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Verband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e. V.

lobbyregister / register_entry 10.02.2022 · Original ↗

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Verband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e. V. Tätigkeit: Berufsverband Der Verband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e. V. wirkt subsidiär als Dachverband für die deutschen Kolping-Bildungsunternehmen und dient der Zusammenarbeit zwischen dem Kolpingwerk Deutschland und den deutschen Kolping-Bildungsunternehmen untereinander. Gemäß § 2 der Satzung vertritt der Verband die Interessen der Kolping-Bildungsunternehmen gegenüber Legislative und Exekutive sowie Parteien, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Kirchen, Verbänden, Stiftungen und Öffentlichkeit auf Bundes- und Europaebene. Die selbstbetriebene Interessenvertretung gegenüber den oben genannten Akteuren und den genannten Politikfeldern und seinen Mitgliedern setzt der Verband u.a. durch folgende Leistungen und Angebote um: a) die Erstellung und Aufarbeitung von Informationen, Berichten und Dokumentationen über mitgliederrelevante Gesetzesvorhaben, Verordnungen und Richtlinien b) die Erstellung von Informationen, Berichten und Dokumentationen über die Aktivtäten im Rahmen der Wahrnehmung politischer Interessenvertretung c) die Erarbeitung und Veröffentlichung von Stellungnahmen und Positionspapieren im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen und/oder zu relevanten Entscheidungen/Veröffentlichungen in Bezug auf die Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik d) die Durchführung von Diskussions- und Informationsveranstaltungen im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen und/oder zu relevanten Entscheidungen/Veröffentlichungen in Bezug auf die Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik e) das Aufgreifen von mitgliederrelevanten Themen im Bereich der Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik, deren Aufarbeitung und deren Einbringung in die dazugehörigen politischen Entscheidungsprozesse Hierzu strebt der Verband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e. V. themenbezogene Austauschgespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, insbesondere während den Sitzungswochen, an und plant Anlass- und Einladungsbezogen als Gast an entsprechenden AG-, Arbeitskreis- und Ausschusssitzungen sowie an Fraktionsveranstaltungen teilzunehmen. Interessenbereiche: Pflege; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Arbeitsmarkt; Schulische Bildung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstige Interessenbereiche; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Hochschulbildung; Handwerk; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Kleine und mittlere Unternehmen Regelungsvorhaben: - Mehr Flexibilität bei der Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung: Der Verband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e. V. setzen uns dafür ein, dass die berufliche Aufstiegsfortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) auch unter bestimmten hochschulrechtlichen Regelungen gefördert wird. Dabei wird vor allem auf den Lösungsansatz abgezielt, der die Vorbereitung auf Abschlüsse ausschließt. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Fortbildungsmaßnahmen an Hochschulen angeboten werden und die Inhalte über die bisherige Definition von beruflicher Aufstiegsfortbildung hinausgehen. Ziel ist es, die Flexibilität und Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu erhöhen und so die Attraktivität von Aufstiegsfortbildungen zu steigern. - Präzisierung des Auftrags- oder Vertragswertes, die Definition des Bundesauftraggebers und Verordnungsermächtigung: Der Verband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e. V.setzt sich dafür ein, dass der im Referentenentwurf geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 25.000 Euro auf 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer herabgesetzt wird. Zudem setzen wir uns für eine genauere Definition von Bundesauftraggebern ein, da diese unserer Meinung nach im Bereich der Jobcenter und Agenturen für Arbeit nicht präzise genug ist. Das vorgeschlagene Tariftreuegesetz sieht vor, dass entweder eine Gewerkschaft oder eine Arbeitgebervereinigung eigenständig einen Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung stellen kann. Hierin sehen wir ein wesentliches Problem, das die Prinzipien der Sozialpartnerschaft und der gemeinsamen Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Tarifkontext schwächt. - Vereinfachung der AZAV / AZAV-Reform: Der Koalitionsvertrag sieht eine Reform der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung) vor. Derzeit sind noch keine Ausgestaltungsdetails bekannt.

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