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Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V.

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. Tätigkeit: Berufsverband Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung hat die vorrangige Aufgabe, den Einfluss der Psychotherapeut*innen und die Bedeutung der Psychotherapie zu stärken. Psychotherapeut*innen im Sinne dieser Satzung sind Personen mit der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Psychologische Psychotherapeutin", "Psychologischer Psychotherapeut", "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin" oder "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" nach § 26 des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) in der Fassung vom 15. November 2019 (BGBI. I S- 1604) und Personen mit der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Psychotherapeutin" oder "Psychotherapeut" nach § 1 Absatz 1 PsychThG unabhängig davon, ob sie eine Gebietsbezeichnung zu führen berechtigt sind. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung sieht sich der Entwicklung des Berufsstandes und des Fachgebietes Psychotherapie unter Berücksichtigung der Besonderheiten psychotherapeutischer Verfahren und Tätigkeitsfelder verpflichtet. Geschlechtergerechtigkeit ist ein Grundprinzip der Arbeit innerhalb der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung. Bei der Zusammensetzung der Delegiertenversammlung und ihrer*ihres Vorsitzenden (§ 6), des Bundesvorstandes (§ 7), der Landesvorstände (§ 9) und der Ausschüsse (§ 6) innerhalb der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung wird dafür Sorge getragen, dass die unterschiedlichen Geschlechter in angemessenen Anteilen Verantwortung innerhalb der Organe wahrnehmen können. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung setzt sich mit ihrer Fachgruppe „Wissenschaft und Forschung“ verfahrensunabhängig für die fachlich hochstehende Weiterentwicklung des Fachgebiets Psychotherapie in seiner ganzen Breite in Lehre, Forschung und Patientenbehandlung ein. . Der Verein vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Insbesondere sind seine Aufgaben, a. die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Gesetzgeber, Kostenträgern, gesetzlichen Körperschaften, Behörden, Institutionen und Verbänden sowie in den Organen der Selbstverwaltung und in der Öffentlichkeit zu vertreten, b. für ein gutes Verhältnis der Mitglieder untereinander und zu den anderen Berufen des Gesundheitswesens zu sorgen, c. die Mitglieder in Fragen der Berufsausübung zu beraten, d. über berufspolitische Entwicklungen zu informieren, e. auf eine qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung hinzuwirken und f. bei der Anwendung psychotherapeutischer Verfahren und Methoden dafür Sorge zu tragen, dass dies entsprechend den wissenschaftlichen Standards geschieht, g. Wissenschaft und Forschung in der Psychotherapie zu fördern. Hierfür kann der Bundesvorstand eine wissenschaftliche Fachgruppe sowie einen wissenschaftlichen Beirat berufen. Der Verein erfüllt den Zweck nach Satz 1 insbesondere durch Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, die Förderung der Weiterbildung der Berufsträger sowie die Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Berufsgruppe. Die DPtV - engagiert sich für die Anliegen ihrer Mitglieder und vertritt erfolgreich deren Interessen gegenüber Politik, Institutionen, Behörden, Krankenkassen und in allen Gremien der Selbstverwaltung der psychotherapeutischen Heilberufe, - vertritt ihre Mitglieder in den Gremien der Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Vereinigungen und Psychotherapeutenkammern, - kooperiert mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbänden, - entwickelt neue innovative Versorgungsmodelle und -verträge zur Optimierung der psychotherapeutischen Versorgung und bringt diese in den politischen Diskurs ein, - setzt sich gegenüber den politischen Institutionen und bei den Krankenkassen für die Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen ein, - setzt sich unnachgiebig für bessere Vergütung und bessere Arbeitsbedingungen ein, - engagiert sich bei der Reform der Psychotherapeutenausbildung Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsversorgung; Hochschulbildung Regelungsvorhaben: - Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz: Die DPtV begrüßt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Stärkung der Gesundheitsversorgung insbesondere in der ambulanten Versorgung grundsätzlich. Kritisch betrachtet die DPtV die Rolle der Fachgesellschaften in Entscheidungsprozessen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die DPtV lehnt vor allem die geplante Ergänzung des § 96 Abs. 2a SGB V um das Einvernehmen der für die Sozialversicherungen zuständigen obersten Landesbehörden ab. - Krankenhausreform: Die DPtV begrüßt das Vorhaben der vollständigen Tarif Kosten Refinanzierung. Darüber hinaus werden Verbesserungen in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Psychiatrie und Psychosomatik vermisst. Die DPtV appelliert daher diese im Rahmen der Krankenhausreform zu berücksichtigen und stellt entsprechende Forderungen - Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten: Die DPtV begrüßt den Referentenentwurf , da für die organisatorischen Probleme, die im Zusammenhang mit der Durchführung der bisherigen Parcoursprüfungen bestehen, Lösungen gefunden werden müssen. Die DPtV unterstützt die Beibehaltung der anwendungsorientierten Parcoursprüfung mit dem Einsatz von Schauspielpersonen. Die Kombination der Kompetenzbereiche in zwei Prüfungen erscheint uns durchführbar, sodass es weiterhin möglich sein wird, die Kompetenzbereiche getrennt zu erfassen und zu bewerten. Dazu schlagen wir allerdings vor, in § 48 eine Festlegung zu treffen, die die Abfrage der Kompetenzbereiche anders aufteilt als im Referentenentwurf vorgesehen. Wir begrüßen außerdem, dass ein Mindestanteil von 20 Prozent der Prüfungsaufgaben sich auf Kinder und Jugendliche beziehen müssen. - Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte: Durch den am 5. Dezember zugesandten Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte soll es vulnerablen Patientinnen und Patienten ermöglicht werden, einen besseren Zugang zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung zu bekommen. Da es diesen Patientengruppen nur schwer möglich ist, sich im Gesundheitssystem zu orientieren und einen niedrigschwelligen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung zu erlangen, sollen Ermächtigungen zur Behandlung vulnerabler Personengruppen ermöglicht werden. Die DPtV begrüßt die Pläne des Gesundheitsministeriums, vulnerable Personengruppen zu unterstützen. - Sicherung der Aus- und Weiterbildung der Psychotherapeut*innen: - Absicherung der Weiterbildungsstätten: Die Weiterbildungsambulanzen brauchen die Möglichkeit, ihre Vergütung selbst mit den Krankenkassen zu verhandeln. - Ausreichende finanzielle Rahmenbedingungen: Gesetzliche Regelungen sind nötig, um bei wirtschaftlicher Betriebsführung die entstehenden Kosten in Praxen und Ambulanzen zu decken. - Ambulante Versorgung weiterentwickeln: - Entbürokratisierung - Versorgungssteuerung und Ausbau der Befugnisse - niedrigschwelliger Zugang zur ambulanten Psychotherapie - flexible Behandlungsangebote fördern - Überarbeitung der Bedarfsplanung - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie: - Kooperation stärken: Die Überweisungsbefugnis und die bessere Koordinierung der Hilfesysteme müssen durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen umgesetzt werden können. Die konsiliarische Tätigkeit in kinder- und jugendmedizinischen Praxen muss ausgebaut werden. - Hilfe an Schulen: Die psychotherapeutische Kompetenz und Erreichbarkeit von psychotherapeutischer Expertise muss an den Schulen gestärkt werden - Prävention ausbauen: Präventionsangebote für Risikogruppen und Familien mit psychisch kranken Kindern müssen flächendeckend etabliert werden. - Stationäre Versorgung bedarfsgerecht gestalten: - Klare Regelungen zur Personalstruktur und -verantwortung in Kliniken - Befugnisse der Psychotherapeut*innen erweitern - Digitalisierung: - Datenschutz und -sicherheit gewährleisten - Digitalisierung stärker am Nutzen orientieren - Digitale Anwendungen flexibel einsetzen - Prävention und Rehabilitation: - Prävention in Praxen ermöglichen - Psychotherapie in Rehabilitation und Teilhabe ausbauen - Psychische Gesundheit in Betrieben fördern - Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte: Die DPtV begrüßt den gelungenen Referentenentwurf für die Reform der Ärzte-ZV ausdrücklich; dies gilt sowohl für die verfahrensrechtlichen Regelungen als auch für die materiell-rechtlichen Teile. Wir sehen jedoch Potenzial für Veränderungen für die Vermeidung von Schwierigkeiten bei der Gesetzesanwendung und Ergänzungsbedarf. - Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege: Wir begrüßen, dass die Fraktionen CDU, CSU und SPD mit dem vorgelegten Änderungs-antrag Nr. 10 eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Weiterbildung der Fachpsychotherapeut*innen in Weiterbildungsambulanzen schaffen. Der Verhandlungsrahmen wird jedoch eng eingegrenzt. Wir schlagen daher Änderungen in § 120 Abs. 2 vor. - Reform der Notfallversorgung: Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung empfiehlt, die Versorgungsleistung und personellen Ressourcen der Psychotherapeut*innen stärker in den Fokus zu nehmen. Hierzu sollen die Befugnisse der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im SGB V erweitert werden um die Überweisungsbefugnis und die Befugnis, AU-Bescheinigungen auszustellen. - Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung: - Erweiterung auf ambulante Bereiche: Integration von Standards insbesondere zum PVS-Wechsel, in künftigen Verordnungs-Novellen das Potential der Digitalisierung für psychotherapeutische Praxen auszuschöpfen. - Förderung: Schaffen von Finanzhilfen für Praxen zur Umsetzung sinnvoller Schritte der Digitalisierung in der ambulanten Medizin und Psychotherapie. - Beteiligung der DPtV: Einbinden von Fachvertretern in die Governance Strukturen (§ 13 GIGV), um praxisnahe Lösungen zu sichern. - Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz): Die gesetzlichen Anpassungen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung und der Vergütungssystematik sollen verhindert um die hohe Qualität der psychotherapeutischen Versorgung langfristig zu erhalten. - Gesetz für Daten und Digitale Innovation im Gesundheitswesen (GEDIG): - freier und direkter Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung - digitale Zugangswege unterstützend und nicht verpflichtend - erhöhter Schutz der Daten aus psychotherapeutischen Behandlungen - Berücksichtigung der Psychotherapeut*innen bei den Regelungen zur E-Überweisung - Sicherstellung eines hohen Datenschutzes für Patient*innen - digitales Antrags- und Gutachterverfahren - stabile, sichere und einfache Systeme

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