polradar

Umsetzung des öffentlich organisierten Standarddepots für die private Altersvorsorge (Antwort zu Drs. 21/6412)

dip / drucksache 25.06.2026 · WP 21 · 21/6726 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Umsetzung des öffentlich organisierten Standarddepots für die private Altersvorsorge (Antwort zu Drs. 21/6412) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6726 21. Wahlperiode 25.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6412 – Umsetzung des öffentlich organisierten Standarddepots für die private Altersvorsorge V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Ab 2027 wird die Riester-Rente durch neue Produktformen ersetzt, darunter erstmalig staatlich geförderte Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie. Besonders hervorzuheben ist die Einführung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepot-Vertrags. Dieser stellt ein zentrales Element der reformierten privaten Altersvorsorge dar, da er als kostengünstige, transparente Benchmark für private Altersvorsorgeprodukte dienen und den Wettbewerb stärken kann. Doch während private Anbieter zum 1. Januar 2027 oder bereits vorher mit der Vermarktung ihrer Angebote starten werden, fehlt es an klaren Aussagen der Bundesregierung zur zeitlichen und inhaltlichen Umsetzung des öffentlichen Angebots. In der nur teilweise beantworteten Mündlichen Frage 35 vom 6. Mai 2026 des Abgeordneten Stefan Schmidt (Plenarprotokoll 21/76) führt die Bundesregierung aus, dass derzeit geprüft werde, welche Institutionen als Träger infrage kommen. Zu konkreten Zeitplänen, Verantwortlichkeiten oder Umsetzungsschritten äußert sich die Bundesregierung aber nicht. Die Bundesregierung muss die Chancen der Reform der privaten Altersvorsorge voll nutzen. Ein zeitgleicher Start aller Angebote, auch des öffentlichen, ist nach Ansicht der Fragestellenden entscheidend. Nur wenn es von Beginn an verfügbar ist, kann das öffentliche Standardprodukt sein Potenzial als Benchmark und Wettbewerbsimpuls zur Wirkung bringen. Daher muss die Bundesregierung die notwendige Rechtsverordnung zügig vorlegen und die Vermarktung des öffentlichen Standardprodukts zeitgleich zu den privaten Angeboten, spätestens ab dem 1. Januar 2027 erfolgen. Das hat auch der Bundesrat in seiner Entschließung vom 24. April 2026 (Bundesratsdrucksache 206/26(B)) gefordert. Nach dem Willen des Bundesrates solle zudem die Deutsche Bundesbank als Träger geprüft und eine nachhaltige Anlagevariante angeboten werden. Die Bundesregierung muss darlegen, wie sie sicherstellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ab 2027 eine echte Wahl haben. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Erarbeitung und den Erlass der Rechtsverordnung nach § 1 Absatz 1e des Altersvorsorgereformgesetzes (bitte detailliert darstellen)?  2. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das öffentliche Standarddepot pünktlich zum 1. Januar 2027 als Alternative zu privaten Angeboten auf dem Markt verfügbar ist?  3. Wann ist nach Plänen der Bundesregierung frühestens mit dem Erlass einer Rechtsverordnung zu rechnen, und bis wann muss die Rechtsverordnung spätestens erlassen sein, damit die Vermarktung des öffentlich verwalteten Produkts pünktlich zum 1. Januar 2027 starten kann?  4. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung des Fintech- Unternehmens Upvest, dass es „für einen staatlichen Anbieter sehr ambitioniert [sei], bereits zum 1. Januar 2027 ein vollständig digitales Angebot inklusive Online-Antrag und Identifizierung bereitzustellen“ (vgl. www. t-online.de/finanzen/ratgeber/altersvorsorge/altersvorsorgedepot/id_1012 82814/altersvorsorgedepot-startet-das-staatliche-produkt-2027-zu-spae t-.html)?  5. Welche konkreten Umsetzungsschritte sind vonseiten der Bundesregierung bereits durchgeführt worden, um die Rechtsverordnung vorzubereiten (z. B. Abstimmung mit potenziellen Trägern, Konsultation von Expertinnen und Experten)?  6. Welche konkreten Inhalte wird die zu erarbeitende Rechtsverordnung regeln (z. B. Träger, Anlagestrategie, Kostenstruktur, Kundenmanagement, Transparenzpflichten)?  7. Welche konkreten Kriterien und Anforderungen muss der öffentliche Träger erfüllen, um als Anbieter eines Standarddepot-Vertrags infrage zu kommen?  8. Welche Institutionen werden aktuell als mögliche Träger für das öffentliche Standarddepot geprüft, und kann die Bundesregierung den Kreis der möglichen Träger bereits eingrenzen, und wenn ja, wie (bitte begründen)? Die Fragen 1 bis 8 werden zusammen beantwortet. Das Bundesministerium der Finanzen ist innerhalb der Bundesregierung und mit möglichen Trägern im Gespräch, wie ein von einem öffentlichen Träger angebotenes Standardprodukt umgesetzt werden kann. Die Anforderungen an den Träger sind komplex und bedürfen einer sorgfältigen Prüfung. Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung zur Umsetzung des öffentlichen Standarddepots sind noch nicht abgeschlossen.  9. Welche Treffen fanden wann und mit welchem Ergebnis im Zusammenhang mit der zu erarbeitenden Rechtsverordnung statt mit a) der Deutschen Rentenversicherung Bund oder dieser angegliederten Verwaltungseinheiten, b) der Bundesbank, c) dem Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KEN- FO), d) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), e) weiteren Institutionen? Auf Fachebene gibt es aufgabenbedingt vielfältige dienstliche Kontakte zu Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie der o. a. Institutionen zu unterschiedlichsten Themen, Vorgängen und Stakeholdergruppen. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über diese Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit, z. B. wegen Personalwechseln, auch nicht erstellt werden. 10. Welche Synergien mit bestehenden öffentlichen Institutionen können nach Ansicht der Bundesregierung für eine effiziente Umsetzung des öffentlichen Standarddepots genutzt werden? 11. Inwiefern erwägt die Bundesregierung, den Betrieb, bzw. einzelne Aufgaben – wie etwa Fondsmanagement, Administration oder Kundenmanagement – des öffentlich verwalteten Standarddepots durch den öffentlichen Träger per Ausschreibung an private Dienstleister zu vergeben (bitte begründen und erläutern)? 12. Wäre für eine Kooperation mit einem privaten Dienstleister eine europaweite Ausschreibung erforderlich (bitte begründen), und wie lange dauert ein solches europaweites Ausschreibungsverfahren voraussichtlich? Die Fragen 10 bis 12 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 8 wird verwiesen. 13. Welche Bedeutung kommt aus Sicht der Bundesregierung dem Standarddepot-Vertrag in öffentlicher Trägerschaft in der künftigen privaten Altersvorsorge zu? 14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrates zur Bedeutung des Standarddepots in öffentlicher Trägerschaft als „Benchmark- Funktion für Kosten, Leistungen und Qualität der Altersvorsorgeprodukte“ und als förderlich für den Wettbewerb (vgl. Bundesratsdrucksache 206/26(B)), wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet. Ein durch einen öffentlichen Träger angebotenes Standarddepot soll den interessierten Altersvorsorgenden als Alternative zu den privat angebotenen Produkten zur Verfügung stehen und kann dabei auch einen Referenzpunkt bilden. 15. Welche Nachhaltigkeitsstrategie ist für die Anlage im öffentlichen Standarddepot vorgesehen? 16. Beabsichtigt die Bundesregierung, den öffentlichen Träger mit dem Angebot einer nachhaltigen Variante des Standarddepots zu beauftragen, wie vom Bundesrat gefordert, wenn ja, welche Nachhaltigkeitskriterien sollen hier angewendet werden, und wenn nein, warum nicht? 17. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern das öffentliche Angebot bekannt zu machen? Die Fragen 15 bis 17 werden zusammen beantwortet. Gemäß Altersvorsorgereformgesetz handelt es sich bei dem von einem öffentlichen Träger anzubietenden Produkt um ein Standarddepot-Vertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 8 hingewiesen. 18. Plant die Bundesregierung, unabhängige Beratungsangebote, Vergleichsangebote oder ähnliche Tools bereitzustellen, um die Entscheidung für Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich ihrer Riester- Bestandsverträge oder des neuen Produktangebots zu erleichtern, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? Auf die Regelungen in § 7 Absatz 4 des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes wird verwiesen. Die Muster-Produktinformationen sind verpflichtend vom Anbieter und von der Zertifizierungsstelle öffentlich bereitzustellen. Eine Vergleichsplattform auf den Seiten der Zertifizierungsstelle ist nicht vorgesehen, aber auf Grundlage der zu veröffentlichenden Daten können Dritte solche Vergleiche anbieten. 19. Welche Teilnahmequote erwartet die Bundesregierung für das Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft, und ab welcher Teilnahmequote und ab welchem Fondsvolumen würde sie dieses als erfolgreich bewerten (bitte begründen)? Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, auf deren Basis sich die möglichen Marktanteile eines Standarddepots in öffentlicher Trägerschaft prognostizieren ließe. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 8 hingewiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen