Aktueller Stand der Versorgungssicherheit mit Blutplasma und Plasmaderivaten in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/7151)
Text
Aktueller Stand der Versorgungssicherheit mit Blutplasma und Plasmaderivaten in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/7151)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7433
21. Wahlperiode 29.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Janosch Dahmen, Simone
Fischer, Dr. Armin Grau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7151 –
Aktueller Stand der Versorgungssicherheit mit Blutplasma und Plasmaderivaten
in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Blutplasma ist ein unverzichtbarer Ausgangsstoff für die Herstellung
zahlreicher lebenswichtiger Arzneimittel. Aus Blutplasma gewonnene
Plasmaderivate werden unter anderem zur Behandlung von Menschen mit angeborenen
oder erworbenen Immundefekten, Gerinnungsstörungen, neurologischen
Erkrankungen sowie verschiedenen entzündlichen Erkrankungen eingesetzt. Da
Blutplasma nicht synthetisch hergestellt werden kann, sind Patientinnen und
Patienten auf ein ausreichendes Spendenaufkommen sowie auf stabile
Produktions- und Lieferketten angewiesen. Die Europäische Union ist bei der
Versorgung mit Plasma und daraus hergestellten Arzneimitteln in erheblichem
Umfang auf Importe angewiesen, insbesondere aus den Vereinigten Staaten von
Amerika.
Internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO)
sowie europäische Institutionen stufen Blutplasma und daraus gewonnene
Arzneimittel als versorgungsrelevant ein (vgl. https://iris.who.int/server/api/co
re/bitstreams/17642505-ecd3-4940-a691-4f1dfa0d835a/content und www.em
a.europa.eu/en/documents/other/union-list-critical-medicines-en.xlsx).
Gleichzeitig steigt der Bedarf an bestimmten Plasmaderivaten seit Jahren
kontinuierlich an. Nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts hat sich insbesondere der
Verbrauch von Immunglobulinen in den vergangenen Jahren deutlich erhöht
(vgl. www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2025/251208-paul-ehrlich-ins
titut-veroeffentlicht-bericht-blutprodukteversorgung-2024.html).
Die Sicherstellung der Versorgung mit Blutplasma und daraus hergestellten
Arzneimitteln ist daher nicht nur eine Frage der regulären
Gesundheitsversorgung, sondern gewinnt auch mit Blick auf die gesundheitliche Resilienz
Deutschlands zunehmend an Bedeutung. Die Erfahrungen der COVID‑19-
Pandemie, wiederkehrende Lieferengpässe bei Arzneimitteln, zunehmende
geopolitische Spannungen sowie die Diskussion über die Krisen- und
Verteidigungsfähigkeit kritischer Infrastrukturen haben die Bedeutung robuster und
möglichst widerstandsfähiger Versorgungsstrukturen verdeutlicht.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 29. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Bereits in der 20. Wahlperiode hat die CDU/CSU-Fraktion die Situation der
medizinischen Versorgung mit Blutplasmapräparaten sowie die Risiken einer
rückläufigen Spendenbereitschaft und einer zunehmenden Abhängigkeit von
Importen aus dem Ausland zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage gemacht
(Bundestagsdrucksache 20/4072). Darin wurden unter anderem mögliche
Versorgungsengpässe, die Bedeutung von Blutplasma für die Versorgung von
Patientinnen und Patienten sowie die Frage nach geeigneten Maßnahmen zur
Sicherung der Versorgung thematisiert.
Seit Mai 2025 ist die CDU/CSU-Fraktion Teil der Regierungskoalition und im
thematisch betroffenen Bundesministerium für Gesundheit in
Regierungsverantwortung. Vor diesem Hintergrund besteht ein besonderes parlamentarisches
Interesse daran, wie die Bundesregierung die damals beschriebenen
Herausforderungen heute bewertet, welche Entwicklungen seitdem eingetreten sind
und welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der
Versorgungssicherheit ergriffen wurden. Von besonderem Interesse ist dabei die Frage, wie die
Bundesregierung die Versorgung mit Blutplasma und Plasmaderivaten im
Spannungsfeld von Gesundheitsversorgung, Arzneimittelresilienz,
Krisenvorsorge und strategischer Abhängigkeit von Importen bewertet und welche
Schlussfolgerungen sie daraus für die zukünftige Ausgestaltung der
gesundheitlichen Versorgung zieht.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung
der Blut- und Plasmaspendebereitschaft in Deutschland vor?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Entwicklung der Blut-
und Plasmaspendebereitschaft in Deutschland vor, da diese nicht systematisch
erfasst wird. Bekannt sind hingegen die tatsächlichen Spendezahlen basierend
auf den infektionsepidemiologischen Meldungen nach § 22 des
Transfusionsgesetzes sowie Angaben zum Umfang der Gewinnung von Blut und
Blutbestandteilen nach § 21 des Transfusionsgesetzes.
Die tatsächlichen Spendezahlen haben sich mit Blick auf die Plasmaspende seit
dem Jahr 2020 positiv entwickelt. Es zeigt sich ein Anstieg der
Plasmapheresespenden um 49 Prozent, von 2,45 Millionen Spenden im Jahr 2020 auf
3,66 Millionen Spenden im Jahr 2025. Die Anzahl der Vollblutspenden ist mit
leichten Schwankungen in den vergangenen Jahren geringfügig von 3,7
Millionen auf 3,6 Millionen Spenden zurückgegangen. Dies ist auch bedingt durch
einen Rückgang der Neuspenden um 20 Prozent, vor allem von jungen
Personen.
2. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die Entwicklung der
Spendenzahlen, und welche Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2025
ergriffen, um die Spendenbereitschaft zu stärken?
Die Ursachen für den Rückgang der Neuspenden bei jungen Personen in den
letzten Jahren sind nicht bekannt. In einer bevölkerungsrepräsentativen
Befragung zu Motivation und Hinderungsgründen für eine Spende, die das Robert
Koch-Institut im Jahr 2025 durchgeführt hat, zeigt sich, dass neben dem
Wunsch, etwas Gutes zu tun, die Motivation durch Freundinnen und Freunde
sowie Familie die stärksten motivierenden Faktoren sind. Die größten
Hindernisse für eine Spende sind Zeitmangel und gesundheitliche Gründe. Sowohl die
Motive für eine Spende als auch die Hinderungsgründe unterscheiden sich in
Abhängigkeit von der Altersgruppe.
Zur Stärkung der Spendebereitschaft hat das Bundesinstitut für Öffentliche
Gesundheit auch in den Jahren 2025 und 2026 die Kampagne zur Blut- und
Plasmaspende „Blut spenden. Einfach machen.“ fortgeführt. Für Werbemaßnahmen
vor Ort werden Blut- und Plasmaspendedienste und weitere Multiplikatoren mit
Informationsmaterialien und Sachbeigaben unterstützt. Das digitale
Informationsangebot auf der Webseite www.blutspenden.de sowie über Social-Media-
Kanäle wird kontinuierlich weiterentwickelt, insbesondere wurden neue
Content-Formate wie z. B. die Begleitung von Blutspendediensten vor Ort,
entwickelt. Ergänzend werden Social-Media-Quartalskampagnen umgesetzt.
3. Über welche Daten verfügt die Bundesregierung zur Herstellung
plasmabasierter Arzneimittel, zum Verbrauch von Plasmaderivaten sowie zur
Importabhängigkeit Deutschlands in den vergangenen zehn Jahren (bitte
nach Jahren sowie, soweit verfügbar, nach Produktgruppen
aufschlüsseln), und welche Defizite sieht die Bundesregierung bei der
Datenverfügbarkeit?
Nach § 21 des Transfusionsgesetzes erfasst das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
jährlich Daten zum Umfang der Herstellung, des Verlusts, des Verfalls, des
Inverkehrbringens, des Imports und des Exports plasmabasierter Arzneimittel. Zur
Meldung verpflichtet sind Träger der Spendeeinrichtungen, pharmazeutische
Unternehmer und Einrichtungen der Krankenversorgung. Das PEI
veröffentlicht die anonymisierten Daten jährlich auf seinen Internetseiten, abrufbar unter
www.pei.de/DE/newsroom/pflichtberichte/21tfg/21-tfg-berichte-node.html.
Aus dem Bericht ergibt sich, dass 13 von den 22 in Deutschland zugelassenen
Plasma-Produktgruppen nicht in Deutschland hergestellt werden. Aktuell liegen
dem PEI keine Anzeichen für eine eingeschränkte Versorgung vor. Die
Bundesregierung sieht keine Defizite hinsichtlich der Datenverfügbarkeit.
4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in Bezug auf die
in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4072 aufgeführten
Themen ergriffen, um die damals beschriebenen Risiken für die
Versorgung mit Blutplasma und Plasmaderivaten zu adressieren, und wie
bewertet sie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen?
Im Arbeitskreis Blut, dem Expertengremium nach § 24 des
Transfusionsgesetzes, wurden in den Jahren 2023 und 2024 Stellungnahmen zur „Anwendung
von humanen Immunglobulinpräparaten bei Lieferengpässen“ und zu
„Maßnahmen zur Spendewerbung“ erarbeitet und veröffentlicht.
Ärztinnen und Ärzte wurden über das Deutsche Ärzteblatt über die
Versorgungssituation informiert und auf die zugelassenen Indikationsbereiche, um
den gestiegenen Verbrauch insbesondere durch den sogenannten „off-label use“
einzuschränken, sowie auf bestimmte Therapiegrundsätze hingewiesen.
Bezogen auf die umgesetzten Maßnahmen zur Spendewerbung wird auf die Antwort
zu Frage 2 verwiesen.
Die Bundesregierung sieht weiterhin Bedarf die Kampagnenarbeit auszuweiten,
insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtige Abhängigkeit
Deutschlands und der Europäischen Union von Importen von Blutplasma
und Plasmaderivaten aus Drittstaaten, insbesondere aus den Vereinigten
Staaten von Amerika, und welche Risiken ergeben sich daraus für die
Versorgungssicherheit in Krisen-, Konflikt- oder
Handelskonfliktsituationen?
Aktuell ist in Deutschland keine Mangelsituation bezüglich der
Fraktionierungskapazitäten sowie der Verfügbarkeit von fraktioniertem Plasma und
Plasmaderivaten erkennbar. Die Menge des in Deutschland fraktionierten Plasmas
ist seit dem Jahr 2023 deutlich angestiegen und Herstellungskapazitäten sind
ausgeweitet worden.
Versorgungsengpässe lassen sich jedoch nicht ausschließen, da die
Vermarktung von Plasmaderivaten, insbesondere Immunglobulinen, inzwischen durch
weniger als zehn global agierende Plasma-verarbeitende Unternehmen erfolgt.
Entscheidungen zur Vermarktung liegen grundsätzlich in der
Entscheidungsfreiheit der Unternehmen und sind durch die im Grundgesetz verankerte
unternehmerische Freiheit geschützt.
6. Welche quantitativen oder qualitativen Ziele verfolgt die
Bundesregierung zur Stärkung der Versorgungssicherheit mit Blutplasma und
Plasmaderivaten in Deutschland und der Europäischen Union?
7. Anhand welcher Indikatoren misst die Bundesregierung die Erreichung
der in Frage 6 erfragten Ziele, und wie ist der aktuelle Umsetzungsstand?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit der Verordnung (EU) 2024/1938 über Qualitäts- und Sicherheitsstandards
für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen
Ursprungs (SoHO-Verordnung, Substances of Human Origin) wurde eine
Grundlage geschaffen, um auf eine Selbstversorgung der Europäischen Union (EU) in
Bezug auf SoHO hinzuarbeiten. Diese soll insbesondere durch die Stärkung der
Gewinnungskapazitäten und der Spenderbasis in allen EU-Mitgliedstaaten
erreicht werden. Hervorzuheben ist, dass Deutschland bereits jetzt den größten
Anteil des Plasmas zur Herstellung von Plasmaderivaten innerhalb der EU
bereitstellt (s. Bericht des Europäischen Direktorats für die Qualität von
Arzneimitteln und Gesundheitsversorgung (EDQM) „The collection, supply and use
of BLOOD AND BLOOD COMPONENTS in Europe, 2020 – 2023). Eine
europäische Eigenversorgung mit Blutplasma erfordert, dass auch andere EU-
Mitgliedstaaten ihr Plasmaspendeaufkommen erhöhen. Derzeit wird der
Großteil des Plasmas in Deutschland, Österreich, Ungarn und Tschechien gewonnen.
Als Indikatoren zur kontinuierlichen Bewertung der Versorgungslage werden
die gemäß den §§ 21 und 22 des Transfusionsgesetzes erhobenen
Spendezahlen, Herstellungs- und Verbrauchszahlen sowie die Meldungen von
Lieferengpässen von Blut- und Plasmapräparaten verwendet. Eine Mangelsituation ist
derzeit nicht erkennbar.
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Lieferengpässe
bei plasmabasierten Arzneimitteln in den vergangenen fünf Jahren vor?
In den vergangenen fünf Jahren erhielt das PEI zwölf Lieferengpassmeldungen
zu sechs verschiedenen plasmabasierten Wirkstoffen.
9. Welche Patientengruppen waren von Lieferengpässen bei
plasmabasierten Arzneimitteln in der Vergangenheit besonders betroffen, und welche
Maßnahmen wurden zur Vermeidung oder Abmilderung solcher
Engpässe ergriffen?
Die Lieferengpassmeldungen betrafen in der Vergangenheit folgende
plasmabasierte Arzneimittel und Patientengruppen:
1. Immunglobuline, die primär bei genetischen und sekundär erworbenen
Autoimmunerkrankungen sowie bei einer Reihe von systemischen und
neurologischen Autoimmunerkrankungen eingesetzt werden. Als Maßnahme
erließ der Arbeitskreis Blut eine Stellungnahme zur Anwendung von
humanen Immunglobulinpräparaten bei Lieferengpässen. Es wird auf die Antwort
zu Frage 4 verwiesen.
2. Gerinnungsfaktor X, der zur Behandlung und Vorbeugung von Blutungen
bei Patientinnen und Patienten mit angeborenem Mangel an Faktor X dient.
Da es sich um eine seltene Erkrankung handelt, waren nur sehr wenige
Menschen von dem Lieferengpass betroffen. Es wurde erwogen, das
Arzneimittel aus anderen Ländern zu importieren.
3. Fibrinogenkonzentrat, das zur Behandlung eines angeborenen oder
erworbenen Fibrinogenmangels angewendet wird und damit eine heterogene
Patientenpopulation betrifft. Ursächlich für diesen Lieferengpass waren
Probleme im Herstellungsprozess. Das PEI fand zusammen mit dem Hersteller
regulatorische Wege zur Überbrückung des Engpasses.
10. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Versorgung mit
Blutplasma und Plasmaderivaten im Rahmen des geplanten
Gesundheitssicherstellungsgesetzes, der gesundheitlichen Resilienz sowie der zivilen
Gesundheitsvorsorge bei, und welche konkreten Vorsorge- und
Sicherungsmaßnahmen sind vorgesehen?
Die Sicherstellung der Versorgung mit Blutplasma und Plasmaderivaten liegt
im hohen Interesse der Bundesregierung.
Durch das derzeit durch das Bundesministerium für Gesundheit zu erarbeitende
Gesundheitssicherstellungsgesetz sollen unter anderem Maßnahmen zur
Sicherstellung der Versorgung mit medizinischen Gegenmaßnahmen in
verteidigungsbezogenen Krisenlagen vorgesehen werden. Parameter für eine
Versorgungssicherheit mit Blut und Blutprodukten sowie den dafür benötigten
Verbrauchsmaterialien werden im Austausch mit relevanten Akteuren erarbeitet.
Weitere Maßnahmen für die Sicherstellung der Versorgung mit Blut und
Blutprodukten werden im Rahmen der nationalen Umsetzung der SoHO-
Verordnung ergriffen. Dies schließt das Erstellen von nationalen Notfallplänen für die
Sicherstellung der Versorgung mit kritischen SoHO ein.
11. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um die
europäische Eigenversorgung mit Blutplasma und daraus hergestellten
Arzneimitteln zu stärken und die strategische Abhängigkeit von
Importen aus Drittstaaten zu reduzieren?
Die Bundesregierung legt den Schwerpunkt derzeit auf das Monitoring der
Versorgungslage auf Grundlage der Berichterstattung von Spendeeinrichtungen,
pharmazeutischen Unternehmen und Einrichtungen der Krankenversorgung
und der Meldung von Lieferengpässen, auf die Zusammenarbeit mit dem
Arbeitskreis Blut als Expertengremium sowie auf die Stärkung der Spenderbasis
durch öffentlichkeitswirksame Kampagnen.
12. Welche Forschungs-, Innovations- oder Fördervorhaben unterstützt die
Bundesregierung zur langfristigen Sicherung der Versorgung mit
Blutplasma und Plasmaderivaten sowie zur Verbesserung der Resilienz
entsprechender Liefer- und Versorgungsketten?
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert ein
Forschungsprojekt für ein „Krisenresilientes Organisations- und
Versorgungssystem für Blutprodukte – KRIOS“. Das Projekt hat das Ziel, die Resilienz des
Blutspendesystems in Deutschland zu stärken. Insbesondere sollen
Koordinationsinstrumente für die Akteure des Blutversorgungssystems erarbeitet werden,
um auf unerwartet hohe Bedarfe von Blutprodukten (einschließlich
Blutplasma), zum Beispiel in Katastrophenlagen, reagieren zu können. Zudem soll ein
Konzept für einen Versorgungsverbund von Blutspendediensten entwickelt
werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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