Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien e. V.
Text
Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der VWA-Bundesverband informiert über das Tätigkeitsfeld der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien und die Qualität ihrer Lehr- und Studiengangs-Abschlüsse.
Interessenbereiche: Berufliche Bildung; Hochschulbildung
Regelungsvorhaben:
- Förderungsfähigkeit nach §2 Abs. 1 AFBG: Nach §2 Abs.1 AFBG ist die Förderungsfähigkeit von Fortbildungsmaßnahmen auf Abschlüsse zu öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen beschränkt. Dies hat markante wettbewerbsbeschränkende Wirkungen, da damit kammereigene Anbieter (etwa der IHK oder der HWK) faktisch bevorzugt werden. Der VWA-Bundesverband setzt sich dafür ein, die Förderungsfähigkeitn auf gleichwertige Qualifikationen und Abschlüsse zu erweitern, um damit die bestehenden wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen zu beseitigen. Nach Satz 2 ist dies derzeit lediglich für "Fortbildungsabschlüsse nach den Weiterbildungsempfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft" möglich.
- Abschaffung oder Überarbeitung des FernUSG: Der VWA-Bundesverband strebt die Abschaffung oder differenzierte und grundlegende Überarbeitung des Fernunterrichtsschutzgesetz an.
Relationen
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