Rede von Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU) – Drucksache 16/11173
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 16: Drucksache 16/11173 –.
Text
Rede von Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU) – Drucksache 16/11173
Vor etwas mehr als einem halben Jahr haben wir hier
unter starker rhetorischer Beteiligung der FDP über die
Weiterentwicklung des Telemedienrechts gesprochen.
Das Telemedienrecht ist das zentrale Gesetz für die
Internetwirtschaft in Deutschland, setzt den Rechtsrahmen für
Wirtschaft und Veröffentlichungen im Internet. Dieser
Rechtsrahmen muss den sich verändernden
Rahmenbedingungen – auch einer nicht immer unseren Absichten
entsprechenden Rechtsprechung – angepasst werden.
Die wichtigsten Bereiche sind meiner Meinung nach
die Haftungsregeln und Verantwortlichkeiten im Internet.
Es muss im Telemediengesetz klar und eindeutig geregelt
werden, welche Pflichten die Akteure haben. Zu nennen
sind in diesem Zusammenhang vor allem die
Internetserviceprovider, Internetauktionshäuser,
Suchmaschinenbetreiber und Verwender von Hyperlinks.
Es ist richtig, dass wir derzeit eine wenig
zufriedenstellende Rechtslage haben. Ebenfalls zutreffend ist, dass
wir möglichst schnell eine möglichst große
Rechtssicherheit für die Unternehmen herstellen müssen. Schließlich
dürften wir uns auch einig darüber sein, dass
Unternehmen und Privatleute durch überbordende
Kontrollpflichten nicht drangsaliert werden dürfen.
Unerfüllbare, unpraktikable und unverhältnismäßige
Regeln für die Verantwortlichkeit für Inhalte, die Dritte in
Foren, Blogs oder auf kommerziellen Seiten eingestellt
haben, lehnen wir ebenso wie die Initiatoren des Entwurfs
ab. Dies gilt auch für die Verantwortlichkeit der
Verwender von Hyperlinks und der Betreiber von Suchmaschi-
1) Anlage 13nen. Hier gibt es Übereinstimmung mit dem
Gesetzentwurf der FDP. Insgesamt enthält der Entwurf jedoch ganz
erhebliche Mängel.
Ein Beispiel: Wenn das im letzten Mai apostrophierte
Rolex-Imitat bei einem Internetauktionshaus angeboten
wird, soll der Rechteinhaber keinen direkten Anspruch
gegen das Auktionshaus auf Entfernung dieser Auktion
haben. Nein, er soll erst einmal den bösen Buben, der das
Imitat eingestellt hat, auf Rücknahme der Auktion
verklagen. Nur dann, wenn der Titel gegen den Missetäter
vorliegt, soll der Verletzte einen Anspruch auf Entfernung
der Auktion gegen das Auktionshaus haben.
Diese sogenannte Subsidiarität der Störerhaftung
entstammt dem öffentlichen Recht und ist dem Zivilrecht
– und nur um dieses geht es hier – völlig fremd. Es hilft
niemandem, am wenigsten der auf Rechtssicherheit
angewiesenen Internetwirtschaft, wenn ein inhaltlich
hanebüchener, rechtssystematisch nicht haltbarer Gedanke
Gesetz wird.
Gekrönt wird dies noch dadurch, dass gleichzeitig
genauso entschieden gefordert wird, dass der Anspruch auf
Entfernung der Auktion auch in den Fällen sich direkt
gegen das Auktionshaus richten soll, in denen ein Titel
gegen den eigentlichen Rechteverletzer nicht erreicht
werden kann. Ja, wie denn nun?
Das eigentliche Problem, die Begrenzung der
Kontroll- und Überwachungspflichten der Diensteanbieter,
wird durch die vorliegende Initiative nicht gelöst. Es
bleibt nicht etwa alles beim – unbefriedigenden – Alten.
Die Lage der Beteiligten wird sogar noch erheblich
verschlimmert. Das braucht so niemand.
Eine Prise Datenschutz und Bürgernähe scheint aus
dem Verlangen zu sprechen, die Kontaktdaten des
betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu veröffentlichen.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte wirkt im
Innenverhältnis eines Unternehmens und nicht im
Außenverhältnis gegenüber Kunden oder Nutzern. Insofern vermag
ich trotz des Hinweises in der Begründung, dass manche
Unternehmen so schlecht organisiert seien, dass ein
solcher Hinweis die Fehleranfälligkeit der internen
Unternehmensorganisation reduziere, eine Pflicht zur
Veröffentlichung nicht nachzuvollziehen. Wenn die
Unternehmen so erratisch organisiert sind, wie die FDP meint,
müssten noch viel mehr Funktionsträger
öffentlichgemacht werden. Wenn die Unternehmen so organisiert
sind, wie die Union sie erlebt, braucht das keiner.
Völlig unklar bleibt auch, wie die Landesregierungen
durch Rechtsverordnungen Schwerpunktgerichte für
Telemediendienststreitsachen schaffen sollen. Der
Gerichtsstand ist einerseits in § 32 ZPO, einem
Bundesgesetz, geregelt, andererseits besteht nach Aussagen der
Marktteilnehmer kein Bedarf für dergleichen
Sondergerichte in Zivilsachen. Ob mit einem solchen Eingriff der
Herausbildung einer unliebsamen Rechtsprechung
vorgebeugt werden kann, ist zweifelhaft. Unzweifelhaft
schaden aber solche Überlegungen der Unabhängigkeit der
Justiz, deshalb lehnen wir solche Überlegungen
entschieden ab.
Wir sollten den Mantel des gnädigen Schweigens über
diesen Gesetzentwurf decken und uns den eigentlichen
Problemen zuwenden.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit einer der
Sache angemessenen Akribie Tatsachenforschung
betrieben und die Rechtslage in extenso geprüft. Für die
Sorgfältigkeit des Vorgehens der Beamten dort spricht auch,
dass sie nicht nur die Urteilsbegründungen zu
Leitentscheidungen abgewartet und in ihre Überlegungen haben
einfließen lassen, sondern sich auch noch im Gespräch
mit Richterpersönlichkeiten die Expertise der
Jurisdiktion verschafft haben. Das ist – mir fällt da wirklich kein
geringeres Lob ein – mustergültig. Insofern können wir
ganz sicher sein, dass die Rechtsprechung dahin gehend
reflektiert worden ist, „dass der Rahmen für die
allgemeinen Informationspflichten sachgerecht gezogen worden
ist.“
Auch die Anwendung des „Notice and take down“-
Verfahrens“ ist bereits hinreichend reflektiert worden.
Hier gibt es zu verkünden, dass die Marktteilnehmer
keinen Wert auf diesen Fremdkörper im deutschen Recht
legen.
Auch im Kampf gegen Spam, der als Herzensanliegen
vorsichtigerweise nur in der Begründung auftaucht,
haben wir einen hohen Reflexionsgrad erlangt: Keine
Bundesregierung hat die „wegweisenden kooperativen
Maßnahmen von Industrie, Verbraucherzentralen und
Verbänden“ mehr unterstützt als die jetzige. Dabei wird
es bleiben.
Sie sehen, mehr Reflexion war nie. Was fehlt, sind
Ergebnisse, die Wirtschaft und Privatpersonen
gleichermaßen das gewähren, was sie am meisten ersehnen:
Rechtssicherheit.
Nach den sehr intensiven Vorarbeiten des
Bundeswirtschaftsministeriums vernimmt man aus dem
Bundesministerium der Justiz, dass es keinen Änderungsbedarf
mehr sehe. Der Wirtschaftsminister, der genau weiß,
welche Sorgen die Unternehmen haben, drückt aufs Tempo,
und das wirtschaftsferne Justizministerium bezweifelt
nun auf einmal den legislatorischen Klarstellungsbedarf.
So geht es nicht.
Ressortegoismen eines nicht federführenden
Ministeriums dürfen nicht dazu führen, dass Wirtschaft und
Bürgern ein adäquater, praktikabler Rechtsrahmen
verweigert wird. Wir werden eine schnelle und sachgerechte
Lösung in nächster Zukunft herbeiführen. Alle
Vorarbeiten sind geleistet. Jetzt kann gehandelt werden.