Protokoll der 975. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 975. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 975
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
975. Sitzung
Berlin, Freitag, den 15. März 2019
I n h a l t :
Gedenken an die Opfer des Terroranschlags in
Neuseeland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
1. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 104b, 104c, 104d, 125c, 143e)
(Drucksache 88/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Doris Ahnen (Rheinland-Pfalz),
Berichterstatterin . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 109*
Winfried Kretschmann (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65, 109*
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 68
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) . 69
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 72
Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Hessen) . . 73
Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen) . 74
Marco Tullner (Sachsen-Anhalt) . . . . . 76
Christian Görke (Brandenburg) . . . . . . 110*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 79
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
2. Gesetz zu Übergangsregelungen in den
Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit,
Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem
Austritt des Vereinigten Königreichs
Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen
Union (Drucksache 82/19, zu Drucksache
82/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111*
3. Drittes Gesetz zur Änderung des
Seearbeitsgesetzes (Drucksache 83/19 [neu]) . . . 85
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111*
4. Gesetz über steuerliche und weitere
Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten
Königreichs Großbritannien und Nordirland aus
der Europäischen Union (Brexit-
Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG) (Drucksache
84/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
5. Zweites Gesetz zur Änderung des
Transplantationsgesetzes – Verbesserung der
Zusammenarbeit und der Strukturen bei der
Organspende (Drucksache 85/19) . . . . . . . . 85
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111*
6. Drittes Gesetz zur Änderung des BDBOS-
Gesetzes (Drucksache 86/19) . . . . . . . . . . . 85
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111*
7. Gesetz zur Verbesserung der Information
über einen Schwangerschaftsabbruch
(Drucksache 89/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
8. Gesetz zur Revision 3 des Übereinkommens
vom 20. März 1958 über die Annahme
einheitlicher technischer Vorschriften für
Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände
und Teile, die in Radfahrzeuge(n)
eingebaut und/oder verwendet werden können,
und die Bedingungen für die gegenseitige
Anerkennung von Genehmigungen, die nach
diesen Vorschriften erteilt wurden
(Drucksache 87/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111*
9. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über den Aufenthalt, die
Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im
Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder
Schleswig-Holstein und Bremen –
(Drucksache 621/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Beschluss: Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 93
10. Entwurf eines
Strafrechtsänderungsgesetzes – Einführung einer eigenständigen
Strafbarkeit für das Betreiben von
internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren
und Dienstleistungen – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen und Bayern, Hessen –
(Drucksache 33/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 91
Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . . 92
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag in der festgelegten
Fassung – Bestellung von Minister Peter
Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
11. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung
von Hafenplanungen
(Hafenplanungsbeschleunigungsgesetz) – Antrag der Länder
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-
Holstein – (Drucksache 70/19) . . . . . . . . . . 85
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Bestellung von
Senator Martin Günthner (Bremen) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111*
12. Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der
Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
– gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag
des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 94/19) . . . . 93
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 93
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
13. Entschließung des Bundesrates
„Arbeitszeiten an die Herausforderungen der
digitalisierten Arbeitswelt anpassen“ – Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache
24/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 113*
Beschluss: Keine Annahme der
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
14. Entschließung des Bundesrates:
„Arbeitnehmerrechte für Paketbotinnen und
Paketboten sichern;
Nachunternehmerhaftung für die Zahlung der
Sozialversicherungsbeiträge auf die Unternehmen der
Zustellbranche ausweiten“ – Antrag der Länder
Niedersachsen und Bremen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 92/19) . . . . . . 96
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 114*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
15. Entschließung des Bundesrates: Einführung
von kameragestützten
Überwachungssystemen in Schlachthöfen zur Verbesserung
des Tierschutzes für Schlachttiere – Antrag
der Länder Niedersachsen, Nordrhein-
Westfalen – (Drucksache 69/19) . . . . . . . . . 85
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 111*
16. Entschließung des Bundesrates:
„Betretungsrechte für Tierschutzkontrollen in
Verarbeitungsbetrieben für Tierische
Nebenprodukte und Rückverfolgbarkeit von Falltieren“
– Antrag des Landes Niedersachsen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 93/19) 96
Barbara Otte-Kinast (Niedersachsen) . . 96
Mitteilung: Überweisung an den Ausschuss
für Agrarpolitik und Verbraucherschutz . . 97
17. Entschließung des Bundesrates zur
Weiterentwicklung der Pflegeversicherung –
Antrag der Länder Hamburg, Berlin, Bremen,
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 106/19) . . . . . . . . . . . . . 77
Dr. Peter Tschentscher (Hamburg) . . . 77
Dilek Kolat (Berlin) . . . . . . . . . . . . 78
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 80
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
18. a) Entschließung des Bundesrates zum
Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
– Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 22/19)
b) Entschließung des Bundesrates zur
Einschränkung von Mikroplastikeinträgen
– Antrag der Länder Hamburg, Thüringen
und Berlin, Bremen – (Drucksache 73/19) 97
Jens Kerstan (Hamburg) . . . . . . . . . . 97, 116*
Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 98
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 115*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115*
Roger Lewentz (Rheinland-Pfalz) . . . . 115*
Beschluss zu a) und b): Annahme einer
Entschließung in der festgelegten Fassung . . . 99
19. Entschließung des Bundesrates für eine
flächendeckende Mobilfunkversorgung in
Deutschland – Antrag der Länder
Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz –
(Drucksache 67/19)
in Verbindung mit
45. Entschließung des Bundesrates: Erhöhung der
Förderquoten im Bundesförderprogramm
Breitband – Antrag der Länder Schleswig-
Holstein und Niedersachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 111/19) . . . . . 81
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 82
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 83
Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur . . . . . . . . . . . . . 84
Roger Lewentz (Rheinland-Pfalz) . . . . 110*
Beschluss zu 19: Annahme der Entschließung
nach Maßgabe der beschlossenen
Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Beschluss zu 45: Die Entschließung wird
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
20. Entschließung des Bundesrates zum
Transport von Gefahrgut auf
Großcontainerschiffen – Antrag der Länder Niedersachsen,
Schleswig-Holstein und Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 68/19) . . 99
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 99
21. Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für
eine Empfehlung des Rates zum Zugang zum
Sozialschutz für Arbeitnehmer und
Selbständige (Drucksache 80/19) . . . . . . . . . . . 85
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 111*
22. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren
Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur
Änderung von Finanzmarktgesetzen –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 52/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 111*
23. Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit
in der Arzneimittelversorgung (Drucksache
53/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
Susanna Karawanskij (Brandenburg) . . 99
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
24. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Verbesserung der Registrierung und des
Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen
Zwecken (Zweites
Datenaustauschverbesserungsgesetz – 2. DAVG) (Drucksache 54/19) 100
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 117*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
25. Entwurf eines Sechsundzwanzigsten Gesetzes
zur Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)
(Drucksache 55/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
bei der Bundesministerin für Bildung
und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 102
Susanna Karawanskij (Brandenburg) . . 117*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
26. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Fahrlehrergesetzes (Drucksache 56/19) . . . 85
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112*
27. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll
vom 11. Juni 2014 zum Übereinkommen
Nr. 29 der Internationalen
Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder
Pflichtarbeit (Drucksache 57/19) . . . . . . . . . 85
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 111*
28. Zwischenbericht zur Funktionsweise der
Allgemeinen
Verbraucherschlichtungsstelle – gemäß § 43 Absatz 3 VSBG –
(Drucksache 650/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 112*
29. Klimaschutzbericht 2018 (Drucksache
76/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 104
30. a) Jahresgutachten 2018/2019 des
Sachverständigenrates zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
– gemäß § 6 Absatz 1 SachvRatG –
(Drucksache 579/18)
b) Jahreswirtschaftsbericht 2019 der
Bundesregierung – gemäß § 2 Absatz 1
StabG – (Drucksache 65/19) . . . . . . . . . . 85
Beschluss zu a) und b): Kenntnisnahme . . . . 112*
31. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2006/112/EG des
Rates vom 28. November 2006 in Bezug auf
Vorschriften für Fernverkäufe von
Gegenständen und bestimmte inländische
Lieferungen von Gegenständen
COM(2018) 819 final; Ratsdok. 15471/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 634/18, zu Drucksache 634/18) 104
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 104
32. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im
Hinblick auf die Einführung bestimmter
Anforderungen für Zahlungsdienstleister
COM(2018) 812 final; Ratsdok. 15508/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 638/18, zu Drucksache 638/18 ) 104
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 104
33. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010
im Hinblick auf die Stärkung der
Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei
der Betrugsbekämpfung
COM(2018) 813 final; Ratsdok. 15509/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 639/18, zu Drucksache 639/18) 104
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 104
34. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014
hinsichtlich bestimmter Vorschriften für den
Europäischen Meeres- und Fischereifonds
aufgrund des Austritts des Vereinigten
Königreichs aus der Union
COM(2019) 48 final; Ratsdok. 5668/19
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 49/19, zu Drucksache 49/19) . . 104
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 119*
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
35. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur
Koordinierung der Systeme der sozialen
Sicherheit und der Verordnung (EG) Nr.
987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für
die Durchführung der Verordnung (EG) Nr.
883/2004
COM(2016) 815 final; Ratsdok. 15642/16
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 761/16, zu Drucksache 761/16) 104
Ulrike Hiller (Bremen) . . . . . . . . . . 105
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 106
36. Erste Verordnung zur Änderung der
Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach
§ 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
(Drucksache 42/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112*
37. Erste Verordnung zur Durchführung des
Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr
2019 (Drucksache 50/19, zu Drucksache
50/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112*
38. Siebzehnte Verordnung zur Änderung der
Arzneimittelverschreibungsverordnung
(Drucksache 43/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112*
39. Verordnung zur Anpassung von
Verordnungen zum Bundesmeldegesetz an die
Verordnung (EU) 2016/679 (Drucksache
41/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112*
40. Verordnung zur Bereinigung der Eisenbahn-
Verkehrsordnung (Drucksache 44/19) . . . . 106
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
41. Erste Verordnung zur Änderung der Mess-
und Eichgebührenverordnung und der
Mess- und Eichverordnung (Drucksache
51/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 112*
42. Benennung eines Mitglieds für den Beirat
Deutschlandstipendium beim
Bundesministerium für Bildung und Forschung – gemäß
§ 12 StipG i.V.m. § 5 StipV – (Drucksache
79/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 79/1/19 . . . . . . . . . . . . . . 112*
43. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 77/19, zu Drucksache
77/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 112*
44. Erstes Gesetz zur Änderung des
Tabakerzeugnisgesetzes – gemäß Artikel 80 Absatz 2
GG – Geschäftsordnungsantrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 26/19)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
46. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der
Verwaltungsgerichtsordnung – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 113/19) 94
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 94
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
47. Entschließung des Bundesrates:
Altersvorsorge verbessern – Altersarmut bekämpfen
– Antrag des Landes Schleswig-Holstein
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
116/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
48. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
– gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – (Drucksache
122/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 122/19 . . . . . . . . . . . . . . . . 112*
49. Dreizehntes Gesetz zur Änderung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drucksache
117/19)
in Verbindung mit
50. Neuntes Gesetz zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 118/19) . . . 86
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 86
Jens Kerstan (Hamburg) . . . . . . . . . 88
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit 89
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 113*
Beschluss zu 49 und 50: Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 91
51. Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach
§ 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des
Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem
Vorschlag einer Satzungsänderung der
Europäischen Investitionsbank vom
15. Oktober 2018 (Drucksache 119/19) . . . . 106
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 23
Absatz 1 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 107
52. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums
des Deutschen Instituts für
Menschenrechte – gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 9
DIMRG – (Drucksache 107/19) . . . . . . . . . 107
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag
des Ständigen Beirats in Drucksache
107/1/19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 108
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D a n i e l G ü n t h e r ,
Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
Vizepräsident M i c h a e l M ü l l e r ,
Regierender Bürgermeister des Landes Berlin – zeitweise –
Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é ,
Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und
Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des
Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r i n :
Ulrike Hiller (Bremen)
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Manfred Lucha, Minister für Soziales und Integration
B a y e r n :
Dr. Markus Söder, Ministerpräsident
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Medien
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
B e r l i n :
Michael Müller, Regierender Bürgermeister
Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Christian Görke, Minister der Finanzen
Susanna Karawanskij, Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
B r e m e n :
Dr. Carsten Sieling, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Karoline Linnert, Bürgermeisterin, Senatorin für
Finanzen
Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Entwicklungszusammenarbeit,
Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen
beim Bund, für Europa und
Entwicklungszusammenarbeit
Dr. Joachim Lohse, Senator für Umwelt, Bau und
Verkehr
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Jens Kerstan, Senator, Präses der Behörde für
Umwelt und Energie
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des
Landes Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Kultusminister
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa
N i e d e r s a c h s e n :
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Barbara Havliza, Justizministerin
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Grant Hendrik Tonne, Kultusminister
Barbara Otte-Kinast, Ministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Armin Laschet, Ministerpräsident
Peter Biesenbach, Minister der Justiz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten
Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen
Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Jürgen Lennartz, Staatssekretär, Chef der
Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim
Bund
S a c h s e n :
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt,
Landwirtschaft und Energie
Marco Tullner, Minister für Bildung
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Monika Heinold, Finanzministerin
Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz,
Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Heike Taubert, Finanzministerin
Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie
und Naturschutz
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und
Forschung
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft
Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit
Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Bildung und Forschung
975. Sitzung
Berlin, den 15. März 2019
Beginn: 9.33 Uhr
Präsident Daniel Günther: Meine sehr geehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
eröffne die 975. Sitzung des Bundesrates.
Mit Entsetzen und Trauer haben wir von den
Ereignissen in Neuseeland gehört. Wir verurteilen die
sinnlose Gewalt auf das Äußerste. Unsere Gedanken sind bei
den Verletzten, den Toten, den Angehörigen, den
Familien, bei der gesamten Nation. Halten wir einen Moment
inne! – Vielen Dank.
Gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung werden
Veränderungen in der Mitgliedschaft in unserer Sitzung
bekanntgegeben:
Am 18. Januar wurden die Mitglieder der neuen
Hessischen Landesregierung ernannt.
Ihnen, lieber Herr Ministerpräsident Bouffier, haben
wir bereits in der letzten Sitzung zu Ihrer Wiederwahl
gratuliert.
Es bleibt noch mitzuteilen, dass Herr
Ministerpräsident Volker B o u f f i e r , die Staatsministerinnen
Frau Lucia P u t t r i c h , Frau Priska H i n z und
Frau Eva K ü h n e - H ö r m a n n sowie Herr
Staatsminister Tarek A l - W a z i r zu ordentlichen
Mitgliedern des Bundesrates bestellt wurden.
Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden
zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates bestellt.
Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit
den Kolleginnen und Kollegen.
Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 52 Punkten vor.
TOP 44 wird abgesetzt.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden Punkt 17 und
die verbundenen Punkte 19 und 45 – in dieser
Reihenfolge – behandelt. Nach TOP 7 werden die verbundenen
Punkte 49 und 50 beraten. Nach TOP 12 wird Punkt 46
aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge
unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung?
Dann ist sie so festgestellt.
Wir kommen zu Punkt 1:
TOP 1
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel
104b, 104c, 104d, 125c, 143e) (Drucksache 88/19)
Das Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschuss
zurück. Zur Berichterstattung erteile ich Frau
Staatsministerin Ahnen (Rheinland-Pfalz) das Wort.
Doris Ahnen (Rheinland-Pfalz), Berichterstatterin:
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, das
der Bundesrat heute berät, sollen die Möglichkeiten des
Bundes konkretisiert beziehungsweise erweitert werden,
die Länder bei der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben
durch Finanzhilfen zu unterstützen.
Dies betrifft den Bildungsbereich – durch eine
Änderung von Artikel 104c – und den sozialen Wohnungsbau
– durch einen neuen Artikel 104d – sowie eine mögliche
Erhöhung und Dynamisierung der Mittel nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – durch eine
Anpassung von Artikel 125c.
Zudem enthält das Gesetz eine Erweiterung des
Artikels 104b, der die Bedingungen für die Ausreichung von
Finanzhilfen des Bundes sowie Regelungen zur Kontrolle
der Mittelverwendung durch die Länder berührt.
Schließlich wird in Artikel 143e die im Rahmen der
Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
vorgenommene einfachgesetzliche Regelung zu Planung,
Bau und Verwaltung von Bundesautobahnen und -straßen
auch verfassungsrechtlich abgesichert.
Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz in seiner
Sitzung am 29. November 2018 beschlossen.
Der Bundesrat hat zu dem Gesetz am 14. Dezember
2018 den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der
grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen.
Der Vermittlungsausschuss hat sich am 30. Januar
2019 konstituiert und eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die
dreimal getagt und im Anschluss dem
Vermittlungsausschuss ihren Diskussionsstand übermittelt hat. Der
Vermittlungsausschuss hat auf dieser Grundlage am 20.
Februar 2019 beschlossen, eine Empfehlung zur Änderung
des Gesetzes nach bestimmten Maßgaben an Bundesrat
und Deutschen Bundestag zu richten.
Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetz zur
Änderung des Grundgesetzes gemäß den Empfehlungen des
Vermittlungsausschusses in seiner Sitzung am 21.
Februar 2019 zugestimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die
vorliegende und heute vom Bundesrat beratene Empfehlung
des Vermittlungsausschusses sieht insbesondere die
folgenden Änderungen gegenüber dem ursprünglichen
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom
Dezember 2018 vor:
Erstens. Durch die vom Vermittlungsausschuss
vorgeschlagene Neuformulierung von Artikel 104c kann der
Bund künftig Finanzhilfen für gesamtstaatlich
bedeutsame Investitionen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit
der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren.
Darüber hinaus soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass
besondere, mit den Investitionen unmittelbar verbundene
und befristete Ausgaben ebenfalls durch den Bund
finanziert werden können.
Im Vergleich zu Finanzhilfen außerhalb des
Bildungsbereichs werden durch die vorgeschlagene Neufassung
von Artikel 104c die Kontrollrechte des Bundes mit Blick
auf die Verwendung der Mittel dahin gehend
eingeschränkt, dass die Bundesregierung lediglich die Vorlage
von Berichten und anlassbezogen die Vorlage von Akten
verlangen kann.
Zweitens. Die vorgeschlagene Neuformulierung von
Artikel 104b nimmt eine Änderung bezüglich der
Regelung zur Bereitstellung eigener Mittel der Länder im
Kontext der jeweiligen Finanzhilfe des Bundes vor.
Durch einen neuen Satz 5 in Artikel 104b wird nunmehr
bestimmt, dass die Mittel des Bundes zusätzlich zu
eigenen Mitteln der Länder bereitgestellt werden.
Drittens. Der neu in das Grundgesetz eingefügte
Artikel 104d ermöglicht künftig auch Finanzhilfen des
Bundes für Investitionen im Bereich des sozialen
Wohnungsbaus. Die Kontrollrechte des Bundes gemäß Artikel 104b
sollen hier uneingeschränkt gelten. Der Vorschlag des
Vermittlungsausschusses ist inhaltlich unverändert
gegenüber dem ursprünglichen Bundestagsbeschluss. Der
Bezug von Artikel 104d auf die Vorgaben im geänderten
Artikel 104b bedarf jedoch einer redaktionellen
Anpassung, die in der Empfehlung des
Vermittlungsausschusses abgebildet ist.
Viertens. Schließlich sieht Artikel 125c vor, dass das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ab sofort und
nicht erst ab dem Jahr 2025 verändert – und damit
gegebenenfalls auch der Umfang der Mittel des Bundes
angepasst – werden kann. Auch hier gibt es gegenüber dem
ursprünglichen Bundestagsbeschluss inhaltlich keine
Änderung.
Der Vermittlungsausschuss hat außerdem zwei
Begleiterklärungen zu seiner Beschlussempfehlung
beschlossen, die eine Bitte an die Kommission
„Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und eine erläuternde
Klarstellung betreffen. Ich gebe diese beiden
Begleiterklärungen heute vereinbarungsgemäß zu Protokoll1.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und
Herren, erlauben Sie mir zuletzt eine persönliche
Anmerkung zu Ausgangslage, Verlauf und Ergebnis des
Vermittlungsverfahrens!
Auf Seiten der Länder gab es zunächst
unterschiedliche Schwerpunkte bei der Frage, welche Passagen im
ursprünglichen Gesetzesbeschluss des Deutschen
Bundestages mit welcher Zielrichtung in den Beratungen
des Vermittlungsausschusses zu diskutieren und nach
Möglichkeit anzupassen seien. Das wurde auch im
Bundesratsplenum im Dezember 2018 deutlich. Und wer die
Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages oder die
zugehörigen Medienberichte verfolgt hat, konnte
erkennen, dass auch die Vertreter des Bundes zum Teil
unterschiedliche Perspektiven einnahmen in der Frage, welche
Arten von Finanzhilfen des Bundes unter welchen
Bedingungen künftig möglich sein sollten.
Umso bemerkenswerter ist es, dass uns heute bereits
nach vergleichsweise kurzer Zeit ein Vorschlag des
Vermittlungsausschusses vorliegt. Ohne die – auch bei
unterschiedlichen Sichtweisen – an der Sache
ausgerichteten Beiträge aller Beteiligten im Rahmen der
Beratungen wäre dieses Ergebnis nicht möglich gewesen.
Auch im Namen des Abgeordneten Andreas J u n g ,
des Ko-Vorsitzenden in der Arbeitsgruppe, möchte ich
den Mitgliedern der Arbeitsgruppe des
Vermittlungsausschusses für ihre Mitarbeit auf diesem Weg noch einmal
herzlich danken.
Nach meiner Überzeugung wird durch die vom
Vermittlungsausschuss nunmehr vorgeschlagenen Rege-
1 Anlage 1
lungen ein guter, sachlich begründbarer und die
unterschiedlichen Interessen ausgewogen berücksichtigender
Rahmen für die künftige Zusammenarbeit von Bund und
Ländern in wichtigen Politikbereichen gesetzt. Wir
gewährleisten dadurch, dass auch zukünftig in
bestimmten Aufgabenbereichen und bei gesamtstaatlich
bedeutsamen Investitionsvorhaben ein gemeinsames
finanzielles Engagement von Bund und Ländern unter
Wahrung der Haushaltsautonomie der Länder möglich
sein wird. – Vielen Dank.
Präsident Daniel Günther: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen vor. Als Erstes hat das
Wort Herr Ministerpräsident Kretschmann aus Baden-
Württemberg.
Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg):
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Vor
fast genau drei Monaten haben wir in diesem Hohen
Haus nach einer historischen Debatte die vom Bundestag
beschlossenen Grundgesetzänderungen im Bereich der
Bund-Länder-Finanzen gestoppt und einstimmig den
Vermittlungsausschuss angerufen.
Nach kurzen, aber dafür umso intensiveren
Beratungen haben wir am 20. Februar 2019 im
Vermittlungsausschuss ein Ergebnis erzielt. Damit machen wir den Weg
frei für die seit mehr als zwei Jahren ins Schaufenster
gestellten 5 Milliarden Euro zur Digitalisierung unserer
Schulen. Das ist ein wichtiger Schritt im Interesse unserer
Kinder.
Für den Einsatz und die konstruktive Mitarbeit aller
Beteiligten danke ich ausdrücklich.
Ich will aber nicht verhehlen, dass wir zu diesem
Ergebnis auch besser, schneller und vor allem ohne
Grundgesetzänderungen hätten kommen können, nämlich
wenn die Mehrheit unserem gemeinsam mit Nordrhein-
Westfalen, Hessen, Bayern und Sachsen eingebrachten
Vorschlag gefolgt wäre. Der sah vor, die für den
Digitalpakt zugesagten Mittel auf der Grundlage des
Artikels 106 Absatz 3 Satz 3 Grundgesetz durch Änderung
des Finanzausgleichsgesetzes auf die Länder zu
übertragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zentraler Punkt bei
der Bewertung der Ergebnisse des
Vermittlungsausschusses ist für mich und meine Landesregierung – neben der
Streichung der hälftigen Kofinanzierungspflicht der
Länder – der erzielte Kompromiss zu Artikel 104c Satz 1
Grundgesetz zur Frage der Reichweite von Finanzhilfen
des Bundes in die kommunale Bildungsinfrastruktur – ich
zitiere –:
Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für
gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie
besondere, mit diesen unmittelbar verbundene,
befristete Ausgaben der Länder und Gemeinden
… zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der
kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren.
Es konnte in den Verhandlungen die Streichung des
Begriffs „Qualität“ aus dem Beschluss des Bundestages
vom 29. November 2018 erreicht werden. Das ist keine
Wortakrobatik, sondern diese Korrektur ist substanziell.
Damit ist sichergestellt, dass die Kultusministerkonferenz
der Länder das entscheidende Gremium ist und bleibt, wo
über die weitere Vereinheitlichung und Stärkung von
Bildungsstandards gesprochen und am Ende auch
entschieden wird. Ende des Jahres werden wir hier auch
bereits substanzielle Ergebnisse vorweisen können.
Damit ist auch die unselige Diskussion, ob der Bund
auch Lehrpersonal in den Schulen finanzieren kann,
beendet, nämlich mit einer klaren Antwort, und die heißt:
Nein. Denn Qualität im Bildungswesen gibt es erstmal
über Personal.
Auch bezieht sich der Begriff „Leistungsfähigkeit“
nicht länger auf das Bildungswesen insgesamt, sondern
nur auf die kommunale Bildungsinfrastruktur. Bei den
Finanzhilfen geht es also um Infrastruktur, aber nicht um
Bildungsinhalte.
Damit sind aus meiner Sicht die beiden größten
„Giftzähne“ des Bundestagsbeschlusses vom November 2018
gezogen.
Eine Anmerkung zum erweiterten Investitionsbegriff:
Die Förderung laufender Kosten der Verwaltung – mit
Ausnahme befristeter projektvorbereitender und
-begleitender Beratungsleistungen – wie auch generell
von Lehrpersonal in den Ländern bleibt auch mit der
Ergänzung des Artikels 104c Satz 1 Grundgesetz um
„besondere, mit diesen [Investitionen in die kommunale
Bildungsinfrastruktur] unmittelbar verbundenen,
befristete Ausgaben“ ausgeschlossen. Diese Klarstellung ist
deshalb wichtig, weil wir heute nur einen konkreten
Normänderungsbefehl beschließen werden. Eine
Gesetzesbegründung, was mit den Änderungsbefehlen
bezweckt wird, gibt es ja bei Änderungen des
Vermittlungsausschusses nicht.
Vor diesem Hintergrund gebe ich heute eine
entsprechende Protokollerklärung1 meiner Landesregierung
unter anderem auch zur Reichweite des ergänzten
Investitionsbegriffs ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis des
Vermittlungsausschusses ist ein Kompromiss, wie er nun
mal zu unserer Demokratie gehört. Aber ich gebe
unumwunden zu: Für mich ist dieser Kompromiss richtig
schmerzhaft. Denn wir haben es nicht geschafft, den
Digitalpakt ohne unnötige Grundgesetzänderung
umzusetzen. Das ist bitter aus meiner Sicht, weil wir damit
1 Anlage 2
gegen ein bewährtes Prinzip verstoßen: Wenn eine
Grundgesetzänderung nicht notwendig ist, dann ist es
notwendig, das Grundgesetz nicht zu ändern.
Klar ist aber auch: Der Kompromiss ist der
Normalmodus der Demokratie. Und wer in den
Vermittlungsausschuss geht, der weiß, dass er am Ende nicht mit seiner
ursprünglichen Maximalposition rauskommt.
Wir dürfen dabei auch nicht vergessen, dass der
eigentliche „Sündenfall“ in dieser Angelegenheit bereits
im Rahmen des uns vom Bund abgetrotzten
Kompromisses bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen in 2017
erfolgt ist. Damals hat der Bund erstmalig die
Möglichkeit erhalten, Finanzhilfen an die Länder für die
kommunale Bildungsinfrastruktur zu geben, für einen Bereich
also, in dem er überhaupt keine
Gesetzgebungszuständigkeit hat.
Wir hatten damals bereits mit einer Protokollerklärung
auf die absehbaren Fehlentwicklungen hingewiesen.
Denn derartige Finanzhilfen können als Einfallstor für
Eingriffe des Bundes in die Schulpolitik genutzt werden
– und damit in den Kernbereich der Länder schlechthin.
Tatsächlich hat die Bundesregierung gut ein Jahr nach
Inkrafttreten des Artikels 104c Grundgesetz das
Einfallstor einen weiteren Spalt geöffnet. Nicht länger nur die
Streichung von „finanzschwach“ – wie es der
Koalitionsvertrag der großen Koalition vorsah –, sondern auch die
Erweiterung des Anwendungsbereichs der Finanzhilfen
für die Bildungsinfrastruktur auf alle Länder wurde in
den Gesetzentwurf vom Mai 2018 gepackt. Dies allein
stellte bereits eine riesige Erweiterung des ursprünglich
Gewollten dar.
Im Vergleich dazu ist die nunmehr gefundene
Formulierung in Artikel 104c Satz 1 Grundgesetz nicht viel
schlimmer. Im Gegenteil: Sie ist verfassungsrechtlich
klarer formuliert als der ursprüngliche Gesetzentwurf der
Bundesregierung. Denn es wird klargestellt, dass
sämtliche Investitionen auf Grundlage der Finanzhilfen des
Bundes einen ausschließlich infrastrukturbezogenen
Charakter haben müssen. Im Gegensatz aber zum
Gesetzesbeschluss des Bundestages ist jetzt weder eine direkte
noch mittelbare Einflussnahme des Bundes auf
Bildungsinhalte mehr möglich. Das ist ein beachtlicher Erfolg
unserer Bemühungen.
Meine Landesregierung wird deshalb nach sorgfältiger
Abwägung und unter Zurückstellung grundsätzlicher
Bedenken letztendlich dem vorliegenden
Vermittlungsergebnis zustimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mir in den
letzten Wochen oft selbst die Frage gestellt: Sollte man
als verantwortungsvoller Ministerpräsident und
überzeugter Föderalist in Fragen der föderalen Ordnung
unserer Verfassung überhaupt Kompromisse dieser Art
eingehen? Ich bin wahrlich niemand, der sich tragfähigen
Kompromissen verschließt. Dennoch habe ich bei dem
vorliegenden Gesamtkompromiss weiterhin meine
Zweifel. Denn die in den letzten Jahren und hier erneut
eingeschlagene Richtung – die Vermischung von
Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zur Lösung tagesaktueller
Probleme – ist meiner Überzeugung nach die völlig
falsche.
Hier wird genau das Gegenteil von dem getan, was
zuvor in zwei Föderalismuskommissionen mühsam auf
den Weg gebracht wurde, und das unter derselben
Bundesregierung. Ich appelliere daher an den Bund, von
den gewonnenen zusätzlichen Möglichkeiten der
Finanzierung von originären Länderaufgaben keinen Gebrauch
zu machen.
Aber die Bundesregierung plant schon eine weitere
Initiative, um die erweiterten Möglichkeiten des
ergänzten Artikels 104c Grundgesetz zu nutzen. Der Bund stellt
wieder – dieses Mal für ein zeitlich befristetes
Ganztagesschulprogramm – Geld ins Schaufenster. Damit sollen
die Länder in die Lage versetzt werden, den von den
Koalitionären im Bund versprochenen Rechtsanspruch
auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote im
Grundschulalter in den Ländern umzusetzen. Die
beachtliche Gesamtsumme von 2 Milliarden Euro pro Jahr soll
erneut über den Weg – aus meiner Sicht ein Holzweg –
der Finanzhilfen den Ländern zur Verfügung gestellt
werden. Über die Folgekosten der Länder und
Kommunen hat der Koalitionsvertrag selbstredend wieder keine
Vereinbarung getroffen. Damit sollten wir endlich
Schluss machen.
Wir müssen vielmehr alles dafür tun, dass der Bund
wieder zu dem von den Müttern und Vätern des
Grundgesetzes vorgesehenen Weg zur Finanzierung der
jeweiligen Aufgaben von Bund und Ländern zurückkehrt:
Dafür sind zu Recht Gelder aus den
Gemeinschaftssteuern vorgesehen, die Bund und Ländern gleichermaßen
zustehen. Deren Verteilung gilt es fair auszuhandeln. So
sieht Artikel 106 Absatz 3 Grundgesetz vor, die
notwendigen Deckungsbeträge fair auszuhandeln.
Wir reden hier im Kern über die gerechte Verteilung
der Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuermittel, so steht es
in Artikel 106 Grundgesetz, sind so zu verteilen, dass
jede staatliche Ebene ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln
erfüllen kann. Wenn neue Aufgaben entstehen, deren
Bewältigung in der Kompetenz der Länder liegt – wie die
Frage der digitalen Ausstattung oder auch der Art und
Weise der Betreuung von Kindern in unseren
Grundschulen –, so muss die Umsatzsteuerverteilung eben
entsprechend neu ausgerichtet werden.
Dass der Bund Programme auflegt, zeigt ja, dass wir
Länder unterfinanziert sind. Der Bund tut immer so, als
ob es seine Steuern seien, die er generös an die Länder
als Geschenk abtritt. Das ist aber keineswegs so. Es
handelt sich ausdrücklich um Gemeinschaftssteuern – so
der Wortlaut des Artikels – des Bundes, der Länder und
der Kommunen.
Noch einmal: Was wir brauchen, sind Steuermittel und
keine Programmmittel.
Was die Programmpolitik in den Ländern und
Kommunen anrichtet, macht bereits die Höhe von nicht
abgerufenen Mitteln aus derartigen Programmen des Bundes
deutlich: Ein mittlerer zweistelliger Milliardenbetrag
wird von den Kommunen lieber liegen gelassen, als der
Versuch unternommen, der überbordenden Berichts- und
Monitoringpflichten Herr zu werden.
Zudem fehlt es an der Passgenauigkeit der
Programme. Zu groß sind die Unterschiede und tatsächlichen
Bedarfe vor Ort.
Transparente, schnelle und zielgenaue Förderung ist
zentralistisch überhaupt nicht zu machen. Das genau ist ja
der Vorteil einer föderalen Ordnung mit kommunaler
Selbstverwaltung.
Ein aktuelles Beispiel zu den Folgen der befristeten
Programmpolitik des Bundes ist das sogenannte Gute-
Kita-Gesetz. Damit werden jetzt in den Kommunen die
Standards bei der Kinderbetreuung hochgesetzt. Mit den
Bundesmitteln ist aber nach ein paar Jahren Schluss – so
wie es beim Digitalpakt auch der Fall ist.
Das sind die Folgen der Programmpolitik des Bundes,
die immer demselben Schema folgen: Der Bund
finanziert nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten und nur
auf Zeit, und die Länder stehen am Ende mit den Kosten
dieser „Anschubpolitik“ alleine da.
Was aber noch viel schwerer wiegt: Am Beispiel des
Gute-Kita-Gesetzes zeigt sich, was der sperrige Begriff
der „Mischfinanzierung“ in der Praxis tatsächlich
anrichtet. Drei Kompetenzebenen – Bund, Länder und
Kommunen – mit teilweise unterschiedlichen Interessen sind
in die Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse
eingebunden. Das Ergebnis dieses Kompetenzmischmaschs
sind Intransparenz der Entscheidungen und überbordende
Bürokratie. Ein Programm, das kaum noch
administrierbar und nur für Spezialisten durchschaubar ist! Alles wird
noch komplizierter statt einfacher. Kleine Kommunen
können diesen Verwaltungsaufwand überhaupt nicht
mehr stemmen. Statt schnell Lösungen umsetzen zu
können, werden wir nur noch langsamer.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Sache ging es
zu keinem Zeitpunkt nur um den Digitalpakt. Dieser
wurde von Anfang an und von allen Beteiligten als
sinnvoll unterstützt. Er war lediglich der Anlass, nicht der
Grund für den in den letzten Wochen ausgetragenen
Föderalismusstreit, welche Ebene welche Aufgaben
wahrnehmen soll.
Und es ging in den letzten Monaten nicht nur um
Finanzen und wie wir sie zwischen Bund und Ländern
verteilen. Es ging auch darum, wie das Verhältnis
zwischen Bund und Ländern ausgestaltet werden soll. Das ist
eine grundsätzliche Frage, der wir uns in Zukunft stellen
sollten: Soll es weiter eine schleichende Verlagerung von
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten weg von den
Ländern hin zum Bund geben? Oder wollen wir, dass
Bund und Länder sich im föderalen Kompetenzgefüge in
Zukunft wieder auf Augenhöhe begegnen?
Für mich ist deshalb klar:
Erstens. Wir brauchen eine neue Form des Umgangs
zwischen Bund und Ländern. Das Bund-Länder-
Verhältnis und die föderale Kompetenzordnung kommen
in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit immer stärker
auf eine „schiefe Ebene“. Die Länder werden in markigen
Worten – die ich hier nicht wiederholen will –
diskreditiert, dass sie immer nur mehr Geld vom Bund wollen.
Das ist falsch. Ich habe es schon gesagt: Es handelt sich
um die gerechte Verteilung des gemeinsamen
Steueraufkommens zwischen den einzelnen Ebenen.
Zweitens. Bund und Länder müssen grundsätzlich
wieder das gegenseitige Vertrauen ineinander haben, dass
Berichte, die vorgelegt werden, auch korrekt sind. Das ist
mir in den Verhandlungen mit dem Bundestag zur
Reichweite der Kontrollrechte bei den Finanzhilfen sauer
aufgestoßen. Am Ende konnten wir zwar eine
Beschränkung der Kontrollrechte des Bundes zumindest im
Bereich der Bildungsinfrastruktur erreichen. Danach
reicht zur Nachprüfung der korrekten Mittelverwendung
in den Ländern die Vorlage von Berichten grundsätzlich
aus. Die Vorlage von Akten kann nur noch anlassbezogen
vom Bund verlangt werden, Vor-Ort-Prüfungen von
Bundesbeamten sind passé. Für die Zukunft müssen wir
aber wieder mehr gegenseitiges Vertrauen fassen in die
ordnungsgemäße Verwaltung der verschiedenen Ebenen.
Wir sind ja schließlich keine Bananenrepublik.
So wie sich meine Landesregierung bei der
Entscheidung über die Zustimmung zur Einstufung bestimmter
Länder als sichere Herkunftsstaaten auf die Berichte des
Auswärtigen Amtes zur tatsächlichen Situation in den
betroffenen Staaten mangels eigener Kompetenz,
Institutionen und Personal vor Ort verlassen muss, so kann und
muss sich der Bund darauf verlassen, dass Berichte der
Länder über die zweckentsprechende Mittelverwendung
ebenfalls den Tatsachen entsprechen. Im Übrigen sind
unsere Haushalte öffentlich zugänglich.
Drittens. Wir brauchen eine offene Diskussion
darüber, wie der deutsche Föderalismus in Zukunft aussehen
soll. Und wenn wir in Zukunft die föderale Ordnung
ändern wollen, so sollten wir dies nur angehen, um
Antworten zu liefern auf die Frage, wie eine gute
Ordnung der Dinge aussehen soll, und nicht, weil der Bund
Gelder ins Schaufenster stellt, um damit Kompetenzen an
sich zu ziehen.
Der sperrige Begriff der Subsidiarität muss hier ganz
praktisch zur Anwendung kommen:
Es geht darum, von unten nach oben zu denken und
nicht umgekehrt.
Es geht darum, die Aufgaben dann entsprechend
abzuschichten: Kommunen, Land, Bund, Europa. Und das
bedeutet: Erst das, was die untere Ebene nicht mehr
leisten kann, wird nach oben abgeschichtet. Das funktioniert
aber nur, wenn jede Ebene die erforderlichen finanziellen
Mittel bekommt, um ihre Arbeit zu tun. Das ist
Subsidiarität.
Dieser Gedanke ist doppelt und dreifach wichtig in
Zeiten rasanter Globalisierung, wo das Vertrauen in die
demokratische Ordnung sich abschwächt und der
Wunsch nach Nähe und Überschaubarkeit diffuse Ängste
erzeugt, die Rechtspopulisten für Abschottung und
Nationalismus noch schüren. Wir dürfen der Angst vor der
Globalisierung doch nicht noch Vorschub leisten, indem
wir Aufgaben von den Bürgern weg nach oben verlagern,
die vor Ort und in den Kommunen besser erledigt werden
können. Aber im Gegenzug müssen wir auch mutig
Materien nach oben abgeben, wenn die unteren Ebenen
diese nicht sinnvoll erledigen können.
Wenn wir diese Diskussion nicht bald führen, wird sie
bei jedem tagespolitischen Anlass an uns herangetragen,
und am Ende kann sie uns überrollen. Das können wir in
vielen Ländern gerade beobachten – nicht nur in Europa,
sondern in der ganzen Welt.
Daher muss unser gemeinsames Ziel lauten: ein
lebendiger Föderalismus mit starken Ländern, leistungsfähigen
Kommunen und starken Landesparlamenten. Meine
Landesregierung wird sich für eine solche Politik mit
Leidenschaft und Überzeugung einsetzen.
Präsident Daniel Günther: Das Wort hat Frau
Ministerpräsidentin Dreyer aus Rheinland-Pfalz.
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Guten Morgen, liebe
Kollegen und liebe Kolleginnen! Lieber Herr Präsident!
Einiges von dem, was der Kollege Kretschmann hier
gesagt hat, teile ich grundsätzlich.
Natürlich ist es nötig, den Föderalismus immer wieder
ins richtige Licht zu rücken. Auch mich stört es kolossal,
dass sich in der letzten Zeit – vielleicht kann man sogar
sagen: in den letzten Jahren – das Misstrauen der
staatlichen Ebenen, also zwischen Bund und Ländern, so
entwickelt hat, wie es sich entwickelt hat. Das ist keine gute
Situation. Darüber muss man reden. Man muss auch
weiter daran arbeiten, dass sich das ändert.
Wir brauchen wieder das Zutrauen, dass die
staatlichen Ebenen ihre Aufgaben, für die sie da sind,
wahrnehmen und dass Verabredungen, die getroffen werden,
eingehalten werden, ohne dass wir mit Kontrollrechten
im Grundgesetz konfrontiert werden, die eigentlich des
Grundgesetzes nicht würdig sind.
Insofern glaube ich schon, dass vieles von dem, was
von meinem Kollegen gesagt worden ist, durchaus
nachdenkenswert ist. Wir haben an diesem Punkt eine
Daueraufgabe, das Verhältnis zwischen Bund und Ländern
miteinander weiterzuentwickeln und zu stärken.
Ich persönlich bin auch der Auffassung, dass die
befristeten Projektgelder nicht unproblematisch sind;
Kollege Kretschmann hat das angesprochen. Natürlich
wird es erst einmal mit großer Freude aufgenommen,
wenn sich der Bund an unterschiedlichen Aufgaben
beteiligt. Aber meistens wird verkannt, dass die Standards, die
dann geschaffen werden, durch die Länderhaushalte auf
Dauer zu finanzieren sind. Deshalb ist es durchaus richtig
zu sagen, dass die Gemeinschaftssteuern das eigentliche
Instrument sind, über deren Aufteilung immer wieder zu
sprechen ist, wenn Gesellschaften neue Aufgaben
erhalten.
Nichtsdestotrotz ist heute ein guter Tag für den
Föderalismus. Das möchte ich hier ausdrücklich betonen. Die
Arbeitsgruppe von Bund und Ländern hat gezeigt, dass in
einem sehr engen Zeitplan in einer konzentrierten
Beratung die unterschiedlichen Bedürfnisse aufgegriffen
worden sind und am Ende ein gutes Ergebnis erzielt wurde.
Das ist die Sicht meiner Landesregierung.
Ich bin sehr froh darüber, dass wir heute sagen
können, dass die Grundgesetzänderung von allen getragen
wird. Sie wird vor allem unser Land weiterbringen, weil
damit sehr viel Gutes für die Menschen erreicht werden
kann. Ich glaube auch, dass die Hauptbedenken der
Kollegen und Kolleginnen, die alles noch kritischer gesehen
haben, in diesem gemeinschaftlichen Kompromiss
aufgegriffen worden sind. Darüber bin ich sehr froh.
Ich will den Mitgliedern der Arbeitsgruppe sehr
herzlich danken. Ich kann mich gar nicht an ein
Vermittlungsverfahren erinnern, das innerhalb kurzer Zeit eine so
komplexe Fragestellung am Ende so gut bewältigt hat.
Dafür vielen Dank! Wir legen heute den Grundstein
dafür, dass Bund und Länder in sehr wichtigen Fragen
kooperieren können. Darum geht es am heutigen Tag.
Klare Zuständigkeiten auf der einen Seite und auf der
anderen Seite Kooperation dort, wo es den Menschen in
Deutschland wirklich etwas bringt. Das schließt sich
gerade nicht aus. Es ist Ausdruck eines funktionierenden
Föderalismus, dass wir kooperieren können. Im
Bildungsbereich ist das immer wieder ein Thema, das die
Menschen eigentlich gar nicht verstehen. Vielleicht war
es auch bei der damaligen Entflechtung ein Problem, dass
das Grundgesetz so eng gefasst worden ist, dass es für
Bund und Länder nicht mehr so einfach war, sinnvoll
miteinander zu kooperieren.
Deshalb ist der heutige Kompromiss, der sich auf die
kommunale Bildungsinfrastruktur bezieht, sehr gelungen.
Alle Seiten haben ihre Verantwortung ernst genommen
und sind aufeinander zugegangen. Dafür ein herzliches
Dankeschön auch an die Bundesseite! Das zeigt, dass
wir, wenn es darauf ankommt, sehr gut
zusammenarbeiten können. Bund und Länder machen es sich nicht
immer leicht, aber zu guter Letzt finden wir gemeinsam
auch bei sehr schwierigen Problemen gute Lösungen.
Noch ein Satz in Klammern zur Wichtigkeit unseres
föderalen Systems – da bin ich, glaube ich, mit den
meisten Kollegen zusammen –:
Wenn wir auf der einen Seite beklagen, dass die
Menschen sich nicht angesprochen fühlen, und auf der
anderen Seite immer über den Föderalismus herziehen,
dann passt das nicht gut zusammen. Die föderalen
Strukturen in Deutschland leisten einen Beitrag dazu, dass wir
nah bei den Menschen sind, dass wir die
unterschiedlichen Bedarfe in den Bundesländern kennen, sie verstehen
und in die gemeinsame Politik auch auf der Bundesebene
einbringen können. Das ist eine große Stärke des
föderalen Systems.
Insofern bin ich heute sehr zufrieden. Die
Grundgesetzänderung gibt uns die Möglichkeit, den Digitalpakt
umzusetzen.
Sie gibt uns aber auch die Möglichkeit, dass dauerhaft
Geld für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung
gestellt werden kann. Das ist doch ein wesentlicher
Punkt, der nicht untergehen darf. Wohnungsbau,
bezahlbares Wohnen ist inzwischen zur großen sozialen Frage
geworden. Wir wissen ganz genau, dass wir auch dieses
Thema nicht allein, aus eigenen Kräften, stemmen
können. Auch deshalb ist diese Grundgesetzänderung für uns
ganz wesentlich. Sie bietet die Voraussetzung dafür, dass
wir in Zukunft kräftig investieren können, um
bezahlbaren Wohnraum in all unseren Bundesländern zu
realisieren. Die bestehende Befristung im Grundgesetz wird
gestrichen, und das ist gut so.
Auch in den schienengebundenen Nahverkehr kann
der Bund künftig unbefristet und ungedeckelt investieren.
Damit können die Kommunen etwa U- und
Straßenbahnen ausbauen und modernisieren. Auch das ist ein
wichtiger Punkt.
Zusammengenommen darf man also sagen, dass die
Grundgesetzänderungen ein starkes und soziales
Investitionspaket in die Zukunft unseres Landes ermöglichen: in
Schulen, in Kitas, in die Köpfe unserer Kinder, in
bezahlbaren Wohnraum, in öffentlichen
Personennahverkehr und in gleichwertige Lebensverhältnisse. Das ist gut
so.
Nun kann der Digitalpakt Schule endlich umgesetzt
werden, und zwar schnell, auf den die Kommunen, die
Schüler und Schülerinnen, die Eltern, die Lehrer schon
ziemlich lange warten müssen. Ich will schon noch
einmal sagen: Das kann man wiederum nicht den Ländern
zuschieben. Wir haben gerade mal drei Monate darüber
verhandelt, wie wir den Digitalpakt umsetzen wollen.
Klar ist, dass er schon in vielen Sitzungen zwischen den
Kultusministern und dem Bund ausgehandelt war. Ich
glaube, bereits im Jahr 2016 wurde er beraten, und es war
klar, wie die Mittel, die versprochen worden sind, im
Sinne unserer Schulen verausgabt werden. Deshalb ist
heute ein guter Tag, an dem man sagen kann: Im Jahr
2019 ist die Grundlage dafür geschaffen worden, die
tragfähige Fassung der Vereinbarung mit den
Kultusministern und Kultusministerinnen auch umzusetzen.
Es ist bei weitem nicht so, dass wir Länder unserem
Bildungsauftrag nicht gerecht würden und das Thema
Digitales nicht schon längst in unseren Schulen
aufgegriffen hätten. Trotzdem bleibt es dabei: Es gibt manchmal
große gesellschaftliche Fragen – das ist die
Digitalisierung ohne Zweifel –, in denen es wichtig ist, dass Bund
und Länder zusammenarbeiten, weil die Umsetzung
finanziell seitens der Länder allein gar nicht stemmbar
wäre. Insofern vielen Dank an Bund und Länder für diese
Arbeit!
Ich will mich abschließend noch bei den Vorsitzenden
der Arbeitsgruppe, bei Andreas Jung, Mitglied des
Bundestages, und Staatsministerin Doris Ahnen, herzlich für
die gute Arbeit bedanken.
Ich will mich auch bei den Kollegen und Kolleginnen
bedanken. Ich weiß: Es gab keine einheitliche Meinung
unter den Ministerpräsidenten. Ich glaube, dass wir es
insgesamt sehr gut gestemmt haben und frohen Mutes in
die Zukunft gehen können, um diese wichtigen
Zukunftsfragen miteinander zu gestalten. – Vielen herzlichen
Dank.
Präsident Daniel Günther: Dann darf ich Herrn
Ministerpräsidenten Laschet aus Nordrhein-Westfalen
nach vorne bitten.
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schauen in
diesen Tagen mit Sorge, Skepsis, Unverständnis nach
Großbritannien und sehen, wie das Parlament dieses
Mutterlandes der Demokratie arbeitet und keine Antwort
auf eine Frage findet, die Europa stellt, nämlich: Wie soll
die Zukunft aussehen?
Bei uns gab es lange Zeit immer wieder mal Debatten:
Was ist das in Deutschland alles kompliziert – der
Föderalismus, der Vermittlungsausschuss, Bundesrat,
Bundestag! Kann man nicht schneller entscheiden! Ein solches
Mehrheitsprinzip wie in Großbritannien ist doch viel
schöner – man hat klare Verhältnisse, dann geht das
Regieren einfacher!
Wir haben in diesen Wochen gezeigt, dass der
Föderalismus funktioniert und dass, wenn man den Bundesrat
dazunimmt, sogar Lösungen möglich sind. Zwei Jahre
lang haben Bundestag und Bundesregierung gebraucht,
um einen 2016 angekündigten Digitalpakt auf den Weg
zu bringen. Kaum erreicht dieser den Bundesrat, ist in
sechs Wochen eine Lösung da – im
Vermittlungsausschuss, in Sachgesprächen, in einer Arbeitsgruppe, die
dazu sachgerecht in der Lage war. Deshalb die
Empfehlung, sich in Zukunft wieder an das Grundgesetz zu
halten, an die bestehenden Möglichkeiten. Dann lässt sich
auch manches innerinstitutionelle Problem des
Bundestages und der Bundesregierung leichter lösen.
Wir haben gezeigt, dass der Föderalismus in
Deutschland handlungsfähig ist. Trotzdem kann man nach dem
heutigen Tag nicht sagen, dass das Grundgesetz besser
wird. Es wird wieder einmal verändert. Es werden wieder
Formulierungen hineingenommen, die die Klarheit, die
die Föderalismuskommission einmal gemeinsam
erarbeitet hat, aufweichen. Insofern stimme ich dem Kollegen
Kretschmann zu.
Dennoch, es ist ein Kompromiss. Es ist der
Unterschied zwischen denen, die hier agiert haben, und dem,
was Populisten tun, die Kompromisse generell
diskreditieren. Wir sind zum Kompromiss bereit. Insofern ist
heute ein guter Tag zumindest für die Schülerinnen und
Schüler, die in ihren Schulen Digitalisierung in Zukunft
verstärkt erleben werden.
Für uns ist wichtig:
Erstens. Mit diesem Kompromiss ist sichergestellt,
dass schulische Bildung weiter Ländersache bleibt. Der
Bund bekommt keinen Einfluss auf Bildungsinhalte. Der
Bund darf in kommunale Infrastruktur investieren, aber
nicht die Bildungsinhalte mitbestimmen.
Der Bildungsföderalismus fördert Leistungsfähigkeit
auch durch den Wettbewerb der besten Konzepte. Er
ermöglicht passgenaue Lösungen vor Ort. Wir selbst
wissen, wie schwierig es ist, aus der Zentrale der
Hauptstadt eines Landes passgenaue Antworten für die
unterschiedlichen Regionen zu finden. Bei der Bildung
brauchen wir in schwierigen Vierteln des Ruhrgebiets andere
Antworten als im Sauerland. Dieses Bemühen lässt sich
gerade auf Landesebene ausgleichen. Aber die
Vorstellung, dass man das aus Berlin von Mecklenburg-
Vorpommern bis nach Südbayern organisieren könnte, ist
einfach abwegig. Deshalb ist das, was wir heute
beschließen, eine wichtige Klarstellung.
Zweitens – auch das eher eine Bitte an den Bund zum
Umgang miteinander –: Lassen wir für die Zukunft ab
von dem Versuch, Länder zu nachgeordneten Behörden
des Bundes zu machen! Erhebungen durch
Bundesbeamte bei Landesbehörden sind unzulässig. Auch
Akteneinsicht kann der Bund nur anlassbezogen und nicht generell
verlangen. Das ist mit dieser Änderung am heutigen Tag
klargestellt. Und der Versuch des Bundes, automatisch
alle Kontrollrechte des Artikels 104b Absatz 2 auch auf
Finanzhilfen bei ausschließlichen Länderkompetenzen zu
übertragen, ist mit dem heutigen Tag gescheitert.
Die dritte Bemerkung betrifft die Autonomie der
Haushalte. Wir haben mit dem, was wir heute
beschließen, auch eine große Unterstützung für die
Landesparlamente erreicht. Wir Regierungen hätten manches auch in
Zukunft immer mit dem Bund verhandeln können. Aber
die Parlamente in den Ländern, direkt vor Ort gewählt,
hätten in Zukunft so gut wie keine Kompetenzen mehr
gehabt; denn das, was wir als Regierung mit dem Bund
verabreden, hätte nur noch durchgewinkt werden können.
Insofern ist das auch eine Stärkung der Demokratie und
des Parlamentarismus in den Ländern.
Für die Zukunft könnten wir uns vornehmen – Kollege
Kretschmann hat sehr detailliert noch einmal die Ideen
rund um den Artikel 106 erläutert; das richtet sich an alle
unter uns, die in Doppelfunktion schon einmal an
Berliner Koalitionsverhandlungen beteiligt sind –: Wir dürfen
diese Mischkonstruktionen nicht mehr zulassen. Wenn
wir eine neue Aufgabe definieren, was die Digitalisierung
ist, wie Kollegin Dreyer gesagt hat, dann müssen wir in
den Verhandlungen auch darauf drängen, dass nach der
Systematik des Grundgesetzes derjenige die Mittel aus
dem Gemeinschaftstopf erhält, der die Aufgabe
auszuführen hat, nicht aber in einen Vertrag hineinschreiben,
dieses und jenes Programm macht jetzt der Bund, obwohl
es eigentlich eine Zuständigkeit der Länder betrifft.
Wenn wir uns darauf verständigen, hätten wir auch in
Zukunft weniger Probleme und würden den
Föderalismus, wie er im Grundgesetz grundgelegt ist, auch bei
neuen großen gesellschaftspolitischen Fragen zur
Wirkung bringen.
Eine Bemerkung müssen wir hier auch machen –
jedenfalls für das Protokoll –:
Es gibt eine Fraktion im Deutschen Bundestag, die in
den Arbeitsgruppen keinen inhaltlichen Beitrag geleistet
hat, die besonderen Wert auf die Feststellung gelegt hat,
dass sie sich an der Diskussion nicht beteiligt. Wenn in
einer solch wichtigen Frage die AfD unfähig ist,
überhaupt sachlich an einer Auseinandersetzung zwischen
Bundestag und Bundesrat mitzuwirken, ist das etwas, was
wir den Wählern dieser Partei sagen sollten. Wenn sich in
den Schulen jetzt etwas verbessert, hat jedenfalls eine
einzige Partei im Deutschen Bundestag damit überhaupt
nichts zu tun.
Wir Länder haben deutlich gemacht, dass Bundestag
und Bundesrat auf Augenhöhe miteinander handeln
können. Wir machen die Verfahren im Bundesrat
effizienter und moderner, wenn wir hier auch politischer
diskutieren. Wir sollten uns unabhängig von der Frage
des Digitalpakts für die nächsten Monate vornehmen,
darüber nachzudenken, wie wir als eigenes
Verfassungsorgan unsere Positionierung – die wir bei diesem Thema
16:0 eindrucksvoll unterstrichen haben – durch
lebendigere Debatten und effizientere Arbeit der Öffentlichkeit
stärker zeigen könnten.
Präsident Daniel Günther: Das Wort hat Frau
Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg-
Vorpommern.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Wir machen heute den Weg frei für eine
Grundgesetzänderung, die zukünftig mehr Investitionen
in Bildung und klare Investitionen für sozialen
Wohnungsbau, für bezahlbares Wohnen ermöglicht –
zwei Themen, die für die Bürgerinnen und Bürger ganz
entscheidend sind.
Wenn man die Umfrage des DeutschlandTrends von
gestern sieht, spricht sich die Mehrheit der Bürgerinnen
und Bürger dafür aus, dass Haushaltsüberschüsse des
Bundes investiert werden, und zwar hauptsächlich in
Bildung. Ich glaube nicht, dass man Bürgerinnen und
Bürgern erklären kann, dass es nicht möglich ist, Geld,
das da ist – auch auf Bundesebene –, sinnvollerweise in
die Schulen zu investieren. Deshalb bin ich froh, dass mit
dem heutigen Tage – nach dem Beschluss im Bundestag
und der Verabschiedung im Bundesrat – das sogenannte
Kooperationsverbot zwischen Bund und Kommunen in
diesem Bildungsbereich fällt.
Mecklenburg-Vorpommern hat diesem Vorschlag, der
aus der Föderalismuskommission kam, damals nicht
zugestimmt. Unser damaliger Ministerpräsident Harald
R i n g s t o r f f hat das abgelehnt. Die heutige
Entscheidung zeigt, dass das richtig war.
Ich kann gut nachvollziehen, dass Kollegen von uns
gleichzeitig betonen – zum Beispiel du, lieber Winfried
Kretschmann; auch bei Herrn Laschet ist es
angeklungen –, dass man aufpassen muss, dass man dadurch nicht
die föderalen Strukturen außer Kraft setzt. Für mich heißt
Kooperation nicht Ersatz der Aufgaben, die die Länder
im Bildungsbereich haben.
Ich schließe mich Herrn Laschet an: Die Strukturen
vor Ort sind sehr unterschiedlich. Wir wollen kurze Wege
für kurze Beine. Das heißt: Wir wollen wohnortnahe
Schulen. Und das heißt, dass eine Grundschule in einem
kleinen Ort im ländlichen Raum ganz anders aufgestellt
ist als eine Schule zum Beispiel in einer Großstadt. Das
kann niemand vom grünen Tisch aus entscheiden – schon
gar nicht der Bund in Berlin. Deshalb ist es richtig, dass
die Entscheidung, was Inhalte, Personal und Aufstellung
angeht, weiter bei den Ländern liegt. Aber es sollte auch
nicht ausgeschlossen werden, dass weiter Mittel in die
Schulen investiert werden.
Der Digitalpakt ist ein gutes Beispiel. Hier haben
Bund und Länder ganz klar und sehr exakt miteinander
verhandelt, was der Bund macht, nämlich vor allem die
Investitionen, und was die Länder machen, nämlich vor
allem die Fortbildung und das Know-how für das
Personal bereitstellen. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie es
gehen kann. Deshalb ist es gut, dass wir heute den Weg
frei machen nicht nur für den Digitalpakt, sondern für
weitere Investitionen, insbesondere im Bildungsbereich.
Ich will eine Sache dabei ausdrücklich unterstützen:
Es ist nicht sinnvoll, Gelder – vor allem laufende
Gelder – für den Bildungsbereich zur Verfügung zu stellen,
die befristet sind. Denn wenn man etwas in der Bildung
verbessern will, kann man es nicht nur für ein paar Jahre
tun, sondern es muss dauerhaft sein. Deshalb war es ein
Fehler, dass wir gemeinsam zugestimmt haben, dass die
Mittel für das Gute-Kita-Gesetz befristet sind. Ich bin
sehr wohl dafür, dass hier entfristet wird.
Deshalb will ich sagen: Ja, wir haben auch verhandelt,
dass es Mittel für den Ausbau von Ganztagsbetreuung
und Ganztagsschule geben soll. Das ist wichtig. Die
2 Milliarden sind ausschließlich investive Mittel. Wenn
es zu einem Rechtsanspruch kommen soll – den ich für
wichtig halten würde –, ist auch klar, dass der Bund für
die Umsetzung dieses Rechtsanspruches laufende Mittel
unbefristet zur Verfügung stellen muss. Sonst kann man
nicht zu einem Rechtsanspruch kommen. Dafür gibt es
übrigens eine Grundlage im Koalitionsvertrag des
Bundes.
Die Debatte um die Grundgesetzänderung hat zwei
Dinge gezeigt: einmal wie Politik unklug und
unprofessionell handeln kann, nämlich indem der Bundestag ohne
Abstimmung mit dem Bundesrat eine
Grundgesetzänderung vorschlägt, obwohl er weiß, dass man in beiden
Kammern eine Zweidrittelmehrheit braucht. Das macht
man nicht. Meine Bitte an den Bund wäre, dass er das
zukünftig nicht mehr tut.
Auf der anderen Seite: wie Politik dann gut und zügig
funktionieren kann, nämlich im Vermittlungsverfahren.
Im Vermittlungsausschuss sitzen Vertreter des
Bundesrates und des Bundestages. Wir haben sehr zügig – es war
mir von Anfang an wichtig, dass es zügig geht – einen
Kompromiss erarbeitet. Ich hätte mir gewünscht – ich
glaube, wir alle –, dass das im Vorfeld passiert wäre.
Aber das war auch eine Möglichkeit zu zeigen, dass das
Instrument „Vermittlungsverfahren,
Vermittlungsausschuss“ funktioniert.
Deshalb möchte ich mich bei meinem Ko-
Vorsitzenden, Herrn G r ö h e , und bei allen
Mitgliedern des Vermittlungsausschusses bedanken. Ganz
besonders danke ich Doris A h n e n und Andreas
J u n g sowie den Mitgliedern der Arbeitsgruppe; denn
wir hatten für dieses Thema, für diesen dicken Brocken,
eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie gemeinsam haben dort
einen supertollen Job gemacht und bewiesen, dass
Politik, selbst wenn es sich einmal verheddert hat – und das
darf bei wichtigen Themen sein –, es zügig und schnell
gelöst kriegt. Dafür noch einmal vielen herzlichen Dank
an Doris Ahnen, Andreas Jung und alle anderen
Mitglieder der Arbeitsgruppe!
Mit der Grundgesetzänderung ist es möglich, dass der
Bund auch für bezahlbares Wohnen und sozialen
Wohnungsbau zukünftig weiterhin Geld gibt. Ich glaube, das
ist genauso wichtig wie beim Bildungsthema. Denn die
Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass Dinge ihres
Lebens funktionieren. Dazu gehört nun einmal, dass man
gut und bezahlbar wohnen kann und dass man sich darauf
verlassen kann, dass es für die Kinder eine ordentliche
Bildung gibt.
Heute machen wir den Weg dafür frei, dass wir in
diesen Bereichen mehr tun können. Das ist ein guter Tag.
Ich möchte mich ganz herzlich bei allen Kolleginnen und
Kollegen bedanken – insbesondere bei denen, die hoch
skeptisch sind –, weil es uns gemeinsam gelungen ist, den
Weg frei zu machen im Interesse der Bürgerinnen und
Bürger. Dass man kontrovers diskutiert, aber am Ende
eine gemeinsame Lösung hinbekommt, ist ein gutes
Zeichen. Demokratie und Politik sind also gar nicht so
schlecht, wie sie gelegentlich gemacht werden.
Ich bin dankbar, dass mein Kollege Herr Laschet
angesprochen hat, wer sich an einem solch
gesamtdeutschen Kompromiss beteiligt hat, nämlich fast alle
Fraktionen des Deutschen Bundestages und die Vertreter der
Regierungen der Länder, während die AfD bewiesen hat,
dass sie bei den wichtigsten Themen der Menschen im
Land wie Bildung nichts zu sagen hat. An dieser Stelle
war sie sogar ehrlich und hat es zu Protokoll gegeben.
Insofern sind die Dinge hoffentlich klar.
Noch einmal vielen Dank für die guten Beratungen im
Vermittlungsausschuss! Wir hoffen, dass wir den
Digitalpakt jetzt schnell umsetzen können, und jedenfalls
meine Landesregierung erwartet, dass der Bund sich
weiter an wichtigen Bildungsaufgaben beteiligt, aber im
Sinne klarer Absprache, klarer Verlässlichkeit und
natürlich auch dauerhaft.
Präsident Daniel Günther: Das Wort hat Herr
Ministerpräsident Dr. Söder aus Bayern.
Dr. Markus Söder (Bayern): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Ende gut, alles gut? So könnte man
meinen: Geld kommt. Alle freuen sich darüber. Das Geld soll
in die Schulen kommen. Die Rechte der Länder sind
tatsächlich nicht so eingeschränkt worden, wie es
ursprünglich einmal geplant war. Ist jetzt alles erledigt?
Ist heute sozusagen nur ein Tag zum Feiern? Meiner
Überzeugung nach bleibt auf jeden Fall ein
Beigeschmack.
Den ersten werden wir relativ bald erleben, wenn wir
glauben, dass bereits ab Sommer die Digitalisierung in
den Schulen in Deutschland auf internationales Niveau
nach oben geschnellt ist. Denn wir werden spüren, dass
die Investitionen, die jetzt gemacht werden, ein Tropfen
auf den heißen Stein sind und für die Länder noch eine
Menge Aufgaben übrig bleiben, um das Ganze zu leisten.
Digitalisierung ist mit dem Digitalpakt noch nicht
erreicht. Das ist ein wichtiger Schritt, aber nicht der letzte
und der entscheidende.
Zweitens. Ist es tatsächlich so, dass sich das Thema
Föderalismus jetzt fast erledigt hat? War das nur eine
kurze Störung im Verhältnis? Hat es nur ein bisschen
Ärger gegeben? Haben sich ein paar Abgeordnete in
Sitzungen des Bundestages im Übereifer vielleicht ein
bisschen zu scharf gegenüber den in der Regel sehr
freundlichen Ländern verhalten? Es ist schon etwas
Grundsätzliches, was sich seit einigen Jahren aufstaut
und was durch die Reden vieler Kolleginnen und
Kollegen auch gezeigt wurde.
Ich bin der festen Überzeugung: Wir müssen über den
Föderalismus noch einmal reden. Ein zweites Mal kann
ein solches Verfahren mit dieser Struktur nicht
stattfinden. Ein zweites Mal können wir aber auch nicht selber
um Geld bitten und uns dann beschweren, wenn uns
Rechte genommen werden. Das Modell „Geld gegen
Kompetenz“ kann nicht das dauerhafte Modell sein nach
dem Motto: Die Länder bekommen Geld, dafür müssen
sie aber Kompetenzen abgeben.
Besser macht das unser Land übrigens nicht. Wir
erleben doch überall, dass zentralistische Länder
schwächer sind als föderale. Allein bei der Schule muss man
sich noch einmal den Grundgedanken überlegen: Wir alle
in den Ländern wissen doch, dass die Eltern, die Lehrer
und die Schüler mehr dezentrale Verantwortung wollen.
Sie wollen mehr vor Ort entscheiden. Sie wehren sich
manchmal sogar dagegen, dass die Landesregierungen
und die Kultusministerien alles starr vorgeben.
Man stelle sich vor, wir hätten die Ursprungsidee
beschlossen. Das hätte bedeutet, dass nicht mehr die
Länder über bestimmte Schulfragen entscheiden, sondern
die Entscheidung auf Berlin übertragen wird. Dort wird
dann darüber nachgedacht, wie die Schulpolitik in
Baden-Württemberg, in Schleswig-Holstein, in
Niedersachsen, in Bayern oder sonst wo ist. Übrigens mit der Idee,
dass Kompetenz vor Ort ausgeblendet wird und überlegt
wird, neue Kompetenz zu schaffen, obwohl es noch
keinen Minister und keine Beamte dafür gibt. Das muss man
sich einmal vorstellen. Wir haben 150 Jahre
Kultusministerium in Bayern – wir haben null Jahre
Kultusministerium des Bundes. Es wäre eine spannende Kombination
gewesen, von den Erfahrungen des Bundes in der
Schulpolitik zu profitieren. Das ist aber nur der eine Teil.
Über den anderen müssen wir jetzt wirklich
nachdenken: kein Geld gegen Kompetenz.
Wir müssen einen neuen Föderalismusdialog
miteinander führen. Was ist eigentlich das Ziel? Was mich an
der Debatte beeindruckt hat, ist nicht nur – was auch
Armin Laschet angesprochen hat – die Schnelligkeit, die
der Bundesrat in der Arbeitsweise gezeigt hat. Das
stimmt wirklich. Der Bund hat lange gebraucht, um ein
Ergebnis zu bringen. Es ist durch den Bundesrat
verbessert worden; das kann man, glaube ich, sagen. Aber die
entscheidende Frage ist für mich: Ist das auf Dauer der
richtige Weg, den wir in unserem Land gehen? Müssen
wir nicht wieder zur klareren Trennung der Kompetenzen
kommen? Ist das nicht für beide Beteiligten besser?
Keiner von uns käme auf die Idee, die Außenpolitik
des Bundes mitbestimmen zu wollen, weil wir auch
Kompetenz hätten. Jeder könnte in seinem Bundesland
eine außenpolitische Abteilung gründen und hätte sicher
hervorragende Experten. Aber keiner käme auf diese
Idee. Warum? Weil es keinen Sinn macht. Ist umgekehrt
derselbe Weg erkennbar, den wir in Berlin haben?
Ich habe eines beeindruckend gefunden:
Parteiübergreifend haben wir uns zusammengerauft und hier im
Bundesrat begonnen – heute ist der Abschluss –, eine
Debatte zu führen, wie man es auch schafft, als Länder
mit eigenem Bewusstsein aufzutreten. Was war das
Ergebnis? Es hat funktioniert. Wenn wir Länder nicht der
Ableger der jeweiligen Parteien im Bundestag sind,
sondern selbstbewusst versuchen, gemeinsame Lösungen zu
finden, wird am Ende auch das Interesse der Bürgerinnen
und Bürger unserer Länder stärker repräsentiert werden.
Deswegen mein Appell und Wunsch, dass wir eine
inhaltliche Diskussion über Föderalismus führen und dass
wir eine Debatte über das Selbstverständnis von
Bundesrat und Bundestag führen. Das beginnt übrigens mit der
verfahrensrechtlichen Frage, dass dann, wenn der
Bundestag beschließt, der Bundesrat in einer Frist eine
Antwort geben muss. Umgekehrt ist das nicht der Fall.
Wenn wir als Länderkammer einen Beschluss fassen,
kann der Bundestag sehr lange und intensiv darüber
nachdenken. Meistens tut er es ewig, und viele Dinge
werden nie entschieden. Ist das Augenhöhe? Ist das fair,
wenn die Länder als gleichberechtigtes
Gesetzgebungsinitiativorgan eine Idee haben? Lassen Sie uns das
einfach einmal überlegen!
Der heutige Tag ist Anlass, einen gewissen Strich
unter die Debatte zu ziehen, die wir hatten, aber eine
neue Debatte über Föderalismus zu beginnen: Wer
regiert? Wie regiert man? Und ein Stück weit: Wie ist es
mit dem Selbstbewusstsein der Länderkammer und der
Länder untereinander?
Ich persönlich glaube an die Zukunft eines föderalen
Systems. Ich glaube fest daran, dass dies die Menschen
näherbringt. Wir haben bald Europawahl. Spüren wir
nicht auch in Europa ein neues Bewusstsein der
Regionen? Spüren wir nicht, dass sich die Leute wünschen,
eher nähere Entscheidungsstrukturen zu haben als
fernere?
Die richtige Kombination sind offene, kluge Modelle.
Föderalismus ist zu kombinieren mit den
Notwendigkeiten der Leistungsfähigkeit. Und übrigens ist dafür zu
sorgen, dass alle Länder das Geld für die notwendige
Kompetenz haben. Es kann nicht sein, dass einige Länder
finanziell gar nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben zu
erfüllen, und quasi indirekt gezwungen werden,
Kompetenzen abzugeben, weil sie die Leistungsfähigkeit nicht
erreichen. Das muss wichtig sein.
Ich sage für den Freistaat Bayern: Das ist ein anderer
Ansatz, als man ihn früher hatte nach dem Motto: Was
interessiert nur die starken oder die schwachen Länder?
Man muss ein kooperatives Bewusstsein für einen
geordneten, fairen Föderalismus haben, der die Rechte des
Bundes wahrt, aber auch die Möglichkeiten der Länder
schafft, und zwar aller Länder. Sonst sind die Bürger
unsicher, ob solche Länder leistungsfähig sind, ob sie
solche Länder wollen oder brauchen.
Insofern ist das eine gute Zwischenbilanz, für mich
aber – ehrlich gesagt – der Auftakt zu einer
tiefergehenden Debatte. Sie ist nicht beendet. Wir müssen uns
tatsächlich überlegen: Was ist die Rolle des Bundesrates?
Was ist unsere Aufgabe? Bilden wir nur
Koalitionsverträge des Bundes ab? Sind wir sozusagen das
nachgeordnete Gremium einer Koalitionsvereinbarung? Oder sind
wir unseren Bürgerinnen und Bürgern auch selbstständig
konstitutiv verpflichtet, die Interessen unserer Länder als
Gemeinschaftskammer einzubringen?
Ich glaube, Letzteres wäre ein sehr lohnenswerter
Versuch und würde auch den Bund nachhaltig
beeindrucken. Es sollte uns daran gelegen sein, dem Bund immer
wieder zu zeigen, dass die Länder, wenn sie wollen, doch
deutlich stärker sind, als man vermeintlich denkt. –
Vielen Dank.
Präsident Daniel Günther: Das Wort hat Herr
Staatsminister Professor Dr. Lorz aus Hessen.
Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Hessen): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Gesellschaft
steht in nahezu allen Bereichen vor der Herausforderung
der Digitalisierung.
In der neuen Hessischen Landesregierung gibt es für
diesen Zweck sogar ein eigenes Ressort. Wir nehmen
diese Herausforderung gerade auch in der Schule an in
der Überzeugung, dass Schülerinnen und Schüler
entsprechende Kompetenzen benötigen, um in der digitalen
Welt bestehen zu können, dass sich aber zugleich die
Menschen und die Pädagogik der Technik nicht
unterordnen, sondern ihre Instrumente nutzen, um zu besseren
Ergebnissen zu gelangen.
Deswegen ist heute ein guter Tag für unsere Schulen
und die Zukunft unserer Kinder, auch wenn – das muss
man immer dazusagen – die Bundesmittel, die jetzt
fließen werden, beispielsweise in Hessen nur ungefähr
1 Prozent unseres Bildungsetats im Jahr ausmachen. Aber
die vorliegenden Grundgesetzänderungen betreffen ja
auch die Unterstützung des Bundes in anderen
gesellschaftlich relevanten Bereichen, wie dem sozialen
Wohnungsbau oder der Mobilität nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.
Hessen unterstützt diese Grundgesetzänderungen;
denn es ist auch ein guter Tag für unser föderalistisches
Staatskonzept. Der Föderalismus hat seine
Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Die in unserer Verfassung
vorgesehenen Konstruktionen funktionieren. Und
angesichts der Tatsache, dass das Grundgesetz in rund
zwei Monaten seinen 70. Geburtstag feiern wird, darf
man sagen: Das ist ein weiterer Beweis dafür, dass es
sich dabei um die beste Verfassung in der deutschen
Geschichte handelt.
Der Vermittlungsausschuss hat in sensationell kurzer
Zeit – das ist heute schon mehrfach betont worden – eine
für Bund und Länder tragfähige Kompromisslösung
gefunden. Dafür möchte auch ich allen auf beiden Seiten
Beteiligten meinen herzlichen Dank aussprechen. Die
Länder, meine Damen und Herren, können stolz darauf
sein, was sie durch ihre klare Haltung, ihre
Entschlossenheit und Geschlossenheit erreicht haben.
Ich möchte aber doch noch einen sehr grundsätzlichen
Aspekt hervorheben.
Beim Prinzip des Föderalismus geht es neben der
Verteilung und Kontrolle von Macht vor allem um die klare
Zuordnung von Verantwortung. Politische
Entscheidungen sollten stets dort getroffen werden, wo die beste
Sachkenntnis der Lage vor Ort vorhanden ist. Auch das
ist heute in der Debatte bereits bemerkt worden. Die
Verantwortlichkeit für politische Entscheidungen muss
für die Bürgerinnen und Bürger auch in transparenter
Weise erkennbar sein.
Meine Damen und Herren, deswegen war der Versuch
einer Mehrheit des Bundestages, die finanzielle und
politische Handlungsfreiheit der Länder massiv
einzuschränken, so gefährlich für die Statik unseres
Verfassungsgefüges – auch deswegen, weil er nicht offen den Weg einer
Änderung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und
Ländern beschritt, sondern die Hintertür einer Änderung
der Regelungen über Finanzhilfen wählte. Die
ursprünglich beabsichtigte hälftige Mitfinanzierung eventueller
Bundesprogramme hätte zur Folge gehabt, dass eine
eigene Prioritätensetzung der Länder in weiten Bereichen
ausgeschlossen gewesen wäre, weil den wenigsten
Ländern nach der Beteiligung an solchen
Bundesprogrammen noch eine finanzielle Bewegungs- und
damit eine politische Gestaltungsfreiheit verblieben wäre.
Deswegen ist es gut, dass die Länder in solcher
Einmütigkeit diese Freiheit verteidigt haben. Trotzdem
müssen wir weiter wachsam bleiben, wenn es um
Aufweichungen der Kompetenzordnung des Grundgesetzes
geht. Dass mit diesem Kompromiss trotz allem eine
solche Aufweichung stattfindet, auch das ist in dieser
Debatte schon mehrfach betont worden.
Spezialfinanzierungen von Länderaufgaben durch den
Bund mit gleichzeitigen Eingriffen in die
Länderkompetenzen müssen eine absolute Ausnahme bleiben, weil
jede dieser Finanzierungskonstruktionen die klare
Zuordnung von Verantwortung zwischen Bund und Ländern
beeinträchtigt. Deswegen müssen Änderungen in der
Finanzarchitektur zwischen Bund und Ländern
grundsätzlich über die Steuerverteilung erfolgen.
Meine Damen und Herren, ich möchte allerdings auf
einer optimistischen Note schließen und dafür – mit Ihrer
Erlaubnis – neben dem Hut des Vertreters von Hessen für
einen kurzen Moment noch den des derzeitigen
Präsidenten der Kultusministerkonferenz aufsetzen.
Wir Kultusminister freuen uns natürlich über die
heutige Entscheidung, weil mit ihr die Umsetzung des
Digitalpakts möglich wird und weil damit zusätzliche
Mittel in die digitale Infrastruktur und Ausstattung
unserer Schulen fließen können. Ich lege allerdings schon
Wert auf die Feststellung, dass wir hier nicht bei null
anfangen. Der Digitalpakt lässt uns unsere längst schon
laufenden Anstrengungen auf diesem Feld verstärken und
ihre Entwicklung beschleunigen.
Aber er beantwortet zugleich nur einen kleinen Teil
unserer Herausforderungen. Die Länder werden weiterhin
selbst hohe Mittel für diesen Zweck aufbringen müssen.
Wir kümmern uns vor allem nicht nur um die Technik,
sondern stellen die pädagogischen Fragen und
Konzeptionen in den Mittelpunkt, wie es die
Kultusministerkonferenz schon 2016 in ihrer Strategie „Bildung in der
digitalen Welt“ beschrieben hat. Das werden wir tun.
Natürlich werden wir auch – damit verbunden und
unabhängig davon – die Umsetzung des Digitalpakts mit
Nachdruck vorantreiben. Ich darf Ihnen berichten, dass
die Kultusministerkonferenz in ihrer gestrigen
Plenarsitzung bereits die Verwaltungsvereinbarung dazu
verabschiedet hat. Nun werden die einzelnen Länder sie noch
nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Regelungen
unterzeichnen. Die Arbeitsprozesse für die erforderlichen
Bekanntmachungen, Förderrichtlinien und
Antragsverfahren laufen.
Also: Wenn die Grundgesetzänderung in Kraft
getreten ist und der Bund die haushälterischen
Voraussetzungen dafür geschaffen hat, kann es losgehen. Wir freuen
uns darauf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Präsident Daniel Günther: Das Wort hat Herr
Minister Tonne aus Niedersachsen.
Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass der Digitalpakt
nun endlich beschlossen wird und umgesetzt werden
kann. Mit der heutigen Verabschiedung der
Grundgesetzänderung nehmen Bund und Länder eine wichtige Hürde
auf dem Weg hin zu einer vernünftigen Kooperation, die
den Weg frei macht, die Digitalisierung der Gesellschaft
und das damit verbundene Lernen im digitalen Wandel
umfassend bildungspolitisch zu steuern und zu gestalten.
Ich möchte allen Beteiligten meinen Dank für das
zügige Verhandeln aussprechen. Ich glaube, dass wir
einen ordentlichen Kompromiss gefunden haben – den
man auch eher hätte haben können, wenn es der Bund
denn gewollt hätte. Die gern genommene Überschrift,
dass mehr Zentralismus mehr Erfolg bringe, ist
gelegentlich populär, genauso einfach aber widerlegbar.
Warum ist der Digitalpakt und seine Umsetzung von
so großer Bedeutung? Ich glaube, es ist in diesem Hause
unbestritten, dass die Digitalisierung uns vor große
Herausforderungen stellt, aber auch immense Chancen bietet.
Das ist übrigens genau der Grund, warum das Lernen mit
digitalen Medien eine Selbstverständlichkeit in Schulen
werden muss.
Der Mensch wird mit der rasanten technischen
Entwicklung des Internets nur schwer Schritt halten. So wird
auch die Schule den digitalen Wandel nicht im Vorgriff
auf aktuelle technische Entwicklungen im Unterricht
begleiten können, sondern sie muss Kernkompetenzen
formulieren, die Kinder und Jugendliche befähigen, an
Gesellschaft und Beruf im Zeichen der fortschreitenden
Digitalisierung teilzuhaben. Und wo sonst kann dieser
Wandel besser gestaltet werden als in der Schule?
Mit den 5 Milliarden Euro, die aus dem Digitalpakt in
die Verbesserung der Bildungsinfrastruktur der Schulen
fließen können, werden in Deutschland die technischen
Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Ziel der
Teilhabe am digitalen Lernen in Schulen tatsächlich
erreicht werden kann. Gleichwohl gilt die Erkenntnis,
dass das ein Prozess sein wird, der nicht zum nächsten
Schuljahr umgesetzt sein wird. So ist es unabdingbar,
dass wir uns sehr schnell auf diesen Weg begeben.
Kritiker, die entgegnen, die Milliarden würden
lediglich in Hardware investiert, übersehen, dass das, was jetzt
an Ausstattung möglich ist, dazu dient, die Schulen
technisch in die Lage zu versetzen, auch die pädagogischen
Ziele der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“
umzusetzen – einer Strategie, die wir uns 2016 gegeben
haben, quasi eine Roadmap für den digitalen Wandel in
der Bildung.
Andere wiederum kritisieren die nun erfolgenden
Investitionen als Schritte in Richtung Digitalisierung von
Schule. Ich will betonen: Es geht nicht um digitale
Bildung, es geht nicht um Digitalisierung der Schule. Das
kann auch bildungspolitisch gar nicht gewollt sein.
Weder soll Bildung nur noch digital sein, noch sollen
Schule und Lernen nur noch auf digitale Technik
ausgerichtet sein. Beim Lernen und beim Lehren in der Schule
wird auch weiter der Mensch im Mittelpunkt stehen. Es
geht uns besonders um medienethische Fragen: um
Datenschutz, um Persönlichkeitsrechte und um das kritische
Entschlüsseln von fragwürdigen Botschaften im Netz. Es
gilt daher, mit den heute zu beschließenden
Möglichkeiten umfassende Medienkompetenz in der Schule zu
erwerben. Dafür ist der heutige Beschluss nötig.
Es sind aber auch weitere Arbeitspakete auf
Länderebene nötig.
Neben der Infrastruktur und Ausstattung werden wir
rechtliche Rahmenbedingungen schaffen müssen, damit
Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte
datenschutzkonform und rechtssicher in der digitalen Welt
agieren können. Auch müssen wir als steuernde Ebene
dafür sorgen, zeitgemäße Bildungsmedien zur Verfügung
zu stellen. Hierfür werden Fragen nach Lizenzstandards
beantwortet werden müssen. Bildungspläne, Curricula
und übergeordnete Ziele der Unterrichtsentwicklung sind
so anzupassen, dass sie den Chancen und
Herausforderungen des digitalen Wandels gerecht werden.
Die aus meiner Sicht größte und wichtigste Aufgabe
wird in der Qualifizierung der Pädagoginnen und
Pädagogen bestehen. Von ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und
Haltungen wird es abhängen, ob die Investitionen, die wir
heute auf den Weg bringen, bei den Schülerinnen und
Schülern als Kompetenzen auch ankommen. Das wird
eine große Aufgabe. Gleichzeitig ist es mir wichtig, all
denjenigen Dank zu sagen, die sich mit großem
Engagement schon auf den Weg gemacht haben.
Meine Damen und Herren, durch die doch recht lange
Diskussion um den Digitalpakt ist manchmal aus dem
Blick geraten, dass sich die Länder schon längst auf den
Weg gemacht haben. Landeskonzepte, Masterpläne,
Strategien – all das gibt es bereits. Durch diese
Kombination sind Anschluss, Ausstattung und pädagogische
Inhalte umsetzbar. Das hat in den Ländern längst begonnen.
Insofern ergänzt der Digitalpakt das Vorhandene und fügt
sich in unser Konzept als ganz wesentlicher Baustein der
flächendeckenden Ausstattung der Schulen ein.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich begrüße die
Möglichkeit länderübergreifender Projekte. Innovative
Konzepte im Bereich der Lehrkräftequalifizierung, der
Mediendistribution, der Kooperation von Schulen oder
Lernenden, Schul-Cloud-Lösungen können gemeinsam in
die Fläche gebracht werden. Insofern bietet der heutige
Beschluss große Möglichkeiten für die Zusammenarbeit
auch zwischen den Ländern. Das gilt auch für
Onlineformate für die Lehrkräftequalifizierung; denn ohne
solche innovativen Methoden werden wir den Bedarf an
Fortbildung alleine gar nicht decken können.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns den
Digitalpakt Schule, die heutige Grundlage der
Grundgesetzänderung, zudem als Auftrag zu gemeinsamem Handeln
verstehen, auch um damit die Leistungsfähigkeit unseres
föderalen Systems an dieser entscheidenden Stelle erneut
unter Beweis zu stellen. In diesem Sinne freue ich mich
auf eine weiterhin gute und spannende Zusammenarbeit
und werbe dafür, die anstehenden Veränderungen als
große Chance zu begreifen und sie mit der
entsprechenden Zuversicht anzugehen. – Vielen Dank.
Präsident Daniel Günther: Das Wort hat Herr
Minister Tullner aus Sachsen-Anhalt.
Marco Tullner (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident!
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau
Karliczek! Die heutige Debatte mit dem sicherlich
positiven Beschluss des Bundesrates ist für die Länder von
ganz wesentlicher Bedeutung. Betrachtet man die
diffizile Ausgangssituation vor ein paar Monaten sowie das
Ergebnis der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss,
so haben Bund und Länder die Handlungs- und vor allem
die Kompromissfähigkeit unseres politischen Systems
bewiesen.
Nach der heute zu beratenden Grundgesetzänderung
kann der Bund den Ländern künftig Finanzhilfen zur
Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen
Bildungsinfrastruktur gewähren. Des Weiteren ist es
möglich, dass damit verbundene und befristete Aufgaben
der Länder und Gemeinden nach dem neuen Artikel 104c
des Grundgesetzes finanziert werden können.
In der medialen Öffentlichkeit ist diese
Grundgesetzänderung fälschlicherweise häufig mit dem Digitalpakt
Schule gleichgesetzt worden. Dieser ist zweifelsohne
derzeit das zentrale Projekt von Bund und Ländern. Aber
ich bin überzeugt: Die Grundgesetzänderung wird uns
auch in den kommenden Jahren noch bei vielen
gemeinsamen Anstrengungen gute Dienste erweisen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir als
Bildungsminister von Sachsen-Anhalt einige
Ausführungen zum Digitalpakt!
Der Digitalpakt als gemeinsames Projekt von Bund
und Ländern ist zum Erfolg verdammt. Die bestehende
digitale Infrastruktur an unseren Schulen braucht nicht
nur ein Update. Sie braucht einen Systemwechsel. An
vielen Schulen ist dieser bereits auf den Weg gebracht,
und an unseren Schulen liegen die Konzepte bereits in
den Schubladen. Der Digitalpakt wird es nun
ermöglichen, an allen Schulen diesen Systemwechsel auf den
Weg zu bringen. Für uns wird dies bedeuten, dass mit
dem 10-prozentigen Eigenanteil etwa 150 Millionen Euro
investiert werden. Wir stehen bereit, für Sachsen-Anhalt
sehr schnell die Eckpunkte der regionalen Umsetzung auf
den Weg bringen.
Gleichzeitig dürfen wir uns nicht der Illusion
hingeben, der Digitalpakt würde unsere Probleme auf einen
Schlag lösen. Es wird eine neue und dauerhafte
Zukunftsfrage bleiben, der wir uns als Bund und Länder
gemeinsam immer wieder werden stellen müssen.
Ich möchte an dieser Stelle allen Mitgliedern des
Vermittlungsausschusses ganz herzlich danken. Gerade
die Streichung der sogenannten 50:50-Regel wird
sicherstellen, dass die Grundgesetzänderung im
Bildungsbereich, im sozialen Wohnungsbau und im Bereich des
öffentlichen Nahverkehrs mit Leben erfüllt wird.
Gestatten Sie mir für Sachsen-Anhalt eine weitere
Anmerkung!
Der Vermittlungsausschuss hat sich auf Initiative von
Sachsen-Anhalt auch damit beschäftigt, ob die
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes – GAK – um die ländliche
Entwicklung erweitert werden soll. Es hat sich herausgestellt,
dass diese für den ländlichen Raum sehr wichtige
Forderung breite Unterstützung findet. Gleichzeitig respektierte
der Vermittlungsausschuss aber auch, dass genau diese
Frage von der Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ bearbeitet wird. Ich bin der Überzeugung, dass
die Erweiterung der GAK um die ländliche Entwicklung
in dieser Kommission angemessen abgewogen wird. Der
Vermittlungsausschuss hat insofern um eine
wohlwollende Prüfung gebeten. Eine Änderung des Grundgesetzes in
Artikel 91a zur Anpassung der GAK würde den Ländern
notwendigen Spielraum geben, die Voraussetzungen für
gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Eine
Änderung noch in dieser Legislaturperiode wäre sehr
wichtig.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wir
heute mit der Grundgesetzänderung diesen wichtigen
Schritt gemeinsam machen. Damit sind wir gemeinsam
unserer Verantwortung für Deutschland gerecht
geworden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Präsident Daniel Günther: Ich darf darauf
verweisen, dass je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben
haben: Frau Staatsministerin Ahnen (Rheinland-Pfalz),
Herr Ministerpräsident Kretschmann (Baden-
Württemberg) und Herr Minister Görke (Brandenburg).
Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz in der
vom Bundestag geänderten Fassung.
Nach Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist die
Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen des
Bundesrates erforderlich; das sind mindestens 46 Stimmen.
Bei Grundgesetzänderungen pflegen wir durch Aufruf
der einzelnen Länder abzustimmen. Ich bitte die Länder
aufzurufen.
1 Anlagen 1 bis 3
Ulrike Hiller (Bremen), Schriftführerin:
Baden-Württemberg Ja
Bayern Ja
Berlin Ja
Brandenburg Ja
Bremen Ja
Hamburg Ja
Hessen Ja
Mecklenburg-Vorpommern Ja
Niedersachsen Ja
Nordrhein-Westfalen Ja
Rheinland-Pfalz Ja
Saarland Ja
Sachsen Ja
Sachsen-Anhalt Ja
Schleswig-Holstein Ja
Thüringen Ja
Präsident Daniel Günther: Wir haben
durchgezählt: Das sind 69 Stimmen.
(Heiterkeit)
Damit hat der Bundesrat einstimmig beschlossen,
dem Gesetz zuzustimmen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17:
TOP 17
Entschließung des Bundesrates zur
Weiterentwicklung der Pflegeversicherung – Antrag der Länder
Hamburg, Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 106/19)
Wortmeldungen liegen vor. Als Erstes hat das Wort
Herr Erster Bürgermeister Dr. Tschentscher aus
Hamburg.
Dr. Peter Tschentscher (Hamburg): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den
Anforderungen des digitalen Wandels kommen wir jetzt zu den
Anforderungen des demografischen Wandels, genauer
gesagt zu der Frage, wie es mit der Pflege weitergeht.
Vor 25 Jahren wurde die gesetzliche
Pflegeversicherung eingeführt. Es war eine gute Idee, das Pflegerisiko
so wie das Krankheitsrisiko durch ein solidarisches
System finanziell abzusichern.
Bei der Einführung haben die Leistungen der
Pflegeversicherung ausgereicht, um die Kosten der ambulanten
und auch der stationären Pflege vollständig zu decken.
Mittlerweile besteht aber für einen Pflegeheimbewohner
ein Eigenanteil allein an den Kosten der stationären
Pflege von im Durchschnitt 600 Euro pro Monat. Zusammen
mit dem Eigenanteil an den Kosten für Unterkunft und
Verpflegung und der Investitionspauschale kommt ein
Pflegeheimbewohner in Deutschland im Durchschnitt auf
einen monatlichen Eigenanteil von 1.800 Euro. In Städten
wie Hamburg liegt er noch einmal höher.
Das alles führt dazu, dass aus dem Alterseinkommen
solche Beträge immer häufiger nicht getragen werden
können. Mittlerweile ist ein Drittel der Heimbewohner
auf Hilfen zur Pflege, also auf staatliche Unterstützung,
angewiesen. Dieser Anteil wird noch größer werden,
wenn die erforderlichen und von uns allen ja
gewünschten Verbesserungen in der Personalausstattung der Pflege
umgesetzt werden.
Deshalb ist es an der Zeit, den ursprünglichen
Gedanken der Pflegeversicherung wieder zu beleben, der darin
besteht, dass die Pflegeversicherung die Kosten auch der
stationären Pflege vollständig abdecken soll. Wir
schlagen vor, die Pflegekosten solidarischer zu
finanzieren mit einem gesetzlich begrenzten Eigenanteil, den
paritätischen Beiträgen zur Pflegeversicherung und einem
dynamisierten Steuerzuschuss.
( V o r s i t z : Vizepräsident Michael Müller)
Gleich mitbereinigen sollten wir eine unsystematische
Zuordnung von Kosten, die eigentlich in den Bereich der
gesetzlichen Krankenversicherung gehören, aber durch
die Pflegeversicherung getragen werden, nämlich im
Falle der sogenannten medizinischen Behandlungspflege
in Pflegeheimen. Diese Kosten werden im ambulanten
Bereich zu Recht von der gesetzlichen
Krankenversicherung getragen, im stationären Bereich aber nicht. Mit
anderen Worten: Ein Pflegeheimbewohner zahlt im
Monat durchschnittlich 200 Euro für eine Leistung, für
die er eigentlich sein Leben lang Krankenkassenbeiträge
gezahlt hat. Wenn sich das herumspricht, wird die
Zufriedenheit mit dem System nicht größer.
Deswegen sollten wir hier den Erkenntnissen, die sich
aus dem demografischen Wandel ergeben, und den
Anforderungen an eine moderne Pflege gerecht werden.
Die Politik hat die Notwendigkeit der Verbesserung in
ambulanter und stationärer Pflege erkannt. Wir müssen
die finanziellen Folgen als Gesellschaft gemeinsam
schultern und dürfen dies nicht den Betroffenen allein
überlassen. – Herzlichen Dank.
Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank!
Als Nächstes hat für das Land Berlin Frau Senatorin
Kolat das Wort.
Dilek Kolat (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die soziale
Pflegeversicherung in Deutschland ist ein hohes Gut unserer
sozialen Sicherungssysteme.
Der Berliner Senat hat vor kurzem in Brüssel getagt.
Dort hatten wir die Gelegenheit, auch im EU-Kontext
nach rechts und links zu schauen. Dann weiß man, was
wir in Deutschland an unserem Pflegesystem und der
Pflegeversicherung haben.
Man kann auch ein Stück weit stolz darauf sein, dass
Mitte der 90er Jahre die Pflegeversicherung insgesamt
eingeführt worden ist. Die Gründe, die es damals für die
Pflegeversicherung gab, sind heute nicht nur aktuell,
sondern werden noch dringender. Auslöser damals war,
dass die Lebenserwartung gestiegen ist und die
Pflegezeiten immer länger geworden sind. Wenn wir uns heute die
Entwicklung in unserer Gesellschaft anschauen, stellen
wir fest, dass der Anteil der Menschen, die über 80 sind,
steigt. Alleine in Berlin zeigen die
Bevölkerungsprognosen, dass bis 2030 der Anteil der über 80-Jährigen um
62 Prozent steigen wird. Das ist enorm. Es kommen aber
die geburtenstarken Jahrgänge ja auch auf den
Pflegemarkt, sage ich einmal vorsichtig. Wir können die Uhr
danach stellen und wissen, dass der Bedarf an Pflege,
aber auch der Bedarf an Pflegekräften in Deutschland
drastisch steigen wird.
Ich möchte gerne unseren Anspruch formulieren, wie
wir unsere Gesellschaft und auch den Stellenwert von
Pflege verstehen, und einmal grundsätzlich definieren,
wie wir uns eigentlich ein Leben im Alter vorstellen.
Ich denke, dass es unsere Aufgabe ist, gemeinsam
dafür Sorge zu tragen, dass im Alter ein würdevolles
Leben möglich ist, dass Menschen auch im Alter aktiv
sein und selbstbestimmt leben können. Dazu gehört nun
einmal gute Pflege. „Gute Pflege“ bedeutet nicht, dass
Menschen nur abgefertigt werden. Pflege ist eine
menschliche Beziehung. Hier geht es um menschliche
Zuneigung, aber vor allem auch um Zeit für Menschen.
Gute Pflege kann nur gesichert werden, wenn es auch
gute Arbeitsbedingungen gibt, also dass die Beschäftigten
Wertschätzung erfahren und durch ihre Tätigkeit
motiviert werden.
Einen letzten wichtigen Anspruch möchte ich
definieren: Uns ist auch die Qualität der Pflege wichtig.
Das heißt, dass wir mit Personalschlüsseln in den
Pflegeeinrichtungen Qualitätsvorgaben machen. Ich bin froh,
dass wir die Diskussion führen, bis Mitte 2020 auch
bundeseinheitlich Personalschlüssel in den stationären
Pflegeheimen einzuführen.
Meine Damen und Herren, wir hatten in den letzten
Jahren gute Reformen, mit denen wir dazu beigetragen
haben, dass die Zahl der Leistungsberechtigten gestiegen
ist. Aber auch die Leistungen haben wir erhöht. Das
waren gute Reformen. Wir müssen aber festhalten, dass
dadurch der Bedarf an Pflegepersonal noch einmal
zusätzlich gestiegen ist. Insofern müssen wir gemeinsam
feststellen – ich glaube, da machen wir alle die gleichen
Erfahrungen –, dass gute Pflege in Deutschland gefährdet
ist, nein, Pflege insgesamt ist gefährdet.
Ich kann Ihnen aus Berlin berichten, dass ambulante
Dienstleister regelrecht abwinken, wenn man anruft, und
sagen, dass sie keine Dienstleistung erbringen können.
Menschen müssen ganz lange suchen, bis sie einen
Pflegedienst finden. Pflegedienstleister selektieren
inzwischen nach guten und schlechten Kunden. Die
Pflegekräfte berichten, dass ihr Arbeitsalltag ein Hetzalltag ist,
dass sie von einem Pflegebedürftigen zum anderen hetzen
und die Zeit für Menschlichkeit völlig verlorengeht.
In der Langzeitpflege machen wir inzwischen ähnliche
Erfahrungen: Plätze, die da sind, werden nicht besetzt,
weil das Pflegepersonal fehlt. Wir alle wissen, dass sich
die Qualität auch in der Langzeitpflege deutlich
verschlechtert.
Insgesamt müssen wir alle uns gemeinsam Sorgen
machen, dass die Versorgung in der Pflege ganz deutlich
gefährdet ist. Das ist eine Folgerung daraus, dass
Pflegepersonal fehlt.
Die zweite Folgerung ist genauso gravierend, denke
ich: hohe Arbeitsverdichtung für die Beschäftigten.
Schlechte Arbeitsbedingungen führen dazu, dass es eine
Flucht aus diesem Beruf gibt; die Verweildauer beträgt
acht Jahre. Auch die hohe Teilzeitquote von 72 Prozent
zeigt, dass wir hier eine Flucht haben. Das kann man
nachvollziehen. Aber diese Situation verschärft die
Fachkräfteproblematik noch einmal. Hier haben wir es mit
einer Spirale nach unten zu tun, was wir dringend
stoppen müssen.
Die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, liegen
auf der Hand: Wenn man ein Fachkräfteproblem hat,
muss man mehr in die Ausbildung investieren. Natürlich
brauchen wir auch Fachkräfte aus dem Ausland und die
berufsbegleitende Mobilisierung von Fachkräften. Die
Investition in Ausbildung ist eine der zentralen
Antworten auf diese Situation. Wir müssen auch mehr
Pflegepersonal im System haben.
Der dritte Punkt ist das Thema bessere Bezahlung. Ich
bin der Meinung, dass die Bezahlung der Pflege zurzeit
nicht gerecht ist. Wenn Sie sich im Alltag anschauen, was
Pflegepersonal leisten muss, welche fachlichen
Anforderungen an diese Tätigkeit bestehen, welche
Verantwortung die Pflegekräfte für Menschenleben übernehmen
und welche psychische und physische Belastung mit
dieser Tätigkeit verbunden ist, und wenn man dem
gegenüberstellt, was auf dem Lohnzettel steht, dann ist
das einfach nicht gerecht.
Auch aus Gender-Sicht, finde ich, müssen alle
Verantwortlichen darauf hinwirken, dass die Bezahlung
besser wird. Wir alle beklagen, dass wir in Deutschland
einen Gender-Pay-Gap von 21 Prozent haben. Eine der
Ursachen liegt darin, dass beispielsweise das
Pflegepersonal zu wenig verdient. Es sind zu 85 Prozent Frauen,
die in dieser Branche arbeiten. Letztendlich brauchen wir
in dieser Branche mehr Tarifverträge, mehr Tarifbindung,
damit es insgesamt zu einer Aufwertung kommt. Wir
haben also enormen Handlungsdruck.
Ich bin froh, dass die Bundesregierung aktiv geworden
ist. Auch Berlin hat sich in die Konzertierte Aktion
eingebracht, damit hier mehr in Ausbildung investiert wird –
10 Prozent. Ich kann Ihnen aus Berlin nur sagen: Das
wird nicht ausreichen. Wir haben erst einmal die
Zielmarke 50 Prozent ins Auge gefasst und wissen, dass das
für alle Beteiligten im System eine enorme Anstrengung
ist.
Mit einer These müssen wir gemeinsam aufräumen:
Dass die Jugendlichen kein Interesse an den
Pflegeberufen haben, kann ich nicht bestätigen. Meine Gespräche
mit Hunderten von Jugendlichen zeigen: Sie haben
Interesse an Pflegeberufen. Sie möchten Menschen helfen.
Sie finden diesen Beruf attraktiv. Nur, die Bedingungen
sind nicht attraktiv. Ich glaube, diese Differenzierung
müssen wir machen.
Die Bedingungen zu ändern liegt in der Hand der
Politik, der Gesellschaft insgesamt, der Verantwortlichen in
den Leitungen der Pflegeheime, aber auch der Kassen
und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Also: Investieren in Ausbildung ist das
Allerwichtigste. Das reicht aber nicht aus. Man muss Jugendlichen
auch Perspektiven geben. Sie wollen
Aufstiegsmöglichkeiten haben. Die Weiterbildung in der Pflege muss
gestärkt werden. Auch das Thema Akademisierung müssen
wir in diesem Zusammenhang sehen. Wir müssen alle
Maßnahmen gleichermaßen zusammenbringen.
Zusammengefasst:
Mehr Personal im System!
Bessere Vergütung!
Mehr Investitionen in Ausbildung!
Meine Damen und Herren, es ist klar: Die Kosten in
der Pflege werden steigen. Dazu gibt es von
Sachverständigen sehr unterschiedliche Einschätzungen. Auf jeden
Fall befinden wir uns in Milliardenhöhen. Deswegen
müssen wir uns die grundsätzliche Frage stellen, ob unser
Leistungssystem, wie es bisher aufgestellt ist, dies
tatsächlich leisten kann.
Wir haben dort ein Gerechtigkeitsproblem. Zurzeit ist
es leider so, dass die steigenden Kostenrisiken ungleich
verteilt sind. Während die Pflegeversicherung einen
gesetzlich festgelegten Sockelbetrag zu den Pflegekosten
leistet, tragen die Pflegebedürftigen und ihre
Angehörigen den Restkostenbetrag. Bei steigenden Kosten heißt
das auch: steigende Beiträge für die Betroffenen.
Das führt zu einer Verschiebung – natürlich! Wenn die
Menschen das aus ihrer Rente nicht zahlen können,
werden sie mehr Hilfe zu Pflegeleistungen beantragen. Das
würde dazu führen, dass die Pflegeversicherung die
Absicherungsfunktion, die sie hat, verliert.
Gute Pflege darf nicht zum Armutsrisiko werden. Gute
Pflege darf auch nicht vom Geldbeutel abhängen. Ich
persönlich finde es unwürdig, wenn Menschen jahrelang
arbeiten und in die Pflegeversicherung einzahlen, ihnen
aber am Ende, wenn sie pflegebedürftig werden, der Weg
zum Sozialamt aufgezeigt wird. Deswegen sind wir
gemeinsam mit den Ländern, die diesen
Entschließungsantrag eingebracht haben, der Meinung, dass unser
Leistungsrecht dringend neu gestaltet werden muss. Es ist
Zeit für eine grundlegende Reform. Mit dem
Entschließungsantrag fordern wir die Bundesregierung auf, einen
Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem ein Sockel-Spitze-
Tausch vollzogen wird, damit die Eigenbeiträge der
Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gedeckelt werden.
Ich will an dieser Stelle auch sagen, dass das nicht der
letzte Schritt sein kann. Berlin ist für die solidarische
Bürgerversicherung. Wenn wir das ernst meinen, müssen
wir den Schritt überlegen, ob die Konstruktion Pflege-
Teilversicherung noch aktuell ist. Das heißt, mit
Einführung der Bürgerversicherung sollte man auch den
größeren Schritt vollziehen: weg von der Pflege-
Teilversicherung in Richtung Pflege-Vollversicherung. Dann
wird das Konzept der Bürgerversicherung rund.
Wir müssen uns ehrlich machen: All diese Reformen
bedeuten natürlich, dass auch die Beiträge davon
betroffen sind. Ich finde es gut, dass wir aktuell diese Debatte
führen, dass sie kein Tabu mehr ist. Wir sollten uns
ehrlich machen, dass auch Mittel aus dem Bundeshaushalt
erforderlich sein werden, um die Kosten mitzutragen.
Letztendlich wissen wir, dass die heutige Ausgestaltung
und Finanzierung der Pflegeversicherung für die
zukünftigen Aufgaben nicht ausreichen.
Ich freue mich sehr auf Ihre Unterstützung. Ich freue
mich auch sehr auf die Beratungen. Ich hoffe, dass der
Entschließungsantrag im Bundesrat eine Mehrheit findet.
Denn Pflege geht uns alle an, und der Reformdruck ist
enorm.
Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank, Frau
Senatorin!
Als Nächstes hat das Wort Herr Minister Lucha aus
Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In
der Tat: Älterwerden ist die Grundvoraussetzung für ein
langes Leben – das wir uns alle wünschen. Zum
Älterwerden gehört auch, dass wir am Ende
Pflegebedürftige und Unterstützungsbedürftige individueller Art
haben; Senatorin Kolat hat es sehr anschaulich
ausgeführt.
Wir stellen aber fest, dass Pflegebedürftige heute
besonders stark finanziell belastet sind. Die tatsächlichen
Aufwendungen für Pflege in Heimen liegen deutlich über
den Pauschalen der Pflegeversicherung. Der Eigenanteil
der Pflegebedürftigen hat sich seit 1999 mehr als
verdoppelt. Ändern wir daran nichts, wird er weiter ansteigen.
Lassen Sie mich das an einem kleinen Beispiel
verdeutlichen: In Pflegegrad 3 sind wir kaum mehr
selbstständig. Wir erhalten dann aus der Pflegeversicherung
rund 1.200 Euro pro Monat. Die tatsächlichen
Aufwendungen allein für den pflegerischen Aufwand in einem
Heim liegen durchschnittlich bei knapp über 2.000 Euro.
Dazu kommen für die Pflegebedürftigen noch die Kosten
für Unterkunft und Verpflegung, die anteiligen
Investitionskosten und die Ausbildungsumlage – sagen wir:
durchschnittlich noch einmal 1.500 Euro pro Monat. Die
Folge ist – Kollegin Kolat hat es schon erwähnt –: Knapp
ein Drittel der Pflegebedürftigen in Heimen ist dann auf
Sozialhilfe angewiesen.
Wir waren immer der Meinung: Die
Pflegeversicherung muss vor Armut schützen, auch und gerade beim
Älterwerden. Deswegen ist dieser Paradigmenwechsel in
der Pflegeversicherung dringend notwendig. Wir reden
derzeit nur von den Aufwendungen für die Pflege, nicht
von den weiteren Kosten, zum Beispiel für die
Unterkunft.
Im Moment gilt: Es gibt gedeckelte Leistungen. Alles,
was darüber hinaus anfällt, muss der Pflegebedürftige als
Eigenanteil selbst aufbringen. Wir sind der Meinung: Das
muss umgedreht werden. Nicht die Leistungen, sondern
der Eigenanteil für die Pflegeleistungen muss gedeckelt
werden. Deshalb ist Ihre Initiative – Sie sind uns in
gewisser Weise zuvorgekommen – sehr unterstützenswert.
Das ist auch ein Ergebnis diverser Gutachten, die wir in
unserer Enquete-Kommission zur Pflege in der
vergangenen Periode im Landtag erarbeitet haben. Wir müssen
dieses Thema, wie Herr Erster Bürgermeister und Frau
Senatorin angesprochen haben, gemeinsam entschlossen
angehen.
Natürlich: Hier liegt noch sehr viel Arbeit vor uns, und
wir müssen schon sehr genau hinschauen. Bei dem
sogenannten Sockel-Spitze-Tausch sind die richtigen
Weichenstellungen notwendig. Denn was wir jetzt
ausarbeiten, muss in der Tat auf Jahrzehnte halten. Versicherte
müssen langfristig verlässlich planen und Vorsorge
treffen können.
Wir wollen nicht ein automatisches
Erbenschutzprogramm – das ist nicht die Intention –, sondern wir wollen
Planungssicherheit. Wenn Versicherte darauf vertrauen,
dass sie nur für einen Betrag X Vorsorge leisten müssen,
können wir diesen Betrag nicht in wenigen Jahren wieder
ändern. Deshalb benötigen wir Klarheit:
Wie hoch muss der Eigenanteil sein?
Wie lange wird er festgeschrieben?
Wie können wir diesen Paradigmenwechsel sozial
gerecht und nachhaltig finanzieren?
Wir brauchen nicht nur bezahlbare, wir brauchen auch
gute Pflege; das wurde bereits erwähnt. Wir müssen
einige Fragen schon noch weiter untersuchen, damit diese
Reform nicht ungewollte Folgen hat.
Heute haben wir Unterschiede im Lohnniveau und bei
den Personalschlüsseln in den Ländern. Ich begrüße ganz
eindeutig die Initiative von Bundesgesundheitsminister
S p a h n für Flächentarife, für einheitliche Tarife. Das
ist ganz wichtig. Wir erleben es in jedem Eck: Gute
Pflege braucht gute Bezahlung.
Aber wir dürfen uns nicht dazu verleiten lassen, dass
ein Sockel-Spitze-Tausch zur Vereinheitlichung von
Leistungen auf einem zu niedrigen Niveau führt. Wenn
bei einem begrenzten Eigenanteil das Eigeninteresse der
Versicherten wegfällt, weitere Kosten möglichst niedrig
zu halten, brauchen wir neue Steuerungsinstrumente. Wie
schwierig diese Steuerung ist, wissen Sie vor Ort am
besten, wenn Sie mit den Vertretern der
Sozialpartnerschaft, der Selbstverwaltung, der Wohlfahrtspflege und
nicht zuletzt der Kassen sprechen.
Wir dürfen dabei eines nicht vergessen: Wir dürfen
uns nicht ausschließlich auf die stationäre Pflege
konzentrieren. Wer glaubt, dass wir unseren zunehmenden
Unterstützungsbedarf nur in neuen Kubaturen lösen, wird
enttäuscht werden. Wir müssen eine deutlich stärkere
Ambulantisierung der Pflege vorantreiben. Wir dürfen
nicht vergessen, dass ambulant auch gepflegt wird. Auch
hier muss gelten: An dem Ort, an dem die Pflege erbracht
wird, muss sie vergütet werden, egal ob im häuslichen
Umfeld, in Pflegewohngruppen oder, wie bisher, im
stationären Rahmen.
Wir müssen die Fragen der Finanzierung und der
Leistungen zusammendenken und auch über die
Systemgrenzen schauen. Medizinische Behandlungspflege muss
durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert
werden; das ist richtig. Das sollte man aber keinesfalls
von der Frage trennen, wer sinnvollerweise die
geriatrische Rehabilitation finanzieren sollte. Diese gehört
unserer Meinung nach in das Sozialgesetzbuch XI. Ich bin
froh, dass wir mittlerweile über diese Grenzen
diskutieren, dass wir darüber hinweggehen, dass wir
Sektorengrenzen überwinden.
Wir müssen aber auch darüber diskutieren, wie Pflege
finanziert wird, ohne dabei zu vergessen, was finanziert
wird. Wir müssen über die neuen Pflegemodelle reden
und die strikte Trennung von ambulanter und stationärer
Versorgung aufgeben. Wir brauchen ein sogenanntes
multiprofessionelles Case-Management. Wir brauchen
neue Formen.
Wir haben ein Ergebnis aus unserer Enquete-
Kommission – erlauben Sie mir, es in meinem
Migrationsschwäbisch zu sagen; meine Elterngeneration hat
gesagt –: I bleib so lang dahoim, wie’s goht. Meine
Generation – der Großteil von Ihnen – lässt „wie’s goht“
weg, man möchte zu Hause bleiben. Synonym: Man
möchte seine Autonomie, die Selbstbestimmung
bewahren und nicht auf formale Pflege reduziert werden. Genau
das müssen wir organisieren.
Wir müssen, was das Leistungsspektrum angeht, auch
einmal ertragen, dass halt nicht die Haare gewaschen
werden, weil die betroffene Person sagt: Heute passt es
mir nicht! Auch diesen Schematismus müssen wir
abbilden. Wir brauchen einen personenzentrierten Ansatz bei
der Hilfe.
Ich glaube, wir werden eine zukunftsfähige Pflege nur
dann gewinnen, wenn wir mehr denn je
Vertrauensgemeinschaften zwischen den Leistungserbringern, den
Leistungsträgern und den zu Versorgenden bilden. Wenn
wir denken, dass wir alles kommagenau dokumentieren
und abrechnen, werden wir nicht gewinnen. Damit wären
wir bürokratisch und menschlich überfordert. Es ist die
Aufgabe und die große Chance, das jetzt zu ändern.
Denn, meine Damen und Herren, wenn ich mich so
umschaue: Mehrheitlich reden wir über uns, über unsere
Zukunft, darüber, wie wir alt werden wollen. –
Herzlichen Dank.
Vizepräsident Michael Müller: Ich danke Ihnen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik
und dem Finanzausschuss – mitberatend – zu.
Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Punkte 19
und 45 auf:
TOP 19
19. Entschließung des Bundesrates für eine
flächendeckende Mobilfunkversorgung in
Deutschland – Antrag des Landes Mecklenburg-
Vorpommern – (Drucksache 67/19)
TOP 45
45. Entschließung des Bundesrates: Erhöhung der
Förderquoten im Bundesförderprogramm
Breitband – Antrag des Landes Schleswig-
Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 111/19)
Dem Antrag unter Punkt 19 ist Rheinland-Pfalz
beigetreten.
Dem Antrag unter Punkt 45 ist Niedersachsen
beigetreten.
Wortmeldungen liegen uns vor. Es beginnt Frau
Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg-
Vorpommern. Bitte schön.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Im letzten Bundesrat haben Rheinland-Pfalz und
Mecklenburg-Vorpommern eine Initiative zum
flächendeckenden Mobilfunk in Deutschland eingebracht. Ziel
unserer Initiative war es, gemeinsam mit den Ländern
darüber zu beraten: Wie ordnen wir Mobilfunk in
Deutschland ein? Soll er allen Bürgern zur Verfügung
stehen? Soll er einfach ein Verbrauchergut sein? Und vor
allem: Wie stark soll der Mobilfunk ausgebaut werden?
Ich freue mich sehr, dass die Initiative dazu geführt
hat, dass wir diese Diskussion in den Ausschüssen
geführt haben und dass es heute – hoffentlich – eine
große Mehrheit für zwei Ziele gibt:
Erstens. Wir brauchen Mobilfunk flächendeckend in
Deutschland.
Zweitens. Wir als öffentliche Hand müssen dafür
sorgen, dass er überall zur Verfügung gestellt wird.
Das ist Ziel unserer Initiative. Ich will mich beim Land
Nordrhein-Westfalen und den anderen Bundesländern für
die Ergänzung ganz herzlich bedanken. Vieles davon ist
aufgenommen worden. Ich will zwei Punkte ansprechen:
Wichtig ist, dass Deutschland auf allen Ebenen nicht
die infrastrukturelle Zukunft verschläft und nicht zu
unambitioniert ist; in der Diskussion hat man manchmal
dieses Gefühl gehabt. Wir hängen beim schnellen
Internet – also Breitband, aber auch Glasfaser und
Mobilfunk – zurück. Wir sind, wenn wir die internationalen
Rankings sehen, oft hinter Ländern, hinter denen wir
eigentlich nicht herhinken wollen. Deswegen müssen wir
gemeinsam mit der Bundesregierung und den
Telekommunikationsunternehmen dafür sorgen, dass es uns in
Deutschland gelingt, schnelles Internet, vor allem
Mobilfunk überall sicherzustellen. Das ist derzeit überhaupt
nicht der Fall.
Ich freue mich auch, dass es offensichtlich eine
Mehrheit für die Erkenntnis gibt: Das, was derzeit in den
Versteigerungen für die 5G-Frequenzen vereinbart wird
– Abdeckung der Haushalte –, reicht eben nicht aus,
sondern wir müssen die Fläche abdecken. Gerade beim
Mobilfunk wird ziemlich augenscheinlich, dass es nicht
darum geht, dass ich dort telefonieren kann, wo ich
wohne, sondern darum, dass ich mobil unterwegs sein kann.
Das ist nicht nur eine Frage, dass das Bürgerinnen und
Bürger im heutigen Zeitalter erwarten und nutzen wollen;
wir alle nutzen es. Manchmal ist man vielleicht sogar
froh, dass die eine oder andere Verbindung gerade nicht
möglich ist. Aber es ist auch wirtschaftlich erforderlich.
Ich will als Ministerpräsidentin eines Flächenlandes
ausdrücklich sagen: Nach EU-Definition ist
Mecklenburg-Vorpommern bis auf zwei Städte komplett
ländlicher Raum. Wir können nicht sagen, dass man Mobilfunk
nur dort nutzen kann, wo man wohnt. Denn das bedeutet,
dass man sehr viele weiße Flecken hat. Was aber macht
der Landwirt, der auf dem Feld unterwegs ist? Was
machen die Unternehmen im ländlichen Raum? Die
wenigen, die es noch gibt, sind kleine und mittlere
Betriebe. Was macht die Feuerwehr, wenn sie unterwegs
ist und Mobilfunklöcher hat?
Beim Mobilfunk geht es also nicht nur darum, dass wir
als Bürgerinnen und Bürger ihn gerne nutzen wollen,
sondern das ist auch eine Frage von Strukturförderung.
Davon hängt ab, ob Unternehmen im ländlichen Raum
bleiben. Vor allem ist es, wie wir im letzten Jahr sehen
konnten, eine Frage der Sicherheit.
Es ist wichtig, dass wir uns nicht mit Mittelmaß
zufriedengeben. Für ein Industrieland, für ein
wirtschaftlich starkes Land wie Deutschland ist es erforderlich,
dass wir bei der Infrastruktur des 21. Jahrhunderts – dazu
gehören schnelles Internet und Mobilfunk – vorne
mitspielen und nicht, wie jetzt, nur im Mittelfeld sind.
Deswegen wünsche ich mir sehr, dass es heute eine
große Mehrheit für das Ziel der flächendeckenden
Versorgung mit Mobilfunk gibt und dass wir dann
gemeinsam mit der Bundesregierung nach Wegen suchen. Man
kann sagen: Das, was die Telekommunikationskonzerne
selber mit schnellem Internet nicht abdecken können,
unterstützt man auch mit Förderprogrammen. Ich
persönlich plädiere sehr dafür, dass man auch die großen
Konzerne in die Pflicht nimmt; denn auch bei der
Infrastruktur geht es nicht an, dass man sich nur die Rosinen
herauspickt.
Die Wege können verschieden sein. Das Ziel ist
entscheidend: Wir brauchen in Deutschland flächendeckend
Mobilfunk und flächendeckend schnelles Internet. Wir
dürfen keine weißen Flecken haben.
Es wird ja so gerne die „Milchkanne“ benutzt.
„Milchkanne“ steht für mich – ich habe es hier schon
einmal gesagt – liebevoll für das Dorf. Wir alle kennen
den Spruch: Der Regionalexpress hält an jeder
Milchkanne. – Was gut und wichtig ist.
Wir brauchen schnelles Internet und Mobilfunk an
jeder Milchkanne. Wir brauchen nicht über die
Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu sprechen, wir
brauchen schon gar keine große Kommission dafür
einzurichten, wenn wir schon bei den Grundbedürfnissen, wozu
schnelles Internet und Mobilfunk heute gehören,
sehenden Auges weiße Flecken zulassen. Das hätte mit
Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nichts zu tun, es
würde eher die Ungleichheit weiter forcieren.
Deswegen ist es wichtig, dass es heute vom Bundesrat
ein starkes Signal gibt, dass wir die flächendeckende
Versorgung mit schnellem Internet und Mobilfunk
überall in Deutschland wollen und keine weißen Flecken. –
Vielen Dank für die gute Diskussion! Ich hoffe auf eine
große Mehrheit.
Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank, Frau
Ministerpräsidentin Schwesig!
Als Nächstes hat das Wort Herr Minister Dr. Buchholz
für Schleswig-Holstein.
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte
Frau Ministerpräsidentin Schwesig, Voraussetzung für
die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk ist – das
wird oft und gern vergessen –, dass an jedem Funkmast
ein Breitbandanschluss existiert. Die flächendeckende
Versorgung mit 5G setzt voraus, dass an jedem Mast, der
5G absendet, ein Glasfaseranschluss existiert. Deshalb ist
die Grundvoraussetzung für flächendeckenden
Mobilfunk, erst einmal ein Netz zu haben, das
Breitbandsituationen in Deutschland insgesamt herstellt.
Sie haben zu Recht gesagt: Wir in der Bundesrepublik
Deutschland sind nicht vorne dabei. Wir sind bei der
Versorgung mit Glasfaseranschlüssen nicht einmal
Mittelmaß, sondern auf der Höhe von Angola.
Deshalb ist es wichtig, meine Damen und Herren, dass
wir dafür sorgen, dass der Breitbandausbau, die
Versorgung mit Glasfaseranschlüssen gewährleistet wird. Dies
ist in den letzten Jahren, dankenswerterweise auch durch
Unterstützung mit Fördergeldern des Bundes, in einigen
Bereichen gut vorangekommen. Jetzt hat man diese
Förderung aufgestockt; das ist außerordentlich zu begrüßen.
Zweitens. Man hat hinsichtlich der
Fördergrößenordnung gesagt: Bis zu 30 Millionen Euro können in den
Einzelmaßnahmen gefördert werden. Auch das ist zu
begrüßen. Ich danke herzlich dafür, dass insoweit
Schwung hineingekommen ist. Man kann sagen: Ja, es ist
sichergestellt, dass wir nicht nur Kupferkabel oder
sonstige Ausbauziele fördern, sondern dass wir uns die
Gigabit-Förderung vornehmen – auch wenn ich mir
wünschen würde, dass von der Bundesregierung tatsächlich
ein Infrastrukturziel, also ein echter Glasfaserausbau,
formuliert würde.
Trotzdem kommt das Thema Glasfaserausbau in den
Ländern, die vorangehen, ins Stocken, und zwar durch
zwei Themen. Das eine sind die erheblich gestiegenen
Tiefbaukosten. Das liegt an der Konjunktur. Trotzdem
können wir es uns nicht erlauben, einfach Pause zu
machen und eine Konjunkturabkühlung abzuwarten. Das
Zweite ist – das hat Frau Ministerpräsidentin Schwesig
gerade sehr deutlich gemacht –: Je mehr wir in die Fläche
kommen, desto teurer wird das Spiel auch beim
Glasfaserausbau.
Einige Länder sind schon relativ weit
vorangekommen. Schleswig-Holstein hat eine Glasfaser-
Anschlussfähigkeit von 39 Prozent aller Haushalte; das ist im
Bundesdurchschnitt ziemlich weit vorne. Der Durchschnitt
liegt eher bei 12 Prozent. Wenn wir weiterkommen
wollen, dann müssen wir sehen, dass es nicht zu einem
Abriss der Ausbautätigkeit kommt. Deshalb haben wir
die herzliche Bitte, dafür zu sorgen, dass wir in den
Förderregularien des Bundes von der allein möglichen 50-
Prozent-Förderung wegkommen. Diese Förderung setzt
voraus, dass selbst dort, wo wir mit Länderprogrammen
unterstützen, die Kommunen einen so erheblichen Anteil
an Lasten tragen sollen, dass sie dazu nicht in der Lage
sind, so dass es schlicht und ergreifend zum Stocken der
Ausbautätigkeiten kommt.
Deshalb ist der Antrag von Schleswig-Holstein – ohne
dass es unbedingt um mehr Geld geht –, dass die
Möglichkeit einer höheren Förderquote besteht. Um die
Projekte wirtschaftlich zu machen, müssen sie höher
dimensionierbar sein. Der Deckel von 30 Millionen muss weg;
denn wenn die Ausbauregion so groß ist, dass der Ausbau
insgesamt 100 Millionen kostet, wäre bei einem
Höchstmaß von 30 Millionen kein Anteil von 50 Prozent
möglich.
An diesen beiden Stellen gilt es das Förderprogramm
ein bisschen aufzubohren, damit wir das Ziel erreichen,
beim Glasfaserausbau und damit bei der Grundlage für
den flächendeckenden Mobilfunkausbau Fahrt,
Geschwindigkeit aufzunehmen, nicht den Abriss zu
riskieren, sondern die Bundesrepublik ein deutliches Stück
nach vorne zu bringen. – Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Michael Müller: Ich danke Ihnen.
Als Nächstes hat das Wort Herr Minister Biesenbach
aus Nordrhein-Westfalen.
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau
Ministerpräsidentin Schwesig und Frau Ministerpräsidentin
Dreyer haben bereits den Antrag der Länder
Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz dargestellt. Ich
möchte mich daher auf wenige ergänzende, aus Sicht des
Landes Nordrhein-Westfalen aber wichtige Aspekte
beschränken und Ihnen die Überlegungen erläutern, die
uns veranlasst haben, die Aufnahme einiger Änderungen
zu beantragen.
Wir sind uns einig: Mobilfunkversorgung ist für
unsere Wirtschaft und Gesellschaft ein enorm wichtiges
Thema. Und wir brauchen flächendeckend schnelle
Mobilfunknetze, die den Bedarfen gerecht werden, auch
im Hinblick auf die künftigen innovativen Anwendungen,
die hierfür unter anderem 5G benötigen.
Um den Mobilfunkausbau in Nordrhein-Westfalen zu
beschleunigen, hat die Landesregierung – übrigens als
erstes Bundesland – im vergangenen Jahr mit den
Mobilfunknetzbetreibern einen Mobilfunkpakt geschlossen,
und der eigenwirtschaftliche Ausbau in Nordrhein-
Westfalen wird engagiert vorangetrieben, gerade auch in
den ländlichen Regionen unseres Landes.
Die Versorgung mit mobilen Sprach- und
Datendiensten gehört zu den grundlegenden Bedürfnissen einer
modernen Gesellschaft. Zwar gewährleistet der Bund
gemäß Artikel 87f des Grundgesetzes im Bereich des
Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend
angemessene und ausreichende Dienstleistungen. Ob
dieser Artikel allerdings vor dem Hintergrund der
geltenden Rechtslage auch als Daseinsvorsorge interpretiert
werden kann, ist mit Blick auf den Mobilfunk zumindest
fraglich. Aus diesem Grund würde die Bezeichnung von
mobilen Sprach- und Datendiensten Erwartungshaltungen
in der Öffentlichkeit wecken, die nicht ohne Weiteres zu
erfüllen sind. Es handelt sich hier um einen liberalisierten
Markt.
Der Staat ist gefordert, dort gegenzusteuern, wo ein
Flächenbezug mit marktwirtschaftlichen Mitteln nicht zu
erreichen ist. Hier ist insbesondere zu prüfen, wie die
weißen Flecken mit Unterstützung des Bundes
geschlossen werden können. Auch das Land Nordrhein-Westfalen
vertritt die Ansicht, dass ergänzend zum
Breitbandförderprogramm des Bundes ein Mobilfunkförderprogramm
oder andere monetäre Anreizsysteme sachdienlich sein
können.
Nicht sachdienlich ist aus der Sicht des Landes
Nordrhein-Westfalen die Forderung, die Versorgung auf
100 Prozent in der Fläche zu erhöhen. Das ist realistisch
sowohl technisch als auch unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten nicht erfüllbar. Da hilft es auch nicht,
die 100 Prozent durch die Hintertür mit einer neuen
Formulierung einbringen zu wollen, die Versorgung müsse
„überall und ohne weiße Flecken“ sichergestellt werden.
Nordrhein-Westfalen schlägt deswegen vor, dass
zunächst Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mit
Telekommunikationsunternehmen ein gemeinsames
Verständnis von „flächendeckend“ im Sinne einer
flächenbezogenen Versorgung erarbeiten. In diesem
Zusammenhang sind zum einen die
technischphysikalischen und topographischen Faktoren zu
berücksichtigen, zum anderen ebenfalls die Bedeutung einer
flächendeckenden Mobilfunkversorgung für die
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Hierbei ist
insbesondere abzugrenzen, welche Beiträge die
Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich oder im
Rahmen von Versorgungsauflagen leisten können und welche
anderen Instrumente zu einer weitgehenden
Flächendeckung herangezogen werden müssen.
Das Ziel einer flächendeckenden
Mobilfunkversorgung ist richtig. Aber es braucht eine Gesamtstrategie
sowie geeignete Instrumente für einen flächendeckenden
Ausbau. Als Länder sind wir gut beraten, uns auf
ambitionierte, aber auch realistische Ziele zu verständigen.
Die Erfahrung mit nicht eingelösten Versprechen beim
Breitbandausbau sollte uns allen an dieser Stelle
Mahnung sein. Unsere Aufgabe und Verantwortung ist es, die
Verbesserung der Mobilfunkversorgung engagiert
voranzutreiben, dabei aber bei Bürgerinnen und Bürgern keine
Erwartungen zu wecken, die nicht erfüllbar sind. –
Herzlichen Dank.
Vizepräsident Michael Müller: Ich danke Ihnen.
Als Nächstes hat das Wort Herr Parlamentarischer
Staatssekretär Bilger für das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur.
Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Wir debattieren über die
beiden wichtigen Themen Mobilfunkausbau und
Breitbandausbau.
Diese Themen beschäftigen uns auch in der bereits
einige Male angesprochenen Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“. Ich denke, dass es richtig ist, dass
wir uns in dieser Kommission damit beschäftigen, unter
anderem in einer Arbeitsgruppe, die ich leite. Dort
erarbeiten wir gemeinsam mit den Ländern und den
kommunalen Spitzenverbänden gemeinsame Positionen, wie wir
sowohl beim Mobilfunk als auch beim Breitbandausbau
vorankommen.
Zum Mobilfunk meinerseits nur einige kurze
Anmerkungen!
Zum einen freuen wir uns über die heutige
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die bedeutet, dass
die 5G-Frequenz-Auktion am Dienstag starten kann.
Wir setzen auf den 5G-Ausbau. Wir setzen aber auch
auf den Ausbau des bestehenden Mobilfunknetzes und
auf die Vereinbarung des Mobilfunkgipfels. Das alles
zusammen wird zur deutlichen Verbesserung der
Mobilfunkversorgung in Deutschland führen. Zudem werden
wir noch in der ersten Hälfte dieses Jahres ein Konzept
vorlegen, das Lösungen für bestehen bleibende weiße
Flecken im Mobilfunkbereich bieten wird.
Doch nun zum Breitbandausbau:
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern
und den Kommunen den Ausbau der
Breitbandinfrastruktur ein gutes Stück vorangebracht. Es ist nicht so
schlecht, wie es oft dargestellt wird, auch wenn wir
natürlich noch einiges zu tun haben.
Der Entschließungsantrag aus Schleswig-Holstein zum
Thema „Förderquoten im Bundesförderprogramm
Breitband“ bietet Gelegenheit, diese Gemeinschaftsleistung
auch einmal gebührend herauszustellen:
Seit 2016 wurden mit einem breiten
Förderinstrumentarium über 700 zum Teil sehr große Ausbauprojekte
genehmigt. Das bedeutet für den Bund, dass wir hierfür
rund 4,2 Milliarden Euro bewilligen konnten.
Diese Förderung generiert Gesamtinvestitionen von
rund 8 Milliarden Euro.
Bewilligt wurden im Rahmen der Förderung bereits
rund 2,6 Millionen Haushaltsanschlüsse und rund
200.000 Anschlüsse in Unternehmen.
Verlegt wurden und werden circa 320.000 Kilometer
Glasfaser.
Zudem wurden und werden 6.300 Schulen im Rahmen
der „Offensive Digitales Klassenzimmer“ ans
Hochgeschwindigkeitsnetz angeschlossen.
Das Bundesförderprogramm hat sich somit als ein
erfolgreiches Instrument für den Breitbandausbau in
Deutschland erwiesen.
Bei der Entwicklung des Förderinstrumentariums
haben wir von Anfang an eng mit den Ländern und den
Verbänden der Gebietskörperschaften
zusammengearbeitet. Dabei haben wir im Jahr 2015 die Förderbedingungen
einschließlich der finanziellen Beteiligung von Ländern
und Kommunen miteinander abgestimmt. Die bisherige
Aufteilung der Förderung und das Verfahren zur
Kofinanzierung haben sich als belastbar erwiesen.
Gegenwärtig entfallen 50 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten
auf den Bund, bis zu 40 Prozent auf die Länder und
mindestens 10 Prozent auf die Kommunen.
Meine Damen und Herren, diese Aufteilung erscheint
bei der herausragend wichtigen Aufgabe des Netzausbaus
aus meiner Sicht fair und angemessen.
Mit der Länderbeteiligung sind wir gemeinsam in der
Lage, möglichst zügig eine Vielzahl an Projekten zu
bewilligen und auszubauen. Das übergeordnete Ziel der
Förderung ist es, bis zum Jahr 2025 eine flächendeckende
Gigabiterschließung Deutschlands zu erreichen.
Was den Finanzanteil der Kommunen betrifft, so
lassen Sie mich hierzu feststellen: Falls einzelne Kommunen
ihren Eigenanteil nicht tragen können, wird hieran kein
Projekt scheitern müssen; denn finanzschwache
Kommunen müssen keinen Eigenanteil erbringen. Vielmehr kann
dieser vom jeweiligen Land übernommen werden.
Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass der
Glasfaserausbau erhöhten Förderbedarf auslöst. Genau
deshalb haben wir die Förderhöchstsumme pro
Einzelvorhaben im vergangenen Jahr bereits auf 30 Millionen
Euro verdoppelt. Falls die Ausschreibung eines
Ausbauvorhabens einen darüber hinausgehenden Betrag ergibt,
wird die Fördersumme sogar noch entsprechend nach
oben angepasst. Die Begrenzung des Förderumfangs
durch eine Höchstsumme hat bisher jedenfalls nicht dazu
geführt, dass Vorhaben nicht realisiert werden konnten.
Vielmehr wird durch die Höchstsumme verhindert, dass
sich die Fördermittel auf einzelne, sehr große Vorhaben
konzentrieren.
Die jetzige Höchstgrenze ist zudem unter
Wettbewerbsgesichtspunkten zu sehen, da sie es kleineren und
mittleren Unternehmen erlaubt, sich an den
Förderverfahren zu beteiligen. Dabei denke ich beispielsweise an
Bürgernetze oder an Stadtwerke. Es sind gerade diese
lokalen Anbieter und Projektentwickler, die in der Fläche
des ländlichen Raumes ganz wesentlich zum Netzausbau
beitragen. Und genau dort wollen wir doch gemeinsam
noch besser werden.
Der Breitbandausbau ist und bleibt eine der zentralen
Infrastrukturaufgaben in Deutschland. Der Bund leistet
hierzu seinen Anteil. Lassen Sie uns gemeinsam weiter
daran arbeiten! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Michael Müller: Ich danke Ihnen,
Herr Staatssekretär.
Wir haben keine weiteren Wortmeldungen. – Herr
Staatsminister Lewentz (Rheinland-Pfalz) gibt für Frau
Ministerpräsidentin Dreyer eine Erklärung zu
Protokoll1 ab.
Meine Damen und Herren, wir kommen zu einem
nicht ganz einfachen Abstimmungsprozedere.
Wir beginnen mit Punkt 19, der Entschließung zur
Mobilfunkversorgung.
Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und
ein Landesantrag vor.
Ich beginne mit Ziffer 1, und zwar zunächst ohne
Buchstabe d. Wer zustimmt, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Es entfällt Ziffer 2.
Nun kommen wir zum Landesantrag. Wer zustimmt,
den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Bitte Ihr Handzeichen für Buchstabe d der Ziffer 1, zu
dem kurzfristig noch eine weitere Abstimmung erbeten
wurde. Wir stimmen über die Sätze einzeln ab:
1 Anlage 4
Satz 1! – Mehrheit.
Satz 2! – Mehrheit.
Satz 3! – Minderheit.
Wir fahren fort mit Ziffer 3, und zwar zunächst
Buchstabe c. –Mehrheit.
Dann kommen wir zu Buchstabe d. – Mehrheit.
Wir kommen zu Ziffer 4. – Minderheit.
Ziffer 5! – Deutliche Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist für die
Annahme der Entschließung nach Maßgabe der
vorangegangenen Abstimmungen? – Klare Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Es geht weiter mit Punkt 45, der Entschließung zum
Bundesförderprogramm Breitband.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden.
Schleswig-Holstein hat beantragt, bereits heute in der
Sache zu entscheiden. Wer für die sofortige
Sachentscheidung ist, den bitte ich um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Dann frage ich, wer dafür ist, die Entschließung zu
fassen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Ich danke Ihnen.
Wir kommen zu unserer grünen Liste. Zur
gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der
Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 2/20192
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
2, 3, 5, 6, 8, 11, 15, 21, 22, 26 bis 28, 30, 36 bis
39, 41 bis 43 und 48.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die
Mehrheit.
Wir haben so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:
TOP 4
Gesetz über steuerliche und weitere
Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs
Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen
Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG)
(Drucksache 84/19)
2 Anlage 5
Wortmeldungen liegen uns nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor. Wer ist entsprechend
dafür, dem Gesetz zuzustimmen? Ich bitte um das
Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Es ist so beschlossen.
Wir haben nun noch über die Entschließung in
Buchstabe b der Ausschussempfehlungen abzustimmen. Wer
dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist eine
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Tagesordnungspunkt 7:
TOP 7
Gesetz zur Verbesserung der Information über
einen Schwangerschaftsabbruch (Drucksache
89/19)
Uns liegen keine Wortmeldungen vor. – Herr Minister
Professor Dr. Hoff (Thüringen) gibt eine Erklärung zu
Protokoll1 ab.
Anträge und Empfehlungen auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Daher stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem
Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Punkte 49
und 50 auf:
TOP 49
49. Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Drucksache 117/19)
TOP 50
50. Neuntes Gesetz zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 118/19)
Wortmeldungen liegen vor. Es beginnt Herr Minister
Hermann aus Baden-Württemberg. Bitte schön.
Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich
möchte mit einer grundsätzlichen Bemerkung beginnen:
Wenn man in den letzten Wochen und Monaten die
Debatten auf den Straßen, in den Talkshows und zum
Teil auch in politischen Gremien verfolgt hat, dann
konnte man bisweilen den Eindruck gewinnen, dass das
wichtigste Recht, das es überhaupt gibt, das Recht ist, mit
alten Dieselfahrzeugen zu fahren. Das, meine Damen und
Herren, ist eine völlige Schräglage der Diskussion. Denn
die eigentliche Herausforderung, um die es geht, ist: Wie
schaffen wir saubere Mobilität? Wie schaffen wir es, dass
die Luft sauber wird? Wie schaffen wir es, dass wir das
1 Anlage 6
Menschenrecht auf saubere Luft einlösen? Das brauchen
wir dringend, gerade in Städten, wo Menschen aller Art
leben: Menschen, die krank – auch chronisch krank –
sind, ältere Menschen, kleine Menschen. Sie alle haben
das Recht auf saubere Luft. Das ist unsere eigentliche
Verpflichtung und das eigentliche Ziel.
Das ist übrigens auch der Grund gewesen, warum die
Europäische Union schon vor zwei Jahrzehnten begonnen
hat, die Grundzüge einer Sauberen-Luft-Politik in Europa
festzuhalten.
Tatsache ist, dass viele Kommunen zusammen mit
ihren Ländern in den letzten Jahren viel dafür getan
haben, dass die Luft besser wird: durch die Verbesserung
des öffentlichen Personennahverkehrs, die Förderung des
Radverkehrs, aber eben auch die Förderung von sauberer
Mobilität, Elektromobilität. Trotz all dieser
Anstrengungen ist es in vielen Städten auch in Baden-Württemberg
noch nicht gelungen, die Grenzwerte zu erreichen.
Teilweise sind wir nahe dran, teilweise aber noch weit
entfernt.
Das hat Gründe. Einer der Hauptgründe ist, dass sich
die Automobilindustrie jahrelang geweigert hat, ihre
Fahrzeuge nachzurüsten, und dass bis heute die
zugesagten Nachrüstungen von Software immer noch nicht
abgeschlossen sind. 1,5 Millionen Fahrzeuge sind noch nicht
nachgerüstet, obwohl versprochen.
Lange haben sich die Bundesregierung – vor allem das
Verkehrsministerium –, aber auch die Automobilindustrie
geweigert, eine Hardware-Nachrüstung vorzusehen.
Inzwischen ist es anders. Aber man ist immer noch nicht
so weit in die Gänge gekommen, dass es wirklich
passiert. Es ist alles in Vorbereitung. Die Hardware-
Nachrüstung hat noch nicht begonnen. Es ist höchste
Zeit, dass sie beginnt.
Ich will an dieser Stelle daran erinnern, dass wir aus
Baden-Württemberg schon vor Jahren eine blaue Plakette
gefordert haben. Eine logische Folge des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes mit roter Zone, gelber Zone
und grüner Zone wäre die blaue Zone gewesen. Das hätte
deutlich gemacht: Die Autos können fahren, wenn sie
sauber sind. Das wäre eine deutliche Ansage an die
Industrie gewesen: Ihr müsst nachrüsten, damit die Autos
die Standards erreichen – wie man es früher gemacht hat.
Das ist leider nicht geschehen. Deswegen haben wir
heute in vielen Städten die Probleme. Deswegen haben
wir heute auch Fahrverbote, meistens von Gerichten der
Politik auferlegt. Die Politik hat ihre eigenen Regeln
nicht eingehalten, deswegen mussten Gerichte sie dazu
zwingen. Das ist, wie ich finde, peinlich für die Politik.
Das sollte uns nicht oft geschehen.
Entscheidend ist nun, dass die Nachrüstung schnell
geschieht, damit wir auch den öffentlichen Verkehr, den
umweltfreundlichen Verkehr in den Städten deutlich
verbessern. Dazu gibt es inzwischen Mittel und
Programme. Das ist alles gut, aber es muss rasch umgesetzt
werden.
Ich möchte auch noch etwas zum Thema Grenzwerte
sagen:
Im neuen Bundes-Immissionsschutzgesetz stehen
50 Mikrogramm pro Kubikmeter als neuer Wert. Aber
ich sage deutlich: Das ist kein neuer Grenzwert. Die
Grenzwerte werden europäisch festgesetzt. Das haben
jetzt drei Kommissare dem Bundesverkehrsminister, der
das nicht wahrhaben will, nochmal sehr deutlich gesagt.
Deutsches Recht kann europäisches Recht nicht brechen.
Die Regelung besagt nur, dass man in der Regel, wenn
50 Mikrogramm pro Kubikmeter erreicht sind, keine
Fahrverbote braucht.
Das wussten wir schon vorher; denn in der Regel kann
man das natürlich anders machen. Fahrverbote sind
immer verhältnismäßig zu betrachten. Wenn man andere
Möglichkeiten hat als Fahrverbote, dann muss man
zuallererst diese nutzen. Das ist Standard in den Kommunen
und in den Ländern. Nur dann, wenn alle Möglichkeiten
ausgeschöpft sind, kann es überhaupt zu Fahrverboten
kommen. Das bleibt weiterhin so bestehen.
Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, dann
werden Gerichte sagen: Man braucht trotzdem
Fahrbeschränkungen. Wir müssen alles tun, damit es nicht so
weit kommt. Die Nachrüstung muss dafür sorgen, dass
wir keine weiteren Fahrverbote brauchen.
Nochmals: Es ändert sich nichts am Grundsätzlichen.
Insofern haben diese Gesetze ein bisschen den Charakter,
dass sie etwas sagen, was eigentlich schon bekannt ist:
Man muss verhältnismäßig handeln, und wir handeln
verhältnismäßig.
Positiv ist anzumerken, dass mit dem neuen
Immissionsschutzgesetz auch ein Grenzwert für die Nachrüstung
eingeführt wird. 270 Milligramm NOX pro Kilometer ist
ein ambitionierter Emissionswert. Wir tragen ihn mit. Er
ist sinnvoll, ambitioniert, aber nur mit Software- und
Hardware-Nachrüstung zu schaffen. Mit ein bisschen
Software-Korrektur oder schlechter Hardware-
Nachrüstung wird es kaum gelingen.
Auch dazu muss man sagen: Das hätte früher
geschehen sollen. Man hat lange gebraucht, bis man überhaupt
diesen Grenzwert gefunden hat. Erst jetzt kann sich die
Industrie darauf einrichten. Und sie muss sich darauf
einrichten. Die Automobilindustrie muss mit den
Nachrüstungsfirmen zusammenarbeiten, sonst wird es nicht
gelingen. Die Nachrüstungsfirmen können nicht die
komplette Verantwortung übernehmen.
Ich habe es außerordentlich interessant gefunden, dass
die SPD-Bundestagsfraktion der Meinung war, man muss
die mittelständischen Unternehmen unterstützen, damit
sie diese Nachrüstung verantwortungsvoll machen
können. Man muss aber auch die Automobilindustrie
drängen, dass sie mit den Nachrüstungsfirmen kooperiert;
sonst werden sie keine vernünftigen, keine wirksamen
Lösungen zustande bringen.
Also: Nachrüstung ist gefragt. Schnelle Nachrüstung
ist ganz wichtig.
Ich komme zum Straßenverkehrsgesetz.
Da geht es um die Frage der Kontrolle. Die
Bundesregierung hat einen Vorschlag gemacht. Man hat sich
ziemlich gewundert, mit was für großen Kanonen auf diese
Frage geschossen wird. Der Bundestag hat den Entwurf
der Bundesregierung deutlich verändert und die
datenschutzrechtlichen Schieflagen, die enthalten waren,
deutlich korrigiert. Das hat uns gefreut. Aus sechs Monaten
Speicherfrist sind zwei Wochen geworden; da hat der
Bundestag ordentlich zugelangt:
Es darf nicht mehr ohne Anlass fotografiert und
gefilmt werden.
Es soll stichprobenmäßig kontrolliert werden, nicht
flächendeckend.
Die Länder und die Kommunen können das Zentrale
Fahrzeugregister nutzen, um festzustellen, ob ein
Fahrzeug fahren darf oder nicht.
Immerhin gibt es diese Möglichkeiten endlich. Aber
ich will es noch einmal sagen: Mit der blauen Plakette
wäre alles so viel einfacher, so viel schneller, so viel
unbürokratischer möglich gewesen. Man muss im
Einzelfall nachfragen. Es ist wirklich unglaublich, wie sich der
Bund gewehrt hat, eine einfache, sinnvolle Lösung, die
dieselben Parteien, die heute in der Regierung sind, vor
Jahren eingeführt und über Jahre praktiziert haben,
weiterzuführen, indem man eine blaue Plakette macht.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss.
Die beiden Gesetze werden im Eilverfahren durch
Bundestag und Bundesrat gebracht. Das zeigt: Wenn man
lange wartet und viel aussitzt, verliert man viel Zeit. Am
Ende muss man es dann hopplahopp machen. Gut, das
nehmen wir hin. Das kann aber
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104b, 104c, 104d, 125c, 143e)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))