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Schriftliche Frage 67 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Plant die Bundesregierung Änderungen im Strafrecht, um auf neue Formen digitaler Kriminalität, insbesondere den Einsatz von Künstlicher Inte…

dip / schriftliche_frage 18.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 67 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Plant die Bundesregierung Änderungen im Strafrecht, um auf neue Formen digitaler Kriminalität, insbesondere den Einsatz von Künstlicher Inte… Frage 67 (Knuth Meyer- Soltau, AfD): Plant die Bundesregierung Änderungen im Strafrecht, um auf neue Formen digitaler Kriminalität, insbesondere den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Betrugs- und Täuschungsdelikten, angemessen zu reagieren, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 17. September 2026: Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitete Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt sieht insbesondere eine Anpassung des strafrechtlichen Schutzes vor mittels Künstlicher Intelligenz erstellten Deepfakes vor. Im Übrigen ist das Strafgesetzbuch grundsätzlich technikneutral formuliert und erfasst auch neue Formen digitaler Kriminalität, insbesondere unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz begangene Betrugsdelikte.

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