Schriftliche Frage 9 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen sieht der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (Bundestagsdrucksache 21/7300) keine Einbeziehung von Ausgaben d…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 9 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen sieht der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (Bundestagsdrucksache 21/7300) keine Einbeziehung von Ausgaben d…
Frage 9 (Schahina Gambir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Aus welchen Gründen sieht der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (Bundestagsdrucksache 21/7300) keine Einbeziehung von Ausgaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für die zivile Unterstützung der Ukraine in die Bereichsausnahme für die Hilfe an völkerrechtswidrig angegriffene Staaten gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes vor, und welche Erwägungen waren hierfür maßgeblich?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 9. September 2026:
Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat sich in der Begründung der Beschlussempfehlung zur Änderung des Artikels 115 des Grundgesetzes bei der Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten auf „die im Einzelplan 60 veranschlagten Aufgaben für die Ertüchtigungshilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten des jeweiligen Haushaltsgesetzes“ bezogen (Bundestagdrucksache 20/15117, S. 23). Die im Epl. 23 veranschlagten Aufgaben fallen daher nicht darunter.
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