Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8313)
Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8313)
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher zur Erarbeitung der Rechtsverordnung für das durch einen öffentlichen Träger angebotene Standarddepot im Rahmen der Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vom März 2026 unternommen (bitte die bisher vorgesehenen konkreten Regelungsinhalte ausgeben), und bis wann wird die Bundesregierung die Rechtsverordnung vorlegen, sodass sichergestellt ist, dass das öffentliche Standarddepot spätestens zum 1. Januar 2027 und damit zeitgleich mit den neuen privaten Altersvorsorgeprodukten angeboten wird?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi:
Das Bundesministerium der Finanzen prüft derzeit, wie die Aufgabe umgesetzt werden kann. Die Aufgabe ist komplex: Es gibt bisher keine Behörde, die über die notwendigen Verwaltungsstrukturen verfügt; zudem gibt es hohe europarechtliche Hürden.
Die Anforderungen an den öffentlichen Anbieter haben sich durch die Empfehlungen der Alterssicherungskommission aus dem Juni 2026 verändert. Empfohlen wird, eine Kapitalrente in der gesetzlichen Rentenversicherung einzuführen und Doppelstrukturen in der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu vermeiden.
In der privaten Altersvorsorge haben zahlreiche Anbieter bereits angekündigt, zum Marktstart am 1. Januar 2027 Produkte mit Kosten weit unterhalb des für Standarddepotverträge vorgegebenen Kostendeckels von 1 Prozent anzubieten.
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