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Rede von Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) – Drucksache 16/9098

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 21: Drucksache 16/9098 –.

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Rede von Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) – Drucksache 16/9098 Wir beraten heute den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Kein Leugnen der BSE-Gefahren – Tierfette und -mehle raus aus der Lebensmittelerzeugung – Rein in die energetische Verwertung“. Ich finde es löblich, dass die Kolleginnen und Kollegen heute das Thema Landwirtschaft auf die Tagesordnung gebracht haben. Leider nutzen sie jedoch wieder einmal ein mit Ängsten besetztes Thema für einen Rundumschlag gegen die konventionelle Tierhaltung in Deutschland. Das habe ich nicht anders erwartet. Es hilft aber in der Sache nicht weiter. Wir haben es mit einem sehr sensiblen Thema zu tun. Daher sollten wir mit ein wenig mehr Sorgfalt und Rationalität an die Sache gehen. Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der grünen Fraktion, suggeriert, dass die Gefahren, die von BSE-Risikomaterial für die menschliche Gesundheit ausgehen, von den Koalitionsparteien vollkommen vernachlässigt werden. Dem muss ich energisch widersprechen. Ein kleiner Blick auf die Zahlen verdeutlicht die Brisanz des Themas: Insgesamt haben wir in Deutschland seit der Einführung der BSE-Tests knapp 400 bestätigte BSE- Fälle bei Rindern. Die Tendenz ist eindeutig abnehmend: In den Jahren 2005 und 2006 wurden insgesamt 48 Rinder positiv getestet, im Jahr 2007 nur noch vier Tiere und im laufenden Jahr nur noch ein Rind. Es ist eine eindeutige Tendenz zu erkennen. Dies ist ein Beleg für mich, dass die Bekämpfungs- und Kontrollmaßnahmen gegrif-fen haben und erfolgreich umgesetzt wurden. Ich betone: Wir sind in Deutschland auf dem richtigen Weg, und die Erfolge bei der Bekämpfung von BSE geben uns recht! Es dauert nicht mehr lange, und Deutschland wird den Status BSE-frei erlangen. Wir müssen uns aber auch die Relation zu den insgesamt 16 801 885 getesteten Rindern verdeutlichen: Knapp 400 amtlich festgestellte BSE-Fälle im Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 31. März 2008 sind prozentual ein geringer Anteil. Aber selbstverständlich ist die absolute Zahl an BSE-Fällen aus Sicht des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht hinnehmbar, gibt es also keinen Grund, Vorsorgemaßnahmen schleifen zu lassen – was wir im Übrigen auch nicht tun. Mit dem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches spricht sich auch die SPD dafür aus, die Verfütterung von Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere an Wiederkäuer weiterhin zu verbieten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf folgen wir den Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, des BfR und des FLI, die ebenfalls zu dem Schluss gekommen sind, dass bei der Verarbeitung des von Nichtwiederkäuern gewonnenen Fettes jegliches BSE-Risiko auszuschließen ist. Ich möchte betonen: Wir sprechen nicht von irgendwelchen Fetten, sondern ausschließlich von Fetten derjenigen Tiere, die vorab für den menschlichen Genuss als tauglich befunden wurden. Alle anderen Tiere werden weiterhin in vollem Umfang den Tierkörperbeseitigungsanlagen zugeführt und gelangen daher nicht in die Lebensmittelkette. Mit dem Gesetzentwurf gehen wir in Europa keinen Sonderweg, sondern vollziehen die Praxis nach, die in den anderen EU-Ländern seit vielen Jahren alltäglich ist. Ich sehe daher keine Notwendigkeit, in Aufgeregtheiten zu verfallen, und möchte Sie in diesem Zusammenhang um mehr Sachlichkeit bitten. Ihr Antrag strotzt von Unwissenheit: Sie vermischen die Verfütterung von Fetten mit der Verfütterung von Wiederkäuertiermehlen, was überhaupt nicht zur Diskussion steht. Mit diesem Szenario verunsichern Sie deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher. Von einer Zulassung der Tiermehlverfütterung an alle Tierarten kann aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Rede sein. Es ist legitim, darüber nachzudenken, in welchem Umfang tierische Einweiße in der Futtermittelproduktion eingesetzt werden können. Ausgangspunkt aller Überlegungen ist und bleibt aber das Verfütterungsverbot an Wiederkäuer. Die entsprechende Kennzeichnung der Futtermittel und die Überwachung am Entstehungs- und Verwendungsort bleiben dabei unerlässlich. Die heutigen Standarduntersuchungsverfahren stellen sicher, dass selbst geringste Spuren von Rindereiweiß in Futtermitteln von Wiederkäuern problemlos und schnell festgestellt werden können. Ihr Antrag ist gehaltlos und kann daher von meiner Fraktion nur abgelehnt werden.

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