Rede von Sven Wendorf (AfD) – Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz – ResStG)
Teil von Protokoll der 102. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz – ResStG).
Das Protokoll 21/102 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 20.10.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Sven Wendorf (AfD) – Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz – ResStG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste und Zuschauer! Manch einer kennt den alten Spruch „Reserve hat Ruh“. Schon immer konnte man angesichts der Leibesfülle und Marschdisziplin ein paar Reservisten identifizieren, die dieses Motto mit Leben füllten – mit Zivilleben, das in diesen Fällen seine Spuren hinterlassen hat. Aber grundsätzlich waren und sind Reservisten ein essenzieller Bestandteil der Verteidigungsbereitschaft unserer Republik, und das werden sie zweifellos auch in Zukunft sein. In diesem Bewusstsein sind wir nicht nur allen aktiven Soldaten, sondern auch allen Reservisten zu tiefstem Dank verpflichtet.
Deshalb ist es auch grundsätzlich richtig, dass die Bundesregierung die Reserve endlich ernster nimmt. Und vom militärischen Standpunkt ist sogar die Abkehr von der sogenannten doppelten Freiwilligkeit nachvollziehbar. Eine Reserve, deren Einsatzfähigkeit davon abhängt, ob Reservisten und Arbeitgeber gerade Zeit und Lust haben, ist im Ernstfall keine verlässliche Reserve.
Die gute Nachricht: Viele Leute haben Lust auf den Dienst. Überraschenderweise – oder vielleicht auch nicht – sind darunter auch Menschen, die vorher nie gedient haben. Auf den Dienstlichen Veranstaltungen zur Information im Heer, wo zivile Führungskräfte für eine Woche als Soldaten leben können, finden sich auch Leute, die in ihrer jungen Erwachsenenzeit den Wehrdienst sogar verweigert hatten, aber deren Einstellung zur Bundeswehr sich mit den Jahren änderte. So wie ihnen geht es vielen Bundesbürgern, und denen bietet sich die Möglichkeit, in der sogenannten Ausbildung Ungedienter in kürzester Zeit zum Reservisten im Heimatschutz ausgebildet zu werden. Dieser vollkommen freiwillige Dienst am Vaterland – und damit an uns allen – verdient ebenfalls großen Respekt.
Aber natürlich muss der Großteil der Reserve aus ehemaligen Soldaten bestehen. Umso unverständlicher, dass ehemalige Grundwehrdienstleistende und freiwillig Wehrdienstleistende von den verpflichtenden Änderungen ausgenommen sein sollen. Diese Menschen verfügen bereits über fundierte militärische Kenntnisse und wären eine wertvolle Ergänzung der Reserve.
Stattdessen können ehemalige Zeit- und Berufssoldaten für bis zu drei Monate pro Jahr zu Reserveübungen eingezogen werden. Hier stellen sich Fragen der Wehrgerechtigkeit und der Berücksichtigung möglicher negativer Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis von Reservisten, die diskutiert werden müssen. Wir sollten diejenigen, die bereits besonders viel für die Bundeswehr geleistet haben, nicht deshalb besonders stark belasten, weil sie für den Staat am leichtesten greifbar sind.
Das Gleiche gilt natürlich auch für unsere Wirtschaft. Die neuen Regelungen dürfen nicht dazu führen, dass insbesondere kleinere Betriebe darunter leiden, dass sie Reservisten beschäftigen. Wer verbindlichen Reservedienst verlangt, muss auch verbindlich dafür sorgen, dass Arbeitgebern daraus kein Wettbewerbsnachteil erwächst. Denn wir brauchen ein starkes Land, und ein starkes Land braucht beides: militärische Verteidigungsfähigkeit und eine leistungsfähige zivile Wirtschaft.
Vielen Dank.
Relationen
- part_of → Protokoll der 102. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG)
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