Protokoll der 200. Sitzung des 13. Deutschen Bundestages
Text
Protokoll der 200. Sitzung des 13. Deutschen Bundestages
[Plenarprotokoll 13/200
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
200. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 30. Oktober 1997
Inhalt:
Nachträgliche Glückwünsche zu den
Geburtstagen der Abgeordneten Peter
Keller, Rudolf Seiters und Kurt Palis . . . 17997 A
Erweiterung der Tagesordnung 17997 B
Absetzung von Tagesordnungspunkten 17997 C
Nachträgliche Ausschußüberweisungen 17997 D
Tagesordnungspunkt 3:
a) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Vierten Gesetzes zur Änderung
des Hochschulrahmengesetzes
(Drucksache 13/8796) 17998 A
b) Erste Beratung des vom Bundesrat
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des
Hochschulrahmengesetzes (Drucksache 13/5358) . . . 17998 B
c) Erste Beratung des von den
Abgeordneten Matthias Berninger, Andrea
Fischer (Berlin), weiteren Abgeordneten
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
Hochschulrahmengesetzes
(Drucksache 13/8824) 17998 B
d) Antrag der Abgeordneten Elisabeth
Altmann (Pommelsbrunn), Matthias
Berninger, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜ-
NEN: Reform der Personalstruktur an
Hochschulen (Drucksache 13/6121) . 17998 C
e) Antrag der Abgeordneten Dr. Ludwig
Elm, Wolfgang Bierstédt, weiterer Ab
-
geordneter und der Gruppe der PDS:
Für offene, demokratische Hochschulen
(Drucksache 13/8847) 17998 C
Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 17998 D
Edelgard Bulmahn SPD 18000 D
Thomas Rachel CDU/CSU 18003 C
Doris Odendahl SPD 18004 D
Jörg Tauss SPD 18006 C
Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN 18007 B, 18017 C
Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F D.P. . . 18009 A
Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D P. . . . 18010 A
Dr. Ludwig Elm PDS 18011 D
Klaus von Trotha, Minister (Baden-Würt
temberg) 18013 B
Dr. Jürgen Zöllner, Minister (Rheinland
Pfalz) 18015 B
Josef Hollerith CDU/CSU 18018 A
Tilo Braune SPD 18019 D
Tagesordnungspunkt 5:
Beschlußempfehlung und Bericht des
Verteidigungsausschusses zu der
Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte:
Jahresbericht 1996 (38. Bericht)
(Drucksachen 13/7100, 13/8468) 18021 B
Claire Marienfeld, Wehrbeauftragte des
Deutschen Bundestages 18021 C
Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 18023 A
Uwe Göllner SPD 18025 C
Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN 18027 D
Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 18029 D
Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . . 18031 D
Paul Breuer CDU/CSU 18032 D
Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN 18033 D
Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . 18034 B
Gerd Höfer SPD 18035 C, 18039 B
Wolfgang Dehnel CDU/CSU 18038 D
Gerhard Zwerenz PDS 18039 C
Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . . . 18040 D
Tagesordnungspunkt 21:
Überweisungen im vereinfachten
Verfahren
a) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des
Gesetzes über das Amtsgehalt der
Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts
(Drucksache 13/7673) 18043 A
b) Erste Beratung des vom Bundesrat
eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Drucksache 13/
8282) 18043 A
c) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Vertrag vom 5. Juni
1996 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Französischen
Republik über den Bau einer
Straßenbrücke über den Rhein zwischen
Altenheim und Eschau (Drucksache 13/
8686) 18043 A
d) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Unidroit-
Übereinkommen vom 28. Mai 1988 über das
internationale Factoring (Drucksache 13/
8690) 18043 B
e) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Abkommen vom
29. Oktober 1996 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem
Königreich Saudi-Arabien über die
Förderung und den gegenseitigen
Schutz von Kapitalanlagen
(Drucksache 13/8691) 18043 B
f) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Vertrag vom 22.
Dezember 1995 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Aserbai
-
dschanischen Republik über die
Förderung und den gegenseitigen Schutz
von Kapitalanlagen (Drucksache 13/
8692) 18043 B
g) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. Mai
1996 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Kenia
über die Förderung und den
gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
(Drucksache 13/8693) 18043 C
h) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. Juni
1993 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik
Georgien über die Förderung und den
gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
(Drucksache 13/8694) 18043 C
i) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Abkommen über
Partnerschaft und Zusammenarbeit
vom 22. April 1996 zwischen den
Europäischen Gemeinschaften und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und der
Republik Aserbaidschan andererseits
(Drucksache 13/8695) 18043 D
j) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Abkommen über
Partnerschaft und Zusammenarbeit zur
Gründung einer Partnerschaft vom
21. Juni 1996 zwischen den
Europäischen Gemeinschaften und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und der
Republik Usbekistan andererseits
(Drucksache 13/8696) 18043 D
k) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Abkommen über
Partnerschaft und Zusammenarbeit
vom 28. November 1994 zwischen den
Europäischen Gemeinschaften und
ihren Mitgliedstaaten einerseits und
der Republik Moldau andererseits
(Drucksache 13/8697) 18044 A
1) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Abkommen vom
21. Februar 1997 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Lettland zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet
der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen (Drucksache 13/8698) . . 18044 A
m) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Abkommen vom
29. November 1996 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Estland zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet
der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen (Drucksache 13/8699) . . 18044 A
n) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Abkommen vom
29. Februar 1996 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschl and
und der Regierung der Republik Kuba
über die Seeschiffahrt (Drucksache 13/
8709) 18044 B
o) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des
Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetzes
(Drucksache 13/8711) 18044 B
p) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des
Bauproduktengesetzes (Drucksache 13/8801) 18044 B
q) Erste Beratung des von den Fraktionen
der CDU/CSU und F.D.P.
eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes über die
Festlegung eines vorläufigen Wohnortes
für Spätaussiedler (Drucksache 13/
8850) 18044 C
Zusatztagesordnungspunkt 6:
Weitere Überweisungen im vereinfachten
Verfahren
a) Antrag der Abgeordneten Amke
Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Festlegung
eines Kontingents für die Aufnahme von
Flüchtlingen aus Erstzufluchtsländern
(Drucksache 13/8812) 18044 C
b) Antrag der Abgeordneten Ch ristian
Lenzer, Hans-Otto Schmiedeberg und
der Fraktion der CDU/CSU sowie der
Abgeordneten Dr. Karl-Hans Laermann
und der Fraktion der F.D.P.: 5.
Rahmenprogramm Forschung der EU mit
strategischer Schwerpunktsetzung zur
Überwindung von
Innovationsdefiziten in Europa (Drucksache 13/
8855) 18044 D
Tagesordnungspunkt 22:
Abschließende Beratungen ohne
Aussprache
a) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes über be fristete
Arbeitsverträge mit Ärzten in der
Weiterbildung (Drucksachen 13/8668, 13/
8862) 18045 A
b) Beschlußempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
- zu dem Entschließungsantrag der
Abgeordneten Ilse Janz, E rnst Bahr,
weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD
- zu dem Entschließungsantrag der
Abgeordneten Steffi Lemke, Ulrike
Höfken, Michaele Hustedt und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- zu der Großen Anfrage der
Abgeordneten Peter Harry Carstensen
(Nordstrand), Renate Blank, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU sowie der Abgeordneten
Dr. Hermann Otto Solms, Günther
Bredehorn, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der F.D.P.
Lage der Fischerei
- zu dem Antrag der Abgeordneten
Dietmar Schütz (Oldenburg), Ilse
Janz, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Verbot der
Treibnetzfischerei in der Europäischen
Union
- zu dem Antrag der Abgeordneten
Steffi Lemke, Ulrike Höfken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Vorsorgeprinzip in der Fischerei verankern
(Drucksachen 13/3621, 13/3634, 13/
1633, 13/2583, 13/3044 (Berichtigung),
13/5775, 13/6057, 13/7846) 18045 B
c) Beschlußempfehlung und Bericht des
Innenausschusses
- zu der Unterrichtung durch die
Bundesregierung: Zweiter
Zwischenbericht der Unabhängigen Kommission
Stellungnahme der Bundesregierung
zum Zweiten Zwischenbericht der
Unabhängigen Kommission zur
Überprüfung des Vermögens der Parteien
und Massenorganisationen der DDR
- zu der Unterrichtung durch die
Bundesregierung: Bericht der
Unabhängigen Kommission zur Überprüfung
des Vermögens der Parteien und
Massenorganisationen der DDR
(Erster Teilabschlußbericht) über das
Vermögen der DDR-Parteien
Christlich-Demokratische
Union Deutschlands
Demokratische
Bauernpartei Deutschlands
Liberal-Demokratische
Partei Deutschlands
National-Demokratische
Partei Deutschlands
und
Stellungnahme der Bundesregierung
- zu der Unterrichtung durch die
Bundesregierung: Bericht der
Unabhängigen Kommission zur Überprüfung
des Vermögens der Parteien und
Massenorganisationen der DDR
(Zweiter Teilabschlußbericht) über
das Vermögen der Freien Deutschen
Jugend (FDJ)
und
Stellungnahme der Bundesregierung
(Drucksachen 12/6515, 13/725 Nr. 14,
13/5376, 13/5377, 13/7981) 18046 A
d) Beschlußempfehlung und Bericht des
Ausschusses für die Angelegenheiten
der Europäischen Union zu der
Unterrichtung durch das Europäische
Parlament: Entschließung des
Europäischen Parlaments zur
Regierungskonferenz - EuB EP 244 (Drucksachen
13/3306 Nr. 1.1, 13/8428) 18046 C
e) Beschlußempfehlung des
Petitionsausschusses: Sammelübersicht 214 zu
Petitionen (Bestandsrenten im
Beitrittsgebiet) (Drucksache 13/7815) 18046 D
f-h) Beschlußempfehlungen des
Petitionsausschusses: Sammelübersichten 249,
20 und 232 zu Petitionen
(Drucksachen 13/8729, 13/8730, 13/8499) . . 18046 D
Petra Bläss (Erklärung nach § 31 GO) . . 18047 A
Tagesordnungspunkt 4:
Antrag der Fraktion der SPD:
Europäischer Sondergipfel „Beschäftigung"
am 21./22. November 1997 in
Luxemburg (Drucksache 13/8747) 18047 D
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Antrag der Abgeordneten Ch ristian
Sterzing, Annelie Buntenbach und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Beschäftigung für Europa (Drucksache
13/8848) 18047 D
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 3:
Antrag der Abgeordneten Manfred
Müller (Berlin), Hanns-Peter Ha rtmann,
weiterer Abgeordneter und der
Gruppe der PDS: Beschäftigungsgipfel der
Europäischen Union in Luxemburg am
20. und 21. November 1997
(Drucksache 13/8849) 18048 A
Günter Gloser SPD 18048 A
Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU . . . 18051 A
Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . 18052 C
Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜ
-
NEN 18052 D
Dr. Helmut Haussmann F.D.P 18054 A
Manfred Müller (Berlin) PDS 18056 A
Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . 18057 C
Ottmar Schreiner SPD 18058 D
Rudolf Meyer (Winsen) CDU/CSU . . 18061 D
Detlev von Larcher SPD 18062 D
Zusatztagesordnungspunkt 4:
Aktuelle Stunde betr. Zukunft des
Stromeinspeisungsgesetzes
Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ
NEN 18063 D
Gunnar Uldall CDU/CSU 18065 A
Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 18066 B
Paul K. Friedhoff F.D.P 18067 B
Rolf Köhne PDS 18068 A
Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 18068 C
Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN 18069 D
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 18070 C
Dr. Hermann Scheer SPD 18071 D
Ulrich Petzold CDU/CSU 18072 D
Georg Pfannenstein SPD 18073 C
Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 18074 D
Ulrike Mehl SPD 18075 D
Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 18076 D
Tagesordnungspunkt 6:
a) Bericht des Innenausschusses gemäß
§ 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung
- zu dem Antrag der Abgeordneten
Cern Özdemir, Kerstin Müller (Köln)
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Mindestkriterien für eine
Reform des
Staatsangehörigkeitsrechts
- zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast,
Hermann Bachmaier, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD:
Erleichterung der Einbürgerung unter
Hinnahme der doppelten
Staatsangehörigkeit
- zu dem Antrag der Fraktion der SPD:
Neuregelung des
Staatsangehörigkeitsrechts
(Drucksachen 13/3657, 13/259, 13/2833,
13/8836) 18077 D
b) Erste Beratung des vom Bundesrat
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Erleichterung des Erwerbs der
deutschen Staatsangehörigkeit durch
Kinder ausländischer Eltern
(Drucksache 13/8157) 18078 A
Meinrad Belle CDU/CSU 18078 B
Dr. Willfried Penner SPD 18079 B
Otto Schily SPD 18079C, 18086 D
Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . . 18080 A
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . 18080 B
Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜ
-
NEN 18082 B
Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. 18083 C, 18087 D
Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN 18084 C
Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. . 18085 A
Dr. Gregor Gysi PDS 18085 B, 18087 B
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI . 18086 A,
18087C, 18088 A
Leyla Onur SPD 18086 C
Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜ
NEN 18088 A
Gerhard Bökel, Staatsminister (Hessen) 18088 C
Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN (zur GO) 18090 C
Erwin Marschewski CDU/CSU (zur GO) 18090 D
Dr. Max Stadler F.D.P. (zur GO) 18091 B
Brigitte Baumeister CDU/CSU (zur GO) 18091 D
Tagesordnungspunkt 7:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Begleitgesetzes zum
Telekommunikationsgesetz (Drucksachen
13/8016, 13/8453, 13/8776, 13/8797) . 18092 B
Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU . 18092 D
Arne Börnsen (Ritterhude) SPD 18093 D
Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜ
NEN 18095 B
Dr. Max Stadler F D P. 18096 B
Gerhard Jüttemann PDS 18097 C
Dr. Paul Laufs, Parl. Staatssekretär BMPT 18098 B
Tagesordnungspunkt 8:
Beschlußempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau
- zu dem Antrag der Abgeordneten
Achim Großmann, Angelika
Mertens, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD:
Städtebauförderung als wichtiges
Investitionsinstrument erhalten und ausbauen
- zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Peter Götz,
weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU sowie der
Abgeordneten Hildebrecht Braun
(Augsburg), Horst Friedrich, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der
F.D.P.: Städtebauförderung - neue
Schwerpunkte und Perspektiven
- zu dem Antrag der Abgeordneten
Franziska Eichstädt-Bohlig, Helmut
Wilhelm (Amberg), Oswald
Metzger, Werner Schulz (Berlin) und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: Städtebauförderung als
gemeinschaftliche Aufgabe erhalten
und verstärken
(Drucksachen 13/4761, 13/5960, 13/
6491, 13/7830) 18099 D
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 5:
Beschlußempfehlung und Bericht des
Finanzausschusses zu dem Antrag der
Abgeordneten Franziska Eichstädt
Bohlig, Werner Schulz (Berlin, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN:
Fördergebietsdarlehen für die Erneuerung des
Wohnungsbestandes ostdeutscher
Eigentümer und für Bauinvestitionen
ostdeutscher Gewerbetreibender
(Drucksachen 13/5000, 13/7292) 18100 A
Peter Götz CDU/CSU 18100 B
Volkmar Schultz (Köln) SPD 18102 A
Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 18103 C
Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 18104 B
Klaus-Jürgen Warnick PDS 18105 B
Tagesordnungspunkt 9:
Beschlußempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau
- zu der Unterrichtung durch die
Bundesregierung
- zu dem Entschließungsantrag der
Fraktion der SPD zu der
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über
Maßnahmen zur Bekämpfung der
Obdachlosigkeit
(Drucksachen 13/5226, 13/6402, 13/
8006) 18106 C
Margarete Späte CDU/CSU 18106 D
Gabriele Iwersen SPD 18108 D
Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 18110 D
Lisa Peters F.D.P. 18111 C
Klaus-Jürgen Warnick PDS 18112 C
Tagesordnungspunkt 10:
Zweite und dritte Beratung des von den
Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
eingebrachten Entwurfs eines
Rindfleischetikettierungsgesetzes
(Drucksachen 13/8052, 13/8837) 18113 D
Peter Bleser CDU/CSU 18113 D
Jella Teuchner SPD 18115 C
Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18117 B
Ulrich Heinrich F D P. 18118 A
Dr. Günther Maleuda PDS 18118 D
Tagesordnungspunkt 11:
a) Antrag der Abgeordneten Angelika
Beer, Amke Dietert-Scheuer, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Hermes
-
Bürgschaften für Algerien (Drucksache
13/8639) 18119 C
b) Beschlußempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem
Antrag der Abgeordneten Dr. Angelika
Köster-Loßack, Amke Dietert-Scheuer,
weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Friedensinitiative für Algerien
(Drucksachen 13/8572, 13/8860) 18119 C
c) Beschlußempfehlung und Bericht des
Innenausschusses zu dem Antrag der
Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Aussetzung des
Rückübernahmeabkommens mit Algerien
(Drucksachen 13/8037, 13/8868) . . . 18119 D
d) Beschlußempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses
- zu dem Antrag der Fraktionen der
CDU/CSU und F.D.P.: Eine
kohärente Mittelmeerpolitik der
Europäischen Union
- zu dem Antrag der Fraktion der SPD:
Weiterentwicklung der
Mittelmeerpolitik der Europäischen Union
- zu dem Antrag der Abgeordneten Dr.
Angelika Köster-Loßack, Elisabeth
Altmann (Pommelsbrunn), weiterer
Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Demokratische, ökologische und soziale
Prioritäten bei der Vertiefung der
Mittelmeerpolitik der Europäischen
Union
(Drucksachen 13/4868, 13/4581, 13/
4843, 13/7871) 18119 D
Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . 18120 B
Dagmar Schmidt (Meschede) SPD . . 18122 A
Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 18123 C
Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . 18125A, 18128 B
Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 18126 A
Steffen Tippach PDS . . 18126C, 18128C, 18132 C
Freimut Duve SPD 18126 D
Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN 18127 C
Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . 18128 D,
18132 D
Erich G. Fritz CDU/CSU 18130 D
Dr. Christoph Zöpel SPD 18132 D
Tagesordnungspunkt 12:
Beschlußempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses
- zu dem Antrag der Abgeordneten
Klaus Francke (Hamburg), Karl
Lamers und der Fraktion der CDU/
CSU, der Abgeordneten Dr.
Eberhard Brecht, Freimut Duve und der
Fraktion der SPD sowie der
Abgeordneten Ulrich Irmer, Dr. Irmgard
Schwaetzer und der Fraktion der
F.D.P.: Lage der Kosovo-Albaner
- zu dem Antrag der Abgeordneten
Gerd Poppe, Amke Dietert-Scheuer,
Dr. Angelika Köster-Loßack und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: Lage der Albaner im Kosovo
(Drucksachen 13/5705, 13/5752, 13/8563) 18135 B
Klaus Francke (Hamburg) CDU/CSU . . 18135 C
Dr. Eberhard Brecht SPD 18137 A
Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18138 B
Ulrich Irmer F.D.P 18139 B
Dr. Willibald Jacob PDS 18140 B
Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 18141 A
Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜ
NEN 18142 A
Dr. Eberhard Brecht SPD 18142 C
Tagesordnungspunkt 13:
a) Große Anfrage der Abgeordneten Dr.
Wolfgang Wodarg, B rigitte Adler,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der SPD: Rückstände von
Tierarzneimitteln in Lebensmitteln (Drucksachen
13/6596, 13/8372) 18143 A
Tagesordnungspunkt 14:
Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Siebten Gesetzes zur Änderung des
Arzneimittelgesetzes (Drucksache 13/
8805) 18143 A
Tagesordnungspunkt 15:
Große Anfrage der Abgeordneten Dr.
Manuel Kiper, Simone Probst und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Förderung von Forschung und
Entwicklung in der Informationstechnik
(Drucksachen 13/7225, 13/8636) . . 18143 C
Nächste Sitzung 18143 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18145* A
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden zu
Tagesordnungspunkt 13 (Große Anfrage:
Rückstände von Tierarzneimitteln in
Lebensmitteln)
Dr. Wolfgang Wodarg SPD 18145* B
Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜ
-
NEN 18147* D
Ulrich Heinrich F D P. 18148* A
Dr. Günther Maleuda PDS 18148* D
Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatsse
kretärin BMG 18149* B
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden zu
Tagesordnungspunkt 14 (Entwurf eines Siebten
Gesetzes zur Änderung des
Arzneimittelgesetzes)
Dr. Wolf Bauer CDU/CSU 18150* B
Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . 18151* A
Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜ
NEN 18152* C
Dr. Dieter Thomae F.D.P 18153* B
Dr. Günther Maleuda PDS 18153* D
Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl.
Staatssekretärin BMG 18154* B
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden zu
Tagesordnungspunkt 15 (Große Anfrage zur
Förderung von Forschung und
Entwicklung in der Informationstechnik)
Dr. Michael Meister CDU/CSU 18155* B
Jörg Tauss SPD 18156* B
Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜ
NEN 18158* B
Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . 18160* B
Wolfgang Bierstedt PDS 18161* A
Elke Wülfing, Parl. Staatssekretärin BMBF 18161* C
200. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 30. Oktober 1997
Beginn: 9.00 Uhr
Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Guten Morgen,
liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die
200. Sitzung des 13. Deutschen Bundestages.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte
ich drei Kollegen nachträglich ganz herzlich zum
60. Geburtstag gratulieren. Diesen runden
Geburtstag feierte Peter Keller am 11. Oktober,
(Beifall)
Rudolf Seiters am 13. Oktober
(Beifall)
und Kurt Palis am 16. Oktober.
(Beifall)
Die herzlichsten Glückwünsche des ganzen Hauses!
Interfraktionell ist vereinbart worden, die
verbundene Tagesordnung um die in einer Zusatzpunktliste
aufgeführten Punkte zu erweitern:
2. Beratung des Antrags der Abgeordneten Ch ristian
Sterzing, Annelle Buntenbach und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Beschäftigung für Europa - Drucksache 13/
8848 -
3. Beratung des Antrags der Abgeordneten Manfred Mü ller
(Berlin), Hanns-Peter Ha rtmann, Heinrich Graf von
Einsiedel, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS:
Beschäftigungsgipfel der Europäischen Union in
Luxemburg am 20. und 21. November 1997 - Drucksache 13/
8849 -
4. Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Zukunft des Stromeinspeisungsgesetzes
5. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des
Finanzausschusses (7. Ausschuß) zu dem Antrag der
Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, We rner Schulz
(Berlin), Christine Scheel, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fördergebietsdarlehen
für die Erneuerung des Wohnungsbestandes ostdeutscher
Eigentümer und für Bauinvestitionen ostdeutscher
Gewerbetreibender - Drucksachen 13/5000, 13/7292 -
6. Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren
(Ergänzung zu TOP 21)
a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Amke Dietert
-
Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Festlegung eines Kontingents für die Aufnahme von
Flüchtlingen aus Erstzufluchtsländern - Drucksache 13/
8812 -
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ch ristian
Lenzer, Hans-Otto Schmiedeberg und der Fraktion der
CDU/CSU sowie des Abgeordneten Dr. Karl-Hans
Laermann und der Fraktion der F.D.P.: 5. Rahmenprogramm
Forschung der EU mit strategischer
Schwerpunktsetzung zur Überwindung von Innovationsdefziten in
Europa - Drucksache 13/8855 -
7. Aktuelle Stunde auf Verlangen d r Gruppe der PDS:
Haltung der Bundesregierung zu den Turbulenzen an den
internationalen Finanzmärkten
Des weiteren sollen Tagesordnungspunkt 13 b
und c - es handelt sich um den Antibiotikaeinsatz in
der Tierhaltung -, der Tagesordnungspunkt 16 a bis c -
das sind abschließende Beratungen zum
Sexualstrafrecht und zum 6. Strafrechtsrefomgesetz - sowie der
Tagesordnungspunkt 19 - Änderung des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch - abgesetzt werden.
Die Beratung der Beschlußempfehlung und des
Berichts des Verteidigungsausschusses zum
Jahresbericht 1996 der Wehrbeauftragten soll bereits nach
der sogleich beginnenden Debatte zum
Hochschulrahmengesetz aufgerufen werden und fällt somit in
die Kernzeit.
Außerdem mache ich auf nachträgliche
Ausschußüberweisungen im Anhang zur Zusatzpunktliste
aufmerksam:
Die in der 184. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Juni
1997 bereits überwiesenen nachfolgenden Vorlagen sollen
nachträglich zusätzlich dem Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend zur Mitberatung überwiesen werden:
Gesetzentwurf von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. über
die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Drucksache 13/8035 -
überwiesen: Ausschuß für Gesundheit (federführend)
Rechtsausschuß
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung,
Technologie und Technikfolgenabschätzung
Haushaltsausschuß
Gesetzentwurf von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zum
Neunten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (Neuntes SGB V-Änderungsgesetz -9. SGB V-ÄndG)
- Drucksache 13/8039 -
überwiesen: Ausschuß für Gesundheit (federführend)
Rechtsausschuß
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung,
Technologie und Technikfolgenabschätzung
Haushaltsausschuß
Antrag der Abgeordneten Monika Knoche, Marieluise Beck
(Bremen), Annelie Buntenbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundsätze zur gesetzlichen Regelung der Berufe der
Psychologischen Psychotherapie und der Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie
- Drucksache 13/8087 -
überwiesen: Ausschuß für Gesundheit (federführend)
Rechtsausschuß
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung,
Technologie und Technikfolgenabschätzung
Haushaltsausschuß
Der in der 197. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Oktober
1997 überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll nachträglich
zusätzlich dem Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen werden:
Gesetzentwurf von der Bundesregierung zum Gesetz zur
Neuordnung der Steinkohlesubventionen
- Drucksache 13/8635 -
überwiesen: Ausschuß für Wi rtschaft (federführend)
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Sind Sie mit diesen Vereinbarungen
einverstanden? - Das ist der Fall. Wir verfahren so.
Ich rufe Tagesordnungspunkte 3 a bis 3 e auf:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Vierten
Gesetzes zur Änderung des
Hochschulrahmengesetzes
- Drucksache 13/8796 -
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung,
Technologie und Technikfolgenabschätzung (federführend)
Sportausschuß
Rechtsausschuß
Ausschuß für Fami lie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuß für Gesundheit
b) Erste Beratung des vom Bundesrat
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG)
- Drucksache 13/5358 -
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung,
Technologie und Technikfolgenabschätzung (federführend)
Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
c) Erste Beratung des von den Abgeordneten
Matthias Berninger, Andrea Fischer (Berlin),
Rita Grieshaber, weiteren Abgeordneten und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines
Hochschulrahmengesetzes (HRG)
- Drucksache 13/8824 -
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung,
Technologie und Technikfolgenabschätzung (federführend)
Sportausschuß
Rechtsausschuß
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuß für Gesundheit
d) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Matthias
Berninger, Antje Hermenau, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN
Reform der Personalstruktur an Hochschulen
- Drucksache 13/6121 -
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technolo
-
gie und Technikfolgenabschätzung (federführend)
Innenausschuß
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
e) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Dr. Ludwig Elm, Wolfgang Bierstedt, Maritta
Böttcher, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der
PDS
Für offene, demokratische Hochschulen
- Drucksache 13/8847 -
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technolo
gie und Technikfolgenabschätzung (federführend)
Innenausschuß
Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind
für die Aussprache anderthalb Stunden vorgesehen.
- Dazu höre ich keinen Widerspruch. Wir verfahren so.
Ich eröffne die Aussprache und erteile dem
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung
und Technologie, Dr. Rüttgers, das Wo rt .
Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Technologie: Frau
Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der
Deutsche Bundestag berät heute eines der wichtigen
Reformprojekte dieser Legislaturpe riode. Daß wir das
heute tun können, darauf hätte am Beginn dieser
Legislaturperiode kaum jemand zu wetten gewagt.
Ich möchte all denjenigen, die zu diesem Erfolg
beigetragen haben, herzlichst danken. Mein Dank
richtet sich insbesondere an die Minister Zöllner und
Zehetmair sowie die übrigen Landesminister und
Beteiligten auch in den Fraktionen des Deutschen
Bundestags.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an den
Anfang dieser Rede ein Zitat stellen:
Ein wahrer menschlicher Staat vollzieht mit der
Macht zugleich die Selbstbegrenzung der Macht,
weil er das Recht verwirklicht. Er verwurzelt
seinen Sinn in der alltäglichen Denkweise seiner
Bürger, in ihrer Solidarität. Er vollzieht wie alles
geistige Leben ständig Selbstkorrekturen. Seine
Freiheit zeigt sich im gesetzlich geformten Kampf
der Geister, die noch im radikalsten Gegensatz
miteinander verbunden bleiben durch die
gemeinsame Aufgabe. Er erfüllt sich mit allem
Wissen und findet daher in dem geistigen Schaffen
der Universität nicht nur sein hellstes
Bewußtsein, sondern die Quelle der Erziehung seiner
Bürger.
So sprach Karl Jaspers, als man 1945 die
Universität Heidelberg unter bewegenden Umständen
wiedereröffnete. Würdiger läßt sich das Verhältnis
zwischen Universität und Staat schwerlich beschreiben.
Die Begriffe Recht, Solidarität und Freiheit sind
damals wie heute in der Tat die Schlüsselbegriffe im
Verhältnis des Staates zu den Hochschulen. Ein
Rechtsrahmen muß sein, damit der Beg riff der
Freiheit in einer Demokratie konkrete Gestalt gewinnt
und gestaltbar ist. Innerhalb des Rahmens kann und
soll soviel Freiheit herrschen wie irgend möglich,
nach meiner Überzeugung heute noch mehr als in
der Vergangenheit.
Unser gemeinsames Ziel muß es sein, die
Hochschulen so zu reformieren, daß der unverzichtbare
Zusammenhalt zwischen Hochschulen, Gesellschaft
und Staat erhalten bleibt und sich weiter entfalten
kann.
Eine sachgemäße Hochschulreform kann zwar
nur unter den realen Bedingungen von Staat und
Gesellschaft, aber entscheidend doch nur aus
dem Inneren der zeitlosen Idee der Universität
erfolgen.
Auch dies sagte Karl Jaspers. Das Zitat stammt von
1960, also aus einer Zeit lange vor der
Institutionalisierung der Gruppen, dem Öffnungsbeschluß und
der Erfahrung der Massenuniversität. Jaspers'
zeitlose Idee der Universität war dem Wirken und dem
Denken Wilhelm von Humboldts verbunden.
Heute scheint die zeitlose Idee der Universität
zwar nicht irrelevant, aber irgendwie doch
unzeitgemäß. Idee und Wirklichkeit haben sich denkbar weit
voneinander entfernt. Humboldts Universität ist tot.
Diesen Satz muß man aussprechen und
verinnerlichen, um Kopf und Herz für die neuen Aufgaben, die
sich unserem Bildungssystem stellen, zu befreien.
Rückblickend haben Humboldts Reformideale de
facto dem deutschen allgemeinen Bildungssystem
des Industriezeitalters den Weg bereitet. Humboldt
hat einen Bildungsgedanken befördert, der der
damals weithin erstarrten Feudalgesellschaft den
Übergang zur Dynamik der Industriegesellschaft
erleichterte. Umgekehrt hat die Industrialisierung, die damit
einhergehende Verschwisterung von Wissenschaft
und Wirtschaft, das Humboldtsche Ideal schon im
vergangenen Jahrhundert zusehends ausgehöhlt.
Lehre und Forschung können sich heute nicht
mehr in Einsamkeit und Freiheit verwirklichen, wie
Humboldt das meinte. Wir stehen heute vor einer
Zeitenwende, dem Übergang von der
Agrargesellschaft zur Industriegesellschaft vergleichbar. Wir
sind im Begriff, in ein neues gesellschaftliches
Entwicklungsstadium einzutreten, ein Stadium, das ich
die Wissensgesellschaft nenne.
Wo in der Agrargesellschaft Boden und Arbeit den
landwirtschaftlichen Erfolg bestimmten, wird in der
Wissensgesellschaft zunehmend die Kenntnis
genetischer Pflanzencodes für Ernteerfolg und -erlös
entscheidend sein. Wo in der Industriegesellschaft
Maschinen und Stahlblech den Wert eines Automobils
bestimmten, ist es heute schon das in der
Mikroelektronik der Fahrzeugsteuerung gespeicherte Wissen.
Wer von Wissensgesellschaft spricht, meint, daß
dem Wissen als charakteristischem Merkmal der sich
wandelnden Gesellschaft in Abgrenzung zu früheren
Zeiten in Zukunft mehr Bedeutung zukommt - nicht
mehr, aber auch nicht weniger. Dafür brauchen wir
ein Bildungssystem, das seine Aufgabe nicht nur in
der Ausbildung erkennt, sondern vor allem auch in
der Einstimmung junger Menschen auf ein Leben
des Lernens.
Deutschlands Hochschulen sind nicht, wie
manchmal behauptet wird, im Kern verrottet. Sie sind auch
nicht in der Masse erstickt. Sie leisten unter
schwierigen Bedingungen immer noch Enormes. Die
Bedingungen für Bildung durch Wissenschaft, für
forschendes Lernen, das zum wissenschaftlichen
Denken befähigt, haben sich im 20. Jahrhundert gewaltig
verändert. Vor 100 Jahren gab es 30 Hochschulen in
Deutschland. Heute sind es 326. Am Ende des
19. Jahrhunderts gab es knapp 30 000 Studenten in
Deutschland. Heute sind es 1,9 Millionen. Auf 10 000
Einwohner kamen seinerzeit knapp sechs Studenten.
Heute sind es rund 240, und es werden in absehbarer
Zeit noch mehr sein.
Preußisches Landrecht und Universitätsverfassung
haben bis vor 100 Jahren noch ausdrücklich
vorgeschrieben - ich zitiere -, „daß Frauen weder als
Studierende noch als Hospitantinnen aufgenommen
werden dürfen". Heute überwiegen in manchen
Studiengängen die Frauen. Aber es gibt auch Bereiche,
in denen man glaubt, das preußische Landrecht gelte
noch immer, etwa im Bereich der C-4-Professuren.
Der Wissenschaftsglobus am Ende des 19.
Jahrhunderts war klein. Das heutige Weltzentrum für
Forschung und Lehre, die Vereinigten Staaten von
Amerika, spielte eine geringe Rolle, und die heute so
dynamischen asiatischen Bildungsstaaten existierten
als wissenschaftliche Subjekte überhaupt noch nicht.
Aber ausländische Studenten kamen damals nach
Deutschland. Heute werden es immer weniger, und
zu wenige deutsche Studenten studieren im
Ausland.
Die Hochschulen müssen sich auf diesen Wandel
der Verhältnisse, der sich erkennbar noch
beschleunigen wird, besser als bisher einstellen können. Wir
werden die Universitäten in die Unsicherheiten der
Moderne entlassen müssen.
Drei Elemente spielen dabei eine Schlüsselrolle.
Das erste ist die Freiheit. Die deutschen
Hochschulen brauchen weitaus mehr Raum zur Veränderung,
als der Staat bisher bereit war, ihnen zuzugestehen.
Hier haben wir es mit einem konkreten Fa ll der
Neuvermessung der Verantwortungsräume zwischen
Staat und Gesellschaft zu tun.
Das zweite ist die Vielfalt. Die Einheitshochschule,
welcher Prägung auch immer, ist kein
Zukunftsmodell. Das Hochschulsystem muß offen sein für
Innovationen, für Varianten und Variationen.
Das dritte ist der Wettbewerb, Wettbewerb nicht
als Selbstzweck, sondern als Mittel zum Zweck. Nur
im Wettbewerb wird sich erweisen, wie sich
Forschung und Lehre unter den Bedingungen der
Wissensgesellschaft optimal entfalten können. Wer
gegen Bürokratie ist, muß für Wettbewerb sein.
Wir werden im 21. Jahrhundert nicht mehr eine
einheitliche Hochschule in Deutschland haben,
sondern wir werden Hochschulen mit unterschiedlichem
Profil haben. Die Hochschule wird ebenso Schule wie
Forschungsstätte sein. Sie wird geistiges Zentrum
einer Region wie auch Kristallisationspunkt
internationaler Kontakte sein. Sie wird junge Menschen nicht
mehr überwiegend für den Staatsdienst, sondern für
die unterschiedlichsten Berufe ausbilden. Sie wird
vor allem auch den Willen und die Fähigkeit zur
Selbständigkeit stärken, ja stärken müssen. Sie wird
Bildung und Wissen verbinden. Sie wird das Ganze
im Auge behalten müssen und sich nicht im
Einzelnen verlieren dürfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, an diesen
Leitgedanken orientiert sich der Entwurf des neuen
Hochschulrahmengesetzes. Wir führen eine
leistungsorientierte Hochschulfinanzierung ein. Die
staatlichen Mittelzuweisungen an die Hochschulen sollen
sich künftig an den in Lehre und Forschung sowie
bei der Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses erbrachten Leistungen orientieren.
Es soll eine systematische Evaluation, also
Überprüfung von Forschung und Lehre, geben. Die
Studierenden werden an dieser Überprüfung der Lehre
beteiligt sein.
Die Regelstudienzeiten werden im Hinblick auf
die heutige Auffassung über angemessene
Regelstudienzeiten neu festgesetzt. Künftig beträgt die
Regelstudienzeit bei Fachhochschulgängen, die zu einem
Diplomgrad führen, höchstens vier Jahre und bei den
übrigen Diplom- sowie den Magisterstudiengängen
in der Regel viereinhalb Jahre.
Das Thema Multimedia hält breiten Einzug in die
Hochschulen.
Die Studienberatungspflicht der Hochschulen
wird verstärkt.
Wir führen eine Zwischenprüfung in allen
Studiengängen mit mindestens vier Jahren Regelstudienzeit
ein. Das Bestehen der Zwischenprüfung soll im
Regelfall Voraussetzung für die Aufnahme des
Hauptstudiums sein.
Der sogenannte Freischuß wird in allen geeigneten
Studiengängen eingeführt. Dadurch lassen sich die
Studienzeiten nachweislich verkürzen.
Es wird ein Leistungspunktesystem geschaffen,
das die internationale Mobilität der Studierenden
und Absolventen fördert sowie die
Konkurrenzfähigkeit der deutschen gegenüber ausländischen
Hochschulen stärkt.
Den Hochschulen wird die Möglichkeit gegeben,
in grundständigen Studiengängen einen Bachelor
-
grad und in postgraduierten Studiengängen einen
Mastergrad zu verleihen. Das macht den
Studienstandort Deutschland für Ausländer wieder
attraktiver.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Wir führen eine Leistungsquote bei der
Studienplatzvergabe für bis zu 25 Prozent der Studienplätze
im Ortsverteilungsverfahren der ZVS ein.
Es wird ein hochschuleigenes Auswahlverfahren
neben dem allgemeinen Auswahlverfahren für rund
20 Prozent der Studienplätze in bundesweit
zulassungsbeschränkten Studiengängen geschaffen.
Die pädagogische Eignung wird zu einer
unbedingten Einstellungsvoraussetzung für Professoren
gemacht. Die Habilitation wird als zwingende
Einstellungsvoraussetzung für Professoren aufgehoben.
Gleichwertige wissenschaftliche Leistungen auch
aus einer Tätigkeit außerhalb des Hochschullebens
werden anerkannt.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg.
Dr. Karlheinz Guttmacher [F.D.P.])
Im übrigen, meine Damen und Herren, liebe
Kolleginnen und Kollegen, setzt die
Hochschulrahmenrechtsnovelle auf die Freiheit der Hochschulen durch
Abschaffung unnötiger und hinderlicher
Regulierungen. Entscheidung und Verantwortung werden bei
den Hochschulen wieder zusammengeführt. Wir
werden keine Hochschulreform von
Ministeriumsschreibtischen aus organisieren. Sie muß vielmehr
von denjenigen umgesetzt werden, die in den
Hochschulen arbeiten.
Deshalb streichen wir mit dieser Novelle eine
Vielzahl von Detailregelungen: Regelungen zur Ordnung
des Hochschulwesens, zur Weiterentwicklung des
Studiums und zum Lehrangebot, die
Rahmenprüfungsordnung und die Studienordnung, Regelungen
zur Prüfung und Prüfungsordnung, zur
Hochschulforschung, zur Mitwirkung an der Selbstverwaltung
der Hochschulen usw. Das alles sind Regelungen, die
wir streichen, um denjenigen, die in der Hochschule
arbeiten, wieder Entscheidungen in eigener
Verantwortung zu ermöglichen. All das muß nicht zentral
geregelt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das
Hochschulrahmengesetz wird auf einen Kernbestand von
Vorschriften beschränkt, der für ein Hochschulsystem
des 21. Jahrhunderts bundeseinheitlich geregelt
werden muß.
Damit kein Mißverständnis entsteht: Das neue
Hochschulrahmengesetz ist nicht d i e
Hochschulreform, aber der Anfang einer Hochschulreform. Am
Ende wird die Hochschule des 21. Jahrhunderts
stehen - mit mehr Freiheit, mehr Vielfalt und mehr
Wettbewerb nach innen und nach außen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Ich erteile jetzt der
Kollegin Edelgard Bulmahn das Wo rt .
Edelgard Bulmahn (SPD): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir
debattieren heute den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur
Änderung des Hochschulrahmengesetzes. Dieser
Entwurf ist kein großer Zukunftsentwurf, in seinem
Kernbereich aber ein vertretbarer Kompromiß. Er
greift die in den Ländern vorangetriebenen Reformen
auf und räumt den Ländern insgesamt größere
Gestaltungsspielräume für weitergehende Reformen
ein. Das halten wir für den richtigen Weg.
Dies und der damit einhergehende Abbau an
Regelungsdichte im Gesetz wird von der SPD-
Bundestagsfraktion nachhaltig begrüßt; denn wir wollen
keinen staatlich verordneten Einheitstyp von
Hochschulen, sondern ein differenzie rtes, leistungsfähiges
System von Hochschulen, das den unterschiedlichen
Anforderungen von Gesellschaft, Politik und Wi rt
-schaft Rechnung trägt.
Wir erwarten - das sage ich mit Nachdruck -, daß
die Länder den Gestaltungsspielraum, den sie dazu
-
gewonnen haben, nutzen, den Hochschulen selbst
ein höchstmögliches Maß an Autonomie
einzuräumen und die Regelungsdichte in den
Landeshochschulgesetzen zurückzunehmen. Denn wir vertrauen
darauf, daß vor Ort , in den Hochschulen, am besten
die notwendigen Entscheidungen getroffen werden
können.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne
ten der PDS)
Der zwischen Bundesregierung und Ländern
ausgehandelte Gesetzentwurf bringt zweifelsohne in
vielen Bereichen Fortschritte. Nennen möchte ich in
diesem Zusammenhang nur die Einbeziehung der
Weiterbildung und des Wissens- und
Technologietransfers in den Aufgabenkatalog der Hochschulen,
die stärkere Verpflichtung zur Frauenförderung, die
Erweiterung des Aufgabenkatalogs der verfaßten
Studentenschaften, die Ansätze zur Studienreform
mit der Einführung des Credit-point-Systems, die
Möglichkeit der Modularisierung der Studiengänge,
die Ermöglichung der Einführung international
üblicher Abschlüsse sowie die stärkere Berücksichtigung
der pädagogischen Eignung bei Berufungen, die
Einschränkung der Bedeutung der Habi litation als
Berufungsvoraussetzung und die Selbstverpflichtung der
Länder zur leistungsbezogenen Finanzierung und
Evaluierung der Hochschulen. Der Gesetzentwurf ist
daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Für eine umfassende Hochschulreform, soweit
diese in die Zuständigkeit des Bundes fällt, ist der
Entwurf allerdings nicht ausreichend. Dieser Entwurf
- das ist völlig unstrittig - muß durch eine
Neuordnung der Ausbildungsförderung sowie durch eine
bessere und verläßlichere Finanzausstattung der
Hochschulen selbst ergänzt werden.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne
ten der PDS)
Der Entwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, muß
dringend auch durch eine Reform des Dienstrechtes
und der Personalstruktur ergänzt werden, die einen
Schlüssel zur Reform der Hochschulen selber
darstellen.
(Beifall bei der SPD und der PDS)
Schließlich bedarf der Gesetzentwurf selbst an
einer ganzen Reihe von Punkten der Nachbesserung
und Ergänzung.
Einer Nachbesserung bedarf die Frauenförderung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, daß
trotz der Bemühungen der vergangenen Jahre die
Unterrepräsentanz von Frauen in vielen
Studiengebieten, insbesondere in den Ingenieur- und in den
Naturwissenschaften, vor allem bei den Lehrenden
gravierend ist. Die gleichberechtigte Teilhabe von
Frauen an Wissenschaft und Forschung - das wissen
wir sehr wohl - ist nicht allein das Ergebnis von
staatlichen Eingriffen, sondern vor allem das Ergebnis
eines soziokulturellen Wandlungsprozesses.
(Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann [F.D.P.]: So ist
es!)
Aber es bleibt Aufgabe der Hochschulpolitik, Herr
Laermann, diesen Wandlungsprozeß im Interesse der
Frauen zu fördern.
(Beifall bei der SPD und der PDS)
Es kommt in den nächsten Jahren des
Generationswechsels an den Hochschulen darauf an, daß wir
den Anteil der Frauen an den C3- und C4-
Professuren steigern. Das ist Aufgabe der Hochschulen, und
das muß explizit festgeschrieben werden.
(Beifall bei der SPD und der PDS)
Deshalb bedürfen die im HRG-Entwurf
enthaltenen Regelungen zur Frauenförderung, die
zweifelsohne ein Fortschritt gegenüber dem bisherigen
Gesetz sind, der weiteren Konkretisierung. So muß aus
unserer Sicht die angestrebte leistungsorientierte
Finanzierung genauso wie die Evaluierung auch an
eine erfolgreiche Frauenförderung an den
Hochschulen geknüpft werden. Dann können diese
Instrumente einen wirksamen Beitrag zur Frauenförderung
leisten.
Wir sollten darüber hinaus die Hochschulen im
Gesetz verpflichten, Frauenförderpläne aufzustellen
sowie Frauenbeauftragte einzusetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Studierenden
sind das Herz einer Hochschule. Ich hoffe, das
bestreitet niemand in diesem Plenum. Sie sind
wesentliche Innovationsträgerinnen und -träger im
Hochschulbetrieb und müssen diesen daher auch
mitbestimmen können. Studierende haben ein Recht
darauf, ihre Anregungen in den Prozeß der inhaltlichen
und strukturellen Modernisierung der Hochschulen
einfließen zu lassen.
(Beifall bei der SPD und der PDS sowie des
Abg. Matthias Berninger [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN])
Wenn sie dieses Recht wahrnehmen sollen, gehört
dazu auch die aktive Auseinandersetzung mit den
gesamtgesellschaftlichen Problemen. Der Aufgaben
katalog der Studentenschaften wurde im HRG-
Entwurf zwar entsprechend erweitert, aber die
Einrichtung der verfaßten Studentenschaften ist in diesem
Entwurf als Kann-Bestimmung geregelt. Das heißt im
Klartext, es bleibt in Zukunft in das Belieben der
jeweiligen Landesregierung gestellt, ob es eine
verfaßte Studentenschaft an der Hochschule gibt oder
nicht. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann der
Bundestag nicht mitmachen. Ich sage das ganz
deutlich.
(Beifall bei der SPD und der PDS)
Wir halten die Regelung im HRG-Entwurf für nicht
ausreichend. Hier hat der Bundesgesetzgeber die
Pflicht, für ein Mindestmaß an Einheitlichkeit im
Bundesgebiet zu sorgen. Deshalb müssen die Länder
verpflichtet werden, an allen Hochschulen die
Bildung verfaßter Studentenschaften zuzulassen. Das
ist einer der wesentlichen
Auseinandersetzungspunkte in den kommenden Beratungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich vermisse in
dem Entwurf eine klare Aussage zur Frage der
Studiengebühren. Allen Überlegungen, den
Hochschulzugang und die Studienmöglichkeiten durch die
Erhebung von Studiengebühren zu erschweren und
soziale Barrieren zu schaffen, erteilt die
Bundestagsfraktion der SPD eine ganz klare Absage.
(Beifall bei der SPD)
Studiengebühren sind kein geeignetes Instrument
zur Überwindung der Unterfinanzierung der
Hochschulen. Studiengebühren richten neue und
zusätzliche soziale Barrieren für die Aufnahme eines
Studiums auf. Sie sind dazu angetan, Jugendliche,
insbesondere junge Frauen, aus Schichten mit geringem
Einkommen vom Studium abzuhalten.
Da, liebe Kolleginnen und Kollegen, nützen auch
keine Rückerstattungen. Ich sage Ihnen ganz klar:
Ich habe es satt, daß gerade junge Frauen aus
einkommensschwächeren Familien immer wieder in die
Rolle von Bittstellerinnen und
Almosenempfängerinnen gedrängt werden. Das machen wir nicht mit.
(Beifall bei der SPD und der PDS)
Zumindest über einen Punkt müßte in dieser
Republik Klarheit und Einigkeit bestehen, nämlich über
den Punkt, daß für die Aufnahme eines Studiums
allein die Leistungsfähigkeit und der Leistungswille
der Studierenden entscheidend sind und nicht das
Portemonnaie der Eltern.
(Beifall bei der SPD und der PDS)
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden
wir einen Antrag einbringen, mit dem wir
sicherstellen wollen, daß in der Bundesrepublik keine
Studiengebühren erhoben werden.
Die in dem Hochschulrahmengesetzentwurf
vorgesehene Möglichkeit, künftig auch den Bachelor- und
den Mastergrad zu verleihen, wird von meiner
Fraktion nachhaltig begrüßt. Wir halten dies für die
richtige Weichenstellung. Die vorliegenden
Formulierungen, so wie sie im Entwurf gefaßt worden sind, bei
der vorgesehenen Doppelgleisigkeit von
herkömmlichen deutschen und neuen angelsächsischen
Abschlüssen werden allerdings erhebliche Probleme mit
sich bringen. Hier gibt es einen ganz klaren und sehr
dezidierten Beratungs- und Konkretisierungsbedarf.
So muß zum einen die Durchlässigkeit zwischen
den Studiengängen sichergestellt werden und zum
anderen eine Benachteiligung der Fachhochschulen,
die im Moment bei dieser Formulierung gegeben ist,
verhindert werden.
(Beifall bei der SPD)
Außerdem muß gewährleistet werden, daß
diejenigen, die einen Bachelor-Abschluß erfolgreich
erworben haben, auch für den Master-Studiengang
zugelassen werden und im Rahmen der
Ausbildungsförderung nicht anders behandelt werden als
diejenigen, die einen Magister- oder Diplomstudiengang
absolvieren. Auch das ist bisher nicht gewährleistet.
Schließlich müssen die Regelstudienzeiten für die
verschiedenen Abschlüsse noch einmal überprüft
werden. Ich habe mich jedenfalls immer dafür
eingesetzt, einen Bachelor- und Masterabschluß
zuzulassen, allerdings nicht mit dem Ziel, die Studienzeiten
zu verlängern.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat aus
meiner Sicht eine ganz große Schwäche. Er klammert
den Bereich der Personalstruktur und der Schaffung
eines einheitlichen Dienstrechtes der Hochschulen
weitgehend aus. Innovationen werden aber von
Menschen erdacht, erforscht, entwickelt und
umgesetzt. Wenn wir von den Hochschulen erwarten, daß
sie Stätten der Innovation für das 21. Jahrhundert
werden, so sind die dort arbeitenden Menschen der
Schlüssel zum Erfolg. Alle noch so dringenden
Investitionen in Geräte und Gebäude helfen nicht weiter,
wenn wir nicht in die Köpfe, in die Menschen,
investieren
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne
-
ten der PDS)
und wenn wir nicht für Personalstrukturen und ein
Dienstrecht sorgen, die diesen Anforderungen, die
sich aus den Aufgaben der Hochschule in
Gesellschaft, Wirtschaft, Lehre und Forschung ergeben,
Rechnung tragen. Das tut dieses wirklich
altmodische Dienstrecht, wie wir es noch immer im HRG
stehen haben, nicht.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne
ten der PDS)
Deshalb ist die Überprüfung und Reform des
Dienstrechtes und der Personalstruktur mehr als
überfällig. Sie ist deshalb mehr als überfällig, damit
wir diese einmalige Chance, die wir jetzt und nicht in
zehn oder zwanzig Jahren haben und die sich aus
der bevorstehenden Emeritierungswelle ergibt, neue
Strukturen, neue Studiengänge und neue
Forschungsschwerpunkte an den Hochschulen zu
schaffen, nicht verspielen, sondern nutzen können.
Ich erwarte deshalb von der Bundesregierung, daß
sie in Kürze - entsprechende Ankündigung des
Bundesbildungsministers in diesem Haus vom 24.
September - einen Vorschlag für eine Reform des
Dienstrechtes und der Personalstrukturen, vorlegt.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne
ten der PDS)
Im Rahmen der Beratungen, die wir in den
kommenden Monaten durchführen werden, sollte auf
jeden Fall innerhalb des HRGs die auch für die
Wissenschaft hinderlichen starren Zeitvertragsregelungen
durch tarifvertragliche Vereinbarungen ersetzt
werden. Wir werden beantragen, daß wir in das HRG
eine Öffnungsklausel aufnehmen, die genau dies
ermöglicht. Das ist das Mindeste, was wir den jungen
Nachwuchswissenschaftlerinnen und
Nachwuchswissenschaftlern schuldig sind.
(Beifall bei der SPD)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lebendige,
leistungsfähige Hochschulen sind angesichts der
zunehmenden Wissensintensität aller Lebensprozesse
ein Gebot der Selbsterhaltung und der
Zukunftsvorsorge. Hochqualifizierte, sich ständig weiterbildende
Fachkräfte und die Verfügbarkeit der jeweils
neuesten, wissenschaftlich-technischen Erkenntnisse sind
hierfür die Schlüssel.
Hochschulen sind als Zentren der geistigen
Auseinandersetzung Zentren der Kultur und tragen als
solche nicht nur zur Persönlichkeitsentfaltung der
Studierenden bei, sondern sie prägen darüber hinaus
die Einschätzungen und Einstellungsmuster der
gesamten Gesellschaft. Wenn man den Hochschulen
bessere Rahmenbedingungen für ihre Aufgaben und
Arbeiten geben will , dann darf man sich nicht auf
Reparaturen am HRG beschränken, sondern dann
brauchen die Hochschulen Reformen und größere
Gestaltungsspielräume. Aber sie brauchen auch eine
ausreichende Finanzierung.
(Beifall bei der SPD)
Die Devise kann nicht lauten: Reform statt Geld.
Niemand kann daran vorbeisehen, daß unsere
Hochschulen in dramatischer Weise unterfinanziert sind.
Besonders besorgniserregend ist aus meiner Sicht
der kontinuierliche Rückzug des Bundes und der
Länder aus der Hochschulfinanzierung. Es macht mir
auch große Sorgen, wenn sich die Länder aus der
Finanzierung zurückziehen. Dies trifft für beide
Verantwortlichen zu, sowohl für den Bund als auch für
die Länder.
Ich kann nicht daran vorbeischauen, daß sich der
Anteil des Bundes an der Hochschulfinanzierung
stark verringert hat. 1970 betrug der Anteil noch
14,3 Prozent; inzwischen sind wir bei 5,2 Prozent
gelandet. Das ist eine falsche Entwicklung, die wieder
rückgängig gemacht werden muß.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg.
Dr. Dagmar Enkelmann [PDS])
Eine unverzichtbare Voraussetzung für eine grund
-
legende Reform der Hochschulen ist eine
Neuordnung der Ausbildungsförderung. Das BAföG ist
infolge der verfehlten Politik der Bundesregierung
regelrecht ausgeblutet und wird der ursprünglichen
Zielsetzung, auch Jugendlichen aus
einkommensschwächeren Familien die Teilnahme am Studium zu
ermöglichen, nicht mehr gerecht. Die unzureichende
ökonomische Absicherung der Studierenden steht
auch in klarem Gegensatz zu allen Bestrebungen,
die Studienzeiten zu verkürzen.
Deshalb, Herr Bundesminister Rüttgers, möchte
ich Sie noch einmal nachdrücklich auffordern: Hören
Sie endlich auf, die von allen für wichtig erachtete
Reform des BAföG weiter zu verzögern. Von Ihrer
Seite ist bisher kein einziger konstruktiver Vorschlag
gekommen.
(Beifall bei der SPD)
Wenn wir keine Reform des BAföG hinkriegen, ist
eine Reform der Hochschulen nicht möglich. Deshalb
mein eindringlicher Appell an Sie: Sorgen Sie
endlich dafür, daß wir in diesem Deutschen Bundestag,
in dieser Legislaturpe riode, eine BAföG-Reform
verabschieden können!
Ich hoffe, daß das Beratungsverfahren im
Deutschen Bundestag sachgerecht fortgeführt wird. Ich
hoffe, daß die Änderungsvorschläge der Fraktionen
ernsthaft diskutiert werden und keine „closed shop"-
Attitüde an den Tag gelegt wird, sondern wir das
HRG an den Punkten, wo es notwendig ist, noch
verbessern.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Rolf
Kutzmutz [PDS])
Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Das Wort hat der
Kollege Thomas Rachel.
Thomas Rachel (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir
erleben heute eine große Koalition der Vernunft. Nach
jahrzehntelangen ideologischen Grabenkämpfen um
die Hochschulpolitik beginnen wir, einen
pragmatischen, von der Ideologie befreiten Kompromißweg zu
gehen, der die Chance bietet, in den Hochschulen
ein neues Kapitel aufzuschlagen, das
Zukunftsfähigkeit bedeutet.
1976 trat das Hochschulrahmengesetz in Kraft. In
diesen vergangenen 21 Jahren hat sich national und
international viel verändert. Deutschland steht in
einem tiefgreifenden Wandlungsprozeß, der nicht
ohne Reformen bewältigt werden kann. Die deutsche
Hochschullandschaft hat sich nicht ausreichend
verändert. Wir müssen sie aber verändern, damit sich
die junge Generation mittels einer exzellenten
Ausbildung auf die Herausforderungen der Zukunft
vorbereiten kann.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Sprechen wir es offen an. Wir haben derzeit
Mängel in der Hochschullandschaft: überlange
Studienzeiten, sinkende inte rnationale Attraktivität - der
Anteil ausländischer Studenten geht zurück -,
drangvolle Enge an den Universitäten, 900 000
Studienplätze bei 1,9 Millionen Studenten.
Ich möchte jedoch nicht die Leistungen der
Hochschulen kritisieren. Es ist bemerkenswe rt , wieviel
Studenten Jahr für Jahr an unseren Hochschulen
ausgebildet werden. Unter den gegebenen
Rahmenbedingungen haben die deutschen Hochschulen
eine beachtliche Leistung erbracht.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die jetzige Hochschulreform muß dazu führen, daß
Deutschland wieder eine internationale
Spitzenstellung einnimmt. Wir brauchen ein neues
Selbstverständnis. Wettbewerb zwischen den Hochschulen
muß national wie auch international sein. Das
können wir nur erreichen, wenn wir die einengende
Reglementierung der Fachhochschulen und
Universitäten beenden. Wir machen also etwas
Politikuntypisches: Wir nehmen Reglementierungen des Staates
zurück und verlagern Kompetenz dorthin, wo sie
hingehört, geben sie an die Hochschulen zurück. Ich
denke, daß dies der richtige Weg ist, auf dem wir
vorgehen sollten.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, Konkurrenz belebt das
Geschäft. Wettbewerb auch unter den Hochschulen
macht Verantwortung sichtbar. Der Erfolg des einen,
wenn man ihn denn läßt, wirft ein grelles Licht auf
Versäumnisse des anderen. So soll doch jeder
Hochschulrektor zeigen, was seine Einrichtung beim
Abbau des Defizits leisten kann. Aber er soll vom Erfolg
auch profitieren können. Diese neue Denkrichtung
wollen wir in die Hochschulreform einbringen.
Nun fordern manche die Einführung von
Studiengebühren. Ich halte dem entgegen: Es ist eine
demokratische und soziale Errungenschaft der
Bundesrepublik, daß qualifizierte junge Menschen ohne
Rücksicht auf Herkunft und Einkommen der Eltern
gleiche Chancen haben zu studieren. Ich halte nichts
von der Einführung von Studiengebühren für das
reguläre Lehrangebot an staatlichen Hochschulen.
Aber die SPD kann sich hier nicht aufschwingen.
Wenn sie ein Bundesgesetz zum Verbot von
Studiengebühren forde rt , ist das eigentlich ein schlechter
Witz. Wer wie Frau Brunn zuerst Krokodilstränen
vergießt, daß durch eine HRG-Novelle die
Eigenständigkeit der deutschen Bundesländer bedroht sei, und
gleichzeitig eine gesamtstaatliche Reglementierung
des Bundes in der Gebührenfrage forde rt , der ist auf
schwachen Füßen. Das ist keine argumentative
Glaubwürdigkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir unterstützen Jürgen Rüttgers bei seiner klaren
Haltung gegen Studiengebühren für das reguläre
Lehrangebot. Das macht auch Sinn.
(Horst Kubatschka [SPD]: Dies in das
Gesetz zu schreiben!)
Denn Studiengebühren bedeuten, daß Studenten
zum falschen Zeitpunkt belastet werden, nämlich
während des Studiums. Das hat den Zwang zum
Jobben zur Folge und bewirkt eine Verlängerung des
Studiums. Sie erfordern einen zusätzlichen
Verwaltungsapparat. Und letztlich weiß jeder: Das Geld
kommt nicht den Hochschulen zugute, sondern den
Finanzministern der Länder.
(Horst Kubatschka [SPD]: Dann seid konse
-
quent und schreibt das hinein!)
Deshalb wollen wir - jedenfalls ich - auf gar keinen
Fall solche Studiengebühren.
Wo liegen die wichtigen Elemente der
Hochschulreform? Wir wollen einheitliche Regelungen do rt , wo
wir sie für die nationale und internationale Mobilität
der Studenten brauchen. Wir wollen aber gleichzeitig
den Hochschulen mehr Luft zum Atmen geben.
Unter den Talaren frische Luft nach all den Jahren - das
ist das Ziel, das wir mit unserer Hochschulreform
erreichen wollen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir wollen eine leistungsorientierte
Hochschulfinanzierung: Staatliche Zuschüsse sollen sich an den
erstklassigen Leistungen in Lehre und Forschung
orientieren. Das ist der Ansatz, den wir gehen wollen.
Dafür brauchen wir eine Evaluation der
Hochschulen. Das heißt, daß wir die Hochschulen bewe rten
wollen, und zwar zweistufig: erst eine Bewe rtung der
Hochschule intern auf der Ebene der Fachbereiche,
aber dabei natürlich auch eine Befragung der
Studenten. Denn sie wissen, was an den Universitäten
gut oder auch schlecht läuft. Ihre Meinung ist
gefragt. Erst danach eine externe Evaluation, also
Bewertung, durch unabhängige Gutachter, die eine
Vergleichbarkeit der Hochschulen gewährleisten
soll .
(Abg. Doris Odendahl [SPD] meldet sich zu
einer Zwischenfrage)
Das bedeutet Pluspunkte für die Studenten. Das
Leistungsangebot der Hochschulen wird
transparenter, und die Erfahrung der Studenten ist erstmalig bei
der Hochschulgestaltung gefragt.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Frau Odendahl,
ich muß sagen, die Sonne blendet so sehr, daß ich Sie
gar nicht gesehen habe. - Bitte!
Doris Odendahl (SPD): Es ist gut, Frau Präsidentin,
wenn man nur von der Sonne geblendet ist.
Herr Kollege Rachel, ich habe mich über Ihre
Ausführungen hinsichtlich der Studiengebühren sehr
gefreut. Sind Sie denn mit uns der Meinung, nachdem
Sie so dezidiert dagegen Stellung genommen haben,
daß wir dem Vorhaben, Studiengebühren ganz
einhellig eine Absage zu erteilen, durch Aufnahme
eines Verbots der Einführung von Studiengebühren in
das HRG begegnen sollten?
(Beifall bei der SPD)
Thomas Rachel (CDU/CSU): Liebe Frau Kollegin
Odendahl, gern beantworte ich Ihnen diese Frage.
Eigentlich könnte ich nur auf meinen Redetext
verweisen.
(Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Jetzt
kommt der Eiertanz!)
Ich habe gesagt, daß politisch die Aussage ganz klar
ist: Ich halte nichts von Studiengebühren, weil sie die
Studenten zum falschen Zeitpunkt belasten, einen
zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten und
nicht den Hochschulen, sondern den Finanzministern
der Bundesländer zur Verfügung gestellt würden.
(Edelgard Bulmahn [SPD]: Was ist die Kon
sequenz, die Sie daraus ziehen?)
Aber ich sage auch: Die SPD versucht, die
Öffentlichkeit hier mit einem argumentativen T rick zu
täuschen. Das werden wir als Koalition natürlich nicht
mitmachen. Wenn man sich einerseits wie Frau
Brunn dagegen wehrt, daß der Bund überhaupt eine
Novelle zum Hochschulrahmengesetz vorlegt, weil
die Eigenständigkeit der Bundesländer bedroht sei,
aber auf der anderen Seite gerade in der
Gebührenfrage, in der der Bund für die Länder nichts
verbindlich zu regeln hat, forde rt , daß der Bund eine
gesamtstaatliche Reglementierung vornimmt, ist das
scheinheilig. Diese Scheinheiligkeit werden wir als
Koalition nicht mitmachen.
(Beifall bei der CDU/CSU - Wolf-Michael
Catenhusen [SPD]: Das war ein scheinheili
-
ger Eiertanz!)
Wir wollen die Hochschullandschaft
wettbewerbsfähig machen. Wir wollen ein
Leistungspunktesystem einführen. Das heißt, daß ein Transfer von
Studien- und Prüfungsleistungen ermöglicht wird. Wir
wollen die nationale, aber auch die internationale
Mobilität der Studenten. Hochschulleistungen sollen
an Hand dieser „credit points" angerechnet werden.
Das sind Pluspunkte für die Studenten, bedeutet
Erhöhung der Mobilität und aktiveres Studieren, da die
Prüfungen vorlesungsbegleitend laufen. Schließlich
können wir damit auch eine Verkürzung der
Studienzeit erreichen.
Lassen Sie uns in diesem Zusammenhang die
Universität Bonn anschauen. Das ist doch das Modell.
Die Universität Bonn hat im Studiengang
Volkswirtschaft vor vier Jahren das Leistungspunktesystem,
das wir in Deutschland jetzt generell einführen
wollen, eingeführt. Seitdem hat sich die
durchschnittliche Studienzeit von 14,5 Semestern auf 12,2 Semester
verkürzt. Ich finde, das ist der beste Beweis, daß die
Vorlage von Minister Rüttgers richtig ist.
Stichwort Zwischenprüfungen: Wir wollen
spätestens nach dem vierten Semester
Zwischenprüfungen einführen. Sie sollen im Regelfall auch das
Aufnahmekriterium für das Hauptstudium sein.
Zwischenprüfungen bedeuten Pluspunkte für die
Studenten, denn sie bedeuten eine frühere
Leistungskontrolle und damit auch eine Orientierung über den
eigenen Leistungsstand, und sie dienen der
Verkürzung der Studienzeit. Das ist eine wichtige
Maßnahme, die wir brauchen.
Stichwort Freischuß: Meine Damen und Herren,
die Juristen haben doch vorgemacht, daß man
Studenten die Prüfungsangst nehmen kann, indem wir
ihnen die Möglichkeit geben, im Rahmen eines
Freischusses, ohne daß es nachher angerechnet wird,
frühzeitig ein Examen zu machen.
(Edelgard Bulmahn [SPD]: Das gibt es doch
schon überall!)
Wir sollten doch als Gesetzgeber das, was an
manchen Hochschulen bereits gang und gäbe ist, aber
eben nicht an allen, nicht nur in der Juristerei
zulassen, sondern in allen geeigneten Studiengängen.
Der Freischuß ist ein gutes Modell. Er ist ein
Pluspunkt für die Studenten, denn er bedeutet die
Verringerung der Prüfungsangst und die Verkürzung
der Studienzeit.
(Edelgard Bulmahn [SPD]: In allen Diplom
prüfungsgängen muß man eine Zwischen
prüfung ablegen!)
Stichwort Verstärkung der
Studienberatungspflicht: Meine Damen und Herren, es kann doch nicht
angehen, daß sich Studenten Semester für Semester
in Universitäten und Fachhochschulen aufhalten,
aber die Frage, wann sich ein Professor mit ihnen
auseinandersetzt, sie berät, ihnen Orientierungshilfe
gibt, oftmals auf die Zeit kurz vor der
Examensprüfung verschoben ist, mit dem Ergebnis, daß wir erst
kurz vor dem Examen Studienabbrecher haben. Das
wollen wir ändern. Deswegen sieht das
Hochschulreformgesetz vor, in Zukunft die Hochschulen zu
verpflichten, frühzeitig eine Studienberatung für die
Studenten einzurichten. Das ist wieder ein Pluspunkt für
die Studentenschaft in Deutschland. Es ist eine
frühzeitige Information über die Eignung für das Studium.
Vielleicht kommt es auch zu dem Hinweis, daß ein
anderes Studienfach geeigneter wäre. Es bedeutet eine
frühzeitige Orientierungshilfe.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Meine Damen und Herren, wir wollen auch den
Hochschulen mehr Rechte geben. Was wir wollen, ist
ein Wettbewerb der Hochschulen in Deutschland,
und zwar nicht nur leistungsorientiert um die
staatlichen Gelder, um die besten Professoren, sondern
auch ein Wettbewerb um die besten Studenten.
Denn wir wollen, daß die Hochschulen aus ihrer
Verkrustung herauskommen und sich in diese
Konkurrenzsituation begeben.
Deswegen führen wir für einen Teil der
Studienplätze, 20 Prozent, ein hochschuleigenes
Auswahlverfahren in den bundesweit
zulassungsbeschränkten Studiengängen ein. Ich halte das für sinnvoll, weil
sich die Hochschulen plötzlich mehr Gedanken
machen werden, welche Studenten oder Studierwillige
mit welchen Vorkenntnissen aus den Schulen der
verschiedenen Bundesländer sie aufnehmen, und auch
mit der Frage befassen werden, welche Qualität die
Schüler und Schulabgänger mitbringen. Diese
Fragen werden plötzlich an Bedeutung gewinnen. Das ist
gut für die Hochschulen in Deutschland. Das ist auch
wieder ein Pluspunkt für die Studenten, denn
Studenten mit knapp vom Numerus clausus abweichenden
Notendurchschnitt bekommen plötzlich eine Chance,
an eine erstklassige Universität oder Fachhochschule
zu gehen, die sie vorher nicht gehabt hätten.
Schließlich zur Steigerung der internationalen
Attraktivität: Meine Damen und Herren, Japans
Führungskräfte werden in den Vereinigten Staaten
ausgebildet. Das war vor einigen Jahren noch anders.
Sie kamen nach Deutschland. Das muß uns mit Sorge
umtreiben.
Woran liegt es? Erstens: Unsere Studienzeiten sind
zu lang. Das sagt auch die SPD. Zweitens: Die
deutschen Abschlüsse sind nur begrenzt verwendbar.
Drittens: Die Hochschulen sind zu bürokratisch und
auch zu unpersönlich. Viertens: Wir bieten
weitgehend kein fremdsprachiges Angebot an.
Was können wir tun? Wir haben
Verkürzungsmaßnahmen im Bereich der Studienzeiten angedacht.
Wir wollen aber auch internationale
Studienabschlüsse, Bachelor und Master, an den deutschen
Hochschulen einführen - ich freue mich, daß auch
die SPD diesem Gedanken zustimmt -, denn sie sind
international anerkannt. Sie eröffnen mehrere
Pluspunkte für die Studenten: bessere Verwendung und
Verwertbarkeit von in Deutschland erworbenen
Abschlüssen auf dem internationalen Arbeitsmarkt. Das
ist ein ganz wichtiger Punkt, denn die deutschen
Absolventen werden sich ja nicht nur in Deutschland,
sondern zunehmend auch auf europäischer und
internationaler Ebene um einen Arbeitsplatz bemühen.
Wir werden die Attraktivität der deutschen
Hochschulen im internationalen Vergleich verbessern und
die wechselseitige Mobilität fördern. Das ist ein
wichtiger Grundgedanke der Hochschulreform von
Jürgen Rüttgers.
Da wir aber nicht warten wollen, bis die
Hochschulreform Gesetzeskraft erlangt - das wird im
Frühjahr nächsten Jahres der Fall sein -, hat das
Bundesbildungsministerium ein Modellprojekt auf den
Weg gebracht, durch das schon jetzt mehrere
Universitäten und Fachhochschulen gefördert werden, die
internationale Studiengänge auf den Weg bringen.
Mit mehreren Millionen DM wird ein neues
Programm auf die Beine gestellt: Vorlesungen, Übungen
und Seminare werden auf deutsch und englisch
gehalten. Dabei wird die Hälfte der Plätze von
ausländischen Studenten belegt.
(Jörg Tauss [SPD]: Was sagt Herr Kanther
dazu?)
Die Studenten werden die Chance haben, nicht nur
das deutsche Diplom oder den Magister zu machen,
sondern sie werden auch die Möglichkeit haben, die
internationalen Abschlüsse Bachelor und Master
abzulegen. Das sind Pluspunkte für Studenten.
(Edelgard Bulmahn [SPD]: Wann werden
Sie endlich weniger restriktiv bei den Auf
-
enthaltserlaubnissen sein?)
- Frau Bulmahn, ich sage Ihnen ganz klar: Wir sind
sehr dafür, daß mehr ausländische Studenten in
Deutschland studieren. Wir werden alles dafür tun,
daß alle Hürden aus dem Weg geräumt werden,
damit sie in unser Land kommen können; das ist ein
wichtiger Punkt.
(Edelgard Bulmahn [SPD]: Dann müssen Sie
die Ausländerpolitik ändern!)
Die internationalen Studiengänge sind ein Pluspunkt
nicht nur für die internationale Attraktivität unserer
Hochschulen, sondern auch für deutsche Studenten,
unsere Absolventen, deren Chancen auf dem
globalen Arbeitsmarkt erhöht werden.
Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Gestatten Sie eine
Zwischenfrage des Abgeordneten Tauss?
Thomas Rachel (CDU/CSU): Bitte schön.
Jörg Tauss (SPD): Sehr geehrter Herr Kollege, ich
habe ja mehrmals per Zwischenruf versucht,
(Zuruf von der CDU/CSU: Zu stören!)
auf ein Thema aufmerksam zu machen, das Sie
offensichtlich nicht ansprechen wollen. Deswegen
stelle ich an dieser Stelle eine ganz konkrete Frage.
Wir sind uns ja in der Zielsetzung einig, daß es
notwendig ist, viele Ausländer in Deutschland studieren
zu lassen, damit die künftigen Eliten in Wi rtschaft
und Politik aus diesen Ländern von Deutschland und
Europa und nicht nur von den USA geprägt sind. Das
ist ein großer Vorteil; dem wollen wir nicht
widersprechen. Aber was tun Sie denn ganz konkret,
damit die Behinderung des Zuzuges und der Einreise
von ausländischen Studierenden, die im
Innenministerium ausgebrütet wird, aufhört und man do rt zu
anderen Erkenntnissen kommt und unsere
Einschätzung teilt?
(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist doch gar
nicht wahr! Quatsch!)
Was tun Sie, um diese Entwürfe endlich vom Tisch zu
bekommen? Dadurch würden wir ein Signal nach
außen geben, daß ausländische Studierende in
Deutschland erwünscht sind, und nicht das Signal,
wie es von Ihnen gesendet wird, gegeben, daß sie
unerwünscht sind. Das ist ein völliger Blödsinn, den
Sie dort anrichten. Was tun Sie da?
(Beifall bei der SPD)
Thomas Rachel (CDU/CSU): Herr Kollege Tauss,
ich stelle fest, daß Ihr Zwischenruf genauso wie Ihr
Wortbeitrag einzuschätzen ist, der keine Frage war.
(Jörg Tauss [SPD]: Was ist jetzt?)
Ich finde es immer bemerkenswe rt , auf welch
polemische Art Sie ein Problem ansprechen,
(Zuruf von der SPD: Stimmt es, oder stimmt
es nicht?)
um daraus parteipolitischen Nutzen zu ziehen. Das
finde ich verwerflich.
(Widerspruch bei der SPD)
Wenn Sie hier dem Minister oder Abgeordneten der
Koalitionsfraktionen vorwerfen wollen - das haben
Sie mit Ihrem Wortbeitrag getan -, daß wir das Ziel
hätten, den Anteil ausländischer Studenten
zurückzufahren,
(Jörg Tauss [SPD]: Herr Kanther! - Wolf
Michael Catenhusen [SPD]: Niedrigzuhal
ten!)
weise ich das hier im Deutschen Bundestag mit a ller
Entschiedenheit zurück.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abge
ordneten der F.D.P.)
Im Gegensatz zu Ihnen, der Sie hier lautstark in
den Saal hereinbrüllen, vertreten wir diese
Interessen und führen konkrete Gespräche nicht nur im
Bundesbildungsministerium - Jürgen Rüttgers
engagiert sich bei diesem Thema sehr -, sondern auch mit
den Kollegen der Arbeitsgruppe Bildung und
Forschung sowie dem Bundesinnenministerium mit dem
klaren Ziel, Studenten nicht auszugrenzen,
jemandem, der hier studieren wi ll, auch die Chance zu
geben, seinen Ehepartner mitzubringen,
(Edelgard Bulmahn [SPD]: Das darf er aber
nicht! - Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Es
passiert nichts!)
und ihn nicht nur in einem normalen Studiengang
studieren zu lassen, sondern ihm auch anschließend
die Möglichkeit zu geben, hier zu promovieren,
wenn er es will . Freuen Sie sich doch einmal, daß wir
auf dem richtigen Weg sind und vernünftige
Maßnahmen auf den Weg bringen. Unterstützen Sie uns,
und traktieren es nicht durch parteipolitische
Gegenmaßnahmen!
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abge
-
ordneten der F.D.P.)
Meine Damen und Herren, auch ein Zwischenruf
des Abgeordneten Tauss wird die große Koalition der
Vernunft, die parteiübergreifend zwischen 16
Bundesländern unter Führung von Herrn Zehetmair und
Herrn Zöllner und dem Bundesbildungsminister
Rüttgers besteht, nicht daran hindern, eine
Hochschulreform auf den Weg zu bringen, die frischen
Wind und frische Luft in die deutsche
Hochschullandschaft bringt. Das ist es, was wir brauchen:
Leistungsorientierung und Profilierung der deutschen
Hochschulen durch Wettbewerb. Lassen Sie uns
gemeinsam diesen Weg gehen. Er wird sich für die
Studentenschaft und das wissenschaftliche Personal an
den deutschen Hochschulen positiv auswirken.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Ich rufe jetzt den
Abgeordneten Matthias Berninger auf.
Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bildung
ist das Megathema der Zukunft, hat Bundespräsident
Roman Herzog kürzlich gesagt. Er hat recht damit.
Ich glaube aber, daß die Art und Weise, wie wir die
Bildungsreform zur Zeit diskutieren, und die
Schwerpunkte, die die Politik in Bund und Ländern aktuell
setzt, dieser Äußerung nicht entsprechen. Bildung ist
nach wie vor eben nicht das Topthema, das sie
eigentlich vor dem Hintergrund der
Herausforderungen, denen wir uns alle stellen müssen, sein müßte.
Bildung hat eher eine geringe Bedeutung und spielt
sich auf einem Nebengleis der Politik ab. Vor diesem
Hintergrund ist es gut, richtig und wichtig, daß wir
hier über die Bildung und die Hochschulreform
diskutieren und daß wir dabei vielleicht Fortschritte
machen.
Wir sind auf dem Weg in die Wissensgesellschaft.
Auch das ist inzwischen eine Binsenweisheit. 1985
waren 28 Prozent aller Arbeitsplätze von
sogenannten Höherqualifizierten besetzt; im Jahre 2005
werden es weit über 40 Prozent sein. Das heißt, wir
brauchen immer mehr Qualifikationsmöglichkeiten für
junge Leute, die neu in die Berufe hineinkommen
und die ausgebildet werden wollen; wir brauchen
aber auch immer bessere Angebote für Menschen,
die bereits im Beruf sind; wir brauchen endlich
bessere Bedingungen für ein lebenslanges Lernen.
Das alles funktioniert aber nur, wenn Bildung
endlich wieder zum Bürgerrecht wird. Im Moment kann
man das für Deutschland nicht unbedingt behaupten,
weil die Bildungslandschaft in Deutschland eine sehr
große Gruppe von Menschen ausschließt. Weil wir
keine Rahmenbedingungen für die Weiterbildung
schaffen, schließt die Bildungslandschaft zum einen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus, die
eigentlich eine Qualifikation bekommen müßten, und
sie schließt zum anderen eine große Anzahl junger
Leute aus, die zwar an die Hochschulen gehen
könnten, weil sie die Fähigkeiten dazu besitzen, die aber
keinen Zugang zu den Hochschulen finden, weil ihre
Eltern schlicht und ergreifend nicht das Geld haben,
um ihnen ein Studium - und sei es noch so kurz - zu
finanzieren.
Der vorliegende Gesetzentwurf muß sich daran
messen lassen, ob er dieser Herausforderung, das
Bürgerrecht auf Bildung zu verwirklichen, tatsächlich
gerecht wird. Ich behaupte: nein. Zum einen gibt es
keine wirkliche Neuerung in diesem Entwurf; es gibt
nichts, das nicht schon in irgendeinem Bundesland -
zum Teil weit über die vom Rahmenrecht gesteckten
Grenzen hinaus und unter waghalsiger
Interpretation der gegenwärtigen Rechtssituation - eingeführt
worden wäre. Die Finanzautonomie ist schon seit
langem - beispielsweise in Niedersachsen - eingeführt
worden; das Auswahlrecht - ich sehe, daß sich Herr
von Trotha nach oben bewegt hat - ist ebenfalls
schon seit langem eingeführt worden, obwohl das im
geltenden Gesetz noch gar nicht geregelt wurde.
Ebenso sind viele weitere Punkte, die noch im
Änderungsgesetz zum Hochschulrahmengesetz stehen,
nur die Nachahmung dessen, was die Länder - und
zwar parteiübergreifend - dem
Bundesbildungsminister vorgemacht haben. Deshalb sollte er, der sich
hier als der große Bildungsreformer geriert, lieber auf
etwas leiseren Sohlen daherkommen, weil er ein
großer Bildungsreformer nicht sein kann, wenn er nur
das nachvollzieht, was in den Bundesländern schon
längst erprobt wird.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD)
Es gab eben eine Diskussion über das Thema der
Studiengebühren. Es ist schon einmal gut, wenn in
diesem Parlament gesagt wird: Das Bürgerrecht auf
Bildung paßt nicht zu Studiengebühren. Ich finde es
gut, daß alle Fraktionen sagen: Wir wollen keine
Studiengebühren. Wenn man dann aber fortfährt und
sagt, das sei Ländersache, dann irrt man sich ganz
gewaltig, und zwar aus folgendem G rund: Auch Herr
Kollege Rachel hat es gefordert; wir alle wollen eine
bundesweite Mobilität der Studierenden. Wenn wir
zulassen, daß einige Bundesländer anfangen,
Studiengebühren zu erheben, während die anderen mit
guten Argumenten, die wir alle im Hause teilen,
sagen, daß sie keine Studiengebühren wollen, werden
wir diesen Grundsatz der Mobilität nicht
verwirklichen können. Vielmehr wird es Länder geben, in
denen nur die Reichen studieren können, und es wird
andere Länder geben, die allen Menschen die
Gelegenheit geben, das Bürgerrecht auf Bildung zu
verwirklichen. Das halte ich für einen falschen Weg.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS
-
SES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Nicht umsonst steht im Grundgesetz, daß uns das
Ziel aufgegeben ist, eine Einheitlichkeit der
Lebensverhältnisse zu gewährleisten.
Minister Rüttgers hat die Länder über den Tisch
gezogen. Er hat gesagt - ganz anders als die
Konservativen in den 70er Jahren behauptet haben -, das
Hochschulrahmengesetz sei überhaupt nicht mehr
zustimmungsbedürftig. Das heißt, wir in diesem
Hause hätten, wenn wir dieser Lehre folgten, die
Möglichkeit, unserer Meinung Nachdruck zu
verleihen und Studiengebühren bundeseinheitlich
auszuschließen. Daß wir es nicht machen, wird ein Fehler
sein.
Die letzte Bildungsreform ist durch eine BAföG-
Reform angeschoben worden. Es gab ein
Bildungswerbungsgesetz. Die derzeitige Bildungsreform wird die
zaghaften Versuche in einigen Ländern
beschleunigen und in Deutschland eine Studienlandschaft
schaffen, wo manche Studiengebühren erheben
werden und andere das aus guten Gründen nicht tun
werden. Das wird zu Verzerrungen und
Ungerechtigkeiten führen, die wir von Anfang an ausschließen
könnten. Wenn wir das nicht machen, dann
verpassen wir eine große Chance.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD)
Ich sagte eingangs, daß das Thema Bildung
sonntags furchtbar wichtig genommen wird, im
politischen Alltag aber nicht. Herr Erichsen hat, als er als
Präsident der Hochschulrektorenkonferenz aus dem
Amt geschieden ist, gesagt, er habe, was die
Finanzierung der Hochschulen angeht, sieben magere
Jahre durchgemacht. Da hat er völlig recht.
Wenn ich auf der einen Seite sehe, was andere
mächtige Industrieländer, die in der Standortdebatte
als Konkurrenten auf dem globalen Markt angeführt
werden, im Bereich Bildung investieren, und auf der
anderen Seite sehe, daß Bundesbildungsminister
Rüttgers im Bildungsbereich Jahr für Jahr gespart
hat - auch dieses Jahr wieder -, daß der Bund -
Frau Bulmahn hat das angedeutet - heute nur noch
ein Drittel dessen für die Hochschulen aufbringt,
was er in diesen 70er Jahren für sie aufgewendet
hat, dann kann ich nur sagen: Diese Ausgangsthese
von Herrn Rüttgers - im letzten September
vorgetragen -, die Bildungsreform müsse zum Nulltarif
gemacht werden, ist dermaßen falsch, daß ich für den
Erfolg einer solchen Hochschulreform sehr, sehr
schwarzsehe.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD)
Wir reden immer von den Hochschulen des
21. Jahrhunderts. Wer wi ll das bestreiten? In
spätestens drei Jahren haben wir die Hochschule des
21. Jahrhunderts.
(Jörg Tauss [SPD]: So ist es!)
Das ist richtig. Das ist unbestreitbar. Das wird so sein.
Ich glaube aber, daß, wenn wir bestimmte
Strukturreformen nicht anpacken, diese Hochschule des
21. Jahrhunderts nicht das sein wird, was wir alle
wollen, nämlich eine Stätte, an der möglichst viele
Menschen die Chance bekommen, sich zu bilden,
eine Stätte, die Deutschland in die Lage versetzt, die
zukünftigen Herausforderungen auch im
wirtschaftlichen Bereich in den Griff zu bekommen, eine Stätte,
an der wieder ein Bürgerrecht verwirklicht wird, von
dem ich glaube, daß das heute nicht mehr geschieht.
In der Debatte ist ein weiterer Punkt angesprochen
worden, der für meine Begriffe eines der
Hauptversäumnisse darstellt. In den nächsten zehn Jahren
geht die Hälfte aller Professoren - man muß
Professoren sagen, weil relativ wenige Frauen darunter sind -
in Pension. Die sind nicht mehr da. Das heißt, die
Bildungslandschaft wird sich radikal verändern. Die
Personalstruktur an den Hochschulen kann in einer
solchen Situation wunderbar radikal reformiert
werden, weil die Besitzstände infolge der
Pensionierungen dahin gehen, wohin sie gehören, nämlich auf
das wohlverdiente Altenteil. Wir können eine neue
Reform starten. Wir können anfangen, im
Personalbereich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß
die Hochschulen den Anspruch, den wir an sie
haben, nämlich Bildungsreformen in Gang zu setzen,
auch erfüllen.
Dabei gibt es zwei Probleme, Das eine Problem ist
die Verbeamtung von Professoren. Hier ist Herr
Kanther davor. Da möchte er nicht heran. Das zweite
Problem ist: Das gesamte Dienstrecht Verbeamtung ist
ein alter Zopf. Auch dadurch verhindert das
Bundesinnenministerium die Bildungsreform.
(Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Richtig!)
Thomas Rachel, ich glaube, es ist richtig, zu sagen,
daß die meisten Bildungspolitiker die Bedingungen
für ausländische Studierende verbessern wollen.
Man muß aber auch sagen, daß im
Bundesinnenministerium überhaupt nicht so gedacht wird. Während
sich Herr Rüttgers und Herr Kinkel hinstellen und
uns im Rahmen auswärtiger Kulturpolitik erzählen,
wie offen die Hochschulen sein sollen, steht auf der
anderen Seite der Bundesinnenminister, der dicke
Wälzer produzieren läßt, die die Bedingungen für
ausländische Studierende effektiv verschlechtern
werden. Das ist der eigentliche Skandal.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der PDS)
Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Herr Berninger,
gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn
Laermann?
Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ja.
Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Bitte, Herr
Laermann.
Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann (F.D.P.): Herr
Berninger, Sie und andere möchte ich fragen,
(Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Sie kön
-
nen nur ihn fragen!)
ob Sie nicht zur Kenntnis genommen haben, daß es
seit eh und je möglich war, daß Hochschullehrer, daß
Professoren - auch als es noch sogenannte
ordentliche Professoren gab - als Angestellte an den
Hochschulen tätig sein konnten. Eine ganze Reihe meiner
Kollegen waren Angestellte und nicht Beamte. Diese
Möglichkeit gab es immer und gibt es nach wie vor.
Es ist auch jetzt nicht darauf abzuheben, daß der
Bundesinnenminister verhindert, daß es eine
Veränderung in den Personalstrukturen an den
Hochschulen gibt. Wollen Sie das bitte zur Kenntnis nehmen?
Mir ist sehr daran gelegen.
Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Kollege, selbstverständlich bestanden diese
Möglichkeiten. Deshalb fordere ich ja, daß es zur
Regel wird, daß Professoren nicht mehr verbeamtet
werden, daß es zur Regel wird, daß sich Professoren nicht
mehr - wie es heute oft der Fall ist - relativ
wohlbetucht um das kümmern, was sie interessie rt , und
nicht um das, was ihre Aufgabe ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist: Sie wissen selbst,
daß beim Beamtenstatus ein grober Klotz nötig ist.
Sie wissen auch, daß die Mehrzahl aller Professoren
nach wie vor verbeamtet ist. Es ist auch so, daß
diejenigen Professoren, die in den letzten Jahren an den
Hochschulen nachgekommen sind, verbeamtet
worden sind. Ich erwarte von einem solchen Gesetz, daß
es hier zu einer radikalen Trendwende führt.
Ich möchte Ihnen noch ein Beispiel nennen, von
dem ich glaube, daß es wichtig ist: die Evaluation.
Wir wollen alle Studierenden daran beteiligen, daß
sich die Universität selbst überprüft und selbst
verbessert. Das nützt aber nur dann etwas, wenn man
mit der Evaluation auch eine Handhabe hat. Warum
sollte man Professoren nicht erst einmal für vier Jahre
auf Probe benennen und dann sehen, ob sie
pädagogisch und wissenschaftlich qualifiziert sind oder sich
nicht eignen? Wir spielen heute an sehr vielen
Stellen va banque. Wir schicken die angehenden
Professoren durch bürokratische Habilitationsverfahren, an
deren Ende natürlich sehr viel Wissenschaftliches
herauskommt und bei denen sie am Ende diesen
Titel bekommen. Dies ist aber häufig viel zu spät. Sie
werden viel zu alt sein, wenn sie dann an den
Hochschulen lehren werden. Zugleich ist auch überhaupt
nicht sicher, daß sie pädagogisch geeignet sind. Aus
meiner Sicht sind die kleinen Schritte, die im Gesetz
zur Verbesserung der pädagogischen Eignung
vorgenommen werden sollen, nicht ausreichend.
Ich will noch einmal auf den zweiten Teil zurückkom
men. Warum wird die Pensionierungswelle zu einem
solchen Problem für die Hochschulreform? Ein
Beispiel dafür sitzt links neben mir. In den nächsten
Jahren sollen in Baden-Württemberg 1500 Stellen,
die frei werden, nicht wieder besetzt werden. Man
möchte die Personalstrukturreform nicht zu einer
Verjüngung des Hochschulapparates nutzen,
sondern etwas anderes machen: man möchte Geld
sparen. Das wollen fast alle Länderfinanzminister. Ich
halte es für eine ganz elementare Gefahr, wenn die
Hochschulreform nicht dazu benutzt wird, die
Personalstruktur zu verbessern. Sinnvoll könnte sein, daß
nicht mehr Herr Innenminister Kanther, sondern die
Hochschulrektorenkonferenz mit den
Gewerkschaften per Tarifautonomie ein eigenständiges
Dienstrecht aushandelt. Wenn diese Chance aber
verstreicht, weil einige Länderfinanzminister nur Geld
sparen wollen, sehe ich hier ein enormes Problem auf
uns zukommen.
Ein weiteres Problem ist klar: 880 Professoren im
schönen Land Rheinland-Pfalz sind an den
Universitäten angestellt bzw. verbeamtet. Davon sind ganze
46 Frauen. Dies ist nur ein Beispiel für den Zustand
in der gesamten Republik. Ich halte dies für einen
wirklichen Skandal. Ich denke, daß wir die Chance
der nächsten zehn Jahre nutzen müssen. Deswegen
ist es ein solches Versäumnis, daß in diesem Gesetz
nichts zum Thema Personalstruktur steht.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
PDS)
Ich glaube nicht, daß es eine große Koalition der
Vernunft war, als man sich auf diesen Kompromiß
geeinigt hat, sondern es war sehr viel Zauderei im
Spiel. Ich glaube nicht, daß dieser Kompromiß
ausreichen wird. Ich erwarte von dem Prozeß der
parlamentarischen Beratung, der jetzt in Gang gesetzt
wird, daß wir Veränderungen an diesem Gesetz
vornehmen können, zum Teil auch in Bereichen, in
denen wir uns einig sind. Ich erwarte, daß dieser Prozeß
offen gestaltet wird.
Ich kann den Ländern nicht empfehlen - nachdem
sie im Sommer Herrn Rüttgers auf den Leim
gegangen sind -, bei dieser Linie zu bleiben. Ich meine
vielmehr, daß es besser wäre, dieses Gesetz zu
stoppen. Ich halte es nach wie vor für ein
zustimmungspflichtiges Gesetz. Der Bundesrat muß hier mitreden.
Hier wird ganz klar in die Regelungskompetenz der
Länder eingegriffen. Diese taktischen Spielchen
schaden der Hochschulreform. Wir müssen allesamt
schauen, wie wir die Defizite, die heute in der
Debatte von vielen Rednern angesprochen worden sind,
in den Griff bekommen. Ich befürchte sonst, daß
eines nicht erreicht werden wird: Es wird nicht die
Hochschule für das 21. Jahrhundert geben, die den
Herausforderungen wirklich gerecht wird. Es wird
vielmehr eine Fortschreibung des Status quo geben.
Zum letzten Punkt, zur Autonomie: Ich halte den
Konsens, den wir haben, daß wir den Hochschulen
vertrauen und davon ausgehen, daß die Hochschulen
die Reform selbst am besten im Wettbewerb der
Ideen auf die Reihe kriegen, für einen guten
Konsens. Ich persönlich glaube aber, daß wir das erst
dann erreichen, wenn die Studierenden an der
Hochschule wieder als das angesehen werden, was sie
sein müssen: Sie sind der Mittelpunkt der
Hochschule. Ohne Studierende gibt es keine Hochschule.
Vor diesem Hintergrund ärgert es mich, daß
Studierende in diesem Gesetzentwurf als zu
überprüfende, auszuwählende Nutzer der Hochschule
vorkommen, daß man ihnen aber nicht das einräumt,
was sie eigentlich haben müßten, nämlich eine ganz
zentrale, elementare Stellung innerhalb der
Hochschulreform.
Ich bitte die Studierenden genauso wie die
anderen Menschen an den Hochschulen, daß sie
versuchen, was wir nur in Gang setzen können, nämlich
eine echte Hochschulreform zu verwirklichen. Wir
können die Rahmenbedingungen setzen. Die
Rahmenbedingungen, die hier gesetzt werden, reichen
mir jedoch nicht aus.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD und der
PDS)
Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Das Wort hat der
Kollege Karl-Hans Laermann.
Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann (F.D.P.): Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und
Kollegen! Ich denke, der bisherige Verlauf der Debatte hat
gezeigt, daß doch eines unstreitig ist: Eine Reform
des deutschen Hochschulsystems ist dringend
erforderlich.
(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU -
Zuruf von der SPD: Recht hat er!)
Mit dem von der Bundesregierung jetzt
vorgelegten Entwurf einer Novelle des
Hochschulrahmengesetzes sollen die Hochschulen den nötigen Freiraum
erhalten, um diese Reform nach Inhalten, Struktur
und Organisation durchzuführen. Sie sollen mehr
Autonomie erhalten. Durch Deregu lierung, durch
Leistungsorientierung und Leistungsanreize soll
Wettbewerb der Hochschulen untereinander
angeregt, sollen Kooperation und Wettbewerb auf
internationaler Ebene gestärkt werden.
Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von
Neuregelungen vor, denen die F.D.P. grundsätzlich zustimmt,
entsprechen sie doch den Prinzipien der von ihrem
Vorsitzenden Gerhardt initiierten Bildungsoffensive.
(Beifall bei der F.D.P. - Lachen bei Abgeord
-
neten der SPD)
Natürlich werden wir uns im Laufe der
parlamentarischen Beratungen - selbstverständlich unter
Einbeziehung der Vorschläge, die wir im Ausschuß und
auch auf anderer Ebene zu diskutieren haben -
ausführlich mit den Detailfragen zu befassen haben. Wir
werden auch die Praktikabilität der einen oder
anderen Regelung erörtern müssen, und ich kann auch
Ergänzungen bzw. Konkretisierungen nicht
ausschließen.. Dabei denke ich, Frau Bulmahn, zum Beispiel
an die Frage der Frauenförderung und an
Verbesserungen auf diesem Gebiet.
Ich versage mir aus Zeitgründen, hier und heute
auf einzelne Punkte einzugehen. Dazu sollten wir
uns in den anstehenden Beratungen ausreichend
Zeit nehmen.
Unsere Grundforderung aber heißt: Überwindung
der zentralistischen und bürokratischen Strukturen
des Hochschulwesens. Wir begrüßen deshalb den
weitgehenden Verzicht auf Regelungen zur inneren
und äußeren Organisation und Verwaltung der
Hochschulen.
Wir müssen aber, verehrte Kolleginnen und
Kollegen, sicherstellen, daß die so geschaffenen
Freiräume für die Hochschulen nicht anschließend über
die Landeshochschulgesetze wieder aufgefüllt
werden. Außerdem bin ich nicht der Meinung, daß mit
einer Novellierung des Hochschulrahmengesetzes
allein schon die Reform des deutschen
Hochschulwesens bewältigt wäre. Damit werden zunächst nur
Grundvoraussetzungen - gewiß wichtige
Voraussetzungen - geschaffen, aber ich denke, danach muß
mehr kommen; denn eine bloße Reorganisation der
Hochschulen ohne neue Paradigmen, ohne aus den
tradierten Denkschemata herauszutreten, ist - wenn
überhaupt - nur wenig hilfreich bei einer zweifelsfrei
notwendigen dynamischen Fortentwicklung der
Bildungssysteme und insbesondere unseres tertiären
Bildungssystems.
Das ist im übrigen keine neue Erkenntnis, wie ich
durch einen Ausspruch von Petronius Arbiter vor
etwa 1800 Jahren belegen möchte.
(Heiterkeit)
Ich zitiere:
Wir betreiben harte Ausbildung, aber jedesmal,
wenn wir dabei waren, Gemeinschaften zu
bilden, wurden wir umorganisiert. Später im Leben
habe ich gelernt, daß wir dazu neigen, neuen
Situationen mit Reorganisation zu begegnen, und
dies kann eine glänzende Methode sein, die
Illusion von Fortschritt zu schaffen, während
Verwirrung, Wirkungslosigkeit und Demoralisierung
produziert werden.
(Horst Kubatschka [SPD]: Ist das jetzt aus
Ihrem Parteiprogramm? - Günter R ixe
[SPD]: Die haben doch gar keines!)
- Herr Kollege Kubatschka, gehen Sie etwas weiter
zurück in die Geschichte, denn vor 1800 Jahren - so
bekenne ich - gab es leider die F.D.P. noch nicht.
(Heiterkeit bei der F.D.P. und der CDU/CSU
- Zuruf von der SPD: Da haben die damals
aber Gück gehabt!)
Diese Feststellung von Petronius Arbiter trifft
meiner Meinung nach höchst aktuell auch auf unsere
heutige Situation im Bildungssystem zu. Haben die
Reorganisationsbemühungen der zurückliegenden
zwei oder zweieinhalb Jahrzehnte nicht eher
Verwirrung, Verunsicherung und Demotivierung ausgelöst
denn effektive Fortentwicklung unseres Bildung
systems bewirkt?
Obwohl generell die Reformbedürftigkeit
unbestritten war und ist, kam das Hochschulsystem aus
den eingefahrenen Gleisen, ausgefahrenen
Wagenspuren vergleichbar, nicht heraus, im Gegenteil, es
geriet in immer tiefere Spuren. Es gab zwar
gelegentlich Versuche einer Erneuerung, oft zu sehr
ideologisch begründet, aber ohne im Ke rn die alten
Denkschemata zu überwinden.
Meine Damen und Herren, es kommt nach meiner
Meinung bei der Verwirklichung grundlegender
Reformen ganz entscheidend darauf an, daß diese von
innen heraus ansetzen, damit die am Prozeß
Hochschule Beteiligten - ich folge insoweit den
Ausführungen von Frau Bulmahn und auch von Herrn
Berninger und meine damit alle Beteiligten, wozu
auch die Studierenden gehören - überzeugt und
motiviert werden, den längst überfälligen Wandel zu
vollziehen. Das gilt vor allem für eine durchgreifende
Studienreform nach Struktur und Inhalten. Natürlich
schließt das unter anderem auch Änderungen in den
Personalstrukturen ein. Schon die bisher im
Gesetzentwurf vorgesehenen neuen Regelungen werden
nämlich erheblich weitergehende Auswirkungen
haben müssen; anderenfalls wird das Unternehmen
nicht die Bezeichnung „Reform" verdienen.
Die Situation an den Hochschulen hinsichtlich
ihrer personellen und sachlichen Ausstattung sowie
ihrer Infrastruktur ist hinlänglich bekannt. Sie bietet
weder an Fachhochschulen noch an Universitäten
die Voraussetzungen dafür, die große Zahl der
Studierenden in dem gebotenen Maße zu betreuen,
ihnen die nach individueller Fähigkeit gebotene
Zuwendung und die notwendigen Bedingungen für ein
zügiges Studium zu gewähren, und zwar auf
international vergleichbarem Niveau, auch hinsichtlich der
technischen Einrichtungen.
Wenn im Vorblatt zum Entwurf der Novelle unter
„Kosten der öffentlichen Haushalte" steht, „Bei einer
Abwägung der kostensteigernden und
kostenmindernden Faktoren wird erwartet, daß das Gesetz
insgesamt nicht zu Kostenerhöhungen führt", so halte
ich dies, mit Verlaub, für eine Illusion. Ich hoffe sehr,
daß die vorliegenden Reformansätze nicht,
zumindest nicht wesentlich von der Überlegung ausgehen,
daß das derzeitige Finanzierungsniveau
auskömmlich sei bzw. sein solle. Ich wiederhole: Die Reform
des Hochschulwesens kann und darf sich, wenn sie
den allseits erkannten Notwendigkeiten entsprechen
soll, nicht auf die bloße Novellierung des
Hochschulrahmengesetzes beschränken; denn dann würden
wir die gewünschten, unverzichtbaren Ziele nicht
erreichen. Dazu gehört aber nicht nur eine
angemessene Finanzierung auf höherem Niveau als bisher,
sondern auch, wie es F.D.P.-Forderung ist, eine
Neuregelung der Hochschulfinanzierung insgesamt.
(Beifall bei der F.D.P. - Zuruf von der SPD:
Nicht nur F.D.P.-Forderung!)
Die an die Hochschulen gerichteten
Anforderungen lassen sich nach meiner festen Überzeugung auf
Dauer nicht mehr mit kameralistischen Konzepten
und Instrumenten bewältigen.
(Zuruf von der SPD: Da hat er recht!)
Die nachhaltige Förderung eines kreativen Wettbe
-
werbs unter den Bildungseinrichtungen erfordert vor
allem den Übergang von der bisherigen Praxis der
staatlichen Bildungsfinanzierung über starre
Finanzpläne zu einer nachfrageorientierten
Bildungsfinanzierung über die Bildungsteilnehmer. Dies läßt sich
über das liberale Konzept der Bildungsgutscheine
bewerkstelligen.
Schließlich gehört meines Erachtens in ein
umfassendes Reformkonzept für das tertiäre
Bildungswesen auch die Neuorientierung der
Ausbildungsförderung, des BAföG. Dies sei hier erneut angemahnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen
Sie mich eine letzte, ganz grundsätzliche
Anmerkung machen; ich folge damit vielleicht den
philosophischen Ansätzen des Ministers. Es ist mir wirklich
ein Bedürfnis, einen Gedanken auszusprechen, der
sich auf eine Bestätigung der grundlegenden
Bedeutung der Hochschulen und des Ausbildungssystems
bezieht: Bildung und Ausbildung dürfen nach meiner
Ansicht für ein Kulturvolk nicht nur unter den
wirtschaftlichen Gesichtspunkten der
Wettbewerbsfähigkeit und des Strukturwandels gesehen werden.
Vielmehr haben Bildung und Ausbildung neben dem
wirtschaftlich-nützlichen einen sehr hohen ideellen
Wert . Sie sind Voraussetzung für die freie Entfaltung
des einzelnen Menschen, sind für seine
Selbstverwirklichung von herausgehobener Bedeutung, sind
Grundlage für die Herausbildung seiner
Persönlichkeit, für die Erfüllung seiner Lebensvorstellungen
und seiner Pflichten gegenüber der Gesellschaft. Das
sollten wir bei der Diskussion und Beratung über das
Hochschulrahmengesetz doch mit bedenken und
beherzigen.
(Zuruf von der SPD: Da klatscht keiner von
Ihrer Fraktion!)
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)
Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Nächster Redner
ist der Abgeordnete Dr. Ludwig Elm.
Dr. Ludwig Elm (PDS): Frau Präsidentin! Meine
Damen und Herren! Ich stimme dem Kollegen
Laermann zu, daß es in unserem Kreis unbestritten ist,
daß die Universitäten und Hochschulen zu
reformieren sind und dazu die Gesetzgebung auf Bundes-
und Landesebene zu novellieren ist. Ich schließe
mich auch dem bisher Gesagten insofern an, als im
Mittelpunkt der heutigen Beratung der Entwurf der
Bundesregierung für ein Viertes Gesetz zur
Änderung des Hochschulrahmengesetzes steht.
In diesem Entwurf finden auch wir einzelne
Elemente und Ansätze, die zeitgemäß sind und die, für
sich genommen, konsensfähig wären, beispielsweise
die Öffnung des Hochschulzugangs neben dem
Abitur, die höhere Bewe rtung der Lehre auch bei
Berufungen, die regelmäßige Evaluierung von Lehre und
Forschung, die Verbesserung der Studienberatung,
Module zur flexiblen Gestaltung oder Kombination
von Studiengängen, die Aufnahme von international
verbreiteten Abschlüssen, aber auch der Verzicht auf
die Habilitation als Regelvoraussetzung für die
Berufung als Hochschullehrer.
Zugleich und vor allem sind jedoch grundsätzliche
Einwände unumgänglich, mit denen wir unsere
Ablehnung des Gesetzentwurfes und die Vorschläge
und Ziele in unserem Antrag „Für offene,
demokratische Hochschulen" begründen. Einige der
wichtigsten Kritikpunkte für uns sind:
Erstens. Die Zielstellung, durch Deregulierung und
Leistungsorientierung Wettbewerb und
Differenzierung sowie internationale Wettbewerbsfähigkeit für
das 21. Jahrhundert - das kommende
Dienstleistungsjahrhundert, wie es der Kanzler nannte - zu
sichern, ist von bornierter Enge. Sie verrät das Fehlen
eines gesamtgesellschaftlichen Zukunftskonzepts, in
das die Fragen nach Verantwortung und Aufgaben
der Hochschulen einzuordnen wären. Dieses Defizit
wird nicht genannt, geschweige denn
problematisiert. Aber wo soll die Hochschule in einer
Gesellschaft fortschreitender Desintegration und sozialer
Spannungen ihren Platz finden, und welches sind die
Aufgaben, denen dabei Priorität zukäme?
Zweitens. Den realen Erfordernissen
entgegengesetzt ist das Grundkonzept, daß sich Staat und
Gesellschaft aus ihrer Verantwortung für die
Hochschulen schrittweise zurückziehen. Deregulierung,
Privatisierung und Kommerzialisierung - kurzum: die
Hochschule als rentables
Dienstleistungsunternehmen - sollen soziale, ökologische sowie bildungs-
und wissensschaftsimmanente Triebkräfte und
Orientierung am Gemeinwohl weitgehend ersetzen.
Die beabsichtigte Finanzzuweisung nach völlig
unklaren und in ihren Wirkungen unüberschaubaren
Leistungskriterien erweist sich als Flucht vor der
Forderung, die chronische Unterfinanzierung zu
beenden und die Grundfinanzierung der Hochschulen
durch Bund und Länder entsprechend dem Bedarf an
Studienplätzen, Forschung, Infrastruktur usw.
perspektivisch als herausragende Zukunftsinvestition zu
gewährleisten. Ohne diese Grundvoraussetzung
besteht die Gefahr, daß Autonomie, Lehr- und
Forschungsfreiheit sowie neue Schritte mit
Globalhaushalten der Hochschulen zu Phrasen und kaum
lebensfähigen Gebilden verkommen.
Die rasch voranschreitende Auslieferung der
Hochschulen an wirtschaftliche Interessengruppen
oder an die Gesetze der Kapitalverwertung, der
Konkurrenz und des Marktes wäre die unvermeidliche
Folge. Das ginge zu Lasten der Lösung
gesellschaftlicher Probleme, der Offenheit und Chancengleichheit
in Bildung und Wissenschaft, der Vielgestaltigkeit
der Disziplinen, Studiengänge und kulturellen
Impulse und nicht zuletzt der Unabhängigkeit und der
kritischen Funktion der Wissenschaft.
Es gibt beispielsweise Aussagen wie auf dem
Romanistenkongreß vor einem Monat in Jena, wo
festgestellt wurde, der Rückzug der öffentlichen Hand
aus der Universitätsfinanzierung sei ein Trend, der
die Romanistik als Teil der
Fremdsprachenphilologien gravierend betrifft und in ihrer künftigen
Entwicklung verändern wird. Professor Wein rich aus
Paris erklärte auf dem Kongreß: „Zur Zeit ist das Geld
das Maß aller Dinge."
Entscheidungsprozesse an der Hochschule sollen
vom Politischen und Wissenschaftlichen ins
Betriebswirtschaftliche verlagert werden. Je mehr das mit der
Novellierung beabsichtigte betriebswirtschaftliche
Konzept mit Auswahlrecht, mit fest
vorgeschriebenen Regelstudienzeiten, zusätzlichen Prüfungen,
Finanzierungskriterien, starken Leitern und von da aus
entwickelten Managementstrukturen funktioniert,
desto entbehrlicher werden offenbar auch nach den
Überlegungen, die uns unterbreitet werden,
demokratische Strukturen, Mitwirkungsmöglichkeiten
und entsprechende Entscheidungsprozesse.
Ein Gespräch in der Leitung der Universität
Frankfurt/Oder, in der Viadrina, vor wenigen Tagen hat
mich darin bestärkt, daß auch unter
hochschulpolitisch aktiven Professoren und weiteren
Hochschullehrern ernstes Unbehagen über die Tendenzen zu
autoritären Strukturen der Führung an den
Hochschulen, über die Verschlechterung der Betreuung
der Studenten durch Sparmaßnahmen, über die
Verknüpfung dieser Novellierung mit Sparpolitik und
überhaupt über die völlig offenen Fragen der
Auswirkungen der Finanzzuweisungen nach
Leistungskriterien, wie sie jetzt als Vorschläge unterbreitet
werden, vorhanden ist.
In den Entscheidungsgremien der Hochschulen -
so wird uns das unterbreitet - sollen Hochschullehrer
und die in viel geringerer Zahl vertretenen
Hochschullehrerinnen mindestens über die Hälfte der
Stimmen oder über die Mehrheit der Stimmen
verfügen. Vor allem die Studierenden, aber auch die
wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter werden als für die akademische
Selbstverwaltung nicht hinreichend kompetent und
urteilsfähig eingestuft. Ihrem kritischen und kreativen
Vermögen wird offenbar mißtrauisch und ignorant
begegnet.
Der Satz „Eine angemessene Vertretung von
Frauen und Männern ist anzustreben" verrät in
seiner Unverbindlichkeit, daß der Gesetzentwurf mehr
gegenwärtige Mißverhältnisse und deren Fortdauer
als notwendige radikale Veränderungen zu
legitimieren hat.
(Beifall bei der PDS)
Die Hochschulen würden danach - wie es kürzlich in
einer Debatte der Enquete-Kommission „Deutsche
Einheit" von einer Teilnehmerin formuliert wurde -
Bastionen partriarchaler Strukturen und
Machtverhältnisse bleiben.
Unser Verständnis von Hochschulreform kommt
dem sehr nahe, was Professor Laermann eben in
bezug auf den unumgänglichen, man kann sagen,
entscheidenden Anteil der unmittelbar davon
Betroffenen, der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
und der Studierenden, gesagt hat. Hochschulreform
ist vor allem eine Aufgabe der Einrichtungen. Sie ist
periodisch - wie in der gegenwärtigen Phase, also bis
zur Neugestaltung der rechtlichen
Rahmenbedingungen, die mit der Novellierung des
Hochschulrahmengesetzes erfolgen soll - eine neue Zäsur und eine
Herausforderung für die gesamte Gesellschaft.
Wir stehen in der Verantwortung für die Vorgaben,
die im Ergebnis unserer Meinungsbildung und
Entscheidungen an die Länder zur Fortentwicklung ihrer
Hochschulgesetzgebung ergehen.
Wir haben in unseren Antrag auch Anregungen
und Vorstellungen aus gewerkschaftlichen,
studentischen, gleichstellungspolitischen und anderen
Gruppierungen, Verbänden und Initiativen zur
Hochschul- und Studienfinanzierung, zum Verbot von
Studiengebühren, zu Chancengleichheit und
Frauenförderung, zu Demokratisierung, zu Studienreform und
Reform der Personalstruktur und zum politischen
Mandat der verfaßten Studentenschaft
aufgenommen.
Wir unterstützen nachdrücklich die Vorbereitung
einer ganztägigen Anhörung zum künftigen
Hochschulrahmengesetz, die zwar nicht alle bisherigen
Versäumnisse in der breiten öffentlichen Diskussion
wettmachen kann, aber doch noch eine wichtige
Phase der weiteren und abschließenden
Meinungsbildung darstellt, in die man beispielsweise - da gibt
es inzwischen differenzie rte Urteile - die
Erfahrungen des Hochschulwesens der DDR in neuer und
differenzierter Weise mit einbeziehen könnte.
Die Verabschiedung dieses Gesetzes könnte nur
der Auftakt zur Fortsetzung der Kontroversen um
zukünftige Entwürfe sein. Allerdings würde sich, wenn
es gegenüber dem jetzt vorliegenden Entwurf keine
wesentlichen Änderungen gibt, die künftige Debatte
langwieriger und schwieriger gestalten, nachdem
sich viele weitreichende Erwartungen auf die jetzige
Phase und die nun zu treffenden gesetzgeberischen
Entscheidungen richteten. Die Forderungen nach
einer offenen und demokratischen Hochschule
werden in dieser oder jener Weise auch über
parlamentarische Entscheidungen hinaus aktuell bleiben. Sie
werden vor allem von den Betroffenen in einem
langwierigen Prozeß selbst zu gestalten sein.
Danke schön.
(Beifall bei der PDS)
Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Das Wort hat jetzt
der baden-württembergische Minister für
Wissenschaft, Forschung und Kunst, Klaus von Trotha.
Minister Klaus von Trotha (Baden-Württemberg):
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und
Herren! Der von der Bundesregierung vorgelegte
Entwurf zur Novellierung des
Hochschulrahmengesetzes ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines
modernen, inte rnational attraktiven und
konkurrenzfähigen Hochschulsystems in Deutschland. Für das
Land Baden-Württemberg begrüße ich diesen Schritt
sehr. Er weist den Weg in Richtung
Leistungsorientierung, Internationalisierung und Stärkung der
Kulturhoheit der Länder im Kernbereich ihrer
Zuständigkeiten.
Die Länder haben in der vorbereitenden Bund-
Länder-Arbeitsgruppe untereinander und mit dem
Bund um gute Lösungen gerungen. Sie haben den
Gesetzentwurf des Bundes nicht widerspruchslos -
wie einst Moses die Gesetzestafel vom Herrn -
entgegengenommen. Dies war auch nicht zu erwarten. Der
jetzt vorgelegte Regierungsentwurf ist ein
Gemeinschaftswerk von Bund und Ländern. Ich gratuliere
Herrn Bundesminister Dr. Rüttgers dazu, diesen
Konsens ermöglicht zu haben.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Gemeinschaftswerke enthalten freilich keine reine
Lehre. In wesentlichen Bereichen kann der
Regierungsentwurf deshalb seinen Kompromißcharakter
nicht verleugnen. Ich will aber überhaupt nicht
klagen. Im Gegenteil, in wesentlichen Bereichen
wurden begrüßenswerte Ansätze gefunden,
insbesondere bei der staatlichen Finanzierung der
Hochschulen nach Leistung, bei der Einführung der
internationalen Abschlußgrade Bachelor und Master - die
übrigens auch für die Fachhochschulen möglich sein
müssen -, bei der Aufnahme eines Auswahlrechts
der Hochschulen im Rahmen der Zulassung zum
Studium, bei der Ausdünnung zahlreicher Vorgaben
über die Hochschulorganisation und bei der
Einführung einer obligatorischen Zwischenprüfung.
Baden-Württemberg hat hier einige
Schrittmacherdienste leisten können. Dies hat sich im HRG-
Entwurf niedergeschlagen, etwa beim Auswahlrecht für
die Hochschulen, das für die in der
Regelungskompetenz des Landes liegenden Studiengänge mit
örtlicher Zulassungsbeschränkung in Baden-
Württemberg bereits seit diesem Wintersemester Wirklichkeit
ist, ferner bei der Neuordnung der
Leitungsstrukturen, für die in den Hochschulen in Baden-
Württemberg mit der Einführung einer
organisationsrechtlichen Experimentierklausel kreative Freiräume
eröffnet wurden, und schließlich bei der Strukturierung
des Studiums, für das eine obligatorische
Zwischenprüfung mit Sanktionsfolgen in Baden-Württemberg
längst selbstverständlich ist.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU
und der F.D.P.)
Leistung, Qualitätssicherung, Differenzierung und
Wettbewerb sind für mich die leitenden Grundsätze
jeder zukünftigen Hochschulreform. Insofern
bedauere ich, daß zwei baden-württembergische
Anliegen in den Verhandlungen nicht berücksichtigt
werden konnten, die in Hochschulausbildung und
Hochschulorganisation zu mehr Leistungsorientierung
hätten beitragen können. Zum einen: Ich hätte es im
Hinblick auf ein zielorientiertes und rasches Studium
für sinnvoll gehalten, die Zwischenprüfung mit einer
obligatorischen Sanktionsregelung zu verknüpfen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU
und der F.D.P.)
Denn bei den hohen Studienabbrecherquoten, etwa
bei den Geisteswissenschaften, ist das Problem nicht
nur der Studienabbruch als solcher, sondern auch
der Zeitpunkt des Studienabbruchs. Je früher wir
den Studierenden Orientierung über den
Studienverlauf geben können, um so besser.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU
und der F.D.P.)
Zum anderen: Ich hätte es im Hinblick auf eine
effektive Erprobung von Professorinnen und
Professoren in den Anfangsjahren nach ihrer Erstberufung
für sinnvoll gehalten, diese Erstberufung auf
Professuren grundsätzlich zu befristen. Denn die ganz
große Mehrheit unserer Professorinnen und
Professoren leistet vorzügliche Arbeit. Es gibt aber einige
wenige Versager, die den ganzen Stand desavouieren.
Eine generelle Erstberufung auf Zeit - die wir in
Baden-Württemberg im Fachhochschulbereich
übrigens längst erfolgreich praktizieren - hätte uns hier
ein geeignetes Instrument in die Hand gegeben.
Zusammengefaßt heißt dies: Auch wenn nicht alle
unsere Vorstellungen realisiert werden konnten,
begrüße ich die HRG-Novellierung sehr. Mit Sorge
beobachte ich dagegen die im Zusammenhang mit der
HRG-Novellierung geführte Debatte über ein Verbot
von Studiengebühren. Mein rheinland-pfälzischer
Kollege, Herr Professor Zöllner, hat die
Studiengebührenfrage noch im Nachklapp zu dem von ihm
mitgetragenen Beratungsergebnis der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe als strittig bezeichnet und damit die
mühsam erreichte Einigung im Ergebnis wieder in
Frage gestellt.
Wer gegen die Aufnahme eines Verbots von
Studiengebühren ist, muß damit noch nicht für die
Einführung von Studiengebühren sein.
(Zuruf von der SPD: Wofür denn sonst?)
- Das erläutere ich gern. - Ich sage es Ihnen vor
diesem Haus mit a ller Deutlichkeit: Auch Baden-
Württemberg will zumindest für die laufende
Legislaturperiode bis zum Jahr 2000 keine Einführung
allgemeiner Studiengebühren.
(Doris Odendahl [SPD]: Das ist nicht mehr
sehr lange, Herr von Trotha!)
Mit dem Abschluß eines sogenannten Solidarpakts,
Frau Odendahl, haben wir den Universitäten
Planungssicherheit und finanzielle Absicherung bis in
das nächste Jahrtausend garantiert. Herr Kollege
Berninger hat vor wenigen Minuten hier behauptet,
dieser Solidarpakt solle nicht zu Strukturänderungen
genutzt werden. Dies ist falsch. 500 der 1500 Stellen
stehen für neue Strukturen und neue Aufgaben zur
Verfügung. Der Solidarpakt erlaubt es uns,
Studiengebühren für diese Zeit definitiv auszuschließen.
(Zuruf des Abg. Matthias Berninger
[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Ungeachtet dessen - jetzt antworte ich auf Ihren
Zwischenruf - bin ich generell der Meinung, daß
man spätestens seit dem Fa ll Galileo Galilei das
Nachdenken über Ideen nicht ex cathedra verbieten
sollte.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.
sowie bei Abgeordneten der PDS)
Zum anderen - das mag vielleicht nicht allen
bewußt sein - stünde ein bundesrechtlich geregeltes
Verbot von Studiengebühren einer schon im baden
-
württembergischen
Landeshochschulgebührengesetz verankerten Regelung entgegen, mit der das
Land Baden-Württemberg zum laufenden
Wintersemester Studiengebühren für Langzeitstudierende ab
dem 13. bzw. im 14. Semester eingeführt hat.
(Tilo Braune [SPD]: Bundesrecht!)
- Da liegt das Problem, Herr Kollege. - Mit der
Aufnahme eines generellen Verbots von
Studiengebühren in das HRG wäre die baden-württembergische
Regelung zumindest gefährdet, eine Regelung, die in
der Lage ist, dieses spezifisch deutsche Problem der
Langzeitstudierenden in den Griff zu bekommen.
(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!)
Mit dem Bildungsguthabenmodell hat Baden-
Württemberg das Studium nach einem bundesweit
völlig neuen Konzept geordnet. Das Land übernimmt
die von den Studierenden grundsätzlich vom 1.
Semester an aufzubringenden Gebühren für eine
begrenzte Zeit, indem es jedem Studierenden ein
sogenanntes Bildungsguthaben gewährt. Dieses umfaßt
die Regelstudienzeit des jewei ligen Studiengangs
und vier weitere Toleranzsemester, weil die
Verhältnisse trotz der inneren Studienreform noch nicht
überall so sind, wie wir es gern hätten. Erst nachdem
das Guthaben aufgezehrt ist, tritt die Zahlungspflicht
ein. Sozialen Härten und besonderen Lasten trägt
das Gesetz überdies durch eine Reihe von
Ausnahmebestimmungen Rechnung.
Das baden-württembergische Modell des
Bildungsguthabens verfolgt den Zweck, Studierende zu
einem zügigen Abschluß des Studiums zu bewegen,
indem es ihnen bewußt macht, daß sie eine teure
staatliche Leistung in Anspruch nehmen, die nicht
beliebig lange kostenlos zur Verfügung gestellt
werden kann,
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abge
ordneten der F.D.P.)
etwa nach dem Motto - wenn dies auch nur für eine
Minderheit der Studierenden gilt -: Mir ist kein
Opfer zu groß, das der Steuerzahler für mich erbringt.
Bei den Studierenden wächst damit bereits mit
dem Beginn des Studiums das Bewußtsein dafür, daß
das Studium zügig und effektiv anzulegen ist. Die
Hochschulen würden umgekehrt in die Pflicht
genommen, ihrerseits alles zu tun, um einen zügigen
und strukturierten Studienverlauf zu gewährleisten.
Indem also das Bildungsguthabenmodell letztlich
nur überlange Studienzeiten mit finanziellen Lasten
belegt, hält es das Studium bis zu einem ersten
berufsqualifizierenden Abschluß grundsätzlich
kostenfrei und bewirkt damit keinerlei sozialen Numerus
clausus. Eine Aufnahme des Verbots von
Studiengebühren in das HRG würde dieses zukunftsweisende
Modell gezielt außer Kraft setzen.
Meine Damen und Herren, die HRG-Macher sind
angetreten, das Hochschulrecht zu deregulieren, um
den Wettbewerb kreativer und zukunftsweisender
Ideen zwischen den einzelnen Ländern anzustoßen.
Dies ist gut so.
(Beifall der Abg. Dr. Renate Hellwig [CDU/
CSU])
Mit der Aufnahme eines Gebührenverbots würde
dieses Ziel verfehlt.
Die HRG-Macher sind angetreten, das Hochschul
-
rahmenrecht für Leistungsorientierung zu öffnen.
Dies ist gut so. Mit der Aufnahme eines
Gebührenverbots würde dieses Ziel verfehlt.
Schließlich: Die HRG-Macher sind angetreten, im
Hochschulrahmenrecht durch Reduktion materieller
Vorgaben die in der Kulturhoheit der Länder
angelegte Regelungskompetenz für den
Hochschulbereich zu stärken. Dies ist gut so. Mit der Aufnahme
eines Gebührenverbots würde dieses Ziel verfehlt -
ganz abgesehen von der Frage, ob der Bund für eine
Gebührenregelung überhaupt die
Gesetzgebungskompetenz hat.
Deshalb möchte ich abschließend dieses Hohe
Haus eindringlich bitten: Gefährden Sie nicht die
mühsam erreichte Einigung durch nachgeschobenen
Sprengstoff, Sprengstoff, für den es keine sinnvolle
Notwendigkeit gibt, dessen Aufnahme aber die
gesamte Einigung in Frage stellen könnte! Dies hätte
fatale Folgen für die deutsche
Hochschulentwicklung, Folgen, die niemand ernstlich verantworten
kann, dem daran liegt, unsere Hochschulen auf das
21. Jahrhundert verantwortlich vorzubereiten.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abge
ordneten der F.D.P.)
Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Es folgt jetzt der
rheinland-pfälzische Minister für Bildung,
Wissenschaft und Weiterbildung, Professor Dr. Jürgen
Zöllner.
Minister Dr. Jürgen Zöllner (Rheinland-Pfalz): Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hochschulen
sind für diese Gesellschaft von zentraler Bedeutung.
Sie müssen es in einer sich stetig wandelnden
Gesellschaft auch bleiben.
Vorab - dies ist mir wichtig, damit der
Ausgangspunkt klar ist und damit letzten Endes diejenigen,
die nachher den Hauptteil der Verantwortung bei der
Umsetzung zu tragen haben und die das nötige
Selbstvertrauen besitzen, um die Probleme
bewältigen zu können, wissen, woran sie sind - wi ll ich
klarstellen, daß die deutschen Hochschulen eindeutig
besser sind als ihr Ruf.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der
F.D.P. sowie bei Abgeordneten des BÜND
NISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)
Ich gehe sogar noch weiter: Ich persönlich
zumindest kenne keine relevante Institution in dieser
unserer Gesellschaft, die mit den Herausforderungen
sowohl qualitativer als auch quantitativer Natur in den
letzten zehn oder zwanzig Jahren so gut
fertiggeworden ist wie die deutschen Hochschulen. Das gilt für
die Wirtschaft und für öffentlich verantwortete
Institutionen.
Trotzdem muß ohne Zweifel etwas passieren. Das
vorhandene Wissen wird heute schon nicht optimal
genutzt. Ich meine damit nicht nur, aber auch die
Wirtschaft. Nicht Technologietransfer alleine,
sondern ein umfassender Wissenstransfer - übrigens in
beide Richtungen, zu den Hochschulen und aus den
Hochschulen heraus - ist die Entwicklung, die wir
nehmen müssen. Eine Fortentwicklung der
Hochschulen im Sinne einer Weiterentwicklung zu
offenen Hochschulen - dies ist die Forderung.
Ich will es vereinfacht und möglicherweise auch
etwas provokant so formulieren, daß wir Hochschulen
brauchen, die sich neben einer primären
Angebotsorientierung ein gleich starkes Bein durch
nachfrageorientierte Lehre und Forschung zulegen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Auf diesem Weg in offene Hochschulen der
Zukunft, meine Damen und Herren, gibt es Probleme,
die die Hochschulen alleine und deren engagierte
Mitglieder nicht lösen können. Nur Organisations-
und Leitungsstrukturen, die es ermöglichen, daß
Hochschulen lernfähige Organisationseinheiten
werden, das heißt solche Organisationseinheiten, bei
denen Sachkompetenz, Entscheidungskompetenz, aber
auch das Tragen von Verantwortung für die Folgen
von Entscheidungen zusammenkommen, werden in
der Lage sein, die schwierigen Probleme der Zukunft
zu lösen und die nicht optimale Partizipation aller
Beteiligten, die geringe inte rnationale Attraktivität des
Studiums und inflexible Personalstrukturen zu
überwinden.
Der vorliegende Entwurf einer HRG-Novelle bringt
uns eindeutig einen Schritt weiter, ohne alle
Probleme zu lösen. Aber, meine sehr verehrten Damen
und Herren, es ist besser, heute 60 Prozent eines
Weges zu gehen, als wertvolle Zeit verstreichen zu
lassen, weil möglicherweise nicht alles möglich ist.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
CDU/CSU)
Herr Berninger, ein Megathema insgesamt zu
schultern birgt die Gefahr, daß man sich verhebt, und
das ist in wichtigen Feldern ein falscher Weg. Der
Weg, den wir dann zurückzulegen haben, ist nämlich
noch länger.
Es gab im Vorfeld einen Dialog zwischen
Bundesministerium und Ländervertretern. Der vorliegende
Entwurf zeigt einen Kompromiß zwischen Bund und
Ländern, aber auch zwischen den Ländern und
zwischen unterschiedlichen politischen
Ausgangspositionen auf.
Dies ist gut so, meine Damen und Herren, weil in
einem zentralen Bereich für die Zukunftsfähigkeit
unserer Gesellschaft, über die wir zumindest immer
reden - ich sage aus meiner Sicht sogar: im
wichtigsten Bereich -, eine Weiterentwicklung nur auf
Bewährtem aufbauen kann. Sonst bestünde die Gefahr,
durch radikale Brüche das gesamte System zu
gefährden. Evolutionäre Weiterentwicklung und
Lernfähigkeit heißt es auch hier, das heißt Einzelschritte
mit der Fähigkeit zur Fehlerkorrektur.
Der Wegfall fast a ller Vorschriften zur Organisation
im HRG-Entwurf ist ein wesentlicher Schritt dabei.
Deregulierung und daraus erwachsende
Möglichkeiten des Wettbewerbs aber sind kein Selbstzweck,
sondern sie sind nur ein Weg zum Erreichen eines
vorgenannten Ziels, das immer die entscheidende
Meßlatte bleiben muß. Deshalb ist es auch gut, daß
wir den Wissenstransfer und die Weiterbildung als
Aufgaben der Hochschulen gestärkt haben.
Der Ansatz verstärkter Handlungsmöglichkeiten
für die Hochschulen entspricht einer seit langem
vorgetragenen Forderung der Länder, angestoßen durch
eine von Nordrhein-Westfalen initiierte
Bundesratsinitiative mit dem Ziel, eine entsprechende
Experimentierklausel im HRG zu verankern. Ihr würde bei
der Verabschiedung dieser HRG-Novelle Rechnung
getragen werden.
Kein Zweifel allerdings darf aus meiner Sicht
aufkommen, daß es auch zukünftig eine zentrale
staatliche Verantwortung für die Hochschulen gibt. Ich bin
froh, daß es gelungen ist, dieses weiterhin im
Entwurf zu verankern.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Maritta
Böttcher [PDS])
Meine Damen und Herren von der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, Sie nehmen sich und Ihren
Kolleginnen und Kollegen aus den
Länderparlamenten mit Ihrem Entwurf durch Ihre Konstruktion von
Akkreditierungsinstanzen und Kuratorien praktisch
voll aus dieser Verantwortung. Man könnte es unter
dem Motto zusammenfassen: Interessenve rtreter und
Betroffene mit ihrer natürlicherweise und legitimen
egoistischen Sichtweise der Dinge werden es schon
regeln. Für was, frage ich Sie, als für diese zentrale
gesamtstaatliche Verantwortung sollen
Parlamentarier denn noch Verantwortung übernehmen?
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne
-
ten der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)
Die nun vorgeschlagene Formulierung ermöglicht
es den Ländern im Gegensatz zum letzten HRG-
Entwurf, bei der Ausgestaltung im Bereich der
Mitbestimmung bis an die durch das Verfassungsgericht
gesetzten Eckpunkte zu gehen. Dies wie eine
Erweiterung des Aufgabenkataloges der
Studentenschaften und eine Verankerung und grundsätzliche
Stärkung der Frauenförderung bis in mehrere
Detailregelungen hinein ist eine notwendige Anpassung an
heutige Erfordernisse und zugleich Voraussetzung
für eine offene Hochschule der Zukunft.
Das Credit-point-System und die behutsame
Einführung internationaler Abschlüsse werden dem
Studiensystem entscheidende Impulse vermitteln.
Gerade letzteres kann auch ein Beitrag sein, die
internationale Attraktivität des Studienstandortes
Deutschland zu erhöhen. Aber dazu bedarf es mehr -
es ist mehrfach angesprochen worden - eines
Zusammenwirkens der verschiedenen Politikbereiche. Ich
könnte mir eine Beteiligung der Innenpolitiker
vorstellen.
(Beifall bei der SPD)
Übrigens wäre hier in diesem internationalen
Bereich der Bachelor- und Masterabschlüsse eine
Umsetzung ein sinnvoller Ansatz zur schrittweisen
Erprobung eines Akkreditierungssystems. Dieses muß
sich aber, wenn es erfolgreich sein will, durch zwei
Punkte auszeichnen: erstens durch eine
Einheitlichkeit für die gesamte Bundesrepublik Deutschland
von Beginn an und zweitens durch eine hohe
Akzeptanz; denn sonst ist die Einheitlichkeit des deutschen
Hochschulsystems tatsächlich gefährdet, und der
hohe Standard kann nicht gewährleistet werden. Die
Studenten wären die Leidtragenden, wenn diese
Voraussetzungen nicht gewährleistet sind.
Für die Studierenden hat sich vernünftigerweise
an Stelle der ursprünglichen Sanktionen das Prinzip
Orientierung und Beratung vor Kontrolle und
Sanktionen durchgesetzt. Eine entsprechende
Verpflichtung der Hochschulen zu dieser Aufgabe ist
festgeschrieben. Dies ist gut so; denn die Hochschulen sind
für die Studierenden da und nicht umgekehrt. Dies
war uns SPD-Ministern besonders wichtig.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne
ten der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)
Zwei wesentliche Punkte sind offengeblieben: die
Personalstruktur und die Frage der
Studiengebühren. Eine zukunftsweisende Personalstruktur muß
gerade im Hochschulbereich ein hohes Maß an
Flexibilität beinhalten und noch mehr als in anderen
Bereichen des öffentlichen Dienstes die Verkrustungen
vermeiden. Dazu sind sicher erst die Ergebnisse der
laufenden Diskussion über Dienst- und
Besoldungsrecht abzuwarten. Ich bin gespannt, ob in diesem
Falle dem Reden auch Handeln folgt.
Ein schlüssiges Gesamtkonzept für die
Personalstruktur liegt zur Zeit nicht vor. Auch ich bekenne
offen, daß ich es nicht habe. Daß dies nicht einfach ist,
belegt der Alternativentwurf. Zu Ende gedacht in
seinen theoretischen Möglichkeiten und unter Kenntnis
der realistischen Umsetzungspraxis in Hochschulen
bedeutet es, daß wir in Zukunft nur noch qualifikante
und dauerbeschäftigte Wissenschaftler,
möglicherweise Professoren haben werden. Das können wir
nicht wollen, weil es für Generationen junger
Menschen die Hochschulen verschließt.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne
ten der PDS)
Anders verhält es sich in der Frage der
Studiengebühren. Studiengebühren sind ohne ein
funktionierendes Stipendiensystem - davon kann nun wahrlich
heute keine Rede sein - unsozial und nicht zu
verantworten.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne
ten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
und der PDS)
Studiengebühren - das ist so - können
abschrekken. Die Gesellschaft, nicht der einzelne, braucht
möglichst viele gut ausgebildete junge Menschen in
Deutschland. Studiengebühren, Herr von Trotha, von
einzelnen Ländern isoliert eingeführt, sind extrem
wettbewerbsverzerrend,
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne
ten der PDS)
also dem zentralen, auch von Ihnen mitgetragenen
Leitgedanken der Novellierung, die richtigen Rah
menbedingungen - darum geht es uns doch wohl -
für einen qualitätsbezogenen Wettbewerb zu setzen,
extrem zuwiderlaufend.
Studiengebühren - das wird in der öffentlichen
Diskussion häufig vergessen - sind nach dem
geltenden Hochschulrahmengesetz möglich. Es gibt bisher
keinen bundesweiten Verzicht. Zu Zeiten der letzten
HRG-Novelle ist jedoch niemand auf die Idee
gekommen, sie einzuführen. Das ist heute offensichtlich
anders.
(Tilo Braune [SPD]: Deshalb muß das Verbot
hinein!)
Deshalb haben die SPD-geführten Länder - übrigens
bevor es andere thematisiert haben - vorgeschlagen,
Studiengebühren hochschulrahmenrechtlich für das
grundständige Studium auszuschließen. Eine
Einigung war leider nicht möglich. Es gibt hier, Herr von
Trotha, kein Nachplappern. Wir vertreten vielmehr
eine klare Position in den Gesprächen und in den
sofortigen öffentlichen Äußerungen. Ich gehe davon
aus, daß Ihre Äußerungen in der Diskussion nur ein
Beleg für Ihre Uninformiertheit war.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Man
-
fred Müller [Berlin] [PDS])
Ich bin nach wie vor der Ansicht, daß wir hier eine
Lösung brauchen. Wenn alle, die öffentlich beteuern,
daß sie gegen Studiengebühren sind - inklusive
derjenigen, die hier heute geredet haben -, auch so
handeln, dann bin ich optimistisch, daß wir dieses
Problem schnell lösen können.
(Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Ja!)
Noch wichtiger als die Frage der Studiengebühren
ist die Frage der Studienfinanzierung insgesamt. Die
Weiterentwicklung des BAföG ist das realistisch
dringendste Problem, das wir heute im
Hochschulbereich haben. Hier müssen wir zu einer Lösung
kommen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne
ten der PDS)
Die Bundesregierung hat den Entwurf als nicht
zustimmungsbedürftige Novelle eingebracht. Dies ist
nicht nachvollziehbar. Nach A rt . 84 Abs. 1 des
Grundgesetzes bedarf diese Novelle der
Zustimmung des Bundesrates, da sie eine Vielzahl von
Bestimmungen und Einrichtungen von Behörden und
Verwaltungen der Länder regelt. Ich will dieses hier
gar nicht in toto aufzählen. Meine Damen und
Herren, haben die, die anderen so oft Blockadepolitik
vorwerfen, in diesem Zusammenhang etwa Angst
bekommen, es könnte in Deutschland tatsächlich
etwas geschehen?
Ich betone: Dies wäre keine Blockade; es wäre
Obstruktion, wenn man weit hergeholte Formalia gegen
einen möglichen Fortschritt in der Sache setzt. Dies
können die Länder nicht akzeptieren. Gerade in der
Hochschulpolitik hat sich der Föderalismus ohne
Zweifel bewährt. Es ist kein Nachteil, Herr
Berninger, sondern es ist gut so, daß die Novelle viel von
dem aufnimmt, was in einzelnen Ländern schon
Norm und Gesetz geworden ist, und nun hier zu
einem allgemeinen Rahmen gemacht wird: vom
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte bis hin zur
leistungs- und belastungsorientierten
Ressourcenzuweisung - hier als großer Fortschritt gefeiert, in
vielen Ländern in unterschiedlicher Ausprägung schon
seit Jahren Praxis.
Meine Damen und Herren, denken Sie daran: Es
geht nicht um das Profil von Parteien, es geht nicht
um das Profil der Bundesregierung oder von
Länderregierungen. Es geht um das Profil von Hochschulen.
Diese Gesellschaft braucht leistungsfähige
Hochschulen, wenn wir die Zukunft erfolgreich gestalten
wollen. Lassen Sie uns die Wege gehen, die wir
heute gehen können, und das andere für morgen
aufbehalten.
Ich bedanke mich.
(Beifall bei der SPD und der PDS sowie bei
Abgeordneten der F.D.P.)
Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Das Wort zu einer
Kurzintervention hat der Abgeordnete Matthias
Berninger.
Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Zöllner, ich bin mißverstanden worden, wenn
Sie glauben, ich hätte gemeint, es sei ein Nachteil,
daß Herr Rüttgers in seinem Entwurf viele gute Ideen
aus den Ländern übernommen hat. Ich sage nur, daß
er nicht der große Reformer ist, der das alles erfunden
hat, sondern daß vieles in verschiedenen Ländern
bereits geltende Praxis ist.
Aber Sie haben eine konkrete Frage zu einem
anderen Bereich gestellt, bei dem man in dieser
Hochschulreform einen Schritt weiter hätte gehen können.
Ich glaube, daß die Art und Weise, wie die
Hochschulen heute organisiert sind, und ihr Verhältnis zur
Bürokratie, vor allem zur Ministerialbürokratie, einer
Hochschulreform und auch dem Bestreben nach
Wettbewerb zuwiderlaufen.
Die Vorstellungen zu verfolgen, die aus der Zeit
Humboldts stammen - nach denen Universitäten und
Fachhochschulen mehr oder weniger nachgeordnete
Behörden einer Ministe rialbürokratie sind -, ist nicht
der richtige Weg. Auch deswegen haben wir einen
eigenen Gesetzentwurf gemacht und dazu eine
andere Vorstellung in die Debatte eingebracht, über die
wir gerne weiter streiten können. Dieser anderen
Vorstellung liegt zugrunde, daß sich die Hochschulen
in Zukunft nicht mehr gegenüber den einzelnen
Länderbürokratien, sondern gegenüber einer A rt
Hochschul-TÜV rechtfertigen müssen. Es würde in
Zukunft also eine andere Form des Managements der
Hochschulen geben. Diese Akkreditierungsinstanz
könnte ein wichtiger Beitrag dazu sein, verschiedene
Formen der Verankerung von Hochschulen in die
Wege zu leiten.
Sie fragten, was da noch die Aufgabe des Staates
sei. Sie besteht vor allem aus drei Aspekten: einen
vernünftigen Rahmen zu schaffen, für genügend
Geld zu sorgen und Kriterien festzulegen, nach
denen man besonders fördern will. Ein Beispiel: Der
Frauenanteil an den Professuren kann nur dann
erhöht werden, wenn sich die Politik heftigst dazu
durchringt, die Hochschulen, die mehr Frauen
einstellen, finanziell zu belohnen, und die anderen
Hochschulen, die sich nach wie vor weigern,
entsprechend zu bestrafen.
Für all diese neuen Steuerungsinstrumente
brauchen wir aber eine neue Verankerung der
Hochschule. Daher der andere Weg, den wir in unserem
Gesetzentwurf gegangen sind.
Vielen Dank.
Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Wird um Antwort
gebeten? - Nein.
Dann erteile ich jetzt dem Kollegen Josef Holle rith
das Wort .
Josef Hollerith (CDU/CSU): Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Drittel
des Reinstsiliciums der Welt kommt aus meinem
Wahlkreis von der Firma Wacker-Chemie Burghau
-
sen.
(Tilo Braune [SPD]: Das ist der Beleg für
Weisheit!)
Warum nenne ich Ihnen in einer bildungspolitischen
Debatte dieses Beispiel?
(Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Damit Ihr
Wahlkreis vorkommt!)
Aus zwei Gründen. Der erste Grund: Die Firma
Wacker hat die Chancen der Globalisierung erkannt
und nutzt sie, um Arbeitsplätze in Deutschland zu
schaffen und zu erhalten. 560 Millionen DM - bei
Gesamtinvestitionen in Höhe von 900 Millionen DM -
werden in Deutschland investiert. Der zweite Grund:
Bei einer internen Tagung der Wacker-Chemie zum
Thema Globalisierung war das Problem, was
Globalisierung für unser Bildungssystem bedeutet und
welche Antworten unser Bildungssystem auf diese
Herausforderungen geben muß, eine zentrale
Fragestellung an die Politik.
Damit sind wir, der Bund und die Länder,
gefordert: die Länder in Verantwortung für die Schulen.
Ich nenne das Stichwort Herstellung der
Berufsschulfähigkeit. Wenn der Bund 800 Millionen DM im
Jahr ausgeben muß, um die Nachqualifizierung
herzustellen, dann ist das ein Thema.
(Maritta Böttcher [PDS]: Diese Nebenschau
plätze!)
Es geht um die Sprachfähigkeit. Englisch ist heute
die Weltsprache der Wirtschaft. Es geht um die
Herstellung der Fähigkeit des Umgangs mit
Multimediasystemen. Minister Rüttgers hat dazu - das war
sehr richtig - eine Anstoßinitiative ergriffen,
Stichwort „Schulen ans Netz".
(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Sehr richtig!)
Hochschulgesetze zu verabschieden ist natürlich
auch eine Aufgabe der Länder. Unsere
Verantwortung liegt im Hochschulrahmengesetz.
Wie notwendig eine Weichenstellung hin zu mehr
Autonomie, mehr Eigenverantwortung und mehr
Wettbewerb an den Hochschulen ist, mag Ihnen ein
Blick auf drei Beispiele darstellen, die ich Ihnen jetzt
nennen werde.
Erstes Beispiel. Ich habe an einer Hochschule - ich
nenne den Namen nicht, weil es mir nicht um
Anklage, sondern um Erkenntnis geht -
(Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Wahr
scheinlich liegt sie außerhalb Ihres Wahl
kreises!)
geprüft und festgestellt, auf welche Wochentage die
Lehrveranstaltungen verteilt sind. Ich habe dabei zu
meiner Überraschung erkennen können, daß sie sich
an Dienstagen, Mittwochen und Donnerstagen
häufen, während eine - für mich nicht erklärliche -
Minderung der Lehrveranstaltungen an Montagen und
Freitagen stattfindet. Dies zum Stichwort Kapazität.
Zweites Beispiel. Ich habe die Veranstaltungen,
die im Vorlesungsverzeichnis zu Beginn des
Semesters aufgeführt wurden, mit denjenigen verglichen,
die am Ende des Semesters noch stattfanden.
(Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Hat Ihre
Landesregierung das nicht im Griff?)
Da gab es bestimmte Veränderungen. Dies zum
Stichwort Erfüllung der Lehrdeputate.
Drittes Beispiel. Ich habe mir angeschaut, wie die
Institute ihre millionenteuren Einrichtungen nutzen.
Da liegen für die mittelständische Wi rtschaft
Kapazitäten brach, weil ein Anreizsystem für die
Einwerbung von Eigenmitteln nicht gegeben ist.
Sie erkennen an diesen drei Beispielen, wie
notwendig es ist, manchen Elfenbeinturm zu öffnen und
manchen Besitzstand zu verändern. Heute ist ein
guter Tag, weil wir heute in erster Lesung die Änderung
des Hochschulrahmengesetzes auf den Weg bringen.
Ich habe dabei eine gute Vision, eine Vision, wie
die Hochschule sein wird, wie wir die
Herausforderung der Globalisierung mit der neuen Chance des
Wettbewerbs im Hochschulsystem bewältigen
werden.
Ich habe die Vision der Hochschule,
(Günter Rixe [SPD]: Im Jahr 2000!)
die die Qualität der Lehre stärkt, weil es sich lohnt,
weil es mehr Geld dafür gibt. Ich habe die Vision der
Hochschule, die attraktiv wird für mehr Forschung.
(Günter Rixe [SPD]: Ja, aber das Geld wird
weniger!)
Es ist nicht einzusehen, meine sehr verehrten
Damen und Herren, daß die deutsche Pharmaindustrie
jährlich 4 Milliarden DM für klinische Forschung im
Ausland ausgibt, weil es für deutsche
Universitätsklinika nicht attraktiv genug ist, dieses Geld
einzuwerben. Ich nenne nur das Stichwort Anreizsystem.
Ich habe die Vision der Hochschule, die ein
Interesse daran hat, die Zahl der Patente zu steigern, weil
bei der Berufung der Professoren nicht nur die Zahl
der Veröffentlichungen eine Rolle spielt, sondern
auch die Zahl der Patente.
(Tilo Braune [SPD]: Vor allem bei Geistes
-
wissenschaftlern! - Wolf-Michael Catenhu
sen [SPD]: Aber nicht bei den Archäolo
gen!)
Ich habe die Vision, daß die Hochschule sich zur
Ausbildung von Eliten bekennt, weil wir Eliten
brauchen, weil wir nur einen Rohstoff haben, nämlich den
unseres Geistes.
(Manfred Müller [Berlin] [PDS]: Im Bundes
tag vor allem!)
Ich habe die Vision, daß die Hochschulen die
Chancen der Bauhoheit annehmen, weil sie dadurch
in der Lage sind, schneller, zeitnaher, flexibler und
billiger in neuen Finanzierungsformen - Stichwort
Leasing - die Kapazitäten bereitzustellen.
Ich habe die Vision der Hochschule, die ihre
Kapazitäten von Räumen für Kongresse nutzt, die ihre
Labors zu Grenzkosten für die mittelständische
Wirtschaft öffnet und damit automatisch den jungen
Wissenschaftlern Perspektiven am Arbeitsmarkt
verschafft und eine Orientierung der Forschung hin zu
den Bedürfnissen der Wi rtschaft herstellt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich habe die Vision der Universitätsklinika, in die
Kostenbewußtsein einzieht. Nahezu die Hälfte aller
Ausgaben der Länder und des Bundes an den
Hochschulen werden für die Universitätsklinika
ausgegeben, für Lehre und Forschung an den Kliniken. Ich
erwarte, daß der neue Wettbewerb dazu führt, daß
eine Trennung stattfindet, daß eine Kostenrechnung
stattfindet, mit der man die Ausgaben für Lehre und
Forschung in den Universitätsklinika auf der einen
Seite und für den Versorgungsbetrieb, für die
Gesundheit, für die Versorgung der Kranken in den
Häusern der höchsten Versorgungsstufe auf der
anderen Seite feststellen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich
erwarte bei meiner Vision der Hochschulen, daß wir im
internationalen Wettbewerb um die Studenten
wettbewerbsfähiger werden. Es ist schlicht falsch, was
von dem Kollegen der SPD gesagt worden ist,
nämlich daß es Ideen gäbe, über
Ausländerrechtsänderungen die Möglichkeiten ausländischer Studenten
in Deutschland zu verringern.
(Jörg Tauss [SPD]: Dünnes Eis, Herr Kol
lege!)
Genau das Gegenteil ist der Fall. Wir kämpfen bei
der Anwerbung ausländischer Studenten für
deutsche Universitäten nicht mit Problemen des
Ausländerrechts, sondern wir leiden unter der mangelnden
Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen.
Ich habe die Vision, daß auch in der neuen
Autonomie, in der neuen Eigenverantwortung der
Hochschulen in Deutschland vermehrt englischsprachige
Studiengänge angeboten werden, damit wir für
ausländische Studenten wettbewerbsfähig werden und
damit die Sprachfähigkeit unserer deutschen
Nachwuchsmanagementeliten gestärkt wird, um mit
unserer Wirtschaft wettbewerbsfähig zu sein.
(Jörg Tauss [SPD]: Ich kriege gleich eine
Vision!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der
Bund geht voran.
(Horst Kubatschka [SPD]: Er trappelt hinter
her!)
Wir stellen mit dieser Novelle die Weichen. Die
Länder sind in gleicher Weise gefordert, die
Öffnungsklausel zu nutzen, um ihre Länderhochschulgesetze
zu verändern und die Chancen anzunehmen. Es ist
vieles möglich, auch im Personalrecht. Es ist völlig
falsch, was hier gesagt worden ist, daß nämlich nur
eine Verbeamtung der Hochschullehre möglich sei.
Das ist völlig offen. Die Länder haben die Chance,
die Aufgabe und die Verantwortung, die
Globalisierung im Bildungssystem zusammen mit uns und
unter Ausnutzung der Möglichkeiten, die wir vom Bund
her bieten, zu meistern. Ich appelliere an alle
Verantwortungsträger, auch in den Hochschulen, diese
Chancen zu nutzen.
Es wurde schon gesagt: Wir sind viel besser und
stärker, wenn wir nur daran glauben und die
Chancen wahrnehmen, die wir nutzen können. Ich
wünsche mir, daß wir dazu mit der heutigen Debatte
einen mentalen Beitrag leisten. Lassen Sie uns die
Chance, die eine Gesetzesänderung bietet, nutzen.
In diesem Sinne erwarte ich und freue mich, daß die
Kolleginnen und Kollegen von der SPD dieses mit
uns gestalten.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abge
ordneten der F.D.P.)
Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Letzter Redner in
dieser Debatte ist der Kollege Tilo Braune.
Tilo Braune (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Herr Kollege
Hollerith, Sie haben eine sehr visionäre Rede gehalten. Ich
habe aber eher das Gefühl, daß Sie sich angesichts
trüber Realitäten in Visionen flüchten. Eine klare
Analyse der Situation ist aber besser als fade
Visionen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne
ten der PDS)
(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Burkhard
Hirsch)
Der Handlungsbedarf für das vorliegende Gesetz
ist immens. Während vor Zeiten wissenshungrige
junge Leute aus aller Welt massenhaft nach
Deutschland strömten, um sich am gelobten Platz von
Wissenschaft und Forschung für ihre Zukunft mit einem
Maximum an Bildung auszustatten, während Anfang
der 70er Jahre - zu Zeiten Wi lly Brandts - für dieses
Thema deutschlandweit ein breiter gesellschaftlicher
Konsens bestand und spürbar in Hochschulen und
Forschung investiert wurde, während heute beinahe
jedes Kind weiß, daß neben den klassischen
ökonomischen Faktoren - Kapital, Arbeit und Boden -
Wissen und technischer Fortschritt der vierte wichtige
Produktionsfaktor einer entwickelten
Industriegesellschaft sind, dümpelt dieser für die Zukunft
unseres Landes so wichtige Bereich seit der
Machtübernahme der derzeitigen Koalition immer träger und
ineffizienter am Rande des gesellschaftlichen
Bewußtseins dahin.
(Beifall bei der SPD)
Der Bildungsstandort Deutschland hat in der Ära
Kohl massiv an Attraktivität verloren.
Technologieexperten lästern, daß Deutschland die besten „19.-
Jahrhundert-Produkte" der Welt herstellt.
Daß das deutsche Bildungswesen kaum mehr über
Mittelmaß hinauskommt, hat sich inte rnational weit
herumgesprochen. Bet rug der Anteil japanischer
Auslandsstudenten, die nach Deutschland kamen,
1975 noch 11 Prozent, so sank er bis 1992 auf 2
Prozent, bei indonesischen Studierenden gar von 50 auf
12 Prozent. Das ist kein Wunder, wenn Innenminister
Kanther jeden ausländischen Studierenden als
verkappten Asylbewerber begreift.
(Beifall bei der SPD)
Unser Land ist dabei, international den Anschluß
und damit seine Zukunft angesichts einer
ignoranten, selbstherrlichen bildungsfeindlichen Politik der
Regierung Kohl zu verpassen. Da hilft auch die
plakative Bestellung eines sogenannten
Zukunftsministers nichts, wenn die versprochene finanzielle wie
politische Unterstützung ein pures Lippenbekenntnis
bleibt.
Während im Großbritannien Tony Blairs und im
Frankreich Lionel Jospins massiv in Bildung und
Forschung investiert wird, gleichsam die Versäumnisse
der alten konservativen Regierungen kompensiert
werden, passiert bei uns nichts Vergleichbares. Der
Anteil des BMBF am Bundeshaushalt sank von 1982
bis 1998 von 4,7 auf 3,2 Prozent; preisbereinigt liegt
er im Jahre 1998 um 15,7 Prozent unter den
Ausgaben von 1982. Es ist also höchste Zeit für einen
Politikwechsel in Deutschland, damit wir auch bei uns
die Chance haben, die Versäumnisse der derzeitigen
Koalition zu beseitigen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne
-
ten der PDS)
Die Bundesländer haben sich in den vergangenen
Jahren, das geltende Rahmenrecht auslotend,
teilweise sogar überschreitend, bereits auf den Weg der
Erneuerung begeben. Eine Entschlackung, Straffung
und Entbürokratisierung des HRG war damit längst
überfällig. Die SPD-Bundestagsfraktion kritisiert
beim vorliegenden Entwurf, daß keine Aussage zur
Hochschulfinanzierung getroffen und keine
Regelung zur Studienfinanzierung vereinbart wurde. Wir
suchen vergebens nach Ansätzen zur Reform des
öffentlichen Dienstrechtes. Für besonders fatal aber
halten wir die Tatsache, daß es nicht gelungen ist,
ein klares Verbot von Studiengebühren zu
vereinbaren. Mit der SPD - ich sage das noch einmal mit aller
Deutlichkeit - gibt es keine Studiengebühren. Eine
bundeseinheitliche Regelung wäre hier sinnvoll und
hilfreich.
(Beifall bei der SPD)
Der Auftrag der Hochschulen vor dem Hintergrund
des globalen ökonomischen wie sozialen, kulturellen
und ökologischen Wandels muß in einem Diskurs
aller gesellschaftlichen Kräfte bestimmt werden. Die
vorgesehene Novellierung des
Hochschulrahmengesetzes ist ein notwendiger Schritt in diese Richtung.
Für sich allein jedoch wird dies nichts bewirken. Im
Hinblick auf die Entwicklung der Hochschulen zu
Stätten der Innovation muß eine Reform neben den
Rahmenbedingungen auch so elementare Fragen
wie die der Finanzierung, der Ausbildungsförderung
und des öffentlichen Dienstrechtes klären.
Wir meinen, daß es zwar keinen formalen, aber
wohl einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen
HRG- und BAföG-Reform gibt. Während sich die
Bundesländer auf eine Regelung zur
elternunabhängigen Sockelförderung geeinigt haben, blockiert hier
die Bundesregierung wieder einmal - und dies,
obwohl auch die wenigen CDU-geführten
Bundesländer zugestimmt haben.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne
ten der PDS)
Wer ist hier wohl der Blockierer in di
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Erleichterung der Einbürgerung unter Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit (G-SIG: 13010099) (1. Beratung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Kinder ausländischer Eltern (G-SIG: 13020629) (1. Beratung)
- part_of_vorgang → Mindestkriterien für eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (G-SIG: 13011268) (1. Beratung)
- part_of_vorgang → Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts (G-SIG: 13011027) (1. Beratung)
- part_of_vorgang → ... Strafrechtsänderungsgesetz - Sicherungsverwahrung (... StrÄndG) (G-SIG: 13020320)
- part_of_vorgang → Zweiter Zwischenbericht der Unabhängigen Kommission Stellungnahme der Bundesregierung zum zweiten Zwischenbericht der Unabhängigen Kommissio
- spoke_in ← Brigitte Baumeister (Zur Geschäftsordnung BT)
- spoke_in ← Burkhard Hirsch (Zwischenfrage)
- spoke_in ← Cem Özdemir (Rede)
- spoke_in ← Cornelia Schmalz-Jacobsen (Zwischenfrage)
- spoke_in ← Cornelie Sonntag-Wolgast (Rede)
- spoke_in ← Eduard Lintner (Rede)
- spoke_in ← Erwin Marschewski (Zur Geschäftsordnung BT)
- spoke_in ← Gerald Häfner (Rede)
- spoke_in ← Gerhard Bökel (Rede)
- spoke_in ← Gregor Gysi (Rede)
- spoke_in ← Kerstin Müller (Zur Geschäftsordnung BT)
- spoke_in ← Leyla Onur (Zwischenfrage)
- spoke_in ← Max Stadler (Zur Geschäftsordnung BT)
- spoke_in ← Meinrad Belle (Rede)
- spoke_in ← Otto Schily (Zwischenfrage)
- spoke_in ← Willfried Penner (Zwischenfrage)