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Kostengünstige private Altersvorsorge sicherstellen - Öffentlich verwaltetes Standarddepot pünktlich an den Start bringen

dip / drucksache 07.07.2026 · WP 21 · 21/6935 · Antrag · Original ↗

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Kostengünstige private Altersvorsorge sicherstellen - Öffentlich verwaltetes Standarddepot pünktlich an den Start bringen Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, Max Lucks, Dr. Moritz Heuberger, Sascha Müller, Karoline Otte und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kostengünstige private Altersvorsorge sicherstellen – Öffentlich verwaltetes Standarddepot pünktlich an den Start bringen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Ab dem Jahr 2027 wird die Riester-Rente durch neue Produktformen ersetzt, darunter erstmalig staatlich geförderte Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie. Besonders hervorzuheben ist die Einführung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepot-Vertrags. Dieser stellt ein zentrales Element der reformierten privaten Altersvorsorge dar, da er als kostengünstige und transparente Benchmark für private Altersvorsorgeprodukte dienen kann. Auch die Alterssicherungskommission würdigt die Altersvorsorgereform in ihrem Bericht (2026). Doch die Chance, durch das öffentlichen Standarddepot mehr Wettbewerb, Transparenz und Wahlfreiheit zu schaffen und Verbraucherinnen und Verbrauchern einen einfachen Einstieg in die private Vorsorge zu ermöglichen, droht vertan zu werden. Denn es gibt immer mehr Zweifel daran, dass das öffentliche Angebot zeitgleich mit den privaten Produkten ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein wird, auch seitens der Koalitionsfraktionen (vgl. WamS „Staat verheddert sich bei Staatsdepot“ vom 7. Juni 2026 und www.t- online.de/finanzen/ratgeber/altersvorsorge/altersvorsorgedepot/id_101282814/ altersvorsorgedepot-startet-das-staatliche-produkt-2027-zu-spaet-.html). Grund für die Zweifel: Im Zuge der Umsetzung des öffentlich verwalteten Altersvorsorgedepots sind durchaus komplexe Fragen zu klären, insbesondere, wie die notwendige Infrastruktur für Kontenverwaltung und Kundenmanagement effizient bereitgestellt werden kann. In Betracht kommt dabei der Aufbau einer neuen Infrastruktur bei dem noch zu benennenden öffentlichen Träger oder der Ausbau einer bereits bestehenden Infrastruktur. Denkbar wäre aber auch, die Aufgabe mittels einer Ausschreibung an externe Dienstleister zu delegieren. Aufgrund dieser Komplexität in der Umsetzung ist es umso wichtiger, dass die Bundesregierung alle offenen Fragen unverzüglich klärt und alle Hebel in Bewegung setzt, um das öffentliche Standardprodukt pünktlich zum 1. Januar 2027 an den Start zu bringen und damit zeitgleich mit den privaten Angeboten. Aktuell fehlt es aber an entschlossenem Handeln der Bundesregierung und an klaren Aussagen zur zeitlichen und inhaltlichen Umsetzung des öffentlichen Angebots. Derzeit werde lediglich geprüft, Deutscher Bundestag Drucksache 21/6935 21. Wahlperiode 07.07.2026 welche Institution als Träger in Frage käme (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 35 des Abgeordneten Stefan Schmidt, Plenarprotokoll 21/76). Zu schnellem Handeln fordert auch der Bundesrat die Bundesregierung in seiner Entschließung vom 24. April 2026 auf, sodass das öffentliche Standarddepot spätestens ab dem 1. Januar 2027 verfügbar ist (Drucksache 206/26(Beschluss)). Andernfalls droht, wie auch Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer warnen, dass ein Großteil des Marktes dank fertiger Marketingstrategien privater Anbieter verteilt ist, bevor das Standardprodukt gestartet ist und sein Potential entfalten konnte (vgl. www.t-online.de/finanzen/ratgeber/altersvorsorge/ altersvorsorgedepot/id_101282814/altersvorsorgedepot-startet-das-staatliche-produkt-2027-zu-spaet- .html). Denn die privaten Anbieter werden spätestens zum 1. Januar 2027 oder bereits vorher mit der Vermarktung ihrer Produkte starten. Nur wenn das öffentliche Standardprodukt auch von Beginn an verfügbar ist, kann es sein Potential als Benchmark und Wettbewerbsimpuls zur Wirkung bringen und Verbraucherinnen und Verbrauchern ab 2027 ein attraktives und verlässliches öffentliches Angebot, echte Wahlfreiheit und einen einfachen Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das öffentliche Standarddepot pünktlich zum 1. Januar 2027 zur Verfügung steht und dafür a) unverzüglich alle noch offenen Fragen bezüglich der Trägerschaft, der Infrastruktur für Kontenverwaltung und Kundenmanagement, weiterer Fragen der technischen und organisatorischen Umsetzung und der rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären, b) die notwendige Rechtsverordnung sowie weitere erforderliche Gesetzesänderungen unverzüglich vorzulegen; 2. das öffentliche Standarddepot so auszugestalten, dass es als kostengünstiges, renditestarkes, einfach zugängliches und verständliches Angebot für alle Verbraucherinnen und Verbraucher verfügbar ist und im Sinne der Generationengerechtigkeit und Risikodiversifizierung eine Anlagestrategie mit Nachhaltigkeitskriterien verfolgt und Investitionen in fossile Geschäftsmodelle ausschließt; 3. einen detaillierten Zeitplan für die Umsetzung vorzulegen, der die technischen, organisatorischen und rechtlichen Schritte bis zum Starttermin benennt. Berlin, den 7. Juli 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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