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Bildung bezahlbar machen - BAföG-Reform jetzt

dip / drucksache 15.10.2025 · WP 21 · 21/2234 · Antrag · Original ↗

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Bildung bezahlbar machen - BAföG-Reform jetzt [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2234 21. Wahlperiode 15.10.2025 Antrag der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Timon Dzienus, Hanna Steinmüller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bildung bezahlbar machen – BAföG-Reform jetzt Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das BAföG ist seit über 50 Jahren ein zentraler Pfeiler der Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. Es soll jungen Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft ein Studium oder eine schulische Ausbildung ermöglichen. In seiner aktuellen Ausgestaltung ist es aber immer weniger in der Lage, diese Ziele zu erfüllen. Obwohl 36 Prozent der Studierenden armutsgefährdet sind, ist die Zahl der BAföG- Geförderten 2024 auf den niedrigsten Stand seit dem Jahr 2000 gesunken – auf nur noch 612.800 Personen und im Vergleich zum Vorjahr um 3,6 Prozent. Damit erhalten nur noch etwa 11,5 Prozent aller Studierenden BAföG. Gleichzeitig haben sich die Lebenshaltungskosten dramatisch erhöht. Während die durchschnittlichen Kosten für ein WG-Zimmer auf dem freien Markt im Schnitt bei 505 Euro monatlich liegen, verharrt die aktuelle BAföG-Wohnkostenpauschale bei 380 Euro. In Hochschulstädten wie Berlin oder München zahlen Studierende sogar durchschnittlich 650 oder 750 Euro Miete. Über 60 Prozent der Studierenden, die alleine oder in Wohngemeinschaften wohnen sind von Mietkosten überlastet, 40 Prozent aller Studierenden könnten spontan keine größeren unerwarteten Ausgaben stemmen wie beispielsweise eine kaputte Waschmaschine zu ersetzen. Etwa ein Drittel der Studierenden muss laut 22. Sozialerhebung mit weniger als 800 Euro im Monat auskommen. Die Ampel-Koalition hat in zwei Reformen die Bedarfssätze um über 11 Prozent und die Wohnkostenpauschale um fast 17 Prozent erhöht – die höchste prozentuale Anhebung, die eine Regierung je im BAföG ermöglicht hat. Zudem wurde der Studienfachwechsel erleichtert und die Bezugsdauer durch das Flexibilitätssemester verlängert. Durch die Anhebungen der Freibeträge um insgesamt 27 Prozent und der Altersgrenze auf 45 Jahre, sind wieder mehr Menschen antragsberechtigt. Wichtige Reformschritte waren auch die Einführung eines Nothilfemechanismus für Krisen auf dem studentischen Arbeitsmarkt und die Studienstarthilfe für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien von 1000 Euro. Auf diesen Verbesserungen gilt es jetzt aufzubauen, da die Steigerung der Lebenserhaltungskosten weitere Reformschritte nötig machen. Während die Bundesregierung im Koalitionsvertrag eine umfassende BAföG-Reform angekündigt hat, sinken die Ansätze für das BAföG im Haushaltsentwurf 2026 um 250 Mio. Euro. Dies steht im direkten Widerspruch zu den Reformversprechen, die zunächst einmal aufgeschoben werden, während die Bundesregierung sehr zügig Rentenversprechen wie Aktivrente, Mütterrente und Haltelinien umsetzt. Dies sendet ein fatales Signal an hunderttausende junge Menschen. Jetzt ist der Zeitpunkt für eine grundlegende Neuaufstellung: Wir brauchen eine echte Trendwende für ein BAföG, das der Lebensrealität junger Menschen umfassend entspricht, echte Chancengerechtigkeit herstellt und bürokratische Hürden beseitigt. Und wir brauchen eine strukturell verankerte Informationskampagne, damit alle, die anspruchsberechtigt sind, auch ihren Anspruch geltend machen. Würden alle Anspruchsberechtigten einen Antrag stellen, läge die Quote der BAföG-Empfänger bei 27 bis 34 Prozent und nicht bei aktuell knapp 11 Prozent. Anstatt Nullrunden zu fahren und auf spätere Reformschritte zu vertrösten, muss die Entlastung sofort einsetzen. Von einer BAföG-Reform profitieren nicht nur Studierende. Auch jungen Menschen in Aus- oder Weiterbildung würden durch Leistungssteigerungen entlastet werden, da die Bedarfssätze des Aufstiegs-BAföG (§ 10 AFBG) und der Berufsausbildungsbeihilfe (§ 61 SGB III) daran gekoppelt sind. Dies ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit: BAföG zahlt sich langfristig für den Staat aus, durch höhere Steuereinnahmen, Produktivität und Innovationskraft. Das BAföG ist kein Kostenpunkt für den Staat, sondern eine Investition in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und künftige Generationen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, umgehend einen Gesetzentwurf zur Novellierung des BAföG ab dem Sommersemester 2026 vorzulegen, der folgende Regelungen enthält: 1. Die BAföG-Grundbedarfssätze werden auf das Niveau des Bürgergeld- Regelsatzes angehoben. Der Grundbedarf für Studierende wird von 475 Euro auf 563 Euro erhöht, der Grundbedarfssatz für Schüler*innen-BAföG, AFBG und Berufsausbildungsbeihilfe wird analog dazu angehoben. 2. Einen Mechanismus, der die Höhe der Grundbedarfssätze automatisch an die Höhe des Bürgergeld-Regelsatzes anpasst. Dieser soll auch die Anpassung an die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für selbst versicherte Bezieher*innen und die realen Steigerungen in den Zusatzbeiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung im Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag berücksichtigen. 3. Die Wohnkostenpauschale wird dynamisch an das regionale Mietniveau angepasst und orientiert sich an den Stufen der Wohngeldverordnung, um den tatsächlichen Wohnkosten Rechnung zu tragen. 4. Eine monatliche 100-Euro-Pauschale für anfallende Ausbildungskosten und Ausbildungsmittel wie Fachbücher, Kopien, Schreibwaren, Labormaterialien oder digitale Geräte. 5. Die Einkommensfreibeträge für Eltern, Ehegatten und Lebenspartner*innen werden um weitere 10 Prozent angehoben, sodass mehr Studierende Anspruch auf Förderung haben. 6. Über die Förderhöchstdauer hinaus kann BAföG grundsätzlich für zwei Semester (Flexibilitätssemester) bezogen werden, um unterschiedliche Lebensumstände und verzögerte Studienverläufe besser abfangen zu können. 7. Ein Wechsel der Fachrichtung hat keine Auswirkungen auf die Förderhöchstdauer. 8. Ein Teilzeitstudium ist grundsätzlich BAföG-förderfähig, soweit aufgrund von Kindern, Pflege, Ehrenamt oder Arbeit ein Vollzeitstudium nicht möglich ist. 9. Die Rückzahlungs-Höchstgrenze des BAföG-Darlehen wird auf 38 Raten und damit knapp 5.000 Euro abgesenkt. Damit wird der Darlehensanteil in der Regelförderung zugunsten des Zuschussanteils abgeschmolzen. 10. Für Leistungen nach dem BAföG ist eine einmalige voll digitalisierte Antragstellung notwendig. Dabei greift die Bewilligungsbehörde unter Beachtung des Datenschutzes auf alle vorhandenen Daten zurück, die dem Staat vorliegen. Folgebewilligungen erfolgen automatisch und antragslos, es sei denn, die Anspruchsvoraussetzungen entfallen oder ändern sich. Diese sind anzuzeigen. Der Leistungsnachweis nach dem vierten Fachsemester entfällt. 11. Im digitalen BAföG-Antragsverfahren wird die Möglichkeit geschaffen, einen fristwahrenden Antrag als Vorstufe zum Vollantrag einzureichen. Damit wird sichergestellt, dass Studierende ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt Anspruch auf Leistungen geltend machen können, auch wenn die vollständige Antragstellung noch Zeit erfordert. 12. Etablierung eines niedrigschwelligen Chatbots und BAföG-Rechners, die den Studierenden ein realistisches Bild über die Anspruchsberechtigung und Beratungsangebote vermitteln. 13. Bezüge aus der Waisenrente oder Waisengeld werden gemäß § 23 bis zu einer Höhe von 520 Euro monatlich nicht auf das BAföG angerechnet. 14. Einkommen aus curricularen Pflichtpraktika werden in § 23 anrechnungsfrei gestellt. Berlin, den 14. Oktober 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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