Rede von Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) – Drucksache 16/9098
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 21: Drucksache 16/9098 –.
Text
Rede von Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) – Drucksache 16/9098
Wir beraten heute den Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen „Kein Leugnen der BSE-Gefahren –
Tierfette und -mehle raus aus der Lebensmittelerzeugung
– Rein in die energetische Verwertung“. Ich finde es
löblich, dass die Kolleginnen und Kollegen heute das Thema
Landwirtschaft auf die Tagesordnung gebracht haben.
Leider nutzen sie jedoch wieder einmal ein mit Ängsten
besetztes Thema für einen Rundumschlag gegen die
konventionelle Tierhaltung in Deutschland. Das habe ich
nicht anders erwartet. Es hilft aber in der Sache nicht
weiter. Wir haben es mit einem sehr sensiblen Thema zu
tun. Daher sollten wir mit ein wenig mehr Sorgfalt und
Rationalität an die Sache gehen.
Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der
grünen Fraktion, suggeriert, dass die Gefahren, die von
BSE-Risikomaterial für die menschliche Gesundheit
ausgehen, von den Koalitionsparteien vollkommen
vernachlässigt werden. Dem muss ich energisch widersprechen.
Ein kleiner Blick auf die Zahlen verdeutlicht die Brisanz
des Themas: Insgesamt haben wir in Deutschland seit der
Einführung der BSE-Tests knapp 400 bestätigte BSE-
Fälle bei Rindern. Die Tendenz ist eindeutig abnehmend:
In den Jahren 2005 und 2006 wurden insgesamt 48
Rinder positiv getestet, im Jahr 2007 nur noch vier Tiere und
im laufenden Jahr nur noch ein Rind. Es ist eine
eindeutige Tendenz zu erkennen. Dies ist ein Beleg für mich,
dass die Bekämpfungs- und Kontrollmaßnahmen gegrif-fen haben und erfolgreich umgesetzt wurden. Ich betone:
Wir sind in Deutschland auf dem richtigen Weg, und die
Erfolge bei der Bekämpfung von BSE geben uns recht! Es
dauert nicht mehr lange, und Deutschland wird den
Status BSE-frei erlangen.
Wir müssen uns aber auch die Relation zu den
insgesamt 16 801 885 getesteten Rindern verdeutlichen:
Knapp 400 amtlich festgestellte BSE-Fälle im Zeitraum
vom 1. Januar 2001 bis zum 31. März 2008 sind
prozentual ein geringer Anteil. Aber selbstverständlich ist die
absolute Zahl an BSE-Fällen aus Sicht des vorbeugenden
gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht hinnehmbar,
gibt es also keinen Grund, Vorsorgemaßnahmen schleifen
zu lassen – was wir im Übrigen auch nicht tun.
Mit dem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
spricht sich auch die SPD dafür aus, die Verfütterung von
Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere an
Wiederkäuer weiterhin zu verbieten. Mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf folgen wir den Empfehlungen der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, des BfR und
des FLI, die ebenfalls zu dem Schluss gekommen sind,
dass bei der Verarbeitung des von Nichtwiederkäuern
gewonnenen Fettes jegliches BSE-Risiko auszuschließen
ist. Ich möchte betonen: Wir sprechen nicht von
irgendwelchen Fetten, sondern ausschließlich von Fetten
derjenigen Tiere, die vorab für den menschlichen Genuss als
tauglich befunden wurden. Alle anderen Tiere werden
weiterhin in vollem Umfang den
Tierkörperbeseitigungsanlagen zugeführt und gelangen daher nicht in die
Lebensmittelkette. Mit dem Gesetzentwurf gehen wir in
Europa keinen Sonderweg, sondern vollziehen die Praxis
nach, die in den anderen EU-Ländern seit vielen Jahren
alltäglich ist. Ich sehe daher keine Notwendigkeit, in
Aufgeregtheiten zu verfallen, und möchte Sie in diesem
Zusammenhang um mehr Sachlichkeit bitten. Ihr Antrag
strotzt von Unwissenheit: Sie vermischen die Verfütterung
von Fetten mit der Verfütterung von
Wiederkäuertiermehlen, was überhaupt nicht zur Diskussion steht. Mit diesem
Szenario verunsichern Sie deutsche Verbraucherinnen
und Verbraucher. Von einer Zulassung der
Tiermehlverfütterung an alle Tierarten kann aber zum gegenwärtigen
Zeitpunkt keine Rede sein.
Es ist legitim, darüber nachzudenken, in welchem
Umfang tierische Einweiße in der Futtermittelproduktion
eingesetzt werden können. Ausgangspunkt aller
Überlegungen ist und bleibt aber das Verfütterungsverbot an
Wiederkäuer. Die entsprechende Kennzeichnung der
Futtermittel und die Überwachung am Entstehungs- und
Verwendungsort bleiben dabei unerlässlich. Die heutigen
Standarduntersuchungsverfahren stellen sicher, dass
selbst geringste Spuren von Rindereiweiß in Futtermitteln
von Wiederkäuern problemlos und schnell festgestellt
werden können. Ihr Antrag ist gehaltlos und kann daher
von meiner Fraktion nur abgelehnt werden.