Protokoll der 1069. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1069. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1069
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1069. Sitzung
Berlin, Freitag, den 16. Oktober 2026
I n h a l t :
Begrüßung des Präsidenten des Ständerats der
Schweiz, Stefan Engler, und einer Delegation . 489
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489
Rückblick des Präsidenten . . . . . . . . . . . . . . . 489
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489
1. Wahl des Präsidiums – gemäß Artikel 52
Absatz 1 GG i.V.m. § 5 Absatz 1 GO BR – . 491
Beschluss: Der Ministerpräsident des Landes
Nordrhein-Westfalen, Hendrik W ü s t ,
wird zum Präsidenten des Bundesrates
gewählt.
Der Präsident des Senats der Freien
Hansestadt Bremen, Bürgermeister Dr. Andreas
B o v e n s c h u l t e , und der
Ministerpräsident des Freistaates Bayern, Dr.
Markus S ö d e r , werden zu Vizepräsidenten
gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492
2. Wahl des Vorsitzenden und der
stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer
– gemäß § 45c Absatz 1 GO BR – . . . . . . . . 492
Beschluss: Es werden gewählt: Minister
Nathanael L i m i n s k i (Nordrhein-
Westfalen) zum Vorsitzenden, Staatsrätin
Nancy B ö h n i n g (Bremen) und
Staatsminister Dr. Florian H e r r m a n n
(Bayern) zu stellvertretenden Vorsitzenden 492
3. Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse
– gemäß § 12 Absatz 1 GO BR –
(Drucksache 552/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492
Beschluss: Die Vorsitzenden der Ausschüsse
werden gemäß dem Antrag des Präsidenten
in Drucksache 552/26 gewählt . . . . . . . . 492
4. Wahl der Schriftführer – gemäß § 10
Absatz 1 GO BR – (Drucksache 553/26) . . . . . 492
Beschluss: Staatsrätin Nancy B ö h n i n g
(Bremen) und Staatsminister Josef
S c h m i d (Bayern) werden gewählt . . 493
5. Erstes Gesetz zur Änderung des
Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (Drucksache 560/26) 496
Petra Olschowski (Baden-Württemberg) 496
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
6. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2024/1260 über die Abschöpfung und
Einziehung von Vermögenswerten
(Drucksache 561/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108
Absatz 5 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 531*
7. Gesetz zur Modernisierung des
Designrechts und zur Änderung des Gesetzes gegen
den unlauteren Wettbewerb
(Drucksache 562/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531*
8. Drittes Gesetz zur Änderung des
Seelotsgesetzes (Drucksache 563/26) . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531*
9. Entwurf eines ...
Strafrechtsänderungsgesetzes – Gesetz zur Stärkung des
strafrechtlichen Schutzes kritischer Infrastrukturen –
Antrag des Landes Hessen –
(Drucksache 539/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Staatsminister Christian Heinz (Hessen) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO
BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531*
10. Entschließung des Bundesrates zur
Implementierung einer weiteren Säule in der
Künstlersozialversicherung zur
Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiographie
für selbständige Künstlerinnen und Künstler –
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und
Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein –
(Drucksache 578/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Ina Brandes (Nordrhein-Westfalen) . . . 498
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 499
11. Entschließung des Bundesrates zum
Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung
im Arbeitsschutz – Antrag des Landes
Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 343/26) . 497
Stefan Evers (Berlin) . . . . . . . . . . . . 533*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 531*
12. Entschließung des Bundesrates
„Flächendeckender Ausbau multiprofessioneller
Kinderschutzstrukturen“ – Antrag der Länder
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg,
Hamburg, Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 532/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 499
13. Entschließung des Bundesrates:
Arbeitnehmerfreizügigkeit schützen – Missbrauch wirksam
bekämpfen – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen – (Drucksache 521/26). . . . . . . . . 497
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 531*
14. Entschließung des Bundesrates „Verleitung
Minderjähriger zur Selbstschädigung mittels
digitaler Medien strafrechtlich wirksam
erfassen“ – Antrag der Länder Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen – (Drucksache 534/26) 497
Dr. Carsten Brosda (Hamburg) . . . . . . 533*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 531*
15. Entschließung des Bundesrates: Einführung
einer gesetzlichen Regelung zum „Recht auf
Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs
erkrankte Menschen – Antrag der Länder
Mecklenburg-Vorpommern, Bremen,
Niedersachsen und Bayern, Thüringen –
(Drucksache 543/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 499
16. Entschließung des Bundesrates: Erlass eines
Beschleunigungsgesetzes für die
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie – Antrag
des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 568/26) . . . . . . . . . . 499
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499
17. Entschließung des Bundesrates zur
Unterstützung der Tafeln – Antrag der Länder
Hessen und Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 513/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 531*
18. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung
der Befugnisse der
Verfassungsschutzbehörden bei Fahrerlaubnisermittlungen –
Antrag des Landes Brandenburg –
(Drucksache 518/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 500
19. Entschließung des Bundesrates:
Biotechnologie fördern und den deutschen
Wirtschaftsstandort stärken – Antrag der Länder Hessen
und Rheinland-Pfalz – (Drucksache 525/26) 500
Johannes Steiniger, Parl. Staatssekretär
bei der Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . 500
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 501
20. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Startchancen von Kindern und zur
Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung
(Startchancen- und
Qualitätsentwicklungsgesetz – SCQEG) – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 505/26) . . . 510
Christine Streichert-Clivot (Saarland) . 510
Katharina Günther-Wünsch (Berlin) . . 511
Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 512
Dr. Ute Eiling-Hütig (Rheinland-Pfalz) 513
Verena Schäffer (Nordrhein-Westfalen) 514
Mareike Lotte Wulf, Parl. Staatssekretärin
bei der Bundesministerin für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend 515
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 516
21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes 2026 (FAG-
Änderungsgesetz 2026) – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 506/26) . . . 497
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531*
22. Entwurf eines
Einkommensteuerreformgesetzes 2027 – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 507/26) . . . . . . . . 516
Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . . 516
Katja Wolf (Thüringen) . . . . . . . . . . 517
Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister der Finanzen . . 518
Nancy Böhning (Bremen) . . . . . . . . . 534*
Dirk Schrödter (Schleswig-Holstein) . . 534*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519
23. Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und
Absicherung des Ausbaus der Windenergie
auf See – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4
GG – (Drucksache 508/26) . . . . . . . . . . . . . 519
Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen) . 519
Dr. Wolfgang Blank (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 520
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521
24. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung
eines Zuschusses zu den
Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029 – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 509/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 522
25. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen
vom 19. Mai 2026 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur
Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem
Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie
zur Verhinderung der Steuerverkürzung und
-umgehung – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 510/26) . . . . . . . . 497
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 532*
26. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll
vom 9. Juni 2026 zur Änderung des
Abkommens vom 6. April 2010 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Albanien zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf
dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 511/26) . . . . . . . . 497
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 532*
27. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Bericht über die
Rechtsstaatlichkeit 2026 – Die Lage der
Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
COM(2026) 900 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 425/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 532*
28. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2019/943 im
Hinblick auf zukunftssichere Stromrechnungen
in der Union durch Senkung der
Systemkosten und Förderung der Elektrifizierung und
Digitalisierung
COM(2026) 600 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 501/26, zu Drucksache 501/26) 522
Dirk Schrödter (Schleswig-Holstein) . . 535*
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 522
29. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2003/87/EG und des
Beschlusses (EU) 2015/1814 im Hinblick auf
die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und
einer kosteneffizienten Dekarbonisierung
COM(2026) 616 final; Ratsdok. 12073/26
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 523/26, zu Drucksache 523/26) 522
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523
30. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2003/87/EG hinsichtlich
angepasster Werte für die Wärme- und
Brennstoff-Benchmarks für den Zeitraum
2026–2030
COM(2026) 619 final; Ratsdok. 12075/26
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 519/26, zu Drucksache 519/26) 523
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523
31. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EU) 2015/757 und
(EU) 2023/1805 zur Vereinfachung und
Straffung der Überwachung,
Berichterstattung und Prüfung und zur Angleichung an das
überarbeitete EU-Emissionshandelssystem
COM(2026) 620 final; Ratsdok. 12074/26
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 520/26, zu Drucksache 520/26) 523
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 524
32. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur
Änderung der Richtlinien 2003/49/EG,
2009/133/EG, 2011/96/EU, (EU) 2016/1164,
(EU) 2017/1852 und (EU) 2025/50 im
Hinblick auf die Vereinfachung des
Unionsrahmens für direkte Steuern und die Förderung
von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit
der EU
COM(2026) 560 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 487/26, zu Drucksache 487/26) 497
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532*
33. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über
die Zusammenarbeit der
Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung
(Neufassung)
COM(2026) 308 final; Ratsdok. 11060/26
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 530/26, zu Drucksache 530/26) 524
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 524
34. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Europäische Ermittlungsanordnung in
Strafsachen und die Europäische
Fernteilnahmeanordnung (Neufassung)
COM(2026) 313 final; Ratsdok. 11274/26
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 486/26, zu Drucksache 486/26) 524
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 524
35. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Agentur der Europäischen Union für
justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
(Eurojust) und zur Aufhebung der Verordnung
(EU) 2018/1727
COM(2026) 570 final; Ratsdok. 11145/26
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 524/26, zu Drucksache 524/26) 497
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532*
36. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Agentur der Europäischen Union für die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Strafverfolgung (Europol), zur Änderung der
Verordnung (EU) 2018/1726 und der
Verordnung (EU) 2024/982 und zur Aufhebung der
Verordnung (EU) 2016/794
COM(2026) 580 final; Ratsdok. 11158/26
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 526/26, zu Drucksache 526/26) 497
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532*
37. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen zur Europäischen
Säule sozialer Rechte
COM(2026) 650 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 515/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 524
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 524
38. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen der
Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der
Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von
Wohnraum (Verordnung über
erschwinglichen Wohnraum)
COM(2026) 599 final; Ratsdok. 12967/26
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 542/26, zu Drucksache 542/26) 524
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 524
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 525
Regina Kraushaar (Sachsen) . . . . . . . . 526
Dr. Carsten Brosda (Hamburg) . . . . . . 535*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 12
Buchstabe b EUV und Stellungnahme
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . 527
39. Siebzehnte Verordnung zur Änderung der
Sozialversicherungsentgeltverordnung
(Drucksache 503/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532*
40. Verordnung über die Festsetzung der
Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der
Schlüsselzahlen für die Aufteilung des
Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach § 5a
des Gemeindefinanzreformgesetzes für die
Jahre 2027, 2028 und 2029
(Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung –
UStSchlFestV) (Drucksache 512/26, zu
Drucksache 512/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532*
41. Verordnung zur Beschleunigung der
Anerkennungsverfahren ausländischer
Berufsqualifikationen in Heilberufen
(Drucksache 504/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527
42. Verordnung zur Neuregelung der
Rohrfernleitungsverordnung (Drucksache 502/26) . . 527
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 528
43. Verordnung zur Anpassung der Eisenbahn-
Bau- und Betriebsordnung (§ 32 EBO)
(Drucksache 483/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532*
44. a) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für den Ausschuss der
Kommission „Bauprodukte“ nach Artikel 90 der
Verordnung (EU) Nr. 2024/3110 sowie die
Sachverständigengruppe zum Acquis im
Bereich der Bauprodukteverordnung
gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU)
Nr. 2024/3110 (CPR Acquis Expert Group)
– gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 540/26)
b) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe
„Arzneimittel und Medizinprodukte“
– gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 556/26) . . . . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss zu a): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 540/1/26 . . . . . . . . . 533*
Beschluss zu b): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 556/1/26 . . . . . . . . . 533*
45. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 573/26, zu
Drucksache 573/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 533*
46. Gesetz zur Modernisierung des
Produkthaftungsrechts und zur Änderung weiterer
Vorschriften (Drucksache 584/26, zu
Drucksache 584/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531*
47. Entwurf eines Gesetzes zur Anwesenheit von
Vertrauenspersonen in Familiensachen und
in Angelegenheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag des Landes Hessen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 575/26) . . . . . 497
Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . 497
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
48. Entschließung des Bundesrates „Anpassung
der unionsrechtlichen Vorgaben für die
zulässige Höchstgeschwindigkeit von
Kleinkrafträdern und leichten vierrädrigen
Kraftfahrzeugen“ – Antrag der Länder Sachsen und
Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 594/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 501
Regina Kraushaar (Sachsen) . . . . . . . 501
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501
49. Entschließung des Bundesrates zur Errichtung
von Modellregionen für autonomes Fahren
– Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland –
Geschäftsordnungsantrag des Landes
Niedersachsen – (Drucksache 544/26) . . . . . . . . . . 501
Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen) . 502
Steffen Schütz (Thüringen) . . . . . . . . 502
Mitteilung: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503
50. Siebte Verordnung über die Freigabe von
Vorräten des Erdölbevorratungsverbandes
(7. ErdölFrV) (Drucksache 583/26) . . . . . . . 528
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 528
51. Entschließung des Bundesrates zur
Ausweitung der Energiepreisentlastung – Antrag
der Länder Mecklenburg-Vorpommern,
Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 598/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 493
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 493
Petra Berg (Saarland) . . . . . . . . . . . . 494
Stefan Gruhner (Thüringen) . . . . . . . . 495
Johannes Steiniger, Parl. Staatssekretär
bei der Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . . 495
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 496
52. Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds
des Verwaltungsrates der Bundesagentur
für Arbeit – gemäß § 377 Absatz 3 Satz 1
Nummer 3 sowie § 375 Absatz 3, § 377
Absatz 2 und § 379 Absatz 2 Nummer 2 SGB III
– Antrag des Landes Baden-Württemberg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 596/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 596/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 533*
53. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
des Kuratoriums der Stiftung „Haus der
Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG –
Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 597/26) . . . 497
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 597/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 533*
54. Entschließung des Bundesrates „Stärkung des
Vertrauens in das System der gesetzlichen
Rentenversicherung“ – Antrag des Freistaats
Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 599/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 503
Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 503
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504
55. Entschließung des Bundesrates: Assoziierung
des Staates Israel zum 10. Rahmenprogramm
für Forschung und Innovation der
Europäischen Union für den Zeitraum 2028–2034
– Antrag der Länder Niedersachsen,
Brandenburg, Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 600/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 505
Timon Gremmels (Hessen) . . . . . . . . 505
Falko Mohrs (Niedersachsen) . . . . . . 506
Dr. Manja Schüle (Brandenburg) . . . . 507
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 508
56. Entschließung des Bundesrates zum Schutz
kritischer Infrastruktur – Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 601/26) . . . . . 508
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 508
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509
57. Entschließung des Bundesrates:
Einzelwagenverkehr als Rückgrat des
Schienengüterverkehrs erhalten und dauerhaft absichern
– Antrag der Länder Saarland und Bremen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 602/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509
Petra Berg (Saarland) . . . . . . . . . . . 509
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 510
58. Gesetz zur Änderung des
Tabaksteuergesetzes (Drucksache 603/26) . . . . . . . . . . . . 528
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 528
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 528
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 528
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 529
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident Dr. A n d r e a s B o v e n s c h u l t e ,
Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für
Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften
und Senator für Kultur der Freien Hansestadt
Bremen
Vizepräsident H e n d r i k W ü s t ,
Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen –
zeitweise –
Amtierender Präsident C e m Ö z d e m i r ,
Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg
– zeitweise –
Amtierender Präsident Dr. F l o r i a n H e r r -
m a n n , Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Internationales und Medien des Freistaates Bayern
– zeitweise –
Amtierende Präsidentin Dr. M a n j a S c h ü l e ,
Ministerin für Wissenschaft, Forschung und
Kultur des Landes Brandenburg – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Nancy Böhning (Bremen)
Josef Schmid (Bayern)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Cem Özdemir, Ministerpräsident
Manuel Hagel, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Europa
Petra Olschowski, Ministerin für Wissenschaft,
Forschung und Kunst
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
B a y e r n :
Dr. Markus Söder, Ministerpräsident
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und Medien
Josef Schmid, Staatsminister der Justiz
B e r l i n :
Kai Wegner, Regierender Bürgermeister
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen und für Kultur und Gesellschaftlichen
Zusammenhalt
Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung,
Jugend und Familie
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Dr. Manja Schüle, Ministerin für Wissenschaft,
Forschung und Kultur
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa
H a m b u r g :
Dr. Carsten Brosda, Senator, Präses der Behörde für
Kultur und Medien
Maryam Blumenthal, Senatorin, Präses der Behörde
für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
H e s s e n :
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur
Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für
Digitalisierung und Innovation
Christian Heinz, Minister der Justiz und für den
Rechtsstaat
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft,
Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
N i e d e r s a c h s e n :
Falko Mohrs, Minister für Wissenschaft und Kultur
Grant Hendrik Tonne, Minister für Wirtschaft, Bauen
und Verkehr
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft
Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
R h e i n l a n d - P f a l z :
Gordon Schnieder, Ministerpräsident
Marcus Klein, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien und
Chef der Staatskanzlei
Dr. Ute Eiling-Hütig, Ministerin für Bildung
S a a r l a n d :
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
Christine Streichert-Clivot, Ministerin für Bildung
und Kultur
Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz sowie
Ministerin der Justiz
S a c h s e n :
Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur
und Landesentwicklung
S a c h s e n - A n h a l t :
Sven Schulze, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend,
Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Dirk Schrödter, Minister und Chef der Staatskanzlei
T h ü r i n g e n :
Katja Wolf, Finanzministerin
Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der
Thüringer Staatskanzlei
Steffen Schütz, Minister für Digitales und
Infrastruktur
Katharina Schenk, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Arbeit und Familie
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Philipp Amthor, Staatsminister beim Bundeskanzler
Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Finanzen
Johannes Steiniger, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Dr. Silke Launert, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Forschung, Technologie und
Raumfahrt
Mareike Lotte Wulf, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Ulrich Lange, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr
Eva Schmierer, Staatssekretärin im
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
1069. Sitzung
Berlin, den 16. Oktober 2026
Beginn: 09.34 Uhr
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Meine
sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1069. Sitzung des Bundesrates.
Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, einen
Gast bei uns im Haus zu begrüßen: Auf der Ehrentribüne
hat der Präsident des Ständerats der Schweiz, Seine
Exzellenz Herr E n g l e r , mit einer hochrangigen
Delegation Platz genommen. – Herr Präsident, ich begrüße
Sie und Ihre Delegation sehr herzlich bei uns im
Bundesrat!
(Beifall)
Deutschland und die Schweiz verbindet in vielen
Bereichen eine langjährige Partnerschaft, und auch die
Beziehungen unserer beiden Häuser sind von engen und
vertrauensvollen Kontakten geprägt. Ich freue mich sehr,
Herr Präsident, dass wir später noch Gelegenheit für
einen gemeinsamen Austausch haben werden, und heiße
Sie noch einmal alle im Namen des gesamten Hauses
herzlich willkommen.
Bevor wir in die Beratung der Vorlagen eintreten,
habe ich noch gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung
Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates
bekannt zu geben:
Aus der Bayerischen Staatsregierung und damit aus
dem Bundesrat sind am 30. September 2026
ausgeschieden: Herr Staatsminister Georg E i s e n r e i c h und
Herr Staatsminister Eric B e i ß w e n g e r .
Am 6. Oktober hat die Staatsregierung Herrn
Staatsminister Josef S c h m i d zum ordentlichen Mitglied
und Herrn Staatsminister Manuel K n o l l zum
stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt.
Den neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren
wir und wünschen ihnen stets eine glückliche Hand.
Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen
Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die
Zukunft alles Gute.
Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 58 Punkten vor.
Das Tabaksteuergesetz – das ist unser Punkt 58 – hat
der Bundestag heute Morgen zugeleitet. Es liegt Ihnen
auf Ihren Plätzen hier im Saal vor.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 4 wird der Punkt 51
beraten. Vor TOP 10 wird der Punkt 47 behandelt. Nach
TOP 19 werden die Punkte 48, 49, 54, 55, 56 und 57 – in
dieser Reihenfolge – erörtert. Im Übrigen bleibt die
Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Jahr lang durfte
ich in diesem Haus anderen das Wort erteilen. Heute darf
ich noch einmal selbst etwas länger reden. Ich werde
versuchen, dieses Privileg nicht über Gebühr zu
strapazieren.
Vor knapp einem Jahr habe ich an dieser Stelle gesagt,
dass die Vielfalt unseres Landes kein Systemfehler,
sondern eine seiner größten Stärken ist. Nach diesem Jahr
bin ich davon überzeugter denn je. Wer 16 Länder
zusammenbringen will, lernt schnell: Die Interessen des
eigenen Landes sind immer besonders gut begründet. Bei
den anderen erschließt sich das manchmal erst auf den
zweiten Blick. Aber genau deshalb sind wir ja hier. Wir
vertreten unsere Länder, und wir stehen zugleich dafür
ein, dass am Ende eine Lösung für ganz Deutschland
gefunden wird. Das heißt: zuhören, Argumente abwägen,
die eigene Position überprüfen. Ein tragfähiger
Kompromiss verlangt allen etwas ab. Er schafft eine gemeinsame
Basis, die über den nächsten politischen Schlagabtausch
hinaus Bestand hat. Ein Beispiel unter vielen: Im
vergangenen November haben wir hier die Finanzierung des
Deutschlandtickets bis 2030 abgesichert – eine
Vereinbarung von Bund und Ländern, die Millionen Menschen im
Alltag zugutekommt.
Die Menschen erwarten zu Recht, dass wir zu
Ergebnissen kommen. Sie wollen einen Staat, der funktioniert.
Dafür müssen wir Zuständigkeiten klären und Verfahren
vereinfachen. Föderalismus bewährt sich dort, wo aus
unterschiedlichen Interessen gemeinsame Politik wird
und die Menschen im Alltag etwas davon haben.
Natürlich gelingt uns das nicht immer. Auch in diesem Haus
wird hart gestritten. Aber wir wissen, dass wir am Ende
Verantwortung für das Ganze tragen. Diese Haltung ist
eine Stärke unserer Demokratie, gerade in einer Zeit, in
der die Bereitschaft wächst, einander nur noch das
Schlechteste zu unterstellen.
Jürgen Habermas sprach vom „zwanglosen Zwang des
besseren Arguments“. Für unsere Arbeit heißt das: Wir
müssen einander überzeugen wollen und uns überzeugen
lassen können. Denn der politische Mitbewerber und
Gegner ist genau das: ein Mitbewerber und Gegner, aber
kein Feind. Und wer einen Kompromiss möglich macht,
verdient Anerkennung. Denn der Kompromiss ist kein
Verrat an den eigenen Überzeugungen. Er ist das
Handwerkszeug der Demokratie.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Viele Stärken – ein
Land“, unter dieses Motto haben wir die Bremer
Bundesratspräsidentschaft gestellt. Darin steckt ein
doppelter Gedanke: Unser Land hat viele Stärken. Und viele
Menschen stärken unser Land: mit ihren Fähigkeiten,
ihren Erfahrungen und ihrer Bereitschaft, Verantwortung
zu übernehmen.
Mit unserem kulturellen Auftakt in der Neuen
Nationalgalerie haben wir ein erstes Zeichen gesetzt. Die
Ausstellung „16/16“ hier im Bundesrat hat die Vielfalt von
Migrationsgeschichten sichtbar gemacht. Und beim
Sommerfest und vielen weiteren Begegnungen in unserer
Landesvertretung sind Menschen aus Politik, Wirtschaft,
Wissenschaft und Kultur zum Austausch
zusammengekommen. Wir konnten Bremen und Bremerhaven, denke
ich, als weltoffene Städte zeigen. Seien Sie versichert,
wer vom Hafen lebt, weiß: Abschottung war noch nie ein
Geschäftsmodell.
Besonders wichtig waren mir die Projekte mit jungen
Menschen: „Jugend im Bundesrat“, das „Modell Europa
Parlament“, aber auch der bundesweite
Schülerzeitungswettbewerb – dort erleben Jugendliche, was Demokratie
ihnen abverlangt und was sie ihnen ermöglicht. Sie
recherchieren, widersprechen, verhandeln und stehen für
ihre Entscheidungen ein. Wer junge Menschen für
Demokratie gewinnen will, muss ihnen etwas zutrauen. Er
muss ihre Fragen ernst nehmen, gerade auch die
unbequemen. Und er muss ihnen die Erfahrung ermöglichen:
Meine Stimme zählt; ich kann etwas verändern.
Auch die internationalen Begegnungen haben dieses
Jahr geprägt. In Den Haag ging es um unsere enge
Nachbarschaft mit den Niederlanden, in Brüssel um Europas
Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit und um den Beitrag
der Länder zur europäischen Integration. Besonders
eindrucksvoll war für mich der Besuch in Japan. Uns
verbinden demokratische Werte und das Interesse an einer
internationalen Ordnung, in der sich alle Staaten an
gemeinsame Regeln halten. Darauf bauen wir unsere
wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit auf –
auch und gerade in der Luft- und Raumfahrt, wo wir neue
Impulse setzen konnten. Und ja: Als Bundesratspräsident
vertritt man alle Länder. Der Bürgermeister der „space
city“ Bremen reist trotzdem immer mit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Höhepunkt der
Bundesratspräsidentschaft war wie in jedem Jahr das Fest
zum Tag der Deutschen Einheit. Drei Tage lang haben
über 500 000 Menschen in Bremen miteinander gefeiert.
Sie haben erlebt, wie viel uns bei allen Unterschieden
miteinander verbindet. Mein herzlicher Dank gilt allen,
die dieses Fest möglich gemacht haben: den
Beschäftigten ebenso wie den vielen Ehrenamtlichen. Sie haben
ganz Deutschland in Bremen willkommen geheißen.
Zur Freude über die Einheit gehört auch die
Erinnerung an ihren Ursprung: an den Mut der Menschen, die
1989 in Leipzig, in Plauen, in Ostberlin und an vielen
anderen Orten für Freiheit und Demokratie auf die Straße
gingen. Sie riskierten viel, weil sie selbst über ihr Leben
und die Zukunft ihres Landes bestimmen wollten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, daraus erwächst
auch eine Verpflichtung. Ich habe eben viel über die
Bereitschaft zum Kompromiss gesprochen – zu Recht.
Aber zur Wahrheit gehört auch: Die Grundlagen, auf
denen wir miteinander diskutieren und streiten, müssen
wir gemeinsam verteidigen. Da kann es keine
Kompromisse geben. Wenn Menschen wegen ihrer Herkunft oder
ihrer Lebensweise ausgegrenzt werden, wenn
unabhängige Gerichte und freie Medien verächtlich gemacht
werden, dann ist das etwas, an das wir uns niemals gewöhnen
und mit dem wir uns niemals abfinden dürfen. Unser
Grundgesetz bindet staatliche Macht an Recht und
Gesetz. Es verpflichtet uns auf einen demokratischen und
sozialen Bundesstaat. In diesem Haus können wir über
Steuern streiten, über Zuständigkeiten und über jeden
einzelnen Haushaltsposten. Aber die gleiche Würde aller
Menschen steht nicht zur Abstimmung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Mütter und Väter
des Grundgesetzes wussten, wovon sie sprachen. Sie
hatten erlebt, wie die Weimarer Republik mit ihren
eigenen Mitteln zerstört wurde. Carlo Schmid hat daraus eine
Lehre gezogen: Man brauche den Mut zur Intoleranz
gegenüber denen, die die Demokratie missbrauchen
wollen, um sie abzuschaffen. Diese Lehre steht in Artikel 21
des Grundgesetzes. Parteien, die darauf ausgehen, die
freiheitliche demokratische Grundordnung zu
beeinträchtigen oder zu beseitigen, sind verfassungswidrig. Zum
Kern dieser Ordnung gehören die Würde jedes
Menschen, der Rechtsstaat und der demokratische und soziale
Bundesstaat – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Das Parteiverbot ist kein Instrument gegen unbequeme
Meinungen und kein Ersatz für Argumente. Aber
Wahlerfolge sind auch kein Freibrief. Die Würde des
Menschen wird nicht dadurch antastbar, dass viele Menschen
dafürstimmen. Wenn Menschen nach ihrer Abstammung
in Deutsche erster und zweiter Klasse sortiert werden
sollen, dann geht es nicht mehr um gewöhnlichen
politischen Streit. Dann geht es um die Grundwerte unseres
Gemeinwesens. Dann geht es um die Basis, auf der wir
streiten. Ich denke an die Pflegekraft, den Ingenieur, die
Schülerin, deren Familien einmal hierhergekommen sind
und die sich heute fragen, ob sie noch dazugehören, ob
dieses Land noch ihr Land ist. Sie haben ein Recht
darauf, dass dieser Staat nicht nur sagt: „Ihr gehört dazu“,
sondern dass er den Worten auch Taten folgen lässt.
Zugegeben: Der Weg ist schwierig. Das erste NPD-
Verbotsverfahren scheiterte an V-Leuten des Staates; im
zweiten fehlte der NPD die erforderliche Mächtigkeit,
ihre Ziele durchzusetzen; und im Februar hat das
Verwaltungsgericht Köln dem Verfassungsschutz vorläufig
untersagt, die AfD bundesweit als gesichert
rechtsextremistisch einzustufen. Das sind aber keine Gründe,
wegzusehen. Es sind Gründe, besonders gründlich
hinzusehen. Ein schlampiger Antrag wäre ein Geschenk an die,
die er treffen soll. Aber ein Antrag, der aus Angst vor
dem Scheitern nie gestellt wird, wäre eine Kapitulation
des Verfassungsstaates.
Lieber Hendrik Wüst, du hast nach der Wahl in
Sachsen-Anhalt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gefordert,
die diese Fragen sorgfältig, professionell und seriös prüft.
Du hast vor Schnellschüssen gewarnt, und du hast recht:
Ein Parteiverbot kann nur das letzte Mittel sein. Aber du
hast auch gesagt: Diese Prüfung müssen wir jetzt
angehen. – Da treffen wir uns, ein Christdemokrat aus
Nordrhein-Westfalen und ein Sozialdemokrat aus Bremen.
Und genau das ist der Punkt: Der Schutz unserer
Verfassung ist keine Frage von Parteibüchern.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen: Lassen Sie
uns jetzt handeln! Bund und Länder müssen die
Arbeitsgruppe einsetzen, mit einem klaren Auftrag: zu prüfen,
ob die Voraussetzungen für einen Verbotsantrag gegen
die AfD vorliegen – mit Verfassungsschutz und
Verfassungsrechtlern, mit dem gebündelten Wissen von Bund
und Ländern und mit einem festen Zeitplan. Der
Bundesrat ist selbst antragsberechtigt. Deshalb können wir uns
nicht hinter anderen verstecken. Klar ist dabei: Prüfen
heißt nicht verbieten. Prüfen heißt, unsere Pflicht zu
erfüllen. Entscheiden würde am Ende allein das
Bundesverfassungsgericht – mit Zweidrittelmehrheit, nach
strengsten Maßstäben. Wer darin eine Gefahr für die
Demokratie sieht, hat wenig Vertrauen in unseren
Rechtsstaat.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Kein
juristisches Verfahren nimmt uns die eigentliche Arbeit ab. Wir
müssen die Menschen zurückgewinnen, die sich
abgewandt haben – mit Argumenten und mit einer Politik, die
ihre Probleme löst. Wir müssen zeigen, dass wir Dinge
besser machen können, wo andere nur nach
Sündenböcken suchen. Die wehrhafte Demokratie braucht beides:
einen Staat, der seine Grundlagen entschlossen schützt,
und eine Politik, die jeden Tag zeigt, dass sie es wert ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss
danke ich Ihnen allen für die vertrauensvolle
Zusammenarbeit. Besonders danke ich Anke Rehlinger, die heute
leider nicht hier sein kann, und Hendrik Wüst. – Liebe
Anke, lieber Hendrik, auf euch konnte ich mich
verlassen. Das hat mir die Arbeit sehr erleichtert und viel
Freude gemacht.
Ebenso herzlich danke ich den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Bundesrates, dem Team der Bremer
Präsidentschaft und allen, die dieses Jahr mitgestaltet
haben, insbesondere auch denen, die unsere
Jugendprojekte mit Geduld und Überzeugung tragen. Was für uns
reibungslos lief, war für Sie oft ein hartes Stück Arbeit.
Dafür danke ich Ihnen ganz herzlich.
Lieber Hendrik, in Bremen haben wir den Staffelstab
bereits symbolisch übergeben. Gleich steht deine Wahl
zum nächsten Bundesratspräsidenten an. Für dieses
schöne und verantwortungsvolle Amt wünsche ich schon jetzt
eine glückliche Hand, viel Erfolg und viele gute
Begegnungen. „Gemeinsam verbunden“, so lautet das Motto
der nordrhein-westfälischen Bundesratspräsidentschaft.
Ich denke, es knüpft ein wenig an unseren Bremer
Gedanken an: Viele Stärken kommen unserem Land dann
zugute, wenn wir sie nicht nebeneinanderstehen lassen,
sondern miteinander verbinden. Das ist eine Aufgabe, die
weit über jede Präsidentschaft hinausreicht.
Vor einem Jahr habe ich in meiner Antrittsrede zum
Schluss an die Bremer Stadtmusikanten erinnert, vier
sehr unterschiedliche Charaktere mit vier sehr
unterschiedlichen Stimmen. Ob ihr gemeinsamer Auftritt
musikalisch ein Genuss war, lassen wir einmal dahingestellt
sein. Die Räuber jedenfalls haben das Weite gesucht.
Und auch wir müssen nicht alle dieselbe Stimme haben.
Aber wir sollten wissen, wann es darauf ankommt, sie
gemeinsam zu erheben – für unsere Demokratie, für den
Zusammenhalt unserer Gesellschaft und für alle
Menschen in unserem Land.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es war mir eine
große Ehre und eine besondere Freude, diesem Haus ein Jahr
lang vorstehen zu dürfen. – Herzlichen Dank!
(Beifall)
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:
TOP 1
Wahl des Präsidiums
Nach dem vereinbarten Turnus schlage ich Ihnen für
das am 1. November 2026 beginnende neue
Geschäftsjahr vor, den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-
Westfalen, Herrn Hendrik Wüst zum Präsidenten des
Bundesrates zu wählen.
Über die Wahl des Präsidenten wird nach unserer
Praxis durch Aufruf der Länder abgestimmt. Ich bitte, die
Länder aufzurufen.
Nancy Böhning (Bremen), Schriftführerin:
Baden-Württemberg Ja
Bayern Ja
Berlin Ja
Brandenburg Ja
Bremen Ja
Hamburg Ja
Hessen Ja
Mecklenburg-Vorpommern Ja
Niedersachsen Ja
Nordrhein-Westfalen Ja
Rheinland-Pfalz Ja
Saarland Ja
Sachsen Ja
Sachsen-Anhalt Ja
Schleswig-Holstein Ja
Thüringen Ja
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Demnach
kann ich feststellen, dass Herr Ministerpräsident Hendrik
W ü s t für das Geschäftsjahr 2026/2027 einstimmig
zum Präsidenten des Bundesrates gewählt ist.
Herr Ministerpräsident, ich frage Sie: Nehmen Sie die
Wahl an?
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Vielen Dank! Ich nehme die Wahl an.
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Dann darf
ich Ihnen, Herr Kollege Wüst, die ganz herzlichen
Glückwünsche des Hauses aussprechen.
(Beifall – Kurzer Fototermin im Halbrund)
Wir kommen nun zur Wahl der Vizepräsidenten.
Nach dem verabredeten Turnus schlage ich Ihnen zur
Wahl vor: zum Ersten Vizepräsidenten den Präsidenten
des laufenden Geschäftsjahres, zum Zweiten
Vizepräsidenten den Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern,
Herrn Dr. Markus S ö d e r .
Mit Ihrem Einverständnis lasse ich über diese
Vorschläge gemeinsam abstimmen. – Kein Widerspruch.
Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das
Handzeichen. – Einstimmig.
Die Vorschläge sind angenommen.
Herr Kollege Dr. Söder und ich selbst nehmen diese
Wahl ebenfalls an, wenn ich nichts anderes höre. –
Wunderbar!
(Heiterkeit – Beifall)
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Wahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden
Vorsitzenden der Europakammer
Die Länder, deren Regierungschefs das Präsidium des
Bundesrates bilden, stellen in gleicher Reihenfolge den
Vorsitzenden und die zwei stellvertretenden Vorsitzenden
der Europakammer.
Dementsprechend schlage ich Ihnen vor, Herrn
Minister Nathanael L i m i n s k i (Nordrhein-Westfalen) zum
Vorsitzenden, Frau Staatsrätin Nancy B ö h n i n g
(Bremen) zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden
und Herrn Staatsminister Dr. Florian H e r r m a n n
(Bayern) zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden
der Europakammer für das Geschäftsjahr 2026/2027 zu
wählen.
Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte
ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit sind der Vorsitzende der Europakammer und
seine zwei Stellvertreter gewählt. – Herzlichen
Glückwunsch!
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3:
TOP 3
Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse
(Drucksache 552/26)
Für diese Wahl liegt ein Antrag des Präsidenten vor.
Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Einstimmig.
Dann ist das so beschlossen.
Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 4:
TOP 4
Wahl der Schriftführer (Drucksache 553/26)
Ich schlage vor, für das Geschäftsjahr 2026/2027 Frau
Staatsrätin Nancy B ö h n i n g (Bremen) und Herrn
Staatsminister Josef S c h m i d (Bayern) als
Schriftführer zu wählen.
Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit sind beide als Schriftführer gewählt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 51:
TOP 51
Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der
Energiepreisentlastung – Antrag der Länder
Mecklenburg-Vorpommern, Saarland gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 598/26)
Es liegen mir Wortmeldungen vor. Frau
Ministerpräsidentin Schwesig, Mecklenburg-Vorpommern, hat das
Wort.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich möchte mich zunächst im Namen meines
Bundeslandes beim Präsidenten Andreas Bovenschulte
ganz herzlich für die gute Bundesratspräsidentschaft und –
ich bin sicher, dass es allen anderen Kolleginnen und
Kollegen auch so ging – für einen tollen, sonnigen Tag
der Deutschen Einheit bedanken. Ich war 15, als die
Friedliche Revolution begann, und 16 bei der Deutschen
Einheit. Deshalb ist das auch für mich persönlich immer
ein bewegender Tag. Es ist immer schön, zu sehen, dass
wir diesen Tag gemeinsam so gebührend begehen und
feiern. Insofern: Noch mal Dank an das Land Bremen für
diesen guten Festakt!
Ich wünsche unserem Kollegen Hendrik Wüst, dem
Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, viel
Erfolg für seine Bundesratspräsidentschaft. Wir freuen uns
alle auf einen schönen Tag der Deutschen Einheit in
NRW. Und die Aussichten danach gehen ja Richtung
Bayern. Das klingt auch gut. Insofern: Dem neuen
Präsidium viel Erfolg! Ich wünsche mir, dass das Präsidium
weiter darauf achtet, dass wir Länder in wichtigen
Entscheidungen frühzeitig eingebunden werden, damit wir
gemeinsam, Bund und Länder, gute Entscheidungen für
die Menschen treffen.
Dort, wo sich das Land Bremen und das Land
Nordrhein-Westfalen treffen, nämlich in der Beantwortung der
Frage, die Herr Bovenschulte hier aufgerufen hat, wie wir
den Feinden der Demokratie begegnen können, kommt
mein Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gern dazu.
Denn auch ich glaube ganz fest daran, dass sich aus der
Verfassung nicht nur der Auftrag ergibt, Demokratie und
Freiheit zu schützen, sondern auch und vor allem der
politische Auftrag, dafür zu sorgen, dass die Menschen
ganz konkret in ihrem Alltag erleben, dass die Werte, für
die unser Land steht, für die alle Bundesländer stehen –
Freiheit, Demokratie, aber auch Gerechtigkeit –, im
Alltag funktionieren. Wir verzeichnen auch deshalb einen
hohen Vertrauensverlust in die Demokratie, weil viele
Menschen erleben: Obwohl sie sich jeden Tag
anstrengen, obwohl sie sich ihr Leben lang angestrengt haben,
funktioniert ihr Alltag nicht mehr. Das hat viel mit der
Bezahlbarkeit des Lebens zu tun. Hierbei spielt das
Thema Energiepreise eine große Rolle. Wir haben hier schon
oft darüber diskutiert und verschiedene Anträge beraten.
Wir haben in der letzten Bundesratssitzung dafür
gesorgt – gemeinsam mit der Bundesregierung –, dass es an
den Tankstellen eine Entlastung durch den Tankrabatt
gibt – der erst eingeführt wurde, dann aber leider auslief
und zu spät wieder eingeführt wurde. Mein Kollege Sven
Schulze und ich haben deutlich gemacht, dass er viel zu
spät kam und dass wir gespürt haben, dass die Menschen
dann auch an der Wahlurne entsprechend abgestimmt
haben, je nachdem, ob sie im Alltag klarkommen oder
nicht. Das spielt bei uns im ländlichen Raum eine große
Rolle. Dort leben Menschen, die jeden Tag zur Arbeit
pendeln. Dort leben ältere Menschen, die ihr Leben lang
gearbeitet haben und mit einer kleinen Rente ihr
Auskommen finden müssen. Und dort spielt die Frage der
Mobilität eine große Rolle – Stichwort „Spritpreise“.
Aber – ich habe es schon in meiner Rede in der letzten
Sitzung gesagt – es kommt noch mehr dazu.
Es ist richtig, dass wir komplett auf erneuerbare
Energien umsteigen. Mein Bundesland leistet dazu in
Deutschland einen großen Beitrag. Wir produzieren
längst doppelt so viel grünen Strom, wie wir selbst
verbrauchen. Wir exportieren. Wir setzen auf Wind –
onshore und offshore –, aber auch auf Erdwärme, Photovoltaik
und Biomasse. Aber die Realität ist, dass sich noch nicht
alle Bürgerinnen und Bürger aus erneuerbaren Energien
versorgen können, schon gar nicht im Wärmebereich.
Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass auch diejenigen,
die noch mit Gas und Öl heizen, entlastet werden. Das ist
der Kern unseres Antrages, den wir heute einbringen, der
überwiesen wird. Ich habe die herzliche Bitte, dass wir in
der nächsten Sitzung gemeinsam einen konkreten
Beschluss fassen.
Worum geht es? Viele Menschen müssen aktuell ihren
Öltank vollmachen für die Heizperiode, die vor uns liegt,
die angefangen hat, in der wir schon mittendrin sind. Sie
können es sich nicht leisten, ihn vollzutanken. Für ein
Einfamilienhaus bedeutet das 1 000 Euro mehr. Und die
Realität ist für viele, obwohl sie arbeiten oder obwohl sie
viele Jahre gearbeitet haben, dass sie das nicht stemmen
können.
Es ist gut, dass die Bundesregierung daran arbeitet,
dass wir einen Direktauszahlungsmechanismus
bekommen. Wir haben übrigens schon in der Energiekrise 2022
darüber gesprochen, dass wir die Möglichkeit haben
müssen, über Direktzahlungen gezielt zu entlasten statt
pauschal per Gießkanne. Das betrifft sowohl die
Bevölkerung als auch die Wirtschaft, die unter diesen
erheblichen Preissteigerungen leiden. Die Frage von
wirtschaftlicher Perspektive und Bezahlbarkeit des Lebens ist aus
meiner Sicht neben den Sozialreformen die wichtigste
Frage für die Akzeptanz von politischen Entscheidungen
durch die Bürgerinnen und Bürger.
Ich bitte um gute Beratungen und freue mich auf eine
Entscheidung hier im Bundesrat. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Schwesig! – Das Wort hat
Frau Ministerin Berg aus dem Saarland.
Petra Berg (Saarland): Sehr geehrter Herr Präsident,
zunächst möchte auch ich Ihnen – auch im Namen
unserer Ministerpräsidentin Anke Rehlinger – für die Zeit
Ihrer Präsidentschaft ganz herzlich danken und dem
Kollegen Ministerpräsident Wüst ganz herzliche
Glückwünsche zur Wahl aussprechen. Wir freuen uns auf einen
schönen Tag der Deutschen Einheit im nächsten Jahr und
auf ein gutes Jahr der Bundesratspräsidentschaft, das
sicherlich – das, glaube ich, wissen wir alle – sehr
anstrengend werden wird.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Saarland
bringt heute gemeinsam mit dem Land Mecklenburg-
Vorpommern einen Entschließungsantrag zur
Ausweitung der Energiepreisentlastung ein. Der Antrag richtet
sich an die Bundesregierung und fordert sie auf, die
bestehenden Entlastungsmaßnahmen bei den
Energiepreisen sehr gezielt auszuweiten, und zwar auf diejenigen,
die besonders hart von den Preissteigerungen beim
Heizöl betroffen sind. Seit Beginn der kriegerischen
Auseinandersetzungen im Nahen Osten sind die
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Unternehmen durch
die sehr stark angestiegenen Energiepreise betroffen. Das
gilt auch für Heizstoffe. Die Preise für leichtes Heizöl
haben sich im Vergleich zum Vorjahr teilweise
verdoppelt. Davon sind besonders die Haushalte betroffen, die
nicht an ein Fernwärme- oder Gasnetz angeschlossen sind
und für die ein kurzfristiger Umstieg auf andere
Heizungsalternativen schlichtweg nicht möglich ist.
Insbesondere gilt dies für Haushalte mit niedrigem
Einkommen und in ländlichen Regionen.
Mit Beginn der Heizperiode im Oktober wird
regelmäßig ein ganz erheblicher Teil der jährlichen
Heizölmenge beschafft. Haushalte und Unternehmen, die auf
leichtes Heizöl angewiesen sind, haben dabei keine
Möglichkeit, kurzfristig auf einen anderen Energieträger
auszuweichen. Das bedeutet, dass sich Preissteigerungen
unmittelbar auswirken, weil die Heizölkundinnen
und -kunden den Preis jetzt am Markt zahlen müssen.
Wer jetzt den Tank füllt, zahlt den Preis für den gesamten
Winter – zu diesem hohen Marktwert.
Im Saarland, liebe Kolleginnen und Kollegen, heizen
nach dem Zensus 2022 rund 28,6 Prozent der Haushalte
mit Heizöl. Das entspricht etwa 150 000 Wohnungen.
Bundesweit liegt der Anteil etwas niedriger, bei 19
Prozent. In den ländlich geprägten Regionen des Saarlandes
übersteigt der Anteil von Heizöl sogar mitunter die
50-Prozent-Marke. Gleichzeitig haben wir im Saarland
aber auch einen sehr hohen Anteil selbstgenutzten
Wohneigentums. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer,
gerade in den ländlichen Räumen, können nicht plötzlich
auf eine andere Heizungsart umstellen. Das ist
wirtschaftlich für viele gar nicht möglich. Deshalb können viele
Menschen ihre Wohnungen nicht mehr angemessen
heizen. Die aktuelle Preisentwicklung – Kollegin Schwesig
hat es bereits gesagt – trifft nicht nur die Menschen im
Saarland, sondern auch die Menschen überall in der
Bundesrepublik, insbesondere in den ländlichen Räumen,
hart.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die
Bundesregierung angekündigt hat, als Beitrag zur Stabilisierung der
Märkte Öl und Ölprodukte aus den nationalen Reserven
freizugeben. Diese Maßnahme kann den Preisdruck
mindern und ist ein wichtiger Beitrag zur
Versorgungssicherheit. Aber es sind weitergehende Maßnahmen
erforderlich, um den Preisdruck von den Verbraucherinnen und
Verbrauchern zu nehmen. Deshalb fordern wir die
Bundesregierung auf, gezielte Ausgleichsregelungen zur
Abmilderung von Energiepreissprüngen bei der
Heizölbevorratung für besonders Betroffene zu prüfen.
Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung kurzfristig
auch die rechtlichen Voraussetzungen für einen
Direktauszahlungsmechanismus schaffen will. Denn dadurch
können Geringverdienende und Einkommensschwache,
Rentnerinnen und Rentner im Verlauf des Winters
bedarfsabhängig unterstützt werden. Solche
Direktzahlungen können dort ankommen, wo sie am dringendsten
gebraucht werden: bei den Haushalten, die keine
finanziellen Reserven haben, um die gestiegenen Heizkosten zu
stemmen.
Wir bitten die Bundesregierung außerdem, bei der
Ausgestaltung ergänzende
Energiepreisentlastungsmaßnahmen vorzusehen, um sicherzustellen, dass die
Entlastungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern und
bei den betroffenen Unternehmen ankommen. Warum
sage ich das? Sie wissen, dass nicht alles, was an
Entlastung vorgenommen wird, direkt bei denen ankommt, die
es besonders dringend brauchen und für die es eigentlich
bestimmt ist. Insofern bin ich zuversichtlich, dass, wenn
die konkrete Ausgestaltung durch die Bundesregierung
erfolgt, diese auch zielführend sein wird. Wichtig ist uns
nämlich, dass die Entlastungen nicht an den
Empfängerinnen und Empfängern vorbeigehen und nicht durch
Mitnahmeeffekte oder komplizierte Verfahren verpuffen.
Eine warme Wohnung darf kein Luxus sein.
Die Entlastungen bei den Kraftstoffpreisen sind
notwendig. Sie dürfen aber nicht an den besonders
betroffenen Heizölhaushalten vorbeigehen. Gerade in ländlichen
Regionen – dafür werbe ich – und bei Haushalten mit
geringen Einkommen besteht, sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen, akuter Handlungsbedarf. Ich bitte Sie um
Unterstützung dieses Antrages, denn eine warme
Wohnung darf kein Luxus sein. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Berg! – Das Wort hat Herr
Minister Gruhner aus Thüringen.
Stefan Gruhner (Thüringen): Herzlichen Dank! –
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der
Tat: Die hohen Energiepreise sind eine substanzielle
Herausforderung für unser Land, nicht nur, weil sie die
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beeinflussen,
sondern auch – und das haben wir gerade richtigerweise
gehört –, weil sich viele Menschen die Frage stellen:
Kann ich mir das Leben noch leisten? Damit einher geht
mittlerweile auch ein Stück weit die Frage: Ist die
politische Mitte in der Lage, die Alltagsprobleme der
Menschen zu lösen?
Ich will zunächst einmal sagen, dass ich der festen
Überzeugung bin, dass wir als Verantwortliche in Bund
und Ländern die Kraft haben und dass auch die politische
Mitte in Deutschland die Kraft hat, diese Fragen zu lösen.
Ich finde, das muss die Botschaft sein, die wir alle
miteinander aussenden. Nicht nur Problembeschreibung,
sondern auch der klare Anspruch, zu sagen: Jawohl, wir
haben die Kraft, diese Themen anzugehen.
Zwei Mal Tankrabatt, Zuschüsse zu den
Netzentgelten, Gasspeicherumlage, Absenkung der Stromsteuer für
Unternehmen – all das waren wichtige Schritte, die
gezeigt haben: Es tut sich was. Gleichwohl merken wir alle,
wenn man vor Ort mit Menschen spricht, dass all das
nicht reicht und dass viele Menschen massive Probleme
haben, ihren Lebensalltag zu bestreiten, und sich die
Frage stellen: Kann ich mir das Leben noch leisten? Wie
kann eigentlich das Leben in Deutschland einfacher sein?
Ich will daran erinnern: Der Freistaat Thüringen hatte
schon vor dem Sommer, als klar war, dass der Tankrabatt
ausläuft, einen Vorschlag gemacht, nämlich den, die
CO2-Bepreisung vorübergehend auszusetzen. Wir sind
nach wie vor der Überzeugung, dass das das richtige
Instrument ist. Das wäre ein Teuer-Stopp für Tanken und
Heizen, weil nicht nur die Preise an der Zapfsäule
runtergehen würden, sondern am Ende auch das Heizen
günstiger würde. Auf der anderen Seite hat der Bundeskanzler
Anfang dieser Woche vorgeschlagen und klar gesagt,
dass die Stromsteuer für alle gesenkt werden soll. Ich
finde, das ist eine wichtige Botschaft. Das ist im Übrigen
eine Botschaft, hinter der sich jetzt auch alle in der
Bundesregierung – und das ist der klare Appell, den wir aus
der Länderkammer heraus senden müssen – versammeln
sollten. Die Absenkung der Stromsteuer für alle ist ein
wichtiger und richtiger Schritt. Insofern ist es gut, dass
der Bundeskanzler das so klar und deutlich gesagt hat.
Ich will abschließend noch einen Punkt erwähnen, der
für die Diskussion um die Energiepreise ebenfalls wichtig
ist. Es gibt in diesem Land manche, die besonders laut
durch die Lande ziehen und nur auf Berlin
beziehungsweise auf die Verantwortungsträger in den jeweiligen
Landeshauptstädten zeigen und so tun, als könnte man all
das, was wir an Problemen haben, nur in nationalen
Hauptstädten oder in Landeshauptstädten lösen. Zur
Wahrheit gehört aber: Ja, wir haben, was die
Energiepreise angeht, strukturelle Probleme in unserem Land. Diese
müssen angegangen werden, und sie werden auch
angegangen. Aber auf der anderen Seite gilt, dass die
Energiepreisschocks, die wir gegenwärtig an der Zapfsäule und
beim Heizen erleben, etwas damit zu tun haben, dass in
Moskau, aber leider auch bei unseren Freunden und
Verbündeten in Washington eine internationale Politik
gemacht wird, die zu diesen Entwicklungen führt.
Deswegen sei all jenen, die laut durch die Lande ziehen und so
tun, als könnte man alles mit einem Fingerschnips lösen,
klar gesagt: Die Autokraten, denen sie hinterherrennen,
sind diejenigen, die für diese Entwicklungen
verantwortlich sind.
Wir sollten dabei bleiben, dass wir mit Lösungen statt
Lärm diese Themen angehen. Die Lösungen liegen auf
dem Tisch. Jetzt geht es darum, dass sie tatsächlich
umgesetzt werden. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz
herzlichen Dank, Herr Kollege Gruhner! – Das Wort hat
Herr Parlamentarischer Staatssekretär Steiniger,
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Johannes Steiniger, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank
für diesen Antrag! Der Umgang mit den hohen
Energiepreisen ist eine sehr große Herausforderung und eine
gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Der
Antrag gibt mir die Gelegenheit, die bisher beschlossenen
Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung bei den
Energiepreisen, auch in ihrem finanziellen Umfang, hier
heute noch einmal darzustellen.
Erstens. Wir haben die Stromsteuer für das
produzierende Gewerbe sowie für die Land- und Forstwirtschaft
langfristig auf den zulässigen EU-Mindeststeuersatz
gesenkt. Das kostet den Bundeshaushalt rund 3
Milliarden Euro jährlich.
Zweitens. Ebenfalls haben wir mit einem Zuschuss zu
den Übertragungsnetzkosten im laufenden Jahr die
Netzentgelte für alle gesenkt. Dabei wurden 6,5 Milliarden
Euro investiert. Darüber hinaus hat das Bundeskabinett
einen weiteren Zuschuss für die Jahre 2027 bis 2029
bereits beschlossen.
Drittens. Des Weiteren haben wir die
Gasspeicherumlage abgeschafft. Die Finanzierung kostet etwa 3
Milliarden Euro.
Viertens. Wir finanzieren weiterhin die EEG-Kosten
über den Bundeshaushalt. Die EEG-Umlage läge derzeit
grob überschlagen bei etwa 5 Cent pro Kilowattstunde.
Mehr als 16 Milliarden Euro sind dieses Jahr dafür
veranschlagt.
Fünftens. Energieintensive Unternehmen im
internationalen Wettbewerb erhalten die Strompreiskompensation
und ab 2027 auch einen Industriestrompreis. 2026 kostet
die Strompreiskompensation rund 2,8 Milliarden Euro.
Sechstens. Zusätzlich haben wir in absoluten
Hochpreiszeiten die Energiesteuer auf Diesel und Benzin
gesenkt. Die Senkung galt im Mai und Juni und gilt jetzt
noch einmal von Oktober bis zum Jahresende; denn
Millionen von Bürgerinnen und Bürgern, gerade im
ländlichen Raum, sind auf das Auto angewiesen. Dadurch
fehlen dieses Jahr allerdings insgesamt weitere rund
4,4 Milliarden Euro im Haushalt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen:
All diese Maßnahmen entfalten in ihrer Kombination eine
Entlastungswirkung. Insgesamt hat die Bundesregierung
bereits im laufenden Jahr 30 Milliarden Euro für die
Entlastung bei den Energiepreisen eingeplant.
In Ihrem Antrag fordern Sie zusätzlich eine Entlastung
bei den Heizölpreisen. Auf den ersten Blick scheint eine
Absenkung der Energiesteuer, genau wie bei Benzin und
Diesel, ein einfacher Ansatz zu sein. Jedoch ist die
Energiesteuer beim Heizöl schon jetzt viel niedriger als beim
Dieselkraftstoff. Die maximale Entlastung um rund
4 Cent je Liter wäre für Verbraucher kaum spürbar. Als
Konsequenz würde im Bundeshaushalt aber über eine
halbe Milliarde Euro jährlich fehlen. Um diese Summe zu
kompensieren, bräuchte es einen Vorschlag für eine
solide Gegenfinanzierung, den der Antrag nicht mitliefert.
Hinzu kommen altbekannte Probleme. Eine
Steuersenkung greift zunächst beim Hersteller oder Lieferanten.
Eine Weitergabe der Preisersparnis an Endkunden, wie
im Antrag gefordert, kann folglich nicht sichergestellt
werden. Und: Wer bereits Heizöl bezogen hat, hat das
Nachsehen. Damit würden wir die nächste
Gerechtigkeitsdebatte produzieren. Hinzu kommt die fehlende
Gegenfinanzierung. Die extrem angespannte
Haushaltslage des Bundes ist uns allen bekannt. Die
vorgeschlagenen Maßnahmen bräuchten zwingend eine
Gegenfinanzierung an anderer Stelle, und auch eine finanzielle
Beteiligung der Bundesländer könnte nicht ausgeschlossen
werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die
Entlastung bei den Energiepreisen ist ein Kernanliegen der
Bundesregierung. Dafür haben wir bereits mehr als
30 Milliarden Euro eingeplant. Diese Maßnahmen haben
Bürger und Unternehmen substanziell entlastet. Gerade
der Bund ist hier seiner Verantwortung gerecht
geworden. – Herzlichen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Kollege Steiniger!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Mecklenburg-Vorpommern hat den Antrag auf
sofortige Sachentscheidung zurückgezogen.
Daher weise ich die Vorlage zur Beratung –
federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend – dem
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik,
dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit sowie dem Wirtschaftsausschuss zu.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5:
TOP 5
Erstes Gesetz zur Änderung des
Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (Drucksache 560/26)
Es liegt mir eine Wortmeldung von Frau Ministerin
Olschowski aus Baden-Württemberg vor.
Petra Olschowski (Baden-Württemberg): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen
und Kollegen! Auch wenn das Gesetz, das jetzt auf der
Tagesordnung steht, in seinem Titel mehr zu versprechen
scheint, als es am Ende umfasst: Das
Wissenschaftsfreiheitsgesetz ist doch von großer Bedeutung. Eine Novelle
dieses Gesetzes war und ist dringend notwendig, denn die
Wissenschaftslandschaft in Deutschland steht heute vor
anderen Herausforderungen als noch 2012, als das Gesetz
eingeführt wurde. Mit dieser Novelle wird vor allem ein
Ziel erreicht: Die außeruniversitären
Forschungseinrichtungen erhalten den notwendigen Spielraum, den sie
brauchen, insbesondere um Spitzengehälter für
Spitzenpersonal bezahlen zu können.
Meine Damen und Herren, Deutschland ist ein
Standort, der mit vielen Forschungseinrichtungen,
Hochschulen, Clustern und Verbünden überzeugt. Gerade in den
relevanten Schlüsseltechnologien sind wir international
wettbewerbsfähig und müssen wir wettbewerbsfähig sein.
Die Grundlage dafür ist zumeist die enge Kooperation
der Einrichtungen mit Wirtschaft und Industrie. Nicht nur
für uns in Baden-Württemberg ist die industrienahe
Forschung von ganz zentraler Bedeutung in vielen wichtigen
Bereichen – Mobilität, Quanten-, Lebenswissenschaften,
Medizin, Luft- und Raumfahrt und anderen mehr. Darauf
beruht unser internationales Spitzenniveau, das wir im
Moment immer noch haben. Aber Sie alle wissen: Der
Wettbewerb nimmt zu, gerade mit den USA und mit
China, aber nicht nur, und für die weitere Entwicklung
unserer Wirtschaft ist es von großer Bedeutung, dass wir
in der Wissenschaft weiterhin erfolgreich sind.
Die „Hightech Agenda“ des Bundes soll ein
Innovationsbooster für die gesamte deutsche
Forschungslandschaft sein. Wichtig ist aber, dass wir auch über die
Rahmenbedingungen für Forschung in diesem Land
reden und dafür sorgen, dass sie angepasst werden. Genau
dafür ist diese Novellierung ein wichtiger Schritt. Klar
ist: Nur wenn wir die besten und klügsten Köpfe in
Deutschland haben und sie bekommen, können wir die
notwendigen Innovationen für unser System und aus
unserem System hervorbringen.
Das Thema, das dabei immer wieder als Hemmnis
genannt wird, sind die Gehälter für das Spitzenpersonal.
Denn wir haben – Sie alle wissen es – im Haushaltsrecht
das Besserstellungsverbot verankert, das besagt, dass
Empfänger öffentlicher Fördergelder ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht besser bezahlen oder stellen
dürfen als vergleichbare Beschäftigte des Bundes im
öffentlichen Dienst. Das ist in vielen Fällen richtig und
wichtig, aber es ist teilweise einfach ein Standortnachteil.
Ich bin deshalb froh, dass mit der Novellierung des
Gesetzes zumindest dann mehr bezahlt werden kann, wenn
das Geld für Forschung aus Drittmitteln, also von
Unternehmen, kommt – das betrifft vor allen Dingen die
Kooperation mit der Wirtschaft – oder wenn es von der EU
kommt, deren Fördermittel mit dieser Gesetzesnovelle
auch als Drittmittel gelten. Hier war eine Klarstellung
wichtig. Für die internationale Wettbewerbsfähigkeit ist
ebenso unerlässlich, dass wir konkret Bürokratie
abbauen, wo immer es möglich ist. Es ist erfreulich, dass jetzt
die Einzelanträge auf Ausnahmen wegfallen und dass
sich das BMFTR mit dem Bundesfinanzministerium auf
den Wegfall von Steuerungs- und Informationspflichten
verständigen konnte.
Meine Damen und Herren, nachdem wir bereits 2023
gemeinsam mit Niedersachsen und Sachsen einen
Gesetzentwurf eingebracht hatten und dieses Verfahren
nicht zum Abschluss gekommen ist, haben wir unseren
Entwurf im Juli 2025 erneut eingebracht. Am 24.
September 2026 wurde der Gesetzentwurf der
Bundesregierung durch den Bundestag beschlossen. Von der
Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes werden 150
Einrichtungen in Deutschland profitieren. Es ist ein
Gesetz für das gesamte Wissenschaftssystem in unserem
Land. – Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Olschowski!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch ein
Landesantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat den
Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Ich komme zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe
ich die in dem Umdruck 8/20261 zusammengefassten
1 Anlage 1
Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
6 bis 9, 11, 13, 14, 17, 21, 25 bis 27, 32, 35, 36,
39, 40, 43 bis 46, 52 und 53.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist dies so beschlossen.
Zu Tagesordnungspunkt 17 ist das Land Nordrhein-
Westfalen der Vorlage beigetreten.
Eine Erklärung zu Protokoll2 haben abgegeben: zu
Punkt 11 Herr Bürgermeister Evers (Berlin) und zu
Punkt 14 Herr Senator Dr. Brosda (Hamburg).
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 47:
TOP 47
Entwurf eines Gesetzes zur Anwesenheit von
Vertrauenspersonen in Familiensachen und in
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – Antrag
des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 575/26)
Ich gebe das Wort Herrn Staatsminister Heinz aus
Hessen.
Christian Heinz (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt in
unserem Land ein Problem mit häuslicher Gewalt. Und
das ist nicht nur ein Problem: Es ist zutiefst beschämend
und wirft auf unser Land und auf unsere Gesellschaft
kein gutes Licht. Häusliche Gewalt – das sagt schon der
Name – findet seit Jahrzehnten und darüber hinaus hinter
den Haustüren in unserem Land statt. Sie wurde viel zu
lange als rein private Angelegenheit abgetan. 2024
wurden 1 200 Mädchen und Frauen Opfer von
Tötungsdelikten, wenn man vollendete und versuchte Tötungsdelikte
aufaddiert. Wenn man nur die vollendeten Tötungsdelikte
betrachtet, dann ist es eine Tat an jedem Tag des Jahres.
Für die Hessische Landesregierung ist der Kampf
gegen häusliche Gewalt und gegen Gewalt gegen Frauen
ein ganz zentrales Anliegen. Ich bin dem Bundesrat sehr
dankbar, dass wir mit breiter Unterstützung aus Ihrem
Kreis, aus dem Kreis der Länder, in der jüngeren
Vergangenheit hierbei ein gutes Stück weitergekommen sind.
Das Gewaltschutzgesetz ist angepasst und geändert
worden mit Unterstützung von Bundesrat und Bundestag, die
elektronische Aufenthaltsüberwachung wird ab nächstem
Sommer massiv ausgeweitet werden können, und viele
andere kluge Maßnahmen sind auf den Weg gebracht
worden. Bislang waren viele der
Gewaltschutzanordnungen der Familiengerichte bloß zahnlose Tiger. Das wird
sich nun endlich ändern.
2 Anlagen 2 und 3
Eines hat sich in den vergangenen Jahren aber auch
gezeigt: Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt ist keine
Frage von einer oder zwei gesetzlichen Maßnahmen oder
technischen Änderungen wie beispielsweise bei der
elektronischen Fußfessel. Vielmehr ist er eine umfassende
Aufgabe, die viele Ressorts berührt, und es sind
manchmal sehr viele kleinteilige Maßnahmen, die
ineinandergreifen müssen, damit sich die Gesamtlage verbessert.
Mit am wichtigsten dabei ist, dass Frauen und Mädchen,
wenn sie Gewaltopfer werden, überhaupt erst den Weg
zur Justiz finden und wir ihnen helfen können. Denn die
beste Technologie hilft niemandem, wenn die Fußfessel
nicht ans Bein des Täters kommt. Nach wie vor ist es
leider so, dass nur rund 10 Prozent der Fälle überhaupt
zur Anzeige gebracht werden. Deshalb müssen wir den
Zeitraum zwischen der Tat und dem Gang zur Polizei in
den Blick nehmen.
Ich war vor wenigen Wochen mit einer Gruppe
Abgeordneter in Spanien und habe mir dort intensiv
angeschaut, was Spanien, das ein Vorbild in der gesamten
Europäischen Union ist, beim besseren Schutz gegen
häusliche Gewalt noch alles tut. Dabei kam ganz klar
heraus: Spanien unterstützt die Opfer von der Tat bis zum
Urteil und weit darüber hinaus. Wichtig ist deshalb, dass
die Justiz und wir alle ein Klima schaffen, in dem es
einfacher für die Gewaltopfer ist, gegen die Täter und die
abscheulichen Taten vorzugehen. Auch hier sind wir in
den vergangenen Jahren deutlich weitergekommen.
Die Opfer müssen demnächst nicht mehr an ihrem
Wohnort klagen. Der Bund hat den Vorschlag des
Bundesrates aufgegriffen. Das bedeutet mehr Sicherheit für
die Opfer. Wer sich beim Gang zum Gericht in Sicherheit
weiß, der geht diesen Gang dann eben auch. Im
vergangenen Jahr haben wir über den Bundesrat Konsequenzen
im Sorge- und Umgangsrecht für gewalttätige Partner
eingefordert. Auch hier ist die Bundesregierung gefolgt,
ebenso die Mehrheit im Deutschen Bundestag. Wir
wollen und müssen Kinder frühzeitig durch Beschränkungen
des Umgangs und notfalls auch durch dessen Ausschluss
schützen.
Heute schlage ich Ihnen einen weiteren Baustein vor:
die Vertrauensperson in Familiensachen. Bevor sich
Menschen der Justiz anvertrauen, haben sie häufig längst
Freunden, Verwandten und Bekannten von den
Übergriffen berichtet. Denn das ist die Sphäre, in der sie
Vertrauen haben und sich erste Hilfe holen. Es ist mehr als
verständlich, dass Gewaltopfer ein vertrautes Gesicht neben
sich wissen wollen, wenn sie dem Täter im Gerichtssaal
gegenübersitzen müssen. Sollte diese Möglichkeit weiter
ausgeschlossen bleiben, werden sich viele Gewaltopfer
dreimal überlegen, ob sie die Kraft haben, das Verfahren
allein durchzustehen und ob sie die Taten überhaupt
anzeigen wollen. Deshalb sollten wir – das ist unser
Vorschlag – in allen familienrechtlichen Verfahren
Vertrauenspersonen zulassen, nicht nur im Verfahren der
Gewaltschutzanordnung. Die Betroffenen und die Täter
treffen nicht nur während der Gewaltschutzverfahren
aufeinander, sondern auch immer wieder, wenn es zum
Beispiel um die Kinder und andere Fragen geht. Deshalb
ist unsere feste Überzeugung, dass wir die Lücken im
Verfahrensrecht, die es noch gibt, schließen müssen. Denn
nur lückenloser Schutz ist effektiver Schutz. Ich bitte
ausdrücklich um die Unterstützung unserer Initiative.
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz
herzlichen Dank, Herr Kollege Heinz!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Rechtsausschuss und – mitberatend – dem Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu.
Damit beende ich den Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:
TOP 10
Entschließung des Bundesrates zur Implementierung
einer weiteren Säule in der
Künstlersozialversicherung zur Absicherung von Lücken in der
Erwerbsbiographie für selbständige Künstlerinnen und
Künstler – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 578/24)
Dem Antrag sind die Länder Bremen, Hamburg und
Schleswig-Holstein beigetreten.
Es liegt mir eine Wortmeldung vor. Ich rufe auf: Frau
Ministerin Brandes, Nordrhein-Westfalen.
Ina Brandes (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich freue mich sehr, dass wir heute Gelegenheit haben,
über die soziale Lage von Künstlerinnen und Künstlern in
Deutschland zu sprechen. Wir wissen alle, welche
herausragende Bedeutung Kunst und Kultur für unser
demokratisches Zusammenleben und für unsere Lebensqualität
haben. Wir wissen aber auch, wie prekär oft die Lebens-
und Arbeitsverhältnisse von Künstlerinnen und Künstlern
in diesem Land sind. Die Coronapandemie hat darauf ein
besonderes Schlaglicht geworfen. Aus unserer
Perspektive ist darauf in zweifacher Hinsicht zu reagieren: Das
eine sind auskömmliche Honorare. Deswegen hat
Nordrhein-Westfalen zum Anfang des Jahres
Honoraruntergrenzen auf den Weg gebracht, um künstlerische Arbeit
angemessen zu vergüten. Das allein wird aber nicht
ausreichen. Wir brauchen auch eine Absicherung in Phasen,
in denen Künstlerinnen und Künstler nicht tätig sind, kein
Engagement haben. Genau darauf zielt unser
Entschließungsantrag.
Die Künstlersozialkasse wurde vor mehr als 40 Jahren
geschaffen. Sie fängt viele soziale Risiken auf, aber sie
hat eben auch Lücken. Phasen ohne Einkommen sind
nicht abgesichert. Künstlerinnen und Künstler gehören
damit zu den wenigen Berufsgruppen in unserem Land,
auf die das zutrifft.
Deswegen schlagen wir erstens eine weitere Säule in
der Künstlersozialversicherung vor, um diese Lücke zu
schließen. Das heißt konkret: Phasen ohne Einkommen
gehören zur künstlerischen Arbeit. Die Künstlerinnen und
Künstler arbeiten weiter. Sie stehen in dieser Zeit dem
Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, und deswegen hilft
ihnen eben auch die Arbeitslosenversicherung nicht.
Zweitens. Wir wollen eine finanzielle Überbrückung
für diese Phasen. Eine solche Absicherung gibt es bisher
nicht.
Drittens. Das entlastet auch die öffentliche Hand; denn
wer abgesichert ist, ist seltener auf Bürgergeld
angewiesen und im Alter seltener auf die Grundsicherung.
Viertens. Dieses System muss fair und solide
finanziert werden. Wir wollen ein beitragsfinanziertes Modell
mit klaren Regeln. Die klare Ansage an die
Sozialpolitikerinnen und -politiker im Raum und auch an die
Steuerpolitikerinnen und -politiker ist: Wir wollen keine
zusätzlichen Kosten, wir wollen keine zusätzliche Belastung für
die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Wir werden das
aus dem System heraus finanzieren können über ein
beitragsfinanziertes Modell. Davon profitieren nicht nur die
Künstlerinnen und Künstler, sondern das stärkt nach
unserer festen Überzeugung auch die gesamte
Kulturlandschaft dieses Landes. Denn wer nicht um seine
Existenz bangen muss, der kann kontinuierlich künstlerisch
arbeiten.
Ich danke sehr herzlich Schleswig-Holstein, Hamburg
und Bremen, die unserem Antrag beigetreten sind. Ich
danke allen Ländern, die den Wiederaufruf unterstützt
haben und in den beteiligten Ausschüssen dem Antrag
mit großer Mehrheit zugestimmt haben. Ich bitte Sie alle:
Schließen Sie sich unserem Antrag an! Wir werden
gemeinsam ein zukunftsfähiges Modell entwickeln. Kunst
und Kultur sind ein Fundament unserer Demokratie, und
sie verdienen eine faire Absicherung. – Herzlichen Dank!
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen Dank, Frau
Ministerin Brandes!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die
Entschließung zu fassen. Wer stimmt dem zu? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Entschließung des Bundesrates „Flächendeckender
Ausbau multiprofessioneller
Kinderschutzstrukturen“ – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern
und Brandenburg, Hamburg – (Drucksache 532/26)
Dem Antrag ist Nordrhein-Westfalen beigetreten.
Keine Wortmeldungen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Dann frage ich, wer dafür ist, die Entschließung nach
Maßgabe dieser Änderungen zu fassen? – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu TOP 15:
TOP 15
Entschließung des Bundesrates: Einführung einer
gesetzlichen Regelung zum „Recht auf
Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte
Menschen – Antrag der Länder Mecklenburg-
Vorpommern, Bremen, Niedersachsen und Thüringen –
(Drucksache 543/26)
Dem Antrag ist der Freistaat Bayern beigetreten.
Gibt es Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen sowie
ein Landesantrag vor.
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Dann bitte ihr Handzeichen für den Landesantrag! –
Mehrheit.
Ziffer 3! – Einstimmig.
Wer ist dafür, die Entschließung nach Maßgabe der
vorangegangenen Abstimmungen zu fassen? –
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
TOP 16:
TOP 16
Entschließung des Bundesrates: Erlass eines
Beschleunigungsgesetzes für die Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 568/26)
Eine Wortmeldung liegt nicht vor.
Ich weise die Vorlage zur Beratung dem
Verteidigungsausschuss – federführend – sowie dem
Innenausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Umweltausschuss,
dem Wirtschaftsausschuss und dem
Wohnungsbauausschuss – mitberatend – zu.
Ich komme zu TOP 18:
TOP 18
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der
Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden bei
Fahrerlaubnisermittlungen – Antrag des Landes
Brandenburg – (Drucksache 518/26)
Auch dazu gibt es keine Wortmeldungen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die
Entschließung zu fassen. Wer dafür ist, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Der Tagesordnungspunkt endet.
Dann kommen wir zu Punkt 19:
TOP 19
Entschließung des Bundesrates: Biotechnologie
fördern und den deutschen Wirtschaftsstandort
stärken – Antrag der Länder Hessen und Rheinland-
Pfalz – (Drucksache 525/26)
Dazu gibt es eine Wortmeldung von Herrn
Parlamentarischem Staatssekretär Steiniger für das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. – Herr Staatssekretär,
Sie haben das Wort.
Johannes Steiniger, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Biotechnologie
ist eine der zentralen Zukunftstechnologien unserer Zeit.
Sie entscheidet mit darüber, wo künftig geforscht,
produziert und investiert wird. Sie entscheidet damit auch über
Wertschöpfung und Arbeitsplätze. Deutschland hat dafür
sehr gute Voraussetzungen. Wir haben exzellente
Forschung, starke Unternehmen und hervorragend
ausgebildete Menschen.
Aber: Gute Forschung allein reicht nicht. Aus guten
Ideen müssen auch Produkte, Investitionen und
Arbeitsplätze werden. Deswegen ist im Koalitionsvertrag ein
ambitioniertes Ziel formuliert: Deutschland soll zu einem
der weltweit innovativsten Biotechnologiestandorte
werden. Wir wollen die Biotechnologie als Schlüsselindustrie
fördern. In unserer „Hightech Agenda“ gehört sie deshalb
zu den zentralen Schlüsseltechnologien. Bund und
Länder sind sich in diesem Ziel einig. Nur mit einer
gemeinsamen Kraftanstrengung können wir im internationalen
Wettbewerb erfolgreich sein.
Ein wichtiger Baustein sind die Important Projects of
Common European Interest, kurz: IPCEIs. Sie sollen
Forschung und industrielle Wertschöpfung voranbringen.
Deshalb haben wir als BMWE gemeinsam mit dem
BMFTR die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der
Bund insgesamt 400 Millionen Euro für das IPCEI
„Biotechnologie“ bereitstellen kann. Wir sind zuversichtlich,
dass auch der Haushaltsgesetzgeber diesen Weg mitgeht.
Damit nehmen wir einen der zentralen Punkte des
vorliegenden Antrags auf. Dabei brauchen wir aber auch die
Länder. Dort, wo Forschungsinfrastruktur und neue
Projekte entstehen, ist Ihre Beteiligung entscheidend. Bund
und Länder haben es gemeinsam in der Hand, diese
Investition in Deutschland zum Erfolg zu führen.
Meine Damen und Herren, Geld allein reicht aber
nicht. Unternehmen brauchen auch Rahmenbedingungen,
unter denen Innovation entstehen kann. Deshalb
begrüßen wir den geplanten EU Biotech Act. Besonders
wichtig sind dabei klinische Prüfungen. Verfahren müssen
schneller und einfacher werden. Davon profitieren unsere
Unternehmen. Vor allem aber profitieren Patientinnen
und Patienten, weil innovative Therapien schneller bei
ihnen ankommen können. Wir stehen hier in einem
harten internationalen Wettbewerb mit den Vereinigten
Staaten und China. Wenn die nächste große
biotechnologische Innovation in Deutschland entsteht, dann soll sie
auch hier wachsen und hier produziert werden. Dafür
brauchen wir einen innovationsfreundlichen
Rechtsrahmen und bessere Finanzierungsmöglichkeiten.
Deutschland wird sich deshalb konstruktiv in die europäischen
Beratungen einbringen.
Zu einem starken Biotechnologiestandort gehört noch
etwas: Unternehmen müssen einen guten Grund haben, in
Deutschland zu investieren und ihre Produktion hier
auszubauen. Deshalb arbeiten wir an der erweiterten
Standortklausel für die Pharmaindustrie. Die Idee ist
einfach: Unternehmen, die einen starken wirtschaftlichen
Fußabdruck in Deutschland haben, sollen beim
zusätzlichen Herstellerabschlag von 8,5 Prozent teilweise
entlastet werden. Damit wollen wir Investitionen anreizen und
Engagement für innovative Arzneimittel honorieren. Ein
Fachgremium hat der Bundesregierung dazu Ende
September seine Empfehlungen vorgelegt. Diese prüfen wir
jetzt mit Hochdruck. Unser Ziel ist eine Regelung, die
Investitionen stärkt und zugleich eine hochwertige
Versorgung der Patientinnen und Patienten sichert.
Der vorliegende Antrag der Länder macht deutlich,
wie groß die Chancen der Biotechnologie für
Deutschland sind. Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung.
Entscheidend ist aber, dass daraus konkretes Handeln
wird. Bei der Finanzierung wichtiger europäischer
Biotechnologieprojekte handeln wir. Auf europäischer Ebene
setzen wir uns für bessere Rahmenbedingungen ein. Mit
der Standortklausel wollen wir Investitionen und
Produktion in Deutschland stärken. Unser Anspruch ist ein
Deutschland, das im Bereich der Biotechnologie
mitentwickelt, produziert und dabei Wertschöpfung schafft.
Daran wollen wir gemeinsam mit Ihnen arbeiten. –
Vielen Dank!
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen Dank, Herr
Staatssekretär!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die
Entschließung zu fassen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um
das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 48:
TOP 48
Entschließung des Bundesrates „Anpassung der
unionsrechtlichen Vorgaben für die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von Kleinkrafträdern und leichten
vierrädrigen Kraftfahrzeugen“ – Antrag des
Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 594/26)
Dem Antrag ist der Freistaat Thüringen beigetreten.
Das Wort erteile ich Frau Staatsministerin Kraushaar
aus Sachsen.
Regina Kraushaar (Sachsen): Vielen Dank! – Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe
Kollegen! Lassen Sie sich kurz mit in unseren Alltag nehmen:
Zwei Mopeds stehen nebeneinander an einer Ampel. Das
eine ist ein 36 Jahre altes Original aus DDR-Produktion,
das andere ist brandneu in all seinen Komponenten. Und
trotzdem darf das alte Moped 60 km/h fahren, das neue
ist auf 45 km/h begrenzt. Juristisch lässt sich das zwar
begründen. Gleichwohl kann ich das jemandem, der mich
fragt, wieso das so ist, nicht plausibel erklären. Die DDR-
Mopeds sind nicht die einzige Ausnahme. Auch andere
ältere Mopeds dürfen wiederum bis zu 50 km/h fahren.
Wenn Sie etwa ins Übergangsrecht der Fahrerlaubnis-
Verordnung schauen, finden Sie noch weitere
Sonderregelungen für Fahrräder mit Hilfsmotor aus den 1950er-
Jahren. Jede dieser Ausnahmen hat einen guten Grund.
Wer sein Fahrzeug erstmalig in Betrieb gesetzt hat, als es
eine andere Regel gab, sollte sich auf diese Regel auch
verlassen können. Das ist Bestandsschutz, und das ist
richtig. Aber zusammen ergeben diese Ausnahmen einen
Flickenteppich. Tempo 60, 50, 45 – je nachdem, wann
und wo ein Moped gebaut wurde. Und ausgerechnet für
die modernsten Fahrzeuge gilt die niedrigste Grenze.
Eine Regel, die man nur mit Stichtagen begründen kann,
ist keine gute Regel. Die Technik hat sich seit den
1990er-Jahren weiterentwickelt. Mancher macht auch
geltend, dass ein neues Fahrzeug sicherer ist als eines von
vor mehr als 30 Jahren.
Wir wollen deshalb einen klaren Wert für alle. Neue
Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Fahrzeuge sollen
künftig bis zu 60 km/h fahren dürfen, mit regulärer
europäischer Typgenehmigung für alle Hersteller und ohne
Sonderregelung. Wer heute ein neues Fahrzeug kauft, hat
nur zwei Möglichkeiten: bis zu 45 km/h mit einem
Versicherungskennzeichen fahren oder gleich auf ein
Leichtkraftrad umsteigen, mit eigenem Führerschein, mit
amtlichem Kennzeichen und regelmäßiger HU. Dazwischen
fehlt etwas. Diese Lücke füllen heute nur Oldtimer wie
das DDR-Moped an der Ampel. Unser Ziel ist, dass für
alle Fahrzeuge, die man mit dem Mopedführerschein
fahren darf, künftig dasselbe gilt: bis zu 60 km/h. Das
spart den Menschen Zeit und Geld.
Sachsen kann das nicht allein. Der Höchstwert von
45 km/h ist in den europäischen Fahrzeugklassen
festgeschrieben. Deswegen bitten wir die Bundesregierung,
sich in Brüssel für die notwendigen Anpassungen
einzusetzen. Die Vorschriften für Fahrzeugklassen und
Typgenehmigungen müssen geändert werden. Und wenn sich
daraus Anpassungsbedarf beim Fahrerlaubnisrecht ergibt,
muss auch dieses Recht nachgeführt werden. Den
Flickenteppich beenden können wir, liebe Kolleginnen und
Kollegen, nur gemeinsam.
Ich will ausdrücklich betonen: Sicherheit ist
Voraussetzung. Die technischen Anforderungen müssen zur
möglichen Höchstgeschwindigkeit passen. Die
Auswirkungen auf Verkehrssicherheit, Mobilität, Umwelt,
Wirtschaft und Vollzug müssen sorgfältig bewertet werden.
Das gehört zu einer guten neuen Regelung
selbstverständlich dazu. Aber der Auftrag ist, die Regelung
weiterzuentwickeln, und nicht, die Prüfung zum Anlass zu
nehmen, alles beim Alten zu lassen. Wir haben mit
unserer Initiative die Menschen im Blick, die diese Fahrzeuge
nutzen. Gerade im ländlichen Raum sind Wege zur
Schule, zur Ausbildungsstätte oder zur Arbeit oft weit, und der
Bus fährt nicht immer dann, wenn man ihn gerade
braucht. Ein Kleinkraftrad kann gerade für junge
Menschen ein wichtiges Stück Selbstständigkeit sein. Sie
verdienen Regeln, die man nachvollziehen kann.
Ich werbe um Ihre Zustimmung. Lassen Sie uns
gemeinsam dafür sorgen, dass an der Ampel künftig gilt:
gleiche Technik, gleiches Tempo! – Herzlichen Dank!
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen Dank, Frau
Staatsministerin!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss
für Fragen der Europäischen Union – federführend –
sowie dem Innenausschuss und dem
Verkehrsausschuss – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 49:
TOP 49
Entschließung des Bundesrates zur Errichtung von
Modellregionen für autonomes Fahren – Antrag
der Länder Niedersachsen, Saarland –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Niedersachsen –
(Drucksache 544/26)
Als Erstes erteile ich das Wort Herrn Minister Tonne
aus Niedersachsen.
Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserer
Entschließung möchten wir Ihnen mehr Lust auf das Thema
„autonomes Fahren“ und vor allen Dingen dessen
Umsetzung machen, denn wir glauben, dass wir wirklich
hervorragende Voraussetzungen dafür haben: erstens eine
starke Automobil- und Zulieferindustrie, zweitens
wirklich exzellente Forschungseinrichtungen und drittens
einen Rechtsrahmen, der schon jetzt mehr ermöglicht, als
wir uns manchmal zutrauen, an dessen Änderung wir
aber gerne noch herangehen dürfen. Gleichwohl – und
das ist die eher bittere Analyse – müssen wir feststellen,
dass der Schritt von der erfolgreichen Erprobung in den
flächendeckenden Regelbetrieb bislang noch nicht
gelungen ist. Wir finden: Da geht mehr. Ob wir das schaffen,
hängt allerdings davon ab, ob wir das wollen und auch
ins Machen kommen.
Während andere Länder mit hoher Geschwindigkeit
autonome Mobilitätsangebote auf den Markt bringen,
droht uns in Deutschland eher, dass wir den Anschluss
verlieren und trotz der guten Ausgangsbedingungen, die
wir eigentlich haben, unsere Wettbewerbsfähigkeit
verlieren. Genau hier wollen wir ansetzen. Denn wir reden
immerhin über die größte und, wie ich finde,
revolutionärste Transformation der Mobilität – und das gilt es zu
nutzen. Autonomes Fahren ist weit mehr als eine Frage
von Technik. Es ist ein zentraler Baustein für die
Mobilität der Zukunft und auch für die Zukunft unseres
Wirtschaftsstandortes. Mit Blick auf den öffentlichen
Personennahverkehr, aber auch die Logistik bestehen enorme
Potenziale für bessere Mobilitätsangebote, für mehr
Effizienz und für die Bewältigung des zunehmenden
Fachkräftemangels. Ein ganz zentraler Punkt ist, dass wir hier
miteinander feststellen: Die Zeit isolierter Pilotprojekte
ist vorbei. Wir brauchen den Übergang vom
Erprobungsbetrieb zum Regelbetrieb – und das jetzt.
Was den Bund angeht, stellen wir fest: Vom Bund
wird die Beschaffung einzelner Fahrzeuge unterstützt.
Das ist nicht falsch; aber das reicht bei Weitem nicht
mehr. Deshalb schlagen wir vor, die vorhandenen
Fördermittel stärker zu bündeln, indem wir sie auf wenige,
aber dafür leistungsfähige Modellregionen konzentrieren.
Statt einer Vielzahl getrennter Projekte sollten Regionen –
gerne auch bundesländerübergreifend – gezielt dabei
unterstützt werden, autonome Mobilität im öffentlichen
Verkehr und in der Logistik in die praktische Anwendung
zu bringen. Erfolgreiche Modellregionen brauchen dafür
ein komplettes Ökosystem. Es braucht neben
Fahrzeugflotten auch Leitstellen und digitale Infrastruktur und das
Ganze auf einem wirklich hohen Niveau. Außerdem
waren wir uns alle einig, dass einzelne Fahrzeuge noch
keine Modellregionen ausmachen. Wir brauchen daher
Modellregionen mit einer nennenswerten Anzahl von
Fahrzeugen auf der Straße, mit allem, was dazugehört.
Nur so können wir auch wirklich einen Hochlauf
autonomer Mobilitätsangebote erreichen.
Daneben ist wichtig, dass uns ein Abbau
regulatorischer Hindernisse gelingt. Unsere Vorschriften
orientieren sich vielfach noch an den Vorstellungen eines
Fahrzeugführers hinter dem Lenkrad. Das ist mit der Idee des
autonomen Fahrens nun wirklich schwer in Einklang zu
bringen. Hochautomatisierte, fahrerlose Systeme stellen
neue Anforderungen. Wenn wir Innovation ermöglichen
wollen, müssen wir unsere Regelwerke schlicht und
ergreifend konsequent daraufhin überprüfen, ob sie den
sicheren Einsatz neuer Technologien unterstützen oder
unnötig erschweren. Auch hier glauben wir, dass wir uns
mehr zutrauen dürfen. Denn Zukunftstechnologien
brauchen nun einmal Freiräume, um ihr Potenzial unter
Beweis stellen zu können.
Meine Damen und Herren, autonomes Fahren ist
darüber hinaus auch eine Frage von technologischer
Souveränität. Die Fahrzeuge der Zukunft erzeugen und
verarbeiten enorme Mengen sensibler Daten. Die Verarbeitung
dieser Daten sollte aus meiner Sicht hohen europäischen
Standards unterliegen. Die Kontrolle von kritischer
Mobilitätsinfrastruktur muss auch hier gesichert bleiben.
Niedersachsen ist überzeugt, dass Deutschland Leitmarkt
für autonomes Fahren werden kann. Dafür schlagen wir
vor, die Kräfte zu bündeln, Prioritäten zu setzen und jetzt
entschlossen zu handeln. Die Herausforderungen sind
dabei erkannt. Ich lade Sie deshalb herzlich ein, die
niedersächsische Initiative zu unterstützen, und bitte Sie um
konstruktive Beratungen. Lassen Sie uns gemeinsam die
Voraussetzungen dafür schaffen, dass autonomes Fahren
nicht nur in Forschungsberichten erfolgreich ist, sondern
auch auf unseren Straßen, und einen konkreten Nutzen
für unsere Gesellschaft und damit auch für die Wirtschaft
entfaltet. – Herzlichen Dank!
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen Dank, Herr
Minister Tonne! – Ich erteile das Wort Herrn Minister
Schütz aus Thüringen.
Steffen Schütz (Thüringen): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren!
Waren Sie schon einmal in Doha? Wenn nicht, kann ich
es Ihnen empfehlen. Wer nach Doha fährt – die Kollegin
aus Mecklenburg-Vorpommern erinnert sich sicherlich
noch daran –, bekommt ein Bild vom Thema „autonome
Mobilität“, das sich mir eingeprägt hat. Denn der
Unterschied zwischen Berlin und Doha ist, dass in Doha Taxis
autonom fahren und in Berlin Autonome Taxi. Dieses
Bild zeigt, wo wir in Deutschland gerade stehen.
Ich kann dem, was der Kollege aus Niedersachsen
gesagt hat, nur zustimmen. Es gibt viele Einzelprojekte. Wir
machen viele Worte, produzieren viele
Pressemitteilungen, aber haben noch keinen Regelbetrieb. Das müssen
wir ändern. Denn wenn wir über autonomes Fahren
sprechen, dann sprechen wir nicht zuerst über Technik und
auch nicht über Fahrzeuge, sondern über Zukunft. Wir
sprechen darüber, ob Menschen – und das ist eine Frage
der Teilhabe – künftig unabhängig von ihrem Wohnort
mobil sein können. Und wir sprechen darüber, ob wir den
Wandel aktiv gestalten oder ob wir ihn anderen
überlassen und weiter nur zuschauen und am Ende, um im Bild
zu bleiben, das Nachsehen haben.
Die Herausforderungen sind doch ganz klar: Viele
Menschen im ländlichen Raum haben heute keine echte
Wahl zwischen verschiedenen Mobilitätsangeboten.
Gleichzeitig steigen die Kosten im öffentlichen Verkehr.
Allein in Thüringen fehlen bei Bussen und Bahnen schon
jetzt 300 Fahrerinnen und Fahrer. Der demografische
Wandel wird diese Entwicklung weiter verschärfen. Die
entscheidende Frage muss meiner Meinung nach deshalb
lauten: Wie sichern wir Mobilität auch dort, wo
klassische Angebote an ihre Grenzen stoßen?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Deutschland
muss – und auch hier bin ich mit dem Kollegen aus
Niedersachsen einig – seine Stärken als Innovationsstandort
ausspielen und darf nicht zum Zuschauer beim Thema
„innovative Mobilität“ werden. Wir haben alle
Voraussetzungen, um beim autonomen Fahren international eine
führende Rolle einzunehmen: eine starke Automobil- und
Zulieferindustrie, exzellente Forschung und bereits erste
geschaffene rechtliche Grundlagen.
Ich erinnere mich auch, dass mein Kollege, der
Staatsminister für Digitales aus Bayern, immer wieder
betont – und da bin ich seiner Meinung –: Unsere
Mitbewerber sitzen nicht in Dresden. Sie sitzen auch nicht in
Hannover, in Sindelfingen oder in München. Sie sitzen in
Shenzhen und im Silicon Valley. – Wir müssen uns aber
auch ehrlich machen: Zwischen erfolgreichen
Pilotprojekten und einem wirtschaftlich wirklich tragfähigen
Regelbetrieb liegt in Deutschland noch immer eine große
Lücke – eine zu große Lücke. Während andere Staaten
den Markthochlauf vorantreiben, droht uns der Verlust
der Wettbewerbsfähigkeit. Das können und das dürfen
wir als „home of mobility“ beziehungsweise „inventor of
mobility“ nicht hinnehmen. Wir müssen endlich den
Schritt von der Erprobung in die Anwendung schaffen.
Gerade für Thüringen ist das von besonderer
Bedeutung. In unseren ländlichen Räumen sind die Wege weit,
die Mobilitätsbedürfnisse vielfältig und die personellen
wie finanziellen Ressourcen im öffentlichen Verkehr
begrenzt. Autonome Mobilitätsangebote können und
werden dazu beitragen, die Erreichbarkeit zu verbessern
und bestehende Verkehrsangebote sinnvoll zu ergänzen.
Sie können zugleich helfen, dem Fahrpersonalmangel zu
begegnen und öffentliche Mobilität langfristig verlässlich
zu gestalten. Deshalb müssen wir bei der Entwicklung
von Modellregionen urbane und ländliche Räume
gleichermaßen in den Blick nehmen. Zukunftsfähige Mobilität
darf nicht an Stadtgrenzen enden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der
vorliegende Antrag setzt an den entscheidenden Stellen an. Ich
begrüße insbesondere die Forderung, die bestehenden
Fördermittel auf wenige, aber leistungsfähige
Modellregionen zu konzentrieren. Wir brauchen keine weitere
Zersplitterung in zahlreiche Einzelprojekte, die
nebeneinanderstehen. Wir brauchen koordinierte Ansätze, die
Erfahrungen zusammenführen, Standards ermöglichen
und sich auf andere Regionen übertragen lassen. Deshalb
haben wir in Thüringen mit den ostdeutschen
Verkehrsministern eine Innovationsallianz gegründet – eben weil
unsere Mitbewerber außerhalb Deutschlands sitzen.
Dabei gilt – und auch da bin ich mit Ihnen einig, Herr
Kollege Tonne –: Es reicht nicht, Fahrzeuge zu beschaffen
und ihren Einsatz zu erproben. Wer den Markthochlauf
wirklich ernst meint, muss die notwendigen Leitstellen,
die digitale Infrastruktur und natürlich auch die
technischen Voraussetzungen fördern. Ebenso müssen
tragfähige Betriebsmodelle entwickelt und die Anlaufphase des
Regelbetriebs angemessen unterstützt werden. Unser Ziel
muss es also sein, dass die autonome Mobilität nicht
dauerhaft im Versuchsstadium bleibt, sondern unter
sicheren Bedingungen im Alltag funktioniert.
Meine Damen und Herren, ich werde demnächst
wieder nach Doha fahren. – Lieber Kai Wegner, sehen Sie es
mir nach: Mein Bild war flapsig, aber es zeigt, wo wir
stehen. – Lassen Sie uns uns selbst zum Staunen bringen
und die Katarer erst recht! – Vielen Dank!
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen Dank, Herr
Kollege Schütz!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Eine sofortige Sachentscheidung ist nicht beantragt.
Daher werden die Ausschussberatungen fortgesetzt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 54:
TOP 54
Entschließung des Bundesrates „Stärkung des
Vertrauens in das System der gesetzlichen
Rentenversicherung“ – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 599/26)
Aus Thüringen spricht nun Frau Ministerin Schenk zu
uns. – Bitte schön!
Katharina Schenk (Thüringen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Können sich Menschen, die gearbeitet haben, die Angehörige
gepflegt haben, die Kinder erzogen haben, darauf
verlassen, dass ihre Lebensleistung auch nach dem
Renteneintritt die Bedeutung hat, die sie haben sollte, sodass sie die
Rentenzeit ohne Angst erleben können? Die Debatte um
die Umsetzung der Vorschläge der
Alterssicherungskommission ist in vollem Gange und hat zu Recht
politische Priorität. Dabei ist die Zielrichtung der Reform auch
aus Sicht des Landes Thüringen korrekt. Die Stärkung
der ersten Säule durch die empfohlene schrittweise
Erweiterung des Einzahlerkreises begrüße ich ausdrücklich.
Sie entspricht meiner Vorstellung von einem
solidarischen System. Dass dabei der Grundsatz der nachhaltigen
Finanzierung bedacht wurde, trägt maßgeblich zur
Stärkung des so wichtigen Vertrauens in das System der
gesetzlichen Rente bei.
Für jede Einzelne und jeden Einzelnen, insbesondere
der jüngeren Generation, sind stabile Zusagen, aber auch
Belastungen erwartbar. Wichtig ist daher, dass wir als
Länder diesen Prozess eng begleiten und die Biografien
und Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger unserer
jeweiligen Länder mit ihren individuellen Besonderheiten in die
Debatte einbringen. In diesem Sinne ist das
Bundesratsverfahren ein Praxischeck. Ob eine Reform gerecht ist,
entscheidet sich nicht allein an der Frage, ob etwas
finanzierbar ist, sondern auch an der Frage, ob sie die
unterschiedlichen Lebensrealitäten geschlossen abbildet. In
Anbetracht der Tatsache, dass etwa 47 Prozent der
Menschen in Westdeutschland und 74 Prozent der Menschen
in Ostdeutschland im Alter keine andere finanzielle
Absicherung als die gesetzliche Rente haben, ist es besonders
wichtig, dass wir nun dafür Sorge tragen, das Risiko von
Altersarmut wirklich wirksam auszuschließen.
Der Freistaat Thüringen hat sich deshalb in den letzten
Jahren über den Bundesrat für auskömmliche Renten,
insbesondere für Personen mit Familiensorgearbeit in
Form von Kindererziehung oder Pflegearbeit, eingesetzt.
Dieses Engagement möchten wir auch im Laufe des
aktuellen Reformprozesses fortsetzen und haben deshalb
diesen Antrag formuliert, aus dem ich drei zentrale
Aspekte hervorheben möchte: erstens einen
Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge, zweitens eine
belastungsbezogene Schutzrente und drittens einen Ausbau der
Grundrente. Erlauben Sie mir, zu den einzelnen Punkten
knapp Stellung zu nehmen:
Was die Empfehlung zur Abschaffung der
abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte betrifft,
so sind die Personen im Übergang besonders vulnerabel,
denn für sie würde die Veränderung unmittelbare,
kurzfristige Auswirkungen haben. Der vorliegende
Entschließungsantrag fordert deshalb für die rentennahen
Jahrgänge einen zumindest fünfjährigen Vertrauens-
beziehungsweise Bestandsschutz vor Erreichen ebenjener
Regelaltersgrenze, indem die Regelungen, die wir bisher
haben, beibehalten werden.
Zudem müssen wir an die Situation derjenigen
Menschen denken, die körperlich besonders belastende
Arbeiten ausführen. Es ist ein Unterschied, ob ich am
Schreibtisch sitze oder auf den Knien Fliesen verlege. Deshalb
sollten bei den rentennahen Jahrgängen die
entsprechenden Berufsfelder berücksichtigt und eine individuelle
Gesundheitsprüfung vorgesehen werden, um
festzustellen, ob diese weiterhin in ihrem letzten langjährig
ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können. Sollte das
nicht der Fall sein, brauchen wir einen vereinfachten
Zugang, um auch weiterhin abschlagsfrei in Rente gehen
zu können. Natürlich sprechen wir uns für
wissenschaftliche Indikatoren aus, aber auch für das klare
Versprechen, eine belastungsbezogene Schutzrente zu
verwirklichen, die sich ganz klar an den unterschiedlichen
Lebensrealitäten orientiert.
Darüber hinaus möchte ich noch einmal an den im
Februar 2026 vorgelegten Evaluierungsbericht des
BMAS zur Grundrente erinnern. Darin wird deutlich,
welchen Gestaltungsspielraum es gibt. Diesen müssen
wir nutzen, um die Ziele der Grundrente wirksam
weiterzuentwickeln. Die Evaluation bestätigt, dass brüchige
Erwerbsbiografien und Arbeitslosigkeit die Renten
jüngerer Generationen geringer ausfallen lassen und es
erschweren, die Anspruchsvoraussetzung von 33 Jahren an
Grundrentenzeit zu erfüllen.
Menschen, die über viele Jahrzehnte gearbeitet haben,
Beiträge geleistet haben, Kinder erzogen oder
Angehörige gepflegt haben, müssen darauf vertrauen können, dass
sich ihre Lebensleistung in einer angemessenen
Alterssicherung widerspiegelt. Hier beziehe ich mich explizit auf
die Menschen in Ostdeutschland, deren
Transformationsleistung und geschlechterübergreifend hohe
Erwerbsquote in Anbetracht der strukturell verursachten
Unterbrechungen der Erwerbsbiografien besondere Anerkennung
verdient. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, die
langfristigen Effekte der gravierenden Umbruchsarbeitslosigkeit in
Ostdeutschland in den 1990er-Jahren und frühen 2000er-
Jahren in den Fokus der Debatte zu rücken. Ich denke
dabei an die Generation meiner Eltern, die zu Hause
häufig das Wort „Umschulung“ ausgesprochen haben.
Jeder und jede Ostdeutsche kennt solche
Umschulungsgeschichten – ein unverschuldeter Umbruch in der
Erwerbsbiografie, der nun die eigene Lebensqualität im
Alter bedroht.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich bin Bärbel
Bas dankbar, dass sie diesem Anliegen die politische
Priorität eingeräumt hat, die es verdient. Gleichzeitig ist
es jedoch wichtig, dass wir die Notwendigkeit erkennen,
dass die Länder hier gebührend mitreden, um die
Lebensrealitäten, die auch in anderen Gesetzen wie
beispielsweise dem Pflegeneuordnungsgesetz adressiert werden,
in diesen Reformprozess einzubringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wäre Ihnen
dankbar, wenn Sie den Entschließungsantrag zur
Stärkung des Vertrauens in das System der gesetzlichen
Rentenversicherung im weiteren Verfahren unterstützen, und
bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen Dank, Frau
Ministerin Schenk!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik –
federführend – sowie – dem Finanzausschuss –
mitberatend.
Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 55:
TOP 55
Entschließung des Bundesrates: Assoziierung des
Staates Israel zum 10. Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation der Europäischen Union
für den Zeitraum 2028–2034 – Antrag der Länder
Niedersachsen, Brandenburg, Hessen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 600/26)
Ich erteile das Wort Herrn Staatsminister Gremmels
aus Hessen.
Timon Gremmels (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Wissen kennt keine
Grenzen. Deshalb ist Wissenschaft international. Sie lebt
vom Austausch, vom offenen Dialog und von der
Zusammenarbeit über Grenzen hinweg. Klimawandel,
Pandemien, Armut und Hunger, Energieversorgung sowie
die großen Fragen der Gesundheits- und
Lebenswissenschaften stellen uns vor weltweite Herausforderungen.
Auch die Krise politischer Systeme und das Erstarken des
Extremismus erfordern gemeinsame Antworten. Wir
brauchen deshalb die besten Köpfe, die besten Ideen und
die Bereitschaft, Wissen zu teilen. Deshalb brauchen wir
die internationale Wissenschaftskooperation auf
Grundlage der Wissenschaftsfreiheit. Wir wollen internationale
Partnerschaften pflegen und bestehende Kooperationen
dort fortsetzen, wo es möglich und verantwortbar ist.
Dies gilt gerade auch dann, wenn wir die politischen
Entwicklungen eines Partnerlandes in einzelnen Punkten
kritisch sehen.
Die humanitäre Lage im Gazastreifen infolge der
militärischen Intervention Israels als Antwort auf den
Terrorakt der Hamas vom 7. Oktober 2023 ist beunruhigend.
Der Vorschlag der EU-Kommission, Israel deshalb von
einem Teil des Forschungsrahmenprogramms „Horizon
Europe“ auszuschließen, ist aber der völlig falsche Weg.
Betroffen ist eine Förderlinie für innovative
Unternehmen und Hochschul-Spin-offs von „Horizon Europe“.
Wir halten diesen Weg aus mehreren Gründen für falsch.
Das EU-Forschungsrahmenprogramm ist ungeeignet
für eine solche Sanktionierung. Wir würden zudem ein
Präjudiz für die Förderperiode 2028 bis 2034 schaffen.
Der Vorschlag trägt weder dazu bei, neue Perspektiven
zu eröffnen, noch, den internationalen Dialog zu
vertiefen, den die Wissenschaft vorantreibt. Denn
Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftskooperation haben
einen eigenen Wert. Sie ermöglichen Begegnungen,
gemeinsame Erkenntnisse und Verständigung zwischen
Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit
unterschiedlichen Perspektiven. Deshalb müssen wir
grundsätzlich zwischen politischen Positionierungen von
Regierungen und der Zusammenarbeit zwischen
Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterscheiden. Auch
das bedeutet Wissenschaftsfreiheit. Wir dürfen über die
Wissenschaft gebaute Brücken nicht abbrechen. Das gilt
auch für geistes- und sozialwissenschaftliche Projekte,
gerade auch in der Demokratieforschung. Wissenschaft
lebt vom offenen Diskurs.
Wir werden unsere eigenen Werte und Überzeugungen
klar vertreten. Zugleich gilt es, den Wert der
Zusammenarbeit zu bewahren. Gerade in einer Zeit zunehmend
schwieriger werdender internationaler Beziehungen
braucht es Orte, an denen Menschen über Herkunft und
Zugehörigkeit hinweg im Gespräch bleiben. Hochschulen
und Forschungseinrichtungen müssen solche Orte
bleiben.
Israel beteiligt sich seit 1996 am europäischen
Forschungsrahmenprogramm. Allein im Zeitraum des achten
Forschungsrahmenprogramms 2014 bis 2020, „Horizon
2020“, nahmen israelische Institutionen an insgesamt
1 694 Projekten teil und warben dabei Fördermittel in
Höhe von 1,3 Milliarden Euro ein. Für hessische
Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind beispielsweise
die Tel Aviv University, das Weizmann Institute of
Science, The Hebrew University of Jerusalem oder auch
Technion – Israel Institute of Technology besonders
wichtige Partner.
Gerade in der Diskussion besonders maßgeblicher
Programme des European Innovation Council gibt es
verschiedene israelische Projekte, die aus Hochschulen
heraus entstanden sind und Spin-offs und Ausgründungen
mit Forschungsdurchbrüchen betreffen. Es sind die
Förderprojekte der Hebrew University of Jerusalem, von
Technion – Israel Institute of Technology und der Tel
Aviv University, die für die Innovationskraft Israels in
diesem Bereich stehen und die von einer solchen
Suspendierung betroffen wären.
Die israelischen Hochschulen und
Forschungseinrichtungen verfügen über herausragende wissenschaftliche
und technologische Kompetenzen, unter anderem im
Bereich der künstlichen Intelligenz, der
Quantenforschung, der Biotechnologie und der
Gesundheitsforschung. Auch Hessen und andere Länder kooperieren
vielfältig und erfolgreich mit israelischen Einrichtungen,
vielfach unterstützt durch die EU. Diese Zusammenarbeit
stärkt die Spitzenforschung und die wissenschaftliche
Exzellenz unseres Standorts. Ein Abbruch würde
bestehende Forschungsnetzwerke schwer beschädigen.
Vertrauen und tragfähige Kooperationen brauchen
Verlässlichkeit und langen Atem.
Die erforderliche qualifizierte Mehrheit im Rat der EU
für den vorgeschlagenen Teilausschluss Israels wurde
bisher noch nicht erreicht. Die Kommission hält den
Vorschlag dennoch weiterhin aufrecht. Eine solche
Maßnahme könnte den Weg für weitergehende Schritte bis
hin zum vollständigen Ausschluss Israels aus „Horizon
Europe“ ebnen. Dies würde die europäische
Hochschulkooperation mit israelischen Einrichtungen
nachhaltig beschädigen. Deshalb ist eine klare Positionierung der
Länder geboten. Im Interesse unserer Hochschulen und
Forschungseinrichtungen wollen wir jede, auch partielle
Suspendierung Israels verhindern und jeglichem
Ausschluss frühzeitig entgegentreten. Wir sollten nicht erst
weitere Vorschläge der EU-Kommission abwarten.
Als Länder stehen wir für Freiheit von Forschung und
Lehre, die Autonomie unserer Hochschulen und die
internationalen Kooperationen. Wir stehen an der Seite
unserer Forscherinnen und Forscher und wollen den
Raum der Wissenschaft offenhalten für gemeinsame
Forschung, für neue Erkenntnisse und unterschiedliche
Perspektiven. Wir stehen an der Seite Israels, dessen
Existenzrecht – lassen Sie mich diese aktuelle
Bemerkung machen – niemals direkt oder indirekt infrage
gestellt werden darf.
Mit dieser Initiative fordern wir die Bundesregierung
auf, sich mit Nachdruck für die vollständige Fortführung
der Assoziierung Israels einzusetzen. Wegen der
aktuellen Verhandlungen in Brüssel über das neue Programm
„Horizon Europe“ ab 2028 ist uns dies ein besonderes
Anliegen. Das liegt im Interesse der deutschen und
israelischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, der
Wissenschaftsfreiheit sowie der internationalen
Wissenschaftskooperation. Ich bitte Sie um Unterstützung für
diese Initiative und bedanke mich für Ihre
Aufmerksamkeit.
Amtierender Präsident Cem Özdemir: Vielen
Dank! – Das Wort hat Herr Minister Mohrs,
Niedersachsen.
Falko Mohrs (Niedersachsen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn
wir über die Beteiligung Israels am europäischen
Forschungsraum sprechen, dann sprechen wir nicht über
irgendeine internationale Kooperation. Wir sprechen über
eine Partnerschaft, deren Entstehung nach der Schoah
alles andere als selbstverständlich war.
Die nationalsozialistische Diktatur hat unermessliches
Leid über die jüdische Bevölkerung in Europa gebracht.
Sie hat zugleich die deutsche Wissenschaft tief
beschädigt. Jüdische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
wurden aus unseren Universitäten und
Forschungseinrichtungen vertrieben und entrechtet. Nach 1945 war es
deswegen keinesfalls ausgemacht, dass daraus jemals
wieder Vertrauen entstehen könnte. Dass heute deutsche
und israelische Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler gemeinsam forschen und lehren sowie Innovationen
entwickeln, ist deshalb weitaus mehr als eine
Erfolgsgeschichte der Forschungspolitik. Es ist eben auch eine
Erfolgsgeschichte der Versöhnung. Sie beruht auf der
Bereitschaft zur Zusammenarbeit – trotz der Geschichte
und auf dem gemeinsamen Verständnis basierend, dass
Wissenschaft Brücken bauen kann, auch dort, wo
politische und gesellschaftliche Gräben bestehen.
Meine Damen und Herren, umso aufmerksamer
beobachten wir es, wenn über mögliche Einschränkungen
israelischer Beteiligung am EU-Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation „Horizon Europe“ diskutiert
wird. Im Jahr 2025 hat die Europäische Kommission
vorgeschlagen, die Teilnahme Israels am EIC Accelerator
auszusetzen. Dieser Vorschlag – wir haben es eben
gehört – fand bislang Gott sei Dank keine Mehrheit. Er
zeigt aber, dass die Zusammenarbeit mit Israel innerhalb
der europäischen Wissenschaftslandschaft und der
europäischen Politik eben nicht mehr selbstverständlich ist.
Deutschland muss dabei besonders sensibel sein.
Unsere Geschichte mahnt uns, wohin es führt, wenn
wissenschaftliche Teilhabe nicht mehr von Leistung und
Erkenntnisinteresse geprägt ist, sondern von politischer
Zuschreibung, wenn aus blankem Hass auf Jüdinnen und
Juden heraus die Wissenschaftskooperation beendet oder
die Zusammenarbeit ausgeschlossen wird. Deshalb
wenden wir uns mit diesem Entschließungsantrag gegen jede
Form der Ausgrenzung der israelischen
Wissenschaftsgemeinschaft aus europäischen Forschungsprogrammen.
Wir stehen an der Seite Israels und vor allem der
Forscherinnen und Forscher, die darauf vertrauen, dass
wissenschaftliche Zusammenarbeit auch dann möglich bleibt
und sein muss, wenn Auseinandersetzungen schärfer
werden.
Meine Damen und Herren, die Zusammenarbeit mit
Israel ist nicht nur historisch bedeutsam. Sie ist auch
wissenschaftlich und technologisch außerordentlich wertvoll.
Israel gehört zu den weltweit führenden Wissenschafts-
und Innovationsstandorten mit herausragenden
Leistungen in allen relevanten Zukunftsfeldern. Davon profitiert
nicht nur Israel, sondern der gesamte europäische
Forschungsraum. Im Rahmen von „Horizon 2020“ waren
israelische Einrichtungen an rund 1 700
Forschungsprojekten beteiligt und warben dabei Fördermittel von etwa
1,3 Milliarden Euro ein. Dahinter stehen gewachsene
Netzwerke, langfristige Partnerschaften und gemeinsame
wissenschaftliche Erfolge.
Niedersachsen fördert diese wissenschaftlichen
Kooperationen, den Austausch mit Israel seit bald 50 Jahren.
Allein in den vergangenen fünf Jahren wurde mit der
Unterstützung der VolkswagenStiftung hier eine
Zusammenarbeit in 43 Forschungsprojekten mit rund 16
Millionen Euro sichergestellt. Im kommenden Jahr feiern wir
das 50-jährige Bestehen dieser Partnerschaft. Ganz
bewusst haben wir nach dem 7. Oktober 2023 diese
Kooperation ausgebaut. In einer Zeit, in der andere Staaten
entschieden haben, Israel auszuschließen, war unser Weg
genau der andere, nämlich zu sagen: Wir brauchen mehr,
wir brauchen intensive und wir brauchen noch tiefere
Zusammenarbeit mit Israel.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind
überzeugt: Gerade in einer Zeit zunehmender
Polarisierung dürfen wir die Räume der Zusammenarbeit nicht
schwächen. Das ist weder in unserem
wissenschaftspolitischen Interesse, noch entspricht es unserer
Verantwortung. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag
sprechen wir uns deshalb für die uneingeschränkte
Fortführung der Assoziierung Israels im künftigen europäischen
Forschungsrahmenprogramm aus. Unser Anliegen ist
vollkommen klar: Die Zusammenarbeit mit Israel soll
auch künftig auf wissenschaftlicher Exzellenz,
verlässlicher Partnerschaft und dem festen Willen beruhen,
gemeinsam Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen.
Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen setzen für eine
Partnerschaft, deren Bedeutung weit über die
Forschungspolitik hinausgeht! – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Cem Özdemir: Vielen
Dank! – Das Wort hat Frau Ministerin Dr. Schüle,
Brandenburg.
Dr. Manja Schüle (Brandenburg): Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie
mich mit etwas beginnen, das hier gar nicht zur Debatte
steht: Die humanitäre Lage in Gaza ist bedrückend.
Verstöße gegen internationales Recht müssen geahndet
werden, und zwar völlig unabhängig davon, wer sie begeht.
Die Europäische Union hat dafür außenpolitische
Instrumente. Sie nennen sich: Handelspräferenzen,
personenbezogene Maßnahmen, Exportentscheidungen. Über
deren Einsatz wird in Europa gestritten – völlig zu Recht.
Aber worüber nicht gestritten werden darf, ist, dass das
Forschungsrahmenprogramm nicht in diese Reihe gehört.
Mein Einwand ist ein wissenschaftspolitischer. Eine
Aussetzung des Abkommens würde Forscherinnen und
Forscher für Entscheidungen ihrer Regierung
sanktionieren, an denen sie nicht beteiligt waren. Politik darf
Wissenschaft und Forschung fördern. Sie muss es sogar.
Aber sie hat sich herauszuhalten, wenn es um Themen,
wenn es um Methoden oder aber Ergebnisse geht. Diesen
Grundsatz verteidigen wir gerade im Inland, und zwar
gegenüber einer Fraktion, die ganze Fächer und ganze
Institute schließen und abschaffen möchte und die
darüber bestimmen möchte, wie viele Drittmittel welche
Institution überhaupt noch bekommen soll. Ich vergleiche
hier nicht Motive – das ganz sicher nicht –, aber
Mechanismen. Wer dieses Muster im Inland bekämpft, der darf
es europäisch nicht in Kauf nehmen.
Ich bitte Sie zudem, zwei Dokumente der Kommission
vom selben Tag gedanklich nebeneinanderzulegen. In der
Pressemitteilung vom 28. Juli 2025 erläutert die
Kommission ihren Vorschlag zum Ausschluss Israels mit
Bezug auf Cybersicherheit, Drohnen und künstliche
Intelligenz. In ihrem Vorschlag an den Rat – Dokument
COM(2025) 620 final vom gleichen Tag – kommt keiner
dieser drei Begriffe „Cybersicherheit“, „Drohnen“ oder
„künstliche Intelligenz“ vor. Dort heißt es hingegen in
Artikel 1, Israel solle kategorisch vom EIC Accelerator
ausgeschlossen werden, ohne jede Begrenzung auf
Technologiefelder.
Ein Unternehmen, das Atemluftsensoren zur
Früherkennung von Magenkrebs entwickelt, würde demzufolge
genauso behandelt werden wie ein Drohnenhersteller.
Dieser Atemluftsensor ist kein Gedankenexperiment aus
Brandenburg oder von Manja Schüle. Nein, das ist ein im
Rahmen von „Horizon Europe“ gefördertes Projekt mit
dem schönen Namen „SniffPhone“, selbstverständlich
unter israelischer Beteiligung. Assistenzrobotik für die
Altenpflege ist im „Horizon Europe“-geförderten Projekt
SOCRATES vom Fraunhofer IPA entwickelt worden,
ebenfalls mit israelischer Beteiligung. Die
Gesundheitsforschung ist der mit Abstand größte Bereich, in dem
israelische Projekte EIC-Förderungen erhalten.
Die Kommission sagt zudem, Hochschulen seien nicht
betroffen. Das mag in der Theorie so sein. Dem Praxistest
hält das nicht stand. Denn viele dieser Unternehmen sind
als Ausgründungen aus Hochschulen entstanden. Ihr Weg
begann in einem Labor. Genau dort entsteht das, was
später beim Accelerator ankommt. Wer also das Ende
dieser Kette abschneidet, der sägt gleichermaßen auch an
ihrem Anfang.
Ein weiterer Aspekt, den wir abwägen sollten: Die
Europäische Union hat den EIC im Juni dieses Jahres
ausdrücklich für Dual Use und für
Verteidigungstechnologien geöffnet. Sie hat also entschieden, dass sie diese
Fähigkeiten und diese Instrumente braucht. Und nun
überlegt sie zugleich, einen der fähigsten Partner davon
auszuschließen.
Hinzu kommt, dass die Wirkung nicht erst mit
Beschlüssen beginnt; das wissen Sie. In einzelnen
Mitgliedstaaten werden israelische Partner bereits nicht mehr in
Konsortien berufen. Es gibt sogar Versuche, sie aus
laufenden Projekten abzuziehen. Der Anteil der Projekte mit
israelischer Beteiligung an „Horizon Europe“ ist
zwischen 2022 und 2025 von 5,4 auf 2,5 Prozent gefallen,
die Fördersumme von 303 auf 119 Millionen Euro. Eine
weitere Isolierung der israelischen Wissenschafts- und
Forschungscommunity würde Orte des kritischen
Denkens und, ja, auch der Zivilgesellschaft schwächen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir
entscheiden hier aber nicht allein über Israel. Vielmehr
entscheiden wir darüber, ob Forschungsassoziierungen künftig
ein politisches Sanktionsinstrument werden dürfen –
nicht wissend, nach welchen Regeln, nicht wissend, mit
welchen Schwellen, nicht wissend, mit welchen
Rückkehroptionen. Ich finde, das kann nicht die Antwort sein.
Der Vorschlag der Kommission ist bislang nicht verfolgt
worden, weil die qualifizierte Mehrheit gefehlt hat. Dass
es dabei bleibt, ist Kern dieses Antrags. Ich bitte Sie um
Unterstützung: Volle Assoziierung für Israel im
10. Rahmenprogramm, und zwar ohne Einschränkungen!
Das tue ich nicht aus Nachsicht. Das tue ich, weil wir
sonst ein Instrument beschädigen, das Europa braucht,
und eine Freiheit relativieren, die wir selbst für uns in
Anspruch nehmen. – Herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Cem Özdemir: Vielen
Dank!
Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss
für Fragen der Europäischen Union – federführend –
sowie dem Ausschuss für Kulturfragen – mitberatend –
zu.
Wir kommen zu Punkt 56:
TOP 56
Entschließung des Bundesrates zum Schutz
kritischer Infrastruktur – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 601/26)
Ich darf das Wort erteilen: Frau Ministerin Neubaur. –
Bitte!
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir
erleben eine Zeit, in der die Sicherheitslage spürbar
verschärft ist. Geopolitische Konflikte, hybride
Bedrohungen und gezielte Angriffe stellen unsere kritischen
Infrastrukturen vor neue Herausforderungen. Die jüngsten
Sabotagefälle an Energieanlagen in Bergheim, Dormagen
und Weisweiler zeigen, wie real und unmittelbar diese
Bedrohung ist. Gleiches gilt für die Vorfälle in Sachsen
oder in Brandenburg. Cyberangriffe, unbefugte
Drohnenüberflüge und gezielte Sabotageakte sind längst keine
abstrakten Szenarien mehr. Das muss ein Weckruf sein.
Wir müssen unsere kritische Infrastruktur schützen, bevor
Schäden entstehen. Vorsorge darf nicht erst beginnen,
wenn es zu spät ist. Denn eine verlässliche
Energieversorgung ist die Grundlage für einen funktionierenden
Staat, eine leistungsfähige Wirtschaft und damit für
unsere Zukunft. Der Schutz der Infrastrukturen ist eine
gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern, Kommunen und
den Betreibern. Angriffe auf einzelne Anlagen können
weitreichende Folgen haben, weit über den einzelnen
Standort hinaus.
Im März 2026 ist das KRITIS-Dachgesetz in Kraft
getreten. Damit ist ein übergreifender Rahmen für den
physischen Schutz und die Resilienz kritischer
Infrastrukturen geschaffen worden. Jetzt kommt es darauf an, diesen
zügig und wirksam auszugestalten. Wir brauchen
verbindliche, möglichst einheitliche Mindeststandards für
den physischen Schutz kritischer Anlagen, und wir
müssen deutlich besser in die Umsetzung kommen. Das
Rechtsetzungsverfahren zur Konkretisierung des
Gesetzes muss jetzt zügig abgeschlossen werden.
Zudem brauchen wir eine KRITIS-Resilienzstrategie,
die unter enger Einbindung der Länder entwickelt werden
muss. Entscheidend ist, dass aus gesetzlichen
Rahmenbedingungen konkrete Schutzmaßnahmen werden. Dazu
gehört auch, die Überwachung kritischer Anlagen zu
verbessern. Wir müssen erreichen, dass
Videoüberwachung rechtssicher und vor allem auch im unmittelbaren
Umfeld kritischer Infrastrukturen stattfinden kann.
Präventive Maßnahmen müssen schon dann greifen, wenn
konkrete Hinweise auf einen Anschlag oder Sabotage
vorliegen. Gefahren müssen frühzeitig erkannt werden,
bevor aus einer Bedrohung ein Schaden wird. Auch
technische Innovationen müssen wir konsequent nutzen.
Robotik und Drohnen können bei der Überwachung und
Schadensortung wichtige Beiträge leisten.
Zugleich müssen die rechtlichen Voraussetzungen für
die Detektion und gegebenenfalls die Abwehr von
Drohnen geschaffen werden. Betreiber brauchen klare
Zuständigkeiten und rechtssichere Befugnisse, um schnell auf
Bedrohungen reagieren zu können. Alle Maßnahmen
müssen verhältnismäßig und mit den bestehenden
Schutzrechten vereinbar sein. Ziel ist es, kritische
Anlagen wirksam zu schützen und die Folgen möglicher
Ausfälle für Versorgung und Sicherheit zu verhindern oder
zumindest deutlich zu begrenzen.
Ein weiterer entscheidender Punkt wird dabei natürlich
die Finanzierung sein. Mehr Schutz und mehr Resilienz
erfordern Investitionen in bauliche
Sicherungsmaßnahmen und moderne Überwachungstechnik. Diese
Investitionen dürfen nicht an fehlenden finanziellen
Möglichkeiten scheitern. Wenn der Staat zusätzliche
Sicherheitsanforderungen vorgibt, muss er die Finanzierung
mitdenken. Denn die Widerstandskraft kritischer Infrastrukturen
ist von zentraler Bedeutung für die Funktionsfähigkeit
unseres Staates. Wir dürfen hier die Betreiber nicht
alleinlassen oder am Ende die Verbraucher über höhere
Netzentgelte belasten. Wir begrüßen sehr, dass die
geplante Ergänzung des Deutschlandfonds um den Aspekt
der Resilienz angegangen wird. Notwendige Sicherheits-
und Resilienzmaßnahmen müssen gezielt gefördert
werden.
Neben dem Schutz der Anlagen selbst müssen wir
auch den Umgang mit sensiblen Informationen
betrachten. Detaillierte Angaben zu Standorten, zu technischen
Eigenschaften und Schwachstellen können zur
Vorbereitung gezielter Angriffe missbraucht werden. Wir müssen
deshalb notwendige Transparenz und berechtigte
Sicherheitsinteressen sorgfältig abwägen. Öffentlich
zugängliche Informationen dürfen nicht unbeabsichtigt eine
zusätzliche Angriffsfläche für unsere kritische Infrastruktur
eröffnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die
Herausforderungen sind groß, aber wir sind dem nicht ausgeliefert. Wir
verfügen über technische Möglichkeiten und
leistungsfähige Betreiber. Jetzt müssen wir gemeinsam handeln.
Was wir brauchen, sind klare Rahmenbedingungen, eine
verlässliche Finanzierung und eine enge Zusammenarbeit
mit allen Beteiligten. Die aktuellen Angriffe haben
deutlich gemacht, dass wir als Gesamtgesellschaft resilienter
werden müssen und dass es Akteure gibt, die uns nicht
wohlgesonnen sind. Lassen Sie uns deswegen gemeinsam
die notwendigen Vorkehrungen für den Schutz von
Menschen und kritischen Anlagen treffen! – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Cem Özdemir: Vielen
Dank!
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss –
federführend – sowie dem Finanzausschuss und dem
Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Punkt 57:
TOP 57
Entschließung des Bundesrates: Einzelwagenverkehr
als Rückgrat des Schienengüterverkehrs erhalten
und dauerhaft absichern – Antrag des Saarlandes
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 602/26)
Dem Antrag ist Bremen beigetreten.
Frau Ministerin Berg, Sie haben das Wort.
Petra Berg (Saarland): Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Wir haben eine
Entschließung eingebracht, deren Thema zunächst etwas technisch
klingt. Es ist aber von ganz erheblicher wirtschaftlicher
und politischer Bedeutung. Es geht um den
Einzelwagenverkehr auf der Schiene und dabei um nicht weniger als
die Fragen, ob wir in Deutschland auch künftig eine
leistungsfähige industrielle Infrastruktur haben werden, ob
wir es ernst meinen mit der Verlagerung des
Güterverkehrs auf die Schiene und ob wir bereit sind, die dafür
notwendigen politischen Entscheidungen zu treffen.
Denn wer den Einzelwagenverkehr aufs Abstellgleis
schiebt, gefährdet nicht nur eine Verkehrsart. Er
gefährdet industrielle Wertschöpfung, Arbeitsplätze und die
Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes.
Nicht alle Unternehmen können komplette Güterzüge
auf die Reise schicken. Viele Betriebe müssen ihre
Rohstoffe oder Güter in einzelnen Wagen oder kleineren
Wagengruppen transportieren. Genau dafür braucht es
den Einzelwagenverkehr. Er bündelt kleinere
Transportmengen zu wirtschaftlich sinnvollen Verkehren, und er
ist eine wesentliche Grundlage für funktionierende
industrielle Lieferketten. Ohne Einzelwagenverkehr
würden viele Unternehmen faktisch ihren Zugang zur
Schiene verlieren. Das gilt für die saarländische Stahlindustrie
und für viele andere Unternehmen in den
Industrieregionen Deutschlands. Sie brauchen eine leistungsfähige
Schiene – nicht irgendwann, sondern jeden Tag.
Der Einzelwagenverkehr hat aber ein strukturelles
Problem. Er ist aufwendig. Er braucht Rangierbahnhöfe,
Gleisanschlüsse, Lokomotiven und qualifiziertes
Personal. Einzelne Wagen müssen abgeholt, sortiert, zu Zügen
zusammengestellt und an ihren Bestimmungsort gebracht
werden. Das kostet Geld – Geld, das sich unter den
heutigen Wettbewerbsbedingungen nicht vollständig über die
Transportpreise refinanzieren lässt. Aber daraus den
Schluss zu ziehen, der Einzelwagenverkehr müsse sich
am Markt behaupten, wäre falsch. Denn nicht alles, was
betriebswirtschaftlich defizitär ist, ist volkswirtschaftlich
verzichtbar. Der Einzelwagenverkehr schafft einen
Nutzen, der weit über die Bilanz einzelner
Eisenbahnunternehmen hinausgeht. Er sichert industrielle Lieferketten,
er entlastet Straßen, er stärkt den europäischen
Warenverkehr, und er ist auch für die militärische Logistik und
damit für unsere Verteidigungsfähigkeit von Bedeutung.
Wir sprechen also über eine Infrastrukturleistung von
gesamtwirtschaftlichem und sicherheitspolitischem
Interesse. Deshalb ist seine Absicherung eine öffentliche
Aufgabe.
Umso unverständlicher ist das Signal, das der Bund
mit seinem Haushaltsentwurf für 2027 aussendet.
Während wir überall über die Stärkung des Industriestandortes
Deutschland sprechen, soll ausgerechnet bei einer
zentralen Transportgrundlage unserer Industrie gekürzt werden.
Die Förderung des Einzelwagenverkehrs soll von
384 Millionen Euro, die im Jahr 2026 im Bundeshaushalt
zur Verfügung stehen, auf nur noch 274 Millionen Euro
im Jahr 2027 sinken. Das sind 110 Millionen Euro
weniger, das heißt eine Kürzung um fast 30 Prozent. Diese
Kürzung kommt zur denkbar falschen Zeit. Unsere
Industrie steht unter einem erheblichen Transformations-
und Wettbewerbsdruck. Die Unternehmen kämpfen mit
hohen Energiepreisen, steigenden Kosten und unsicheren
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Gerade jetzt
brauchen sie Verlässlichkeit. Doch stattdessen drohen
zusätzliche Transportkosten und der Rückzug von Angeboten.
Die Konsequenzen wären absehbar: Transporte werden
teurer, Verbindungen werden eingestellt, Unternehmen
verlieren ihren Schienenanschluss.
Wenn Rangierkapazitäten abgebaut, Gleisanschlüsse
aufgegeben und eingespielte Logistikketten aufgelöst
werden, dann verschwinden Strukturen, die so schnell
nicht wiederkommen. Man kann ein flächendeckendes
Schienengüterverkehrssystem nicht nach Belieben
herunterfahren und später einfach wieder einschalten. Klar sein
muss auch: Güter verschwinden nicht, wenn der
Einzelwagenverkehr verschwindet. Sie landen auf der Straße –
mehr Lastwagen auf unseren Autobahnen, mehr
Belastung für diese Infrastruktur, mehr Emissionen, mehr
Staus. Das wäre nicht nur verkehrspolitisch widersinnig.
Es wäre auch volkswirtschaftlich wirklich teuer. Wir
würden an der Förderung der Schiene sparen, um
anschließend die Folgekosten auf der Straße zu bezahlen.
Das entbehrt, wie ich finde, jeder Logik.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb bringt das
Saarland heute diesen Entschließungsantrag zur
sofortigen Sachentscheidung ein. Der Bundeshaushalt 2027
wird bald verabschiedet. Wir fordern den Bund auf, den
Einzelwagenverkehr darin dauerhaft und verlässlich
mindestens auf dem Niveau des Jahres 2026 abzusichern
und sicherzustellen, dass die Fördermittel tatsächlich und
vollumfänglich dort ankommen, wo sie gebraucht
werden: bei der Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen
Einzelwagenverkehrs.
Darüber hinaus müssen wir endlich das strukturelle
Problem der Trassenpreise angehen. Es kann nicht sein,
dass wir den Schienenverkehr mit öffentlichen Mitteln
fördern und gleichzeitig durch höhere Entgelte für die
Nutzung der bundeseigenen Infrastruktur zusätzlich
belasten. Wir brauchen dringend eine grundlegende Reform
des Trassenpreissystems – eine Reform, die die Nutzung
der Schiene für alle Verkehrsarten bezahlbar hält und die
Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs
nachhaltig verbessert.
Meine Damen und Herren, wer die Industrie stärken
will, darf ihre Transportwege nicht schwächen. Wer mehr
Güter auf der Schiene will, darf den Einzelwagenverkehr
nicht kaputtsparen. Insofern appelliere ich an die
Bundesregierung: Korrigieren Sie die vorgesehenen Kürzungen,
schaffen Sie eine dauerhafte, tragfähige
Finanzierungsgrundlage, und sorgen Sie für ein Trassenpreissystem,
das den Schienenverkehr stärkt, statt ihn zusätzlich zu
belasten! Der Einzelwagenverkehr ist jedenfalls kein
verzichtbarer Kostenfaktor. Er ist Teil der industriellen
Lebensader unseres Landes.
Ich bitte Sie um Unterstützung für den
Entschließungsantrag des Saarlandes. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Frau Kollegin!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ausschussberatungen zu der Vorlage haben noch nicht
stattgefunden. Es ist jedoch beantragt, bereits heute in der
Sache zu entscheiden. Wer ist dafür? – Mehrheit.
Wer also dafür ist, die Entschließung zu fassen, den
bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 20:
TOP 20
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung
in der Kindertagesbetreuung (Startchancen- und
Qualitätsentwicklungsgesetz – SCQEG)
(Drucksache 505/26)
Hierzu liegen zahlreiche Wortmeldungen vor.
Zunächst erteile ich das Wort Frau Ministerin Streichert-
Clivot aus dem Saarland. – Bitte, Frau Kollegin!
Christine Streichert-Clivot (Saarland): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich an
meine eigene Kindergartenzeit zurückdenke, dann führt mich
meine erste bewusste Erinnerung in das Jahr 1984. Das
ist mehr als 40 Jahre her. Vielleicht geht es Ihnen ähnlich
und Sie denken darüber nach, was Sie in Ihrer
Kindergartenzeit an Erfahrungen gesammelt haben oder wie sich
diese Erfahrungen, die Kinder machen, verändert haben.
Für mich geht die Erinnerung einher mit Gesichtern, mit
Menschen, die ihre Arbeit geleistet haben im Sinne der
Kinder, die sich in meinem Kopf und in meinem Herzen
festgesetzt haben. Und ich denke an Menschen, die auch
heute hervorragende Arbeit leisten und im Umgang mit
meinen Kindern geleistet haben. Damals, zu meiner Zeit,
sahen Kindergärten noch ganz anders aus und arbeiteten
anders als heute. Es gab keinen Ganztag, es gab kein
gemeinsames Mittagessen, und die Betreuung der Kinder
war hauptsächlich Aufgabe von Erzieherinnen – und in
der Familie Aufgabe der Mütter. Ich erinnere mich an
sehr engagierte Menschen vor Ort.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen
heute über einen Gesetzentwurf, der im Kern genau das
beinhaltet: dass jedes Kind Menschen braucht, die es
sehen, die es stärken, unterstützen und begleiten. Es
braucht Menschen, die das vor Ort in einer
Kindertageseinrichtung gut können. Aber es braucht auch Menschen,
die in der Politik Verantwortung tragen und das in einen
gesetzlichen und finanziellen Rahmen gießen.
Ich selbst bin ein Arbeiterkind. So positiv meine
Erinnerungen an den Kindergarten und auch später an die
Grundschule sein mögen, so früh habe ich doch auch
erfahren, dass es einen Unterschied macht, wo man
herkommt. Es macht einen Unterschied, was sich die Eltern
leisten können. Dieser besteht darin, wie leicht oder
schwer das – auch mir damals gemachte –
Aufstiegsversprechen durch Bildung eingelöst werden kann. Leider ist
es bis heute so – das zeigen die jüngsten PISA-
Ergebnisse –, dass der Zusammenhang zwischen sozialer
Herkunft und Bildungserfolg in Deutschland
ungebrochen stark ist. Die OECD machte Mitte dieses Jahres
deutlich: Die ersten fünf Lebensjahre sind die
entscheidenden Lebensjahre, ein entscheidendes Zeitfenster für
die Entwicklung eines Kindes, ein Zeitfenster, das voller
Chancen, aber auch voller Risiken ist.
Die ersten Lebensjahre unserer Kinder prägen
Sprache, Neugier, Kreativität und auch die Fähigkeit, soziale
Beziehungen einzugehen. Deshalb brauchen wir starke
Kitas, gezielte Förderung und einen gelingenden
Übergang in die Grundschule. Aus diesem Gedanken heraus
tun wir im Saarland etwas und gehen diesen
gemeinsamen Weg, weil wir eben nicht wollen, dass Kinder und
Familien den Übergang von der Kita zur Grundschule als
einen Hürdenlauf der Ressortzuständigkeiten erleben.
Vielmehr wollen wir einen zusammenhängenden
Bildungsweg, und wir handeln entsprechend. Ab dem 1.
Januar 2027 ist die Kita im Saarland für alle beitragsfrei –
im Übrigen ein Prozess, der aus Mitteln des Bundes
angeschoben wurde, aber inzwischen zu 100 Prozent vom
Land getragen wird. Damit tragen wir die Entlastung, die
auch eine finanzielle Entlastung der Familien ist. Seit
2022 – das möchte ich betonen – haben wir die Ausgaben
für unsere Kindertageseinrichtungen im Saarland
verdoppelt.
Mit unserem Programm „Startklar Deutsch“ gehen wir
in der Sprachförderung bereits den Weg, der im
vorliegenden Gesetzentwurf angelegt ist. Rund zwei Jahre vor
der Einschulung stellen wir den Sprachstand der Kinder
fest – im Übrigen auch bei Kindern, die keine Kita
besuchen. Wir tun dies in enger Zusammenarbeit mit unseren
28 Startchancen-Grundschulen und den circa 90
kooperierenden Kitas. Wir sammeln Erfahrungen dort, wo die
Herausforderungen am größten sind, um im kommenden
Jahr in eine flächendeckende Umsetzung zu gehen. Und
wir brauchen das dringend. Rund 30 Prozent der Kinder
kommen heute an den Grundschulen an und haben einen
erhöhten Sprachförderbedarf. Die Mehrheit dieser Kinder
befindet sich – das ist, glaube ich, wenig überraschend –
an jenen Schulen, die vom Startchancen-Programm
profitieren.
Ich begrüße insofern ausdrücklich, dass der Bund mit
dem SCQEG die frühe Bildung stärken will und dass sich
die Bundesregierung auch zu einem Schulterschluss
zwischen Kitas und Schulen entschlossen hat. Die
Sprachförderung in Kitas in herausfordernden Lagen und den
Übergang von der Kita zur Grundschule auch
datenschutzrechtlich zu erleichtern – das sind wichtige
Schritte. Dass Bundesministerin Karin Prien genau diesen
Übergang in den Blick nimmt, ist richtig und wichtig.
Wir haben 2022/23 beim Bundesprogramm „Sprach-
Kitas“ allerdings erlebt, was passiert, wenn der Bund
erfolgreiche Strukturen aufbaut und sich anschließend
aus ihrer Finanzierung zurückzieht. Die Länder mussten
einspringen, um diese wichtige Arbeit zu sichern. Dieser
Fehler, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, darf sich
nicht wiederholen. Insofern ist es sehr enttäuschend, dass
der Gesetzentwurf in Sachen Finanzierung hinter den
Erwartungen der Länder zurückbleibt. Für 2027 und 2028
sind nur noch rund 1,5 Milliarden Euro Bundesmittel pro
Jahr vorgesehen, rund eine halbe Milliarde weniger als
bisher. Danach soll die Finanzierung weiter sinken, die
neuen Anforderungen aber sollen dauerhaft bestehen. Die
Ausgabensteigerungen für Kitas in meinem Bundesland
werden durch dieses Agieren teilweise wieder
aufgefressen.
Mit Blick auf den jüngst im Bundestag geäußerten
Willen der Bundesregierung, eine nationale
Kraftanstrengung zu unternehmen, um die Situation der Bildung zu
verbessern, kann ich an den Bund gerichtet nur sagen:
Haben Sie mehr Mut, diesen Weg zu gehen und sich dem
Beschluss, den die Finanzminister der Länder im
April 2023 getroffen haben, anzuschließen, nämlich
Bundesmittel verlässlich und dynamisiert auszugestalten und
neue Standards mit zusätzlichen Mitteln zu verbinden!
Am Ende müssen wir uns an einer einfachen Frage
messen lassen können: Gelingt es uns, den Bildungserfolg in
Deutschland endlich von der sozialen Herkunft zu
entkoppeln?
Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung, geben Sie
diesem Gesetzentwurf einen weiteren Finanzbooster, damit
eine Zustimmung der Länder erreicht werden kann! –
Herzlichen Dank und Glück auf!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Frau Kollegin! – Als Nächstes erteile ich
das Wort Frau Senatorin Günther-Wünsch aus Berlin. –
Bitte, Frau Kollegin!
Katharina Günther-Wünsch (Berlin): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Wenn ein Kind zum ersten Mal ein
Klassenzimmer betritt, hat sein Bildungsweg längst begonnen. Es hat
gelernt, Fragen zu stellen, sich mit anderen zu
verständigen und Neues auszuprobieren. Wie gut ihm das gelingt,
hängt maßgeblich davon ab, welche Unterstützung es in
seinen ersten Lebensjahren erfahren hat. Insofern hat
frühkindliche Bildung eine Aufgabe, die unsere ganze
Aufmerksamkeit verdient. Gerade für Kinder, die unter
schwierigen Bedingungen aufwachsen, kann sie die
entscheidende Chance sein – und ist es in der Regel auch –,
um wirklich Möglichkeiten und Perspektiven zu eröffnen.
Das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz
setzt an dieser Stelle an. Es soll die sprachliche
Entwicklung stärken, Kinder in herausfordernden Lebenslagen
gezielt unterstützen und den Übergang in die
Grundschule verbessern. Diese Ziele tragen die Länder mit. Das
sage ich ausdrücklich, und das hat gerade auch meine
Kollegin gesagt. Ich danke der Bundesregierung, dass sie
dieses Vorhaben auf den Weg gebracht hat, und dem
Bundesministerium für die vertrauensvollen Gespräche.
Dabei wurden die Anliegen der Länder aufgegriffen und
Änderungen am Entwurf erreicht. Das ist ein Fortschritt,
den wir anerkennen.
Jetzt kommt es darauf an, die Fragen zu lösen, die für
die Umsetzung entscheidend sind. Denn zwischen einem
guten Ziel und seiner Verwirklichung liegt der Alltag
unserer Einrichtungen. Dort muss ein Förderbedarf
rechtzeitig erkannt werden. Dort brauchen Fachkräfte Zeit, um
ein Kind gezielt zu begleiten. Und Eltern müssen darauf
vertrauen können, dass die Unterstützung dort auch
morgen noch zur Verfügung steht. Die Länder schlagen
deshalb vor, den Sprachstand im vorletzten Jahr vor Beginn
der Schulpflicht festzustellen. So bleibt noch genügend
Zeit, um vor der Einschulung wirksam zu fördern. Eine
Feststellung allein hilft einem Kind nicht. Entscheidend
ist, was aus dieser Feststellung folgt, welche Maßnahmen
zur Förderung ergriffen werden.
Zugleich müssen wir jene Familien erreichen, deren
Kinder bisher keine frühkindlichen Bildungsangebote
nutzen. Berlin hat mit der beitragsfreien
Kindertagesbetreuung eine wichtige Zugangshürde beseitigt. Mit dem
neuen Willkommensgutschein, einem Kitagutschein, der
allen Eltern proaktiv nach Hause geschickt wird, wenden
wir uns gezielt an die Familien,
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Amtliche Mitteilungen (Bekanntgabe gemäß § 23 Abs. 1 Geschäftsordnung BR)
- part_of_vorgang → Begrüßung des Präsidenten des Ständerats der Schweiz, Stefan Engler, und einer Delegation (Ansprache)
- part_of_vorgang → Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss der Kommission "Bauprodukte" nach Ar (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe "Arzneimittel und Medizinpro (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Einkommensteuerreformgesetz 2027 (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Anpassung der unionsrechtlichen Vorgaben für die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Kleinkrafträdern und lei (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Arbeitnehmerfreizügigkeit schützen - Missbrauch wirksam bekämpfen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Assoziierung des Staates Israel zum 10. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union fü (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Biotechnologie fördern und den deutschen Wirtschaftsstandort stärken (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Einführung einer gesetzlichen Regelung zum "Recht auf Vergessenwerden" für ehemals an Krebs erkrankte Mensche (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Einzelwagenverkehr als Rückgrat des Schienengüterverkehrs erhalten und dauerhaft absichern (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Erlass eines Beschleunigungsgesetzes für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Flächendeckender Ausbau multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Stärkung des Vertrauens in das System der gesetzlichen Rentenversicherung" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Verleitung Minderjähriger zur Selbstschädigung mittels digitaler Medien strafrechtlich wirksam erfassen" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung im Arbeitsschutz (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zum Schutz kritischer Infrastruktur (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Energiepreisentlastung (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Errichtung von Modellregionen für autonomes Fahren (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Implementierung einer weiteren Säule in der Künstlersozialversicherung zur Absicherung von Lücken in der E (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden bei Fahrerlaubnisermittlungen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Tafeln (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Mai 2026 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf de (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Protokoll vom 9. Juni 2026 zur Änderung des Abkommens vom 6. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republ (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029 (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 (FAG-Änderungsgesetz 2026) (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anwesenheit von Vertrauenspersonen in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Startchancen- und Qualitätsen (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Rückblick des Präsidenten (Ansprache)
- part_of_vorgang → Siebte Verordnung über die Freigabe von Vorräten des Erdölbevorratungsverbandes (7. ErdölFrV) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → ... Strafrechtsänderungsgesetz - Gesetz zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes kritischer Infrastrukturen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an d (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Anpassung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (§ 32 EBO) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Neuregelung der Rohrfernleitungsverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erneuerung einer Aktion der Europäischen Union für die "Kulturha (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen und die Eur (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG und des Beschlusses (EU) 2015 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (Neufassung) KOM(2026) 30 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 2003/49/EG, 2009/133/EG, 2011/96/EU, (EU) 2016/1164, (EU) 2017/1852 und (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf d (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbe (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG hinsichtlich angepasster Wert (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2015/757 und (EU) 2023/1805 zur V (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/943 im Hinblick auf zukunftssi (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Ge (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Wahl der Schriftführer (Wahl)
- part_of_vorgang → Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse (Wahl)
- part_of_vorgang → Wahl des Präsidiums (Wahl des Präsidiums)
- part_of_vorgang → Wahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer (Wahl des Vorsitzenden der Europakammer)
- spoke_in ← Aminata Touré (Rede)
- spoke_in ← Andreas Bovenschulte (Rede)
- spoke_in ← Armin Willingmann (Rede)
- spoke_in ← Carsten Brosda (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Christian Heinz (Rede)
- spoke_in ← Christine Streichert-Clivot (Rede)
- spoke_in ← Dirk Schrödter (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Falko Mohrs (Rede)
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede)
- spoke_in ← Grant Hendrik Tonne (Rede)
- spoke_in ← Ina Brandes (Rede)
- spoke_in ← Johannes Steiniger (Rede)
- spoke_in ← Katharina Günther-Wünsch (Rede)
- spoke_in ← Katharina Schenk (Rede)
- spoke_in ← Katja Wolf (Rede)
- spoke_in ← Kristina Sinemus (Rede)
- spoke_in ← Manfred Pentz (Rede)
- spoke_in ← Manja Schüle (Rede)
- spoke_in ← Manuela Schwesig (Rede)
- spoke_in ← Mareike Lotte Wulf (Rede)
- spoke_in ← Michael Schrodi (Rede)
- spoke_in ← Mona Neubaur (Rede)
- spoke_in ← Nancy Böhning (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Petra Berg (Rede)
- spoke_in ← Petra Olschowski (Rede)
- spoke_in ← Regina Kraushaar (Rede)
- spoke_in ← Stefan Evers (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Stefan Gruhner (Rede)
- spoke_in ← Steffen Schütz (Rede)
- spoke_in ← Timon Gremmels (Rede)
- spoke_in ← Ute Eiling-Hütig (Rede)
- spoke_in ← Verena Schäffer (Rede)
- spoke_in ← Wolfgang Blank (Rede)