Auswirkungen der geplanten Kürzung des Unterhaltsvorschusses
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Auswirkungen der geplanten Kürzung des Unterhaltsvorschusses
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8710
21. Wahlperiode 19.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Misbah Khan, Timon Dzienus, Denise Loop, Dr. Anja Reinalter,
Ulle Schauws, Nyke Slawik und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auswirkungen der geplanten Kürzung des Unterhaltsvorschusses
Knapp jede fünfte Familie in Deutschland ist alleinerziehend (www.destatis.de/
DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_N051_12.html). 2,36 Millionen
Kinder in Deutschland wachsen bei einem alleinerziehenden Elternteil auf
(ebd.). 84,4 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter (ebd.). Obwohl ein
Großteil der Alleinerziehenden sich um ihre Kinder kümmert und erwerbstätig
ist, sind 44 Prozent der Kinder von Alleinerziehenden von Armut oder sozialer
Ausgrenzung bedroht (www.dji.de/themen/diskriminierung/teilhabechance
n.html). Alleinerziehende sind mehr als doppelt so häufig armutsgefährdet wie
Familien mit beiden Eltern in einem Haushalt. Alleinerziehende Mütter sind
häufiger betroffen als alleinerziehende Väter. Sie haben häufiger eine schlechte
allgemeine Gesundheit sowie Depressionen, insbesondere wenn sie zudem
nicht erwerbstätig, armutsgefährdet oder von beidem betroffen sind (https://edo
c.rki.de/bitstream/handle/176904/11758/JHealthMonit_2024_03_Gesundheit_
Alleinerziehender.pdf?sequence=1&isAllowed=y, S. 12).
In vielen alleinerziehenden Familien tragen ausbleibende Unterhaltszahlungen
erheblich zu finanziellen Schwierigkeiten bei. Vier von zehn Alleinerziehenden
erhalten den vereinbarten Unterhalt nicht oder nur eingeschränkt (www.dji.de/v
eroeffentlichungen/pressemitteilungen/detailansicht/article/867-wenn-unterhalt
spflichtige-elternteile-nicht-zahlen.html). In diesen Fällen haben
Alleinerziehende Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, der eine wichtige Absicherung ist,
um ihre enorme finanzielle Benachteiligung bei ausbleibenden
Unterhaltszahlungen auszugleichen. Insgesamt wurde in 2025 für knapp 860 000 Kinder von
Alleinerziehenden Unterhaltsvorschuss gezahlt; in über 90 Prozent der Fälle
sind es Mütter (UVG-Statistik 2025).
Die Bundesregierung hat allerdings angekündigt den Kreis der
Anspruchsberechtigten für den Unterhaltsvorschuss auf Kinder unter 16 Jahre zu begrenzen.
Diese Kürzung würde mehr als 108 000 Kinder in Deutschland hart treffen. Für
diese Kinder und ihre Familien würden knapp 400 Euro pro Monat ersatzlos
gestrichen werden.
Der Unterhaltsvorschuss ist keine klassische Sozialleistung – er funktioniert
wie ein Kredit für die unterhaltssäumigen Elternteile. Von den 2025
ausgezahlten 3,27 Mrd. Euro Unterhaltsvorschuss holt sich der Staat aktuell nur 17,9
Prozent von den säumigen Unterhaltspflichtigen zurück (UVG-Statistik 2025). Ein
Großteil der säumigen Unterhaltspflichtigen (in ca. 90 Prozent der Fälle sind es
Männer) erfahren keine Konsequenzen für ihre ausbleibenden Zahlungen
(www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/alleinerziehende-unterhalt-102.html).
Der Rückgriff muss dringend verbessert werden, statt die Finanzierbarkeit der
Leistung in Frage zu stellen.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung
sicherzustellen, dass Kinder von Alleinerziehenden mit niedrigen Einkommen durch
die angekündigte Begrenzung des Kreises der Anspruchsberechtigten für
den Unterhaltsvorschuss auf Kinder unter 16 Jahren, nicht unter die
Armutsgrenze fallen?
2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwiefern sich die
Kinderarmutsquote in Deutschland durch die Begrenzung des Kreises der
Anspruchsberechtigten auf den Unterhaltsvorschuss verändern würde?
3. Wie begründet die Bundesregierung die geplante Heruntersetzung der
Altersgrenze angesichts dessen, dass Personen in Alleinerziehenden-
Haushalten 2025 mit 28,9 Prozent mehr als doppelt so häufig
armutsgefährdet waren wie Personen in Paarhaushalten mit Kindern mit 12,0
Prozent (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_N05
1_12.html )?
4. Plant die Bundesregierung, den Bundesanteil an den Leistungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz von bisher 40 auf zukünftig 30 Prozent zu
senken?
a) Falls ja, wann soll die Änderung in Kraft treten?
b) Falls ja, welche jährlichen finanziellen Auswirkungen erwartet die
Bundesregierung dadurch für Bund, Länder und Kommunen (bitte für
jedes Bundesland getrennt ausweisen, welche Mehrkosten das Land
selbst und welche seine Kommunen voraussichtlich tragen würden)?
c) Da die begründet ihre Kürzungspläne beim Unterhaltsvorschuss auch
mit der finanziellen Belastung der Kommunen Bundesregierung, wie
bewertet sie vor diesem Hintergrund eine Änderung der Finanzierung,
die Kommunen in einzelnen Ländern zusätzlich belasten könnte?
5. Da die Bundesministerin Karin Prien die erwartete Einsparung durch die
geplante Begrenzung des Kreises der Anspruchsberechtigten für Kinder
unter 16 Jahre auf den Unterhaltsvorschuss mit 245 Mio. Euro jährlich
beim Bund beziffert, welche Zahl betroffener Jugendlicher, welche
durchschnittliche Bezugsdauer und welche weiteren Annahmen liegen dieser
Berechnung zugrunde?
6. Welche finanziellen Einsparungen erwartet die Bundesregierung durch die
geplante Kürzung des Unterhaltsvorschusses in den Jahren 2027, 2028
und 2029, jeweils getrennt nach Bund, Ländern und Kommunen?
7. Wie viele Jugendliche, die von der geplanten Kürzung betroffen wären,
leben bereits in Haushalten mit SGB‑II-Leistungsbezug und in welchem
Umfang würden sich deren SGB‑II-Leistungen durch den Wegfall des
Unterhaltsvorschusses voraussichtlich erhöhen?
8. Für wie viele weitere Haushalte erwartet die Bundesregierung durch die
geplante Kürzung erstmals einen SGB‑II-Anspruch, und welche jährlichen
Mehrausgaben entstehen voraussichtlich?
9. Für wie viele Haushalte erwartet die Bundesregierung durch die geplante
Kürzung einen neuen oder höheren Anspruch auf Kinderzuschlag, und
welche jährlichen Mehrausgaben entstehen voraussichtlich?
10. Inwiefern hat die Bundesregierung bei ihren Berechnungen berücksichtigt,
dass zugleich Kürzungen beim Wohngeld geplant sind?
Wie viele der vom Wegfall des Unterhaltsvorschusses betroffenen
Haushalte würden nach ihrer Schätzung unter Berücksichtigung beider Vorha-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
ben einen SGB‑II-Anspruch erhalten, den sie bei Fortgeltung des
bisherigen Rechts nicht hätten?
11. Welche zusätzlichen Verwaltungskosten erwartet die Bundesregierung
ausschließlich infolge des Wegfalls des Unterhaltsvorschusses,
insbesondere durch neue Anträge und die Neuberechnung bestehender Ansprüche
bei Jobcentern und Familienkassen?
12. Wie hoch ist nach Berücksichtigung der zusätzlichen Leistungs- und
Verwaltungsausgaben die jährliche Nettoeinsparung beim Bund und wie hoch
ist die Nettoeinsparung aller öffentlichen Haushalte zusammen (bitte
jeweils für 2027, 2028 und 2029 ausweisen)?
13. Falls eine solche Berechnung nicht vorliegen sollte, auf welcher
Grundlage bewertet die Bundesregierung die Kürzung des
Unterhaltsvorschusses als Einsparung für den Staat?
14. Welche Alternativen zur Kürzung des Leistungsanspruchs hat die
Bundesregierung geprüft, insbesondere eine Verbesserung des
Unterhaltsrückgriffs gegenüber zahlungsfähigen säumigen Elternteilen, und warum
wurden diese verworfen?
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den
Zusammenhang zwischen der finanziellen Lage eines Haushalts und dem Risiko vor,
dass Jugendliche die Schule ohne Abschluss verlassen, eine Ausbildung
nicht aufnehmen oder eine Ausbildung abbrechen?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich ein
Wegfall des Unterhaltsvorschusses für 16- und 17‑Jährige auf
Schulbesuch, Schulabschluss und den Übergang in Ausbildung auswirken könnte?
17. Hat die Bundesregierung mögliche längerfristige Auswirkungen auf
Sozialausgaben und öffentliche Einnahmen durch veränderte Bildungs- und
Erwerbschancen in ihre Abwägung bezüglich einer möglichen Kürzung
des Unterhaltsvorschusses einbezogen?
18. Wie viele 16- und 17-Jährige wären von der Kürzung des
Unterhaltsvorschusses betroffen, und wie hoch ist jeweils ihr Anteil an allen
Jugendlichen dieser Altersgruppe sowie an den Jugendlichen, die bei einem
alleinerziehenden Elternteil leben (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
19. Welche regionalen Auswirkungen der geplanten Kürzung hat die
Bundesregierung geprüft, insbesondere für Regionen mit vielen betroffenen
Jugendlichen und einem hohen Anteil von Schulabgängerinnen und
Schulabgängern ohne Abschluss?
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung inzwischen darüber vor,
in wie vielen Fällen unterhaltspflichtige Elternteile ganz oder teilweise
leistungsfähig sind, ihrer Unterhaltspflicht jedoch nicht oder nicht
vollständig nachkommen, da die Bundesregierung im Februar 2026 noch
angegeben hat keine Kenntnisse dazu vorliegen zu haben
(Bundestagsdrucksache 21/4111), Bundesministerin Prien aber inzwischen die Schätzung
abgegeben hat, dass nur 40 Prozent der säumigen Unterhaltspflichtigen
zahlungsfähig wären?
21. Nachdem Bundesministerin Prien erklärt hat, dass die Verbesserung des
Rückgriffs auf unterhaltspflichtige Elternteile ein zentrales Ziel der
Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes sei, welche konkreten gesetzlichen,
organisatorischen oder finanziellen Maßnahmen plant die
Bundesregierung zur Erhöhung der Rückgriffquote auf säumige Unterhaltspflichtige,
a) bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden,
b) welche Ebene (Bund, Länder, Kommunen) ist jeweils zuständig,
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
c) wird mit einem Personalaufwuchs zur Umsetzung dieser Maßnahmen
gerechnet,
d) welche quantitativen Effekte auf die Rückgriffquote werden erwartet,
e) und welche zusätzlichen Rückgriffseinnahmen erwartet die
Bundesregierung durch diese Maßnahmen jeweils in den Jahren 2027 bis
2029?
22. Da die Initiative für einen handlungsfähigen Staat empfiehlt, die staatliche
Verfolgung von Unterhaltsforderungen bei einer spezialisierten Stelle zu
bündeln, plant die Bundesregierung, diesen Vorschlag aufzugreifen?
a) Falls ja, auf welcher Ebene soll die Stelle angesiedelt werden und
wann soll sie ihre Arbeit aufnehmen?
b) Falls ja, welche Aufgaben und finanziellen Mittel übernimmt der
Bund beim Aufbau und Betrieb gebündelter Rückgriffstellen und mit
welchen zusätzlichen Personal- und Sachkosten rechnet die
Bundesregierung jeweils für Länder und Kommunen?
c) Falls ja, bis wann erwartet die Bundesregierung durch die geplanten
Maßnahmen höhere Rückflüsse aus dem Unterhaltsrückgriff, und
welche zusätzlichen Beträge prognostiziert sie für die einzelnen Jahre?
23. Wie will die Bundesregierung die Wirksamkeit der angekündigten
Maßnahmen zur Verbesserung des Unterhaltsrückgriffs einschätzen, falls ihr
keine bundesweiten Daten dazu vorliegen sollten, wie viele
unterhaltspflichtige Elternteile leistungsfähig sind, ihrer Unterhaltspflicht aber nicht
nachkommen?
24. Wann plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vereinbarte,
hälftige Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss
umzusetzen?
25. Wie bewertet die Bundesregierung unter Gesichtspunkten der
Leistungsgerechtigkeit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts, dass sie
Familien durch eine Erhöhung des Kindergeldes entlasten will, diese Erhöhung
aber bei Kindern mit Unterhaltsvorschuss weiterhin vollständig auf die
Leistung anrechnet?
26. Wie viele Kinder von Alleinerziehenden haben nach Kenntnis der
Bundesregierung einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen (sog.
Bildungs- und Teilhabepaket), weil sie (bitte Angaben seit 2016, Anzahl
und Alter der Kinder, Bundesland auflisten)
a) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),
b) Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),
c) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
d) Wohngeld oder
e) Kinderzuschlag (§ 6 Bundeskindergeldgesetz – BKGG) beziehen?
27. Wie hoch ist der bei der Ermittlung des sächlichen Existenzminimums
eines Kindes derzeit zugrunde gelegte monatliche Wohnkostenanteil, und
wie verhält sich dieser zu den tatsächlichen durchschnittlichen
Wohnkosten von Familien, differenziert nach Regionen und Gemeindegrößen?
28. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus etwaigen
Abweichungen der Wohnkosten für die Ermittlung des Mindestunterhalts?
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29. Wie viele Alleinerziehende erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (bitte Angaben seit 2016 nach
Bundesland auflisten)?
30. Welche Daten sind für Alleinerziehende aus der bundesweiten Statistik
zur Wohnungslosigkeit erkennbar?
Berlin, den 12. Oktober 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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