polradar

Schriftliche Frage 49 von Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass § 8a des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) Anwendung findet, welcher unter anderem vorschreibt, d…

dip / schriftliche_frage 27.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 49 von Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass § 8a des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) Anwendung findet, welcher unter anderem vorschreibt, d… Frage 49 (Dr. Ottilie Klein, CDU/CSU): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass § 8a des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) Anwendung findet, welcher unter anderem vorschreibt, dass Leistungen des Bundes nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten eingesetzt und nicht an Empfänger gewährt werden dürfen, die terroristische Vereinigungen sind oder terroristische Vereinigungen unterstützen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den schweren Terrorvorwürfen gegen UNRWA- Mitarbeiter sowie aus den antisemitischen und terrorverherrlichenden Inhalten, die UNRWA- Mitarbeiter verbreiten (www.juedische-allgemeine.de/isra el/paedagogen-des-hasses-unrwa-lehrer-feiern-ma ssaker-im-chat/; www.tagesschau.de/ausland/asie n/unrwa-mitarbeiter-gaza-00.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 25. September 2024: Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit streng darauf geachtet, eine Zweckentfremdung von Mitteln für Terrorismusunterstützung zu verhindern, und unternimmt weiterhin alle Anstrengungen, damit Mittel nicht für terroristische Aktivitäten oder terroristische Vereinigungen zweckentfremdet eingesetzt werden. Die Vorschrift des § 8a HG 2024 hat die Bundesregierung in ihrer Verwaltungspraxis umgesetzt. Internationale Organisationen sind mit einer Vertragsklausel zur umfassenden Kooperation zur Vermeidung von Terrorismusfinanzierung und -unterstützung verpflichtet worden. Die Organisationen erkennen die Verpflichtung der Bundesregierung unter § 8a HG 2024 an. Die Bundesregierung nimmt die Vorwürfe gegen UNRWA- Mitarbeitende sehr ernst und hat vom UNRWA Reformen zur weiteren Stärkung von Neutralität innerhalb der Organisation gefordert. Die Bundesregierung begrüßt, dass das Office of Internal Oversight Services (OIOS) der Vereinten Nationen die schwerwiegenden Vorwürfe der Beteiligung von insgesamt 19 UNRWA-Mitarbeitenden an den Terrorangriffen des 7. Oktober 2023 umfassend untersucht hat. Auf das Ergebnis der OIOS- Untersuchung, wonach gegen neun Mitarbeitende des UNRWA ausreichend Hinweise für eine mutmaßliche Beteiligung an den Terrorangriffen des 7. Oktober vorliegen, hat das UNRWA unmittelbar reagiert und die Zusammenarbeit mit den neun Mitarbeitenden beendet. Das UNRWA hat zudem einen Aktionsplan zur Umsetzung der 50 Empfehlungen aus dem Bericht der unabhängigen Untersuchungsgruppe unter Leitung der ehemaligen französischen Außenministerin Colonna vorgelegt, durch den die Neutralitätsmaßnahmen innerhalb der Organisation weiter gestärkt werden. Die Bundesregierung ist mit der Leitung des UNRWA regelmäßig im Gespräch und fordert die Umsetzung der Maßnahmen ein.

Relationen