polradar

Schriftliche Frage 23 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele afghanische Staatsangehörige ohne strafrechtliche Verurteilung wurden im Jahr 2026 nach Afghanistan abgeschoben (bitte nach Datum…

dip / schriftliche_frage 16.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 23 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele afghanische Staatsangehörige ohne strafrechtliche Verurteilung wurden im Jahr 2026 nach Afghanistan abgeschoben (bitte nach Datum… Frage 23 (Schahina Gambir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele afghanische Staatsangehörige ohne strafrechtliche Verurteilung wurden im Jahr 2026 nach Afghanistan abgeschoben (bitte nach Datum des jeweiligen Abschiebeflugs aufschlüsseln), und nach welchen Kriterien werden vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige ohne strafrechtliche Verurteilung für künftige Abschiebungen nach Afghanistan ausgewählt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Oktober 2026: Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode heißt es: „Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern“ (Zeile 3045 bis 3046). Derzeit werden Personen rückgeführt, für die ein gesteigertes Rückführungsinteresse vorhanden ist. Der Fokus bei Rückführungen liegt daher bei männlichen afghanischen Staatsangehörigen, die strafrechtlich und/oder polizeilich in Erscheinung getreten sind, ohne sich jedoch hierauf zu beschränken. Entscheidend ist die konkrete Einzelfallprüfung, ob die betreffende Person vollziehbar ausreisepflichtig und die Rückführung rechtlich zulässig ist. Über die Rückführung entscheiden die für den Vollzug des Aufenthaltsrechts zuständigen Länder unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls. Nach Kenntnis der Bunderegierung waren bis auf wenige Fälle alle Personen, die 2026 nach Afghanistan abgeschoben wurde, zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Hoheit der Informationen bei den zuständigen Landesbehörden liegt und entsprechend auch nur durch diese validiert werden kann. Ob die Personen tatsächlich strafrechtlich verurteilt wurden oder ob trotz keinen übermittelten Informationen dennoch entsprechende strafrechtliche Erkenntnisse vorliegen, kann abschließend nur von den zuständigen Landesbehörden beurteilt werden.

Relationen