Rede von zu schaffen.Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) – Drucksache 16/11173
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 16: Drucksache 16/11173 –.
Text
Rede von zu schaffen.Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) – Drucksache 16/11173
Heute geht es wieder einmal um die dringend
notwendige Novellierung des Telemediengesetzes (TMG). Das
TMG gibt es erst seit Februar 2007. Da der Gesetzgeber
aber an vielen Stellen geschlampt hat, besteht nach wie
vor dringender Nachbesserungsbedarf. Bereits im Mai
dieses Jahres haben wir über die Anträge der Grünen und
meiner Fraktion zur Verbesserung des TMG beraten. Die
Probleme sind allen bekannt. Lassen Sie es mich sehr
deutlich sagen: Dass wir bis heute keine Novellierung des
Gesetzes haben, ist nicht nachvollziehbar und ein
Armutszeugnis für die Regierungskoalition.
Das TMG ist im übertragenen Sinne das deutsche
Straßenverkehrsgesetz des Internets. Allerdings ist im
aktuellen Gesetz nicht geregelt, wer die Pflicht zur Haftung
trägt oder unter welchen Voraussetzungen Informationen
über Autofahrerinnen und Autofahrer gespeichert oder
gelöscht werden. Das aktuelle TMG ist nichts weiter als
niedergeschriebene Rechtsunsicherheit. Nun liegt ein
erster Gesetzesentwurf mit Änderungswünschen von der
FDP vor. Wesentliche Aspekte insbesondere hinsichtlich
der ungeklärten Frage der Haftung von Inhalteanbietern
und Providern sieht der Entwurf vor, allerdings fehlen aus
Sicht der Linken etliche Gesichtspunkte.
Gerne nenne ich Ihnen noch einmal unsere wichtigsten
Forderungen. Es fehlt eine ausdrückliche Definition des
Begriffes „Telemedien“. Es ist deswegen auch ungeklärt,
wie digitale Inhalte in der Folge klassifiziert werden – je
nachdem gelten unterschiedliche gesetzliche
Vorschriften – und wer beispielsweise für die Aufsicht der Inhalte
zuständig ist, wenn es um Fragen des Jugendschutzes
geht.
Auch der Schutz von persönlichen Daten ist durch das
aktuell gültige Gesetz nicht gewährleistet. Wir brauchen
einen bürgerfreundlichen Datenschutz, der die Belange
der Nutzerinnen und Nutzer schützt. Deswegen fordern
wir Linken klare und eindeutige Regelungen. So sollten
Nutzerprofile nur bei ausdrücklicher Einwilligung der
Betroffenen erstellt werden dürfen. Wir halten auch nach
wie vor ein Kopplungsverbot zwischen der zwangsweisen
Erhebung einer Vielzahl von Daten als Voraussetzung für
die Nutzung von Systemen für ein sinnvolles Instrument
zur Sicherung von Datensparsamkeit. Gerade die
aktuellen Datenschutzskandale zeigen: Hier sind klare Regeln
notwendig. Datenschutz ist ein Bürgerrecht, das nicht mit
Füßen getreten oder beiläufig abgehandelt werden darf.
Der hier debattierte Gesetzesentwurf der FDP legt
einen Schwerpunkt auf die Frage der Haftung. Dies ist
richtig, da sowohl die technischen Provider als auch die
Inhalteanbieter wissen müssen, was erlaubt und was
verboten ist. In den vergangenen 13 Monaten nach
Inkrafttreten des TMG haben viele Gerichte in Deutschland in
ähnlichen bzw. teilweise gleichen Fragen völlig
unterschiedlich entschieden. Hier muss eine gesetzliche
Klarstellung erfolgen, damit beispielsweise Inhalteanbieter
und Webseitenbetreiber in der Zukunft keinen
präventiven Überwachungspflichten für fremde Inhalte ausgesetzt
sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, es
wird Zeit, dass Sie aus Ihrer Erstarrung erwachen und dieZu Protokoll gegebene Reden
Belange der digitalen Welt ernst nehmen. Wenn Sie das
machen, wird die Linke Sie gern unterstützen.