Rede von Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) – Drucksache 16/9098
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 21: Drucksache 16/9098 –.
Text
Rede von Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) – Drucksache 16/9098
Kein Leugnen der BSE Gefahren – das schreiben die
Grünen in ihrem Antrag. Ich verstehe sehr gut, dass die
dramatischen Vorgänge im Jahr 2000 ein Trauma
hinterlassen haben bei den Grünen. Sie waren damals in
Regierungsverantwortung und es war in der damals auch von
den Medien entfachten Hysterie offensichtlich nicht
immer ganz einfach, sachlich richtige und politisch kluge
Entscheidungen zu treffen. Zu lange hatte die Politik die
warnenden Stimmen aus der Wissenschaft ignoriert, um
das einmal vorsichtig auszudrücken. Denn die sagten
schon lange vor dem ersten BSE-Nachweis, dass es
nahezu ausgeschlossen sein dürfte, dass Deutschland bei
dieser neuartigen Erkrankung eine Insel der
Glückseeligen bleibt. Und sie machten lange vor diesem ersten
Nachweis auf große Wissenslücken aufmerksam. Als das
erste infizierte Rind dann diagnostiziert war, brach ein
Zustand aus, den man mit gutem Recht als chaotisch
bezeichnen kann.
Wir wussten damals wenig über den Auslöser der
Erkrankung. Auch das Wissen über die Übertragungswegewar eher spekulativ. Daher mussten auch die
Bekämpfungsmaßnahmen zunächst am theoretisch Denkbaren
ausgerichtet werden. Selbst die Diagnostik war auf das,
was dann kam, nicht vorbereitet. Von einer ohnehin
schwierigen Einzeltierdiagnostik musste auf
Massentierdiagnostik umgestellt werden. Deren Befunde
entschieden lange über die Existenz von ganzen Rinderherden und
-beständen. Ich kann mich an die Hektik, die durch eine
allzu reißerische Medienbegleitung forciert wurde, sehr
genau erinnern. Ich habe damals an dem Institut in
Wusterhausen gearbeitet, das für die wissenschaftliche
Begleitung der Entscheidungen verantwortlich war. Die
Situation in jenen Tagen hat eine Erkenntnis bei mir
weiter vertieft: Über Tierseuchenbekämpfungskonzepte muss
man in Friedenszeiten nachdenken. Nur dann kann
sachlich jenseits unterschiedlicher Lobbyismen begründet
bewertet werden. Das setzt allerdings voraus, dass Gefahr
erkannt und ernst genommen werden. Aber genau das ist
das eigentliche Problem. In Friedenszeiten werden selbst
die für die Beantwortung der allernotwendigsten Fragen
notwendigen Ressourcen nur sehr begrenzt bereitgestellt.
Die Gefahr wird so lange ignoriert, bis es zu spät ist.
Warnungen aus der Wissenschaft werden mit dem Vorwurf
erwidert, es ginge nur um mehr Geld. Diese Geschichte
wiederholt sich leider regelmäßig. Ich erinnere nur an
MKS, Vogelgrippe und Blauzungenkrankheit. Dabei
wächst die Gefahr von Tierseuchen durch die globalen
Personen- und Handelsströme.
Das Signal müsste sein, die Veterinärepidemiologie,
die Wissenschaft für die Tierseuchenbekämpfung, zu
stärken. Stattdessen hält auch diese Regierung an der
Schließung der einzigen Einrichtung der
Agrarressortforschung fest, das sich mit solchen Bekämpfungskonzepten
und Risikobewertungen beschäftigt: das Institut für
Epidemiologie in Wusterhausen/Dosse. Der
Schließungsbeschluss war schon 1996 ein Fehler und heute spricht noch
viel mehr dagegen. Es ist inakzeptabel, dass diese
Entscheidung nicht wenigstens noch einmal geprüft wird.
Die Folgen dieser Ignoranz sind dramatisch:
Verbraucherinnen und Verbraucher werden verunsichert und
Tiererkrankungserreger sind unterdessen eine
ökonomische Existenzbedrohung für die Nutztierhaltung
Doch zurück zur BSE. In Erinnerung an die Situation
im Jahr 2000 ist es besonders wichtig, über die Frage des
Übertragungsrisikos durch Tiermehl und Tierfette sehr
ernsthaft, aber auch in aller Ruhe zu diskutieren. Auf der
einen Seite steht die Tatsache, dass das totale
Fütterungsverbot seit Anfang 2001 Erfolg hatte: Im vergangenen
Jahr wurden nur vier BSE-Fälle nachgewiesen und das
bei 3,3 Millionen Schlachtungen. Das heißt aber auf der
anderen Seite: Das Risiko der Übertragung ist extrem
gefallen. Auch die Herstellungsprozedur für Tiermehl
wurde risikominimierend geändert. Das spräche für eine
Aufhebung des Totalverbots sind zwei Einschränkungen:
das Fütterungsverbot an Wiederkäuer und das
Kannibalismusverbot, das heißt keine Verfütterung an die gleiche
Tierart, bleiben bestehen, und zwar unter einer
Vorbedingung: Verstöße gegen diese beiden Verbote müssen
nachweisbar und damit kontrolliert sein.Zu Protokoll gegebene Reden
Dr. Kirsten TackmannDas ist die eigentlich wichtige Debatte, die wir im
Ausschuss führen müssen: Kann die Verwendung des
Tiermehls ausreichend sicher kontrolliert werden?
Relationen
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