Rede von Grietje Staffelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/11173
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 16: Drucksache 16/11173 –.
Text
Rede von Grietje Staffelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/11173
Leider beraten wir heute nicht den von uns seit langem
geforderten überarbeiteten Gesetzentwurf der Regierung
zum Telemediengesestz, sondern einen der FDP. Bereits
im Februar 2007, also vor fast zwei Jahren, hat die
Koalition das Gesetz mit dem schönen Namen
„Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz“
verabschiedet. Aber schon damals hieß es: Wir müssen das
Gesetz bald wieder aufschnüren, weil wichtige Fragen
wie zum Beispiel die Haftungsregeln für Diensteanbieter
nicht geklärt sind und die Anpassung an die neue EU-
Fernsehrichtlinie verpasst wurde. So hat die Koalition
uns nun schon zweimal hängen lassen: Erst
verabschiedet sie ein Gesetz, das sie selbst nicht für gut hält, dann
bleibt die versprochene Nachbesserung einfach aus.
Vorschläge für ein funktionierendes Telemediengesetz
aber liegen längst auf dem Tisch. So haben wir Grünen
bereits zwei Anträge in den Bundestag eingebracht mit
ganz klaren Forderungen, was im Telemediengesetz wie
geregelt werden sollte. Dazu gehören auch Vorschläge
zur Anbieterhaftung. Für uns ist klar: Es muss eindeutige
Haftungsregeln für Diensteanbieter geben.
Zugangsprovider dürfen nicht dazu verpflichtet werden, die von ihnen
zugänglich gemachten oder transportierten Inhalte zu
überwachen oder gar vorab nach rechtswidrigen
Inhalten zu suchen. Das kann man von keinem Diensteanbieter
ernsthaft verlangen. Das ist so, als würde man die Post
verpflichten, die von ihr transportierten Briefe zu öffnen,
um nachzuschauen, ob die Sendungen legal sind, und sie
dann noch dafür haftbar zu machen, wenn ein Inhalt
rechtswidrig war. Das kann natürlich nicht sein. Deshalb
unterstützen wir hier die Vorschläge der FDP ganz
eindeutig.
Eines aber muss gelten – und so sieht das ja auch der
Großteil der aktuellen Rechtsprechung – Diensteanbieter
sollen rechtswidrige Links und Inhalte entfernen, sobald
sie davon Kenntnis erlangt haben und es ihnen technisch
zumutbar ist. Mit dem sogenannten Notice-and-
takedown-Verfahren kann, wer zum Beispiel ein
rechtswidriges Video auf YouTube findet, dies dem Betreiber melden.
Der prüft es dann und muss es gegebenenfalls von der
Seite entfernen.
Eines müssen Sie sich klarmachen: Vorabkontrollen
und -entfernungen durch die Diensteanbieter sind im
Internet schlichtweg anachronistisch. Es ist ein
Armutszeugnis der Bundesregierung, dass sie dies nicht von
Anfang an klar ins Gesetz geschrieben hat. Das zeigt wieder
einmal, wie wenig Glos und Co im Internetzeitalter
angekommen sind. Das ganze Web 2.0 wäre mit
Vorabkontrollen überhaupt nicht mehr möglich, denn es lebt doch
davon, dass Diensteanbieter eine Onlineplattform oder den
Zugang hierzu zur Verfügung stellen, die die Nutzerinnen
und Nutzer mit Inhalt und damit auch mit Leben füllen.
Ganze Geschäftsmodelle von Ebay über YouTube bis
StudiVZ leben von dieser Technologie.
Deshalb muss gesetzlich festgehalten werden, dass
Diensteanbieter zwar nicht für fremde Inhalte haftbar zumachen sind, diese aber entfernen müssen, sofern ihnen
das zumutbar ist. Solche Regelungen müssen auch auf
Suchmaschinenanbieter ausgeweitet werden. Sie sind
ebenso Zugangsdienstleister, die selbst keine Inhalte
produzieren.
Es muss zudem endlich klar definiert werden, wie
eigentlich Blogs und Foren behandelt werden sollen. Auch
sie bieten letztendlich eine Plattform für fremde
Meinungen an. Das ist ja gerade ihr Charakteristikum. Wenn nun
aber Blog- oder Forenbetreiber genötigt werden, jede
Sekunde die Beiträge auf ihren Seiten auf mögliche
rechtswidrige Inhalte zu prüfen, dann machen wir damit eine
Szene kaputt, die für Vielfalt in der öffentlichen Debatte
sorgt und eine Alternative zum Mainstreamjournalismus
darstellt. Unzumutbare inhaltliche Kontrollen bedrohen
hier ganz klar die Meinungsvielfalt, die das Netz
ermöglicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, Vorschläge,
die Spamming härter bestrafen und die Verfolgung von
Spam möglich machen, sind mitnichten Symbolpolitik.
Die von uns Grünen seit langem unterbreiteten Lösungen
können mit Sicherheit zu einer effektiven Bekämpfung von
Spam beitragen. Den Verbraucherinnen und
Verbrauchern wäre schon viel gedient, wenn unerwünschte
Werbemails in ihrem Postfach mit einem „W“ gekennzeichnet
würden. Dann wüsste so manche und so mancher, dass es
sich hier oft um bloße Abzocke handelt, die man getrost
ignorieren sollte. Außerdem muss in Sachen Werbemails
ein generelles Opt-in-Verfahren her. Das heißt, nur wer
der Zusendung von Werbung vorher ausdrücklich
zugestimmt hat, darf ebensolche erhalten. Jede Zusendung
unerwünschter Werbung muss als Ordnungswidrigkeit
geahndet und mit hohem Bußgeld belegt werden. Sie muss
außerdem durch die Bundesnetzagentur verfolgt werden.
Nur wenn es hier spürbare Sanktionen gegen die
Versender gibt, kann Spam effektiv eingedämmt werden.
Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt
Lösungen, die einfach und effektiv sind. Aber
Verbraucherschutz scheint weder das Thema der Koalition noch der
FDP zu sein.
Das Telemediengesetz hat noch unzählige weitere
Baustellen, die es endlich zu beheben gilt. Bis heute ist
unklar, welche Angebote nun unter Telemedien und
welche unter Rundfunk fallen. Das schafft keine
Rechtssicherheit und führt zu eklatanten Regelungslücken.
Genauso unzumutbar ist die verwirrende
Gerichtszuständigkeit. Außerdem bedarf es einer dringenden Anpassung
des Telemediengesetzes an die europäische Richtlinie für
audiovisuelle Mediendienste und die dort festgelegte
abgestufte Regelung zwischen linearen und nonlinearen
Inhalten.
Nicht zuletzt entspricht das TMG keinesfalls unseren
Vorstellungen in Sachen Datenschutz. Um nur ein
Beispiel zu nennen: Die Zugriffsmöglichkeiten auf
persönliche Daten für die Gefahrenabwehr im Bereich der
polizeilichen Vorbeugung stellt aus grüner Sicht eine uferlose
Zweckentfremdung personenbezogener Daten dar.
Anstatt sich dieser Fragen anzunehmen, wird nun über
den populistischen Schnellschuss von der Leyens, Kin-Zu Protokoll gegebene Reden
derpornografie zu sperren, zwischen den Ministerien
diskutiert. Auch wir finden, dass nicht genug gegen
Kinderpornografie getan werden kann. Allerdings, wer
Sperrungsmöglichkeiten für Provider im TMG
implantieren möchte, sollte vorher geprüft haben, ob und wie
solche Sperrungen technisch und rechtlich durchführbar
sind und ob dadurch auch nur ein einziges Kind geschützt
wird. Ebenso sollten Sie sich klarmachen, liebe
Bundesregierung, was es bedeutet, solche Aufgaben dem BKA zu
überlassen: Damit würden wir uns in Richtung
Polizeistaat bewegen und würden die Provider, statt sie zu
entlasten, als dessen Komplizen installieren.
Mir bleibt der traurige Schluss: Die Bundesregierung
ist immer noch nicht im Internetzeitalter angekommen.
Das Telemediengesetz ist wieder einmal ein Beweis.