
abgeschobene Personen als Soldaten in den Ukrainekrieg geschickt
werden könnten, wie die ARD 2024 berichtete (www.tagesschau.de/investigat
iv/ndr-wdr/abschiebungen-russland-krieg-100.html), und wenn ja,
inwieweit können Abschiebungen in die Russische Föderation vor diesem
Hintergrund gerechtfertigt sein?
19. Unter welchen Umständen ist es nach Kenntnis der Bundesregierung in
der Russischen Föderation möglich, den Wehrdienst bzw. die Einberufung
zum Militär zu verweigern?
a) Wie hat sich diese Möglichkeit seit Beginn des Ukrainekriegs im
Februar 2022 verändert?
b) Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Möglichkeiten der Wehrdienstverweigerung für unterschiedliche
Bevölkerungsgruppen?
c) Wie viele Verfahren vor russischen Militärgerichten im
Zusammenhang mit Wehrdienstverweigerung gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2022, und zu wie vielen Verurteilungen haben diese
geführt (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
20. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Ausspähung oder Verfolgung
russischer und insbesondere tschetschenischer Oppositioneller durch
Spitzel oder Vertreter des russischen oder tschetschenischen
Sicherheitsapparats in Deutschland, und wenn ja, welche?
21. Wie viele russische Staatsangehörige werden von den deutschen
Sicherheitsbehörden als islamistische „Gefährder“ eingestuft, wie viele von
ihnen sind anerkannte Flüchtlinge, abgelehnte Asylsuchende oder
befinden sich aktuell im Asylverfahren, und wie viele tschetschenische
Volkszugehörige sind darunter?
22. Hat die Russische Föderation seit 2021 Auslieferungsersuchen an
deutsche Behörden gestellt, wenn ja, welche, wie viele von ihnen wurden
bewilligt, wie viele vollzogen, und welche Delikte wurden den Betroffenen
zur Last gelegt (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Berlin, den 21. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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