Rede von Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) – Drucksache 16/9482
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 3 a: Drucksache 16/9482 –.
Text
Rede von Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) – Drucksache 16/9482
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Frau Lips, seit 2002 wurde das Kindergeld nicht mehr
erhöht. Es war Zeit genug, nachzudenken und Antworten
zu finden, um uns hier nicht wieder mit einem
Fragenkatalog zu konfrontieren.
(Beifall bei der LINKEN – Leo Dautzenberg
[CDU/CSU]: Wir sind aber erst seit 2005
dran!)
Sie erhöhen endlich das Kindergeld um 10 Euro pro
Monat. Sie besitzen aber die Frechheit, dies als Bestandteil
Ihres Konjunkturprogrämmchens zu verkaufen. Das finde
ich wirklich bodenlos.(Beifall bei der LINKEN – Carl-Ludwig
Thiele [FDP]: Das stimmt!)
Kindergeld und Kinderfreibetrag sind kein
Gnadenakt. Uns liegt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vor. Das Existenzminimum, auch das von Kindern, muss
steuerfrei sein. Wir haben nun zu überlegen, wie das
berechnet wird. Sie berechnen es permanent; das hat Frau
Kressl auch gesagt. Sie berechnen es aber permanent zu
niedrig. Die Berechnung der Regelsätze geht in die
Berechnung des steuerfreien Existenzminimums ein. Der
Paritätische Wohlfahrtsverband und die
Familienverbände der Evangelischen Kirche und der Katholischen
Kirchen haben Ihnen ihre Berechnungen vorgelegt. Sie
ignorieren das einfach. Sie tun so, als ob diese nicht da
wären und nicht gelten.
Dass wir heute so intensiv über das Schulstarterpaket
diskutieren, hat natürlich etwas mit den Regelsätzen zu
tun. Sie alle hier waren doch von der Einführung von
Hartz I bis Hartz IV und von der Festsetzung der
Regelsätze begeistert. Die Bildung wurde einfach
rausgelassen.
Daran sind Sie alle doch beteiligt. Rot-Grün hatte die
Verantwortung. Gegenstimmen der anderen waren nicht
zu hören. Sie plustern sich jetzt hier auf und sagen, dass
es endlich gemacht werden muss. Natürlich muss es
endlich gemacht werden. Aber dann lassen Sie uns die
Bildung insgesamt betrachten.
Bei der frühkindlichen Bildung muss ebenfalls mehr
getan werden. Vielleicht sollte ein Kindergartenkind
auch zusätzliche Bildung in Form von musikalischer
Früherziehung oder sportlicher Betätigung bekommen.
All das fällt weg. Hartz-IV-Kinder brauchen kein Abitur,
weil sie sowieso nicht studieren werden.
Studiengebühren können sie sowieso nicht aufbringen. Also lassen wir
es alles. Diese Perspektive sollte es nicht mehr geben.
Das ist Ihre zynische Politik.
Die SPD sagt: Wir wollten für Abiturientinnen und
Abiturienten unbedingt, aber wir haben die 18 Millionen
Euro von der CDU nicht bekommen. – Das ist einfach
nur ein Armutszeugnis.
Die SPD-Kollegin Westrich hat im Ausschuss gesagt
und uns versprochen: Die SPD wird sich dafür einsetzen,
dass die Kinderregelsätze kindgerecht ausgestaltet
werden, noch in dieser Legislaturperiode. – Da bin ich
gespannt. Dies ist natürlich ein Eingeständnis, dass Ihre
Regelsätze viel zu gering sind und Sie sich seit Jahren
nicht mehr auf dem festen Boden der Verfassung
befinden
(Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Sie
müssen gerade über die Verfassung reden!)
– das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu geäußert –,
sondern weit darunter sind.
Machen wir es einmal konkret: Von Regelsätzen in
Höhe von 235 Euro pro Monat geht der Bericht zum
Existenzminimum aus. Der Paritätische
Wohlfahrtsverband spricht für 2008 von realistischen Regelsätzen in
Höhe von 299 Euro, und der Caritasverband hat Ihnen
vorgerechnet, dass sich allein aufgrund der Inflation eine
Steigerung um 18 Prozent niederschlagen müsste. Nichts
passiert, was der Realität von Kindern und Jugendlichen
tatsächlich nahe käme.
(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: So sind sie
halt, ja!)
Frau Kressl, Sie haben zum Ende Ihrer Rede gesagt,
Materielles allein helfe vor allem Alleinerziehenden
nicht. Dies streitet niemand ab. Wir brauchen natürlich
Berufstätigkeit von Frauen. Wir brauchen vor allem
gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit: 24 Prozent beträgt
der Abstand zur Bezahlung von Männern; damit sind wir
europaweit ganz hinten. Wir brauchen Kinderbetreuung.
Dies aber so zu interpretieren und umzusetzen, wie Sie
es getan haben, dass nämlich bei den Alleinerziehenden
gar nichts mehr ankommen muss, das entbehrt doch
jeglicher Logik.
Erinnern Sie sich bitte an die Anhörung: 500 000
Kinder von Alleinerziehenden leben vom Bezug von
Unterhaltsvorschussleistungen, 800 000 Kinder von
Alleinerziehenden vom Bezug von Hartz IV. Bei weiteren
2 Millionen Kindern von Alleinerziehenden werden nur
5 Euro von der Kindergelderhöhung ankommen. Das
sind die Fakten: Es kommt genau bei den Menschen, die
wenig haben – entweder kein Einkommen oder nur ein
geringes Einkommen –, überhaupt nichts an. Diesem
Problem stellen Sie sich nicht. Sie machen keine
Familienförderung, wenn Sie die Familien von
Alleinerziehenden hier überhaupt nicht mehr auf dem Schirm
haben. Nur 1,6 Prozent der Alleinerziehenden können den
Kinderfreibetrag ausnutzen. Diese 1,6 Prozent
berücksichtigen Sie – das will ich Ihnen zugestehen –, aber die
große Mehrheit eben nicht.
Wir haben Ihnen dazu entsprechende Vorschläge im
Ausschuss vorgelegt und werden dies nachher noch
diskutieren: Nichtanrechnung der Kindergelderhöhung bei
Hartz-IV-Beziehern. Sie verweigern sich dem, und das
ist nicht mehr zu akzeptieren.
Dies alles ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die
Familienministerin bereits am 18. September hier im
Plenum sehr wohl zur Kenntnis genommen hat, dass es
einen sehr guten Weg aus dieser Situation heraus gibt
und dass wir es tatsächlich erreichen könnten, dass alle
Kinder dem Staat und unserer Gesellschaft gleich viel
wert sind. Ich habe Frau von der Leyen hier bereits
einmal zitiert und mache es noch einmal:
Wenn man das alles auf ein Niveau bringen will,
dann kann man das Ganze doch wohl nicht auf das
niedrigste Niveau herunterstufen. Dann muss man
vielmehr lege artis auf das höchste gemeinsame
Niveau heraufstufen. Das würde 15 Milliarden Eurokosten – eine Illusion, die mit der Realität wenig zu
tun hat.
Ich wiederhole: Es kostet keine 15 Milliarden Euro.
Lassen Sie uns im Einkommensteuerrecht zur
Individualbesteuerung bei Übertragbarkeit des steuerfreien
Existenzminimums des Partners oder der Partnerin
übergehen, wenn diese es nicht ausschöpfen. Dann brauchten
wir nur noch 6 Milliarden Euro. Es kann nicht angehen,
was Sie machen. Seien Sie wenigstens so ehrlich, den
Menschen zu sagen: Kinder bekommen den Rest, den
wir noch irgendwo haben, Kinderarmut ist nicht schön,
aber wir müssen erst einmal die Banken beschirmen. –
Es ist einfach Pflicht, dass diese 6 Milliarden Euro über
den Bundeshaushalt bereitgestellt werden.
Unser Ziel sind eine realitätsgerechte Bewertung des
steuerfrei zu stellenden Existenzminimums, eine
Umsetzung, die es ermöglicht, dass es bei allen Kindern
ankommt, weil uns alle Kinder gleich viel wert sein sollen,
und ein ganz kurzfristiges Reagieren, damit zumindest
diese viel zu niedrige Kindergelderhöhung – wir fordern
200 Euro Kindergeld – bei Hartz-IV-Bezug, bei Bezug
von Sozialgeld und Unterhaltsvorschuss nicht
gegengerechnet wird. Deshalb können wir dem Gesetzentwurf
heute nicht zustimmen. Die kleine Erhöhung lehnen wir
nicht ab. Wir können uns nur enthalten. Denken Sie
endlich um und gehen Sie mit uns in die andere Richtung,
die besagt, dass alle Kinder dem Staat gleich viel wert
sind.
Ich danke Ihnen.
Relationen
- part_of → Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages
- spoke_in ← Barbara Höll (Rede)