Rede von Diana Herbstreuth (CDU/CSU) – Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz – ResStG)
Teil von Protokoll der 102. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz – ResStG).
Das Protokoll 21/102 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 20.10.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Diana Herbstreuth (CDU/CSU) – Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz – ResStG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und: Liebe Kameradinnen und Kameraden! Mit der Rückkehr zur Landes- und Bündnisverteidigung verändern sich die Bedeutung und vor allem auch der Auftrag der Reserve grundlegend.
Wir brauchen die Reserve nicht nur als Ergänzung zur Truppe, zu unseren aktiven Streitkräften, nein, wir brauchen sie für den personellen Aufwuchs, für die militärische Durchhaltefähigkeit und auch für den Heimatschutz. Und wir brauchen die Reserve für die Drehscheibe Deutschland. Der OPLAN Deutschland kann nur funktionieren, wenn auch die Reserve ihren Auftrag erfüllt bei der Sicherstellung von militärischer Durchhaltefähigkeit und auch bei der Unterstützung unserer Bündnispartner. Genau dafür müssen wir die Reserve stärken, strukturell, materiell und personell. Dafür legt das Reservestärkungsgesetz die Grundlagen.
Unser Ziel ist eine starke Reserve an der Seite der aktiven Truppe,
eine Reserve auf Augenhöhe: gut ausgebildet, voll ausgestattet, regelmäßig beübt und vor allem verlässlich verfügbar. Denn es entsteht eben keine Reserve durch Zählen von Reservistinnen- und Reservistenzahlen. Reserve ist – und das ist entscheidend –, wer im Ernstfall tatsächlich seinen Auftrag erfüllen kann.
Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes – der Minister hat es angesprochen – ist, dass es die Abschaffung der sogenannten „doppelten Freiwilligkeit“ beinhaltet. Damit soll unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen eine verpflichtende Heranziehung, in einer Abstufung, zur Reservedienstleistung ermöglicht werden. Das ist ein ganz wichtiger Paradigmenwechsel. Denn Einsatzbereitschaft entsteht eben nicht erst in der Krise, sondern sie entsteht bereits im Frieden.
Zugleich macht das Gesetz den Reservedienst einfacher und sogar auch moderner. Es bündelt die vielen verschiedenen Formen der Reservedienstleistungen, es beschleunigt Verfahren, und es bringt die Digitalisierung enorm voran. Denn wenn wir die Reserve stärken wollen, müssen wir auch dafür sorgen, dass die Strukturen dem neuen Auftrag gerecht werden, und sie entsprechend anpassen.
Aber eine starke Reserve funktioniert nicht, wenn wir diejenigen, die es tragen – das sind die Reservistinnen, die Reservisten und ihre Arbeitgeber – nicht mitdenken. Reservedienst muss für die Reservistinnen und Reservisten planbar sein, genauso für die Arbeitgeber. Wir müssen die militärischen Anforderungen mit den beruflichen und persönlichen Lebenswirklichkeiten der Menschen, die im Übrigen bereit sind, diesen Dienst für unser Land zu leisten, in Einklang bringen.
Unser gemeinsames Ziel ist eine Reserve, die den Anforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung gerecht wird. Mit diesem Anspruch gehen wir jetzt in die parlamentarische Debatte und vor allem in die gemeinsamen Beratungen.
Dabei sollten wir den Reservedienst aber nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Abwesenheit vom Arbeitsplatz betrachten. Nein, denn Reservisten und Reservistinnen bewegen sich genau genommen in zwei Welten. Genau das ist die besondere Stärke der Reserve.
Die Stärke der Reserve ist: Sie bringen Erfahrung und Kompetenzen aus Wirtschaft, Verwaltung, aus Wissenschaft und Handwerk in die Bundeswehr ein. Umgekehrt nehmen sie Führungserfahrung, Verantwortungsbewusstsein, Krisenkompetenz und vor allem die Entscheidungsfähigkeit unter Druck mit zurück in die Unternehmen, in die Behörden, in die Organisationen. Dieser Kompetenztransfer funktioniert in beide Richtungen. Von ihm profitieren nicht nur die Bundeswehr und nicht nur die Arbeitgeber, sondern die gesamte Gesellschaft.
Die Reserve ist deshalb weit mehr als einfach nur militärisches Rückgrat der aktiven Truppe. Nein, sie ist und bleibt auch eine Brücke zwischen der Bundeswehr und der Gesellschaft, zwischen der Bundeswehr und allen zivilen Bereichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen ehrlich sagen, was heute Landes- und Bündnisverteidigung bedeutet: Ja, Reservisten sind wichtiger denn je. Deshalb darf die Reserve im Verteidigungsplan keine nachgeordnete Rolle spielen, nein, sie muss von Anfang an miteinbezogen werden. Genau dafür steht dieses Gesetz. Wir schaffen mit diesem Gesetz die notwendigen Voraussetzungen.
Vielen Dank. Ich freue mich auf die Debatte und den Austausch und die Beratungen.
Relationen
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