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Einsatz, Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz in der Justiz - Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5683)

dip / drucksache 18.05.2026 · WP 21 · 21/5985 · Antwort · Original ↗

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Einsatz, Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz in der Justiz - Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5683) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5985 21. Wahlperiode 18.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich von Zons, Dr. Christoph Birghan, Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5683 – Einsatz, Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz in der Justiz – Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf dem Jahrespressegespräch für das Jahr 2025 des Bundessozialgerichts (BSG) erklärte die Präsidentin Dr. Christine Fuchsloch die zunehmende Bedeutung digitaler Technologien und insbesondere künstlicher Intelligenz (KI) für die Justiz. Im Gespräch wurde darauf hingewiesen, dass es vermehrt zu Erstellungen von Anträgen komme, die jedoch nicht durch Anwälte, sondern durch eine KI verfasst worden sind. Dies stelle die Sozialgerichte vor erhebliche Herausforderungen, etwa hinsichtlich Rechtssicherheit, Antragsformen und Bearbeitungsständen, sodass eine spürbare Mehrbelastung aufgrund der KI eintrete. Als einer der Hauptgründe wird die fehlende Anzahl an Fachanwälten für Sozialrecht benannt. Als Vergleich werden die Fachanwälte im Arbeitsrecht herangezogen, welche mit 11 314 Berufsträgern fast zehnmal so viele Fachanwälte darstelle wie die Fachanwaltschaft im Sozialrecht mit knapp 1 619 Anwälten (www.lto.de/recht/justiz/j/bsg-jahresbericht-fuer-2025- ki-fachanwaelte-sozialstaat-reform; abgerufen am 16. April 2026).  1. Ist der Bundesregierung eine Zunahme von durch KI (künstliche Intelligenz) verfassten Anträgen oder Schriftsätzen an den anderen Gerichtsbarkeiten bekannt? Der Bundesregierung ist bekannt, dass künstliche Intelligenz (KI) auch zur Erstellung von Schriftsätzen eingesetzt wird. Es handelt sich hierbei nicht um eine gänzlich neue Entwicklung. Konkrete Erkenntnisse über eine aktuelle Zunahme derart erstellter Schriftsätze liegen der Bundesregierung jedoch nicht vor.  2. Wenn Frage 1 bejaht wird, welche Zahlen liegen der Bundesregierung dazu vor (bitte nach Gerichtsbarkeit aufschlüsseln)? Systematische Erhebungen oder belastbare Zahlen, die eine Zunahme dieses Phänomens in jüngster Zeit belegen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 18. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  3. In welchen Bereichen der Justiz werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit KI-gestützte Verfahren eingesetzt oder pilotiert (z. B. Aktenanalyse, Terminmanagement, Entscheidungsassistenz, automatische Spracherkennung, Prognosemodelle, etc.), und mit welchen Ergebnissen? In der Justiz werden zahlreiche Vorhaben umgesetzt, in denen KI zum Einsatz kommt. Mit dem Ziel, die Justiz bei der Erledigung von Verfahren effektiv zu unterstützen und Geschäftsprozesse zu optimieren, werden KI-Anwendungen entwickelt, erprobt und vereinzelt bereits in den Echtbetrieb überführt. Der Schwerpunkt liegt derzeit auf der Automatisierung gleichförmiger und standardisierter Arbeitsschritte, etwa der Anonymisierung von Urteilen, der Strukturierung von Verfahrensunterlagen sowie der Auswertung und Extraktion von Daten. Beispiele hierfür sind die Projekte „ALeKS“ der Länder Niedersachsen und Bayern sowie „JANO“ der Länder Hessen und Baden-Württemberg. Letzteres wurde im Dezember 2025 zunächst beschränkt auf die Zivilgerichtsbarkeit in den Echtbetrieb überführt. Die bisherigen Erkenntnisse zu diesen Anwendungen sind positiv. Sie erreichen bereits höhere Trefferquoten als die manuelle Bearbeitung. Daneben ist etwa das Vorhaben „MAKI“ des Landes Niedersachsen zu nennen, das den Umgang mit Massenverfahren erleichtern und die Analyse von Akten und Schriftsätzen unterstützen soll.  4. Welche rechtlichen Voraussetzungen hält die Bundesregierung ggf. für erforderlich, um den Einsatz von KI in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren mit Blick auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten? Der Einsatz von KI in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren richtet sich maßgeblich nach der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz – KI-Verordnung). Diese Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz und stuft KI-Systeme in der Justiz, die zur Entscheidungsunterstützung eingesetzt werden, grundsätzlich als Hochrisiko-KI ein. Damit verbunden ist die Pflicht zur Erfüllung von Anforderungen an Risikomanagement, Transparenz, Datenqualität, Dokumentation, menschliche Aufsicht, Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit. Flankierend dazu haben Bund und Länder im Juni 2025 eine Strategie für den Einsatz von KI in der Justiz verabschiedet, um eine rechtssichere und einheitliche Anwendung von KI in der Justiz zu gewährleisten (www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fach publikationen/2025_KI_Strategie.html?nn=178636). Als Maßnahme sieht die KI‑Strategie für die Justiz unter anderem eine länderübergreifende Ausarbeitung zur Einhaltung der organisatorischen Anforderungen zum Risikomanagement der KI-Verordnung vor.  5. Welche Risiken von Verzerrungen oder mangelnder Qualität bei KI- gestützten Entscheidungen sind der Bundesregierung ggf. bekannt, und welche konkreten Standards zur Risikominimierung schlägt sie vor? Der Bundesregierung sind die mit KI-gestützten Entscheidungen verbundenen Risiken bekannt. Dazu zählen insbesondere Verzerrungen durch fehlerhafte oder unvollständige Daten, algorithmische Verzerrungen, Automation Bias, mangelnde Nachvollziehbarkeit sowie eine mögliche Manipulationsanfälligkeit von KI-Systemen. Für Hochrisiko-KI-Systeme sieht die KI‑Verordnung umfassende Anforderungen vor, insbesondere ein Risikomanagement, ein Qualitätsmanagement, Vorgaben zur Datenqualität, eine technische Dokumentation sowie Transparenzvorgaben. Im Rahmen der Umsetzung der KI-Strategie für die Justiz werden derzeit unter anderem Standards für ein Risikomanagementsystem sowie Leitlinien zu Daten‑Governance und Datenqualität erarbeitet. Ergänzend setzt der verfassungsrechtliche Rahmen der Entscheidungsfindung durch die Gerichte klare Grenzen, da die rechtsprechende Gewalt den Richterinnen und Richtern vorbehalten ist. Die endgültige Entscheidung muss immer von einem Menschen getroffen und verantwortet werden. KI-Systeme dürfen daher nur unterstützend eingesetzt werden. Die menschliche Aufsicht dient zugleich als zentraler Kontrollmechanismus zur Erkennung und Korrektur möglicher Fehlentwicklungen.  6. Welche Rolle sieht die Bundesregierung ggf. für Fachanwälte, Richter, Staatsanwälte und sonstige Bedienstete in der Justiz in einem zunehmend KI-gestützten Justizsystem, und welche Maßnahmen plant sie ggf. zur Qualifikation und Fortbildung dieser Personengruppen im Umgang mit KI-Technologien? Die Bundesregierung betrachtet KI in der Justiz als unterstützendes Werkzeug, während rechtliche Bewertungen und Entscheidungen weiterhin in menschlicher Verantwortung bleiben. Um den sachgerechten und verantwortungsvollen Einsatz von KI sicherzustellen, sollen Kompetenzen zu technischen, rechtlichen und ethischen Fragen durch Aus- und Fortbildungsangebote gestärkt werden. Die KI-Strategie für die Justiz sieht daher die Erstellung eines KI-Kompetenz- Frameworks vor, mit dem ein gemeinsames Verständnis von KI-Kompetenz in der Justiz geschaffen, Kompetenzprofile definiert und daraus geeignete Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen abgeleitet werden sollen.  7. Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Initiativen oder Förderprogramme, um den rechtsstaatlich unbedenklichen Einsatz von KI in der Justiz zu unterstützen? Die im Juni 2025 von Bund und Ländern verabschiedete KI-Strategie für den Einsatz von KI in der Justiz bildet durch ein gemeinsames Zielbild, abgestimmte Maßnahmen und eine bund‑länderübergreifend einheitliche Auslegung der KI-Verordnung die Grundlage für einen sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI in der Justiz. Daneben beteiligt sich die Bundesregierung im Zuge der Digitalisierungsinitiative für die Justiz bereits heute sowohl finanziell als auch fachlich an KI-Vorhaben der Länder und plant, diese ab nächstem Jahr im Rahmen der so genannten Digitalsäule des neuen Pakts für den Rechtsstaat fortzusetzen.  8. Wenn Frage 7 bejaht wird, welche zeitlichen und inhaltlichen Eckpunkte und Zielvorgaben müssen hierbei beachtet werden? Mit der Umsetzung der KI-Strategie für die Justiz haben Bund und Länder bereits begonnen. Nach aktuellem Stand wird sie bis Ende 2026 weitgehend umgesetzt sein. Die Digitalisierungsinitiative für die Justiz läuft ebenfalls bis Ende 2026. Anschließen soll sich der neue Pakt für den Rechtsstaat mit einer Laufzeit von weiteren drei Jahren.  9. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung ggf. datenschutz- und haftungsrechtliche Fragestellungen, insbesondere im Hinblick auf die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten in der Justiz, und welche Vorgaben müssen hierfür noch geschaffen werden? Das europäische Datenschutzrecht enthält bereits umfassende Vorgaben für die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Einsatz von KI-Systemen. Ob darüber hinaus gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, wird derzeit geprüft. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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