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Protokoll der 1038. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 24.11.2023 · WP 20 · 1038 · Original ↗

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Protokoll der 1038. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1038 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1038. Sitzung Berlin, Freitag, den 24. November 2023 I n h a l t : Begrüßung des Präsidenten des Senats der Französischen Republik, Gérard Larcher, und einer Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358 1. Ansprache der Präsidentin . . . . . . . . . . . . 358 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 358 Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes . . . . . . . . . . . 361 2. Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) (Drucksache 540/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 368 Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 368 Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit . 369 Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 399* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370 3. Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) – gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – (Drucksache 541/23) in Verbindung mit 61. Entschließung des Bundesrates zur kurzfristigen wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und dauerhaften Refinanzierung aktueller sowie künftiger inflations- und tarifbedingter Kostensteigerungen – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Baden- Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 592/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 370 Karl-Josef Laumann (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 372 Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 372 Kai Klose (Hessen) . . . . . . . . . . . . 373 Prof. Dr. Kerstin von der Decken (Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . . . . . 373 Melanie Schlotzhauer (Hamburg) . . . . 374 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 375 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 375 Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . 377 Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 399* Beschluss zu 3: Anrufung des Vermittlungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 Beschluss zu 61: Die Entschließung wird gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 4. Gesetz zu dem Vertrag vom 25. April 2023 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, zuletzt geändert durch den Vertrag vom 6. Juli 2018 (Drucksache 542/23) . . . . . 378 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399* 5. Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (5. VwVfÄndG) (Drucksache 543/23) 378 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 72 Absatz 3 Satz 2, Artikel 84 Absatz 1 Satz 3 und Artikel 87e Absatz 5 Satz 1 GG . . . . 400* 6. Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes (Drucksache 544/23) . . . . . . . . . . . . 378 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 7. a) Gesetz zu dem Vertrag vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (Deutsch-Schweizerischer Polizeivertrag) (Drucksache 551/23) b) Gesetz zur Umsetzung des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (Drucksache 546/23) . . 378 Beschluss zu a): Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . 400* Beschluss zu b): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 399* 8. Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt (Stiftungsfinanzierungsgesetz – StiftFinG) (Drucksache 578/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399* 9. Zweites Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (Drucksache 545/23) . . . . 378 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399* 10. Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (Drucksache 547/23, zu Drucksache 547/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 402* Prof. Dr. Kerstin von der Decken (Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . . . . . 402* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 11. a) Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 548/23, zu Drucksache 548/23) b) Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften – gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – (Drucksache 518/23) . . . . . . . . . . . . . . . 379 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 379 Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 379 Beschluss zu a): Keine Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 380 Mitteilung zu b): Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 12. Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (Drucksache 579/23, zu Drucksache 579/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . 380 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 403* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381 13. Gesetz zu dem Protokoll vom 6. Juli 2023 zur Änderung des Abkommens vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Deutsch-luxemburgisches Steuerabkommen) (Drucksache 549/23) . . 378 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 400* 14. Gesetz zu dem Protokoll vom 21. August 2023 zur Änderung des Abkommens vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Protokoll vom 29. Dezember 2010 geänderten Fassung (Drucksache 550/23) . . . . . . . . . . . 378 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 400* 15. Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen vom 30. September 2007 zur Gründung eines Maritimen Analyse- und Einsatzzentrums – Suchtstoffe (Drucksache 552/23) . . . 378 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399* 16. Entschließung des Bundesrates „Einführung einer Widerspruchslösung als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme im Transplantationsgesetz (TPG)“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden- Württemberg und Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 582/23) . . . . . . . . . . 381 Karl-Josef Laumann (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 382 Kai Klose (Hessen) . . . . . . . . . . . . . 383 Mitteilung: Überweisung an den Gesundheitsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383 17. Entschließung des Bundesrates „Verletzte stärken, Wahrheitsfindung fördern und Dunkelfelder aufhellen – Psychosoziale Prozessbegleitung praxisgerecht ausbauen“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 464/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383 Jacqueline Bernhardt (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 383 Karl-Josef Laumann (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 384 18. Entschließung des Bundesrates: Bidirektionales Laden als eine bedeutende Technologie für die Energiewende auf den Weg bringen – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 496/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 400* 19. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 505/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385 Ulrike Scharf (Bayern) . . . . . . . . . . 385 Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 386 Katharina Günther-Wünsch (Berlin) . . 386 Melanie Schlotzhauer (Hamburg) . . . . 388 Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend . . . . . 389 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 20. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKBG) (Drucksache 506/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 Susanne Hoffmann (Brandenburg) . . . 406* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 21. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer und zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 507/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 22. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 563/23) . . . . . . . . 391 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392 23. Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen (Drucksache 508/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392 24. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 509/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 400* 25. Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 18. Mai 2023 des Übereinkommens vom 29. Mai 1990 zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 510/23) . . . . . . . . 378 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 400* 26. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2012/29/EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI COM(2023) 424 final; Ratsdok. 11840/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 346/23, zu Drucksache 346/23) 392 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 393 27. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554 COM(2023) 360 final; Ratsdok. 11220/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 429/23, zu Drucksache 429/23) 393 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 393 28. a) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG COM(2023) 366 final; Ratsdok. 11221/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 442/23, zu Drucksache) . . . 399* b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 COM(2023) 367 final; Ratsdok. 11222/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 443/23, zu Drucksache 443/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 393 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 393 29. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische grenzübergreifende Vereine COM(2023) 516 final; Ratsdok. 12800/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 479/23, zu Drucksache 479/23) 393 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 393 30. a) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionskodexes für Humanarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/83/EG und der Richtlinie 2009/35/EG COM(2023) 192 final; Ratsdok. 8759/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 452/23, zu Drucksache 452/23) b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Verfahren der Union für die Zulassung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Festlegung von Vorschriften für die Europäische Arzneimittel-Agentur, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 und der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004, der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 und der Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 COM(2023) 193 final; Ratsdok. 8758/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 453/23, zu Drucksache 453/23) 393 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 394 31. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erfassung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten COM(2023) 441 final; Ratsdok. 11821/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 467/23, zu Drucksache 467/23) 378 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 400* 32. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 COM(2023) 258 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 457/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 394 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 394 33. a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Pflanzenvermehrungsmaterial in der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/2031, (EU) 2017/625 und (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 68/193/EWG, 2002/53/EG, 2002/54/EG, 2002/55/EG, 2002/56/EG, 2002/57/EG, 2008/72/EG und 2008/90/EG des Rates (Verordnung über Pflanzenvermehrungsmaterial) COM(2023) 414 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 521/23, zu Drucksache 521/23) b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erzeugung und das Inverkehrbringen forstlichen Vermehrungsguts, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/2031 und (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/105/EG des Rates (Verordnung über forstliches Vermehrungsgut) COM(2023) 415 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 522/23, zu Drucksache 522/23) 394 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . 395 34. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU COM(2022) 457 final; Ratsdok. 12413/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 514/22, zu Drucksache 514/22, Drucksache 573/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 400* 35. Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024) (Drucksache 511/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401* 36. Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (Drucksache 512/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401* 37. Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2024 (Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2024 – AELV 2024) (Drucksache 513/23) . . . . . . . . . . . . 378 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401* 38. Sechste Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung (Drucksache 514/23) . . . . . . . . . . 378 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401* 39. Dritte Verordnung zur Änderung der GAP- Direktzahlungen-Verordnung (Drucksache 455/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401* 40. Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (Drucksache 490/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401* 41. Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (Ukraine- Aufenthaltserlaubnis- Fortgeltungsverordnung – UkraineAufenthFGV) (Drucksache 537/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395 42. Erste Verordnung zur Änderung der Justizaktenaufbewahrungsverordnung (1. JAktAVÄndV) (Drucksache 486/23) . . . 378 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401* 43. Verordnung zur Änderung der Notarfachprüfungsverordnung (Drucksache 487/23) 378 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401* 44. Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (Drucksache 491/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401* 45. Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (Trinkwassereinzugsgebieteverordnung – TrinkwEGV) (Drucksache 515/23) . . . . . . . 395 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395 46. Vierte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung (Drucksache 516/23) 396 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 396 47. Verordnung über die Erfassung von Kfz- Energieverbrauchsdaten und ihre Übermittlung an die Europäische Kommission (Kfz- Energieverbrauchsdaten-Erfassung- Verordnung – Kfz-EEV) (Drucksache 519/23) . 378 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401* 48. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung (Drucksache 520/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 396 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 396 49. Verordnung zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2, 3 und 4 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Achtzehnte Verordnung zur Änderung des ATP-Übereinkommens) (Drucksache 460/23) 378 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401* 50. Verordnung über Änderungen der Anlage zu dem Übereinkommen vom 9. April 1965 zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs (FAL-Übereinkommen) (Drucksache 517/23) 378 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401* 51. Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (Drucksache 456/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401* 52. Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung – gemäß § 12 StipG i.V.m. § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 StipV – (Drucksache 528/23) . . . . . . 378 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 528/1/23 . . . . . . . . . . . . . 401* 53. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 575/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 575/23 . . . . . . . . . . . . . . . . 401* 54. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 576/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 576/23 . . . . . . . . . . . . . . . . 401* 55. Bestimmung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds im Beirat des Erdölbevorratungsverbandes – gemäß § 18 Absatz 4 und 6 ErdölBevG – (Drucksache 489/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 489/1/23 . . . . . . . . . . . . . 401* 56. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 577/23) . . . . . 378 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 577/23 . . . . . . . . . . . . . . . . 401* 57. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 535/23) . . . . . . . . . . . . . 378 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 402* 58. Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) (Drucksache 587/23, zu Drucksache 587/23) . . . . . . . . . . . . . . . 396 Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 406* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 108 Absatz 5 Satz 2 GG 397 59. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) – gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 108 Absatz 5 Satz 2 GG – (Drucksache 588/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 363 Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 363 Michael Kretschmer (Sachsen) . . . . . . 364 Dr. Andreas Dressel (Hamburg) . . . . . 365 Dr. Heiko Geue (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 366 Beschluss: Anrufung des Vermittlungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367 Mitteilung: Die Abstimmung über die Entschließung in Drucksache 588/3/23 wird bis zum Abschluss des Vermittlungsverfahrens zurückgestellt . . . . . . . . . . . . . . . . . 367 60. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der sogenannten Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 589/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 406* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397 62. Entschließung des Bundesrates: Erleichterung bei der Genehmigung von Elektrolyseuren – Antrag der Länder Nordrhein- Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Hessen, Saarland, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 591/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384 Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) . 405* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 385 63. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021–2027 COM(2023) 336 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 297/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 397 Michael Richter (Sachsen-Anhalt) . . . . 407* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 397 64. Benennung von Vertreterinnen und Vertretern und Stellvertreterinnen und Stellvertretern des Bundesrates im Mittelstandsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau – gemäß § 7a Absatz 1 KreditAnstWiAG – Antrag des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 617/23) . . . . . . . . . . 378 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 617/23 . . . . . . . . . . . . . . . . 401* 65. Wahl eines Schriftführers – gemäß § 10 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 619/23) . . . 363 Beschluss: Staatsminister Georg E i s e n - r e i c h (Bayern) wird gewählt . . . . . . . 363 66. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 618/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 618/23 . . . . . . . . . . . . . . . . 401* 67. Entschließung des Bundesrates für einen dauerhaften ermäßigten Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in der Gastronomie und Ausdehnung der ermäßigten Umsatzbesteuerung auf Getränke – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 623/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367 Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 367 Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368 68. Wahl eines Richters des Bundesverfassungsgerichts – gemäß Artikel 94 Absatz 1 GG i.V.m. §§ 5 und 7 BVerfGG – (Drucksache 624/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 363 Beschluss: Dr. Peter Frank wird gewählt . . 363 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 398 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsidentin M a n u e l a S c h w e s i g , Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg- Vorpommern Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – Amtierende Präsidentin W i e b k e O s i g u s , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration B a y e r n : Dr. Markus Söder, Ministerpräsident Ulrike Scharf, Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz Judith Gerlach, Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention B e r l i n : Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Susanne Hoffmann, Ministerin der Justiz B r e m e n : Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der Finanzbehörde Melanie Schlotzhauer, Senatorin, Präses der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Kai Klose, Minister für Soziales und Integration M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Dr. Heiko Geue, Finanzminister N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Thomas Popp, Staatssekretär S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Rainer Robra, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Michael Richter, Minister der Finanzen S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung T h ü r i n g e n : Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Reem Alabali-Radovan, Staatsministerin beim Bundeskanzler Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr 1038. Sitzung Berlin, den 24. November 2023 Beginn: 09.33 Uhr Präsidentin Manuela Schwesig: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1038. Sitzung des Bundesrates. Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf unsere Ehrentribüne lenken. Dort hat der Präsident des Senats der Französischen Republik, Seine Exzellenz Herr Gérard L a r c h e r , mit einer hochrangigen Delegation Platz genommen. – Herr Senatspräsident, lieber Herr Larcher, ich begrüße Sie und Ihre Delegation sehr herzlich bei uns im Bundesrat und freue mich, dass Sie in einem für die deutschfranzösischen Beziehungen so besonderen Jahr unsere Gäste sind. (Beifall) Vor 60 Jahren legten unsere Länder mit der Unterzeichnung des Élysée-Vertrages den Grundstein für unsere Partnerschaft und heutige Freundschaft. Diese Annäherung war eine bedeutende Geste der Versöhnung nach dem Zweiten Weltkrieg und der Beginn einer engen Freundschaft. Lieber Herr Larcher, wir waren gestern gemeinsam – das war Ihr Wunsch und Ihr erster Termin hier – beim Holocaustdenkmal in Berlin. Es war sehr berührend, bewegend. Uns wurde die große Verantwortung Deutschlands für 6 Millionen getötete Juden vor Augen geführt – auch in Frankreich. Vor dem Hintergrund dieses gemeinsamen Besuchs wirkt das, was über 60 Jahre erreicht worden ist, die Partnerschaft zwischen Deutschland und Frankreich, wie ein Wunder; aber es ist nicht nur ein Wunder, sondern es ist auch gelebte Freundschaft durch unsere Länder. Heute arbeiten wir Hand in Hand in vielfältiger Weise in Politik, Kultur und Wirtschaft zusammen. Unsere Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere in den Regionen entlang der gemeinsamen Grenze eng miteinander verbunden. Wir erlernen die Sprache des anderen und teilen dieselben Werte. Auch der französische Senat und der Bundesrat pflegen ausgezeichnete parlamentarische Kontakte. Hierzu leisten Sie, Herr Senatspräsident, als langjähriger Ansprechpartner und engagierter Förderer der interparlamentarischen Zusammenarbeit einen wichtigen Beitrag. Das Fundament für den aktiven Dialog unserer Häuser bilden die regelmäßigen gegenseitigen Besuche und fortlaufenden Kooperationen der Freundschaftsgruppen und Mitarbeiteraustausche. Die starke Partnerschaft Deutschlands und Frankreichs ist Motor für Innovation und Wachstum, sie bedeutet Zusammenhalt und Stabilität, sie steht für Frieden in Zeiten des Krieges und ist somit damals wie heute ein wesentlicher Baustein der europäischen Gemeinschaft. Herr Senatspräsident, liebe Gäste aus Frankreich, ich freue mich, dass wir später noch Gelegenheit haben werden, unsere Gespräche fortzusetzen. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserer Bundeshauptstadt Berlin und heiße Sie nochmals im Namen des gesamten Hauses herzlich willkommen. (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, bevor wir in die Beratung der Vorlagen eintreten, habe ich noch gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben. Aus der Bayerischen Staatsregierung und damit aus dem Bundesrat sind am 8. November 2023 ausgeschieden: Frau Staatsministerin Melanie H u m l , Herr Staatsminister Professor Dr. Michael P i a z o l o und Herr Staatssekretär Roland W e i g e r t . Herr Staatsminister Klaus H o l e t s c h e k schied bereits am 13. Oktober aus der Landesregierung und damit aus dem Bundesrat aus. Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat die Bayerische Staatsregierung am 21. November bestellt: Herrn Ministerpräsidenten Dr. Markus S ö d e r , dem ich an dieser Stelle herzlich zu seiner Wiederwahl gratuliere, (Beifall) sowie Herrn Staatsminister Hubert A i w a n g e r , Frau Staatsministerin Ulrike S c h a r f , Herrn Staatsminister Dr. Florian H e r r m a n n , Herrn Staatsminister Thorsten G l a u b e r und Herrn Staatsminister Georg E i - s e n r e i c h . Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates ernannt. Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche Hand. Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute. Die bisherige Bayerische Bevollmächtigte, Frau Staatsrätin Karolina G e r n b a u e r , beglückwünschen wir zur erneuten Bestellung als Bevollmächtigte des Freistaates Bayern beim Bund und freuen uns auf die Fortsetzung der Zusammenarbeit. Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 68 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden die Punkte 65, 68, 59 und 67 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. TOP 3 wird verbunden mit TOP 61 beraten. Nach TOP 17 wird der Punkt 62 erörtert. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das sehe ich nicht. Dann ist die Tagesordnung so festgestellt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Ansprache der Präsidentin Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mecklenburg-Vorpommern übernimmt für die kommenden zwölf Monate zum dritten Mal in der Geschichte unseres Landes die Präsidentschaft des Bundesrates. Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen und freue mich auf die Zusammenarbeit. Es ist mir eine Ehre, im kommenden Jahr die Sitzungen in diesem Haus zu leiten und unsere Gemeinschaft der Länder im In- und Ausland zu vertreten. Es war ein bewegender Moment für mich, während der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Hamburg den Staffelstab zu übernehmen. Lieber Peter Tschentscher, ich danke dir ganz herzlich für deine Arbeit als Bundesratspräsident. Du hast in herausfordernden Zeiten den Bundesrat mit dem dir eigenen hanseatischen Weitblick souverän geleitet. Hamburg hat einen großartigen Tag der Deutschen Einheit ausgerichtet, und wir Bundesländer sind in den vergangenen zwölf Monaten von der Freien und Hansestadt Hamburg gut vertreten worden. Vielen Dank an dich, vielen Dank an Hamburg für eine starke und souveräne Bundesratspräsidentschaft! (Beifall) Lieber Peter Tschentscher, ich freue mich, dich als starken ersten Vizepräsidenten an meiner Seite zu wissen, und freue mich auch auf die Zusammenarbeit mit meiner zweiten Vizepräsidentin, Anke Rehlinger. Ich möchte auch der Direktorin und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesratsverwaltung danken, die die Arbeit des Bundesrats und auch der Präsidentschaft so professionell und engagiert unterstützen. Ich danke den Bevollmächtigten der Länder und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Vertretungen der Länder beim Bund. Allen, die dazu beitragen, dass der Bundesrat als Verfassungsorgan und als Plattform für Diskussion, Austausch und Entscheidung so gut funktioniert: Vielen herzlichen Dank! Ich freue mich auf die Bundesratspräsidentschaft 2023/2024. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, es ist gute Tradition, dass jedes Land, das die Bundesratspräsidentschaft übernimmt, ein Motto vorstellt und etwas findet, was es einbringen kann. Bei Hamburg hieß das Motto „Horizonte öffnen“. Und wir knüpfen an und machen norddeutsch weiter mit „Vereint Segel setzen“. „Vereint“ steht für unser wiedervereinigtes Deutschland. Ich sage hier als Bürgerin, Ministerpräsidentin und Bundesratspräsidentin, die 15 Jahre lang in einer Diktatur groß geworden ist und nun den größeren Teil ihres Lebens in einem freien, demokratischen Land verbringen darf, ganz klar: Die Wiedervereinigung ist immer noch ein Grund zur Freude. Und wir können stolz sein auf das, was sich Gutes in diesen 33 Jahren entwickelt hat. „Segel setzen“ steht für die Herausforderungen, vor denen wir stehen, für die Herausforderungen, vor denen Deutschland steht. Es ist ein maritimes Motto. Das wird niemanden überraschen. Als norddeutsches Küstenland mit 2 000 Kilometern Ostseeküste und 2 000 Seen wollten wir natürlich auch unsere maritime Tradition in dieses Motto einbringen. Bei uns im Norden sagt man: Du kannst den Wind nicht ändern, aber du kannst die Segel richtig setzen. – Und das ist die Aufgabe, vor der Deutschland steht. Wir stehen vor großen Herausforderungen. Es ziehen ziemlich dunkle Wolken in Form verschiedener Themen auf, und es ist an uns, vereint die Segel richtig zu setzen, um gut Kurs zu halten, um unser Land Deutschland gut durch diese Zeiten hindurchzusteuern. Sehr geehrte Damen und Herren, Peter Tschentscher und davor Bodo Ramelow, die in den vergangenen Jahren dieses Amt angetreten haben, haben gesagt: Wir leben in bewegten Zeiten. – Das trifft ganz sicher auch auf den Herbst 2023 zu. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine dauert schon beinahe zwei Jahre. Der Terrorangriff der Hamas auf Israel, die Morde, Gräueltaten und Geiselnahmen haben uns alle erschüttert. Der Bundesrat sagt ganz klar: Alle Geiseln müssen freigelassen werden. – Auch die Zivilbevölkerung im Gazastreifen leidet, und es ist gut, dass Deutschland humanitäre Hilfe leistet. Es war ein wichtiges Signal, dass die 16 Länder in der Bundesratssitzung im Oktober eine Entschließung eingebracht haben, mit der wir gemeinsam deutlich machen: Deutschland steht eng an der Seite Israels und trägt aufgrund seiner Geschichte eine besondere Verantwortung für das jüdische Leben in unserem Land. Wir müssen alles dafür tun, dass Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland sicher und ohne Angst leben können. Antisemitismus hat bei uns keinen Platz. „Nie wieder!“ ist jetzt. Das, sehr geehrte Damen und Herren, ist mir ein besonders wichtiges Anliegen. Deshalb habe ich gleich am Tag meines Amtsantritts gemeinsam mit dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, das Jüdische Krankenhaus in Berlin besucht. Es ist die älteste jüdische Einrichtung in Berlin und die einzige in ganz Deutschland, die den Naziterror überstanden hat. Heute arbeiten dort Menschen aus über 50 Ländern für die Gesundheit, für das Leben von Menschen, unabhängig von Herkunft und Religion. Es war ein bewegender Besuch, und gerade das Miteinander hat uns beide tief beeindruckt. Einer der Chefärzte stammt aus dem Gazastreifen. Kai Wegner und ich waren uns einig: Wenn es zwischen den Menschen überall so laufen würde wie hier, dann wären wir alle einen Schritt weiter. Die Welt wäre friedlicher. Sehr geehrte Damen und Herren, in Deutschland stehen wir vor weiteren großen Herausforderungen. Die Wirtschaft muss gestärkt werden. Wir sind in einem harten internationalen Wettbewerb. Deshalb muss unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig bleiben, und dazu gehören niedrige Preise für Energie. Auch unsere Bürgerinnen und Bürger sorgen sich wegen der hohen Preise. Der Klimawandel schreitet voran. Die Digitalisierung verändert nicht nur unsere Arbeitswelt, sondern alle Lebensbereiche. Der demografische Wandel verstärkt den Fachkräftebedarf in Deutschland. Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine Aufgabe, die die Länder und vor allem unsere Kommunen an Grenzen bringt. Dazu kommt die Herausforderung, eine solide Finanzpolitik zu betreiben und gleichzeitig notwendige Zukunftsinvestitionen und Entlastungen zu stemmen. Die aktuelle Diskussion um den Bundeshaushalt zeigt das deutlich. Wir Länder werden uns bei all diesen Debatten konstruktiv einbringen. Über Lösungen werden wir hier in diesem Haus beraten, diskutieren und auch entscheiden. Sehr geehrte Damen und Herren, gerade in diesen bewegten Zeiten gerät unsere Demokratie unter Druck. Eine große Mehrheit der Menschen in unserem Land sagt: Die Demokratie ist die richtige Form. – Aber es steigt die Zahl derer, die sagen: Die Demokratie funktioniert nicht richtig. Die Parteien, die wir haben, die Regierungen, die wir haben, kriegen die Probleme nicht genügend in den Griff. – Wer so denkt und demokratische Institutionen grundsätzlich infrage stellt, neigt dazu, Protestparteien zu wählen, populistische Parteien, die mit dem demokratischen System abrechnen wollen oder es in ein autoritäres System verwandeln wollen. In ganz Deutschland, im Bund und in allen Ländern, stehen wir, alle Demokratinnen und Demokraten, vor dieser Herausforderung. Wir können sie selbstbewusst angehen. Denn bei allen Problemen, denen wir uns gemeinsam stellen müssen: Die Werte unserer Demokratie sind die beste Basis für ein friedliches Zusammenleben. Es kommt darauf an, was wir daraus machen. Wir feiern im kommenden Jahr 75 Jahre Grundgesetz. Wir werden im September einen Tag der offenen Tür hier im Bundesrat haben und zu einem Bürgerdialog einladen. Ich freue mich auch schon auf die Bürgerfeste und greife die Anregung von Peter Tschentscher auf, zum 75- jährigen Bestehen des Grundgesetzes zu einer Bundesratssitzung in Bonn einzuladen. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe die ersten 15 Jahre meines Lebens in einer Diktatur verbracht und empfinde es als großes Privileg, mit meiner Familie in einem demokratischen, freien Land zu leben. Ich wünsche der Generation meiner Kinder und allen, die nach uns kommen, dass es so bleibt. Ich empfinde es als große Ehre, unser Land mitgestalten zu dürfen. Zu unserer Demokratie gehört ganz maßgeblich – und das unterscheidet uns in einer Demokratie von Diktaturen –, dass Menschen unterschiedliche Meinungen haben und diese auch sagen können. Aber heute kommt es mir manchmal so vor, als komme uns diese Vielfalt der Meinungen abhanden. Es gibt in den öffentlichen Diskussionen, im Netz, in den sozialen Netzwerken, neue Möglichkeiten, die eigene Meinung zu äußern. Gleichzeitig sind immer mehr Menschen gar nicht mehr bereit, sich andere Meinungen anzuhören. Das liegt auch daran, dass die eigene Meinung oft, bei fast jedem Thema, moralisch aufgeladen wird. Es gibt dann nur noch schwarz und weiß, Gut und Böse, Richtig und Falsch. Ein solches Schwarz-Weiß-Denken – das weiß ich aus der DDR- Diktatur – ist ein Merkmal von Diktaturen, von Ideologien und führt zu Ausgrenzung und Spaltung. Denn nur die Vielfalt von Meinungen und die Auseinandersetzung über den richtigen Weg bringt uns weiter. Demokratie lebt von der Auseinandersetzung. Demokratie lebt von der Vielfalt der Meinungen. Dazu gehört, dass wir einander zuhören, miteinander reden, einander über alle Unterschiede hinweg respektieren und in der Lage sind, Kompromisse zu finden, die dann von einer großen Mehrheit akzeptiert werden. Das ist oft anstrengend. Aber es ist genau das, was Demokratie stark macht. Der gute, faire Kompromiss zum Wohle vieler in unserem Land ist nicht schlecht, sondern ein gutes Merkmal unserer Demokratie. Genau das haben wir hier im Bundesrat schon oft bewiesen. Der Bundesrat repräsentiert alle Länder in ihrer Vielfalt. Er vertritt damit alle Bürgerinnen und Bürger Deutschlands. Im Bundesrat kommen das Wissen und die Erfahrungen von der Ostseeküste bis zu den Alpen zusammen. Dazu kommen unter Umständen noch einmal andere Positionen des Bundestages und der Bundesregierung. Manchmal brauchen wir auch den Vermittlungsausschuss, um uns zu einigen. Dennoch sind die Beratungen im Plenum und in den Ausschüssen in aller Regel geprägt von dem Willen, Konsens herzustellen und gute Kompromisse zu finden. Die Diskussion ist oft wohltuend sachlich. Und wir schaffen es, unsere unterschiedlichen regionalen und politischen Positionen zu einem gemeinsamen Weg zusammenzuführen, den dann möglichst viele mitgehen können. Das ist die Stärke unserer föderalen Demokratie. Sehr geehrte Damen und Herren, wir in Mecklenburg- Vorpommern sind Teil der Vielfalt der Länder in Deutschland und leisten unsere Beiträge. Am kommenden Mittwoch wird sich unser Land, wie es traditionell üblich ist für das Vorsitzland, mit einem Kulturfestakt im Futurium hier in Berlin als vielfältiges, lebendiges Land vorstellen, getragen von vielen engagierten Menschen. Ich möchte Sie heute auch schon ganz herzlich zu den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit nach Schwerin einladen. Unser Land hat sich seit der deutschen Einheit enorm entwickelt. Feriengäste aus ganz Deutschland mögen die Ostseeküste, die alten Hansestädte und die Seenplatte. Zwei Drittel der Fläche unseres Landes stehen unter Naturschutz. Drei Nationalparks von 16 in Deutschland befinden sich in unserem Bundesland. Zudem sind wir vorangeschritten im Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir produzieren mehr als doppelt so viel Strom, wie wir selbst verbrauchen – und versorgen andere mit. Wir sind heute ein attraktiver Wirtschaftsstandort, für traditionelle Industrie ebenso wie für moderne Branchen, etwa die Gesundheitswirtschaft. Die Universitäten in Rostock und Greifswald zählen zu den ältesten in Deutschland und bieten eine gute Ausbildung, ein gutes Studium und Spitzenforschung. Wir sind gut vernetzt mit unseren norddeutschen Nachbarländern. Und seit vielen Jahren pflegen wir eine gute Zusammenarbeit mit den Staaten rund um die Ostsee, gerade auch mit unseren polnischen Nachbarn. Die Verbindungen im demokratischen Ostseeraum reichen von der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in der Metropolregion Stettin über eine Energiepartnerschaft mit Dänemark bis zu Städtepartnerschaften und dem jährlichen Schwedenfest in Wismar. Ich selbst bin nahe der deutsch-polnischen Grenze aufgewachsen, in Seelow, einem kleinen Ort, wo die letzte furchtbare Schlacht des Zweiten Weltkriegs stattfand. In der Nähe, in Frankfurt an der Oder, gibt es heute eine deutsch-polnische Universität. Wegen dieser biografischen und politischen Zusammenhänge liegt mir das deutsch-polnische Verhältnis besonders am Herzen. Deshalb ist es mir auch ein Anliegen, dass mich meine erste Auslandsreise als Bundesratspräsidentin im Februar nächsten Jahres nach Polen führt. Für Deutschland ist ein enges, gutes Verhältnis zu Polen, unserem größten östlichen Nachbarn, ebenso wichtig wie das traditionell gute Verhältnis mit unserem größten westlichen Nachbarn Frankreich. – Ich freue mich, dass Sie, lieber Präsident Larcher, heute hier sind und dieses gute Verhältnis bekräftigen, und ich sage Danke schön. Ich stehe hier als eine von vielen aus meiner Generation, die durch die friedliche Revolution und vor allem durch die deutsche Einheit ein Leben mit ihren Familien in Frieden, Freiheit und Demokratie führen dürfen. Die deutsche Einheit haben vor allem die mutigen Bürgerinnen und Bürger in Ostdeutschland durch die friedliche Revolution möglich gemacht. Aber es war auch die Zustimmung der sogenannten Siegermächte notwendig. Frankreich hat Deutschland in dieser Situation vertraut. Herzlichen Dank für diese Möglichkeit, heute in einem wiedervereinigten Deutschland zu leben! Ich würde mich sehr freuen, wenn wir unsere Gespräche im Rahmen des Weimarer Dreiecks intensivieren. Sehr geehrte Damen und Herren, die gute Entwicklung seit 1989 war nicht allein auf Mecklenburg-Vorpommern beschränkt. Ganz Deutschland ist gewachsen und zusammengewachsen. Als ostdeutsches Land bringen wir die Erfahrung der friedlichen Revolution und die Erfolge und Brüche der Wendezeit ein. Die Menschen in Ostdeutschland haben sich Freiheit erkämpft, ohne Waffen und Gewalt. Wenn wir heute in die Welt schauen, wo die Mehrheit der Menschen in Diktaturen statt in Demokratien lebt, wird uns bewusst, was das für ein großes Wunder und gleichzeitig großer Erfolg der Menschen ist. Viele sind nach der Vereinigung Deutschlands aber auch durch eine schwere Zeit gegangen, eine Zeit der Unsicherheit und der Arbeitslosigkeit. So habe ich es selbst in meiner eigenen Familie erlebt. Deshalb werbe ich dafür, nicht nur nach Ostdeutschland zu schauen, wenn es dort Probleme gibt, und diese nicht erst dann ernst zu nehmen, wenn sie sich auch in Westdeutschland bemerkbar machen. Ostdeutsche Probleme sind Probleme von ganz Deutschland. Ostdeutsche Lösungen können Lösungen für ganz Deutschland sein, ob es um den Wolf geht, Geothermie, medizinische Forschung oder die beitragsfreie Kinderbetreuung. Als Ministerpräsidentin bringe ich die Perspektive der ostdeutschen Länder ein. Als Bundesratspräsidentin schaue ich auf das ganze Land – nach Ost und West, Nord und Süd, in die Städte und ländlichen Regionen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben im Bundesrat oft erlebt, wie die Länder in all ihrer Verschiedenheit gemeinsame Lösungen gefunden haben, die unser ganzes Land voranbringen. Wir haben erlebt, wie die Vielfalt des Föderalismus unser Land und unsere Demokratie stark macht. Das wünsche ich mir auch für die kommenden zwölf Monate. Auf gute Zusammenarbeit! Lassen Sie uns vereint Segel setzen! (Beifall) Vielen Dank! – Um das Wort hat Bundesminister Schmidt gebeten. Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Manuela Schwesig! Ich gratuliere Ihnen sehr herzlich zum Amtsantritt als neue Bundesratspräsidentin. Ich tue das auch im Namen der gesamten Bundesregierung und im Namen des Bundeskanzlers. Wir alle freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen in den nächsten zwölf Monaten. Und wie das in der Politik so ist: Wenn eine Amtszeit beginnt, endet eine andere. Das ist in diesem Fall die des Ersten Bürgermeisters und Präsidenten des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg. Daher möchte ich mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zunächst Peter Tschentscher ganz herzlich danken. Für mich als Hamburger war es eine besondere Freude, mit Ihnen und Ihrem Team aus der Senatskanzlei zusammenarbeiten zu dürfen. Aus den Worten von Manuela Schwesig ist deutlich geworden, wie sehr alle Mitglieder dieses Hauses Ihre, wenn ich so sagen darf, coole Amtsführung geschätzt haben. Für die Bundesregierung kann ich mich dem nur anschließen. Uns allen ist der von Ihnen und Ihrem Team organisierte Tag der Deutschen Einheit in Hamburg in sehr guter Erinnerung. Ein großartiges Bürgerfest mit vielen Begegnungen und die bunte Einheitsfeier in der Hamburger Elbphilharmonie haben gezeigt, wie vielfältig Deutschland, wie vielfältig Hamburg ist. Aber es gab wahrlich nicht nur fröhliche Feiern während Ihrer Präsidentschaft. Nein – die Bundesratspräsidentin hat es gesagt –, Ihre Präsidentschaft fiel in eine herausfordernde Zeit. Sie sind den damit verbundenen Herausforderungen mit nordischer Gelassenheit und Coolness begegnet. Das hat den Bundesrat, das hat unserem Land gutgetan. Vielen Dank dafür! Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident des Senats, sehr geehrte Frau Senatorin, sehr geehrte Herren Senatoren aus Frankreich, wenn ich schon am Danke sagen bin, dann will ich mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesrates herzlich bedanken. Sie waren im letzten Jahr ebenso gefordert wie schon in den Jahren zuvor. Es ist gut, dass sich dieses Haus auf Ihre Professionalität und Ihren Einsatz verlassen kann, ebenso wie der Deutsche Bundestag und auch wir in der Bundesregierung. Herzlichen Dank! Sehr geehrte Frau Präsidentin, Sie haben gestern zu mir gesagt, dass sich mir heute zum ersten und letzten Mal die Gelegenheit bietet, Ihnen 15 Minuten lang ohne Unterbrechung zu antworten. Diese Gelegenheit nutzte ich natürlich gerne aus. Ich freue mich, liebe Manuela Schwesig, dass mit Ihnen eine Präsidentin des Bundesrates aktiv ist, die es sich zum Ziel gesetzt hat, unser Land als geeintes Land zu repräsentieren. Dieses Ziel findet sich auch in dem von Ihnen eben genannten Motto der Präsidentschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern wieder: Vereint Segel setzen. Sie haben einige der Herausforderungen beschrieben, die vor uns liegen, und Sie haben gesagt, dass das „Segel setzen“ in Ihrem Motto die Aufgaben markiert, vor denen unter Land steht. Es stimmt, dass dafür ein, wie Sie es gesagt haben, stabiles Boot mit guten Segeln und ein klarer Kurs gebraucht werden. Ich bin ja nun seit fast zwei Jahren Chef des Kanzleramtes und habe in dieser Funktion intensiv mit Ihnen und Ihren Landesregierungen zusammengearbeitet. Daher erlaube ich mir das Urteil, dass Bund und Länder gemeinsam eine professionelle Crew und die nötigen Kenntnisse haben, dieses Boot gut durch die aufgewühlte See zu steuern. Natürlich gibt es hin und wieder Diskussionen an Bord, und es wird manchmal über den richtigen Kurs gestritten. Aber wir schaffen es dann doch immer wieder, uns zusammenzuraufen und gute Lösungen für die vielen Herausforderungen zu finden. Meine Damen und Herren, mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch der vergangenen Woche ist ohne Zweifel eine weitere Herausforderung hinzugekommen. Das Gericht hat sich in diesem Urteil erstmals sehr grundlegend zur sogenannten Schuldenbremse geäußert. Worum geht es? Der Bund hat – wie Sie in den Ländern – in den letzten drei Jahren erhebliche finanzielle Hilfen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in Notsituationen zur Verfügung gestellt. Das waren zunächst die Corona-Hilfen während der Pandemie: das Kurzarbeitergeld, um Arbeitsplätze zu erhalten, oder die Hilfen, mit denen wir Unternehmen gerettet haben und den Kulturbereich stabilisieren konnten. Dann waren es die Hilfen für die Bewohnerinnen und Bewohner des Ahrtals, die vor zweieinhalb Jahren von der furchtbaren Flutkatastrophe betroffen waren. Schließlich hat der Bund im letzten und in diesem Jahr sehr umfangreiche Hilfen für diejenigen zur Verfügung gestellt, die wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf einmal deutlich höhere Strom- und Gasrechnungen zu befürchten hatten. Hinzu kommt die milliardenschwere notwendige direkte Unterstützung der Ukraine mit Militärgerät. Wir sind dem angegriffenen Land auch mit umfangreichen Wirtschaftshilfen zur Seite gesprungen. Außerdem geben Bund und Länder viel Geld aus, um denjenigen zu helfen, die vor dem furchtbaren Krieg zu uns nach Deutschland geflohen sind. Weiterhin hat der Bund viele Gelder vorgesehen, um damit den Umbau unserer Industriegesellschaft zu unterstützen; denn wir alle wissen: Wir müssen die Klimaziele erreichen und bis zum Jahre 2045 klimaneutral sein. Dabei wollen wir gleichzeitig Industrieland bleiben, Industrieland mit guten und gut bezahlten Arbeitsplätzen. Viele dieser genannten Hilfen hat der Bund über Kredite finanziert, so wie Sie das vielfach in den Ländern auch gemacht haben oder machen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die Art und Weise, wie der Bund das getan hat, nicht korrekt war. Wir haben das Urteil natürlich sehr gründlich analysiert und nun gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag die ersten notwendigen Konsequenzen gezogen. Wie Sie alle wissen, war eigentlich für die nächste Woche die abschließende Beratung des Bundeshaushalts für das nächste Jahr, für 2024, im Plenum des Bundestages vorgesehen. Diese Entscheidung hat das Parlament jetzt verschoben. Wir werden stattdessen Anfang der nächsten Woche im Bundeskabinett den Entwurf eines Nachtragshaushaltes für dieses Jahr beschließen. Dieser Nachtragshaushalt 2023 soll in der nächsten Woche im Deutschen Bundestag beraten werden, und er wird dann auch Sie hier im Bundesrat bald erreichen. Viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger fragen sich: Was hat das alles zu bedeuten? Welche Auswirkungen hat das Urteil auf mein Leben? – Der Bundeskanzler wird dazu gleich im Kanzleramt Stellung nehmen, und er wird in der nächsten Woche vor dem Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung abgeben. Ohne dem vorgreifen zu wollen, will ich an dieser Stelle sagen, dass nach dem Urteil die finanziellen Hilfen des Staates bei solchen besonderen Notsituationen weiterhin möglich sind. Aber es gibt jetzt klare Vorgaben, wie die Hilfen ausgestaltet sein müssen und wie die Kreditaufnahme organisiert sein muss, um diese zu finanzieren. Was heißt das? Es kann Notsituationen geben, die erhebliche finanzielle Auswirkungen über das Jahr hinaus haben, in dem sie aufgetreten sind. Denken Sie etwa an die erwähnte Flutkatastrophe im Ahrtal, in Nordrhein- Westfalen und in Rheinland-Pfalz. Das Urteil besagt: Wenn eine solche Notsituation nicht auf ein Jahr beschränkt ist, dann muss der Bundestag für jedes weitere Jahr, in dem Hilfen aus Krediten finanziert werden sollen, einen Beschluss fassen. Nur mit einem solchen Beschluss des Deutschen Bundestages können erneut Kredite für die notwendigen finanziellen Hilfen aufgenommen werden. Die Finanzierung der Hilfen über mehrere Jahre kann also nicht, wie das bisher vorgesehen war, über ein Sondervermögen geschehen, das einmal zu Beginn durch eine Kreditaufnahme gefüllt wird und aus dem heraus dann in den Folgejahren die nötigen Hilfen bezahlt werden. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat eine erhebliche Tragweite, sowohl für den Bundeshaushalt als auch für die Haushaltspraxis in den Ländern. Die Bundesregierung wird alles daransetzen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zügig und sorgfältig umzusetzen. Wir werden das mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat tun. Wir arbeiten Tag für Tag daran, dass die notwendigen Zukunftsinvestitionen weiterhin möglich sind. Dafür setzen wir jetzt den Kurs. Meine Damen und Herren, gerade das letzte Jahr hat gezeigt: Wir haben zusammengestanden, um der Energiekrise zu begegnen. Sie werden sich erinnern, welche Debatten wir vor etwas über einem Jahr geführt haben. Damals war von einer dramatischen Gasmangellage die Rede. Ein Jahr später können wir sagen: Dieses Problem haben wir gemeinsam gelöst, durch Einsparungen der Bürgerinnen und Bürger und vor allem der Unternehmen, durch den Einkauf von Gas überall auf der Welt, aber auch dadurch, dass wir die Infrastruktur für den Energiebereich in einem Rekordtempo auf- und ausgebaut haben. Nachdem wir diese Energiekrise erfolgreich abgewendet hatten, rückten dann die hohen Preise für Energie in den Fokus. Auch hier lohnt es sich, kurz an die Lage vor etwas über einem Jahr zu erinnern. Was wurde uns da nicht alles prophezeit! Ein heißer Herbst, ein Wutwinter, Aufstände und Massenproteste wegen unbezahlbarer Strom- und Gaspreise. Ja, natürlich sind die Preise noch zu hoch, und sie stellen – die Bundesratspräsidentin hat darauf hingewiesen – für viele Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eine große Belastung dar. Aber die ganz düsteren Prognosen sind zum Glück nicht eingetreten. Ich finde, dass wir das gemeinsam ganz gut hingekriegt haben, und dafür möchte ich Ihnen an dieser Stelle noch einmal sehr herzlich danken. Generell bleibt es natürlich unsere Aufgabe, das Land schneller und beweglicher zu machen. Dazu saßen am 6. November die hier anwesenden Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und Bürgermeister mit dem Bundeskanzler zusammen. Es ging darum, wie wir Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigen können. Und wir haben einen Deutschlandpakt geschmiedet: Ich bin überzeugt davon, dass er unser Land schneller, wettbewerbsfähiger, klimafreundlicher, digitaler macht. Ich bin sehr froh, dass wir uns bei diesem Thema gemeinsam auf gute und weitreichende Lösungen verständigt haben. Wenn Sie erlauben, danke ich an dieser Stelle auch ganz herzlich den Kolleginnen und Kollegen Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien, die das möglich gemacht haben. Aber ich bin ebenfalls sehr froh, dass wir am 6. November auch einen gemeinsamen Beschluss zur Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern hinbekommen haben. Beide Themen – Beschleunigung von Verfahren und Steuerung und Begrenzung irregulärer Migration – haben eines gemeinsam: Es gibt nicht die eine Maßnahme oder das eine Gesetz. Vielmehr braucht es präzise Regelungen auf allen politischen Ebenen, und es braucht den Schulterschluss von Ländern, Kommunen und Bund. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben es wahrlich mit großen Herausforderungen, auch für unsere Demokratie, zu tun. Sie, Frau Präsidentin, haben eben darauf verwiesen: Unsere Demokratie steht unter Druck, unsere Institutionen werden infrage gestellt. Die komplexen Mehrheitsverhältnisse in den Ländern – das brauche ich Ihnen nicht zu erzählen – sind dabei eine Herausforderung. Trotzdem erwarten die Bürgerinnen und Bürger, dass wir das, was wir uns gemeinsam vorgenommen haben, zügig umsetzen. Sie erwarten zu Recht, dass wir das tun. Bei aller angebrachten Selbstkritik sollten wir hin und wieder auch über das reden, was gelungen ist. Ich jedenfalls habe mich gefreut, dass uns die Bertelsmann Stiftung kürzlich bescheinigt hat: Bereits zur Halbzeit der Legislaturperiode sind fast zwei Drittel der Vorhaben des Koalitionsvertrages entweder auf den Weg gebracht oder schon vollständig umgesetzt. – Bei all den Diskussionen, die wir hin und wieder sehr kontrovers führen – und ich finde, Kontroversen, Streit gehören zur Politik; das Ringen um die beste Lösung ist Politik –, sollten wir häufiger darauf achten, was uns eint. Was uns eint, sind doch gute Absichten, die unseren Vorhaben zugrunde liegen, und die Werte, die wir alle miteinander teilen. Meine Damen und Herren, unabhängig von unterschiedlichen Interessen – von Parteien, von Ländern, von Städten oder auf dem Land, in Ost und West – geht es uns allen darum, unsere Demokratie zu schützen und zu bewahren. Ich bin mir sicher, dass Sie, Manuela Schwesig, als Bundesratspräsidentin mit Ihren Fähigkeiten und Ihrer Erfahrung dazu einen entscheidenden Beitrag leisten werden. Darauf freue ich mich. – Herzlichen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt! Ich rufe Tagesordnungspunkt 65 auf: TOP 65 Wahl eines Schriftführers (Drucksache 619/23) Gibt es dazu Wortmeldungen? – Entsprechend dem Ergebnis der Vorberatungen wird vorgeschlagen, Herrn Staatsminister Georg E i s e n r e i c h (Bayern) als weiteren Schriftführer des Bundesrates für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Einstimmig. Dann ist einstimmig so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 68 auf: TOP 68 Wahl eines Richters des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 624/23) Es wird vorgeschlagen, Herrn Dr. Peter F r a n k in den Zweiten Senat zu wählen. Nach § 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht ist für diese Wahl eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich; das sind 46 Stimmen. Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Der Vorschlag ist einstimmig angenommen. Dann ist Herr Dr. Frank, den ich auf der Besuchertribüne begrüßen darf, gewählt. – Herzlichen Glückwunsch! Eine glückliche Hand und alles Gute für die neue Aufgabe! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 59 auf: TOP 59 Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) (Drucksache 588/23) Mir liegen Wortmeldungen vor. – Zunächst Herr Ministerpräsident Weil aus Niedersachsen! Stephan Weil (Niedersachsen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn ich es recht sehe, steuern wir, was dieses Gesetz, das sogenannte Wachstumschancengesetz, angeht, auf eine einmütige Beschlussfassung hier im Bundesrat zu. 16 Länder, so scheint es, werden den Vermittlungsausschuss anrufen. Ich persönlich mache keinen Hehl daraus: Ich hätte mir auch gut vorstellen können, dass wir dieses Gesetz schlichtweg ablehnen. Ich will das kurz begründen. Erstens. Mit diesem Gesetz wird ein Gesamtverlust von staatlichen Einnahmen bis zum Jahre 2028 in Höhe von nicht weniger als 32 Milliarden Euro vorgeschlagen. 32 Milliarden Euro! Interessant ist die Verteilung unter den Ebenen. Der Bund beteiligt sich nach seinen Berechnungen mit etwa 37 Prozent an diesen Verlusten. Das macht für die Länder und Kommunen einen Anteil in Höhe von 63 Prozent. Es handelt sich, wenn ich das so sagen darf, um einen Vertrag zulasten Dritter, der uns hier vorgeschlagen wird. Und da kann man natürlich großzügig sein. Zweitens. Es verdient insbesondere, hervorgehoben zu werden, dass die Kommunen mit etwa 2 Milliarden Euro jährlich – wieder einmal! – zur Kasse gebeten werden. Wir wissen doch alle, unter welchem Druck die Kommunen stehen und dass ihre Handlungsfähigkeit gerade in finanzieller Hinsicht derzeit wirklich enorm beansprucht ist. Ich muss die Themen gar nicht im Einzelnen aufrufen. Wir haben zum Beispiel im Zusammenhang mit der Unterbringung von geflüchteten Menschen und der Unterstützung durch den Bund stundenlang darüber geredet, wie notwendig es ist, die Kommunen zu unterstützen. Gleichzeitig erfolgt der Vorschlag, ihnen jährlich etwa 2 Milliarden Euro zu entziehen. Davor kann man nur eindringlich warnen. Im Moment halte ich es nicht nur aus finanzwirtschaftlichen Gründen für absolut zwingend erforderlich, dass wir die kommunale Ebene stärken, statt sie zu schwächen. Machen wir uns doch keine Illusionen! Wenn Menschen den Eindruck gewinnen, vor Ort müssten notwendige Angebote zurückgenommen werden, weil die finanzielle Basis nicht stimmt, dann werden sie sich nicht nur finanzielle Gedanken machen, sondern auch noch ganz andere. Meine Damen und Herren, die Demokratinnen und Demokraten in unserem Land können in dieser Situation nur das gemeinsame Interesse haben, die Kommunen in ihrer Handlungsfähigkeit zu unterstützen. Der Vorschlag, der uns hier vorliegt, tut das Gegenteil. Drittens. Es wird in weiten Zügen darauf verzichtet, Schwerpunkte zu setzen. Die degressive AfA – übrigens mit einem Betrag von etwa 3 Milliarden Euro jährlich – ist ein typisches Beispiel für die Gießkanne. Sind wir in einer Situation, in der wir uns das erlauben können? Wir wissen ja: Viele Unternehmen, viele Branchen brauchen Unterstützung, viele andere aber erfreulicherweise nicht. Insofern glaube ich, dass schon die Systematik dieses Gesetzes Fragezeichen aufwirft. Viertens. Das Motiv dieses Gesetzes ist, die Wirtschaft zu beleben. Deswegen stellt sich die Frage: Gelingt es denn, auf dieser Basis unsere Wirtschaft nachhaltig zu beleben? Dazu kann ich die Lektüre einer wirklich interessanten Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft empfehlen, in der exakt diese Frage gestellt wurde. Die Antwort ist interessant: Das Institut der deutschen Wirtschaft erwartet eine Steigerung der Investitionen um 0,6 Prozent, etwa 11 Milliarden Euro. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Relation zu dem Verlust von staatlichen Einnahmen, die übrigens typischerweise auch wiederum für Kaufkraft sorgen, sieht es nicht danach aus, als hätten wir es hier mit einem zielgerichteten Vorschlag zu tun. Fünftens. Ich will es mir nicht verkneifen: Das Wachstumschancengesetz ist Teil einer ganzen Kette von Vorhaben aus dem Bundesfinanzministerium, mit denen vorgeschlagen wird, weniger Steuern in Anspruch zu nehmen, die Einnahmekraft der Länder und des Bundes zu schwächen, um auf diese Art und Weise mehr Anteile für die Wirtschaft freizumachen. Nun hätte man dagegen schon geraume Zeit etwas sagen können. Aber: Wird diese Haltung des Bundesfinanzministeriums tatsächlich im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufrechterhalten? Kann man sich das wirklich so vorstellen, dass diese Politik so weiter vertreten und verfolgt wird? Wir lesen, dass der Bundesfinanzminister bei der Frage, was jetzt zu tun ist, vor allen Dingen daran denkt, Sozialleistungen zu überprüfen. Wäre es nicht angezeigt, stattdessen vielleicht eine Reihe von Gesetzesvorhaben aus dem eigenen Hause zu überprüfen? Meines Erachtens: Ja. Es gibt ein schönes amerikanisches Sprichwort: If you are in a hole, stop digging! – Wenn du im Loch sitzt, hör auf zu graben! Ich glaube, wir sollten hier einen Anfang machen. Deswegen können wir dieses Gesetz nicht mittragen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Ministerpräsident Weil! – Das Wort hat Herr Ministerpräsident Kretschmer aus Sachsen. Michael Kretschmer (Sachsen): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass man dieses Gesetz einfach ablehnt. Ich halte es im Gegenteil für absolut notwendig und unterstütze Bundesfinanzminister Lindner in dem Ansinnen, in einer Zeit der Rezession und der wirtschaftlichen Schwäche diesem Land Impulse des Wachstums und der Zuversicht zu geben. Und ich halte es für absolut richtig und auch zielführend, mit der Verbesserung der Möglichkeit der Verlustverrechnung, mit einer besseren Abschreibungsmöglichkeit für bewegliche Wirtschaftsgüter und vor allen Dingen mit der steuerlichen Forschungsförderung, die zu einem stärkeren Instrument werden soll, diese Ziele erreichen zu wollen. Aber Ministerpräsident Weil hat natürlich absolut recht, wenn er darauf hinweist, dass zwei Drittel der Kosten dieses Gesetzes bei Ländern und Kommunen anfallen und dass wir als Länder die Schutzmacht der deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise sind und dass man in dieser schwierigen Situation den deutschen Kommunen nicht einfach zusätzliche Kosten von 1,9 Milliarden oder 2 Milliarden Euro aufbürden kann. Das geht so nicht. Deswegen ist es zwingend, dass wir den Vermittlungsausschuss anrufen und darüber sprechen – übrigens auch darüber, wie das gemeinsame Arbeiten von Bund und Ländern in der Zukunft weitergehen soll. Denn es ist natürlich überhaupt keine Art und auch in keiner Weise vertrauensbildend, dass ein solches Gesetz ohne Absprache, ohne vernünftiges Miteinander- Ringen vorgelegt wird nach dem Motto „Friss oder stirb!“. So können wir nicht arbeiten. Das ist in unserer Verfassung so nicht vorgesehen. Das ist auch nicht die Kultur der Bundesrepublik Deutschland. Das ist einfach schlechte Regierungsarbeit, und ich hoffe sehr, dass es uns am Ende gelingt, hier einen vernünftigen Weg zu beschreiten, der die richtigen, notwendigen Wachstumsimpulse möglich macht, aber zu einer Kostenverteilung kommt, die die schwierige Situation, gerade auf der kommunalen Ebene, nicht weiter verschärft. Meine Damen und Herren, der Vermittlungsausschuss ist aber auch deswegen notwendig, weil wir in einer Situation sind, in der niemand in Deutschland, hat man den Eindruck, auch in der Bundesregierung nicht, weiß, wie es jetzt finanziell weitergehen soll. Wir haben keinen rechtsgültigen Haushalt 2023. Wir wissen nicht, was mit 2024 ist. Daher braucht es, denke ich, eine Pause des Überlegens und ein gemeinsames Vorgehen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist für die junge Generation ein sehr gutes Signal, weil es der Verschuldung Grenzen setzt. Kluge Politikerinnen und Politiker haben vor Jahren erkannt, dass die damaligen Regeln, nach denen es bei der Feststellung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts möglich ist, mehr Schulden aufzunehmen als Investitionen zu tätigen, über Jahre und Jahrzehnte immer wieder missbraucht worden sind und zu einem riesigen Berg an Schulden in Deutschland geführt haben. Man musste Schluss machen mit dem ständigen Verschulden. Deswegen diese Verschuldungsbremse. Schlechtes politisches Handwerk sollte nicht kaschiert werden durch neue Schulden. Diesem schlechten Arbeiten sollten Grenzen gesetzt werden. Das, meine Damen und Herren, ist genau die Situation, in der sich die Bundesrepublik Deutschland befindet. Die Notlage festzustellen wegen der Coronapandemie, ist absolut möglich und passiert. Die Notlage festzustellen, weil wir im Ahrtal eine riesige Naturkatastrophe hatten, war möglich und würde, wenn wir so etwas wie die Jahrtausendflut an Oder oder Elbe wieder erleben, auch wieder möglich sein. Wenn uns ein Krieg in Europa betrifft, ist es möglich, diese Notlage festzustellen. Aber die Notlage, die 2023 festgestellt wird, ist eine Notlage wegen schlechter Regierungsführung, und das muss man den Menschen in diesem Land auch genau so sagen. Die Verantwortung dafür trägt eine Bundesregierung, trägt eine Koalition, die nicht darüber überrascht sein kann, dass sie vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert. Denn für den, der den Text lesen kann, war vollkommen klar, dass genau das passieren wird. Unser Angebot hier aus der Länderkammer kann nur sein, zu einer anderen Art des Miteinanders zu kommen, zu akzeptieren, was die ökonomischen Notwendigkeiten in diesem Land sind. Was heißt denn „zwei Drittel des Koalitionsvertrages abgearbeitet“? Wenn man die Umfragen sieht, wenn man die Frustration in der Bevölkerung sieht, wenn man sieht, dass dieses Land gerade eine riesige Inflation, eine Rezession erlebt, dann muss man sagen, dass doch eigentlich ein Reset-Knopf notwendig ist, ein Zurückbesinnen auf das, was in diesem Land wirklich notwendig ist. Und das sind doch nicht zusätzliche Steuern bei der Gastronomie, eine zusätzliche Maut, die den Verkehr verteuert oder, oder, oder. Wir werden doch Klimaschutz nicht erreichen durch mehr Planwirtschaft, durch mehr Subventionen, durch mehr Verbote. Gerade in den neuen Bundesländern hat sich doch gezeigt, dass das nur mit sozialer Marktwirtschaft, mit Innovation, mit Technologieoffenheit, mit mehr Freiheit möglich ist. Das ist doch das Signal, das die Menschen in diesem Land erwarten, das die Wirtschaft erwartet, das uns unterscheidet von anderen Regionen in der Welt, die nicht in dieser ökonomischen Situation sind. Deutschland ist von allen Industrieländern der Welt auf dem letzten Platz. Das muss sich ändern. Das erreicht man nicht durch ein Aussetzen der Verschuldungsbremse, sondern nur durch mehr ökonomischen Sach- und Fachverstand, durch mehr Miteinander, durch mehr Vertrauen. Das Signal, das von uns ausgeht, ist: Die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist wieder einmal ein Handreichen an die Bundesregierung, um zu einem anderen Miteinander zu kommen. Man kann nur hoffen, dass diese Hand diesmal angenommen wird, damit unserem Land nicht weiterer, größerer Schaden entsteht. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Als Nächster spricht Herr Senator Dr. Dressel, Hamburg. Dr. Andreas Dressel (Hamburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! In der Bundesratssitzung vor fast genau einem Jahr haben wir hier mit großem Unbehagen das Inflationsausgleichsgesetz beschlossen, mit dem weit über das verfassungsrechtlich Gebotene der Steuertarif angepasst und die kalte Progression bekämpft werden sollte, gerade im Bereich des Spitzensteuersatzes. Kosten für alle Ebenen bis 2027: 32 Milliarden Euro, für Länder und Gemeinden rund 20 Milliarden Euro. Wir hatten damals eine Entschließung beschlossen, in der wir die hohen Kostenfolgen und die mangelnde Einbindung des Bundesrates moniert hatten. Und jetzt, ein Jahr später: Die konjunkturelle Wirkung des damals Beschlossenen ist gleich null, ehrlicherweise im Minusbereich, wenn man ganz genau auf die Daten schaut. Das Geld ist weg. Es fehlt für zielgerichtete konjunkturelle Maßnahmen, es fehlt für Tarifausgleiche in den Ländern und Gemeinden. Und von Kostensteigerungen können wir, glaube ich, alle in den Ländern im Moment ein Lied singen, denn auch wir leiden an ganz vielen Stellen unter den Folgen der Inflation. Doch statt frühzeitig bei einem weiteren so teuren Gesetzesvorhaben das Gespräch mit den Ländern zu suchen, hat der Bundesfinanzminister einfach dieses Wachstumschancengesetz vorgelegt. Man konnte in der Sommerpause zuschauen, wie es Woche um Woche teurer wurde in den Auswirkungen für Länder und Gemeinden. Die Zahlen hat Kollege Weil hier schon genannt. Ich will die Gesamtzahl noch einmal sagen: 2023 bis 2028 über 32 Milliarden Euro, fast 20 Milliarden Euro für Länder und Gemeinden. Hier wird viel mit der Gießkanne operiert, statt zielgerichtet Konjunkturimpulse zu setzen. In dieser Situation – auch darauf hat Kollege Weil hingewiesen –, in der die Kommunen ganz viel zu stemmen haben, die Gewerbesteuer miteinzubeziehen, ist keine gute Idee vor dem Hintergrund des Versprechens, das wir den Kommunen geben wollen. Deswegen sagen wir: So geht es nicht. Wir sind für zielgerichtete, machbare, finanzierbare Konjunkturimpulse zu haben. Das sieht man beim Zukunftsfinanzierungsgesetz, wo wir gemeinsam den Weg freimachen wollen. Aber das Wachstumschancengesetz muss man ablehnen. Wir können natürlich versuchen, ob in einem Vermittlungsverfahren etwas gelingt. Aber es muss ganz klar sein, dass es so nicht funktioniert. Deshalb geht es heute hier auch darum, einen Akt finanzpolitischer Notwehr zu betreiben und ein klares Stoppsignal zu setzen. Denn wir sind in einer Phase, in der wir – auf die aktuellen Folgen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ja schon hingewiesen worden – auf eine Kompensation an anderer Stelle vom Bund nicht hoffen dürfen und können. Insofern muss es darum gehen, in den nächsten Wochen und Monaten dafür zu sorgen, dass das Wachstumschancengesetz, wenn es erneut auf den Tisch dieses Hauses kommt, in den Kostenfolgen für Länder und Gemeinden deutlich günstiger ist. Das muss der Maßstab sein. Herr Lindner hat mal in einem anderen Zusammenhang gesagt: Dieses Gesetz muss zurück in die Montagehalle. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich will noch einmal auf meine Eingangsbemerkung zum Inflationsausgleichsgesetz zu sprechen kommen. Auch da ist die letzte Messe noch nicht gesungen. Denn für 2024 sieht dieses Gesetz ja noch eine letzte Stufe vor. Da gibt es noch eine weitere Entlastung und Rechtsverschiebung beim Spitzensteuersatz. Macht für jedes Jahr 3,6 Milliarden Euro. Damals hat übrigens der Sachverständigenrat gesagt: So teuer hätte dieses Gesetz eigentlich gar nicht sein müssen. Wir sind jetzt in einer Phase, in der alle sagen: Wo können wir eigentlich noch Einsparbeiträge erbringen? Insofern wäre ein Vorschlag, sich dieses Gesetz noch einmal anzuschauen. Ein Vorschlag Hamburgs liegt im Finanzausschuss. Ein letzter Satz dazu: Minister, Senatoren und ähnliche Spitzenverdiener brauchen in dieser Phase keinen vollen steuerlichen Inflationsausgleich. Insofern: Ein weiterer Vorschlag für Einsparmöglichkeiten im Bereich des Bundesfinanzministeriums. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Als letzter Redner spricht Herr Minister Dr. Geue, Mecklenburg-Vorpommern. Dr. Heiko Geue (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deutschland hat eine Wachstumsschwäche. Die Angebotsschocks der letzten Jahre haben unsere Wirtschaft hart getroffen. Die Lieferkettenunsicherheiten, die hohen Energiepreise, die Inflation insgesamt, die den Konsum belastet, der Fachkräftemangel, aber auch die globalen Unsicherheiten durch eine Veränderung der Globalisierung, die weniger friedfertig wird, treffen unsere exportorientierte Wirtschaft hart. Wachstumsstärkung ist also wichtig und notwendig. Aber: Das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung wirkt angesichts der Haushaltsprobleme – meine Vorredner sind darauf eingegangen – fast wie aus der Zeit gefallen. Es hat darüber hinaus auch erhebliche Mängel. Es fehlt aus unserer Sicht, aus der Sicht Mecklenburg- Vorpommerns, zuallererst eine Verlängerung des abgesenkten Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie und die Lebensmittelhändler, die Bäckereien, das Essen für Schulen, Horte und Kitas. Ich frage Sie: Seit wann gehören Steuererhöhungen zur Wachstumsförderung? Die Erhöhung auf den Regelsatz bremst das Wachstum in der Gastronomie und im Tourismus. Sie heizt die Inflation an und belastet den Konsum weiter. Die Bundesregierung kommt einem so vor, als würde sie gleichzeitig Gas geben und bremsen wollen. Der Bundesfinanzminister wurde gestern im Interview mit dem „Handelsblatt“ gefragt: „Also wird es doch Steuererhöhungen geben?“ Er sagte: „Nein, im Gegenteil.“ Es müsse Entlastungen geben. Na bitte! Für die Gastronomie – ich sehe schon den Ministerpräsidenten Bayerns nicken – können Sie hier etwas tun, sonst kommt Deutschland nicht voran. Das Wachstumschancengesetz wird ins Leere laufen, wenn derjenige in der Bundesregierung, der in Richtung Wirtschaft aktiv sein müsste, nämlich der Bundeswirtschaftsminister, nicht endlich dazu übergeht, die Rolle einzunehmen, die er einnehmen müsste, nämlich Zuversicht und Optimismus in die Wirtschaft zu bringen, statt gramgebeugt herumzulaufen ob der Probleme in der Klimapolitik. Wir brauchen einen Bundeswirtschaftsminister, der versteht, dass die Hälfte der Wirtschaft Psychologie ist. Wenn Handeln und Auftreten nicht übereinstimmen, hilft auch kein Gesetz. Darüber hinaus ist das Gesetz, so wie es vorliegt, deutlich zu bürokratisch. Dazu zwei Beispiele: Die Klimaschutzinvestitionsprämie – an sich eine gute Idee – kann erst dann gewährt werden, wenn es ein Einsparkonzept durch einen Energieberater oder Energiemanager gibt. Dann soll sie beim Finanzamt unabhängig von der Steuererklärung beantragt werden. In der Folge werden die Finanzämter also zusätzlich zu den Kernaufgaben, zu der enormen Belastung, die schon da ist, nochmals vollkommen fachfremde Konzepte beurteilen müssen. Das führt zu mehr Bürokratie. Das führt zu verlängerten Bearbeitungszeiten bei den Steuererklärungen. Das ist aus unserer Sicht nicht das Richtige. Besser wäre es, zum Beispiel das Bundesausfuhramt, BAFA, oder die KfW damit zu beauftragen. Oder auch das Beispiel „Erweiterung des Verlustrücktrags auf drei Jahre“. Das führt zu einem weiteren Verwaltungsaufwand für die 2 500 bis 4 000 größten deutschen Unternehmen. In der Folge werden die Finanzämter die Bescheide aus den vergangenen Zeiträumen ändern müssen, neu berechnen müssen. Wozu führt das? Zu einer Verlangsamung der Bearbeitung von Steuererklärungen, also wieder zu Unmut in der Bevölkerung und in der Wirtschaft. Das sollten wir anders organisieren. Es ist zumindest kein Gesetz, das Wachstum befördert. Vielmehr bremst es aufgrund der Bürokratie. Es geht in der jetzigen Ausgestaltung auch nicht um mehr Steuerfairness, sondern viel zu einseitig um eine steuerliche Übervorteilung von Großunternehmen. Das muss geändert werden. Geändert werden muss auch – das haben meine Vorredner schon ausführlich begründet – aufgrund des Finanzzusammenhangs, dass zwei Drittel dieser enormen Belastungen über die Haushalte von Ländern und Kommunen finanziert werden sollen. Das ist falsch. Das muss geändert werden. Kein Gießkannenprinzip, keine bürokratischen Maßnahmen! Dann ist auch Kraft und genug Finanzspielraum da, um wenigstens in der jetzigen schwierigen Zeit für die Gastronomie den ermäßigten Steuersatz zu verlängern. Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund spricht sich das Land Mecklenburg-Vorpommern für die Anrufung des Vermittlungsausschusses und eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes aus. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Das war die letzte Wortmeldung. Somit kommen wir zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und zwei Landesanträge vor. Da die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus mehreren Gründen verlangt wird, frage ich zunächst, ob allgemein ein Vermittlungsverfahren gewünscht wird. Wer ist dafür? – Deutliche Mehrheit. Dann kommen wir zu den einzelnen Anrufungsgründen. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Deutliche Mehrheit. Damit entfallen Ziffer 2 sowie der Landesantrag Bayerns. Der Bundesrat hat, wie soeben beschlossen, den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Abstimmung über den Entschließungsantrag Baden-Württembergs wird zurückgestellt. Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes angekommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 67: TOP 67 Entschließung des Bundesrates für einen dauerhaften ermäßigten Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in der Gastronomie und Ausdehnung der ermäßigten Umsatzbesteuerung auf Getränke – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 623/23) Es spricht Herr Ministerpräsident Dr. Söder. Dr. Markus Söder (Bayern): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich knüpfe unmittelbar an die Diskussion von vorhin an. Wenn wir unsere Bürgerinnen und Bürger fragen, wie der Zustand unseres Landes ist, dann werden wir derzeit kein gutes Ergebnis bekommen. Das Gefühl ist, dass Deutschland tiefer und tiefer in die Krise schlittert. Und diesmal nicht nur von außen, von Ereignissen wie Kriegen beeinflusst, sondern von innen heraus. Wir haben derzeit eine veritable Staatskrise. Sie ist durch die aktuelle Bundesregierung verursacht worden: selbstverschuldet, mit Ansage, durch das Bundesverfassungsgericht klar dokumentiert. Vorhin hieß es von Herrn Schmidt: Wir haben alles abgearbeitet. – Würde man die Menschen fragen, könnte man auf die Idee kommen, die Frage zu stellen, ob statt „abgearbeitet“ nicht eher „abgewirtschaftet“ das richtige Wort wäre. Die Schuldenbremse ist richtig und notwendig. Die Einführung beziehungsweise Umsetzung der Schuldenbremse hat dazu geführt, dass wir über viele Jahre in Deutschland gut gewirtschaftet haben und dadurch in der Lage waren, Krisen wie Corona zu meistern. Die Schuldenbremse gibt Möglichkeiten, auf Herausforderungen zu reagieren und damit umzugehen. Das wurde übrigens in dieser schweren Zeit auch dem Bundesfinanzminister gesagt. Aber zum Teil aus Überheblichkeit hieß es dann: Nein, wir machen es anders. – Am Ende wurden die Taschenspielertricks vom Bundesverfassungsgericht beanstandet. Unsere neue Präsidentin hat gesagt: Wir wollen gemeinsam Segel setzen. – Das wäre gut. Wir wollen aber nicht gemeinsam Schiffbruch erleiden. Entscheidend ist: Die Notlage, die jetzt erneut ausgerufen wird, ist keine Notlage Deutschlands, sondern die Notlage der Finanzpolitik und der Ampel. Ich sage ausdrücklich: Ich stimme kein Triumphgeheul an, denn es braucht Lösungen. Alles, was passiert, geht zulasten unseres Landes, geht zulasten vieler Menschen, der Wirtschaft und am Ende vielleicht auch zulasten der Demokratie. Ein erstes Opfer ist die Gastronomie. Speisen, Lebensmittel werden teurer, und zwar ganz deutlich. Für die Gastronomie, für den Tourismus ist das ein Riesenrückschlag. Für Familien, für den Mittelstand ist das eine enorme Steuererhöhung. Ich halte diese Steuererhöhung in der Krise für absolut falsch. Essen ist doch eh zu teuer in Deutschland. Viele Menschen können sich Essen nicht mehr leisten. Manche müssen zu den Tafeln gehen, die großartige Arbeit leisten. Unsere Gastronomie hat es gerade erst so langsam geschafft, nach dem schwierigen Thema Corona wieder etwas an Stabilität zu gewinnen. Jetzt eine Steuererhöhung auf 19 Prozent, fast eine Verdreifachung der Mehrwertsteuer? Steuererhöhungen in der Krise sind das fundamental falsche Signal. Dass ein FDP-Finanzminister in einer Krise Steuererhöhungen vornimmt, ist zumindest einzigartig in der jüngeren Geschichte dieser Partei. Der Gaststättenverband DEHOGA sagt: Bis zu 12 000 Schließungen, vor allem vieler kleiner Wirtschaften, stehen bevor. – Das trifft den Mittelstand. Das trifft viele kleine Wirtshäuser in den ländlichen Räumen. In den Innenstädten wird das nicht zu einer Belebung, sondern zum Gegenteil führen. Die steigenden Preise können sich viele Vermögende sicher leisten. In den Medien wird immer etwas lächerlich gesagt: Ist das Schnitzel halt ein paar Euro teurer! Das mag für viele hier im Raum kein Problem sein. Aber für ganz viele Menschen und Familien geht es um die grundsätzliche Frage: Kann ich mir das noch leisten? Take-away, Lieferdienste, Drive-ins hatten ja schon vorher eine Sonderstellung, die ungerecht war. So toll man Fast Food finden mag – ich gebe zu, auf langen Fahrten mag ich das als Politiker manchmal auch –: Warum wird das bessergestellt? Warum wird im Bereich der Gastronomie, der Hotellerie jetzt wieder der alte, ungerechte Zustand herbeigeführt? Was ich besonders bedauerlich finde, ist: Es sind Versprechen gebrochen worden. Der Bundeskanzler selbst hat ein Versprechen gegeben, der Bundesfinanzminister hat ein Versprechen gegeben. Wenn ständig Versprechen gebrochen werden, ohne Anlass, dann schadet das der Demokratie. Deswegen wollen wir das, sollte es hier keine Mehrheit geben, im Vermittlungsausschuss weiter diskutieren. Wir glauben auch, dass das für Getränke wichtig ist. Zum Thema Sparen sage ich: Das Argument lautet, 3,5 Milliarden Euro würden fehlen. Mal so nebenbei bemerkt: Diese Summe wird nie erreicht werden, weil in der Gastronomie gar nicht mehr genügend Steuern erwirtschaftet werden. Diese Summe wird nicht annähernd erreicht werden. Da könnte man aber andere Signale setzen, vom Heizungsgesetz über das Bürgergeld oder – ich weiß jetzt nicht, was der Bundeskanzler in wenigen Minuten im Kanzleramt sagen wird – zum Beispiel bei einem Kanzleramtsbau von fast 1 Milliarde Euro. Den kann man doch schieben und stattdessen lieber Menschen ein billigeres und günstigeres Essen ermöglichen. Das wären übrigens Signale, die unsere Bevölkerung versteht. Tausende von Existenzen sind betroffen, in ganz Deutschland. Deswegen ist das aus unserer Sicht nicht nur für ein Tourismusland wie Bayern, nicht nur für ein Tourismusland wie Mecklenburg-Vorpommern und viele andere wichtig, sondern für ganz Deutschland. Es ist wirklich unfair und übereilt. Ich finde es auch nicht gerechtfertigt, zu sagen: Das ist der Normalzustand, der wiederhergestellt wird. – Das war schon vorher ungerecht. Opfer sind Familien, Opfer sind Mittelständler, Opfer werden ländliche Räume sein. Insofern finde ich das Verfahren unfair, falsch. Unser Antrag wäre, das zu ändern, und zwar grundlegend. Wir bitten daher herzlich um Zustimmung. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer für die sofortige Sachentscheidung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann entscheiden wir heute in der Sache. Hierzu liegen Ihnen drei Landesanträge vor. Wir beginnen mit dem Antrag von Sachsen. Wer ist für den Antrag Sachsens? – Minderheit. Ich bitte um das Handzeichen für den Antrag von Schleswig-Holstein. – Minderheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für den Antrag von Mecklenburg-Vorpommern, dem das Land Sachsen-Anhalt beigetreten ist! – Minderheit. Somit frage ich: Wer stimmt für die Entschließung in unveränderter Fassung? – Minderheit. Der Bundesrat hat die Entschließung n i c h t gefasst. Damit sind wir mit diesem Tagesordnungspunkt am Ende. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) (Drucksache 540/23) Hier gibt es zwei Wortmeldungen. Wir beginnen mit Herrn Staatsminister Schweitzer aus Rheinland-Pfalz. Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Mir ist wichtig, aus Sicht eines Flächenlandes wie Rheinland-Pfalz zu betonen, dass dieses Gesetz die hochschulische Pflegeausbildung entscheidend stärkt. Erstens, weil es die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung in das bereits bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert, und zweitens – das ist, glaube ich, mit Blick auf die jungen Menschen nicht unerheblich –, weil die Studierenden in der Pflege nun für die gesamte Dauer des Studiums eine auskömmliche Ausbildungsvergütung erhalten können. Drittens erhalten die akademisch ausgebildeten Pflegekräfte endlich die Befugnis zur eigenständigen Ausübung von Heilkunde in den nicht unerheblichen Bereichen Diabetes, Demenz und Wundversorgung. Das heißt, wir nutzen die Potenziale der Pflege, die schon vorhanden sind, führen sie stärker in die Praxis ein und können damit auch die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Professionen in der Pflege beziehungsweise in den Gesundheitsfachberufen zwischen Pflege und Medizin stärken. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, wenn es darum geht, junge Menschen überhaupt dafür zu gewinnen, diesen Beruf auszuüben: dass sie am Ende mehr von dem dürfen, was sie können. Viertens – auch das ist ein Thema, das uns beschäftigt und beschäftigen muss – bringt das Gesetz entscheidende Verbesserungen bei der Frage der Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte. Viel zu häufig arbeiten ausländische Fachkräfte im Bereich der Gesundheitsfachberufe, der Pflege unterhalb ihrer Qualifikation, weil Abschlüsse nicht oder noch nicht anerkannt sind. Das können wir uns einfach nicht mehr länger leisten. Das übergeordnete Ziel dieses Gesetzesvorhabens ist, dass wir mit der Reform der Pflegeausbildung einen Beitrag zur Qualitätssicherung in der Pflege leisten. Die demografische Entwicklung nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern auch bundesweit – das haben wir hier gemeinsam schon des Öfteren festgestellt –, wird unsere Versorgungsstrukturen vor enorme Herausforderungen stellen. Wir haben in Rheinland-Pfalz – da sind wir sicherlich nicht die einzigen – eine Fachkräfteinitiative zum Thema Pflege aufgelegt und sehen dabei insbesondere das Miteinander von Generalistik und Pflegeakademisierung als ganz wesentlichen Punkt an. Wichtig ist uns dabei, dass wir diese unterschiedlichen Stränge, in die Pflege zu kommen, Pflege auszuüben, nicht gegeneinander ausspielen und dass wir eine Durchlässigkeit haben. So, wie wir diese im Bildungs- und Ausbildungssystem insgesamt brauchen, brauchen wir sie eben auch im Bereich der Pflege. Das bedeutet auch: Die Ausgleichsfonds müssen entsprechend vorbereitet werden. Lassen Sie mich zu guter Letzt sagen, dass dieses Gesetz im ersten Durchgang auch die Frage aufgeworfen hat, wie wir mit der Ausbildungsumlage im Bereich der allgemeinen Pflegeleistungen umgehen. Zurzeit trägt noch die soziale Pflegeversicherung entscheidende Anteile daran, dass diese Ausbildungsumlage finanziert wird. Das belastet die Eigenanteile, die in den letzten Monaten und Jahren in ganz Deutschland enorm gewachsen sind. Deshalb bin ich sehr dafür, dass wir dieses Thema und die Auseinandersetzung um das Pflegestudiumstärkungsgesetz in eine allgemeine Diskussion zur Zukunft der Pflege einbetten. Ich sehe mit großer Spannung und ehrgeizigen Erwartungen dem Handeln der Bundesregierung entgegen, wenn es darum geht, bis zum 31. Mai des kommenden Jahres aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums entsprechende Empfehlungen zur nachhaltigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung vorzulegen. Dabei wird es entscheidend darauf ankommen, dass wir die Möglichkeiten, den Aufwuchs der Eigenanteile zu stoppen oder zumindest zu verlangsamen, in den Mittelpunkt unserer Auseinandersetzungen stellen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Nun spricht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Dittmar vom Bundesministerium für Gesundheit. Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob im stationären oder im ambulanten Bereich: Gute Pflege ist unerlässlich für die Versorgung bei Krankheit und im Alter. Pflegefachpersonen sind heiß begehrt, und wir haben einen eklatanten Fachkräftemangel. Für die Bundesregierung ist es daher ein zentrales Anliegen, die professionelle Basis der Pflege nachhaltig zu verbessern und zu verbreitern. Mit dem vorliegenden Pflegestudiumstärkungsgesetz stärken wir die Pflege sowohl hinsichtlich der Ausbildung von Pflegefachpersonen im Inland als auch der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Beides ist notwendig, um den wachsenden Bedarf an Pflegepersonal zu decken. Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz gestalten wir das Pflegestudium zukunftsgerecht. Wir machen es attraktiver. Wir bringen inhaltliche Qualitätsverbesserungen auf den Weg. Wir stellen zum Beispiel sicher, dass das Pflegestudium durch eine gesicherte Finanzierungsgrundlage neben der beruflichen Ausbildung eine attraktive Alternative darstellt, sodass es für mehr Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung zu einer Option bei der Wahl des Studiengangs wird. Und wir konnten – Herr Minister Schweitzer hat es erwähnt – zudem die Vermittlung von erweiterten Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Heilkunde in der hochschulischen Ausbildung auf den Weg bringen. Die Kompetenzen von Pflegekräften zur Versorgung von Diabetespatienten, chronischen Wunden und Demenzpatienten werden deutlich gestärkt, und ab 2025 wird ihre Vermittlung regelhafter Bestandteil des Pflegestudiums. Die Hochschulen und Länder sind nun gefordert und müssen die erweiterten Studieninhalte zügig in die Studiengänge aufnehmen. Im Gesetzgebungsprozess haben wir praktikable Übergangsvorschriften verankert und ermöglichen die Überleitung der bisherigen Studiengänge sowie die Nachqualifizierung von Pflegefachkräften, die ihre hochschulische Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Damit stellen wir sicher, dass alle davon profitieren. Darüber hinaus haben zahlreiche Anliegen des Bundesrates Eingang ins Stärkungsgesetz gefunden. So soll auf Grundlage einer Genehmigung der zuständigen Behörden ein geringer Anteil eines jeden Einsatzes der praktischen Ausbildung im Studium und in der beruflichen Ausbildung durch praktische Lerneinheiten an der Pflegeschule ersetzt werden können. Zur Entlastung der Behörden soll eine gesonderte Anlage der Berufsurkunde, die den Vertiefungseinsatz aus rein informatorischen Gründen ausweist, entfallen. Diese Information wird zukünftig direkt im Zeugnis stehen. Der Zeitpunkt der Festsetzung des Gesamtfinanzierungsbedarfs sowie der Finanzierungsanteile der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wird vom 15. September auf – spätestens – den 31. Oktober gelegt, und – auch ein wichtiges Anliegen – ein neues Berechnungsverfahren zum Umlagebetrag in den stationären Einrichtungen wird eingeführt. Mit der Änderung erfolgt ein Systemwechsel dahin gehend, dass die Refinanzierung der Umlagebeiträge im stationären Bereich künftig über landesweit einheitliche statt einrichtungsindividuelle Ausbildungszuschläge erfolgt. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz mit seinen vielen Einzelmaßnahmen und technischen Regelungen stärkt die Pflege insgesamt. Es eröffnet Perspektiven für Pflegestudierende und ermöglicht Pflegefachkräften aus dem Ausland effizientere und einfachere Anerkennungsverfahren, um ihnen den beruflichen Start in Deutschland zu erleichtern. Pflege kann mehr! Die Bundesregierung wird dafür sorgen, dass Pflegekräfte spürbar mehr von ihrem Können und ihren Kompetenzen im Versorgungsalltag einbringen können. In Kürze wird das Bundesministerium für Gesundheit Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz vorlegen, in dem wir die Stärkung der Pflege als eine unserer zentralen gesundheitspolitischen Zielsetzungen voranbringen wollen. In einem weiteren Schritt nehmen wir darüber hinaus die bislang landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in den Blick. Diese Ausbildungen sollen durch ein bundeseinheitliches Berufsgesetz harmonisiert werden, und es soll für eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern gesorgt werden. Ein entsprechendes Vorhaben befindet sich aktuell in Vorbereitung. Aber auch über die Pflege hinaus bringt das heute hier zur Abstimmung stehende Gesetz viele wichtige, auch fachfremde Änderungen und Verbesserungen mit sich. Lassen Sie mich auf einen Punkt eingehen: die Modellstudiengänge. Für die bislang laufenden Modellstudiengänge in der hochschulischen Ausbildungsstruktur in der Logopädie, der Ergotherapie und in der Physiotherapie schaffen wir beispielsweise die Sicherheit, dass sie nun auf einer dauerhaften Rechtsgrundlage unbefristet und ohne Erprobungscharakter bestehen. Und für die gesetzgeberische Durchführung der geplanten Ausbildungsreformen in diesen Berufsfeldern gibt es einen ganz klaren zeitlichen Horizont: Physiotherapie im Jahr 2024, Logopädie 2025 und Ergotherapie 2026. Damit können die Länder bisherige akademische Strukturen in diesen Bereichen fortführen und neue primärqualifizierende Studiengänge einführen, ohne dass es einer erneuten Erprobung der Studiengänge bedarf. Meine Damen und Herren, das Pflegestudiumstärkungsgesetz ist ein wichtiges Gesetz. Es gibt Pflegefachkräften von heute und morgen berufliche Perspektiven, stärkt den Pflegebereich und ist daher wichtig für die bessere Versorgung von Pflegebedürftigen in unserer Gesellschaft. Ich baue daher auf Ihre Unterstützung und bitte um Zustimmung zum Pflegestudiumstärkungsgesetz. – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. – Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Staatsministerin Gerlach (Bayern). Der Gesundheitsausschuss empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Wer stimmt dafür? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes angekommen. Die Tagesordnungspunkte 3 und 61 rufe ich zur gemeinsamen Beratung auf: TOP 3 3. Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) (Drucksache 541/23) in Verbindung mit TOP 61 61. Entschließung des Bundesrates zur kurzfristigen wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und dauerhaften Refinanzierung aktueller sowie künftiger inflations- und tarifbedingter Kostensteigerungen – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 592/23) Dem Antrag zu Punkt 61 sind Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen beigetreten. Wir haben mehrere Wortmeldungen. Wir beginnen mit Herrn Minister Laumann aus Nordrhein-Westfalen. Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass wir uns in der Beurteilung, dass unsere Krankenhäuser zu den wichtigsten Versorgungseinrichtungen unseres Landes gehören, alle einig sind. Der zweite Punkt ist: Wir wissen alle, dass unsere Krankenhäuser unter einem erheblichen Kostendruck stehen. Deswegen haben die Länder Nordrhein- Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein einen Entschließungsantrag eingebracht. Unsere Krankenhäuser sind personalintensive Einrichtungen, und natürlich fordern Lohnkostensteigerungen 1 Anlage 1 das Budget eines Krankenhauses erheblich heraus. Ich glaube, dass wir uns alle einig sind, dass die Lohnsteigerungen im Krankenhausbereich gerechtfertigt sind, denn wir arbeiten seit langer Zeit partei- und länderübergreifend daran, dass in den Krankenhäusern eine tarifliche Entlohnung gilt. Aber diese tarifliche Entlohnung muss dann auch vom Kostenträger – das sind für die Betriebskosten die gesetzlichen und privaten Krankenkassen – im vollen Umfang refinanziert werden. Das ist zurzeit nicht sichergestellt. Es ist auch in der Vergangenheit nicht sichergestellt gewesen. Deswegen ist es wichtig, dass dieser Punkt eine große Rolle spielt. Ich finde, dass die Abgabe einer Protokollerklärung durch das Bundesministerium, von der ich gehört habe, ein Schritt in die richtige Richtung wäre. Aber dieser Schritt holt natürlich die Probleme der Vergangenheit nicht auf und ist auch keine Antwort auf weitere Kostensteigerungen, die wir bei den Betriebskosten in den Krankenhäusern dauerhaft bei Energie, bei Lebensmitteln, bei vielen anderen, technischen Geschichten haben. Unsere Krankenhäuser brauchen schlicht und ergreifend eine volle Refinanzierung der Entwicklung der Kosten. Denn Krankenhäuser haben keine anderen Einnahmen, um die Betriebskosten zu finanzieren, als die Einnahmen aus den gesetzlichen und privaten Krankenkassen, die für diese Finanzierung zuständig sind. Ich will einen weiteren Punkt ansprechen. Wir diskutieren in dieser Debatte ja auch über das Krankenhaustransparenzgesetz. Ich will ganz klar sagen, dass das Krankenhaustransparenzgesetz in der Zielrichtung, Transparenz über die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser und über die Qualität der medizinischen Behandlung herzustellen, vernünftig und richtig ist. Wir sind zurzeit ja dabei – in vielen Bundesländern ohnehin, aber auch in Gesprächen zwischen Bund und Ländern –, zu einer anderen Krankenhausfinanzierung zu kommen. Dabei geht es teilweise um die Rücknahme der diagnosebezogenen Fallpauschalen, um die Einführung von Vorhaltepauschalen und die Frage: Nach welchen Kriterien machen wir Krankenhausplanung? Wir machen das, solange ich denken kann, über die Planung von Betten. Wir wollen das zukünftig über die Planung von Leistungsgruppen machen. Ich bin in Nordrhein-Westfalen zurzeit mitten in einem solchen Prozess und weiß so ein bisschen, wie das in der Realität ist. Wir haben dafür 64 Leistungsgruppen entwickelt. Natürlich müssen diese in der Qualität überprüft werden. Aber bevor die Länder die Chance haben, das umzusetzen, zu einem Zeitpunkt, zu dem wir das noch gar nicht in ein Gesetzgebungsverfahren gebracht haben, zu dem wir noch in Gesprächen zwischen Bund und Ländern sind, ob wir überhaupt auf einen gemeinsamen Nenner kommen, was soll da ein Transparenzgesetz, das eine Zuordnung der Leistungsgruppen zu den Krankenhäusern quasi vorwegnimmt? Das schränkt meiner Meinung nach de facto die Planungshoheit der Länder über die Krankenhäuser erheblich ein. Denn wie will man das machen, wenn vorher durch einen Akt Leistungsgruppen zugewiesen sind? Wenn man dann in den Ländern aus guten Gründen zu einer anderen Überzeugung kommt, hat das in jedem Einzelfall eine erhebliche öffentliche Diskussion zur Folge. Dieses Gesetz ist eine wesentliche Erschwernis für die Krankenhausplanung der Länder. Deswegen ist es richtig, den Vermittlungsausschuss damit zu beschäftigen. Es wäre ja richtig, ein solches Gesetz in Kraft zu setzen, wenn wir in den Ländern vorher die faire Möglichkeit hätten, überhaupt in einem ersten Schritt selber auf Grundlage eines neuen Krankenhausplanungsgesetzes, ohne Vorgaben erst einmal die Leistungsgruppen zuzuweisen. Deswegen, finde ich, muss man am Ziel, den Vermittlungsausschuss anzurufen, trotz der beabsichtigten Protokollerklärung festhalten. Ich will an diesem Punkt klar sagen: Die staatlichen Ebenen müssen respektieren, wer wofür zuständig ist. Die Planungshoheit über die Krankenhäuser muss bei den Ländern bleiben, weil wir besser wissen, wie die Krankenhausstruktur in unseren Ländern ist. Diese ist in den einzelnen Regionen Deutschlands sehr unterschiedlich. Das kann man nicht zentral von Berlin aus machen. Der zweite Punkt ist: Der Bund ist stark in der Betriebskostenfinanzierung. Deswegen sitzen wir ja zusammen, um Krankenhausplanung und Betriebskostenfinanzierung eng zueinander zu bringen. Denn unsere Krankenhäuser brauchen am Ende ein System, in dem das Planungssystem und das Betriebskostensystem vernünftig ineinandergreifen. Sonst machen wir eine schlechte Arbeit für die Krankenhäuser. Darum geht es natürlich bei dem Thema, das wir auch gestern wieder mehrere Stunden lang besprochen haben. Das Krankenhaustransparenzgesetz kommt zum jetzigen Zeitpunkt einfach zu früh – auch mit einem Inkrafttreten im Oktober des nächsten Jahres. Wir in den Ländern müssen erst einmal die Leistungsgruppen zuweisen. Länder, die noch gar nicht dabei sind, werden noch zwei, drei Jahre brauchen – ich weiß, wie lange so ein Prozess ist –, bis sie das umsetzen können. Diese Zeit muss man ihnen geben – und dann wäre ein solches Gesetz wahrscheinlich richtig schön. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben noch eine ganze Reihe von Rednern. Ich weise nur prophylaktisch für die nächsten Redner kurz darauf hin, dass wir nach Geschäftsordnung eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart haben. Wir machen weiter mit Herrn Minister Lucha aus Baden-Württemberg. Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vom Kollegen Laumann gehört: Die Gesundheitsversorgung, nicht nur, aber auch in unseren Krankenhäusern, steht unter Druck. Der an sich hohe Standard, den wir in Deutschland haben, muss neu erkämpft werden. Die Weichen müssen neu gestellt werden. Ja, Bund und Länder müssen an einem Strang ziehen. Wir ziehen an einem Strang, manchmal nicht gleichzeitig in dieselbe Richtung, aber dann, immer wieder, starten wir aufs Neue. Ja, das Krankenhaustransparenzgesetz will hier einen Beitrag leisten. Die Intention – wir haben es gehört – ist richtig, aber so, wie es vorliegt, schafft es nicht mehr Transparenz, sondern stiftet Verwirrung. Aus gutem Grund hat der Gesundheitsausschuss mehrheitlich die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen, denn Transparenz ist sehr wichtig. Wir wollen zum einen gut versorgte Bürgerinnen und Bürger. Zum anderen sollen diese, wenn sie wählen, vor allem wissen, wo sie hingehen können. Aber es muss klar sein, dass das, worüber informiert wird, stimmig ist. Wenn dieses Gesetz so, wie nun vorgelegt, in Kraft träte, wäre genau diese Stimmigkeit nicht erreicht. Das Defizit ist die Zuordnung von Leistungsgruppen, über die wir uns gerade verständigen – was ein großer Erfolg ist. Dafür möchte ich mich ausdrücklich beim Bundesminister und auch bei NRW bedanken. Sie haben, vor allem NRW hat Vorarbeit geleistet, bei allen Ländern, sodass wir uns in den Eckpunkten darauf verständigen konnten, dass wir die Strukturqualität dieser Leistungsgruppen einvernehmlich gestalten wollen. Die Zuordnung der Leistungsgruppen ist der Kerninhalt der Reform. Aber dieses Gesetz tut so, als gäbe es diese Leistungsgruppen schon. Das ist nicht der Fall. Es werden Annahmen hochgerechnet, und wir haben bei aktuellen Modellrechnungen, die uns vorgelegt wurden, schon sehr viele praktische Fehler erlebt. Die Zuweisung durch den Bund greift in die Planungshoheit der Länder ein. Wir haben viele Vorschläge gemacht. Wir haben gesagt: Lassen Sie uns dokumentieren, wie wir die Abteilungen darstellen! Wir definieren also die Fachabteilungen, und sobald wir das im Prozess verändert haben, holen wir das nach und definieren es als Leistungsgruppen. Das war bisher leider nicht zu einigen, obwohl es sehr praktisch und plausibel ist und dem Ziel von Offenheit und Information wirklich dient. Deswegen müssen wir noch in den Vermittlungsausschuss. Es kommt noch etwas hinzu: Der Bund verspricht bessere Liquidität. Auch ich habe von der vorbereiteten Protokollerklärung, Kenntnis genommen. Darin sind Punkte richtig nominiert. Diese hätten wir aber schon längst abräumen können. Wir müssen das abräumen. Aber Sie wissen auch, dass die versprochene Liquidität nur ein vorgezogener Teil von Mitteln ist, die den Kliniken ohnehin zustehen. Das ist kein neues, zusätzliches Instrumentarium. Auch hier gilt: Wir müssen eine vollständige Berücksichtigung der Lohn- und Sachkostenleistungen hinbekommen, so wie es Kollege Laumann formuliert hat. Die Intention, Mittel vorzuziehen, um den größten Druck aus dem System zu nehmen, ist zwar richtig, aber es ist keine systemische oder systematische Änderung. Wir haben sehr viele gute Vorschläge zum Krankenhaustransparenzgesetz gemacht. Gehen Sie mit uns in den Vermittlungsausschuss, dann wird es ein Krankenhaustransparenzgesetz, das den Namen verdient! – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Danke Ihnen! – Es geht weiter mit Frau Staatsministerin Gerlach aus Bayern. Judith Gerlach (Bayern): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen: Den Krankenhäusern steht das Wasser bis zum Hals. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft rechnet bis Ende dieses Jahres mit einem bundesweiten Defizit von 10 Milliarden Euro. Die Ursachen sind bekannt: weniger Fälle, mehr Kosten. Zwar haben der Bund und zusätzlich zum Beispiel auch der Freistaat Bayern Härtefallhilfen zur Unterstützung der Krankenhäuser geschaffen, aber diese finanziellen Hilfen reichen nicht, um die bisherigen und die zu erwartenden Kostensteigerungen verlässlich abzudecken. Auch die angekündigten Maßnahmen des Bundes zur Liquiditätsverbesserung, etwa die vorgesehene Regelung zur schnelleren Finanzierung von Pflegekosten, lösen unsere Probleme nicht. Denn Tatsache bei den Liquiditätsverbesserungen ist: Da ist kein einziger Cent frisches Geld dabei. Den Krankenhäusern werden dadurch nur die Mittel, die ihnen ohnehin zustehen, früher ausgezahlt. Die bestehende strukturelle Unterfinanzierung wird damit nicht beseitigt. Meine Damen und Herren, unsere Krankenhäuser brauchen schnellstens echte zusätzliche Unterstützung, sonst werden viele Krankenhäuser die geplante Reform gar nicht erst miterleben. Es drohen insolvenzbedingte Schließungen und damit der Wegfall dringend benötigter Versorgungsstrukturen. Einen solchen kalten Strukturwandel, der uns eventuell bevorsteht, müssen wir unbedingt verhindern. Lippenbekenntnisse helfen uns dabei nicht weiter. Deshalb wollen wir als Länder heute noch einmal ganz dringend an den Bund appellieren: Wir brauchen ein Soforthilfeprogramm zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Krankenhäuser in Höhe von 5 Milliarden Euro. Die Vergütungsregelungen müssen angepasst werden, um ab 2024 Sachkosten- und Tariflohnsteigerungen auch außerhalb des Pflegebudgets vollständig und vor allem zeitnah finanzieren zu können. Die verkürzten Zahlungsfristen von Krankenhausrechnungen müssen verstetigt werden, und zwar nicht nur für ein Jahr. Denn klar ist: Bei der Betriebskostenfinanzierung ist der Bund gefordert – Kollege Laumann hat es vorhin sehr eindrücklich beschrieben –, und dieser Aufgabe kommt er definitiv nicht nach. Weniger erstaunlich ist, dass Bundesminister Lauterbach bei den gestrigen Bund-Länder-Gesprächen zur Krankenhausreform Finanzierungsfragen im Grunde genommen völlig ausgeklammert hat. Es ist, wie ich finde, ein sehr durchsichtiges Manöver, vergütungsrelevante Aspekte ins Gesetz zu ziehen, um auf diese Weise zu verhindern, dass das Krankenhaustransparenzgesetz im Vermittlungsausschuss landet. Aber genau da gehört es hin, weil es für uns die Krankenhausreform in zentralen Teilen vorwegnimmt, in der Sache im Grunde genommen kaum Neues bringt, weil nahezu alle Daten ja schon verfügbar sind und der Erkenntnisgewinn äußerst gering ist. Eines möchte ich unmissverständlich klarstellen – ich denke, da spreche ich auch für alle meine Länderkolleginnen und -kollegen –: Dem Freistaat Bayern ist Transparenz über die Leistungen der Krankenhäuser ein wirklich wichtiges Anliegen. Tatsache ist aber: In der vorgelegten Form wird vor allem transparent, an welchen gravierenden Mängeln dieses Gesetz leidet. Zum einen macht der Bund den zweiten Schritt vor dem ersten. Denn sinnvollerweise kann eine Veröffentlichung von Leistungsgruppen erst dann erfolgen, wenn die Zuordnung der Leistungsgruppen final durch die Planungsbehörden, also die Länder, erfolgt ist. Deswegen muss die Veröffentlichung unbedingt verschoben werden. Ein weiterer Kritikpunkt ist der massive und in seinem gesamten Ausmaß noch gar nicht absehbare zusätzliche bürokratische Aufwand für die Krankenhäuser. Um Qualität in den Krankenhäusern sicherstellen zu können, braucht es die Hand am Bett und nicht am Tablet. Es braucht weniger Meldepflichten für die Häuser und erst recht keine Doppelstrukturen in der Dokumentation. Noch ein Wort zu den sogenannten Leveln: Wir in Bayern haben vor allem aufgrund der damit verbundenen Steuerungswirkung große Bedenken. Die Krankenhausplanungshoheit der Länder beinhaltet die Entscheidung darüber und es ist entscheidend für uns Länder, wie und nach welchen Kriterien Krankenhäuser unterschiedlichen Versorgungsstufen zugeordnet werden. Diese gesetzgeberischen Unzulänglichkeiten gehen einzig und allein zulasten unserer Kliniken, der dort Beschäftigten und damit natürlich auch der Menschen in unserem Land. Das Gesetz braucht eine klare Ausrichtung auf eine verständliche Information für die Bürgerinnen und Bürger. Ein überbordender bürokratischer Aufwand muss vermieden werden. Patientenströme dürfen nicht irgendwie fehlgeleitet werden. Mit Blick auf uns Länder: Der Bund hat – und das ist nicht nur mir wichtig – die Länderzuständigkeit für die Krankenhausplanung zu respektieren. Daher muss das vorliegende Gesetz dringend im Vermittlungsausschuss überarbeitet werden. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Danke! – Als Nächster spricht Herr Staatsminister Klose aus Hessen. Kai Klose (Hessen): Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hessen hat die Ziele der Krankenhausreform von Beginn an konstruktiv unterstützt. Wir alle wissen sehr genau: So wie es ist, kann es nicht bleiben. Uns Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister treibt die Sorge um die Krankenhäuser um. Zu viele stehen derzeit vor existenziellen Bedrohungen, und deshalb müssen wir die Reform jetzt anpacken und in ihr in der Tat mehr Chance als Bedrohung sehen. Das ist auch der Grund, warum wir so intensiv ringen. Zwei Drittel der Allgemeinkrankenhäuser beurteilen ihre aktuelle wirtschaftliche Lage als schlecht oder sehr schlecht. Die Gefahr ist derzeit, dass auf der Strecke, bis die Reform greift, Kliniken verloren gehen, die ihre Betriebskosten nicht refinanzieren können, darunter auch Kliniken, die für die Notfallversorgung unverzichtbar sind. Um gleich einer Legende vorzubeugen: Hessen hat seine Hausaufgaben gemacht. In dieser Legislaturperiode haben wir die Investitionsfördermittel auf 390 Millionen Euro verdoppelt. Wir erwarten aber, dass der Bund seinen Verpflichtungen zur Deckung der Betriebskosten ebenso nachkommt. Wir wollen hier den zweiten Schritt nicht vor dem ersten gehen. Vor dem Krankenhaustransparenzgesetz muss die Zuordnung der Leistungsgruppen durch die Länder stehen. Das ist Sache der Länder, denn sie haben die Planungshoheit. Deshalb ist auch aus hessischer Sicht die Anrufung des Vermittlungsausschusses notwendig. Kliniken brauchen aber auch ein Vorschaltgesetz im Vorfeld der Krankenhausreform. Um einer kalten Marktbereinigung entgegenzutreten, muss der Bund eine Anpassung der Landesbasisfallwerte an die inflationsbedingt gestiegenen Kosten vornehmen und ein Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser in finanziellen Schwierigkeiten auf den Weg bringen. Die Krankenhauslandschaft wird sich unstreitig verändern. Die Frage ist eben nur, ob wir diese Veränderungen in einem so wichtigen Bereich der Daseinsfürsorge dem Markt überlassen und über uns hereinbrechen lassen wollen oder ob wir diese Veränderung steuern und gestalten wollen. Wir wollen Letzteres. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Nun spricht Frau Ministerin Professor von der Decken aus Schleswig-Holstein. Prof. Dr. Kerstin von der Decken (Schleswig- Holstein): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir arbeiten derzeit an einer Krankenhausreform. Sie muss von Bund und Ländern gemeinsam getragen werden, da der Bund für die Krankenhausfinanzierung zuständig ist und die Länder für die Krankenhausplanung zuständig sind. Die Krankenhausreform wird aber erst in einigen Jahren Wirkung entfalten. Bis dahin müssen die Krankenhäuser überleben, damit wir die Krankenhauslandschaft geordnet umstrukturieren können. In der Zwischenzeit zeichnet sich aber ein unkontrolliertes Krankenhaussterben ab. Eine mittlere zweistellige Zahl von Krankenhäusern hat bereits Insolvenz angemeldet. Diese Entwicklung ist angesichts gestiegener Energiepreise, der Inflation und höherer Tarifabschlüsse keine Überraschung. Deshalb hatten die Länder von Anfang an eine Übergangsfinanzierung gefordert. Zwar hat der Bund nach mehrfacher Aufforderung der Länder für Oktober 2022 bis April 2024 bis zu 6 Milliarden Euro für gestiegene Energiekosten bereitgestellt. Das reicht aber nicht. Anfang August habe ich daher dem Bundesgesundheitsminister in einem Brief mehrere konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Passiert ist wenig. Im Krankenhaustransparenzgesetz sind nun lediglich Maßnahmen zur schnelleren Mittelbereitstellung vorgesehen. Das ist gut, aber das sind keine zusätzlichen Gelder. Sie stehen den Krankenhäusern ohnehin zu. Deshalb wendet sich Schleswig-Holstein zusammen mit Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen-Anhalt erneut an den Bund. Wir fordern ein einmaliges Nothilfeprogramm über 5 Milliarden Euro. Und für eine nachhaltige Finanzierung der Krankenhäuser fordern wir eine Anhebung des Landesbasisfallwertes um 4 Prozent, die regelhafte Finanzierung der vollen Tarifsteigerungen auch außerhalb des Pflegebudgets, eine vollständige Refinanzierung der durchschnittlichen Kostensteigerungen und eine Verstetigung der kurzen Zahlungsfristen von Krankenhausrechnungen. Ein kalter Strukturwandel muss verhindert werden. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. Losgelöst von der Krankenhausreform möchte der Bund die Transparenz der stationären Versorgungsqualität erhöhen. Grundsätzlich ist das gut. Wir sind auch für Transparenz. Allerdings begegnet das Gesetz massiven rechtlichen Bedenken. Ich nenne nur zwei: Erstens ist die Reihenfolge falsch. Erst muss eine Übergangsfinanzierung, dann eine Krankenhausreform und dann ein Transparenzgesetz kommen. Zweitens können im Transparenzverzeichnis nur die Leistungsgruppen abgebildet werden, die den Krankenhäusern zuvor von den Ländern zugewiesen worden sind. Der Bund möchte jedoch selbst vorab eine solche Zuordnung vornehmen. Das ist ein verfassungswidriger Eingriff in die Krankenhausplanungskompetenz der Länder. In einer Protokollerklärung zum Krankenhaustransparenzgesetz beabsichtigt die Bundesregierung nun möglicherweise, einzelne Vorhaben zur besseren Finanzierung der Krankenhäuser vorzustellen. Diese bleiben allerdings nicht nur weit hinter unserem Entschließungsantrag zurück. Sie sind darüber hinaus zu vage. Um wie viel Prozent soll der Landesbasisfallwert denn erhöht werden? Sie lassen wichtige Kosten außen vor: die Sachkosten, die ein Drittel der Kosten ausmachen. Und sie kommen zu spät: frühestens ab 1. Juli 2024. Eine solche Protokollerklärung löst die Finanzierungsprobleme der Krankenhäuser nicht. Die Lösungen finden sich in unserem Entschließungsantrag. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses. Dort können wir nicht nur das Krankenhaustransparenzgesetz grundlegend überarbeiten, sondern auch die Übergangsfinanzierung der Krankenhäuser ausreichend, präzise, rechtzeitig und rechtlich verbindlich regeln. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Danke schön! – Nun spricht Frau Senatorin Schlotzhauer aus Hamburg. Melanie Schlotzhauer (Hamburg): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe überlegt, ob ich hier reden soll, und jetzt stehe ich vor Ihnen und spreche frei, weil ich die Länder vertreten möchte, die heute nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmen werden. Wir haben beim Krankenhaustransparenzgesetz in der Tat sehr hart mit dem Bund gerungen, bereits im ersten halben Jahr in den Verhandlungen um das neue KHVVG. Eines hat der Bundesminister immer deutlich gemacht, nämlich, dass er das Transparenzportal möchte. Auch wir haben zahlreiche Vorschläge gemacht, um dieses Transparenzportal zu ermöglichen. Ich glaube, dass wir in den Verhandlungen zum KHVVG eine Einheitlichkeit und ein Übereintreffen der Informationen aus dem Krankenhaustransparenzgesetz und dem Krankenhausgesetz erreichen können. Insofern ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Krankenhaustransparenzgesetzes, bei dem uns der Bundesminister maßgeblich entgegengekommen ist, ein Zeitpunkt, den wir alle – oder jedenfalls die Länder, die ich hier vertrete – akzeptieren können. Ich bin im Übrigen sehr froh, dass Bundesministerium und Bundesregierung eine Protokollerklärung vorbereitet haben. Sie wird dazu führen, dass die Krankenhäuser ab Mitte des nächsten Jahres eine Erhöhung des Landesbasisfallwertes erhalten können. Das war eine maßgebliche Forderung der Krankenhäuser, und wir können sie mit dieser Protokollerklärung erfüllen. Ich möchte eine strategische Frage stellen, die wir uns hier alle beantworten müssen: Was ist das beste Ergebnis, das wir in dieser Verhandlungssituation erreichen können? Ich finde, wir haben bereits ein optimales Ergebnis erreicht. Ich bin mir nicht sicher, ob ein Auseinandertreiben der Länder durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses ein Erfolg wird. – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Nun spricht Herr Minister Dr. Philippi aus Niedersachsen. Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unzweifelhaft – das haben alle in ihren Reden bestätigt – befindet sich die deutsche Krankenhauslandschaft aktuell bei der Finanzierung der bestehenden Ausgaben in einer erheblichen Ausnahmesituation. Viele von Ihnen wissen, dass ich vor dem Antritt meines Ministeramts als Arzt in einem Krankenhaus und einem MVZ tätig war. Ich befinde mich deshalb in der mehr oder weniger privilegierten Lage, die bestehende Situation auch aus einer berufspraktischen Perspektive beurteilen zu dürfen. Die Pandemie, der Kampf um die besten Köpfe, die Energiekrise infolge des Krieges in der Ukraine, die enormen Preissteigerungen bei Personal und Sachmitteln haben das bestehende Finanzierungssystem an seine Grenzen gebracht und viele Einrichtungen damit an den Rand der Finanzierbarkeit ihrer Aufgaben. Eines der zentralen Instrumente, der Landesbasisfallwert, der vor allem dazu dienen sollte, voraussichtliche allgemeine Kostenentwicklungen im DRG-System zu berücksichtigen, trägt den aktuellen Herausforderungen der Krankenhausfinanzierung nicht mehr hinreichend Rechnung. Der Landesbasisfallwert ist in seiner jetzigen Grundstruktur nur bedingt geeignet, der Vielzahl der außerordentlichen Faktoren zu begegnen. Der Antrag von neun Ländern, federführend von Nordrhein-Westfalen, auf wirtschaftliche Sicherung und dauerhafte Refinanzierung aktueller sowie zukünftiger Inflations- und tarifbedingter Kostensteigerungen zeigt einen Weg für eine auskömmliche Finanzierung der bundesdeutschen Krankenhauslandschaft in dieser Ausnahmesituation auf. Die darin angestrebte Regelung erkennt den Umstand an, dass der aktuelle Instrumentenkasten der bundesdeutschen Krankenhausfinanzierung für die Kliniken nicht mehr alle Herausforderungen abbildet, denen sich diese in der derzeitigen Lage stellen müssen. Die Konsequenz daraus ist uns allen gut bekannt. Der überwiegende Teil der Kliniken ist defizitär finanziert. In nicht wenigen Fällen drohen Insolvenzen. Diese Situation bedroht die regionale und stationäre Versorgung der Bevölkerung in der Fläche und löst nachvollziehbar große Sorgen aus. Es geht für die Menschen in unserem Land um die Sicherheit und die Stabilität der gesundheitlichen Daseinsvorsorge. Vor diesem Hintergrund ist die geplante Krankenhausreform richtig, wichtig und, ich würde sogar sagen, unumgänglich. Der Transformationsprozess, der damit einhergeht, muss aber so begleitet werden, dass die Krankenhäuser diese Transformation finanziell durchstehen können, bis die Effekte der Systemumstellung ihre wirtschaftliche Wirkung vollständig entfalten. Ich begrüße daher die vom Bund mit dem Krankenhaustransparenzgesetz angebotene Unterstützung zur kurzfristigen Liquiditätssicherung im Jahre 2024. Das allein wird aber nicht ausreichen. Im Ergebnis wird die angespannte finanzielle Situation der Einrichtungen unter Berücksichtigung dieser Effekte auch in naher Zukunft weiter bestehen. Aus diesem Grund muss dem auch in Zukunft wirksam entgegengetreten werden. Die beantragte Regelung erfüllt diese Notwendigkeit bei aller Richtigkeit für die Zukunft nur teilweise. Wichtig ist, dass wir hier ein klares und deutliches Signal aussenden und dass wir auf Sicht fahren. Zur nachhaltigen Absicherung dieses Reformprozesses, der die Qualität der Gesundheitsversorgung dauerhaft sichern wird, benötigen wir – erstens – einen Transformationsfonds wie in der beabsichtigten Protokollerklärung der Bundesregierung zum Krankenhaustransparenzgesetz angezeigt, der zielgenau aufgesetzt werden muss. Zweitens benötigt die stationäre Versorgung eine der Kostenentwicklung angepasste Finanzierung der laufenden Betriebskosten. Meine Damen und Herren, dafür müssen die gesetzlichen Grundlagen des Landesbasisfallwerts reformiert und modernisiert werden. Eine erste Anpassung muss spätestens Mitte nächsten Jahres erfolgen – siehe auch hierzu die Protokollerklärung der Bundesregierung –, um Wirkung für den wirtschaftlichen Betrieb der Krankenhäuser zu entfalten. Das ist das berühmte „neue Geld“ im System, hochgerechnet circa 3 Milliarden Euro. Mit der Anpassung des Landesbasisfallwerts wird sichergestellt, dass insbesondere Tarifsteigerungen im Gesundheitswesen schneller und unterjährig finanziert werden können. Aus Sicht des Landes Niedersachsen nehmen wir mit der angestrebten Regelung die zukünftige Wirtschaftslage der Krankenhäuser in den Blick und stellen sicher, dass der notwendige Transformationsprozess gelingen wird und die gesundheitliche Daseinsvorsorge der Bevölkerung sicher ist und sicher bleiben wird. Wir fahren damit auf Sicht und steuern die Entwicklung im Sinne einer Konvergenzphase bis zum Greifen des KHVVG zielgenau ein. Dieses Signal können wir mit der geplanten Regelung heute ganz klar aussenden, und wir können dieses Signal aus Sicht des Landes Niedersachsen unterstützen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Glück auf! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Jetzt haben wir noch zwei Redner. Es spricht nun Herr Minister Professor Hoff aus Thüringen. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben eine ganze Reihe von, auch unterschiedlichen, Positionen der Länder gehört, und ich bin Frau Senatorin Schlotzhauer dankbar, dass sie die Position derer klargemacht hat, die den Gesetzentwurf unterstützen, auch wenn wir aus Thüringen den Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses unterstützen. Frau Schlotzhauer hat eine Position vorgetragen, die in zweifacher Hinsicht wichtig ist. Ich sage das auch in Richtung der Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die uns zuhören und versuchen, den Gesamtkomplex zu erfassen. Wir reden ganz offensichtlich über die Situation der Krankenhäuser in den Ländern. Die Zuständigkeit für die Krankenhäuser ist eine Aufgabe, die den Ländern obliegt. Schon mit der Schaffung des Grundgesetzes ist zwischen dem Bundestag und dem Bundesrat eine Einigungsinstitution geschaffen worden: Das ist der Vermittlungsausschuss. Dieser wird angerufen, wenn der Bundesrat in seiner Mehrheit zu einem bestimmten Gesetz eine kontroverse Meinung zur Mehrheit des Bundestags hat und das Gefühl, dass nicht das beste Verhandlungsergebnis – von dem Frau Schlotzhauer gesprochen hat – erreicht wurde. Dann muss es eine Vermittlungsinstitution oder Einigungsinstanz geben, mittels derer man versucht, dieses Ergebnis herzustellen. Das ist der Vermittlungsausschuss. In letzter Zeit wurde es oft als ein Zeichen von Niederlage oder Gewinn angesehen, wenn der Vermittlungsausschuss tagte oder nicht. Zunächst einmal muss man festhalten: Schon in der Weimarer Reichsverfassung gab es, wie heute in unserem Grundgesetz, sozusagen abgesicherte Institutionen, die Einigkeit herstellen sollten. Das ist heute der Vermittlungsausschuss. Insofern verliert heute nicht der Bundesgesundheitsminister, wenn sich der Bundesrat mehrheitlich entscheiden sollte, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Vielmehr geht es darum, dass man das beste Ergebnis aus einer Verhandlung herausholt. Und das beste Ergebnis ist eben, sollte der Vermittlungsausschuss angerufen werden, auf der Basis der bisherigen Verhandlungen nicht zustande gekommen. Ich spreche nun als Vertreter des Landes Thüringen und damit von einem ostdeutschen Perspektivenpunkt aus. Es wird oft über den ländlichen Raum im Verhältnis zu den Ballungszentren gesprochen. Wenn wir über ländlichen Raum in Thüringen sprechen, sprechen wir über Thüringen. Insofern ist das, was in dieser Krankenhausreform behandelt wird, etwas, was den gesamten Freistaat betrifft. Das betrifft nicht einzelne ländliche Regionen im Freistaat, sondern es betrifft unseren gesamten Freistaat, weil auch unsere Städte im Wesentlichen Landstädte sind. Vor diesem Hintergrund sehen wir das Ansinnen des Bundesgesundheitsministers und einer großen Zahl von Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen. Selbstverständlich wissen wir schon seit Jahren, dass die Zahl der Fälle in einem Krankenhaus durchaus auch für die Qualität entscheidend ist. Deshalb ist ja das Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses, Mindeststandards zu setzen et cetera, unterstützt worden. Das ist grundsätzlich richtig. Und es ist auch richtig, dass der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses kritisiert, wenn die Mindestmengenentscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses quasi als kalter Strukturwandel diskreditiert werden. Das ist eine Kritik, die überzogen ist. Gleichzeitig müssen wir uns mit den Folgen auseinandersetzen. Hier stellen wir fest, dass die bisherigen Reformansätze des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Konzentration und Ballung der stationären Versorgung in großen Krankenhäusern und in den großen Ballungszentren abzielen. Das geht zulasten des ländlichen Raums. Wenn in Ländern wie Thüringen und in Ostdeutschland allgemein nicht nur über das Verhältnis von Zentrum und Peripherie, sondern über innere Peripherien in ländlichen Räumen gesprochen wird, also quasi über abgehängte Räume in ländlichen Regionen, dann bedeutet das, dass bestimmte Entscheidungen diese inneren Peripherien verstärken werden. Genau darauf richtet sich die Kritik. Die Protokollerklärung des Bundesgesundheitsministeriums, die dankenswerterweise heute vorgelegt werden soll, reicht nicht aus. Es wird im Vermittlungsausschuss auch darum gehen, dass tiefer in den Instrumentenkasten gegriffen werden muss, als es die Protokollerklärung derzeit darstellt. Ich spitze das zu, und der Bundesgesundheitsminister, den ich schätze, wird mir diese plakative Äußerung nachsehen. Wenn man in einzelnen Regionen Fragen nach Fallzahlen und Qualität stellt, dann werden viele sagen: Gar keine Versorgung ist wohl die schlechteste Versorgungsqualität. – Das ist die Fragestellung, für die viele Regionen in Thüringen und Ostdeutschland stehen. Deshalb wollen wir, dass diese Diskussion hier aufgeführt wird. Ich will auf einen weiteren Punkt hinweisen. Wir müssen uns mal zwei, drei Zahlen anschauen: Im Jahr 1992 waren 44,6 Prozent der Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft. Im Jahr 2022 waren es noch 28,5 Prozent. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Krankenhäuser in privater Trägerschaft von 15,5 Prozent auf 39,9 Prozent gestiegen. Das heißt, man muss unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Einflussnahme auf die Krankenhäuser die Frage stellen: Wer profitiert eigentlich von dieser Krankenhausreform? Auch das ist ein Thema, das wir in den Diskussionen im Vermittlungsausschuss mit in den Blick nehmen wollen. Ich will einen letzten Punkt ansprechen. Die Bundesratspräsidentin, Ministerpräsidentin Schwesig, hat heute in ihrer Rede unter anderem über die weiterhin bestehenden unterschiedlichen Erfahrungen in Ost und West gesprochen. Ostdeutschland hat in den Wiedervereinigungsprozess ein erfolgreiches Modell, nämlich das der Polikliniken, eingebracht. Dieses Modell wurde über lange Zeit diskreditiert, weil es aus dem Osten kam. Man durfte darüber gar nicht reden. Dann wurde dankenswerterweise der Begriff „Medizinisches Versorgungszentrum“ eingeführt, der ja inzwischen eine Akzeptanz entwickelt hat. Die Idee und auch der Begriff der Polikliniken ist in Ostdeutschland aber weiterhin positiv besetzt. Deshalb besteht bei uns auch Offenheit für den Reformprozess. Gerade in ostdeutschen Ländern ist es von immenser Bedeutung, einen Instrumentenkasten zu haben, um sektorenübergreifende Versorgung sicherzustellen, ganz besonders im ländlichen Raum. Deshalb müssen auch die sogenannten Level-1i-Kliniken in den Blick genommen werden. Auch das wird Gegenstand unserer Diskussionen im Vermittlungsausschuss sein. Es geht hier nicht um Verlust und Niederlage, sondern um ein bestes Ergebnis in diesem Prozess. Dass wir das erreichen können, haben wir an anderer Stelle schon gezeigt. Ich bitte den Bundesgesundheitsminister, die Diskussion mit den Ländern in diesem Sinne zu führen. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Das war die richtige Überleitung zum nächsten Redner. Als Nächster spricht nämlich Bundesminister Professor Lauterbach vom Bundesministerium für Gesundheit. Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dies ist eine wichtige Debatte. Ich möchte ein paar Dinge klarstellen, auch korrigieren, die aus meiner Sicht wichtig sind, damit wir zu einer guten Entscheidung kommen. Ich fange mal mit Ihnen an, Herr Hoff. Sie sagten, es gebe keine Verlierer und keine Gewinner bei so einer Reform. Natürlich gibt es Verlierer und Gewinner. Das sind nicht wir, sondern die Patienten. Die Patienten sind in den Reden, die wir heute gehört haben, so gut wie nicht erwähnt worden, auch in Ihrer Rede nicht. Der wichtigste Punkt ist doch: Wir wollen mit der Transparenz etwas für die Patienten erreichen, zum Beispiel für diejenigen, die im nächsten Jahr eine Krebserkrankung bekommen. 500 000 Menschen werden erstmalig mit der Diagnose Krebs konfrontiert sein. Denen wollen wir helfen, das richtige Krankenhaus zu finden. Jetzt kann man die Illusion haben: Alle deutschen Krankenhäuser sind doch gut. – Aber die Unterschiede in der Sterblichkeit betragen zum Teil 100 Prozent. Das heißt: Haus A verzeichnet im Vergleich zu Haus B eine doppelt so hohe Sterblichkeit. Die Leute wissen das nicht. Das betrifft die Menschen, die mich am Wochenende anrufen und mich fragen: Ich habe diese Diagnose. Wo kann ich hin? – Das wollen wir transparent machen. Darum geht es doch. Da kann man natürlich wie Kollege Laumann sagen: Dann machen wir es später! Wir können doch erst das eigentliche Krankenhausgesetz machen. – Was ist dann meine Botschaft an die 1,5 Millionen Krebskranken, die bis dahin diese Informationen nicht bekommen? Was kann ich denen denn sagen? Sage ich: „Die Krankenhäuser sind im Moment in wirtschaftlicher Not, und weil die Krankenhäuser in wirtschaftlicher Not sind, können wir nicht sagen, welche Krankenhäuser Qualitätsdefizite haben, denn sie füllen sich dann vielleicht nicht mehr“? Sind es vielleicht Ihre Geschwister oder Eltern, die diese Krankenhäuser in der Übergangszeit füllen sollen? Das kann doch nicht richtig sein. Daher ist diese Transparenz aus meiner Sicht auch ethisch geboten. Und dieses ethische Gebot vertrete ich hier nicht nur als Minister, sondern auch als Arzt – ganz ehrlich! –, weil ich jede Woche mit diesen Fällen konfrontiert werde. Wir haben die Daten, aber wir nutzen sie nicht. Es geht nicht um „schlechte“ oder „gute“ Krankenhäuser, sondern es geht um die Frage: Welches Krankenhaus ist für welche Leistung gut? Das machen wir transparent. Darum geht es bei dieser Reform. Ich will auch ganz klar sagen, dass es nicht richtig ist, zu behaupten, dass im System zu wenig Geld vorhanden ist. Kein Gesundheitssystem in Europa gibt pro Kopf für Krankenhäuser so viel Geld aus wie Deutschland. Wir liegen an der Spitze. Wir geben darüber hinaus 6 Milliarden Euro für die Energiehilfen aus. Im ersten Halbjahr 2023 sind die Ausgaben im Krankenhaussektor um 7 Prozent gestiegen, bei den niedergelassenen Ärzten nur um 1,8 Prozent. 420 Millionen Euro hat der Bund zusätzlich für Kinderheilkunde und Gynäkologie gegeben. Zusätzlich! Jetzt kündigen wir an: Wir werden den Landesbasisfallwert so umändern, dass auch die Personalkosten komplett berücksichtigt werden. Und wir kündigen an: Es wird einen Transformationsfonds geben. Trotzdem diese großen Defizite! Wie kann das denn sein? Wir geben so viel Geld aus, wie kann es sein, dass trotzdem diese Defizite bestehen? Ist das demnächst besser, wenn der Landesbasisfallwert etwas anders ausgeglichen wird? Nein! Der Hintergrund ist ein anderer: 30 Prozent der Betten stehen leer. Dazu kommt: Wir machen mehr Behandlungen, die ambulant gemacht werden könnten, stationär als jedes andere europäische Land. Würden wir tatsächlich, medizinisch indiziert, das ambulant machen, was man ambulant machen sollte, stünde die Hälfte der Krankenhausbetten leer. Das ist die Situation. Daher brauchen wir eine Strukturreform. An dieser Strukturreform arbeiten wir gemeinsam. Wir haben Eckpunkte beschlossen. In diesen Eckpunkten ist die Art und Weise, wie wir das Transparenzgesetz gestalten wollen, genau so angelegt, wie ich es heute vortrage. Bis auf zwei Länder haben alle den Eckpunkten zugestimmt. Jetzt heißt es: Wir rufen den Vermittlungsausschuss an. – Ich glaube, es ist fair, wenn man ehrlich miteinander umgeht. Ich bin immer klar darin gewesen, dass mir die Transparenz zugunsten von Schwerstkranken, die nicht wissen, welche Klinik für sie die beste ist, ein wichtiges Anliegen ist. Ich bin auch immer klar darin gewesen, dass wir das vorziehen wollen. Ich bitte im Sinne einer weiteren guten Befassung mit dieser Reform, das Vertrauen nicht abzubauen, indem man den Eckpunkten zustimmt – bis auf zwei Länder; ein Land hat sich enthalten, eines dagegen gestimmt – und dann die Reform blockiert, indem man den Vermittlungsausschuss anruft, weil man glaubt, das Gesetz dort, möglicherweise zum Teil mit fachfremden Argumenten, noch stoppen zu können. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Damit ist die Rednerliste abgeschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst zu Punkt 3. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt in Ziffer 1 die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Wer stimmt dafür? – 35 Stimmen; Mehrheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Abstimmung über die in Ziffer 3 empfohlene Entschließung wird bis zum Abschluss des Vermittlungsverfahrens zurückgestellt. Herr Staatssekretär Thorsten Bischoff (Saarland) gibt eine Erklärung zu Protokoll1. Jetzt kommen wir zur Abstimmung zu Punkt 61. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Die antragstellenden Länder haben beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer stimmt dafür? – Mehrheit. Dann entscheiden wir heute in der Sache. Wer stimmt für die Annahme der Entschließung? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir sind am Ende dieser Tagesordnungspunkte angekommen. Ich rufe die Grüne Liste auf: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordn

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