Rede von Katrin Kunert (DIE LINKE) – Von der
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 34: Zweite und dritte Beratung des von der.
Text
Rede von Katrin Kunert (DIE LINKE) – Von der
Heute soll in zweiter und dritter Beratung – mitten in
der Nacht – der von der Bundesregierung eingebrachte
Gesetzentwurf zur Änderung des SGB II – Zweites BuchSozialgesetzbuch – beschlossen und damit eine weitere
Absenkung des Bundesanteils an der Finanzierung der
Leistungen für Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-
Beziehende vorgenommen werden.
Die Debatten in der letzten Plenarsitzung und in den
Ausschüssen haben gezeigt, dass die Große Koalition
keine Ahnung hat von dem, was sich in den Kommunen
wirklich abspielt, und dies auch gar nicht wissen will.
Dies zeigte sich in solchen Äußerungen der Abgeordneten
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD wie, der Bund
habe zurzeit die größten Schwierigkeiten und die meisten
Schulden. Aber die Kommunen würden aufgrund von
Mehreinnahmen ihre Schulden weiter abbauen können.
Insofern seien für sie auch die Mehrbelastungen im
Bereich Kosten der Unterkunft verkraftbar. Außerdem
würde es auch bei einer weiteren Reduzierung des
Bundesanteils zu einer Entlastung der Kommunen von
2,5 Milliarden Euro kommen. Insofern sei die teilweise
von kommunaler Seite beanstandete angebliche
Benachteiligung durch die zwischen Bund und Ländern
vereinbarte gesetzliche Anpassungsformel nicht
nachvollziehbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und
SPD damit es für Sie etwas nachvollziehbarer wird,
möchte ich an dieser Stelle aus einem Brief eines
Landrats aus meinem Wahlkreis zitieren.
Er schreibt:
Wie bereits durch das Schreiben der kommunalen
Spitzenverbände vom 06.11.2008 gegenüber Herrn
Staatssekretär Scheele festgestellt wurde, bestehen
erhebliche Zweifel an der Methode, sich an der
Zahl der Bedarfsgemeinschaften und nicht mehr an
den tatsächlichen Ausgaben der Kosten der
Unterkunft zu orientieren. So ist die weitere Absenkung
des Bundesanteils lediglich die logische Folge der
Berechnungsformel nach § 46 Abs. 7 und 8 SGB II.
Entscheidend ist jedoch – und das muss weiterhin
Schwerpunkt sein –, dass nach § 46 Abs. 5 SGB H
eine Entlastung der Kommunen um 2,5 Mrd. €
sichergestellt werden sollte. Dies war der
Ausgangspunkt aller weiteren Überlegungen. Dieses Ziel
wird mit einer Bundesbeteiligung von
bundesdurchschnittlich 26 % bzw. 25,4 % nicht gewährleistet.
Kommt es dazu, dass sich der Indikator ,
Bedarfsgemeinschaft‘ diametral zu den tatsächlichen Kosten
der Unterkunft entwickelt, wächst den Kommunen
im Zeitverlauf eine weiterhin steigende Last zu.
In vielen anderen Städten und Landkreisen führt die
Absenkung zu Mindereinnahmen, die aufgrund der
ohnehin schwierigen Finanzlage eine weitere Mehrbelastung
und damit Kürzungen in anderen Bereichen zur Folge
haben wird. Beschlossene Konsolidierungsprogramme in
den Landkreisen und kreisfreien Städten werden so zur
Makulatur. Die Schere zwischen armen und reichen
Kommunen wird dadurch immer größer.
Ich hatte in meiner ersten Rede bereits darauf
verwiesen. Nach der zweiten Beratung erreichten uns weitere
Beispiele, die ich an dieser Stelle anführen möchte. In
folgenden Kommunen kommt es zu Mehrbelastungen: Pots-Zu Protokoll gegebene Reden
dam rund 1,0 Millionen Euro; Landkreis Harz rund
1,7 Millionen Euro; Landkreis Prignitz rund 0,668
Millionen Euro; Wetteraukreis rund 1,0 Millionen Euro;
Bochum rund 2,65 Millionen Euro; Salzlandkreis rund
1,83 Millionen Euro; Landkreis Anhalt-Bitterfeld rund
1,4 Millionen Euro; Erlangen rund 0,4 Millionen Euro;
Landkreis Stormarn rund 0,546 Millionen Euro.
Zum Schluss ein Wort zur Behauptung der Fraktion
der SPD, die kommunalen Verbände seien seinerzeit in
die Gespräche einbezogen gewesen. Tragfähige
Alternativen zur Berechnung des Bundesanteils seien nicht
erkennbar gewesen. Zum einen wurden die kommunalen
Spitzenverbände im entscheidenden Moment – das heißt
als im Vermittlungsausschuss die abschließende
Entscheidung getroffen wurde – nicht beteiligt. Im
Vermittlungsausschuss haben Bund und Länder allein
entschieden. Wir wissen, dass sich der Bund die Zustimmung der
Länder durch die Zusage erkauft hat, er werde die
geplante Reduzierung des Bundesanteils zur Finanzierung
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbslosigkeit
zurücknehmen. Zum anderen gab es sehr wohl alternative
Vorschläge zur Art und Weise der Berechnung des
Bundesanteils.
Mein Fazit: Die Reduzierung des Bundesanteils im
Bereich der Kosten der Unterkunft zeigt: Der Bund entzieht
sich zunehmend seiner Verantwortung, Aufgaben zu
finanzieren, die auf Bundesebene beschlossen wurden, und
dies zulasten der Kommunen. Ich meine, dieser Trend
muss gestoppt werden, und es muss hier eine Korrektur
erfolgen. Der Bundesanteil muss erhöht werden.
Grundlage für die Berechnung müssen die realen Kosten für
Unterkunft und Heizung sein.