Kostengünstige private Altersvorsorge sicherstellen - Öffentlich verwaltetes Standarddepot pünktlich an den Start bringen
Text
Kostengünstige private Altersvorsorge sicherstellen - Öffentlich verwaltetes Standarddepot pünktlich an den Start bringen
Antrag
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, Max
Lucks, Dr. Moritz Heuberger, Sascha Müller, Karoline Otte und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kostengünstige private Altersvorsorge sicherstellen – Öffentlich verwaltetes
Standarddepot pünktlich an den Start bringen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag die Reform der steuerlich geförderten
privaten Altersvorsorge beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Ab
dem Jahr 2027 wird die Riester-Rente durch neue Produktformen ersetzt, darunter
erstmalig staatlich geförderte Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie.
Besonders hervorzuheben ist die Einführung eines durch einen öffentlichen Träger
angebotenen Standarddepot-Vertrags. Dieser stellt ein zentrales Element der
reformierten privaten Altersvorsorge dar, da er als kostengünstige und transparente Benchmark
für private Altersvorsorgeprodukte dienen kann. Auch die
Alterssicherungskommission würdigt die Altersvorsorgereform in ihrem Bericht (2026). Doch die Chance,
durch das öffentlichen Standarddepot mehr Wettbewerb, Transparenz und
Wahlfreiheit zu schaffen und Verbraucherinnen und Verbrauchern einen einfachen Einstieg in
die private Vorsorge zu ermöglichen, droht vertan zu werden. Denn es gibt immer
mehr Zweifel daran, dass das öffentliche Angebot zeitgleich mit den privaten
Produkten ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein wird, auch seitens der Koalitionsfraktionen
(vgl. WamS „Staat verheddert sich bei Staatsdepot“ vom 7. Juni 2026 und www.t-
online.de/finanzen/ratgeber/altersvorsorge/altersvorsorgedepot/id_101282814/
altersvorsorgedepot-startet-das-staatliche-produkt-2027-zu-spaet-.html).
Grund für die Zweifel: Im Zuge der Umsetzung des öffentlich verwalteten
Altersvorsorgedepots sind durchaus komplexe Fragen zu klären, insbesondere, wie die
notwendige Infrastruktur für Kontenverwaltung und Kundenmanagement effizient
bereitgestellt werden kann. In Betracht kommt dabei der Aufbau einer neuen Infrastruktur bei
dem noch zu benennenden öffentlichen Träger oder der Ausbau einer bereits
bestehenden Infrastruktur. Denkbar wäre aber auch, die Aufgabe mittels einer Ausschreibung
an externe Dienstleister zu delegieren.
Aufgrund dieser Komplexität in der Umsetzung ist es umso wichtiger, dass die
Bundesregierung alle offenen Fragen unverzüglich klärt und alle Hebel in Bewegung setzt,
um das öffentliche Standardprodukt pünktlich zum 1. Januar 2027 an den Start zu
bringen und damit zeitgleich mit den privaten Angeboten. Aktuell fehlt es aber an
entschlossenem Handeln der Bundesregierung und an klaren Aussagen zur zeitlichen und
inhaltlichen Umsetzung des öffentlichen Angebots. Derzeit werde lediglich geprüft,
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6935
21. Wahlperiode 07.07.2026
welche Institution als Träger in Frage käme (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Mündliche Frage 35 des Abgeordneten Stefan Schmidt, Plenarprotokoll 21/76).
Zu schnellem Handeln fordert auch der Bundesrat die Bundesregierung in seiner
Entschließung vom 24. April 2026 auf, sodass das öffentliche Standarddepot spätestens
ab dem 1. Januar 2027 verfügbar ist (Drucksache 206/26(Beschluss)). Andernfalls
droht, wie auch Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer warnen, dass ein
Großteil des Marktes dank fertiger Marketingstrategien privater Anbieter verteilt ist,
bevor das Standardprodukt gestartet ist und sein Potential entfalten konnte (vgl.
www.t-online.de/finanzen/ratgeber/altersvorsorge/
altersvorsorgedepot/id_101282814/altersvorsorgedepot-startet-das-staatliche-produkt-2027-zu-spaet-
.html). Denn die privaten Anbieter werden spätestens zum 1. Januar 2027 oder bereits
vorher mit der Vermarktung ihrer Produkte starten. Nur wenn das öffentliche
Standardprodukt auch von Beginn an verfügbar ist, kann es sein Potential als Benchmark
und Wettbewerbsimpuls zur Wirkung bringen und Verbraucherinnen und
Verbrauchern ab 2027 ein attraktives und verlässliches öffentliches Angebot, echte
Wahlfreiheit und einen einfachen Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das
öffentliche Standarddepot pünktlich zum 1. Januar 2027 zur Verfügung steht und dafür
a) unverzüglich alle noch offenen Fragen bezüglich der Trägerschaft, der
Infrastruktur für Kontenverwaltung und Kundenmanagement, weiterer Fragen
der technischen und organisatorischen Umsetzung und der rechtlichen
Rahmenbedingungen zu klären,
b) die notwendige Rechtsverordnung sowie weitere erforderliche
Gesetzesänderungen unverzüglich vorzulegen;
2. das öffentliche Standarddepot so auszugestalten, dass es als kostengünstiges,
renditestarkes, einfach zugängliches und verständliches Angebot für alle
Verbraucherinnen und Verbraucher verfügbar ist und im Sinne der
Generationengerechtigkeit und Risikodiversifizierung eine Anlagestrategie mit
Nachhaltigkeitskriterien verfolgt und Investitionen in fossile Geschäftsmodelle ausschließt;
3. einen detaillierten Zeitplan für die Umsetzung vorzulegen, der die technischen,
organisatorischen und rechtlichen Schritte bis zum Starttermin benennt.
Berlin, den 7. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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