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Rede von Martin Dörmann (SPD) – Drucksache 16/11173

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 16: Drucksache 16/11173 –.

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Text

Rede von Martin Dörmann (SPD) – Drucksache 16/11173 Anfang 2007 haben wir mit dem neuen Telemediengesetz erstmals einen einheitlichen, entwicklungsoffenen Rechtsrahmen im Bereich der Tele- und Mediendienste geschaffen. Frühere Abgrenzungsprobleme sind entfallen. Gegenüber dem alten Rechtszustand wurde eine deutliche Verbesserung erzielt. Damit haben wir einen wirksamen Beitrag zur Fortentwicklung des Internets geleistet, für das das Telemediengesetz von besonderer Bedeutung ist.Bereits bei der damaligen Verabschiedung haben die Koalitionsfraktionen in Aussicht gestellt, noch in dieser Legislaturperiode eine Überarbeitung vorzunehmen. Denn damals mussten wir das Gesetz zügig verabschieden, um ein zeitgleiches Inkrafttreten mit dem neunten Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien zum 1. März 2007 zu ermöglichen. Beide Regelwerke ergänzen sich und haben die bisherigen Bestimmungen abgelöst. Zuletzt hat der Bundestag im Mai 2008 eine ausführliche Debatte über möglichen Änderungsbedarf geführt. Grundsätzlich gibt es in diesem Hause keine Fraktion, die einen solchen Bedarf nicht sehen würde, wenn auch jeweils mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Aus Sicht der Koalitionsfraktionen geht es hierbei in erster Linie um die weitere Verbesserung der Rechtssicherheit im Bereich der Internethaftung. Das betrifft die Klärung der Störerhaftung sowie Fragen, die von den Haftungsbestimmungen der einschlägigen E-Commerce- Richtlinie nicht erfasst werden und die auch in Deutschland vor diesem Hintergrund ausdrücklich nicht geregelt wurden, insbesondere Suchmaschinen und Hyperlinks. Insofern haben wir es nämlich mit einer Rechtsprechung zu tun, die in der Internetbranche für Unsicherheiten gesorgt hat, die es möglichst zu beseitigen gilt. Konkret geht es etwa um die Fragestellung, inwieweit ein Diensteanbieter für Inhalte haftet, die er nicht selbst eingestellt hat. Dass Rechteverletzungen beseitigt werden müssen, steht dabei außer Frage. Probleme bereitet allerdings die zukünftige Verhinderung einer Rechteverletzung insbesondere dann, wenn eine Rechteverletzung festgestellt wurde und die Anwendung auf analoge Fälle zu übertragen ist. Und wer auf seiner Homepage Links auf andere Seiten eingestellt hat, kann diese nicht ständig kontrollieren. Im Kern geht es also um die Frage, inwieweit Diensteanbieter beispielsweise im Rahmen einer Störerhaftung reguläre Überwachungspflichten übernehmen müssen oder nicht. Die Rechtsprechung hat hier die Unterlassungsansprüche in einem bestimmten Fall auf kerngleiche Rechteverletzungen ausgedehnt. Dies hat zu großer Verunsicherung geführt, weil eine weite Auslegung der Kerngleichheit zu einer fast uferlosen Haftung führen könnte. Auf der anderen Seite würde eine zu enge Auslegung möglicherweise zu einer Verkürzung der betroffenen Rechteinhaber führen. Insgesamt geht es daher vor allem um eine gerechte und praktikable Lösung, die die unterschiedlichen Interessen von Rechteinhabern, Verbrauchern und Internetunternehmen zu einem vernünftigen Ausgleich bringt. Diesen goldenen Mittelweg zu finden und mit allen Beteiligten einvernehmlich abzustimmen, hat sich in den vergangenen Monaten als besonders schwierig erwiesen. Die Koalitionsfraktionen haben erwartet, dass die Bundesregierung wie angekündigt noch im Jahr 2008 einen Gesetzentwurf vorlegt, in dem die problematisierten Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Das Wirtschaftsministerium war auch keineswegs untätig, sondern hat zahlreiche Gespräche mit vielen Beteiligten geführt, um eine möglichst von allen getragene Lösung abzustimmen. Eine besondere Schwierigkeit ist dabei, dass die Rechtspre-Zu Protokoll gegebene Reden chung auch weiterhin in der Entwicklung ist. Wichtige Entscheidungen, die in diesem Jahr ergangen sind, müssen bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Dies alles hat zu einer Zeitverzögerung geführt, die wir als Koalitionsfraktionen bedauern. Wir wären hier gerne schneller vorangeschritten. Die Große Koalition prüft derzeit, wie wir mit der Thematik des Telemediengesetzes weiter vorgehen. Wie Sie wissen, gibt es aktuell Überlegungen des Familienministeriums zur Einführung einer Sperrungsverpflichtung zur Bekämpfung der Kinderpornografie. Hier ist zu klären, inwieweit sich zusätzlicher Regelungsbedarf beim Telemediengesetz oder beim Jugendmedienschutzstaatsvertrag ergibt. Dabei wird man zu berücksichtigen haben, dass die deutsche Internetwirtschaft bei der Bekämpfung illegaler und gefährlicher Inhalte, insbesondere auch der Kinderpornografie, durchaus aktiv und engagiert ist. Insoweit wird zu prüfen sein, wie man das gemeinsame Ziel, Kinderpornografie den Garaus zu machen, effektiv und angemessen erreichen kann, sei es durch zusätzliche Regelungen oder eine Ausweitung der Selbstverpflichtung der Internetwirtschaft. Zudem steht für Anfang 2009 ohnehin das Vorhaben zur teilweisen Umsetzung der europäischen Audio- Visuelle-Mediendienste-Richtlinie an. Hierzu wird das Wirtschaftsministerium Anfang des Jahres einen ersten Entwurf zur Änderung des Telemediendienstes vorlegen. Es spricht einiges dafür, die zu klärenden Fragen gemeinsam in einem Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediendienstes anzugehen. Die Große Koalition wird sich hierzu möglichst schnell auf das weitere Verfahren verständigen. Die FDP-Fraktion hat nun einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vorgelegt. Er greift insbesondere die Frage der Störerhaftung auf. Die von der FDP vorgetragenen Änderungsvorschläge werden wir eingehend prüfen. Bei den Regelungen zu Suchmaschinen und Hyperlinks erscheint mir die Zielrichtung grundsätzlich durchaus unterstützendswert. Andererseits enthält der FDP-Entwurf allerdings auch eine Reihe von Widersprüchlichkeiten und fragwürdigen Regelungsvorschlägen. So soll der Internetvermittler nur dann als Störer haften, wenn der eigentliche Verursacher nicht greifbar ist, andererseits aber auch nur dann, wenn gegen den eigentlichen Störer ein vollstreckbarer Titel erwirkt wurde. Hierdurch würde die Verhinderung einer Rechteverletzung beim Vermittler sehr weitgehend erschwert. An manchen Stellen macht es sich die FDP in ihrem Antrag deshalb bezüglich der Abwägung der unterschiedlichen Interessenlagen zu einfach angesichts der komplexen Problemlagen. Daher kann der Gesetzentwurf aus Sicht der Koalitionsfraktionen insgesamt keine geeignete Grundlage für eine Novellierung des Telemediengesetzes sein. Bei allen Unterschieden im Detail hoffe ich dennoch, wir können im Sinne des durchaus konstruktiven Dialogs, den wir in dieser Sache pflegen, am Ende zu Lösungen kommen, die von möglichst vielen Fraktionen gemeinsam getragen werden.In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Diskussionen hierzu im nächsten Jahr. Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Eingangs möchte ich Ihnen kurz die Genese des geltenden Telemediengesetzes und dieses Gesetzentwurfs der FDP in Erinnerung rufen. Im Oktober 2006 hat die Bundesregierung einen – sagen wir einmal – mittelprächtigen Entwurf eines TMG vorgelegt. Im Dezember 2006 haben wir im Wirtschaftsausschuss eine große Anhörung dazu durchgeführt, bei der von allen Seiten noch erheblicher Nachbesserungsbedarf am Gesetz angemeldet wurde. Dennoch hat die Große Koalition unter Hinweis auf einen angeblich großen Zeitdruck das TMG im Februar 2007 weitgehend unverändert beschlossen, sodass es am 1. März 2007 gemeinsam mit dem neuen Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien in Kraft trat. Die FDP hat damals nur nach der ausdrücklichen Zusage zugestimmt, dass die Bundesregierung unverzüglich tätig und eine Novelle zum TMG vorlegen werden wird. Ich zitiere die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundeswirtschaftsminister Dagmar Wöhrl in ihrer Plenarrede zum TMG: „Ich glaube, uns allen ist klar, dass wir auch mit diesem Gesetz nicht am Ende des Weges angelangt sind.“ Die Erkenntnis war also vorhanden, geschehen ist dann allerdings seit langer Zeit gar nichts. Noch im Jahre 2007 sah sich die FDP veranlasst, die Bundesregierung an ihr Reformversprechen zu erinnern. Der Antrag, den wir daraufhin zum TMG eingebracht haben, wurde viele Monate verschleppt und schließlich im Februar 2008 abgelehnt. Begründung der Koalitionsfraktionen – ich zitiere den Kollegen Klaus Barthel –: Wir werden „Ihre Anträge ablehnen müssen, damit wir gemeinsam zu einem vernünftigen Ergebnis kommen. Das wird sicherlich noch in diesem Jahr sein. Der Zeitdruck ist uns durchaus klar.“ Heute ist der 4. Dezember. Dieses Jahr ist fast vorüber. Wo bleibt denn nun Ihre Novelle? Der Vollständigkeit halber möchte ich noch darauf hinweisen, dass Sie den Oppositionsfraktionen zugesichert hatten, diese konstruktiv an der Erarbeitung der TMG-Novelle zu beteiligen. Wir warten. Da die Bundesregierung es in zwei Jahren nicht geschafft hat, einen Gesetzentwurf vorzulegen, musste die FDP nun initiativ werden. Immerhin enthält das TMG zentrale Normen für die Internetwirtschaft. Weiteres Zögern ist im Hinblick auf die durch zahlreiche divergierende Urteile immer weiter zunehmende Rechtsunsicherheit bei der Telekommunikationsbranche, bei Telemedienanbietern und nicht zuletzt auch bei den Bürgern dieses Landes nicht hinnehmbar. Die derzeitige Rechtslage behindert Investitionen und kostet Arbeitsplätze in einer der dynamischsten Zukunftsbranchen. Es drohen Verlagerungen ins Ausland, ganz zu schweigen von der drohenden strukturellen Beschneidung der Presse- und Meinungsfreiheit. Daher hoffe ich, dass Sie, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, dieses Gesetzesvorhaben unterstützen. Konstruktive Verbesserungsvorschläge nehmen wir dabei jederzeit gerne entgegen, denn ich will nicht ausschließen, dass auch unser Entwurf noch Verbesserungspotenzial besitzt. LeiderZu Protokoll gegebene Reden können wir ja noch nicht – anders als die Koalitionsfraktionen – auf die Ressourcen mehrerer Bundesministerien zurückgreifen. Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf stellt noch einmal die grundsätzliche Nichtverantwortlichkeit für Inhalte Dritter heraus. Dennoch können Anbietern von Telemedien Sorgfaltspflichten auferlegt werden, um Rechtsverletzungen zu beenden oder zu verhindern. Dieses Verfahren wird durch den Entwurf formalisiert und präzisiert, was Rechteinhaber und in ihren Rechten Verletzte stärkt. Mit den gesetzlichen Klarstellungen werden demnach bestehende Defizite im Telemedienrecht korrigiert. Die Neuregelungen begründen ein formalisiertes Verfahren zur Durchsetzung von Rechtsgütern durch Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Inhalten durch Diensteanbieter. Das Verursacherprinzip wird im haftungsrechtlichen Kontext gestärkt. Bestehende Rechtslücken im Bereich der Suchmaschinen und Hyperlinks werden geschlossen. Beide müssen als unverzichtbare und grundlegende Mechanismen für eine sinnvolle Nutzung der unübersehbaren Informationsfülle im Internet angesehen werden und dürfen daher haftungsrechtlich nicht schlechter gestellt werden als andere Dienste. Mit der Gesetzesänderung würde somit diesen unverzichtbaren Diensten eine haftungsrechtliche Absicherung zukommen, die sie benötigen, um den freien Zugang zu Informationen und Meinungen zu gewährleisten. Die Option zur Schaffung von Schwerpunktgerichten dient der sachgerechten Weiterentwicklung des Rechts. Die Regelungen ermöglichen die Konzentration des im Telemedienbereich unverzichtbaren Sachverstands bei gleichzeitigem Ausschluss negativer Begleiterscheinungen eines sogenannten fliegenden Gerichtsstands. Der Datenschutz wird mit unserem Entwurf, insbesondere durch die erweiterten Transparenzvorschriften sowie die Pflicht zur Angabe der Erreichbarkeit des gegebenenfalls bestellten Datenschutzbeauftragten als Grundvoraussetzung für die effektive Durchführung einschlägiger Aufgaben, ebenfalls gestärkt. Schließlich wird die bisher exzessive Ermächtigung zur Weitergabe sensibler Nutzerdaten in rechtsstaatlich notwendiger und wirtschaftlich vertretbarer Weise eingeschränkt. Die Kompensationspflicht bei Bestandsdatenabfragen stellt nämlich sicher, dass Diensteanbieter in einem angemessenen Umfang für Auskünfte gegenüber berechtigten Behörden entschädigt werden. Ein sinnvoller Nebeneffekt ist der ökonomische Anreiz, das Instrument Bestandsdatenauskunft seitens des Staates nicht zu exzessiv zu nutzen. Ein solcher Anreiz wirkt regulierend und ist rechtsstaatlich geboten. Alles in allem bin ich der Auffassung, dass die FDP einen tragfähigen und ausgewogenen Entwurf vorgelegt hat. Ich appelliere an Sie, unseren Entwurf zu unterstützen, um ein modernes und zukunftssicheres Internetrecht

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