Schriftliche Frage 185 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wird die Bundesregierung den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans im Rahmen der Umsetzung der EU- Wiederherstellungsverordnun…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 185 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wird die Bundesregierung den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans im Rahmen der Umsetzung der EU- Wiederherstellungsverordnun…
Frage 185 (Harald Ebner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wann wird die Bundesregierung den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans im Rahmen der Umsetzung der EU- Wiederherstellungsverordnung spätestens an die EU-Kommission übermitteln zur Vermeidung eines langen Fristverzuges (vgl. www.wwf.de/2026/september/bundesreg ierung-laesst-einreichungsfrist-beim-nationalen-w iederherstellungsplan-verstreichen), und schließt die Bundesregierung aus, dass der Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf zur „Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ erst 2027 gefasst wird?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 5. Oktober 2026:
Die Erarbeitung des Entwurfs des Nationalen Wiederherstellungsplanes (NWP) ist weit fortgeschritten. Die Prüfung der zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen und hilfreichen Kommentare aus der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung wird allerdings noch zusätzliche Zeit in Anspruch zu nehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kommentare fachlich gründlich geprüft und der Entwurf des NWP noch einmal qualitativ verbessert werden kann. Eine sich hieran anschließende zeitnahe Einleitung der Ressortabstimmung und anschließende Kabinettbefassung – als Grundlage für die Übermittlung des Entwurfs an die Europäische Kommission – wird angestrebt. Die Europäische Kommission wurde über die Verzögerung in Kenntnis gesetzt. Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur wird weiterhin innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Eine zeitnahe Kabinettbefassung wird nach wie vor angestrebt.
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