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Protokoll der 1046. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 05.07.2024 · WP 20 · 1046 · Original ↗

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Protokoll der 1046. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1046 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1046. Sitzung Berlin, Freitag, den 5. Juli 2024 I n h a l t : Dank an die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer . . . . . . . . . . . . 231 Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 232 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 1. Zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes (Drucksache 290/24, zu Drucksache 290/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239 Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . . 239 Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . . 240 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 241 Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . 242 Beschluss: Keine Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 243 2. Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 291/24) . . . . . . . . . . 261 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285* 3. Berufsbildungsvalidierungs- und - digitalisierungsgesetz (BVaDiG) (Drucksache 292/24, zu Drucksache 292/24) . . . . . . . . . . . . . . . . 261 Katrin Eder (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 287* Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 288* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 4. Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) (Drucksache 293/24) . . . 261 Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 289* Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 289* Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 290* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 5. Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts (Drucksache 294/24) . . . . . . . . 261 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285* 6. Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz (Drucksache 295/24) . . . . . . . . . . . . 261 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285* 7. Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Drucksache 296/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285* 8. Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 297/24) . 262 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 291* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262 9. Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz – PostModG) (Drucksache 298/24) . . . . . . . . 262 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 262 Cansel Kiziltepe (Berlin) . . . . . . . . . . 263 Dr. Franziska Brantner, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . . . . 264 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87f Absatz 1 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 10. Erstes Gesetz zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes (Drucksache 299/24) . . 265 Sören Bartol, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen . . . . . . 291* Beschluss: Anrufung des Vermittlungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265 Mitteilung: Die Abstimmung über die unter Ziffer 2 und Ziffer 3 der Drucksache 299/1/24 empfohlene Entschließung wird bis zum Abschluss des Vermittlungsverfahrens zurückgestellt . . . . . . . . . . . . 265 11. Gesetz zu dem Übereinkommen vom 12. März 2019 zur Gründung des „Square Kilometre Array“-Observatoriums (Drucksache 300/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 106 Absatz 3 Satz 1 GG 285* 12. Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Juli 2023 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Berufsausbildung (Drucksache 301/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 285* 13. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig- Holstein und Hamburg, Thüringen – (Drucksache 278/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 266 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 292*, 293* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister Karl-Josef Laumann (Nordrhein- Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 266 14. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern – Antrag der Länder Sachsen und Nordrhein- Westfalen, Schleswig-Holstein – (Drucksache 216/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266 Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 267 Jacqueline Bernhardt (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 294* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderung – Bestellung von Staatsministerin Katja Meier (Sachsen) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268 15. Entwurf eines Gesetzes zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 222/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 268 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR – Annahme einer Entschließung . 268 16. Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes bei Fehlgeburten – Antrag der Länder Saarland und Hamburg, Niedersachsen – (Drucksache 289/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269 Dr. Magnus Jung (Saarland) . . . . . . . 269 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 270 17. Entschließung des Bundesrates: Netto-Null- Technologien strategisch stärken – Wertschöpfung durch klimaneutrale Technologien in Deutschland mit „Net Zero Valleys“ sichern und zusätzlich schaffen – Antrag der Länder Sachsen und Brandenburg, Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 284/24) . . . 270 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 270 18. Entschließung des Bundesrates „Erstellung der Rechtsverordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes“ – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg – (Drucksache 274/24) 270 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 270 19. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 231/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 270 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270 20. Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 264/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 232 Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Hessen) . . 234 Heike Werner (Thüringen) . . . . . . . . . 235 Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . 237 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239 21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse- Handels-Verbotsgesetzes (Drucksache 256/24) 271 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 271 Werner Schwarz (Schleswig-Holstein) . 272 Petra Olschowski (Baden-Württemberg) 272 Miriam Staudte (Niedersachsen) . . . . . 273 Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . 274 Katrin Eder (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 297* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 22. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (Drucksache 232/24) . . 276 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 23. Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer zollrechtlicher Vorschriften (Drucksache 233/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286* 24. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) (Drucksache 234/24, zu Drucksache 234/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277 Petra Olschowski (Baden-Württemberg) 298* Cansel Kiziltepe (Berlin) . . . . . . . . . 299* Ursula Nonnemacher (Brandenburg) . . 300* Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 301* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277 25. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 235/24) . . . . . . . . 243 Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 243 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 244 Heike Werner (Thüringen) . . . . . . . . 245 Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 247 Ursula Nonnemacher (Brandenburg) . . 248 Prof. Dr. Kerstin von der Decken (Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . . . . . 249 Dr. Magnus Jung (Saarland) . . . . . . . 250 Diana Stolz (Hessen) . . . . . . . . . . . 251 Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . 251 Karin Prien (Schleswig-Holstein) . . . . 285* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254 26. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG) (Drucksache 236/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286* 27. Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten IT- Änderungsstaatsvertrag – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 237/24) . 261 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 286* 28. Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG) (Drucksache 238/24) . . 277 Timon Gremmels (Hessen) . . . . . . . . 277 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 29. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (KGSGÄndG) (Drucksache 239/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 30. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 240/24) . . . . . . . . 278 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 31. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 241/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279 32. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (3. WehrDiszNOG) (Drucksache 242/24) . 261 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 286* 33. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 243/24) . . . . . . . . . . . 261 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286* 34. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 244/24) . . . . . . . . 279 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279 35. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 265/24) . . . . . . . . 279 Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279 36. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 266/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279 Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) 303* Werner Schwarz (Schleswig-Holstein) . 304* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280 37. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Drucksache 249/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 286* 38. a) Entwurf eines Gesetzes zu dem Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 22. Januar 2009 zwischen Côte d‘Ivoire einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Drucksache 245/24) b) Entwurf eines Gesetzes zu dem Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 28. Juli 2016 zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Drucksache 246/24) c) Entwurf eines Gesetzes zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits (Drucksache 247/24) d) Entwurf eines Gesetzes zu dem Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 22. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits (Drucksache 248/24) . . . . . . . . . . . 261 Beschluss zu a) bis d): Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 286* 39. Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2023 – Einzelplan 20 – (Drucksache 260/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß § 101 BHO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286* 40. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit und Lieferung von Verteidigungsgütern (EDIP) COM(2024) 150 final; Ratsdok. 7340/24 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 165/24, zu Drucksache 165/24) 280 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 280 41. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat über Reformen und Überprüfungen von Politikbereichen im Vorfeld der Erweiterung COM(2024) 146 final; Ratsdok. 6679/24 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 283/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 280 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 305* Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 305* Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 306* Dr. Tamara Zieschang (Sachsen-Anhalt) 307* Werner Schwarz (Schleswig-Holstein) . 308* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 280 42. Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines durch das Umweltprogramm der Vereinten Nationen gestellten Sekretariats für die Zwischenstaatliche Plattform Wissenschaft- Politik für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen (IPBES) in Bonn (IPBES-Sekretariat) (Drucksache 224/24) . 261 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286* 43. Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2024 (Bundesbeteiligungs- Festlegungsverordnung 2024 – BBFestV 2024) (Drucksache 219/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286* 44. Verordnung zur Änderung des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (Drucksache 250/24) . . . . . . . . . . . . 261 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286* 45. Fünfte Verordnung zur Änderung der CRS- Ausdehnungsverordnung (Drucksache 220/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286* 46. Verordnung zur Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und zur Änderung der Medizinprodukte- Abgabeverordnung (Drucksache 251/24) . . . . . . . . . . . . . 281 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 281 47. Verordnung zum Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung bei seltenen und bei onkologischen Erkrankungen (Genomdatenverordnung – GenDV) (Drucksache 257/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286* 48. Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung und der Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung (Drucksache 221/24) . . . . . . . . 261 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286* 49. Verordnung zur Bestimmung der öffentlichen Stelle für die Errichtung und den Betrieb des Datenschutzcockpits (Datenschutzcockpit- Zuständigkeitsverordnung – DSCZustV) (Drucksache 252/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286* 50. Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften – Geschäftsordnungsantrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 518/23) 281 Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 308* Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) 309* Dr. Tamara Zieschang (Sachsen-Anhalt) 310* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281 51. Verordnung zur Einführung automatisierter Verwaltungsakte im Anwendungsbereich der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (Drucksache 225/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286* 52. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Titels XI – Gewerbezentralregister – der Gewerbeordnung (GZRVwV) (Drucksache 254/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286* 53. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRGVwV) (Drucksache 255/24) 261 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286* 54. Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV) (Drucksache 215/24) . . . . . . . 261 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286* 55. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 311/24) . . . . . . . . . . . . . 261 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 287* 56. Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (Drucksache 317/24) . . 265 Cansel Kiziltepe (Berlin) . . . . . . . . . . 265 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266 57. Entschließung des Bundesrates zur Beschleunigung der Verfahren zur Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung – Antrag aller Länder gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 319/24) 270 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 295* Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 296* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 270 58. Entschließung des Bundesrates: Einbürgerung muss der Schlussstein einer gelungenen Integration bleiben – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 315/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 59. Entschließung des Bundesrates zur Reform des Konzepts des subsidiären Schutzes – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 316/24) . . . 282 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 60. Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 313/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 313/24 . . . . . . . . . . . . . . . . 287* 61. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Werbens für terroristische Vereinigungen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 320/24) . . . . . 268 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 294* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269 62. Entschließung des Bundesrates zur Fortsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 – Antrag der Länder Saarland, Baden- Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig- Holstein, Thüringen und Bayern, Brandenburg, Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 322/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 254 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . 254 Christine Streichert-Clivot (Saarland) . 255 Karin Prien (Schleswig-Holstein) . . . . 256 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 Armin Schwarz (Hessen) . . . . . . . . . 258 Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 259 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 285* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 261 63. Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG- Änderungsgesetz 2024) (Drucksache 326/24) . . . . . . . 282 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 311* Michael Stübgen (Brandenburg) . . . . . 311* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106 Absatz 3 Satz 3, Artikel 107 Absatz 2 Satz 1 GG – Annahme einer Entschließung 282 64. Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (Drucksache 327/24) . . . . . . . 266 Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 292* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 65. Entschließung des Bundesrates: Aussetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bis zur Umsetzung der EU- Lieferkettenrichtlinie – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 323/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 66. Entschließung des Bundesrates „Entlastungspaket für die Landwirtschaft“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 328/24) . . . . . 282 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 283 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsidentin M a n u e l a S c h w e s i g , Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg- Vorpommern Vizepräsidentin A n k e R e h l i n g e r , Ministerpräsidentin des Saarlandes – zeitweise – Amtierender Präsident M a n f r e d P e n t z , Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – Amtierende Präsidentin W i e b k e O s i g u s , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) Thorsten Bischoff (Saarland) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Petra Olschowski, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz B a y e r n : Dr. Markus Söder, Ministerpräsident Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Judith Gerlach, Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention B e r l i n : Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Michael Stübgen, Minister des Innern und für Kommunales Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Carsten Brosda, Senator, Präses der Behörde für Kultur und Medien Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Minister der Finanzen Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund Dr. Magnus Jung, Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Christine Streichert-Clivot, Ministerin für Bildung und Kultur S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Dr. Tamara Zieschang, Ministerin für Inneres und Sport S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Monika Heinold, Finanzministerin Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit Karin Prien, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Georg Maier, Minister für Inneres und Kommunales Heike Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Doreen Denstädt, Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Dr. Franziska Brantner, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung Sören Bartol, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 1046. Sitzung Berlin, den 5. Juli 2024 Beginn: 09.32 Uhr Präsidentin Manuela Schwesig: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1046. Sitzung des Bundesrates. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, wende ich mich an die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, die heute zum letzten Mal als Mitglied des Bundesrates im Plenum anwesend ist. Liebe Malu, seit über 22 Jahren gehörst du dem Bundesrat für Rheinland-Pfalz an: zunächst elf Jahre als Staatsministerin für Arbeit und Soziales und ab 2013 weitere elf Jahre als rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin. In diesen 22 Jahren hast du an weit über 90 Plenarsitzungen teilgenommen, in denen du mehr als 60 Mal das Wort ergriffen hast. In der Zeit vom 1. November 2016 bis zum 31. Oktober 2017 warst du Präsidentin des Bundesrates. Unter dem Motto „Nur gemeinsam sind wir stark, nur gemeinsam sind wir Deutschland“ hast du als zweite Frau nach Hannelore Kraft die Geschäfte des Bundesrates geführt. Das Thema „Gleichstellung von Männern und Frauen“ hat uns beide immer eng verbunden. Die Tatsache, dass wir jetzt erst bei der dritten Bundesratspräsidentin angekommen sind, zeigt, dass wir trotz aller Erfolge noch eine ganze Menge zu tun haben. Unsere Stärke hast du immer in unserer Vielfalt und unserer föderalen Verfassung gesehen. Mit dem Grundgesetz gelingt es seit nunmehr 75 Jahren, dass Deutschland sich aktuellen Herausforderungen erfolgreich stellt und damit zeitgemäß bleibt. Die föderale Struktur hast du in deiner Antrittsrede im Jahr 2016 als einen Motor für Entwicklung bezeichnet, denn sie biete die Chance, alle mitzunehmen. Die Leute mitzunehmen und ihnen auf Augenhöhe zu begegnen, hatte für dich immer hohe Priorität. Gerade deshalb warst du stets eine große Verfechterin des Föderalismus. Dieser mache es – wie du es ausgedrückt hast – möglich, bürgernahe Entscheidungen zu treffen, weil man in den Ländern einfach näher dran sei und die regionalen Besonderheiten kenne. Sich für soziale Gerechtigkeit einzusetzen, lag dir immer besonders am Herzen. Passend hierzu wirst du heute in unserem Plenum eine Rede zum Rentenpaket halten. Großes Engagement hast du auch als langjähriges Mitglied des Vermittlungsausschusses gezeigt, wo du dich als geschickte Verhandlerin dafür eingesetzt hast, die unterschiedlichen Interessen zu einen und konstruktive Lösungen zu finden. Als Bundesratspräsidentin ist es dir zudem immer ein besonderes Anliegen gewesen, für Europa zu werben und deutlich zu machen, welche Vorteile die europäische Vielfalt bietet. Anlässlich des 60. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge, den du im Kreis der europäischen Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten in Rom feierlich begehen durftest, nanntest du die Europäische Union eine Erfolgsgeschichte; sie sei das Beste, was unserem Kontinent passieren konnte. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, und des Erstarkens europakritischer und nationalistischer Kräfte in immer mehr Mitgliedstaaten, hast du an die Anwesenden appelliert, für unser Europa einzutreten, es gemeinsam besser zu machen. Diese Worte haben auch sieben Jahre später mit einem blutigen Angriffskrieg vonseiten Russlands auf unserem Kontinent und populistischen Parteien, die hohe Zustimmungswerte bei Wahlen erreichen, nicht an Aktualität verloren. Liebe Malu, mit deiner herzlichen und offenen Art hast du die Arbeit im Bundesrat über mehr als zwei Jahrzehnte nachhaltig geprägt und bereichert. Ich bin dankbar, dass ich 15 Jahre davon miterleben durfte, und danke dir auch persönlich für die gute Zusammenarbeit. Von Tag eins an haben mich deine Empathie und gleichzeitige Stärke und Durchsetzungsfähigkeit immer sehr beeindruckt, und ich bin sicher, dass ich hier im Namen aller Mitglieder spreche. Für mich – liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmen Sie es mir nicht übel! – geht meine Lieblingsministerpräsidentin, und ich bin dankbar, dass die Freundin Malu Dreyer bleibt. Deine ansteckende Fröhlichkeit wird uns im Bundesrat sehr fehlen. Ich möchte dir an dieser Stelle im Namen des gesamten Hauses für die ausgezeichnete langjährige Zusammenarbeit sowie dein außerordentliches Engagement ganz herzlich danken und dir und deiner Familie für die Zukunft alles Gute wünschen, vor allem Gesundheit und viele schöne Momente. Hoffentlich werden sich unsere Wege weiter kreuzen. Danke, Malu Dreyer! (Lebhafter Beifall – Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig überreicht Ministerpräsidentin Malu Dreyer einen Blumenstrauß – Kurzer Fototermin im Halbrund) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 66 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die Punkte 20, 1, 25 und 62 – in dieser Reihenfolge – erörtert. Nach TOP 10 werden der Punkt 56 sowie die Debatte zu Punkt 64 aufgerufen. Nach TOP 15 wird der Punkt 61 behandelt. Nach TOP 18 wird der Punkt 57 beraten. Die Abstimmung zu TOP 64 erfolgt nach Eingang und Verteilung gemäß seiner TOP-Nummer am Schluss der Sitzung. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich noch die Gelegenheit nutzen, unserem Kollegen, Herrn Minister Dr. Philippi aus Niedersachsen, im Namen des Hauses zu seinem gestrigen Geburtstag zu gratulieren. – Herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Geburtstag reicht nicht für Blumen. Dafür muss man schon 22 Jahre hier sein. (Heiterkeit) Bevor wir in die Debatte einsteigen, möchte ich mich, weil wir die letzte Sitzung vor der Sommerpause haben – wobei jeder hier weiß, dass es nicht wirklich eine Sommerpause gibt –, ganz herzlich für die Zusammenarbeit bedanken und Ihnen allen erholsame Ferien wünschen. Jetzt legen wir aber los und steigen in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 20 auf: TOP 20 Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) (Drucksache 264/24) Mir liegen Wortmeldungen vor. Zunächst hat das Wort: Frau Ministerpräsidentin Dreyer aus Rheinland- Pfalz. Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Frau Präsidentin! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Ich möchte mich, bevor ich zur Rente komme, erst einmal ganz herzlich bei Ihnen allen bedanken, zunächst einmal für die gute Zusammenarbeit über all die Jahre hinweg. Man sagt oft: Man wird schnell alt in der Politik. 22 Jahre sind eigentlich sehr schnell vergangen. In dieser Zeit hat sich aber sehr viel bewegt und getan. Eines war für mich immer wichtig – Manuela Schwesig hat es gesagt –: die Zusammenarbeit hier im Bundesrat; seit elf Jahren als Ministerpräsidentin. Persönlich bin und bleibe ich davon überzeugt, dass die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes eine sehr kluge Organisationsform für unser Land gefunden haben. Der Föderalismus hat eine besondere Bedeutung. Und hier gelingt es uns immer wieder, auch regionale Interessen, die Interessen unterschiedlichster Bundesländer in Deutschland insgesamt in Einklang zu bringen. Das ist die wichtige Aufgabe, auch für die Zukunft. Wir sind nun mal sehr unterschiedlich in den unterschiedlichen Bundesländern mit unterschiedlichen Bedürfnissen. Umso wichtiger ist die Funktion des Bundesrates. Vielen Dank für diese vielen guten Jahre! Sie waren nicht immer leicht, aber in der Regel haben wir sehr gut zusammengefunden. Der Bundesrat hat immer wieder deutlich gemacht: Man kann auch schwierige Krisen miteinander stark bewältigen. Wenn ich an die ersten Jahre denke, in denen ich wirklich sehr häufig im Vermittlungsausschuss war, will ich sagen: Auch dort gab es Tage und Nächte mit am Ende sehr guten Kompromissen. Das soll auch in Zukunft so bleiben – die Nächte vielleicht nicht, aber die Tage schon. Wenn ich mir am Ende etwas wünschen dürfte, sind das vielleicht zwei Dinge. Die Zeiten sind wirklich extrem herausfordernd, und unsere Demokratie wird angegriffen wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Deshalb ist es umso wichtiger, gerade in einem Bundesrat, in dem inzwischen die Vertreter der unterschiedlichsten Koalitionen zusammenkommen, dass es uns auch in Zukunft gelingt, in der Sache für die Menschen in Deutschland zu guten Kompromissen zu kommen. Parteipolitik hintanzustellen, das ist die Stärke des Bundesrates, weil wir nicht unsere Parteien vertreten, sondern unsere Bundesländer. Das gibt uns die Chance, hier in diesem Gremium immer wieder darauf zu schauen: Was braucht unser Land? Wie kommen wir gemeinsam zu Kompromissen? Ich wünsche mir, dass diese Kultur erhalten bleibt. Manche beklagen, man könne hier nicht debattieren und keiner klatsche. Das ist auch manchmal ein bisschen langweilig. Die Wahrheit dahinter ist aber, dass wir hier nicht als Parteipolitiker und Parteipolitikerinnen stehen, sondern tatsächlich als Interessenvertreter unserer Bundesländer und damit als wichtige Teile der Bundesrepublik Deutschland. Das sollten wir auch in Zukunft so betreiben. Das wünsche ich mir auf jeden Fall für Sie: die Menschen im Blick zu haben und den guten Kompromiss. Er ist die Königsdisziplin der Demokratie. Er ist gerade nicht beliebt. Menschen haben jetzt mehr die Neigung zu Schwarz und Weiß. Die Wahrheit liegt aber darin, dass wir die Interessen nur zusammenbringen, wenn wir kompromissfähig sind. Mein zweiter und letzter Wunsch ist, dass die demokratischen Kräfte zusammenhalten. Tatsächlich glaube ich, dass das noch nicht gut genug gelingt. Deutschland steht vor einer extremen Herausforderung mit dem starken Rechtsextremismus in ganz vielen Bereichen aller unserer Bundesländer. Wir werden diese Herausforderung im Sinne der Demokratie nur meistern, wenn die demokratischen Parteien stärker zusammenhalten. Da reicht es am Ende nicht, dass gut regiert wird. Es muss auch dazukommen, dass Opposition nicht nur Opposition ist, sondern dass man schaut: Wie kann man demokratisch zusammenarbeiten, um dieser schlimmen Situation ein Ende zu bereiten? Gemeinsam zu Lösungen zu kommen, das bleibt die größte Herausforderung für die Zukunft: dass wir uns nicht gegenseitig bekämpfen in den Dingen, sondern als demokratische Parteien Wege finden, wie wir dieses Land voranbringen. Großes Dankeschön an Sie noch einmal! Es ist ein bisschen lustig, dass ich am heutigen Tag, kurz bevor ich in den Ruhestand trete, noch einmal zur Rente rede. (Heiterkeit) Das hat aber etwas damit zu tun, dass ich als Sozialpolitikerin gestartet bin, viel mit Rente zu tun hatte und auch als Ministerpräsidentin immer fest davon überzeugt war, dass soziale Themen der Kitt unserer Gesellschaft sind und von allergrößter Relevanz, damit sich unser Land gut fortentwickeln kann. Die Rente ist dabei einer der wesentlichsten Bausteine, schlicht und ergreifend, weil Menschen, die ihr Leben lang arbeiten, den Respekt verdient haben, sich darauf verlassen zu können, dass sie am Ende eine auskömmliche Rente haben. Dazu gehört auch, dass wir der jungen Generation deutlich machen, dass es sich lohnt, in dieses sehr stark beachtete und immer noch voll akzeptierte bestehende System der Umlageversicherung einzuzahlen, und dass man sich, wenn man als junger Mensch einzahlt, darauf verlassen kann, dass am Ende des Arbeitslebens tatsächlich auch eine auskömmliche Rente steht. Ich bin sehr glücklich, dass wir heute über diesen Entwurf der Bundesregierung sprechen können und dass die 48 Prozent als Rentenniveau abgesichert werden sollen. Man sollte keinem da draußen glauben, der so tut, als wäre das wahnsinnig viel Geld und dazu noch unverdient. Es ist nicht viel Geld, es sind 48 Prozent, die wir absichern, und zwar auf Dauer absichern wollen und müssen. Das ist das Mindeste, was Menschen verdient haben, die ihr Leben lang hart gearbeitet und eingezahlt haben. Was wir den Menschen sagen dürfen und sollten, ist, dass sie die Sicherheit haben, nach der sich im Moment alle sehnen, dass sie sich auf das Rentensystem verlassen können. Wir sollten immer im Kopf haben: Die gesetzliche Rente ist immer noch für ganz viele Menschen die Haupteinkommensquelle. Es ist also nicht so, dass die allermeisten Menschen daneben noch ein Häuschen haben, dann noch eine Betriebsrente und noch irgendetwas anderes. Vielmehr ist bei ganz vielen die gesetzliche Rente die Haupteinnahmequelle. Dieses Versprechen der Sicherheit ist deshalb von ganz besonderer Relevanz. Es ist ein Versprechen an die Rentner und Rentnerinnen, es ist aber auch ein Versprechen an diejenigen, die jetzt im Erwerbsleben stehen. Jüngste Studien machen deutlich, dass junge Menschen heute Angst vor Altersarmut haben. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich damals, als ich jung war, Angst vor oder auch nur einen Gedanken an das Thema Altersarmut gehabt hätte – ein Thema, das junge Menschen heute umtreibt. Auch sie haben das Versprechen verdient, dass sie auf die Rente vertrauen können und, wenn sie einzahlen, keine Angst zu haben brauchen vor dem Alter, weil schlicht und ergreifend die Garantie ausgesprochen wird, dass sich das Rentenniveau entsprechend weiterentwickelt. Die Stabilisierung des Rentenniveaus bleibt für mich also ein elementar wichtiger Punkt, und ich bin sehr froh, dass der Gesetzentwurf jetzt zügig im Deutschen Bundestag beraten wird und am Ende die Sicherheit in Deutschland besteht, dass das Rentenniveau dauerhaft gesichert ist. Ich sage noch ein Wort zum Renteneintrittsalter – auch das ein Dauerthema, seit ich denken kann. Wir sind inzwischen bei 67 Jahren angelangt. Das ist für viele eine große Herausforderung, und ich bin an dieser Stelle ganz klar: Jeder, der darüber hinaus gerne arbeiten möchte – immer gerne! Vielleicht finden wir weitere Wege, es ihnen noch einfacher zu machen, dass es sich für sie auch lohnt. Da ist schon vieles passiert, aber es ist immer noch Luft nach oben. Es kann aber nicht sein, dass das Renteneintrittsalter tatsächlich gesetzlich erhöht wird. Wir müssen zum Beispiel denjenigen, denen wir in Zeiten der Pandemie zu Recht viel Applaus gespendet haben, die sich einsetzen in Krankenhäusern, in Altenheimen, die Schichtarbeit machen, die Zusage machen: Das Rentenalter wird nicht weiter erhöht. Vielmehr können sie sich darauf verlassen, dass nach 67 Jahren dann auch Schicht ist. Alles andere ist und wäre eine ungerechte Rentenkürzung. Das Renteneintrittsalter zu erhöhen, bedeutet weniger Rente, wenn man nach 67 Jahren sagt: Ich kann aber nicht mehr. – Das kann nicht unser Interesse sein. Last, but not least: Dieses Rentenpaket sieht etwas Neues vor, das Generationenkapital. Ich finde es wichtig, dass wir uns immer wieder den Kopf darüber zerbrechen: Wie können wir die Rente dauerhaft stabilisieren? Deshalb kann dies eine Möglichkeit sein, und ich hoffe, dass es am Ende genau so funktioniert, dass man perspektivisch die Beiträge stabilisiert. Denn auch das ist ein Teil der Wahrheit: Die Beiträge dürfen nicht ins Unermessliche steigen, damit das alles eben für die erwerbstätige Bevölkerung stemmbar ist. Deshalb freue ich mich darüber, dass in diesem Rentenpaket jetzt auch diese beiden Dinge vorgesehen sind. Mein letzter Punkt: Das Rentenpaket II ist ein total wichtiger Schritt, ich bin aber froh, dass man sich jetzt – Hubertus Heil – auch mit dem Thema Betriebsrente beschäftigt: Wie kann es weitergehen mit der betrieblichen Altersvorsorge? Und in den Bundesratsausschüssen wird zu Recht auch sehr viel über die Frage einer besseren Absicherung von Soloselbstständigen diskutiert. Das ist ein Thema, das uns gerade im Zusammenhang mit der Pandemie immer wieder verfolgt hat. Das sollten wir nicht aus den Augen lassen. Als ich begonnen habe als Sozialministerin und über Rente diskutiert habe, hat es damals schon – dazu könnte ich noch die Experten nennen; die sind heute noch unterwegs – viele schwarzmalerische Zahlen gegeben, wie schnell es bergab gehen wird mit unserer Rente. So gut wie nichts davon ist eingetreten. Deshalb appelliere ich an dieser Stelle noch einmal: Geben wir den Bürgern und Bürgerinnen einfach Sicherheit und Ruhe bei diesem Thema! Sorgen wir dafür, dass Tarifverträge weiter wachsen, dass sozialversicherungspflichtige Arbeit weiter wächst! Wir sind sehr gut aufgestellt in Deutschland, was das betrifft. Es ist die beste Garantie für eine gute Rente, auch in der Zukunft, wenn die Menschen gute Arbeit haben und die allermeisten diese gute Arbeit vollbringen können. Ich bedanke mich zum Abschluss nochmals ganz herzlich. Einmal Sozialpolitikerin, immer Sozialpolitikerin! Das wünsche ich mir aber ganz generell: wirtschaftlicher Fortschritt, hohe Beschäftigung. Das alles ist wichtig für unser Bundesland, aber dann auch, die Seite zu sehen, dass Menschen im Alter zufrieden leben können. Das halte ich für relevant, damit man tatsächlich Frieden hat innerhalb der Gesellschaft. Noch einmal ein großes Dankeschön! Ich wünsche Ihnen Kraft und Zuversicht. Wir an der Spitze der Länder – ich bald nicht mehr, aber Sie – sind diejenigen, die die Aufgabe haben, den Menschen Zuversicht zu geben und Zukunftsmut. Sie haben es verdient, dass wir ihnen vorbildlich aufzeigen, dass man mit Mut und Zuversicht in dieser Gesellschaft leben kann. So viele Dinge gelingen. Reden wir über das Gelingen! Der Bevölkerung tut es gut. – Vielen Dank! (Beifall) Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Ministerpräsidentin Dreyer! – Das Wort hat Herr Staatsminister Professor Dr. Lorz aus Hessen. Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Hessen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerpräsidentin Dreyer hat gerade schon die Bedeutung des Themas Altersvorsorge unterstrichen. Ich möchte es so formulieren: Es geht darum, dass wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch die künftigen Generationen von Rentnerinnen und Rentnern eine Altersversorgung erhalten, die ihnen den erarbeiteten Lebensstandard sichert und ihre Lebensleistung wertschätzt. Diese Aufgabe stellt uns angesichts der demografischen Entwicklung vor enorme Herausforderungen und verlangt nach einem Gesamtkonzept, das alle drei Säulen der Altersvorsorge umfasst. Deswegen kann der Gesetzentwurf, über den wir heute beraten, nur ein erster Schritt sein, denn er betrifft nur die erste Säule der Altersversorgung. Einerseits möchte die Bundesregierung in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Haltelinie für das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent dauerhaft festschreiben, andererseits zur teilweisen Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung eine Stiftung mit der Bezeichnung „Generationenkapital“ schaffen – auch darauf ist Frau Ministerpräsidentin Dreyer schon eingegangen. Meine Damen und Herren, wir wollen uns klarmachen, was das bedeutet: Es bedeutet, dass ein Teil der gesetzlichen Renten zukünftig aus kapitalgedeckten Investments finanziert werden soll. Ob für diesen Zweck ein kreditfinanziertes Aktieninvestment, in Form des Generationenkapitals also ein Kauf auf Pump, die Lösung der Wahl ist, will ich dabei einmal dahingestellt sein lassen. Es ist in jedem Falle richtig, bei der Altersvorsorge auf die Ertragsmöglichkeiten des Produktivvermögens zu setzen. Daher sollten wir aber diese fundamentale Änderung der ersten Säule zumindest dazu nutzen, auch die dritte Säule der Altersversorgung, die ja schon seit jeher über Kapitaldeckung funktioniert, zeitnah weiterzuentwickeln und zu stärken. Meine Damen und Herren, Hessen setzt sich bereits seit langer Zeit für eine Stärkung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge ein. Daher ist dieses wichtige Thema auch im hessischen Koalitionsvertrag verankert. Und deshalb möchte ich heute besonders für Ihre Unterstützung von Ziffer 14 der Empfehlungsdrucksache werben. Es ist mir besonders wichtig, die Bundesregierung nochmals daran zu erinnern, zeitnah einen Gesetzentwurf zur Stärkung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge vorzulegen. Es gilt nämlich, das Folgende auf den Weg zu bringen: erstens die Produktvorgaben zu ändern, um einen höheren Aktienanteil und so höhere Erträge zu ermöglichen; zweitens ein Standardprodukt zu schaffen, das Sparer bei verschiedenen Anbietern abschließen können, sodass eine Vergleichbarkeit insbesondere hinsichtlich der Kosten ermöglicht wird; drittens die staatliche Förderung zu vereinfachen; und viertens einen leichteren Zugang zum Produkt zu schaffen. Bereits im Jahr 2021 hatten wir gemeinsam im Bundesrat auf diese Eckpunkte in der privaten Altersvorsorge hingewiesen und dazu aufgefordert, noch in der mittlerweile abgelaufenen Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen. Auch der Koalitionsvertrag der Ampelparteien sieht ausdrücklich vor, das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend zu reformieren. Selbst die zwischenzeitlich eingesetzte „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ hat bereits vor fast einem Jahr ihren Abschlussbericht vorgelegt, aber passiert ist seitdem leider nichts, meine Damen und Herren. Ich möchte daher erneut zu einer solchen grundlegenden Reform aufrufen, bei der aus meiner Sicht vor allem folgende Punkte auf die Agenda gehören: Zum einen soll grundsätzlich jeder bei der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge mitmachen. Daher sollte jede Bürgerin und jeder Bürger automatisch teilnehmen, gleichzeitig aber das Recht haben, sich aktiv dagegen zu entscheiden, also eine sogenannte Opt-out-Möglichkeit zu nutzen. So, das ist meine Überzeugung, erreichen wir einen höheren Verbreitungsgrad der Produkte der privaten Altersversorgung. Denn, meine Damen und Herren, wir wissen aus der verhaltensökonomischen Forschung, dass viele Menschen eher keine aktive Entscheidung treffen möchten und dem Status quo im Zweifel den Vorzug geben, selbst wenn die Änderung der Ausgangssituationen potenziell Vorteile bietet und nur mit geringen Kosten verbunden ist. Um eine flächendeckende private kapitalgedeckte Altersversorgung sicherzustellen, ist meines Erachtens daher eine automatische Teilnahme unter Einräumung eines Austrittsrechts angezeigt. Zum Zweiten: Wir brauchen ein neues, einfaches, kostengünstiges und transparentes Standardprodukt zum Selbstkostenpreis. Das darf gern ein oder dürfen mehrere privatwirtschaftlich geführte Fonds unter öffentlicher Aufsicht sein, die eine Benchmark beziehungsweise einen Referenzpunkt für die Sparerinnen und Sparer in der privaten Altersvorsorge setzen. Denn damit können im Wettbewerb die Kosten für Altersvorsorgeprodukte gesenkt, Transparenz geschaffen und in der Bevölkerung verloren gegangenes Vertrauen in Altersvorsorgeprodukte aufgebaut beziehungsweise zurückgewonnen werden. Darüber hinaus kann solch ein Standardprodukt zum Selbstkostenpreis den zahlreichen Berichten der Vergangenheit über überzogene Kosten der Altersvorsorgeprodukte entgegenwirken. Meine Damen und Herren, Hessen hat bereits im Jahr 2018 einen Vorschlag gemacht, wie so etwas konkret aussehen kann. Mir kommt es dabei aber gar nicht auf die Urheberschaft an. Wichtig ist es, im Interesse der Altersvorsorgesparer endlich zu handeln. Lassen Sie uns gemeinsam die Altersvorsorge in ihrer Gesamtheit zukunftssicher ausgestalten und damit auch den zukünftigen Ruheständlerinnen und Ruheständlern eine gute Perspektive geben! Dazu werbe ich noch einmal um die Unterstützung der Ausschussempfehlung unter Ziffer 14 und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Staatsminister Professor Dr. Lorz! – Um das Wort hat gebeten: Ministerin Werner aus Thüringen. Heike Werner (Thüringen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie erlauben mir ganz am Anfang ein persönliches Wort an die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Frau Malu Dreyer. Liebe Frau Dreyer, wir haben uns nicht persönlich kennengelernt, aber ich würde gern herausheben wollen, dass ich Sie schon beobachtet habe, und ich glaube, dass Sie für viele Politikerinnen hier im Hause, für viele junge Frauen und Frauen, die in die Politik gegangen sind, ein Vorbild gewesen sind, eine Art Role Model. Dafür will ich mich sehr herzlich bedanken. Sie haben gezeigt, dass es geht, mutig zu sein, Kraft zu haben, entschlossen zu sein, und das mit Empathie, wie schon gesagt wurde, mit Wärme. Dafür sehr großen Dank an der Stelle! Ich möchte auch zur Rente sprechen. Wo ich jetzt das Thema „Frauen in der Politik“ angesprochen habe: Wir müssen natürlich, wenn wir über Rente sprechen, auch sehen und erwähnen, dass Altersarmut vor allem ein weibliches Thema ist. Das liegt nicht am mangelnden Fleiß der Frauen; das wissen Sie alle genauso gut wie ich. Vielmehr gibt es strukturelle Gründe. Das hängt mit Lebenswegen zusammen, mit der Bewertung von Arbeit, aber auch mit anderen Dingen, die sich im Privaten finden und verändert werden müssen. Strukturelle Probleme führen im Bereich der Rente dazu, dass wir leider von einer hohen Altersarmut bei Frauen ausgehen müssen. Ziel der Reformen muss sein, dass die Altersversorgung der Bevölkerung so sichergestellt wird, dass tatsächlich allen Menschen ein gutes Leben und ein angemessener Lebensstandard im Alter ermöglicht wird. Das ist im Moment so nicht der Fall. Deswegen gibt es dringenden Handlungsbedarf. Schon jetzt muss weit über ein Drittel der Rentnerinnen und Rentner von einem Gesamtnettoeinkommen von unter 1 250 Euro leben. Wir wissen um die Preisentwicklungen von Mieten, Lebensmitteln und Energie. In der Summe sind diese 1 250 Euro in einem Land mit so viel Reichtum und so vielen immer reicher werdenden Superreichen schlicht ein Skandal. Diese Armut betrifft im Übrigen die Menschen in den ostdeutschen Bundesländern in besonderem Maße. Das hängt zusammen mit der Prekarisierung vieler Beschäftigungsverhältnisse durch die Hartz-IV-Reform, durch Brüche in den Erwerbsbiografien, was dazu geführt hat, dass die gesetzliche Rente häufig schlicht nicht ausreicht. Eigenversorgung im Alter ist dann erschwert oder gar unmöglich. Das System der Betriebsrenten ist im Osten wesentlich weniger ausgeprägt als in westdeutschen Bundesländern. Und wie soll das auch gehen? Ich will mal ein Beispiel nennen: Ihnen wird vielleicht der Landkreis Sonneberg ein Begriff sein – der erste AfD-Landrat. Da wird immer angesprochen: In Sonneberg haben wir doch eine ganz niedrige Arbeitslosenquote, die liegt bei 4,9 Prozent. – Ja, das ist der Fall. Aber die Erhöhung des Mindestlohnes hat dort für 44 Prozent der Beschäftigten zu einer Erhöhung des Einkommens geführt. Das muss man sich mal überlegen! Der bundesdeutsche Durchschnitt des Anteils derer, die von der Erhöhung des Mindestlohnes profitieren konnten, lag insgesamt bei 17,8 Prozent. Im Osten sind es aber 30 Prozent und in Westdeutschland 16 Prozent. Das zeigt noch mal, dass die Situation gerade in den ostdeutschen Ländern besonders schwierig ist. Und wir können absehen, dass wir mit dem Thema Altersarmut, wenn wir bei der Rente nicht noch zu strukturellen und, ich sage mal, konkreteren Reformen kommen, zukünftig ein großes Problem haben werden. Es ist also wichtig, die gesetzliche Rentenversicherung zukunftssicher zu gestalten und so zu gestalten, dass die Rente im Alter tatsächlich auskömmlich ist. Es gilt, das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung für Rentenbeziehende – und eben vor allem für die weiblichen Rentenbeziehenden – zu minimieren. Grundsätzlich begrüßen wir die Initiative, die gesetzliche Rentenversicherung auch für künftige Generationen zu sichern. Allerdings lassen sich die von mir skizzierten Ziele durch die im vorliegenden Gesetzentwurf angedachten Reformen meiner Auffassung nach nicht wirklich alle realisieren. Grundsätzlich positiv ist, dass der Gesetzentwurf keine Regelungen enthält oder in Aussicht stellt, mit denen das Renteneintrittsalter angehoben werden soll. Denn ein höheres Renteneintrittsalter ist für alle Menschen, die nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können, mit einer Rentenkürzung gleichzusetzen. Wir wissen, dass bereits heute über ein Drittel der Versicherten mit Abschlägen in eine Altersrente geht, und wir wissen, dass es nicht immer der Wunsch ist, eine bessere Work-Life-Balance zu haben, sondern dass sich viele Menschen durch die Verdichtung und Beschleunigung der Arbeit schlicht und einfach gesundheitlich gar nicht mehr in der Lage fühlen, bis zur gesetzlichen Altersgrenze zu arbeiten. Ich begrüße auch die vorgesehene Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage auf 0,3 Monatsausgaben zur Absicherung von Liquiditätsrisiken der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt aber auch deutliche Kritikpunkte, die wir im Ausschuss diskutiert haben. Dazu gehört die geplante Festschreibung des Rentenniveaus bei nur 48 Prozent. Das wird für viele Menschen im Alter nicht reichen. Ich habe die Zahlen aus Ostdeutschland, aus Thüringen an dieser Stelle benannt. Gerade für Menschen mit einem unterdurchschnittlichen Arbeitsentgelt führt eine Altersrente auf einem Niveau von 48 Prozent regelhaft zur Altersarmut. Bereits jetzt ist jeder fünfte ältere Mensch von Armut betroffen. Enttäuschend ist auch, dass wiederholt nur an einzelnen Stellschrauben gedreht wird und nicht alle anstehenden, notwendigen Reformen grundlegend angegangen werden. Ich weiß, dass in Aussicht gestellt wurde, dass auch die Pakete III, IV und V kommen sollen. Aber wann genau, ist noch nicht klar. Ich nehme an, dazu wird noch etwas gesagt werden. Kritisch sehe ich auch, dass die bisherige obere Haltelinie und der obere Korridor für den Beitragssatz aufgekündigt werden, sodass die Beitragssatzobergrenze von 20 Prozent künftig nicht mehr gilt. Auch die Ziele der doppelten Haltelinie, das heißt Verlässlichkeit und Stabilität der allgemeinen Rentenversicherung zu stärken und Beiträge und Rentenniveau langfristig abzusichern, werden damit nach meiner Ansicht aufgekündigt. Ein deutlicher Kritikpunkt ist der im Gesetzentwurf gewählte Einstieg in die teilweise Kapitaldeckung mit dem sogenannten Generationenkapital. Ich verstehe, dass wir in der Rente neue Wege gehen müssen. Aber diesen Weg finde ich nun gerade den falschen, weil er mit unkalkulierbaren Risiken behaftet ist. Man muss sich einmal vorstellen, was daraus eigentlich alles finanziert werden soll: Die Zinsen der vom Bund gewährten Darlehen sollen beglichen werden. Verwaltungskosten sollen gedeckt werden. Es sollen ab 2036 10 Milliarden Euro in die gesetzliche Rentenversicherung fließen. Es soll ein so hoher Kapitalstock aufgebaut werden, dass es der gewährten Darlehen des Bundes dann nicht mehr bedarf und diese damit von der Stiftung an den Bund zurückgezahlt werden können. Das alles soll nun auf dem Kapitalmarkt erarbeitet werden. Das heißt, wir werden öffentliche Gelder nun in eine risikoreiche Kapitaldeckung geben, und die von Hoffnung geleiteten Annahmen, dass hier tatsächlich die entsprechenden Renditen ausgereicht werden, können nicht als gesichert angenommen werden. Ich finde, dass die Risiken sehr groß sind. Der finanzielle Aufwand ist massiv. Ich habe schon beschrieben, was alles daraus finanziert werden soll. Aus dem, was am Ende rauskommt, wird sich kaum die erwartete Dämpfung der Beitragssätze realisieren lassen. Es gibt andere Vorschläge, die wir im Ausschuss und an anderer Stelle schon gemeinsam diskutiert haben. Ich möchte dafür werben, dass den Empfehlungen der Bundesratsausschüsse für die Stellungnahme gefolgt wird. Ich werbe für die Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Frau Ministerin Werner! – Das Wort hat Herr Bundesminister Heil, unser Bundesarbeitsminister. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich will ein Wort an Ministerpräsidentin Malu Dreyer richten: Es ist, liebe Malu Dreyer, wirklich eine wundersame, tolle Fügung, dass auf der Tagesordnung dieser Bundesratssitzung drei große, drei wichtige Vorhaben stehen, die den Interessen der arbeitenden Menschen und dem sozialen Zusammenhalt dienen. Es wird nachher über das Postrechtsmodernisierungsgesetz gesprochen. Dabei geht es um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Pakete austragen, die fleißig sind, um ihren Schutz vor Prekarisierung, ihre Rechte. Es wird heute auch um Betriebsratsarbeit und Betriebsverfassung gehen und eben um das Rentenpaket. Liebe Frau Ministerpräsidentin Dreyer, im Namen der Bundesregierung möchte ich mich den guten Wünschen und dem herzlichen Dank anschließen. Und persönlich möchte ich sagen: Ich habe dich hier in Bundesratssitzungen erlebt, ich habe dich in Vermittlungsausschüssen erlebt, und ich kann deine Worte nur unterstreichen: Jeder von uns in der bundesstaatlichen Ordnung, in den Parteien, in der Bundesregierung, in den Koalitionen, denen wir so angehören, muss begreifen, dass der Kompromiss am Ende des Tages die Grundlage für Fortschritt und Zusammenhalt in Deutschland ist. Herzlichen Dank, Malu Dreyer! Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade über die Rente ist in den letzten Tagen, Wochen – wie könnte es auch anders sein? – intensiv diskutiert worden. Wir tun es auch heute. Ich will daran erinnern, dass das ganz natürlich ist, weil es die gesamte Republik angeht. Und weil wir solche Debatten auch in der Vergangenheit erlebt haben. Ich kann mich gut daran erinnern, wie die Rentenprognosen für die gesetzliche Rente vor zehn Jahren waren. Ich kann mich erinnern, dass damals prognostiziert wurde, dass der Beitragssatz heute, in diesem Jahr, deutlich über 20 Prozent liegen würde und dass wir im Übrigen ein viel niedrigeres Rentenniveau hätten. Das ist nicht passiert. Ich kann feststellen, dass seit 2018, also seit Beginn meiner Amtszeit, der Rentenversicherungsbeitrag stabil bei 18,6 Prozent ist. Davor war er übrigens höher und zum Ende der Regierungszeit von Helmut Kohl auch schon mal über 20 Prozent. Das Rentenniveau ist stabil geblieben. Die Grundlage dafür ist ein stabiler und intakter Arbeitsmarkt, was sozialversicherungspflichtige Beschäftigung betrifft. Wir haben heute trotz aller Krisen und Umbrüche 5 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mehr als vor Jahren noch von einigen prognostiziert. Aber – da beißt die Maus keinen Faden ab – wir stehen vor einer großen Herausforderung. Die Generation der Babyboomer, der vor 1964 Geborenen – das sind die geburtenstarken Jahrgänge –, wird ab dem kommenden Jahr nach und nach in Rente gehen – wohl verdient übrigens. 1964 sind sehr viele Menschen geboren worden. In Ost und West ist die Demografie in den 60er-Jahren übrigens ziemlich ähnlich gewesen. Ich kann es persönlich beurteilen – ich bin kein Boomer, auch wenn das heute ein Sammelbegriff von jungen Leuten für ältere Menschen ist. Ich bin Jahrgang 1972, von uns gibt es schon ein paar weniger. Davor ist die Pille eingeführt worden, und das schlägt jetzt in der Demografie und dann eben am Arbeitsmarkt über das Rentensystem durch. Doch ich sage: Wir sind da nicht hilflos. Nicht nur in der Rentenversicherung, über die wir heute reden, sondern vor allen Dingen am Arbeitsmarkt müssen wir die Weichen dafür stellen, dass möglichst viele Menschen im erwerbsfähigen Alter in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind. Und das betrifft alle Stellschrauben der Arbeits- und Fachkräftesicherung: Ausbildung, Weiterbildung, Erhöhung von Frauenerwerbsbeteiligung, Beschäftigungsfähigkeit Älterer, Inklusion am Arbeitsmarkt und auch die notwendige qualifizierte Einwanderung, die unser Land braucht, damit wir unseren Wohlstand sichern können. Ich will jedoch sehr stark unterstreichen, dass die gesetzliche Rentenversicherung auf Basis dieser Grundlage in Zukunft die tragende Säule der Alterssicherung bleibt. Wir sind als Bundesregierung sehr dafür, dass möglichst viele Menschen zusätzlich eine betriebliche Altersvorsorge haben. Um Ihre Frage zu beantworten, Frau Kollegin Werner: Das Gesetz zur weiteren Stärkung von Betriebsrenten ist in diesen Tagen auf dem Weg und soll in diesem Jahr beschlossen werden. Denn es ist richtig, dass wir auch Menschen, die ein geringes Einkommen haben, zusätzlich unterstützend eine Betriebsrente gewähren. Wir werden zum Beispiel die Zuschüsse dazu erhöhen. Um die Frage des Kollegen Lorz aus Hessen zu beantworten: Die Reform der dritten Säule, der privaten Altersvorsorge, wird im Herbst auf den Weg kommen. Das ist übrigens Teil einer Beschlusslage, die im Rahmen der Gespräche der Regierung, der Koalition heute Nacht getroffen wurde. Das heißt, wir müssen alle Hebel in Bewegung setzen, aber für die allermeisten Menschen bleibt die gesetzliche Rente die tragende Säule der Alterssicherung. Das betrifft aus historischen Gründen vor allen Dingen die Menschen in Ostdeutschland, das ist angesprochen worden. In Ostdeutschland haben viele Menschen aus wirtschaftlichen und historischen Gründen kein großes persönliches Vermögen aufbauen können; vielleicht manchmal ein kleines. Es gibt weniger Menschen, die über eine private oder betriebliche Altersvorsorge verfügen. Aufgrund der Niedriglohnentwicklung, vor allen Dingen der 90er- und frühen 2000er-Jahre, und der Tatsache, dass es weniger Tarifbindung gibt, haben wir im Osten andere Rentenanwartschaften als im Westen der Republik. Deshalb sage ich: Es ist für ganz Deutschland richtig, die gesetzliche Rente stabil zu halten, aber eben besonders für die Menschen in Ostdeutschland. Unser Vorschlag sieht im Einzelnen vor, dass wir das Rentenniveau dauerhaft stabil halten für alle Generationen. Nicht nur für die 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner von heute, sondern auch für all die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute und auch für die Jüngeren. Das ist der Generationenvertrag. Bezüglich der Frage, was das Rentenniveau als Stellschraube bedeutet, gibt es in Deutschland übrigens sehr viele Missverständnisse. Ich sage es mal karikierend: Einige glauben, dass 48 Prozent Rentenniveau so etwas wie 48 Prozent vom letzten Netto sind. Das ist natürlich nicht der Fall; das wissen Sie. Vielmehr geht es – grob gesagt – darum, dass wir durch die Sicherung des Rentenniveaus dafür sorgen, dass auch zukünftige Rentenerhöhungen den Löhnen folgen. Das ist der wesentliche Punkt: dass wir die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner von heute, morgen und übermorgen nicht von der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und beispielsweise Tarifanpassungen abkoppeln. Ich kann es am Beispiel dieses Jahres sagen: Am 1. Juli hatten wir eine deutliche Rentenerhöhung – Gott sei Dank endlich mal wieder über der Inflationsrate –, weil wir im letzten Jahr erlebt haben, dass es ordentliche Tarifabschlüsse gab und übrigens auch der Mindestlohn angepasst wurde. Dem folgt ein Jahr später, wenn sich die Löhne und Arbeitsverhältnisse gut entwickelt haben, dann eben auch die Rentenanpassung. Für die Bundesregierung ist mir wichtig, in dieser Diskussion zu unterstreichen, dass die Rente kein karitatives Gnadenbrot des Staates ist, sondern etwas, das Menschen sich mit ihrer Lebensleistung erarbeitet und verdient haben. Es ist eine Frage des Respekts vor Lebensleistung, die gesetzliche Rente stabil zu halten. Ich will unterstreichen, dass unser Gesetzentwurf und auch die Vereinbarungen aus der vergangenen Nacht eines klar bedeuten: Wir werden das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht weiter erhöhen. Das tatsächliche Renteneintrittsalter liegt übrigens im Schnitt in Deutschland bei 64,4 Jahren. Wir haben nichts dagegen, dass es weiter steigt, indem wir dafür sorgen, dass Menschen erwerbsfähig bleiben, und übrigens auch flexible Übergänge organisieren. Wir haben heute Nacht beschlossen, dass wir Anreize setzen wollen, damit sich freiwilliges längeres Arbeiten materiell mehr lohnt. Ich mache mal ein praktisches Beispiel: die Hinterbliebenenversorgung, die Witwenrente. In Deutschland erhalten Frauen, die angehörige Männer pflegen, wenn der Partner verstirbt, eine Hinterbliebenenversorgung. Die Zuverdienstmöglichkeiten sind aber so eng, dass der Anreiz, zu arbeiten beschränkt ist. Das werden wir in diesem Jahr ändern, auch im Sinne flexibler Übergänge. Das ist auch richtig so, meine Damen und Herren. Ich will ein Beispiel schildern, das ich – Herr Ministerpräsident Woidke – in Brandenburg erlebt habe bei einem Besuch im Kraftwerk in Eisenhüttenstadt. Ich habe dort im Kraftwerk eine Frau kennengelernt, die nicht schlecht verdient, die einen ordentlichen Tarifvertrag hat, weil er zum EKO Stahlwerk und zum Metalltarif gehört, die immer fleißig gearbeitet hat. Sie sagte mir, dass sie seit 1983 Schichtdienst macht, dass sie gern arbeitet und stolz ist auf ihre Arbeit. Aber sie hat mir auch klar gesagt, dass sie nach so vielen Jahren, seit 1983 Schichtdienst, realistischerweise nicht bis 67 durchhalten kann. Und sie hat mich gefragt, ob die Regelung bleibt, dass man nach 45 Versicherungsjahren mit 64 Jahren – demnächst mit 65 Jahren – abschlagsfrei in Rente gehen kann. Das läuft ja fälschlicherweise unter der Debatte „Rente mit 63“. Ich sage deutlich: Für diese Menschen, die meist früh angefangen haben zu arbeiten, mit 16, 17 Jahren und nicht erst nach einem Studium mit Ende 20, bleibt es bei der Regelung, dass man nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente gehen kann. Und diejenigen, die das angreifen, sollten sich in die Lage dieser Frau versetzen und anderer Menschen, die unser Land am Laufen halten. Das sind Leistungsträger unserer Gesellschaft, und denen kann man nicht die Rente kürzen. Denn wenn man das Renteneintrittsalter erhöht oder diese Regelung abschafft, dann passiert Folgendes: Die Menschen werden trotzdem früher aufhören zu arbeiten, sie werden Abschläge haben, und das ist nichts anderes als eine Rentenkürzung. Das spüren die Menschen an dieser Stelle. Deshalb ist meine Bitte – und mein Dank – an den Bundesrat: Wir haben hierzu zahlreiche Änderungsanträge und Vorschläge, die wir im parlamentarischen Verfahren miteinander beraten werden. Ich kann Ihnen aber an dieser Stelle versichern, dass die Bundesregierung entschlossen ist, das Rentenpaket II im Bundestag und Bundesrat in diesem Jahr abzuschließen. Das Ziel ist gestern Nacht in den Einigungen der Koalition zum Bundeshaushalt und zu einem Wachstums- und Dynamisierungspaket, die heute vorgestellt werden, auch noch einmal bekräftigt worden. Denn es geht darum, dass wir über die laufende Legislaturperiode des Bundestages hinaus die Weichen stellen, damit sich alle Generationen auf das System der Alterssicherung, auf die gesetzliche Rente verlassen können. Meine Damen und Herren, einer meiner Amtsvorgänger, Norbert Blüm, ist berühmt geworden mit dem schönen Satz: Die Rente ist sicher. – Ich kann Ihnen sagen: Ich werde diesen Satz nicht wiederholen, denn wir müssen etwas dafür tun, dass sich alle Generationen auf das System verlassen können. Das ist anstrengend, aber es muss uns gelingen. Damit leisten wir einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Leistungsgerechtigkeit und zum sozialen Frieden in unserem Land. – Herzlichen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Bundesminister Heil! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich möchte zur Abstimmung kommen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich zur Einzelabstimmung auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 18! – Minderheit. Ziffer 19! – Mehrheit. Ziffer 20! – Mehrheit. Ziffer 21! – Mehrheit. Ziffer 29! – Mehrheit. Ziffer 30! – Minderheit. Ziffer 31! – Minderheit. Ziffer 32! – Mehrheit. Ziffer 34! – Minderheit. Ziffer 35! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Ich rufe TOP 1 auf: TOP 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes (Drucksache 290/24, zu Drucksache 290/24) Mir liegen Wortmeldungen vor. Zunächst hat das Wort: Herr Ministerpräsident Dr. Woidke aus Brandenburg. Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einige von Ihnen werden es wissen: Ich bin auf einem Bauernhof in einem kleinen Dorf in der Lausitz mit circa 100 Einwohnerinnen und Einwohnern groß geworden. Ich bin also sozusagen von Kindesbeinen an der Landwirtschaft eng verbunden, und das bin ich auch heute noch. Ich weiß, was die Landwirtinnen und Landwirte in unserem Land leisten. Ich weiß, wie sie wirtschaften. Ich weiß vor allem, was sie für uns alle und für unsere Gesellschaft leisten. Malu Dreyer hat vorhin gesagt: Einmal Sozialpolitikerin, immer Sozialpolitikerin! – Ich kann für mich nur sagen: Einmal Landwirt, immer Landwirt! Und deshalb weiß ich auch, dass wir einen deutlich intensiveren Dialog mit unserer Landwirtschaft in Deutschland brauchen, als das aktuell der Fall ist. Wir brauchen endlich einen Dialog auf Augenhöhe. Wir brauchen einen Dialog, der anerkennt, wer dafür sorgt, dass wir alle jeden Tag zu essen haben. Einen Dialog, der zu mehr Gerechtigkeit und auch zu mehr Transparenz führt. Stattdessen erleben wir immer noch, dass mehr über die Landwirtschaft geredet wird als mit der Landwirtschaft. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus dieser Sackgasse müssen wir raus. Deshalb pflege ich einen intensiven Dialog mit unserem Landesbauernverband in Brandenburg. Und aus dem gleichen Grund war ich in der vergangenen Woche beim Deutschen Bauerntag in Cottbus und habe dort mit Landwirtinnen und Landwirten aus ganz Deutschland geredet. Es ist festzustellen, dass viele Menschen, die in der Landwirtschaft beschäftigt sind, durchaus diesen Weg gemeinsam mit uns gehen wollen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist richtig und notwendig. Wir müssen bei den einzelnen Fragen gemeinsam vorankommen. Ganz egal, ob es um Tierschutz, Klimaschutz, Ernährungssicherheit oder die Zukunft der ländlichen Räume geht: Das alles kriegen wir nur gemeinsam hin und nicht einer alleine. Was die Betroffenen aber zu Recht wütend macht, ist sinnloser Aufbau von Bürokratie – sinnlos dann, wenn niemand genau versteht, was der Sinn und Zweck von Regelungen ist, oder niemand erkennen kann, warum das eigentlich gemacht werden muss. Um genau so etwas geht es bei der Stoffstrombilanz, die ja jetzt Nährstoffbilanz heißt; aber das ist leider nur eine Änderung des Namens. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz dieses Hohen Hauses hat festgestellt – ich zitiere –: Ein Erfordernis für zusätzliche Daten einer Stoffstrombilanzierung besteht nicht, da diese Bilanzierungsmethode zum Nachweis einer grundwasserschonenden Bewirtschaftung und zur Verbesserung der Gewässerqualität nicht geeignet ist. Hinzu kommt, dass die Stoffstrombilanzierung weder von den Expertinnen und Experten noch von der Europäischen Kommission gefordert wurde. Auch die Agrarminister waren sich auf ihrer Sonder-AMK Mitte Mai dieses Jahres größtenteils einig – ich darf auch hier ein Zitat bringen –: … dass eine solche Bilanzierung nicht notwendig sei. Dass die Bundesregierung trotzdem eine Beibehaltung und Ausweitung der Bilanzierung weiterverfolgt, lässt die Ernsthaftigkeit der Willensbekundung der Bundesregierung zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft fraglich erscheinen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen: Die Wissenschaft braucht sie nicht. Die Verwaltung braucht sie nicht. Der Umwelt hilft sie nicht. Niemand kann schlüssig erklären, warum das überhaupt irgendjemand braucht. Was auch immer diese Stoffstrombilanz an Informationen bringen soll: Sie sind bestenfalls vage. Mehr Verursachergerechtigkeit – und das soll ja genau das Ziel dieses Gesetzes sein – erreicht man so jedenfalls nicht. Deshalb gibt es in dieser Frage nur eine Antwort: Dieses Gesetz darf in dieser Form nicht kommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir reden so viel und an so vielen Stellen über Bürokratieabbau, und ich hatte bisher gedacht, dass wir uns da im Grunde auch alle einig sind. Aber hier legen wir noch einmal eine ordentliche Schippe obendrauf, und das kann wirklich nicht sein. Dabei ist es im Grunde doch ganz einfach: Wir kommen nur gemeinsam voran, wenn wir Sicherheit und Stabilität für unsere Betriebe wollen. Wenn wir wollen, dass diese Betriebe in der Lage sind, auch weiterhin in umweltschonende Produktionsverfahren, in den Klimaschutz und in bodenschonende Verfahren zu investieren, wenn wir wollen, dass sich in Zukunft junge Menschen in den ländlichen Räumen nicht nur für Landwirtschaft interessieren, sondern auch in Landwirtschaftsberufen ausgebildet werden, dann braucht es Sicherheit und Stabilität und keine überbordende Bürokratie. Gute Rahmenbedingungen kommen nicht von allein. Ich sage es hier noch einmal ganz klar: Ich halte die Kürzung beim Agrardiesel aus genau diesem Grund der Investitionssicherheit in der Landwirtschaft für einen Fehler, und ich hoffe weiter, dass die Bundesregierung genau zu diesem Thema in den Dialog mit den Landwirten tritt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es braucht gute Rahmenbedingungen und nicht noch weitere Belastungen. Das ist gerade für die Flächenländer und den ländlichen Raum von hoher Bedeutung. Vielleicht sprechen wir in Brandenburg deshalb anders mit unserer Landwirtschaft. Gemeinsam mit unseren Landwirten haben wir jedenfalls die Weichen gestellt für Vorhaben zum Bürokratieabbau. Wir haben mehr Geld für die Zukunft unserer Landwirtschaft bereitgestellt. Und wir sprechen – das ist das Wichtigste dabei – auf Augenhöhe miteinander. Das soll auch so bleiben. Ich hoffe, dass wir auch auf der Bundesebene zu einem guten Dialog mit unserer Landwirtschaft kommen und sie nicht mit sinnlosen Maßnahmen zusätzlich belasten. – Herzlichen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Ministerpräsident Dr. Woidke! – Das Wort hat Herr Ministerpräsident Rhein aus Hessen. Boris Rhein (Hessen): Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Düngegesetzes zeigt einmal mehr – und ich kann anknüpfen an das, was Dietmar Woidke gesagt hat –, dass die Bundesebene nicht verstanden hat, wie es um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft bestellt ist. Statt unseren Bäuerinnen, unseren Bauern endlich die nötige Unterstützung und auch die nötige Wertschätzung entgegenzubringen, die sie als Produzenten unserer Lebensmittel verdienen, ist dieses Gesetz – man muss es wirklich so bezeichnen – das Gegenteil davon. Es ist ein weiteres Glied in einer Kette von Gesetzentwürfen und Entscheidungen, die zeigen, dass die berechtigten, lauten und sehr deutlichen Proteste von Landwirtinnen und Landwirten offensichtlich noch nicht verstanden worden sind. Statt der angekündigten und dringend notwendigen Entbürokratisierung kommt jetzt mit der umetikettierten Nährstoffbilanz – etwas anderes als eine Umetikettierung ist es ja nicht – das nächste Bürokratiemonster – und als solches muss man es bezeichnen – auf die Landwirte zu. Jeder eingekaufte Sack Saatgut, jedes verkaufte Mastschwein muss jetzt dokumentiert werden. Dokumentieren, subtrahieren, archivieren – das ist kein Fortschritt bei der Umsetzung eines rechtssicheren und vollzugstauglichen Wirkungsmonitorings. Es ist im Übrigen auch kein wirksamer Beitrag zu einer verursachergerechten Abgrenzung der roten Gebiete. Das ist es nicht. Es ist eine Auflistung ohne Mehrwert für Umweltschutz und Gewässerschutz und Listen schreiben statt Umwelt schützen. Ich muss gestehen: Ich verstehe die Prioritäten, die hier gesetzt werden, längst nicht mehr. Dabei sind die Landwirtinnen und Landwirte ja der wichtigste Partner, wenn es darum geht, das Klima zu schützen. Sie sind der wichtigste Partner, wenn es darum geht, Natur- und Artenschutzmaßnahmen umzusetzen. Wer sollte das denn sonst tun, wenn es nicht Landwirtinnen und Landwirte täten? Und was wäre los, wenn wir sie in diesem Umfang nicht hätten? Auf der EU-Ebene, das muss man ja feststellen, hat das Umdenken bereits begonnen. Es ist erfreulich, dass das so ist und dass man das feststellen kann. Und deswegen muss jetzt auch die Bundesregierung Politik für unsere Landwirtinnen und Landwirte machen. Ich finde aber, dass man, wenn man sich die Debatte über das Düngegesetz heute anschaut, feststellen muss: Das ist eine Debatte, die leider ins Bild einer Politik passt, die einfach zu wenig Verständnis für Landwirtinnen und Landwirte hat, für die Bedürfnisse der Landwirtschaft. Es braucht mehr Wertschätzung. Es braucht mehr Respekt vor der Leistung von Bäuerinnen und Bauern. Auch das will ich sagen: Das beschlossene Päckchen des Bundes zur Entlastung der Landwirte ist maximal ein Tropfen auf einen sehr heißen Stein. Die Gewinnglättung bringt nicht ansatzweise die Entlastung, die gebraucht wird. Die Bundesregierung hat den Landwirten eine Kompensation – so hieß es – für die Kürzungen beim Agrardiesel zugesagt. Und was ist in Wahrheit passiert? In Wahrheit stehen heute geschätzte 50 Millionen Euro Entlastung der Streichung der Agrardieselrückvergütungen in Höhe von 440 Millionen Euro gegenüber. Das heißt, übrig bleiben weiter Belastungen der Landwirte von fast 400 Millionen Euro. Ich finde, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist kein Entgegenkommen. Das kann man nicht als Entgegenkommen bezeichnen. Es hat im Übrigen auch nichts mit Wertschätzung und Respekt zu tun. Die in Aussicht gestellte steuerbefreite Risikoausgleichsrücklage – man muss sagen: Fehlanzeige! Die dringend nötige Anpassung des Schutzstatus beim Wolf – auch hier: Fehlanzeige! Stattdessen wird einmal mehr in einem Eilverfahren ein komplett neues Tierschutzgesetz durchgezogen. Natürlich, keine Frage: Tierschutz ist wichtig. Wer würde dagegenreden? Und natürlich – auch das will ich sehr deutlich sagen – sind Landwirtinnen und Landwirte beim Tierschutz ebenfalls ein ganz wichtiger Partner. Und sie sind zu und für Verbesserungen bereit. Aber es wird einmal mehr – ich sagte es schon – im Eilverfahren gearbeitet. Das Ergebnis solcher Verfahren kann man im Übrigen besehen: Es gibt keinen Dialog mit den Betroffenen. Es gibt keine Rücksicht darauf, was in den Betrieben praktisch möglich und umsetzbar ist. Und es gibt im Übrigen kein Verständnis für Wettbewerbschancen in einem europäischen Markt. Die Landwirte und landwirtschaftlichen Betriebe produzieren in Deutschland Lebensmittel nach allerhöchsten internationalen Standards. Sie sind es, die maßgeblich zur Sicherung unserer Ernährung beitragen. Sie sind es, die beitragen zur Erhaltung der regionalen Wertschöpfungsketten. Sie sind es, die beitragen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Das sind Landwirtinnen und Landwirte, das ist die Leistung von Landwirtinnen und Landwirten. Aber damit sie all das auch weiterhin tun können, müssen sie wettbewerbsfähig bleiben. Sie brauchen vor allem zweierlei: Sie brauchen Verlässlichkeit, und sie brauchen Planungssicherheit. Mit Entscheidungen wie jenen, die wir heute besprechen, mit Entscheidungen, wie wir sie heute hier auf dem Tisch des Bundesrates liegen haben, wird diese Wettbewerbsfähigkeit und wird auch die Verlässlichkeit in einer sehr problematischen Art und Weise infrage gestellt. Deswegen können Sie mit einer Zustimmung Hessens zu diesem Gesetz nicht rechnen. – Herzlichen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Rhein! – Das Wort hat Herr Minister Hauk aus Baden-Württemberg. Peter Hauk (Baden-Württemberg): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor einem Jahr hat die Europäische Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Damit waren auch die drohenden, zum Teil sehr hohen Strafzahlungen vom Tisch. Die Entscheidung der Europäischen Kommission bestätigt, dass Deutschland mit seinem Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nitratrichtlinie auf einem guten Weg ist. Vorausgegangen waren jedoch schwierige Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Bund, den Ländern, den Landwirten, der Wasserwirtschaft und auch den Umweltverbänden. Erneut mussten unter hohem Zeitdruck die mit Nitrat belasteten Gebiete und die eutrophierten Gebiete durch die Länder ausgewiesen werden. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift – Frau Staatssekretärin des Bundes –, nach der die Länder die belasteten Gebiete einheitlich auszuweisen haben, lässt das Prinzip der Verursachergerechtigkeit völlig vermissen. So werden derzeit viele Betriebe in den belasteten Gebieten durch hohe Bewirtschaftungsauflagen und umfangreiche Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten ohne jeglichen Sinn und Verstand und vor allen Dingen, ohne dass wir dadurch das Ziel einer Nitratreduzierung erreichen würden, belastet. Es werden auch Betriebe belastet, die gewässerschonend wirtschaften und keine Probleme verursachen. Wir haben eine Abgrenzung von roten und grünen Gebieten. Die Bilanzen müssen alle erstellen, also auch dort, wo die Verhältnisse in Ordnung sind. Das verlangt aber außer der Bundesregierung in Deutschland niemand, auch nicht die Europäische Kommission. Es wurde auch kein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, um alle über einen Kamm zu scheren. Deshalb brauchen wir dringend differenzierte und zielgerichtete Maßnahmen in den Problemgebieten und vor allen Dingen möglichst schnell Entlastungen für die Betriebe in den grünen Gebieten, dort, wo wir gar keine Nitratbelastung haben. Das eigentliche, was auch die beiden Ministerpräsidenten gerade angesprochen haben, ist das Unverständnis: Es werden Maßnahmen getroffen, die überhaupt nicht wirken. Es werden Bilanzen gefordert für Bereiche, wo alles in Ordnung ist, wo wir gar keine Verbesserungen mehr erreichen können. Das ist der entscheidende Punkt. Eine Maßnahmendifferenzierung setzt nach Ansicht der Europäischen Kommission ein robustes, rechtssicheres, vollzugtaugliches, aber auch auf kontrollierbaren Daten beruhendes System voraus. Es ist daher zu begrüßen und zielführend, das mit der Europäischen Kommission vereinbarte Monitoring zur Wirksamkeit der Düngeverordnung in dem vorgelegten Gesetz fest zu verankern. Den betroffenen Landwirten ist aber nicht zu vermitteln, weshalb die Bundesregierung den Referentenentwurf einer bundeseinheitlichen Monitoringverordnung bisher noch nicht vorgelegt hat. Das ist Ihre Aufgabe. Sie betreiben Arbeitsverweigerung. Sie machen den zweiten Schritt, der sinnlos ist, ohne den ersten Schritt zu tun, also überhaupt festzustellen: Wo müssen wir denn Hand anlegen? Die mit dem Monitoring erfassten Daten würden für die Ableitung einer Maßnahmendifferenzierung dringend benötigt. Stattdessen konzentriert sich der Bund aktuell auf die Beibehaltung und Ausweitung der bestehenden Stoffstrombilanzverordnung, die dann Nährstoffbilanzverordnung heißen soll. Deshalb werden diese Novellierung, die aufwendige Umsetzung in den Ländern und dann noch mal die Erstellung der Monitoringverordnung, die wir wirklich bräuchten, die zeitnahe Umsetzung der Verursachergerechtigkeit weiter verzögern. Das Erfordernis zusätzlicher Daten einer Nährstoffbilanzierung besteht nicht. Ministerpräsident Woidke hat es umfassend ausgeführt. Dann sollen auch noch die Erhebungsgrenzen von aktuell 20 auf 15 Hektar abgesenkt werden. Auch dadurch werden, jedenfalls im Süden der Republik, noch mal Tausende von Betrieben zusätzlich bilanzierungspflichtig. Unter dem Strich lässt dies die Ernsthaftigkeit der Willensbekundung der Bundesregierung zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft absolut fraglich erscheinen. Im Gegenteil: Mit der Änderung des Düngegesetzes wird Bürokratie in einem erheblichen Umfang auf- statt abgebaut, und das mit Zielsetzungen, die kein Mensch versteht und die auch kein Mensch will. Die Wissenschaft versteht es nicht. Die Europäische Kommission braucht es nicht und sagt das auch. Die Landwirtinnen und Landwirte, die ja die Experten für Bewirtschaftung in Wasserschutzgebieten sind, brauchen es auch nicht. Mit den vielen Pflichten zur Dokumentation und Berechnung werden vor allen Dingen Missmut und Frustration unter den Landwirtinnen und Landwirten erzeugt. Das ist absolut kontraproduktiv, denn Sie brauchen diese Menschen. Sie brauchen die, die die Felder bewirtschaften, damit es besser wird. Wir haben alle gemeinsam die Zielsetzung, dass wir die Nitratwerte in Deutschland senken wollen. Das wird aber nicht gegen, sondern nur mit den Landwirten gehen. Deshalb brauchen wir zielsichere und zielgerichtete Vorschriften. Diese Vorschrift ist nicht geeignet. Deshalb wird Baden-Württemberg dem Düngegesetz nicht zustimmen können. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Minister Hauk! – Das Wort hat Frau Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Nick aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Ministerpräsidenten! Sehr geehrte Damen und Herren Minister! Wenn man im Gespräch mit unseren Landwirtinnen und Landwirten ist, gibt es zwei Punkte, die immer wieder – und ich meine, völlig zu Recht; meine Vorredner haben es auch schon gesagt – genannt und von der Politik eingefordert werden: Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Um nichts anderes geht es heute bei der Diskussion um das Düngegesetz. Erst 2023 wurde das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt, weil wir in enger Abstimmung mit Ihnen, den Verbänden sowie der EU neue Düngeregeln erarbeitet und beschlossen haben. Wir waren uns damals alle einig, dass Schluss sein muss mit fehlender Planungssicherheit und Sippenhaft für diejenigen, die das Problem gar nicht verursachen. Zugleich haben wir weiterhin Landstriche in Deutschland, wo Böden überdüngt und die Nitratwerte im Grundwasser zu hoch sind. Die steigenden Kosten für sauberes Trinkwasser treffen alle Bürgerinnen und Bürger. Warum ist das so? Weil die konsequente Umsetzung der EU- Nitratrichtlinie jahrelang nicht erfolgte. Jetzt gilt es, die Stärkung des Verursacherprinzips sowie der Ressourceneffizienz zu erreichen. Dafür haben wir mit den vorliegenden Änderungen am Düngegesetz die Grundlagen geschaffen. So bringen wir die Schaffung der notwendigen, von der EU geforderten Datengrundlage auf den Weg. Endlich könnte auf der Basis belastbarer Fakten eine nachweislich gewässer- und ressourcenschonende Bewirtschaftung positiv berücksichtigt werden. Der Aufwand für die Betriebe zahlt sich aus. Sie haben daran ein starkes Eigeninteresse. Denn robuste Zahlen brauchen wir ja nicht nur deshalb, weil die EU-Kommission sie fordert, oder um kein erneutes Vertragsverletzungsverfahren mit horrenden Strafzahlungen zu riskieren. Wir brauchen sie, weil sie für ein wirksames Verursacherprinzip einfach notwendig sind – ganz im Sinne der Beschlüsse und Vorschläge von Bundesrat und Agrarministerkonferenzen der vergangenen Jahre. Dort waren wir uns immer einig, dass wir gut wirtschaftenden Betrieben mit gezielten Maßnahmen Erleichterung gewähren wollen, gerade in den sogenannten roten Gebieten. Mit dem vorliegenden Gesetz will die Bundesregierung das ermöglichen. Entlastungen von Auflagen und bürokratischen Pflichten für nachweislich gut wirtschaftende Betriebe sind nur mit einer belastbaren Datengrundlage möglich. Nur mit Ihrer Zustimmung zum Düngegesetz können wir zeitnah die erforderlichen Schritte auf den Weg bringen. Wir wollen zusammen mit den Ländern die geforderten Erleichterungen in der Umsetzung der geltenden Regelungen ermöglichen. Als Kompromiss hat die Bundesregierung angeboten, die bestehende Stoffstrombilanzverordnung aufzuheben, um gemeinsam auf Grundlage des neuen Düngegesetzes die Monitoringverordnung und die Nährstoffbilanzverordnung zu erarbeiten – bürokratiearm und zielführend im Sinne der angestrebten Verursachergerechtigkeit. Jetzt ist es an Ihnen, den Kompromiss anzunehmen und verursachergerechte Ausnahmen auf den Weg zu bringen, ohne diese weiter auf die lange Bank zu schieben. Im Interesse unserer Landwirtinnen und Landwirte, im Interesse von uns allen: Stimmen Sie den von der Bundesregierung vorgelegten Änderungen des Düngegesetzes zu! – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Frau Dr. Nick! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Bundesrat in Ziffer 1, dem Gesetz zuzustimmen, während der federführende Agrarausschuss dem Bundesrat in Ziffer 2 empfiehlt, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Nach unserer Geschäftsordnung stellen wir die Abstimmungsfrage allerdings positiv. Wer also dem Gesetz entsprechend Ziffer 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz n i c h t zugestimmt. Wir haben dann noch über die vom federführenden Agrarausschuss für diesen Fall empfohlene Begründung zu befinden. Ihr Handzeichen bitte für die Begründung in Ziffer 3! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat k e i n e Begründung beschlossen. Eine Abstimmung über die empfohlene Entschließung in den Ziffern 4 bis 12 entfällt. Ich rufe TOP 25 auf: TOP 25 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) (Drucksache 235/24) Mir liegen Wortmeldungen vor. Zunächst hat das Wort: Herr Ministerpräsident Weil aus Niedersachsen. Stephan Weil (Niedersachsen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich kann nicht für mich in Anspruch nehmen, ein Gesundheitsexperte zu sein. Das ist ein Ehrentitel, der in unserem überkomplexen Gesundheitssystem wahrscheinlich nur sehr wenigen Menschen zukommt. Aber: Das Thema, das wir hier behandeln, ist eines von sehr grundsätzlicher Bedeutung. Wir haben derzeit, was die Lage der Krankenhäuser angeht, eine wirklich unerträgliche Situation. Allein in Niedersachsen, so sagen es mir unsere kommunalen Spitzenverbände, haben die Kommunen als Träger ihre Krankenhäuser in den letzten beiden Jahren mit über einer halben Milliarde Euro unterstützen müssen, und sie haben eklatante Zukunftssorgen – querbeet, muss man inzwischen sagen. Und da, wo diese Zukunftssorgen publik werden, erlebt man sofort eine Abwanderung des Personals. Das vertieft diese Sorgen dann noch einmal dramatisch. Das Ganze konzentriert sich, was die Probleme angeht, nicht so sehr in den Ballungsräumen. Ja, auch da gibt es Sorgen. Aber hauptsächlich müssen wir uns um den ländlichen Raum kümmern – wieder einmal. Im ländlichen Raum gibt es viele Krankenhäuser, die auf der gegenwärtigen Grundlage für sich schlichtweg keine Zukunftsperspektive erkennen können, aber die als Teil der sozialen Infrastruktur, als Teil der Daseinsvorsorge zwingend notwendig sind. Wenn man darauf schaut, wenn wir übrigens auch in Erinnerung haben, was wir als Analyse nach der Europawahl zur Problematik des ländlichen Raums gesagt bekommen haben, dann duldet eine Reform unseres Krankenhauswesens keinen Aufschub. Die gute Nachricht ist: Es gibt in entscheidenden Punkten Einvernehmen. Insbesondere brauchen wir einen Systemwechsel weg von den reinen Fallkostenpauschalen hin zur Finanzierung von Vorhaltekosten, mindestens zu einem nennenswerten Teil. Wir sind uns einig – auch wenn es im Detail sicherlich noch eine Menge Dissens gibt –, dass die Basisleistungsgruppen sein müssen. Wir sind uns einig, dass Bund und Länder gemeinsam erhebliche Beträge aufwenden müssen, um die zwangsläufig anstehenden Sanierungs- und Neubauvorhaben für eine leistungsfähige, neue Krankenhauslandschaft zu schultern. Wenn ich darauf schaue, muss ich sagen: Eine Reform ist möglich. Sie ist auch zeitnah möglich. Sie wird allerdings nur dann möglich sein, wenn im Rahmen dieser Reform auch die sehr berechtigten, ernsthaften und seriösen Hinweise der Länder berücksichtigt werden. Die 16 Länder sind sich einig. Das ist etwas, was wir im Bundesrat nicht bei jedem Vorhaben erleben, erst recht nicht bei einem, bei dem es um solch grundsätzliche Fragen geht. 16 Länder blicken gemeinsam auf ein Problem, das sie als solches anerkennen, und sagen: Wir brauchen unbedingt eine Auswirkungsanalyse. Man kann von den Ländern nicht verlangen, dass sie die Katze im Sack kaufen. Wir müssen wissen, worauf wir uns einlassen: für unsere Länder und insbesondere – das füge ich als Vertreter eines Flächenlandes hinzu – für die ländlichen Räume. Und das Bundesgesundheitsministerium muss bereit sein, sein Wissen mit den Ländern zu teilen. Das ist notwendig, insbesondere zur Vertrauensbildung. Nächster Punkt. Gerade im ländlichen Raum dürfen keine Versorgungslücken entstehen. Das kann man sich doch ganz praktisch ausmalen. Wenn zum Beispiel die nächsten Geburtshilfestationen eine Dreiviertelstunde, eine Stunde oder länger weg sein sollten, was sagt das denn aus über die Zukunftsfähigkeit der entsprechenden Region? Das ist ein wichtiger Punkt, der über den gesundheitspolitischen Aspekt hinausgeht. Aber dass die Lebensqualität auch entscheidend von der Beurteilung der medizinischen Versorgung abhängt, wenn es denn einmal um die Wurst geht, liegt doch auf der Hand. Wir brauchen also die Möglichkeit, Versorgungslücken zu schließen, und zwar nicht nur als befristete Übergangslösung. Nächster Punkt. Das System der Fachkrankenhäuser ist eines, das sich alles in allem doch sehr bewährt hat. Wenn wir sie jetzt aber überfordern durch die Pflicht zur weiteren allgemeinmedizinischen Behandlung, dann bringen wir sie in eine Situation, die nach dem, was ich verstanden habe, für viele von ihnen hochproblematisch ist. Nächster Punkt. Wir haben im Bundesrat im Vermittlungsausschuss bereits anlässlich der Behandlung des Krankenhaustransparenzgesetzes über den Zukunftsfonds, den Transformationsfonds gesprochen. Und wir waren uns einig: Die Länder und der Bund müssen das gemeinsam schultern. Jetzt lesen wir in dem Gesetzentwurf: Das gilt aber nur für neues und frisches Geld der Länder. Das heißt: Diejenigen Länder, die sich bereits auf den Weg gemacht haben und ihre Ansätze erhöht haben, sollen in die Röhre schauen. Nein, das kann so nicht gewollt sein, und das muss korrigiert werden. Und noch ein Thema: der Landesbasisfallwert. Nach unserer Vorstellung hätte er bereits dringend in diesem Jahr erhöht werden müssen. Daraus wird nun leider nichts. Aber es muss klipp und klar feststehen: Zum 1. Januar des nächsten Jahres muss der Landesbasisfallwert angemessen erhöht werden, damit wir nicht in die Situation einer kalten Marktbereinigung hineinkommen. Dass Krankenhäuser, die wir noch dringend bräuchten, schlichtweg sagen: „Wir können nicht mehr, wir geben auf“, darf nicht passieren. Das ist noch nicht alles, was die Länder für notwendig halten. Es ist aber schon einmal ein Zeichen dafür, dass wir es sehr ernst meinen und dass es uns tatsächlich um sehr wichtige Anliegen geht. Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Es geht auch darum, dass die Menschen in Deutschland die Erfahrung eines funktionierenden Staates machen. Dass eine gute Krankenhauslandschaft dazugehört, wird jeder von uns sofort unterschreiben. Noch einmal: Es darf keine unkontrollierte Marktbereinigung geben, und vor allem brauchen wir Perspektiven für die ländlichen Räume. Ich sage Ihnen: Da schauen die Menschen gerade sehr genau hin, was Politik mit ihnen macht. Und wenn sie die Erfahrung machen: „Bei meiner medizinischen Versorgung, bei der medizinischen Versorgung für meine Familie, da müssen meine Interessen hintanstehen“, geht das nicht gut aus. Da verliert man Vertrauen in seinen Staat, und das darf nicht passieren. Wir haben auch einen Streit formaler Natur: Ist das jetzt eigentlich ein Einspruchsgesetz oder ein Zustimmungsgesetz? Die Länder haben gute Gründe, wenn sie sagen, dass es ein Zustimmungsgesetz ist. Aber wenn ich es recht sehe, ist es ein Streit um Kaisers Bart. Wir werden uns einigen müssen. Wenn wir uns nicht einigen, dann muss man kein Prophet sein, um zu sagen: Dann wird es mindestens eine Zweidrittelmehrheit des Bundesrates für ein Vermittlungsverfahren geben. Wir kennen die Regeln. Das wiederum hätte zur Folge, dass man im Falle eines Einspruchs im Bundestag anschließend ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit bräuchte. Ist es da nicht klüger, wenn wir uns das alles schenken und jetzt möglichst schnell, noch in der Sommerpause, ernsthafte Gespräche zwischen Bund und Ländern beginnen, dass wir zueinanderfinden bei einem Thema, bei dem wir zueinanderfinden müssen, und zwar schnell? Lieber Herr Bundesgesundheitsminister, ich möchte Sie ermutigen. Ich möchte Sie ermutigen, jetzt sehr schnell mit Ihren Kolleginnen und Kollegen zusammen auf eine konstruktive Zielgerade einzubiegen, damit dann nach der Sommerpause die Nichtgesundheitsexperten zurückkehren und voller Freude feststellen: Die Kuh ist vom Eis. Ich drücke Ihnen dafür herzlich die Daumen. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Weil! – Das Wort hat Herr Minister Lucha aus Baden-Württemberg. Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Ministerpräsident Weil, ich würde einmal sagen: Für einen Nichtgesundheitsexperten haben Sie gut gesprochen! Sie sind natürlich von Ihrem Fachminister gebrieft; das ist auch gut so. Wir waren vor einem Jahr schon weiter. Vor genau einem Jahr – einige von Ihnen erinnern sich – haben wir uns bei der Gesundheitsministerkonferenz in Friedrichshafen ein ganzes Wochenende um die Ohren geschlagen und hatten Eckpunkte, die den Namen wirklich verdient haben, um eine zukunftsfähige Strukturreform der Krankenhaus- und Gesundheitsversorgung hinzubekommen. Herr Bundesminister, Sie haben uns – und da machen Sie ja aus Ihrem Herzen keine Mördergrube – mit Ihrer Expertenkommission ursprünglich ein Universitätsmedizinstärkungsgesetz vorgelegt. Dann sind wir 16 Länder an die Arbeit gegangen. Auf der Basis der 65 Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen sind wir das Thema angegangen. Dafür möchte ich mit Blick nach Nordrhein- Westfalen noch mal Danke sagen. Historisch gesehen hat es ja schon vor der Pandemie Fehlallokationen in den Strukturen gegeben. In Sondierungsgesprächen haben sich alle 16 Länder auf die Kernbasis verständigt, dass wir die Strukturqualität der Leistungsgruppen akzeptieren und das für uns die Grundlage wird. Herr Bundesminister, ich weiß das deswegen so genau, weil das in der Landesvertretung Baden-Württemberg war. Ich kann an Ministerpräsident Weil anschließen: Wir Länder sind für die Planung zuständig. Das steht in der Verfassung. Wir sind mit gutem Recht die für die Planung Zuständigen, denn wir kennen die Verhältnisse vor Ort. Herr Bundesminister, man kann nicht zentralistisch entscheiden mit einem hochelitären Ansatz einer theoretischen Medizin, wie vor Ort Versorgung geleistet wird. Das ist im niedersächsischen Flachland anders als im Bayerischen Wald, auf der Schwäbischen Alb oder in einem Ballungsgebiet mit 2 Millionen Einwohnern. Wir vor Ort wissen doch genau, in welcher Konstruktion Leistung erbracht wird. Wir haben uns doch in der Debatte verständigt, dass es keine qualitativ schlechte Medizin gibt. Nur die Dimension, der Schweregrad des Eingriffes wird mit Leistungsgruppen gesteuert, damit tatsächlich am richtigen Ort das richtige Angebot gemacht wird. Das war die Grundlage unserer Eckpunkte. Lieber Herr Kollege Bundesminister, diese Eckpunkte haben Sie nach dem 10. Juli des vergangenen Jahres verlassen. Wir haben Zustimmungspflichtigkeit vereinbart, wir haben eine redaktionelle Arbeitsgruppe vereinbart, wir haben 168 Seiten formuliert. Wir waren ja Vorsitzland. Ich habe mich in dieser Zeit manchmal gefragt, ob ich nicht besser mal öfters Radfahren gegangen wäre. Für meine individuelle Gesundheit wäre das vielleicht besser gewesen. Denn das Ergebnis ist: Sie ignorieren unsere Vorschläge, Sie pflegen ein Grundmisstrauen. Ministerpräsident Weil hat angesprochen, dass es immer noch keine Folgenabschätzung gibt, dass die Definition der Vorhaltevergütung momentan nur bei einer 20- prozentigen Fallzahlsteigerung möglich ist. Das ist keine Entökonomisierung. Das bietet keine Sicherheit. Unsere Botschaft ist doch: Wir vor Ort wissen, an welchem Platz welches Angebot richtig ist. Im Gegenzug muss dieses Angebot existenzgesichert sein. Das ist der Deal, den wir gemeinsam umsetzen müssen. Herr Bundesminister, die Bundespolitik singt immer gerne das Lied, dass der Gap so groß ist, weil wir unseren Investitionsverpflichtungen in den vergangenen Jahren nicht nachgekommen sind. Wir haben in Baden- Württemberg noch knapp 200 Krankenhäuser. Als wir begonnen haben, waren es 270. Wir sind ein Flächenland, wir konzentrieren. Ich diskutiere in jedem Kreistag, in jedem Gemeinderat Krankenhausschließungen, Konzentrationen. Ich befürworte sie auch. Aber dort, wo wir sie durchführen, müssen die Krankenhäuser dann die Sicherheit haben: Wir bleiben am Markt, wir können sektorenübergreifend arbeiten, die Leistungen, die wir gut können, kommen tatsächlich den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Diese Sicherheit gibt Ihr Gesetzentwurf nicht. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: der Landkreis des Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg auf der Schwäbischen Alb, wenig Einwohner, viel Fläche, viel Karst. Wir haben von vier Krankenhäusern auf ein Krankenhaus reduziert und mit einer hohen Investitionssumme ein Zentralklinikum gebaut. Dieser vergleichsweise schwache Landkreis macht jetzt ein Betriebsdefizit von 30 Millionen Euro – nur vom Einnahme-Gap. Wir haben die geringste Bettendichte aller Flächenländer und unsere gut strukturierten Kliniken ein Defizit von 900 Millionen Euro. Die können tun, was sie wollen: die beste Medizin machen, die effektivste Auslastung haben, die beste Digitalisierung haben, die uns zur Verfügung steht. Auch da werden wir ja besser. Herr Bundesminister, ich kann mich nur den Worten des Ministerpräsidenten aus Niedersachsen anschließen: Kehren Sie zurück zu unseren Eckpunkten von vor einem Jahr! Dann bekommen wir etwas hin. Ansonsten begegnen wir uns im Vermittlungsausschuss. – Herzlichen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Minister Lucha! – Das Wort hat Frau Ministerin Werner aus Thüringen. Heike Werner (Thüringen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte trotz aller Problematik mit einem Dank beginnen. Das System der Krankenhausfinanzierung ist ja seit vielen Jahren in der Kritik. Die Einführung der DRGs hat zu Fehlanreizen, zu Fehlentwicklungen geführt. Wir haben alle in unseren Bundesländern erlebt, dass in bestimmten bedarfsnotwendigen Medizinbereichen, zum Beispiel der Kinder- und Jugendmedizin oder der Geburtshilfe, Kapazitäten abgebaut wurden, weil sich das nicht finanzieren ließ. Andere Krankenhäuser konnten durch Rosinenpickerei eine entsprechende Rendite erwirtschaften. Die großen Konzerne sind die Profiteure, weil sie sich querfinanzieren können. Gefährdet ist in all unseren Ländern die Grund- und Regelversorgung, vor allem in den ländlichen Gebieten. Deswegen bin ich der Ampel dankbar, dass sie sich auf den Weg gemacht hat, das Krankenhausfinanzierungssystem anzufassen und hier zu neuen Vorschlägen zu kommen. Das ist wichtig. – So weit das Positive. Es ging mir so wie Manfred Lucha. Ich habe auch noch einmal in den Kalender geschaut und festgestellt, dass wir uns genau heute vor einem Jahr zu unserer Gesundheitsministerkonferenz in Friedrichshafen getroffen haben. Wir haben die gesamte Konferenz genutzt, um den Fokus auf die Krankenhausreform zu legen. Herzlichen Dank an alle Gesundheitsministerkonferenzteilnehmer, die diesen Prozess begleiten mussten! Das war ein sehr schwerer Weg. Danke an dieser Stelle beispielhaft auch Manfred Lucha! Wir haben mit dem Bundesgesundheitsminister gerungen, aber auch als Länder miteinander und uns dann mit breiter Zustimmung auf ein gemeinsames Eckpunktepapier verständigt. Das war am 10. Juli 2023. Ich muss sagen: Ich war sehr optimistisch, dass der Bund sich an die Vereinbarungen aus diesem Eckpunktepapier, das wir gemeinsam dort abgestimmt haben, halten würde. Ich war auch der Auffassung, dass von der redaktionellen Arbeitsgruppe auf der Basis unserer Vereinbarungen über den Sommer dann ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden würde, nachdem wir uns alle einig waren, dass wir am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz mit Hochdruck und mit absoluter Priorität arbeiten. Leider ist das dann so nicht passiert, obwohl wir uns einig waren, dass die Krankenhausreform dringend gebraucht wird, nicht nur, um Standorte weiterentwickeln zu können, sondern auch, um eine gute medizinische Versorgung in der Fläche überhaupt zu ermöglichen. Man hat sich dann auf das Krankenhaustransparenzgesetz konzentriert. Ich will das gar nicht vertiefen. Die Kritik daran ist, denke ich, allen bekannt. Das Schwierige ist, dass die Kritik der Länder nicht aufgegriffen wurde. Wir haben schon vorher gesagt, dass das zu Fehlentwicklungen, zu Fehlinterpretationen führen wird, dass das für die Bürgerinnen und Bürger viel zu kompliziert werden wird. Leider wollte der Bundesgesundheitsminister das Gesetz unbedingt auf den Weg bringen. Jetzt muss es überarbeitet werden, und unserer Kritik wurde inzwischen auch recht gegeben. Schlimmer ist aber, dass das eigentliche Gesetzesvorhaben, nämlich das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – man muss es so sagen – verschleppt wurde. Das ist nicht die einzige Enttäuschung an dieser Stelle. Auch der gemeinsam verabredete Arbeitsprozess wurde nicht eingehalten. Gleichsam über Nacht wurde die Zustimmungsbedürftigkeit des Reformgesetzes vom Bund verneint. Auch die vielen Zusagen zu den Eckpunkten, die wir festgehalten haben, wurden schlicht nicht eingehalten. Einige Beispiele wurden schon genannt. Wir haben den Entwurf, der uns nun vorliegt, intensiv geprüft. Auch hier muss man sagen: Die Länder haben in kürzester Zeit gemeinsam Änderungen vorgeschlagen, die aber vom Bundesgesundheitsminister leider im Gesetzentwurf, der uns heute hier vorliegt, nicht berücksichtigt wurden. Ich hoffe sehr, dass wir uns auf das Versprechen des Bundesgesundheitsministers, dass die Änderungen trotzdem wohlwollend geprüft werden und dass sie im weiteren Prozess dann auch berücksichtigt werden, verlassen können. Ich sage das auch deswegen, weil ich als Gesundheitsministerin eines ostdeutschen Flächenlandes hier feststellen kann, dass wir unsere Hausaufgaben gemacht haben. Wir sind in der Zeit nach der Wende die Transformation angegangen. Es wurden viele Standorte geschlossen, es wurden Standorte konzentriert, es wurde auf Spezialisierung gesetzt, das heißt Hausaufgaben erledigt. Das kann und muss auch weitergeführt werden, was die Spezialisierung angeht. Aber dazu braucht es die entsprechenden finanziellen Rahmenbedingungen, und diese sind derzeit nicht gegeben. Wir sind gerade dabei, den 8. Thüringer Krankenhausplan auf den Weg zu bringen, und wir haben in einem Gutachten die Rückmeldung bekommen, dass jeder vorhandene Standort für die medizinische Versorgung in Thüringen gebraucht wird. Aber der aktuelle Gesetzentwurf, der uns hier vorliegt, sieht enorme Einschränkungen für die Krankenhausplanung der Länder vor. Uns wird die wohnortnahe Versorgung, zumindest nach dem, was im Entwurf für uns zu lesen und nachzuvollziehen ist, erschwert werden. Es sind eben anders als versprochen nur unzureichende Lösungen, um bedarfsnotwendige kleine Standorte in dünn besiedelten Regionen tatsächlich wirtschaftlich abzusichern und weiterzuentwickeln. Es wurde schon gesagt: Die Vorhaltepauschalen, die ursprünglich fallzahlenunabhängig sein sollten, sind nun wieder an Mindestvorgaben geknüpft, und das ist ja vor allem ein Problem für kleine Häuser in dünn besiedelten Regionen. Ich will noch mal an die Kritik der Länder und die Forderung nach Ausnahmeregelungen zur Sicherung der Grundversorgung im ländlichen Raum erinnern. Der Bundesgesundheitsminister hat immer wieder beteuert, dass kleine Häuser gesichert würden, dass es viele Möglichkeiten gebe. Aber uns fehlt immer noch eine Auswirkungsanalyse, um abschätzen zu können, ob wir unsere Häuser strukturell erhalten können und ob das finanziell tatsächlich umsetzbar ist. Die Auswirkungsanalyse, also Simulation, soll im September kommen. Wir sind sehr gespannt darauf. Aber erst dann werden wir wirklich endgültig abschätzen können, ob das Gesetz hält, was es verspricht. Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zur Situation der Krankenhäuser in Thüringen sagen! Ich habe es am Anfang schon gesagt: Wir haben große Belastungen bei den Krankenhäusern durch Tarifsteigerungen, Inflation und so weiter. Um die großen Konzerne müssen wir uns keine Sorgen machen. Aber was uns natürlich Sorgen macht, sind die kommunalen Träger, sind die kleinen Krankenhäuser, sind gemeinnützige kirchliche Träger, die kleine Häuser, die bedarfsnotwendig sind, vorhalten. Wir wissen aus Befragungen der Krankenhäuser, dass fast die Hälfte der Krankenhäuser für das Jahr 2023 einen negativen Jahresabschluss hatte. Insbesondere die nicht refinanzierten Tarifsteigerungen aus 2022 und 2023 spielen hierbei eine Rolle. Fast ein Drittel der Krankenhäuser bräuchte eigentlich eine Liquiditätshilfe. Das Problem ist nur, dass das Geld auf dem Kapitalmarkt nicht mehr so einfach zu bekommen ist. Es gibt genügend Hinweise, dass es inzwischen Kreditinstitute gibt, die sagen: Krankenhäusern geben wir keine Darlehen. – Das ist natürlich ein großes Problem. Deswegen an dieser Stelle noch mal der Appell: Wir haben eine Übergangsfinanzierung nicht so hinbekommen, wie wir uns das vorgestellt hätten. Aber es muss möglich sein, dass mit dem Gesetzentwurf eine rückwirkende Finanzierung – mindestens für 2024; eigentlich auch für 2022 und 2023 – gegeben ist. Auch unsere Krankenhäuser haben Mehrkosten, insgesamt gesehen im dreistelligen Millionenbereich, die nicht refinanziert werden, obwohl es das Recht der Krankenhäuser wäre, genau diese Refinanzierung zu erhalten. Ich hoffe, dass unsere beschlossenen Empfehlungen nun endlich Gehör finden und dass das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz in einer Form verabschiedet wird, die die von den Kliniken erhoffte auskömmliche Betriebskostenfinanzierung tatsächlich mit sich bringt. Für dieses wichtige Anliegen wollen wir uns gemeinsam als Länder weiter einsetzen. Es muss keinen Vermittlungsausschuss geben; das sage ich an dieser Stelle auch. Aber wenn die Interessen der Länder nicht berücksichtigt werden, dann werden wir darüber reden müssen. – Danke schön! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Frau Ministerin Werner! Angesichts der umfangreichen Tagesordnung und 60 angemeldeter Reden möchte ich darauf hinweisen, dass wir uns auf eine fünfminütige Redezeit verständigt haben und zur Unterstützung eine gute Uhr am Rednerpult ist. Mit Blick darauf, dass wir heute Abend noch unserer Nationalmannschaft die Daumen drücken wollen – wo auch immer: zu Hause, beim Public Viewing –, sollten wir die Redezeit beachten. Ich rufe als Nächstes Frau Staatsministerin Gerlach aus Bayern auf. Judith Gerlach (Bayern): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche mich mit Blick auf den Fußballabend kurzzufassen. Auch ich habe noch einiges an Strecke vor mir zurück nach Bayern. Das Thema Krankenhausversorgung beschäftigt uns alle seit Monaten und treibt uns in den Bundesländern um. Das ist bei meiner Vorrednerin und meinen Vorrednern gerade sehr klar geworden. Der Gesetzentwurf, den wir heute hier besprechen, wird die Gesundheitsversorgung in der Bundesrepublik Deutschland auf die nächsten Jahrzehnte hinaus extrem prägen. Umso wichtiger ist es deswegen, dass wir in diesem Gesetzgebungsverfahren alle Beteiligten zusammennehmen: die Patientinnen und Patienten, die Pflegekräfte, die Ärzteschaft, Klinikgesellschaften, aber natürlich auch uns als Länder als oberste Krankenhausplanungsbehörden. Diese unbestritten notwendige Reform – ich glaube, das ist in den Redebeiträgen klar geworden –, hinter der auch die Länder stehen, kann nur im Schulterschluss gelingen, im Schulterschluss mit allen Beteiligten, letztendlich vor allem mit denen, die vor Ort das Ganze in die Praxis umsetzen müssen. Genau hier sehe ich Defizite. Aus Ländersicht ist der bisherige Reformprozess, gelinde gesagt, ernüchternd verlaufen. Das spiegelt sich auch in dem vorliegenden Gesetzentwurf wider. Das ist übrigens die Auffassung aller Länder, denn es geht ja nicht um Einzel- beziehungsweise Partikularinteressen, sondern es ist der Verbesserungsbedarf aller Länder, der hier angemeldet wird. Diesen Verbesserungsbedarf weist der Gesetzesentwurf aber auch auf. Ich appelliere deswegen erneut an die Bundesregierung, auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen, die Änderungsanträge zu übernehmen und vor allem offen zu sein für Korrekturen an diesem Gesetzentwurf. Ich möchte nicht bei einer Allgemeinkritik bleiben, sondern ein bisschen konkreter werden und anhand von ein paar Punkten aufzeigen, warum das aus unserer Sicht so wichtig ist. Es braucht Ausnahmemöglichkeiten mit einem echten Beurteilungsspielraum für uns Länder, für uns als Krankenhausplanungsbehörden. Diese müssen auch unbefristet möglich sein, wenn das erforderlich ist, um Verwerfungen für eine notwendige Versorgung zu verhindern. Die derzeit vorgesehenen Regelungen sind dafür ungeeignet, weil wir hier sehr starre Erreichbarkeitsmaßstäbe haben, weil wir zwingende Befristungen haben bei den Ausnahmen, die dort vorgesehen sind. Eine weitere gravierende Schwachstelle des Gesetzentwurfes ist: Die Voraussetzungen der Leistungsgruppen können nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen Kooperationen und Verbünde zulassen. Auch diese Regelung geht an den Erfordernissen, die die Praxis hat, völlig vorbei. Ich nenne beispielhaft die sogenannten Außenstellenlösungen, bei denen zum Beispiel eine große Geburtshilfe, eine große Pädiatrie mit dem eigenen Personal in einer anderen, weiter entfernten, kleineren Klinik, einen Ableger, also sozusagen eine Außenstelle, betreibt, um dort ebenfalls Geburtshilfe und Pädiatrie anzubieten – in hoher Qualität und wohnortnah für die Bevölkerung. Warum sollten solche Lösungen künftig nicht mehr möglich sein? Die derzeit im KHVVG vorgesehenen Regelungen bedrohen die effizienten und teilweise schon erfolgreich angepassten Strukturen der vergangenen Jahre, in denen Kliniken ihre Leistungen jetzt schon aufeinander angepasst haben. Diese Strukturen werden damit zerstört. Gleiches gilt für den dauerhaften Erhalt von Fachkrankenhäusern. Diese Fachkrankenhäuser leisten als Spezialversorger einen unersetzlichen Beitrag, vor allem für Menschen, die schwerstkrank oder chronisch krank sind. Deshalb muss es für diese Häuser weiterhin unbefristet möglich sein, die als Voraussetzung geforderten verwandten Leistungsgruppen in Kooperation erbringen zu können. Ebenso unverzichtbar ist der Erhalt der bewährten Schlaganfallnetzwerke. Das ist mir besonders wichtig, weil deren Wegfall gerade für die Notfallversorgung von Bürgerinnen und Bürgern abseits städtischer Ballungszentren ein sehr herber Einschnitt wäre, und das gilt eben gerade für die Flächenländer. Wir dürfen nicht unterschätzen, was das für die Versorgung in unserem Land bedeuten würde. Da brechen einfach notwendige Strukturen weg. Das gilt übrigens auch für die Versorgung unserer Kinder. Es gibt zum Teil völlig überzogene personelle Anforderungen bei den Leistungsgruppen. Ich möchte in diesem Zusammenhang besonders die Leistungsgruppen Pädiatrie und Notfallversorgung nennen. Hier sind Strukturanforderungen vorgesehen, die von den Kliniken einfach nicht erfüllt werden können, weil es deutschlandweit schlichtweg nicht ausreichend viele spezialisierte Fachärzte gibt. Die Folge wäre, dass eine nicht geringe Anzahl der derzeit bestehenden Stationen einfach komplett wegfallen würde. Nur: Bevor wir zur Umsetzung dieser Reformbestrebungen kommen, brauchen die Krankenhäuser eine Brücke dorthin. Es braucht ein finanzielles Soforthilfeprogramm des Bundes. Denn Fakt ist, dass die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser nach wie vor höchst angespannt ist und sich weiter verschlechtert. Herr Professor Lauterbach, Sie wissen, dass immer mehr Krankenhäuser in die Insolvenz geraten, und Sie lassen sie sehenden Auges einfach sterben. Das liegt im Wesentlichen an der unzureichenden Betriebskostenfinanzierung, für die der Bundesgesetzgeber verantwortlich ist. Leider bleiben die dazu im Rahmen des KHVVG vorgelegten Vorschläge weit hinter den früheren Zusagen, die es ja gab, und hinter dem Notwendigen zurück. Sie greifen vor allem zu spät. Wir Länder fordern daher: Die Regelungen müssen so angepasst werden, dass Kosten- und Tarifsteigerungen bereits für das Jahr 2024 schnell und umfassend im Landesbasisfallwert berücksichtigt werden und auch die Defizite aus den vergangenen Jahren, die sich angehäuft haben, basiswirksam ausgeglichen werden können. Was die Vorhaltefinanzierung angeht, muss man sagen: Das hört sich gut an. Sie muss aber die tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser viel stärker in den Fokus rücken. Auch beim Transformationsfonds sind erhebliche Änderungen erforderlich. Insbesondere sind die Fördertatbestände viel zu eng gefasst. Es gäbe im Detail noch viel mehr zu sagen. Insofern ist es ein Prozess. Wir haben uns sehr intensiv damit auseinandergesetzt und dezidierte Vorschläge gemacht. Wir hoffen, dass sie angenommen werden, dass sie gehört werden. Ich appelliere eindringlich an Sie, Herr Bundesgesundheitsminister, sich an die Zusagen zu halten, die Sie mal gegeben haben, vor allem aber die konstruktiven Verbesserungsvorschläge, die aus dem Kreise der Länder kommen, wirklich anzunehmen. Denn ohne uns wird es nicht gehen. Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Staatsministerin Gerlach! – Als Nächstes hat das Wort: Frau Ministerin Nonnemacher aus Brandenburg. Ursula Nonnemacher (Brandenburg): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes ist aus der Sicht Brandenburgs in seiner aktuellen Fassung abzulehnen. Damit meine ich nicht die Reform selbst. Diese braucht es, und zwar zwingend, und die Krankenhäuser im Land sind durchaus für Veränderungen bereit. Um die Versorgungslandschaft bedarfsnotwendig und zukunftsfähig auszugestalten, braucht es jedoch die richtigen Instrumente. Die Vielzahl der Änderungsanträge zeigt den Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf, sie zeigt aber auch die konstruktive Haltung der Länder. Für uns ist nicht akzeptabel, dass die Stellungnahmen der Länder, insbesondere die Kritikpunkte der ostdeutschen Länder, bisher nicht berücksichtigt wurden. Der Gesetzentwurf greift massiv in die Planungshoheit der Länder ein. Es ist eine klare Position der Länder, festgehalten in einer elf Punkte umfassenden Stellungnahme, dass sowohl die Zustimmungspflicht im Bundesrat, das Vorliegen einer Auswirkungsanalyse bezüglich des neuen Gesetzes durch den Bund als auch die Gewährleistung der Hoheit der Länder in Fragen von Kooperationen und deren Ausnahmen elementare Aspekte für ein gemeinsam getragenes Gesetz sind. Als Länder müssen wir hier konsequent bleiben und ein klares Zeichen im Bundesrat setzen. Als Länder sind wir verantwortlich für die Sicherstellung der stationären Versorgung. Dieser Auftrag muss erfüllbar bleiben. Denn die Qualität der Behandlung, die der Reformentwurf so sehr in den Mittelpunkt rückt, beinhaltet auch ihre Erreichbarkeit, insbesondere die Erreichbarkeit der Grund- und Notfallversorgung. Die bundesweiten Voraussetzungen der Versorgungslandschaft sind nicht gleich, weshalb ausschließlich bundeseinheitliche Vorgaben nicht geeignet sind, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. In den ostdeutschen Ländern steht aufgrund der nach der Wiedervereinigung in Ostdeutschland erfolgten Strukturbereinigung und der damit einhergehenden Transformation der Krankenhauslandschaft im Vergleich zu westdeutschen Bundesländern nur ein eingeschränktes Konzentrationspotenzial zur Verfügung. Das muss bei der Gesetzgebung bedacht werden. Daher sind praktikable Möglichkeiten für Kooperationen zur Erfüllung der Qualitätskriterien sowie verbindliche und dauerhafte Ausnahmeregelungen von den Leistungsgruppen essenziell, um die Versorgung in dünn besiedelten Gebieten weiterhin mit einer hohen Versorgungsqualität sicherstellen zu können. Wer oder was zwingend erforderlich für die Versorgung ist, muss in Entscheidungen der Länder mit der Expertise vor Ort definiert werden. Für ländliche Regionen müssen erweiterte Regelungen geschaffen werden, um die regionale und wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten. Damit das gelingt, darf der ordnungspolitische Rahmen nicht zu eng gefasst werden. Trotz bundesweit einheitlicher Vorgaben müssen die Länder Handlungsspielräume behalten; denn die Krankenhausplanung ist Ländersache. Wir appellieren dringend an den Bund, die Änderungsanträge der Länder zu beachten. Dies betrifft auch deutlich erweiterte Möglichkeiten ambulant-stationärer Leistungserbringung in Versorgungsregionen aus strukturellem Grund. Neben der notwendigen Kooperation von regionalen Kliniken und der Nutzung von Telemedizin ist bei der Erbringung von Qualitätskriterien zum Beispiel die völlig überzogene Zuordnung von mindestens je drei Fachärztinnen beziehungsweise -ärzten zu einzelnen, zum Teil kleinen Leistungsgruppen, zu korrigieren. So viele Spezialistinnen und Spezialisten sind in ganz Deutschland gar nicht verfügbar. Die Erfüllung der Qualitätskriterien scheint aus Sicht des Bundes jedoch keine hohe Hürde zu sein. Ich kritisiere die Einführung von Mindestvorhaltezahlen, welche nicht medizinisch begründet sind, sondern als reines Zentralisierungselement dienen sollen. Regionen mit bevölkerungsbedingt kleinen Fallzahlen werden dabei systematisch benachteiligt. Stattdessen fordere ich eine leistungsmengenunabhängige Sockelfinanzierung für die Grund- und Notfallversorgung bei Krankenhäusern, die für die Sicherstellung besonders im ländlichen Raum notwendig sind. Grundsätzlich ist die Verschiebung zentraler Inhalte auf nachgelagerte Rechtsverordnungen und Vereinbarungen nicht tragbar. Es braucht jetzt bereits notwendige Regelungen, um zumindest in Teilen für Planungssicherheit zu sorgen. Denn Leistungsangebote, die einmal weggefallen sind, sind kaum mehr zu reaktivieren. – Ich danke Ihnen. Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank! – Die nächste Rednerin ist Frau Ministerin Professor Dr. von der Decken aus Schleswig-Holstein. Prof. Dr. Kerstin von der Decken (Schleswig- Holstein): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland braucht eine Krankenhausreform. Genauer: eine Reform der Krankenhausfinanzierung – Bundeszuständigkeit – und eine Reform der Krankenhausstrukturen – Länderzuständigkeit. Nur mit einer gelungenen Doppelreform werden wir die demografischen wie finanziellen Herausforderungen meistern. Darüber besteht zwischen allen Beteiligten Einigkeit. Umso unverständlicher ist es, dass das Bundesgesundheitsministerium keinen gemeinsam erarbeiteten Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht hat. Dabei war genau das vereinbart. Auf der Basis gemeinsam erarbeiteter Eckpunkte sollte ein zustimmungsbedürftiger Gesetzentwurf formuliert werden. Stattdessen liegt ein als Einspruchsgesetz deklarierter Gesetzentwurf vor, der auf massiven Widerstand aller 16 Länder stößt. Wie kann das sein? Wir haben insgesamt 13 Bund-Länder-Treffen auf Ministerebene gehabt. Es wurde ein Eckpunktepapier verabschiedet und im Anschluss eine redaktionelle Arbeitsgruppe von Bund und Ländern eingesetzt. Und genau dann verließ der Bund den gemeinsamen Weg. Die Arbeit der redaktionellen Arbeitsgruppe wurde einseitig beendet, die Übersendung von Arbeitsentwürfen verzögert oder vollständig unterlassen. Immer wieder haben sich die Länder konstruktiv eingebracht: bei den Bund- Länder-Treffen, in GMK-Beschlüssen und GMK- Schreiben, in formellen Papieren – Sieben-Punkte-Papier, Elf- Punkte-Papier. Berücksichtigt wurden unsere Forderungen in weiten Teilen nicht, trotz anderslautender Zusagen. Stattdessen verkündete der Bundesgesundheitsminister im Januar 2024 völlig überraschend, dass das Gesetz angeblich zustimmungsfrei sei. Und die gemeinsame Stellungnahme aller 16 Länder zum Referentenentwurf, verfasst innerhalb der sehr kurzen Frist von zwei Wochen und fristgerecht am 30. April 2024 eingereicht, blieb schlicht unberücksichtigt. Unsere Forderungen sind bekannt. Lassen Sie mich einige davon nennen! Eine Überbrückungsfinanzierung bis zum Wirken der Reform. Wer die Krankenhäuser vor der Insolvenz retten will, muss jetzt handeln. Der Bund ist gemäß Grundgesetz für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zuständig. Die vorgesehenen finanziellen Zusagen reichen nicht aus. Sie kommen auch zu spät. Eine echte, das heißt fallzahlenunabhängige Vorhaltevergütung. Die im Entwurf vorgesehene Vorhaltevergütung ist mittelbar fallzahlenabhängig. Sie bietet den Krankenhäusern gerade nicht die für die Sicherung der Grund- und Notfallversorgung benötigte finanzielle Stabilität. Wir brauchen eine praxisnahe und auskömmlich finanzierte Regelung für die sektorenübergreifenden Versorger. Hier ist der Entwurf zu unkonkret, und er bedroht darüber hinaus bestehende, erfolgreiche ambulant-stationäre Einrichtungen. Wir brauchen eine praxisgerechte Definition der Fachkliniken. Diese kommen bislang überhaupt nicht vor. Und sie müssen alle neben ihren speziellen die Leistungsgruppen Innere Medizin, Chirurgie und Intensivmedizin vorhalten. Die Schließung zahlreicher Fachkliniken wäre die Folge. Wir brauchen Bürokratieabbau statt Bürokratieaufbau. Der Entwurf besteht zu einem Drittel aus Prüf- und Meldepflichten. Wir brauchen Gestaltungsfreiheit für die Krankenhausplanung der Länder. Ohne eine solche gesetzlich verankerte Möglichkeit wird das KHVVG zur Zerschlagung bestehender passgenauer Strukturen, vor allem im ländlichen Raum, und damit zu Versorgungslücken führen. Bedarfsnotwendige Kliniken auf dem Land rettet man nicht nur durch Sicherstellungszuschläge, sondern vor allem durch dauerhafte Kooperationsmöglichkeiten und Netzwerke. Die Länder unterscheiden sich gewaltig, und der Ansatz „one size fits all“ ist für die Krankenhausplanung falsch. Und zuletzt eine Auswirkungsanalyse. Die Verabschiedung einer so weitreichenden Reform ohne eine vorherige Prüfung ihrer Folgen wäre verantwortungslos. Wozu überhastet gemachte Gesetze führen, erleben wir gerade anschaulich beim Krankenhaustransparenzgesetz. Meine Damen und Herren, die Krankenhausreform darf nicht durch ein inhaltlich unzureichendes, handwerklich schlecht gemachtes, überstürztes und verfassungswidriges Gesetz geregelt werden. Ich appelliere an die Bundestagsfraktionen, den Entwurf grundlegend zu ändern. Nehmen Sie die Warnungen der Länder und der gesamten deutschen Fachwelt ernst! – Vielen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank! – Der nächste Redner ist Minister Dr. Jung aus dem Saarland. Dr. Magnus Jung (Saarland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach mehr als anderthalb Jahren der Vorbereitung ist diese Krankenhausreform zunächst im Bundestag und heute auch im Bundesrat angekommen. Es ist gut, dass diese Reform heute hier beraten werden kann, denn wir brauchen sie dringend. Ich möchte ganz kurz die wesentlichen Punkte benennen, warum wir so dringend auf eine große Krankenhausreform angewiesen sind. Im Mittelpunkt müssen vor allen Dingen die Patientinnen und Patienten stehen. Das ist ein wesentlicher Grund für diese Reform. Wir wollen mehr Qualität in der Versorgung. Wir wollen unnötige stationäre Behandlungen verhindern. Und wir wollen, dass diejenigen, die behandeln, auch wirklich die bestmögliche Expertise und vor Ort die bestmöglichen Voraussetzungen haben, damit die Behandlungen für die Patientinnen und Patienten die bestmöglichen sind. Wir wissen, dass das DRG-System seit Jahren viele Fehlanreize enthält, sowohl wirtschaftlich als auch in Bezug auf die Zahl der Behandlungen, die durchgeführt werden. Behandlungen, die nicht unbedingt notwendig sind, werden aus wirtschaftlichen Gründen durchgeführt. Behandlungen, die dringend notwendig sind, werden schlecht bezahlt. Es gibt Wartezeiten. Das müssen wir ändern. Wir haben viele Krankenhäuser mit extrem schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen. Kurz: Sie schreiben rote Zahlen. Wir haben einen seit Jahren anwachsenden erheblichen Investitionsstau in den Krankenhäusern. Wir haben einen zunehmenden Fachkräftemangel, sowohl bei den Ärztinnen und Ärzten als auch bei den Pflegekräften. Und wir haben besondere Probleme, die hier mit gelöst werden müssen, zum einen rund um das Thema Geburtshilfe und Pädiatrie, die zu schlecht bezahlt werden, weshalb Versorgungsmängel in diesem Bereich bestehen, zum anderen bei der Finanzierung der Universitätskliniken, die für die Landeshaushalte zunehmend zu einem massiven Problem werden. Hinzu kommen die starren Sektorengrenzen, die eine gute Kooperation verhindern. Schließlich müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass nach der Corona-Pandemie und den finanziell schwierigen letzten Jahren die Reserven der Krankenhausträger erschöpft sind. Da ist nichts mehr, um in schwierigen Zeiten zusetzen zu können. Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es absolut notwendig, dass diese Reform kommt. Wir können also feststellen: Die Ziele, die mit dieser Reform verfolgt werden sollen, sind dem Grunde nach richtig. Das gilt sowohl für die Einrichtung von Leistungsgruppen als Planungsinstrument und Vergabeinstrument als auch für die Finanzierung, zumindest teilweise, über Vorhaltevergütungen. Ich kann mit einem Blick in die Praxis feststellen, dass diese Reform in manchen Teilen schon zu wirken begonnen hat. Wir als Länder sind ja schon dabei, die Planung in Leistungsgruppen vorzubereiten. Wir haben Gutachten beauftragt. Wir sind im Gespräch mit den Krankenhausträgern. Die Träger selbst sind ebenfalls dabei, ihre Planungen vor Ort schon auf die neuen Planungsinstrumente abzustimmen, sich zu konzentrieren oder sich zukünftig von Aufgaben zu trennen, die sie bislang in viel zu geringem Umfang dargestellt haben. Aber – und das muss im Kern der Debatte stehen – die finanzielle Lage der Krankenhäuser ist nach wie vor miserabel. Es gibt massive Belastungen für die Landkreise und die Städte. Die Kommunen müssen sowohl, was die eigenen Häuser betrifft, in die Finanzierung einsteigen als auch mit Zuschüssen die Krankenhäuser anderer Träger retten, damit die Versorgung vor Ort nicht zusammenbricht. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass wir die Finanzierung des Krankenhauswesens zu einem nicht unerheblichen Teil den Landkreisen, Städten und Gemeinden aufdrücken. Das muss dringend korrigiert werden. Deshalb ist es auch so schlecht, dass die finanzielle Entlastungswirkung und Verbesserung durch die neuen Finanzierungsformen erst im Jahr 2029 wirklich voll greifen werden. Wir wissen nicht, wie viele Krankenhäuser den Weg bis dahin überhaupt schaffen werden. Deshalb ist die zentrale Forderung, die wir heute gemeinsam adressieren, dass Instrumente und Mittel gefunden werden müssen, um kurzfristig die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit vieler Krankenhäuser zu sichern. Das ist eine Aufgabe, die der Bund leisten muss, die die Länder gar nicht leisten dürfen. Deshalb, sehr geehrter Herr Bundesminister, ist es absolut notwendig, dass an dieser Stelle nachgelegt wird. Auch die Investitionen können wir bei dieser wirtschaftlichen Lage in den Betriebskosten nicht mehr mitfinanzieren. Das würde uns hindern, die entsprechenden Investitionen auf den Weg zu bringen. Es gibt eine ganze Reihe von Änderungen, die die Länder gemeinsam im Verfahren beantragt haben und die hier schon mehrmals genannt worden sind. Ich nenne einmal das Thema Ausnahmeregelungen, das Thema Fachkliniken. Ich muss das aber jetzt nicht noch einmal im Detail ausführen. Entscheidend ist, dass für eine erfolgreiche Reform der Bund das Vertrauen haben muss, dass die Länder das vor Ort schon ordentlich und fachgerecht umsetzen werden. Das ist etwas, was wir im Föderalismus brauchen. Der Bund muss nicht alles bis ins letzte Detail regeln. Er sollte uns – und da sind wir auch vom Grundgesetz her geschützt – unsere Planungshoheit lassen, Flexibilität lassen, damit die Ziele der Reform in der Praxis umgesetzt werden. Das ist ein Appell sowohl an den Bundesminister als auch an die Bundestagsfraktionen. In diesem Zusammenhang will ich noch einmal aufgreifen, was Herr Ministerpräsident Weil heute Morgen gesagt hat: Wenn wir klug sind, dann schaffen wir kurzfristig einen Kompromiss und sparen uns einen Vermittlungsausschuss. Wenn wir nicht so klug sind, dann werden wir in eine folgende Runde gehen müssen. Das könnten wir uns gemeinsam schenken. Ein letzter Satz noch: Der Strukturfonds, der für die Finanzierung der Investitionskosten notwendig ist, muss so ausgestaltet sein, dass alle ihn in der Praxis nutzen können. In diesem Sinne: Danke für die Aufmerksamkeit! Ich hoffe auf gute gemeinsame Beratungen über die Sommerpause und im frühen Herbst. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Minister Dr. Jung! – Als Nächstes hat das Wort: Frau Staatsministerin Stolz aus Hessen. Diana Stolz (Hessen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Problembeschreibung sind wir uns alle einig. Wir brauchen dringend eine Krankenhausreform. Aber diese muss auch Hand und Fuß haben. Der Bund kann die Länder nicht länger ignorieren. Bisher wurden wichtige Zusagen und Kompromisse nicht umgesetzt. Die notwendige Auswirkungsanalyse oder die Koordinierungsfunktion der Maximalversorger sind nur zwei Beispiele dafür. Ohne die Auswirkungsanalyse befinden wir uns im Blindflug. Der aktuelle Entwurf will gleichbehandeln, was nicht gleich ist. Die Strukturen und die Bedarfe sind unterschiedlich. Wir starten auch nicht auf der grünen Wiese. Ein Stadtstaat ist zum Beispiel nicht mit einem Flächenland wie Hessen vergleichbar. Aber egal, ob Flächenland oder Stadtstaat: Über alle Parteigrenzen hinweg haben wir gemeinsame Vorschläge eingebracht, weil der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form in allen Ländern so nicht tragen wird. In Hessen bereiten wir uns wie in den anderen Ländern seit Monaten vor. Es geht ja um nicht mehr und nicht weniger als die hochwertige, flächendeckende Gesundheitsversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger. Der Bundesgesundheitsminister sollte daher seine Augen öffnen und sich den Forderungen der Länder stellen. Mit der heutigen Stellungnahme des Bundesrates können wir Länder nicht länger ignoriert werden. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Staatsministerin Stolz! – Nun hat das Wort: Herr Bundesminister Professor Dr. Lauterbach. Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich werde zwei grundsätzliche Dinge sagen und auf die wichtigsten Punkte sehr konkret eingehen. Zunächst einmal etwas ganz Grundsätzliches, weil das in den Vordergrund gestellt werden muss. Es wird immer gesagt: Diese Reform muss kommen, aber sie gefährdet möglicherweise die Krankenhäuser im ländlichen Raum. – Das Gegenteil ist der Fall. Im jetzigen System, im Fallpauschalensystem, haben die Häuser im ländlichen Raum keine Chance, und zwar deshalb, weil die Fallpauschalen sich dort lohnen, wo schwere, teure Fälle behandelt werden. Das ist im ländlichen Raum abnehmend der Fall. Weshalb ist das so? Weil viele Menschen diese größeren Eingriffe lieber in Spezialkliniken in der Stadt machen lassen und weil im ländlichen Raum die Bevölkerung schrumpft. Somit habe ich dort nicht die Möglichkeit, diese Häuser über ein Fallpauschalensystem zu erhalten. Diese Häuser werden in den nächsten Jahren ohne diese Reform alle in größte wirtschaftliche Not kommen und entweder verschwinden oder subventioniert werden müssen. Und es wird auch noch eine schlechte Medizin sein. Weshalb wird es eine schlechte Medizin sein? Weil diese Häuser versuchen werden, zumindest einen Teil der großen Eingriffe aus Budgetgründen zu halten. Aber es werden keine besonders guten Eingriffe sein. Wenn Sie den Klinikatlas, den Sie ja nicht mögen, der aber wertvoll ist, bemühen und mal im Anschluss an die Sitzung schauen, wie viele Krankenhäuser 50 Kilometer um Köln herum Darmkrebs behandeln, dann werden Sie auf die phänomenale Größenordnung von 85 Kliniken kommen. In die allermeisten dieser Kliniken würde niemals ein Arzt für die eigene Darmkrebsbehandlung oder die seiner Verwandten gehen. Niemals! Wenn Sie dort fragen: „Wann haben Sie zuletzt eine Darmkrebsoperation bei einem ärztlichen Kollegen gemacht?“, dann wird man sich an keinen einzigen Fall erinnern können. Das gehört zur Wahrheit dazu. Wir müssen die ländlichen Häuser erhalten. Das tun wir; ich komme gleich dazu. Aber wir müssen uns auch ehrlich machen: Diese Häuser machen derzeit aus der Not geboren oft noch Eingriffe, die wir für uns dort nie vornehmen ließen. Es ist übrigens nicht so, wie Sie sagen, Herr Lucha. Ich bin nicht derjenige, der für die Universitätsmedizin spricht. Ich bin Universitätsprofessor; dafür muss ich mich nicht schämen. Aber trotzdem ist es falsch, dass wir derzeit eine teure Universitätsmedizin unterhalten, die riesige Defizite macht. Jede Universitätsklinik in Deutschland macht Defizite. Wir hätten dort Raum, Qualität und auch den Bedarf, die schweren Fälle zu behandeln. Wieso machen wir das nicht? Wir machen das deshalb nicht, weil die kleinen Häuser zum Teil diese teuren Fälle brauchen, weil sie sonst pleitegingen. Das ist ein schlechtes System. Somit brauchen wir beides: die Spezialisierung und den Erhalt der kleinen Häuser. Wie sieht diese Reform den Erhalt der kleinen Häuser vor? Immer wieder wird gesagt, das würde nicht gehen. Die kleinen Häuser bekommen Zuschläge für die Notfallversorgung, für die Traumatologie, also für Unfallversorgung, für die Intensivmedizin, für die Schlaganfallversorgung, für die Geburtshilfe, für die Kinderversorgung sowie vier weitere Sicherstellungszuschläge. Insgesamt zehn Zuschläge für die kleinen Häuser! Das wird die kleinen Häuser in die Lage versetzen, ohne die großen Eingriffe überleben zu können. Diese Zuschläge gibt es in der Form bisher nicht. Und wenn die Häuser dann immer noch nicht klarkommen, können sie umgewandelt werden in ein Level-1i-Klinikum. Dort gilt das Selbstkostendeckungsprinzip. Das heißt, die Krankenkassen verhandeln mit dem Haus, wie hoch die Kosten pro Tag sind, und diese werden dann erstattet. Somit haben wir im Gesetz ein Wiederbelebungsprogramm für die kleinen Häuser. Das darf man nicht ausspielen gegen die ebenfalls von uns unbedingt durchzusetzende Spezialisierung. Der Kollege Weil ist Gott sei Dank noch da. So kann ich auf den einen oder anderen Punkt direkt antworten. Ich bin, ehrlich gesagt, dankbar, dass wir diese Gelegenheit haben. Zunächst einmal der wichtige Punkt: die Auswirkungsanalyse. Immer wieder ist betont worden: Wenn ich eine Auswirkungsanalyse machen will, brauche ich dafür den neuen Grouper, denn ich muss jeden Fall einer Klinik eingruppieren können. Das

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