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Rede von Heinz-Peter Haustein (FDP) – Von der

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 34: Zweite und dritte Beratung des von der.

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Rede von Heinz-Peter Haustein (FDP) – Von der Ein Gesetzentwurf wird nicht dadurch besser, dass man ihn öfter debattiert. Das galt in den letzten Jahren, wenn jeweils über die Lastenverteilung zwischen Bund und Kommunen bei den Kosten der Unterkunft gesprochen wurde. Und das gilt jetzt wieder. Denn seit der ersten Lesung des Gesetzentwurfs ist es grundsätzlich zu keiner neuen Sachlage gekommen. Unsere Kritik steht noch immer im Raum. Ich kann also nur meine Ausführungen aus der ersten Lesung des Gesetzentwurfs wiederholen. Dafür lobe ich aber ausdrücklich das Umweltbewusstsein unserer Regierung: Sie erlaubt einem, sein Redeskript mehrfach zu verwenden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll – entsprechend den Regelungen der Vorjahre – die Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung für das kommende Jahr angepasst werden. Damit soll die Zusage erfüllt werden, die den Kommunen im RahmenZu Protokoll gegebene Reden der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gemacht worden ist. Es geht um eine Entlastung der Kommunen in einer Größenordnung von 2,5 Milliarden Euro. Von Anfang an war das entscheidende Ziel: die Entlastung der Kommunen. Das muss man im Kopf behalten. Die FDP hat bereits in vergangenen Jahren auf den Konstruktionsfehler hingewiesen, den Bundeszuschuss ausschließlich nach der Zahl der Bedarfsgemeinschaften zu bemessen. Wir haben das Ziel unterstützt, im Interesse der Kommunen eine gewisse Planungssicherheit zu schaffen. Doch die Ausrichtung an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften hielten wir für falsch. Und wir halten es nach wie vor für falsch. Daran hat sich nach den Jahren nichts geändert. Denn die Bedarfsgemeinschaften sind als Bezugsgröße ungeeignet, die tatsächlichen Verhältnisse abzubilden. Ein Singlehaushalt verursacht geringere Miet- und Heizkosten als eine Großfamilie. Arbeitet man hier mit einem Mittelwert über alle Größen von Bedarfsgemeinschaften hinweg, dann sind automatisch diejenigen Kommunen benachteiligt, in denen strukturell bedingt mehr kinderreiche Familien leben. Die Ballungsräume mit der Vielzahl an Singlehaushalten werden dann begünstigt. Die Kommunen im ländlichen Raum mit einer strukturell bedingt höheren Zahl an Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Personen haben das Nachsehen. Das ist nicht im Sinne einer gerechten Entlastung aller Kommunen. Welche Auswirkungen die Praxis der Lastenverteilung tatsächlich mit sich bringt, wird deutlich, wenn man sich die Kommunen anschaut. Für meine Heimat, den Erzgebirgskreis, eine ländlich geprägte und sogenannte strukturschwache Region, bedeutet die Absenkung des Bundesanteils an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft von 28,6 auf 25,4 Prozent, wie es vorgesehen ist, Mindereinnahmen für den Kreishaushalt von 2 112 000 Euro. Was verglichen mit dem Bundeshaushalt keine große Summe ist, ist für eine Kommune viel Geld. Da die Kosten ja unabhängig mit den Mittelzuflüssen weiterhin auflaufen, fehlt das Geld an anderer Stelle. Das wird dann auch vor Ort deutlich, wenn die Kindertagesstättengebühren erhöht werden müssen oder das Geld für die Sanierung des Spielplatzes nicht mehr zur Verfügung steht. Das darf nicht sein. Die FDP hat immer deutlich gemacht, dass hier nur ein Weg richtig sein kann: Wir müssen wegkommen von der Bezugsgröße der Bedarfsgemeinschaften. Wir müssen dahin kommen, dass die tatsächlich entstandenen Kosten der Maßstab für die Bundesbeteiligung sind. Anders werden wir die Angelegenheit nicht lösen können. Planungssicherheit und finanzielle Entlastung für die Kommunen sind ja schön und gut; aber dann auch bitte entsprechend den tatsächlich entstandenen Kosten. Der Bund hat den Kommunen die Aufgabe übertragen. Also muss er auch für die Kosten geradestehen und kann die Kommunen nicht alleine lassen.

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