Rede von Martin Dörmann (SPD) – Drucksache 16/11173
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 16: Drucksache 16/11173 –.
Text
Rede von Martin Dörmann (SPD) – Drucksache 16/11173
Anfang 2007 haben wir mit dem neuen
Telemediengesetz erstmals einen einheitlichen, entwicklungsoffenen
Rechtsrahmen im Bereich der Tele- und Mediendienste
geschaffen. Frühere Abgrenzungsprobleme sind
entfallen. Gegenüber dem alten Rechtszustand wurde eine
deutliche Verbesserung erzielt. Damit haben wir einen
wirksamen Beitrag zur Fortentwicklung des Internets
geleistet, für das das Telemediengesetz von besonderer
Bedeutung ist.Bereits bei der damaligen Verabschiedung haben die
Koalitionsfraktionen in Aussicht gestellt, noch in dieser
Legislaturperiode eine Überarbeitung vorzunehmen.
Denn damals mussten wir das Gesetz zügig
verabschieden, um ein zeitgleiches Inkrafttreten mit dem neunten
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien zum 1. März
2007 zu ermöglichen. Beide Regelwerke ergänzen sich
und haben die bisherigen Bestimmungen abgelöst.
Zuletzt hat der Bundestag im Mai 2008 eine
ausführliche Debatte über möglichen Änderungsbedarf geführt.
Grundsätzlich gibt es in diesem Hause keine Fraktion, die
einen solchen Bedarf nicht sehen würde, wenn auch
jeweils mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
Aus Sicht der Koalitionsfraktionen geht es hierbei in
erster Linie um die weitere Verbesserung der
Rechtssicherheit im Bereich der Internethaftung. Das betrifft die
Klärung der Störerhaftung sowie Fragen, die von den
Haftungsbestimmungen der einschlägigen E-Commerce-
Richtlinie nicht erfasst werden und die auch in
Deutschland vor diesem Hintergrund ausdrücklich nicht geregelt
wurden, insbesondere Suchmaschinen und Hyperlinks.
Insofern haben wir es nämlich mit einer Rechtsprechung
zu tun, die in der Internetbranche für Unsicherheiten
gesorgt hat, die es möglichst zu beseitigen gilt.
Konkret geht es etwa um die Fragestellung, inwieweit
ein Diensteanbieter für Inhalte haftet, die er nicht selbst
eingestellt hat. Dass Rechteverletzungen beseitigt werden
müssen, steht dabei außer Frage. Probleme bereitet
allerdings die zukünftige Verhinderung einer
Rechteverletzung insbesondere dann, wenn eine Rechteverletzung
festgestellt wurde und die Anwendung auf analoge Fälle
zu übertragen ist. Und wer auf seiner Homepage Links
auf andere Seiten eingestellt hat, kann diese nicht ständig
kontrollieren.
Im Kern geht es also um die Frage, inwieweit
Diensteanbieter beispielsweise im Rahmen einer Störerhaftung
reguläre Überwachungspflichten übernehmen müssen
oder nicht. Die Rechtsprechung hat hier die
Unterlassungsansprüche in einem bestimmten Fall auf
kerngleiche Rechteverletzungen ausgedehnt. Dies hat zu großer
Verunsicherung geführt, weil eine weite Auslegung der
Kerngleichheit zu einer fast uferlosen Haftung führen
könnte. Auf der anderen Seite würde eine zu enge
Auslegung möglicherweise zu einer Verkürzung der betroffenen
Rechteinhaber führen. Insgesamt geht es daher vor allem
um eine gerechte und praktikable Lösung, die die
unterschiedlichen Interessen von Rechteinhabern,
Verbrauchern und Internetunternehmen zu einem vernünftigen
Ausgleich bringt.
Diesen goldenen Mittelweg zu finden und mit allen
Beteiligten einvernehmlich abzustimmen, hat sich in den
vergangenen Monaten als besonders schwierig erwiesen.
Die Koalitionsfraktionen haben erwartet, dass die
Bundesregierung wie angekündigt noch im Jahr 2008 einen
Gesetzentwurf vorlegt, in dem die problematisierten
Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Das
Wirtschaftsministerium war auch keineswegs untätig, sondern hat
zahlreiche Gespräche mit vielen Beteiligten geführt, um eine
möglichst von allen getragene Lösung abzustimmen. Eine
besondere Schwierigkeit ist dabei, dass die Rechtspre-Zu Protokoll gegebene Reden
chung auch weiterhin in der Entwicklung ist. Wichtige
Entscheidungen, die in diesem Jahr ergangen sind,
müssen bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Dies
alles hat zu einer Zeitverzögerung geführt, die wir als
Koalitionsfraktionen bedauern. Wir wären hier gerne
schneller vorangeschritten.
Die Große Koalition prüft derzeit, wie wir mit der
Thematik des Telemediengesetzes weiter vorgehen. Wie Sie
wissen, gibt es aktuell Überlegungen des
Familienministeriums zur Einführung einer Sperrungsverpflichtung zur
Bekämpfung der Kinderpornografie. Hier ist zu klären,
inwieweit sich zusätzlicher Regelungsbedarf beim
Telemediengesetz oder beim
Jugendmedienschutzstaatsvertrag ergibt. Dabei wird man zu berücksichtigen haben,
dass die deutsche Internetwirtschaft bei der Bekämpfung
illegaler und gefährlicher Inhalte, insbesondere auch der
Kinderpornografie, durchaus aktiv und engagiert ist.
Insoweit wird zu prüfen sein, wie man das gemeinsame Ziel,
Kinderpornografie den Garaus zu machen, effektiv und
angemessen erreichen kann, sei es durch zusätzliche
Regelungen oder eine Ausweitung der Selbstverpflichtung
der Internetwirtschaft.
Zudem steht für Anfang 2009 ohnehin das Vorhaben
zur teilweisen Umsetzung der europäischen Audio-
Visuelle-Mediendienste-Richtlinie an. Hierzu wird das
Wirtschaftsministerium Anfang des Jahres einen ersten
Entwurf zur Änderung des Telemediendienstes vorlegen.
Es spricht einiges dafür, die zu klärenden Fragen
gemeinsam in einem Gesetzentwurf zur Änderung des
Telemediendienstes anzugehen. Die Große Koalition wird
sich hierzu möglichst schnell auf das weitere Verfahren
verständigen.
Die FDP-Fraktion hat nun einen eigenen
Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vorgelegt. Er
greift insbesondere die Frage der Störerhaftung auf. Die
von der FDP vorgetragenen Änderungsvorschläge
werden wir eingehend prüfen. Bei den Regelungen zu
Suchmaschinen und Hyperlinks erscheint mir die Zielrichtung
grundsätzlich durchaus unterstützendswert.
Andererseits enthält der FDP-Entwurf allerdings auch
eine Reihe von Widersprüchlichkeiten und fragwürdigen
Regelungsvorschlägen. So soll der Internetvermittler nur
dann als Störer haften, wenn der eigentliche Verursacher
nicht greifbar ist, andererseits aber auch nur dann, wenn
gegen den eigentlichen Störer ein vollstreckbarer Titel
erwirkt wurde. Hierdurch würde die Verhinderung einer
Rechteverletzung beim Vermittler sehr weitgehend
erschwert.
An manchen Stellen macht es sich die FDP in ihrem
Antrag deshalb bezüglich der Abwägung der
unterschiedlichen Interessenlagen zu einfach angesichts der
komplexen Problemlagen. Daher kann der Gesetzentwurf
aus Sicht der Koalitionsfraktionen insgesamt keine
geeignete Grundlage für eine Novellierung des
Telemediengesetzes sein. Bei allen Unterschieden im Detail hoffe ich
dennoch, wir können im Sinne des durchaus
konstruktiven Dialogs, den wir in dieser Sache pflegen, am Ende
zu Lösungen kommen, die von möglichst vielen
Fraktionen gemeinsam getragen werden.In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren
Diskussionen hierzu im nächsten Jahr.
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP):
Eingangs möchte ich Ihnen kurz die Genese des
geltenden Telemediengesetzes und dieses Gesetzentwurfs
der FDP in Erinnerung rufen. Im Oktober 2006 hat die
Bundesregierung einen – sagen wir einmal –
mittelprächtigen Entwurf eines TMG vorgelegt. Im Dezember 2006
haben wir im Wirtschaftsausschuss eine große Anhörung
dazu durchgeführt, bei der von allen Seiten noch
erheblicher Nachbesserungsbedarf am Gesetz angemeldet
wurde. Dennoch hat die Große Koalition unter Hinweis
auf einen angeblich großen Zeitdruck das TMG im
Februar 2007 weitgehend unverändert beschlossen, sodass
es am 1. März 2007 gemeinsam mit dem neuen
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien in Kraft trat. Die FDP
hat damals nur nach der ausdrücklichen Zusage
zugestimmt, dass die Bundesregierung unverzüglich tätig und
eine Novelle zum TMG vorlegen werden wird.
Ich zitiere die Parlamentarische Staatssekretärin beim
Bundeswirtschaftsminister Dagmar Wöhrl in ihrer
Plenarrede zum TMG: „Ich glaube, uns allen ist klar,
dass wir auch mit diesem Gesetz nicht am Ende des Weges
angelangt sind.“ Die Erkenntnis war also vorhanden,
geschehen ist dann allerdings seit langer Zeit gar nichts.
Noch im Jahre 2007 sah sich die FDP veranlasst, die
Bundesregierung an ihr Reformversprechen zu erinnern.
Der Antrag, den wir daraufhin zum TMG eingebracht
haben, wurde viele Monate verschleppt und schließlich im
Februar 2008 abgelehnt. Begründung der
Koalitionsfraktionen – ich zitiere den Kollegen Klaus Barthel –: Wir
werden „Ihre Anträge ablehnen müssen, damit wir
gemeinsam zu einem vernünftigen Ergebnis kommen. Das
wird sicherlich noch in diesem Jahr sein. Der Zeitdruck
ist uns durchaus klar.“ Heute ist der 4. Dezember. Dieses
Jahr ist fast vorüber. Wo bleibt denn nun Ihre Novelle?
Der Vollständigkeit halber möchte ich noch darauf
hinweisen, dass Sie den Oppositionsfraktionen
zugesichert hatten, diese konstruktiv an der Erarbeitung der
TMG-Novelle zu beteiligen. Wir warten.
Da die Bundesregierung es in zwei Jahren nicht
geschafft hat, einen Gesetzentwurf vorzulegen, musste die
FDP nun initiativ werden. Immerhin enthält das TMG
zentrale Normen für die Internetwirtschaft. Weiteres
Zögern ist im Hinblick auf die durch zahlreiche
divergierende Urteile immer weiter zunehmende
Rechtsunsicherheit bei der Telekommunikationsbranche, bei
Telemedienanbietern und nicht zuletzt auch bei den Bürgern
dieses Landes nicht hinnehmbar. Die derzeitige
Rechtslage behindert Investitionen und kostet Arbeitsplätze in
einer der dynamischsten Zukunftsbranchen. Es drohen
Verlagerungen ins Ausland, ganz zu schweigen von der
drohenden strukturellen Beschneidung der Presse- und
Meinungsfreiheit. Daher hoffe ich, dass Sie, sehr verehrte
Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen,
dieses Gesetzesvorhaben unterstützen. Konstruktive
Verbesserungsvorschläge nehmen wir dabei jederzeit gerne
entgegen, denn ich will nicht ausschließen, dass auch
unser Entwurf noch Verbesserungspotenzial besitzt. LeiderZu Protokoll gegebene Reden
können wir ja noch nicht – anders als die
Koalitionsfraktionen – auf die Ressourcen mehrerer Bundesministerien
zurückgreifen.
Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf stellt noch
einmal die grundsätzliche Nichtverantwortlichkeit für
Inhalte Dritter heraus. Dennoch können Anbietern von
Telemedien Sorgfaltspflichten auferlegt werden, um
Rechtsverletzungen zu beenden oder zu verhindern.
Dieses Verfahren wird durch den Entwurf formalisiert und
präzisiert, was Rechteinhaber und in ihren Rechten
Verletzte stärkt. Mit den gesetzlichen Klarstellungen werden
demnach bestehende Defizite im Telemedienrecht
korrigiert. Die Neuregelungen begründen ein formalisiertes
Verfahren zur Durchsetzung von Rechtsgütern durch
Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Inhalten durch
Diensteanbieter.
Das Verursacherprinzip wird im haftungsrechtlichen
Kontext gestärkt. Bestehende Rechtslücken im Bereich
der Suchmaschinen und Hyperlinks werden geschlossen.
Beide müssen als unverzichtbare und grundlegende
Mechanismen für eine sinnvolle Nutzung der
unübersehbaren Informationsfülle im Internet angesehen werden und
dürfen daher haftungsrechtlich nicht schlechter gestellt
werden als andere Dienste. Mit der Gesetzesänderung
würde somit diesen unverzichtbaren Diensten eine
haftungsrechtliche Absicherung zukommen, die sie
benötigen, um den freien Zugang zu Informationen und
Meinungen zu gewährleisten.
Die Option zur Schaffung von Schwerpunktgerichten
dient der sachgerechten Weiterentwicklung des Rechts.
Die Regelungen ermöglichen die Konzentration des im
Telemedienbereich unverzichtbaren Sachverstands bei
gleichzeitigem Ausschluss negativer
Begleiterscheinungen eines sogenannten fliegenden Gerichtsstands.
Der Datenschutz wird mit unserem Entwurf,
insbesondere durch die erweiterten Transparenzvorschriften
sowie die Pflicht zur Angabe der Erreichbarkeit des
gegebenenfalls bestellten Datenschutzbeauftragten als
Grundvoraussetzung für die effektive Durchführung
einschlägiger Aufgaben, ebenfalls gestärkt.
Schließlich wird die bisher exzessive Ermächtigung
zur Weitergabe sensibler Nutzerdaten in rechtsstaatlich
notwendiger und wirtschaftlich vertretbarer Weise
eingeschränkt. Die Kompensationspflicht bei
Bestandsdatenabfragen stellt nämlich sicher, dass Diensteanbieter in
einem angemessenen Umfang für Auskünfte gegenüber
berechtigten Behörden entschädigt werden. Ein
sinnvoller Nebeneffekt ist der ökonomische Anreiz, das
Instrument Bestandsdatenauskunft seitens des Staates nicht zu
exzessiv zu nutzen. Ein solcher Anreiz wirkt regulierend
und ist rechtsstaatlich geboten.
Alles in allem bin ich der Auffassung, dass die FDP
einen tragfähigen und ausgewogenen Entwurf vorgelegt
hat. Ich appelliere an Sie, unseren Entwurf zu
unterstützen, um ein modernes und zukunftssicheres Internetrecht