Rede von Dr. Michael Meister (CDU/CSU) – Jahressteuergesetzes 2026
Teil von Protokoll der 99. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 2026.
Das Protokoll 21/99 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 13.10.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Dr. Michael Meister (CDU/CSU) – Jahressteuergesetzes 2026
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist denn eigentlich das Ziel einer guten Steuerpolitik?
Gute Steuerpolitik heißt: Leistung für die Menschen in diesem Land muss sich lohnen. Es muss attraktiv sein, in diesem Land zu investieren. Und es muss interessant sein, einer Beschäftigung nachzugehen. Das müssen die Ziele sein.
Heute gehen wir als Koalition den zweiten großen Schritt in diesem Sinne. Den ersten Schritt sind wir im Juli letzten Jahres gegangen, als wir eine Unternehmensteuerreform gemacht haben und über acht Jahre hinweg über Abschreibungsbedingungen und Senkung des Körperschaftsteuersatzes dafür gesorgt haben, dass für die Unternehmen dauerhaft berechenbar bessere Rahmenbedingungen herrschen.
Die einzelnen Punkte, die wir bei der Einkommensteuer verändern wollen, sind genannt worden. Aber ich will die Diskussion um die Pauschbeträge noch mal aufgreifen. Den Arbeitnehmerpauschbetrag werden wir jetzt anheben. Was passiert denn da eigentlich?
Beim Pauschbetrag ist es so: Wenn der einzelne Steuerzahler höhere Aufwendungen hat, bekommt er die selbstverständlich anerkannt. Das heißt, wir tun etwas für diejenigen, die an der Stelle weniger Aufwendungen haben. Keinem einzigen Steuerzahler wird durch einen höheren Pauschbetrag etwas weggenommen. Was wir allerdings tun, ist: Wir entlasten die Menschen von Bürokratie – sie müssen da nichts mehr nachweisen –, und wir entlasten die Finanzverwaltungen, weil dort Belege nicht mehr geprüft werden müssen.
Ich will einen zweiten Punkt ansprechen. Herr Kollege Müller, Sie haben die Familien adressiert und gesagt, wir würden die Kinder ungerecht behandeln. Was steht denn in unserem Grundgesetz? In unserem Grundgesetz steht: Jeder Mensch in diesem Land hat Anspruch darauf, dass sein Existenzminimum von der Steuer freigestellt wird.
Jetzt sind alle Kinder in diesem Land auch Menschen.
Deshalb haben auch alle Kinder den Anspruch, dass ihr Existenzminimum freigestellt wird,
und zwar vollkommen unabhängig davon, was ihre Eltern an Einkommen haben. Alle Kinder haben diesen Anspruch.
Wir als Koalition gehen über die grundgesetzliche Forderung hinaus, indem wir nämlich bei denjenigen, bei denen wir der Meinung sind, dass sie über den Grundfreibetrag, das Existenzminimum, hinaus einen Bedarf haben, den Kinderfreibetrag erhöhen,
und wir heben das Kindergeld an. Das ist eine familienfreundliche politische Entscheidung dieser Koalition.
Relationen
- part_of → Protokoll der 99. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Einkommensteuerreformgesetz 2027
- part_of_vorgang → Jahressteuergesetz 2026
- part_of_vorgang → Kindergeld stärken, Entlastungsschere schließen - Familienleistungsausgleich gerechter gestalten
- spoke_in ← Matthias Hiller (Rede)
- spoke_in ← Michael Meister (Rede)