Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde
Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Frage
gebildet, ob für KI-Modelle von Unternehmen, die öffentlich
die Entwicklung von künstlicher „Superintelligenz“ (Artificial
Superintelligence – ASI; www.bundesfinanzministerium.de/
Monatsberichte/Ausgabe/2026/08/Inhalte/Kapitel-2-
Analysen/2-2-ai-economy.html) als Ziel angeben, eine
Zulassungspflicht vor Markteinführung gesetzlich geregelt werden
sollte (bitte ausführen), und bis wann ist gegebenenfalls mit
der Vorlage eines Referenten- oder Gesetzentwurfs zu
rechnen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Mit der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)
besteht bereits ein unionsweit harmonisierter
Rechtsrahmen. Soweit entsprechende Modelle als KI-Modelle mit
allgemeinem Verwendungszweck einzuordnen sind,
unterliegen sie den Vorgaben der KI-Verordnung. Für
Modelle mit systemischem Risiko gelten insbesondere
weitergehende Pflichten zur Modellbewertung,
Risikominderung, Meldung schwerwiegender Vorfälle und
Cybersicherheit.
Die Überwachung und Durchsetzung dieser Vorgaben
obliegt auf Unionsebene der Europäischen Kommission
beziehungsweise ihrem KI-Büro (AI Office). Das
deutsche Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung
(Bundesgesetzblatt Teil I – Gesetz zur Durchführung der
Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung
harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur
Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008,
(EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858,
(EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der
Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 –
Bundesgesetzblatt) regelt ergänzend die nationalen
Zuständigkeiten und Verfahren. Vor diesem Hintergrund
sieht die Bundesregierung derzeit keinen zusätzlichen
Regelungsbedarf für eine Zulassungspflicht, die allein
an die öffentliche Zielsetzung eines Unternehmens
anknüpft, „Artificial Superintelligence“ zu entwickeln.
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