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Protokoll der 1069. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 16.10.2026 · WP 21 · 1069 · Original ↗

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Protokoll der 1069. Sitzung des Bundesrates Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1069 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1069. Sitzung Berlin, Freitag, den 16. Oktober 2026 I n h a l t : Begrüßung des Präsidenten des Ständerats der Schweiz, Stefan Engler, und einer Delegation . 489 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489 Rückblick des Präsidenten . . . . . . . . . . . . . . . 489 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489 1. Wahl des Präsidiums – gemäß Artikel 52 Absatz 1 GG i.V.m. § 5 Absatz 1 GO BR – . 491 Beschluss: Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Hendrik W ü s t , wird zum Präsidenten des Bundesrates gewählt. Der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen, Bürgermeister Dr. Andreas B o v e n s c h u l t e , und der Ministerpräsident des Freistaates Bayern, Dr. Markus S ö d e r , werden zu Vizepräsidenten gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492 2. Wahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer – gemäß § 45c Absatz 1 GO BR – . . . . . . . . 492 Beschluss: Es werden gewählt: Minister Nathanael L i m i n s k i (Nordrhein- Westfalen) zum Vorsitzenden, Staatsrätin Nancy B ö h n i n g (Bremen) und Staatsminister Dr. Florian H e r r m a n n (Bayern) zu stellvertretenden Vorsitzenden 492 3. Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse – gemäß § 12 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 552/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492 Beschluss: Die Vorsitzenden der Ausschüsse werden gemäß dem Antrag des Präsidenten in Drucksache 552/26 gewählt . . . . . . . . 492 4. Wahl der Schriftführer – gemäß § 10 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 553/26) . . . . . 492 Beschluss: Staatsrätin Nancy B ö h n i n g (Bremen) und Staatsminister Josef S c h m i d (Bayern) werden gewählt . . 493 5. Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (Drucksache 560/26) 496 Petra Olschowski (Baden-Württemberg) 496 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 6. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten (Drucksache 561/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108 Absatz 5 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 531* 7. Gesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Drucksache 562/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531* 8. Drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (Drucksache 563/26) . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531* 9. Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes – Gesetz zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes kritischer Infrastrukturen – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 539/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsminister Christian Heinz (Hessen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531* 10. Entschließung des Bundesrates zur Implementierung einer weiteren Säule in der Künstlersozialversicherung zur Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiographie für selbständige Künstlerinnen und Künstler – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein – (Drucksache 578/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Ina Brandes (Nordrhein-Westfalen) . . . 498 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 499 11. Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung im Arbeitsschutz – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 343/26) . 497 Stefan Evers (Berlin) . . . . . . . . . . . . 533* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 531* 12. Entschließung des Bundesrates „Flächendeckender Ausbau multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen“ – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 532/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 499 13. Entschließung des Bundesrates: Arbeitnehmerfreizügigkeit schützen – Missbrauch wirksam bekämpfen – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen – (Drucksache 521/26). . . . . . . . . 497 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 531* 14. Entschließung des Bundesrates „Verleitung Minderjähriger zur Selbstschädigung mittels digitaler Medien strafrechtlich wirksam erfassen“ – Antrag der Länder Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen – (Drucksache 534/26) 497 Dr. Carsten Brosda (Hamburg) . . . . . . 533* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 531* 15. Entschließung des Bundesrates: Einführung einer gesetzlichen Regelung zum „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen und Bayern, Thüringen – (Drucksache 543/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 499 16. Entschließung des Bundesrates: Erlass eines Beschleunigungsgesetzes für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 568/26) . . . . . . . . . . 499 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499 17. Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Tafeln – Antrag der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 513/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 531* 18. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden bei Fahrerlaubnisermittlungen – Antrag des Landes Brandenburg – (Drucksache 518/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 500 19. Entschließung des Bundesrates: Biotechnologie fördern und den deutschen Wirtschaftsstandort stärken – Antrag der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz – (Drucksache 525/26) 500 Johannes Steiniger, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . 500 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 501 20. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz – SCQEG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 505/26) . . . 510 Christine Streichert-Clivot (Saarland) . 510 Katharina Günther-Wünsch (Berlin) . . 511 Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 512 Dr. Ute Eiling-Hütig (Rheinland-Pfalz) 513 Verena Schäffer (Nordrhein-Westfalen) 514 Mareike Lotte Wulf, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 515 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 516 21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 (FAG- Änderungsgesetz 2026) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 506/26) . . . 497 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531* 22. Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 507/26) . . . . . . . . 516 Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . . 516 Katja Wolf (Thüringen) . . . . . . . . . . 517 Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen . . 518 Nancy Böhning (Bremen) . . . . . . . . . 534* Dirk Schrödter (Schleswig-Holstein) . . 534* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519 23. Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 508/26) . . . . . . . . . . . . . 519 Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen) . 519 Dr. Wolfgang Blank (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 520 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521 24. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029 – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 509/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521 Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 522 25. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Mai 2026 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 510/26) . . . . . . . . 497 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 532* 26. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 9. Juni 2026 zur Änderung des Abkommens vom 6. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 511/26) . . . . . . . . 497 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 532* 27. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 – Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union COM(2026) 900 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 425/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 532* 28. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/943 im Hinblick auf zukunftssichere Stromrechnungen in der Union durch Senkung der Systemkosten und Förderung der Elektrifizierung und Digitalisierung COM(2026) 600 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 501/26, zu Drucksache 501/26) 522 Dirk Schrödter (Schleswig-Holstein) . . 535* Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 522 29. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG und des Beschlusses (EU) 2015/1814 im Hinblick auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und einer kosteneffizienten Dekarbonisierung COM(2026) 616 final; Ratsdok. 12073/26 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 523/26, zu Drucksache 523/26) 522 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523 30. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG hinsichtlich angepasster Werte für die Wärme- und Brennstoff-Benchmarks für den Zeitraum 2026–2030 COM(2026) 619 final; Ratsdok. 12075/26 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 519/26, zu Drucksache 519/26) 523 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523 31. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2015/757 und (EU) 2023/1805 zur Vereinfachung und Straffung der Überwachung, Berichterstattung und Prüfung und zur Angleichung an das überarbeitete EU-Emissionshandelssystem COM(2026) 620 final; Ratsdok. 12074/26 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 520/26, zu Drucksache 520/26) 523 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 524 32. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 2003/49/EG, 2009/133/EG, 2011/96/EU, (EU) 2016/1164, (EU) 2017/1852 und (EU) 2025/50 im Hinblick auf die Vereinfachung des Unionsrahmens für direkte Steuern und die Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der EU COM(2026) 560 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 487/26, zu Drucksache 487/26) 497 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532* 33. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (Neufassung) COM(2026) 308 final; Ratsdok. 11060/26 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 530/26, zu Drucksache 530/26) 524 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 524 34. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen und die Europäische Fernteilnahmeanordnung (Neufassung) COM(2026) 313 final; Ratsdok. 11274/26 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 486/26, zu Drucksache 486/26) 524 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 524 35. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1727 COM(2026) 570 final; Ratsdok. 11145/26 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 524/26, zu Drucksache 524/26) 497 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532* 36. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 und der Verordnung (EU) 2024/982 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2016/794 COM(2026) 580 final; Ratsdok. 11158/26 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 526/26, zu Drucksache 526/26) 497 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532* 37. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Europäischen Säule sozialer Rechte COM(2026) 650 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 515/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 524 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 524 38. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Wohnraum (Verordnung über erschwinglichen Wohnraum) COM(2026) 599 final; Ratsdok. 12967/26 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 542/26, zu Drucksache 542/26) 524 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 524 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 525 Regina Kraushaar (Sachsen) . . . . . . . . 526 Dr. Carsten Brosda (Hamburg) . . . . . . 535* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . 527 39. Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (Drucksache 503/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532* 40. Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes für die Jahre 2027, 2028 und 2029 (Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung – UStSchlFestV) (Drucksache 512/26, zu Drucksache 512/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532* 41. Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (Drucksache 504/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527 42. Verordnung zur Neuregelung der Rohrfernleitungsverordnung (Drucksache 502/26) . . 527 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 528 43. Verordnung zur Anpassung der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (§ 32 EBO) (Drucksache 483/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532* 44. a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss der Kommission „Bauprodukte“ nach Artikel 90 der Verordnung (EU) Nr. 2024/3110 sowie die Sachverständigengruppe zum Acquis im Bereich der Bauprodukteverordnung gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 2024/3110 (CPR Acquis Expert Group) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 540/26) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe „Arzneimittel und Medizinprodukte“ – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 556/26) . . . . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss zu a): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 540/1/26 . . . . . . . . . 533* Beschluss zu b): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 556/1/26 . . . . . . . . . 533* 45. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 573/26, zu Drucksache 573/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 533* 46. Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 584/26, zu Drucksache 584/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531* 47. Entwurf eines Gesetzes zur Anwesenheit von Vertrauenspersonen in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 575/26) . . . . . 497 Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . 497 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 48. Entschließung des Bundesrates „Anpassung der unionsrechtlichen Vorgaben für die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Kleinkrafträdern und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen“ – Antrag der Länder Sachsen und Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 594/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 501 Regina Kraushaar (Sachsen) . . . . . . . 501 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501 49. Entschließung des Bundesrates zur Errichtung von Modellregionen für autonomes Fahren – Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland – Geschäftsordnungsantrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 544/26) . . . . . . . . . . 501 Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen) . 502 Steffen Schütz (Thüringen) . . . . . . . . 502 Mitteilung: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503 50. Siebte Verordnung über die Freigabe von Vorräten des Erdölbevorratungsverbandes (7. ErdölFrV) (Drucksache 583/26) . . . . . . . 528 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 528 51. Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Energiepreisentlastung – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 598/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 493 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 493 Petra Berg (Saarland) . . . . . . . . . . . . 494 Stefan Gruhner (Thüringen) . . . . . . . . 495 Johannes Steiniger, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . . 495 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 496 52. Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit – gemäß § 377 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 sowie § 375 Absatz 3, § 377 Absatz 2 und § 379 Absatz 2 Nummer 2 SGB III – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 596/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 596/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 533* 53. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 597/26) . . . 497 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 597/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 533* 54. Entschließung des Bundesrates „Stärkung des Vertrauens in das System der gesetzlichen Rentenversicherung“ – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 599/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 503 Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 503 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504 55. Entschließung des Bundesrates: Assoziierung des Staates Israel zum 10. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union für den Zeitraum 2028–2034 – Antrag der Länder Niedersachsen, Brandenburg, Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 600/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 505 Timon Gremmels (Hessen) . . . . . . . . 505 Falko Mohrs (Niedersachsen) . . . . . . 506 Dr. Manja Schüle (Brandenburg) . . . . 507 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 508 56. Entschließung des Bundesrates zum Schutz kritischer Infrastruktur – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 601/26) . . . . . 508 Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 508 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509 57. Entschließung des Bundesrates: Einzelwagenverkehr als Rückgrat des Schienengüterverkehrs erhalten und dauerhaft absichern – Antrag der Länder Saarland und Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 602/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509 Petra Berg (Saarland) . . . . . . . . . . . 509 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 510 58. Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache 603/26) . . . . . . . . . . . . 528 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 528 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 528 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 528 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 529 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident Dr. A n d r e a s B o v e n s c h u l t e , Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen Vizepräsident H e n d r i k W ü s t , Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen – zeitweise – Amtierender Präsident C e m Ö z d e m i r , Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg – zeitweise – Amtierender Präsident Dr. F l o r i a n H e r r - m a n n , Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Medien des Freistaates Bayern – zeitweise – Amtierende Präsidentin Dr. M a n j a S c h ü l e , Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Nancy Böhning (Bremen) Josef Schmid (Bayern) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Cem Özdemir, Ministerpräsident Manuel Hagel, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Europa Petra Olschowski, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund B a y e r n : Dr. Markus Söder, Ministerpräsident Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Medien Josef Schmid, Staatsminister der Justiz B e r l i n : Kai Wegner, Regierender Bürgermeister Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen und für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Dr. Manja Schüle, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa H a m b u r g : Dr. Carsten Brosda, Senator, Präses der Behörde für Kultur und Medien Maryam Blumenthal, Senatorin, Präses der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung H e s s e n : Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für Digitalisierung und Innovation Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit N i e d e r s a c h s e n : Falko Mohrs, Minister für Wissenschaft und Kultur Grant Hendrik Tonne, Minister für Wirtschaft, Bauen und Verkehr N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration R h e i n l a n d - P f a l z : Gordon Schnieder, Ministerpräsident Marcus Klein, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien und Chef der Staatskanzlei Dr. Ute Eiling-Hütig, Ministerin für Bildung S a a r l a n d : Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund Christine Streichert-Clivot, Ministerin für Bildung und Kultur Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz sowie Ministerin der Justiz S a c h s e n : Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung S a c h s e n - A n h a l t : Sven Schulze, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Dirk Schrödter, Minister und Chef der Staatskanzlei T h ü r i n g e n : Katja Wolf, Finanzministerin Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der Thüringer Staatskanzlei Steffen Schütz, Minister für Digitales und Infrastruktur Katharina Schenk, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Philipp Amthor, Staatsminister beim Bundeskanzler Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Johannes Steiniger, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Dr. Silke Launert, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Mareike Lotte Wulf, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Ulrich Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr Eva Schmierer, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 1069. Sitzung Berlin, den 16. Oktober 2026 Beginn: 09.34 Uhr Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1069. Sitzung des Bundesrates. Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, einen Gast bei uns im Haus zu begrüßen: Auf der Ehrentribüne hat der Präsident des Ständerats der Schweiz, Seine Exzellenz Herr E n g l e r , mit einer hochrangigen Delegation Platz genommen. – Herr Präsident, ich begrüße Sie und Ihre Delegation sehr herzlich bei uns im Bundesrat! (Beifall) Deutschland und die Schweiz verbindet in vielen Bereichen eine langjährige Partnerschaft, und auch die Beziehungen unserer beiden Häuser sind von engen und vertrauensvollen Kontakten geprägt. Ich freue mich sehr, Herr Präsident, dass wir später noch Gelegenheit für einen gemeinsamen Austausch haben werden, und heiße Sie noch einmal alle im Namen des gesamten Hauses herzlich willkommen. Bevor wir in die Beratung der Vorlagen eintreten, habe ich noch gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben: Aus der Bayerischen Staatsregierung und damit aus dem Bundesrat sind am 30. September 2026 ausgeschieden: Herr Staatsminister Georg E i s e n r e i c h und Herr Staatsminister Eric B e i ß w e n g e r . Am 6. Oktober hat die Staatsregierung Herrn Staatsminister Josef S c h m i d zum ordentlichen Mitglied und Herrn Staatsminister Manuel K n o l l zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. Den neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche Hand. Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute. Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 58 Punkten vor. Das Tabaksteuergesetz – das ist unser Punkt 58 – hat der Bundestag heute Morgen zugeleitet. Es liegt Ihnen auf Ihren Plätzen hier im Saal vor. Zur Reihenfolge: Nach TOP 4 wird der Punkt 51 beraten. Vor TOP 10 wird der Punkt 47 behandelt. Nach TOP 19 werden die Punkte 48, 49, 54, 55, 56 und 57 – in dieser Reihenfolge – erörtert. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Jahr lang durfte ich in diesem Haus anderen das Wort erteilen. Heute darf ich noch einmal selbst etwas länger reden. Ich werde versuchen, dieses Privileg nicht über Gebühr zu strapazieren. Vor knapp einem Jahr habe ich an dieser Stelle gesagt, dass die Vielfalt unseres Landes kein Systemfehler, sondern eine seiner größten Stärken ist. Nach diesem Jahr bin ich davon überzeugter denn je. Wer 16 Länder zusammenbringen will, lernt schnell: Die Interessen des eigenen Landes sind immer besonders gut begründet. Bei den anderen erschließt sich das manchmal erst auf den zweiten Blick. Aber genau deshalb sind wir ja hier. Wir vertreten unsere Länder, und wir stehen zugleich dafür ein, dass am Ende eine Lösung für ganz Deutschland gefunden wird. Das heißt: zuhören, Argumente abwägen, die eigene Position überprüfen. Ein tragfähiger Kompromiss verlangt allen etwas ab. Er schafft eine gemeinsame Basis, die über den nächsten politischen Schlagabtausch hinaus Bestand hat. Ein Beispiel unter vielen: Im vergangenen November haben wir hier die Finanzierung des Deutschlandtickets bis 2030 abgesichert – eine Vereinbarung von Bund und Ländern, die Millionen Menschen im Alltag zugutekommt. Die Menschen erwarten zu Recht, dass wir zu Ergebnissen kommen. Sie wollen einen Staat, der funktioniert. Dafür müssen wir Zuständigkeiten klären und Verfahren vereinfachen. Föderalismus bewährt sich dort, wo aus unterschiedlichen Interessen gemeinsame Politik wird und die Menschen im Alltag etwas davon haben. Natürlich gelingt uns das nicht immer. Auch in diesem Haus wird hart gestritten. Aber wir wissen, dass wir am Ende Verantwortung für das Ganze tragen. Diese Haltung ist eine Stärke unserer Demokratie, gerade in einer Zeit, in der die Bereitschaft wächst, einander nur noch das Schlechteste zu unterstellen. Jürgen Habermas sprach vom „zwanglosen Zwang des besseren Arguments“. Für unsere Arbeit heißt das: Wir müssen einander überzeugen wollen und uns überzeugen lassen können. Denn der politische Mitbewerber und Gegner ist genau das: ein Mitbewerber und Gegner, aber kein Feind. Und wer einen Kompromiss möglich macht, verdient Anerkennung. Denn der Kompromiss ist kein Verrat an den eigenen Überzeugungen. Er ist das Handwerkszeug der Demokratie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Viele Stärken – ein Land“, unter dieses Motto haben wir die Bremer Bundesratspräsidentschaft gestellt. Darin steckt ein doppelter Gedanke: Unser Land hat viele Stärken. Und viele Menschen stärken unser Land: mit ihren Fähigkeiten, ihren Erfahrungen und ihrer Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Mit unserem kulturellen Auftakt in der Neuen Nationalgalerie haben wir ein erstes Zeichen gesetzt. Die Ausstellung „16/16“ hier im Bundesrat hat die Vielfalt von Migrationsgeschichten sichtbar gemacht. Und beim Sommerfest und vielen weiteren Begegnungen in unserer Landesvertretung sind Menschen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur zum Austausch zusammengekommen. Wir konnten Bremen und Bremerhaven, denke ich, als weltoffene Städte zeigen. Seien Sie versichert, wer vom Hafen lebt, weiß: Abschottung war noch nie ein Geschäftsmodell. Besonders wichtig waren mir die Projekte mit jungen Menschen: „Jugend im Bundesrat“, das „Modell Europa Parlament“, aber auch der bundesweite Schülerzeitungswettbewerb – dort erleben Jugendliche, was Demokratie ihnen abverlangt und was sie ihnen ermöglicht. Sie recherchieren, widersprechen, verhandeln und stehen für ihre Entscheidungen ein. Wer junge Menschen für Demokratie gewinnen will, muss ihnen etwas zutrauen. Er muss ihre Fragen ernst nehmen, gerade auch die unbequemen. Und er muss ihnen die Erfahrung ermöglichen: Meine Stimme zählt; ich kann etwas verändern. Auch die internationalen Begegnungen haben dieses Jahr geprägt. In Den Haag ging es um unsere enge Nachbarschaft mit den Niederlanden, in Brüssel um Europas Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit und um den Beitrag der Länder zur europäischen Integration. Besonders eindrucksvoll war für mich der Besuch in Japan. Uns verbinden demokratische Werte und das Interesse an einer internationalen Ordnung, in der sich alle Staaten an gemeinsame Regeln halten. Darauf bauen wir unsere wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit auf – auch und gerade in der Luft- und Raumfahrt, wo wir neue Impulse setzen konnten. Und ja: Als Bundesratspräsident vertritt man alle Länder. Der Bürgermeister der „space city“ Bremen reist trotzdem immer mit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Höhepunkt der Bundesratspräsidentschaft war wie in jedem Jahr das Fest zum Tag der Deutschen Einheit. Drei Tage lang haben über 500 000 Menschen in Bremen miteinander gefeiert. Sie haben erlebt, wie viel uns bei allen Unterschieden miteinander verbindet. Mein herzlicher Dank gilt allen, die dieses Fest möglich gemacht haben: den Beschäftigten ebenso wie den vielen Ehrenamtlichen. Sie haben ganz Deutschland in Bremen willkommen geheißen. Zur Freude über die Einheit gehört auch die Erinnerung an ihren Ursprung: an den Mut der Menschen, die 1989 in Leipzig, in Plauen, in Ostberlin und an vielen anderen Orten für Freiheit und Demokratie auf die Straße gingen. Sie riskierten viel, weil sie selbst über ihr Leben und die Zukunft ihres Landes bestimmen wollten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, daraus erwächst auch eine Verpflichtung. Ich habe eben viel über die Bereitschaft zum Kompromiss gesprochen – zu Recht. Aber zur Wahrheit gehört auch: Die Grundlagen, auf denen wir miteinander diskutieren und streiten, müssen wir gemeinsam verteidigen. Da kann es keine Kompromisse geben. Wenn Menschen wegen ihrer Herkunft oder ihrer Lebensweise ausgegrenzt werden, wenn unabhängige Gerichte und freie Medien verächtlich gemacht werden, dann ist das etwas, an das wir uns niemals gewöhnen und mit dem wir uns niemals abfinden dürfen. Unser Grundgesetz bindet staatliche Macht an Recht und Gesetz. Es verpflichtet uns auf einen demokratischen und sozialen Bundesstaat. In diesem Haus können wir über Steuern streiten, über Zuständigkeiten und über jeden einzelnen Haushaltsposten. Aber die gleiche Würde aller Menschen steht nicht zur Abstimmung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Mütter und Väter des Grundgesetzes wussten, wovon sie sprachen. Sie hatten erlebt, wie die Weimarer Republik mit ihren eigenen Mitteln zerstört wurde. Carlo Schmid hat daraus eine Lehre gezogen: Man brauche den Mut zur Intoleranz gegenüber denen, die die Demokratie missbrauchen wollen, um sie abzuschaffen. Diese Lehre steht in Artikel 21 des Grundgesetzes. Parteien, die darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, sind verfassungswidrig. Zum Kern dieser Ordnung gehören die Würde jedes Menschen, der Rechtsstaat und der demokratische und soziale Bundesstaat – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das Parteiverbot ist kein Instrument gegen unbequeme Meinungen und kein Ersatz für Argumente. Aber Wahlerfolge sind auch kein Freibrief. Die Würde des Menschen wird nicht dadurch antastbar, dass viele Menschen dafürstimmen. Wenn Menschen nach ihrer Abstammung in Deutsche erster und zweiter Klasse sortiert werden sollen, dann geht es nicht mehr um gewöhnlichen politischen Streit. Dann geht es um die Grundwerte unseres Gemeinwesens. Dann geht es um die Basis, auf der wir streiten. Ich denke an die Pflegekraft, den Ingenieur, die Schülerin, deren Familien einmal hierhergekommen sind und die sich heute fragen, ob sie noch dazugehören, ob dieses Land noch ihr Land ist. Sie haben ein Recht darauf, dass dieser Staat nicht nur sagt: „Ihr gehört dazu“, sondern dass er den Worten auch Taten folgen lässt. Zugegeben: Der Weg ist schwierig. Das erste NPD- Verbotsverfahren scheiterte an V-Leuten des Staates; im zweiten fehlte der NPD die erforderliche Mächtigkeit, ihre Ziele durchzusetzen; und im Februar hat das Verwaltungsgericht Köln dem Verfassungsschutz vorläufig untersagt, die AfD bundesweit als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Das sind aber keine Gründe, wegzusehen. Es sind Gründe, besonders gründlich hinzusehen. Ein schlampiger Antrag wäre ein Geschenk an die, die er treffen soll. Aber ein Antrag, der aus Angst vor dem Scheitern nie gestellt wird, wäre eine Kapitulation des Verfassungsstaates. Lieber Hendrik Wüst, du hast nach der Wahl in Sachsen-Anhalt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gefordert, die diese Fragen sorgfältig, professionell und seriös prüft. Du hast vor Schnellschüssen gewarnt, und du hast recht: Ein Parteiverbot kann nur das letzte Mittel sein. Aber du hast auch gesagt: Diese Prüfung müssen wir jetzt angehen. – Da treffen wir uns, ein Christdemokrat aus Nordrhein-Westfalen und ein Sozialdemokrat aus Bremen. Und genau das ist der Punkt: Der Schutz unserer Verfassung ist keine Frage von Parteibüchern. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen: Lassen Sie uns jetzt handeln! Bund und Länder müssen die Arbeitsgruppe einsetzen, mit einem klaren Auftrag: zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Verbotsantrag gegen die AfD vorliegen – mit Verfassungsschutz und Verfassungsrechtlern, mit dem gebündelten Wissen von Bund und Ländern und mit einem festen Zeitplan. Der Bundesrat ist selbst antragsberechtigt. Deshalb können wir uns nicht hinter anderen verstecken. Klar ist dabei: Prüfen heißt nicht verbieten. Prüfen heißt, unsere Pflicht zu erfüllen. Entscheiden würde am Ende allein das Bundesverfassungsgericht – mit Zweidrittelmehrheit, nach strengsten Maßstäben. Wer darin eine Gefahr für die Demokratie sieht, hat wenig Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Um Missverständnissen vorzubeugen: Kein juristisches Verfahren nimmt uns die eigentliche Arbeit ab. Wir müssen die Menschen zurückgewinnen, die sich abgewandt haben – mit Argumenten und mit einer Politik, die ihre Probleme löst. Wir müssen zeigen, dass wir Dinge besser machen können, wo andere nur nach Sündenböcken suchen. Die wehrhafte Demokratie braucht beides: einen Staat, der seine Grundlagen entschlossen schützt, und eine Politik, die jeden Tag zeigt, dass sie es wert ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss danke ich Ihnen allen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Besonders danke ich Anke Rehlinger, die heute leider nicht hier sein kann, und Hendrik Wüst. – Liebe Anke, lieber Hendrik, auf euch konnte ich mich verlassen. Das hat mir die Arbeit sehr erleichtert und viel Freude gemacht. Ebenso herzlich danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesrates, dem Team der Bremer Präsidentschaft und allen, die dieses Jahr mitgestaltet haben, insbesondere auch denen, die unsere Jugendprojekte mit Geduld und Überzeugung tragen. Was für uns reibungslos lief, war für Sie oft ein hartes Stück Arbeit. Dafür danke ich Ihnen ganz herzlich. Lieber Hendrik, in Bremen haben wir den Staffelstab bereits symbolisch übergeben. Gleich steht deine Wahl zum nächsten Bundesratspräsidenten an. Für dieses schöne und verantwortungsvolle Amt wünsche ich schon jetzt eine glückliche Hand, viel Erfolg und viele gute Begegnungen. „Gemeinsam verbunden“, so lautet das Motto der nordrhein-westfälischen Bundesratspräsidentschaft. Ich denke, es knüpft ein wenig an unseren Bremer Gedanken an: Viele Stärken kommen unserem Land dann zugute, wenn wir sie nicht nebeneinanderstehen lassen, sondern miteinander verbinden. Das ist eine Aufgabe, die weit über jede Präsidentschaft hinausreicht. Vor einem Jahr habe ich in meiner Antrittsrede zum Schluss an die Bremer Stadtmusikanten erinnert, vier sehr unterschiedliche Charaktere mit vier sehr unterschiedlichen Stimmen. Ob ihr gemeinsamer Auftritt musikalisch ein Genuss war, lassen wir einmal dahingestellt sein. Die Räuber jedenfalls haben das Weite gesucht. Und auch wir müssen nicht alle dieselbe Stimme haben. Aber wir sollten wissen, wann es darauf ankommt, sie gemeinsam zu erheben – für unsere Demokratie, für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und für alle Menschen in unserem Land. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es war mir eine große Ehre und eine besondere Freude, diesem Haus ein Jahr lang vorstehen zu dürfen. – Herzlichen Dank! (Beifall) Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: TOP 1 Wahl des Präsidiums Nach dem vereinbarten Turnus schlage ich Ihnen für das am 1. November 2026 beginnende neue Geschäftsjahr vor, den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein- Westfalen, Herrn Hendrik Wüst zum Präsidenten des Bundesrates zu wählen. Über die Wahl des Präsidenten wird nach unserer Praxis durch Aufruf der Länder abgestimmt. Ich bitte, die Länder aufzurufen. Nancy Böhning (Bremen), Schriftführerin: Baden-Württemberg Ja Bayern Ja Berlin Ja Brandenburg Ja Bremen Ja Hamburg Ja Hessen Ja Mecklenburg-Vorpommern Ja Niedersachsen Ja Nordrhein-Westfalen Ja Rheinland-Pfalz Ja Saarland Ja Sachsen Ja Sachsen-Anhalt Ja Schleswig-Holstein Ja Thüringen Ja Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Demnach kann ich feststellen, dass Herr Ministerpräsident Hendrik W ü s t für das Geschäftsjahr 2026/2027 einstimmig zum Präsidenten des Bundesrates gewählt ist. Herr Ministerpräsident, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Vielen Dank! Ich nehme die Wahl an. Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Dann darf ich Ihnen, Herr Kollege Wüst, die ganz herzlichen Glückwünsche des Hauses aussprechen. (Beifall – Kurzer Fototermin im Halbrund) Wir kommen nun zur Wahl der Vizepräsidenten. Nach dem verabredeten Turnus schlage ich Ihnen zur Wahl vor: zum Ersten Vizepräsidenten den Präsidenten des laufenden Geschäftsjahres, zum Zweiten Vizepräsidenten den Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern, Herrn Dr. Markus S ö d e r . Mit Ihrem Einverständnis lasse ich über diese Vorschläge gemeinsam abstimmen. – Kein Widerspruch. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Die Vorschläge sind angenommen. Herr Kollege Dr. Söder und ich selbst nehmen diese Wahl ebenfalls an, wenn ich nichts anderes höre. – Wunderbar! (Heiterkeit – Beifall) Ich komme zu Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Wahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer Die Länder, deren Regierungschefs das Präsidium des Bundesrates bilden, stellen in gleicher Reihenfolge den Vorsitzenden und die zwei stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer. Dementsprechend schlage ich Ihnen vor, Herrn Minister Nathanael L i m i n s k i (Nordrhein-Westfalen) zum Vorsitzenden, Frau Staatsrätin Nancy B ö h n i n g (Bremen) zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Herrn Staatsminister Dr. Florian H e r r m a n n (Bayern) zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer für das Geschäftsjahr 2026/2027 zu wählen. Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit sind der Vorsitzende der Europakammer und seine zwei Stellvertreter gewählt. – Herzlichen Glückwunsch! Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3: TOP 3 Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse (Drucksache 552/26) Für diese Wahl liegt ein Antrag des Präsidenten vor. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Dann ist das so beschlossen. Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 4: TOP 4 Wahl der Schriftführer (Drucksache 553/26) Ich schlage vor, für das Geschäftsjahr 2026/2027 Frau Staatsrätin Nancy B ö h n i n g (Bremen) und Herrn Staatsminister Josef S c h m i d (Bayern) als Schriftführer zu wählen. Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit sind beide als Schriftführer gewählt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 51: TOP 51 Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Energiepreisentlastung – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 598/26) Es liegen mir Wortmeldungen vor. Frau Ministerpräsidentin Schwesig, Mecklenburg-Vorpommern, hat das Wort. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst im Namen meines Bundeslandes beim Präsidenten Andreas Bovenschulte ganz herzlich für die gute Bundesratspräsidentschaft und – ich bin sicher, dass es allen anderen Kolleginnen und Kollegen auch so ging – für einen tollen, sonnigen Tag der Deutschen Einheit bedanken. Ich war 15, als die Friedliche Revolution begann, und 16 bei der Deutschen Einheit. Deshalb ist das auch für mich persönlich immer ein bewegender Tag. Es ist immer schön, zu sehen, dass wir diesen Tag gemeinsam so gebührend begehen und feiern. Insofern: Noch mal Dank an das Land Bremen für diesen guten Festakt! Ich wünsche unserem Kollegen Hendrik Wüst, dem Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, viel Erfolg für seine Bundesratspräsidentschaft. Wir freuen uns alle auf einen schönen Tag der Deutschen Einheit in NRW. Und die Aussichten danach gehen ja Richtung Bayern. Das klingt auch gut. Insofern: Dem neuen Präsidium viel Erfolg! Ich wünsche mir, dass das Präsidium weiter darauf achtet, dass wir Länder in wichtigen Entscheidungen frühzeitig eingebunden werden, damit wir gemeinsam, Bund und Länder, gute Entscheidungen für die Menschen treffen. Dort, wo sich das Land Bremen und das Land Nordrhein-Westfalen treffen, nämlich in der Beantwortung der Frage, die Herr Bovenschulte hier aufgerufen hat, wie wir den Feinden der Demokratie begegnen können, kommt mein Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gern dazu. Denn auch ich glaube ganz fest daran, dass sich aus der Verfassung nicht nur der Auftrag ergibt, Demokratie und Freiheit zu schützen, sondern auch und vor allem der politische Auftrag, dafür zu sorgen, dass die Menschen ganz konkret in ihrem Alltag erleben, dass die Werte, für die unser Land steht, für die alle Bundesländer stehen – Freiheit, Demokratie, aber auch Gerechtigkeit –, im Alltag funktionieren. Wir verzeichnen auch deshalb einen hohen Vertrauensverlust in die Demokratie, weil viele Menschen erleben: Obwohl sie sich jeden Tag anstrengen, obwohl sie sich ihr Leben lang angestrengt haben, funktioniert ihr Alltag nicht mehr. Das hat viel mit der Bezahlbarkeit des Lebens zu tun. Hierbei spielt das Thema Energiepreise eine große Rolle. Wir haben hier schon oft darüber diskutiert und verschiedene Anträge beraten. Wir haben in der letzten Bundesratssitzung dafür gesorgt – gemeinsam mit der Bundesregierung –, dass es an den Tankstellen eine Entlastung durch den Tankrabatt gibt – der erst eingeführt wurde, dann aber leider auslief und zu spät wieder eingeführt wurde. Mein Kollege Sven Schulze und ich haben deutlich gemacht, dass er viel zu spät kam und dass wir gespürt haben, dass die Menschen dann auch an der Wahlurne entsprechend abgestimmt haben, je nachdem, ob sie im Alltag klarkommen oder nicht. Das spielt bei uns im ländlichen Raum eine große Rolle. Dort leben Menschen, die jeden Tag zur Arbeit pendeln. Dort leben ältere Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben und mit einer kleinen Rente ihr Auskommen finden müssen. Und dort spielt die Frage der Mobilität eine große Rolle – Stichwort „Spritpreise“. Aber – ich habe es schon in meiner Rede in der letzten Sitzung gesagt – es kommt noch mehr dazu. Es ist richtig, dass wir komplett auf erneuerbare Energien umsteigen. Mein Bundesland leistet dazu in Deutschland einen großen Beitrag. Wir produzieren längst doppelt so viel grünen Strom, wie wir selbst verbrauchen. Wir exportieren. Wir setzen auf Wind – onshore und offshore –, aber auch auf Erdwärme, Photovoltaik und Biomasse. Aber die Realität ist, dass sich noch nicht alle Bürgerinnen und Bürger aus erneuerbaren Energien versorgen können, schon gar nicht im Wärmebereich. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass auch diejenigen, die noch mit Gas und Öl heizen, entlastet werden. Das ist der Kern unseres Antrages, den wir heute einbringen, der überwiesen wird. Ich habe die herzliche Bitte, dass wir in der nächsten Sitzung gemeinsam einen konkreten Beschluss fassen. Worum geht es? Viele Menschen müssen aktuell ihren Öltank vollmachen für die Heizperiode, die vor uns liegt, die angefangen hat, in der wir schon mittendrin sind. Sie können es sich nicht leisten, ihn vollzutanken. Für ein Einfamilienhaus bedeutet das 1 000 Euro mehr. Und die Realität ist für viele, obwohl sie arbeiten oder obwohl sie viele Jahre gearbeitet haben, dass sie das nicht stemmen können. Es ist gut, dass die Bundesregierung daran arbeitet, dass wir einen Direktauszahlungsmechanismus bekommen. Wir haben übrigens schon in der Energiekrise 2022 darüber gesprochen, dass wir die Möglichkeit haben müssen, über Direktzahlungen gezielt zu entlasten statt pauschal per Gießkanne. Das betrifft sowohl die Bevölkerung als auch die Wirtschaft, die unter diesen erheblichen Preissteigerungen leiden. Die Frage von wirtschaftlicher Perspektive und Bezahlbarkeit des Lebens ist aus meiner Sicht neben den Sozialreformen die wichtigste Frage für die Akzeptanz von politischen Entscheidungen durch die Bürgerinnen und Bürger. Ich bitte um gute Beratungen und freue mich auf eine Entscheidung hier im Bundesrat. – Vielen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Kollegin Schwesig! – Das Wort hat Frau Ministerin Berg aus dem Saarland. Petra Berg (Saarland): Sehr geehrter Herr Präsident, zunächst möchte auch ich Ihnen – auch im Namen unserer Ministerpräsidentin Anke Rehlinger – für die Zeit Ihrer Präsidentschaft ganz herzlich danken und dem Kollegen Ministerpräsident Wüst ganz herzliche Glückwünsche zur Wahl aussprechen. Wir freuen uns auf einen schönen Tag der Deutschen Einheit im nächsten Jahr und auf ein gutes Jahr der Bundesratspräsidentschaft, das sicherlich – das, glaube ich, wissen wir alle – sehr anstrengend werden wird. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Saarland bringt heute gemeinsam mit dem Land Mecklenburg- Vorpommern einen Entschließungsantrag zur Ausweitung der Energiepreisentlastung ein. Der Antrag richtet sich an die Bundesregierung und fordert sie auf, die bestehenden Entlastungsmaßnahmen bei den Energiepreisen sehr gezielt auszuweiten, und zwar auf diejenigen, die besonders hart von den Preissteigerungen beim Heizöl betroffen sind. Seit Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten sind die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Unternehmen durch die sehr stark angestiegenen Energiepreise betroffen. Das gilt auch für Heizstoffe. Die Preise für leichtes Heizöl haben sich im Vergleich zum Vorjahr teilweise verdoppelt. Davon sind besonders die Haushalte betroffen, die nicht an ein Fernwärme- oder Gasnetz angeschlossen sind und für die ein kurzfristiger Umstieg auf andere Heizungsalternativen schlichtweg nicht möglich ist. Insbesondere gilt dies für Haushalte mit niedrigem Einkommen und in ländlichen Regionen. Mit Beginn der Heizperiode im Oktober wird regelmäßig ein ganz erheblicher Teil der jährlichen Heizölmenge beschafft. Haushalte und Unternehmen, die auf leichtes Heizöl angewiesen sind, haben dabei keine Möglichkeit, kurzfristig auf einen anderen Energieträger auszuweichen. Das bedeutet, dass sich Preissteigerungen unmittelbar auswirken, weil die Heizölkundinnen und -kunden den Preis jetzt am Markt zahlen müssen. Wer jetzt den Tank füllt, zahlt den Preis für den gesamten Winter – zu diesem hohen Marktwert. Im Saarland, liebe Kolleginnen und Kollegen, heizen nach dem Zensus 2022 rund 28,6 Prozent der Haushalte mit Heizöl. Das entspricht etwa 150 000 Wohnungen. Bundesweit liegt der Anteil etwas niedriger, bei 19 Prozent. In den ländlich geprägten Regionen des Saarlandes übersteigt der Anteil von Heizöl sogar mitunter die 50-Prozent-Marke. Gleichzeitig haben wir im Saarland aber auch einen sehr hohen Anteil selbstgenutzten Wohneigentums. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer, gerade in den ländlichen Räumen, können nicht plötzlich auf eine andere Heizungsart umstellen. Das ist wirtschaftlich für viele gar nicht möglich. Deshalb können viele Menschen ihre Wohnungen nicht mehr angemessen heizen. Die aktuelle Preisentwicklung – Kollegin Schwesig hat es bereits gesagt – trifft nicht nur die Menschen im Saarland, sondern auch die Menschen überall in der Bundesrepublik, insbesondere in den ländlichen Räumen, hart. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundesregierung angekündigt hat, als Beitrag zur Stabilisierung der Märkte Öl und Ölprodukte aus den nationalen Reserven freizugeben. Diese Maßnahme kann den Preisdruck mindern und ist ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit. Aber es sind weitergehende Maßnahmen erforderlich, um den Preisdruck von den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu nehmen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, gezielte Ausgleichsregelungen zur Abmilderung von Energiepreissprüngen bei der Heizölbevorratung für besonders Betroffene zu prüfen. Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung kurzfristig auch die rechtlichen Voraussetzungen für einen Direktauszahlungsmechanismus schaffen will. Denn dadurch können Geringverdienende und Einkommensschwache, Rentnerinnen und Rentner im Verlauf des Winters bedarfsabhängig unterstützt werden. Solche Direktzahlungen können dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden: bei den Haushalten, die keine finanziellen Reserven haben, um die gestiegenen Heizkosten zu stemmen. Wir bitten die Bundesregierung außerdem, bei der Ausgestaltung ergänzende Energiepreisentlastungsmaßnahmen vorzusehen, um sicherzustellen, dass die Entlastungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern und bei den betroffenen Unternehmen ankommen. Warum sage ich das? Sie wissen, dass nicht alles, was an Entlastung vorgenommen wird, direkt bei denen ankommt, die es besonders dringend brauchen und für die es eigentlich bestimmt ist. Insofern bin ich zuversichtlich, dass, wenn die konkrete Ausgestaltung durch die Bundesregierung erfolgt, diese auch zielführend sein wird. Wichtig ist uns nämlich, dass die Entlastungen nicht an den Empfängerinnen und Empfängern vorbeigehen und nicht durch Mitnahmeeffekte oder komplizierte Verfahren verpuffen. Eine warme Wohnung darf kein Luxus sein. Die Entlastungen bei den Kraftstoffpreisen sind notwendig. Sie dürfen aber nicht an den besonders betroffenen Heizölhaushalten vorbeigehen. Gerade in ländlichen Regionen – dafür werbe ich – und bei Haushalten mit geringen Einkommen besteht, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, akuter Handlungsbedarf. Ich bitte Sie um Unterstützung dieses Antrages, denn eine warme Wohnung darf kein Luxus sein. – Vielen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Kollegin Berg! – Das Wort hat Herr Minister Gruhner aus Thüringen. Stefan Gruhner (Thüringen): Herzlichen Dank! – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: Die hohen Energiepreise sind eine substanzielle Herausforderung für unser Land, nicht nur, weil sie die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beeinflussen, sondern auch – und das haben wir gerade richtigerweise gehört –, weil sich viele Menschen die Frage stellen: Kann ich mir das Leben noch leisten? Damit einher geht mittlerweile auch ein Stück weit die Frage: Ist die politische Mitte in der Lage, die Alltagsprobleme der Menschen zu lösen? Ich will zunächst einmal sagen, dass ich der festen Überzeugung bin, dass wir als Verantwortliche in Bund und Ländern die Kraft haben und dass auch die politische Mitte in Deutschland die Kraft hat, diese Fragen zu lösen. Ich finde, das muss die Botschaft sein, die wir alle miteinander aussenden. Nicht nur Problembeschreibung, sondern auch der klare Anspruch, zu sagen: Jawohl, wir haben die Kraft, diese Themen anzugehen. Zwei Mal Tankrabatt, Zuschüsse zu den Netzentgelten, Gasspeicherumlage, Absenkung der Stromsteuer für Unternehmen – all das waren wichtige Schritte, die gezeigt haben: Es tut sich was. Gleichwohl merken wir alle, wenn man vor Ort mit Menschen spricht, dass all das nicht reicht und dass viele Menschen massive Probleme haben, ihren Lebensalltag zu bestreiten, und sich die Frage stellen: Kann ich mir das Leben noch leisten? Wie kann eigentlich das Leben in Deutschland einfacher sein? Ich will daran erinnern: Der Freistaat Thüringen hatte schon vor dem Sommer, als klar war, dass der Tankrabatt ausläuft, einen Vorschlag gemacht, nämlich den, die CO2-Bepreisung vorübergehend auszusetzen. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass das das richtige Instrument ist. Das wäre ein Teuer-Stopp für Tanken und Heizen, weil nicht nur die Preise an der Zapfsäule runtergehen würden, sondern am Ende auch das Heizen günstiger würde. Auf der anderen Seite hat der Bundeskanzler Anfang dieser Woche vorgeschlagen und klar gesagt, dass die Stromsteuer für alle gesenkt werden soll. Ich finde, das ist eine wichtige Botschaft. Das ist im Übrigen eine Botschaft, hinter der sich jetzt auch alle in der Bundesregierung – und das ist der klare Appell, den wir aus der Länderkammer heraus senden müssen – versammeln sollten. Die Absenkung der Stromsteuer für alle ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Insofern ist es gut, dass der Bundeskanzler das so klar und deutlich gesagt hat. Ich will abschließend noch einen Punkt erwähnen, der für die Diskussion um die Energiepreise ebenfalls wichtig ist. Es gibt in diesem Land manche, die besonders laut durch die Lande ziehen und nur auf Berlin beziehungsweise auf die Verantwortungsträger in den jeweiligen Landeshauptstädten zeigen und so tun, als könnte man all das, was wir an Problemen haben, nur in nationalen Hauptstädten oder in Landeshauptstädten lösen. Zur Wahrheit gehört aber: Ja, wir haben, was die Energiepreise angeht, strukturelle Probleme in unserem Land. Diese müssen angegangen werden, und sie werden auch angegangen. Aber auf der anderen Seite gilt, dass die Energiepreisschocks, die wir gegenwärtig an der Zapfsäule und beim Heizen erleben, etwas damit zu tun haben, dass in Moskau, aber leider auch bei unseren Freunden und Verbündeten in Washington eine internationale Politik gemacht wird, die zu diesen Entwicklungen führt. Deswegen sei all jenen, die laut durch die Lande ziehen und so tun, als könnte man alles mit einem Fingerschnips lösen, klar gesagt: Die Autokraten, denen sie hinterherrennen, sind diejenigen, die für diese Entwicklungen verantwortlich sind. Wir sollten dabei bleiben, dass wir mit Lösungen statt Lärm diese Themen angehen. Die Lösungen liegen auf dem Tisch. Jetzt geht es darum, dass sie tatsächlich umgesetzt werden. – Vielen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege Gruhner! – Das Wort hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Steiniger, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Johannes Steiniger, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank für diesen Antrag! Der Umgang mit den hohen Energiepreisen ist eine sehr große Herausforderung und eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Der Antrag gibt mir die Gelegenheit, die bisher beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung bei den Energiepreisen, auch in ihrem finanziellen Umfang, hier heute noch einmal darzustellen. Erstens. Wir haben die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sowie für die Land- und Forstwirtschaft langfristig auf den zulässigen EU-Mindeststeuersatz gesenkt. Das kostet den Bundeshaushalt rund 3 Milliarden Euro jährlich. Zweitens. Ebenfalls haben wir mit einem Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im laufenden Jahr die Netzentgelte für alle gesenkt. Dabei wurden 6,5 Milliarden Euro investiert. Darüber hinaus hat das Bundeskabinett einen weiteren Zuschuss für die Jahre 2027 bis 2029 bereits beschlossen. Drittens. Des Weiteren haben wir die Gasspeicherumlage abgeschafft. Die Finanzierung kostet etwa 3 Milliarden Euro. Viertens. Wir finanzieren weiterhin die EEG-Kosten über den Bundeshaushalt. Die EEG-Umlage läge derzeit grob überschlagen bei etwa 5 Cent pro Kilowattstunde. Mehr als 16 Milliarden Euro sind dieses Jahr dafür veranschlagt. Fünftens. Energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb erhalten die Strompreiskompensation und ab 2027 auch einen Industriestrompreis. 2026 kostet die Strompreiskompensation rund 2,8 Milliarden Euro. Sechstens. Zusätzlich haben wir in absoluten Hochpreiszeiten die Energiesteuer auf Diesel und Benzin gesenkt. Die Senkung galt im Mai und Juni und gilt jetzt noch einmal von Oktober bis zum Jahresende; denn Millionen von Bürgerinnen und Bürgern, gerade im ländlichen Raum, sind auf das Auto angewiesen. Dadurch fehlen dieses Jahr allerdings insgesamt weitere rund 4,4 Milliarden Euro im Haushalt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen: All diese Maßnahmen entfalten in ihrer Kombination eine Entlastungswirkung. Insgesamt hat die Bundesregierung bereits im laufenden Jahr 30 Milliarden Euro für die Entlastung bei den Energiepreisen eingeplant. In Ihrem Antrag fordern Sie zusätzlich eine Entlastung bei den Heizölpreisen. Auf den ersten Blick scheint eine Absenkung der Energiesteuer, genau wie bei Benzin und Diesel, ein einfacher Ansatz zu sein. Jedoch ist die Energiesteuer beim Heizöl schon jetzt viel niedriger als beim Dieselkraftstoff. Die maximale Entlastung um rund 4 Cent je Liter wäre für Verbraucher kaum spürbar. Als Konsequenz würde im Bundeshaushalt aber über eine halbe Milliarde Euro jährlich fehlen. Um diese Summe zu kompensieren, bräuchte es einen Vorschlag für eine solide Gegenfinanzierung, den der Antrag nicht mitliefert. Hinzu kommen altbekannte Probleme. Eine Steuersenkung greift zunächst beim Hersteller oder Lieferanten. Eine Weitergabe der Preisersparnis an Endkunden, wie im Antrag gefordert, kann folglich nicht sichergestellt werden. Und: Wer bereits Heizöl bezogen hat, hat das Nachsehen. Damit würden wir die nächste Gerechtigkeitsdebatte produzieren. Hinzu kommt die fehlende Gegenfinanzierung. Die extrem angespannte Haushaltslage des Bundes ist uns allen bekannt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen bräuchten zwingend eine Gegenfinanzierung an anderer Stelle, und auch eine finanzielle Beteiligung der Bundesländer könnte nicht ausgeschlossen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Entlastung bei den Energiepreisen ist ein Kernanliegen der Bundesregierung. Dafür haben wir bereits mehr als 30 Milliarden Euro eingeplant. Diese Maßnahmen haben Bürger und Unternehmen substanziell entlastet. Gerade der Bund ist hier seiner Verantwortung gerecht geworden. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Kollege Steiniger! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Mecklenburg-Vorpommern hat den Antrag auf sofortige Sachentscheidung zurückgezogen. Daher weise ich die Vorlage zur Beratung – federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend – dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie dem Wirtschaftsausschuss zu. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5: TOP 5 Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (Drucksache 560/26) Es liegt mir eine Wortmeldung von Frau Ministerin Olschowski aus Baden-Württemberg vor. Petra Olschowski (Baden-Württemberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn das Gesetz, das jetzt auf der Tagesordnung steht, in seinem Titel mehr zu versprechen scheint, als es am Ende umfasst: Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz ist doch von großer Bedeutung. Eine Novelle dieses Gesetzes war und ist dringend notwendig, denn die Wissenschaftslandschaft in Deutschland steht heute vor anderen Herausforderungen als noch 2012, als das Gesetz eingeführt wurde. Mit dieser Novelle wird vor allem ein Ziel erreicht: Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen erhalten den notwendigen Spielraum, den sie brauchen, insbesondere um Spitzengehälter für Spitzenpersonal bezahlen zu können. Meine Damen und Herren, Deutschland ist ein Standort, der mit vielen Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Clustern und Verbünden überzeugt. Gerade in den relevanten Schlüsseltechnologien sind wir international wettbewerbsfähig und müssen wir wettbewerbsfähig sein. Die Grundlage dafür ist zumeist die enge Kooperation der Einrichtungen mit Wirtschaft und Industrie. Nicht nur für uns in Baden-Württemberg ist die industrienahe Forschung von ganz zentraler Bedeutung in vielen wichtigen Bereichen – Mobilität, Quanten-, Lebenswissenschaften, Medizin, Luft- und Raumfahrt und anderen mehr. Darauf beruht unser internationales Spitzenniveau, das wir im Moment immer noch haben. Aber Sie alle wissen: Der Wettbewerb nimmt zu, gerade mit den USA und mit China, aber nicht nur, und für die weitere Entwicklung unserer Wirtschaft ist es von großer Bedeutung, dass wir in der Wissenschaft weiterhin erfolgreich sind. Die „Hightech Agenda“ des Bundes soll ein Innovationsbooster für die gesamte deutsche Forschungslandschaft sein. Wichtig ist aber, dass wir auch über die Rahmenbedingungen für Forschung in diesem Land reden und dafür sorgen, dass sie angepasst werden. Genau dafür ist diese Novellierung ein wichtiger Schritt. Klar ist: Nur wenn wir die besten und klügsten Köpfe in Deutschland haben und sie bekommen, können wir die notwendigen Innovationen für unser System und aus unserem System hervorbringen. Das Thema, das dabei immer wieder als Hemmnis genannt wird, sind die Gehälter für das Spitzenpersonal. Denn wir haben – Sie alle wissen es – im Haushaltsrecht das Besserstellungsverbot verankert, das besagt, dass Empfänger öffentlicher Fördergelder ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht besser bezahlen oder stellen dürfen als vergleichbare Beschäftigte des Bundes im öffentlichen Dienst. Das ist in vielen Fällen richtig und wichtig, aber es ist teilweise einfach ein Standortnachteil. Ich bin deshalb froh, dass mit der Novellierung des Gesetzes zumindest dann mehr bezahlt werden kann, wenn das Geld für Forschung aus Drittmitteln, also von Unternehmen, kommt – das betrifft vor allen Dingen die Kooperation mit der Wirtschaft – oder wenn es von der EU kommt, deren Fördermittel mit dieser Gesetzesnovelle auch als Drittmittel gelten. Hier war eine Klarstellung wichtig. Für die internationale Wettbewerbsfähigkeit ist ebenso unerlässlich, dass wir konkret Bürokratie abbauen, wo immer es möglich ist. Es ist erfreulich, dass jetzt die Einzelanträge auf Ausnahmen wegfallen und dass sich das BMFTR mit dem Bundesfinanzministerium auf den Wegfall von Steuerungs- und Informationspflichten verständigen konnte. Meine Damen und Herren, nachdem wir bereits 2023 gemeinsam mit Niedersachsen und Sachsen einen Gesetzentwurf eingebracht hatten und dieses Verfahren nicht zum Abschluss gekommen ist, haben wir unseren Entwurf im Juli 2025 erneut eingebracht. Am 24. September 2026 wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung durch den Bundestag beschlossen. Von der Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes werden 150 Einrichtungen in Deutschland profitieren. Es ist ein Gesetz für das gesamte Wissenschaftssystem in unserem Land. – Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Kollegin Olschowski! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch ein Landesantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich komme zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 8/20261 zusammengefassten 1 Anlage 1 Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 6 bis 9, 11, 13, 14, 17, 21, 25 bis 27, 32, 35, 36, 39, 40, 43 bis 46, 52 und 53. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist dies so beschlossen. Zu Tagesordnungspunkt 17 ist das Land Nordrhein- Westfalen der Vorlage beigetreten. Eine Erklärung zu Protokoll2 haben abgegeben: zu Punkt 11 Herr Bürgermeister Evers (Berlin) und zu Punkt 14 Herr Senator Dr. Brosda (Hamburg). Ich komme zu Tagesordnungspunkt 47: TOP 47 Entwurf eines Gesetzes zur Anwesenheit von Vertrauenspersonen in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 575/26) Ich gebe das Wort Herrn Staatsminister Heinz aus Hessen. Christian Heinz (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt in unserem Land ein Problem mit häuslicher Gewalt. Und das ist nicht nur ein Problem: Es ist zutiefst beschämend und wirft auf unser Land und auf unsere Gesellschaft kein gutes Licht. Häusliche Gewalt – das sagt schon der Name – findet seit Jahrzehnten und darüber hinaus hinter den Haustüren in unserem Land statt. Sie wurde viel zu lange als rein private Angelegenheit abgetan. 2024 wurden 1 200 Mädchen und Frauen Opfer von Tötungsdelikten, wenn man vollendete und versuchte Tötungsdelikte aufaddiert. Wenn man nur die vollendeten Tötungsdelikte betrachtet, dann ist es eine Tat an jedem Tag des Jahres. Für die Hessische Landesregierung ist der Kampf gegen häusliche Gewalt und gegen Gewalt gegen Frauen ein ganz zentrales Anliegen. Ich bin dem Bundesrat sehr dankbar, dass wir mit breiter Unterstützung aus Ihrem Kreis, aus dem Kreis der Länder, in der jüngeren Vergangenheit hierbei ein gutes Stück weitergekommen sind. Das Gewaltschutzgesetz ist angepasst und geändert worden mit Unterstützung von Bundesrat und Bundestag, die elektronische Aufenthaltsüberwachung wird ab nächstem Sommer massiv ausgeweitet werden können, und viele andere kluge Maßnahmen sind auf den Weg gebracht worden. Bislang waren viele der Gewaltschutzanordnungen der Familiengerichte bloß zahnlose Tiger. Das wird sich nun endlich ändern. 2 Anlagen 2 und 3 Eines hat sich in den vergangenen Jahren aber auch gezeigt: Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt ist keine Frage von einer oder zwei gesetzlichen Maßnahmen oder technischen Änderungen wie beispielsweise bei der elektronischen Fußfessel. Vielmehr ist er eine umfassende Aufgabe, die viele Ressorts berührt, und es sind manchmal sehr viele kleinteilige Maßnahmen, die ineinandergreifen müssen, damit sich die Gesamtlage verbessert. Mit am wichtigsten dabei ist, dass Frauen und Mädchen, wenn sie Gewaltopfer werden, überhaupt erst den Weg zur Justiz finden und wir ihnen helfen können. Denn die beste Technologie hilft niemandem, wenn die Fußfessel nicht ans Bein des Täters kommt. Nach wie vor ist es leider so, dass nur rund 10 Prozent der Fälle überhaupt zur Anzeige gebracht werden. Deshalb müssen wir den Zeitraum zwischen der Tat und dem Gang zur Polizei in den Blick nehmen. Ich war vor wenigen Wochen mit einer Gruppe Abgeordneter in Spanien und habe mir dort intensiv angeschaut, was Spanien, das ein Vorbild in der gesamten Europäischen Union ist, beim besseren Schutz gegen häusliche Gewalt noch alles tut. Dabei kam ganz klar heraus: Spanien unterstützt die Opfer von der Tat bis zum Urteil und weit darüber hinaus. Wichtig ist deshalb, dass die Justiz und wir alle ein Klima schaffen, in dem es einfacher für die Gewaltopfer ist, gegen die Täter und die abscheulichen Taten vorzugehen. Auch hier sind wir in den vergangenen Jahren deutlich weitergekommen. Die Opfer müssen demnächst nicht mehr an ihrem Wohnort klagen. Der Bund hat den Vorschlag des Bundesrates aufgegriffen. Das bedeutet mehr Sicherheit für die Opfer. Wer sich beim Gang zum Gericht in Sicherheit weiß, der geht diesen Gang dann eben auch. Im vergangenen Jahr haben wir über den Bundesrat Konsequenzen im Sorge- und Umgangsrecht für gewalttätige Partner eingefordert. Auch hier ist die Bundesregierung gefolgt, ebenso die Mehrheit im Deutschen Bundestag. Wir wollen und müssen Kinder frühzeitig durch Beschränkungen des Umgangs und notfalls auch durch dessen Ausschluss schützen. Heute schlage ich Ihnen einen weiteren Baustein vor: die Vertrauensperson in Familiensachen. Bevor sich Menschen der Justiz anvertrauen, haben sie häufig längst Freunden, Verwandten und Bekannten von den Übergriffen berichtet. Denn das ist die Sphäre, in der sie Vertrauen haben und sich erste Hilfe holen. Es ist mehr als verständlich, dass Gewaltopfer ein vertrautes Gesicht neben sich wissen wollen, wenn sie dem Täter im Gerichtssaal gegenübersitzen müssen. Sollte diese Möglichkeit weiter ausgeschlossen bleiben, werden sich viele Gewaltopfer dreimal überlegen, ob sie die Kraft haben, das Verfahren allein durchzustehen und ob sie die Taten überhaupt anzeigen wollen. Deshalb sollten wir – das ist unser Vorschlag – in allen familienrechtlichen Verfahren Vertrauenspersonen zulassen, nicht nur im Verfahren der Gewaltschutzanordnung. Die Betroffenen und die Täter treffen nicht nur während der Gewaltschutzverfahren aufeinander, sondern auch immer wieder, wenn es zum Beispiel um die Kinder und andere Fragen geht. Deshalb ist unsere feste Überzeugung, dass wir die Lücken im Verfahrensrecht, die es noch gibt, schließen müssen. Denn nur lückenloser Schutz ist effektiver Schutz. Ich bitte ausdrücklich um die Unterstützung unserer Initiative. Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege Heinz! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Rechtsausschuss und – mitberatend – dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu. Damit beende ich den Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: TOP 10 Entschließung des Bundesrates zur Implementierung einer weiteren Säule in der Künstlersozialversicherung zur Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiographie für selbständige Künstlerinnen und Künstler – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 578/24) Dem Antrag sind die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein beigetreten. Es liegt mir eine Wortmeldung vor. Ich rufe auf: Frau Ministerin Brandes, Nordrhein-Westfalen. Ina Brandes (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute Gelegenheit haben, über die soziale Lage von Künstlerinnen und Künstlern in Deutschland zu sprechen. Wir wissen alle, welche herausragende Bedeutung Kunst und Kultur für unser demokratisches Zusammenleben und für unsere Lebensqualität haben. Wir wissen aber auch, wie prekär oft die Lebens- und Arbeitsverhältnisse von Künstlerinnen und Künstlern in diesem Land sind. Die Coronapandemie hat darauf ein besonderes Schlaglicht geworfen. Aus unserer Perspektive ist darauf in zweifacher Hinsicht zu reagieren: Das eine sind auskömmliche Honorare. Deswegen hat Nordrhein-Westfalen zum Anfang des Jahres Honoraruntergrenzen auf den Weg gebracht, um künstlerische Arbeit angemessen zu vergüten. Das allein wird aber nicht ausreichen. Wir brauchen auch eine Absicherung in Phasen, in denen Künstlerinnen und Künstler nicht tätig sind, kein Engagement haben. Genau darauf zielt unser Entschließungsantrag. Die Künstlersozialkasse wurde vor mehr als 40 Jahren geschaffen. Sie fängt viele soziale Risiken auf, aber sie hat eben auch Lücken. Phasen ohne Einkommen sind nicht abgesichert. Künstlerinnen und Künstler gehören damit zu den wenigen Berufsgruppen in unserem Land, auf die das zutrifft. Deswegen schlagen wir erstens eine weitere Säule in der Künstlersozialversicherung vor, um diese Lücke zu schließen. Das heißt konkret: Phasen ohne Einkommen gehören zur künstlerischen Arbeit. Die Künstlerinnen und Künstler arbeiten weiter. Sie stehen in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, und deswegen hilft ihnen eben auch die Arbeitslosenversicherung nicht. Zweitens. Wir wollen eine finanzielle Überbrückung für diese Phasen. Eine solche Absicherung gibt es bisher nicht. Drittens. Das entlastet auch die öffentliche Hand; denn wer abgesichert ist, ist seltener auf Bürgergeld angewiesen und im Alter seltener auf die Grundsicherung. Viertens. Dieses System muss fair und solide finanziert werden. Wir wollen ein beitragsfinanziertes Modell mit klaren Regeln. Die klare Ansage an die Sozialpolitikerinnen und -politiker im Raum und auch an die Steuerpolitikerinnen und -politiker ist: Wir wollen keine zusätzlichen Kosten, wir wollen keine zusätzliche Belastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Wir werden das aus dem System heraus finanzieren können über ein beitragsfinanziertes Modell. Davon profitieren nicht nur die Künstlerinnen und Künstler, sondern das stärkt nach unserer festen Überzeugung auch die gesamte Kulturlandschaft dieses Landes. Denn wer nicht um seine Existenz bangen muss, der kann kontinuierlich künstlerisch arbeiten. Ich danke sehr herzlich Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen, die unserem Antrag beigetreten sind. Ich danke allen Ländern, die den Wiederaufruf unterstützt haben und in den beteiligten Ausschüssen dem Antrag mit großer Mehrheit zugestimmt haben. Ich bitte Sie alle: Schließen Sie sich unserem Antrag an! Wir werden gemeinsam ein zukunftsfähiges Modell entwickeln. Kunst und Kultur sind ein Fundament unserer Demokratie, und sie verdienen eine faire Absicherung. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen Dank, Frau Ministerin Brandes! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Wer stimmt dem zu? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Entschließung des Bundesrates „Flächendeckender Ausbau multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen“ – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, Hamburg – (Drucksache 532/26) Dem Antrag ist Nordrhein-Westfalen beigetreten. Keine Wortmeldungen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Dann frage ich, wer dafür ist, die Entschließung nach Maßgabe dieser Änderungen zu fassen? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu TOP 15: TOP 15 Entschließung des Bundesrates: Einführung einer gesetzlichen Regelung zum „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen – Antrag der Länder Mecklenburg- Vorpommern, Bremen, Niedersachsen und Thüringen – (Drucksache 543/26) Dem Antrag ist der Freistaat Bayern beigetreten. Gibt es Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen sowie ein Landesantrag vor. Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Minderheit. Dann bitte ihr Handzeichen für den Landesantrag! – Mehrheit. Ziffer 3! – Einstimmig. Wer ist dafür, die Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmungen zu fassen? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. TOP 16: TOP 16 Entschließung des Bundesrates: Erlass eines Beschleunigungsgesetzes für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 568/26) Eine Wortmeldung liegt nicht vor. Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Verteidigungsausschuss – federführend – sowie dem Innenausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Umweltausschuss, dem Wirtschaftsausschuss und dem Wohnungsbauausschuss – mitberatend – zu. Ich komme zu TOP 18: TOP 18 Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden bei Fahrerlaubnisermittlungen – Antrag des Landes Brandenburg – (Drucksache 518/26) Auch dazu gibt es keine Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Der Tagesordnungspunkt endet. Dann kommen wir zu Punkt 19: TOP 19 Entschließung des Bundesrates: Biotechnologie fördern und den deutschen Wirtschaftsstandort stärken – Antrag der Länder Hessen und Rheinland- Pfalz – (Drucksache 525/26) Dazu gibt es eine Wortmeldung von Herrn Parlamentarischem Staatssekretär Steiniger für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. – Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort. Johannes Steiniger, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Biotechnologie ist eine der zentralen Zukunftstechnologien unserer Zeit. Sie entscheidet mit darüber, wo künftig geforscht, produziert und investiert wird. Sie entscheidet damit auch über Wertschöpfung und Arbeitsplätze. Deutschland hat dafür sehr gute Voraussetzungen. Wir haben exzellente Forschung, starke Unternehmen und hervorragend ausgebildete Menschen. Aber: Gute Forschung allein reicht nicht. Aus guten Ideen müssen auch Produkte, Investitionen und Arbeitsplätze werden. Deswegen ist im Koalitionsvertrag ein ambitioniertes Ziel formuliert: Deutschland soll zu einem der weltweit innovativsten Biotechnologiestandorte werden. Wir wollen die Biotechnologie als Schlüsselindustrie fördern. In unserer „Hightech Agenda“ gehört sie deshalb zu den zentralen Schlüsseltechnologien. Bund und Länder sind sich in diesem Ziel einig. Nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung können wir im internationalen Wettbewerb erfolgreich sein. Ein wichtiger Baustein sind die Important Projects of Common European Interest, kurz: IPCEIs. Sie sollen Forschung und industrielle Wertschöpfung voranbringen. Deshalb haben wir als BMWE gemeinsam mit dem BMFTR die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bund insgesamt 400 Millionen Euro für das IPCEI „Biotechnologie“ bereitstellen kann. Wir sind zuversichtlich, dass auch der Haushaltsgesetzgeber diesen Weg mitgeht. Damit nehmen wir einen der zentralen Punkte des vorliegenden Antrags auf. Dabei brauchen wir aber auch die Länder. Dort, wo Forschungsinfrastruktur und neue Projekte entstehen, ist Ihre Beteiligung entscheidend. Bund und Länder haben es gemeinsam in der Hand, diese Investition in Deutschland zum Erfolg zu führen. Meine Damen und Herren, Geld allein reicht aber nicht. Unternehmen brauchen auch Rahmenbedingungen, unter denen Innovation entstehen kann. Deshalb begrüßen wir den geplanten EU Biotech Act. Besonders wichtig sind dabei klinische Prüfungen. Verfahren müssen schneller und einfacher werden. Davon profitieren unsere Unternehmen. Vor allem aber profitieren Patientinnen und Patienten, weil innovative Therapien schneller bei ihnen ankommen können. Wir stehen hier in einem harten internationalen Wettbewerb mit den Vereinigten Staaten und China. Wenn die nächste große biotechnologische Innovation in Deutschland entsteht, dann soll sie auch hier wachsen und hier produziert werden. Dafür brauchen wir einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen und bessere Finanzierungsmöglichkeiten. Deutschland wird sich deshalb konstruktiv in die europäischen Beratungen einbringen. Zu einem starken Biotechnologiestandort gehört noch etwas: Unternehmen müssen einen guten Grund haben, in Deutschland zu investieren und ihre Produktion hier auszubauen. Deshalb arbeiten wir an der erweiterten Standortklausel für die Pharmaindustrie. Die Idee ist einfach: Unternehmen, die einen starken wirtschaftlichen Fußabdruck in Deutschland haben, sollen beim zusätzlichen Herstellerabschlag von 8,5 Prozent teilweise entlastet werden. Damit wollen wir Investitionen anreizen und Engagement für innovative Arzneimittel honorieren. Ein Fachgremium hat der Bundesregierung dazu Ende September seine Empfehlungen vorgelegt. Diese prüfen wir jetzt mit Hochdruck. Unser Ziel ist eine Regelung, die Investitionen stärkt und zugleich eine hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten sichert. Der vorliegende Antrag der Länder macht deutlich, wie groß die Chancen der Biotechnologie für Deutschland sind. Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung. Entscheidend ist aber, dass daraus konkretes Handeln wird. Bei der Finanzierung wichtiger europäischer Biotechnologieprojekte handeln wir. Auf europäischer Ebene setzen wir uns für bessere Rahmenbedingungen ein. Mit der Standortklausel wollen wir Investitionen und Produktion in Deutschland stärken. Unser Anspruch ist ein Deutschland, das im Bereich der Biotechnologie mitentwickelt, produziert und dabei Wertschöpfung schafft. Daran wollen wir gemeinsam mit Ihnen arbeiten. – Vielen Dank! Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 48: TOP 48 Entschließung des Bundesrates „Anpassung der unionsrechtlichen Vorgaben für die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Kleinkrafträdern und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen“ – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 594/26) Dem Antrag ist der Freistaat Thüringen beigetreten. Das Wort erteile ich Frau Staatsministerin Kraushaar aus Sachsen. Regina Kraushaar (Sachsen): Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lassen Sie sich kurz mit in unseren Alltag nehmen: Zwei Mopeds stehen nebeneinander an einer Ampel. Das eine ist ein 36 Jahre altes Original aus DDR-Produktion, das andere ist brandneu in all seinen Komponenten. Und trotzdem darf das alte Moped 60 km/h fahren, das neue ist auf 45 km/h begrenzt. Juristisch lässt sich das zwar begründen. Gleichwohl kann ich das jemandem, der mich fragt, wieso das so ist, nicht plausibel erklären. Die DDR- Mopeds sind nicht die einzige Ausnahme. Auch andere ältere Mopeds dürfen wiederum bis zu 50 km/h fahren. Wenn Sie etwa ins Übergangsrecht der Fahrerlaubnis- Verordnung schauen, finden Sie noch weitere Sonderregelungen für Fahrräder mit Hilfsmotor aus den 1950er- Jahren. Jede dieser Ausnahmen hat einen guten Grund. Wer sein Fahrzeug erstmalig in Betrieb gesetzt hat, als es eine andere Regel gab, sollte sich auf diese Regel auch verlassen können. Das ist Bestandsschutz, und das ist richtig. Aber zusammen ergeben diese Ausnahmen einen Flickenteppich. Tempo 60, 50, 45 – je nachdem, wann und wo ein Moped gebaut wurde. Und ausgerechnet für die modernsten Fahrzeuge gilt die niedrigste Grenze. Eine Regel, die man nur mit Stichtagen begründen kann, ist keine gute Regel. Die Technik hat sich seit den 1990er-Jahren weiterentwickelt. Mancher macht auch geltend, dass ein neues Fahrzeug sicherer ist als eines von vor mehr als 30 Jahren. Wir wollen deshalb einen klaren Wert für alle. Neue Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Fahrzeuge sollen künftig bis zu 60 km/h fahren dürfen, mit regulärer europäischer Typgenehmigung für alle Hersteller und ohne Sonderregelung. Wer heute ein neues Fahrzeug kauft, hat nur zwei Möglichkeiten: bis zu 45 km/h mit einem Versicherungskennzeichen fahren oder gleich auf ein Leichtkraftrad umsteigen, mit eigenem Führerschein, mit amtlichem Kennzeichen und regelmäßiger HU. Dazwischen fehlt etwas. Diese Lücke füllen heute nur Oldtimer wie das DDR-Moped an der Ampel. Unser Ziel ist, dass für alle Fahrzeuge, die man mit dem Mopedführerschein fahren darf, künftig dasselbe gilt: bis zu 60 km/h. Das spart den Menschen Zeit und Geld. Sachsen kann das nicht allein. Der Höchstwert von 45 km/h ist in den europäischen Fahrzeugklassen festgeschrieben. Deswegen bitten wir die Bundesregierung, sich in Brüssel für die notwendigen Anpassungen einzusetzen. Die Vorschriften für Fahrzeugklassen und Typgenehmigungen müssen geändert werden. Und wenn sich daraus Anpassungsbedarf beim Fahrerlaubnisrecht ergibt, muss auch dieses Recht nachgeführt werden. Den Flickenteppich beenden können wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, nur gemeinsam. Ich will ausdrücklich betonen: Sicherheit ist Voraussetzung. Die technischen Anforderungen müssen zur möglichen Höchstgeschwindigkeit passen. Die Auswirkungen auf Verkehrssicherheit, Mobilität, Umwelt, Wirtschaft und Vollzug müssen sorgfältig bewertet werden. Das gehört zu einer guten neuen Regelung selbstverständlich dazu. Aber der Auftrag ist, die Regelung weiterzuentwickeln, und nicht, die Prüfung zum Anlass zu nehmen, alles beim Alten zu lassen. Wir haben mit unserer Initiative die Menschen im Blick, die diese Fahrzeuge nutzen. Gerade im ländlichen Raum sind Wege zur Schule, zur Ausbildungsstätte oder zur Arbeit oft weit, und der Bus fährt nicht immer dann, wenn man ihn gerade braucht. Ein Kleinkraftrad kann gerade für junge Menschen ein wichtiges Stück Selbstständigkeit sein. Sie verdienen Regeln, die man nachvollziehen kann. Ich werbe um Ihre Zustimmung. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass an der Ampel künftig gilt: gleiche Technik, gleiches Tempo! – Herzlichen Dank! Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen Dank, Frau Staatsministerin! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union – federführend – sowie dem Innenausschuss und dem Verkehrsausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 49: TOP 49 Entschließung des Bundesrates zur Errichtung von Modellregionen für autonomes Fahren – Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland – Geschäftsordnungsantrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 544/26) Als Erstes erteile ich das Wort Herrn Minister Tonne aus Niedersachsen. Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserer Entschließung möchten wir Ihnen mehr Lust auf das Thema „autonomes Fahren“ und vor allen Dingen dessen Umsetzung machen, denn wir glauben, dass wir wirklich hervorragende Voraussetzungen dafür haben: erstens eine starke Automobil- und Zulieferindustrie, zweitens wirklich exzellente Forschungseinrichtungen und drittens einen Rechtsrahmen, der schon jetzt mehr ermöglicht, als wir uns manchmal zutrauen, an dessen Änderung wir aber gerne noch herangehen dürfen. Gleichwohl – und das ist die eher bittere Analyse – müssen wir feststellen, dass der Schritt von der erfolgreichen Erprobung in den flächendeckenden Regelbetrieb bislang noch nicht gelungen ist. Wir finden: Da geht mehr. Ob wir das schaffen, hängt allerdings davon ab, ob wir das wollen und auch ins Machen kommen. Während andere Länder mit hoher Geschwindigkeit autonome Mobilitätsangebote auf den Markt bringen, droht uns in Deutschland eher, dass wir den Anschluss verlieren und trotz der guten Ausgangsbedingungen, die wir eigentlich haben, unsere Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Genau hier wollen wir ansetzen. Denn wir reden immerhin über die größte und, wie ich finde, revolutionärste Transformation der Mobilität – und das gilt es zu nutzen. Autonomes Fahren ist weit mehr als eine Frage von Technik. Es ist ein zentraler Baustein für die Mobilität der Zukunft und auch für die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes. Mit Blick auf den öffentlichen Personennahverkehr, aber auch die Logistik bestehen enorme Potenziale für bessere Mobilitätsangebote, für mehr Effizienz und für die Bewältigung des zunehmenden Fachkräftemangels. Ein ganz zentraler Punkt ist, dass wir hier miteinander feststellen: Die Zeit isolierter Pilotprojekte ist vorbei. Wir brauchen den Übergang vom Erprobungsbetrieb zum Regelbetrieb – und das jetzt. Was den Bund angeht, stellen wir fest: Vom Bund wird die Beschaffung einzelner Fahrzeuge unterstützt. Das ist nicht falsch; aber das reicht bei Weitem nicht mehr. Deshalb schlagen wir vor, die vorhandenen Fördermittel stärker zu bündeln, indem wir sie auf wenige, aber dafür leistungsfähige Modellregionen konzentrieren. Statt einer Vielzahl getrennter Projekte sollten Regionen – gerne auch bundesländerübergreifend – gezielt dabei unterstützt werden, autonome Mobilität im öffentlichen Verkehr und in der Logistik in die praktische Anwendung zu bringen. Erfolgreiche Modellregionen brauchen dafür ein komplettes Ökosystem. Es braucht neben Fahrzeugflotten auch Leitstellen und digitale Infrastruktur und das Ganze auf einem wirklich hohen Niveau. Außerdem waren wir uns alle einig, dass einzelne Fahrzeuge noch keine Modellregionen ausmachen. Wir brauchen daher Modellregionen mit einer nennenswerten Anzahl von Fahrzeugen auf der Straße, mit allem, was dazugehört. Nur so können wir auch wirklich einen Hochlauf autonomer Mobilitätsangebote erreichen. Daneben ist wichtig, dass uns ein Abbau regulatorischer Hindernisse gelingt. Unsere Vorschriften orientieren sich vielfach noch an den Vorstellungen eines Fahrzeugführers hinter dem Lenkrad. Das ist mit der Idee des autonomen Fahrens nun wirklich schwer in Einklang zu bringen. Hochautomatisierte, fahrerlose Systeme stellen neue Anforderungen. Wenn wir Innovation ermöglichen wollen, müssen wir unsere Regelwerke schlicht und ergreifend konsequent daraufhin überprüfen, ob sie den sicheren Einsatz neuer Technologien unterstützen oder unnötig erschweren. Auch hier glauben wir, dass wir uns mehr zutrauen dürfen. Denn Zukunftstechnologien brauchen nun einmal Freiräume, um ihr Potenzial unter Beweis stellen zu können. Meine Damen und Herren, autonomes Fahren ist darüber hinaus auch eine Frage von technologischer Souveränität. Die Fahrzeuge der Zukunft erzeugen und verarbeiten enorme Mengen sensibler Daten. Die Verarbeitung dieser Daten sollte aus meiner Sicht hohen europäischen Standards unterliegen. Die Kontrolle von kritischer Mobilitätsinfrastruktur muss auch hier gesichert bleiben. Niedersachsen ist überzeugt, dass Deutschland Leitmarkt für autonomes Fahren werden kann. Dafür schlagen wir vor, die Kräfte zu bündeln, Prioritäten zu setzen und jetzt entschlossen zu handeln. Die Herausforderungen sind dabei erkannt. Ich lade Sie deshalb herzlich ein, die niedersächsische Initiative zu unterstützen, und bitte Sie um konstruktive Beratungen. Lassen Sie uns gemeinsam die Voraussetzungen dafür schaffen, dass autonomes Fahren nicht nur in Forschungsberichten erfolgreich ist, sondern auch auf unseren Straßen, und einen konkreten Nutzen für unsere Gesellschaft und damit auch für die Wirtschaft entfaltet. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen Dank, Herr Minister Tonne! – Ich erteile das Wort Herrn Minister Schütz aus Thüringen. Steffen Schütz (Thüringen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Waren Sie schon einmal in Doha? Wenn nicht, kann ich es Ihnen empfehlen. Wer nach Doha fährt – die Kollegin aus Mecklenburg-Vorpommern erinnert sich sicherlich noch daran –, bekommt ein Bild vom Thema „autonome Mobilität“, das sich mir eingeprägt hat. Denn der Unterschied zwischen Berlin und Doha ist, dass in Doha Taxis autonom fahren und in Berlin Autonome Taxi. Dieses Bild zeigt, wo wir in Deutschland gerade stehen. Ich kann dem, was der Kollege aus Niedersachsen gesagt hat, nur zustimmen. Es gibt viele Einzelprojekte. Wir machen viele Worte, produzieren viele Pressemitteilungen, aber haben noch keinen Regelbetrieb. Das müssen wir ändern. Denn wenn wir über autonomes Fahren sprechen, dann sprechen wir nicht zuerst über Technik und auch nicht über Fahrzeuge, sondern über Zukunft. Wir sprechen darüber, ob Menschen – und das ist eine Frage der Teilhabe – künftig unabhängig von ihrem Wohnort mobil sein können. Und wir sprechen darüber, ob wir den Wandel aktiv gestalten oder ob wir ihn anderen überlassen und weiter nur zuschauen und am Ende, um im Bild zu bleiben, das Nachsehen haben. Die Herausforderungen sind doch ganz klar: Viele Menschen im ländlichen Raum haben heute keine echte Wahl zwischen verschiedenen Mobilitätsangeboten. Gleichzeitig steigen die Kosten im öffentlichen Verkehr. Allein in Thüringen fehlen bei Bussen und Bahnen schon jetzt 300 Fahrerinnen und Fahrer. Der demografische Wandel wird diese Entwicklung weiter verschärfen. Die entscheidende Frage muss meiner Meinung nach deshalb lauten: Wie sichern wir Mobilität auch dort, wo klassische Angebote an ihre Grenzen stoßen? Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Deutschland muss – und auch hier bin ich mit dem Kollegen aus Niedersachsen einig – seine Stärken als Innovationsstandort ausspielen und darf nicht zum Zuschauer beim Thema „innovative Mobilität“ werden. Wir haben alle Voraussetzungen, um beim autonomen Fahren international eine führende Rolle einzunehmen: eine starke Automobil- und Zulieferindustrie, exzellente Forschung und bereits erste geschaffene rechtliche Grundlagen. Ich erinnere mich auch, dass mein Kollege, der Staatsminister für Digitales aus Bayern, immer wieder betont – und da bin ich seiner Meinung –: Unsere Mitbewerber sitzen nicht in Dresden. Sie sitzen auch nicht in Hannover, in Sindelfingen oder in München. Sie sitzen in Shenzhen und im Silicon Valley. – Wir müssen uns aber auch ehrlich machen: Zwischen erfolgreichen Pilotprojekten und einem wirtschaftlich wirklich tragfähigen Regelbetrieb liegt in Deutschland noch immer eine große Lücke – eine zu große Lücke. Während andere Staaten den Markthochlauf vorantreiben, droht uns der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit. Das können und das dürfen wir als „home of mobility“ beziehungsweise „inventor of mobility“ nicht hinnehmen. Wir müssen endlich den Schritt von der Erprobung in die Anwendung schaffen. Gerade für Thüringen ist das von besonderer Bedeutung. In unseren ländlichen Räumen sind die Wege weit, die Mobilitätsbedürfnisse vielfältig und die personellen wie finanziellen Ressourcen im öffentlichen Verkehr begrenzt. Autonome Mobilitätsangebote können und werden dazu beitragen, die Erreichbarkeit zu verbessern und bestehende Verkehrsangebote sinnvoll zu ergänzen. Sie können zugleich helfen, dem Fahrpersonalmangel zu begegnen und öffentliche Mobilität langfristig verlässlich zu gestalten. Deshalb müssen wir bei der Entwicklung von Modellregionen urbane und ländliche Räume gleichermaßen in den Blick nehmen. Zukunftsfähige Mobilität darf nicht an Stadtgrenzen enden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag setzt an den entscheidenden Stellen an. Ich begrüße insbesondere die Forderung, die bestehenden Fördermittel auf wenige, aber leistungsfähige Modellregionen zu konzentrieren. Wir brauchen keine weitere Zersplitterung in zahlreiche Einzelprojekte, die nebeneinanderstehen. Wir brauchen koordinierte Ansätze, die Erfahrungen zusammenführen, Standards ermöglichen und sich auf andere Regionen übertragen lassen. Deshalb haben wir in Thüringen mit den ostdeutschen Verkehrsministern eine Innovationsallianz gegründet – eben weil unsere Mitbewerber außerhalb Deutschlands sitzen. Dabei gilt – und auch da bin ich mit Ihnen einig, Herr Kollege Tonne –: Es reicht nicht, Fahrzeuge zu beschaffen und ihren Einsatz zu erproben. Wer den Markthochlauf wirklich ernst meint, muss die notwendigen Leitstellen, die digitale Infrastruktur und natürlich auch die technischen Voraussetzungen fördern. Ebenso müssen tragfähige Betriebsmodelle entwickelt und die Anlaufphase des Regelbetriebs angemessen unterstützt werden. Unser Ziel muss es also sein, dass die autonome Mobilität nicht dauerhaft im Versuchsstadium bleibt, sondern unter sicheren Bedingungen im Alltag funktioniert. Meine Damen und Herren, ich werde demnächst wieder nach Doha fahren. – Lieber Kai Wegner, sehen Sie es mir nach: Mein Bild war flapsig, aber es zeigt, wo wir stehen. – Lassen Sie uns uns selbst zum Staunen bringen und die Katarer erst recht! – Vielen Dank! Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen Dank, Herr Kollege Schütz! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Eine sofortige Sachentscheidung ist nicht beantragt. Daher werden die Ausschussberatungen fortgesetzt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 54: TOP 54 Entschließung des Bundesrates „Stärkung des Vertrauens in das System der gesetzlichen Rentenversicherung“ – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 599/26) Aus Thüringen spricht nun Frau Ministerin Schenk zu uns. – Bitte schön! Katharina Schenk (Thüringen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Können sich Menschen, die gearbeitet haben, die Angehörige gepflegt haben, die Kinder erzogen haben, darauf verlassen, dass ihre Lebensleistung auch nach dem Renteneintritt die Bedeutung hat, die sie haben sollte, sodass sie die Rentenzeit ohne Angst erleben können? Die Debatte um die Umsetzung der Vorschläge der Alterssicherungskommission ist in vollem Gange und hat zu Recht politische Priorität. Dabei ist die Zielrichtung der Reform auch aus Sicht des Landes Thüringen korrekt. Die Stärkung der ersten Säule durch die empfohlene schrittweise Erweiterung des Einzahlerkreises begrüße ich ausdrücklich. Sie entspricht meiner Vorstellung von einem solidarischen System. Dass dabei der Grundsatz der nachhaltigen Finanzierung bedacht wurde, trägt maßgeblich zur Stärkung des so wichtigen Vertrauens in das System der gesetzlichen Rente bei. Für jede Einzelne und jeden Einzelnen, insbesondere der jüngeren Generation, sind stabile Zusagen, aber auch Belastungen erwartbar. Wichtig ist daher, dass wir als Länder diesen Prozess eng begleiten und die Biografien und Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger unserer jeweiligen Länder mit ihren individuellen Besonderheiten in die Debatte einbringen. In diesem Sinne ist das Bundesratsverfahren ein Praxischeck. Ob eine Reform gerecht ist, entscheidet sich nicht allein an der Frage, ob etwas finanzierbar ist, sondern auch an der Frage, ob sie die unterschiedlichen Lebensrealitäten geschlossen abbildet. In Anbetracht der Tatsache, dass etwa 47 Prozent der Menschen in Westdeutschland und 74 Prozent der Menschen in Ostdeutschland im Alter keine andere finanzielle Absicherung als die gesetzliche Rente haben, ist es besonders wichtig, dass wir nun dafür Sorge tragen, das Risiko von Altersarmut wirklich wirksam auszuschließen. Der Freistaat Thüringen hat sich deshalb in den letzten Jahren über den Bundesrat für auskömmliche Renten, insbesondere für Personen mit Familiensorgearbeit in Form von Kindererziehung oder Pflegearbeit, eingesetzt. Dieses Engagement möchten wir auch im Laufe des aktuellen Reformprozesses fortsetzen und haben deshalb diesen Antrag formuliert, aus dem ich drei zentrale Aspekte hervorheben möchte: erstens einen Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge, zweitens eine belastungsbezogene Schutzrente und drittens einen Ausbau der Grundrente. Erlauben Sie mir, zu den einzelnen Punkten knapp Stellung zu nehmen: Was die Empfehlung zur Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte betrifft, so sind die Personen im Übergang besonders vulnerabel, denn für sie würde die Veränderung unmittelbare, kurzfristige Auswirkungen haben. Der vorliegende Entschließungsantrag fordert deshalb für die rentennahen Jahrgänge einen zumindest fünfjährigen Vertrauens- beziehungsweise Bestandsschutz vor Erreichen ebenjener Regelaltersgrenze, indem die Regelungen, die wir bisher haben, beibehalten werden. Zudem müssen wir an die Situation derjenigen Menschen denken, die körperlich besonders belastende Arbeiten ausführen. Es ist ein Unterschied, ob ich am Schreibtisch sitze oder auf den Knien Fliesen verlege. Deshalb sollten bei den rentennahen Jahrgängen die entsprechenden Berufsfelder berücksichtigt und eine individuelle Gesundheitsprüfung vorgesehen werden, um festzustellen, ob diese weiterhin in ihrem letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können. Sollte das nicht der Fall sein, brauchen wir einen vereinfachten Zugang, um auch weiterhin abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Natürlich sprechen wir uns für wissenschaftliche Indikatoren aus, aber auch für das klare Versprechen, eine belastungsbezogene Schutzrente zu verwirklichen, die sich ganz klar an den unterschiedlichen Lebensrealitäten orientiert. Darüber hinaus möchte ich noch einmal an den im Februar 2026 vorgelegten Evaluierungsbericht des BMAS zur Grundrente erinnern. Darin wird deutlich, welchen Gestaltungsspielraum es gibt. Diesen müssen wir nutzen, um die Ziele der Grundrente wirksam weiterzuentwickeln. Die Evaluation bestätigt, dass brüchige Erwerbsbiografien und Arbeitslosigkeit die Renten jüngerer Generationen geringer ausfallen lassen und es erschweren, die Anspruchsvoraussetzung von 33 Jahren an Grundrentenzeit zu erfüllen. Menschen, die über viele Jahrzehnte gearbeitet haben, Beiträge geleistet haben, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, müssen darauf vertrauen können, dass sich ihre Lebensleistung in einer angemessenen Alterssicherung widerspiegelt. Hier beziehe ich mich explizit auf die Menschen in Ostdeutschland, deren Transformationsleistung und geschlechterübergreifend hohe Erwerbsquote in Anbetracht der strukturell verursachten Unterbrechungen der Erwerbsbiografien besondere Anerkennung verdient. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, die langfristigen Effekte der gravierenden Umbruchsarbeitslosigkeit in Ostdeutschland in den 1990er-Jahren und frühen 2000er- Jahren in den Fokus der Debatte zu rücken. Ich denke dabei an die Generation meiner Eltern, die zu Hause häufig das Wort „Umschulung“ ausgesprochen haben. Jeder und jede Ostdeutsche kennt solche Umschulungsgeschichten – ein unverschuldeter Umbruch in der Erwerbsbiografie, der nun die eigene Lebensqualität im Alter bedroht. Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich bin Bärbel Bas dankbar, dass sie diesem Anliegen die politische Priorität eingeräumt hat, die es verdient. Gleichzeitig ist es jedoch wichtig, dass wir die Notwendigkeit erkennen, dass die Länder hier gebührend mitreden, um die Lebensrealitäten, die auch in anderen Gesetzen wie beispielsweise dem Pflegeneuordnungsgesetz adressiert werden, in diesen Reformprozess einzubringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den Entschließungsantrag zur Stärkung des Vertrauens in das System der gesetzlichen Rentenversicherung im weiteren Verfahren unterstützen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen Dank, Frau Ministerin Schenk! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik – federführend – sowie – dem Finanzausschuss – mitberatend. Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 55: TOP 55 Entschließung des Bundesrates: Assoziierung des Staates Israel zum 10. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union für den Zeitraum 2028–2034 – Antrag der Länder Niedersachsen, Brandenburg, Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 600/26) Ich erteile das Wort Herrn Staatsminister Gremmels aus Hessen. Timon Gremmels (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wissen kennt keine Grenzen. Deshalb ist Wissenschaft international. Sie lebt vom Austausch, vom offenen Dialog und von der Zusammenarbeit über Grenzen hinweg. Klimawandel, Pandemien, Armut und Hunger, Energieversorgung sowie die großen Fragen der Gesundheits- und Lebenswissenschaften stellen uns vor weltweite Herausforderungen. Auch die Krise politischer Systeme und das Erstarken des Extremismus erfordern gemeinsame Antworten. Wir brauchen deshalb die besten Köpfe, die besten Ideen und die Bereitschaft, Wissen zu teilen. Deshalb brauchen wir die internationale Wissenschaftskooperation auf Grundlage der Wissenschaftsfreiheit. Wir wollen internationale Partnerschaften pflegen und bestehende Kooperationen dort fortsetzen, wo es möglich und verantwortbar ist. Dies gilt gerade auch dann, wenn wir die politischen Entwicklungen eines Partnerlandes in einzelnen Punkten kritisch sehen. Die humanitäre Lage im Gazastreifen infolge der militärischen Intervention Israels als Antwort auf den Terrorakt der Hamas vom 7. Oktober 2023 ist beunruhigend. Der Vorschlag der EU-Kommission, Israel deshalb von einem Teil des Forschungsrahmenprogramms „Horizon Europe“ auszuschließen, ist aber der völlig falsche Weg. Betroffen ist eine Förderlinie für innovative Unternehmen und Hochschul-Spin-offs von „Horizon Europe“. Wir halten diesen Weg aus mehreren Gründen für falsch. Das EU-Forschungsrahmenprogramm ist ungeeignet für eine solche Sanktionierung. Wir würden zudem ein Präjudiz für die Förderperiode 2028 bis 2034 schaffen. Der Vorschlag trägt weder dazu bei, neue Perspektiven zu eröffnen, noch, den internationalen Dialog zu vertiefen, den die Wissenschaft vorantreibt. Denn Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftskooperation haben einen eigenen Wert. Sie ermöglichen Begegnungen, gemeinsame Erkenntnisse und Verständigung zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Perspektiven. Deshalb müssen wir grundsätzlich zwischen politischen Positionierungen von Regierungen und der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterscheiden. Auch das bedeutet Wissenschaftsfreiheit. Wir dürfen über die Wissenschaft gebaute Brücken nicht abbrechen. Das gilt auch für geistes- und sozialwissenschaftliche Projekte, gerade auch in der Demokratieforschung. Wissenschaft lebt vom offenen Diskurs. Wir werden unsere eigenen Werte und Überzeugungen klar vertreten. Zugleich gilt es, den Wert der Zusammenarbeit zu bewahren. Gerade in einer Zeit zunehmend schwieriger werdender internationaler Beziehungen braucht es Orte, an denen Menschen über Herkunft und Zugehörigkeit hinweg im Gespräch bleiben. Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen solche Orte bleiben. Israel beteiligt sich seit 1996 am europäischen Forschungsrahmenprogramm. Allein im Zeitraum des achten Forschungsrahmenprogramms 2014 bis 2020, „Horizon 2020“, nahmen israelische Institutionen an insgesamt 1 694 Projekten teil und warben dabei Fördermittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro ein. Für hessische Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind beispielsweise die Tel Aviv University, das Weizmann Institute of Science, The Hebrew University of Jerusalem oder auch Technion – Israel Institute of Technology besonders wichtige Partner. Gerade in der Diskussion besonders maßgeblicher Programme des European Innovation Council gibt es verschiedene israelische Projekte, die aus Hochschulen heraus entstanden sind und Spin-offs und Ausgründungen mit Forschungsdurchbrüchen betreffen. Es sind die Förderprojekte der Hebrew University of Jerusalem, von Technion – Israel Institute of Technology und der Tel Aviv University, die für die Innovationskraft Israels in diesem Bereich stehen und die von einer solchen Suspendierung betroffen wären. Die israelischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen verfügen über herausragende wissenschaftliche und technologische Kompetenzen, unter anderem im Bereich der künstlichen Intelligenz, der Quantenforschung, der Biotechnologie und der Gesundheitsforschung. Auch Hessen und andere Länder kooperieren vielfältig und erfolgreich mit israelischen Einrichtungen, vielfach unterstützt durch die EU. Diese Zusammenarbeit stärkt die Spitzenforschung und die wissenschaftliche Exzellenz unseres Standorts. Ein Abbruch würde bestehende Forschungsnetzwerke schwer beschädigen. Vertrauen und tragfähige Kooperationen brauchen Verlässlichkeit und langen Atem. Die erforderliche qualifizierte Mehrheit im Rat der EU für den vorgeschlagenen Teilausschluss Israels wurde bisher noch nicht erreicht. Die Kommission hält den Vorschlag dennoch weiterhin aufrecht. Eine solche Maßnahme könnte den Weg für weitergehende Schritte bis hin zum vollständigen Ausschluss Israels aus „Horizon Europe“ ebnen. Dies würde die europäische Hochschulkooperation mit israelischen Einrichtungen nachhaltig beschädigen. Deshalb ist eine klare Positionierung der Länder geboten. Im Interesse unserer Hochschulen und Forschungseinrichtungen wollen wir jede, auch partielle Suspendierung Israels verhindern und jeglichem Ausschluss frühzeitig entgegentreten. Wir sollten nicht erst weitere Vorschläge der EU-Kommission abwarten. Als Länder stehen wir für Freiheit von Forschung und Lehre, die Autonomie unserer Hochschulen und die internationalen Kooperationen. Wir stehen an der Seite unserer Forscherinnen und Forscher und wollen den Raum der Wissenschaft offenhalten für gemeinsame Forschung, für neue Erkenntnisse und unterschiedliche Perspektiven. Wir stehen an der Seite Israels, dessen Existenzrecht – lassen Sie mich diese aktuelle Bemerkung machen – niemals direkt oder indirekt infrage gestellt werden darf. Mit dieser Initiative fordern wir die Bundesregierung auf, sich mit Nachdruck für die vollständige Fortführung der Assoziierung Israels einzusetzen. Wegen der aktuellen Verhandlungen in Brüssel über das neue Programm „Horizon Europe“ ab 2028 ist uns dies ein besonderes Anliegen. Das liegt im Interesse der deutschen und israelischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, der Wissenschaftsfreiheit sowie der internationalen Wissenschaftskooperation. Ich bitte Sie um Unterstützung für diese Initiative und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Amtierender Präsident Cem Özdemir: Vielen Dank! – Das Wort hat Herr Minister Mohrs, Niedersachsen. Falko Mohrs (Niedersachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über die Beteiligung Israels am europäischen Forschungsraum sprechen, dann sprechen wir nicht über irgendeine internationale Kooperation. Wir sprechen über eine Partnerschaft, deren Entstehung nach der Schoah alles andere als selbstverständlich war. Die nationalsozialistische Diktatur hat unermessliches Leid über die jüdische Bevölkerung in Europa gebracht. Sie hat zugleich die deutsche Wissenschaft tief beschädigt. Jüdische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wurden aus unseren Universitäten und Forschungseinrichtungen vertrieben und entrechtet. Nach 1945 war es deswegen keinesfalls ausgemacht, dass daraus jemals wieder Vertrauen entstehen könnte. Dass heute deutsche und israelische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gemeinsam forschen und lehren sowie Innovationen entwickeln, ist deshalb weitaus mehr als eine Erfolgsgeschichte der Forschungspolitik. Es ist eben auch eine Erfolgsgeschichte der Versöhnung. Sie beruht auf der Bereitschaft zur Zusammenarbeit – trotz der Geschichte und auf dem gemeinsamen Verständnis basierend, dass Wissenschaft Brücken bauen kann, auch dort, wo politische und gesellschaftliche Gräben bestehen. Meine Damen und Herren, umso aufmerksamer beobachten wir es, wenn über mögliche Einschränkungen israelischer Beteiligung am EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizon Europe“ diskutiert wird. Im Jahr 2025 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Teilnahme Israels am EIC Accelerator auszusetzen. Dieser Vorschlag – wir haben es eben gehört – fand bislang Gott sei Dank keine Mehrheit. Er zeigt aber, dass die Zusammenarbeit mit Israel innerhalb der europäischen Wissenschaftslandschaft und der europäischen Politik eben nicht mehr selbstverständlich ist. Deutschland muss dabei besonders sensibel sein. Unsere Geschichte mahnt uns, wohin es führt, wenn wissenschaftliche Teilhabe nicht mehr von Leistung und Erkenntnisinteresse geprägt ist, sondern von politischer Zuschreibung, wenn aus blankem Hass auf Jüdinnen und Juden heraus die Wissenschaftskooperation beendet oder die Zusammenarbeit ausgeschlossen wird. Deshalb wenden wir uns mit diesem Entschließungsantrag gegen jede Form der Ausgrenzung der israelischen Wissenschaftsgemeinschaft aus europäischen Forschungsprogrammen. Wir stehen an der Seite Israels und vor allem der Forscherinnen und Forscher, die darauf vertrauen, dass wissenschaftliche Zusammenarbeit auch dann möglich bleibt und sein muss, wenn Auseinandersetzungen schärfer werden. Meine Damen und Herren, die Zusammenarbeit mit Israel ist nicht nur historisch bedeutsam. Sie ist auch wissenschaftlich und technologisch außerordentlich wertvoll. Israel gehört zu den weltweit führenden Wissenschafts- und Innovationsstandorten mit herausragenden Leistungen in allen relevanten Zukunftsfeldern. Davon profitiert nicht nur Israel, sondern der gesamte europäische Forschungsraum. Im Rahmen von „Horizon 2020“ waren israelische Einrichtungen an rund 1 700 Forschungsprojekten beteiligt und warben dabei Fördermittel von etwa 1,3 Milliarden Euro ein. Dahinter stehen gewachsene Netzwerke, langfristige Partnerschaften und gemeinsame wissenschaftliche Erfolge. Niedersachsen fördert diese wissenschaftlichen Kooperationen, den Austausch mit Israel seit bald 50 Jahren. Allein in den vergangenen fünf Jahren wurde mit der Unterstützung der VolkswagenStiftung hier eine Zusammenarbeit in 43 Forschungsprojekten mit rund 16 Millionen Euro sichergestellt. Im kommenden Jahr feiern wir das 50-jährige Bestehen dieser Partnerschaft. Ganz bewusst haben wir nach dem 7. Oktober 2023 diese Kooperation ausgebaut. In einer Zeit, in der andere Staaten entschieden haben, Israel auszuschließen, war unser Weg genau der andere, nämlich zu sagen: Wir brauchen mehr, wir brauchen intensive und wir brauchen noch tiefere Zusammenarbeit mit Israel. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind überzeugt: Gerade in einer Zeit zunehmender Polarisierung dürfen wir die Räume der Zusammenarbeit nicht schwächen. Das ist weder in unserem wissenschaftspolitischen Interesse, noch entspricht es unserer Verantwortung. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag sprechen wir uns deshalb für die uneingeschränkte Fortführung der Assoziierung Israels im künftigen europäischen Forschungsrahmenprogramm aus. Unser Anliegen ist vollkommen klar: Die Zusammenarbeit mit Israel soll auch künftig auf wissenschaftlicher Exzellenz, verlässlicher Partnerschaft und dem festen Willen beruhen, gemeinsam Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen setzen für eine Partnerschaft, deren Bedeutung weit über die Forschungspolitik hinausgeht! – Vielen Dank! Amtierender Präsident Cem Özdemir: Vielen Dank! – Das Wort hat Frau Ministerin Dr. Schüle, Brandenburg. Dr. Manja Schüle (Brandenburg): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit etwas beginnen, das hier gar nicht zur Debatte steht: Die humanitäre Lage in Gaza ist bedrückend. Verstöße gegen internationales Recht müssen geahndet werden, und zwar völlig unabhängig davon, wer sie begeht. Die Europäische Union hat dafür außenpolitische Instrumente. Sie nennen sich: Handelspräferenzen, personenbezogene Maßnahmen, Exportentscheidungen. Über deren Einsatz wird in Europa gestritten – völlig zu Recht. Aber worüber nicht gestritten werden darf, ist, dass das Forschungsrahmenprogramm nicht in diese Reihe gehört. Mein Einwand ist ein wissenschaftspolitischer. Eine Aussetzung des Abkommens würde Forscherinnen und Forscher für Entscheidungen ihrer Regierung sanktionieren, an denen sie nicht beteiligt waren. Politik darf Wissenschaft und Forschung fördern. Sie muss es sogar. Aber sie hat sich herauszuhalten, wenn es um Themen, wenn es um Methoden oder aber Ergebnisse geht. Diesen Grundsatz verteidigen wir gerade im Inland, und zwar gegenüber einer Fraktion, die ganze Fächer und ganze Institute schließen und abschaffen möchte und die darüber bestimmen möchte, wie viele Drittmittel welche Institution überhaupt noch bekommen soll. Ich vergleiche hier nicht Motive – das ganz sicher nicht –, aber Mechanismen. Wer dieses Muster im Inland bekämpft, der darf es europäisch nicht in Kauf nehmen. Ich bitte Sie zudem, zwei Dokumente der Kommission vom selben Tag gedanklich nebeneinanderzulegen. In der Pressemitteilung vom 28. Juli 2025 erläutert die Kommission ihren Vorschlag zum Ausschluss Israels mit Bezug auf Cybersicherheit, Drohnen und künstliche Intelligenz. In ihrem Vorschlag an den Rat – Dokument COM(2025) 620 final vom gleichen Tag – kommt keiner dieser drei Begriffe „Cybersicherheit“, „Drohnen“ oder „künstliche Intelligenz“ vor. Dort heißt es hingegen in Artikel 1, Israel solle kategorisch vom EIC Accelerator ausgeschlossen werden, ohne jede Begrenzung auf Technologiefelder. Ein Unternehmen, das Atemluftsensoren zur Früherkennung von Magenkrebs entwickelt, würde demzufolge genauso behandelt werden wie ein Drohnenhersteller. Dieser Atemluftsensor ist kein Gedankenexperiment aus Brandenburg oder von Manja Schüle. Nein, das ist ein im Rahmen von „Horizon Europe“ gefördertes Projekt mit dem schönen Namen „SniffPhone“, selbstverständlich unter israelischer Beteiligung. Assistenzrobotik für die Altenpflege ist im „Horizon Europe“-geförderten Projekt SOCRATES vom Fraunhofer IPA entwickelt worden, ebenfalls mit israelischer Beteiligung. Die Gesundheitsforschung ist der mit Abstand größte Bereich, in dem israelische Projekte EIC-Förderungen erhalten. Die Kommission sagt zudem, Hochschulen seien nicht betroffen. Das mag in der Theorie so sein. Dem Praxistest hält das nicht stand. Denn viele dieser Unternehmen sind als Ausgründungen aus Hochschulen entstanden. Ihr Weg begann in einem Labor. Genau dort entsteht das, was später beim Accelerator ankommt. Wer also das Ende dieser Kette abschneidet, der sägt gleichermaßen auch an ihrem Anfang. Ein weiterer Aspekt, den wir abwägen sollten: Die Europäische Union hat den EIC im Juni dieses Jahres ausdrücklich für Dual Use und für Verteidigungstechnologien geöffnet. Sie hat also entschieden, dass sie diese Fähigkeiten und diese Instrumente braucht. Und nun überlegt sie zugleich, einen der fähigsten Partner davon auszuschließen. Hinzu kommt, dass die Wirkung nicht erst mit Beschlüssen beginnt; das wissen Sie. In einzelnen Mitgliedstaaten werden israelische Partner bereits nicht mehr in Konsortien berufen. Es gibt sogar Versuche, sie aus laufenden Projekten abzuziehen. Der Anteil der Projekte mit israelischer Beteiligung an „Horizon Europe“ ist zwischen 2022 und 2025 von 5,4 auf 2,5 Prozent gefallen, die Fördersumme von 303 auf 119 Millionen Euro. Eine weitere Isolierung der israelischen Wissenschafts- und Forschungscommunity würde Orte des kritischen Denkens und, ja, auch der Zivilgesellschaft schwächen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir entscheiden hier aber nicht allein über Israel. Vielmehr entscheiden wir darüber, ob Forschungsassoziierungen künftig ein politisches Sanktionsinstrument werden dürfen – nicht wissend, nach welchen Regeln, nicht wissend, mit welchen Schwellen, nicht wissend, mit welchen Rückkehroptionen. Ich finde, das kann nicht die Antwort sein. Der Vorschlag der Kommission ist bislang nicht verfolgt worden, weil die qualifizierte Mehrheit gefehlt hat. Dass es dabei bleibt, ist Kern dieses Antrags. Ich bitte Sie um Unterstützung: Volle Assoziierung für Israel im 10. Rahmenprogramm, und zwar ohne Einschränkungen! Das tue ich nicht aus Nachsicht. Das tue ich, weil wir sonst ein Instrument beschädigen, das Europa braucht, und eine Freiheit relativieren, die wir selbst für uns in Anspruch nehmen. – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Cem Özdemir: Vielen Dank! Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union – federführend – sowie dem Ausschuss für Kulturfragen – mitberatend – zu. Wir kommen zu Punkt 56: TOP 56 Entschließung des Bundesrates zum Schutz kritischer Infrastruktur – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 601/26) Ich darf das Wort erteilen: Frau Ministerin Neubaur. – Bitte! Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben eine Zeit, in der die Sicherheitslage spürbar verschärft ist. Geopolitische Konflikte, hybride Bedrohungen und gezielte Angriffe stellen unsere kritischen Infrastrukturen vor neue Herausforderungen. Die jüngsten Sabotagefälle an Energieanlagen in Bergheim, Dormagen und Weisweiler zeigen, wie real und unmittelbar diese Bedrohung ist. Gleiches gilt für die Vorfälle in Sachsen oder in Brandenburg. Cyberangriffe, unbefugte Drohnenüberflüge und gezielte Sabotageakte sind längst keine abstrakten Szenarien mehr. Das muss ein Weckruf sein. Wir müssen unsere kritische Infrastruktur schützen, bevor Schäden entstehen. Vorsorge darf nicht erst beginnen, wenn es zu spät ist. Denn eine verlässliche Energieversorgung ist die Grundlage für einen funktionierenden Staat, eine leistungsfähige Wirtschaft und damit für unsere Zukunft. Der Schutz der Infrastrukturen ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern, Kommunen und den Betreibern. Angriffe auf einzelne Anlagen können weitreichende Folgen haben, weit über den einzelnen Standort hinaus. Im März 2026 ist das KRITIS-Dachgesetz in Kraft getreten. Damit ist ein übergreifender Rahmen für den physischen Schutz und die Resilienz kritischer Infrastrukturen geschaffen worden. Jetzt kommt es darauf an, diesen zügig und wirksam auszugestalten. Wir brauchen verbindliche, möglichst einheitliche Mindeststandards für den physischen Schutz kritischer Anlagen, und wir müssen deutlich besser in die Umsetzung kommen. Das Rechtsetzungsverfahren zur Konkretisierung des Gesetzes muss jetzt zügig abgeschlossen werden. Zudem brauchen wir eine KRITIS-Resilienzstrategie, die unter enger Einbindung der Länder entwickelt werden muss. Entscheidend ist, dass aus gesetzlichen Rahmenbedingungen konkrete Schutzmaßnahmen werden. Dazu gehört auch, die Überwachung kritischer Anlagen zu verbessern. Wir müssen erreichen, dass Videoüberwachung rechtssicher und vor allem auch im unmittelbaren Umfeld kritischer Infrastrukturen stattfinden kann. Präventive Maßnahmen müssen schon dann greifen, wenn konkrete Hinweise auf einen Anschlag oder Sabotage vorliegen. Gefahren müssen frühzeitig erkannt werden, bevor aus einer Bedrohung ein Schaden wird. Auch technische Innovationen müssen wir konsequent nutzen. Robotik und Drohnen können bei der Überwachung und Schadensortung wichtige Beiträge leisten. Zugleich müssen die rechtlichen Voraussetzungen für die Detektion und gegebenenfalls die Abwehr von Drohnen geschaffen werden. Betreiber brauchen klare Zuständigkeiten und rechtssichere Befugnisse, um schnell auf Bedrohungen reagieren zu können. Alle Maßnahmen müssen verhältnismäßig und mit den bestehenden Schutzrechten vereinbar sein. Ziel ist es, kritische Anlagen wirksam zu schützen und die Folgen möglicher Ausfälle für Versorgung und Sicherheit zu verhindern oder zumindest deutlich zu begrenzen. Ein weiterer entscheidender Punkt wird dabei natürlich die Finanzierung sein. Mehr Schutz und mehr Resilienz erfordern Investitionen in bauliche Sicherungsmaßnahmen und moderne Überwachungstechnik. Diese Investitionen dürfen nicht an fehlenden finanziellen Möglichkeiten scheitern. Wenn der Staat zusätzliche Sicherheitsanforderungen vorgibt, muss er die Finanzierung mitdenken. Denn die Widerstandskraft kritischer Infrastrukturen ist von zentraler Bedeutung für die Funktionsfähigkeit unseres Staates. Wir dürfen hier die Betreiber nicht alleinlassen oder am Ende die Verbraucher über höhere Netzentgelte belasten. Wir begrüßen sehr, dass die geplante Ergänzung des Deutschlandfonds um den Aspekt der Resilienz angegangen wird. Notwendige Sicherheits- und Resilienzmaßnahmen müssen gezielt gefördert werden. Neben dem Schutz der Anlagen selbst müssen wir auch den Umgang mit sensiblen Informationen betrachten. Detaillierte Angaben zu Standorten, zu technischen Eigenschaften und Schwachstellen können zur Vorbereitung gezielter Angriffe missbraucht werden. Wir müssen deshalb notwendige Transparenz und berechtigte Sicherheitsinteressen sorgfältig abwägen. Öffentlich zugängliche Informationen dürfen nicht unbeabsichtigt eine zusätzliche Angriffsfläche für unsere kritische Infrastruktur eröffnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Herausforderungen sind groß, aber wir sind dem nicht ausgeliefert. Wir verfügen über technische Möglichkeiten und leistungsfähige Betreiber. Jetzt müssen wir gemeinsam handeln. Was wir brauchen, sind klare Rahmenbedingungen, eine verlässliche Finanzierung und eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Die aktuellen Angriffe haben deutlich gemacht, dass wir als Gesamtgesellschaft resilienter werden müssen und dass es Akteure gibt, die uns nicht wohlgesonnen sind. Lassen Sie uns deswegen gemeinsam die notwendigen Vorkehrungen für den Schutz von Menschen und kritischen Anlagen treffen! – Vielen Dank! Amtierender Präsident Cem Özdemir: Vielen Dank! Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss – federführend – sowie dem Finanzausschuss und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu Punkt 57: TOP 57 Entschließung des Bundesrates: Einzelwagenverkehr als Rückgrat des Schienengüterverkehrs erhalten und dauerhaft absichern – Antrag des Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 602/26) Dem Antrag ist Bremen beigetreten. Frau Ministerin Berg, Sie haben das Wort. Petra Berg (Saarland): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eine Entschließung eingebracht, deren Thema zunächst etwas technisch klingt. Es ist aber von ganz erheblicher wirtschaftlicher und politischer Bedeutung. Es geht um den Einzelwagenverkehr auf der Schiene und dabei um nicht weniger als die Fragen, ob wir in Deutschland auch künftig eine leistungsfähige industrielle Infrastruktur haben werden, ob wir es ernst meinen mit der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene und ob wir bereit sind, die dafür notwendigen politischen Entscheidungen zu treffen. Denn wer den Einzelwagenverkehr aufs Abstellgleis schiebt, gefährdet nicht nur eine Verkehrsart. Er gefährdet industrielle Wertschöpfung, Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes. Nicht alle Unternehmen können komplette Güterzüge auf die Reise schicken. Viele Betriebe müssen ihre Rohstoffe oder Güter in einzelnen Wagen oder kleineren Wagengruppen transportieren. Genau dafür braucht es den Einzelwagenverkehr. Er bündelt kleinere Transportmengen zu wirtschaftlich sinnvollen Verkehren, und er ist eine wesentliche Grundlage für funktionierende industrielle Lieferketten. Ohne Einzelwagenverkehr würden viele Unternehmen faktisch ihren Zugang zur Schiene verlieren. Das gilt für die saarländische Stahlindustrie und für viele andere Unternehmen in den Industrieregionen Deutschlands. Sie brauchen eine leistungsfähige Schiene – nicht irgendwann, sondern jeden Tag. Der Einzelwagenverkehr hat aber ein strukturelles Problem. Er ist aufwendig. Er braucht Rangierbahnhöfe, Gleisanschlüsse, Lokomotiven und qualifiziertes Personal. Einzelne Wagen müssen abgeholt, sortiert, zu Zügen zusammengestellt und an ihren Bestimmungsort gebracht werden. Das kostet Geld – Geld, das sich unter den heutigen Wettbewerbsbedingungen nicht vollständig über die Transportpreise refinanzieren lässt. Aber daraus den Schluss zu ziehen, der Einzelwagenverkehr müsse sich am Markt behaupten, wäre falsch. Denn nicht alles, was betriebswirtschaftlich defizitär ist, ist volkswirtschaftlich verzichtbar. Der Einzelwagenverkehr schafft einen Nutzen, der weit über die Bilanz einzelner Eisenbahnunternehmen hinausgeht. Er sichert industrielle Lieferketten, er entlastet Straßen, er stärkt den europäischen Warenverkehr, und er ist auch für die militärische Logistik und damit für unsere Verteidigungsfähigkeit von Bedeutung. Wir sprechen also über eine Infrastrukturleistung von gesamtwirtschaftlichem und sicherheitspolitischem Interesse. Deshalb ist seine Absicherung eine öffentliche Aufgabe. Umso unverständlicher ist das Signal, das der Bund mit seinem Haushaltsentwurf für 2027 aussendet. Während wir überall über die Stärkung des Industriestandortes Deutschland sprechen, soll ausgerechnet bei einer zentralen Transportgrundlage unserer Industrie gekürzt werden. Die Förderung des Einzelwagenverkehrs soll von 384 Millionen Euro, die im Jahr 2026 im Bundeshaushalt zur Verfügung stehen, auf nur noch 274 Millionen Euro im Jahr 2027 sinken. Das sind 110 Millionen Euro weniger, das heißt eine Kürzung um fast 30 Prozent. Diese Kürzung kommt zur denkbar falschen Zeit. Unsere Industrie steht unter einem erheblichen Transformations- und Wettbewerbsdruck. Die Unternehmen kämpfen mit hohen Energiepreisen, steigenden Kosten und unsicheren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Gerade jetzt brauchen sie Verlässlichkeit. Doch stattdessen drohen zusätzliche Transportkosten und der Rückzug von Angeboten. Die Konsequenzen wären absehbar: Transporte werden teurer, Verbindungen werden eingestellt, Unternehmen verlieren ihren Schienenanschluss. Wenn Rangierkapazitäten abgebaut, Gleisanschlüsse aufgegeben und eingespielte Logistikketten aufgelöst werden, dann verschwinden Strukturen, die so schnell nicht wiederkommen. Man kann ein flächendeckendes Schienengüterverkehrssystem nicht nach Belieben herunterfahren und später einfach wieder einschalten. Klar sein muss auch: Güter verschwinden nicht, wenn der Einzelwagenverkehr verschwindet. Sie landen auf der Straße – mehr Lastwagen auf unseren Autobahnen, mehr Belastung für diese Infrastruktur, mehr Emissionen, mehr Staus. Das wäre nicht nur verkehrspolitisch widersinnig. Es wäre auch volkswirtschaftlich wirklich teuer. Wir würden an der Förderung der Schiene sparen, um anschließend die Folgekosten auf der Straße zu bezahlen. Das entbehrt, wie ich finde, jeder Logik. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb bringt das Saarland heute diesen Entschließungsantrag zur sofortigen Sachentscheidung ein. Der Bundeshaushalt 2027 wird bald verabschiedet. Wir fordern den Bund auf, den Einzelwagenverkehr darin dauerhaft und verlässlich mindestens auf dem Niveau des Jahres 2026 abzusichern und sicherzustellen, dass die Fördermittel tatsächlich und vollumfänglich dort ankommen, wo sie gebraucht werden: bei der Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen Einzelwagenverkehrs. Darüber hinaus müssen wir endlich das strukturelle Problem der Trassenpreise angehen. Es kann nicht sein, dass wir den Schienenverkehr mit öffentlichen Mitteln fördern und gleichzeitig durch höhere Entgelte für die Nutzung der bundeseigenen Infrastruktur zusätzlich belasten. Wir brauchen dringend eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems – eine Reform, die die Nutzung der Schiene für alle Verkehrsarten bezahlbar hält und die Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs nachhaltig verbessert. Meine Damen und Herren, wer die Industrie stärken will, darf ihre Transportwege nicht schwächen. Wer mehr Güter auf der Schiene will, darf den Einzelwagenverkehr nicht kaputtsparen. Insofern appelliere ich an die Bundesregierung: Korrigieren Sie die vorgesehenen Kürzungen, schaffen Sie eine dauerhafte, tragfähige Finanzierungsgrundlage, und sorgen Sie für ein Trassenpreissystem, das den Schienenverkehr stärkt, statt ihn zusätzlich zu belasten! Der Einzelwagenverkehr ist jedenfalls kein verzichtbarer Kostenfaktor. Er ist Teil der industriellen Lebensader unseres Landes. Ich bitte Sie um Unterstützung für den Entschließungsantrag des Saarlandes. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Frau Kollegin! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ausschussberatungen zu der Vorlage haben noch nicht stattgefunden. Es ist jedoch beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer ist dafür? – Mehrheit. Wer also dafür ist, die Entschließung zu fassen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 20: TOP 20 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz – SCQEG) (Drucksache 505/26) Hierzu liegen zahlreiche Wortmeldungen vor. Zunächst erteile ich das Wort Frau Ministerin Streichert- Clivot aus dem Saarland. – Bitte, Frau Kollegin! Christine Streichert-Clivot (Saarland): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich an meine eigene Kindergartenzeit zurückdenke, dann führt mich meine erste bewusste Erinnerung in das Jahr 1984. Das ist mehr als 40 Jahre her. Vielleicht geht es Ihnen ähnlich und Sie denken darüber nach, was Sie in Ihrer Kindergartenzeit an Erfahrungen gesammelt haben oder wie sich diese Erfahrungen, die Kinder machen, verändert haben. Für mich geht die Erinnerung einher mit Gesichtern, mit Menschen, die ihre Arbeit geleistet haben im Sinne der Kinder, die sich in meinem Kopf und in meinem Herzen festgesetzt haben. Und ich denke an Menschen, die auch heute hervorragende Arbeit leisten und im Umgang mit meinen Kindern geleistet haben. Damals, zu meiner Zeit, sahen Kindergärten noch ganz anders aus und arbeiteten anders als heute. Es gab keinen Ganztag, es gab kein gemeinsames Mittagessen, und die Betreuung der Kinder war hauptsächlich Aufgabe von Erzieherinnen – und in der Familie Aufgabe der Mütter. Ich erinnere mich an sehr engagierte Menschen vor Ort. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf, der im Kern genau das beinhaltet: dass jedes Kind Menschen braucht, die es sehen, die es stärken, unterstützen und begleiten. Es braucht Menschen, die das vor Ort in einer Kindertageseinrichtung gut können. Aber es braucht auch Menschen, die in der Politik Verantwortung tragen und das in einen gesetzlichen und finanziellen Rahmen gießen. Ich selbst bin ein Arbeiterkind. So positiv meine Erinnerungen an den Kindergarten und auch später an die Grundschule sein mögen, so früh habe ich doch auch erfahren, dass es einen Unterschied macht, wo man herkommt. Es macht einen Unterschied, was sich die Eltern leisten können. Dieser besteht darin, wie leicht oder schwer das – auch mir damals gemachte – Aufstiegsversprechen durch Bildung eingelöst werden kann. Leider ist es bis heute so – das zeigen die jüngsten PISA- Ergebnisse –, dass der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg in Deutschland ungebrochen stark ist. Die OECD machte Mitte dieses Jahres deutlich: Die ersten fünf Lebensjahre sind die entscheidenden Lebensjahre, ein entscheidendes Zeitfenster für die Entwicklung eines Kindes, ein Zeitfenster, das voller Chancen, aber auch voller Risiken ist. Die ersten Lebensjahre unserer Kinder prägen Sprache, Neugier, Kreativität und auch die Fähigkeit, soziale Beziehungen einzugehen. Deshalb brauchen wir starke Kitas, gezielte Förderung und einen gelingenden Übergang in die Grundschule. Aus diesem Gedanken heraus tun wir im Saarland etwas und gehen diesen gemeinsamen Weg, weil wir eben nicht wollen, dass Kinder und Familien den Übergang von der Kita zur Grundschule als einen Hürdenlauf der Ressortzuständigkeiten erleben. Vielmehr wollen wir einen zusammenhängenden Bildungsweg, und wir handeln entsprechend. Ab dem 1. Januar 2027 ist die Kita im Saarland für alle beitragsfrei – im Übrigen ein Prozess, der aus Mitteln des Bundes angeschoben wurde, aber inzwischen zu 100 Prozent vom Land getragen wird. Damit tragen wir die Entlastung, die auch eine finanzielle Entlastung der Familien ist. Seit 2022 – das möchte ich betonen – haben wir die Ausgaben für unsere Kindertageseinrichtungen im Saarland verdoppelt. Mit unserem Programm „Startklar Deutsch“ gehen wir in der Sprachförderung bereits den Weg, der im vorliegenden Gesetzentwurf angelegt ist. Rund zwei Jahre vor der Einschulung stellen wir den Sprachstand der Kinder fest – im Übrigen auch bei Kindern, die keine Kita besuchen. Wir tun dies in enger Zusammenarbeit mit unseren 28 Startchancen-Grundschulen und den circa 90 kooperierenden Kitas. Wir sammeln Erfahrungen dort, wo die Herausforderungen am größten sind, um im kommenden Jahr in eine flächendeckende Umsetzung zu gehen. Und wir brauchen das dringend. Rund 30 Prozent der Kinder kommen heute an den Grundschulen an und haben einen erhöhten Sprachförderbedarf. Die Mehrheit dieser Kinder befindet sich – das ist, glaube ich, wenig überraschend – an jenen Schulen, die vom Startchancen-Programm profitieren. Ich begrüße insofern ausdrücklich, dass der Bund mit dem SCQEG die frühe Bildung stärken will und dass sich die Bundesregierung auch zu einem Schulterschluss zwischen Kitas und Schulen entschlossen hat. Die Sprachförderung in Kitas in herausfordernden Lagen und den Übergang von der Kita zur Grundschule auch datenschutzrechtlich zu erleichtern – das sind wichtige Schritte. Dass Bundesministerin Karin Prien genau diesen Übergang in den Blick nimmt, ist richtig und wichtig. Wir haben 2022/23 beim Bundesprogramm „Sprach- Kitas“ allerdings erlebt, was passiert, wenn der Bund erfolgreiche Strukturen aufbaut und sich anschließend aus ihrer Finanzierung zurückzieht. Die Länder mussten einspringen, um diese wichtige Arbeit zu sichern. Dieser Fehler, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, darf sich nicht wiederholen. Insofern ist es sehr enttäuschend, dass der Gesetzentwurf in Sachen Finanzierung hinter den Erwartungen der Länder zurückbleibt. Für 2027 und 2028 sind nur noch rund 1,5 Milliarden Euro Bundesmittel pro Jahr vorgesehen, rund eine halbe Milliarde weniger als bisher. Danach soll die Finanzierung weiter sinken, die neuen Anforderungen aber sollen dauerhaft bestehen. Die Ausgabensteigerungen für Kitas in meinem Bundesland werden durch dieses Agieren teilweise wieder aufgefressen. Mit Blick auf den jüngst im Bundestag geäußerten Willen der Bundesregierung, eine nationale Kraftanstrengung zu unternehmen, um die Situation der Bildung zu verbessern, kann ich an den Bund gerichtet nur sagen: Haben Sie mehr Mut, diesen Weg zu gehen und sich dem Beschluss, den die Finanzminister der Länder im April 2023 getroffen haben, anzuschließen, nämlich Bundesmittel verlässlich und dynamisiert auszugestalten und neue Standards mit zusätzlichen Mitteln zu verbinden! Am Ende müssen wir uns an einer einfachen Frage messen lassen können: Gelingt es uns, den Bildungserfolg in Deutschland endlich von der sozialen Herkunft zu entkoppeln? Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung, geben Sie diesem Gesetzentwurf einen weiteren Finanzbooster, damit eine Zustimmung der Länder erreicht werden kann! – Herzlichen Dank und Glück auf! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Frau Kollegin! – Als Nächstes erteile ich das Wort Frau Senatorin Günther-Wünsch aus Berlin. – Bitte, Frau Kollegin! Katharina Günther-Wünsch (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ein Kind zum ersten Mal ein Klassenzimmer betritt, hat sein Bildungsweg längst begonnen. Es hat gelernt, Fragen zu stellen, sich mit anderen zu verständigen und Neues auszuprobieren. Wie gut ihm das gelingt, hängt maßgeblich davon ab, welche Unterstützung es in seinen ersten Lebensjahren erfahren hat. Insofern hat frühkindliche Bildung eine Aufgabe, die unsere ganze Aufmerksamkeit verdient. Gerade für Kinder, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen, kann sie die entscheidende Chance sein – und ist es in der Regel auch –, um wirklich Möglichkeiten und Perspektiven zu eröffnen. Das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz setzt an dieser Stelle an. Es soll die sprachliche Entwicklung stärken, Kinder in herausfordernden Lebenslagen gezielt unterstützen und den Übergang in die Grundschule verbessern. Diese Ziele tragen die Länder mit. Das sage ich ausdrücklich, und das hat gerade auch meine Kollegin gesagt. Ich danke der Bundesregierung, dass sie dieses Vorhaben auf den Weg gebracht hat, und dem Bundesministerium für die vertrauensvollen Gespräche. Dabei wurden die Anliegen der Länder aufgegriffen und Änderungen am Entwurf erreicht. Das ist ein Fortschritt, den wir anerkennen. Jetzt kommt es darauf an, die Fragen zu lösen, die für die Umsetzung entscheidend sind. Denn zwischen einem guten Ziel und seiner Verwirklichung liegt der Alltag unserer Einrichtungen. Dort muss ein Förderbedarf rechtzeitig erkannt werden. Dort brauchen Fachkräfte Zeit, um ein Kind gezielt zu begleiten. Und Eltern müssen darauf vertrauen können, dass die Unterstützung dort auch morgen noch zur Verfügung steht. Die Länder schlagen deshalb vor, den Sprachstand im vorletzten Jahr vor Beginn der Schulpflicht festzustellen. So bleibt noch genügend Zeit, um vor der Einschulung wirksam zu fördern. Eine Feststellung allein hilft einem Kind nicht. Entscheidend ist, was aus dieser Feststellung folgt, welche Maßnahmen zur Förderung ergriffen werden. Zugleich müssen wir jene Familien erreichen, deren Kinder bisher keine frühkindlichen Bildungsangebote nutzen. Berlin hat mit der beitragsfreien Kindertagesbetreuung eine wichtige Zugangshürde beseitigt. Mit dem neuen Willkommensgutschein, einem Kitagutschein, der allen Eltern proaktiv nach Hause geschickt wird, wenden wir uns gezielt an die Familien,

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