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Protokoll der 975. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 15.03.2019 · WP 19 · 975 · Original ↗

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Protokoll der 975. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon: (02 21) 97 66 83 40, Telefax: (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 975 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 975. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. März 2019 I n h a l t : Gedenken an die Opfer des Terroranschlags in Neuseeland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 1. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104b, 104c, 104d, 125c, 143e) (Drucksache 88/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Doris Ahnen (Rheinland-Pfalz), Berichterstatterin . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 109* Winfried Kretschmann (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65, 109* Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 68 Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) . 69 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 72 Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Hessen) . . 73 Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen) . 74 Marco Tullner (Sachsen-Anhalt) . . . . . 76 Christian Görke (Brandenburg) . . . . . . 110* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 79 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 2. Gesetz zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Drucksache 82/19, zu Drucksache 82/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111* 3. Drittes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes (Drucksache 83/19 [neu]) . . . 85 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111* 4. Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit- Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG) (Drucksache 84/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 5. Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (Drucksache 85/19) . . . . . . . . 85 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111* 6. Drittes Gesetz zur Änderung des BDBOS- Gesetzes (Drucksache 86/19) . . . . . . . . . . . 85 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111* 7. Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (Drucksache 89/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 8. Gesetz zur Revision 3 des Übereinkommens vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden (Drucksache 87/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111* 9. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Bremen – (Drucksache 621/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Beschluss: Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 93 10. Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern, Hessen – (Drucksache 33/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 91 Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . . 92 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag in der festgelegten Fassung – Bestellung von Minister Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 11. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Hafenplanungen (Hafenplanungsbeschleunigungsgesetz) – Antrag der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig- Holstein – (Drucksache 70/19) . . . . . . . . . . 85 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Bestellung von Senator Martin Günthner (Bremen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111* 12. Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 94/19) . . . . 93 Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 93 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 13. Entschließung des Bundesrates „Arbeitszeiten an die Herausforderungen der digitalisierten Arbeitswelt anpassen“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 24/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 113* Beschluss: Keine Annahme der Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 14. Entschließung des Bundesrates: „Arbeitnehmerrechte für Paketbotinnen und Paketboten sichern; Nachunternehmerhaftung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Unternehmen der Zustellbranche ausweiten“ – Antrag der Länder Niedersachsen und Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 92/19) . . . . . . 96 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 114* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 15. Entschließung des Bundesrates: Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in Schlachthöfen zur Verbesserung des Tierschutzes für Schlachttiere – Antrag der Länder Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen – (Drucksache 69/19) . . . . . . . . . 85 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 111* 16. Entschließung des Bundesrates: „Betretungsrechte für Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte und Rückverfolgbarkeit von Falltieren“ – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 93/19) 96 Barbara Otte-Kinast (Niedersachsen) . . 96 Mitteilung: Überweisung an den Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz . . 97 17. Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung – Antrag der Länder Hamburg, Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 106/19) . . . . . . . . . . . . . 77 Dr. Peter Tschentscher (Hamburg) . . . 77 Dilek Kolat (Berlin) . . . . . . . . . . . . 78 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 80 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 18. a) Entschließung des Bundesrates zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 22/19) b) Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen – Antrag der Länder Hamburg, Thüringen und Berlin, Bremen – (Drucksache 73/19) 97 Jens Kerstan (Hamburg) . . . . . . . . . . 97, 116* Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 98 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 115* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115* Roger Lewentz (Rheinland-Pfalz) . . . . 115* Beschluss zu a) und b): Annahme einer Entschließung in der festgelegten Fassung . . . 99 19. Entschließung des Bundesrates für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz – (Drucksache 67/19) in Verbindung mit 45. Entschließung des Bundesrates: Erhöhung der Förderquoten im Bundesförderprogramm Breitband – Antrag der Länder Schleswig- Holstein und Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 111/19) . . . . . 81 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 82 Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 83 Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur . . . . . . . . . . . . . 84 Roger Lewentz (Rheinland-Pfalz) . . . . 110* Beschluss zu 19: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Beschluss zu 45: Die Entschließung wird gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 20. Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Großcontainerschiffen – Antrag der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 68/19) . . 99 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 99 21. Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige (Drucksache 80/19) . . . . . . . . . . . 85 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 111* 22. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 52/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 111* 23. Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (Drucksache 53/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Susanna Karawanskij (Brandenburg) . . 99 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 24. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz – 2. DAVG) (Drucksache 54/19) 100 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 117* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 25. Entwurf eines Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG) (Drucksache 55/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 102 Susanna Karawanskij (Brandenburg) . . 117* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 26. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes (Drucksache 56/19) . . . 85 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112* 27. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11. Juni 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (Drucksache 57/19) . . . . . . . . . 85 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 111* 28. Zwischenbericht zur Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle – gemäß § 43 Absatz 3 VSBG – (Drucksache 650/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 112* 29. Klimaschutzbericht 2018 (Drucksache 76/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 104 30. a) Jahresgutachten 2018/2019 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung – gemäß § 6 Absatz 1 SachvRatG – (Drucksache 579/18) b) Jahreswirtschaftsbericht 2019 der Bundesregierung – gemäß § 2 Absatz 1 StabG – (Drucksache 65/19) . . . . . . . . . . 85 Beschluss zu a) und b): Kenntnisnahme . . . . 112* 31. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 in Bezug auf Vorschriften für Fernverkäufe von Gegenständen und bestimmte inländische Lieferungen von Gegenständen COM(2018) 819 final; Ratsdok. 15471/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 634/18, zu Drucksache 634/18) 104 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 104 32. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister COM(2018) 812 final; Ratsdok. 15508/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 638/18, zu Drucksache 638/18 ) 104 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 104 33. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Betrugsbekämpfung COM(2018) 813 final; Ratsdok. 15509/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 639/18, zu Drucksache 639/18) 104 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 104 34. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 hinsichtlich bestimmter Vorschriften für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union COM(2019) 48 final; Ratsdok. 5668/19 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 49/19, zu Drucksache 49/19) . . 104 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 119* Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 35. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 COM(2016) 815 final; Ratsdok. 15642/16 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 761/16, zu Drucksache 761/16) 104 Ulrike Hiller (Bremen) . . . . . . . . . . 105 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 106 36. Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 42/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112* 37. Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2019 (Drucksache 50/19, zu Drucksache 50/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112* 38. Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (Drucksache 43/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112* 39. Verordnung zur Anpassung von Verordnungen zum Bundesmeldegesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 (Drucksache 41/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112* 40. Verordnung zur Bereinigung der Eisenbahn- Verkehrsordnung (Drucksache 44/19) . . . . 106 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 41. Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung (Drucksache 51/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 112* 42. Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung – gemäß § 12 StipG i.V.m. § 5 StipV – (Drucksache 79/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 79/1/19 . . . . . . . . . . . . . . 112* 43. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 77/19, zu Drucksache 77/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 112* 44. Erstes Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes – gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Geschäftsordnungsantrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 26/19) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 46. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 113/19) 94 Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 94 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 47. Entschließung des Bundesrates: Altersvorsorge verbessern – Altersarmut bekämpfen – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 116/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 48. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – (Drucksache 122/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 122/19 . . . . . . . . . . . . . . . . 112* 49. Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drucksache 117/19) in Verbindung mit 50. Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 118/19) . . . 86 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 86 Jens Kerstan (Hamburg) . . . . . . . . . 88 Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 89 Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 113* Beschluss zu 49 und 50: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 91 51. Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem Vorschlag einer Satzungsänderung der Europäischen Investitionsbank vom 15. Oktober 2018 (Drucksache 119/19) . . . . 106 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 107 52. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte – gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 9 DIMRG – (Drucksache 107/19) . . . . . . . . . 107 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 107/1/19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 108 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D a n i e l G ü n t h e r , Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Vizepräsident M i c h a e l M ü l l e r , Regierender Bürgermeister des Landes Berlin – zeitweise – Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r i n : Ulrike Hiller (Bremen) S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Winfried Hermann, Minister für Verkehr Manfred Lucha, Minister für Soziales und Integration B a y e r n : Dr. Markus Söder, Ministerpräsident Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz B e r l i n : Michael Müller, Regierender Bürgermeister Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Christian Görke, Minister der Finanzen Susanna Karawanskij, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie B r e m e n : Dr. Carsten Sieling, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Karoline Linnert, Bürgermeisterin, Senatorin für Finanzen Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Entwicklungszusammenarbeit, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit Dr. Joachim Lohse, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Jens Kerstan, Senator, Präses der Behörde für Umwelt und Energie H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Kultusminister M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa N i e d e r s a c h s e n : Reinhold Hilbers, Finanzminister Barbara Havliza, Justizministerin Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Grant Hendrik Tonne, Kultusminister Barbara Otte-Kinast, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Armin Laschet, Ministerpräsident Peter Biesenbach, Minister der Justiz R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Jürgen Lennartz, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Marco Tullner, Minister für Bildung S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Monika Heinold, Finanzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Heike Taubert, Finanzministerin Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung 975. Sitzung Berlin, den 15. März 2019 Beginn: 9.33 Uhr Präsident Daniel Günther: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 975. Sitzung des Bundesrates. Mit Entsetzen und Trauer haben wir von den Ereignissen in Neuseeland gehört. Wir verurteilen die sinnlose Gewalt auf das Äußerste. Unsere Gedanken sind bei den Verletzten, den Toten, den Angehörigen, den Familien, bei der gesamten Nation. Halten wir einen Moment inne! – Vielen Dank. Gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung werden Veränderungen in der Mitgliedschaft in unserer Sitzung bekanntgegeben: Am 18. Januar wurden die Mitglieder der neuen Hessischen Landesregierung ernannt. Ihnen, lieber Herr Ministerpräsident Bouffier, haben wir bereits in der letzten Sitzung zu Ihrer Wiederwahl gratuliert. Es bleibt noch mitzuteilen, dass Herr Ministerpräsident Volker B o u f f i e r , die Staatsministerinnen Frau Lucia P u t t r i c h , Frau Priska H i n z und Frau Eva K ü h n e - H ö r m a n n sowie Herr Staatsminister Tarek A l - W a z i r zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates bestellt wurden. Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates bestellt. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen. Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 52 Punkten vor. TOP 44 wird abgesetzt. Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden Punkt 17 und die verbundenen Punkte 19 und 45 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach TOP 7 werden die verbundenen Punkte 49 und 50 beraten. Nach TOP 12 wird Punkt 46 aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? Dann ist sie so festgestellt. Wir kommen zu Punkt 1: TOP 1 Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104b, 104c, 104d, 125c, 143e) (Drucksache 88/19) Das Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschuss zurück. Zur Berichterstattung erteile ich Frau Staatsministerin Ahnen (Rheinland-Pfalz) das Wort. Doris Ahnen (Rheinland-Pfalz), Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, das der Bundesrat heute berät, sollen die Möglichkeiten des Bundes konkretisiert beziehungsweise erweitert werden, die Länder bei der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben durch Finanzhilfen zu unterstützen. Dies betrifft den Bildungsbereich – durch eine Änderung von Artikel 104c – und den sozialen Wohnungsbau – durch einen neuen Artikel 104d – sowie eine mögliche Erhöhung und Dynamisierung der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – durch eine Anpassung von Artikel 125c. Zudem enthält das Gesetz eine Erweiterung des Artikels 104b, der die Bedingungen für die Ausreichung von Finanzhilfen des Bundes sowie Regelungen zur Kontrolle der Mittelverwendung durch die Länder berührt. Schließlich wird in Artikel 143e die im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen vorgenommene einfachgesetzliche Regelung zu Planung, Bau und Verwaltung von Bundesautobahnen und -straßen auch verfassungsrechtlich abgesichert. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz in seiner Sitzung am 29. November 2018 beschlossen. Der Bundesrat hat zu dem Gesetz am 14. Dezember 2018 den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Der Vermittlungsausschuss hat sich am 30. Januar 2019 konstituiert und eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die dreimal getagt und im Anschluss dem Vermittlungsausschuss ihren Diskussionsstand übermittelt hat. Der Vermittlungsausschuss hat auf dieser Grundlage am 20. Februar 2019 beschlossen, eine Empfehlung zur Änderung des Gesetzes nach bestimmten Maßgaben an Bundesrat und Deutschen Bundestag zu richten. Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes gemäß den Empfehlungen des Vermittlungsausschusses in seiner Sitzung am 21. Februar 2019 zugestimmt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorliegende und heute vom Bundesrat beratene Empfehlung des Vermittlungsausschusses sieht insbesondere die folgenden Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom Dezember 2018 vor: Erstens. Durch die vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagene Neuformulierung von Artikel 104c kann der Bund künftig Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Darüber hinaus soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass besondere, mit den Investitionen unmittelbar verbundene und befristete Ausgaben ebenfalls durch den Bund finanziert werden können. Im Vergleich zu Finanzhilfen außerhalb des Bildungsbereichs werden durch die vorgeschlagene Neufassung von Artikel 104c die Kontrollrechte des Bundes mit Blick auf die Verwendung der Mittel dahin gehend eingeschränkt, dass die Bundesregierung lediglich die Vorlage von Berichten und anlassbezogen die Vorlage von Akten verlangen kann. Zweitens. Die vorgeschlagene Neuformulierung von Artikel 104b nimmt eine Änderung bezüglich der Regelung zur Bereitstellung eigener Mittel der Länder im Kontext der jeweiligen Finanzhilfe des Bundes vor. Durch einen neuen Satz 5 in Artikel 104b wird nunmehr bestimmt, dass die Mittel des Bundes zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereitgestellt werden. Drittens. Der neu in das Grundgesetz eingefügte Artikel 104d ermöglicht künftig auch Finanzhilfen des Bundes für Investitionen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Die Kontrollrechte des Bundes gemäß Artikel 104b sollen hier uneingeschränkt gelten. Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses ist inhaltlich unverändert gegenüber dem ursprünglichen Bundestagsbeschluss. Der Bezug von Artikel 104d auf die Vorgaben im geänderten Artikel 104b bedarf jedoch einer redaktionellen Anpassung, die in der Empfehlung des Vermittlungsausschusses abgebildet ist. Viertens. Schließlich sieht Artikel 125c vor, dass das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ab sofort und nicht erst ab dem Jahr 2025 verändert – und damit gegebenenfalls auch der Umfang der Mittel des Bundes angepasst – werden kann. Auch hier gibt es gegenüber dem ursprünglichen Bundestagsbeschluss inhaltlich keine Änderung. Der Vermittlungsausschuss hat außerdem zwei Begleiterklärungen zu seiner Beschlussempfehlung beschlossen, die eine Bitte an die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und eine erläuternde Klarstellung betreffen. Ich gebe diese beiden Begleiterklärungen heute vereinbarungsgemäß zu Protokoll1. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir zuletzt eine persönliche Anmerkung zu Ausgangslage, Verlauf und Ergebnis des Vermittlungsverfahrens! Auf Seiten der Länder gab es zunächst unterschiedliche Schwerpunkte bei der Frage, welche Passagen im ursprünglichen Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages mit welcher Zielrichtung in den Beratungen des Vermittlungsausschusses zu diskutieren und nach Möglichkeit anzupassen seien. Das wurde auch im Bundesratsplenum im Dezember 2018 deutlich. Und wer die Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages oder die zugehörigen Medienberichte verfolgt hat, konnte erkennen, dass auch die Vertreter des Bundes zum Teil unterschiedliche Perspektiven einnahmen in der Frage, welche Arten von Finanzhilfen des Bundes unter welchen Bedingungen künftig möglich sein sollten. Umso bemerkenswerter ist es, dass uns heute bereits nach vergleichsweise kurzer Zeit ein Vorschlag des Vermittlungsausschusses vorliegt. Ohne die – auch bei unterschiedlichen Sichtweisen – an der Sache ausgerichteten Beiträge aller Beteiligten im Rahmen der Beratungen wäre dieses Ergebnis nicht möglich gewesen. Auch im Namen des Abgeordneten Andreas J u n g , des Ko-Vorsitzenden in der Arbeitsgruppe, möchte ich den Mitgliedern der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses für ihre Mitarbeit auf diesem Weg noch einmal herzlich danken. Nach meiner Überzeugung wird durch die vom Vermittlungsausschuss nunmehr vorgeschlagenen Rege- 1 Anlage 1 lungen ein guter, sachlich begründbarer und die unterschiedlichen Interessen ausgewogen berücksichtigender Rahmen für die künftige Zusammenarbeit von Bund und Ländern in wichtigen Politikbereichen gesetzt. Wir gewährleisten dadurch, dass auch zukünftig in bestimmten Aufgabenbereichen und bei gesamtstaatlich bedeutsamen Investitionsvorhaben ein gemeinsames finanzielles Engagement von Bund und Ländern unter Wahrung der Haushaltsautonomie der Länder möglich sein wird. – Vielen Dank. Präsident Daniel Günther: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen vor. Als Erstes hat das Wort Herr Ministerpräsident Kretschmann aus Baden- Württemberg. Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Vor fast genau drei Monaten haben wir in diesem Hohen Haus nach einer historischen Debatte die vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderungen im Bereich der Bund-Länder-Finanzen gestoppt und einstimmig den Vermittlungsausschuss angerufen. Nach kurzen, aber dafür umso intensiveren Beratungen haben wir am 20. Februar 2019 im Vermittlungsausschuss ein Ergebnis erzielt. Damit machen wir den Weg frei für die seit mehr als zwei Jahren ins Schaufenster gestellten 5 Milliarden Euro zur Digitalisierung unserer Schulen. Das ist ein wichtiger Schritt im Interesse unserer Kinder. Für den Einsatz und die konstruktive Mitarbeit aller Beteiligten danke ich ausdrücklich. Ich will aber nicht verhehlen, dass wir zu diesem Ergebnis auch besser, schneller und vor allem ohne Grundgesetzänderungen hätten kommen können, nämlich wenn die Mehrheit unserem gemeinsam mit Nordrhein- Westfalen, Hessen, Bayern und Sachsen eingebrachten Vorschlag gefolgt wäre. Der sah vor, die für den Digitalpakt zugesagten Mittel auf der Grundlage des Artikels 106 Absatz 3 Satz 3 Grundgesetz durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes auf die Länder zu übertragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zentraler Punkt bei der Bewertung der Ergebnisse des Vermittlungsausschusses ist für mich und meine Landesregierung – neben der Streichung der hälftigen Kofinanzierungspflicht der Länder – der erzielte Kompromiss zu Artikel 104c Satz 1 Grundgesetz zur Frage der Reichweite von Finanzhilfen des Bundes in die kommunale Bildungsinfrastruktur – ich zitiere –: Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie besondere, mit diesen unmittelbar verbundene, befristete Ausgaben der Länder und Gemeinden … zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Es konnte in den Verhandlungen die Streichung des Begriffs „Qualität“ aus dem Beschluss des Bundestages vom 29. November 2018 erreicht werden. Das ist keine Wortakrobatik, sondern diese Korrektur ist substanziell. Damit ist sichergestellt, dass die Kultusministerkonferenz der Länder das entscheidende Gremium ist und bleibt, wo über die weitere Vereinheitlichung und Stärkung von Bildungsstandards gesprochen und am Ende auch entschieden wird. Ende des Jahres werden wir hier auch bereits substanzielle Ergebnisse vorweisen können. Damit ist auch die unselige Diskussion, ob der Bund auch Lehrpersonal in den Schulen finanzieren kann, beendet, nämlich mit einer klaren Antwort, und die heißt: Nein. Denn Qualität im Bildungswesen gibt es erstmal über Personal. Auch bezieht sich der Begriff „Leistungsfähigkeit“ nicht länger auf das Bildungswesen insgesamt, sondern nur auf die kommunale Bildungsinfrastruktur. Bei den Finanzhilfen geht es also um Infrastruktur, aber nicht um Bildungsinhalte. Damit sind aus meiner Sicht die beiden größten „Giftzähne“ des Bundestagsbeschlusses vom November 2018 gezogen. Eine Anmerkung zum erweiterten Investitionsbegriff: Die Förderung laufender Kosten der Verwaltung – mit Ausnahme befristeter projektvorbereitender und -begleitender Beratungsleistungen – wie auch generell von Lehrpersonal in den Ländern bleibt auch mit der Ergänzung des Artikels 104c Satz 1 Grundgesetz um „besondere, mit diesen [Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur] unmittelbar verbundenen, befristete Ausgaben“ ausgeschlossen. Diese Klarstellung ist deshalb wichtig, weil wir heute nur einen konkreten Normänderungsbefehl beschließen werden. Eine Gesetzesbegründung, was mit den Änderungsbefehlen bezweckt wird, gibt es ja bei Änderungen des Vermittlungsausschusses nicht. Vor diesem Hintergrund gebe ich heute eine entsprechende Protokollerklärung1 meiner Landesregierung unter anderem auch zur Reichweite des ergänzten Investitionsbegriffs ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis des Vermittlungsausschusses ist ein Kompromiss, wie er nun mal zu unserer Demokratie gehört. Aber ich gebe unumwunden zu: Für mich ist dieser Kompromiss richtig schmerzhaft. Denn wir haben es nicht geschafft, den Digitalpakt ohne unnötige Grundgesetzänderung umzusetzen. Das ist bitter aus meiner Sicht, weil wir damit 1 Anlage 2 gegen ein bewährtes Prinzip verstoßen: Wenn eine Grundgesetzänderung nicht notwendig ist, dann ist es notwendig, das Grundgesetz nicht zu ändern. Klar ist aber auch: Der Kompromiss ist der Normalmodus der Demokratie. Und wer in den Vermittlungsausschuss geht, der weiß, dass er am Ende nicht mit seiner ursprünglichen Maximalposition rauskommt. Wir dürfen dabei auch nicht vergessen, dass der eigentliche „Sündenfall“ in dieser Angelegenheit bereits im Rahmen des uns vom Bund abgetrotzten Kompromisses bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen in 2017 erfolgt ist. Damals hat der Bund erstmalig die Möglichkeit erhalten, Finanzhilfen an die Länder für die kommunale Bildungsinfrastruktur zu geben, für einen Bereich also, in dem er überhaupt keine Gesetzgebungszuständigkeit hat. Wir hatten damals bereits mit einer Protokollerklärung auf die absehbaren Fehlentwicklungen hingewiesen. Denn derartige Finanzhilfen können als Einfallstor für Eingriffe des Bundes in die Schulpolitik genutzt werden – und damit in den Kernbereich der Länder schlechthin. Tatsächlich hat die Bundesregierung gut ein Jahr nach Inkrafttreten des Artikels 104c Grundgesetz das Einfallstor einen weiteren Spalt geöffnet. Nicht länger nur die Streichung von „finanzschwach“ – wie es der Koalitionsvertrag der großen Koalition vorsah –, sondern auch die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Finanzhilfen für die Bildungsinfrastruktur auf alle Länder wurde in den Gesetzentwurf vom Mai 2018 gepackt. Dies allein stellte bereits eine riesige Erweiterung des ursprünglich Gewollten dar. Im Vergleich dazu ist die nunmehr gefundene Formulierung in Artikel 104c Satz 1 Grundgesetz nicht viel schlimmer. Im Gegenteil: Sie ist verfassungsrechtlich klarer formuliert als der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung. Denn es wird klargestellt, dass sämtliche Investitionen auf Grundlage der Finanzhilfen des Bundes einen ausschließlich infrastrukturbezogenen Charakter haben müssen. Im Gegensatz aber zum Gesetzesbeschluss des Bundestages ist jetzt weder eine direkte noch mittelbare Einflussnahme des Bundes auf Bildungsinhalte mehr möglich. Das ist ein beachtlicher Erfolg unserer Bemühungen. Meine Landesregierung wird deshalb nach sorgfältiger Abwägung und unter Zurückstellung grundsätzlicher Bedenken letztendlich dem vorliegenden Vermittlungsergebnis zustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mir in den letzten Wochen oft selbst die Frage gestellt: Sollte man als verantwortungsvoller Ministerpräsident und überzeugter Föderalist in Fragen der föderalen Ordnung unserer Verfassung überhaupt Kompromisse dieser Art eingehen? Ich bin wahrlich niemand, der sich tragfähigen Kompromissen verschließt. Dennoch habe ich bei dem vorliegenden Gesamtkompromiss weiterhin meine Zweifel. Denn die in den letzten Jahren und hier erneut eingeschlagene Richtung – die Vermischung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zur Lösung tagesaktueller Probleme – ist meiner Überzeugung nach die völlig falsche. Hier wird genau das Gegenteil von dem getan, was zuvor in zwei Föderalismuskommissionen mühsam auf den Weg gebracht wurde, und das unter derselben Bundesregierung. Ich appelliere daher an den Bund, von den gewonnenen zusätzlichen Möglichkeiten der Finanzierung von originären Länderaufgaben keinen Gebrauch zu machen. Aber die Bundesregierung plant schon eine weitere Initiative, um die erweiterten Möglichkeiten des ergänzten Artikels 104c Grundgesetz zu nutzen. Der Bund stellt wieder – dieses Mal für ein zeitlich befristetes Ganztagesschulprogramm – Geld ins Schaufenster. Damit sollen die Länder in die Lage versetzt werden, den von den Koalitionären im Bund versprochenen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote im Grundschulalter in den Ländern umzusetzen. Die beachtliche Gesamtsumme von 2 Milliarden Euro pro Jahr soll erneut über den Weg – aus meiner Sicht ein Holzweg – der Finanzhilfen den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Über die Folgekosten der Länder und Kommunen hat der Koalitionsvertrag selbstredend wieder keine Vereinbarung getroffen. Damit sollten wir endlich Schluss machen. Wir müssen vielmehr alles dafür tun, dass der Bund wieder zu dem von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes vorgesehenen Weg zur Finanzierung der jeweiligen Aufgaben von Bund und Ländern zurückkehrt: Dafür sind zu Recht Gelder aus den Gemeinschaftssteuern vorgesehen, die Bund und Ländern gleichermaßen zustehen. Deren Verteilung gilt es fair auszuhandeln. So sieht Artikel 106 Absatz 3 Grundgesetz vor, die notwendigen Deckungsbeträge fair auszuhandeln. Wir reden hier im Kern über die gerechte Verteilung der Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuermittel, so steht es in Artikel 106 Grundgesetz, sind so zu verteilen, dass jede staatliche Ebene ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln erfüllen kann. Wenn neue Aufgaben entstehen, deren Bewältigung in der Kompetenz der Länder liegt – wie die Frage der digitalen Ausstattung oder auch der Art und Weise der Betreuung von Kindern in unseren Grundschulen –, so muss die Umsatzsteuerverteilung eben entsprechend neu ausgerichtet werden. Dass der Bund Programme auflegt, zeigt ja, dass wir Länder unterfinanziert sind. Der Bund tut immer so, als ob es seine Steuern seien, die er generös an die Länder als Geschenk abtritt. Das ist aber keineswegs so. Es handelt sich ausdrücklich um Gemeinschaftssteuern – so der Wortlaut des Artikels – des Bundes, der Länder und der Kommunen. Noch einmal: Was wir brauchen, sind Steuermittel und keine Programmmittel. Was die Programmpolitik in den Ländern und Kommunen anrichtet, macht bereits die Höhe von nicht abgerufenen Mitteln aus derartigen Programmen des Bundes deutlich: Ein mittlerer zweistelliger Milliardenbetrag wird von den Kommunen lieber liegen gelassen, als der Versuch unternommen, der überbordenden Berichts- und Monitoringpflichten Herr zu werden. Zudem fehlt es an der Passgenauigkeit der Programme. Zu groß sind die Unterschiede und tatsächlichen Bedarfe vor Ort. Transparente, schnelle und zielgenaue Förderung ist zentralistisch überhaupt nicht zu machen. Das genau ist ja der Vorteil einer föderalen Ordnung mit kommunaler Selbstverwaltung. Ein aktuelles Beispiel zu den Folgen der befristeten Programmpolitik des Bundes ist das sogenannte Gute- Kita-Gesetz. Damit werden jetzt in den Kommunen die Standards bei der Kinderbetreuung hochgesetzt. Mit den Bundesmitteln ist aber nach ein paar Jahren Schluss – so wie es beim Digitalpakt auch der Fall ist. Das sind die Folgen der Programmpolitik des Bundes, die immer demselben Schema folgen: Der Bund finanziert nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten und nur auf Zeit, und die Länder stehen am Ende mit den Kosten dieser „Anschubpolitik“ alleine da. Was aber noch viel schwerer wiegt: Am Beispiel des Gute-Kita-Gesetzes zeigt sich, was der sperrige Begriff der „Mischfinanzierung“ in der Praxis tatsächlich anrichtet. Drei Kompetenzebenen – Bund, Länder und Kommunen – mit teilweise unterschiedlichen Interessen sind in die Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden. Das Ergebnis dieses Kompetenzmischmaschs sind Intransparenz der Entscheidungen und überbordende Bürokratie. Ein Programm, das kaum noch administrierbar und nur für Spezialisten durchschaubar ist! Alles wird noch komplizierter statt einfacher. Kleine Kommunen können diesen Verwaltungsaufwand überhaupt nicht mehr stemmen. Statt schnell Lösungen umsetzen zu können, werden wir nur noch langsamer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Sache ging es zu keinem Zeitpunkt nur um den Digitalpakt. Dieser wurde von Anfang an und von allen Beteiligten als sinnvoll unterstützt. Er war lediglich der Anlass, nicht der Grund für den in den letzten Wochen ausgetragenen Föderalismusstreit, welche Ebene welche Aufgaben wahrnehmen soll. Und es ging in den letzten Monaten nicht nur um Finanzen und wie wir sie zwischen Bund und Ländern verteilen. Es ging auch darum, wie das Verhältnis zwischen Bund und Ländern ausgestaltet werden soll. Das ist eine grundsätzliche Frage, der wir uns in Zukunft stellen sollten: Soll es weiter eine schleichende Verlagerung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten weg von den Ländern hin zum Bund geben? Oder wollen wir, dass Bund und Länder sich im föderalen Kompetenzgefüge in Zukunft wieder auf Augenhöhe begegnen? Für mich ist deshalb klar: Erstens. Wir brauchen eine neue Form des Umgangs zwischen Bund und Ländern. Das Bund-Länder- Verhältnis und die föderale Kompetenzordnung kommen in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit immer stärker auf eine „schiefe Ebene“. Die Länder werden in markigen Worten – die ich hier nicht wiederholen will – diskreditiert, dass sie immer nur mehr Geld vom Bund wollen. Das ist falsch. Ich habe es schon gesagt: Es handelt sich um die gerechte Verteilung des gemeinsamen Steueraufkommens zwischen den einzelnen Ebenen. Zweitens. Bund und Länder müssen grundsätzlich wieder das gegenseitige Vertrauen ineinander haben, dass Berichte, die vorgelegt werden, auch korrekt sind. Das ist mir in den Verhandlungen mit dem Bundestag zur Reichweite der Kontrollrechte bei den Finanzhilfen sauer aufgestoßen. Am Ende konnten wir zwar eine Beschränkung der Kontrollrechte des Bundes zumindest im Bereich der Bildungsinfrastruktur erreichen. Danach reicht zur Nachprüfung der korrekten Mittelverwendung in den Ländern die Vorlage von Berichten grundsätzlich aus. Die Vorlage von Akten kann nur noch anlassbezogen vom Bund verlangt werden, Vor-Ort-Prüfungen von Bundesbeamten sind passé. Für die Zukunft müssen wir aber wieder mehr gegenseitiges Vertrauen fassen in die ordnungsgemäße Verwaltung der verschiedenen Ebenen. Wir sind ja schließlich keine Bananenrepublik. So wie sich meine Landesregierung bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Einstufung bestimmter Länder als sichere Herkunftsstaaten auf die Berichte des Auswärtigen Amtes zur tatsächlichen Situation in den betroffenen Staaten mangels eigener Kompetenz, Institutionen und Personal vor Ort verlassen muss, so kann und muss sich der Bund darauf verlassen, dass Berichte der Länder über die zweckentsprechende Mittelverwendung ebenfalls den Tatsachen entsprechen. Im Übrigen sind unsere Haushalte öffentlich zugänglich. Drittens. Wir brauchen eine offene Diskussion darüber, wie der deutsche Föderalismus in Zukunft aussehen soll. Und wenn wir in Zukunft die föderale Ordnung ändern wollen, so sollten wir dies nur angehen, um Antworten zu liefern auf die Frage, wie eine gute Ordnung der Dinge aussehen soll, und nicht, weil der Bund Gelder ins Schaufenster stellt, um damit Kompetenzen an sich zu ziehen. Der sperrige Begriff der Subsidiarität muss hier ganz praktisch zur Anwendung kommen: Es geht darum, von unten nach oben zu denken und nicht umgekehrt. Es geht darum, die Aufgaben dann entsprechend abzuschichten: Kommunen, Land, Bund, Europa. Und das bedeutet: Erst das, was die untere Ebene nicht mehr leisten kann, wird nach oben abgeschichtet. Das funktioniert aber nur, wenn jede Ebene die erforderlichen finanziellen Mittel bekommt, um ihre Arbeit zu tun. Das ist Subsidiarität. Dieser Gedanke ist doppelt und dreifach wichtig in Zeiten rasanter Globalisierung, wo das Vertrauen in die demokratische Ordnung sich abschwächt und der Wunsch nach Nähe und Überschaubarkeit diffuse Ängste erzeugt, die Rechtspopulisten für Abschottung und Nationalismus noch schüren. Wir dürfen der Angst vor der Globalisierung doch nicht noch Vorschub leisten, indem wir Aufgaben von den Bürgern weg nach oben verlagern, die vor Ort und in den Kommunen besser erledigt werden können. Aber im Gegenzug müssen wir auch mutig Materien nach oben abgeben, wenn die unteren Ebenen diese nicht sinnvoll erledigen können. Wenn wir diese Diskussion nicht bald führen, wird sie bei jedem tagespolitischen Anlass an uns herangetragen, und am Ende kann sie uns überrollen. Das können wir in vielen Ländern gerade beobachten – nicht nur in Europa, sondern in der ganzen Welt. Daher muss unser gemeinsames Ziel lauten: ein lebendiger Föderalismus mit starken Ländern, leistungsfähigen Kommunen und starken Landesparlamenten. Meine Landesregierung wird sich für eine solche Politik mit Leidenschaft und Überzeugung einsetzen. Präsident Daniel Günther: Das Wort hat Frau Ministerpräsidentin Dreyer aus Rheinland-Pfalz. Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Guten Morgen, liebe Kollegen und liebe Kolleginnen! Lieber Herr Präsident! Einiges von dem, was der Kollege Kretschmann hier gesagt hat, teile ich grundsätzlich. Natürlich ist es nötig, den Föderalismus immer wieder ins richtige Licht zu rücken. Auch mich stört es kolossal, dass sich in der letzten Zeit – vielleicht kann man sogar sagen: in den letzten Jahren – das Misstrauen der staatlichen Ebenen, also zwischen Bund und Ländern, so entwickelt hat, wie es sich entwickelt hat. Das ist keine gute Situation. Darüber muss man reden. Man muss auch weiter daran arbeiten, dass sich das ändert. Wir brauchen wieder das Zutrauen, dass die staatlichen Ebenen ihre Aufgaben, für die sie da sind, wahrnehmen und dass Verabredungen, die getroffen werden, eingehalten werden, ohne dass wir mit Kontrollrechten im Grundgesetz konfrontiert werden, die eigentlich des Grundgesetzes nicht würdig sind. Insofern glaube ich schon, dass vieles von dem, was von meinem Kollegen gesagt worden ist, durchaus nachdenkenswert ist. Wir haben an diesem Punkt eine Daueraufgabe, das Verhältnis zwischen Bund und Ländern miteinander weiterzuentwickeln und zu stärken. Ich persönlich bin auch der Auffassung, dass die befristeten Projektgelder nicht unproblematisch sind; Kollege Kretschmann hat das angesprochen. Natürlich wird es erst einmal mit großer Freude aufgenommen, wenn sich der Bund an unterschiedlichen Aufgaben beteiligt. Aber meistens wird verkannt, dass die Standards, die dann geschaffen werden, durch die Länderhaushalte auf Dauer zu finanzieren sind. Deshalb ist es durchaus richtig zu sagen, dass die Gemeinschaftssteuern das eigentliche Instrument sind, über deren Aufteilung immer wieder zu sprechen ist, wenn Gesellschaften neue Aufgaben erhalten. Nichtsdestotrotz ist heute ein guter Tag für den Föderalismus. Das möchte ich hier ausdrücklich betonen. Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern hat gezeigt, dass in einem sehr engen Zeitplan in einer konzentrierten Beratung die unterschiedlichen Bedürfnisse aufgegriffen worden sind und am Ende ein gutes Ergebnis erzielt wurde. Das ist die Sicht meiner Landesregierung. Ich bin sehr froh darüber, dass wir heute sagen können, dass die Grundgesetzänderung von allen getragen wird. Sie wird vor allem unser Land weiterbringen, weil damit sehr viel Gutes für die Menschen erreicht werden kann. Ich glaube auch, dass die Hauptbedenken der Kollegen und Kolleginnen, die alles noch kritischer gesehen haben, in diesem gemeinschaftlichen Kompromiss aufgegriffen worden sind. Darüber bin ich sehr froh. Ich will den Mitgliedern der Arbeitsgruppe sehr herzlich danken. Ich kann mich gar nicht an ein Vermittlungsverfahren erinnern, das innerhalb kurzer Zeit eine so komplexe Fragestellung am Ende so gut bewältigt hat. Dafür vielen Dank! Wir legen heute den Grundstein dafür, dass Bund und Länder in sehr wichtigen Fragen kooperieren können. Darum geht es am heutigen Tag. Klare Zuständigkeiten auf der einen Seite und auf der anderen Seite Kooperation dort, wo es den Menschen in Deutschland wirklich etwas bringt. Das schließt sich gerade nicht aus. Es ist Ausdruck eines funktionierenden Föderalismus, dass wir kooperieren können. Im Bildungsbereich ist das immer wieder ein Thema, das die Menschen eigentlich gar nicht verstehen. Vielleicht war es auch bei der damaligen Entflechtung ein Problem, dass das Grundgesetz so eng gefasst worden ist, dass es für Bund und Länder nicht mehr so einfach war, sinnvoll miteinander zu kooperieren. Deshalb ist der heutige Kompromiss, der sich auf die kommunale Bildungsinfrastruktur bezieht, sehr gelungen. Alle Seiten haben ihre Verantwortung ernst genommen und sind aufeinander zugegangen. Dafür ein herzliches Dankeschön auch an die Bundesseite! Das zeigt, dass wir, wenn es darauf ankommt, sehr gut zusammenarbeiten können. Bund und Länder machen es sich nicht immer leicht, aber zu guter Letzt finden wir gemeinsam auch bei sehr schwierigen Problemen gute Lösungen. Noch ein Satz in Klammern zur Wichtigkeit unseres föderalen Systems – da bin ich, glaube ich, mit den meisten Kollegen zusammen –: Wenn wir auf der einen Seite beklagen, dass die Menschen sich nicht angesprochen fühlen, und auf der anderen Seite immer über den Föderalismus herziehen, dann passt das nicht gut zusammen. Die föderalen Strukturen in Deutschland leisten einen Beitrag dazu, dass wir nah bei den Menschen sind, dass wir die unterschiedlichen Bedarfe in den Bundesländern kennen, sie verstehen und in die gemeinsame Politik auch auf der Bundesebene einbringen können. Das ist eine große Stärke des föderalen Systems. Insofern bin ich heute sehr zufrieden. Die Grundgesetzänderung gibt uns die Möglichkeit, den Digitalpakt umzusetzen. Sie gibt uns aber auch die Möglichkeit, dass dauerhaft Geld für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden kann. Das ist doch ein wesentlicher Punkt, der nicht untergehen darf. Wohnungsbau, bezahlbares Wohnen ist inzwischen zur großen sozialen Frage geworden. Wir wissen ganz genau, dass wir auch dieses Thema nicht allein, aus eigenen Kräften, stemmen können. Auch deshalb ist diese Grundgesetzänderung für uns ganz wesentlich. Sie bietet die Voraussetzung dafür, dass wir in Zukunft kräftig investieren können, um bezahlbaren Wohnraum in all unseren Bundesländern zu realisieren. Die bestehende Befristung im Grundgesetz wird gestrichen, und das ist gut so. Auch in den schienengebundenen Nahverkehr kann der Bund künftig unbefristet und ungedeckelt investieren. Damit können die Kommunen etwa U- und Straßenbahnen ausbauen und modernisieren. Auch das ist ein wichtiger Punkt. Zusammengenommen darf man also sagen, dass die Grundgesetzänderungen ein starkes und soziales Investitionspaket in die Zukunft unseres Landes ermöglichen: in Schulen, in Kitas, in die Köpfe unserer Kinder, in bezahlbaren Wohnraum, in öffentlichen Personennahverkehr und in gleichwertige Lebensverhältnisse. Das ist gut so. Nun kann der Digitalpakt Schule endlich umgesetzt werden, und zwar schnell, auf den die Kommunen, die Schüler und Schülerinnen, die Eltern, die Lehrer schon ziemlich lange warten müssen. Ich will schon noch einmal sagen: Das kann man wiederum nicht den Ländern zuschieben. Wir haben gerade mal drei Monate darüber verhandelt, wie wir den Digitalpakt umsetzen wollen. Klar ist, dass er schon in vielen Sitzungen zwischen den Kultusministern und dem Bund ausgehandelt war. Ich glaube, bereits im Jahr 2016 wurde er beraten, und es war klar, wie die Mittel, die versprochen worden sind, im Sinne unserer Schulen verausgabt werden. Deshalb ist heute ein guter Tag, an dem man sagen kann: Im Jahr 2019 ist die Grundlage dafür geschaffen worden, die tragfähige Fassung der Vereinbarung mit den Kultusministern und Kultusministerinnen auch umzusetzen. Es ist bei weitem nicht so, dass wir Länder unserem Bildungsauftrag nicht gerecht würden und das Thema Digitales nicht schon längst in unseren Schulen aufgegriffen hätten. Trotzdem bleibt es dabei: Es gibt manchmal große gesellschaftliche Fragen – das ist die Digitalisierung ohne Zweifel –, in denen es wichtig ist, dass Bund und Länder zusammenarbeiten, weil die Umsetzung finanziell seitens der Länder allein gar nicht stemmbar wäre. Insofern vielen Dank an Bund und Länder für diese Arbeit! Ich will mich abschließend noch bei den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe, bei Andreas Jung, Mitglied des Bundestages, und Staatsministerin Doris Ahnen, herzlich für die gute Arbeit bedanken. Ich will mich auch bei den Kollegen und Kolleginnen bedanken. Ich weiß: Es gab keine einheitliche Meinung unter den Ministerpräsidenten. Ich glaube, dass wir es insgesamt sehr gut gestemmt haben und frohen Mutes in die Zukunft gehen können, um diese wichtigen Zukunftsfragen miteinander zu gestalten. – Vielen herzlichen Dank. Präsident Daniel Günther: Dann darf ich Herrn Ministerpräsidenten Laschet aus Nordrhein-Westfalen nach vorne bitten. Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schauen in diesen Tagen mit Sorge, Skepsis, Unverständnis nach Großbritannien und sehen, wie das Parlament dieses Mutterlandes der Demokratie arbeitet und keine Antwort auf eine Frage findet, die Europa stellt, nämlich: Wie soll die Zukunft aussehen? Bei uns gab es lange Zeit immer wieder mal Debatten: Was ist das in Deutschland alles kompliziert – der Föderalismus, der Vermittlungsausschuss, Bundesrat, Bundestag! Kann man nicht schneller entscheiden! Ein solches Mehrheitsprinzip wie in Großbritannien ist doch viel schöner – man hat klare Verhältnisse, dann geht das Regieren einfacher! Wir haben in diesen Wochen gezeigt, dass der Föderalismus funktioniert und dass, wenn man den Bundesrat dazunimmt, sogar Lösungen möglich sind. Zwei Jahre lang haben Bundestag und Bundesregierung gebraucht, um einen 2016 angekündigten Digitalpakt auf den Weg zu bringen. Kaum erreicht dieser den Bundesrat, ist in sechs Wochen eine Lösung da – im Vermittlungsausschuss, in Sachgesprächen, in einer Arbeitsgruppe, die dazu sachgerecht in der Lage war. Deshalb die Empfehlung, sich in Zukunft wieder an das Grundgesetz zu halten, an die bestehenden Möglichkeiten. Dann lässt sich auch manches innerinstitutionelle Problem des Bundestages und der Bundesregierung leichter lösen. Wir haben gezeigt, dass der Föderalismus in Deutschland handlungsfähig ist. Trotzdem kann man nach dem heutigen Tag nicht sagen, dass das Grundgesetz besser wird. Es wird wieder einmal verändert. Es werden wieder Formulierungen hineingenommen, die die Klarheit, die die Föderalismuskommission einmal gemeinsam erarbeitet hat, aufweichen. Insofern stimme ich dem Kollegen Kretschmann zu. Dennoch, es ist ein Kompromiss. Es ist der Unterschied zwischen denen, die hier agiert haben, und dem, was Populisten tun, die Kompromisse generell diskreditieren. Wir sind zum Kompromiss bereit. Insofern ist heute ein guter Tag zumindest für die Schülerinnen und Schüler, die in ihren Schulen Digitalisierung in Zukunft verstärkt erleben werden. Für uns ist wichtig: Erstens. Mit diesem Kompromiss ist sichergestellt, dass schulische Bildung weiter Ländersache bleibt. Der Bund bekommt keinen Einfluss auf Bildungsinhalte. Der Bund darf in kommunale Infrastruktur investieren, aber nicht die Bildungsinhalte mitbestimmen. Der Bildungsföderalismus fördert Leistungsfähigkeit auch durch den Wettbewerb der besten Konzepte. Er ermöglicht passgenaue Lösungen vor Ort. Wir selbst wissen, wie schwierig es ist, aus der Zentrale der Hauptstadt eines Landes passgenaue Antworten für die unterschiedlichen Regionen zu finden. Bei der Bildung brauchen wir in schwierigen Vierteln des Ruhrgebiets andere Antworten als im Sauerland. Dieses Bemühen lässt sich gerade auf Landesebene ausgleichen. Aber die Vorstellung, dass man das aus Berlin von Mecklenburg- Vorpommern bis nach Südbayern organisieren könnte, ist einfach abwegig. Deshalb ist das, was wir heute beschließen, eine wichtige Klarstellung. Zweitens – auch das eher eine Bitte an den Bund zum Umgang miteinander –: Lassen wir für die Zukunft ab von dem Versuch, Länder zu nachgeordneten Behörden des Bundes zu machen! Erhebungen durch Bundesbeamte bei Landesbehörden sind unzulässig. Auch Akteneinsicht kann der Bund nur anlassbezogen und nicht generell verlangen. Das ist mit dieser Änderung am heutigen Tag klargestellt. Und der Versuch des Bundes, automatisch alle Kontrollrechte des Artikels 104b Absatz 2 auch auf Finanzhilfen bei ausschließlichen Länderkompetenzen zu übertragen, ist mit dem heutigen Tag gescheitert. Die dritte Bemerkung betrifft die Autonomie der Haushalte. Wir haben mit dem, was wir heute beschließen, auch eine große Unterstützung für die Landesparlamente erreicht. Wir Regierungen hätten manches auch in Zukunft immer mit dem Bund verhandeln können. Aber die Parlamente in den Ländern, direkt vor Ort gewählt, hätten in Zukunft so gut wie keine Kompetenzen mehr gehabt; denn das, was wir als Regierung mit dem Bund verabreden, hätte nur noch durchgewinkt werden können. Insofern ist das auch eine Stärkung der Demokratie und des Parlamentarismus in den Ländern. Für die Zukunft könnten wir uns vornehmen – Kollege Kretschmann hat sehr detailliert noch einmal die Ideen rund um den Artikel 106 erläutert; das richtet sich an alle unter uns, die in Doppelfunktion schon einmal an Berliner Koalitionsverhandlungen beteiligt sind –: Wir dürfen diese Mischkonstruktionen nicht mehr zulassen. Wenn wir eine neue Aufgabe definieren, was die Digitalisierung ist, wie Kollegin Dreyer gesagt hat, dann müssen wir in den Verhandlungen auch darauf drängen, dass nach der Systematik des Grundgesetzes derjenige die Mittel aus dem Gemeinschaftstopf erhält, der die Aufgabe auszuführen hat, nicht aber in einen Vertrag hineinschreiben, dieses und jenes Programm macht jetzt der Bund, obwohl es eigentlich eine Zuständigkeit der Länder betrifft. Wenn wir uns darauf verständigen, hätten wir auch in Zukunft weniger Probleme und würden den Föderalismus, wie er im Grundgesetz grundgelegt ist, auch bei neuen großen gesellschaftspolitischen Fragen zur Wirkung bringen. Eine Bemerkung müssen wir hier auch machen – jedenfalls für das Protokoll –: Es gibt eine Fraktion im Deutschen Bundestag, die in den Arbeitsgruppen keinen inhaltlichen Beitrag geleistet hat, die besonderen Wert auf die Feststellung gelegt hat, dass sie sich an der Diskussion nicht beteiligt. Wenn in einer solch wichtigen Frage die AfD unfähig ist, überhaupt sachlich an einer Auseinandersetzung zwischen Bundestag und Bundesrat mitzuwirken, ist das etwas, was wir den Wählern dieser Partei sagen sollten. Wenn sich in den Schulen jetzt etwas verbessert, hat jedenfalls eine einzige Partei im Deutschen Bundestag damit überhaupt nichts zu tun. Wir Länder haben deutlich gemacht, dass Bundestag und Bundesrat auf Augenhöhe miteinander handeln können. Wir machen die Verfahren im Bundesrat effizienter und moderner, wenn wir hier auch politischer diskutieren. Wir sollten uns unabhängig von der Frage des Digitalpakts für die nächsten Monate vornehmen, darüber nachzudenken, wie wir als eigenes Verfassungsorgan unsere Positionierung – die wir bei diesem Thema 16:0 eindrucksvoll unterstrichen haben – durch lebendigere Debatten und effizientere Arbeit der Öffentlichkeit stärker zeigen könnten. Präsident Daniel Günther: Das Wort hat Frau Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg- Vorpommern. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir machen heute den Weg frei für eine Grundgesetzänderung, die zukünftig mehr Investitionen in Bildung und klare Investitionen für sozialen Wohnungsbau, für bezahlbares Wohnen ermöglicht – zwei Themen, die für die Bürgerinnen und Bürger ganz entscheidend sind. Wenn man die Umfrage des DeutschlandTrends von gestern sieht, spricht sich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger dafür aus, dass Haushaltsüberschüsse des Bundes investiert werden, und zwar hauptsächlich in Bildung. Ich glaube nicht, dass man Bürgerinnen und Bürgern erklären kann, dass es nicht möglich ist, Geld, das da ist – auch auf Bundesebene –, sinnvollerweise in die Schulen zu investieren. Deshalb bin ich froh, dass mit dem heutigen Tage – nach dem Beschluss im Bundestag und der Verabschiedung im Bundesrat – das sogenannte Kooperationsverbot zwischen Bund und Kommunen in diesem Bildungsbereich fällt. Mecklenburg-Vorpommern hat diesem Vorschlag, der aus der Föderalismuskommission kam, damals nicht zugestimmt. Unser damaliger Ministerpräsident Harald R i n g s t o r f f hat das abgelehnt. Die heutige Entscheidung zeigt, dass das richtig war. Ich kann gut nachvollziehen, dass Kollegen von uns gleichzeitig betonen – zum Beispiel du, lieber Winfried Kretschmann; auch bei Herrn Laschet ist es angeklungen –, dass man aufpassen muss, dass man dadurch nicht die föderalen Strukturen außer Kraft setzt. Für mich heißt Kooperation nicht Ersatz der Aufgaben, die die Länder im Bildungsbereich haben. Ich schließe mich Herrn Laschet an: Die Strukturen vor Ort sind sehr unterschiedlich. Wir wollen kurze Wege für kurze Beine. Das heißt: Wir wollen wohnortnahe Schulen. Und das heißt, dass eine Grundschule in einem kleinen Ort im ländlichen Raum ganz anders aufgestellt ist als eine Schule zum Beispiel in einer Großstadt. Das kann niemand vom grünen Tisch aus entscheiden – schon gar nicht der Bund in Berlin. Deshalb ist es richtig, dass die Entscheidung, was Inhalte, Personal und Aufstellung angeht, weiter bei den Ländern liegt. Aber es sollte auch nicht ausgeschlossen werden, dass weiter Mittel in die Schulen investiert werden. Der Digitalpakt ist ein gutes Beispiel. Hier haben Bund und Länder ganz klar und sehr exakt miteinander verhandelt, was der Bund macht, nämlich vor allem die Investitionen, und was die Länder machen, nämlich vor allem die Fortbildung und das Know-how für das Personal bereitstellen. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie es gehen kann. Deshalb ist es gut, dass wir heute den Weg frei machen nicht nur für den Digitalpakt, sondern für weitere Investitionen, insbesondere im Bildungsbereich. Ich will eine Sache dabei ausdrücklich unterstützen: Es ist nicht sinnvoll, Gelder – vor allem laufende Gelder – für den Bildungsbereich zur Verfügung zu stellen, die befristet sind. Denn wenn man etwas in der Bildung verbessern will, kann man es nicht nur für ein paar Jahre tun, sondern es muss dauerhaft sein. Deshalb war es ein Fehler, dass wir gemeinsam zugestimmt haben, dass die Mittel für das Gute-Kita-Gesetz befristet sind. Ich bin sehr wohl dafür, dass hier entfristet wird. Deshalb will ich sagen: Ja, wir haben auch verhandelt, dass es Mittel für den Ausbau von Ganztagsbetreuung und Ganztagsschule geben soll. Das ist wichtig. Die 2 Milliarden sind ausschließlich investive Mittel. Wenn es zu einem Rechtsanspruch kommen soll – den ich für wichtig halten würde –, ist auch klar, dass der Bund für die Umsetzung dieses Rechtsanspruches laufende Mittel unbefristet zur Verfügung stellen muss. Sonst kann man nicht zu einem Rechtsanspruch kommen. Dafür gibt es übrigens eine Grundlage im Koalitionsvertrag des Bundes. Die Debatte um die Grundgesetzänderung hat zwei Dinge gezeigt: einmal wie Politik unklug und unprofessionell handeln kann, nämlich indem der Bundestag ohne Abstimmung mit dem Bundesrat eine Grundgesetzänderung vorschlägt, obwohl er weiß, dass man in beiden Kammern eine Zweidrittelmehrheit braucht. Das macht man nicht. Meine Bitte an den Bund wäre, dass er das zukünftig nicht mehr tut. Auf der anderen Seite: wie Politik dann gut und zügig funktionieren kann, nämlich im Vermittlungsverfahren. Im Vermittlungsausschuss sitzen Vertreter des Bundesrates und des Bundestages. Wir haben sehr zügig – es war mir von Anfang an wichtig, dass es zügig geht – einen Kompromiss erarbeitet. Ich hätte mir gewünscht – ich glaube, wir alle –, dass das im Vorfeld passiert wäre. Aber das war auch eine Möglichkeit zu zeigen, dass das Instrument „Vermittlungsverfahren, Vermittlungsausschuss“ funktioniert. Deshalb möchte ich mich bei meinem Ko- Vorsitzenden, Herrn G r ö h e , und bei allen Mitgliedern des Vermittlungsausschusses bedanken. Ganz besonders danke ich Doris A h n e n und Andreas J u n g sowie den Mitgliedern der Arbeitsgruppe; denn wir hatten für dieses Thema, für diesen dicken Brocken, eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie gemeinsam haben dort einen supertollen Job gemacht und bewiesen, dass Politik, selbst wenn es sich einmal verheddert hat – und das darf bei wichtigen Themen sein –, es zügig und schnell gelöst kriegt. Dafür noch einmal vielen herzlichen Dank an Doris Ahnen, Andreas Jung und alle anderen Mitglieder der Arbeitsgruppe! Mit der Grundgesetzänderung ist es möglich, dass der Bund auch für bezahlbares Wohnen und sozialen Wohnungsbau zukünftig weiterhin Geld gibt. Ich glaube, das ist genauso wichtig wie beim Bildungsthema. Denn die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass Dinge ihres Lebens funktionieren. Dazu gehört nun einmal, dass man gut und bezahlbar wohnen kann und dass man sich darauf verlassen kann, dass es für die Kinder eine ordentliche Bildung gibt. Heute machen wir den Weg dafür frei, dass wir in diesen Bereichen mehr tun können. Das ist ein guter Tag. Ich möchte mich ganz herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken – insbesondere bei denen, die hoch skeptisch sind –, weil es uns gemeinsam gelungen ist, den Weg frei zu machen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Dass man kontrovers diskutiert, aber am Ende eine gemeinsame Lösung hinbekommt, ist ein gutes Zeichen. Demokratie und Politik sind also gar nicht so schlecht, wie sie gelegentlich gemacht werden. Ich bin dankbar, dass mein Kollege Herr Laschet angesprochen hat, wer sich an einem solch gesamtdeutschen Kompromiss beteiligt hat, nämlich fast alle Fraktionen des Deutschen Bundestages und die Vertreter der Regierungen der Länder, während die AfD bewiesen hat, dass sie bei den wichtigsten Themen der Menschen im Land wie Bildung nichts zu sagen hat. An dieser Stelle war sie sogar ehrlich und hat es zu Protokoll gegeben. Insofern sind die Dinge hoffentlich klar. Noch einmal vielen Dank für die guten Beratungen im Vermittlungsausschuss! Wir hoffen, dass wir den Digitalpakt jetzt schnell umsetzen können, und jedenfalls meine Landesregierung erwartet, dass der Bund sich weiter an wichtigen Bildungsaufgaben beteiligt, aber im Sinne klarer Absprache, klarer Verlässlichkeit und natürlich auch dauerhaft. Präsident Daniel Günther: Das Wort hat Herr Ministerpräsident Dr. Söder aus Bayern. Dr. Markus Söder (Bayern): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ende gut, alles gut? So könnte man meinen: Geld kommt. Alle freuen sich darüber. Das Geld soll in die Schulen kommen. Die Rechte der Länder sind tatsächlich nicht so eingeschränkt worden, wie es ursprünglich einmal geplant war. Ist jetzt alles erledigt? Ist heute sozusagen nur ein Tag zum Feiern? Meiner Überzeugung nach bleibt auf jeden Fall ein Beigeschmack. Den ersten werden wir relativ bald erleben, wenn wir glauben, dass bereits ab Sommer die Digitalisierung in den Schulen in Deutschland auf internationales Niveau nach oben geschnellt ist. Denn wir werden spüren, dass die Investitionen, die jetzt gemacht werden, ein Tropfen auf den heißen Stein sind und für die Länder noch eine Menge Aufgaben übrig bleiben, um das Ganze zu leisten. Digitalisierung ist mit dem Digitalpakt noch nicht erreicht. Das ist ein wichtiger Schritt, aber nicht der letzte und der entscheidende. Zweitens. Ist es tatsächlich so, dass sich das Thema Föderalismus jetzt fast erledigt hat? War das nur eine kurze Störung im Verhältnis? Hat es nur ein bisschen Ärger gegeben? Haben sich ein paar Abgeordnete in Sitzungen des Bundestages im Übereifer vielleicht ein bisschen zu scharf gegenüber den in der Regel sehr freundlichen Ländern verhalten? Es ist schon etwas Grundsätzliches, was sich seit einigen Jahren aufstaut und was durch die Reden vieler Kolleginnen und Kollegen auch gezeigt wurde. Ich bin der festen Überzeugung: Wir müssen über den Föderalismus noch einmal reden. Ein zweites Mal kann ein solches Verfahren mit dieser Struktur nicht stattfinden. Ein zweites Mal können wir aber auch nicht selber um Geld bitten und uns dann beschweren, wenn uns Rechte genommen werden. Das Modell „Geld gegen Kompetenz“ kann nicht das dauerhafte Modell sein nach dem Motto: Die Länder bekommen Geld, dafür müssen sie aber Kompetenzen abgeben. Besser macht das unser Land übrigens nicht. Wir erleben doch überall, dass zentralistische Länder schwächer sind als föderale. Allein bei der Schule muss man sich noch einmal den Grundgedanken überlegen: Wir alle in den Ländern wissen doch, dass die Eltern, die Lehrer und die Schüler mehr dezentrale Verantwortung wollen. Sie wollen mehr vor Ort entscheiden. Sie wehren sich manchmal sogar dagegen, dass die Landesregierungen und die Kultusministerien alles starr vorgeben. Man stelle sich vor, wir hätten die Ursprungsidee beschlossen. Das hätte bedeutet, dass nicht mehr die Länder über bestimmte Schulfragen entscheiden, sondern die Entscheidung auf Berlin übertragen wird. Dort wird dann darüber nachgedacht, wie die Schulpolitik in Baden-Württemberg, in Schleswig-Holstein, in Niedersachsen, in Bayern oder sonst wo ist. Übrigens mit der Idee, dass Kompetenz vor Ort ausgeblendet wird und überlegt wird, neue Kompetenz zu schaffen, obwohl es noch keinen Minister und keine Beamte dafür gibt. Das muss man sich einmal vorstellen. Wir haben 150 Jahre Kultusministerium in Bayern – wir haben null Jahre Kultusministerium des Bundes. Es wäre eine spannende Kombination gewesen, von den Erfahrungen des Bundes in der Schulpolitik zu profitieren. Das ist aber nur der eine Teil. Über den anderen müssen wir jetzt wirklich nachdenken: kein Geld gegen Kompetenz. Wir müssen einen neuen Föderalismusdialog miteinander führen. Was ist eigentlich das Ziel? Was mich an der Debatte beeindruckt hat, ist nicht nur – was auch Armin Laschet angesprochen hat – die Schnelligkeit, die der Bundesrat in der Arbeitsweise gezeigt hat. Das stimmt wirklich. Der Bund hat lange gebraucht, um ein Ergebnis zu bringen. Es ist durch den Bundesrat verbessert worden; das kann man, glaube ich, sagen. Aber die entscheidende Frage ist für mich: Ist das auf Dauer der richtige Weg, den wir in unserem Land gehen? Müssen wir nicht wieder zur klareren Trennung der Kompetenzen kommen? Ist das nicht für beide Beteiligten besser? Keiner von uns käme auf die Idee, die Außenpolitik des Bundes mitbestimmen zu wollen, weil wir auch Kompetenz hätten. Jeder könnte in seinem Bundesland eine außenpolitische Abteilung gründen und hätte sicher hervorragende Experten. Aber keiner käme auf diese Idee. Warum? Weil es keinen Sinn macht. Ist umgekehrt derselbe Weg erkennbar, den wir in Berlin haben? Ich habe eines beeindruckend gefunden: Parteiübergreifend haben wir uns zusammengerauft und hier im Bundesrat begonnen – heute ist der Abschluss –, eine Debatte zu führen, wie man es auch schafft, als Länder mit eigenem Bewusstsein aufzutreten. Was war das Ergebnis? Es hat funktioniert. Wenn wir Länder nicht der Ableger der jeweiligen Parteien im Bundestag sind, sondern selbstbewusst versuchen, gemeinsame Lösungen zu finden, wird am Ende auch das Interesse der Bürgerinnen und Bürger unserer Länder stärker repräsentiert werden. Deswegen mein Appell und Wunsch, dass wir eine inhaltliche Diskussion über Föderalismus führen und dass wir eine Debatte über das Selbstverständnis von Bundesrat und Bundestag führen. Das beginnt übrigens mit der verfahrensrechtlichen Frage, dass dann, wenn der Bundestag beschließt, der Bundesrat in einer Frist eine Antwort geben muss. Umgekehrt ist das nicht der Fall. Wenn wir als Länderkammer einen Beschluss fassen, kann der Bundestag sehr lange und intensiv darüber nachdenken. Meistens tut er es ewig, und viele Dinge werden nie entschieden. Ist das Augenhöhe? Ist das fair, wenn die Länder als gleichberechtigtes Gesetzgebungsinitiativorgan eine Idee haben? Lassen Sie uns das einfach einmal überlegen! Der heutige Tag ist Anlass, einen gewissen Strich unter die Debatte zu ziehen, die wir hatten, aber eine neue Debatte über Föderalismus zu beginnen: Wer regiert? Wie regiert man? Und ein Stück weit: Wie ist es mit dem Selbstbewusstsein der Länderkammer und der Länder untereinander? Ich persönlich glaube an die Zukunft eines föderalen Systems. Ich glaube fest daran, dass dies die Menschen näherbringt. Wir haben bald Europawahl. Spüren wir nicht auch in Europa ein neues Bewusstsein der Regionen? Spüren wir nicht, dass sich die Leute wünschen, eher nähere Entscheidungsstrukturen zu haben als fernere? Die richtige Kombination sind offene, kluge Modelle. Föderalismus ist zu kombinieren mit den Notwendigkeiten der Leistungsfähigkeit. Und übrigens ist dafür zu sorgen, dass alle Länder das Geld für die notwendige Kompetenz haben. Es kann nicht sein, dass einige Länder finanziell gar nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen, und quasi indirekt gezwungen werden, Kompetenzen abzugeben, weil sie die Leistungsfähigkeit nicht erreichen. Das muss wichtig sein. Ich sage für den Freistaat Bayern: Das ist ein anderer Ansatz, als man ihn früher hatte nach dem Motto: Was interessiert nur die starken oder die schwachen Länder? Man muss ein kooperatives Bewusstsein für einen geordneten, fairen Föderalismus haben, der die Rechte des Bundes wahrt, aber auch die Möglichkeiten der Länder schafft, und zwar aller Länder. Sonst sind die Bürger unsicher, ob solche Länder leistungsfähig sind, ob sie solche Länder wollen oder brauchen. Insofern ist das eine gute Zwischenbilanz, für mich aber – ehrlich gesagt – der Auftakt zu einer tiefergehenden Debatte. Sie ist nicht beendet. Wir müssen uns tatsächlich überlegen: Was ist die Rolle des Bundesrates? Was ist unsere Aufgabe? Bilden wir nur Koalitionsverträge des Bundes ab? Sind wir sozusagen das nachgeordnete Gremium einer Koalitionsvereinbarung? Oder sind wir unseren Bürgerinnen und Bürgern auch selbstständig konstitutiv verpflichtet, die Interessen unserer Länder als Gemeinschaftskammer einzubringen? Ich glaube, Letzteres wäre ein sehr lohnenswerter Versuch und würde auch den Bund nachhaltig beeindrucken. Es sollte uns daran gelegen sein, dem Bund immer wieder zu zeigen, dass die Länder, wenn sie wollen, doch deutlich stärker sind, als man vermeintlich denkt. – Vielen Dank. Präsident Daniel Günther: Das Wort hat Herr Staatsminister Professor Dr. Lorz aus Hessen. Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Hessen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Gesellschaft steht in nahezu allen Bereichen vor der Herausforderung der Digitalisierung. In der neuen Hessischen Landesregierung gibt es für diesen Zweck sogar ein eigenes Ressort. Wir nehmen diese Herausforderung gerade auch in der Schule an in der Überzeugung, dass Schülerinnen und Schüler entsprechende Kompetenzen benötigen, um in der digitalen Welt bestehen zu können, dass sich aber zugleich die Menschen und die Pädagogik der Technik nicht unterordnen, sondern ihre Instrumente nutzen, um zu besseren Ergebnissen zu gelangen. Deswegen ist heute ein guter Tag für unsere Schulen und die Zukunft unserer Kinder, auch wenn – das muss man immer dazusagen – die Bundesmittel, die jetzt fließen werden, beispielsweise in Hessen nur ungefähr 1 Prozent unseres Bildungsetats im Jahr ausmachen. Aber die vorliegenden Grundgesetzänderungen betreffen ja auch die Unterstützung des Bundes in anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen, wie dem sozialen Wohnungsbau oder der Mobilität nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Hessen unterstützt diese Grundgesetzänderungen; denn es ist auch ein guter Tag für unser föderalistisches Staatskonzept. Der Föderalismus hat seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Die in unserer Verfassung vorgesehenen Konstruktionen funktionieren. Und angesichts der Tatsache, dass das Grundgesetz in rund zwei Monaten seinen 70. Geburtstag feiern wird, darf man sagen: Das ist ein weiterer Beweis dafür, dass es sich dabei um die beste Verfassung in der deutschen Geschichte handelt. Der Vermittlungsausschuss hat in sensationell kurzer Zeit – das ist heute schon mehrfach betont worden – eine für Bund und Länder tragfähige Kompromisslösung gefunden. Dafür möchte auch ich allen auf beiden Seiten Beteiligten meinen herzlichen Dank aussprechen. Die Länder, meine Damen und Herren, können stolz darauf sein, was sie durch ihre klare Haltung, ihre Entschlossenheit und Geschlossenheit erreicht haben. Ich möchte aber doch noch einen sehr grundsätzlichen Aspekt hervorheben. Beim Prinzip des Föderalismus geht es neben der Verteilung und Kontrolle von Macht vor allem um die klare Zuordnung von Verantwortung. Politische Entscheidungen sollten stets dort getroffen werden, wo die beste Sachkenntnis der Lage vor Ort vorhanden ist. Auch das ist heute in der Debatte bereits bemerkt worden. Die Verantwortlichkeit für politische Entscheidungen muss für die Bürgerinnen und Bürger auch in transparenter Weise erkennbar sein. Meine Damen und Herren, deswegen war der Versuch einer Mehrheit des Bundestages, die finanzielle und politische Handlungsfreiheit der Länder massiv einzuschränken, so gefährlich für die Statik unseres Verfassungsgefüges – auch deswegen, weil er nicht offen den Weg einer Änderung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern beschritt, sondern die Hintertür einer Änderung der Regelungen über Finanzhilfen wählte. Die ursprünglich beabsichtigte hälftige Mitfinanzierung eventueller Bundesprogramme hätte zur Folge gehabt, dass eine eigene Prioritätensetzung der Länder in weiten Bereichen ausgeschlossen gewesen wäre, weil den wenigsten Ländern nach der Beteiligung an solchen Bundesprogrammen noch eine finanzielle Bewegungs- und damit eine politische Gestaltungsfreiheit verblieben wäre. Deswegen ist es gut, dass die Länder in solcher Einmütigkeit diese Freiheit verteidigt haben. Trotzdem müssen wir weiter wachsam bleiben, wenn es um Aufweichungen der Kompetenzordnung des Grundgesetzes geht. Dass mit diesem Kompromiss trotz allem eine solche Aufweichung stattfindet, auch das ist in dieser Debatte schon mehrfach betont worden. Spezialfinanzierungen von Länderaufgaben durch den Bund mit gleichzeitigen Eingriffen in die Länderkompetenzen müssen eine absolute Ausnahme bleiben, weil jede dieser Finanzierungskonstruktionen die klare Zuordnung von Verantwortung zwischen Bund und Ländern beeinträchtigt. Deswegen müssen Änderungen in der Finanzarchitektur zwischen Bund und Ländern grundsätzlich über die Steuerverteilung erfolgen. Meine Damen und Herren, ich möchte allerdings auf einer optimistischen Note schließen und dafür – mit Ihrer Erlaubnis – neben dem Hut des Vertreters von Hessen für einen kurzen Moment noch den des derzeitigen Präsidenten der Kultusministerkonferenz aufsetzen. Wir Kultusminister freuen uns natürlich über die heutige Entscheidung, weil mit ihr die Umsetzung des Digitalpakts möglich wird und weil damit zusätzliche Mittel in die digitale Infrastruktur und Ausstattung unserer Schulen fließen können. Ich lege allerdings schon Wert auf die Feststellung, dass wir hier nicht bei null anfangen. Der Digitalpakt lässt uns unsere längst schon laufenden Anstrengungen auf diesem Feld verstärken und ihre Entwicklung beschleunigen. Aber er beantwortet zugleich nur einen kleinen Teil unserer Herausforderungen. Die Länder werden weiterhin selbst hohe Mittel für diesen Zweck aufbringen müssen. Wir kümmern uns vor allem nicht nur um die Technik, sondern stellen die pädagogischen Fragen und Konzeptionen in den Mittelpunkt, wie es die Kultusministerkonferenz schon 2016 in ihrer Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ beschrieben hat. Das werden wir tun. Natürlich werden wir auch – damit verbunden und unabhängig davon – die Umsetzung des Digitalpakts mit Nachdruck vorantreiben. Ich darf Ihnen berichten, dass die Kultusministerkonferenz in ihrer gestrigen Plenarsitzung bereits die Verwaltungsvereinbarung dazu verabschiedet hat. Nun werden die einzelnen Länder sie noch nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Regelungen unterzeichnen. Die Arbeitsprozesse für die erforderlichen Bekanntmachungen, Förderrichtlinien und Antragsverfahren laufen. Also: Wenn die Grundgesetzänderung in Kraft getreten ist und der Bund die haushälterischen Voraussetzungen dafür geschaffen hat, kann es losgehen. Wir freuen uns darauf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Daniel Günther: Das Wort hat Herr Minister Tonne aus Niedersachsen. Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass der Digitalpakt nun endlich beschlossen wird und umgesetzt werden kann. Mit der heutigen Verabschiedung der Grundgesetzänderung nehmen Bund und Länder eine wichtige Hürde auf dem Weg hin zu einer vernünftigen Kooperation, die den Weg frei macht, die Digitalisierung der Gesellschaft und das damit verbundene Lernen im digitalen Wandel umfassend bildungspolitisch zu steuern und zu gestalten. Ich möchte allen Beteiligten meinen Dank für das zügige Verhandeln aussprechen. Ich glaube, dass wir einen ordentlichen Kompromiss gefunden haben – den man auch eher hätte haben können, wenn es der Bund denn gewollt hätte. Die gern genommene Überschrift, dass mehr Zentralismus mehr Erfolg bringe, ist gelegentlich populär, genauso einfach aber widerlegbar. Warum ist der Digitalpakt und seine Umsetzung von so großer Bedeutung? Ich glaube, es ist in diesem Hause unbestritten, dass die Digitalisierung uns vor große Herausforderungen stellt, aber auch immense Chancen bietet. Das ist übrigens genau der Grund, warum das Lernen mit digitalen Medien eine Selbstverständlichkeit in Schulen werden muss. Der Mensch wird mit der rasanten technischen Entwicklung des Internets nur schwer Schritt halten. So wird auch die Schule den digitalen Wandel nicht im Vorgriff auf aktuelle technische Entwicklungen im Unterricht begleiten können, sondern sie muss Kernkompetenzen formulieren, die Kinder und Jugendliche befähigen, an Gesellschaft und Beruf im Zeichen der fortschreitenden Digitalisierung teilzuhaben. Und wo sonst kann dieser Wandel besser gestaltet werden als in der Schule? Mit den 5 Milliarden Euro, die aus dem Digitalpakt in die Verbesserung der Bildungsinfrastruktur der Schulen fließen können, werden in Deutschland die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Ziel der Teilhabe am digitalen Lernen in Schulen tatsächlich erreicht werden kann. Gleichwohl gilt die Erkenntnis, dass das ein Prozess sein wird, der nicht zum nächsten Schuljahr umgesetzt sein wird. So ist es unabdingbar, dass wir uns sehr schnell auf diesen Weg begeben. Kritiker, die entgegnen, die Milliarden würden lediglich in Hardware investiert, übersehen, dass das, was jetzt an Ausstattung möglich ist, dazu dient, die Schulen technisch in die Lage zu versetzen, auch die pädagogischen Ziele der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ umzusetzen – einer Strategie, die wir uns 2016 gegeben haben, quasi eine Roadmap für den digitalen Wandel in der Bildung. Andere wiederum kritisieren die nun erfolgenden Investitionen als Schritte in Richtung Digitalisierung von Schule. Ich will betonen: Es geht nicht um digitale Bildung, es geht nicht um Digitalisierung der Schule. Das kann auch bildungspolitisch gar nicht gewollt sein. Weder soll Bildung nur noch digital sein, noch sollen Schule und Lernen nur noch auf digitale Technik ausgerichtet sein. Beim Lernen und beim Lehren in der Schule wird auch weiter der Mensch im Mittelpunkt stehen. Es geht uns besonders um medienethische Fragen: um Datenschutz, um Persönlichkeitsrechte und um das kritische Entschlüsseln von fragwürdigen Botschaften im Netz. Es gilt daher, mit den heute zu beschließenden Möglichkeiten umfassende Medienkompetenz in der Schule zu erwerben. Dafür ist der heutige Beschluss nötig. Es sind aber auch weitere Arbeitspakete auf Länderebene nötig. Neben der Infrastruktur und Ausstattung werden wir rechtliche Rahmenbedingungen schaffen müssen, damit Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte datenschutzkonform und rechtssicher in der digitalen Welt agieren können. Auch müssen wir als steuernde Ebene dafür sorgen, zeitgemäße Bildungsmedien zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden Fragen nach Lizenzstandards beantwortet werden müssen. Bildungspläne, Curricula und übergeordnete Ziele der Unterrichtsentwicklung sind so anzupassen, dass sie den Chancen und Herausforderungen des digitalen Wandels gerecht werden. Die aus meiner Sicht größte und wichtigste Aufgabe wird in der Qualifizierung der Pädagoginnen und Pädagogen bestehen. Von ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und Haltungen wird es abhängen, ob die Investitionen, die wir heute auf den Weg bringen, bei den Schülerinnen und Schülern als Kompetenzen auch ankommen. Das wird eine große Aufgabe. Gleichzeitig ist es mir wichtig, all denjenigen Dank zu sagen, die sich mit großem Engagement schon auf den Weg gemacht haben. Meine Damen und Herren, durch die doch recht lange Diskussion um den Digitalpakt ist manchmal aus dem Blick geraten, dass sich die Länder schon längst auf den Weg gemacht haben. Landeskonzepte, Masterpläne, Strategien – all das gibt es bereits. Durch diese Kombination sind Anschluss, Ausstattung und pädagogische Inhalte umsetzbar. Das hat in den Ländern längst begonnen. Insofern ergänzt der Digitalpakt das Vorhandene und fügt sich in unser Konzept als ganz wesentlicher Baustein der flächendeckenden Ausstattung der Schulen ein. Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich begrüße die Möglichkeit länderübergreifender Projekte. Innovative Konzepte im Bereich der Lehrkräftequalifizierung, der Mediendistribution, der Kooperation von Schulen oder Lernenden, Schul-Cloud-Lösungen können gemeinsam in die Fläche gebracht werden. Insofern bietet der heutige Beschluss große Möglichkeiten für die Zusammenarbeit auch zwischen den Ländern. Das gilt auch für Onlineformate für die Lehrkräftequalifizierung; denn ohne solche innovativen Methoden werden wir den Bedarf an Fortbildung alleine gar nicht decken können. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns den Digitalpakt Schule, die heutige Grundlage der Grundgesetzänderung, zudem als Auftrag zu gemeinsamem Handeln verstehen, auch um damit die Leistungsfähigkeit unseres föderalen Systems an dieser entscheidenden Stelle erneut unter Beweis zu stellen. In diesem Sinne freue ich mich auf eine weiterhin gute und spannende Zusammenarbeit und werbe dafür, die anstehenden Veränderungen als große Chance zu begreifen und sie mit der entsprechenden Zuversicht anzugehen. – Vielen Dank. Präsident Daniel Günther: Das Wort hat Herr Minister Tullner aus Sachsen-Anhalt. Marco Tullner (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Karliczek! Die heutige Debatte mit dem sicherlich positiven Beschluss des Bundesrates ist für die Länder von ganz wesentlicher Bedeutung. Betrachtet man die diffizile Ausgangssituation vor ein paar Monaten sowie das Ergebnis der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss, so haben Bund und Länder die Handlungs- und vor allem die Kompromissfähigkeit unseres politischen Systems bewiesen. Nach der heute zu beratenden Grundgesetzänderung kann der Bund den Ländern künftig Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Des Weiteren ist es möglich, dass damit verbundene und befristete Aufgaben der Länder und Gemeinden nach dem neuen Artikel 104c des Grundgesetzes finanziert werden können. In der medialen Öffentlichkeit ist diese Grundgesetzänderung fälschlicherweise häufig mit dem Digitalpakt Schule gleichgesetzt worden. Dieser ist zweifelsohne derzeit das zentrale Projekt von Bund und Ländern. Aber ich bin überzeugt: Die Grundgesetzänderung wird uns auch in den kommenden Jahren noch bei vielen gemeinsamen Anstrengungen gute Dienste erweisen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir als Bildungsminister von Sachsen-Anhalt einige Ausführungen zum Digitalpakt! Der Digitalpakt als gemeinsames Projekt von Bund und Ländern ist zum Erfolg verdammt. Die bestehende digitale Infrastruktur an unseren Schulen braucht nicht nur ein Update. Sie braucht einen Systemwechsel. An vielen Schulen ist dieser bereits auf den Weg gebracht, und an unseren Schulen liegen die Konzepte bereits in den Schubladen. Der Digitalpakt wird es nun ermöglichen, an allen Schulen diesen Systemwechsel auf den Weg zu bringen. Für uns wird dies bedeuten, dass mit dem 10-prozentigen Eigenanteil etwa 150 Millionen Euro investiert werden. Wir stehen bereit, für Sachsen-Anhalt sehr schnell die Eckpunkte der regionalen Umsetzung auf den Weg bringen. Gleichzeitig dürfen wir uns nicht der Illusion hingeben, der Digitalpakt würde unsere Probleme auf einen Schlag lösen. Es wird eine neue und dauerhafte Zukunftsfrage bleiben, der wir uns als Bund und Länder gemeinsam immer wieder werden stellen müssen. Ich möchte an dieser Stelle allen Mitgliedern des Vermittlungsausschusses ganz herzlich danken. Gerade die Streichung der sogenannten 50:50-Regel wird sicherstellen, dass die Grundgesetzänderung im Bildungsbereich, im sozialen Wohnungsbau und im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs mit Leben erfüllt wird. Gestatten Sie mir für Sachsen-Anhalt eine weitere Anmerkung! Der Vermittlungsausschuss hat sich auf Initiative von Sachsen-Anhalt auch damit beschäftigt, ob die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes – GAK – um die ländliche Entwicklung erweitert werden soll. Es hat sich herausgestellt, dass diese für den ländlichen Raum sehr wichtige Forderung breite Unterstützung findet. Gleichzeitig respektierte der Vermittlungsausschuss aber auch, dass genau diese Frage von der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ bearbeitet wird. Ich bin der Überzeugung, dass die Erweiterung der GAK um die ländliche Entwicklung in dieser Kommission angemessen abgewogen wird. Der Vermittlungsausschuss hat insofern um eine wohlwollende Prüfung gebeten. Eine Änderung des Grundgesetzes in Artikel 91a zur Anpassung der GAK würde den Ländern notwendigen Spielraum geben, die Voraussetzungen für gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Eine Änderung noch in dieser Legislaturperiode wäre sehr wichtig. Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wir heute mit der Grundgesetzänderung diesen wichtigen Schritt gemeinsam machen. Damit sind wir gemeinsam unserer Verantwortung für Deutschland gerecht geworden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Daniel Günther: Ich darf darauf verweisen, dass je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben: Frau Staatsministerin Ahnen (Rheinland-Pfalz), Herr Ministerpräsident Kretschmann (Baden- Württemberg) und Herr Minister Görke (Brandenburg). Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz in der vom Bundestag geänderten Fassung. Nach Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich; das sind mindestens 46 Stimmen. Bei Grundgesetzänderungen pflegen wir durch Aufruf der einzelnen Länder abzustimmen. Ich bitte die Länder aufzurufen. 1 Anlagen 1 bis 3 Ulrike Hiller (Bremen), Schriftführerin: Baden-Württemberg Ja Bayern Ja Berlin Ja Brandenburg Ja Bremen Ja Hamburg Ja Hessen Ja Mecklenburg-Vorpommern Ja Niedersachsen Ja Nordrhein-Westfalen Ja Rheinland-Pfalz Ja Saarland Ja Sachsen Ja Sachsen-Anhalt Ja Schleswig-Holstein Ja Thüringen Ja Präsident Daniel Günther: Wir haben durchgezählt: Das sind 69 Stimmen. (Heiterkeit) Damit hat der Bundesrat einstimmig beschlossen, dem Gesetz zuzustimmen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17: TOP 17 Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung – Antrag der Länder Hamburg, Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 106/19) Wortmeldungen liegen vor. Als Erstes hat das Wort Herr Erster Bürgermeister Dr. Tschentscher aus Hamburg. Dr. Peter Tschentscher (Hamburg): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Anforderungen des digitalen Wandels kommen wir jetzt zu den Anforderungen des demografischen Wandels, genauer gesagt zu der Frage, wie es mit der Pflege weitergeht. Vor 25 Jahren wurde die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. Es war eine gute Idee, das Pflegerisiko so wie das Krankheitsrisiko durch ein solidarisches System finanziell abzusichern. Bei der Einführung haben die Leistungen der Pflegeversicherung ausgereicht, um die Kosten der ambulanten und auch der stationären Pflege vollständig zu decken. Mittlerweile besteht aber für einen Pflegeheimbewohner ein Eigenanteil allein an den Kosten der stationären Pflege von im Durchschnitt 600 Euro pro Monat. Zusammen mit dem Eigenanteil an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und der Investitionspauschale kommt ein Pflegeheimbewohner in Deutschland im Durchschnitt auf einen monatlichen Eigenanteil von 1.800 Euro. In Städten wie Hamburg liegt er noch einmal höher. Das alles führt dazu, dass aus dem Alterseinkommen solche Beträge immer häufiger nicht getragen werden können. Mittlerweile ist ein Drittel der Heimbewohner auf Hilfen zur Pflege, also auf staatliche Unterstützung, angewiesen. Dieser Anteil wird noch größer werden, wenn die erforderlichen und von uns allen ja gewünschten Verbesserungen in der Personalausstattung der Pflege umgesetzt werden. Deshalb ist es an der Zeit, den ursprünglichen Gedanken der Pflegeversicherung wieder zu beleben, der darin besteht, dass die Pflegeversicherung die Kosten auch der stationären Pflege vollständig abdecken soll. Wir schlagen vor, die Pflegekosten solidarischer zu finanzieren mit einem gesetzlich begrenzten Eigenanteil, den paritätischen Beiträgen zur Pflegeversicherung und einem dynamisierten Steuerzuschuss. ( V o r s i t z : Vizepräsident Michael Müller) Gleich mitbereinigen sollten wir eine unsystematische Zuordnung von Kosten, die eigentlich in den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, aber durch die Pflegeversicherung getragen werden, nämlich im Falle der sogenannten medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen. Diese Kosten werden im ambulanten Bereich zu Recht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen, im stationären Bereich aber nicht. Mit anderen Worten: Ein Pflegeheimbewohner zahlt im Monat durchschnittlich 200 Euro für eine Leistung, für die er eigentlich sein Leben lang Krankenkassenbeiträge gezahlt hat. Wenn sich das herumspricht, wird die Zufriedenheit mit dem System nicht größer. Deswegen sollten wir hier den Erkenntnissen, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben, und den Anforderungen an eine moderne Pflege gerecht werden. Die Politik hat die Notwendigkeit der Verbesserung in ambulanter und stationärer Pflege erkannt. Wir müssen die finanziellen Folgen als Gesellschaft gemeinsam schultern und dürfen dies nicht den Betroffenen allein überlassen. – Herzlichen Dank. Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank! Als Nächstes hat für das Land Berlin Frau Senatorin Kolat das Wort. Dilek Kolat (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die soziale Pflegeversicherung in Deutschland ist ein hohes Gut unserer sozialen Sicherungssysteme. Der Berliner Senat hat vor kurzem in Brüssel getagt. Dort hatten wir die Gelegenheit, auch im EU-Kontext nach rechts und links zu schauen. Dann weiß man, was wir in Deutschland an unserem Pflegesystem und der Pflegeversicherung haben. Man kann auch ein Stück weit stolz darauf sein, dass Mitte der 90er Jahre die Pflegeversicherung insgesamt eingeführt worden ist. Die Gründe, die es damals für die Pflegeversicherung gab, sind heute nicht nur aktuell, sondern werden noch dringender. Auslöser damals war, dass die Lebenserwartung gestiegen ist und die Pflegezeiten immer länger geworden sind. Wenn wir uns heute die Entwicklung in unserer Gesellschaft anschauen, stellen wir fest, dass der Anteil der Menschen, die über 80 sind, steigt. Alleine in Berlin zeigen die Bevölkerungsprognosen, dass bis 2030 der Anteil der über 80-Jährigen um 62 Prozent steigen wird. Das ist enorm. Es kommen aber die geburtenstarken Jahrgänge ja auch auf den Pflegemarkt, sage ich einmal vorsichtig. Wir können die Uhr danach stellen und wissen, dass der Bedarf an Pflege, aber auch der Bedarf an Pflegekräften in Deutschland drastisch steigen wird. Ich möchte gerne unseren Anspruch formulieren, wie wir unsere Gesellschaft und auch den Stellenwert von Pflege verstehen, und einmal grundsätzlich definieren, wie wir uns eigentlich ein Leben im Alter vorstellen. Ich denke, dass es unsere Aufgabe ist, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass im Alter ein würdevolles Leben möglich ist, dass Menschen auch im Alter aktiv sein und selbstbestimmt leben können. Dazu gehört nun einmal gute Pflege. „Gute Pflege“ bedeutet nicht, dass Menschen nur abgefertigt werden. Pflege ist eine menschliche Beziehung. Hier geht es um menschliche Zuneigung, aber vor allem auch um Zeit für Menschen. Gute Pflege kann nur gesichert werden, wenn es auch gute Arbeitsbedingungen gibt, also dass die Beschäftigten Wertschätzung erfahren und durch ihre Tätigkeit motiviert werden. Einen letzten wichtigen Anspruch möchte ich definieren: Uns ist auch die Qualität der Pflege wichtig. Das heißt, dass wir mit Personalschlüsseln in den Pflegeeinrichtungen Qualitätsvorgaben machen. Ich bin froh, dass wir die Diskussion führen, bis Mitte 2020 auch bundeseinheitlich Personalschlüssel in den stationären Pflegeheimen einzuführen. Meine Damen und Herren, wir hatten in den letzten Jahren gute Reformen, mit denen wir dazu beigetragen haben, dass die Zahl der Leistungsberechtigten gestiegen ist. Aber auch die Leistungen haben wir erhöht. Das waren gute Reformen. Wir müssen aber festhalten, dass dadurch der Bedarf an Pflegepersonal noch einmal zusätzlich gestiegen ist. Insofern müssen wir gemeinsam feststellen – ich glaube, da machen wir alle die gleichen Erfahrungen –, dass gute Pflege in Deutschland gefährdet ist, nein, Pflege insgesamt ist gefährdet. Ich kann Ihnen aus Berlin berichten, dass ambulante Dienstleister regelrecht abwinken, wenn man anruft, und sagen, dass sie keine Dienstleistung erbringen können. Menschen müssen ganz lange suchen, bis sie einen Pflegedienst finden. Pflegedienstleister selektieren inzwischen nach guten und schlechten Kunden. Die Pflegekräfte berichten, dass ihr Arbeitsalltag ein Hetzalltag ist, dass sie von einem Pflegebedürftigen zum anderen hetzen und die Zeit für Menschlichkeit völlig verlorengeht. In der Langzeitpflege machen wir inzwischen ähnliche Erfahrungen: Plätze, die da sind, werden nicht besetzt, weil das Pflegepersonal fehlt. Wir alle wissen, dass sich die Qualität auch in der Langzeitpflege deutlich verschlechtert. Insgesamt müssen wir alle uns gemeinsam Sorgen machen, dass die Versorgung in der Pflege ganz deutlich gefährdet ist. Das ist eine Folgerung daraus, dass Pflegepersonal fehlt. Die zweite Folgerung ist genauso gravierend, denke ich: hohe Arbeitsverdichtung für die Beschäftigten. Schlechte Arbeitsbedingungen führen dazu, dass es eine Flucht aus diesem Beruf gibt; die Verweildauer beträgt acht Jahre. Auch die hohe Teilzeitquote von 72 Prozent zeigt, dass wir hier eine Flucht haben. Das kann man nachvollziehen. Aber diese Situation verschärft die Fachkräfteproblematik noch einmal. Hier haben wir es mit einer Spirale nach unten zu tun, was wir dringend stoppen müssen. Die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, liegen auf der Hand: Wenn man ein Fachkräfteproblem hat, muss man mehr in die Ausbildung investieren. Natürlich brauchen wir auch Fachkräfte aus dem Ausland und die berufsbegleitende Mobilisierung von Fachkräften. Die Investition in Ausbildung ist eine der zentralen Antworten auf diese Situation. Wir müssen auch mehr Pflegepersonal im System haben. Der dritte Punkt ist das Thema bessere Bezahlung. Ich bin der Meinung, dass die Bezahlung der Pflege zurzeit nicht gerecht ist. Wenn Sie sich im Alltag anschauen, was Pflegepersonal leisten muss, welche fachlichen Anforderungen an diese Tätigkeit bestehen, welche Verantwortung die Pflegekräfte für Menschenleben übernehmen und welche psychische und physische Belastung mit dieser Tätigkeit verbunden ist, und wenn man dem gegenüberstellt, was auf dem Lohnzettel steht, dann ist das einfach nicht gerecht. Auch aus Gender-Sicht, finde ich, müssen alle Verantwortlichen darauf hinwirken, dass die Bezahlung besser wird. Wir alle beklagen, dass wir in Deutschland einen Gender-Pay-Gap von 21 Prozent haben. Eine der Ursachen liegt darin, dass beispielsweise das Pflegepersonal zu wenig verdient. Es sind zu 85 Prozent Frauen, die in dieser Branche arbeiten. Letztendlich brauchen wir in dieser Branche mehr Tarifverträge, mehr Tarifbindung, damit es insgesamt zu einer Aufwertung kommt. Wir haben also enormen Handlungsdruck. Ich bin froh, dass die Bundesregierung aktiv geworden ist. Auch Berlin hat sich in die Konzertierte Aktion eingebracht, damit hier mehr in Ausbildung investiert wird – 10 Prozent. Ich kann Ihnen aus Berlin nur sagen: Das wird nicht ausreichen. Wir haben erst einmal die Zielmarke 50 Prozent ins Auge gefasst und wissen, dass das für alle Beteiligten im System eine enorme Anstrengung ist. Mit einer These müssen wir gemeinsam aufräumen: Dass die Jugendlichen kein Interesse an den Pflegeberufen haben, kann ich nicht bestätigen. Meine Gespräche mit Hunderten von Jugendlichen zeigen: Sie haben Interesse an Pflegeberufen. Sie möchten Menschen helfen. Sie finden diesen Beruf attraktiv. Nur, die Bedingungen sind nicht attraktiv. Ich glaube, diese Differenzierung müssen wir machen. Die Bedingungen zu ändern liegt in der Hand der Politik, der Gesellschaft insgesamt, der Verantwortlichen in den Leitungen der Pflegeheime, aber auch der Kassen und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Also: Investieren in Ausbildung ist das Allerwichtigste. Das reicht aber nicht aus. Man muss Jugendlichen auch Perspektiven geben. Sie wollen Aufstiegsmöglichkeiten haben. Die Weiterbildung in der Pflege muss gestärkt werden. Auch das Thema Akademisierung müssen wir in diesem Zusammenhang sehen. Wir müssen alle Maßnahmen gleichermaßen zusammenbringen. Zusammengefasst: Mehr Personal im System! Bessere Vergütung! Mehr Investitionen in Ausbildung! Meine Damen und Herren, es ist klar: Die Kosten in der Pflege werden steigen. Dazu gibt es von Sachverständigen sehr unterschiedliche Einschätzungen. Auf jeden Fall befinden wir uns in Milliardenhöhen. Deswegen müssen wir uns die grundsätzliche Frage stellen, ob unser Leistungssystem, wie es bisher aufgestellt ist, dies tatsächlich leisten kann. Wir haben dort ein Gerechtigkeitsproblem. Zurzeit ist es leider so, dass die steigenden Kostenrisiken ungleich verteilt sind. Während die Pflegeversicherung einen gesetzlich festgelegten Sockelbetrag zu den Pflegekosten leistet, tragen die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen den Restkostenbetrag. Bei steigenden Kosten heißt das auch: steigende Beiträge für die Betroffenen. Das führt zu einer Verschiebung – natürlich! Wenn die Menschen das aus ihrer Rente nicht zahlen können, werden sie mehr Hilfe zu Pflegeleistungen beantragen. Das würde dazu führen, dass die Pflegeversicherung die Absicherungsfunktion, die sie hat, verliert. Gute Pflege darf nicht zum Armutsrisiko werden. Gute Pflege darf auch nicht vom Geldbeutel abhängen. Ich persönlich finde es unwürdig, wenn Menschen jahrelang arbeiten und in die Pflegeversicherung einzahlen, ihnen aber am Ende, wenn sie pflegebedürftig werden, der Weg zum Sozialamt aufgezeigt wird. Deswegen sind wir gemeinsam mit den Ländern, die diesen Entschließungsantrag eingebracht haben, der Meinung, dass unser Leistungsrecht dringend neu gestaltet werden muss. Es ist Zeit für eine grundlegende Reform. Mit dem Entschließungsantrag fordern wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem ein Sockel-Spitze- Tausch vollzogen wird, damit die Eigenbeiträge der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gedeckelt werden. Ich will an dieser Stelle auch sagen, dass das nicht der letzte Schritt sein kann. Berlin ist für die solidarische Bürgerversicherung. Wenn wir das ernst meinen, müssen wir den Schritt überlegen, ob die Konstruktion Pflege- Teilversicherung noch aktuell ist. Das heißt, mit Einführung der Bürgerversicherung sollte man auch den größeren Schritt vollziehen: weg von der Pflege- Teilversicherung in Richtung Pflege-Vollversicherung. Dann wird das Konzept der Bürgerversicherung rund. Wir müssen uns ehrlich machen: All diese Reformen bedeuten natürlich, dass auch die Beiträge davon betroffen sind. Ich finde es gut, dass wir aktuell diese Debatte führen, dass sie kein Tabu mehr ist. Wir sollten uns ehrlich machen, dass auch Mittel aus dem Bundeshaushalt erforderlich sein werden, um die Kosten mitzutragen. Letztendlich wissen wir, dass die heutige Ausgestaltung und Finanzierung der Pflegeversicherung für die zukünftigen Aufgaben nicht ausreichen. Ich freue mich sehr auf Ihre Unterstützung. Ich freue mich auch sehr auf die Beratungen. Ich hoffe, dass der Entschließungsantrag im Bundesrat eine Mehrheit findet. Denn Pflege geht uns alle an, und der Reformdruck ist enorm. Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank, Frau Senatorin! Als Nächstes hat das Wort Herr Minister Lucha aus Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat: Älterwerden ist die Grundvoraussetzung für ein langes Leben – das wir uns alle wünschen. Zum Älterwerden gehört auch, dass wir am Ende Pflegebedürftige und Unterstützungsbedürftige individueller Art haben; Senatorin Kolat hat es sehr anschaulich ausgeführt. Wir stellen aber fest, dass Pflegebedürftige heute besonders stark finanziell belastet sind. Die tatsächlichen Aufwendungen für Pflege in Heimen liegen deutlich über den Pauschalen der Pflegeversicherung. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen hat sich seit 1999 mehr als verdoppelt. Ändern wir daran nichts, wird er weiter ansteigen. Lassen Sie mich das an einem kleinen Beispiel verdeutlichen: In Pflegegrad 3 sind wir kaum mehr selbstständig. Wir erhalten dann aus der Pflegeversicherung rund 1.200 Euro pro Monat. Die tatsächlichen Aufwendungen allein für den pflegerischen Aufwand in einem Heim liegen durchschnittlich bei knapp über 2.000 Euro. Dazu kommen für die Pflegebedürftigen noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die anteiligen Investitionskosten und die Ausbildungsumlage – sagen wir: durchschnittlich noch einmal 1.500 Euro pro Monat. Die Folge ist – Kollegin Kolat hat es schon erwähnt –: Knapp ein Drittel der Pflegebedürftigen in Heimen ist dann auf Sozialhilfe angewiesen. Wir waren immer der Meinung: Die Pflegeversicherung muss vor Armut schützen, auch und gerade beim Älterwerden. Deswegen ist dieser Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung dringend notwendig. Wir reden derzeit nur von den Aufwendungen für die Pflege, nicht von den weiteren Kosten, zum Beispiel für die Unterkunft. Im Moment gilt: Es gibt gedeckelte Leistungen. Alles, was darüber hinaus anfällt, muss der Pflegebedürftige als Eigenanteil selbst aufbringen. Wir sind der Meinung: Das muss umgedreht werden. Nicht die Leistungen, sondern der Eigenanteil für die Pflegeleistungen muss gedeckelt werden. Deshalb ist Ihre Initiative – Sie sind uns in gewisser Weise zuvorgekommen – sehr unterstützenswert. Das ist auch ein Ergebnis diverser Gutachten, die wir in unserer Enquete-Kommission zur Pflege in der vergangenen Periode im Landtag erarbeitet haben. Wir müssen dieses Thema, wie Herr Erster Bürgermeister und Frau Senatorin angesprochen haben, gemeinsam entschlossen angehen. Natürlich: Hier liegt noch sehr viel Arbeit vor uns, und wir müssen schon sehr genau hinschauen. Bei dem sogenannten Sockel-Spitze-Tausch sind die richtigen Weichenstellungen notwendig. Denn was wir jetzt ausarbeiten, muss in der Tat auf Jahrzehnte halten. Versicherte müssen langfristig verlässlich planen und Vorsorge treffen können. Wir wollen nicht ein automatisches Erbenschutzprogramm – das ist nicht die Intention –, sondern wir wollen Planungssicherheit. Wenn Versicherte darauf vertrauen, dass sie nur für einen Betrag X Vorsorge leisten müssen, können wir diesen Betrag nicht in wenigen Jahren wieder ändern. Deshalb benötigen wir Klarheit: Wie hoch muss der Eigenanteil sein? Wie lange wird er festgeschrieben? Wie können wir diesen Paradigmenwechsel sozial gerecht und nachhaltig finanzieren? Wir brauchen nicht nur bezahlbare, wir brauchen auch gute Pflege; das wurde bereits erwähnt. Wir müssen einige Fragen schon noch weiter untersuchen, damit diese Reform nicht ungewollte Folgen hat. Heute haben wir Unterschiede im Lohnniveau und bei den Personalschlüsseln in den Ländern. Ich begrüße ganz eindeutig die Initiative von Bundesgesundheitsminister S p a h n für Flächentarife, für einheitliche Tarife. Das ist ganz wichtig. Wir erleben es in jedem Eck: Gute Pflege braucht gute Bezahlung. Aber wir dürfen uns nicht dazu verleiten lassen, dass ein Sockel-Spitze-Tausch zur Vereinheitlichung von Leistungen auf einem zu niedrigen Niveau führt. Wenn bei einem begrenzten Eigenanteil das Eigeninteresse der Versicherten wegfällt, weitere Kosten möglichst niedrig zu halten, brauchen wir neue Steuerungsinstrumente. Wie schwierig diese Steuerung ist, wissen Sie vor Ort am besten, wenn Sie mit den Vertretern der Sozialpartnerschaft, der Selbstverwaltung, der Wohlfahrtspflege und nicht zuletzt der Kassen sprechen. Wir dürfen dabei eines nicht vergessen: Wir dürfen uns nicht ausschließlich auf die stationäre Pflege konzentrieren. Wer glaubt, dass wir unseren zunehmenden Unterstützungsbedarf nur in neuen Kubaturen lösen, wird enttäuscht werden. Wir müssen eine deutlich stärkere Ambulantisierung der Pflege vorantreiben. Wir dürfen nicht vergessen, dass ambulant auch gepflegt wird. Auch hier muss gelten: An dem Ort, an dem die Pflege erbracht wird, muss sie vergütet werden, egal ob im häuslichen Umfeld, in Pflegewohngruppen oder, wie bisher, im stationären Rahmen. Wir müssen die Fragen der Finanzierung und der Leistungen zusammendenken und auch über die Systemgrenzen schauen. Medizinische Behandlungspflege muss durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werden; das ist richtig. Das sollte man aber keinesfalls von der Frage trennen, wer sinnvollerweise die geriatrische Rehabilitation finanzieren sollte. Diese gehört unserer Meinung nach in das Sozialgesetzbuch XI. Ich bin froh, dass wir mittlerweile über diese Grenzen diskutieren, dass wir darüber hinweggehen, dass wir Sektorengrenzen überwinden. Wir müssen aber auch darüber diskutieren, wie Pflege finanziert wird, ohne dabei zu vergessen, was finanziert wird. Wir müssen über die neuen Pflegemodelle reden und die strikte Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung aufgeben. Wir brauchen ein sogenanntes multiprofessionelles Case-Management. Wir brauchen neue Formen. Wir haben ein Ergebnis aus unserer Enquete- Kommission – erlauben Sie mir, es in meinem Migrationsschwäbisch zu sagen; meine Elterngeneration hat gesagt –: I bleib so lang dahoim, wie’s goht. Meine Generation – der Großteil von Ihnen – lässt „wie’s goht“ weg, man möchte zu Hause bleiben. Synonym: Man möchte seine Autonomie, die Selbstbestimmung bewahren und nicht auf formale Pflege reduziert werden. Genau das müssen wir organisieren. Wir müssen, was das Leistungsspektrum angeht, auch einmal ertragen, dass halt nicht die Haare gewaschen werden, weil die betroffene Person sagt: Heute passt es mir nicht! Auch diesen Schematismus müssen wir abbilden. Wir brauchen einen personenzentrierten Ansatz bei der Hilfe. Ich glaube, wir werden eine zukunftsfähige Pflege nur dann gewinnen, wenn wir mehr denn je Vertrauensgemeinschaften zwischen den Leistungserbringern, den Leistungsträgern und den zu Versorgenden bilden. Wenn wir denken, dass wir alles kommagenau dokumentieren und abrechnen, werden wir nicht gewinnen. Damit wären wir bürokratisch und menschlich überfordert. Es ist die Aufgabe und die große Chance, das jetzt zu ändern. Denn, meine Damen und Herren, wenn ich mich so umschaue: Mehrheitlich reden wir über uns, über unsere Zukunft, darüber, wie wir alt werden wollen. – Herzlichen Dank. Vizepräsident Michael Müller: Ich danke Ihnen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und dem Finanzausschuss – mitberatend – zu. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Punkte 19 und 45 auf: TOP 19 19. Entschließung des Bundesrates für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland – Antrag des Landes Mecklenburg- Vorpommern – (Drucksache 67/19) TOP 45 45. Entschließung des Bundesrates: Erhöhung der Förderquoten im Bundesförderprogramm Breitband – Antrag des Landes Schleswig- Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 111/19) Dem Antrag unter Punkt 19 ist Rheinland-Pfalz beigetreten. Dem Antrag unter Punkt 45 ist Niedersachsen beigetreten. Wortmeldungen liegen uns vor. Es beginnt Frau Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg- Vorpommern. Bitte schön. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Bundesrat haben Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern eine Initiative zum flächendeckenden Mobilfunk in Deutschland eingebracht. Ziel unserer Initiative war es, gemeinsam mit den Ländern darüber zu beraten: Wie ordnen wir Mobilfunk in Deutschland ein? Soll er allen Bürgern zur Verfügung stehen? Soll er einfach ein Verbrauchergut sein? Und vor allem: Wie stark soll der Mobilfunk ausgebaut werden? Ich freue mich sehr, dass die Initiative dazu geführt hat, dass wir diese Diskussion in den Ausschüssen geführt haben und dass es heute – hoffentlich – eine große Mehrheit für zwei Ziele gibt: Erstens. Wir brauchen Mobilfunk flächendeckend in Deutschland. Zweitens. Wir als öffentliche Hand müssen dafür sorgen, dass er überall zur Verfügung gestellt wird. Das ist Ziel unserer Initiative. Ich will mich beim Land Nordrhein-Westfalen und den anderen Bundesländern für die Ergänzung ganz herzlich bedanken. Vieles davon ist aufgenommen worden. Ich will zwei Punkte ansprechen: Wichtig ist, dass Deutschland auf allen Ebenen nicht die infrastrukturelle Zukunft verschläft und nicht zu unambitioniert ist; in der Diskussion hat man manchmal dieses Gefühl gehabt. Wir hängen beim schnellen Internet – also Breitband, aber auch Glasfaser und Mobilfunk – zurück. Wir sind, wenn wir die internationalen Rankings sehen, oft hinter Ländern, hinter denen wir eigentlich nicht herhinken wollen. Deswegen müssen wir gemeinsam mit der Bundesregierung und den Telekommunikationsunternehmen dafür sorgen, dass es uns in Deutschland gelingt, schnelles Internet, vor allem Mobilfunk überall sicherzustellen. Das ist derzeit überhaupt nicht der Fall. Ich freue mich auch, dass es offensichtlich eine Mehrheit für die Erkenntnis gibt: Das, was derzeit in den Versteigerungen für die 5G-Frequenzen vereinbart wird – Abdeckung der Haushalte –, reicht eben nicht aus, sondern wir müssen die Fläche abdecken. Gerade beim Mobilfunk wird ziemlich augenscheinlich, dass es nicht darum geht, dass ich dort telefonieren kann, wo ich wohne, sondern darum, dass ich mobil unterwegs sein kann. Das ist nicht nur eine Frage, dass das Bürgerinnen und Bürger im heutigen Zeitalter erwarten und nutzen wollen; wir alle nutzen es. Manchmal ist man vielleicht sogar froh, dass die eine oder andere Verbindung gerade nicht möglich ist. Aber es ist auch wirtschaftlich erforderlich. Ich will als Ministerpräsidentin eines Flächenlandes ausdrücklich sagen: Nach EU-Definition ist Mecklenburg-Vorpommern bis auf zwei Städte komplett ländlicher Raum. Wir können nicht sagen, dass man Mobilfunk nur dort nutzen kann, wo man wohnt. Denn das bedeutet, dass man sehr viele weiße Flecken hat. Was aber macht der Landwirt, der auf dem Feld unterwegs ist? Was machen die Unternehmen im ländlichen Raum? Die wenigen, die es noch gibt, sind kleine und mittlere Betriebe. Was macht die Feuerwehr, wenn sie unterwegs ist und Mobilfunklöcher hat? Beim Mobilfunk geht es also nicht nur darum, dass wir als Bürgerinnen und Bürger ihn gerne nutzen wollen, sondern das ist auch eine Frage von Strukturförderung. Davon hängt ab, ob Unternehmen im ländlichen Raum bleiben. Vor allem ist es, wie wir im letzten Jahr sehen konnten, eine Frage der Sicherheit. Es ist wichtig, dass wir uns nicht mit Mittelmaß zufriedengeben. Für ein Industrieland, für ein wirtschaftlich starkes Land wie Deutschland ist es erforderlich, dass wir bei der Infrastruktur des 21. Jahrhunderts – dazu gehören schnelles Internet und Mobilfunk – vorne mitspielen und nicht, wie jetzt, nur im Mittelfeld sind. Deswegen wünsche ich mir sehr, dass es heute eine große Mehrheit für das Ziel der flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunk gibt und dass wir dann gemeinsam mit der Bundesregierung nach Wegen suchen. Man kann sagen: Das, was die Telekommunikationskonzerne selber mit schnellem Internet nicht abdecken können, unterstützt man auch mit Förderprogrammen. Ich persönlich plädiere sehr dafür, dass man auch die großen Konzerne in die Pflicht nimmt; denn auch bei der Infrastruktur geht es nicht an, dass man sich nur die Rosinen herauspickt. Die Wege können verschieden sein. Das Ziel ist entscheidend: Wir brauchen in Deutschland flächendeckend Mobilfunk und flächendeckend schnelles Internet. Wir dürfen keine weißen Flecken haben. Es wird ja so gerne die „Milchkanne“ benutzt. „Milchkanne“ steht für mich – ich habe es hier schon einmal gesagt – liebevoll für das Dorf. Wir alle kennen den Spruch: Der Regionalexpress hält an jeder Milchkanne. – Was gut und wichtig ist. Wir brauchen schnelles Internet und Mobilfunk an jeder Milchkanne. Wir brauchen nicht über die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu sprechen, wir brauchen schon gar keine große Kommission dafür einzurichten, wenn wir schon bei den Grundbedürfnissen, wozu schnelles Internet und Mobilfunk heute gehören, sehenden Auges weiße Flecken zulassen. Das hätte mit Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nichts zu tun, es würde eher die Ungleichheit weiter forcieren. Deswegen ist es wichtig, dass es heute vom Bundesrat ein starkes Signal gibt, dass wir die flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet und Mobilfunk überall in Deutschland wollen und keine weißen Flecken. – Vielen Dank für die gute Diskussion! Ich hoffe auf eine große Mehrheit. Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin Schwesig! Als Nächstes hat das Wort Herr Minister Dr. Buchholz für Schleswig-Holstein. Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Schwesig, Voraussetzung für die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk ist – das wird oft und gern vergessen –, dass an jedem Funkmast ein Breitbandanschluss existiert. Die flächendeckende Versorgung mit 5G setzt voraus, dass an jedem Mast, der 5G absendet, ein Glasfaseranschluss existiert. Deshalb ist die Grundvoraussetzung für flächendeckenden Mobilfunk, erst einmal ein Netz zu haben, das Breitbandsituationen in Deutschland insgesamt herstellt. Sie haben zu Recht gesagt: Wir in der Bundesrepublik Deutschland sind nicht vorne dabei. Wir sind bei der Versorgung mit Glasfaseranschlüssen nicht einmal Mittelmaß, sondern auf der Höhe von Angola. Deshalb ist es wichtig, meine Damen und Herren, dass wir dafür sorgen, dass der Breitbandausbau, die Versorgung mit Glasfaseranschlüssen gewährleistet wird. Dies ist in den letzten Jahren, dankenswerterweise auch durch Unterstützung mit Fördergeldern des Bundes, in einigen Bereichen gut vorangekommen. Jetzt hat man diese Förderung aufgestockt; das ist außerordentlich zu begrüßen. Zweitens. Man hat hinsichtlich der Fördergrößenordnung gesagt: Bis zu 30 Millionen Euro können in den Einzelmaßnahmen gefördert werden. Auch das ist zu begrüßen. Ich danke herzlich dafür, dass insoweit Schwung hineingekommen ist. Man kann sagen: Ja, es ist sichergestellt, dass wir nicht nur Kupferkabel oder sonstige Ausbauziele fördern, sondern dass wir uns die Gigabit-Förderung vornehmen – auch wenn ich mir wünschen würde, dass von der Bundesregierung tatsächlich ein Infrastrukturziel, also ein echter Glasfaserausbau, formuliert würde. Trotzdem kommt das Thema Glasfaserausbau in den Ländern, die vorangehen, ins Stocken, und zwar durch zwei Themen. Das eine sind die erheblich gestiegenen Tiefbaukosten. Das liegt an der Konjunktur. Trotzdem können wir es uns nicht erlauben, einfach Pause zu machen und eine Konjunkturabkühlung abzuwarten. Das Zweite ist – das hat Frau Ministerpräsidentin Schwesig gerade sehr deutlich gemacht –: Je mehr wir in die Fläche kommen, desto teurer wird das Spiel auch beim Glasfaserausbau. Einige Länder sind schon relativ weit vorangekommen. Schleswig-Holstein hat eine Glasfaser- Anschlussfähigkeit von 39 Prozent aller Haushalte; das ist im Bundesdurchschnitt ziemlich weit vorne. Der Durchschnitt liegt eher bei 12 Prozent. Wenn wir weiterkommen wollen, dann müssen wir sehen, dass es nicht zu einem Abriss der Ausbautätigkeit kommt. Deshalb haben wir die herzliche Bitte, dafür zu sorgen, dass wir in den Förderregularien des Bundes von der allein möglichen 50- Prozent-Förderung wegkommen. Diese Förderung setzt voraus, dass selbst dort, wo wir mit Länderprogrammen unterstützen, die Kommunen einen so erheblichen Anteil an Lasten tragen sollen, dass sie dazu nicht in der Lage sind, so dass es schlicht und ergreifend zum Stocken der Ausbautätigkeiten kommt. Deshalb ist der Antrag von Schleswig-Holstein – ohne dass es unbedingt um mehr Geld geht –, dass die Möglichkeit einer höheren Förderquote besteht. Um die Projekte wirtschaftlich zu machen, müssen sie höher dimensionierbar sein. Der Deckel von 30 Millionen muss weg; denn wenn die Ausbauregion so groß ist, dass der Ausbau insgesamt 100 Millionen kostet, wäre bei einem Höchstmaß von 30 Millionen kein Anteil von 50 Prozent möglich. An diesen beiden Stellen gilt es das Förderprogramm ein bisschen aufzubohren, damit wir das Ziel erreichen, beim Glasfaserausbau und damit bei der Grundlage für den flächendeckenden Mobilfunkausbau Fahrt, Geschwindigkeit aufzunehmen, nicht den Abriss zu riskieren, sondern die Bundesrepublik ein deutliches Stück nach vorne zu bringen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vizepräsident Michael Müller: Ich danke Ihnen. Als Nächstes hat das Wort Herr Minister Biesenbach aus Nordrhein-Westfalen. Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerpräsidentin Schwesig und Frau Ministerpräsidentin Dreyer haben bereits den Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz dargestellt. Ich möchte mich daher auf wenige ergänzende, aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen aber wichtige Aspekte beschränken und Ihnen die Überlegungen erläutern, die uns veranlasst haben, die Aufnahme einiger Änderungen zu beantragen. Wir sind uns einig: Mobilfunkversorgung ist für unsere Wirtschaft und Gesellschaft ein enorm wichtiges Thema. Und wir brauchen flächendeckend schnelle Mobilfunknetze, die den Bedarfen gerecht werden, auch im Hinblick auf die künftigen innovativen Anwendungen, die hierfür unter anderem 5G benötigen. Um den Mobilfunkausbau in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen, hat die Landesregierung – übrigens als erstes Bundesland – im vergangenen Jahr mit den Mobilfunknetzbetreibern einen Mobilfunkpakt geschlossen, und der eigenwirtschaftliche Ausbau in Nordrhein- Westfalen wird engagiert vorangetrieben, gerade auch in den ländlichen Regionen unseres Landes. Die Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten gehört zu den grundlegenden Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft. Zwar gewährleistet der Bund gemäß Artikel 87f des Grundgesetzes im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen. Ob dieser Artikel allerdings vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage auch als Daseinsvorsorge interpretiert werden kann, ist mit Blick auf den Mobilfunk zumindest fraglich. Aus diesem Grund würde die Bezeichnung von mobilen Sprach- und Datendiensten Erwartungshaltungen in der Öffentlichkeit wecken, die nicht ohne Weiteres zu erfüllen sind. Es handelt sich hier um einen liberalisierten Markt. Der Staat ist gefordert, dort gegenzusteuern, wo ein Flächenbezug mit marktwirtschaftlichen Mitteln nicht zu erreichen ist. Hier ist insbesondere zu prüfen, wie die weißen Flecken mit Unterstützung des Bundes geschlossen werden können. Auch das Land Nordrhein-Westfalen vertritt die Ansicht, dass ergänzend zum Breitbandförderprogramm des Bundes ein Mobilfunkförderprogramm oder andere monetäre Anreizsysteme sachdienlich sein können. Nicht sachdienlich ist aus der Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen die Forderung, die Versorgung auf 100 Prozent in der Fläche zu erhöhen. Das ist realistisch sowohl technisch als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht erfüllbar. Da hilft es auch nicht, die 100 Prozent durch die Hintertür mit einer neuen Formulierung einbringen zu wollen, die Versorgung müsse „überall und ohne weiße Flecken“ sichergestellt werden. Nordrhein-Westfalen schlägt deswegen vor, dass zunächst Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mit Telekommunikationsunternehmen ein gemeinsames Verständnis von „flächendeckend“ im Sinne einer flächenbezogenen Versorgung erarbeiten. In diesem Zusammenhang sind zum einen die technischphysikalischen und topographischen Faktoren zu berücksichtigen, zum anderen ebenfalls die Bedeutung einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Hierbei ist insbesondere abzugrenzen, welche Beiträge die Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich oder im Rahmen von Versorgungsauflagen leisten können und welche anderen Instrumente zu einer weitgehenden Flächendeckung herangezogen werden müssen. Das Ziel einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung ist richtig. Aber es braucht eine Gesamtstrategie sowie geeignete Instrumente für einen flächendeckenden Ausbau. Als Länder sind wir gut beraten, uns auf ambitionierte, aber auch realistische Ziele zu verständigen. Die Erfahrung mit nicht eingelösten Versprechen beim Breitbandausbau sollte uns allen an dieser Stelle Mahnung sein. Unsere Aufgabe und Verantwortung ist es, die Verbesserung der Mobilfunkversorgung engagiert voranzutreiben, dabei aber bei Bürgerinnen und Bürgern keine Erwartungen zu wecken, die nicht erfüllbar sind. – Herzlichen Dank. Vizepräsident Michael Müller: Ich danke Ihnen. Als Nächstes hat das Wort Herr Parlamentarischer Staatssekretär Bilger für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir debattieren über die beiden wichtigen Themen Mobilfunkausbau und Breitbandausbau. Diese Themen beschäftigen uns auch in der bereits einige Male angesprochenen Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Ich denke, dass es richtig ist, dass wir uns in dieser Kommission damit beschäftigen, unter anderem in einer Arbeitsgruppe, die ich leite. Dort erarbeiten wir gemeinsam mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsame Positionen, wie wir sowohl beim Mobilfunk als auch beim Breitbandausbau vorankommen. Zum Mobilfunk meinerseits nur einige kurze Anmerkungen! Zum einen freuen wir uns über die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die bedeutet, dass die 5G-Frequenz-Auktion am Dienstag starten kann. Wir setzen auf den 5G-Ausbau. Wir setzen aber auch auf den Ausbau des bestehenden Mobilfunknetzes und auf die Vereinbarung des Mobilfunkgipfels. Das alles zusammen wird zur deutlichen Verbesserung der Mobilfunkversorgung in Deutschland führen. Zudem werden wir noch in der ersten Hälfte dieses Jahres ein Konzept vorlegen, das Lösungen für bestehen bleibende weiße Flecken im Mobilfunkbereich bieten wird. Doch nun zum Breitbandausbau: Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen den Ausbau der Breitbandinfrastruktur ein gutes Stück vorangebracht. Es ist nicht so schlecht, wie es oft dargestellt wird, auch wenn wir natürlich noch einiges zu tun haben. Der Entschließungsantrag aus Schleswig-Holstein zum Thema „Förderquoten im Bundesförderprogramm Breitband“ bietet Gelegenheit, diese Gemeinschaftsleistung auch einmal gebührend herauszustellen: Seit 2016 wurden mit einem breiten Förderinstrumentarium über 700 zum Teil sehr große Ausbauprojekte genehmigt. Das bedeutet für den Bund, dass wir hierfür rund 4,2 Milliarden Euro bewilligen konnten. Diese Förderung generiert Gesamtinvestitionen von rund 8 Milliarden Euro. Bewilligt wurden im Rahmen der Förderung bereits rund 2,6 Millionen Haushaltsanschlüsse und rund 200.000 Anschlüsse in Unternehmen. Verlegt wurden und werden circa 320.000 Kilometer Glasfaser. Zudem wurden und werden 6.300 Schulen im Rahmen der „Offensive Digitales Klassenzimmer“ ans Hochgeschwindigkeitsnetz angeschlossen. Das Bundesförderprogramm hat sich somit als ein erfolgreiches Instrument für den Breitbandausbau in Deutschland erwiesen. Bei der Entwicklung des Förderinstrumentariums haben wir von Anfang an eng mit den Ländern und den Verbänden der Gebietskörperschaften zusammengearbeitet. Dabei haben wir im Jahr 2015 die Förderbedingungen einschließlich der finanziellen Beteiligung von Ländern und Kommunen miteinander abgestimmt. Die bisherige Aufteilung der Förderung und das Verfahren zur Kofinanzierung haben sich als belastbar erwiesen. Gegenwärtig entfallen 50 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten auf den Bund, bis zu 40 Prozent auf die Länder und mindestens 10 Prozent auf die Kommunen. Meine Damen und Herren, diese Aufteilung erscheint bei der herausragend wichtigen Aufgabe des Netzausbaus aus meiner Sicht fair und angemessen. Mit der Länderbeteiligung sind wir gemeinsam in der Lage, möglichst zügig eine Vielzahl an Projekten zu bewilligen und auszubauen. Das übergeordnete Ziel der Förderung ist es, bis zum Jahr 2025 eine flächendeckende Gigabiterschließung Deutschlands zu erreichen. Was den Finanzanteil der Kommunen betrifft, so lassen Sie mich hierzu feststellen: Falls einzelne Kommunen ihren Eigenanteil nicht tragen können, wird hieran kein Projekt scheitern müssen; denn finanzschwache Kommunen müssen keinen Eigenanteil erbringen. Vielmehr kann dieser vom jeweiligen Land übernommen werden. Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass der Glasfaserausbau erhöhten Förderbedarf auslöst. Genau deshalb haben wir die Förderhöchstsumme pro Einzelvorhaben im vergangenen Jahr bereits auf 30 Millionen Euro verdoppelt. Falls die Ausschreibung eines Ausbauvorhabens einen darüber hinausgehenden Betrag ergibt, wird die Fördersumme sogar noch entsprechend nach oben angepasst. Die Begrenzung des Förderumfangs durch eine Höchstsumme hat bisher jedenfalls nicht dazu geführt, dass Vorhaben nicht realisiert werden konnten. Vielmehr wird durch die Höchstsumme verhindert, dass sich die Fördermittel auf einzelne, sehr große Vorhaben konzentrieren. Die jetzige Höchstgrenze ist zudem unter Wettbewerbsgesichtspunkten zu sehen, da sie es kleineren und mittleren Unternehmen erlaubt, sich an den Förderverfahren zu beteiligen. Dabei denke ich beispielsweise an Bürgernetze oder an Stadtwerke. Es sind gerade diese lokalen Anbieter und Projektentwickler, die in der Fläche des ländlichen Raumes ganz wesentlich zum Netzausbau beitragen. Und genau dort wollen wir doch gemeinsam noch besser werden. Der Breitbandausbau ist und bleibt eine der zentralen Infrastrukturaufgaben in Deutschland. Der Bund leistet hierzu seinen Anteil. Lassen Sie uns gemeinsam weiter daran arbeiten! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vizepräsident Michael Müller: Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir haben keine weiteren Wortmeldungen. – Herr Staatsminister Lewentz (Rheinland-Pfalz) gibt für Frau Ministerpräsidentin Dreyer eine Erklärung zu Protokoll1 ab. Meine Damen und Herren, wir kommen zu einem nicht ganz einfachen Abstimmungsprozedere. Wir beginnen mit Punkt 19, der Entschließung zur Mobilfunkversorgung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Ich beginne mit Ziffer 1, und zwar zunächst ohne Buchstabe d. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Es entfällt Ziffer 2. Nun kommen wir zum Landesantrag. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Bitte Ihr Handzeichen für Buchstabe d der Ziffer 1, zu dem kurzfristig noch eine weitere Abstimmung erbeten wurde. Wir stimmen über die Sätze einzeln ab: 1 Anlage 4 Satz 1! – Mehrheit. Satz 2! – Mehrheit. Satz 3! – Minderheit. Wir fahren fort mit Ziffer 3, und zwar zunächst Buchstabe c. –Mehrheit. Dann kommen wir zu Buchstabe d. – Mehrheit. Wir kommen zu Ziffer 4. – Minderheit. Ziffer 5! – Deutliche Mehrheit. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist für die Annahme der Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmungen? – Klare Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Es geht weiter mit Punkt 45, der Entschließung zum Bundesförderprogramm Breitband. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Schleswig-Holstein hat beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer für die sofortige Sachentscheidung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann frage ich, wer dafür ist, die Entschließung zu fassen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Ich danke Ihnen. Wir kommen zu unserer grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 2/20192 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 2, 3, 5, 6, 8, 11, 15, 21, 22, 26 bis 28, 30, 36 bis 39, 41 bis 43 und 48. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Wir haben so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4: TOP 4 Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG) (Drucksache 84/19) 2 Anlage 5 Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer ist entsprechend dafür, dem Gesetz zuzustimmen? Ich bitte um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen. Wir haben nun noch über die Entschließung in Buchstabe b der Ausschussempfehlungen abzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist eine Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Tagesordnungspunkt 7: TOP 7 Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (Drucksache 89/19) Uns liegen keine Wortmeldungen vor. – Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen) gibt eine Erklärung zu Protokoll1 ab. Anträge und Empfehlungen auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Daher stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Punkte 49 und 50 auf: TOP 49 49. Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Drucksache 117/19) TOP 50 50. Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 118/19) Wortmeldungen liegen vor. Es beginnt Herr Minister Hermann aus Baden-Württemberg. Bitte schön. Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einer grundsätzlichen Bemerkung beginnen: Wenn man in den letzten Wochen und Monaten die Debatten auf den Straßen, in den Talkshows und zum Teil auch in politischen Gremien verfolgt hat, dann konnte man bisweilen den Eindruck gewinnen, dass das wichtigste Recht, das es überhaupt gibt, das Recht ist, mit alten Dieselfahrzeugen zu fahren. Das, meine Damen und Herren, ist eine völlige Schräglage der Diskussion. Denn die eigentliche Herausforderung, um die es geht, ist: Wie schaffen wir saubere Mobilität? Wie schaffen wir es, dass die Luft sauber wird? Wie schaffen wir es, dass wir das 1 Anlage 6 Menschenrecht auf saubere Luft einlösen? Das brauchen wir dringend, gerade in Städten, wo Menschen aller Art leben: Menschen, die krank – auch chronisch krank – sind, ältere Menschen, kleine Menschen. Sie alle haben das Recht auf saubere Luft. Das ist unsere eigentliche Verpflichtung und das eigentliche Ziel. Das ist übrigens auch der Grund gewesen, warum die Europäische Union schon vor zwei Jahrzehnten begonnen hat, die Grundzüge einer Sauberen-Luft-Politik in Europa festzuhalten. Tatsache ist, dass viele Kommunen zusammen mit ihren Ländern in den letzten Jahren viel dafür getan haben, dass die Luft besser wird: durch die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, die Förderung des Radverkehrs, aber eben auch die Förderung von sauberer Mobilität, Elektromobilität. Trotz all dieser Anstrengungen ist es in vielen Städten auch in Baden-Württemberg noch nicht gelungen, die Grenzwerte zu erreichen. Teilweise sind wir nahe dran, teilweise aber noch weit entfernt. Das hat Gründe. Einer der Hauptgründe ist, dass sich die Automobilindustrie jahrelang geweigert hat, ihre Fahrzeuge nachzurüsten, und dass bis heute die zugesagten Nachrüstungen von Software immer noch nicht abgeschlossen sind. 1,5 Millionen Fahrzeuge sind noch nicht nachgerüstet, obwohl versprochen. Lange haben sich die Bundesregierung – vor allem das Verkehrsministerium –, aber auch die Automobilindustrie geweigert, eine Hardware-Nachrüstung vorzusehen. Inzwischen ist es anders. Aber man ist immer noch nicht so weit in die Gänge gekommen, dass es wirklich passiert. Es ist alles in Vorbereitung. Die Hardware- Nachrüstung hat noch nicht begonnen. Es ist höchste Zeit, dass sie beginnt. Ich will an dieser Stelle daran erinnern, dass wir aus Baden-Württemberg schon vor Jahren eine blaue Plakette gefordert haben. Eine logische Folge des Bundes- Immissionsschutzgesetzes mit roter Zone, gelber Zone und grüner Zone wäre die blaue Zone gewesen. Das hätte deutlich gemacht: Die Autos können fahren, wenn sie sauber sind. Das wäre eine deutliche Ansage an die Industrie gewesen: Ihr müsst nachrüsten, damit die Autos die Standards erreichen – wie man es früher gemacht hat. Das ist leider nicht geschehen. Deswegen haben wir heute in vielen Städten die Probleme. Deswegen haben wir heute auch Fahrverbote, meistens von Gerichten der Politik auferlegt. Die Politik hat ihre eigenen Regeln nicht eingehalten, deswegen mussten Gerichte sie dazu zwingen. Das ist, wie ich finde, peinlich für die Politik. Das sollte uns nicht oft geschehen. Entscheidend ist nun, dass die Nachrüstung schnell geschieht, damit wir auch den öffentlichen Verkehr, den umweltfreundlichen Verkehr in den Städten deutlich verbessern. Dazu gibt es inzwischen Mittel und Programme. Das ist alles gut, aber es muss rasch umgesetzt werden. Ich möchte auch noch etwas zum Thema Grenzwerte sagen: Im neuen Bundes-Immissionsschutzgesetz stehen 50 Mikrogramm pro Kubikmeter als neuer Wert. Aber ich sage deutlich: Das ist kein neuer Grenzwert. Die Grenzwerte werden europäisch festgesetzt. Das haben jetzt drei Kommissare dem Bundesverkehrsminister, der das nicht wahrhaben will, nochmal sehr deutlich gesagt. Deutsches Recht kann europäisches Recht nicht brechen. Die Regelung besagt nur, dass man in der Regel, wenn 50 Mikrogramm pro Kubikmeter erreicht sind, keine Fahrverbote braucht. Das wussten wir schon vorher; denn in der Regel kann man das natürlich anders machen. Fahrverbote sind immer verhältnismäßig zu betrachten. Wenn man andere Möglichkeiten hat als Fahrverbote, dann muss man zuallererst diese nutzen. Das ist Standard in den Kommunen und in den Ländern. Nur dann, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann es überhaupt zu Fahrverboten kommen. Das bleibt weiterhin so bestehen. Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, dann werden Gerichte sagen: Man braucht trotzdem Fahrbeschränkungen. Wir müssen alles tun, damit es nicht so weit kommt. Die Nachrüstung muss dafür sorgen, dass wir keine weiteren Fahrverbote brauchen. Nochmals: Es ändert sich nichts am Grundsätzlichen. Insofern haben diese Gesetze ein bisschen den Charakter, dass sie etwas sagen, was eigentlich schon bekannt ist: Man muss verhältnismäßig handeln, und wir handeln verhältnismäßig. Positiv ist anzumerken, dass mit dem neuen Immissionsschutzgesetz auch ein Grenzwert für die Nachrüstung eingeführt wird. 270 Milligramm NOX pro Kilometer ist ein ambitionierter Emissionswert. Wir tragen ihn mit. Er ist sinnvoll, ambitioniert, aber nur mit Software- und Hardware-Nachrüstung zu schaffen. Mit ein bisschen Software-Korrektur oder schlechter Hardware- Nachrüstung wird es kaum gelingen. Auch dazu muss man sagen: Das hätte früher geschehen sollen. Man hat lange gebraucht, bis man überhaupt diesen Grenzwert gefunden hat. Erst jetzt kann sich die Industrie darauf einrichten. Und sie muss sich darauf einrichten. Die Automobilindustrie muss mit den Nachrüstungsfirmen zusammenarbeiten, sonst wird es nicht gelingen. Die Nachrüstungsfirmen können nicht die komplette Verantwortung übernehmen. Ich habe es außerordentlich interessant gefunden, dass die SPD-Bundestagsfraktion der Meinung war, man muss die mittelständischen Unternehmen unterstützen, damit sie diese Nachrüstung verantwortungsvoll machen können. Man muss aber auch die Automobilindustrie drängen, dass sie mit den Nachrüstungsfirmen kooperiert; sonst werden sie keine vernünftigen, keine wirksamen Lösungen zustande bringen. Also: Nachrüstung ist gefragt. Schnelle Nachrüstung ist ganz wichtig. Ich komme zum Straßenverkehrsgesetz. Da geht es um die Frage der Kontrolle. Die Bundesregierung hat einen Vorschlag gemacht. Man hat sich ziemlich gewundert, mit was für großen Kanonen auf diese Frage geschossen wird. Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung deutlich verändert und die datenschutzrechtlichen Schieflagen, die enthalten waren, deutlich korrigiert. Das hat uns gefreut. Aus sechs Monaten Speicherfrist sind zwei Wochen geworden; da hat der Bundestag ordentlich zugelangt: Es darf nicht mehr ohne Anlass fotografiert und gefilmt werden. Es soll stichprobenmäßig kontrolliert werden, nicht flächendeckend. Die Länder und die Kommunen können das Zentrale Fahrzeugregister nutzen, um festzustellen, ob ein Fahrzeug fahren darf oder nicht. Immerhin gibt es diese Möglichkeiten endlich. Aber ich will es noch einmal sagen: Mit der blauen Plakette wäre alles so viel einfacher, so viel schneller, so viel unbürokratischer möglich gewesen. Man muss im Einzelfall nachfragen. Es ist wirklich unglaublich, wie sich der Bund gewehrt hat, eine einfache, sinnvolle Lösung, die dieselben Parteien, die heute in der Regierung sind, vor Jahren eingeführt und über Jahre praktiziert haben, weiterzuführen, indem man eine blaue Plakette macht. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die beiden Gesetze werden im Eilverfahren durch Bundestag und Bundesrat gebracht. Das zeigt: Wenn man lange wartet und viel aussitzt, verliert man viel Zeit. Am Ende muss man es dann hopplahopp machen. Gut, das nehmen wir hin. Das kann aber

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