Protokoll der 1046. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1046. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1046
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1046. Sitzung
Berlin, Freitag, den 5. Juli 2024
I n h a l t :
Dank an die Ministerpräsidentin des Landes
Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer . . . . . . . . . . . . 231
Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 232
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
1. Zweites Gesetz zur Änderung des
Düngegesetzes (Drucksache 290/24, zu
Drucksache 290/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . . 239
Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . . 240
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 241
Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Ernährung
und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . 242
Beschluss: Keine Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 243
2. Gesetz über die Lehrverpflichtung des
hauptberuflichen wissenschaftlichen
Personals an Hochschulen des Bundes und zur
Änderung weiterer dienstrechtlicher
Vorschriften (Drucksache 291/24) . . . . . . . . . . 261
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285*
3. Berufsbildungsvalidierungs- und -
digitalisierungsgesetz (BVaDiG) (Drucksache 292/24,
zu Drucksache 292/24) . . . . . . . . . . . . . . . . 261
Katrin Eder (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 287*
Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär
bei der Bundesministerin für Bildung
und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 288*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG – Annahme
einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
4. Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung
des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(29. BAföGÄndG) (Drucksache 293/24) . . . 261
Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 289*
Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär
bei der Bundesministerin für Bildung
und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 289*
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 290*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
5. Gesetz zur Fortentwicklung des
Völkerstrafrechts (Drucksache 294/24) . . . . . . . . 261
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285*
6. Gesetz zur weiteren Digitalisierung der
Justiz (Drucksache 295/24) . . . . . . . . . . . . 261
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285*
7. Zweites Gesetz zur Reform des
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
(Drucksache 296/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285*
8. Sechstes Gesetz zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes und weiterer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 297/24) . 262
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 291*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262
9. Gesetz zur Modernisierung des Postrechts
(Postrechtsmodernisierungsgesetz –
PostModG) (Drucksache 298/24) . . . . . . . . 262
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 262
Cansel Kiziltepe (Berlin) . . . . . . . . . . 263
Dr. Franziska Brantner, Parl.
Staatssekretärin beim Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . . . . 264
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87f
Absatz 1 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
10. Erstes Gesetz zur Änderung des
Hochbaustatistikgesetzes (Drucksache 299/24) . . 265
Sören Bartol, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen . . . . . . 291*
Beschluss: Anrufung des
Vermittlungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265
Mitteilung: Die Abstimmung über die unter
Ziffer 2 und Ziffer 3 der
Drucksache 299/1/24 empfohlene Entschließung
wird bis zum Abschluss des
Vermittlungsverfahrens zurückgestellt . . . . . . . . . . . . 265
11. Gesetz zu dem Übereinkommen vom
12. März 2019 zur Gründung des „Square
Kilometre Array“-Observatoriums
(Drucksache 300/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3, Artikel 106 Absatz 3 Satz 1 GG 285*
12. Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Juli 2023
zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der
Französischen Republik über die
grenzüberschreitende Berufsausbildung
(Drucksache 301/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 285*
13. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Transplantationsgesetzes und Einführung
der Widerspruchslösung – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg,
Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-
Holstein und Hamburg, Thüringen –
(Drucksache 278/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 266
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 292*, 293*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-
Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates
gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 266
14. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung
des strafrechtlichen Schutzes von Amts-
und Mandatsträgerinnen und -trägern –
Antrag der Länder Sachsen und Nordrhein-
Westfalen, Schleswig-Holstein –
(Drucksache 216/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266
Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 267
Jacqueline Bernhardt (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 294*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung – Bestellung von
Staatsministerin Katja Meier (Sachsen) zur
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268
15. Entwurf eines Gesetzes zum strafrechtlichen
Schutz von Persönlichkeitsrechten vor
Deepfakes – Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 222/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 268
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR – Annahme einer Entschließung . 268
16. Entschließung des Bundesrates zur
Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes bei
Fehlgeburten – Antrag der Länder Saarland
und Hamburg, Niedersachsen –
(Drucksache 289/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269
Dr. Magnus Jung (Saarland) . . . . . . . 269
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 270
17. Entschließung des Bundesrates: Netto-Null-
Technologien strategisch stärken –
Wertschöpfung durch klimaneutrale
Technologien in Deutschland mit „Net Zero Valleys“
sichern und zusätzlich schaffen – Antrag der
Länder Sachsen und Brandenburg,
Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 284/24) . . . 270
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 270
18. Entschließung des Bundesrates „Erstellung
der Rechtsverordnung zur Fortschreibung
des Wohngeldes“ – Antrag der Freien und
Hansestadt Hamburg – (Drucksache 274/24) 270
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 270
19. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Produktsicherheitsgesetzes und weiterer
produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 231/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 270
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270
20. Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des
Rentenniveaus und zum Aufbau eines
Generationenkapitals für die gesetzliche
Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs-
und Generationenkapitalgesetz) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 264/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 232
Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Hessen) . . 234
Heike Werner (Thüringen) . . . . . . . . . 235
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit
und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . 237
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239
21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-
Handels-Verbotsgesetzes (Drucksache 256/24) 271
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 271
Werner Schwarz (Schleswig-Holstein) . 272
Petra Olschowski (Baden-Württemberg) 272
Miriam Staudte (Niedersachsen) . . . . . 273
Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Ernährung
und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . 274
Katrin Eder (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 297*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
22. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
und zum Bürokratieabbau im Strom- und
Energiesteuerrecht (Drucksache 232/24) . . 276
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
23. Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der
Freizone Cuxhaven und zur Änderung
weiterer zollrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 233/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286*
24. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Gesundheitsversorgung in der Kommune
(Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz –
GVSG) (Drucksache 234/24, zu
Drucksache 234/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277
Petra Olschowski (Baden-Württemberg) 298*
Cansel Kiziltepe (Berlin) . . . . . . . . . 299*
Ursula Nonnemacher (Brandenburg) . . 300*
Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 301*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277
25. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur
Reform der Vergütungsstrukturen
(Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz –
KHVVG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 235/24) . . . . . . . . 243
Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 243
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 244
Heike Werner (Thüringen) . . . . . . . . 245
Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 247
Ursula Nonnemacher (Brandenburg) . . 248
Prof. Dr. Kerstin von der Decken
(Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . . . . . 249
Dr. Magnus Jung (Saarland) . . . . . . . 250
Diana Stolz (Hessen) . . . . . . . . . . . 251
Prof. Dr. Karl Lauterbach,
Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . 251
Karin Prien (Schleswig-Holstein) . . . . 285*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254
26. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung
des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG)
(Drucksache 236/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286*
27. Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten IT-
Änderungsstaatsvertrag – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 237/24) . 261
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 286*
28. Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur
Förderung des deutschen Films
(Filmförderungsgesetz – FFG) (Drucksache 238/24) . . 277
Timon Gremmels (Hessen) . . . . . . . . 277
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
29. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Kulturgutschutzgesetzes (KGSGÄndG)
(Drucksache 239/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
30. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2017/541 zur
Terrorismusbekämpfung – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 240/24) . . . . . . . . 278
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
31. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung
einer elektronischen Präsenzbeurkundung
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 241/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279
32. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur
Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur
Änderung weiterer soldatenrechtlicher
Vorschriften (3. WehrDiszNOG) (Drucksache 242/24) . 261
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 286*
33. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
und anderer straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften (Drucksache 243/24) . . . . . . . . . . . 261
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286*
34. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über Energiedienstleistungen und
andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung
des Energieeffizienzgesetzes und zur
Änderung des
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 244/24) . . . . . . . . 279
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279
35. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung
der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur
Änderung weiterer rechtlicher
Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie
zur Änderung weiterer energierechtlicher
Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 265/24) . . . . . . . . 279
Prof. Dr. Edgar Franke, Parl.
Staatssekretär beim Bundesminister für
Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279
36. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 266/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279
Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) 303*
Werner Schwarz (Schleswig-Holstein) . 304*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280
37. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Abkommens über die Internationale Bank
für Wiederaufbau und Entwicklung
(Drucksache 249/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 286*
38. a) Entwurf eines Gesetzes zu dem Interims-
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
vom 22. Januar 2009 zwischen Côte
d‘Ivoire einerseits und der Europäischen
Union und ihren Mitgliedstaaten
andererseits (Drucksache 245/24)
b) Entwurf eines Gesetzes zu dem Interims-
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
vom 28. Juli 2016 zwischen Ghana
einerseits und der Europäischen Union und
ihren Mitgliedstaaten andererseits
(Drucksache 246/24)
c) Entwurf eines Gesetzes zu dem
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom
10. Juni 2016 zwischen der Europäischen
Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und den SADC-WPA-Staaten andererseits
(Drucksache 247/24)
d) Entwurf eines Gesetzes zu dem
Übergangsabkommen für ein
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 22. Januar
2009 zwischen der Europäischen Union
und ihren Mitgliedstaaten einerseits und
der Vertragspartei Zentralafrika
andererseits (Drucksache 248/24) . . . . . . . . . . . 261
Beschluss zu a) bis d): Keine Einwendungen
gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 286*
39. Rechnung des Bundesrechnungshofes für
das Haushaltsjahr 2023 – Einzelplan 20 –
(Drucksache 260/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß
§ 101 BHO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286*
40. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Programms für die europäische
Verteidigungsindustrie und eines Rahmens
für Maßnahmen zur Gewährleistung der
zeitnahen Verfügbarkeit und Lieferung von
Verteidigungsgütern (EDIP)
COM(2024) 150 final; Ratsdok. 7340/24
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 165/24, zu Drucksache 165/24) 280
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 280
41. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat und
den Rat über Reformen und Überprüfungen
von Politikbereichen im Vorfeld der
Erweiterung
COM(2024) 146 final; Ratsdok. 6679/24
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 283/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 280
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 305*
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 305*
Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 306*
Dr. Tamara Zieschang (Sachsen-Anhalt) 307*
Werner Schwarz (Schleswig-Holstein) . 308*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 280
42. Verordnung zu der Vereinbarung zwischen
der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der
Vereinten Nationen über die Errichtung eines
durch das Umweltprogramm der Vereinten
Nationen gestellten Sekretariats für die
Zwischenstaatliche Plattform Wissenschaft-
Politik für Biodiversität und
Ökosystemdienstleistungen (IPBES) in Bonn
(IPBES-Sekretariat) (Drucksache 224/24) . 261
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286*
43. Verordnung zur Festlegung und Anpassung
der Bundesbeteiligung an den Leistungen für
Unterkunft und Heizung für das Jahr 2024
(Bundesbeteiligungs-
Festlegungsverordnung 2024 – BBFestV 2024)
(Drucksache 219/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286*
44. Verordnung zur Änderung des
Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der
Internationalen Organisation für Rebe und
Wein (Drucksache 250/24) . . . . . . . . . . . . 261
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286*
45. Fünfte Verordnung zur Änderung der CRS-
Ausdehnungsverordnung
(Drucksache 220/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286*
46. Verordnung zur Neufassung der
Medizinprodukte-Betreiberverordnung und zur
Änderung der Medizinprodukte-
Abgabeverordnung (Drucksache 251/24) . . . . . . . . . . . . . 281
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 281
47. Verordnung zum Modellvorhaben zur
umfassenden Diagnostik und Therapiefindung
mittels Genomsequenzierung bei seltenen und
bei onkologischen Erkrankungen
(Genomdatenverordnung – GenDV)
(Drucksache 257/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286*
48. Verordnung zur Änderung der Ersten
Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
und der
Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung (Drucksache 221/24) . . . . . . . . 261
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286*
49. Verordnung zur Bestimmung der öffentlichen
Stelle für die Errichtung und den Betrieb des
Datenschutzcockpits (Datenschutzcockpit-
Zuständigkeitsverordnung – DSCZustV)
(Drucksache 252/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286*
50. Sechsundfünfzigste Verordnung zur
Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften – Geschäftsordnungsantrag des
Landes Niedersachsen – (Drucksache 518/23) 281
Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 308*
Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) 309*
Dr. Tamara Zieschang (Sachsen-Anhalt) 310*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281
51. Verordnung zur Einführung automatisierter
Verwaltungsakte im Anwendungsbereich
der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
der Kommission vom 24. Mai 2019 über die
Vorschriften und Verfahren für den Betrieb
unbemannter Luftfahrzeuge
(Drucksache 225/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286*
52. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Durchführung des Titels XI –
Gewerbezentralregister – der Gewerbeordnung (GZRVwV)
(Drucksache 254/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286*
53. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Durchführung des
Bundeszentralregistergesetzes (BZRGVwV) (Drucksache 255/24) 261
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286*
54. Allgemeine Verwaltungsvorschrift für
Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter
Verwendung organischer Lösungsmittel und der
Konservierung von Holz und
Holzerzeugnissen mit Chemikalien
(Oberflächenbehandlungs-VwV) (Drucksache 215/24) . . . . . . . 261
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286*
55. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 311/24) . . . . . . . . . . . . . 261
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 287*
56. Zweites Gesetz zur Änderung des
Betriebsverfassungsgesetzes (Drucksache 317/24) . . 265
Cansel Kiziltepe (Berlin) . . . . . . . . . . 265
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266
57. Entschließung des Bundesrates zur
Beschleunigung der Verfahren zur Anerkennung von
Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer
Ausbildung – Antrag aller Länder gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 319/24) 270
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 295*
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 296*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 270
58. Entschließung des Bundesrates:
Einbürgerung muss der Schlussstein einer gelungenen
Integration bleiben – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 315/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
59. Entschließung des Bundesrates zur Reform
des Konzepts des subsidiären Schutzes –
Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 316/24) . . . 282
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
60. Benennung eines Mitglieds für den
Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4
Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Berlin
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 313/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 313/24 . . . . . . . . . . . . . . . . 287*
61. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des
Werbens für terroristische Vereinigungen –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Landes Baden-Württemberg gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 320/24) . . . . . 268
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 294*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269
62. Entschließung des Bundesrates zur
Fortsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024
– Antrag der Länder Saarland, Baden-
Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-
Holstein, Thüringen und Bayern, Brandenburg,
Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 322/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 254
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . 254
Christine Streichert-Clivot (Saarland) . 255
Karin Prien (Schleswig-Holstein) . . . . 256
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257
Armin Schwarz (Hessen) . . . . . . . . . 258
Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär
bei der Bundesministerin für Bildung
und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 259
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260
Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 285*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 261
63. Gesetz zur Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des
Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-
Änderungsgesetz 2024) (Drucksache 326/24) . . . . . . . 282
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 311*
Michael Stübgen (Brandenburg) . . . . . 311*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106
Absatz 3 Satz 3, Artikel 107 Absatz 2
Satz 1 GG – Annahme einer Entschließung 282
64. Gesetz zur Änderung des
Bundesbedarfsplangesetzes (Drucksache 327/24) . . . . . . . 266
Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 292*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
65. Entschließung des Bundesrates: Aussetzung
des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
bis zur Umsetzung der EU-
Lieferkettenrichtlinie – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 323/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
66. Entschließung des Bundesrates
„Entlastungspaket für die Landwirtschaft“ –
Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 328/24) . . . . . 282
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 283
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsidentin M a n u e l a S c h w e s i g ,
Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-
Vorpommern
Vizepräsidentin A n k e R e h l i n g e r ,
Ministerpräsidentin des Saarlandes – zeitweise –
Amtierender Präsident M a n f r e d P e n t z ,
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Internationales und Entbürokratisierung und
Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund
– zeitweise –
Amtierende Präsidentin W i e b k e O s i g u s ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund
– zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
Thorsten Bischoff (Saarland)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Petra Olschowski, Ministerin für Wissenschaft,
Forschung und Kunst
Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit
und Integration
Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen
Raum und Verbraucherschutz
B a y e r n :
Dr. Markus Söder, Ministerpräsident
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Judith Gerlach, Staatsministerin für Gesundheit,
Pflege und Prävention
B e r l i n :
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales,
Gleichstellung, Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Michael Stübgen, Minister des Innern und für
Kommunales
Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Carsten Brosda, Senator, Präses der Behörde für
Kultur und Medien
Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für
Justiz und Verbraucherschutz
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Minister der Finanzen
Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur
Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport,
Gesundheit und Pflege
Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und
Chancen
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz,
Gleichstellung und Verbraucherschutz
Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und
Digitalisierung
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen
beim Bund
Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und
Klimaschutz
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Gleichstellung
Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz
und Verkehr
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie und Mobilität
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
Dr. Magnus Jung, Minister für Arbeit, Soziales,
Frauen und Gesundheit
Christine Streichert-Clivot, Ministerin für Bildung
und Kultur
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für
Demokratie, Europa und Gleichstellung
Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft,
Kultur und Tourismus
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung
Dr. Tamara Zieschang, Ministerin für Inneres und
Sport
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Monika Heinold, Finanzministerin
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für
Justiz und Gesundheit
Karin Prien, Ministerin für Allgemeine und
Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft,
ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Georg Maier, Minister für Inneres und Kommunales
Heike Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie
Doreen Denstädt, Ministerin für Migration, Justiz
und Verbraucherschutz
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und
Soziales
Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für
Gesundheit
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Dr. Franziska Brantner, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz
Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Gesundheit
Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr
Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Bildung und Forschung
Sören Bartol, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen
1046. Sitzung
Berlin, den 5. Juli 2024
Beginn: 09.32 Uhr
Präsidentin Manuela Schwesig: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1046. Sitzung des Bundesrates.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, wende ich
mich an die Ministerpräsidentin des Landes
Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, die heute zum letzten Mal als
Mitglied des Bundesrates im Plenum anwesend ist.
Liebe Malu, seit über 22 Jahren gehörst du dem
Bundesrat für Rheinland-Pfalz an: zunächst elf Jahre als
Staatsministerin für Arbeit und Soziales und ab 2013
weitere elf Jahre als rheinland-pfälzische
Ministerpräsidentin. In diesen 22 Jahren hast du an weit über 90
Plenarsitzungen teilgenommen, in denen du mehr als 60 Mal
das Wort ergriffen hast.
In der Zeit vom 1. November 2016 bis zum 31.
Oktober 2017 warst du Präsidentin des Bundesrates. Unter
dem Motto „Nur gemeinsam sind wir stark, nur
gemeinsam sind wir Deutschland“ hast du als zweite Frau nach
Hannelore Kraft die Geschäfte des Bundesrates geführt.
Das Thema „Gleichstellung von Männern und Frauen“
hat uns beide immer eng verbunden. Die Tatsache, dass
wir jetzt erst bei der dritten Bundesratspräsidentin
angekommen sind, zeigt, dass wir trotz aller Erfolge noch eine
ganze Menge zu tun haben.
Unsere Stärke hast du immer in unserer Vielfalt und
unserer föderalen Verfassung gesehen. Mit dem
Grundgesetz gelingt es seit nunmehr 75 Jahren, dass
Deutschland sich aktuellen Herausforderungen erfolgreich stellt
und damit zeitgemäß bleibt. Die föderale Struktur hast du
in deiner Antrittsrede im Jahr 2016 als einen Motor für
Entwicklung bezeichnet, denn sie biete die Chance, alle
mitzunehmen.
Die Leute mitzunehmen und ihnen auf Augenhöhe zu
begegnen, hatte für dich immer hohe Priorität. Gerade
deshalb warst du stets eine große Verfechterin des
Föderalismus. Dieser mache es – wie du es ausgedrückt hast –
möglich, bürgernahe Entscheidungen zu treffen, weil
man in den Ländern einfach näher dran sei und die
regionalen Besonderheiten kenne. Sich für soziale
Gerechtigkeit einzusetzen, lag dir immer besonders am Herzen.
Passend hierzu wirst du heute in unserem Plenum eine
Rede zum Rentenpaket halten.
Großes Engagement hast du auch als langjähriges
Mitglied des Vermittlungsausschusses gezeigt, wo du
dich als geschickte Verhandlerin dafür eingesetzt hast,
die unterschiedlichen Interessen zu einen und
konstruktive Lösungen zu finden.
Als Bundesratspräsidentin ist es dir zudem immer ein
besonderes Anliegen gewesen, für Europa zu werben und
deutlich zu machen, welche Vorteile die europäische
Vielfalt bietet. Anlässlich des 60. Jahrestages der
Unterzeichnung der Römischen Verträge, den du im Kreis der
europäischen Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten
in Rom feierlich begehen durftest, nanntest du die
Europäische Union eine Erfolgsgeschichte; sie sei das Beste,
was unserem Kontinent passieren konnte. Vor dem
Hintergrund der Entscheidung des Vereinigten Königreichs,
die EU zu verlassen, und des Erstarkens europakritischer
und nationalistischer Kräfte in immer mehr
Mitgliedstaaten, hast du an die Anwesenden appelliert, für unser
Europa einzutreten, es gemeinsam besser zu machen. Diese
Worte haben auch sieben Jahre später mit einem blutigen
Angriffskrieg vonseiten Russlands auf unserem
Kontinent und populistischen Parteien, die hohe
Zustimmungswerte bei Wahlen erreichen, nicht an Aktualität
verloren.
Liebe Malu, mit deiner herzlichen und offenen Art
hast du die Arbeit im Bundesrat über mehr als zwei
Jahrzehnte nachhaltig geprägt und bereichert. Ich bin
dankbar, dass ich 15 Jahre davon miterleben durfte, und danke
dir auch persönlich für die gute Zusammenarbeit. Von
Tag eins an haben mich deine Empathie und gleichzeitige
Stärke und Durchsetzungsfähigkeit immer sehr
beeindruckt, und ich bin sicher, dass ich hier im Namen aller
Mitglieder spreche.
Für mich – liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmen
Sie es mir nicht übel! – geht meine
Lieblingsministerpräsidentin, und ich bin dankbar, dass die Freundin Malu
Dreyer bleibt. Deine ansteckende Fröhlichkeit wird uns
im Bundesrat sehr fehlen. Ich möchte dir an dieser Stelle
im Namen des gesamten Hauses für die ausgezeichnete
langjährige Zusammenarbeit sowie dein
außerordentliches Engagement ganz herzlich danken und dir und
deiner Familie für die Zukunft alles Gute wünschen, vor
allem Gesundheit und viele schöne Momente. Hoffentlich
werden sich unsere Wege weiter kreuzen. Danke, Malu
Dreyer!
(Lebhafter Beifall – Bundesratspräsidentin
Manuela Schwesig überreicht Ministerpräsidentin
Malu Dreyer einen Blumenstrauß – Kurzer
Fototermin im Halbrund)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme nun zur
Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit
66 Punkten vor.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die
Punkte 20, 1, 25 und 62 – in dieser Reihenfolge – erörtert.
Nach TOP 10 werden der Punkt 56 sowie die Debatte zu
Punkt 64 aufgerufen. Nach TOP 15 wird der Punkt 61
behandelt. Nach TOP 18 wird der Punkt 57 beraten. Die
Abstimmung zu TOP 64 erfolgt nach Eingang und
Verteilung gemäß seiner TOP-Nummer am Schluss der Sitzung.
Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich
noch die Gelegenheit nutzen, unserem Kollegen, Herrn
Minister Dr. Philippi aus Niedersachsen, im Namen des
Hauses zu seinem gestrigen Geburtstag zu gratulieren. –
Herzlichen Glückwunsch!
(Beifall)
Geburtstag reicht nicht für Blumen. Dafür muss man
schon 22 Jahre hier sein.
(Heiterkeit)
Bevor wir in die Debatte einsteigen, möchte ich mich,
weil wir die letzte Sitzung vor der Sommerpause haben –
wobei jeder hier weiß, dass es nicht wirklich eine
Sommerpause gibt –, ganz herzlich für die Zusammenarbeit
bedanken und Ihnen allen erholsame Ferien wünschen.
Jetzt legen wir aber los und steigen in die
Tagesordnung ein.
Ich rufe Punkt 20 auf:
TOP 20
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des
Rentenniveaus und zum Aufbau eines
Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung
(Rentenniveaustabilisierungs- und
Generationenkapitalgesetz) (Drucksache 264/24)
Mir liegen Wortmeldungen vor. Zunächst hat das
Wort: Frau Ministerpräsidentin Dreyer aus Rheinland-
Pfalz.
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Frau Präsidentin!
Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Ich möchte mich,
bevor ich zur Rente komme, erst einmal ganz herzlich bei
Ihnen allen bedanken, zunächst einmal für die gute
Zusammenarbeit über all die Jahre hinweg. Man sagt oft:
Man wird schnell alt in der Politik. 22 Jahre sind
eigentlich sehr schnell vergangen. In dieser Zeit hat sich aber
sehr viel bewegt und getan. Eines war für mich immer
wichtig – Manuela Schwesig hat es gesagt –: die
Zusammenarbeit hier im Bundesrat; seit elf Jahren als
Ministerpräsidentin. Persönlich bin und bleibe ich davon
überzeugt, dass die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes
eine sehr kluge Organisationsform für unser Land
gefunden haben. Der Föderalismus hat eine besondere
Bedeutung. Und hier gelingt es uns immer wieder, auch
regionale Interessen, die Interessen unterschiedlichster
Bundesländer in Deutschland insgesamt in Einklang zu
bringen. Das ist die wichtige Aufgabe, auch für die Zukunft.
Wir sind nun mal sehr unterschiedlich in den
unterschiedlichen Bundesländern mit unterschiedlichen
Bedürfnissen. Umso wichtiger ist die Funktion des Bundesrates.
Vielen Dank für diese vielen guten Jahre! Sie waren
nicht immer leicht, aber in der Regel haben wir sehr gut
zusammengefunden. Der Bundesrat hat immer wieder
deutlich gemacht: Man kann auch schwierige Krisen
miteinander stark bewältigen. Wenn ich an die ersten Jahre
denke, in denen ich wirklich sehr häufig im
Vermittlungsausschuss war, will ich sagen: Auch dort gab es
Tage und Nächte mit am Ende sehr guten Kompromissen.
Das soll auch in Zukunft so bleiben – die Nächte
vielleicht nicht, aber die Tage schon.
Wenn ich mir am Ende etwas wünschen dürfte, sind
das vielleicht zwei Dinge. Die Zeiten sind wirklich
extrem herausfordernd, und unsere Demokratie wird
angegriffen wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr.
Deshalb ist es umso wichtiger, gerade in einem Bundesrat, in
dem inzwischen die Vertreter der unterschiedlichsten
Koalitionen zusammenkommen, dass es uns auch in
Zukunft gelingt, in der Sache für die Menschen in
Deutschland zu guten Kompromissen zu kommen. Parteipolitik
hintanzustellen, das ist die Stärke des Bundesrates, weil
wir nicht unsere Parteien vertreten, sondern unsere
Bundesländer. Das gibt uns die Chance, hier in diesem
Gremium immer wieder darauf zu schauen: Was braucht
unser Land? Wie kommen wir gemeinsam zu
Kompromissen? Ich wünsche mir, dass diese Kultur erhalten
bleibt. Manche beklagen, man könne hier nicht
debattieren und keiner klatsche. Das ist auch manchmal ein
bisschen langweilig. Die Wahrheit dahinter ist aber, dass wir
hier nicht als Parteipolitiker und Parteipolitikerinnen
stehen, sondern tatsächlich als Interessenvertreter unserer
Bundesländer und damit als wichtige Teile der
Bundesrepublik Deutschland. Das sollten wir auch in Zukunft so
betreiben. Das wünsche ich mir auf jeden Fall für Sie: die
Menschen im Blick zu haben und den guten
Kompromiss. Er ist die Königsdisziplin der Demokratie. Er ist
gerade nicht beliebt. Menschen haben jetzt mehr die
Neigung zu Schwarz und Weiß. Die Wahrheit liegt aber
darin, dass wir die Interessen nur zusammenbringen, wenn
wir kompromissfähig sind.
Mein zweiter und letzter Wunsch ist, dass die
demokratischen Kräfte zusammenhalten. Tatsächlich glaube
ich, dass das noch nicht gut genug gelingt. Deutschland
steht vor einer extremen Herausforderung mit dem
starken Rechtsextremismus in ganz vielen Bereichen aller
unserer Bundesländer. Wir werden diese
Herausforderung im Sinne der Demokratie nur meistern, wenn die
demokratischen Parteien stärker zusammenhalten. Da
reicht es am Ende nicht, dass gut regiert wird. Es muss
auch dazukommen, dass Opposition nicht nur Opposition
ist, sondern dass man schaut: Wie kann man
demokratisch zusammenarbeiten, um dieser schlimmen Situation
ein Ende zu bereiten? Gemeinsam zu Lösungen zu
kommen, das bleibt die größte Herausforderung für die
Zukunft: dass wir uns nicht gegenseitig bekämpfen in den
Dingen, sondern als demokratische Parteien Wege
finden, wie wir dieses Land voranbringen.
Großes Dankeschön an Sie noch einmal!
Es ist ein bisschen lustig, dass ich am heutigen Tag,
kurz bevor ich in den Ruhestand trete, noch einmal zur
Rente rede.
(Heiterkeit)
Das hat aber etwas damit zu tun, dass ich als
Sozialpolitikerin gestartet bin, viel mit Rente zu tun hatte und
auch als Ministerpräsidentin immer fest davon überzeugt
war, dass soziale Themen der Kitt unserer Gesellschaft
sind und von allergrößter Relevanz, damit sich unser
Land gut fortentwickeln kann. Die Rente ist dabei einer
der wesentlichsten Bausteine, schlicht und ergreifend,
weil Menschen, die ihr Leben lang arbeiten, den Respekt
verdient haben, sich darauf verlassen zu können, dass sie
am Ende eine auskömmliche Rente haben. Dazu gehört
auch, dass wir der jungen Generation deutlich machen,
dass es sich lohnt, in dieses sehr stark beachtete und
immer noch voll akzeptierte bestehende System der
Umlageversicherung einzuzahlen, und dass man sich, wenn
man als junger Mensch einzahlt, darauf verlassen kann,
dass am Ende des Arbeitslebens tatsächlich auch eine
auskömmliche Rente steht.
Ich bin sehr glücklich, dass wir heute über diesen
Entwurf der Bundesregierung sprechen können und dass
die 48 Prozent als Rentenniveau abgesichert werden
sollen. Man sollte keinem da draußen glauben, der so tut, als
wäre das wahnsinnig viel Geld und dazu noch unverdient.
Es ist nicht viel Geld, es sind 48 Prozent, die wir
absichern, und zwar auf Dauer absichern wollen und müssen.
Das ist das Mindeste, was Menschen verdient haben, die
ihr Leben lang hart gearbeitet und eingezahlt haben. Was
wir den Menschen sagen dürfen und sollten, ist, dass sie
die Sicherheit haben, nach der sich im Moment alle
sehnen, dass sie sich auf das Rentensystem verlassen
können. Wir sollten immer im Kopf haben: Die gesetzliche
Rente ist immer noch für ganz viele Menschen die
Haupteinkommensquelle. Es ist also nicht so, dass die
allermeisten Menschen daneben noch ein Häuschen haben,
dann noch eine Betriebsrente und noch irgendetwas
anderes. Vielmehr ist bei ganz vielen die gesetzliche Rente die
Haupteinnahmequelle. Dieses Versprechen der Sicherheit
ist deshalb von ganz besonderer Relevanz. Es ist ein
Versprechen an die Rentner und Rentnerinnen, es ist aber
auch ein Versprechen an diejenigen, die jetzt im
Erwerbsleben stehen.
Jüngste Studien machen deutlich, dass junge
Menschen heute Angst vor Altersarmut haben. Ich kann mich
nicht daran erinnern, dass ich damals, als ich jung war,
Angst vor oder auch nur einen Gedanken an das Thema
Altersarmut gehabt hätte – ein Thema, das junge
Menschen heute umtreibt. Auch sie haben das Versprechen
verdient, dass sie auf die Rente vertrauen können und,
wenn sie einzahlen, keine Angst zu haben brauchen vor
dem Alter, weil schlicht und ergreifend die Garantie
ausgesprochen wird, dass sich das Rentenniveau
entsprechend weiterentwickelt. Die Stabilisierung des
Rentenniveaus bleibt für mich also ein elementar wichtiger Punkt,
und ich bin sehr froh, dass der Gesetzentwurf jetzt zügig
im Deutschen Bundestag beraten wird und am Ende die
Sicherheit in Deutschland besteht, dass das Rentenniveau
dauerhaft gesichert ist.
Ich sage noch ein Wort zum Renteneintrittsalter – auch
das ein Dauerthema, seit ich denken kann. Wir sind
inzwischen bei 67 Jahren angelangt. Das ist für viele eine
große Herausforderung, und ich bin an dieser Stelle ganz
klar: Jeder, der darüber hinaus gerne arbeiten möchte –
immer gerne! Vielleicht finden wir weitere Wege, es
ihnen noch einfacher zu machen, dass es sich für sie auch
lohnt. Da ist schon vieles passiert, aber es ist immer noch
Luft nach oben.
Es kann aber nicht sein, dass das Renteneintrittsalter
tatsächlich gesetzlich erhöht wird. Wir müssen zum
Beispiel denjenigen, denen wir in Zeiten der Pandemie zu
Recht viel Applaus gespendet haben, die sich einsetzen in
Krankenhäusern, in Altenheimen, die Schichtarbeit
machen, die Zusage machen: Das Rentenalter wird nicht
weiter erhöht. Vielmehr können sie sich darauf verlassen,
dass nach 67 Jahren dann auch Schicht ist. Alles andere
ist und wäre eine ungerechte Rentenkürzung. Das
Renteneintrittsalter zu erhöhen, bedeutet weniger Rente, wenn
man nach 67 Jahren sagt: Ich kann aber nicht mehr. – Das
kann nicht unser Interesse sein.
Last, but not least: Dieses Rentenpaket sieht etwas
Neues vor, das Generationenkapital. Ich finde es wichtig,
dass wir uns immer wieder den Kopf darüber zerbrechen:
Wie können wir die Rente dauerhaft stabilisieren?
Deshalb kann dies eine Möglichkeit sein, und ich hoffe, dass
es am Ende genau so funktioniert, dass man
perspektivisch die Beiträge stabilisiert. Denn auch das ist ein Teil
der Wahrheit: Die Beiträge dürfen nicht ins
Unermessliche steigen, damit das alles eben für die erwerbstätige
Bevölkerung stemmbar ist. Deshalb freue ich mich
darüber, dass in diesem Rentenpaket jetzt auch diese beiden
Dinge vorgesehen sind.
Mein letzter Punkt: Das Rentenpaket II ist ein total
wichtiger Schritt, ich bin aber froh, dass man sich jetzt –
Hubertus Heil – auch mit dem Thema Betriebsrente
beschäftigt: Wie kann es weitergehen mit der betrieblichen
Altersvorsorge? Und in den Bundesratsausschüssen wird
zu Recht auch sehr viel über die Frage einer besseren
Absicherung von Soloselbstständigen diskutiert. Das ist
ein Thema, das uns gerade im Zusammenhang mit der
Pandemie immer wieder verfolgt hat. Das sollten wir
nicht aus den Augen lassen.
Als ich begonnen habe als Sozialministerin und über
Rente diskutiert habe, hat es damals schon – dazu könnte
ich noch die Experten nennen; die sind heute noch
unterwegs – viele schwarzmalerische Zahlen gegeben, wie
schnell es bergab gehen wird mit unserer Rente. So gut
wie nichts davon ist eingetreten. Deshalb appelliere ich
an dieser Stelle noch einmal: Geben wir den Bürgern und
Bürgerinnen einfach Sicherheit und Ruhe bei diesem
Thema! Sorgen wir dafür, dass Tarifverträge weiter
wachsen, dass sozialversicherungspflichtige Arbeit weiter
wächst! Wir sind sehr gut aufgestellt in Deutschland, was
das betrifft. Es ist die beste Garantie für eine gute Rente,
auch in der Zukunft, wenn die Menschen gute Arbeit
haben und die allermeisten diese gute Arbeit vollbringen
können.
Ich bedanke mich zum Abschluss nochmals ganz
herzlich. Einmal Sozialpolitikerin, immer Sozialpolitikerin!
Das wünsche ich mir aber ganz generell: wirtschaftlicher
Fortschritt, hohe Beschäftigung. Das alles ist wichtig für
unser Bundesland, aber dann auch, die Seite zu sehen,
dass Menschen im Alter zufrieden leben können. Das
halte ich für relevant, damit man tatsächlich Frieden hat
innerhalb der Gesellschaft.
Noch einmal ein großes Dankeschön! Ich wünsche
Ihnen Kraft und Zuversicht. Wir an der Spitze der
Länder – ich bald nicht mehr, aber Sie – sind diejenigen, die
die Aufgabe haben, den Menschen Zuversicht zu geben
und Zukunftsmut. Sie haben es verdient, dass wir ihnen
vorbildlich aufzeigen, dass man mit Mut und Zuversicht
in dieser Gesellschaft leben kann. So viele Dinge
gelingen. Reden wir über das Gelingen! Der Bevölkerung tut
es gut. – Vielen Dank!
(Beifall)
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Ministerpräsidentin Dreyer! – Das Wort hat Herr
Staatsminister Professor Dr. Lorz aus Hessen.
Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Hessen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Frau Ministerpräsidentin Dreyer hat gerade schon die
Bedeutung des Themas Altersvorsorge unterstrichen. Ich
möchte es so formulieren: Es geht darum, dass wir die
Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch die künftigen
Generationen von Rentnerinnen und Rentnern eine
Altersversorgung erhalten, die ihnen den erarbeiteten
Lebensstandard sichert und ihre Lebensleistung wertschätzt.
Diese Aufgabe stellt uns angesichts der demografischen
Entwicklung vor enorme Herausforderungen und verlangt
nach einem Gesamtkonzept, das alle drei Säulen der
Altersvorsorge umfasst. Deswegen kann der
Gesetzentwurf, über den wir heute beraten, nur ein erster Schritt
sein, denn er betrifft nur die erste Säule der
Altersversorgung.
Einerseits möchte die Bundesregierung in der
gesetzlichen Rentenversicherung eine Haltelinie für das
Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent dauerhaft
festschreiben, andererseits zur teilweisen Kapitaldeckung der
gesetzlichen Rentenversicherung eine Stiftung mit der
Bezeichnung „Generationenkapital“ schaffen – auch darauf
ist Frau Ministerpräsidentin Dreyer schon eingegangen.
Meine Damen und Herren, wir wollen uns
klarmachen, was das bedeutet: Es bedeutet, dass ein Teil der
gesetzlichen Renten zukünftig aus kapitalgedeckten
Investments finanziert werden soll. Ob für diesen Zweck ein
kreditfinanziertes Aktieninvestment, in Form des
Generationenkapitals also ein Kauf auf Pump, die Lösung der
Wahl ist, will ich dabei einmal dahingestellt sein lassen.
Es ist in jedem Falle richtig, bei der Altersvorsorge auf
die Ertragsmöglichkeiten des Produktivvermögens zu
setzen. Daher sollten wir aber diese fundamentale
Änderung der ersten Säule zumindest dazu nutzen, auch die
dritte Säule der Altersversorgung, die ja schon seit jeher
über Kapitaldeckung funktioniert, zeitnah
weiterzuentwickeln und zu stärken.
Meine Damen und Herren, Hessen setzt sich bereits
seit langer Zeit für eine Stärkung der privaten
kapitalgedeckten Altersvorsorge ein. Daher ist dieses wichtige
Thema auch im hessischen Koalitionsvertrag verankert.
Und deshalb möchte ich heute besonders für Ihre
Unterstützung von Ziffer 14 der Empfehlungsdrucksache
werben. Es ist mir besonders wichtig, die Bundesregierung
nochmals daran zu erinnern, zeitnah einen Gesetzentwurf
zur Stärkung der privaten kapitalgedeckten
Altersvorsorge vorzulegen. Es gilt nämlich, das Folgende auf den
Weg zu bringen: erstens die Produktvorgaben zu ändern,
um einen höheren Aktienanteil und so höhere Erträge zu
ermöglichen; zweitens ein Standardprodukt zu schaffen,
das Sparer bei verschiedenen Anbietern abschließen
können, sodass eine Vergleichbarkeit insbesondere
hinsichtlich der Kosten ermöglicht wird; drittens die staatliche
Förderung zu vereinfachen; und viertens einen leichteren
Zugang zum Produkt zu schaffen.
Bereits im Jahr 2021 hatten wir gemeinsam im
Bundesrat auf diese Eckpunkte in der privaten Altersvorsorge
hingewiesen und dazu aufgefordert, noch in der
mittlerweile abgelaufenen Legislaturperiode einen
Gesetzentwurf vorzulegen. Auch der Koalitionsvertrag der
Ampelparteien sieht ausdrücklich vor, das bisherige System der
privaten Altersvorsorge grundlegend zu reformieren.
Selbst die zwischenzeitlich eingesetzte „Fokusgruppe
private Altersvorsorge“ hat bereits vor fast einem Jahr ihren
Abschlussbericht vorgelegt, aber passiert ist seitdem
leider nichts, meine Damen und Herren.
Ich möchte daher erneut zu einer solchen
grundlegenden Reform aufrufen, bei der aus meiner Sicht vor allem
folgende Punkte auf die Agenda gehören: Zum einen soll
grundsätzlich jeder bei der ergänzenden kapitalgedeckten
Altersvorsorge mitmachen. Daher sollte jede Bürgerin
und jeder Bürger automatisch teilnehmen, gleichzeitig
aber das Recht haben, sich aktiv dagegen zu entscheiden,
also eine sogenannte Opt-out-Möglichkeit zu nutzen. So,
das ist meine Überzeugung, erreichen wir einen höheren
Verbreitungsgrad der Produkte der privaten
Altersversorgung. Denn, meine Damen und Herren, wir wissen aus
der verhaltensökonomischen Forschung, dass viele
Menschen eher keine aktive Entscheidung treffen möchten
und dem Status quo im Zweifel den Vorzug geben, selbst
wenn die Änderung der Ausgangssituationen potenziell
Vorteile bietet und nur mit geringen Kosten verbunden
ist. Um eine flächendeckende private kapitalgedeckte
Altersversorgung sicherzustellen, ist meines Erachtens
daher eine automatische Teilnahme unter Einräumung
eines Austrittsrechts angezeigt.
Zum Zweiten: Wir brauchen ein neues, einfaches,
kostengünstiges und transparentes Standardprodukt zum
Selbstkostenpreis. Das darf gern ein oder dürfen mehrere
privatwirtschaftlich geführte Fonds unter öffentlicher
Aufsicht sein, die eine Benchmark beziehungsweise
einen Referenzpunkt für die Sparerinnen und Sparer in
der privaten Altersvorsorge setzen. Denn damit können
im Wettbewerb die Kosten für Altersvorsorgeprodukte
gesenkt, Transparenz geschaffen und in der Bevölkerung
verloren gegangenes Vertrauen in
Altersvorsorgeprodukte aufgebaut beziehungsweise zurückgewonnen werden.
Darüber hinaus kann solch ein Standardprodukt zum
Selbstkostenpreis den zahlreichen Berichten der
Vergangenheit über überzogene Kosten der
Altersvorsorgeprodukte entgegenwirken.
Meine Damen und Herren, Hessen hat bereits im Jahr
2018 einen Vorschlag gemacht, wie so etwas konkret
aussehen kann. Mir kommt es dabei aber gar nicht auf die
Urheberschaft an. Wichtig ist es, im Interesse der
Altersvorsorgesparer endlich zu handeln. Lassen Sie uns
gemeinsam die Altersvorsorge in ihrer Gesamtheit
zukunftssicher ausgestalten und damit auch den zukünftigen
Ruheständlerinnen und Ruheständlern eine gute
Perspektive geben! Dazu werbe ich noch einmal um die
Unterstützung der Ausschussempfehlung unter Ziffer 14 und
danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Staatsminister Professor Dr. Lorz! – Um das Wort hat
gebeten: Ministerin Werner aus Thüringen.
Heike Werner (Thüringen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich
hoffe, Sie erlauben mir ganz am Anfang ein persönliches
Wort an die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz,
Frau Malu Dreyer.
Liebe Frau Dreyer, wir haben uns nicht persönlich
kennengelernt, aber ich würde gern herausheben wollen,
dass ich Sie schon beobachtet habe, und ich glaube, dass
Sie für viele Politikerinnen hier im Hause, für viele junge
Frauen und Frauen, die in die Politik gegangen sind, ein
Vorbild gewesen sind, eine Art Role Model. Dafür will
ich mich sehr herzlich bedanken. Sie haben gezeigt, dass
es geht, mutig zu sein, Kraft zu haben, entschlossen zu
sein, und das mit Empathie, wie schon gesagt wurde, mit
Wärme. Dafür sehr großen Dank an der Stelle!
Ich möchte auch zur Rente sprechen. Wo ich jetzt das
Thema „Frauen in der Politik“ angesprochen habe: Wir
müssen natürlich, wenn wir über Rente sprechen, auch
sehen und erwähnen, dass Altersarmut vor allem ein
weibliches Thema ist. Das liegt nicht am mangelnden
Fleiß der Frauen; das wissen Sie alle genauso gut wie ich.
Vielmehr gibt es strukturelle Gründe. Das hängt mit
Lebenswegen zusammen, mit der Bewertung von Arbeit,
aber auch mit anderen Dingen, die sich im Privaten
finden und verändert werden müssen. Strukturelle Probleme
führen im Bereich der Rente dazu, dass wir leider von
einer hohen Altersarmut bei Frauen ausgehen müssen.
Ziel der Reformen muss sein, dass die Altersversorgung
der Bevölkerung so sichergestellt wird, dass tatsächlich
allen Menschen ein gutes Leben und ein angemessener
Lebensstandard im Alter ermöglicht wird. Das ist im
Moment so nicht der Fall. Deswegen gibt es dringenden
Handlungsbedarf.
Schon jetzt muss weit über ein Drittel der
Rentnerinnen und Rentner von einem Gesamtnettoeinkommen von
unter 1 250 Euro leben. Wir wissen um die
Preisentwicklungen von Mieten, Lebensmitteln und Energie. In der
Summe sind diese 1 250 Euro in einem Land mit so viel
Reichtum und so vielen immer reicher werdenden
Superreichen schlicht ein Skandal. Diese Armut betrifft im
Übrigen die Menschen in den ostdeutschen
Bundesländern in besonderem Maße. Das hängt zusammen mit der
Prekarisierung vieler Beschäftigungsverhältnisse durch
die Hartz-IV-Reform, durch Brüche in den
Erwerbsbiografien, was dazu geführt hat, dass die gesetzliche Rente
häufig schlicht nicht ausreicht. Eigenversorgung im Alter
ist dann erschwert oder gar unmöglich.
Das System der Betriebsrenten ist im Osten wesentlich
weniger ausgeprägt als in westdeutschen Bundesländern.
Und wie soll das auch gehen? Ich will mal ein Beispiel
nennen: Ihnen wird vielleicht der Landkreis Sonneberg
ein Begriff sein – der erste AfD-Landrat. Da wird immer
angesprochen: In Sonneberg haben wir doch eine ganz
niedrige Arbeitslosenquote, die liegt bei 4,9 Prozent. – Ja,
das ist der Fall. Aber die Erhöhung des Mindestlohnes
hat dort für 44 Prozent der Beschäftigten zu einer
Erhöhung des Einkommens geführt. Das muss man sich mal
überlegen! Der bundesdeutsche Durchschnitt des Anteils
derer, die von der Erhöhung des Mindestlohnes
profitieren konnten, lag insgesamt bei 17,8 Prozent. Im Osten
sind es aber 30 Prozent und in Westdeutschland 16
Prozent. Das zeigt noch mal, dass die Situation gerade in den
ostdeutschen Ländern besonders schwierig ist. Und wir
können absehen, dass wir mit dem Thema Altersarmut,
wenn wir bei der Rente nicht noch zu strukturellen und,
ich sage mal, konkreteren Reformen kommen, zukünftig
ein großes Problem haben werden. Es ist also wichtig, die
gesetzliche Rentenversicherung zukunftssicher zu
gestalten und so zu gestalten, dass die Rente im Alter
tatsächlich auskömmlich ist. Es gilt, das Risiko von Armut und
sozialer Ausgrenzung für Rentenbeziehende – und eben
vor allem für die weiblichen Rentenbeziehenden – zu
minimieren.
Grundsätzlich begrüßen wir die Initiative, die
gesetzliche Rentenversicherung auch für künftige Generationen
zu sichern. Allerdings lassen sich die von mir skizzierten
Ziele durch die im vorliegenden Gesetzentwurf
angedachten Reformen meiner Auffassung nach nicht
wirklich alle realisieren.
Grundsätzlich positiv ist, dass der Gesetzentwurf keine
Regelungen enthält oder in Aussicht stellt, mit denen das
Renteneintrittsalter angehoben werden soll. Denn ein
höheres Renteneintrittsalter ist für alle Menschen, die nicht
bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können, mit einer
Rentenkürzung gleichzusetzen. Wir wissen, dass bereits
heute über ein Drittel der Versicherten mit Abschlägen in
eine Altersrente geht, und wir wissen, dass es nicht
immer der Wunsch ist, eine bessere Work-Life-Balance zu
haben, sondern dass sich viele Menschen durch die
Verdichtung und Beschleunigung der Arbeit schlicht und
einfach gesundheitlich gar nicht mehr in der Lage fühlen,
bis zur gesetzlichen Altersgrenze zu arbeiten.
Ich begrüße auch die vorgesehene Anhebung der
Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage auf 0,3
Monatsausgaben zur Absicherung von Liquiditätsrisiken der
gesetzlichen Rentenversicherung.
Es gibt aber auch deutliche Kritikpunkte, die wir im
Ausschuss diskutiert haben. Dazu gehört die geplante
Festschreibung des Rentenniveaus bei nur 48 Prozent.
Das wird für viele Menschen im Alter nicht reichen. Ich
habe die Zahlen aus Ostdeutschland, aus Thüringen an
dieser Stelle benannt. Gerade für Menschen mit einem
unterdurchschnittlichen Arbeitsentgelt führt eine
Altersrente auf einem Niveau von 48 Prozent regelhaft zur
Altersarmut. Bereits jetzt ist jeder fünfte ältere Mensch
von Armut betroffen.
Enttäuschend ist auch, dass wiederholt nur an
einzelnen Stellschrauben gedreht wird und nicht alle
anstehenden, notwendigen Reformen grundlegend angegangen
werden. Ich weiß, dass in Aussicht gestellt wurde, dass
auch die Pakete III, IV und V kommen sollen. Aber wann
genau, ist noch nicht klar. Ich nehme an, dazu wird noch
etwas gesagt werden.
Kritisch sehe ich auch, dass die bisherige obere
Haltelinie und der obere Korridor für den Beitragssatz
aufgekündigt werden, sodass die Beitragssatzobergrenze von
20 Prozent künftig nicht mehr gilt. Auch die Ziele der
doppelten Haltelinie, das heißt Verlässlichkeit und
Stabilität der allgemeinen Rentenversicherung zu stärken und
Beiträge und Rentenniveau langfristig abzusichern,
werden damit nach meiner Ansicht aufgekündigt.
Ein deutlicher Kritikpunkt ist der im Gesetzentwurf
gewählte Einstieg in die teilweise Kapitaldeckung mit
dem sogenannten Generationenkapital. Ich verstehe, dass
wir in der Rente neue Wege gehen müssen. Aber diesen
Weg finde ich nun gerade den falschen, weil er mit
unkalkulierbaren Risiken behaftet ist. Man muss sich
einmal vorstellen, was daraus eigentlich alles finanziert
werden soll: Die Zinsen der vom Bund gewährten Darlehen
sollen beglichen werden. Verwaltungskosten sollen
gedeckt werden. Es sollen ab 2036 10 Milliarden Euro in
die gesetzliche Rentenversicherung fließen. Es soll ein so
hoher Kapitalstock aufgebaut werden, dass es der
gewährten Darlehen des Bundes dann nicht mehr bedarf
und diese damit von der Stiftung an den Bund
zurückgezahlt werden können. Das alles soll nun auf dem
Kapitalmarkt erarbeitet werden. Das heißt, wir werden
öffentliche Gelder nun in eine risikoreiche Kapitaldeckung
geben, und die von Hoffnung geleiteten Annahmen, dass
hier tatsächlich die entsprechenden Renditen ausgereicht
werden, können nicht als gesichert angenommen werden.
Ich finde, dass die Risiken sehr groß sind. Der finanzielle
Aufwand ist massiv. Ich habe schon beschrieben, was
alles daraus finanziert werden soll. Aus dem, was am
Ende rauskommt, wird sich kaum die erwartete
Dämpfung der Beitragssätze realisieren lassen.
Es gibt andere Vorschläge, die wir im Ausschuss und
an anderer Stelle schon gemeinsam diskutiert haben. Ich
möchte dafür werben, dass den Empfehlungen der
Bundesratsausschüsse für die Stellungnahme gefolgt wird.
Ich werbe für die Zustimmung und bedanke mich für Ihre
Aufmerksamkeit.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Frau Ministerin Werner! – Das Wort hat Herr
Bundesminister Heil, unser Bundesarbeitsminister.
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und
Soziales: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Auch ich will ein Wort an
Ministerpräsidentin Malu Dreyer richten: Es ist, liebe Malu Dreyer,
wirklich eine wundersame, tolle Fügung, dass auf der
Tagesordnung dieser Bundesratssitzung drei große, drei
wichtige Vorhaben stehen, die den Interessen der
arbeitenden Menschen und dem sozialen Zusammenhalt
dienen. Es wird nachher über das
Postrechtsmodernisierungsgesetz gesprochen. Dabei geht es um die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Pakete austragen,
die fleißig sind, um ihren Schutz vor Prekarisierung, ihre
Rechte. Es wird heute auch um Betriebsratsarbeit und
Betriebsverfassung gehen und eben um das Rentenpaket.
Liebe Frau Ministerpräsidentin Dreyer, im Namen der
Bundesregierung möchte ich mich den guten Wünschen
und dem herzlichen Dank anschließen. Und persönlich
möchte ich sagen: Ich habe dich hier in
Bundesratssitzungen erlebt, ich habe dich in Vermittlungsausschüssen
erlebt, und ich kann deine Worte nur unterstreichen:
Jeder von uns in der bundesstaatlichen Ordnung, in den
Parteien, in der Bundesregierung, in den Koalitionen,
denen wir so angehören, muss begreifen, dass der
Kompromiss am Ende des Tages die Grundlage für Fortschritt
und Zusammenhalt in Deutschland ist. Herzlichen Dank,
Malu Dreyer!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade über
die Rente ist in den letzten Tagen, Wochen – wie könnte
es auch anders sein? – intensiv diskutiert worden. Wir tun
es auch heute. Ich will daran erinnern, dass das ganz
natürlich ist, weil es die gesamte Republik angeht. Und
weil wir solche Debatten auch in der Vergangenheit
erlebt haben. Ich kann mich gut daran erinnern, wie die
Rentenprognosen für die gesetzliche Rente vor zehn
Jahren waren. Ich kann mich erinnern, dass damals
prognostiziert wurde, dass der Beitragssatz heute, in diesem
Jahr, deutlich über 20 Prozent liegen würde und dass wir
im Übrigen ein viel niedrigeres Rentenniveau hätten. Das
ist nicht passiert. Ich kann feststellen, dass seit 2018, also
seit Beginn meiner Amtszeit, der
Rentenversicherungsbeitrag stabil bei 18,6 Prozent ist. Davor war er übrigens
höher und zum Ende der Regierungszeit von Helmut
Kohl auch schon mal über 20 Prozent. Das Rentenniveau
ist stabil geblieben. Die Grundlage dafür ist ein stabiler
und intakter Arbeitsmarkt, was
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung betrifft. Wir haben heute trotz aller
Krisen und Umbrüche 5 Millionen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mehr als vor Jahren noch von
einigen prognostiziert.
Aber – da beißt die Maus keinen Faden ab – wir
stehen vor einer großen Herausforderung. Die Generation
der Babyboomer, der vor 1964 Geborenen – das sind die
geburtenstarken Jahrgänge –, wird ab dem kommenden
Jahr nach und nach in Rente gehen – wohl verdient
übrigens. 1964 sind sehr viele Menschen geboren worden. In
Ost und West ist die Demografie in den 60er-Jahren
übrigens ziemlich ähnlich gewesen. Ich kann es
persönlich beurteilen – ich bin kein Boomer, auch wenn das
heute ein Sammelbegriff von jungen Leuten für ältere
Menschen ist. Ich bin Jahrgang 1972, von uns gibt es
schon ein paar weniger. Davor ist die Pille eingeführt
worden, und das schlägt jetzt in der Demografie und dann
eben am Arbeitsmarkt über das Rentensystem durch.
Doch ich sage: Wir sind da nicht hilflos.
Nicht nur in der Rentenversicherung, über die wir
heute reden, sondern vor allen Dingen am Arbeitsmarkt
müssen wir die Weichen dafür stellen, dass möglichst viele
Menschen im erwerbsfähigen Alter in
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind. Und das betrifft alle
Stellschrauben der Arbeits- und Fachkräftesicherung:
Ausbildung, Weiterbildung, Erhöhung von
Frauenerwerbsbeteiligung, Beschäftigungsfähigkeit Älterer,
Inklusion am Arbeitsmarkt und auch die notwendige
qualifizierte Einwanderung, die unser Land braucht, damit wir
unseren Wohlstand sichern können. Ich will jedoch sehr
stark unterstreichen, dass die gesetzliche
Rentenversicherung auf Basis dieser Grundlage in Zukunft die tragende
Säule der Alterssicherung bleibt.
Wir sind als Bundesregierung sehr dafür, dass
möglichst viele Menschen zusätzlich eine betriebliche
Altersvorsorge haben. Um Ihre Frage zu beantworten, Frau
Kollegin Werner: Das Gesetz zur weiteren Stärkung von
Betriebsrenten ist in diesen Tagen auf dem Weg und soll
in diesem Jahr beschlossen werden. Denn es ist richtig,
dass wir auch Menschen, die ein geringes Einkommen
haben, zusätzlich unterstützend eine Betriebsrente
gewähren. Wir werden zum Beispiel die Zuschüsse dazu
erhöhen. Um die Frage des Kollegen Lorz aus Hessen zu
beantworten: Die Reform der dritten Säule, der privaten
Altersvorsorge, wird im Herbst auf den Weg kommen.
Das ist übrigens Teil einer Beschlusslage, die im Rahmen
der Gespräche der Regierung, der Koalition heute Nacht
getroffen wurde.
Das heißt, wir müssen alle Hebel in Bewegung setzen,
aber für die allermeisten Menschen bleibt die gesetzliche
Rente die tragende Säule der Alterssicherung. Das betrifft
aus historischen Gründen vor allen Dingen die Menschen
in Ostdeutschland, das ist angesprochen worden. In
Ostdeutschland haben viele Menschen aus wirtschaftlichen
und historischen Gründen kein großes persönliches
Vermögen aufbauen können; vielleicht manchmal ein
kleines. Es gibt weniger Menschen, die über eine private oder
betriebliche Altersvorsorge verfügen. Aufgrund der
Niedriglohnentwicklung, vor allen Dingen der 90er- und
frühen 2000er-Jahre, und der Tatsache, dass es weniger
Tarifbindung gibt, haben wir im Osten andere
Rentenanwartschaften als im Westen der Republik. Deshalb sage
ich: Es ist für ganz Deutschland richtig, die gesetzliche
Rente stabil zu halten, aber eben besonders für die
Menschen in Ostdeutschland.
Unser Vorschlag sieht im Einzelnen vor, dass wir das
Rentenniveau dauerhaft stabil halten für alle
Generationen. Nicht nur für die 22 Millionen Rentnerinnen und
Rentner von heute, sondern auch für all die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute und auch für die
Jüngeren. Das ist der Generationenvertrag. Bezüglich der
Frage, was das Rentenniveau als Stellschraube bedeutet,
gibt es in Deutschland übrigens sehr viele
Missverständnisse. Ich sage es mal karikierend: Einige glauben, dass
48 Prozent Rentenniveau so etwas wie 48 Prozent vom
letzten Netto sind. Das ist natürlich nicht der Fall; das
wissen Sie. Vielmehr geht es – grob gesagt – darum, dass
wir durch die Sicherung des Rentenniveaus dafür sorgen,
dass auch zukünftige Rentenerhöhungen den Löhnen
folgen. Das ist der wesentliche Punkt: dass wir die
Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner von heute, morgen
und übermorgen nicht von der Kaufkraft der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und beispielsweise
Tarifanpassungen abkoppeln. Ich kann es am Beispiel dieses
Jahres sagen: Am 1. Juli hatten wir eine deutliche
Rentenerhöhung – Gott sei Dank endlich mal wieder über der
Inflationsrate –, weil wir im letzten Jahr erlebt haben,
dass es ordentliche Tarifabschlüsse gab und übrigens
auch der Mindestlohn angepasst wurde. Dem folgt ein
Jahr später, wenn sich die Löhne und Arbeitsverhältnisse
gut entwickelt haben, dann eben auch die
Rentenanpassung.
Für die Bundesregierung ist mir wichtig, in dieser
Diskussion zu unterstreichen, dass die Rente kein
karitatives Gnadenbrot des Staates ist, sondern etwas, das
Menschen sich mit ihrer Lebensleistung erarbeitet und
verdient haben. Es ist eine Frage des Respekts vor
Lebensleistung, die gesetzliche Rente stabil zu halten. Ich
will unterstreichen, dass unser Gesetzentwurf und auch
die Vereinbarungen aus der vergangenen Nacht eines klar
bedeuten: Wir werden das gesetzliche Renteneintrittsalter
nicht weiter erhöhen. Das tatsächliche Renteneintrittsalter
liegt übrigens im Schnitt in Deutschland bei 64,4 Jahren.
Wir haben nichts dagegen, dass es weiter steigt, indem
wir dafür sorgen, dass Menschen erwerbsfähig bleiben,
und übrigens auch flexible Übergänge organisieren. Wir
haben heute Nacht beschlossen, dass wir Anreize setzen
wollen, damit sich freiwilliges längeres Arbeiten
materiell mehr lohnt. Ich mache mal ein praktisches Beispiel:
die Hinterbliebenenversorgung, die Witwenrente. In
Deutschland erhalten Frauen, die angehörige Männer
pflegen, wenn der Partner verstirbt, eine
Hinterbliebenenversorgung. Die Zuverdienstmöglichkeiten sind aber
so eng, dass der Anreiz, zu arbeiten beschränkt ist. Das
werden wir in diesem Jahr ändern, auch im Sinne
flexibler Übergänge. Das ist auch richtig so, meine Damen und
Herren.
Ich will ein Beispiel schildern, das ich – Herr
Ministerpräsident Woidke – in Brandenburg erlebt habe bei
einem Besuch im Kraftwerk in Eisenhüttenstadt. Ich habe
dort im Kraftwerk eine Frau kennengelernt, die nicht
schlecht verdient, die einen ordentlichen Tarifvertrag hat,
weil er zum EKO Stahlwerk und zum Metalltarif gehört,
die immer fleißig gearbeitet hat. Sie sagte mir, dass sie
seit 1983 Schichtdienst macht, dass sie gern arbeitet und
stolz ist auf ihre Arbeit. Aber sie hat mir auch klar gesagt,
dass sie nach so vielen Jahren, seit 1983 Schichtdienst,
realistischerweise nicht bis 67 durchhalten kann. Und sie
hat mich gefragt, ob die Regelung bleibt, dass man nach
45 Versicherungsjahren mit 64 Jahren – demnächst mit
65 Jahren – abschlagsfrei in Rente gehen kann. Das läuft
ja fälschlicherweise unter der Debatte „Rente mit 63“. Ich
sage deutlich: Für diese Menschen, die meist früh
angefangen haben zu arbeiten, mit 16, 17 Jahren und nicht erst
nach einem Studium mit Ende 20, bleibt es bei der
Regelung, dass man nach 45 Versicherungsjahren
abschlagsfrei in Rente gehen kann. Und diejenigen, die das
angreifen, sollten sich in die Lage dieser Frau versetzen und
anderer Menschen, die unser Land am Laufen halten. Das
sind Leistungsträger unserer Gesellschaft, und denen
kann man nicht die Rente kürzen. Denn wenn man das
Renteneintrittsalter erhöht oder diese Regelung abschafft,
dann passiert Folgendes: Die Menschen werden trotzdem
früher aufhören zu arbeiten, sie werden Abschläge haben,
und das ist nichts anderes als eine Rentenkürzung. Das
spüren die Menschen an dieser Stelle.
Deshalb ist meine Bitte – und mein Dank – an den
Bundesrat: Wir haben hierzu zahlreiche
Änderungsanträge und Vorschläge, die wir im parlamentarischen
Verfahren miteinander beraten werden. Ich kann Ihnen aber an
dieser Stelle versichern, dass die Bundesregierung
entschlossen ist, das Rentenpaket II im Bundestag und
Bundesrat in diesem Jahr abzuschließen. Das Ziel ist gestern
Nacht in den Einigungen der Koalition zum
Bundeshaushalt und zu einem Wachstums- und
Dynamisierungspaket, die heute vorgestellt werden, auch noch einmal
bekräftigt worden. Denn es geht darum, dass wir über die
laufende Legislaturperiode des Bundestages hinaus die
Weichen stellen, damit sich alle Generationen auf das
System der Alterssicherung, auf die gesetzliche Rente
verlassen können.
Meine Damen und Herren, einer meiner
Amtsvorgänger, Norbert Blüm, ist berühmt geworden mit dem
schönen Satz: Die Rente ist sicher. – Ich kann Ihnen sagen:
Ich werde diesen Satz nicht wiederholen, denn wir
müssen etwas dafür tun, dass sich alle Generationen auf das
System verlassen können. Das ist anstrengend, aber es
muss uns gelingen. Damit leisten wir einen Beitrag zum
gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur
Leistungsgerechtigkeit und zum sozialen Frieden in unserem Land. –
Herzlichen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Bundesminister Heil!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich möchte zur Abstimmung kommen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich zur Einzelabstimmung auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Minderheit.
Ziffer 19! – Mehrheit.
Ziffer 20! – Mehrheit.
Ziffer 21! – Mehrheit.
Ziffer 29! – Mehrheit.
Ziffer 30! – Minderheit.
Ziffer 31! – Minderheit.
Ziffer 32! – Mehrheit.
Ziffer 34! – Minderheit.
Ziffer 35! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Ich rufe TOP 1 auf:
TOP 1
Zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes
(Drucksache 290/24, zu Drucksache 290/24)
Mir liegen Wortmeldungen vor. Zunächst hat das
Wort: Herr Ministerpräsident Dr. Woidke aus
Brandenburg.
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Einige von Ihnen werden es wissen: Ich bin auf
einem Bauernhof in einem kleinen Dorf in der Lausitz
mit circa 100 Einwohnerinnen und Einwohnern groß
geworden. Ich bin also sozusagen von Kindesbeinen an
der Landwirtschaft eng verbunden, und das bin ich auch
heute noch. Ich weiß, was die Landwirtinnen und
Landwirte in unserem Land leisten. Ich weiß, wie sie
wirtschaften. Ich weiß vor allem, was sie für uns alle und für
unsere Gesellschaft leisten. Malu Dreyer hat vorhin
gesagt: Einmal Sozialpolitikerin, immer Sozialpolitikerin! –
Ich kann für mich nur sagen: Einmal Landwirt, immer
Landwirt! Und deshalb weiß ich auch, dass wir einen
deutlich intensiveren Dialog mit unserer Landwirtschaft
in Deutschland brauchen, als das aktuell der Fall ist.
Wir brauchen endlich einen Dialog auf Augenhöhe.
Wir brauchen einen Dialog, der anerkennt, wer dafür
sorgt, dass wir alle jeden Tag zu essen haben. Einen
Dialog, der zu mehr Gerechtigkeit und auch zu mehr
Transparenz führt. Stattdessen erleben wir immer noch, dass
mehr über die Landwirtschaft geredet wird als mit der
Landwirtschaft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus dieser
Sackgasse müssen wir raus. Deshalb pflege ich einen
intensiven Dialog mit unserem Landesbauernverband in
Brandenburg. Und aus dem gleichen Grund war ich in
der vergangenen Woche beim Deutschen Bauerntag in
Cottbus und habe dort mit Landwirtinnen und Landwirten
aus ganz Deutschland geredet.
Es ist festzustellen, dass viele Menschen, die in der
Landwirtschaft beschäftigt sind, durchaus diesen Weg
gemeinsam mit uns gehen wollen. Das, meine sehr
verehrten Damen und Herren, ist richtig und notwendig. Wir
müssen bei den einzelnen Fragen gemeinsam
vorankommen. Ganz egal, ob es um Tierschutz, Klimaschutz,
Ernährungssicherheit oder die Zukunft der ländlichen
Räume geht: Das alles kriegen wir nur gemeinsam hin und
nicht einer alleine.
Was die Betroffenen aber zu Recht wütend macht, ist
sinnloser Aufbau von Bürokratie – sinnlos dann, wenn
niemand genau versteht, was der Sinn und Zweck von
Regelungen ist, oder niemand erkennen kann, warum das
eigentlich gemacht werden muss. Um genau so etwas
geht es bei der Stoffstrombilanz, die ja jetzt
Nährstoffbilanz heißt; aber das ist leider nur eine Änderung des
Namens.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der
federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz
dieses Hohen Hauses hat festgestellt – ich zitiere –:
Ein Erfordernis für zusätzliche Daten einer
Stoffstrombilanzierung besteht nicht, da diese
Bilanzierungsmethode zum Nachweis einer
grundwasserschonenden Bewirtschaftung und
zur Verbesserung der Gewässerqualität nicht
geeignet ist.
Hinzu kommt, dass die Stoffstrombilanzierung weder
von den Expertinnen und Experten noch von der
Europäischen Kommission gefordert wurde. Auch die
Agrarminister waren sich auf ihrer Sonder-AMK Mitte Mai dieses
Jahres größtenteils einig – ich darf auch hier ein Zitat
bringen –:
… dass eine solche Bilanzierung nicht
notwendig sei. Dass die Bundesregierung trotzdem eine
Beibehaltung und Ausweitung der Bilanzierung
weiterverfolgt, lässt die Ernsthaftigkeit der
Willensbekundung der Bundesregierung zum
Bürokratieabbau in der Landwirtschaft fraglich
erscheinen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fasse
zusammen: Die Wissenschaft braucht sie nicht. Die
Verwaltung braucht sie nicht. Der Umwelt hilft sie nicht.
Niemand kann schlüssig erklären, warum das überhaupt
irgendjemand braucht. Was auch immer diese
Stoffstrombilanz an Informationen bringen soll: Sie sind
bestenfalls vage. Mehr Verursachergerechtigkeit – und das
soll ja genau das Ziel dieses Gesetzes sein – erreicht man
so jedenfalls nicht. Deshalb gibt es in dieser Frage nur
eine Antwort: Dieses Gesetz darf in dieser Form nicht
kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir reden so
viel und an so vielen Stellen über Bürokratieabbau, und
ich hatte bisher gedacht, dass wir uns da im Grunde auch
alle einig sind. Aber hier legen wir noch einmal eine
ordentliche Schippe obendrauf, und das kann wirklich
nicht sein. Dabei ist es im Grunde doch ganz einfach: Wir
kommen nur gemeinsam voran, wenn wir Sicherheit und
Stabilität für unsere Betriebe wollen. Wenn wir wollen,
dass diese Betriebe in der Lage sind, auch weiterhin in
umweltschonende Produktionsverfahren, in den
Klimaschutz und in bodenschonende Verfahren zu investieren,
wenn wir wollen, dass sich in Zukunft junge Menschen in
den ländlichen Räumen nicht nur für Landwirtschaft
interessieren, sondern auch in Landwirtschaftsberufen
ausgebildet werden, dann braucht es Sicherheit und
Stabilität und keine überbordende Bürokratie.
Gute Rahmenbedingungen kommen nicht von allein.
Ich sage es hier noch einmal ganz klar: Ich halte die
Kürzung beim Agrardiesel aus genau diesem Grund der
Investitionssicherheit in der Landwirtschaft für einen
Fehler, und ich hoffe weiter, dass die Bundesregierung genau
zu diesem Thema in den Dialog mit den Landwirten tritt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es braucht
gute Rahmenbedingungen und nicht noch weitere
Belastungen. Das ist gerade für die Flächenländer und den
ländlichen Raum von hoher Bedeutung. Vielleicht
sprechen wir in Brandenburg deshalb anders mit unserer
Landwirtschaft. Gemeinsam mit unseren Landwirten
haben wir jedenfalls die Weichen gestellt für Vorhaben
zum Bürokratieabbau. Wir haben mehr Geld für die
Zukunft unserer Landwirtschaft bereitgestellt. Und wir
sprechen – das ist das Wichtigste dabei – auf Augenhöhe
miteinander. Das soll auch so bleiben. Ich hoffe, dass wir
auch auf der Bundesebene zu einem guten Dialog mit
unserer Landwirtschaft kommen und sie nicht mit
sinnlosen Maßnahmen zusätzlich belasten. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Ministerpräsident Dr. Woidke! – Das Wort hat Herr
Ministerpräsident Rhein aus Hessen.
Boris Rhein (Hessen): Verehrte Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf zur
Änderung des Düngegesetzes zeigt einmal mehr – und ich kann
anknüpfen an das, was Dietmar Woidke gesagt hat –, dass
die Bundesebene nicht verstanden hat, wie es um die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft
bestellt ist. Statt unseren Bäuerinnen, unseren Bauern
endlich die nötige Unterstützung und auch die nötige
Wertschätzung entgegenzubringen, die sie als Produzenten
unserer Lebensmittel verdienen, ist dieses Gesetz – man
muss es wirklich so bezeichnen – das Gegenteil davon.
Es ist ein weiteres Glied in einer Kette von
Gesetzentwürfen und Entscheidungen, die zeigen, dass die
berechtigten, lauten und sehr deutlichen Proteste von
Landwirtinnen und Landwirten offensichtlich noch nicht
verstanden worden sind.
Statt der angekündigten und dringend notwendigen
Entbürokratisierung kommt jetzt mit der umetikettierten
Nährstoffbilanz – etwas anderes als eine Umetikettierung
ist es ja nicht – das nächste Bürokratiemonster – und als
solches muss man es bezeichnen – auf die Landwirte zu.
Jeder eingekaufte Sack Saatgut, jedes verkaufte
Mastschwein muss jetzt dokumentiert werden.
Dokumentieren, subtrahieren, archivieren – das ist kein Fortschritt bei
der Umsetzung eines rechtssicheren und
vollzugstauglichen Wirkungsmonitorings. Es ist im Übrigen auch kein
wirksamer Beitrag zu einer verursachergerechten
Abgrenzung der roten Gebiete. Das ist es nicht. Es ist eine
Auflistung ohne Mehrwert für Umweltschutz und
Gewässerschutz und Listen schreiben statt Umwelt
schützen.
Ich muss gestehen: Ich verstehe die Prioritäten, die
hier gesetzt werden, längst nicht mehr. Dabei sind die
Landwirtinnen und Landwirte ja der wichtigste Partner,
wenn es darum geht, das Klima zu schützen. Sie sind der
wichtigste Partner, wenn es darum geht, Natur- und
Artenschutzmaßnahmen umzusetzen. Wer sollte das denn
sonst tun, wenn es nicht Landwirtinnen und Landwirte
täten? Und was wäre los, wenn wir sie in diesem Umfang
nicht hätten? Auf der EU-Ebene, das muss man ja
feststellen, hat das Umdenken bereits begonnen. Es ist
erfreulich, dass das so ist und dass man das feststellen
kann. Und deswegen muss jetzt auch die
Bundesregierung Politik für unsere Landwirtinnen und Landwirte
machen. Ich finde aber, dass man, wenn man sich die
Debatte über das Düngegesetz heute anschaut, feststellen
muss: Das ist eine Debatte, die leider ins Bild einer
Politik passt, die einfach zu wenig Verständnis für
Landwirtinnen und Landwirte hat, für die Bedürfnisse der
Landwirtschaft. Es braucht mehr Wertschätzung. Es braucht
mehr Respekt vor der Leistung von Bäuerinnen und
Bauern.
Auch das will ich sagen: Das beschlossene Päckchen
des Bundes zur Entlastung der Landwirte ist maximal ein
Tropfen auf einen sehr heißen Stein. Die Gewinnglättung
bringt nicht ansatzweise die Entlastung, die gebraucht
wird. Die Bundesregierung hat den Landwirten eine
Kompensation – so hieß es – für die Kürzungen beim
Agrardiesel zugesagt. Und was ist in Wahrheit passiert?
In Wahrheit stehen heute geschätzte 50 Millionen Euro
Entlastung der Streichung der
Agrardieselrückvergütungen in Höhe von 440 Millionen Euro gegenüber. Das
heißt, übrig bleiben weiter Belastungen der Landwirte
von fast 400 Millionen Euro. Ich finde, meine sehr
geehrten Damen und Herren, das ist kein Entgegenkommen.
Das kann man nicht als Entgegenkommen bezeichnen. Es
hat im Übrigen auch nichts mit Wertschätzung und
Respekt zu tun.
Die in Aussicht gestellte steuerbefreite
Risikoausgleichsrücklage – man muss sagen: Fehlanzeige! Die
dringend nötige Anpassung des Schutzstatus beim Wolf –
auch hier: Fehlanzeige! Stattdessen wird einmal mehr in
einem Eilverfahren ein komplett neues Tierschutzgesetz
durchgezogen. Natürlich, keine Frage: Tierschutz ist
wichtig. Wer würde dagegenreden? Und natürlich – auch
das will ich sehr deutlich sagen – sind Landwirtinnen und
Landwirte beim Tierschutz ebenfalls ein ganz wichtiger
Partner. Und sie sind zu und für Verbesserungen bereit.
Aber es wird einmal mehr – ich sagte es schon – im
Eilverfahren gearbeitet. Das Ergebnis solcher Verfahren
kann man im Übrigen besehen: Es gibt keinen Dialog mit
den Betroffenen. Es gibt keine Rücksicht darauf, was in
den Betrieben praktisch möglich und umsetzbar ist. Und
es gibt im Übrigen kein Verständnis für
Wettbewerbschancen in einem europäischen Markt.
Die Landwirte und landwirtschaftlichen Betriebe
produzieren in Deutschland Lebensmittel nach allerhöchsten
internationalen Standards. Sie sind es, die maßgeblich zur
Sicherung unserer Ernährung beitragen. Sie sind es, die
beitragen zur Erhaltung der regionalen
Wertschöpfungsketten. Sie sind es, die beitragen zum Schutz der
natürlichen Lebensgrundlagen. Das sind Landwirtinnen und
Landwirte, das ist die Leistung von Landwirtinnen und
Landwirten. Aber damit sie all das auch weiterhin tun
können, müssen sie wettbewerbsfähig bleiben. Sie
brauchen vor allem zweierlei: Sie brauchen Verlässlichkeit,
und sie brauchen Planungssicherheit. Mit Entscheidungen
wie jenen, die wir heute besprechen, mit Entscheidungen,
wie wir sie heute hier auf dem Tisch des Bundesrates
liegen haben, wird diese Wettbewerbsfähigkeit und wird
auch die Verlässlichkeit in einer sehr problematischen
Art und Weise infrage gestellt. Deswegen können Sie mit
einer Zustimmung Hessens zu diesem Gesetz nicht
rechnen. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Ministerpräsident Rhein! – Das Wort hat Herr
Minister Hauk aus Baden-Württemberg.
Peter Hauk (Baden-Württemberg): Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor einem Jahr
hat die Europäische Kommission das
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der
Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Damit waren
auch die drohenden, zum Teil sehr hohen Strafzahlungen
vom Tisch. Die Entscheidung der Europäischen
Kommission bestätigt, dass Deutschland mit seinem
Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nitratrichtlinie auf einem
guten Weg ist. Vorausgegangen waren jedoch schwierige
Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Bund,
den Ländern, den Landwirten, der Wasserwirtschaft und
auch den Umweltverbänden. Erneut mussten unter hohem
Zeitdruck die mit Nitrat belasteten Gebiete und die
eutrophierten Gebiete durch die Länder ausgewiesen werden.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift – Frau
Staatssekretärin des Bundes –, nach der die Länder die
belasteten Gebiete einheitlich auszuweisen haben, lässt das
Prinzip der Verursachergerechtigkeit völlig vermissen.
So werden derzeit viele Betriebe in den belasteten
Gebieten durch hohe Bewirtschaftungsauflagen und
umfangreiche Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten ohne
jeglichen Sinn und Verstand und vor allen Dingen, ohne
dass wir dadurch das Ziel einer Nitratreduzierung
erreichen würden, belastet. Es werden auch Betriebe belastet,
die gewässerschonend wirtschaften und keine Probleme
verursachen. Wir haben eine Abgrenzung von roten und
grünen Gebieten. Die Bilanzen müssen alle erstellen, also
auch dort, wo die Verhältnisse in Ordnung sind. Das
verlangt aber außer der Bundesregierung in Deutschland
niemand, auch nicht die Europäische Kommission. Es
wurde auch kein Vertragsverletzungsverfahren
eingeleitet, um alle über einen Kamm zu scheren.
Deshalb brauchen wir dringend differenzierte und
zielgerichtete Maßnahmen in den Problemgebieten und
vor allen Dingen möglichst schnell Entlastungen für die
Betriebe in den grünen Gebieten, dort, wo wir gar keine
Nitratbelastung haben. Das eigentliche, was auch die
beiden Ministerpräsidenten gerade angesprochen haben,
ist das Unverständnis: Es werden Maßnahmen getroffen,
die überhaupt nicht wirken. Es werden Bilanzen gefordert
für Bereiche, wo alles in Ordnung ist, wo wir gar keine
Verbesserungen mehr erreichen können. Das ist der
entscheidende Punkt.
Eine Maßnahmendifferenzierung setzt nach Ansicht
der Europäischen Kommission ein robustes,
rechtssicheres, vollzugtaugliches, aber auch auf kontrollierbaren
Daten beruhendes System voraus. Es ist daher zu begrüßen
und zielführend, das mit der Europäischen Kommission
vereinbarte Monitoring zur Wirksamkeit der
Düngeverordnung in dem vorgelegten Gesetz fest zu verankern.
Den betroffenen Landwirten ist aber nicht zu vermitteln,
weshalb die Bundesregierung den Referentenentwurf
einer bundeseinheitlichen Monitoringverordnung bisher
noch nicht vorgelegt hat. Das ist Ihre Aufgabe. Sie
betreiben Arbeitsverweigerung. Sie machen den zweiten
Schritt, der sinnlos ist, ohne den ersten Schritt zu tun,
also überhaupt festzustellen: Wo müssen wir denn Hand
anlegen?
Die mit dem Monitoring erfassten Daten würden für
die Ableitung einer Maßnahmendifferenzierung dringend
benötigt. Stattdessen konzentriert sich der Bund aktuell
auf die Beibehaltung und Ausweitung der bestehenden
Stoffstrombilanzverordnung, die dann
Nährstoffbilanzverordnung heißen soll. Deshalb werden diese
Novellierung, die aufwendige Umsetzung in den Ländern und
dann noch mal die Erstellung der Monitoringverordnung,
die wir wirklich bräuchten, die zeitnahe Umsetzung der
Verursachergerechtigkeit weiter verzögern. Das
Erfordernis zusätzlicher Daten einer Nährstoffbilanzierung
besteht nicht. Ministerpräsident Woidke hat es umfassend
ausgeführt. Dann sollen auch noch die Erhebungsgrenzen
von aktuell 20 auf 15 Hektar abgesenkt werden. Auch
dadurch werden, jedenfalls im Süden der Republik, noch
mal Tausende von Betrieben zusätzlich
bilanzierungspflichtig.
Unter dem Strich lässt dies die Ernsthaftigkeit der
Willensbekundung der Bundesregierung zum
Bürokratieabbau in der Landwirtschaft absolut fraglich erscheinen.
Im Gegenteil: Mit der Änderung des Düngegesetzes wird
Bürokratie in einem erheblichen Umfang auf- statt
abgebaut, und das mit Zielsetzungen, die kein Mensch
versteht und die auch kein Mensch will. Die Wissenschaft
versteht es nicht. Die Europäische Kommission braucht
es nicht und sagt das auch. Die Landwirtinnen und
Landwirte, die ja die Experten für Bewirtschaftung in
Wasserschutzgebieten sind, brauchen es auch nicht. Mit den
vielen Pflichten zur Dokumentation und Berechnung
werden vor allen Dingen Missmut und Frustration unter
den Landwirtinnen und Landwirten erzeugt. Das ist
absolut kontraproduktiv, denn Sie brauchen diese Menschen.
Sie brauchen die, die die Felder bewirtschaften, damit es
besser wird.
Wir haben alle gemeinsam die Zielsetzung, dass wir
die Nitratwerte in Deutschland senken wollen. Das wird
aber nicht gegen, sondern nur mit den Landwirten gehen.
Deshalb brauchen wir zielsichere und zielgerichtete
Vorschriften. Diese Vorschrift ist nicht geeignet. Deshalb
wird Baden-Württemberg dem Düngegesetz nicht
zustimmen können.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Minister Hauk! – Das Wort hat Frau Parlamentarische
Staatssekretärin Dr. Nick aus dem Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft.
Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und
Herren Ministerpräsidenten! Sehr geehrte Damen und Herren
Minister! Wenn man im Gespräch mit unseren
Landwirtinnen und Landwirten ist, gibt es zwei Punkte, die immer
wieder – und ich meine, völlig zu Recht; meine
Vorredner haben es auch schon gesagt – genannt und von der
Politik eingefordert werden: Planungssicherheit und
Verlässlichkeit. Um nichts anderes geht es heute bei der
Diskussion um das Düngegesetz.
Erst 2023 wurde das Vertragsverletzungsverfahren
gegen Deutschland eingestellt, weil wir in enger
Abstimmung mit Ihnen, den Verbänden sowie der EU neue
Düngeregeln erarbeitet und beschlossen haben. Wir
waren uns damals alle einig, dass Schluss sein muss mit
fehlender Planungssicherheit und Sippenhaft für
diejenigen, die das Problem gar nicht verursachen. Zugleich
haben wir weiterhin Landstriche in Deutschland, wo
Böden überdüngt und die Nitratwerte im Grundwasser zu
hoch sind. Die steigenden Kosten für sauberes
Trinkwasser treffen alle Bürgerinnen und Bürger. Warum ist das
so? Weil die konsequente Umsetzung der EU-
Nitratrichtlinie jahrelang nicht erfolgte. Jetzt gilt es, die
Stärkung des Verursacherprinzips sowie der
Ressourceneffizienz zu erreichen.
Dafür haben wir mit den vorliegenden Änderungen am
Düngegesetz die Grundlagen geschaffen. So bringen wir
die Schaffung der notwendigen, von der EU geforderten
Datengrundlage auf den Weg. Endlich könnte auf der
Basis belastbarer Fakten eine nachweislich gewässer- und
ressourcenschonende Bewirtschaftung positiv
berücksichtigt werden. Der Aufwand für die Betriebe zahlt sich
aus. Sie haben daran ein starkes Eigeninteresse. Denn
robuste Zahlen brauchen wir ja nicht nur deshalb, weil
die EU-Kommission sie fordert, oder um kein erneutes
Vertragsverletzungsverfahren mit horrenden
Strafzahlungen zu riskieren. Wir brauchen sie, weil sie für ein
wirksames Verursacherprinzip einfach notwendig sind – ganz
im Sinne der Beschlüsse und Vorschläge von Bundesrat
und Agrarministerkonferenzen der vergangenen Jahre.
Dort waren wir uns immer einig, dass wir gut
wirtschaftenden Betrieben mit gezielten Maßnahmen Erleichterung
gewähren wollen, gerade in den sogenannten roten
Gebieten. Mit dem vorliegenden Gesetz will die
Bundesregierung das ermöglichen. Entlastungen von Auflagen und
bürokratischen Pflichten für nachweislich gut
wirtschaftende Betriebe sind nur mit einer belastbaren
Datengrundlage möglich.
Nur mit Ihrer Zustimmung zum Düngegesetz können
wir zeitnah die erforderlichen Schritte auf den Weg
bringen. Wir wollen zusammen mit den Ländern die
geforderten Erleichterungen in der Umsetzung der geltenden
Regelungen ermöglichen. Als Kompromiss hat die
Bundesregierung angeboten, die bestehende
Stoffstrombilanzverordnung aufzuheben, um gemeinsam auf
Grundlage des neuen Düngegesetzes die Monitoringverordnung
und die Nährstoffbilanzverordnung zu erarbeiten –
bürokratiearm und zielführend im Sinne der angestrebten
Verursachergerechtigkeit. Jetzt ist es an Ihnen, den
Kompromiss anzunehmen und verursachergerechte
Ausnahmen auf den Weg zu bringen, ohne diese weiter auf die
lange Bank zu schieben. Im Interesse unserer
Landwirtinnen und Landwirte, im Interesse von uns allen:
Stimmen Sie den von der Bundesregierung vorgelegten
Änderungen des Düngegesetzes zu! – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Frau Dr. Nick!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Bundesrat in
Ziffer 1, dem Gesetz zuzustimmen, während der
federführende Agrarausschuss dem Bundesrat in Ziffer 2
empfiehlt, dem Gesetz nicht zuzustimmen.
Nach unserer Geschäftsordnung stellen wir die
Abstimmungsfrage allerdings positiv. Wer also dem Gesetz
entsprechend Ziffer 1 zuzustimmen wünscht, den bitte
ich um das Handzeichen. – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz n i c h t
zugestimmt.
Wir haben dann noch über die vom federführenden
Agrarausschuss für diesen Fall empfohlene Begründung
zu befinden.
Ihr Handzeichen bitte für die Begründung in Ziffer 3! –
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat k e i n e Begründung
beschlossen.
Eine Abstimmung über die empfohlene Entschließung
in den Ziffern 4 bis 12 entfällt.
Ich rufe TOP 25 auf:
TOP 25
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform
der Vergütungsstrukturen
(Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG)
(Drucksache 235/24)
Mir liegen Wortmeldungen vor. Zunächst hat das
Wort: Herr Ministerpräsident Weil aus Niedersachsen.
Stephan Weil (Niedersachsen): Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich kann nicht für
mich in Anspruch nehmen, ein Gesundheitsexperte zu
sein. Das ist ein Ehrentitel, der in unserem
überkomplexen Gesundheitssystem wahrscheinlich nur sehr wenigen
Menschen zukommt. Aber: Das Thema, das wir hier
behandeln, ist eines von sehr grundsätzlicher Bedeutung.
Wir haben derzeit, was die Lage der Krankenhäuser
angeht, eine wirklich unerträgliche Situation.
Allein in Niedersachsen, so sagen es mir unsere
kommunalen Spitzenverbände, haben die Kommunen als
Träger ihre Krankenhäuser in den letzten beiden Jahren
mit über einer halben Milliarde Euro unterstützen
müssen, und sie haben eklatante Zukunftssorgen – querbeet,
muss man inzwischen sagen. Und da, wo diese
Zukunftssorgen publik werden, erlebt man sofort eine
Abwanderung des Personals. Das vertieft diese Sorgen dann noch
einmal dramatisch. Das Ganze konzentriert sich, was die
Probleme angeht, nicht so sehr in den Ballungsräumen.
Ja, auch da gibt es Sorgen. Aber hauptsächlich müssen
wir uns um den ländlichen Raum kümmern – wieder
einmal.
Im ländlichen Raum gibt es viele Krankenhäuser, die
auf der gegenwärtigen Grundlage für sich schlichtweg
keine Zukunftsperspektive erkennen können, aber die als
Teil der sozialen Infrastruktur, als Teil der
Daseinsvorsorge zwingend notwendig sind. Wenn man darauf
schaut, wenn wir übrigens auch in Erinnerung haben, was
wir als Analyse nach der Europawahl zur Problematik
des ländlichen Raums gesagt bekommen haben, dann
duldet eine Reform unseres Krankenhauswesens keinen
Aufschub.
Die gute Nachricht ist: Es gibt in entscheidenden
Punkten Einvernehmen. Insbesondere brauchen wir einen
Systemwechsel weg von den reinen Fallkostenpauschalen
hin zur Finanzierung von Vorhaltekosten, mindestens zu
einem nennenswerten Teil. Wir sind uns einig – auch
wenn es im Detail sicherlich noch eine Menge Dissens
gibt –, dass die Basisleistungsgruppen sein müssen. Wir
sind uns einig, dass Bund und Länder gemeinsam
erhebliche Beträge aufwenden müssen, um die zwangsläufig
anstehenden Sanierungs- und Neubauvorhaben für eine
leistungsfähige, neue Krankenhauslandschaft zu
schultern.
Wenn ich darauf schaue, muss ich sagen: Eine Reform
ist möglich. Sie ist auch zeitnah möglich. Sie wird
allerdings nur dann möglich sein, wenn im Rahmen dieser
Reform auch die sehr berechtigten, ernsthaften und
seriösen Hinweise der Länder berücksichtigt werden. Die
16 Länder sind sich einig. Das ist etwas, was wir im
Bundesrat nicht bei jedem Vorhaben erleben, erst recht
nicht bei einem, bei dem es um solch grundsätzliche
Fragen geht. 16 Länder blicken gemeinsam auf ein
Problem, das sie als solches anerkennen, und sagen: Wir
brauchen unbedingt eine Auswirkungsanalyse.
Man kann von den Ländern nicht verlangen, dass sie
die Katze im Sack kaufen. Wir müssen wissen, worauf
wir uns einlassen: für unsere Länder und insbesondere –
das füge ich als Vertreter eines Flächenlandes hinzu – für
die ländlichen Räume. Und das
Bundesgesundheitsministerium muss bereit sein, sein Wissen mit den Ländern zu
teilen. Das ist notwendig, insbesondere zur
Vertrauensbildung.
Nächster Punkt. Gerade im ländlichen Raum dürfen
keine Versorgungslücken entstehen. Das kann man sich
doch ganz praktisch ausmalen. Wenn zum Beispiel die
nächsten Geburtshilfestationen eine Dreiviertelstunde,
eine Stunde oder länger weg sein sollten, was sagt das
denn aus über die Zukunftsfähigkeit der entsprechenden
Region? Das ist ein wichtiger Punkt, der über den
gesundheitspolitischen Aspekt hinausgeht. Aber dass die
Lebensqualität auch entscheidend von der Beurteilung
der medizinischen Versorgung abhängt, wenn es denn
einmal um die Wurst geht, liegt doch auf der Hand. Wir
brauchen also die Möglichkeit, Versorgungslücken zu
schließen, und zwar nicht nur als befristete
Übergangslösung.
Nächster Punkt. Das System der Fachkrankenhäuser
ist eines, das sich alles in allem doch sehr bewährt hat.
Wenn wir sie jetzt aber überfordern durch die Pflicht zur
weiteren allgemeinmedizinischen Behandlung, dann
bringen wir sie in eine Situation, die nach dem, was ich
verstanden habe, für viele von ihnen hochproblematisch
ist.
Nächster Punkt. Wir haben im Bundesrat im
Vermittlungsausschuss bereits anlässlich der Behandlung des
Krankenhaustransparenzgesetzes über den
Zukunftsfonds, den Transformationsfonds gesprochen. Und wir
waren uns einig: Die Länder und der Bund müssen das
gemeinsam schultern. Jetzt lesen wir in dem
Gesetzentwurf: Das gilt aber nur für neues und frisches Geld der
Länder. Das heißt: Diejenigen Länder, die sich bereits auf
den Weg gemacht haben und ihre Ansätze erhöht haben,
sollen in die Röhre schauen. Nein, das kann so nicht
gewollt sein, und das muss korrigiert werden.
Und noch ein Thema: der Landesbasisfallwert. Nach
unserer Vorstellung hätte er bereits dringend in diesem
Jahr erhöht werden müssen. Daraus wird nun leider
nichts. Aber es muss klipp und klar feststehen: Zum
1. Januar des nächsten Jahres muss der
Landesbasisfallwert angemessen erhöht werden, damit wir nicht in die
Situation einer kalten Marktbereinigung hineinkommen.
Dass Krankenhäuser, die wir noch dringend bräuchten,
schlichtweg sagen: „Wir können nicht mehr, wir geben
auf“, darf nicht passieren.
Das ist noch nicht alles, was die Länder für notwendig
halten. Es ist aber schon einmal ein Zeichen dafür, dass
wir es sehr ernst meinen und dass es uns tatsächlich um
sehr wichtige Anliegen geht. Lassen Sie mich zum
Schluss sagen: Es geht auch darum, dass die Menschen in
Deutschland die Erfahrung eines funktionierenden
Staates machen. Dass eine gute Krankenhauslandschaft
dazugehört, wird jeder von uns sofort unterschreiben. Noch
einmal: Es darf keine unkontrollierte Marktbereinigung
geben, und vor allem brauchen wir Perspektiven für die
ländlichen Räume. Ich sage Ihnen: Da schauen die
Menschen gerade sehr genau hin, was Politik mit ihnen
macht. Und wenn sie die Erfahrung machen: „Bei meiner
medizinischen Versorgung, bei der medizinischen
Versorgung für meine Familie, da müssen meine Interessen
hintanstehen“, geht das nicht gut aus. Da verliert man
Vertrauen in seinen Staat, und das darf nicht passieren.
Wir haben auch einen Streit formaler Natur: Ist das
jetzt eigentlich ein Einspruchsgesetz oder ein
Zustimmungsgesetz? Die Länder haben gute Gründe, wenn sie
sagen, dass es ein Zustimmungsgesetz ist. Aber wenn ich
es recht sehe, ist es ein Streit um Kaisers Bart. Wir
werden uns einigen müssen. Wenn wir uns nicht einigen,
dann muss man kein Prophet sein, um zu sagen: Dann
wird es mindestens eine Zweidrittelmehrheit des
Bundesrates für ein Vermittlungsverfahren geben. Wir kennen
die Regeln. Das wiederum hätte zur Folge, dass man im
Falle eines Einspruchs im Bundestag anschließend
ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit bräuchte. Ist es da nicht
klüger, wenn wir uns das alles schenken und jetzt
möglichst schnell, noch in der Sommerpause, ernsthafte
Gespräche zwischen Bund und Ländern beginnen, dass wir
zueinanderfinden bei einem Thema, bei dem wir
zueinanderfinden müssen, und zwar schnell?
Lieber Herr Bundesgesundheitsminister, ich möchte
Sie ermutigen. Ich möchte Sie ermutigen, jetzt sehr
schnell mit Ihren Kolleginnen und Kollegen zusammen
auf eine konstruktive Zielgerade einzubiegen, damit dann
nach der Sommerpause die Nichtgesundheitsexperten
zurückkehren und voller Freude feststellen: Die Kuh ist
vom Eis. Ich drücke Ihnen dafür herzlich die Daumen. –
Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Ministerpräsident Weil! – Das Wort hat Herr
Minister Lucha aus Baden-Württemberg.
Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr
Ministerpräsident Weil, ich würde einmal sagen: Für
einen Nichtgesundheitsexperten haben Sie gut
gesprochen! Sie sind natürlich von Ihrem Fachminister gebrieft;
das ist auch gut so.
Wir waren vor einem Jahr schon weiter. Vor genau
einem Jahr – einige von Ihnen erinnern sich – haben wir
uns bei der Gesundheitsministerkonferenz in
Friedrichshafen ein ganzes Wochenende um die Ohren geschlagen
und hatten Eckpunkte, die den Namen wirklich verdient
haben, um eine zukunftsfähige Strukturreform der
Krankenhaus- und Gesundheitsversorgung hinzubekommen.
Herr Bundesminister, Sie haben uns – und da machen
Sie ja aus Ihrem Herzen keine Mördergrube – mit Ihrer
Expertenkommission ursprünglich ein
Universitätsmedizinstärkungsgesetz vorgelegt. Dann sind wir 16 Länder
an die Arbeit gegangen. Auf der Basis der 65
Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen sind wir das Thema
angegangen. Dafür möchte ich mit Blick nach Nordrhein-
Westfalen noch mal Danke sagen. Historisch gesehen hat
es ja schon vor der Pandemie Fehlallokationen in den
Strukturen gegeben. In Sondierungsgesprächen haben
sich alle 16 Länder auf die Kernbasis verständigt, dass
wir die Strukturqualität der Leistungsgruppen akzeptieren
und das für uns die Grundlage wird. Herr
Bundesminister, ich weiß das deswegen so genau, weil das in der
Landesvertretung Baden-Württemberg war.
Ich kann an Ministerpräsident Weil anschließen: Wir
Länder sind für die Planung zuständig. Das steht in der
Verfassung. Wir sind mit gutem Recht die für die
Planung Zuständigen, denn wir kennen die Verhältnisse vor
Ort. Herr Bundesminister, man kann nicht zentralistisch
entscheiden mit einem hochelitären Ansatz einer
theoretischen Medizin, wie vor Ort Versorgung geleistet wird.
Das ist im niedersächsischen Flachland anders als im
Bayerischen Wald, auf der Schwäbischen Alb oder in
einem Ballungsgebiet mit 2 Millionen Einwohnern. Wir
vor Ort wissen doch genau, in welcher Konstruktion
Leistung erbracht wird. Wir haben uns doch in der
Debatte verständigt, dass es keine qualitativ schlechte Medizin
gibt. Nur die Dimension, der Schweregrad des Eingriffes
wird mit Leistungsgruppen gesteuert, damit tatsächlich
am richtigen Ort das richtige Angebot gemacht wird. Das
war die Grundlage unserer Eckpunkte.
Lieber Herr Kollege Bundesminister, diese Eckpunkte
haben Sie nach dem 10. Juli des vergangenen Jahres
verlassen. Wir haben Zustimmungspflichtigkeit
vereinbart, wir haben eine redaktionelle Arbeitsgruppe
vereinbart, wir haben 168 Seiten formuliert. Wir waren ja
Vorsitzland. Ich habe mich in dieser Zeit manchmal gefragt,
ob ich nicht besser mal öfters Radfahren gegangen wäre.
Für meine individuelle Gesundheit wäre das vielleicht
besser gewesen. Denn das Ergebnis ist: Sie ignorieren
unsere Vorschläge, Sie pflegen ein Grundmisstrauen.
Ministerpräsident Weil hat angesprochen, dass es immer
noch keine Folgenabschätzung gibt, dass die Definition
der Vorhaltevergütung momentan nur bei einer 20-
prozentigen Fallzahlsteigerung möglich ist. Das ist keine
Entökonomisierung. Das bietet keine Sicherheit. Unsere
Botschaft ist doch: Wir vor Ort wissen, an welchem Platz
welches Angebot richtig ist. Im Gegenzug muss dieses
Angebot existenzgesichert sein. Das ist der Deal, den wir
gemeinsam umsetzen müssen.
Herr Bundesminister, die Bundespolitik singt immer
gerne das Lied, dass der Gap so groß ist, weil wir unseren
Investitionsverpflichtungen in den vergangenen Jahren
nicht nachgekommen sind. Wir haben in Baden-
Württemberg noch knapp 200 Krankenhäuser. Als wir
begonnen haben, waren es 270. Wir sind ein Flächenland,
wir konzentrieren. Ich diskutiere in jedem Kreistag, in
jedem Gemeinderat Krankenhausschließungen,
Konzentrationen. Ich befürworte sie auch. Aber dort, wo wir sie
durchführen, müssen die Krankenhäuser dann die
Sicherheit haben: Wir bleiben am Markt, wir können
sektorenübergreifend arbeiten, die Leistungen, die wir gut
können, kommen tatsächlich den Bürgerinnen und Bürgern
zugute. Diese Sicherheit gibt Ihr Gesetzentwurf nicht.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel: der Landkreis des
Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg auf der
Schwäbischen Alb, wenig Einwohner, viel Fläche, viel
Karst. Wir haben von vier Krankenhäusern auf ein
Krankenhaus reduziert und mit einer hohen Investitionssumme
ein Zentralklinikum gebaut. Dieser vergleichsweise
schwache Landkreis macht jetzt ein Betriebsdefizit von
30 Millionen Euro – nur vom Einnahme-Gap. Wir haben
die geringste Bettendichte aller Flächenländer und unsere
gut strukturierten Kliniken ein Defizit von 900 Millionen
Euro. Die können tun, was sie wollen: die beste Medizin
machen, die effektivste Auslastung haben, die beste
Digitalisierung haben, die uns zur Verfügung steht. Auch da
werden wir ja besser.
Herr Bundesminister, ich kann mich nur den Worten
des Ministerpräsidenten aus Niedersachsen anschließen:
Kehren Sie zurück zu unseren Eckpunkten von vor einem
Jahr! Dann bekommen wir etwas hin. Ansonsten
begegnen wir uns im Vermittlungsausschuss. – Herzlichen
Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Minister Lucha! – Das Wort hat Frau Ministerin
Werner aus Thüringen.
Heike Werner (Thüringen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich
möchte trotz aller Problematik mit einem Dank beginnen.
Das System der Krankenhausfinanzierung ist ja seit
vielen Jahren in der Kritik. Die Einführung der DRGs hat zu
Fehlanreizen, zu Fehlentwicklungen geführt. Wir haben
alle in unseren Bundesländern erlebt, dass in bestimmten
bedarfsnotwendigen Medizinbereichen, zum Beispiel der
Kinder- und Jugendmedizin oder der Geburtshilfe,
Kapazitäten abgebaut wurden, weil sich das nicht finanzieren
ließ. Andere Krankenhäuser konnten durch
Rosinenpickerei eine entsprechende Rendite erwirtschaften. Die
großen Konzerne sind die Profiteure, weil sie sich
querfinanzieren können. Gefährdet ist in all unseren Ländern
die Grund- und Regelversorgung, vor allem in den
ländlichen Gebieten. Deswegen bin ich der Ampel dankbar,
dass sie sich auf den Weg gemacht hat, das
Krankenhausfinanzierungssystem anzufassen und hier zu neuen
Vorschlägen zu kommen. Das ist wichtig. – So weit das
Positive.
Es ging mir so wie Manfred Lucha. Ich habe auch
noch einmal in den Kalender geschaut und festgestellt,
dass wir uns genau heute vor einem Jahr zu unserer
Gesundheitsministerkonferenz in Friedrichshafen getroffen
haben. Wir haben die gesamte Konferenz genutzt, um
den Fokus auf die Krankenhausreform zu legen.
Herzlichen Dank an alle
Gesundheitsministerkonferenzteilnehmer, die diesen Prozess begleiten mussten! Das war ein
sehr schwerer Weg. Danke an dieser Stelle beispielhaft
auch Manfred Lucha!
Wir haben mit dem Bundesgesundheitsminister
gerungen, aber auch als Länder miteinander und uns dann mit
breiter Zustimmung auf ein gemeinsames
Eckpunktepapier verständigt. Das war am 10. Juli 2023. Ich muss
sagen: Ich war sehr optimistisch, dass der Bund sich an
die Vereinbarungen aus diesem Eckpunktepapier, das wir
gemeinsam dort abgestimmt haben, halten würde. Ich war
auch der Auffassung, dass von der redaktionellen
Arbeitsgruppe auf der Basis unserer Vereinbarungen über
den Sommer dann ein entsprechender Gesetzentwurf
vorgelegt werden würde, nachdem wir uns alle einig
waren, dass wir am
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz mit Hochdruck und mit absoluter Priorität
arbeiten.
Leider ist das dann so nicht passiert, obwohl wir uns
einig waren, dass die Krankenhausreform dringend
gebraucht wird, nicht nur, um Standorte weiterentwickeln
zu können, sondern auch, um eine gute medizinische
Versorgung in der Fläche überhaupt zu ermöglichen.
Man hat sich dann auf das Krankenhaustransparenzgesetz
konzentriert. Ich will das gar nicht vertiefen. Die Kritik
daran ist, denke ich, allen bekannt. Das Schwierige ist,
dass die Kritik der Länder nicht aufgegriffen wurde. Wir
haben schon vorher gesagt, dass das zu
Fehlentwicklungen, zu Fehlinterpretationen führen wird, dass das für die
Bürgerinnen und Bürger viel zu kompliziert werden wird.
Leider wollte der Bundesgesundheitsminister das Gesetz
unbedingt auf den Weg bringen. Jetzt muss es
überarbeitet werden, und unserer Kritik wurde inzwischen auch
recht gegeben.
Schlimmer ist aber, dass das eigentliche
Gesetzesvorhaben, nämlich das
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – man muss es so sagen – verschleppt wurde.
Das ist nicht die einzige Enttäuschung an dieser Stelle.
Auch der gemeinsam verabredete Arbeitsprozess wurde
nicht eingehalten. Gleichsam über Nacht wurde die
Zustimmungsbedürftigkeit des Reformgesetzes vom Bund
verneint. Auch die vielen Zusagen zu den Eckpunkten,
die wir festgehalten haben, wurden schlicht nicht
eingehalten. Einige Beispiele wurden schon genannt.
Wir haben den Entwurf, der uns nun vorliegt, intensiv
geprüft. Auch hier muss man sagen: Die Länder haben in
kürzester Zeit gemeinsam Änderungen vorgeschlagen,
die aber vom Bundesgesundheitsminister leider im
Gesetzentwurf, der uns heute hier vorliegt, nicht
berücksichtigt wurden. Ich hoffe sehr, dass wir uns auf das
Versprechen des Bundesgesundheitsministers, dass die
Änderungen trotzdem wohlwollend geprüft werden und dass sie
im weiteren Prozess dann auch berücksichtigt werden,
verlassen können. Ich sage das auch deswegen, weil ich
als Gesundheitsministerin eines ostdeutschen
Flächenlandes hier feststellen kann, dass wir unsere
Hausaufgaben gemacht haben. Wir sind in der Zeit nach der Wende
die Transformation angegangen. Es wurden viele
Standorte geschlossen, es wurden Standorte konzentriert, es
wurde auf Spezialisierung gesetzt, das heißt
Hausaufgaben erledigt. Das kann und muss auch weitergeführt
werden, was die Spezialisierung angeht. Aber dazu
braucht es die entsprechenden finanziellen
Rahmenbedingungen, und diese sind derzeit nicht gegeben.
Wir sind gerade dabei, den 8. Thüringer
Krankenhausplan auf den Weg zu bringen, und wir haben in einem
Gutachten die Rückmeldung bekommen, dass jeder
vorhandene Standort für die medizinische Versorgung in
Thüringen gebraucht wird. Aber der aktuelle
Gesetzentwurf, der uns hier vorliegt, sieht enorme
Einschränkungen für die Krankenhausplanung der Länder vor. Uns
wird die wohnortnahe Versorgung, zumindest nach dem,
was im Entwurf für uns zu lesen und nachzuvollziehen
ist, erschwert werden. Es sind eben anders als
versprochen nur unzureichende Lösungen, um
bedarfsnotwendige kleine Standorte in dünn besiedelten Regionen
tatsächlich wirtschaftlich abzusichern und weiterzuentwickeln.
Es wurde schon gesagt: Die Vorhaltepauschalen, die
ursprünglich fallzahlenunabhängig sein sollten, sind nun
wieder an Mindestvorgaben geknüpft, und das ist ja vor
allem ein Problem für kleine Häuser in dünn besiedelten
Regionen. Ich will noch mal an die Kritik der Länder und
die Forderung nach Ausnahmeregelungen zur Sicherung
der Grundversorgung im ländlichen Raum erinnern. Der
Bundesgesundheitsminister hat immer wieder beteuert,
dass kleine Häuser gesichert würden, dass es viele
Möglichkeiten gebe. Aber uns fehlt immer noch eine
Auswirkungsanalyse, um abschätzen zu können, ob wir unsere
Häuser strukturell erhalten können und ob das finanziell
tatsächlich umsetzbar ist. Die Auswirkungsanalyse, also
Simulation, soll im September kommen. Wir sind sehr
gespannt darauf. Aber erst dann werden wir wirklich
endgültig abschätzen können, ob das Gesetz hält, was es
verspricht.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zur Situation
der Krankenhäuser in Thüringen sagen! Ich habe es am
Anfang schon gesagt: Wir haben große Belastungen bei
den Krankenhäusern durch Tarifsteigerungen, Inflation
und so weiter. Um die großen Konzerne müssen wir uns
keine Sorgen machen. Aber was uns natürlich Sorgen
macht, sind die kommunalen Träger, sind die kleinen
Krankenhäuser, sind gemeinnützige kirchliche Träger,
die kleine Häuser, die bedarfsnotwendig sind, vorhalten.
Wir wissen aus Befragungen der Krankenhäuser, dass
fast die Hälfte der Krankenhäuser für das Jahr 2023 einen
negativen Jahresabschluss hatte. Insbesondere die nicht
refinanzierten Tarifsteigerungen aus 2022 und 2023
spielen hierbei eine Rolle. Fast ein Drittel der Krankenhäuser
bräuchte eigentlich eine Liquiditätshilfe. Das Problem ist
nur, dass das Geld auf dem Kapitalmarkt nicht mehr so
einfach zu bekommen ist. Es gibt genügend Hinweise,
dass es inzwischen Kreditinstitute gibt, die sagen:
Krankenhäusern geben wir keine Darlehen. – Das ist natürlich
ein großes Problem. Deswegen an dieser Stelle noch mal
der Appell: Wir haben eine Übergangsfinanzierung nicht
so hinbekommen, wie wir uns das vorgestellt hätten.
Aber es muss möglich sein, dass mit dem Gesetzentwurf
eine rückwirkende Finanzierung – mindestens für 2024;
eigentlich auch für 2022 und 2023 – gegeben ist. Auch
unsere Krankenhäuser haben Mehrkosten, insgesamt
gesehen im dreistelligen Millionenbereich, die nicht
refinanziert werden, obwohl es das Recht der
Krankenhäuser wäre, genau diese Refinanzierung zu erhalten.
Ich hoffe, dass unsere beschlossenen Empfehlungen
nun endlich Gehör finden und dass das
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz in einer Form
verabschiedet wird, die die von den Kliniken erhoffte auskömmliche
Betriebskostenfinanzierung tatsächlich mit sich bringt.
Für dieses wichtige Anliegen wollen wir uns gemeinsam
als Länder weiter einsetzen. Es muss keinen
Vermittlungsausschuss geben; das sage ich an dieser Stelle auch.
Aber wenn die Interessen der Länder nicht berücksichtigt
werden, dann werden wir darüber reden müssen. – Danke
schön!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Frau Ministerin Werner!
Angesichts der umfangreichen Tagesordnung und
60 angemeldeter Reden möchte ich darauf hinweisen,
dass wir uns auf eine fünfminütige Redezeit verständigt
haben und zur Unterstützung eine gute Uhr am
Rednerpult ist. Mit Blick darauf, dass wir heute Abend noch
unserer Nationalmannschaft die Daumen drücken
wollen – wo auch immer: zu Hause, beim Public Viewing –,
sollten wir die Redezeit beachten.
Ich rufe als Nächstes Frau Staatsministerin Gerlach
aus Bayern auf.
Judith Gerlach (Bayern): Sehr geehrte Präsidentin!
Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
versuche mich mit Blick auf den Fußballabend kurzzufassen.
Auch ich habe noch einiges an Strecke vor mir zurück
nach Bayern.
Das Thema Krankenhausversorgung beschäftigt uns
alle seit Monaten und treibt uns in den Bundesländern
um. Das ist bei meiner Vorrednerin und meinen
Vorrednern gerade sehr klar geworden. Der Gesetzentwurf, den
wir heute hier besprechen, wird die
Gesundheitsversorgung in der Bundesrepublik Deutschland auf die nächsten
Jahrzehnte hinaus extrem prägen. Umso wichtiger ist es
deswegen, dass wir in diesem Gesetzgebungsverfahren
alle Beteiligten zusammennehmen: die Patientinnen und
Patienten, die Pflegekräfte, die Ärzteschaft,
Klinikgesellschaften, aber natürlich auch uns als Länder als oberste
Krankenhausplanungsbehörden. Diese unbestritten
notwendige Reform – ich glaube, das ist in den
Redebeiträgen klar geworden –, hinter der auch die Länder stehen,
kann nur im Schulterschluss gelingen, im Schulterschluss
mit allen Beteiligten, letztendlich vor allem mit denen,
die vor Ort das Ganze in die Praxis umsetzen müssen.
Genau hier sehe ich Defizite. Aus Ländersicht ist der
bisherige Reformprozess, gelinde gesagt, ernüchternd
verlaufen. Das spiegelt sich auch in dem vorliegenden
Gesetzentwurf wider. Das ist übrigens die Auffassung
aller Länder, denn es geht ja nicht um Einzel-
beziehungsweise Partikularinteressen, sondern es ist der
Verbesserungsbedarf aller Länder, der hier angemeldet wird.
Diesen Verbesserungsbedarf weist der Gesetzesentwurf
aber auch auf. Ich appelliere deswegen erneut an die
Bundesregierung, auch im Namen meiner Kolleginnen
und Kollegen, die Änderungsanträge zu übernehmen und
vor allem offen zu sein für Korrekturen an diesem
Gesetzentwurf.
Ich möchte nicht bei einer Allgemeinkritik bleiben,
sondern ein bisschen konkreter werden und anhand von
ein paar Punkten aufzeigen, warum das aus unserer Sicht
so wichtig ist.
Es braucht Ausnahmemöglichkeiten mit einem echten
Beurteilungsspielraum für uns Länder, für uns als
Krankenhausplanungsbehörden. Diese müssen auch
unbefristet möglich sein, wenn das erforderlich ist, um
Verwerfungen für eine notwendige Versorgung zu verhindern.
Die derzeit vorgesehenen Regelungen sind dafür
ungeeignet, weil wir hier sehr starre Erreichbarkeitsmaßstäbe
haben, weil wir zwingende Befristungen haben bei den
Ausnahmen, die dort vorgesehen sind.
Eine weitere gravierende Schwachstelle des
Gesetzentwurfes ist: Die Voraussetzungen der Leistungsgruppen
können nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen
Kooperationen und Verbünde zulassen. Auch diese Regelung geht
an den Erfordernissen, die die Praxis hat, völlig vorbei.
Ich nenne beispielhaft die sogenannten
Außenstellenlösungen, bei denen zum Beispiel eine große Geburtshilfe,
eine große Pädiatrie mit dem eigenen Personal in einer
anderen, weiter entfernten, kleineren Klinik, einen
Ableger, also sozusagen eine Außenstelle, betreibt, um dort
ebenfalls Geburtshilfe und Pädiatrie anzubieten – in
hoher Qualität und wohnortnah für die Bevölkerung.
Warum sollten solche Lösungen künftig nicht mehr möglich
sein? Die derzeit im KHVVG vorgesehenen Regelungen
bedrohen die effizienten und teilweise schon erfolgreich
angepassten Strukturen der vergangenen Jahre, in denen
Kliniken ihre Leistungen jetzt schon aufeinander
angepasst haben. Diese Strukturen werden damit zerstört.
Gleiches gilt für den dauerhaften Erhalt von
Fachkrankenhäusern. Diese Fachkrankenhäuser leisten als
Spezialversorger einen unersetzlichen Beitrag, vor allem
für Menschen, die schwerstkrank oder chronisch krank
sind. Deshalb muss es für diese Häuser weiterhin
unbefristet möglich sein, die als Voraussetzung geforderten
verwandten Leistungsgruppen in Kooperation erbringen
zu können.
Ebenso unverzichtbar ist der Erhalt der bewährten
Schlaganfallnetzwerke. Das ist mir besonders wichtig,
weil deren Wegfall gerade für die Notfallversorgung von
Bürgerinnen und Bürgern abseits städtischer
Ballungszentren ein sehr herber Einschnitt wäre, und das gilt eben
gerade für die Flächenländer. Wir dürfen nicht
unterschätzen, was das für die Versorgung in unserem Land
bedeuten würde. Da brechen einfach notwendige
Strukturen weg.
Das gilt übrigens auch für die Versorgung unserer
Kinder. Es gibt zum Teil völlig überzogene personelle
Anforderungen bei den Leistungsgruppen. Ich möchte in
diesem Zusammenhang besonders die Leistungsgruppen
Pädiatrie und Notfallversorgung nennen. Hier sind
Strukturanforderungen vorgesehen, die von den Kliniken
einfach nicht erfüllt werden können, weil es deutschlandweit
schlichtweg nicht ausreichend viele spezialisierte
Fachärzte gibt. Die Folge wäre, dass eine nicht geringe Anzahl
der derzeit bestehenden Stationen einfach komplett
wegfallen würde.
Nur: Bevor wir zur Umsetzung dieser
Reformbestrebungen kommen, brauchen die Krankenhäuser eine
Brücke dorthin. Es braucht ein finanzielles
Soforthilfeprogramm des Bundes. Denn Fakt ist, dass die
wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser nach wie vor höchst
angespannt ist und sich weiter verschlechtert. Herr
Professor Lauterbach, Sie wissen, dass immer mehr
Krankenhäuser in die Insolvenz geraten, und Sie lassen sie
sehenden Auges einfach sterben. Das liegt im
Wesentlichen an der unzureichenden Betriebskostenfinanzierung,
für die der Bundesgesetzgeber verantwortlich ist. Leider
bleiben die dazu im Rahmen des KHVVG vorgelegten
Vorschläge weit hinter den früheren Zusagen, die es ja
gab, und hinter dem Notwendigen zurück. Sie greifen vor
allem zu spät. Wir Länder fordern daher: Die Regelungen
müssen so angepasst werden, dass Kosten- und
Tarifsteigerungen bereits für das Jahr 2024 schnell und umfassend
im Landesbasisfallwert berücksichtigt werden und auch
die Defizite aus den vergangenen Jahren, die sich
angehäuft haben, basiswirksam ausgeglichen werden können.
Was die Vorhaltefinanzierung angeht, muss man
sagen: Das hört sich gut an. Sie muss aber die tatsächlichen
Kosten der Krankenhäuser viel stärker in den Fokus
rücken. Auch beim Transformationsfonds sind erhebliche
Änderungen erforderlich. Insbesondere sind die
Fördertatbestände viel zu eng gefasst.
Es gäbe im Detail noch viel mehr zu sagen. Insofern
ist es ein Prozess. Wir haben uns sehr intensiv damit
auseinandergesetzt und dezidierte Vorschläge gemacht.
Wir hoffen, dass sie angenommen werden, dass sie
gehört werden. Ich appelliere eindringlich an Sie, Herr
Bundesgesundheitsminister, sich an die Zusagen zu
halten, die Sie mal gegeben haben, vor allem aber die
konstruktiven Verbesserungsvorschläge, die aus dem Kreise
der Länder kommen, wirklich anzunehmen. Denn ohne
uns wird es nicht gehen.
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Frau Staatsministerin Gerlach! – Als Nächstes hat das
Wort: Frau Ministerin Nonnemacher aus Brandenburg.
Ursula Nonnemacher (Brandenburg): Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf
des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes ist
aus der Sicht Brandenburgs in seiner aktuellen Fassung
abzulehnen. Damit meine ich nicht die Reform selbst.
Diese braucht es, und zwar zwingend, und die
Krankenhäuser im Land sind durchaus für Veränderungen bereit.
Um die Versorgungslandschaft bedarfsnotwendig und
zukunftsfähig auszugestalten, braucht es jedoch die
richtigen Instrumente.
Die Vielzahl der Änderungsanträge zeigt den
Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf, sie zeigt aber auch
die konstruktive Haltung der Länder. Für uns ist nicht
akzeptabel, dass die Stellungnahmen der Länder,
insbesondere die Kritikpunkte der ostdeutschen Länder, bisher
nicht berücksichtigt wurden. Der Gesetzentwurf greift
massiv in die Planungshoheit der Länder ein. Es ist eine
klare Position der Länder, festgehalten in einer elf Punkte
umfassenden Stellungnahme, dass sowohl die
Zustimmungspflicht im Bundesrat, das Vorliegen einer
Auswirkungsanalyse bezüglich des neuen Gesetzes durch den
Bund als auch die Gewährleistung der Hoheit der Länder
in Fragen von Kooperationen und deren Ausnahmen
elementare Aspekte für ein gemeinsam getragenes Gesetz
sind. Als Länder müssen wir hier konsequent bleiben und
ein klares Zeichen im Bundesrat setzen.
Als Länder sind wir verantwortlich für die
Sicherstellung der stationären Versorgung. Dieser Auftrag muss
erfüllbar bleiben. Denn die Qualität der Behandlung, die
der Reformentwurf so sehr in den Mittelpunkt rückt,
beinhaltet auch ihre Erreichbarkeit, insbesondere die
Erreichbarkeit der Grund- und Notfallversorgung. Die
bundesweiten Voraussetzungen der
Versorgungslandschaft sind nicht gleich, weshalb ausschließlich
bundeseinheitliche Vorgaben nicht geeignet sind, um regionale
Besonderheiten zu berücksichtigen. In den ostdeutschen
Ländern steht aufgrund der nach der Wiedervereinigung
in Ostdeutschland erfolgten Strukturbereinigung und der
damit einhergehenden Transformation der
Krankenhauslandschaft im Vergleich zu westdeutschen Bundesländern
nur ein eingeschränktes Konzentrationspotenzial zur
Verfügung. Das muss bei der Gesetzgebung bedacht
werden. Daher sind praktikable Möglichkeiten für
Kooperationen zur Erfüllung der Qualitätskriterien sowie
verbindliche und dauerhafte Ausnahmeregelungen von
den Leistungsgruppen essenziell, um die Versorgung in
dünn besiedelten Gebieten weiterhin mit einer hohen
Versorgungsqualität sicherstellen zu können.
Wer oder was zwingend erforderlich für die
Versorgung ist, muss in Entscheidungen der Länder mit der
Expertise vor Ort definiert werden. Für ländliche
Regionen müssen erweiterte Regelungen geschaffen werden,
um die regionale und wohnortnahe Grund- und
Notfallversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten. Damit
das gelingt, darf der ordnungspolitische Rahmen nicht zu
eng gefasst werden. Trotz bundesweit einheitlicher
Vorgaben müssen die Länder Handlungsspielräume behalten;
denn die Krankenhausplanung ist Ländersache. Wir
appellieren dringend an den Bund, die Änderungsanträge
der Länder zu beachten.
Dies betrifft auch deutlich erweiterte Möglichkeiten
ambulant-stationärer Leistungserbringung in
Versorgungsregionen aus strukturellem Grund. Neben der
notwendigen Kooperation von regionalen Kliniken und der
Nutzung von Telemedizin ist bei der Erbringung von
Qualitätskriterien zum Beispiel die völlig überzogene
Zuordnung von mindestens je drei Fachärztinnen
beziehungsweise -ärzten zu einzelnen, zum Teil kleinen
Leistungsgruppen, zu korrigieren. So viele Spezialistinnen
und Spezialisten sind in ganz Deutschland gar nicht
verfügbar.
Die Erfüllung der Qualitätskriterien scheint aus Sicht
des Bundes jedoch keine hohe Hürde zu sein. Ich
kritisiere die Einführung von Mindestvorhaltezahlen, welche
nicht medizinisch begründet sind, sondern als reines
Zentralisierungselement dienen sollen. Regionen mit
bevölkerungsbedingt kleinen Fallzahlen werden dabei
systematisch benachteiligt. Stattdessen fordere ich eine
leistungsmengenunabhängige Sockelfinanzierung für die
Grund- und Notfallversorgung bei Krankenhäusern, die
für die Sicherstellung besonders im ländlichen Raum
notwendig sind.
Grundsätzlich ist die Verschiebung zentraler Inhalte
auf nachgelagerte Rechtsverordnungen und
Vereinbarungen nicht tragbar. Es braucht jetzt bereits notwendige
Regelungen, um zumindest in Teilen für
Planungssicherheit zu sorgen. Denn Leistungsangebote, die einmal
weggefallen sind, sind kaum mehr zu reaktivieren. – Ich
danke Ihnen.
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank! –
Die nächste Rednerin ist Frau Ministerin Professor
Dr. von der Decken aus Schleswig-Holstein.
Prof. Dr. Kerstin von der Decken (Schleswig-
Holstein): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Deutschland braucht eine
Krankenhausreform. Genauer: eine Reform der
Krankenhausfinanzierung – Bundeszuständigkeit – und eine Reform
der Krankenhausstrukturen – Länderzuständigkeit. Nur
mit einer gelungenen Doppelreform werden wir die
demografischen wie finanziellen Herausforderungen
meistern. Darüber besteht zwischen allen Beteiligten
Einigkeit. Umso unverständlicher ist es, dass das
Bundesgesundheitsministerium keinen gemeinsam erarbeiteten
Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren
eingebracht hat. Dabei war genau das vereinbart. Auf der Basis
gemeinsam erarbeiteter Eckpunkte sollte ein
zustimmungsbedürftiger Gesetzentwurf formuliert werden.
Stattdessen liegt ein als Einspruchsgesetz deklarierter
Gesetzentwurf vor, der auf massiven Widerstand aller
16 Länder stößt. Wie kann das sein?
Wir haben insgesamt 13 Bund-Länder-Treffen auf
Ministerebene gehabt. Es wurde ein Eckpunktepapier
verabschiedet und im Anschluss eine redaktionelle
Arbeitsgruppe von Bund und Ländern eingesetzt. Und genau
dann verließ der Bund den gemeinsamen Weg. Die
Arbeit der redaktionellen Arbeitsgruppe wurde einseitig
beendet, die Übersendung von Arbeitsentwürfen
verzögert oder vollständig unterlassen. Immer wieder haben
sich die Länder konstruktiv eingebracht: bei den Bund-
Länder-Treffen, in GMK-Beschlüssen und GMK-
Schreiben, in formellen Papieren – Sieben-Punkte-Papier, Elf-
Punkte-Papier. Berücksichtigt wurden unsere
Forderungen in weiten Teilen nicht, trotz anderslautender
Zusagen. Stattdessen verkündete der
Bundesgesundheitsminister im Januar 2024 völlig überraschend, dass das Gesetz
angeblich zustimmungsfrei sei. Und die gemeinsame
Stellungnahme aller 16 Länder zum Referentenentwurf,
verfasst innerhalb der sehr kurzen Frist von zwei Wochen
und fristgerecht am 30. April 2024 eingereicht, blieb
schlicht unberücksichtigt.
Unsere Forderungen sind bekannt. Lassen Sie mich
einige davon nennen!
Eine Überbrückungsfinanzierung bis zum Wirken der
Reform. Wer die Krankenhäuser vor der Insolvenz retten
will, muss jetzt handeln. Der Bund ist gemäß
Grundgesetz für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser
zuständig. Die vorgesehenen finanziellen Zusagen
reichen nicht aus. Sie kommen auch zu spät.
Eine echte, das heißt fallzahlenunabhängige
Vorhaltevergütung. Die im Entwurf vorgesehene
Vorhaltevergütung ist mittelbar fallzahlenabhängig. Sie bietet den
Krankenhäusern gerade nicht die für die Sicherung der
Grund- und Notfallversorgung benötigte finanzielle
Stabilität. Wir brauchen eine praxisnahe und auskömmlich
finanzierte Regelung für die sektorenübergreifenden
Versorger. Hier ist der Entwurf zu unkonkret, und er
bedroht darüber hinaus bestehende, erfolgreiche
ambulant-stationäre Einrichtungen. Wir brauchen eine
praxisgerechte Definition der Fachkliniken. Diese kommen
bislang überhaupt nicht vor. Und sie müssen alle neben
ihren speziellen die Leistungsgruppen Innere Medizin,
Chirurgie und Intensivmedizin vorhalten. Die Schließung
zahlreicher Fachkliniken wäre die Folge.
Wir brauchen Bürokratieabbau statt Bürokratieaufbau.
Der Entwurf besteht zu einem Drittel aus Prüf- und
Meldepflichten. Wir brauchen Gestaltungsfreiheit für die
Krankenhausplanung der Länder. Ohne eine solche
gesetzlich verankerte Möglichkeit wird das KHVVG zur
Zerschlagung bestehender passgenauer Strukturen, vor
allem im ländlichen Raum, und damit zu
Versorgungslücken führen. Bedarfsnotwendige Kliniken auf dem Land
rettet man nicht nur durch Sicherstellungszuschläge,
sondern vor allem durch dauerhafte
Kooperationsmöglichkeiten und Netzwerke. Die Länder unterscheiden sich
gewaltig, und der Ansatz „one size fits all“ ist für die
Krankenhausplanung falsch.
Und zuletzt eine Auswirkungsanalyse. Die
Verabschiedung einer so weitreichenden Reform ohne eine
vorherige Prüfung ihrer Folgen wäre verantwortungslos.
Wozu überhastet gemachte Gesetze führen, erleben wir
gerade anschaulich beim Krankenhaustransparenzgesetz.
Meine Damen und Herren, die Krankenhausreform
darf nicht durch ein inhaltlich unzureichendes,
handwerklich schlecht gemachtes, überstürztes und
verfassungswidriges Gesetz geregelt werden. Ich appelliere an die
Bundestagsfraktionen, den Entwurf grundlegend zu
ändern. Nehmen Sie die Warnungen der Länder und der
gesamten deutschen Fachwelt ernst! – Vielen Dank!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank! –
Der nächste Redner ist Minister Dr. Jung aus dem
Saarland.
Dr. Magnus Jung (Saarland): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach
mehr als anderthalb Jahren der Vorbereitung ist diese
Krankenhausreform zunächst im Bundestag und heute
auch im Bundesrat angekommen. Es ist gut, dass diese
Reform heute hier beraten werden kann, denn wir
brauchen sie dringend. Ich möchte ganz kurz die wesentlichen
Punkte benennen, warum wir so dringend auf eine große
Krankenhausreform angewiesen sind.
Im Mittelpunkt müssen vor allen Dingen die
Patientinnen und Patienten stehen. Das ist ein wesentlicher
Grund für diese Reform. Wir wollen mehr Qualität in der
Versorgung. Wir wollen unnötige stationäre
Behandlungen verhindern. Und wir wollen, dass diejenigen, die
behandeln, auch wirklich die bestmögliche Expertise und
vor Ort die bestmöglichen Voraussetzungen haben, damit
die Behandlungen für die Patientinnen und Patienten die
bestmöglichen sind.
Wir wissen, dass das DRG-System seit Jahren viele
Fehlanreize enthält, sowohl wirtschaftlich als auch in
Bezug auf die Zahl der Behandlungen, die durchgeführt
werden. Behandlungen, die nicht unbedingt notwendig
sind, werden aus wirtschaftlichen Gründen durchgeführt.
Behandlungen, die dringend notwendig sind, werden
schlecht bezahlt. Es gibt Wartezeiten. Das müssen wir
ändern. Wir haben viele Krankenhäuser mit extrem
schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen. Kurz: Sie
schreiben rote Zahlen. Wir haben einen seit Jahren
anwachsenden erheblichen Investitionsstau in den
Krankenhäusern. Wir haben einen zunehmenden
Fachkräftemangel, sowohl bei den Ärztinnen und Ärzten als auch
bei den Pflegekräften. Und wir haben besondere
Probleme, die hier mit gelöst werden müssen, zum einen rund
um das Thema Geburtshilfe und Pädiatrie, die zu schlecht
bezahlt werden, weshalb Versorgungsmängel in diesem
Bereich bestehen, zum anderen bei der Finanzierung der
Universitätskliniken, die für die Landeshaushalte
zunehmend zu einem massiven Problem werden. Hinzu
kommen die starren Sektorengrenzen, die eine gute
Kooperation verhindern.
Schließlich müssen wir auch zur Kenntnis nehmen,
dass nach der Corona-Pandemie und den finanziell
schwierigen letzten Jahren die Reserven der
Krankenhausträger erschöpft sind. Da ist nichts mehr, um in
schwierigen Zeiten zusetzen zu können. Insofern, liebe
Kolleginnen und Kollegen, ist es absolut notwendig, dass
diese Reform kommt.
Wir können also feststellen: Die Ziele, die mit dieser
Reform verfolgt werden sollen, sind dem Grunde nach
richtig. Das gilt sowohl für die Einrichtung von
Leistungsgruppen als Planungsinstrument und
Vergabeinstrument als auch für die Finanzierung, zumindest
teilweise, über Vorhaltevergütungen.
Ich kann mit einem Blick in die Praxis feststellen, dass
diese Reform in manchen Teilen schon zu wirken
begonnen hat. Wir als Länder sind ja schon dabei, die Planung
in Leistungsgruppen vorzubereiten. Wir haben Gutachten
beauftragt. Wir sind im Gespräch mit den
Krankenhausträgern. Die Träger selbst sind ebenfalls dabei, ihre
Planungen vor Ort schon auf die neuen Planungsinstrumente
abzustimmen, sich zu konzentrieren oder sich zukünftig
von Aufgaben zu trennen, die sie bislang in viel zu
geringem Umfang dargestellt haben.
Aber – und das muss im Kern der Debatte stehen – die
finanzielle Lage der Krankenhäuser ist nach wie vor
miserabel. Es gibt massive Belastungen für die
Landkreise und die Städte. Die Kommunen müssen sowohl, was
die eigenen Häuser betrifft, in die Finanzierung
einsteigen als auch mit Zuschüssen die Krankenhäuser anderer
Träger retten, damit die Versorgung vor Ort nicht
zusammenbricht. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass wir
die Finanzierung des Krankenhauswesens zu einem nicht
unerheblichen Teil den Landkreisen, Städten und
Gemeinden aufdrücken. Das muss dringend korrigiert
werden. Deshalb ist es auch so schlecht, dass die finanzielle
Entlastungswirkung und Verbesserung durch die neuen
Finanzierungsformen erst im Jahr 2029 wirklich voll
greifen werden. Wir wissen nicht, wie viele
Krankenhäuser den Weg bis dahin überhaupt schaffen werden.
Deshalb ist die zentrale Forderung, die wir heute gemeinsam
adressieren, dass Instrumente und Mittel gefunden
werden müssen, um kurzfristig die wirtschaftliche
Überlebensfähigkeit vieler Krankenhäuser zu sichern. Das ist
eine Aufgabe, die der Bund leisten muss, die die Länder
gar nicht leisten dürfen. Deshalb, sehr geehrter Herr
Bundesminister, ist es absolut notwendig, dass an dieser
Stelle nachgelegt wird. Auch die Investitionen können
wir bei dieser wirtschaftlichen Lage in den
Betriebskosten nicht mehr mitfinanzieren. Das würde uns hindern,
die entsprechenden Investitionen auf den Weg zu
bringen.
Es gibt eine ganze Reihe von Änderungen, die die
Länder gemeinsam im Verfahren beantragt haben und die
hier schon mehrmals genannt worden sind. Ich nenne
einmal das Thema Ausnahmeregelungen, das Thema
Fachkliniken. Ich muss das aber jetzt nicht noch einmal
im Detail ausführen. Entscheidend ist, dass für eine
erfolgreiche Reform der Bund das Vertrauen haben muss,
dass die Länder das vor Ort schon ordentlich und
fachgerecht umsetzen werden. Das ist etwas, was wir im
Föderalismus brauchen. Der Bund muss nicht alles bis ins
letzte Detail regeln. Er sollte uns – und da sind wir auch
vom Grundgesetz her geschützt – unsere Planungshoheit
lassen, Flexibilität lassen, damit die Ziele der Reform in
der Praxis umgesetzt werden. Das ist ein Appell sowohl
an den Bundesminister als auch an die
Bundestagsfraktionen. In diesem Zusammenhang will ich noch einmal
aufgreifen, was Herr Ministerpräsident Weil heute
Morgen gesagt hat: Wenn wir klug sind, dann schaffen wir
kurzfristig einen Kompromiss und sparen uns einen
Vermittlungsausschuss. Wenn wir nicht so klug sind, dann
werden wir in eine folgende Runde gehen müssen. Das
könnten wir uns gemeinsam schenken.
Ein letzter Satz noch: Der Strukturfonds, der für die
Finanzierung der Investitionskosten notwendig ist, muss
so ausgestaltet sein, dass alle ihn in der Praxis nutzen
können.
In diesem Sinne: Danke für die Aufmerksamkeit! Ich
hoffe auf gute gemeinsame Beratungen über die
Sommerpause und im frühen Herbst. – Vielen Dank!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Herr Minister Dr. Jung! – Als Nächstes hat das Wort:
Frau Staatsministerin Stolz aus Hessen.
Diana Stolz (Hessen): Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der
Problembeschreibung sind wir uns alle einig. Wir brauchen
dringend eine Krankenhausreform. Aber diese muss auch
Hand und Fuß haben. Der Bund kann die Länder nicht
länger ignorieren. Bisher wurden wichtige Zusagen und
Kompromisse nicht umgesetzt. Die notwendige
Auswirkungsanalyse oder die Koordinierungsfunktion der
Maximalversorger sind nur zwei Beispiele dafür. Ohne die
Auswirkungsanalyse befinden wir uns im Blindflug. Der
aktuelle Entwurf will gleichbehandeln, was nicht gleich
ist. Die Strukturen und die Bedarfe sind unterschiedlich.
Wir starten auch nicht auf der grünen Wiese. Ein
Stadtstaat ist zum Beispiel nicht mit einem Flächenland wie
Hessen vergleichbar. Aber egal, ob Flächenland oder
Stadtstaat: Über alle Parteigrenzen hinweg haben wir
gemeinsame Vorschläge eingebracht, weil der
Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form in allen Ländern so nicht
tragen wird.
In Hessen bereiten wir uns wie in den anderen
Ländern seit Monaten vor. Es geht ja um nicht mehr und
nicht weniger als die hochwertige, flächendeckende
Gesundheitsversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger.
Der Bundesgesundheitsminister sollte daher seine Augen
öffnen und sich den Forderungen der Länder stellen. Mit
der heutigen Stellungnahme des Bundesrates können wir
Länder nicht länger ignoriert werden. – Vielen Dank!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Frau Staatsministerin Stolz! – Nun hat das Wort: Herr
Bundesminister Professor Dr. Lauterbach.
Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für
Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten
Kolleginnen und Kollegen! Ich werde zwei grundsätzliche
Dinge sagen und auf die wichtigsten Punkte sehr konkret
eingehen.
Zunächst einmal etwas ganz Grundsätzliches, weil das
in den Vordergrund gestellt werden muss. Es wird immer
gesagt: Diese Reform muss kommen, aber sie gefährdet
möglicherweise die Krankenhäuser im ländlichen
Raum. – Das Gegenteil ist der Fall. Im jetzigen System,
im Fallpauschalensystem, haben die Häuser im
ländlichen Raum keine Chance, und zwar deshalb, weil die
Fallpauschalen sich dort lohnen, wo schwere, teure Fälle
behandelt werden. Das ist im ländlichen Raum
abnehmend der Fall. Weshalb ist das so? Weil viele Menschen
diese größeren Eingriffe lieber in Spezialkliniken in der
Stadt machen lassen und weil im ländlichen Raum die
Bevölkerung schrumpft. Somit habe ich dort nicht die
Möglichkeit, diese Häuser über ein Fallpauschalensystem
zu erhalten. Diese Häuser werden in den nächsten Jahren
ohne diese Reform alle in größte wirtschaftliche Not
kommen und entweder verschwinden oder subventioniert
werden müssen.
Und es wird auch noch eine schlechte Medizin sein.
Weshalb wird es eine schlechte Medizin sein? Weil diese
Häuser versuchen werden, zumindest einen Teil der
großen Eingriffe aus Budgetgründen zu halten. Aber es
werden keine besonders guten Eingriffe sein. Wenn Sie den
Klinikatlas, den Sie ja nicht mögen, der aber wertvoll ist,
bemühen und mal im Anschluss an die Sitzung schauen,
wie viele Krankenhäuser 50 Kilometer um Köln herum
Darmkrebs behandeln, dann werden Sie auf die
phänomenale Größenordnung von 85 Kliniken kommen. In die
allermeisten dieser Kliniken würde niemals ein Arzt für
die eigene Darmkrebsbehandlung oder die seiner
Verwandten gehen. Niemals! Wenn Sie dort fragen: „Wann
haben Sie zuletzt eine Darmkrebsoperation bei einem
ärztlichen Kollegen gemacht?“, dann wird man sich an
keinen einzigen Fall erinnern können. Das gehört zur
Wahrheit dazu. Wir müssen die ländlichen Häuser
erhalten. Das tun wir; ich komme gleich dazu. Aber wir
müssen uns auch ehrlich machen: Diese Häuser machen
derzeit aus der Not geboren oft noch Eingriffe, die wir für
uns dort nie vornehmen ließen.
Es ist übrigens nicht so, wie Sie sagen, Herr Lucha.
Ich bin nicht derjenige, der für die Universitätsmedizin
spricht. Ich bin Universitätsprofessor; dafür muss ich
mich nicht schämen. Aber trotzdem ist es falsch, dass wir
derzeit eine teure Universitätsmedizin unterhalten, die
riesige Defizite macht. Jede Universitätsklinik in
Deutschland macht Defizite. Wir hätten dort Raum,
Qualität und auch den Bedarf, die schweren Fälle zu
behandeln. Wieso machen wir das nicht? Wir machen das
deshalb nicht, weil die kleinen Häuser zum Teil diese teuren
Fälle brauchen, weil sie sonst pleitegingen. Das ist ein
schlechtes System. Somit brauchen wir beides: die
Spezialisierung und den Erhalt der kleinen Häuser.
Wie sieht diese Reform den Erhalt der kleinen Häuser
vor? Immer wieder wird gesagt, das würde nicht gehen.
Die kleinen Häuser bekommen Zuschläge für die
Notfallversorgung, für die Traumatologie, also für
Unfallversorgung, für die Intensivmedizin, für die
Schlaganfallversorgung, für die Geburtshilfe, für die Kinderversorgung
sowie vier weitere Sicherstellungszuschläge. Insgesamt
zehn Zuschläge für die kleinen Häuser! Das wird die
kleinen Häuser in die Lage versetzen, ohne die großen
Eingriffe überleben zu können. Diese Zuschläge gibt es
in der Form bisher nicht. Und wenn die Häuser dann
immer noch nicht klarkommen, können sie umgewandelt
werden in ein Level-1i-Klinikum. Dort gilt das
Selbstkostendeckungsprinzip. Das heißt, die Krankenkassen
verhandeln mit dem Haus, wie hoch die Kosten pro Tag
sind, und diese werden dann erstattet. Somit haben wir im
Gesetz ein Wiederbelebungsprogramm für die kleinen
Häuser. Das darf man nicht ausspielen gegen die
ebenfalls von uns unbedingt durchzusetzende Spezialisierung.
Der Kollege Weil ist Gott sei Dank noch da. So kann
ich auf den einen oder anderen Punkt direkt antworten.
Ich bin, ehrlich gesagt, dankbar, dass wir diese
Gelegenheit haben. Zunächst einmal der wichtige Punkt: die
Auswirkungsanalyse. Immer wieder ist betont worden:
Wenn ich eine Auswirkungsanalyse machen will, brauche
ich dafür den neuen Grouper, denn ich muss jeden Fall
einer Klinik eingruppieren können. Das
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
- part_of_vorgang → Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Petra Olschowski (Rede)