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Rede von zu schaffen.Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) – Drucksache 16/11173

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 16: Drucksache 16/11173 –.

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Rede von zu schaffen.Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) – Drucksache 16/11173 Heute geht es wieder einmal um die dringend notwendige Novellierung des Telemediengesetzes (TMG). Das TMG gibt es erst seit Februar 2007. Da der Gesetzgeber aber an vielen Stellen geschlampt hat, besteht nach wie vor dringender Nachbesserungsbedarf. Bereits im Mai dieses Jahres haben wir über die Anträge der Grünen und meiner Fraktion zur Verbesserung des TMG beraten. Die Probleme sind allen bekannt. Lassen Sie es mich sehr deutlich sagen: Dass wir bis heute keine Novellierung des Gesetzes haben, ist nicht nachvollziehbar und ein Armutszeugnis für die Regierungskoalition. Das TMG ist im übertragenen Sinne das deutsche Straßenverkehrsgesetz des Internets. Allerdings ist im aktuellen Gesetz nicht geregelt, wer die Pflicht zur Haftung trägt oder unter welchen Voraussetzungen Informationen über Autofahrerinnen und Autofahrer gespeichert oder gelöscht werden. Das aktuelle TMG ist nichts weiter als niedergeschriebene Rechtsunsicherheit. Nun liegt ein erster Gesetzesentwurf mit Änderungswünschen von der FDP vor. Wesentliche Aspekte insbesondere hinsichtlich der ungeklärten Frage der Haftung von Inhalteanbietern und Providern sieht der Entwurf vor, allerdings fehlen aus Sicht der Linken etliche Gesichtspunkte. Gerne nenne ich Ihnen noch einmal unsere wichtigsten Forderungen. Es fehlt eine ausdrückliche Definition des Begriffes „Telemedien“. Es ist deswegen auch ungeklärt, wie digitale Inhalte in der Folge klassifiziert werden – je nachdem gelten unterschiedliche gesetzliche Vorschriften – und wer beispielsweise für die Aufsicht der Inhalte zuständig ist, wenn es um Fragen des Jugendschutzes geht. Auch der Schutz von persönlichen Daten ist durch das aktuell gültige Gesetz nicht gewährleistet. Wir brauchen einen bürgerfreundlichen Datenschutz, der die Belange der Nutzerinnen und Nutzer schützt. Deswegen fordern wir Linken klare und eindeutige Regelungen. So sollten Nutzerprofile nur bei ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen erstellt werden dürfen. Wir halten auch nach wie vor ein Kopplungsverbot zwischen der zwangsweisen Erhebung einer Vielzahl von Daten als Voraussetzung für die Nutzung von Systemen für ein sinnvolles Instrument zur Sicherung von Datensparsamkeit. Gerade die aktuellen Datenschutzskandale zeigen: Hier sind klare Regeln notwendig. Datenschutz ist ein Bürgerrecht, das nicht mit Füßen getreten oder beiläufig abgehandelt werden darf. Der hier debattierte Gesetzesentwurf der FDP legt einen Schwerpunkt auf die Frage der Haftung. Dies ist richtig, da sowohl die technischen Provider als auch die Inhalteanbieter wissen müssen, was erlaubt und was verboten ist. In den vergangenen 13 Monaten nach Inkrafttreten des TMG haben viele Gerichte in Deutschland in ähnlichen bzw. teilweise gleichen Fragen völlig unterschiedlich entschieden. Hier muss eine gesetzliche Klarstellung erfolgen, damit beispielsweise Inhalteanbieter und Webseitenbetreiber in der Zukunft keinen präventiven Überwachungspflichten für fremde Inhalte ausgesetzt sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, es wird Zeit, dass Sie aus Ihrer Erstarrung erwachen und dieZu Protokoll gegebene Reden Belange der digitalen Welt ernst nehmen. Wenn Sie das machen, wird die Linke Sie gern unterstützen.

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