Rede von Dr. Carsten Brodesser (CDU/CSU) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente
Teil von Protokoll der 103. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 32a und 32b: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente.
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Rede von Dr. Carsten Brodesser (CDU/CSU) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegen Thews, Heiligenstadt und Güntzler haben bereits darauf hingewiesen, dass wir im März dieses Jahres mit dem Altersvorsorgereformgesetz die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit zweieinhalb Jahrzehnten beschlossen haben. Heute bringen wir mit der sogenannten Frühstartrente ein weiteres wichtiges Reformvorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Abschluss.
Als Koalition – darauf wurde hingewiesen – belegen wir einmal mehr, dass wir handeln und gute Ergebnisse für die Menschen abliefern.
Mit der Frühstartrente tun wir vor allem etwas für die jungen Menschen. Damit leisten wir auch einen wichtigen Beitrag zum Thema Generationengerechtigkeit.
Worum geht es? Wir wollen, dass junge Menschen früh in die kapitalgedeckte Altersvorsorge einsteigen. Und wir wollen die finanzielle Bildung stärken, und zwar durch etwas, das man nicht aus Schulbüchern lernt, sondern durch eigene positive Erfahrungen am Kapitalmarkt. Die OECD-Studie, die uns allen bekannt ist, bescheinigt uns, dass wir eine gute Finanzbildung haben, wir aber nicht in die Handlungskompetenz kommen. Der Kollege Güntzler hat darauf hingewiesen, dass Billionen von Euro auf Spar- und Sichteinlagen liegen und dem Kapitalmarkt nicht zur Verfügung stehen. Mit den 10 Euro der Frühstartrente wollen wir einen entsprechenden Impuls auslösen.
Das Prinzip ist einfach: Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren erhalten pro Monat 10 Euro aus dem Bundeshaushalt. Das Geld fließt in einen individuellen Altersvorsorgevertrag. Diesen Vertrag schließen die Eltern stellvertretend für ihre Kinder bei einem Anbieter ihrer Wahl ab. Insofern sind der erste Adressat der Finanzbildungsstrategie, die integraler Bestandteil der Frühstartrente ist, nicht die Kinder, sondern die Eltern. Die Eltern müssen entscheiden. Wir liefern damit auch einen wichtigen Impuls für die Handlungskompetenz der Eltern.
Die Auswahl ist jetzt schon riesig, und die positive Resonanz des Marktes ist beeindruckend. Freiwillige Zuzahlungen durch Eltern oder andere Dritte sind auch möglich. Die Kapitalerträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Erst die späteren Leistungen oder die entnommenen Eigenbeiträge und deren Erträge werden nachgelagert besteuert.
Wichtig ist uns: Jeder Anbieter muss ein Altersvorsorgedepot in Form eines Standardproduktes anbieten, und die Effektivkosten sind auf 1 Prozent begrenzt. Das schafft Wettbewerb, Transparenz und Fairness für alle Beteiligten.
Wir wissen aber auch: Nicht jede Familie wird sich um einen Vertrag kümmern können. Gerade dieser Personenkreis ist uns aber besonders wichtig. Ich kann Ihnen versichern: Wir werden kein Kind zurücklassen. Denn schließen die Eltern keinen Vertrag ab, legt der Bund die Frühstartrente für diese Kinder in Form einer kollektiven Anlage am Kapitalmarkt an. Dafür errichten wir das Sondervermögen „Frühstartrente“, verwaltet von der Deutschen Bundesbank. Der Förderberechtigte hat dann sogar bis zum 35. Lebensjahr Zeit, die Mittel in einem Standarddepot seiner Wahl anzulegen. Vorrangiges Ziel muss es jedoch sein, dass Eltern oder später der Förderberechtigte selbst eine aufgeklärte und mündige Entscheidung zur Anlage treffen.
Im parlamentarischen Verfahren konnten wir den Entwurf noch an entscheidenden Stellen verbessern:
Erstens: die Kosten. Die staatliche Zulage wird nicht durch Vertriebs- und Beratungskosten geschmälert. Für alle Einzahlungen gilt ein Kostendeckel in Höhe von 1 Prozent.
Zweitens. Die kollektive Anlage erfolgt nicht mehr in unbestimmten Anlageklassen, wie im Regierungsentwurf noch vermerkt, sondern in breit diversifizierten globalen Aktien und Aktienfonds. Der Fokus liegt dabei auf einer möglichst hohen Rendite durch den langen Anlagehorizont, ausschließlich im Interesse der Kinder. Hier geht es um Rendite, Altersvorsorge und die Zukunft unserer Kinder.
Andere politische Ziele – und das ist uns ganz besonders wichtig, weil es auch ordnungspolitisch wichtig ist – haben in dieser Anlage nichts zu suchen.
Drittens. Wir stellen klar, dass auch der Standarddepotvertrag in öffentlicher Trägerschaft ein begünstigter Vertrag ist; der Kollege Thews hat darauf hingewiesen.
Viertens. Wir halten ausdrücklich fest, dass die Frühstartrente in der Regel steuerlich günstiger ist als ein normaler ETF-Sparplan.
Fünftens. Die Ausnahme von der Beratungspflicht zur Frühstartrente führt nicht zu einem Systemwechsel. Die Beratungspflicht nach dem Versicherungsvertragsgesetz bleibt bestehen. Damit nehmen wir die Sorgen vieler Versicherungskaufleute ernst.
Und wir sagen zu, die Frühstartrente perspektivisch in die digitale Rentenübersicht zu übertragen; das wurde bereits erwähnt.
Sechstens. Die Einführung der Frühstartrente ist der erste Baustein einer umfassenden Finanzbildungsstrategie der Regierung mit zahllosen Maßnahmen zur finanziellen Bildung. Es ist lediglich der Startschuss.
Die vielleicht wichtigste Botschaft ist aber, dass zukünftig kein junger Erwachsener mehr ins Erwerbsleben eintritt, ohne eine zusätzliche Altersvorsorge zu haben. Die Frühstartrente wird somit zum lebensbegleitenden Altersvorsorgeinstrument und schafft dadurch die Möglichkeit, dass unsere Kinder in Zukunft eine gute Altersvorsorge haben werden.
Ich möchte mich an dieser Stelle für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Mein besonderer Dank gilt meinem Co-Berichterstatter Michael Thews und Frauke Heiligenstadt von unserem Koalitionspartner, der SPD. Ich darf mich aber auch ganz herzlich bedanken bei den Beamtinnen und Beamten des Bundesfinanzministeriums für die konstruktive Zusammenarbeit.
Relationen
- part_of → Protokoll der 103. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Finanzielle Bildung stärken - Unabhängig, mehrperspektivisch und für alle jungen Menschen
- part_of_vorgang → Für eine sichere Rente unserer Kinder - Junior-Spardepot
- part_of_vorgang → Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente
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