Schriftliche Frage 125 von Sebastian Maack (AfD): Inwiefern hält die Bundesregierung die gegenwärtige Situation, dass es in Deutschland noch keine rechtliche Grenze von Spenderkindern je Sam…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 125 von Sebastian Maack (AfD): Inwiefern hält die Bundesregierung die gegenwärtige Situation, dass es in Deutschland noch keine rechtliche Grenze von Spenderkindern je Sam…
Frage 125 (Sebastian Maack, AfD):
Inwiefern hält die Bundesregierung die gegenwärtige Situation, dass es in Deutschland noch keine rechtliche Grenze von Spenderkindern je Samenspender gibt, für angemessen, und ist der Bundesregierung die Empfehlung der „Europäischen Gesellschaft für Humanreproduktion und Embryologie“ vom Juni 2026, zunächst eine Höchstgrenze von 50 Familien je Spender zu setzen und künftig diese Zahl auf 15 oder weniger zu reduzieren, bekannt, und wenn ja, wie positioniert sie sich dazu (https://spermbank-germany.com/samenspender-f inden/rechtliche-grundlagen-wunscheltern/; www. eshre.eu/Europe/Position-statements/Donor-offspr ing-limits)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein vom 13. Oktober 2026:
In Deutschland erfolgt die Begrenzung der Zahl von Nachkommen eines Samenspenders auf Grundlage von berufsständischen Leitlinien von Fachgesellschaften. Auch in der EU gibt es keine einheitlichen Vorgaben. In den Verhandlungen zur Verordnung (EU) 2024/1938 über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHO-Verordnung) wurde es den EU-Mitgliedstaaten überlassen, Höchstgrenzen für Nachkommen von Samenspendern festzulegen. Das auf Grundlage der SoHO-Verordnung eingerichtete SoHO- Koordinierungsgremium, in dem jeder EU-Mitgliedstaat vertreten ist, befasst sich in einer Arbeitsgruppe mit den Möglichkeiten der Einführung einer europaweiten Höchstgrenze. Deutschland wird sich als Mitglied des SoHO-Koordinierungsgremiums zu gegebener Zeit dort positionieren.
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