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Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde

dip / rede 07.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Frage gebildet, ob für KI-Modelle von Unternehmen, die öffentlich die Entwicklung von künstlicher „Superintelligenz“ (Artificial Superintelligence – ASI; www.bundesfinanzministerium.de/ Monatsberichte/Ausgabe/2026/08/Inhalte/Kapitel-2- Analysen/2-2-ai-economy.html) als Ziel angeben, eine Zulassungspflicht vor Markteinführung gesetzlich geregelt werden sollte (bitte ausführen), und bis wann ist gegebenenfalls mit der Vorlage eines Referenten- oder Gesetzentwurfs zu rechnen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Mit der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) besteht bereits ein unionsweit harmonisierter Rechtsrahmen. Soweit entsprechende Modelle als KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck einzuordnen sind, unterliegen sie den Vorgaben der KI-Verordnung. Für Modelle mit systemischem Risiko gelten insbesondere weitergehende Pflichten zur Modellbewertung, Risikominderung, Meldung schwerwiegender Vorfälle und Cybersicherheit. Die Überwachung und Durchsetzung dieser Vorgaben obliegt auf Unionsebene der Europäischen Kommission beziehungsweise ihrem KI-Büro (AI Office). Das deutsche Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung (Bundesgesetzblatt Teil I – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 – Bundesgesetzblatt) regelt ergänzend die nationalen Zuständigkeiten und Verfahren. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung derzeit keinen zusätzlichen Regelungsbedarf für eine Zulassungspflicht, die allein an die öffentliche Zielsetzung eines Unternehmens anknüpft, „Artificial Superintelligence“ zu entwickeln.

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