Rede von Fabian Jacobi (AfD) – Unternehmen in Belegschaftshand – Nachfolgekrise im Mittelstand bewältigen
Teil von Protokoll der 101. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 5: Unternehmen in Belegschaftshand – Nachfolgekrise im Mittelstand bewältigen.
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Rede von Fabian Jacobi (AfD) – Unternehmen in Belegschaftshand – Nachfolgekrise im Mittelstand bewältigen
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Genossenschaft ist eine nützliche und traditionsreiche Rechtsform, in der Menschen sich zur Erreichung gemeinsamer Zwecke zusammentun können. Das Genossenschaftsgesetz von 1889,
seither vielfach geändert und den Zeitläuften angepasst, ist ein gutes Gesetz.
Doch in dieser unvollkommenen Welt ist nichts so gut, dass es nicht noch verbessert werden könnte. Das Justizministerium beglückt uns deshalb mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“. Durch eine Vielzahl von Änderungen soll alles schöner, größer, bunter, natürlich digitaler und auch schneller werden. Etliche inhaltliche Aspekte sind ja soeben von meinem Vorredner angepriesen worden. Doch nichts ist so gut, dass es nicht noch verbessert werden könnte. Und das gilt auch für diesen Gesetzentwurf. Dementsprechend ist das Urteil der Fachwelt zum Entwurf durchaus durchwachsen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer etwa übt an mehreren Punkten Kritik. Die vorgesehenen Neuregelungen seien jedenfalls in Teilen kontraproduktiv, weil sie Verfahren nicht etwa vereinfachten, sondern – im Gegenteil – zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachten. Das gelte zum Beispiel für allfällige Eintragungen in das Genossenschaftsregister. Für diese gilt bisher eine Ausnahme von dem Erfordernis einer notariellen Vorprüfung. Diese Ausnahme soll nun abgeschafft werden. Auch in Genossenschaftssachen soll künftig zwingend ein Notar bemüht werden. Da aber im Genossenschaftsgesetz bereits eine Prüfung durch die genossenschaftlichen Prüfungsverbände vorgesehen ist, sei die zusätzliche Prüfung durch den Notar eine überflüssige Doppelbelastung. Das ist allemal eine bedenkenswerte Kritik.
Die Bundesnotarkammer dagegen sieht eine Ausweitung der notariellen Zuständigkeiten naheliegenderweise in einem positiven Licht. Sie hat dafür anderweitige Einwände. Sie hinterfragt die im Gesetzentwurf enthaltene Neuregelung, wonach die Änderung des Namens oder des Wohnorts des im Register eingetragenen Vorstands der Genossenschaft nicht mehr in öffentlich beglaubigter Form, also in der Regel notariell, erfolgen soll, sondern mittels einfacher Anmeldung durch den Vorstand selbst. In Ermangelung eines sicheren Identitätsnachweises hinsichtlich des Anmeldenden werde die Funktion des Genossenschaftsregisters als öffentliches Register mit Publizitätswirkung gefährdet. Es entstünden Schutzlücken, die für kriminelle Zwecke wie Geldwäsche bis hin zu Terrorismusfinanzierung ausgenutzt werden könnten. Auch diese Bedenken sind durchaus nachvollziehbar.
Das waren jetzt nur zwei Beispiele aus einer Fülle von Detailkritik am Gesetzentwurf. Diese Kritik richtete sich bereits gegen den Referentenentwurf. Sie wurde vom Ministerium im nun vorliegenden Regierungsentwurf nicht aufgegriffen. Wenn wir den Gesetzentwurf nun in den Rechtsausschuss überweisen, bleibt dort also noch einiges zu diskutieren und gegebenenfalls nachzubessern.
In diesem Sinne: Vielen Dank. Guten Abend!
Relationen
- part_of → Protokoll der 101. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Bürger-Baugenossenschaft verankern - Wohneigentum risikoarm möglich machen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
- part_of_vorgang → Unternehmen in Belegschaftshand - Nachfolgekrise im Mittelstand bewältigen
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