isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft
Text
isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft
Tätigkeit: Berufsverband
Der isdv e.V ist der Berufsverband der Veranstaltungswirtschaft. Er setzt sich für die Interessen und Belange der selbständigen Dienstleisterinnen und Dienstleister in über 200 branchenbezogenen Berufen ein. Die Hauptthemengebiete finden sich im Bereich Arbeit und Soziales, Wirtschafts- und Steuerpolitik, aber auch Kultur- und Bildungspolitik.
Die Zukunft der Selbständigkeit in Deutschland und Europa, das Einbeziehen der Selbständigen in die sozialen Sicherungssysteme, das Infektionsschutzgesetz und die Neuregelung des Statusfeststellungsverfahrens gemäß §7 SGB IV sind wichtige Themen für die isdv. Ebenso steht die Stärkung des Werkvertrages und des freien Dienstvertrages im Mittelpunkt des Interesses.
Die Veranstaltungswirtschaft ist im politischen und gesellschaftlichen Raum zu wenig beachtet. Dies zu ändern, ist ebenfalls Aufgabe des isdv e.V.
Um den Mitgliedern Gehör zu verschaffen und ihre Interessen berücksichtigt zu wissen, veranstaltet der isdv e.V. Fachgespräche und Tagungen und beteiligt sich in Ausschüssen, Foren und Parteitagen. Ebenso kommentiert die isdv Gesetzesvorlagen auf Bundes- und EU-Ebene.
Die Themen Nachhaltigkeit, Fachkräftemangel, Nachwuchsförderung und A1-Bescheinigung nach EU-VO-EG-883/2004 betreffen die Mitglieder des isdv e.V. ebenso und werden von der isdv im politischen Raum bearbeitet.
Die isdv ist in verschiedenen Bündnissen aktiv:
In der BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände füllt die isdv eine der drei Sprecherpositionen des Verbändebündnisses aus. In der BAGSV geht es um ein breites Meinungsvotum unter Selbständigenverbänden, die dann jeder für sich aktiv werden. 33 Verbände mit über 100.000 Mitgliedern haben sich hier organisiert. www.bagsv.de
Die isdv ist Mitglied des IGVW - Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft e.V., der vornehmlich in die Veranstaltungswirtschaft durch Normierungsarbeit (SQQ, SQO, SQP), berufliche Bildung und Ausbildungsthemen wirkt. Für die IGVW stellt die isdv den Präsidenten. www.igvw.org
Die isdv ist einer der Verbände des Forum Veranstaltungswirtschaft, das sich als Verbändeplattform versteht und gemeinschaftlich Themen der Veranstaltungswirtschaft in den Bundes- und Landesministerien vertritt. www.forumveranstaltungswirtschaft.org
Die isdv unterstützt ihre Mitglieder in wirtschafts-, steuer-, sozial- und rentenversicherungsrechtlichen Fragestellungen. Sie fungiert als Instrument der Meinungsbildung innerhalb der Landes- und Bundespolitik sowie -verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit.
Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Berufliche Bildung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Güterverkehr; Digitalisierung; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Handel und Dienstleistungen; EU-Gesetzgebung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Verkehrsinfrastruktur; Arbeitsmarkt; Kleine und mittlere Unternehmen; Kultur; Sonstige Interessenbereiche; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Krankenversicherung
Regelungsvorhaben:
- Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens gem. §7 SGB IV: Wir setzen uns für die Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens §7 SGB IV ein, um Rechtssicherheit in der Beauftragung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Gesellschafter-Geschäftsführer GmbH ohne Angestellte zu erreichen. Die aktuell geltende Einzelfallbetrachtung stellt für Auftraggebende eine hohe Unsicherheit und ein kaum kalkulierbares Risiko dar. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass eine Beauftragung als scheinselbständig eingestuft wird, muss ein Auftraggebender mit Nachzahlungen und Strafen rechnen. Dies hat zur Folge, dass Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Ein-Personen-GmbH aus reiner Vorsicht zunehmend nicht mehr beauftragt werden. Das darf nicht die Wirkung von Sozialgesetzgebung sein. Dies schadet der Wirtschaft und der Innovationskraft.
- Die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit muss Plattformen genau definieren und darf nicht weit gefasst sein.: Die RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit (EU, Interinstitutionelles Dossier: 2021/0414(COD)) soll prekäre Arbeitsverhältnisse in sichere abhängige Beschäftigung wandeln. Dabei ist die Regelung so schwammig, dass sie alle Bereiche der Wirtschaft treffen wird. Die Umsetzung in deutsches Reht steht an und wir möchten unseren Teil dazu beitragen, dass diese EU-Regelung nicht zu noch größerer Verunsicherung der Wirtschaft führt, als ed die Statusfeststellung in Deutschland jetzt bereits tut. Gemäß der aktuellen Regelung kann jeder Auftraggeber, der eine digitale Projektmanagementsoftware verwendet, in die Situation kommen, als Plattform zu gelten. Das wollen wir verhindern. Es braucht eine zeitgemäße Richtlinie.
- Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenkassen für Selbständige/freiwillig Versicherte gerecht gestalten.: Wir setzen uns für die Aufheben des fiktiven Einkommens und eine Berechnung des Beirages zur GKV nach tatsächlichem Einkommen von Selbständigen bzw. freiwillig Versicherten ein, wie es im Koalitionsvertrag 2021 beschlossen wurde. Die ungerechte Mehrbelastung von freiwillig Versicherten in der GKV muss beendet werden.
- Die geplante Neuregelung des Sicherheitsgewerbegesetzes muss geschärft werden.: Im aktuellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Sicherheitsgewerbegesetzes wird beinah alles an Dienstleistungen im Umfeld von Veranstaltungen als sicherheitsrelevante Bewachung bezeichnet. Somit müsste die Rentnerin, die an der Garderobe des Theaters sitzt, die Person für Platzanweisung im Kino oder auch die Person, die auf einem Festival die PKW in den Parkplatz einweist eine Unterweisung und Prüfung nach §34a ablegen. Das zielt zu hoch.
Es dringend erforderlich, dass die Konkretisierung des Bergiffs Bewachungstätigkeit und die Abgrenzung zwischen Ordnern und Sicherheitspersonal bei Veranstaltungen im Gesetzentwurf aufgenommen wird.
Zudem fehlt den für Ausbildung und Prüfung zuständigen IHK die Kapazität entsprechend viele Prüfungen abzunehmen. Das würde jahrzehnte in Anspruch nehmen.
- Fachkräftegewinnung für die Veranstaltungswirtschaft durch Migration.: Wir setzen uns für bessere Zugangsmöglichkeiten zum Abreitsmarkt, weniger Hürden, die auf Zertifikate und Sprachkenntnisse abstellen, keine Hürden für bereits in Deutschland lebende Migranten und Flüchtlinge beim Zugang zum Arbeitsmarkt ein. Auch die Möglichkeit des sich selbständig machens sollte von der BA aktiv vorgesetllt werden inklusive der möglichen Föderungen.
- Bürokratieentlastung für KMU beschleunigen und auch Kleinstunternehmen einbeziehen.: Der Bürokratieabbau muss in Deutschland schneller werden.
Durch Digitalisierung, Zentralisierung und Vereinfachung von Verordnungen und Streichung überflüssiger Regelungswerke werden die Wirtschaft und die Bevölkerung entlastet.
In der "Ergebnisdokumentation über die kategorisierten und priorisierten Einzelvorschläge" der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau sind viele Punkte gelistet.
Wir setzen uns mit konkreten Vorhaben, Angaben und Berichten unserer Mitglieder dafür ein, dass dies geschieht:
1. Statusfeststellungsverfahren nach §7a SGB IV.
2. A1-Bescheinigung für die Entsendung ins Ausland.
3. Zentraldatenbank für Unternehmensdaten.
4. Statistische Erhebung von Daten, die bei Behörden bereits vorliegen.
5. Digitalisierung aller Prozesse von Behörden in der AUßenkommunikation.
- Entschädigungsregelung für KMU im Falle des Einkommensverlustes durch staatliche Einchränkungen.: Die Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft, aber nicht nur diese, mussten aufgrund der Coronapandemie und der daraus resultierenden Schutzmaßnahmen den Geschäftsbetrieb einstellen ohne das ein Berufsverbot galt. Dadurch kamen sehr viele, gerade kleine und Kleinstunternehmen in existenzielle Notlagen. Das Entwickeln und Aufbauen von finanziellen Hilfsmaßnahmen war langwierig und für viele sehr unklar. Hier muss eine Regelung im Infektionsschutzgesetz vorgesehen werden, die im Falle des Wiederauftretens einer solchen oder ähnlichen Situation, eine klare Regelung der Entschädigung für den Eingriff in den Betriebsablauf dieser Unternehmen bereitstellt.
- Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer zielgenau ausgestalten.: Die Zielsetzung der Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung (WIdV) besteht darin, die Struktur, Vergabe, Aufbewahrungsfrist und Kommunikation einer steuerlichen Wirtschafts-Identifikationsnummer für wirtschaftlich Tätige zu regeln. Diese WId-Nr. ermöglicht zukünftig eine eindeutige und registerübergreifende Identifizierung von Unternehmen im Register für Unternehmensbasisdaten.
So soll der bürokratische Aufwand von Unternehmen reduziert werden, indem alle Ämter und Behörden auf diesen einen Datensatz zurückgreifen können.
- Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung nicht umsetzen.: Der Referentenentwurf sieht die Erhöhung der Gebühren für Eintragungen im Handelsregister vor. Dadurch soll der Kostendeckungsgrad der registerführenden Stellen erhöht werden.
Die Kosten dafür trägt die Wirtschaft.
Die isdv möchte die Erhöhung verhindern, da es effektivere und effizientere Alternativen gibt. Die direkte Verknüpfung zur WId würde die Verwaltung dazu anhalten, in sich effizienter und effektiver zu arbeiten. Die Gebührenerhöhung beinhaltet keinen Aktionsbedarf seitens der registerführenden Stellen in Richtung Entbürokratisierung, Digitalisierung und Entlastung.
- Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung auch auf Kulturstätten beziehen.: Wir setzen uns dafür ein, dass Musikclubs und zur Subkultur zählende Einrichtungen, aufgrund ihrer großen Bedeutung für die Gesellschafts- und Jugendkultur, baurechtlich zu Kultureinrichtungen hinzugezählt werden. Ebenso ist es wichtig, dass diese Einrichtungen in Gewerbegebieten angesiedelt werden können und einen Bestandsschutz gegenüber einer heranrückenden Wohnbebauung haben. Innenstädte haben die Problematik, dass sie Nachts oft leergefegt sind, da in den letzten Jahrzehnten der Fokus auf Büros und Einzelhandel gelegt wurde. Clubs, sowohl Live-Clubs als auch Diskotheken und andere Veranstaltungsstätten mit kulturellem Bezug, sollten diesen Platz einnehmen, um ein veröden der Innenstädte zu verhindern und ein lebenswertes Miteinander in Städten zu fördern.
- Aktivrente muss auch für Selbständige gelten: Die Aktivrente ist nur für abhängig Beschäftigte vorgesehen. Wir wollen, das sie auch für Selbständige gilt.
- Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) unter Einbeziehung der Selbständigen.: Die isdv fordert die Aufnahme und Einbeziehung aller Selbständigen in das Gesetz zur privaten Altersvorsorge.
- Erstes Unternehmensstatistikreformgesetz muss einen Zeitrahmen zur Umsetzung bekommen.: In dem Regelungsvorhaben müssen verbindliche Daten eingefügt werden, bis wann die Umsetzung der einzelnen Schritte fertiggestellt sein muss und wie lange Übergänge bzw. Testläufe aktiv sein sollen. Zudem müssen in der Unternehmensstatistik die Selbständigen eine eigene Auswertung erhalten. Dies ist im Hinblick auf ein neues Statusfeststellungsverfahren und die mögliche Einbindung der Selbständigen in einzelne oder alle Bereiche der sozialen Sicherung nötig. Zudem kann so die Bedeutung der Selbständigen für die Gesamtwirtschaft beziffert werden und passgenaue Förderung angelegt werden. Auch die Zugehörigkeit von Selbständigen zu den unterschiedlichen Wirtschaftszweigen kann so benannt werden. Es muss sichergestellt sein, das dieses Regelungsvorhaben zur Entlastung der Unternehmen führt.
- Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes FernUSG: Wir setzen uns für die Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes ein, da dieses Gesetz aus den 1970er Jahren veraltet ist, die berufliche Bildung behindert und das ursprüngliche Ziel - der Verbraucherschutz - mittlerweile wesentlich zielgenauer von den Verbraucherschutzgesetzen erreicht wird. Zudem stellt es eine unnötige Bürokratie dar, die keinen effektiven Nutzen mehr hat.
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