Rede von Heinz-Peter Haustein (FDP) – Von der
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 34: Zweite und dritte Beratung des von der.
Text
Rede von Heinz-Peter Haustein (FDP) – Von der
Ein Gesetzentwurf wird nicht dadurch besser, dass
man ihn öfter debattiert. Das galt in den letzten Jahren,
wenn jeweils über die Lastenverteilung zwischen Bund
und Kommunen bei den Kosten der Unterkunft
gesprochen wurde. Und das gilt jetzt wieder. Denn seit der ersten
Lesung des Gesetzentwurfs ist es grundsätzlich zu keiner
neuen Sachlage gekommen. Unsere Kritik steht noch
immer im Raum. Ich kann also nur meine Ausführungen aus
der ersten Lesung des Gesetzentwurfs wiederholen.
Dafür lobe ich aber ausdrücklich das Umweltbewusstsein
unserer Regierung: Sie erlaubt einem, sein Redeskript
mehrfach zu verwenden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll –
entsprechend den Regelungen der Vorjahre – die Höhe der
Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung
für das kommende Jahr angepasst werden. Damit soll die
Zusage erfüllt werden, die den Kommunen im RahmenZu Protokoll gegebene Reden
der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe gemacht worden ist. Es geht um eine Entlastung der
Kommunen in einer Größenordnung von 2,5 Milliarden
Euro. Von Anfang an war das entscheidende Ziel: die
Entlastung der Kommunen. Das muss man im Kopf behalten.
Die FDP hat bereits in vergangenen Jahren auf den
Konstruktionsfehler hingewiesen, den Bundeszuschuss
ausschließlich nach der Zahl der Bedarfsgemeinschaften
zu bemessen. Wir haben das Ziel unterstützt, im Interesse
der Kommunen eine gewisse Planungssicherheit zu
schaffen. Doch die Ausrichtung an der Zahl der
Bedarfsgemeinschaften hielten wir für falsch. Und wir halten es
nach wie vor für falsch. Daran hat sich nach den Jahren
nichts geändert. Denn die Bedarfsgemeinschaften sind
als Bezugsgröße ungeeignet, die tatsächlichen
Verhältnisse abzubilden. Ein Singlehaushalt verursacht
geringere Miet- und Heizkosten als eine Großfamilie. Arbeitet
man hier mit einem Mittelwert über alle Größen von
Bedarfsgemeinschaften hinweg, dann sind automatisch
diejenigen Kommunen benachteiligt, in denen
strukturell bedingt mehr kinderreiche Familien leben. Die
Ballungsräume mit der Vielzahl an Singlehaushalten werden
dann begünstigt. Die Kommunen im ländlichen Raum mit
einer strukturell bedingt höheren Zahl an
Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Personen haben das Nachsehen.
Das ist nicht im Sinne einer gerechten Entlastung aller
Kommunen.
Welche Auswirkungen die Praxis der Lastenverteilung
tatsächlich mit sich bringt, wird deutlich, wenn man sich
die Kommunen anschaut. Für meine Heimat, den
Erzgebirgskreis, eine ländlich geprägte und sogenannte
strukturschwache Region, bedeutet die Absenkung des
Bundesanteils an der Finanzierung der Kosten der
Unterkunft von 28,6 auf 25,4 Prozent, wie es vorgesehen
ist, Mindereinnahmen für den Kreishaushalt von
2 112 000 Euro. Was verglichen mit dem Bundeshaushalt
keine große Summe ist, ist für eine Kommune viel Geld.
Da die Kosten ja unabhängig mit den Mittelzuflüssen
weiterhin auflaufen, fehlt das Geld an anderer Stelle. Das
wird dann auch vor Ort deutlich, wenn die
Kindertagesstättengebühren erhöht werden müssen oder das Geld für
die Sanierung des Spielplatzes nicht mehr zur Verfügung
steht. Das darf nicht sein.
Die FDP hat immer deutlich gemacht, dass hier nur
ein Weg richtig sein kann: Wir müssen wegkommen von
der Bezugsgröße der Bedarfsgemeinschaften. Wir müssen
dahin kommen, dass die tatsächlich entstandenen Kosten
der Maßstab für die Bundesbeteiligung sind. Anders
werden wir die Angelegenheit nicht lösen können.
Planungssicherheit und finanzielle Entlastung für die Kommunen
sind ja schön und gut; aber dann auch bitte entsprechend
den tatsächlich entstandenen Kosten. Der Bund hat den
Kommunen die Aufgabe übertragen. Also muss er auch
für die Kosten geradestehen und kann die Kommunen
nicht alleine lassen.