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Protokoll der 200. Sitzung des 13. Deutschen Bundestages

dip / plenarprotokoll 30.10.1997 · WP 13 · 13/200 · Original ↗

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Protokoll der 200. Sitzung des 13. Deutschen Bundestages [Plenarprotokoll 13/200 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 200. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 30. Oktober 1997 Inhalt: Nachträgliche Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Peter Keller, Rudolf Seiters und Kurt Palis . . . 17997 A Erweiterung der Tagesordnung 17997 B Absetzung von Tagesordnungspunkten 17997 C Nachträgliche Ausschußüberweisungen 17997 D Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (Drucksache 13/8796) 17998 A b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (Drucksache 13/5358) . . . 17998 B c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Matthias Berninger, Andrea Fischer (Berlin), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Hochschulrahmengesetzes (Drucksache 13/8824) 17998 B d) Antrag der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Matthias Berninger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜ- NEN: Reform der Personalstruktur an Hochschulen (Drucksache 13/6121) . 17998 C e) Antrag der Abgeordneten Dr. Ludwig Elm, Wolfgang Bierstédt, weiterer Ab - geordneter und der Gruppe der PDS: Für offene, demokratische Hochschulen (Drucksache 13/8847) 17998 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 17998 D Edelgard Bulmahn SPD 18000 D Thomas Rachel CDU/CSU 18003 C Doris Odendahl SPD 18004 D Jörg Tauss SPD 18006 C Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18007 B, 18017 C Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F D.P. . . 18009 A Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D P. . . . 18010 A Dr. Ludwig Elm PDS 18011 D Klaus von Trotha, Minister (Baden-Würt temberg) 18013 B Dr. Jürgen Zöllner, Minister (Rheinland Pfalz) 18015 B Josef Hollerith CDU/CSU 18018 A Tilo Braune SPD 18019 D Tagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte: Jahresbericht 1996 (38. Bericht) (Drucksachen 13/7100, 13/8468) 18021 B Claire Marienfeld, Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages 18021 C Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 18023 A Uwe Göllner SPD 18025 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18027 D Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 18029 D Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . . 18031 D Paul Breuer CDU/CSU 18032 D Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18033 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . 18034 B Gerd Höfer SPD 18035 C, 18039 B Wolfgang Dehnel CDU/CSU 18038 D Gerhard Zwerenz PDS 18039 C Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . . . 18040 D Tagesordnungspunkt 21: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 13/7673) 18043 A b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Drucksache 13/ 8282) 18043 A c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 5. Juni 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Bau einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Altenheim und Eschau (Drucksache 13/ 8686) 18043 A d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Unidroit- Übereinkommen vom 28. Mai 1988 über das internationale Factoring (Drucksache 13/ 8690) 18043 B e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Oktober 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 13/8691) 18043 B f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. Dezember 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Aserbai - dschanischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 13/ 8692) 18043 B g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. Mai 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kenia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 13/8693) 18043 C h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. Juni 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Georgien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 13/8694) 18043 C i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 22. April 1996 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits (Drucksache 13/8695) 18043 D j) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft vom 21. Juni 1996 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits (Drucksache 13/8696) 18043 D k) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 28. November 1994 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (Drucksache 13/8697) 18044 A 1) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Februar 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 13/8698) . . 18044 A m) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. November 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 13/8699) . . 18044 A n) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Februar 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschl and und der Regierung der Republik Kuba über die Seeschiffahrt (Drucksache 13/ 8709) 18044 B o) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetzes (Drucksache 13/8711) 18044 B p) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bauproduktengesetzes (Drucksache 13/8801) 18044 B q) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler (Drucksache 13/ 8850) 18044 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Antrag der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Festlegung eines Kontingents für die Aufnahme von Flüchtlingen aus Erstzufluchtsländern (Drucksache 13/8812) 18044 C b) Antrag der Abgeordneten Ch ristian Lenzer, Hans-Otto Schmiedeberg und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Karl-Hans Laermann und der Fraktion der F.D.P.: 5. Rahmenprogramm Forschung der EU mit strategischer Schwerpunktsetzung zur Überwindung von Innovationsdefiziten in Europa (Drucksache 13/ 8855) 18044 D Tagesordnungspunkt 22: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über be fristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (Drucksachen 13/8668, 13/ 8862) 18045 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Ilse Janz, E rnst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Ulrike Höfken, Michaele Hustedt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Renate Blank, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Günther Bredehorn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. Lage der Fischerei - zu dem Antrag der Abgeordneten Dietmar Schütz (Oldenburg), Ilse Janz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbot der Treibnetzfischerei in der Europäischen Union - zu dem Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vorsorgeprinzip in der Fischerei verankern (Drucksachen 13/3621, 13/3634, 13/ 1633, 13/2583, 13/3044 (Berichtigung), 13/5775, 13/6057, 13/7846) 18045 B c) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zweiter Zwischenbericht der Unabhängigen Kommission Stellungnahme der Bundesregierung zum Zweiten Zwischenbericht der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR (Erster Teilabschlußbericht) über das Vermögen der DDR-Parteien Christlich-Demokratische Union Deutschlands Demokratische Bauernpartei Deutschlands Liberal-Demokratische Partei Deutschlands National-Demokratische Partei Deutschlands und Stellungnahme der Bundesregierung - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR (Zweiter Teilabschlußbericht) über das Vermögen der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksachen 12/6515, 13/725 Nr. 14, 13/5376, 13/5377, 13/7981) 18046 A d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung des Europäischen Parlaments zur Regierungskonferenz - EuB EP 244 (Drucksachen 13/3306 Nr. 1.1, 13/8428) 18046 C e) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 214 zu Petitionen (Bestandsrenten im Beitrittsgebiet) (Drucksache 13/7815) 18046 D f-h) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 249, 20 und 232 zu Petitionen (Drucksachen 13/8729, 13/8730, 13/8499) . . 18046 D Petra Bläss (Erklärung nach § 31 GO) . . 18047 A Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktion der SPD: Europäischer Sondergipfel „Beschäftigung" am 21./22. November 1997 in Luxemburg (Drucksache 13/8747) 18047 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Ch ristian Sterzing, Annelie Buntenbach und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beschäftigung für Europa (Drucksache 13/8848) 18047 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Manfred Müller (Berlin), Hanns-Peter Ha rtmann, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Beschäftigungsgipfel der Europäischen Union in Luxemburg am 20. und 21. November 1997 (Drucksache 13/8849) 18048 A Günter Gloser SPD 18048 A Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU . . . 18051 A Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . 18052 C Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜ - NEN 18052 D Dr. Helmut Haussmann F.D.P 18054 A Manfred Müller (Berlin) PDS 18056 A Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . 18057 C Ottmar Schreiner SPD 18058 D Rudolf Meyer (Winsen) CDU/CSU . . 18061 D Detlev von Larcher SPD 18062 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Zukunft des Stromeinspeisungsgesetzes Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN 18063 D Gunnar Uldall CDU/CSU 18065 A Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 18066 B Paul K. Friedhoff F.D.P 18067 B Rolf Köhne PDS 18068 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 18068 C Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18069 D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 18070 C Dr. Hermann Scheer SPD 18071 D Ulrich Petzold CDU/CSU 18072 D Georg Pfannenstein SPD 18073 C Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 18074 D Ulrike Mehl SPD 18075 D Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 18076 D Tagesordnungspunkt 6: a) Bericht des Innenausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung - zu dem Antrag der Abgeordneten Cern Özdemir, Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mindestkriterien für eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Erleichterung der Einbürgerung unter Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit - zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts (Drucksachen 13/3657, 13/259, 13/2833, 13/8836) 18077 D b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Kinder ausländischer Eltern (Drucksache 13/8157) 18078 A Meinrad Belle CDU/CSU 18078 B Dr. Willfried Penner SPD 18079 B Otto Schily SPD 18079C, 18086 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . . 18080 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . 18080 B Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜ - NEN 18082 B Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. 18083 C, 18087 D Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18084 C Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. . 18085 A Dr. Gregor Gysi PDS 18085 B, 18087 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI . 18086 A, 18087C, 18088 A Leyla Onur SPD 18086 C Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN 18088 A Gerhard Bökel, Staatsminister (Hessen) 18088 C Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 18090 C Erwin Marschewski CDU/CSU (zur GO) 18090 D Dr. Max Stadler F.D.P. (zur GO) 18091 B Brigitte Baumeister CDU/CSU (zur GO) 18091 D Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Begleitgesetzes zum Telekommunikationsgesetz (Drucksachen 13/8016, 13/8453, 13/8776, 13/8797) . 18092 B Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU . 18092 D Arne Börnsen (Ritterhude) SPD 18093 D Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN 18095 B Dr. Max Stadler F D P. 18096 B Gerhard Jüttemann PDS 18097 C Dr. Paul Laufs, Parl. Staatssekretär BMPT 18098 B Tagesordnungspunkt 8: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau - zu dem Antrag der Abgeordneten Achim Großmann, Angelika Mertens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Städtebauförderung als wichtiges Investitionsinstrument erhalten und ausbauen - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Peter Götz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Horst Friedrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Städtebauförderung - neue Schwerpunkte und Perspektiven - zu dem Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Helmut Wilhelm (Amberg), Oswald Metzger, Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Städtebauförderung als gemeinschaftliche Aufgabe erhalten und verstärken (Drucksachen 13/4761, 13/5960, 13/ 6491, 13/7830) 18099 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt Bohlig, Werner Schulz (Berlin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Fördergebietsdarlehen für die Erneuerung des Wohnungsbestandes ostdeutscher Eigentümer und für Bauinvestitionen ostdeutscher Gewerbetreibender (Drucksachen 13/5000, 13/7292) 18100 A Peter Götz CDU/CSU 18100 B Volkmar Schultz (Köln) SPD 18102 A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 18103 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18104 B Klaus-Jürgen Warnick PDS 18105 B Tagesordnungspunkt 9: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit (Drucksachen 13/5226, 13/6402, 13/ 8006) 18106 C Margarete Späte CDU/CSU 18106 D Gabriele Iwersen SPD 18108 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18110 D Lisa Peters F.D.P. 18111 C Klaus-Jürgen Warnick PDS 18112 C Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Rindfleischetikettierungsgesetzes (Drucksachen 13/8052, 13/8837) 18113 D Peter Bleser CDU/CSU 18113 D Jella Teuchner SPD 18115 C Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18117 B Ulrich Heinrich F D P. 18118 A Dr. Günther Maleuda PDS 18118 D Tagesordnungspunkt 11: a) Antrag der Abgeordneten Angelika Beer, Amke Dietert-Scheuer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Hermes - Bürgschaften für Algerien (Drucksache 13/8639) 18119 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Amke Dietert-Scheuer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Friedensinitiative für Algerien (Drucksachen 13/8572, 13/8860) 18119 C c) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aussetzung des Rückübernahmeabkommens mit Algerien (Drucksachen 13/8037, 13/8868) . . . 18119 D d) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Eine kohärente Mittelmeerpolitik der Europäischen Union - zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Weiterentwicklung der Mittelmeerpolitik der Europäischen Union - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Demokratische, ökologische und soziale Prioritäten bei der Vertiefung der Mittelmeerpolitik der Europäischen Union (Drucksachen 13/4868, 13/4581, 13/ 4843, 13/7871) 18119 D Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . 18120 B Dagmar Schmidt (Meschede) SPD . . 18122 A Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18123 C Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . 18125A, 18128 B Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18126 A Steffen Tippach PDS . . 18126C, 18128C, 18132 C Freimut Duve SPD 18126 D Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18127 C Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . 18128 D, 18132 D Erich G. Fritz CDU/CSU 18130 D Dr. Christoph Zöpel SPD 18132 D Tagesordnungspunkt 12: Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses - zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Francke (Hamburg), Karl Lamers und der Fraktion der CDU/ CSU, der Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht, Freimut Duve und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Dr. Irmgard Schwaetzer und der Fraktion der F.D.P.: Lage der Kosovo-Albaner - zu dem Antrag der Abgeordneten Gerd Poppe, Amke Dietert-Scheuer, Dr. Angelika Köster-Loßack und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Lage der Albaner im Kosovo (Drucksachen 13/5705, 13/5752, 13/8563) 18135 B Klaus Francke (Hamburg) CDU/CSU . . 18135 C Dr. Eberhard Brecht SPD 18137 A Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18138 B Ulrich Irmer F.D.P 18139 B Dr. Willibald Jacob PDS 18140 B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 18141 A Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN 18142 A Dr. Eberhard Brecht SPD 18142 C Tagesordnungspunkt 13: a) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg, B rigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln (Drucksachen 13/6596, 13/8372) 18143 A Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache 13/ 8805) 18143 A Tagesordnungspunkt 15: Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuel Kiper, Simone Probst und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Förderung von Forschung und Entwicklung in der Informationstechnik (Drucksachen 13/7225, 13/8636) . . 18143 C Nächste Sitzung 18143 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18145* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Große Anfrage: Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln) Dr. Wolfgang Wodarg SPD 18145* B Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜ - NEN 18147* D Ulrich Heinrich F D P. 18148* A Dr. Günther Maleuda PDS 18148* D Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatsse kretärin BMG 18149* B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes) Dr. Wolf Bauer CDU/CSU 18150* B Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . 18151* A Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN 18152* C Dr. Dieter Thomae F.D.P 18153* B Dr. Günther Maleuda PDS 18153* D Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 18154* B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Große Anfrage zur Förderung von Forschung und Entwicklung in der Informationstechnik) Dr. Michael Meister CDU/CSU 18155* B Jörg Tauss SPD 18156* B Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN 18158* B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . 18160* B Wolfgang Bierstedt PDS 18161* A Elke Wülfing, Parl. Staatssekretärin BMBF 18161* C 200. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 30. Oktober 1997 Beginn: 9.00 Uhr Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 200. Sitzung des 13. Deutschen Bundestages. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich drei Kollegen nachträglich ganz herzlich zum 60. Geburtstag gratulieren. Diesen runden Geburtstag feierte Peter Keller am 11. Oktober, (Beifall) Rudolf Seiters am 13. Oktober (Beifall) und Kurt Palis am 16. Oktober. (Beifall) Die herzlichsten Glückwünsche des ganzen Hauses! Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbundene Tagesordnung um die in einer Zusatzpunktliste aufgeführten Punkte zu erweitern: 2. Beratung des Antrags der Abgeordneten Ch ristian Sterzing, Annelle Buntenbach und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Beschäftigung für Europa - Drucksache 13/ 8848 - 3. Beratung des Antrags der Abgeordneten Manfred Mü ller (Berlin), Hanns-Peter Ha rtmann, Heinrich Graf von Einsiedel, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Beschäftigungsgipfel der Europäischen Union in Luxemburg am 20. und 21. November 1997 - Drucksache 13/ 8849 - 4. Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Zukunft des Stromeinspeisungsgesetzes 5. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, We rner Schulz (Berlin), Christine Scheel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fördergebietsdarlehen für die Erneuerung des Wohnungsbestandes ostdeutscher Eigentümer und für Bauinvestitionen ostdeutscher Gewerbetreibender - Drucksachen 13/5000, 13/7292 - 6. Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren (Ergänzung zu TOP 21) a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Amke Dietert - Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Festlegung eines Kontingents für die Aufnahme von Flüchtlingen aus Erstzufluchtsländern - Drucksache 13/ 8812 - b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ch ristian Lenzer, Hans-Otto Schmiedeberg und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Dr. Karl-Hans Laermann und der Fraktion der F.D.P.: 5. Rahmenprogramm Forschung der EU mit strategischer Schwerpunktsetzung zur Überwindung von Innovationsdefziten in Europa - Drucksache 13/8855 - 7. Aktuelle Stunde auf Verlangen d r Gruppe der PDS: Haltung der Bundesregierung zu den Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten Des weiteren sollen Tagesordnungspunkt 13 b und c - es handelt sich um den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung -, der Tagesordnungspunkt 16 a bis c - das sind abschließende Beratungen zum Sexualstrafrecht und zum 6. Strafrechtsrefomgesetz - sowie der Tagesordnungspunkt 19 - Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - abgesetzt werden. Die Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zum Jahresbericht 1996 der Wehrbeauftragten soll bereits nach der sogleich beginnenden Debatte zum Hochschulrahmengesetz aufgerufen werden und fällt somit in die Kernzeit. Außerdem mache ich auf nachträgliche Ausschußüberweisungen im Anhang zur Zusatzpunktliste aufmerksam: Die in der 184. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Juni 1997 bereits überwiesenen nachfolgenden Vorlagen sollen nachträglich zusätzlich dem Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen werden: Gesetzentwurf von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Drucksache 13/8035 - überwiesen: Ausschuß für Gesundheit (federführend) Rechtsausschuß Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Haushaltsausschuß Gesetzentwurf von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zum Neunten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Neuntes SGB V-Änderungsgesetz -9. SGB V-ÄndG) - Drucksache 13/8039 - überwiesen: Ausschuß für Gesundheit (federführend) Rechtsausschuß Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Haushaltsausschuß Antrag der Abgeordneten Monika Knoche, Marieluise Beck (Bremen), Annelie Buntenbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Grundsätze zur gesetzlichen Regelung der Berufe der Psychologischen Psychotherapie und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie - Drucksache 13/8087 - überwiesen: Ausschuß für Gesundheit (federführend) Rechtsausschuß Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Haushaltsausschuß Der in der 197. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Oktober 1997 überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll nachträglich zusätzlich dem Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen werden: Gesetzentwurf von der Bundesregierung zum Gesetz zur Neuordnung der Steinkohlesubventionen - Drucksache 13/8635 - überwiesen: Ausschuß für Wi rtschaft (federführend) Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Sind Sie mit diesen Vereinbarungen einverstanden? - Das ist der Fall. Wir verfahren so. Ich rufe Tagesordnungspunkte 3 a bis 3 e auf: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes - Drucksache 13/8796 - Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung (federführend) Sportausschuß Rechtsausschuß Ausschuß für Fami lie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuß für Gesundheit b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) - Drucksache 13/5358 - Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung (federführend) Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Matthias Berninger, Andrea Fischer (Berlin), Rita Grieshaber, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Hochschulrahmengesetzes (HRG) - Drucksache 13/8824 - Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung (federführend) Sportausschuß Rechtsausschuß Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuß für Gesundheit d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Matthias Berninger, Antje Hermenau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN Reform der Personalstruktur an Hochschulen - Drucksache 13/6121 - Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technolo - gie und Technikfolgenabschätzung (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Ludwig Elm, Wolfgang Bierstedt, Maritta Böttcher, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS Für offene, demokratische Hochschulen - Drucksache 13/8847 - Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technolo gie und Technikfolgenabschätzung (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache anderthalb Stunden vorgesehen. - Dazu höre ich keinen Widerspruch. Wir verfahren so. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, Dr. Rüttgers, das Wo rt . Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie: Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Deutsche Bundestag berät heute eines der wichtigen Reformprojekte dieser Legislaturpe riode. Daß wir das heute tun können, darauf hätte am Beginn dieser Legislaturperiode kaum jemand zu wetten gewagt. Ich möchte all denjenigen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben, herzlichst danken. Mein Dank richtet sich insbesondere an die Minister Zöllner und Zehetmair sowie die übrigen Landesminister und Beteiligten auch in den Fraktionen des Deutschen Bundestags. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an den Anfang dieser Rede ein Zitat stellen: Ein wahrer menschlicher Staat vollzieht mit der Macht zugleich die Selbstbegrenzung der Macht, weil er das Recht verwirklicht. Er verwurzelt seinen Sinn in der alltäglichen Denkweise seiner Bürger, in ihrer Solidarität. Er vollzieht wie alles geistige Leben ständig Selbstkorrekturen. Seine Freiheit zeigt sich im gesetzlich geformten Kampf der Geister, die noch im radikalsten Gegensatz miteinander verbunden bleiben durch die gemeinsame Aufgabe. Er erfüllt sich mit allem Wissen und findet daher in dem geistigen Schaffen der Universität nicht nur sein hellstes Bewußtsein, sondern die Quelle der Erziehung seiner Bürger. So sprach Karl Jaspers, als man 1945 die Universität Heidelberg unter bewegenden Umständen wiedereröffnete. Würdiger läßt sich das Verhältnis zwischen Universität und Staat schwerlich beschreiben. Die Begriffe Recht, Solidarität und Freiheit sind damals wie heute in der Tat die Schlüsselbegriffe im Verhältnis des Staates zu den Hochschulen. Ein Rechtsrahmen muß sein, damit der Beg riff der Freiheit in einer Demokratie konkrete Gestalt gewinnt und gestaltbar ist. Innerhalb des Rahmens kann und soll soviel Freiheit herrschen wie irgend möglich, nach meiner Überzeugung heute noch mehr als in der Vergangenheit. Unser gemeinsames Ziel muß es sein, die Hochschulen so zu reformieren, daß der unverzichtbare Zusammenhalt zwischen Hochschulen, Gesellschaft und Staat erhalten bleibt und sich weiter entfalten kann. Eine sachgemäße Hochschulreform kann zwar nur unter den realen Bedingungen von Staat und Gesellschaft, aber entscheidend doch nur aus dem Inneren der zeitlosen Idee der Universität erfolgen. Auch dies sagte Karl Jaspers. Das Zitat stammt von 1960, also aus einer Zeit lange vor der Institutionalisierung der Gruppen, dem Öffnungsbeschluß und der Erfahrung der Massenuniversität. Jaspers' zeitlose Idee der Universität war dem Wirken und dem Denken Wilhelm von Humboldts verbunden. Heute scheint die zeitlose Idee der Universität zwar nicht irrelevant, aber irgendwie doch unzeitgemäß. Idee und Wirklichkeit haben sich denkbar weit voneinander entfernt. Humboldts Universität ist tot. Diesen Satz muß man aussprechen und verinnerlichen, um Kopf und Herz für die neuen Aufgaben, die sich unserem Bildungssystem stellen, zu befreien. Rückblickend haben Humboldts Reformideale de facto dem deutschen allgemeinen Bildungssystem des Industriezeitalters den Weg bereitet. Humboldt hat einen Bildungsgedanken befördert, der der damals weithin erstarrten Feudalgesellschaft den Übergang zur Dynamik der Industriegesellschaft erleichterte. Umgekehrt hat die Industrialisierung, die damit einhergehende Verschwisterung von Wissenschaft und Wirtschaft, das Humboldtsche Ideal schon im vergangenen Jahrhundert zusehends ausgehöhlt. Lehre und Forschung können sich heute nicht mehr in Einsamkeit und Freiheit verwirklichen, wie Humboldt das meinte. Wir stehen heute vor einer Zeitenwende, dem Übergang von der Agrargesellschaft zur Industriegesellschaft vergleichbar. Wir sind im Begriff, in ein neues gesellschaftliches Entwicklungsstadium einzutreten, ein Stadium, das ich die Wissensgesellschaft nenne. Wo in der Agrargesellschaft Boden und Arbeit den landwirtschaftlichen Erfolg bestimmten, wird in der Wissensgesellschaft zunehmend die Kenntnis genetischer Pflanzencodes für Ernteerfolg und -erlös entscheidend sein. Wo in der Industriegesellschaft Maschinen und Stahlblech den Wert eines Automobils bestimmten, ist es heute schon das in der Mikroelektronik der Fahrzeugsteuerung gespeicherte Wissen. Wer von Wissensgesellschaft spricht, meint, daß dem Wissen als charakteristischem Merkmal der sich wandelnden Gesellschaft in Abgrenzung zu früheren Zeiten in Zukunft mehr Bedeutung zukommt - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dafür brauchen wir ein Bildungssystem, das seine Aufgabe nicht nur in der Ausbildung erkennt, sondern vor allem auch in der Einstimmung junger Menschen auf ein Leben des Lernens. Deutschlands Hochschulen sind nicht, wie manchmal behauptet wird, im Kern verrottet. Sie sind auch nicht in der Masse erstickt. Sie leisten unter schwierigen Bedingungen immer noch Enormes. Die Bedingungen für Bildung durch Wissenschaft, für forschendes Lernen, das zum wissenschaftlichen Denken befähigt, haben sich im 20. Jahrhundert gewaltig verändert. Vor 100 Jahren gab es 30 Hochschulen in Deutschland. Heute sind es 326. Am Ende des 19. Jahrhunderts gab es knapp 30 000 Studenten in Deutschland. Heute sind es 1,9 Millionen. Auf 10 000 Einwohner kamen seinerzeit knapp sechs Studenten. Heute sind es rund 240, und es werden in absehbarer Zeit noch mehr sein. Preußisches Landrecht und Universitätsverfassung haben bis vor 100 Jahren noch ausdrücklich vorgeschrieben - ich zitiere -, „daß Frauen weder als Studierende noch als Hospitantinnen aufgenommen werden dürfen". Heute überwiegen in manchen Studiengängen die Frauen. Aber es gibt auch Bereiche, in denen man glaubt, das preußische Landrecht gelte noch immer, etwa im Bereich der C-4-Professuren. Der Wissenschaftsglobus am Ende des 19. Jahrhunderts war klein. Das heutige Weltzentrum für Forschung und Lehre, die Vereinigten Staaten von Amerika, spielte eine geringe Rolle, und die heute so dynamischen asiatischen Bildungsstaaten existierten als wissenschaftliche Subjekte überhaupt noch nicht. Aber ausländische Studenten kamen damals nach Deutschland. Heute werden es immer weniger, und zu wenige deutsche Studenten studieren im Ausland. Die Hochschulen müssen sich auf diesen Wandel der Verhältnisse, der sich erkennbar noch beschleunigen wird, besser als bisher einstellen können. Wir werden die Universitäten in die Unsicherheiten der Moderne entlassen müssen. Drei Elemente spielen dabei eine Schlüsselrolle. Das erste ist die Freiheit. Die deutschen Hochschulen brauchen weitaus mehr Raum zur Veränderung, als der Staat bisher bereit war, ihnen zuzugestehen. Hier haben wir es mit einem konkreten Fa ll der Neuvermessung der Verantwortungsräume zwischen Staat und Gesellschaft zu tun. Das zweite ist die Vielfalt. Die Einheitshochschule, welcher Prägung auch immer, ist kein Zukunftsmodell. Das Hochschulsystem muß offen sein für Innovationen, für Varianten und Variationen. Das dritte ist der Wettbewerb, Wettbewerb nicht als Selbstzweck, sondern als Mittel zum Zweck. Nur im Wettbewerb wird sich erweisen, wie sich Forschung und Lehre unter den Bedingungen der Wissensgesellschaft optimal entfalten können. Wer gegen Bürokratie ist, muß für Wettbewerb sein. Wir werden im 21. Jahrhundert nicht mehr eine einheitliche Hochschule in Deutschland haben, sondern wir werden Hochschulen mit unterschiedlichem Profil haben. Die Hochschule wird ebenso Schule wie Forschungsstätte sein. Sie wird geistiges Zentrum einer Region wie auch Kristallisationspunkt internationaler Kontakte sein. Sie wird junge Menschen nicht mehr überwiegend für den Staatsdienst, sondern für die unterschiedlichsten Berufe ausbilden. Sie wird vor allem auch den Willen und die Fähigkeit zur Selbständigkeit stärken, ja stärken müssen. Sie wird Bildung und Wissen verbinden. Sie wird das Ganze im Auge behalten müssen und sich nicht im Einzelnen verlieren dürfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, an diesen Leitgedanken orientiert sich der Entwurf des neuen Hochschulrahmengesetzes. Wir führen eine leistungsorientierte Hochschulfinanzierung ein. Die staatlichen Mittelzuweisungen an die Hochschulen sollen sich künftig an den in Lehre und Forschung sowie bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erbrachten Leistungen orientieren. Es soll eine systematische Evaluation, also Überprüfung von Forschung und Lehre, geben. Die Studierenden werden an dieser Überprüfung der Lehre beteiligt sein. Die Regelstudienzeiten werden im Hinblick auf die heutige Auffassung über angemessene Regelstudienzeiten neu festgesetzt. Künftig beträgt die Regelstudienzeit bei Fachhochschulgängen, die zu einem Diplomgrad führen, höchstens vier Jahre und bei den übrigen Diplom- sowie den Magisterstudiengängen in der Regel viereinhalb Jahre. Das Thema Multimedia hält breiten Einzug in die Hochschulen. Die Studienberatungspflicht der Hochschulen wird verstärkt. Wir führen eine Zwischenprüfung in allen Studiengängen mit mindestens vier Jahren Regelstudienzeit ein. Das Bestehen der Zwischenprüfung soll im Regelfall Voraussetzung für die Aufnahme des Hauptstudiums sein. Der sogenannte Freischuß wird in allen geeigneten Studiengängen eingeführt. Dadurch lassen sich die Studienzeiten nachweislich verkürzen. Es wird ein Leistungspunktesystem geschaffen, das die internationale Mobilität der Studierenden und Absolventen fördert sowie die Konkurrenzfähigkeit der deutschen gegenüber ausländischen Hochschulen stärkt. Den Hochschulen wird die Möglichkeit gegeben, in grundständigen Studiengängen einen Bachelor - grad und in postgraduierten Studiengängen einen Mastergrad zu verleihen. Das macht den Studienstandort Deutschland für Ausländer wieder attraktiver. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Wir führen eine Leistungsquote bei der Studienplatzvergabe für bis zu 25 Prozent der Studienplätze im Ortsverteilungsverfahren der ZVS ein. Es wird ein hochschuleigenes Auswahlverfahren neben dem allgemeinen Auswahlverfahren für rund 20 Prozent der Studienplätze in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen geschaffen. Die pädagogische Eignung wird zu einer unbedingten Einstellungsvoraussetzung für Professoren gemacht. Die Habilitation wird als zwingende Einstellungsvoraussetzung für Professoren aufgehoben. Gleichwertige wissenschaftliche Leistungen auch aus einer Tätigkeit außerhalb des Hochschullebens werden anerkannt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Karlheinz Guttmacher [F.D.P.]) Im übrigen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, setzt die Hochschulrahmenrechtsnovelle auf die Freiheit der Hochschulen durch Abschaffung unnötiger und hinderlicher Regulierungen. Entscheidung und Verantwortung werden bei den Hochschulen wieder zusammengeführt. Wir werden keine Hochschulreform von Ministeriumsschreibtischen aus organisieren. Sie muß vielmehr von denjenigen umgesetzt werden, die in den Hochschulen arbeiten. Deshalb streichen wir mit dieser Novelle eine Vielzahl von Detailregelungen: Regelungen zur Ordnung des Hochschulwesens, zur Weiterentwicklung des Studiums und zum Lehrangebot, die Rahmenprüfungsordnung und die Studienordnung, Regelungen zur Prüfung und Prüfungsordnung, zur Hochschulforschung, zur Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Hochschulen usw. Das alles sind Regelungen, die wir streichen, um denjenigen, die in der Hochschule arbeiten, wieder Entscheidungen in eigener Verantwortung zu ermöglichen. All das muß nicht zentral geregelt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Hochschulrahmengesetz wird auf einen Kernbestand von Vorschriften beschränkt, der für ein Hochschulsystem des 21. Jahrhunderts bundeseinheitlich geregelt werden muß. Damit kein Mißverständnis entsteht: Das neue Hochschulrahmengesetz ist nicht d i e Hochschulreform, aber der Anfang einer Hochschulreform. Am Ende wird die Hochschule des 21. Jahrhunderts stehen - mit mehr Freiheit, mehr Vielfalt und mehr Wettbewerb nach innen und nach außen. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Ich erteile jetzt der Kollegin Edelgard Bulmahn das Wo rt . Edelgard Bulmahn (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes. Dieser Entwurf ist kein großer Zukunftsentwurf, in seinem Kernbereich aber ein vertretbarer Kompromiß. Er greift die in den Ländern vorangetriebenen Reformen auf und räumt den Ländern insgesamt größere Gestaltungsspielräume für weitergehende Reformen ein. Das halten wir für den richtigen Weg. Dies und der damit einhergehende Abbau an Regelungsdichte im Gesetz wird von der SPD- Bundestagsfraktion nachhaltig begrüßt; denn wir wollen keinen staatlich verordneten Einheitstyp von Hochschulen, sondern ein differenzie rtes, leistungsfähiges System von Hochschulen, das den unterschiedlichen Anforderungen von Gesellschaft, Politik und Wi rt -schaft Rechnung trägt. Wir erwarten - das sage ich mit Nachdruck -, daß die Länder den Gestaltungsspielraum, den sie dazu - gewonnen haben, nutzen, den Hochschulen selbst ein höchstmögliches Maß an Autonomie einzuräumen und die Regelungsdichte in den Landeshochschulgesetzen zurückzunehmen. Denn wir vertrauen darauf, daß vor Ort , in den Hochschulen, am besten die notwendigen Entscheidungen getroffen werden können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne ten der PDS) Der zwischen Bundesregierung und Ländern ausgehandelte Gesetzentwurf bringt zweifelsohne in vielen Bereichen Fortschritte. Nennen möchte ich in diesem Zusammenhang nur die Einbeziehung der Weiterbildung und des Wissens- und Technologietransfers in den Aufgabenkatalog der Hochschulen, die stärkere Verpflichtung zur Frauenförderung, die Erweiterung des Aufgabenkatalogs der verfaßten Studentenschaften, die Ansätze zur Studienreform mit der Einführung des Credit-point-Systems, die Möglichkeit der Modularisierung der Studiengänge, die Ermöglichung der Einführung international üblicher Abschlüsse sowie die stärkere Berücksichtigung der pädagogischen Eignung bei Berufungen, die Einschränkung der Bedeutung der Habi litation als Berufungsvoraussetzung und die Selbstverpflichtung der Länder zur leistungsbezogenen Finanzierung und Evaluierung der Hochschulen. Der Gesetzentwurf ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Für eine umfassende Hochschulreform, soweit diese in die Zuständigkeit des Bundes fällt, ist der Entwurf allerdings nicht ausreichend. Dieser Entwurf - das ist völlig unstrittig - muß durch eine Neuordnung der Ausbildungsförderung sowie durch eine bessere und verläßlichere Finanzausstattung der Hochschulen selbst ergänzt werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne ten der PDS) Der Entwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, muß dringend auch durch eine Reform des Dienstrechtes und der Personalstruktur ergänzt werden, die einen Schlüssel zur Reform der Hochschulen selber darstellen. (Beifall bei der SPD und der PDS) Schließlich bedarf der Gesetzentwurf selbst an einer ganzen Reihe von Punkten der Nachbesserung und Ergänzung. Einer Nachbesserung bedarf die Frauenförderung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, daß trotz der Bemühungen der vergangenen Jahre die Unterrepräsentanz von Frauen in vielen Studiengebieten, insbesondere in den Ingenieur- und in den Naturwissenschaften, vor allem bei den Lehrenden gravierend ist. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Wissenschaft und Forschung - das wissen wir sehr wohl - ist nicht allein das Ergebnis von staatlichen Eingriffen, sondern vor allem das Ergebnis eines soziokulturellen Wandlungsprozesses. (Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann [F.D.P.]: So ist es!) Aber es bleibt Aufgabe der Hochschulpolitik, Herr Laermann, diesen Wandlungsprozeß im Interesse der Frauen zu fördern. (Beifall bei der SPD und der PDS) Es kommt in den nächsten Jahren des Generationswechsels an den Hochschulen darauf an, daß wir den Anteil der Frauen an den C3- und C4- Professuren steigern. Das ist Aufgabe der Hochschulen, und das muß explizit festgeschrieben werden. (Beifall bei der SPD und der PDS) Deshalb bedürfen die im HRG-Entwurf enthaltenen Regelungen zur Frauenförderung, die zweifelsohne ein Fortschritt gegenüber dem bisherigen Gesetz sind, der weiteren Konkretisierung. So muß aus unserer Sicht die angestrebte leistungsorientierte Finanzierung genauso wie die Evaluierung auch an eine erfolgreiche Frauenförderung an den Hochschulen geknüpft werden. Dann können diese Instrumente einen wirksamen Beitrag zur Frauenförderung leisten. Wir sollten darüber hinaus die Hochschulen im Gesetz verpflichten, Frauenförderpläne aufzustellen sowie Frauenbeauftragte einzusetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Studierenden sind das Herz einer Hochschule. Ich hoffe, das bestreitet niemand in diesem Plenum. Sie sind wesentliche Innovationsträgerinnen und -träger im Hochschulbetrieb und müssen diesen daher auch mitbestimmen können. Studierende haben ein Recht darauf, ihre Anregungen in den Prozeß der inhaltlichen und strukturellen Modernisierung der Hochschulen einfließen zu lassen. (Beifall bei der SPD und der PDS sowie des Abg. Matthias Berninger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn sie dieses Recht wahrnehmen sollen, gehört dazu auch die aktive Auseinandersetzung mit den gesamtgesellschaftlichen Problemen. Der Aufgaben katalog der Studentenschaften wurde im HRG- Entwurf zwar entsprechend erweitert, aber die Einrichtung der verfaßten Studentenschaften ist in diesem Entwurf als Kann-Bestimmung geregelt. Das heißt im Klartext, es bleibt in Zukunft in das Belieben der jeweiligen Landesregierung gestellt, ob es eine verfaßte Studentenschaft an der Hochschule gibt oder nicht. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann der Bundestag nicht mitmachen. Ich sage das ganz deutlich. (Beifall bei der SPD und der PDS) Wir halten die Regelung im HRG-Entwurf für nicht ausreichend. Hier hat der Bundesgesetzgeber die Pflicht, für ein Mindestmaß an Einheitlichkeit im Bundesgebiet zu sorgen. Deshalb müssen die Länder verpflichtet werden, an allen Hochschulen die Bildung verfaßter Studentenschaften zuzulassen. Das ist einer der wesentlichen Auseinandersetzungspunkte in den kommenden Beratungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich vermisse in dem Entwurf eine klare Aussage zur Frage der Studiengebühren. Allen Überlegungen, den Hochschulzugang und die Studienmöglichkeiten durch die Erhebung von Studiengebühren zu erschweren und soziale Barrieren zu schaffen, erteilt die Bundestagsfraktion der SPD eine ganz klare Absage. (Beifall bei der SPD) Studiengebühren sind kein geeignetes Instrument zur Überwindung der Unterfinanzierung der Hochschulen. Studiengebühren richten neue und zusätzliche soziale Barrieren für die Aufnahme eines Studiums auf. Sie sind dazu angetan, Jugendliche, insbesondere junge Frauen, aus Schichten mit geringem Einkommen vom Studium abzuhalten. Da, liebe Kolleginnen und Kollegen, nützen auch keine Rückerstattungen. Ich sage Ihnen ganz klar: Ich habe es satt, daß gerade junge Frauen aus einkommensschwächeren Familien immer wieder in die Rolle von Bittstellerinnen und Almosenempfängerinnen gedrängt werden. Das machen wir nicht mit. (Beifall bei der SPD und der PDS) Zumindest über einen Punkt müßte in dieser Republik Klarheit und Einigkeit bestehen, nämlich über den Punkt, daß für die Aufnahme eines Studiums allein die Leistungsfähigkeit und der Leistungswille der Studierenden entscheidend sind und nicht das Portemonnaie der Eltern. (Beifall bei der SPD und der PDS) Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir einen Antrag einbringen, mit dem wir sicherstellen wollen, daß in der Bundesrepublik keine Studiengebühren erhoben werden. Die in dem Hochschulrahmengesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, künftig auch den Bachelor- und den Mastergrad zu verleihen, wird von meiner Fraktion nachhaltig begrüßt. Wir halten dies für die richtige Weichenstellung. Die vorliegenden Formulierungen, so wie sie im Entwurf gefaßt worden sind, bei der vorgesehenen Doppelgleisigkeit von herkömmlichen deutschen und neuen angelsächsischen Abschlüssen werden allerdings erhebliche Probleme mit sich bringen. Hier gibt es einen ganz klaren und sehr dezidierten Beratungs- und Konkretisierungsbedarf. So muß zum einen die Durchlässigkeit zwischen den Studiengängen sichergestellt werden und zum anderen eine Benachteiligung der Fachhochschulen, die im Moment bei dieser Formulierung gegeben ist, verhindert werden. (Beifall bei der SPD) Außerdem muß gewährleistet werden, daß diejenigen, die einen Bachelor-Abschluß erfolgreich erworben haben, auch für den Master-Studiengang zugelassen werden und im Rahmen der Ausbildungsförderung nicht anders behandelt werden als diejenigen, die einen Magister- oder Diplomstudiengang absolvieren. Auch das ist bisher nicht gewährleistet. Schließlich müssen die Regelstudienzeiten für die verschiedenen Abschlüsse noch einmal überprüft werden. Ich habe mich jedenfalls immer dafür eingesetzt, einen Bachelor- und Masterabschluß zuzulassen, allerdings nicht mit dem Ziel, die Studienzeiten zu verlängern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat aus meiner Sicht eine ganz große Schwäche. Er klammert den Bereich der Personalstruktur und der Schaffung eines einheitlichen Dienstrechtes der Hochschulen weitgehend aus. Innovationen werden aber von Menschen erdacht, erforscht, entwickelt und umgesetzt. Wenn wir von den Hochschulen erwarten, daß sie Stätten der Innovation für das 21. Jahrhundert werden, so sind die dort arbeitenden Menschen der Schlüssel zum Erfolg. Alle noch so dringenden Investitionen in Geräte und Gebäude helfen nicht weiter, wenn wir nicht in die Köpfe, in die Menschen, investieren (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne - ten der PDS) und wenn wir nicht für Personalstrukturen und ein Dienstrecht sorgen, die diesen Anforderungen, die sich aus den Aufgaben der Hochschule in Gesellschaft, Wirtschaft, Lehre und Forschung ergeben, Rechnung tragen. Das tut dieses wirklich altmodische Dienstrecht, wie wir es noch immer im HRG stehen haben, nicht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne ten der PDS) Deshalb ist die Überprüfung und Reform des Dienstrechtes und der Personalstruktur mehr als überfällig. Sie ist deshalb mehr als überfällig, damit wir diese einmalige Chance, die wir jetzt und nicht in zehn oder zwanzig Jahren haben und die sich aus der bevorstehenden Emeritierungswelle ergibt, neue Strukturen, neue Studiengänge und neue Forschungsschwerpunkte an den Hochschulen zu schaffen, nicht verspielen, sondern nutzen können. Ich erwarte deshalb von der Bundesregierung, daß sie in Kürze - entsprechende Ankündigung des Bundesbildungsministers in diesem Haus vom 24. September - einen Vorschlag für eine Reform des Dienstrechtes und der Personalstrukturen, vorlegt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne ten der PDS) Im Rahmen der Beratungen, die wir in den kommenden Monaten durchführen werden, sollte auf jeden Fall innerhalb des HRGs die auch für die Wissenschaft hinderlichen starren Zeitvertragsregelungen durch tarifvertragliche Vereinbarungen ersetzt werden. Wir werden beantragen, daß wir in das HRG eine Öffnungsklausel aufnehmen, die genau dies ermöglicht. Das ist das Mindeste, was wir den jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern schuldig sind. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lebendige, leistungsfähige Hochschulen sind angesichts der zunehmenden Wissensintensität aller Lebensprozesse ein Gebot der Selbsterhaltung und der Zukunftsvorsorge. Hochqualifizierte, sich ständig weiterbildende Fachkräfte und die Verfügbarkeit der jeweils neuesten, wissenschaftlich-technischen Erkenntnisse sind hierfür die Schlüssel. Hochschulen sind als Zentren der geistigen Auseinandersetzung Zentren der Kultur und tragen als solche nicht nur zur Persönlichkeitsentfaltung der Studierenden bei, sondern sie prägen darüber hinaus die Einschätzungen und Einstellungsmuster der gesamten Gesellschaft. Wenn man den Hochschulen bessere Rahmenbedingungen für ihre Aufgaben und Arbeiten geben will , dann darf man sich nicht auf Reparaturen am HRG beschränken, sondern dann brauchen die Hochschulen Reformen und größere Gestaltungsspielräume. Aber sie brauchen auch eine ausreichende Finanzierung. (Beifall bei der SPD) Die Devise kann nicht lauten: Reform statt Geld. Niemand kann daran vorbeisehen, daß unsere Hochschulen in dramatischer Weise unterfinanziert sind. Besonders besorgniserregend ist aus meiner Sicht der kontinuierliche Rückzug des Bundes und der Länder aus der Hochschulfinanzierung. Es macht mir auch große Sorgen, wenn sich die Länder aus der Finanzierung zurückziehen. Dies trifft für beide Verantwortlichen zu, sowohl für den Bund als auch für die Länder. Ich kann nicht daran vorbeischauen, daß sich der Anteil des Bundes an der Hochschulfinanzierung stark verringert hat. 1970 betrug der Anteil noch 14,3 Prozent; inzwischen sind wir bei 5,2 Prozent gelandet. Das ist eine falsche Entwicklung, die wieder rückgängig gemacht werden muß. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Dagmar Enkelmann [PDS]) Eine unverzichtbare Voraussetzung für eine grund - legende Reform der Hochschulen ist eine Neuordnung der Ausbildungsförderung. Das BAföG ist infolge der verfehlten Politik der Bundesregierung regelrecht ausgeblutet und wird der ursprünglichen Zielsetzung, auch Jugendlichen aus einkommensschwächeren Familien die Teilnahme am Studium zu ermöglichen, nicht mehr gerecht. Die unzureichende ökonomische Absicherung der Studierenden steht auch in klarem Gegensatz zu allen Bestrebungen, die Studienzeiten zu verkürzen. Deshalb, Herr Bundesminister Rüttgers, möchte ich Sie noch einmal nachdrücklich auffordern: Hören Sie endlich auf, die von allen für wichtig erachtete Reform des BAföG weiter zu verzögern. Von Ihrer Seite ist bisher kein einziger konstruktiver Vorschlag gekommen. (Beifall bei der SPD) Wenn wir keine Reform des BAföG hinkriegen, ist eine Reform der Hochschulen nicht möglich. Deshalb mein eindringlicher Appell an Sie: Sorgen Sie endlich dafür, daß wir in diesem Deutschen Bundestag, in dieser Legislaturpe riode, eine BAföG-Reform verabschieden können! Ich hoffe, daß das Beratungsverfahren im Deutschen Bundestag sachgerecht fortgeführt wird. Ich hoffe, daß die Änderungsvorschläge der Fraktionen ernsthaft diskutiert werden und keine „closed shop"- Attitüde an den Tag gelegt wird, sondern wir das HRG an den Punkten, wo es notwendig ist, noch verbessern. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Rolf Kutzmutz [PDS]) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Das Wort hat der Kollege Thomas Rachel. Thomas Rachel (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir erleben heute eine große Koalition der Vernunft. Nach jahrzehntelangen ideologischen Grabenkämpfen um die Hochschulpolitik beginnen wir, einen pragmatischen, von der Ideologie befreiten Kompromißweg zu gehen, der die Chance bietet, in den Hochschulen ein neues Kapitel aufzuschlagen, das Zukunftsfähigkeit bedeutet. 1976 trat das Hochschulrahmengesetz in Kraft. In diesen vergangenen 21 Jahren hat sich national und international viel verändert. Deutschland steht in einem tiefgreifenden Wandlungsprozeß, der nicht ohne Reformen bewältigt werden kann. Die deutsche Hochschullandschaft hat sich nicht ausreichend verändert. Wir müssen sie aber verändern, damit sich die junge Generation mittels einer exzellenten Ausbildung auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereiten kann. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Sprechen wir es offen an. Wir haben derzeit Mängel in der Hochschullandschaft: überlange Studienzeiten, sinkende inte rnationale Attraktivität - der Anteil ausländischer Studenten geht zurück -, drangvolle Enge an den Universitäten, 900 000 Studienplätze bei 1,9 Millionen Studenten. Ich möchte jedoch nicht die Leistungen der Hochschulen kritisieren. Es ist bemerkenswe rt , wieviel Studenten Jahr für Jahr an unseren Hochschulen ausgebildet werden. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen haben die deutschen Hochschulen eine beachtliche Leistung erbracht. (Beifall bei der CDU/CSU) Die jetzige Hochschulreform muß dazu führen, daß Deutschland wieder eine internationale Spitzenstellung einnimmt. Wir brauchen ein neues Selbstverständnis. Wettbewerb zwischen den Hochschulen muß national wie auch international sein. Das können wir nur erreichen, wenn wir die einengende Reglementierung der Fachhochschulen und Universitäten beenden. Wir machen also etwas Politikuntypisches: Wir nehmen Reglementierungen des Staates zurück und verlagern Kompetenz dorthin, wo sie hingehört, geben sie an die Hochschulen zurück. Ich denke, daß dies der richtige Weg ist, auf dem wir vorgehen sollten. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, Konkurrenz belebt das Geschäft. Wettbewerb auch unter den Hochschulen macht Verantwortung sichtbar. Der Erfolg des einen, wenn man ihn denn läßt, wirft ein grelles Licht auf Versäumnisse des anderen. So soll doch jeder Hochschulrektor zeigen, was seine Einrichtung beim Abbau des Defizits leisten kann. Aber er soll vom Erfolg auch profitieren können. Diese neue Denkrichtung wollen wir in die Hochschulreform einbringen. Nun fordern manche die Einführung von Studiengebühren. Ich halte dem entgegen: Es ist eine demokratische und soziale Errungenschaft der Bundesrepublik, daß qualifizierte junge Menschen ohne Rücksicht auf Herkunft und Einkommen der Eltern gleiche Chancen haben zu studieren. Ich halte nichts von der Einführung von Studiengebühren für das reguläre Lehrangebot an staatlichen Hochschulen. Aber die SPD kann sich hier nicht aufschwingen. Wenn sie ein Bundesgesetz zum Verbot von Studiengebühren forde rt , ist das eigentlich ein schlechter Witz. Wer wie Frau Brunn zuerst Krokodilstränen vergießt, daß durch eine HRG-Novelle die Eigenständigkeit der deutschen Bundesländer bedroht sei, und gleichzeitig eine gesamtstaatliche Reglementierung des Bundes in der Gebührenfrage forde rt , der ist auf schwachen Füßen. Das ist keine argumentative Glaubwürdigkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir unterstützen Jürgen Rüttgers bei seiner klaren Haltung gegen Studiengebühren für das reguläre Lehrangebot. Das macht auch Sinn. (Horst Kubatschka [SPD]: Dies in das Gesetz zu schreiben!) Denn Studiengebühren bedeuten, daß Studenten zum falschen Zeitpunkt belastet werden, nämlich während des Studiums. Das hat den Zwang zum Jobben zur Folge und bewirkt eine Verlängerung des Studiums. Sie erfordern einen zusätzlichen Verwaltungsapparat. Und letztlich weiß jeder: Das Geld kommt nicht den Hochschulen zugute, sondern den Finanzministern der Länder. (Horst Kubatschka [SPD]: Dann seid konse - quent und schreibt das hinein!) Deshalb wollen wir - jedenfalls ich - auf gar keinen Fall solche Studiengebühren. Wo liegen die wichtigen Elemente der Hochschulreform? Wir wollen einheitliche Regelungen do rt , wo wir sie für die nationale und internationale Mobilität der Studenten brauchen. Wir wollen aber gleichzeitig den Hochschulen mehr Luft zum Atmen geben. Unter den Talaren frische Luft nach all den Jahren - das ist das Ziel, das wir mit unserer Hochschulreform erreichen wollen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir wollen eine leistungsorientierte Hochschulfinanzierung: Staatliche Zuschüsse sollen sich an den erstklassigen Leistungen in Lehre und Forschung orientieren. Das ist der Ansatz, den wir gehen wollen. Dafür brauchen wir eine Evaluation der Hochschulen. Das heißt, daß wir die Hochschulen bewe rten wollen, und zwar zweistufig: erst eine Bewe rtung der Hochschule intern auf der Ebene der Fachbereiche, aber dabei natürlich auch eine Befragung der Studenten. Denn sie wissen, was an den Universitäten gut oder auch schlecht läuft. Ihre Meinung ist gefragt. Erst danach eine externe Evaluation, also Bewertung, durch unabhängige Gutachter, die eine Vergleichbarkeit der Hochschulen gewährleisten soll . (Abg. Doris Odendahl [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Das bedeutet Pluspunkte für die Studenten. Das Leistungsangebot der Hochschulen wird transparenter, und die Erfahrung der Studenten ist erstmalig bei der Hochschulgestaltung gefragt. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Frau Odendahl, ich muß sagen, die Sonne blendet so sehr, daß ich Sie gar nicht gesehen habe. - Bitte! Doris Odendahl (SPD): Es ist gut, Frau Präsidentin, wenn man nur von der Sonne geblendet ist. Herr Kollege Rachel, ich habe mich über Ihre Ausführungen hinsichtlich der Studiengebühren sehr gefreut. Sind Sie denn mit uns der Meinung, nachdem Sie so dezidiert dagegen Stellung genommen haben, daß wir dem Vorhaben, Studiengebühren ganz einhellig eine Absage zu erteilen, durch Aufnahme eines Verbots der Einführung von Studiengebühren in das HRG begegnen sollten? (Beifall bei der SPD) Thomas Rachel (CDU/CSU): Liebe Frau Kollegin Odendahl, gern beantworte ich Ihnen diese Frage. Eigentlich könnte ich nur auf meinen Redetext verweisen. (Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Jetzt kommt der Eiertanz!) Ich habe gesagt, daß politisch die Aussage ganz klar ist: Ich halte nichts von Studiengebühren, weil sie die Studenten zum falschen Zeitpunkt belasten, einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten und nicht den Hochschulen, sondern den Finanzministern der Bundesländer zur Verfügung gestellt würden. (Edelgard Bulmahn [SPD]: Was ist die Kon sequenz, die Sie daraus ziehen?) Aber ich sage auch: Die SPD versucht, die Öffentlichkeit hier mit einem argumentativen T rick zu täuschen. Das werden wir als Koalition natürlich nicht mitmachen. Wenn man sich einerseits wie Frau Brunn dagegen wehrt, daß der Bund überhaupt eine Novelle zum Hochschulrahmengesetz vorlegt, weil die Eigenständigkeit der Bundesländer bedroht sei, aber auf der anderen Seite gerade in der Gebührenfrage, in der der Bund für die Länder nichts verbindlich zu regeln hat, forde rt , daß der Bund eine gesamtstaatliche Reglementierung vornimmt, ist das scheinheilig. Diese Scheinheiligkeit werden wir als Koalition nicht mitmachen. (Beifall bei der CDU/CSU - Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Das war ein scheinheili - ger Eiertanz!) Wir wollen die Hochschullandschaft wettbewerbsfähig machen. Wir wollen ein Leistungspunktesystem einführen. Das heißt, daß ein Transfer von Studien- und Prüfungsleistungen ermöglicht wird. Wir wollen die nationale, aber auch die internationale Mobilität der Studenten. Hochschulleistungen sollen an Hand dieser „credit points" angerechnet werden. Das sind Pluspunkte für die Studenten, bedeutet Erhöhung der Mobilität und aktiveres Studieren, da die Prüfungen vorlesungsbegleitend laufen. Schließlich können wir damit auch eine Verkürzung der Studienzeit erreichen. Lassen Sie uns in diesem Zusammenhang die Universität Bonn anschauen. Das ist doch das Modell. Die Universität Bonn hat im Studiengang Volkswirtschaft vor vier Jahren das Leistungspunktesystem, das wir in Deutschland jetzt generell einführen wollen, eingeführt. Seitdem hat sich die durchschnittliche Studienzeit von 14,5 Semestern auf 12,2 Semester verkürzt. Ich finde, das ist der beste Beweis, daß die Vorlage von Minister Rüttgers richtig ist. Stichwort Zwischenprüfungen: Wir wollen spätestens nach dem vierten Semester Zwischenprüfungen einführen. Sie sollen im Regelfall auch das Aufnahmekriterium für das Hauptstudium sein. Zwischenprüfungen bedeuten Pluspunkte für die Studenten, denn sie bedeuten eine frühere Leistungskontrolle und damit auch eine Orientierung über den eigenen Leistungsstand, und sie dienen der Verkürzung der Studienzeit. Das ist eine wichtige Maßnahme, die wir brauchen. Stichwort Freischuß: Meine Damen und Herren, die Juristen haben doch vorgemacht, daß man Studenten die Prüfungsangst nehmen kann, indem wir ihnen die Möglichkeit geben, im Rahmen eines Freischusses, ohne daß es nachher angerechnet wird, frühzeitig ein Examen zu machen. (Edelgard Bulmahn [SPD]: Das gibt es doch schon überall!) Wir sollten doch als Gesetzgeber das, was an manchen Hochschulen bereits gang und gäbe ist, aber eben nicht an allen, nicht nur in der Juristerei zulassen, sondern in allen geeigneten Studiengängen. Der Freischuß ist ein gutes Modell. Er ist ein Pluspunkt für die Studenten, denn er bedeutet die Verringerung der Prüfungsangst und die Verkürzung der Studienzeit. (Edelgard Bulmahn [SPD]: In allen Diplom prüfungsgängen muß man eine Zwischen prüfung ablegen!) Stichwort Verstärkung der Studienberatungspflicht: Meine Damen und Herren, es kann doch nicht angehen, daß sich Studenten Semester für Semester in Universitäten und Fachhochschulen aufhalten, aber die Frage, wann sich ein Professor mit ihnen auseinandersetzt, sie berät, ihnen Orientierungshilfe gibt, oftmals auf die Zeit kurz vor der Examensprüfung verschoben ist, mit dem Ergebnis, daß wir erst kurz vor dem Examen Studienabbrecher haben. Das wollen wir ändern. Deswegen sieht das Hochschulreformgesetz vor, in Zukunft die Hochschulen zu verpflichten, frühzeitig eine Studienberatung für die Studenten einzurichten. Das ist wieder ein Pluspunkt für die Studentenschaft in Deutschland. Es ist eine frühzeitige Information über die Eignung für das Studium. Vielleicht kommt es auch zu dem Hinweis, daß ein anderes Studienfach geeigneter wäre. Es bedeutet eine frühzeitige Orientierungshilfe. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Meine Damen und Herren, wir wollen auch den Hochschulen mehr Rechte geben. Was wir wollen, ist ein Wettbewerb der Hochschulen in Deutschland, und zwar nicht nur leistungsorientiert um die staatlichen Gelder, um die besten Professoren, sondern auch ein Wettbewerb um die besten Studenten. Denn wir wollen, daß die Hochschulen aus ihrer Verkrustung herauskommen und sich in diese Konkurrenzsituation begeben. Deswegen führen wir für einen Teil der Studienplätze, 20 Prozent, ein hochschuleigenes Auswahlverfahren in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen ein. Ich halte das für sinnvoll, weil sich die Hochschulen plötzlich mehr Gedanken machen werden, welche Studenten oder Studierwillige mit welchen Vorkenntnissen aus den Schulen der verschiedenen Bundesländer sie aufnehmen, und auch mit der Frage befassen werden, welche Qualität die Schüler und Schulabgänger mitbringen. Diese Fragen werden plötzlich an Bedeutung gewinnen. Das ist gut für die Hochschulen in Deutschland. Das ist auch wieder ein Pluspunkt für die Studenten, denn Studenten mit knapp vom Numerus clausus abweichenden Notendurchschnitt bekommen plötzlich eine Chance, an eine erstklassige Universität oder Fachhochschule zu gehen, die sie vorher nicht gehabt hätten. Schließlich zur Steigerung der internationalen Attraktivität: Meine Damen und Herren, Japans Führungskräfte werden in den Vereinigten Staaten ausgebildet. Das war vor einigen Jahren noch anders. Sie kamen nach Deutschland. Das muß uns mit Sorge umtreiben. Woran liegt es? Erstens: Unsere Studienzeiten sind zu lang. Das sagt auch die SPD. Zweitens: Die deutschen Abschlüsse sind nur begrenzt verwendbar. Drittens: Die Hochschulen sind zu bürokratisch und auch zu unpersönlich. Viertens: Wir bieten weitgehend kein fremdsprachiges Angebot an. Was können wir tun? Wir haben Verkürzungsmaßnahmen im Bereich der Studienzeiten angedacht. Wir wollen aber auch internationale Studienabschlüsse, Bachelor und Master, an den deutschen Hochschulen einführen - ich freue mich, daß auch die SPD diesem Gedanken zustimmt -, denn sie sind international anerkannt. Sie eröffnen mehrere Pluspunkte für die Studenten: bessere Verwendung und Verwertbarkeit von in Deutschland erworbenen Abschlüssen auf dem internationalen Arbeitsmarkt. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, denn die deutschen Absolventen werden sich ja nicht nur in Deutschland, sondern zunehmend auch auf europäischer und internationaler Ebene um einen Arbeitsplatz bemühen. Wir werden die Attraktivität der deutschen Hochschulen im internationalen Vergleich verbessern und die wechselseitige Mobilität fördern. Das ist ein wichtiger Grundgedanke der Hochschulreform von Jürgen Rüttgers. Da wir aber nicht warten wollen, bis die Hochschulreform Gesetzeskraft erlangt - das wird im Frühjahr nächsten Jahres der Fall sein -, hat das Bundesbildungsministerium ein Modellprojekt auf den Weg gebracht, durch das schon jetzt mehrere Universitäten und Fachhochschulen gefördert werden, die internationale Studiengänge auf den Weg bringen. Mit mehreren Millionen DM wird ein neues Programm auf die Beine gestellt: Vorlesungen, Übungen und Seminare werden auf deutsch und englisch gehalten. Dabei wird die Hälfte der Plätze von ausländischen Studenten belegt. (Jörg Tauss [SPD]: Was sagt Herr Kanther dazu?) Die Studenten werden die Chance haben, nicht nur das deutsche Diplom oder den Magister zu machen, sondern sie werden auch die Möglichkeit haben, die internationalen Abschlüsse Bachelor und Master abzulegen. Das sind Pluspunkte für Studenten. (Edelgard Bulmahn [SPD]: Wann werden Sie endlich weniger restriktiv bei den Auf - enthaltserlaubnissen sein?) - Frau Bulmahn, ich sage Ihnen ganz klar: Wir sind sehr dafür, daß mehr ausländische Studenten in Deutschland studieren. Wir werden alles dafür tun, daß alle Hürden aus dem Weg geräumt werden, damit sie in unser Land kommen können; das ist ein wichtiger Punkt. (Edelgard Bulmahn [SPD]: Dann müssen Sie die Ausländerpolitik ändern!) Die internationalen Studiengänge sind ein Pluspunkt nicht nur für die internationale Attraktivität unserer Hochschulen, sondern auch für deutsche Studenten, unsere Absolventen, deren Chancen auf dem globalen Arbeitsmarkt erhöht werden. Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Tauss? Thomas Rachel (CDU/CSU): Bitte schön. Jörg Tauss (SPD): Sehr geehrter Herr Kollege, ich habe ja mehrmals per Zwischenruf versucht, (Zuruf von der CDU/CSU: Zu stören!) auf ein Thema aufmerksam zu machen, das Sie offensichtlich nicht ansprechen wollen. Deswegen stelle ich an dieser Stelle eine ganz konkrete Frage. Wir sind uns ja in der Zielsetzung einig, daß es notwendig ist, viele Ausländer in Deutschland studieren zu lassen, damit die künftigen Eliten in Wi rtschaft und Politik aus diesen Ländern von Deutschland und Europa und nicht nur von den USA geprägt sind. Das ist ein großer Vorteil; dem wollen wir nicht widersprechen. Aber was tun Sie denn ganz konkret, damit die Behinderung des Zuzuges und der Einreise von ausländischen Studierenden, die im Innenministerium ausgebrütet wird, aufhört und man do rt zu anderen Erkenntnissen kommt und unsere Einschätzung teilt? (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist doch gar nicht wahr! Quatsch!) Was tun Sie, um diese Entwürfe endlich vom Tisch zu bekommen? Dadurch würden wir ein Signal nach außen geben, daß ausländische Studierende in Deutschland erwünscht sind, und nicht das Signal, wie es von Ihnen gesendet wird, gegeben, daß sie unerwünscht sind. Das ist ein völliger Blödsinn, den Sie dort anrichten. Was tun Sie da? (Beifall bei der SPD) Thomas Rachel (CDU/CSU): Herr Kollege Tauss, ich stelle fest, daß Ihr Zwischenruf genauso wie Ihr Wortbeitrag einzuschätzen ist, der keine Frage war. (Jörg Tauss [SPD]: Was ist jetzt?) Ich finde es immer bemerkenswe rt , auf welch polemische Art Sie ein Problem ansprechen, (Zuruf von der SPD: Stimmt es, oder stimmt es nicht?) um daraus parteipolitischen Nutzen zu ziehen. Das finde ich verwerflich. (Widerspruch bei der SPD) Wenn Sie hier dem Minister oder Abgeordneten der Koalitionsfraktionen vorwerfen wollen - das haben Sie mit Ihrem Wortbeitrag getan -, daß wir das Ziel hätten, den Anteil ausländischer Studenten zurückzufahren, (Jörg Tauss [SPD]: Herr Kanther! - Wolf Michael Catenhusen [SPD]: Niedrigzuhal ten!) weise ich das hier im Deutschen Bundestag mit a ller Entschiedenheit zurück. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abge ordneten der F.D.P.) Im Gegensatz zu Ihnen, der Sie hier lautstark in den Saal hereinbrüllen, vertreten wir diese Interessen und führen konkrete Gespräche nicht nur im Bundesbildungsministerium - Jürgen Rüttgers engagiert sich bei diesem Thema sehr -, sondern auch mit den Kollegen der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung sowie dem Bundesinnenministerium mit dem klaren Ziel, Studenten nicht auszugrenzen, jemandem, der hier studieren wi ll, auch die Chance zu geben, seinen Ehepartner mitzubringen, (Edelgard Bulmahn [SPD]: Das darf er aber nicht! - Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Es passiert nichts!) und ihn nicht nur in einem normalen Studiengang studieren zu lassen, sondern ihm auch anschließend die Möglichkeit zu geben, hier zu promovieren, wenn er es will . Freuen Sie sich doch einmal, daß wir auf dem richtigen Weg sind und vernünftige Maßnahmen auf den Weg bringen. Unterstützen Sie uns, und traktieren es nicht durch parteipolitische Gegenmaßnahmen! (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abge - ordneten der F.D.P.) Meine Damen und Herren, auch ein Zwischenruf des Abgeordneten Tauss wird die große Koalition der Vernunft, die parteiübergreifend zwischen 16 Bundesländern unter Führung von Herrn Zehetmair und Herrn Zöllner und dem Bundesbildungsminister Rüttgers besteht, nicht daran hindern, eine Hochschulreform auf den Weg zu bringen, die frischen Wind und frische Luft in die deutsche Hochschullandschaft bringt. Das ist es, was wir brauchen: Leistungsorientierung und Profilierung der deutschen Hochschulen durch Wettbewerb. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg gehen. Er wird sich für die Studentenschaft und das wissenschaftliche Personal an den deutschen Hochschulen positiv auswirken. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Ich rufe jetzt den Abgeordneten Matthias Berninger auf. Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bildung ist das Megathema der Zukunft, hat Bundespräsident Roman Herzog kürzlich gesagt. Er hat recht damit. Ich glaube aber, daß die Art und Weise, wie wir die Bildungsreform zur Zeit diskutieren, und die Schwerpunkte, die die Politik in Bund und Ländern aktuell setzt, dieser Äußerung nicht entsprechen. Bildung ist nach wie vor eben nicht das Topthema, das sie eigentlich vor dem Hintergrund der Herausforderungen, denen wir uns alle stellen müssen, sein müßte. Bildung hat eher eine geringe Bedeutung und spielt sich auf einem Nebengleis der Politik ab. Vor diesem Hintergrund ist es gut, richtig und wichtig, daß wir hier über die Bildung und die Hochschulreform diskutieren und daß wir dabei vielleicht Fortschritte machen. Wir sind auf dem Weg in die Wissensgesellschaft. Auch das ist inzwischen eine Binsenweisheit. 1985 waren 28 Prozent aller Arbeitsplätze von sogenannten Höherqualifizierten besetzt; im Jahre 2005 werden es weit über 40 Prozent sein. Das heißt, wir brauchen immer mehr Qualifikationsmöglichkeiten für junge Leute, die neu in die Berufe hineinkommen und die ausgebildet werden wollen; wir brauchen aber auch immer bessere Angebote für Menschen, die bereits im Beruf sind; wir brauchen endlich bessere Bedingungen für ein lebenslanges Lernen. Das alles funktioniert aber nur, wenn Bildung endlich wieder zum Bürgerrecht wird. Im Moment kann man das für Deutschland nicht unbedingt behaupten, weil die Bildungslandschaft in Deutschland eine sehr große Gruppe von Menschen ausschließt. Weil wir keine Rahmenbedingungen für die Weiterbildung schaffen, schließt die Bildungslandschaft zum einen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus, die eigentlich eine Qualifikation bekommen müßten, und sie schließt zum anderen eine große Anzahl junger Leute aus, die zwar an die Hochschulen gehen könnten, weil sie die Fähigkeiten dazu besitzen, die aber keinen Zugang zu den Hochschulen finden, weil ihre Eltern schlicht und ergreifend nicht das Geld haben, um ihnen ein Studium - und sei es noch so kurz - zu finanzieren. Der vorliegende Gesetzentwurf muß sich daran messen lassen, ob er dieser Herausforderung, das Bürgerrecht auf Bildung zu verwirklichen, tatsächlich gerecht wird. Ich behaupte: nein. Zum einen gibt es keine wirkliche Neuerung in diesem Entwurf; es gibt nichts, das nicht schon in irgendeinem Bundesland - zum Teil weit über die vom Rahmenrecht gesteckten Grenzen hinaus und unter waghalsiger Interpretation der gegenwärtigen Rechtssituation - eingeführt worden wäre. Die Finanzautonomie ist schon seit langem - beispielsweise in Niedersachsen - eingeführt worden; das Auswahlrecht - ich sehe, daß sich Herr von Trotha nach oben bewegt hat - ist ebenfalls schon seit langem eingeführt worden, obwohl das im geltenden Gesetz noch gar nicht geregelt wurde. Ebenso sind viele weitere Punkte, die noch im Änderungsgesetz zum Hochschulrahmengesetz stehen, nur die Nachahmung dessen, was die Länder - und zwar parteiübergreifend - dem Bundesbildungsminister vorgemacht haben. Deshalb sollte er, der sich hier als der große Bildungsreformer geriert, lieber auf etwas leiseren Sohlen daherkommen, weil er ein großer Bildungsreformer nicht sein kann, wenn er nur das nachvollzieht, was in den Bundesländern schon längst erprobt wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Es gab eben eine Diskussion über das Thema der Studiengebühren. Es ist schon einmal gut, wenn in diesem Parlament gesagt wird: Das Bürgerrecht auf Bildung paßt nicht zu Studiengebühren. Ich finde es gut, daß alle Fraktionen sagen: Wir wollen keine Studiengebühren. Wenn man dann aber fortfährt und sagt, das sei Ländersache, dann irrt man sich ganz gewaltig, und zwar aus folgendem G rund: Auch Herr Kollege Rachel hat es gefordert; wir alle wollen eine bundesweite Mobilität der Studierenden. Wenn wir zulassen, daß einige Bundesländer anfangen, Studiengebühren zu erheben, während die anderen mit guten Argumenten, die wir alle im Hause teilen, sagen, daß sie keine Studiengebühren wollen, werden wir diesen Grundsatz der Mobilität nicht verwirklichen können. Vielmehr wird es Länder geben, in denen nur die Reichen studieren können, und es wird andere Länder geben, die allen Menschen die Gelegenheit geben, das Bürgerrecht auf Bildung zu verwirklichen. Das halte ich für einen falschen Weg. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS - SES 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Nicht umsonst steht im Grundgesetz, daß uns das Ziel aufgegeben ist, eine Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zu gewährleisten. Minister Rüttgers hat die Länder über den Tisch gezogen. Er hat gesagt - ganz anders als die Konservativen in den 70er Jahren behauptet haben -, das Hochschulrahmengesetz sei überhaupt nicht mehr zustimmungsbedürftig. Das heißt, wir in diesem Hause hätten, wenn wir dieser Lehre folgten, die Möglichkeit, unserer Meinung Nachdruck zu verleihen und Studiengebühren bundeseinheitlich auszuschließen. Daß wir es nicht machen, wird ein Fehler sein. Die letzte Bildungsreform ist durch eine BAföG- Reform angeschoben worden. Es gab ein Bildungswerbungsgesetz. Die derzeitige Bildungsreform wird die zaghaften Versuche in einigen Ländern beschleunigen und in Deutschland eine Studienlandschaft schaffen, wo manche Studiengebühren erheben werden und andere das aus guten Gründen nicht tun werden. Das wird zu Verzerrungen und Ungerechtigkeiten führen, die wir von Anfang an ausschließen könnten. Wenn wir das nicht machen, dann verpassen wir eine große Chance. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Ich sagte eingangs, daß das Thema Bildung sonntags furchtbar wichtig genommen wird, im politischen Alltag aber nicht. Herr Erichsen hat, als er als Präsident der Hochschulrektorenkonferenz aus dem Amt geschieden ist, gesagt, er habe, was die Finanzierung der Hochschulen angeht, sieben magere Jahre durchgemacht. Da hat er völlig recht. Wenn ich auf der einen Seite sehe, was andere mächtige Industrieländer, die in der Standortdebatte als Konkurrenten auf dem globalen Markt angeführt werden, im Bereich Bildung investieren, und auf der anderen Seite sehe, daß Bundesbildungsminister Rüttgers im Bildungsbereich Jahr für Jahr gespart hat - auch dieses Jahr wieder -, daß der Bund - Frau Bulmahn hat das angedeutet - heute nur noch ein Drittel dessen für die Hochschulen aufbringt, was er in diesen 70er Jahren für sie aufgewendet hat, dann kann ich nur sagen: Diese Ausgangsthese von Herrn Rüttgers - im letzten September vorgetragen -, die Bildungsreform müsse zum Nulltarif gemacht werden, ist dermaßen falsch, daß ich für den Erfolg einer solchen Hochschulreform sehr, sehr schwarzsehe. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wir reden immer von den Hochschulen des 21. Jahrhunderts. Wer wi ll das bestreiten? In spätestens drei Jahren haben wir die Hochschule des 21. Jahrhunderts. (Jörg Tauss [SPD]: So ist es!) Das ist richtig. Das ist unbestreitbar. Das wird so sein. Ich glaube aber, daß, wenn wir bestimmte Strukturreformen nicht anpacken, diese Hochschule des 21. Jahrhunderts nicht das sein wird, was wir alle wollen, nämlich eine Stätte, an der möglichst viele Menschen die Chance bekommen, sich zu bilden, eine Stätte, die Deutschland in die Lage versetzt, die zukünftigen Herausforderungen auch im wirtschaftlichen Bereich in den Griff zu bekommen, eine Stätte, an der wieder ein Bürgerrecht verwirklicht wird, von dem ich glaube, daß das heute nicht mehr geschieht. In der Debatte ist ein weiterer Punkt angesprochen worden, der für meine Begriffe eines der Hauptversäumnisse darstellt. In den nächsten zehn Jahren geht die Hälfte aller Professoren - man muß Professoren sagen, weil relativ wenige Frauen darunter sind - in Pension. Die sind nicht mehr da. Das heißt, die Bildungslandschaft wird sich radikal verändern. Die Personalstruktur an den Hochschulen kann in einer solchen Situation wunderbar radikal reformiert werden, weil die Besitzstände infolge der Pensionierungen dahin gehen, wohin sie gehören, nämlich auf das wohlverdiente Altenteil. Wir können eine neue Reform starten. Wir können anfangen, im Personalbereich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Hochschulen den Anspruch, den wir an sie haben, nämlich Bildungsreformen in Gang zu setzen, auch erfüllen. Dabei gibt es zwei Probleme, Das eine Problem ist die Verbeamtung von Professoren. Hier ist Herr Kanther davor. Da möchte er nicht heran. Das zweite Problem ist: Das gesamte Dienstrecht Verbeamtung ist ein alter Zopf. Auch dadurch verhindert das Bundesinnenministerium die Bildungsreform. (Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Richtig!) Thomas Rachel, ich glaube, es ist richtig, zu sagen, daß die meisten Bildungspolitiker die Bedingungen für ausländische Studierende verbessern wollen. Man muß aber auch sagen, daß im Bundesinnenministerium überhaupt nicht so gedacht wird. Während sich Herr Rüttgers und Herr Kinkel hinstellen und uns im Rahmen auswärtiger Kulturpolitik erzählen, wie offen die Hochschulen sein sollen, steht auf der anderen Seite der Bundesinnenminister, der dicke Wälzer produzieren läßt, die die Bedingungen für ausländische Studierende effektiv verschlechtern werden. Das ist der eigentliche Skandal. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Herr Berninger, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Laermann? Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Bitte, Herr Laermann. Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann (F.D.P.): Herr Berninger, Sie und andere möchte ich fragen, (Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Sie kön - nen nur ihn fragen!) ob Sie nicht zur Kenntnis genommen haben, daß es seit eh und je möglich war, daß Hochschullehrer, daß Professoren - auch als es noch sogenannte ordentliche Professoren gab - als Angestellte an den Hochschulen tätig sein konnten. Eine ganze Reihe meiner Kollegen waren Angestellte und nicht Beamte. Diese Möglichkeit gab es immer und gibt es nach wie vor. Es ist auch jetzt nicht darauf abzuheben, daß der Bundesinnenminister verhindert, daß es eine Veränderung in den Personalstrukturen an den Hochschulen gibt. Wollen Sie das bitte zur Kenntnis nehmen? Mir ist sehr daran gelegen. Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege, selbstverständlich bestanden diese Möglichkeiten. Deshalb fordere ich ja, daß es zur Regel wird, daß Professoren nicht mehr verbeamtet werden, daß es zur Regel wird, daß sich Professoren nicht mehr - wie es heute oft der Fall ist - relativ wohlbetucht um das kümmern, was sie interessie rt , und nicht um das, was ihre Aufgabe ist. Ein weiterer wichtiger Punkt ist: Sie wissen selbst, daß beim Beamtenstatus ein grober Klotz nötig ist. Sie wissen auch, daß die Mehrzahl aller Professoren nach wie vor verbeamtet ist. Es ist auch so, daß diejenigen Professoren, die in den letzten Jahren an den Hochschulen nachgekommen sind, verbeamtet worden sind. Ich erwarte von einem solchen Gesetz, daß es hier zu einer radikalen Trendwende führt. Ich möchte Ihnen noch ein Beispiel nennen, von dem ich glaube, daß es wichtig ist: die Evaluation. Wir wollen alle Studierenden daran beteiligen, daß sich die Universität selbst überprüft und selbst verbessert. Das nützt aber nur dann etwas, wenn man mit der Evaluation auch eine Handhabe hat. Warum sollte man Professoren nicht erst einmal für vier Jahre auf Probe benennen und dann sehen, ob sie pädagogisch und wissenschaftlich qualifiziert sind oder sich nicht eignen? Wir spielen heute an sehr vielen Stellen va banque. Wir schicken die angehenden Professoren durch bürokratische Habilitationsverfahren, an deren Ende natürlich sehr viel Wissenschaftliches herauskommt und bei denen sie am Ende diesen Titel bekommen. Dies ist aber häufig viel zu spät. Sie werden viel zu alt sein, wenn sie dann an den Hochschulen lehren werden. Zugleich ist auch überhaupt nicht sicher, daß sie pädagogisch geeignet sind. Aus meiner Sicht sind die kleinen Schritte, die im Gesetz zur Verbesserung der pädagogischen Eignung vorgenommen werden sollen, nicht ausreichend. Ich will noch einmal auf den zweiten Teil zurückkom men. Warum wird die Pensionierungswelle zu einem solchen Problem für die Hochschulreform? Ein Beispiel dafür sitzt links neben mir. In den nächsten Jahren sollen in Baden-Württemberg 1500 Stellen, die frei werden, nicht wieder besetzt werden. Man möchte die Personalstrukturreform nicht zu einer Verjüngung des Hochschulapparates nutzen, sondern etwas anderes machen: man möchte Geld sparen. Das wollen fast alle Länderfinanzminister. Ich halte es für eine ganz elementare Gefahr, wenn die Hochschulreform nicht dazu benutzt wird, die Personalstruktur zu verbessern. Sinnvoll könnte sein, daß nicht mehr Herr Innenminister Kanther, sondern die Hochschulrektorenkonferenz mit den Gewerkschaften per Tarifautonomie ein eigenständiges Dienstrecht aushandelt. Wenn diese Chance aber verstreicht, weil einige Länderfinanzminister nur Geld sparen wollen, sehe ich hier ein enormes Problem auf uns zukommen. Ein weiteres Problem ist klar: 880 Professoren im schönen Land Rheinland-Pfalz sind an den Universitäten angestellt bzw. verbeamtet. Davon sind ganze 46 Frauen. Dies ist nur ein Beispiel für den Zustand in der gesamten Republik. Ich halte dies für einen wirklichen Skandal. Ich denke, daß wir die Chance der nächsten zehn Jahre nutzen müssen. Deswegen ist es ein solches Versäumnis, daß in diesem Gesetz nichts zum Thema Personalstruktur steht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der PDS) Ich glaube nicht, daß es eine große Koalition der Vernunft war, als man sich auf diesen Kompromiß geeinigt hat, sondern es war sehr viel Zauderei im Spiel. Ich glaube nicht, daß dieser Kompromiß ausreichen wird. Ich erwarte von dem Prozeß der parlamentarischen Beratung, der jetzt in Gang gesetzt wird, daß wir Veränderungen an diesem Gesetz vornehmen können, zum Teil auch in Bereichen, in denen wir uns einig sind. Ich erwarte, daß dieser Prozeß offen gestaltet wird. Ich kann den Ländern nicht empfehlen - nachdem sie im Sommer Herrn Rüttgers auf den Leim gegangen sind -, bei dieser Linie zu bleiben. Ich meine vielmehr, daß es besser wäre, dieses Gesetz zu stoppen. Ich halte es nach wie vor für ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Der Bundesrat muß hier mitreden. Hier wird ganz klar in die Regelungskompetenz der Länder eingegriffen. Diese taktischen Spielchen schaden der Hochschulreform. Wir müssen allesamt schauen, wie wir die Defizite, die heute in der Debatte von vielen Rednern angesprochen worden sind, in den Griff bekommen. Ich befürchte sonst, daß eines nicht erreicht werden wird: Es wird nicht die Hochschule für das 21. Jahrhundert geben, die den Herausforderungen wirklich gerecht wird. Es wird vielmehr eine Fortschreibung des Status quo geben. Zum letzten Punkt, zur Autonomie: Ich halte den Konsens, den wir haben, daß wir den Hochschulen vertrauen und davon ausgehen, daß die Hochschulen die Reform selbst am besten im Wettbewerb der Ideen auf die Reihe kriegen, für einen guten Konsens. Ich persönlich glaube aber, daß wir das erst dann erreichen, wenn die Studierenden an der Hochschule wieder als das angesehen werden, was sie sein müssen: Sie sind der Mittelpunkt der Hochschule. Ohne Studierende gibt es keine Hochschule. Vor diesem Hintergrund ärgert es mich, daß Studierende in diesem Gesetzentwurf als zu überprüfende, auszuwählende Nutzer der Hochschule vorkommen, daß man ihnen aber nicht das einräumt, was sie eigentlich haben müßten, nämlich eine ganz zentrale, elementare Stellung innerhalb der Hochschulreform. Ich bitte die Studierenden genauso wie die anderen Menschen an den Hochschulen, daß sie versuchen, was wir nur in Gang setzen können, nämlich eine echte Hochschulreform zu verwirklichen. Wir können die Rahmenbedingungen setzen. Die Rahmenbedingungen, die hier gesetzt werden, reichen mir jedoch nicht aus. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Das Wort hat der Kollege Karl-Hans Laermann. Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann (F.D.P.): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, der bisherige Verlauf der Debatte hat gezeigt, daß doch eines unstreitig ist: Eine Reform des deutschen Hochschulsystems ist dringend erforderlich. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU - Zuruf von der SPD: Recht hat er!) Mit dem von der Bundesregierung jetzt vorgelegten Entwurf einer Novelle des Hochschulrahmengesetzes sollen die Hochschulen den nötigen Freiraum erhalten, um diese Reform nach Inhalten, Struktur und Organisation durchzuführen. Sie sollen mehr Autonomie erhalten. Durch Deregu lierung, durch Leistungsorientierung und Leistungsanreize soll Wettbewerb der Hochschulen untereinander angeregt, sollen Kooperation und Wettbewerb auf internationaler Ebene gestärkt werden. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Neuregelungen vor, denen die F.D.P. grundsätzlich zustimmt, entsprechen sie doch den Prinzipien der von ihrem Vorsitzenden Gerhardt initiierten Bildungsoffensive. (Beifall bei der F.D.P. - Lachen bei Abgeord - neten der SPD) Natürlich werden wir uns im Laufe der parlamentarischen Beratungen - selbstverständlich unter Einbeziehung der Vorschläge, die wir im Ausschuß und auch auf anderer Ebene zu diskutieren haben - ausführlich mit den Detailfragen zu befassen haben. Wir werden auch die Praktikabilität der einen oder anderen Regelung erörtern müssen, und ich kann auch Ergänzungen bzw. Konkretisierungen nicht ausschließen.. Dabei denke ich, Frau Bulmahn, zum Beispiel an die Frage der Frauenförderung und an Verbesserungen auf diesem Gebiet. Ich versage mir aus Zeitgründen, hier und heute auf einzelne Punkte einzugehen. Dazu sollten wir uns in den anstehenden Beratungen ausreichend Zeit nehmen. Unsere Grundforderung aber heißt: Überwindung der zentralistischen und bürokratischen Strukturen des Hochschulwesens. Wir begrüßen deshalb den weitgehenden Verzicht auf Regelungen zur inneren und äußeren Organisation und Verwaltung der Hochschulen. Wir müssen aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sicherstellen, daß die so geschaffenen Freiräume für die Hochschulen nicht anschließend über die Landeshochschulgesetze wieder aufgefüllt werden. Außerdem bin ich nicht der Meinung, daß mit einer Novellierung des Hochschulrahmengesetzes allein schon die Reform des deutschen Hochschulwesens bewältigt wäre. Damit werden zunächst nur Grundvoraussetzungen - gewiß wichtige Voraussetzungen - geschaffen, aber ich denke, danach muß mehr kommen; denn eine bloße Reorganisation der Hochschulen ohne neue Paradigmen, ohne aus den tradierten Denkschemata herauszutreten, ist - wenn überhaupt - nur wenig hilfreich bei einer zweifelsfrei notwendigen dynamischen Fortentwicklung der Bildungssysteme und insbesondere unseres tertiären Bildungssystems. Das ist im übrigen keine neue Erkenntnis, wie ich durch einen Ausspruch von Petronius Arbiter vor etwa 1800 Jahren belegen möchte. (Heiterkeit) Ich zitiere: Wir betreiben harte Ausbildung, aber jedesmal, wenn wir dabei waren, Gemeinschaften zu bilden, wurden wir umorganisiert. Später im Leben habe ich gelernt, daß wir dazu neigen, neuen Situationen mit Reorganisation zu begegnen, und dies kann eine glänzende Methode sein, die Illusion von Fortschritt zu schaffen, während Verwirrung, Wirkungslosigkeit und Demoralisierung produziert werden. (Horst Kubatschka [SPD]: Ist das jetzt aus Ihrem Parteiprogramm? - Günter R ixe [SPD]: Die haben doch gar keines!) - Herr Kollege Kubatschka, gehen Sie etwas weiter zurück in die Geschichte, denn vor 1800 Jahren - so bekenne ich - gab es leider die F.D.P. noch nicht. (Heiterkeit bei der F.D.P. und der CDU/CSU - Zuruf von der SPD: Da haben die damals aber Gück gehabt!) Diese Feststellung von Petronius Arbiter trifft meiner Meinung nach höchst aktuell auch auf unsere heutige Situation im Bildungssystem zu. Haben die Reorganisationsbemühungen der zurückliegenden zwei oder zweieinhalb Jahrzehnte nicht eher Verwirrung, Verunsicherung und Demotivierung ausgelöst denn effektive Fortentwicklung unseres Bildung systems bewirkt? Obwohl generell die Reformbedürftigkeit unbestritten war und ist, kam das Hochschulsystem aus den eingefahrenen Gleisen, ausgefahrenen Wagenspuren vergleichbar, nicht heraus, im Gegenteil, es geriet in immer tiefere Spuren. Es gab zwar gelegentlich Versuche einer Erneuerung, oft zu sehr ideologisch begründet, aber ohne im Ke rn die alten Denkschemata zu überwinden. Meine Damen und Herren, es kommt nach meiner Meinung bei der Verwirklichung grundlegender Reformen ganz entscheidend darauf an, daß diese von innen heraus ansetzen, damit die am Prozeß Hochschule Beteiligten - ich folge insoweit den Ausführungen von Frau Bulmahn und auch von Herrn Berninger und meine damit alle Beteiligten, wozu auch die Studierenden gehören - überzeugt und motiviert werden, den längst überfälligen Wandel zu vollziehen. Das gilt vor allem für eine durchgreifende Studienreform nach Struktur und Inhalten. Natürlich schließt das unter anderem auch Änderungen in den Personalstrukturen ein. Schon die bisher im Gesetzentwurf vorgesehenen neuen Regelungen werden nämlich erheblich weitergehende Auswirkungen haben müssen; anderenfalls wird das Unternehmen nicht die Bezeichnung „Reform" verdienen. Die Situation an den Hochschulen hinsichtlich ihrer personellen und sachlichen Ausstattung sowie ihrer Infrastruktur ist hinlänglich bekannt. Sie bietet weder an Fachhochschulen noch an Universitäten die Voraussetzungen dafür, die große Zahl der Studierenden in dem gebotenen Maße zu betreuen, ihnen die nach individueller Fähigkeit gebotene Zuwendung und die notwendigen Bedingungen für ein zügiges Studium zu gewähren, und zwar auf international vergleichbarem Niveau, auch hinsichtlich der technischen Einrichtungen. Wenn im Vorblatt zum Entwurf der Novelle unter „Kosten der öffentlichen Haushalte" steht, „Bei einer Abwägung der kostensteigernden und kostenmindernden Faktoren wird erwartet, daß das Gesetz insgesamt nicht zu Kostenerhöhungen führt", so halte ich dies, mit Verlaub, für eine Illusion. Ich hoffe sehr, daß die vorliegenden Reformansätze nicht, zumindest nicht wesentlich von der Überlegung ausgehen, daß das derzeitige Finanzierungsniveau auskömmlich sei bzw. sein solle. Ich wiederhole: Die Reform des Hochschulwesens kann und darf sich, wenn sie den allseits erkannten Notwendigkeiten entsprechen soll, nicht auf die bloße Novellierung des Hochschulrahmengesetzes beschränken; denn dann würden wir die gewünschten, unverzichtbaren Ziele nicht erreichen. Dazu gehört aber nicht nur eine angemessene Finanzierung auf höherem Niveau als bisher, sondern auch, wie es F.D.P.-Forderung ist, eine Neuregelung der Hochschulfinanzierung insgesamt. (Beifall bei der F.D.P. - Zuruf von der SPD: Nicht nur F.D.P.-Forderung!) Die an die Hochschulen gerichteten Anforderungen lassen sich nach meiner festen Überzeugung auf Dauer nicht mehr mit kameralistischen Konzepten und Instrumenten bewältigen. (Zuruf von der SPD: Da hat er recht!) Die nachhaltige Förderung eines kreativen Wettbe - werbs unter den Bildungseinrichtungen erfordert vor allem den Übergang von der bisherigen Praxis der staatlichen Bildungsfinanzierung über starre Finanzpläne zu einer nachfrageorientierten Bildungsfinanzierung über die Bildungsteilnehmer. Dies läßt sich über das liberale Konzept der Bildungsgutscheine bewerkstelligen. Schließlich gehört meines Erachtens in ein umfassendes Reformkonzept für das tertiäre Bildungswesen auch die Neuorientierung der Ausbildungsförderung, des BAföG. Dies sei hier erneut angemahnt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich eine letzte, ganz grundsätzliche Anmerkung machen; ich folge damit vielleicht den philosophischen Ansätzen des Ministers. Es ist mir wirklich ein Bedürfnis, einen Gedanken auszusprechen, der sich auf eine Bestätigung der grundlegenden Bedeutung der Hochschulen und des Ausbildungssystems bezieht: Bildung und Ausbildung dürfen nach meiner Ansicht für ein Kulturvolk nicht nur unter den wirtschaftlichen Gesichtspunkten der Wettbewerbsfähigkeit und des Strukturwandels gesehen werden. Vielmehr haben Bildung und Ausbildung neben dem wirtschaftlich-nützlichen einen sehr hohen ideellen Wert . Sie sind Voraussetzung für die freie Entfaltung des einzelnen Menschen, sind für seine Selbstverwirklichung von herausgehobener Bedeutung, sind Grundlage für die Herausbildung seiner Persönlichkeit, für die Erfüllung seiner Lebensvorstellungen und seiner Pflichten gegenüber der Gesellschaft. Das sollten wir bei der Diskussion und Beratung über das Hochschulrahmengesetz doch mit bedenken und beherzigen. (Zuruf von der SPD: Da klatscht keiner von Ihrer Fraktion!) Ich danke Ihnen. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Nächster Redner ist der Abgeordnete Dr. Ludwig Elm. Dr. Ludwig Elm (PDS): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich stimme dem Kollegen Laermann zu, daß es in unserem Kreis unbestritten ist, daß die Universitäten und Hochschulen zu reformieren sind und dazu die Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene zu novellieren ist. Ich schließe mich auch dem bisher Gesagten insofern an, als im Mittelpunkt der heutigen Beratung der Entwurf der Bundesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes steht. In diesem Entwurf finden auch wir einzelne Elemente und Ansätze, die zeitgemäß sind und die, für sich genommen, konsensfähig wären, beispielsweise die Öffnung des Hochschulzugangs neben dem Abitur, die höhere Bewe rtung der Lehre auch bei Berufungen, die regelmäßige Evaluierung von Lehre und Forschung, die Verbesserung der Studienberatung, Module zur flexiblen Gestaltung oder Kombination von Studiengängen, die Aufnahme von international verbreiteten Abschlüssen, aber auch der Verzicht auf die Habilitation als Regelvoraussetzung für die Berufung als Hochschullehrer. Zugleich und vor allem sind jedoch grundsätzliche Einwände unumgänglich, mit denen wir unsere Ablehnung des Gesetzentwurfes und die Vorschläge und Ziele in unserem Antrag „Für offene, demokratische Hochschulen" begründen. Einige der wichtigsten Kritikpunkte für uns sind: Erstens. Die Zielstellung, durch Deregulierung und Leistungsorientierung Wettbewerb und Differenzierung sowie internationale Wettbewerbsfähigkeit für das 21. Jahrhundert - das kommende Dienstleistungsjahrhundert, wie es der Kanzler nannte - zu sichern, ist von bornierter Enge. Sie verrät das Fehlen eines gesamtgesellschaftlichen Zukunftskonzepts, in das die Fragen nach Verantwortung und Aufgaben der Hochschulen einzuordnen wären. Dieses Defizit wird nicht genannt, geschweige denn problematisiert. Aber wo soll die Hochschule in einer Gesellschaft fortschreitender Desintegration und sozialer Spannungen ihren Platz finden, und welches sind die Aufgaben, denen dabei Priorität zukäme? Zweitens. Den realen Erfordernissen entgegengesetzt ist das Grundkonzept, daß sich Staat und Gesellschaft aus ihrer Verantwortung für die Hochschulen schrittweise zurückziehen. Deregulierung, Privatisierung und Kommerzialisierung - kurzum: die Hochschule als rentables Dienstleistungsunternehmen - sollen soziale, ökologische sowie bildungs- und wissensschaftsimmanente Triebkräfte und Orientierung am Gemeinwohl weitgehend ersetzen. Die beabsichtigte Finanzzuweisung nach völlig unklaren und in ihren Wirkungen unüberschaubaren Leistungskriterien erweist sich als Flucht vor der Forderung, die chronische Unterfinanzierung zu beenden und die Grundfinanzierung der Hochschulen durch Bund und Länder entsprechend dem Bedarf an Studienplätzen, Forschung, Infrastruktur usw. perspektivisch als herausragende Zukunftsinvestition zu gewährleisten. Ohne diese Grundvoraussetzung besteht die Gefahr, daß Autonomie, Lehr- und Forschungsfreiheit sowie neue Schritte mit Globalhaushalten der Hochschulen zu Phrasen und kaum lebensfähigen Gebilden verkommen. Die rasch voranschreitende Auslieferung der Hochschulen an wirtschaftliche Interessengruppen oder an die Gesetze der Kapitalverwertung, der Konkurrenz und des Marktes wäre die unvermeidliche Folge. Das ginge zu Lasten der Lösung gesellschaftlicher Probleme, der Offenheit und Chancengleichheit in Bildung und Wissenschaft, der Vielgestaltigkeit der Disziplinen, Studiengänge und kulturellen Impulse und nicht zuletzt der Unabhängigkeit und der kritischen Funktion der Wissenschaft. Es gibt beispielsweise Aussagen wie auf dem Romanistenkongreß vor einem Monat in Jena, wo festgestellt wurde, der Rückzug der öffentlichen Hand aus der Universitätsfinanzierung sei ein Trend, der die Romanistik als Teil der Fremdsprachenphilologien gravierend betrifft und in ihrer künftigen Entwicklung verändern wird. Professor Wein rich aus Paris erklärte auf dem Kongreß: „Zur Zeit ist das Geld das Maß aller Dinge." Entscheidungsprozesse an der Hochschule sollen vom Politischen und Wissenschaftlichen ins Betriebswirtschaftliche verlagert werden. Je mehr das mit der Novellierung beabsichtigte betriebswirtschaftliche Konzept mit Auswahlrecht, mit fest vorgeschriebenen Regelstudienzeiten, zusätzlichen Prüfungen, Finanzierungskriterien, starken Leitern und von da aus entwickelten Managementstrukturen funktioniert, desto entbehrlicher werden offenbar auch nach den Überlegungen, die uns unterbreitet werden, demokratische Strukturen, Mitwirkungsmöglichkeiten und entsprechende Entscheidungsprozesse. Ein Gespräch in der Leitung der Universität Frankfurt/Oder, in der Viadrina, vor wenigen Tagen hat mich darin bestärkt, daß auch unter hochschulpolitisch aktiven Professoren und weiteren Hochschullehrern ernstes Unbehagen über die Tendenzen zu autoritären Strukturen der Führung an den Hochschulen, über die Verschlechterung der Betreuung der Studenten durch Sparmaßnahmen, über die Verknüpfung dieser Novellierung mit Sparpolitik und überhaupt über die völlig offenen Fragen der Auswirkungen der Finanzzuweisungen nach Leistungskriterien, wie sie jetzt als Vorschläge unterbreitet werden, vorhanden ist. In den Entscheidungsgremien der Hochschulen - so wird uns das unterbreitet - sollen Hochschullehrer und die in viel geringerer Zahl vertretenen Hochschullehrerinnen mindestens über die Hälfte der Stimmen oder über die Mehrheit der Stimmen verfügen. Vor allem die Studierenden, aber auch die wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden als für die akademische Selbstverwaltung nicht hinreichend kompetent und urteilsfähig eingestuft. Ihrem kritischen und kreativen Vermögen wird offenbar mißtrauisch und ignorant begegnet. Der Satz „Eine angemessene Vertretung von Frauen und Männern ist anzustreben" verrät in seiner Unverbindlichkeit, daß der Gesetzentwurf mehr gegenwärtige Mißverhältnisse und deren Fortdauer als notwendige radikale Veränderungen zu legitimieren hat. (Beifall bei der PDS) Die Hochschulen würden danach - wie es kürzlich in einer Debatte der Enquete-Kommission „Deutsche Einheit" von einer Teilnehmerin formuliert wurde - Bastionen partriarchaler Strukturen und Machtverhältnisse bleiben. Unser Verständnis von Hochschulreform kommt dem sehr nahe, was Professor Laermann eben in bezug auf den unumgänglichen, man kann sagen, entscheidenden Anteil der unmittelbar davon Betroffenen, der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und der Studierenden, gesagt hat. Hochschulreform ist vor allem eine Aufgabe der Einrichtungen. Sie ist periodisch - wie in der gegenwärtigen Phase, also bis zur Neugestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die mit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes erfolgen soll - eine neue Zäsur und eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Wir stehen in der Verantwortung für die Vorgaben, die im Ergebnis unserer Meinungsbildung und Entscheidungen an die Länder zur Fortentwicklung ihrer Hochschulgesetzgebung ergehen. Wir haben in unseren Antrag auch Anregungen und Vorstellungen aus gewerkschaftlichen, studentischen, gleichstellungspolitischen und anderen Gruppierungen, Verbänden und Initiativen zur Hochschul- und Studienfinanzierung, zum Verbot von Studiengebühren, zu Chancengleichheit und Frauenförderung, zu Demokratisierung, zu Studienreform und Reform der Personalstruktur und zum politischen Mandat der verfaßten Studentenschaft aufgenommen. Wir unterstützen nachdrücklich die Vorbereitung einer ganztägigen Anhörung zum künftigen Hochschulrahmengesetz, die zwar nicht alle bisherigen Versäumnisse in der breiten öffentlichen Diskussion wettmachen kann, aber doch noch eine wichtige Phase der weiteren und abschließenden Meinungsbildung darstellt, in die man beispielsweise - da gibt es inzwischen differenzie rte Urteile - die Erfahrungen des Hochschulwesens der DDR in neuer und differenzierter Weise mit einbeziehen könnte. Die Verabschiedung dieses Gesetzes könnte nur der Auftakt zur Fortsetzung der Kontroversen um zukünftige Entwürfe sein. Allerdings würde sich, wenn es gegenüber dem jetzt vorliegenden Entwurf keine wesentlichen Änderungen gibt, die künftige Debatte langwieriger und schwieriger gestalten, nachdem sich viele weitreichende Erwartungen auf die jetzige Phase und die nun zu treffenden gesetzgeberischen Entscheidungen richteten. Die Forderungen nach einer offenen und demokratischen Hochschule werden in dieser oder jener Weise auch über parlamentarische Entscheidungen hinaus aktuell bleiben. Sie werden vor allem von den Betroffenen in einem langwierigen Prozeß selbst zu gestalten sein. Danke schön. (Beifall bei der PDS) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Das Wort hat jetzt der baden-württembergische Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Klaus von Trotha. Minister Klaus von Trotha (Baden-Württemberg): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Novellierung des Hochschulrahmengesetzes ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen, inte rnational attraktiven und konkurrenzfähigen Hochschulsystems in Deutschland. Für das Land Baden-Württemberg begrüße ich diesen Schritt sehr. Er weist den Weg in Richtung Leistungsorientierung, Internationalisierung und Stärkung der Kulturhoheit der Länder im Kernbereich ihrer Zuständigkeiten. Die Länder haben in der vorbereitenden Bund- Länder-Arbeitsgruppe untereinander und mit dem Bund um gute Lösungen gerungen. Sie haben den Gesetzentwurf des Bundes nicht widerspruchslos - wie einst Moses die Gesetzestafel vom Herrn - entgegengenommen. Dies war auch nicht zu erwarten. Der jetzt vorgelegte Regierungsentwurf ist ein Gemeinschaftswerk von Bund und Ländern. Ich gratuliere Herrn Bundesminister Dr. Rüttgers dazu, diesen Konsens ermöglicht zu haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Gemeinschaftswerke enthalten freilich keine reine Lehre. In wesentlichen Bereichen kann der Regierungsentwurf deshalb seinen Kompromißcharakter nicht verleugnen. Ich will aber überhaupt nicht klagen. Im Gegenteil, in wesentlichen Bereichen wurden begrüßenswerte Ansätze gefunden, insbesondere bei der staatlichen Finanzierung der Hochschulen nach Leistung, bei der Einführung der internationalen Abschlußgrade Bachelor und Master - die übrigens auch für die Fachhochschulen möglich sein müssen -, bei der Aufnahme eines Auswahlrechts der Hochschulen im Rahmen der Zulassung zum Studium, bei der Ausdünnung zahlreicher Vorgaben über die Hochschulorganisation und bei der Einführung einer obligatorischen Zwischenprüfung. Baden-Württemberg hat hier einige Schrittmacherdienste leisten können. Dies hat sich im HRG- Entwurf niedergeschlagen, etwa beim Auswahlrecht für die Hochschulen, das für die in der Regelungskompetenz des Landes liegenden Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung in Baden- Württemberg bereits seit diesem Wintersemester Wirklichkeit ist, ferner bei der Neuordnung der Leitungsstrukturen, für die in den Hochschulen in Baden- Württemberg mit der Einführung einer organisationsrechtlichen Experimentierklausel kreative Freiräume eröffnet wurden, und schließlich bei der Strukturierung des Studiums, für das eine obligatorische Zwischenprüfung mit Sanktionsfolgen in Baden-Württemberg längst selbstverständlich ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.) Leistung, Qualitätssicherung, Differenzierung und Wettbewerb sind für mich die leitenden Grundsätze jeder zukünftigen Hochschulreform. Insofern bedauere ich, daß zwei baden-württembergische Anliegen in den Verhandlungen nicht berücksichtigt werden konnten, die in Hochschulausbildung und Hochschulorganisation zu mehr Leistungsorientierung hätten beitragen können. Zum einen: Ich hätte es im Hinblick auf ein zielorientiertes und rasches Studium für sinnvoll gehalten, die Zwischenprüfung mit einer obligatorischen Sanktionsregelung zu verknüpfen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.) Denn bei den hohen Studienabbrecherquoten, etwa bei den Geisteswissenschaften, ist das Problem nicht nur der Studienabbruch als solcher, sondern auch der Zeitpunkt des Studienabbruchs. Je früher wir den Studierenden Orientierung über den Studienverlauf geben können, um so besser. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.) Zum anderen: Ich hätte es im Hinblick auf eine effektive Erprobung von Professorinnen und Professoren in den Anfangsjahren nach ihrer Erstberufung für sinnvoll gehalten, diese Erstberufung auf Professuren grundsätzlich zu befristen. Denn die ganz große Mehrheit unserer Professorinnen und Professoren leistet vorzügliche Arbeit. Es gibt aber einige wenige Versager, die den ganzen Stand desavouieren. Eine generelle Erstberufung auf Zeit - die wir in Baden-Württemberg im Fachhochschulbereich übrigens längst erfolgreich praktizieren - hätte uns hier ein geeignetes Instrument in die Hand gegeben. Zusammengefaßt heißt dies: Auch wenn nicht alle unsere Vorstellungen realisiert werden konnten, begrüße ich die HRG-Novellierung sehr. Mit Sorge beobachte ich dagegen die im Zusammenhang mit der HRG-Novellierung geführte Debatte über ein Verbot von Studiengebühren. Mein rheinland-pfälzischer Kollege, Herr Professor Zöllner, hat die Studiengebührenfrage noch im Nachklapp zu dem von ihm mitgetragenen Beratungsergebnis der Bund-Länder- Arbeitsgruppe als strittig bezeichnet und damit die mühsam erreichte Einigung im Ergebnis wieder in Frage gestellt. Wer gegen die Aufnahme eines Verbots von Studiengebühren ist, muß damit noch nicht für die Einführung von Studiengebühren sein. (Zuruf von der SPD: Wofür denn sonst?) - Das erläutere ich gern. - Ich sage es Ihnen vor diesem Haus mit a ller Deutlichkeit: Auch Baden- Württemberg will zumindest für die laufende Legislaturperiode bis zum Jahr 2000 keine Einführung allgemeiner Studiengebühren. (Doris Odendahl [SPD]: Das ist nicht mehr sehr lange, Herr von Trotha!) Mit dem Abschluß eines sogenannten Solidarpakts, Frau Odendahl, haben wir den Universitäten Planungssicherheit und finanzielle Absicherung bis in das nächste Jahrtausend garantiert. Herr Kollege Berninger hat vor wenigen Minuten hier behauptet, dieser Solidarpakt solle nicht zu Strukturänderungen genutzt werden. Dies ist falsch. 500 der 1500 Stellen stehen für neue Strukturen und neue Aufgaben zur Verfügung. Der Solidarpakt erlaubt es uns, Studiengebühren für diese Zeit definitiv auszuschließen. (Zuruf des Abg. Matthias Berninger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ungeachtet dessen - jetzt antworte ich auf Ihren Zwischenruf - bin ich generell der Meinung, daß man spätestens seit dem Fa ll Galileo Galilei das Nachdenken über Ideen nicht ex cathedra verbieten sollte. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der PDS) Zum anderen - das mag vielleicht nicht allen bewußt sein - stünde ein bundesrechtlich geregeltes Verbot von Studiengebühren einer schon im baden - württembergischen Landeshochschulgebührengesetz verankerten Regelung entgegen, mit der das Land Baden-Württemberg zum laufenden Wintersemester Studiengebühren für Langzeitstudierende ab dem 13. bzw. im 14. Semester eingeführt hat. (Tilo Braune [SPD]: Bundesrecht!) - Da liegt das Problem, Herr Kollege. - Mit der Aufnahme eines generellen Verbots von Studiengebühren in das HRG wäre die baden-württembergische Regelung zumindest gefährdet, eine Regelung, die in der Lage ist, dieses spezifisch deutsche Problem der Langzeitstudierenden in den Griff zu bekommen. (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!) Mit dem Bildungsguthabenmodell hat Baden- Württemberg das Studium nach einem bundesweit völlig neuen Konzept geordnet. Das Land übernimmt die von den Studierenden grundsätzlich vom 1. Semester an aufzubringenden Gebühren für eine begrenzte Zeit, indem es jedem Studierenden ein sogenanntes Bildungsguthaben gewährt. Dieses umfaßt die Regelstudienzeit des jewei ligen Studiengangs und vier weitere Toleranzsemester, weil die Verhältnisse trotz der inneren Studienreform noch nicht überall so sind, wie wir es gern hätten. Erst nachdem das Guthaben aufgezehrt ist, tritt die Zahlungspflicht ein. Sozialen Härten und besonderen Lasten trägt das Gesetz überdies durch eine Reihe von Ausnahmebestimmungen Rechnung. Das baden-württembergische Modell des Bildungsguthabens verfolgt den Zweck, Studierende zu einem zügigen Abschluß des Studiums zu bewegen, indem es ihnen bewußt macht, daß sie eine teure staatliche Leistung in Anspruch nehmen, die nicht beliebig lange kostenlos zur Verfügung gestellt werden kann, (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abge ordneten der F.D.P.) etwa nach dem Motto - wenn dies auch nur für eine Minderheit der Studierenden gilt -: Mir ist kein Opfer zu groß, das der Steuerzahler für mich erbringt. Bei den Studierenden wächst damit bereits mit dem Beginn des Studiums das Bewußtsein dafür, daß das Studium zügig und effektiv anzulegen ist. Die Hochschulen würden umgekehrt in die Pflicht genommen, ihrerseits alles zu tun, um einen zügigen und strukturierten Studienverlauf zu gewährleisten. Indem also das Bildungsguthabenmodell letztlich nur überlange Studienzeiten mit finanziellen Lasten belegt, hält es das Studium bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluß grundsätzlich kostenfrei und bewirkt damit keinerlei sozialen Numerus clausus. Eine Aufnahme des Verbots von Studiengebühren in das HRG würde dieses zukunftsweisende Modell gezielt außer Kraft setzen. Meine Damen und Herren, die HRG-Macher sind angetreten, das Hochschulrecht zu deregulieren, um den Wettbewerb kreativer und zukunftsweisender Ideen zwischen den einzelnen Ländern anzustoßen. Dies ist gut so. (Beifall der Abg. Dr. Renate Hellwig [CDU/ CSU]) Mit der Aufnahme eines Gebührenverbots würde dieses Ziel verfehlt. Die HRG-Macher sind angetreten, das Hochschul - rahmenrecht für Leistungsorientierung zu öffnen. Dies ist gut so. Mit der Aufnahme eines Gebührenverbots würde dieses Ziel verfehlt. Schließlich: Die HRG-Macher sind angetreten, im Hochschulrahmenrecht durch Reduktion materieller Vorgaben die in der Kulturhoheit der Länder angelegte Regelungskompetenz für den Hochschulbereich zu stärken. Dies ist gut so. Mit der Aufnahme eines Gebührenverbots würde dieses Ziel verfehlt - ganz abgesehen von der Frage, ob der Bund für eine Gebührenregelung überhaupt die Gesetzgebungskompetenz hat. Deshalb möchte ich abschließend dieses Hohe Haus eindringlich bitten: Gefährden Sie nicht die mühsam erreichte Einigung durch nachgeschobenen Sprengstoff, Sprengstoff, für den es keine sinnvolle Notwendigkeit gibt, dessen Aufnahme aber die gesamte Einigung in Frage stellen könnte! Dies hätte fatale Folgen für die deutsche Hochschulentwicklung, Folgen, die niemand ernstlich verantworten kann, dem daran liegt, unsere Hochschulen auf das 21. Jahrhundert verantwortlich vorzubereiten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abge ordneten der F.D.P.) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Es folgt jetzt der rheinland-pfälzische Minister für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung, Professor Dr. Jürgen Zöllner. Minister Dr. Jürgen Zöllner (Rheinland-Pfalz): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hochschulen sind für diese Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Sie müssen es in einer sich stetig wandelnden Gesellschaft auch bleiben. Vorab - dies ist mir wichtig, damit der Ausgangspunkt klar ist und damit letzten Endes diejenigen, die nachher den Hauptteil der Verantwortung bei der Umsetzung zu tragen haben und die das nötige Selbstvertrauen besitzen, um die Probleme bewältigen zu können, wissen, woran sie sind - wi ll ich klarstellen, daß die deutschen Hochschulen eindeutig besser sind als ihr Ruf. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten des BÜND NISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS) Ich gehe sogar noch weiter: Ich persönlich zumindest kenne keine relevante Institution in dieser unserer Gesellschaft, die mit den Herausforderungen sowohl qualitativer als auch quantitativer Natur in den letzten zehn oder zwanzig Jahren so gut fertiggeworden ist wie die deutschen Hochschulen. Das gilt für die Wirtschaft und für öffentlich verantwortete Institutionen. Trotzdem muß ohne Zweifel etwas passieren. Das vorhandene Wissen wird heute schon nicht optimal genutzt. Ich meine damit nicht nur, aber auch die Wirtschaft. Nicht Technologietransfer alleine, sondern ein umfassender Wissenstransfer - übrigens in beide Richtungen, zu den Hochschulen und aus den Hochschulen heraus - ist die Entwicklung, die wir nehmen müssen. Eine Fortentwicklung der Hochschulen im Sinne einer Weiterentwicklung zu offenen Hochschulen - dies ist die Forderung. Ich will es vereinfacht und möglicherweise auch etwas provokant so formulieren, daß wir Hochschulen brauchen, die sich neben einer primären Angebotsorientierung ein gleich starkes Bein durch nachfrageorientierte Lehre und Forschung zulegen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Auf diesem Weg in offene Hochschulen der Zukunft, meine Damen und Herren, gibt es Probleme, die die Hochschulen alleine und deren engagierte Mitglieder nicht lösen können. Nur Organisations- und Leitungsstrukturen, die es ermöglichen, daß Hochschulen lernfähige Organisationseinheiten werden, das heißt solche Organisationseinheiten, bei denen Sachkompetenz, Entscheidungskompetenz, aber auch das Tragen von Verantwortung für die Folgen von Entscheidungen zusammenkommen, werden in der Lage sein, die schwierigen Probleme der Zukunft zu lösen und die nicht optimale Partizipation aller Beteiligten, die geringe inte rnationale Attraktivität des Studiums und inflexible Personalstrukturen zu überwinden. Der vorliegende Entwurf einer HRG-Novelle bringt uns eindeutig einen Schritt weiter, ohne alle Probleme zu lösen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist besser, heute 60 Prozent eines Weges zu gehen, als wertvolle Zeit verstreichen zu lassen, weil möglicherweise nicht alles möglich ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Herr Berninger, ein Megathema insgesamt zu schultern birgt die Gefahr, daß man sich verhebt, und das ist in wichtigen Feldern ein falscher Weg. Der Weg, den wir dann zurückzulegen haben, ist nämlich noch länger. Es gab im Vorfeld einen Dialog zwischen Bundesministerium und Ländervertretern. Der vorliegende Entwurf zeigt einen Kompromiß zwischen Bund und Ländern, aber auch zwischen den Ländern und zwischen unterschiedlichen politischen Ausgangspositionen auf. Dies ist gut so, meine Damen und Herren, weil in einem zentralen Bereich für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft, über die wir zumindest immer reden - ich sage aus meiner Sicht sogar: im wichtigsten Bereich -, eine Weiterentwicklung nur auf Bewährtem aufbauen kann. Sonst bestünde die Gefahr, durch radikale Brüche das gesamte System zu gefährden. Evolutionäre Weiterentwicklung und Lernfähigkeit heißt es auch hier, das heißt Einzelschritte mit der Fähigkeit zur Fehlerkorrektur. Der Wegfall fast a ller Vorschriften zur Organisation im HRG-Entwurf ist ein wesentlicher Schritt dabei. Deregulierung und daraus erwachsende Möglichkeiten des Wettbewerbs aber sind kein Selbstzweck, sondern sie sind nur ein Weg zum Erreichen eines vorgenannten Ziels, das immer die entscheidende Meßlatte bleiben muß. Deshalb ist es auch gut, daß wir den Wissenstransfer und die Weiterbildung als Aufgaben der Hochschulen gestärkt haben. Der Ansatz verstärkter Handlungsmöglichkeiten für die Hochschulen entspricht einer seit langem vorgetragenen Forderung der Länder, angestoßen durch eine von Nordrhein-Westfalen initiierte Bundesratsinitiative mit dem Ziel, eine entsprechende Experimentierklausel im HRG zu verankern. Ihr würde bei der Verabschiedung dieser HRG-Novelle Rechnung getragen werden. Kein Zweifel allerdings darf aus meiner Sicht aufkommen, daß es auch zukünftig eine zentrale staatliche Verantwortung für die Hochschulen gibt. Ich bin froh, daß es gelungen ist, dieses weiterhin im Entwurf zu verankern. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Maritta Böttcher [PDS]) Meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sie nehmen sich und Ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Länderparlamenten mit Ihrem Entwurf durch Ihre Konstruktion von Akkreditierungsinstanzen und Kuratorien praktisch voll aus dieser Verantwortung. Man könnte es unter dem Motto zusammenfassen: Interessenve rtreter und Betroffene mit ihrer natürlicherweise und legitimen egoistischen Sichtweise der Dinge werden es schon regeln. Für was, frage ich Sie, als für diese zentrale gesamtstaatliche Verantwortung sollen Parlamentarier denn noch Verantwortung übernehmen? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne - ten der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS) Die nun vorgeschlagene Formulierung ermöglicht es den Ländern im Gegensatz zum letzten HRG- Entwurf, bei der Ausgestaltung im Bereich der Mitbestimmung bis an die durch das Verfassungsgericht gesetzten Eckpunkte zu gehen. Dies wie eine Erweiterung des Aufgabenkataloges der Studentenschaften und eine Verankerung und grundsätzliche Stärkung der Frauenförderung bis in mehrere Detailregelungen hinein ist eine notwendige Anpassung an heutige Erfordernisse und zugleich Voraussetzung für eine offene Hochschule der Zukunft. Das Credit-point-System und die behutsame Einführung internationaler Abschlüsse werden dem Studiensystem entscheidende Impulse vermitteln. Gerade letzteres kann auch ein Beitrag sein, die internationale Attraktivität des Studienstandortes Deutschland zu erhöhen. Aber dazu bedarf es mehr - es ist mehrfach angesprochen worden - eines Zusammenwirkens der verschiedenen Politikbereiche. Ich könnte mir eine Beteiligung der Innenpolitiker vorstellen. (Beifall bei der SPD) Übrigens wäre hier in diesem internationalen Bereich der Bachelor- und Masterabschlüsse eine Umsetzung ein sinnvoller Ansatz zur schrittweisen Erprobung eines Akkreditierungssystems. Dieses muß sich aber, wenn es erfolgreich sein will, durch zwei Punkte auszeichnen: erstens durch eine Einheitlichkeit für die gesamte Bundesrepublik Deutschland von Beginn an und zweitens durch eine hohe Akzeptanz; denn sonst ist die Einheitlichkeit des deutschen Hochschulsystems tatsächlich gefährdet, und der hohe Standard kann nicht gewährleistet werden. Die Studenten wären die Leidtragenden, wenn diese Voraussetzungen nicht gewährleistet sind. Für die Studierenden hat sich vernünftigerweise an Stelle der ursprünglichen Sanktionen das Prinzip Orientierung und Beratung vor Kontrolle und Sanktionen durchgesetzt. Eine entsprechende Verpflichtung der Hochschulen zu dieser Aufgabe ist festgeschrieben. Dies ist gut so; denn die Hochschulen sind für die Studierenden da und nicht umgekehrt. Dies war uns SPD-Ministern besonders wichtig. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne ten der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS) Zwei wesentliche Punkte sind offengeblieben: die Personalstruktur und die Frage der Studiengebühren. Eine zukunftsweisende Personalstruktur muß gerade im Hochschulbereich ein hohes Maß an Flexibilität beinhalten und noch mehr als in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes die Verkrustungen vermeiden. Dazu sind sicher erst die Ergebnisse der laufenden Diskussion über Dienst- und Besoldungsrecht abzuwarten. Ich bin gespannt, ob in diesem Falle dem Reden auch Handeln folgt. Ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Personalstruktur liegt zur Zeit nicht vor. Auch ich bekenne offen, daß ich es nicht habe. Daß dies nicht einfach ist, belegt der Alternativentwurf. Zu Ende gedacht in seinen theoretischen Möglichkeiten und unter Kenntnis der realistischen Umsetzungspraxis in Hochschulen bedeutet es, daß wir in Zukunft nur noch qualifikante und dauerbeschäftigte Wissenschaftler, möglicherweise Professoren haben werden. Das können wir nicht wollen, weil es für Generationen junger Menschen die Hochschulen verschließt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne ten der PDS) Anders verhält es sich in der Frage der Studiengebühren. Studiengebühren sind ohne ein funktionierendes Stipendiensystem - davon kann nun wahrlich heute keine Rede sein - unsozial und nicht zu verantworten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne ten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS) Studiengebühren - das ist so - können abschrekken. Die Gesellschaft, nicht der einzelne, braucht möglichst viele gut ausgebildete junge Menschen in Deutschland. Studiengebühren, Herr von Trotha, von einzelnen Ländern isoliert eingeführt, sind extrem wettbewerbsverzerrend, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne ten der PDS) also dem zentralen, auch von Ihnen mitgetragenen Leitgedanken der Novellierung, die richtigen Rah menbedingungen - darum geht es uns doch wohl - für einen qualitätsbezogenen Wettbewerb zu setzen, extrem zuwiderlaufend. Studiengebühren - das wird in der öffentlichen Diskussion häufig vergessen - sind nach dem geltenden Hochschulrahmengesetz möglich. Es gibt bisher keinen bundesweiten Verzicht. Zu Zeiten der letzten HRG-Novelle ist jedoch niemand auf die Idee gekommen, sie einzuführen. Das ist heute offensichtlich anders. (Tilo Braune [SPD]: Deshalb muß das Verbot hinein!) Deshalb haben die SPD-geführten Länder - übrigens bevor es andere thematisiert haben - vorgeschlagen, Studiengebühren hochschulrahmenrechtlich für das grundständige Studium auszuschließen. Eine Einigung war leider nicht möglich. Es gibt hier, Herr von Trotha, kein Nachplappern. Wir vertreten vielmehr eine klare Position in den Gesprächen und in den sofortigen öffentlichen Äußerungen. Ich gehe davon aus, daß Ihre Äußerungen in der Diskussion nur ein Beleg für Ihre Uninformiertheit war. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Man - fred Müller [Berlin] [PDS]) Ich bin nach wie vor der Ansicht, daß wir hier eine Lösung brauchen. Wenn alle, die öffentlich beteuern, daß sie gegen Studiengebühren sind - inklusive derjenigen, die hier heute geredet haben -, auch so handeln, dann bin ich optimistisch, daß wir dieses Problem schnell lösen können. (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Ja!) Noch wichtiger als die Frage der Studiengebühren ist die Frage der Studienfinanzierung insgesamt. Die Weiterentwicklung des BAföG ist das realistisch dringendste Problem, das wir heute im Hochschulbereich haben. Hier müssen wir zu einer Lösung kommen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne ten der PDS) Die Bundesregierung hat den Entwurf als nicht zustimmungsbedürftige Novelle eingebracht. Dies ist nicht nachvollziehbar. Nach A rt . 84 Abs. 1 des Grundgesetzes bedarf diese Novelle der Zustimmung des Bundesrates, da sie eine Vielzahl von Bestimmungen und Einrichtungen von Behörden und Verwaltungen der Länder regelt. Ich will dieses hier gar nicht in toto aufzählen. Meine Damen und Herren, haben die, die anderen so oft Blockadepolitik vorwerfen, in diesem Zusammenhang etwa Angst bekommen, es könnte in Deutschland tatsächlich etwas geschehen? Ich betone: Dies wäre keine Blockade; es wäre Obstruktion, wenn man weit hergeholte Formalia gegen einen möglichen Fortschritt in der Sache setzt. Dies können die Länder nicht akzeptieren. Gerade in der Hochschulpolitik hat sich der Föderalismus ohne Zweifel bewährt. Es ist kein Nachteil, Herr Berninger, sondern es ist gut so, daß die Novelle viel von dem aufnimmt, was in einzelnen Ländern schon Norm und Gesetz geworden ist, und nun hier zu einem allgemeinen Rahmen gemacht wird: vom Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte bis hin zur leistungs- und belastungsorientierten Ressourcenzuweisung - hier als großer Fortschritt gefeiert, in vielen Ländern in unterschiedlicher Ausprägung schon seit Jahren Praxis. Meine Damen und Herren, denken Sie daran: Es geht nicht um das Profil von Parteien, es geht nicht um das Profil der Bundesregierung oder von Länderregierungen. Es geht um das Profil von Hochschulen. Diese Gesellschaft braucht leistungsfähige Hochschulen, wenn wir die Zukunft erfolgreich gestalten wollen. Lassen Sie uns die Wege gehen, die wir heute gehen können, und das andere für morgen aufbehalten. Ich bedanke mich. (Beifall bei der SPD und der PDS sowie bei Abgeordneten der F.D.P.) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Das Wort zu einer Kurzintervention hat der Abgeordnete Matthias Berninger. Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Zöllner, ich bin mißverstanden worden, wenn Sie glauben, ich hätte gemeint, es sei ein Nachteil, daß Herr Rüttgers in seinem Entwurf viele gute Ideen aus den Ländern übernommen hat. Ich sage nur, daß er nicht der große Reformer ist, der das alles erfunden hat, sondern daß vieles in verschiedenen Ländern bereits geltende Praxis ist. Aber Sie haben eine konkrete Frage zu einem anderen Bereich gestellt, bei dem man in dieser Hochschulreform einen Schritt weiter hätte gehen können. Ich glaube, daß die Art und Weise, wie die Hochschulen heute organisiert sind, und ihr Verhältnis zur Bürokratie, vor allem zur Ministerialbürokratie, einer Hochschulreform und auch dem Bestreben nach Wettbewerb zuwiderlaufen. Die Vorstellungen zu verfolgen, die aus der Zeit Humboldts stammen - nach denen Universitäten und Fachhochschulen mehr oder weniger nachgeordnete Behörden einer Ministe rialbürokratie sind -, ist nicht der richtige Weg. Auch deswegen haben wir einen eigenen Gesetzentwurf gemacht und dazu eine andere Vorstellung in die Debatte eingebracht, über die wir gerne weiter streiten können. Dieser anderen Vorstellung liegt zugrunde, daß sich die Hochschulen in Zukunft nicht mehr gegenüber den einzelnen Länderbürokratien, sondern gegenüber einer A rt Hochschul-TÜV rechtfertigen müssen. Es würde in Zukunft also eine andere Form des Managements der Hochschulen geben. Diese Akkreditierungsinstanz könnte ein wichtiger Beitrag dazu sein, verschiedene Formen der Verankerung von Hochschulen in die Wege zu leiten. Sie fragten, was da noch die Aufgabe des Staates sei. Sie besteht vor allem aus drei Aspekten: einen vernünftigen Rahmen zu schaffen, für genügend Geld zu sorgen und Kriterien festzulegen, nach denen man besonders fördern will. Ein Beispiel: Der Frauenanteil an den Professuren kann nur dann erhöht werden, wenn sich die Politik heftigst dazu durchringt, die Hochschulen, die mehr Frauen einstellen, finanziell zu belohnen, und die anderen Hochschulen, die sich nach wie vor weigern, entsprechend zu bestrafen. Für all diese neuen Steuerungsinstrumente brauchen wir aber eine neue Verankerung der Hochschule. Daher der andere Weg, den wir in unserem Gesetzentwurf gegangen sind. Vielen Dank. Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Wird um Antwort gebeten? - Nein. Dann erteile ich jetzt dem Kollegen Josef Holle rith das Wort . Josef Hollerith (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Drittel des Reinstsiliciums der Welt kommt aus meinem Wahlkreis von der Firma Wacker-Chemie Burghau - sen. (Tilo Braune [SPD]: Das ist der Beleg für Weisheit!) Warum nenne ich Ihnen in einer bildungspolitischen Debatte dieses Beispiel? (Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Damit Ihr Wahlkreis vorkommt!) Aus zwei Gründen. Der erste Grund: Die Firma Wacker hat die Chancen der Globalisierung erkannt und nutzt sie, um Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen und zu erhalten. 560 Millionen DM - bei Gesamtinvestitionen in Höhe von 900 Millionen DM - werden in Deutschland investiert. Der zweite Grund: Bei einer internen Tagung der Wacker-Chemie zum Thema Globalisierung war das Problem, was Globalisierung für unser Bildungssystem bedeutet und welche Antworten unser Bildungssystem auf diese Herausforderungen geben muß, eine zentrale Fragestellung an die Politik. Damit sind wir, der Bund und die Länder, gefordert: die Länder in Verantwortung für die Schulen. Ich nenne das Stichwort Herstellung der Berufsschulfähigkeit. Wenn der Bund 800 Millionen DM im Jahr ausgeben muß, um die Nachqualifizierung herzustellen, dann ist das ein Thema. (Maritta Böttcher [PDS]: Diese Nebenschau plätze!) Es geht um die Sprachfähigkeit. Englisch ist heute die Weltsprache der Wirtschaft. Es geht um die Herstellung der Fähigkeit des Umgangs mit Multimediasystemen. Minister Rüttgers hat dazu - das war sehr richtig - eine Anstoßinitiative ergriffen, Stichwort „Schulen ans Netz". (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Hochschulgesetze zu verabschieden ist natürlich auch eine Aufgabe der Länder. Unsere Verantwortung liegt im Hochschulrahmengesetz. Wie notwendig eine Weichenstellung hin zu mehr Autonomie, mehr Eigenverantwortung und mehr Wettbewerb an den Hochschulen ist, mag Ihnen ein Blick auf drei Beispiele darstellen, die ich Ihnen jetzt nennen werde. Erstes Beispiel. Ich habe an einer Hochschule - ich nenne den Namen nicht, weil es mir nicht um Anklage, sondern um Erkenntnis geht - (Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Wahr scheinlich liegt sie außerhalb Ihres Wahl kreises!) geprüft und festgestellt, auf welche Wochentage die Lehrveranstaltungen verteilt sind. Ich habe dabei zu meiner Überraschung erkennen können, daß sie sich an Dienstagen, Mittwochen und Donnerstagen häufen, während eine - für mich nicht erklärliche - Minderung der Lehrveranstaltungen an Montagen und Freitagen stattfindet. Dies zum Stichwort Kapazität. Zweites Beispiel. Ich habe die Veranstaltungen, die im Vorlesungsverzeichnis zu Beginn des Semesters aufgeführt wurden, mit denjenigen verglichen, die am Ende des Semesters noch stattfanden. (Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Hat Ihre Landesregierung das nicht im Griff?) Da gab es bestimmte Veränderungen. Dies zum Stichwort Erfüllung der Lehrdeputate. Drittes Beispiel. Ich habe mir angeschaut, wie die Institute ihre millionenteuren Einrichtungen nutzen. Da liegen für die mittelständische Wi rtschaft Kapazitäten brach, weil ein Anreizsystem für die Einwerbung von Eigenmitteln nicht gegeben ist. Sie erkennen an diesen drei Beispielen, wie notwendig es ist, manchen Elfenbeinturm zu öffnen und manchen Besitzstand zu verändern. Heute ist ein guter Tag, weil wir heute in erster Lesung die Änderung des Hochschulrahmengesetzes auf den Weg bringen. Ich habe dabei eine gute Vision, eine Vision, wie die Hochschule sein wird, wie wir die Herausforderung der Globalisierung mit der neuen Chance des Wettbewerbs im Hochschulsystem bewältigen werden. Ich habe die Vision der Hochschule, (Günter Rixe [SPD]: Im Jahr 2000!) die die Qualität der Lehre stärkt, weil es sich lohnt, weil es mehr Geld dafür gibt. Ich habe die Vision der Hochschule, die attraktiv wird für mehr Forschung. (Günter Rixe [SPD]: Ja, aber das Geld wird weniger!) Es ist nicht einzusehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß die deutsche Pharmaindustrie jährlich 4 Milliarden DM für klinische Forschung im Ausland ausgibt, weil es für deutsche Universitätsklinika nicht attraktiv genug ist, dieses Geld einzuwerben. Ich nenne nur das Stichwort Anreizsystem. Ich habe die Vision der Hochschule, die ein Interesse daran hat, die Zahl der Patente zu steigern, weil bei der Berufung der Professoren nicht nur die Zahl der Veröffentlichungen eine Rolle spielt, sondern auch die Zahl der Patente. (Tilo Braune [SPD]: Vor allem bei Geistes - wissenschaftlern! - Wolf-Michael Catenhu sen [SPD]: Aber nicht bei den Archäolo gen!) Ich habe die Vision, daß die Hochschule sich zur Ausbildung von Eliten bekennt, weil wir Eliten brauchen, weil wir nur einen Rohstoff haben, nämlich den unseres Geistes. (Manfred Müller [Berlin] [PDS]: Im Bundes tag vor allem!) Ich habe die Vision, daß die Hochschulen die Chancen der Bauhoheit annehmen, weil sie dadurch in der Lage sind, schneller, zeitnaher, flexibler und billiger in neuen Finanzierungsformen - Stichwort Leasing - die Kapazitäten bereitzustellen. Ich habe die Vision der Hochschule, die ihre Kapazitäten von Räumen für Kongresse nutzt, die ihre Labors zu Grenzkosten für die mittelständische Wirtschaft öffnet und damit automatisch den jungen Wissenschaftlern Perspektiven am Arbeitsmarkt verschafft und eine Orientierung der Forschung hin zu den Bedürfnissen der Wi rtschaft herstellt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich habe die Vision der Universitätsklinika, in die Kostenbewußtsein einzieht. Nahezu die Hälfte aller Ausgaben der Länder und des Bundes an den Hochschulen werden für die Universitätsklinika ausgegeben, für Lehre und Forschung an den Kliniken. Ich erwarte, daß der neue Wettbewerb dazu führt, daß eine Trennung stattfindet, daß eine Kostenrechnung stattfindet, mit der man die Ausgaben für Lehre und Forschung in den Universitätsklinika auf der einen Seite und für den Versorgungsbetrieb, für die Gesundheit, für die Versorgung der Kranken in den Häusern der höchsten Versorgungsstufe auf der anderen Seite feststellen kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erwarte bei meiner Vision der Hochschulen, daß wir im internationalen Wettbewerb um die Studenten wettbewerbsfähiger werden. Es ist schlicht falsch, was von dem Kollegen der SPD gesagt worden ist, nämlich daß es Ideen gäbe, über Ausländerrechtsänderungen die Möglichkeiten ausländischer Studenten in Deutschland zu verringern. (Jörg Tauss [SPD]: Dünnes Eis, Herr Kol lege!) Genau das Gegenteil ist der Fall. Wir kämpfen bei der Anwerbung ausländischer Studenten für deutsche Universitäten nicht mit Problemen des Ausländerrechts, sondern wir leiden unter der mangelnden Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen. Ich habe die Vision, daß auch in der neuen Autonomie, in der neuen Eigenverantwortung der Hochschulen in Deutschland vermehrt englischsprachige Studiengänge angeboten werden, damit wir für ausländische Studenten wettbewerbsfähig werden und damit die Sprachfähigkeit unserer deutschen Nachwuchsmanagementeliten gestärkt wird, um mit unserer Wirtschaft wettbewerbsfähig zu sein. (Jörg Tauss [SPD]: Ich kriege gleich eine Vision!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bund geht voran. (Horst Kubatschka [SPD]: Er trappelt hinter her!) Wir stellen mit dieser Novelle die Weichen. Die Länder sind in gleicher Weise gefordert, die Öffnungsklausel zu nutzen, um ihre Länderhochschulgesetze zu verändern und die Chancen anzunehmen. Es ist vieles möglich, auch im Personalrecht. Es ist völlig falsch, was hier gesagt worden ist, daß nämlich nur eine Verbeamtung der Hochschullehre möglich sei. Das ist völlig offen. Die Länder haben die Chance, die Aufgabe und die Verantwortung, die Globalisierung im Bildungssystem zusammen mit uns und unter Ausnutzung der Möglichkeiten, die wir vom Bund her bieten, zu meistern. Ich appelliere an alle Verantwortungsträger, auch in den Hochschulen, diese Chancen zu nutzen. Es wurde schon gesagt: Wir sind viel besser und stärker, wenn wir nur daran glauben und die Chancen wahrnehmen, die wir nutzen können. Ich wünsche mir, daß wir dazu mit der heutigen Debatte einen mentalen Beitrag leisten. Lassen Sie uns die Chance, die eine Gesetzesänderung bietet, nutzen. In diesem Sinne erwarte ich und freue mich, daß die Kolleginnen und Kollegen von der SPD dieses mit uns gestalten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abge ordneten der F.D.P.) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Tilo Braune. Tilo Braune (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hollerith, Sie haben eine sehr visionäre Rede gehalten. Ich habe aber eher das Gefühl, daß Sie sich angesichts trüber Realitäten in Visionen flüchten. Eine klare Analyse der Situation ist aber besser als fade Visionen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne ten der PDS) (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch) Der Handlungsbedarf für das vorliegende Gesetz ist immens. Während vor Zeiten wissenshungrige junge Leute aus aller Welt massenhaft nach Deutschland strömten, um sich am gelobten Platz von Wissenschaft und Forschung für ihre Zukunft mit einem Maximum an Bildung auszustatten, während Anfang der 70er Jahre - zu Zeiten Wi lly Brandts - für dieses Thema deutschlandweit ein breiter gesellschaftlicher Konsens bestand und spürbar in Hochschulen und Forschung investiert wurde, während heute beinahe jedes Kind weiß, daß neben den klassischen ökonomischen Faktoren - Kapital, Arbeit und Boden - Wissen und technischer Fortschritt der vierte wichtige Produktionsfaktor einer entwickelten Industriegesellschaft sind, dümpelt dieser für die Zukunft unseres Landes so wichtige Bereich seit der Machtübernahme der derzeitigen Koalition immer träger und ineffizienter am Rande des gesellschaftlichen Bewußtseins dahin. (Beifall bei der SPD) Der Bildungsstandort Deutschland hat in der Ära Kohl massiv an Attraktivität verloren. Technologieexperten lästern, daß Deutschland die besten „19.- Jahrhundert-Produkte" der Welt herstellt. Daß das deutsche Bildungswesen kaum mehr über Mittelmaß hinauskommt, hat sich inte rnational weit herumgesprochen. Bet rug der Anteil japanischer Auslandsstudenten, die nach Deutschland kamen, 1975 noch 11 Prozent, so sank er bis 1992 auf 2 Prozent, bei indonesischen Studierenden gar von 50 auf 12 Prozent. Das ist kein Wunder, wenn Innenminister Kanther jeden ausländischen Studierenden als verkappten Asylbewerber begreift. (Beifall bei der SPD) Unser Land ist dabei, international den Anschluß und damit seine Zukunft angesichts einer ignoranten, selbstherrlichen bildungsfeindlichen Politik der Regierung Kohl zu verpassen. Da hilft auch die plakative Bestellung eines sogenannten Zukunftsministers nichts, wenn die versprochene finanzielle wie politische Unterstützung ein pures Lippenbekenntnis bleibt. Während im Großbritannien Tony Blairs und im Frankreich Lionel Jospins massiv in Bildung und Forschung investiert wird, gleichsam die Versäumnisse der alten konservativen Regierungen kompensiert werden, passiert bei uns nichts Vergleichbares. Der Anteil des BMBF am Bundeshaushalt sank von 1982 bis 1998 von 4,7 auf 3,2 Prozent; preisbereinigt liegt er im Jahre 1998 um 15,7 Prozent unter den Ausgaben von 1982. Es ist also höchste Zeit für einen Politikwechsel in Deutschland, damit wir auch bei uns die Chance haben, die Versäumnisse der derzeitigen Koalition zu beseitigen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne - ten der PDS) Die Bundesländer haben sich in den vergangenen Jahren, das geltende Rahmenrecht auslotend, teilweise sogar überschreitend, bereits auf den Weg der Erneuerung begeben. Eine Entschlackung, Straffung und Entbürokratisierung des HRG war damit längst überfällig. Die SPD-Bundestagsfraktion kritisiert beim vorliegenden Entwurf, daß keine Aussage zur Hochschulfinanzierung getroffen und keine Regelung zur Studienfinanzierung vereinbart wurde. Wir suchen vergebens nach Ansätzen zur Reform des öffentlichen Dienstrechtes. Für besonders fatal aber halten wir die Tatsache, daß es nicht gelungen ist, ein klares Verbot von Studiengebühren zu vereinbaren. Mit der SPD - ich sage das noch einmal mit aller Deutlichkeit - gibt es keine Studiengebühren. Eine bundeseinheitliche Regelung wäre hier sinnvoll und hilfreich. (Beifall bei der SPD) Der Auftrag der Hochschulen vor dem Hintergrund des globalen ökonomischen wie sozialen, kulturellen und ökologischen Wandels muß in einem Diskurs aller gesellschaftlichen Kräfte bestimmt werden. Die vorgesehene Novellierung des Hochschulrahmengesetzes ist ein notwendiger Schritt in diese Richtung. Für sich allein jedoch wird dies nichts bewirken. Im Hinblick auf die Entwicklung der Hochschulen zu Stätten der Innovation muß eine Reform neben den Rahmenbedingungen auch so elementare Fragen wie die der Finanzierung, der Ausbildungsförderung und des öffentlichen Dienstrechtes klären. Wir meinen, daß es zwar keinen formalen, aber wohl einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen HRG- und BAföG-Reform gibt. Während sich die Bundesländer auf eine Regelung zur elternunabhängigen Sockelförderung geeinigt haben, blockiert hier die Bundesregierung wieder einmal - und dies, obwohl auch die wenigen CDU-geführten Bundesländer zugestimmt haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne ten der PDS) Wer ist hier wohl der Blockierer in di

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