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Rede von Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU) – Drucksache 16/11173

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 16: Drucksache 16/11173 –.

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Rede von Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU) – Drucksache 16/11173 Vor etwas mehr als einem halben Jahr haben wir hier unter starker rhetorischer Beteiligung der FDP über die Weiterentwicklung des Telemedienrechts gesprochen. Das Telemedienrecht ist das zentrale Gesetz für die Internetwirtschaft in Deutschland, setzt den Rechtsrahmen für Wirtschaft und Veröffentlichungen im Internet. Dieser Rechtsrahmen muss den sich verändernden Rahmenbedingungen – auch einer nicht immer unseren Absichten entsprechenden Rechtsprechung – angepasst werden. Die wichtigsten Bereiche sind meiner Meinung nach die Haftungsregeln und Verantwortlichkeiten im Internet. Es muss im Telemediengesetz klar und eindeutig geregelt werden, welche Pflichten die Akteure haben. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang vor allem die Internetserviceprovider, Internetauktionshäuser, Suchmaschinenbetreiber und Verwender von Hyperlinks. Es ist richtig, dass wir derzeit eine wenig zufriedenstellende Rechtslage haben. Ebenfalls zutreffend ist, dass wir möglichst schnell eine möglichst große Rechtssicherheit für die Unternehmen herstellen müssen. Schließlich dürften wir uns auch einig darüber sein, dass Unternehmen und Privatleute durch überbordende Kontrollpflichten nicht drangsaliert werden dürfen. Unerfüllbare, unpraktikable und unverhältnismäßige Regeln für die Verantwortlichkeit für Inhalte, die Dritte in Foren, Blogs oder auf kommerziellen Seiten eingestellt haben, lehnen wir ebenso wie die Initiatoren des Entwurfs ab. Dies gilt auch für die Verantwortlichkeit der Verwender von Hyperlinks und der Betreiber von Suchmaschi- 1) Anlage 13nen. Hier gibt es Übereinstimmung mit dem Gesetzentwurf der FDP. Insgesamt enthält der Entwurf jedoch ganz erhebliche Mängel. Ein Beispiel: Wenn das im letzten Mai apostrophierte Rolex-Imitat bei einem Internetauktionshaus angeboten wird, soll der Rechteinhaber keinen direkten Anspruch gegen das Auktionshaus auf Entfernung dieser Auktion haben. Nein, er soll erst einmal den bösen Buben, der das Imitat eingestellt hat, auf Rücknahme der Auktion verklagen. Nur dann, wenn der Titel gegen den Missetäter vorliegt, soll der Verletzte einen Anspruch auf Entfernung der Auktion gegen das Auktionshaus haben. Diese sogenannte Subsidiarität der Störerhaftung entstammt dem öffentlichen Recht und ist dem Zivilrecht – und nur um dieses geht es hier – völlig fremd. Es hilft niemandem, am wenigsten der auf Rechtssicherheit angewiesenen Internetwirtschaft, wenn ein inhaltlich hanebüchener, rechtssystematisch nicht haltbarer Gedanke Gesetz wird. Gekrönt wird dies noch dadurch, dass gleichzeitig genauso entschieden gefordert wird, dass der Anspruch auf Entfernung der Auktion auch in den Fällen sich direkt gegen das Auktionshaus richten soll, in denen ein Titel gegen den eigentlichen Rechteverletzer nicht erreicht werden kann. Ja, wie denn nun? Das eigentliche Problem, die Begrenzung der Kontroll- und Überwachungspflichten der Diensteanbieter, wird durch die vorliegende Initiative nicht gelöst. Es bleibt nicht etwa alles beim – unbefriedigenden – Alten. Die Lage der Beteiligten wird sogar noch erheblich verschlimmert. Das braucht so niemand. Eine Prise Datenschutz und Bürgernähe scheint aus dem Verlangen zu sprechen, die Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu veröffentlichen. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte wirkt im Innenverhältnis eines Unternehmens und nicht im Außenverhältnis gegenüber Kunden oder Nutzern. Insofern vermag ich trotz des Hinweises in der Begründung, dass manche Unternehmen so schlecht organisiert seien, dass ein solcher Hinweis die Fehleranfälligkeit der internen Unternehmensorganisation reduziere, eine Pflicht zur Veröffentlichung nicht nachzuvollziehen. Wenn die Unternehmen so erratisch organisiert sind, wie die FDP meint, müssten noch viel mehr Funktionsträger öffentlichgemacht werden. Wenn die Unternehmen so organisiert sind, wie die Union sie erlebt, braucht das keiner. Völlig unklar bleibt auch, wie die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen Schwerpunktgerichte für Telemediendienststreitsachen schaffen sollen. Der Gerichtsstand ist einerseits in § 32 ZPO, einem Bundesgesetz, geregelt, andererseits besteht nach Aussagen der Marktteilnehmer kein Bedarf für dergleichen Sondergerichte in Zivilsachen. Ob mit einem solchen Eingriff der Herausbildung einer unliebsamen Rechtsprechung vorgebeugt werden kann, ist zweifelhaft. Unzweifelhaft schaden aber solche Überlegungen der Unabhängigkeit der Justiz, deshalb lehnen wir solche Überlegungen entschieden ab. Wir sollten den Mantel des gnädigen Schweigens über diesen Gesetzentwurf decken und uns den eigentlichen Problemen zuwenden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit einer der Sache angemessenen Akribie Tatsachenforschung betrieben und die Rechtslage in extenso geprüft. Für die Sorgfältigkeit des Vorgehens der Beamten dort spricht auch, dass sie nicht nur die Urteilsbegründungen zu Leitentscheidungen abgewartet und in ihre Überlegungen haben einfließen lassen, sondern sich auch noch im Gespräch mit Richterpersönlichkeiten die Expertise der Jurisdiktion verschafft haben. Das ist – mir fällt da wirklich kein geringeres Lob ein – mustergültig. Insofern können wir ganz sicher sein, dass die Rechtsprechung dahin gehend reflektiert worden ist, „dass der Rahmen für die allgemeinen Informationspflichten sachgerecht gezogen worden ist.“ Auch die Anwendung des „Notice and take down“- Verfahrens“ ist bereits hinreichend reflektiert worden. Hier gibt es zu verkünden, dass die Marktteilnehmer keinen Wert auf diesen Fremdkörper im deutschen Recht legen. Auch im Kampf gegen Spam, der als Herzensanliegen vorsichtigerweise nur in der Begründung auftaucht, haben wir einen hohen Reflexionsgrad erlangt: Keine Bundesregierung hat die „wegweisenden kooperativen Maßnahmen von Industrie, Verbraucherzentralen und Verbänden“ mehr unterstützt als die jetzige. Dabei wird es bleiben. Sie sehen, mehr Reflexion war nie. Was fehlt, sind Ergebnisse, die Wirtschaft und Privatpersonen gleichermaßen das gewähren, was sie am meisten ersehnen: Rechtssicherheit. Nach den sehr intensiven Vorarbeiten des Bundeswirtschaftsministeriums vernimmt man aus dem Bundesministerium der Justiz, dass es keinen Änderungsbedarf mehr sehe. Der Wirtschaftsminister, der genau weiß, welche Sorgen die Unternehmen haben, drückt aufs Tempo, und das wirtschaftsferne Justizministerium bezweifelt nun auf einmal den legislatorischen Klarstellungsbedarf. So geht es nicht. Ressortegoismen eines nicht federführenden Ministeriums dürfen nicht dazu führen, dass Wirtschaft und Bürgern ein adäquater, praktikabler Rechtsrahmen verweigert wird. Wir werden eine schnelle und sachgerechte Lösung in nächster Zukunft herbeiführen. Alle Vorarbeiten sind geleistet. Jetzt kann gehandelt werden.

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