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Schriftliche Frage 213 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Gründe liegen nach Kenntnis der Bundesregierung dafür vor, dass UNRWA im Einzelplan 23 nicht namentlich als Zuwendungsempfängerin aus…

dip / schriftliche_frage 09.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

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Schriftliche Frage 213 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Gründe liegen nach Kenntnis der Bundesregierung dafür vor, dass UNRWA im Einzelplan 23 nicht namentlich als Zuwendungsempfängerin aus… Frage 213 (Schahina Gambir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Gründe liegen nach Kenntnis der Bundesregierung dafür vor, dass UNRWA im Einzelplan 23 nicht namentlich als Zuwendungsempfängerin ausgewiesen wird, während zahlreiche andere internationale Organisationen dort ausdrücklich benannt sind? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 6. Oktober 2026: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert den so genannten Kernbeitrag von UNRWA („Programme Budget“) nicht und hat deshalb keinen gesonderten Finanzierungstitel für UNRWA. Dieser liegt in der Zuständigkeit des Auswärtigen Amts (Einzelplan 05). Das BMZ arbeitet mit UNRWA über konkrete Projekte der Entwicklungszusammenarbeit zusammen, die gemäß ihrem Zweck aus verschiedenen Titeln des Einzelplans 23 finanziert werden.

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