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Schriftliche Frage 85 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der geplanten Aufnahme von K.O.-Tropen als Tatbestandsmerkmale in die §§ 177 und 250 des Strafgese…

dip / schriftliche_frage 16.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 85 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der geplanten Aufnahme von K.O.-Tropen als Tatbestandsmerkmale in die §§ 177 und 250 des Strafgese… Frage 85 (Knuth Meyer- Soltau, AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der geplanten Aufnahme von K.O.-Tropen als Tatbestandsmerkmale in die §§ 177 und 250 des Strafgesetzbuches, Vorgaben für die forensische Beweissicherung zu regeln sowie die Ausbildungsund Fortbildungsmaßnahmen für die Ermittlungsbehörden des Bundes sicherzustellen bzw. gemeinsam mit den Ländern anzustoßen, und wenn ja, in welcher Weise? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 14. Oktober 2026: Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen enthält entsprechend der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ausschließlich Änderungen des Strafgesetzbuches. Vorgaben für die forensische Beweissicherung im Einzelfall sowie die Sicherstellung von Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen fallen überwiegend in die Zuständigkeit der Länder.

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