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Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

lobbyregister / register_entry 26.03.2024 · Original ↗

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Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Der PSVaG ist der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Sein ausschließlicher Zweck ist die Gewährleistung der betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg. Die Interessenvertretung des PSVaG bezieht sich auf die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung und aller damit für den PSVaG in Zusammenhang stehenden Regelungsbereichen. Hierzu pflegt der PSVaG Kontakte zu Personen in Ministerien. Dies insbesondere zu dem für seinen gesetzlichen Auftrag zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Daneben unterhält der PSVaG Kontakte zu dem für das Versicherungsaufsichtsrecht und seine Aufsichtsbehörde (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) zuständigen Bundesministerium der Finanzen sowie zu dem Bundesministerium der Justiz. Interessenbereiche: Versicherungswesen; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstige Interessenbereiche; Rente/Alterssicherung Regelungsvorhaben: - Stellungnahme zum Referentenentwurf des Umsetzungsgesetzes zur CSRD: Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

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