Rede von Maren Kaminski (DIE LINKE) – 4 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des …
Teil von Protokoll der 101. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 3: 4 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes.
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Rede von Maren Kaminski (DIE LINKE) – 4 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des …
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Stellen Sie sich eine alleinerziehende Erzieherin vor, die sich zur Heilpädagogin weiterbilden möchte. Eine gute Nachricht; denn Fachkräfte in diesem Bereich werden dringend gebraucht. Für ihre Fortbildung greift sie auf die Errungenschaft unseres Sozialstaats zurück. Das Aufstiegs-BAföG wird ihr die weiterführende Qualifizierung finanziell ermöglichen – so weit die Theorie.
In der Realität sieht es anders aus. Unterbricht sie ihre Beschäftigung für eine Vollzeitfortbildung, stehen ihr monatlich rund 1 400 Euro zur Verfügung, den Kinderbetreuungszuschlag eingerechnet. Allein die Miete verschlingt davon in vielen Städten mindestens die Hälfte. Entscheidet sie sich für eine berufsbegleitende Teilzeitfortbildung, entfällt die Unterhaltsförderung. Trotz gleichbleibender Belastung bleiben ihr bei einer halben Stelle vielleicht 1 500 Euro netto, über 1 000 Euro weniger als vorher. Viele greifen daher auf ein KfW-Darlehen zurück, um die Fortbildung zu finanzieren. Der staatliche Anreiz zum beruflichen Aufstieg besteht also darin, dass man sich dafür verschulden darf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Erzieherin fragt sich dann doch nicht mehr, ob sie den Abschluss schafft. Sie wird sich fragen, ob sie sich den beruflichen Aufstieg überhaupt leisten kann.
Und auch nach Ihrer Reform bleibt für viele die Antwort: Nein. Dabei haben Sie im Koalitionsvertrag geschrieben, was nötig wäre: Gebührenfreiheit, eine bessere Teilzeitförderung und die Möglichkeit einer zweiten Fortbildung auf derselben Stufe.
Und was liefern Sie? Etwas höhere Förderhöchstbeträge, etwas mehr Darlehenszuschuss und ganze 10 Euro zusätzlich für die Kinderbetreuung.
Sehr großzügig, werte Kolleginnen und Kollegen.
Der Haushaltsentwurf passt zu diesem Reförmchen. Die Mittel für das Aufstiegs-BAföG werden nicht entsprechend erhöht. Sie versprechen strukturelle Verbesserungen, finanzieren sie aber nicht. Trotz Fachkräftemangels und trotz Ihres Versprechens, berufliche und akademische Bildung gleichwertig zu machen, verwalten Sie die Stagnation.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Gleichwertigkeit, die nichts kosten darf, bleibt eine Sonntagsrede.
Wir fordern Sie daher auf: Stocken Sie den AFBG-Erhöhungsbetrag auf mindestens 360 Euro auf! Erhöhen Sie die Zuschüsse für Lebenspartner/-innen und Kinder auf mindestens 260 Euro! Berechnen Sie den Unterhaltsbedarf nach dem Bedarfssatz für Studierende wie beim BAföG! Und öffnen Sie die Förderung für Teilzeitauszubildende!
Kolleginnen und Kollegen, höhere Fördergrenzen allein schaffen keine gleichen Chancen. Entscheidend ist, ob Menschen sich den Lebensunterhalt in der Aufstiegsförderung leisten können. Nur so schaffen wir eine deutliche Attraktivitätssteigerung der beruflichen Aufstiegsbildung.
Vielen Dank.
Relationen
- part_of → Protokoll der 101. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
- part_of_vorgang → Weiterbildung für alle möglich machen - Aufstiegs-BAföG jetzt grundlegend reformieren
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