Einsatz, Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz in der Justiz - Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5683)
Text
Einsatz, Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz in der Justiz - Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5683)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5985
21. Wahlperiode 18.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich von Zons, Dr. Christoph Birghan,
Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5683 –
Einsatz, Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz in der Justiz – Erkenntnisse
und Schlussfolgerungen der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf dem Jahrespressegespräch für das Jahr 2025 des Bundessozialgerichts
(BSG) erklärte die Präsidentin Dr. Christine Fuchsloch die zunehmende
Bedeutung digitaler Technologien und insbesondere künstlicher Intelligenz (KI)
für die Justiz. Im Gespräch wurde darauf hingewiesen, dass es vermehrt zu
Erstellungen von Anträgen komme, die jedoch nicht durch Anwälte, sondern
durch eine KI verfasst worden sind. Dies stelle die Sozialgerichte vor
erhebliche Herausforderungen, etwa hinsichtlich Rechtssicherheit, Antragsformen
und Bearbeitungsständen, sodass eine spürbare Mehrbelastung aufgrund der
KI eintrete. Als einer der Hauptgründe wird die fehlende Anzahl an
Fachanwälten für Sozialrecht benannt. Als Vergleich werden die Fachanwälte im
Arbeitsrecht herangezogen, welche mit 11 314 Berufsträgern fast zehnmal so
viele Fachanwälte darstelle wie die Fachanwaltschaft im Sozialrecht mit
knapp 1 619 Anwälten (www.lto.de/recht/justiz/j/bsg-jahresbericht-fuer-2025-
ki-fachanwaelte-sozialstaat-reform; abgerufen am 16. April 2026).
1. Ist der Bundesregierung eine Zunahme von durch KI (künstliche
Intelligenz) verfassten Anträgen oder Schriftsätzen an den anderen
Gerichtsbarkeiten bekannt?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass künstliche Intelligenz (KI) auch zur
Erstellung von Schriftsätzen eingesetzt wird. Es handelt sich hierbei nicht um
eine gänzlich neue Entwicklung. Konkrete Erkenntnisse über eine aktuelle
Zunahme derart erstellter Schriftsätze liegen der Bundesregierung jedoch nicht
vor.
2. Wenn Frage 1 bejaht wird, welche Zahlen liegen der Bundesregierung
dazu vor (bitte nach Gerichtsbarkeit aufschlüsseln)?
Systematische Erhebungen oder belastbare Zahlen, die eine Zunahme dieses
Phänomens in jüngster Zeit belegen, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 18. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. In welchen Bereichen der Justiz werden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit KI-gestützte Verfahren eingesetzt oder pilotiert (z. B.
Aktenanalyse, Terminmanagement, Entscheidungsassistenz, automatische
Spracherkennung, Prognosemodelle, etc.), und mit welchen Ergebnissen?
In der Justiz werden zahlreiche Vorhaben umgesetzt, in denen KI zum Einsatz
kommt. Mit dem Ziel, die Justiz bei der Erledigung von Verfahren effektiv zu
unterstützen und Geschäftsprozesse zu optimieren, werden KI-Anwendungen
entwickelt, erprobt und vereinzelt bereits in den Echtbetrieb überführt. Der
Schwerpunkt liegt derzeit auf der Automatisierung gleichförmiger und
standardisierter Arbeitsschritte, etwa der Anonymisierung von Urteilen, der
Strukturierung von Verfahrensunterlagen sowie der Auswertung und Extraktion von
Daten. Beispiele hierfür sind die Projekte „ALeKS“ der Länder Niedersachsen
und Bayern sowie „JANO“ der Länder Hessen und Baden-Württemberg.
Letzteres wurde im Dezember 2025 zunächst beschränkt auf die
Zivilgerichtsbarkeit in den Echtbetrieb überführt. Die bisherigen Erkenntnisse zu diesen
Anwendungen sind positiv. Sie erreichen bereits höhere Trefferquoten als die
manuelle Bearbeitung. Daneben ist etwa das Vorhaben „MAKI“ des Landes
Niedersachsen zu nennen, das den Umgang mit Massenverfahren erleichtern und
die Analyse von Akten und Schriftsätzen unterstützen soll.
4. Welche rechtlichen Voraussetzungen hält die Bundesregierung ggf. für
erforderlich, um den Einsatz von KI in gerichtlichen und
staatsanwaltschaftlichen Verfahren mit Blick auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit
und Rechtssicherheit zu gewährleisten?
Der Einsatz von KI in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren
richtet sich maßgeblich nach der Verordnung (EU) 2024/1689 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung
harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der
Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU)
2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien
2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche
Intelligenz – KI-Verordnung). Diese Verordnung verfolgt einen risikobasierten
Ansatz und stuft KI-Systeme in der Justiz, die zur Entscheidungsunterstützung
eingesetzt werden, grundsätzlich als Hochrisiko-KI ein.
Damit verbunden ist die Pflicht zur Erfüllung von Anforderungen an
Risikomanagement, Transparenz, Datenqualität, Dokumentation, menschliche Aufsicht,
Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit. Flankierend dazu haben Bund
und Länder im Juni 2025 eine Strategie für den Einsatz von KI in der Justiz
verabschiedet, um eine rechtssichere und einheitliche Anwendung von KI in
der Justiz zu gewährleisten (www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fach
publikationen/2025_KI_Strategie.html?nn=178636). Als Maßnahme sieht die
KI‑Strategie für die Justiz unter anderem eine länderübergreifende
Ausarbeitung zur Einhaltung der organisatorischen Anforderungen zum
Risikomanagement der KI-Verordnung vor.
5. Welche Risiken von Verzerrungen oder mangelnder Qualität bei KI-
gestützten Entscheidungen sind der Bundesregierung ggf. bekannt, und
welche konkreten Standards zur Risikominimierung schlägt sie vor?
Der Bundesregierung sind die mit KI-gestützten Entscheidungen verbundenen
Risiken bekannt. Dazu zählen insbesondere Verzerrungen durch fehlerhafte
oder unvollständige Daten, algorithmische Verzerrungen, Automation Bias,
mangelnde Nachvollziehbarkeit sowie eine mögliche Manipulationsanfälligkeit
von KI-Systemen. Für Hochrisiko-KI-Systeme sieht die KI‑Verordnung
umfassende Anforderungen vor, insbesondere ein Risikomanagement, ein
Qualitätsmanagement, Vorgaben zur Datenqualität, eine technische Dokumentation
sowie Transparenzvorgaben. Im Rahmen der Umsetzung der KI-Strategie für die
Justiz werden derzeit unter anderem Standards für ein
Risikomanagementsystem sowie Leitlinien zu Daten‑Governance und Datenqualität erarbeitet.
Ergänzend setzt der verfassungsrechtliche Rahmen der Entscheidungsfindung
durch die Gerichte klare Grenzen, da die rechtsprechende Gewalt den
Richterinnen und Richtern vorbehalten ist. Die endgültige Entscheidung muss immer
von einem Menschen getroffen und verantwortet werden. KI-Systeme dürfen
daher nur unterstützend eingesetzt werden. Die menschliche Aufsicht dient
zugleich als zentraler Kontrollmechanismus zur Erkennung und Korrektur
möglicher Fehlentwicklungen.
6. Welche Rolle sieht die Bundesregierung ggf. für Fachanwälte, Richter,
Staatsanwälte und sonstige Bedienstete in der Justiz in einem zunehmend
KI-gestützten Justizsystem, und welche Maßnahmen plant sie ggf. zur
Qualifikation und Fortbildung dieser Personengruppen im Umgang mit
KI-Technologien?
Die Bundesregierung betrachtet KI in der Justiz als unterstützendes Werkzeug,
während rechtliche Bewertungen und Entscheidungen weiterhin in
menschlicher Verantwortung bleiben. Um den sachgerechten und verantwortungsvollen
Einsatz von KI sicherzustellen, sollen Kompetenzen zu technischen, rechtlichen
und ethischen Fragen durch Aus- und Fortbildungsangebote gestärkt werden.
Die KI-Strategie für die Justiz sieht daher die Erstellung eines KI-Kompetenz-
Frameworks vor, mit dem ein gemeinsames Verständnis von KI-Kompetenz in
der Justiz geschaffen, Kompetenzprofile definiert und daraus geeignete
Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen abgeleitet werden sollen.
7. Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Initiativen oder
Förderprogramme, um den rechtsstaatlich unbedenklichen Einsatz von KI in der
Justiz zu unterstützen?
Die im Juni 2025 von Bund und Ländern verabschiedete KI-Strategie für den
Einsatz von KI in der Justiz bildet durch ein gemeinsames Zielbild,
abgestimmte Maßnahmen und eine bund‑länderübergreifend einheitliche Auslegung der
KI-Verordnung die Grundlage für einen sicheren und verantwortungsvollen
Einsatz von KI in der Justiz. Daneben beteiligt sich die Bundesregierung im
Zuge der Digitalisierungsinitiative für die Justiz bereits heute sowohl finanziell
als auch fachlich an KI-Vorhaben der Länder und plant, diese ab nächstem Jahr
im Rahmen der so genannten Digitalsäule des neuen Pakts für den Rechtsstaat
fortzusetzen.
8. Wenn Frage 7 bejaht wird, welche zeitlichen und inhaltlichen Eckpunkte
und Zielvorgaben müssen hierbei beachtet werden?
Mit der Umsetzung der KI-Strategie für die Justiz haben Bund und Länder
bereits begonnen. Nach aktuellem Stand wird sie bis Ende 2026 weitgehend
umgesetzt sein. Die Digitalisierungsinitiative für die Justiz läuft ebenfalls bis Ende
2026. Anschließen soll sich der neue Pakt für den Rechtsstaat mit einer
Laufzeit von weiteren drei Jahren.
9. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung ggf. datenschutz- und
haftungsrechtliche Fragestellungen, insbesondere im Hinblick auf die
automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten in der Justiz, und
welche Vorgaben müssen hierfür noch geschaffen werden?
Das europäische Datenschutzrecht enthält bereits umfassende Vorgaben für die
Verarbeitung personenbezogener Daten beim Einsatz von KI-Systemen. Ob
darüber hinaus gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, wird derzeit geprüft.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Einsatz, Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz in der Justiz - Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Bundesregierung (Antwort)