Protokoll der 1038. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1038. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1038
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1038. Sitzung
Berlin, Freitag, den 24. November 2023
I n h a l t :
Begrüßung des Präsidenten des Senats der
Französischen Republik, Gérard Larcher, und
einer Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358
1. Ansprache der Präsidentin . . . . . . . . . . . . 358
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 358
Wolfgang Schmidt, Bundesminister für
besondere Aufgaben und Chef des
Bundeskanzleramtes . . . . . . . . . . . 361
2. Gesetz zur Stärkung der hochschulischen
Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der
Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der
Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften
(Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG)
(Drucksache 540/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 368
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 368
Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Gesundheit . 369
Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 399*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370
3. Gesetz zur Förderung der Qualität der
stationären Versorgung durch Transparenz
(Krankenhaustransparenzgesetz) – gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG – (Drucksache 541/23)
in Verbindung mit
61. Entschließung des Bundesrates zur
kurzfristigen wirtschaftlichen Sicherung der
Krankenhäuser und dauerhaften Refinanzierung
aktueller sowie künftiger inflations- und
tarifbedingter Kostensteigerungen – Antrag der
Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Baden-
Württemberg, Hessen, Niedersachsen,
Sachsen, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 592/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 370
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 372
Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 372
Kai Klose (Hessen) . . . . . . . . . . . . 373
Prof. Dr. Kerstin von der Decken
(Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . . . . . 373
Melanie Schlotzhauer (Hamburg) . . . . 374
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 375
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 375
Prof. Dr. Karl Lauterbach,
Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . 377
Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 399*
Beschluss zu 3: Anrufung des
Vermittlungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
Beschluss zu 61: Die Entschließung wird
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
4. Gesetz zu dem Vertrag vom 25. April 2023
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Zentralrat der Juden in
Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts –
zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar
2003 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Zentralrat der Juden in
Deutschland – Körperschaft des öffentlichen
Rechts –, zuletzt geändert durch den Vertrag
vom 6. Juli 2018 (Drucksache 542/23) . . . . . 378
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399*
5. Fünftes Gesetz zur Änderung
verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften sowie
zur Änderung des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch (5. VwVfÄndG) (Drucksache 543/23) 378
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 72
Absatz 3 Satz 2, Artikel 84 Absatz 1 Satz 3
und Artikel 87e Absatz 5 Satz 1 GG . . . . 400*
6. Gesetz zur Änderung des
Lobbyregistergesetzes (Drucksache 544/23) . . . . . . . . . . . . 378
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
7. a) Gesetz zu dem Vertrag vom 5. April 2022
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende
polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
(Deutsch-Schweizerischer Polizeivertrag)
(Drucksache 551/23)
b) Gesetz zur Umsetzung des Vertrages vom
5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft über die
grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle
Zusammenarbeit (Drucksache 546/23) . . 378
Beschluss zu a): Zustimmung gemäß
Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . 400*
Beschluss zu b): Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 399*
8. Gesetz zur Finanzierung politischer
Stiftungen aus dem Bundeshaushalt
(Stiftungsfinanzierungsgesetz – StiftFinG)
(Drucksache 578/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399*
9. Zweites Gesetz zur Änderung des
Filmförderungsgesetzes (Drucksache 545/23) . . . . 378
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399*
10. Gesetz zur Beschleunigung von
Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und
zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187
über die Straffung von Maßnahmen zur
rascheren Verwirklichung des
transeuropäischen Verkehrsnetzes (Drucksache 547/23, zu
Drucksache 547/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 402*
Prof. Dr. Kerstin von der Decken
(Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . . . . . 402*
Beschluss: Zustimmung gemäß
Artikel 87e GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
11. a) Zehntes Gesetz zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 548/23,
zu Drucksache 548/23)
b) Sechsundfünfzigste Verordnung zur
Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften – gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG –
(Drucksache 518/23) . . . . . . . . . . . . . . . 379
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 379
Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Digitales und
Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 379
Beschluss zu a): Keine Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 380
Mitteilung zu b): Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
12. Gesetz zur Anpassung des
Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche
Vorgaben und zur Änderung weiterer
energierechtlicher Vorschriften (Drucksache 579/23, zu
Drucksache 579/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . 380
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 403*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381
13. Gesetz zu dem Protokoll vom 6. Juli 2023 zur
Änderung des Abkommens vom 23. April
2012 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung und
Verhinderung der Steuerhinterziehung auf
dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen (Deutsch-luxemburgisches
Steuerabkommen) (Drucksache 549/23) . . 378
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 400*
14. Gesetz zu dem Protokoll vom 21. August
2023 zur Änderung des Abkommens vom
24. August 2000 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Österreich zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen in der durch das
Protokoll vom 29. Dezember 2010 geänderten
Fassung (Drucksache 550/23) . . . . . . . . . . . 378
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 400*
15. Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik
Deutschland zu dem Übereinkommen vom
30. September 2007 zur Gründung eines
Maritimen Analyse- und
Einsatzzentrums – Suchtstoffe (Drucksache 552/23) . . . 378
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399*
16. Entschließung des Bundesrates „Einführung
einer Widerspruchslösung als Grundlage für
die Zulässigkeit der Organentnahme im
Transplantationsgesetz (TPG)“ – Antrag der
Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-
Württemberg und Hessen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 582/23) . . . . . . . . . . 381
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 382
Kai Klose (Hessen) . . . . . . . . . . . . . 383
Mitteilung: Überweisung an den
Gesundheitsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383
17. Entschließung des Bundesrates „Verletzte
stärken, Wahrheitsfindung fördern und
Dunkelfelder aufhellen – Psychosoziale
Prozessbegleitung praxisgerecht ausbauen“ – Antrag
der Länder Nordrhein-Westfalen und
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern –
(Drucksache 464/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383
Jacqueline Bernhardt (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 383
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 384
18. Entschließung des Bundesrates:
Bidirektionales Laden als eine bedeutende Technologie
für die Energiewende auf den Weg bringen –
Antrag des Landes Niedersachsen –
(Drucksache 496/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 400*
19. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung
einer Kindergrundsicherung – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 505/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385
Ulrike Scharf (Bayern) . . . . . . . . . . 385
Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 386
Katharina Günther-Wünsch (Berlin) . . 386
Melanie Schlotzhauer (Hamburg) . . . . 388
Lisa Paus, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend . . . . . 389
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
20. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Bekämpfung von Finanzkriminalität
(Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKBG)
(Drucksache 506/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
Susanne Hoffmann (Brandenburg) . . . 406*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
21. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung
geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung
der Richtlinie (EU) 2021/2167 über
Kreditdienstleister und Kreditkäufer und zur
Änderung weiterer finanzrechtlicher
Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 507/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
22. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Rückführung
(Rückführungsverbesserungsgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 563/23) . . . . . . . . 391
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392
23. Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung
virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur
Erleichterung des Einsatzes von
Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit
beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für
Erneuerbare-Energien-Anlagen
(Drucksache 508/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392
24. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 509/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 400*
25. Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen
vom 18. Mai 2023 des Übereinkommens vom
29. Mai 1990 zur Errichtung der
Europäischen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 510/23) . . . . . . . . 378
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 400*
26. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2012/29/EU über
Mindeststandards für die Rechte, die
Unterstützung und den Schutz von Opfern von
Straftaten sowie zur Ersetzung des
Rahmenbeschlusses 2001/220/JI
COM(2023) 424 final; Ratsdok. 11840/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 346/23, zu Drucksache 346/23) 392
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 393
27. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über einen
Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten
und zur Änderung der Verordnungen
(EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010,
(EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
COM(2023) 360 final; Ratsdok. 11220/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 429/23, zu Drucksache 429/23) 393
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 393
28. a) Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über
Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im
Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie
98/26/EG und zur Aufhebung der
Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
COM(2023) 366 final; Ratsdok. 11221/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 442/23, zu Drucksache) . . . 399*
b) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
Zahlungsdienste im Binnenmarkt und
zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 1093/2010
COM(2023) 367 final; Ratsdok. 11222/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 443/23, zu
Drucksache 443/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 393
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 393
29. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über
europäische grenzübergreifende Vereine
COM(2023) 516 final; Ratsdok. 12800/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 479/23, zu Drucksache 479/23) 393
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 393
30. a) Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung eines Unionskodexes für
Humanarzneimittel und zur Aufhebung der
Richtlinie 2001/83/EG und der Richtlinie
2009/35/EG
COM(2023) 192 final; Ratsdok. 8759/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 452/23, zu Drucksache 452/23)
b) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung der Verfahren der Union für die
Zulassung und Überwachung von
Humanarzneimitteln und zur Festlegung von
Vorschriften für die Europäische
Arzneimittel-Agentur, zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 und der
Verordnung (EU) Nr. 536/2014 sowie zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004,
der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 und der
Verordnung (EG) Nr. 1901/2006
COM(2023) 193 final; Ratsdok. 8758/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 453/23, zu Drucksache 453/23) 393
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 394
31. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Erfassung der Treibhausgasemissionen von
Verkehrsdiensten
COM(2023) 441 final; Ratsdok. 11821/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 467/23, zu Drucksache 467/23) 378
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 400*
32. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung des Zollkodex der Union und zur
Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen
Union sowie zur Aufhebung der Verordnung
(EU) Nr. 952/2013
COM(2023) 258 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 457/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 394
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 394
33. a) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Erzeugung und das Inverkehrbringen von
Pflanzenvermehrungsmaterial in der
Union, zur Änderung der Verordnungen (EU)
2016/2031, (EU) 2017/625 und (EU)
2018/848 des Europäischen Parlaments und
des Rates, und zur Aufhebung der
Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG,
68/193/EWG, 2002/53/EG, 2002/54/EG,
2002/55/EG, 2002/56/EG, 2002/57/EG,
2008/72/EG und 2008/90/EG des Rates
(Verordnung über
Pflanzenvermehrungsmaterial)
COM(2023) 414 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 521/23, zu Drucksache 521/23)
b) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Erzeugung und das Inverkehrbringen
forstlichen Vermehrungsguts, zur Änderung der
Verordnungen (EU) 2016/2031 und (EU)
2017/625 des Europäischen Parlaments und
des Rates und zur Aufhebung der
Richtlinie 1999/105/EG des Rates
(Verordnung über forstliches
Vermehrungsgut)
COM(2023) 415 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 522/23, zu Drucksache 522/23) 394
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . 395
34. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für
Mediendienste im Binnenmarkt (Europäisches
Medienfreiheitsgesetz) und zur Änderung
der Richtlinie 2010/13/EU
COM(2022) 457 final; Ratsdok. 12413/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 514/22, zu Drucksache 514/22,
Drucksache 573/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 400*
35. Verordnung über maßgebende Rechengrößen
der Sozialversicherung für 2024
(Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024)
(Drucksache 511/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401*
36. Vierzehnte Verordnung zur Änderung der
Sozialversicherungsentgeltverordnung
(Drucksache 512/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401*
37. Verordnung zur Ermittlung des
Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft
für das Jahr 2024
(Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2024 – AELV
2024) (Drucksache 513/23) . . . . . . . . . . . . 378
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401*
38. Sechste Verordnung zur Änderung der
Schwerbehinderten-
Ausgleichsabgabeverordnung (Drucksache 514/23) . . . . . . . . . . 378
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401*
39. Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-
Direktzahlungen-Verordnung
(Drucksache 455/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401*
40. Verordnung zur Änderung der
Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung
(Drucksache 490/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401*
41. Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der
gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz
erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend
Schutzberechtigte aus der Ukraine (Ukraine-
Aufenthaltserlaubnis-
Fortgeltungsverordnung – UkraineAufenthFGV)
(Drucksache 537/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395
42. Erste Verordnung zur Änderung der
Justizaktenaufbewahrungsverordnung
(1. JAktAVÄndV) (Drucksache 486/23) . . . 378
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401*
43. Verordnung zur Änderung der
Notarfachprüfungsverordnung (Drucksache 487/23) 378
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401*
44. Verordnung zur Änderung der
Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
(Drucksache 491/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401*
45. Verordnung über Einzugsgebiete von
Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung
(Trinkwassereinzugsgebieteverordnung –
TrinkwEGV) (Drucksache 515/23) . . . . . . . 395
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395
46. Vierte Verordnung zur Änderung der
Strahlenschutzverordnung (Drucksache 516/23) 396
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 396
47. Verordnung über die Erfassung von Kfz-
Energieverbrauchsdaten und ihre
Übermittlung an die Europäische Kommission (Kfz-
Energieverbrauchsdaten-Erfassung-
Verordnung – Kfz-EEV) (Drucksache 519/23) . 378
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401*
48. Verordnung zur Änderung der Verordnung
über die Verbrennung und die
Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der
Chemikalien-Verbotsverordnung
(Drucksache 520/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 396
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 396
49. Verordnung zur Änderung der Anlage 1
Anhang 2, 3 und 4 des Übereinkommens vom
1. September 1970 über internationale
Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel
und über die besonderen Beförderungsmittel,
die für diese Beförderungen zu verwenden sind
(Achtzehnte Verordnung zur Änderung des
ATP-Übereinkommens) (Drucksache 460/23) 378
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401*
50. Verordnung über Änderungen der Anlage zu
dem Übereinkommen vom 9. April 1965 zur
Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs
(FAL-Übereinkommen) (Drucksache 517/23) 378
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401*
51. Verordnung zur Änderung der
Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung
(Drucksache 456/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401*
52. Benennung eines Mitglieds für den Beirat
Deutschlandstipendium beim
Bundesministerium für Bildung und Forschung – gemäß
§ 12 StipG i.V.m. § 5 Absatz 1 Satz 2
Nummer 1 StipV – (Drucksache 528/23) . . . . . . 378
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 528/1/23 . . . . . . . . . . . . . 401*
53. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der
Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7
Absatz 3 HdGStiftG – Antrag der Freien
Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 575/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 575/23 . . . . . . . . . . . . . . . . 401*
54. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds für den
Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4
Absatz 4 BEVVG – Antrag der Freien
Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 576/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 576/23 . . . . . . . . . . . . . . . . 401*
55. Bestimmung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds im Beirat des
Erdölbevorratungsverbandes – gemäß § 18
Absatz 4 und 6 ErdölBevG –
(Drucksache 489/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 489/1/23 . . . . . . . . . . . . . 401*
56. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag der
Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 577/23) . . . . . 378
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 577/23 . . . . . . . . . . . . . . . . 401*
57. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 535/23) . . . . . . . . . . . . . 378
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 402*
58. Gesetz zur Finanzierung von
zukunftssichernden Investitionen
(Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) (Drucksache 587/23,
zu Drucksache 587/23) . . . . . . . . . . . . . . . 396
Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 406*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3, Artikel 108 Absatz 5 Satz 2 GG 397
59. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen,
Investitionen und Innovation sowie
Steuervereinfachung und Steuerfairness
(Wachstumschancengesetz) – gemäß Artikel 105
Absatz 3, Artikel 108 Absatz 5 Satz 2 GG –
(Drucksache 588/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 363
Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 363
Michael Kretschmer (Sachsen) . . . . . . 364
Dr. Andreas Dressel (Hamburg) . . . . . 365
Dr. Heiko Geue (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 366
Beschluss: Anrufung des
Vermittlungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367
Mitteilung: Die Abstimmung über die
Entschließung in Drucksache 588/3/23 wird
bis zum Abschluss des
Vermittlungsverfahrens zurückgestellt . . . . . . . . . . . . . . . . . 367
60. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der
sogenannten Sympathiewerbung für
terroristische Vereinigungen – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 589/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 406*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397
62. Entschließung des Bundesrates: Erleichterung
bei der Genehmigung von
Elektrolyseuren – Antrag der Länder Nordrhein-
Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern,
Niedersachsen und Hessen, Saarland, Sachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 591/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384
Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) . 405*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 385
63. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Halbzeitrevision des Mehrjährigen
Finanzrahmens 2021–2027
COM(2023) 336 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen –
(Drucksache 297/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 397
Michael Richter (Sachsen-Anhalt) . . . . 407*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 397
64. Benennung von Vertreterinnen und Vertretern
und Stellvertreterinnen und Stellvertretern des
Bundesrates im Mittelstandsrat der
Kreditanstalt für Wiederaufbau – gemäß § 7a
Absatz 1 KreditAnstWiAG – Antrag des Landes
Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 617/23) . . . . . . . . . . 378
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 617/23 . . . . . . . . . . . . . . . . 401*
65. Wahl eines Schriftführers – gemäß § 10
Absatz 1 GO BR – (Drucksache 619/23) . . . 363
Beschluss: Staatsminister Georg E i s e n -
r e i c h (Bayern) wird gewählt . . . . . . . 363
66. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
für den Beirat bei der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen – gemäß § 5
BEGTPG – Antrag des Freistaates Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 618/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 618/23 . . . . . . . . . . . . . . . . 401*
67. Entschließung des Bundesrates für einen
dauerhaften ermäßigten Umsatzsteuersatz
für Restaurant- und
Verpflegungsdienstleistungen in der Gastronomie und
Ausdehnung der ermäßigten Umsatzbesteuerung auf
Getränke – Antrag des Freistaates Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 623/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367
Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 367
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368
68. Wahl eines Richters des
Bundesverfassungsgerichts – gemäß Artikel 94
Absatz 1 GG i.V.m. §§ 5 und 7 BVerfGG –
(Drucksache 624/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 363
Beschluss: Dr. Peter Frank wird gewählt . . 363
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 398
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsidentin M a n u e l a S c h w e s i g ,
Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-
Vorpommern
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund – zeitweise –
Amtierende Präsidentin W i e b k e O s i g u s ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund
– zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit
und Integration
B a y e r n :
Dr. Markus Söder, Ministerpräsident
Ulrike Scharf, Staatsministerin für Familie, Arbeit
und Soziales
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
Judith Gerlach, Staatsministerin für Gesundheit,
Pflege und Prävention
B e r l i n :
Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung,
Jugend und Familie
Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft,
Gesundheit und Pflege
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Susanne Hoffmann, Ministerin der Justiz
B r e m e n :
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen
und Verbraucherschutz
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der
Finanzbehörde
Melanie Schlotzhauer, Senatorin, Präses der Behörde
für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und
Integration
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des
Landes Hessen beim Bund
Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Kai Klose, Minister für Soziales und Integration
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz,
Gleichstellung und Verbraucherschutz
Dr. Heiko Geue, Finanzminister
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen
beim Bund
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Gleichstellung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit
und Soziales
Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz
und Verkehr
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales,
Transformation und Digitalisierung
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Thomas Popp, Staatssekretär
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Rainer Robra, Staatsminister und Chef der
Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister
Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung
Michael Richter, Minister der Finanzen
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für
Justiz und Gesundheit
Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend,
Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
T h ü r i n g e n :
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere
Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes
Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für
Gesundheit
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Reem Alabali-Radovan, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz
Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit
Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr
1038. Sitzung
Berlin, den 24. November 2023
Beginn: 09.33 Uhr
Präsidentin Manuela Schwesig: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1038. Sitzung des Bundesrates.
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchte ich
Ihre Aufmerksamkeit auf unsere Ehrentribüne lenken.
Dort hat der Präsident des Senats der Französischen
Republik, Seine Exzellenz Herr Gérard L a r c h e r ,
mit einer hochrangigen Delegation Platz genommen. –
Herr Senatspräsident, lieber Herr Larcher, ich begrüße
Sie und Ihre Delegation sehr herzlich bei uns im
Bundesrat und freue mich, dass Sie in einem für die
deutschfranzösischen Beziehungen so besonderen Jahr unsere
Gäste sind.
(Beifall)
Vor 60 Jahren legten unsere Länder mit der
Unterzeichnung des Élysée-Vertrages den Grundstein für
unsere Partnerschaft und heutige Freundschaft. Diese
Annäherung war eine bedeutende Geste der Versöhnung nach
dem Zweiten Weltkrieg und der Beginn einer engen
Freundschaft. Lieber Herr Larcher, wir waren gestern
gemeinsam – das war Ihr Wunsch und Ihr erster Termin
hier – beim Holocaustdenkmal in Berlin. Es war sehr
berührend, bewegend. Uns wurde die große Verantwortung
Deutschlands für 6 Millionen getötete Juden vor Augen
geführt – auch in Frankreich. Vor dem Hintergrund
dieses gemeinsamen Besuchs wirkt das, was über 60 Jahre
erreicht worden ist, die Partnerschaft zwischen
Deutschland und Frankreich, wie ein Wunder; aber es ist nicht
nur ein Wunder, sondern es ist auch gelebte Freundschaft
durch unsere Länder.
Heute arbeiten wir Hand in Hand in vielfältiger Weise
in Politik, Kultur und Wirtschaft zusammen. Unsere
Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere in den
Regionen entlang der gemeinsamen Grenze eng miteinander
verbunden. Wir erlernen die Sprache des anderen und
teilen dieselben Werte. Auch der französische Senat und
der Bundesrat pflegen ausgezeichnete parlamentarische
Kontakte.
Hierzu leisten Sie, Herr Senatspräsident, als
langjähriger Ansprechpartner und engagierter Förderer der
interparlamentarischen Zusammenarbeit einen wichtigen
Beitrag.
Das Fundament für den aktiven Dialog unserer Häuser
bilden die regelmäßigen gegenseitigen Besuche und
fortlaufenden Kooperationen der Freundschaftsgruppen und
Mitarbeiteraustausche. Die starke Partnerschaft
Deutschlands und Frankreichs ist Motor für Innovation und
Wachstum, sie bedeutet Zusammenhalt und Stabilität, sie
steht für Frieden in Zeiten des Krieges und ist somit
damals wie heute ein wesentlicher Baustein der
europäischen Gemeinschaft.
Herr Senatspräsident, liebe Gäste aus Frankreich, ich
freue mich, dass wir später noch Gelegenheit haben
werden, unsere Gespräche fortzusetzen. Ich wünsche Ihnen
einen angenehmen Aufenthalt in unserer
Bundeshauptstadt Berlin und heiße Sie nochmals im Namen des
gesamten Hauses herzlich willkommen.
(Beifall)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen
und Herren, bevor wir in die Beratung der Vorlagen
eintreten, habe ich noch gemäß § 23 unserer
Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft des
Bundesrates bekannt zu geben.
Aus der Bayerischen Staatsregierung und damit aus
dem Bundesrat sind am 8. November 2023
ausgeschieden: Frau Staatsministerin Melanie H u m l , Herr
Staatsminister Professor Dr. Michael P i a z o l o und
Herr Staatssekretär Roland W e i g e r t . Herr
Staatsminister Klaus H o l e t s c h e k schied bereits am
13. Oktober aus der Landesregierung und damit aus dem
Bundesrat aus.
Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat die
Bayerische Staatsregierung am 21. November bestellt:
Herrn Ministerpräsidenten Dr. Markus S ö d e r , dem
ich an dieser Stelle herzlich zu seiner Wiederwahl
gratuliere,
(Beifall)
sowie Herrn Staatsminister Hubert A i w a n g e r , Frau
Staatsministerin Ulrike S c h a r f , Herrn Staatsminister
Dr. Florian H e r r m a n n , Herrn Staatsminister
Thorsten G l a u b e r und Herrn Staatsminister Georg E i -
s e n r e i c h .
Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden
am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des
Bundesrates ernannt.
Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates
gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche
Hand.
Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen
Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die
Zukunft alles Gute.
Die bisherige Bayerische Bevollmächtigte, Frau
Staatsrätin Karolina G e r n b a u e r , beglückwünschen
wir zur erneuten Bestellung als Bevollmächtigte des
Freistaates Bayern beim Bund und freuen uns auf die
Fortsetzung der Zusammenarbeit.
Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 68 Punkten vor.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden die Punkte 65,
68, 59 und 67 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen.
TOP 3 wird verbunden mit TOP 61 beraten. Nach
TOP 17 wird der Punkt 62 erörtert. Im Übrigen bleibt die
Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das
sehe ich nicht.
Dann ist die Tagesordnung so festgestellt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Ansprache der Präsidentin
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen
und Herren! Mecklenburg-Vorpommern übernimmt für
die kommenden zwölf Monate zum dritten Mal in der
Geschichte unseres Landes die Präsidentschaft des
Bundesrates. Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen und freue
mich auf die Zusammenarbeit. Es ist mir eine Ehre, im
kommenden Jahr die Sitzungen in diesem Haus zu leiten
und unsere Gemeinschaft der Länder im In- und Ausland
zu vertreten. Es war ein bewegender Moment für mich,
während der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen
Einheit in Hamburg den Staffelstab zu übernehmen.
Lieber Peter Tschentscher, ich danke dir ganz herzlich
für deine Arbeit als Bundesratspräsident. Du hast in
herausfordernden Zeiten den Bundesrat mit dem dir eigenen
hanseatischen Weitblick souverän geleitet. Hamburg hat
einen großartigen Tag der Deutschen Einheit
ausgerichtet, und wir Bundesländer sind in den vergangenen zwölf
Monaten von der Freien und Hansestadt Hamburg gut
vertreten worden. Vielen Dank an dich, vielen Dank an
Hamburg für eine starke und souveräne
Bundesratspräsidentschaft!
(Beifall)
Lieber Peter Tschentscher, ich freue mich, dich als
starken ersten Vizepräsidenten an meiner Seite zu wissen,
und freue mich auch auf die Zusammenarbeit mit meiner
zweiten Vizepräsidentin, Anke Rehlinger.
Ich möchte auch der Direktorin und allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesratsverwaltung
danken, die die Arbeit des Bundesrats und auch der
Präsidentschaft so professionell und engagiert unterstützen.
Ich danke den Bevollmächtigten der Länder und den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Vertretungen der
Länder beim Bund. Allen, die dazu beitragen, dass der
Bundesrat als Verfassungsorgan und als Plattform für
Diskussion, Austausch und Entscheidung so gut
funktioniert: Vielen herzlichen Dank! Ich freue mich auf die
Bundesratspräsidentschaft 2023/2024.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen
und Herren, es ist gute Tradition, dass jedes Land, das die
Bundesratspräsidentschaft übernimmt, ein Motto vorstellt
und etwas findet, was es einbringen kann. Bei Hamburg
hieß das Motto „Horizonte öffnen“. Und wir knüpfen an
und machen norddeutsch weiter mit „Vereint Segel
setzen“.
„Vereint“ steht für unser wiedervereinigtes
Deutschland. Ich sage hier als Bürgerin, Ministerpräsidentin und
Bundesratspräsidentin, die 15 Jahre lang in einer Diktatur
groß geworden ist und nun den größeren Teil ihres
Lebens in einem freien, demokratischen Land verbringen
darf, ganz klar: Die Wiedervereinigung ist immer noch
ein Grund zur Freude. Und wir können stolz sein auf das,
was sich Gutes in diesen 33 Jahren entwickelt hat.
„Segel setzen“ steht für die Herausforderungen, vor
denen wir stehen, für die Herausforderungen, vor denen
Deutschland steht. Es ist ein maritimes Motto. Das wird
niemanden überraschen. Als norddeutsches Küstenland
mit 2 000 Kilometern Ostseeküste und 2 000 Seen
wollten wir natürlich auch unsere maritime Tradition in dieses
Motto einbringen. Bei uns im Norden sagt man: Du
kannst den Wind nicht ändern, aber du kannst die Segel
richtig setzen. – Und das ist die Aufgabe, vor der
Deutschland steht. Wir stehen vor großen
Herausforderungen. Es ziehen ziemlich dunkle Wolken in Form
verschiedener Themen auf, und es ist an uns, vereint die
Segel richtig zu setzen, um gut Kurs zu halten, um unser
Land Deutschland gut durch diese Zeiten
hindurchzusteuern.
Sehr geehrte Damen und Herren, Peter Tschentscher
und davor Bodo Ramelow, die in den vergangenen Jahren
dieses Amt angetreten haben, haben gesagt: Wir leben in
bewegten Zeiten. – Das trifft ganz sicher auch auf den
Herbst 2023 zu. Der russische Angriffskrieg in der
Ukraine dauert schon beinahe zwei Jahre. Der Terrorangriff der
Hamas auf Israel, die Morde, Gräueltaten und
Geiselnahmen haben uns alle erschüttert. Der Bundesrat sagt
ganz klar: Alle Geiseln müssen freigelassen werden. –
Auch die Zivilbevölkerung im Gazastreifen leidet, und es
ist gut, dass Deutschland humanitäre Hilfe leistet. Es war
ein wichtiges Signal, dass die 16 Länder in der
Bundesratssitzung im Oktober eine Entschließung eingebracht
haben, mit der wir gemeinsam deutlich machen:
Deutschland steht eng an der Seite Israels und trägt aufgrund
seiner Geschichte eine besondere Verantwortung für das
jüdische Leben in unserem Land. Wir müssen alles dafür
tun, dass Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland
sicher und ohne Angst leben können. Antisemitismus hat
bei uns keinen Platz. „Nie wieder!“ ist jetzt.
Das, sehr geehrte Damen und Herren, ist mir ein
besonders wichtiges Anliegen. Deshalb habe ich gleich am
Tag meines Amtsantritts gemeinsam mit dem
Regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, das Jüdische
Krankenhaus in Berlin besucht. Es ist die älteste jüdische
Einrichtung in Berlin und die einzige in ganz
Deutschland, die den Naziterror überstanden hat. Heute arbeiten
dort Menschen aus über 50 Ländern für die Gesundheit,
für das Leben von Menschen, unabhängig von Herkunft
und Religion. Es war ein bewegender Besuch, und gerade
das Miteinander hat uns beide tief beeindruckt. Einer der
Chefärzte stammt aus dem Gazastreifen. Kai Wegner und
ich waren uns einig: Wenn es zwischen den Menschen
überall so laufen würde wie hier, dann wären wir alle
einen Schritt weiter. Die Welt wäre friedlicher.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Deutschland
stehen wir vor weiteren großen Herausforderungen. Die
Wirtschaft muss gestärkt werden. Wir sind in einem
harten internationalen Wettbewerb. Deshalb muss unsere
Wirtschaft wettbewerbsfähig bleiben, und dazu gehören
niedrige Preise für Energie. Auch unsere Bürgerinnen
und Bürger sorgen sich wegen der hohen Preise. Der
Klimawandel schreitet voran. Die Digitalisierung
verändert nicht nur unsere Arbeitswelt, sondern alle
Lebensbereiche. Der demografische Wandel verstärkt den
Fachkräftebedarf in Deutschland. Die Aufnahme von
Flüchtlingen ist eine Aufgabe, die die Länder und vor allem
unsere Kommunen an Grenzen bringt. Dazu kommt die
Herausforderung, eine solide Finanzpolitik zu betreiben
und gleichzeitig notwendige Zukunftsinvestitionen und
Entlastungen zu stemmen. Die aktuelle Diskussion um
den Bundeshaushalt zeigt das deutlich. Wir Länder
werden uns bei all diesen Debatten konstruktiv einbringen.
Über Lösungen werden wir hier in diesem Haus beraten,
diskutieren und auch entscheiden.
Sehr geehrte Damen und Herren, gerade in diesen
bewegten Zeiten gerät unsere Demokratie unter Druck. Eine
große Mehrheit der Menschen in unserem Land sagt: Die
Demokratie ist die richtige Form. – Aber es steigt die
Zahl derer, die sagen: Die Demokratie funktioniert nicht
richtig. Die Parteien, die wir haben, die Regierungen, die
wir haben, kriegen die Probleme nicht genügend in den
Griff. – Wer so denkt und demokratische Institutionen
grundsätzlich infrage stellt, neigt dazu, Protestparteien zu
wählen, populistische Parteien, die mit dem
demokratischen System abrechnen wollen oder es in ein autoritäres
System verwandeln wollen. In ganz Deutschland, im
Bund und in allen Ländern, stehen wir, alle
Demokratinnen und Demokraten, vor dieser Herausforderung. Wir
können sie selbstbewusst angehen. Denn bei allen
Problemen, denen wir uns gemeinsam stellen müssen: Die
Werte unserer Demokratie sind die beste Basis für ein
friedliches Zusammenleben. Es kommt darauf an, was
wir daraus machen.
Wir feiern im kommenden Jahr 75 Jahre Grundgesetz.
Wir werden im September einen Tag der offenen Tür hier
im Bundesrat haben und zu einem Bürgerdialog einladen.
Ich freue mich auch schon auf die Bürgerfeste und greife
die Anregung von Peter Tschentscher auf, zum 75-
jährigen Bestehen des Grundgesetzes zu einer
Bundesratssitzung in Bonn einzuladen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen
und Kollegen, ich habe die ersten 15 Jahre meines
Lebens in einer Diktatur verbracht und empfinde es als
großes Privileg, mit meiner Familie in einem
demokratischen, freien Land zu leben. Ich wünsche der Generation
meiner Kinder und allen, die nach uns kommen, dass es
so bleibt. Ich empfinde es als große Ehre, unser Land
mitgestalten zu dürfen.
Zu unserer Demokratie gehört ganz maßgeblich – und
das unterscheidet uns in einer Demokratie von
Diktaturen –, dass Menschen unterschiedliche Meinungen haben
und diese auch sagen können. Aber heute kommt es mir
manchmal so vor, als komme uns diese Vielfalt der
Meinungen abhanden. Es gibt in den öffentlichen
Diskussionen, im Netz, in den sozialen Netzwerken, neue
Möglichkeiten, die eigene Meinung zu äußern. Gleichzeitig
sind immer mehr Menschen gar nicht mehr bereit, sich
andere Meinungen anzuhören. Das liegt auch daran, dass
die eigene Meinung oft, bei fast jedem Thema, moralisch
aufgeladen wird. Es gibt dann nur noch schwarz und
weiß, Gut und Böse, Richtig und Falsch. Ein solches
Schwarz-Weiß-Denken – das weiß ich aus der DDR-
Diktatur – ist ein Merkmal von Diktaturen, von
Ideologien und führt zu Ausgrenzung und Spaltung. Denn nur
die Vielfalt von Meinungen und die Auseinandersetzung
über den richtigen Weg bringt uns weiter. Demokratie
lebt von der Auseinandersetzung. Demokratie lebt von
der Vielfalt der Meinungen. Dazu gehört, dass wir
einander zuhören, miteinander reden, einander über alle
Unterschiede hinweg respektieren und in der Lage sind,
Kompromisse zu finden, die dann von einer großen Mehrheit
akzeptiert werden. Das ist oft anstrengend. Aber es ist
genau das, was Demokratie stark macht.
Der gute, faire Kompromiss zum Wohle vieler in
unserem Land ist nicht schlecht, sondern ein gutes Merkmal
unserer Demokratie. Genau das haben wir hier im
Bundesrat schon oft bewiesen. Der Bundesrat repräsentiert
alle Länder in ihrer Vielfalt. Er vertritt damit alle
Bürgerinnen und Bürger Deutschlands. Im Bundesrat kommen
das Wissen und die Erfahrungen von der Ostseeküste bis
zu den Alpen zusammen. Dazu kommen unter
Umständen noch einmal andere Positionen des Bundestages und
der Bundesregierung. Manchmal brauchen wir auch den
Vermittlungsausschuss, um uns zu einigen. Dennoch sind
die Beratungen im Plenum und in den Ausschüssen in
aller Regel geprägt von dem Willen, Konsens
herzustellen und gute Kompromisse zu finden. Die Diskussion ist
oft wohltuend sachlich. Und wir schaffen es, unsere
unterschiedlichen regionalen und politischen Positionen zu
einem gemeinsamen Weg zusammenzuführen, den dann
möglichst viele mitgehen können. Das ist die Stärke
unserer föderalen Demokratie.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir in Mecklenburg-
Vorpommern sind Teil der Vielfalt der Länder in
Deutschland und leisten unsere Beiträge. Am
kommenden Mittwoch wird sich unser Land, wie es traditionell
üblich ist für das Vorsitzland, mit einem Kulturfestakt im
Futurium hier in Berlin als vielfältiges, lebendiges Land
vorstellen, getragen von vielen engagierten Menschen.
Ich möchte Sie heute auch schon ganz herzlich zu den
Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit nach
Schwerin einladen.
Unser Land hat sich seit der deutschen Einheit enorm
entwickelt. Feriengäste aus ganz Deutschland mögen die
Ostseeküste, die alten Hansestädte und die Seenplatte.
Zwei Drittel der Fläche unseres Landes stehen unter
Naturschutz. Drei Nationalparks von 16 in Deutschland
befinden sich in unserem Bundesland. Zudem sind wir
vorangeschritten im Ausbau der erneuerbaren Energien.
Wir produzieren mehr als doppelt so viel Strom, wie wir
selbst verbrauchen – und versorgen andere mit. Wir sind
heute ein attraktiver Wirtschaftsstandort, für traditionelle
Industrie ebenso wie für moderne Branchen, etwa die
Gesundheitswirtschaft. Die Universitäten in Rostock und
Greifswald zählen zu den ältesten in Deutschland und
bieten eine gute Ausbildung, ein gutes Studium und
Spitzenforschung.
Wir sind gut vernetzt mit unseren norddeutschen
Nachbarländern. Und seit vielen Jahren pflegen wir eine
gute Zusammenarbeit mit den Staaten rund um die
Ostsee, gerade auch mit unseren polnischen Nachbarn. Die
Verbindungen im demokratischen Ostseeraum reichen
von der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in der
Metropolregion Stettin über eine Energiepartnerschaft mit
Dänemark bis zu Städtepartnerschaften und dem jährlichen
Schwedenfest in Wismar.
Ich selbst bin nahe der deutsch-polnischen Grenze
aufgewachsen, in Seelow, einem kleinen Ort, wo die
letzte furchtbare Schlacht des Zweiten Weltkriegs
stattfand. In der Nähe, in Frankfurt an der Oder, gibt es heute
eine deutsch-polnische Universität. Wegen dieser
biografischen und politischen Zusammenhänge liegt mir das
deutsch-polnische Verhältnis besonders am Herzen.
Deshalb ist es mir auch ein Anliegen, dass mich meine erste
Auslandsreise als Bundesratspräsidentin im Februar
nächsten Jahres nach Polen führt.
Für Deutschland ist ein enges, gutes Verhältnis zu
Polen, unserem größten östlichen Nachbarn, ebenso wichtig
wie das traditionell gute Verhältnis mit unserem größten
westlichen Nachbarn Frankreich. – Ich freue mich, dass
Sie, lieber Präsident Larcher, heute hier sind und dieses
gute Verhältnis bekräftigen, und ich sage Danke schön.
Ich stehe hier als eine von vielen aus meiner Generation,
die durch die friedliche Revolution und vor allem durch
die deutsche Einheit ein Leben mit ihren Familien in
Frieden, Freiheit und Demokratie führen dürfen. Die
deutsche Einheit haben vor allem die mutigen
Bürgerinnen und Bürger in Ostdeutschland durch die friedliche
Revolution möglich gemacht. Aber es war auch die
Zustimmung der sogenannten Siegermächte notwendig.
Frankreich hat Deutschland in dieser Situation vertraut.
Herzlichen Dank für diese Möglichkeit, heute in einem
wiedervereinigten Deutschland zu leben! Ich würde mich
sehr freuen, wenn wir unsere Gespräche im Rahmen des
Weimarer Dreiecks intensivieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, die gute Entwicklung
seit 1989 war nicht allein auf Mecklenburg-Vorpommern
beschränkt. Ganz Deutschland ist gewachsen und
zusammengewachsen. Als ostdeutsches Land bringen wir
die Erfahrung der friedlichen Revolution und die Erfolge
und Brüche der Wendezeit ein. Die Menschen in
Ostdeutschland haben sich Freiheit erkämpft, ohne Waffen
und Gewalt. Wenn wir heute in die Welt schauen, wo die
Mehrheit der Menschen in Diktaturen statt in
Demokratien lebt, wird uns bewusst, was das für ein großes
Wunder und gleichzeitig großer Erfolg der Menschen ist.
Viele sind nach der Vereinigung Deutschlands aber auch
durch eine schwere Zeit gegangen, eine Zeit der
Unsicherheit und der Arbeitslosigkeit. So habe ich es selbst in
meiner eigenen Familie erlebt. Deshalb werbe ich dafür,
nicht nur nach Ostdeutschland zu schauen, wenn es dort
Probleme gibt, und diese nicht erst dann ernst zu nehmen,
wenn sie sich auch in Westdeutschland bemerkbar
machen. Ostdeutsche Probleme sind Probleme von ganz
Deutschland. Ostdeutsche Lösungen können Lösungen
für ganz Deutschland sein, ob es um den Wolf geht,
Geothermie, medizinische Forschung oder die beitragsfreie
Kinderbetreuung. Als Ministerpräsidentin bringe ich die
Perspektive der ostdeutschen Länder ein. Als
Bundesratspräsidentin schaue ich auf das ganze Land – nach Ost
und West, Nord und Süd, in die Städte und ländlichen
Regionen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen
und Herren, wir haben im Bundesrat oft erlebt, wie die
Länder in all ihrer Verschiedenheit gemeinsame
Lösungen gefunden haben, die unser ganzes Land
voranbringen. Wir haben erlebt, wie die Vielfalt des Föderalismus
unser Land und unsere Demokratie stark macht. Das
wünsche ich mir auch für die kommenden zwölf Monate.
Auf gute Zusammenarbeit! Lassen Sie uns vereint Segel
setzen!
(Beifall)
Vielen Dank! – Um das Wort hat Bundesminister
Schmidt gebeten.
Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere
Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes: Sehr
geehrte Frau Präsidentin, liebe Manuela Schwesig! Ich
gratuliere Ihnen sehr herzlich zum Amtsantritt als neue
Bundesratspräsidentin. Ich tue das auch im Namen der
gesamten Bundesregierung und im Namen des
Bundeskanzlers. Wir alle freuen uns auf die Zusammenarbeit mit
Ihnen in den nächsten zwölf Monaten.
Und wie das in der Politik so ist: Wenn eine Amtszeit
beginnt, endet eine andere. Das ist in diesem Fall die des
Ersten Bürgermeisters und Präsidenten des Senats der
Freien und Hansestadt Hamburg. Daher möchte ich mit
Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zunächst Peter
Tschentscher ganz herzlich danken.
Für mich als Hamburger war es eine besondere
Freude, mit Ihnen und Ihrem Team aus der Senatskanzlei
zusammenarbeiten zu dürfen. Aus den Worten von
Manuela Schwesig ist deutlich geworden, wie sehr alle
Mitglieder dieses Hauses Ihre, wenn ich so sagen darf, coole
Amtsführung geschätzt haben. Für die Bundesregierung
kann ich mich dem nur anschließen. Uns allen ist der von
Ihnen und Ihrem Team organisierte Tag der Deutschen
Einheit in Hamburg in sehr guter Erinnerung. Ein
großartiges Bürgerfest mit vielen Begegnungen und die bunte
Einheitsfeier in der Hamburger Elbphilharmonie haben
gezeigt, wie vielfältig Deutschland, wie vielfältig
Hamburg ist. Aber es gab wahrlich nicht nur fröhliche Feiern
während Ihrer Präsidentschaft. Nein – die
Bundesratspräsidentin hat es gesagt –, Ihre Präsidentschaft fiel in eine
herausfordernde Zeit. Sie sind den damit verbundenen
Herausforderungen mit nordischer Gelassenheit und
Coolness begegnet. Das hat den Bundesrat, das hat
unserem Land gutgetan. Vielen Dank dafür!
Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr
Präsident des Senats, sehr geehrte Frau Senatorin, sehr geehrte
Herren Senatoren aus Frankreich, wenn ich schon am
Danke sagen bin, dann will ich mich auch bei den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesrates herzlich
bedanken. Sie waren im letzten Jahr ebenso gefordert wie
schon in den Jahren zuvor. Es ist gut, dass sich dieses
Haus auf Ihre Professionalität und Ihren Einsatz verlassen
kann, ebenso wie der Deutsche Bundestag und auch wir
in der Bundesregierung. Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Sie haben gestern zu
mir gesagt, dass sich mir heute zum ersten und letzten
Mal die Gelegenheit bietet, Ihnen 15 Minuten lang ohne
Unterbrechung zu antworten. Diese Gelegenheit nutzte
ich natürlich gerne aus. Ich freue mich, liebe Manuela
Schwesig, dass mit Ihnen eine Präsidentin des
Bundesrates aktiv ist, die es sich zum Ziel gesetzt hat, unser Land
als geeintes Land zu repräsentieren. Dieses Ziel findet
sich auch in dem von Ihnen eben genannten Motto der
Präsidentschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern
wieder: Vereint Segel setzen.
Sie haben einige der Herausforderungen beschrieben,
die vor uns liegen, und Sie haben gesagt, dass das „Segel
setzen“ in Ihrem Motto die Aufgaben markiert, vor denen
unter Land steht. Es stimmt, dass dafür ein, wie Sie es
gesagt haben, stabiles Boot mit guten Segeln und ein
klarer Kurs gebraucht werden. Ich bin ja nun seit fast
zwei Jahren Chef des Kanzleramtes und habe in dieser
Funktion intensiv mit Ihnen und Ihren Landesregierungen
zusammengearbeitet. Daher erlaube ich mir das Urteil,
dass Bund und Länder gemeinsam eine professionelle
Crew und die nötigen Kenntnisse haben, dieses Boot gut
durch die aufgewühlte See zu steuern. Natürlich gibt es
hin und wieder Diskussionen an Bord, und es wird
manchmal über den richtigen Kurs gestritten. Aber wir
schaffen es dann doch immer wieder, uns
zusammenzuraufen und gute Lösungen für die vielen
Herausforderungen zu finden.
Meine Damen und Herren, mit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch der vergangenen
Woche ist ohne Zweifel eine weitere Herausforderung
hinzugekommen. Das Gericht hat sich in diesem Urteil
erstmals sehr grundlegend zur sogenannten
Schuldenbremse geäußert. Worum geht es? Der Bund hat – wie
Sie in den Ländern – in den letzten drei Jahren erhebliche
finanzielle Hilfen für Bürgerinnen und Bürger und
Unternehmen in Notsituationen zur Verfügung gestellt. Das
waren zunächst die Corona-Hilfen während der
Pandemie: das Kurzarbeitergeld, um Arbeitsplätze zu erhalten,
oder die Hilfen, mit denen wir Unternehmen gerettet
haben und den Kulturbereich stabilisieren konnten. Dann
waren es die Hilfen für die Bewohnerinnen und
Bewohner des Ahrtals, die vor zweieinhalb Jahren von der
furchtbaren Flutkatastrophe betroffen waren. Schließlich
hat der Bund im letzten und in diesem Jahr sehr
umfangreiche Hilfen für diejenigen zur Verfügung gestellt, die
wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine
auf einmal deutlich höhere Strom- und Gasrechnungen zu
befürchten hatten. Hinzu kommt die milliardenschwere
notwendige direkte Unterstützung der Ukraine mit
Militärgerät. Wir sind dem angegriffenen Land auch mit
umfangreichen Wirtschaftshilfen zur Seite gesprungen.
Außerdem geben Bund und Länder viel Geld aus, um
denjenigen zu helfen, die vor dem furchtbaren Krieg zu
uns nach Deutschland geflohen sind. Weiterhin hat der
Bund viele Gelder vorgesehen, um damit den Umbau
unserer Industriegesellschaft zu unterstützen; denn wir
alle wissen: Wir müssen die Klimaziele erreichen und bis
zum Jahre 2045 klimaneutral sein. Dabei wollen wir
gleichzeitig Industrieland bleiben, Industrieland mit
guten und gut bezahlten Arbeitsplätzen.
Viele dieser genannten Hilfen hat der Bund über
Kredite finanziert, so wie Sie das vielfach in den Ländern
auch gemacht haben oder machen. Das
Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die Art und
Weise, wie der Bund das getan hat, nicht korrekt war. Wir
haben das Urteil natürlich sehr gründlich analysiert und
nun gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag die ersten
notwendigen Konsequenzen gezogen. Wie Sie alle
wissen, war eigentlich für die nächste Woche die
abschließende Beratung des Bundeshaushalts für das nächste
Jahr, für 2024, im Plenum des Bundestages vorgesehen.
Diese Entscheidung hat das Parlament jetzt verschoben.
Wir werden stattdessen Anfang der nächsten Woche im
Bundeskabinett den Entwurf eines Nachtragshaushaltes
für dieses Jahr beschließen. Dieser
Nachtragshaushalt 2023 soll in der nächsten Woche im Deutschen
Bundestag beraten werden, und er wird dann auch Sie hier im
Bundesrat bald erreichen.
Viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger fragen
sich: Was hat das alles zu bedeuten? Welche
Auswirkungen hat das Urteil auf mein Leben? – Der Bundeskanzler
wird dazu gleich im Kanzleramt Stellung nehmen, und er
wird in der nächsten Woche vor dem Deutschen
Bundestag eine Regierungserklärung abgeben. Ohne dem
vorgreifen zu wollen, will ich an dieser Stelle sagen, dass
nach dem Urteil die finanziellen Hilfen des Staates bei
solchen besonderen Notsituationen weiterhin möglich
sind. Aber es gibt jetzt klare Vorgaben, wie die Hilfen
ausgestaltet sein müssen und wie die Kreditaufnahme
organisiert sein muss, um diese zu finanzieren.
Was heißt das? Es kann Notsituationen geben, die
erhebliche finanzielle Auswirkungen über das Jahr hinaus
haben, in dem sie aufgetreten sind. Denken Sie etwa an
die erwähnte Flutkatastrophe im Ahrtal, in Nordrhein-
Westfalen und in Rheinland-Pfalz. Das Urteil besagt:
Wenn eine solche Notsituation nicht auf ein Jahr
beschränkt ist, dann muss der Bundestag für jedes weitere
Jahr, in dem Hilfen aus Krediten finanziert werden
sollen, einen Beschluss fassen. Nur mit einem solchen
Beschluss des Deutschen Bundestages können erneut
Kredite für die notwendigen finanziellen Hilfen aufgenommen
werden. Die Finanzierung der Hilfen über mehrere Jahre
kann also nicht, wie das bisher vorgesehen war, über ein
Sondervermögen geschehen, das einmal zu Beginn durch
eine Kreditaufnahme gefüllt wird und aus dem heraus
dann in den Folgejahren die nötigen Hilfen bezahlt
werden.
Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
hat eine erhebliche Tragweite, sowohl für den
Bundeshaushalt als auch für die Haushaltspraxis in den Ländern.
Die Bundesregierung wird alles daransetzen, die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zügig und sorgfältig
umzusetzen. Wir werden das mit dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat tun. Wir arbeiten Tag für Tag
daran, dass die notwendigen Zukunftsinvestitionen
weiterhin möglich sind. Dafür setzen wir jetzt den Kurs.
Meine Damen und Herren, gerade das letzte Jahr hat
gezeigt: Wir haben zusammengestanden, um der
Energiekrise zu begegnen. Sie werden sich erinnern, welche
Debatten wir vor etwas über einem Jahr geführt haben.
Damals war von einer dramatischen Gasmangellage die
Rede. Ein Jahr später können wir sagen: Dieses Problem
haben wir gemeinsam gelöst, durch Einsparungen der
Bürgerinnen und Bürger und vor allem der Unternehmen,
durch den Einkauf von Gas überall auf der Welt, aber
auch dadurch, dass wir die Infrastruktur für den
Energiebereich in einem Rekordtempo auf- und ausgebaut haben.
Nachdem wir diese Energiekrise erfolgreich
abgewendet hatten, rückten dann die hohen Preise für Energie in
den Fokus. Auch hier lohnt es sich, kurz an die Lage vor
etwas über einem Jahr zu erinnern. Was wurde uns da
nicht alles prophezeit! Ein heißer Herbst, ein Wutwinter,
Aufstände und Massenproteste wegen unbezahlbarer
Strom- und Gaspreise. Ja, natürlich sind die Preise noch
zu hoch, und sie stellen – die Bundesratspräsidentin hat
darauf hingewiesen – für viele Bürgerinnen und Bürger
sowie Unternehmen eine große Belastung dar. Aber die
ganz düsteren Prognosen sind zum Glück nicht
eingetreten. Ich finde, dass wir das gemeinsam ganz gut
hingekriegt haben, und dafür möchte ich Ihnen an dieser Stelle
noch einmal sehr herzlich danken.
Generell bleibt es natürlich unsere Aufgabe, das Land
schneller und beweglicher zu machen. Dazu saßen am
6. November die hier anwesenden Ministerpräsidentinnen
und Ministerpräsidenten und Bürgermeister mit dem
Bundeskanzler zusammen. Es ging darum, wie wir
Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigen
können. Und wir haben einen Deutschlandpakt geschmiedet:
Ich bin überzeugt davon, dass er unser Land schneller,
wettbewerbsfähiger, klimafreundlicher, digitaler macht.
Ich bin sehr froh, dass wir uns bei diesem Thema
gemeinsam auf gute und weitreichende Lösungen
verständigt haben.
Wenn Sie erlauben, danke ich an dieser Stelle auch
ganz herzlich den Kolleginnen und Kollegen Chefinnen
und Chefs der Staats- und Senatskanzleien, die das
möglich gemacht haben.
Aber ich bin ebenfalls sehr froh, dass wir am
6. November auch einen gemeinsamen Beschluss zur
Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern hinbekommen
haben. Beide Themen – Beschleunigung von Verfahren
und Steuerung und Begrenzung irregulärer Migration –
haben eines gemeinsam: Es gibt nicht die eine
Maßnahme oder das eine Gesetz. Vielmehr braucht es präzise
Regelungen auf allen politischen Ebenen, und es braucht
den Schulterschluss von Ländern, Kommunen und Bund.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben es
wahrlich mit großen Herausforderungen, auch für unsere
Demokratie, zu tun. Sie, Frau Präsidentin, haben eben
darauf verwiesen: Unsere Demokratie steht unter Druck,
unsere Institutionen werden infrage gestellt. Die
komplexen Mehrheitsverhältnisse in den Ländern – das brauche
ich Ihnen nicht zu erzählen – sind dabei eine
Herausforderung. Trotzdem erwarten die Bürgerinnen und Bürger,
dass wir das, was wir uns gemeinsam vorgenommen
haben, zügig umsetzen. Sie erwarten zu Recht, dass wir
das tun.
Bei aller angebrachten Selbstkritik sollten wir hin und
wieder auch über das reden, was gelungen ist. Ich
jedenfalls habe mich gefreut, dass uns die Bertelsmann
Stiftung kürzlich bescheinigt hat: Bereits zur Halbzeit der
Legislaturperiode sind fast zwei Drittel der Vorhaben des
Koalitionsvertrages entweder auf den Weg gebracht oder
schon vollständig umgesetzt. – Bei all den Diskussionen,
die wir hin und wieder sehr kontrovers führen – und ich
finde, Kontroversen, Streit gehören zur Politik; das
Ringen um die beste Lösung ist Politik –, sollten wir häufiger
darauf achten, was uns eint. Was uns eint, sind doch gute
Absichten, die unseren Vorhaben zugrunde liegen, und
die Werte, die wir alle miteinander teilen.
Meine Damen und Herren, unabhängig von
unterschiedlichen Interessen – von Parteien, von Ländern, von
Städten oder auf dem Land, in Ost und West – geht es
uns allen darum, unsere Demokratie zu schützen und zu
bewahren. Ich bin mir sicher, dass Sie, Manuela
Schwesig, als Bundesratspräsidentin mit Ihren Fähigkeiten und
Ihrer Erfahrung dazu einen entscheidenden Beitrag
leisten werden. Darauf freue ich mich. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt!
Ich rufe Tagesordnungspunkt 65 auf:
TOP 65
Wahl eines Schriftführers (Drucksache 619/23)
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Entsprechend dem
Ergebnis der Vorberatungen wird vorgeschlagen, Herrn
Staatsminister Georg E i s e n r e i c h (Bayern) als
weiteren Schriftführer des Bundesrates für das laufende
Geschäftsjahr zu wählen.
Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich
um ein Handzeichen. – Einstimmig.
Dann ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 68 auf:
TOP 68
Wahl eines Richters des
Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 624/23)
Es wird vorgeschlagen, Herrn Dr. Peter F r a n k in
den Zweiten Senat zu wählen.
Nach § 7 des Gesetzes über das
Bundesverfassungsgericht ist für diese Wahl eine Mehrheit von zwei Dritteln
der Stimmen des Bundesrates erforderlich; das sind
46 Stimmen.
Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Einstimmig.
Der Vorschlag ist einstimmig angenommen.
Dann ist Herr Dr. Frank, den ich auf der
Besuchertribüne begrüßen darf, gewählt. – Herzlichen Glückwunsch!
Eine glückliche Hand und alles Gute für die neue
Aufgabe!
(Beifall)
Ich rufe Tagesordnungspunkt 59 auf:
TOP 59
Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen,
Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung
und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
(Drucksache 588/23)
Mir liegen Wortmeldungen vor. – Zunächst Herr
Ministerpräsident Weil aus Niedersachsen!
Stephan Weil (Niedersachsen): Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn ich es recht
sehe, steuern wir, was dieses Gesetz, das sogenannte
Wachstumschancengesetz, angeht, auf eine einmütige
Beschlussfassung hier im Bundesrat zu. 16 Länder, so
scheint es, werden den Vermittlungsausschuss anrufen.
Ich persönlich mache keinen Hehl daraus: Ich hätte mir
auch gut vorstellen können, dass wir dieses Gesetz
schlichtweg ablehnen. Ich will das kurz begründen.
Erstens. Mit diesem Gesetz wird ein Gesamtverlust
von staatlichen Einnahmen bis zum Jahre 2028 in Höhe
von nicht weniger als 32 Milliarden Euro vorgeschlagen.
32 Milliarden Euro! Interessant ist die Verteilung unter
den Ebenen. Der Bund beteiligt sich nach seinen
Berechnungen mit etwa 37 Prozent an diesen Verlusten. Das
macht für die Länder und Kommunen einen Anteil in
Höhe von 63 Prozent. Es handelt sich, wenn ich das so
sagen darf, um einen Vertrag zulasten Dritter, der uns
hier vorgeschlagen wird. Und da kann man natürlich
großzügig sein.
Zweitens. Es verdient insbesondere, hervorgehoben zu
werden, dass die Kommunen mit etwa 2 Milliarden Euro
jährlich – wieder einmal! – zur Kasse gebeten werden.
Wir wissen doch alle, unter welchem Druck die
Kommunen stehen und dass ihre Handlungsfähigkeit gerade in
finanzieller Hinsicht derzeit wirklich enorm beansprucht
ist. Ich muss die Themen gar nicht im Einzelnen
aufrufen. Wir haben zum Beispiel im Zusammenhang mit der
Unterbringung von geflüchteten Menschen und der
Unterstützung durch den Bund stundenlang darüber geredet,
wie notwendig es ist, die Kommunen zu unterstützen.
Gleichzeitig erfolgt der Vorschlag, ihnen jährlich etwa
2 Milliarden Euro zu entziehen. Davor kann man nur
eindringlich warnen. Im Moment halte ich es nicht nur
aus finanzwirtschaftlichen Gründen für absolut zwingend
erforderlich, dass wir die kommunale Ebene stärken, statt
sie zu schwächen. Machen wir uns doch keine Illusionen!
Wenn Menschen den Eindruck gewinnen, vor Ort
müssten notwendige Angebote zurückgenommen werden, weil
die finanzielle Basis nicht stimmt, dann werden sie sich
nicht nur finanzielle Gedanken machen, sondern auch
noch ganz andere. Meine Damen und Herren, die
Demokratinnen und Demokraten in unserem Land können in
dieser Situation nur das gemeinsame Interesse haben, die
Kommunen in ihrer Handlungsfähigkeit zu unterstützen.
Der Vorschlag, der uns hier vorliegt, tut das Gegenteil.
Drittens. Es wird in weiten Zügen darauf verzichtet,
Schwerpunkte zu setzen. Die degressive AfA – übrigens
mit einem Betrag von etwa 3 Milliarden Euro jährlich –
ist ein typisches Beispiel für die Gießkanne. Sind wir in
einer Situation, in der wir uns das erlauben können? Wir
wissen ja: Viele Unternehmen, viele Branchen brauchen
Unterstützung, viele andere aber erfreulicherweise nicht.
Insofern glaube ich, dass schon die Systematik dieses
Gesetzes Fragezeichen aufwirft.
Viertens. Das Motiv dieses Gesetzes ist, die Wirtschaft
zu beleben. Deswegen stellt sich die Frage: Gelingt es
denn, auf dieser Basis unsere Wirtschaft nachhaltig zu
beleben? Dazu kann ich die Lektüre einer wirklich
interessanten Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft
empfehlen, in der exakt diese Frage gestellt wurde. Die
Antwort ist interessant: Das Institut der deutschen
Wirtschaft erwartet eine Steigerung der Investitionen um
0,6 Prozent, etwa 11 Milliarden Euro. Meine sehr
verehrten Damen und Herren, in Relation zu dem Verlust von
staatlichen Einnahmen, die übrigens typischerweise auch
wiederum für Kaufkraft sorgen, sieht es nicht danach aus,
als hätten wir es hier mit einem zielgerichteten Vorschlag
zu tun.
Fünftens. Ich will es mir nicht verkneifen: Das
Wachstumschancengesetz ist Teil einer ganzen Kette von
Vorhaben aus dem Bundesfinanzministerium, mit denen
vorgeschlagen wird, weniger Steuern in Anspruch zu
nehmen, die Einnahmekraft der Länder und des Bundes
zu schwächen, um auf diese Art und Weise mehr Anteile
für die Wirtschaft freizumachen. Nun hätte man dagegen
schon geraume Zeit etwas sagen können. Aber: Wird
diese Haltung des Bundesfinanzministeriums tatsächlich
im Lichte der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts aufrechterhalten? Kann man sich das wirklich so
vorstellen, dass diese Politik so weiter vertreten und
verfolgt wird? Wir lesen, dass der Bundesfinanzminister
bei der Frage, was jetzt zu tun ist, vor allen Dingen daran
denkt, Sozialleistungen zu überprüfen. Wäre es nicht
angezeigt, stattdessen vielleicht eine Reihe von
Gesetzesvorhaben aus dem eigenen Hause zu überprüfen? Meines
Erachtens: Ja. Es gibt ein schönes amerikanisches
Sprichwort: If you are in a hole, stop digging! – Wenn du
im Loch sitzt, hör auf zu graben! Ich glaube, wir sollten
hier einen Anfang machen. Deswegen können wir dieses
Gesetz nicht mittragen. – Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Ministerpräsident Weil! – Das Wort hat Herr
Ministerpräsident Kretschmer aus Sachsen.
Michael Kretschmer (Sachsen): Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte mir
nicht vorstellen können, dass man dieses Gesetz einfach
ablehnt. Ich halte es im Gegenteil für absolut notwendig
und unterstütze Bundesfinanzminister Lindner in dem
Ansinnen, in einer Zeit der Rezession und der
wirtschaftlichen Schwäche diesem Land Impulse des Wachstums
und der Zuversicht zu geben. Und ich halte es für absolut
richtig und auch zielführend, mit der Verbesserung der
Möglichkeit der Verlustverrechnung, mit einer besseren
Abschreibungsmöglichkeit für bewegliche
Wirtschaftsgüter und vor allen Dingen mit der steuerlichen
Forschungsförderung, die zu einem stärkeren Instrument werden soll,
diese Ziele erreichen zu wollen.
Aber Ministerpräsident Weil hat natürlich absolut
recht, wenn er darauf hinweist, dass zwei Drittel der
Kosten dieses Gesetzes bei Ländern und Kommunen
anfallen und dass wir als Länder die Schutzmacht der
deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise sind und
dass man in dieser schwierigen Situation den deutschen
Kommunen nicht einfach zusätzliche Kosten von
1,9 Milliarden oder 2 Milliarden Euro aufbürden kann.
Das geht so nicht. Deswegen ist es zwingend, dass wir
den Vermittlungsausschuss anrufen und darüber
sprechen – übrigens auch darüber, wie das gemeinsame
Arbeiten von Bund und Ländern in der Zukunft weitergehen
soll. Denn es ist natürlich überhaupt keine Art und auch
in keiner Weise vertrauensbildend, dass ein solches
Gesetz ohne Absprache, ohne vernünftiges Miteinander-
Ringen vorgelegt wird nach dem Motto „Friss oder
stirb!“. So können wir nicht arbeiten. Das ist in unserer
Verfassung so nicht vorgesehen. Das ist auch nicht die
Kultur der Bundesrepublik Deutschland. Das ist einfach
schlechte Regierungsarbeit, und ich hoffe sehr, dass es
uns am Ende gelingt, hier einen vernünftigen Weg zu
beschreiten, der die richtigen, notwendigen
Wachstumsimpulse möglich macht, aber zu einer
Kostenverteilung kommt, die die schwierige Situation, gerade auf der
kommunalen Ebene, nicht weiter verschärft.
Meine Damen und Herren, der Vermittlungsausschuss
ist aber auch deswegen notwendig, weil wir in einer
Situation sind, in der niemand in Deutschland, hat man den
Eindruck, auch in der Bundesregierung nicht, weiß, wie
es jetzt finanziell weitergehen soll. Wir haben keinen
rechtsgültigen Haushalt 2023. Wir wissen nicht, was mit
2024 ist. Daher braucht es, denke ich, eine Pause des
Überlegens und ein gemeinsames Vorgehen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist für die
junge Generation ein sehr gutes Signal, weil es der
Verschuldung Grenzen setzt. Kluge Politikerinnen und
Politiker haben vor Jahren erkannt, dass die damaligen
Regeln, nach denen es bei der Feststellung eines
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts möglich ist, mehr
Schulden aufzunehmen als Investitionen zu tätigen, über
Jahre und Jahrzehnte immer wieder missbraucht worden
sind und zu einem riesigen Berg an Schulden in
Deutschland geführt haben. Man musste Schluss machen mit dem
ständigen Verschulden. Deswegen diese
Verschuldungsbremse.
Schlechtes politisches Handwerk sollte nicht kaschiert
werden durch neue Schulden. Diesem schlechten
Arbeiten sollten Grenzen gesetzt werden. Das, meine Damen
und Herren, ist genau die Situation, in der sich die
Bundesrepublik Deutschland befindet. Die Notlage
festzustellen wegen der Coronapandemie, ist absolut möglich und
passiert. Die Notlage festzustellen, weil wir im Ahrtal
eine riesige Naturkatastrophe hatten, war möglich und
würde, wenn wir so etwas wie die Jahrtausendflut an
Oder oder Elbe wieder erleben, auch wieder möglich
sein. Wenn uns ein Krieg in Europa betrifft, ist es
möglich, diese Notlage festzustellen. Aber die Notlage, die
2023 festgestellt wird, ist eine Notlage wegen schlechter
Regierungsführung, und das muss man den Menschen in
diesem Land auch genau so sagen. Die Verantwortung
dafür trägt eine Bundesregierung, trägt eine Koalition, die
nicht darüber überrascht sein kann, dass sie vor dem
Bundesverfassungsgericht scheitert. Denn für den, der
den Text lesen kann, war vollkommen klar, dass genau
das passieren wird.
Unser Angebot hier aus der Länderkammer kann nur
sein, zu einer anderen Art des Miteinanders zu kommen,
zu akzeptieren, was die ökonomischen Notwendigkeiten
in diesem Land sind. Was heißt denn „zwei Drittel des
Koalitionsvertrages abgearbeitet“? Wenn man die
Umfragen sieht, wenn man die Frustration in der
Bevölkerung sieht, wenn man sieht, dass dieses Land gerade eine
riesige Inflation, eine Rezession erlebt, dann muss man
sagen, dass doch eigentlich ein Reset-Knopf notwendig
ist, ein Zurückbesinnen auf das, was in diesem Land
wirklich notwendig ist. Und das sind doch nicht
zusätzliche Steuern bei der Gastronomie, eine zusätzliche Maut,
die den Verkehr verteuert oder, oder, oder. Wir werden
doch Klimaschutz nicht erreichen durch mehr
Planwirtschaft, durch mehr Subventionen, durch mehr Verbote.
Gerade in den neuen Bundesländern hat sich doch
gezeigt, dass das nur mit sozialer Marktwirtschaft, mit
Innovation, mit Technologieoffenheit, mit mehr Freiheit
möglich ist. Das ist doch das Signal, das die Menschen in
diesem Land erwarten, das die Wirtschaft erwartet, das
uns unterscheidet von anderen Regionen in der Welt, die
nicht in dieser ökonomischen Situation sind.
Deutschland ist von allen Industrieländern der Welt
auf dem letzten Platz. Das muss sich ändern. Das erreicht
man nicht durch ein Aussetzen der
Verschuldungsbremse, sondern nur durch mehr ökonomischen Sach- und
Fachverstand, durch mehr Miteinander, durch mehr
Vertrauen. Das Signal, das von uns ausgeht, ist: Die
Anrufung des Vermittlungsausschusses ist wieder einmal ein
Handreichen an die Bundesregierung, um zu einem
anderen Miteinander zu kommen. Man kann nur hoffen, dass
diese Hand diesmal angenommen wird, damit unserem
Land nicht weiterer, größerer Schaden entsteht.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Als Nächster spricht Herr Senator Dr. Dressel,
Hamburg.
Dr. Andreas Dressel (Hamburg): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! In
der Bundesratssitzung vor fast genau einem Jahr haben
wir hier mit großem Unbehagen das
Inflationsausgleichsgesetz beschlossen, mit dem weit über das
verfassungsrechtlich Gebotene der Steuertarif angepasst und die kalte
Progression bekämpft werden sollte, gerade im Bereich
des Spitzensteuersatzes. Kosten für alle Ebenen bis 2027:
32 Milliarden Euro, für Länder und Gemeinden rund
20 Milliarden Euro. Wir hatten damals eine
Entschließung beschlossen, in der wir die hohen Kostenfolgen und
die mangelnde Einbindung des Bundesrates moniert
hatten.
Und jetzt, ein Jahr später: Die konjunkturelle Wirkung
des damals Beschlossenen ist gleich null, ehrlicherweise
im Minusbereich, wenn man ganz genau auf die Daten
schaut. Das Geld ist weg. Es fehlt für zielgerichtete
konjunkturelle Maßnahmen, es fehlt für Tarifausgleiche in
den Ländern und Gemeinden. Und von
Kostensteigerungen können wir, glaube ich, alle in den Ländern im
Moment ein Lied singen, denn auch wir leiden an ganz
vielen Stellen unter den Folgen der Inflation.
Doch statt frühzeitig bei einem weiteren so teuren
Gesetzesvorhaben das Gespräch mit den Ländern zu suchen,
hat der Bundesfinanzminister einfach dieses
Wachstumschancengesetz vorgelegt. Man konnte in der
Sommerpause zuschauen, wie es Woche um Woche teurer wurde in
den Auswirkungen für Länder und Gemeinden. Die
Zahlen hat Kollege Weil hier schon genannt. Ich will die
Gesamtzahl noch einmal sagen: 2023 bis 2028 über
32 Milliarden Euro, fast 20 Milliarden Euro für Länder
und Gemeinden.
Hier wird viel mit der Gießkanne operiert, statt
zielgerichtet Konjunkturimpulse zu setzen. In dieser Situation –
auch darauf hat Kollege Weil hingewiesen –, in der die
Kommunen ganz viel zu stemmen haben, die
Gewerbesteuer miteinzubeziehen, ist keine gute Idee vor dem
Hintergrund des Versprechens, das wir den Kommunen
geben wollen. Deswegen sagen wir: So geht es nicht. Wir
sind für zielgerichtete, machbare, finanzierbare
Konjunkturimpulse zu haben. Das sieht man beim
Zukunftsfinanzierungsgesetz, wo wir gemeinsam den Weg freimachen
wollen. Aber das Wachstumschancengesetz muss man
ablehnen.
Wir können natürlich versuchen, ob in einem
Vermittlungsverfahren etwas gelingt. Aber es muss ganz klar
sein, dass es so nicht funktioniert. Deshalb geht es heute
hier auch darum, einen Akt finanzpolitischer Notwehr zu
betreiben und ein klares Stoppsignal zu setzen. Denn wir
sind in einer Phase, in der wir – auf die aktuellen Folgen
der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ja
schon hingewiesen worden – auf eine Kompensation an
anderer Stelle vom Bund nicht hoffen dürfen und können.
Insofern muss es darum gehen, in den nächsten Wochen
und Monaten dafür zu sorgen, dass das
Wachstumschancengesetz, wenn es erneut auf den Tisch dieses Hauses
kommt, in den Kostenfolgen für Länder und Gemeinden
deutlich günstiger ist. Das muss der Maßstab sein. Herr
Lindner hat mal in einem anderen Zusammenhang
gesagt: Dieses Gesetz muss zurück in die Montagehalle.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich will noch
einmal auf meine Eingangsbemerkung zum
Inflationsausgleichsgesetz zu sprechen kommen. Auch da ist die
letzte Messe noch nicht gesungen. Denn für 2024 sieht
dieses Gesetz ja noch eine letzte Stufe vor. Da gibt es
noch eine weitere Entlastung und Rechtsverschiebung
beim Spitzensteuersatz. Macht für jedes Jahr
3,6 Milliarden Euro. Damals hat übrigens der
Sachverständigenrat gesagt: So teuer hätte dieses Gesetz
eigentlich gar nicht sein müssen. Wir sind jetzt in einer Phase,
in der alle sagen: Wo können wir eigentlich noch
Einsparbeiträge erbringen? Insofern wäre ein Vorschlag, sich
dieses Gesetz noch einmal anzuschauen. Ein Vorschlag
Hamburgs liegt im Finanzausschuss.
Ein letzter Satz dazu: Minister, Senatoren und ähnliche
Spitzenverdiener brauchen in dieser Phase keinen vollen
steuerlichen Inflationsausgleich. Insofern: Ein weiterer
Vorschlag für Einsparmöglichkeiten im Bereich des
Bundesfinanzministeriums. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Als letzter Redner spricht Herr Minister
Dr. Geue, Mecklenburg-Vorpommern.
Dr. Heiko Geue (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Deutschland hat eine Wachstumsschwäche.
Die Angebotsschocks der letzten Jahre haben unsere
Wirtschaft hart getroffen. Die Lieferkettenunsicherheiten,
die hohen Energiepreise, die Inflation insgesamt, die den
Konsum belastet, der Fachkräftemangel, aber auch die
globalen Unsicherheiten durch eine Veränderung der
Globalisierung, die weniger friedfertig wird, treffen
unsere exportorientierte Wirtschaft hart.
Wachstumsstärkung ist also wichtig und notwendig.
Aber: Das Wachstumschancengesetz der
Bundesregierung wirkt angesichts der Haushaltsprobleme – meine
Vorredner sind darauf eingegangen – fast wie aus der
Zeit gefallen. Es hat darüber hinaus auch erhebliche
Mängel.
Es fehlt aus unserer Sicht, aus der Sicht Mecklenburg-
Vorpommerns, zuallererst eine Verlängerung des
abgesenkten Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie und die
Lebensmittelhändler, die Bäckereien, das Essen für
Schulen, Horte und Kitas. Ich frage Sie: Seit wann gehören
Steuererhöhungen zur Wachstumsförderung? Die
Erhöhung auf den Regelsatz bremst das Wachstum in der
Gastronomie und im Tourismus. Sie heizt die Inflation an
und belastet den Konsum weiter.
Die Bundesregierung kommt einem so vor, als würde
sie gleichzeitig Gas geben und bremsen wollen. Der
Bundesfinanzminister wurde gestern im Interview mit
dem „Handelsblatt“ gefragt: „Also wird es doch
Steuererhöhungen geben?“ Er sagte: „Nein, im Gegenteil.“ Es
müsse Entlastungen geben. Na bitte! Für die
Gastronomie – ich sehe schon den Ministerpräsidenten Bayerns
nicken – können Sie hier etwas tun, sonst kommt
Deutschland nicht voran.
Das Wachstumschancengesetz wird ins Leere laufen,
wenn derjenige in der Bundesregierung, der in Richtung
Wirtschaft aktiv sein müsste, nämlich der
Bundeswirtschaftsminister, nicht endlich dazu übergeht, die Rolle
einzunehmen, die er einnehmen müsste, nämlich
Zuversicht und Optimismus in die Wirtschaft zu bringen, statt
gramgebeugt herumzulaufen ob der Probleme in der
Klimapolitik. Wir brauchen einen
Bundeswirtschaftsminister, der versteht, dass die Hälfte der Wirtschaft
Psychologie ist. Wenn Handeln und Auftreten nicht
übereinstimmen, hilft auch kein Gesetz.
Darüber hinaus ist das Gesetz, so wie es vorliegt,
deutlich zu bürokratisch. Dazu zwei Beispiele:
Die Klimaschutzinvestitionsprämie – an sich eine gute
Idee – kann erst dann gewährt werden, wenn es ein
Einsparkonzept durch einen Energieberater oder
Energiemanager gibt. Dann soll sie beim Finanzamt unabhängig von
der Steuererklärung beantragt werden. In der Folge
werden die Finanzämter also zusätzlich zu den
Kernaufgaben, zu der enormen Belastung, die schon da ist,
nochmals vollkommen fachfremde Konzepte beurteilen
müssen. Das führt zu mehr Bürokratie. Das führt zu
verlängerten Bearbeitungszeiten bei den Steuererklärungen.
Das ist aus unserer Sicht nicht das Richtige. Besser wäre
es, zum Beispiel das Bundesausfuhramt, BAFA, oder die
KfW damit zu beauftragen.
Oder auch das Beispiel „Erweiterung des
Verlustrücktrags auf drei Jahre“. Das führt zu einem weiteren
Verwaltungsaufwand für die 2 500 bis 4 000 größten
deutschen Unternehmen. In der Folge werden die
Finanzämter die Bescheide aus den vergangenen Zeiträumen
ändern müssen, neu berechnen müssen. Wozu führt das? Zu
einer Verlangsamung der Bearbeitung von
Steuererklärungen, also wieder zu Unmut in der Bevölkerung und in
der Wirtschaft. Das sollten wir anders organisieren.
Es ist zumindest kein Gesetz, das Wachstum befördert.
Vielmehr bremst es aufgrund der Bürokratie. Es geht in
der jetzigen Ausgestaltung auch nicht um mehr
Steuerfairness, sondern viel zu einseitig um eine steuerliche
Übervorteilung von Großunternehmen. Das muss
geändert werden. Geändert werden muss auch – das haben
meine Vorredner schon ausführlich begründet – aufgrund
des Finanzzusammenhangs, dass zwei Drittel dieser
enormen Belastungen über die Haushalte von Ländern
und Kommunen finanziert werden sollen. Das ist falsch.
Das muss geändert werden. Kein Gießkannenprinzip,
keine bürokratischen Maßnahmen! Dann ist auch Kraft
und genug Finanzspielraum da, um wenigstens in der
jetzigen schwierigen Zeit für die Gastronomie den
ermäßigten Steuersatz zu verlängern.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund
spricht sich das Land Mecklenburg-Vorpommern für die
Anrufung des Vermittlungsausschusses und eine
grundlegende Überarbeitung des Gesetzes aus. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Das war die letzte Wortmeldung. Somit kommen wir
zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und zwei Landesanträge vor.
Da die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus
mehreren Gründen verlangt wird, frage ich zunächst, ob
allgemein ein Vermittlungsverfahren gewünscht wird.
Wer ist dafür? – Deutliche Mehrheit.
Dann kommen wir zu den einzelnen
Anrufungsgründen. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Deutliche Mehrheit.
Damit entfallen Ziffer 2 sowie der Landesantrag
Bayerns.
Der Bundesrat hat, wie soeben beschlossen, den
Vermittlungsausschuss angerufen.
Die Abstimmung über den Entschließungsantrag
Baden-Württembergs wird zurückgestellt.
Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes
angekommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 67:
TOP 67
Entschließung des Bundesrates für einen dauerhaften
ermäßigten Umsatzsteuersatz für Restaurant- und
Verpflegungsdienstleistungen in der Gastronomie
und Ausdehnung der ermäßigten Umsatzbesteuerung
auf Getränke – Antrag des Freistaates Bayern gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 623/23)
Es spricht Herr Ministerpräsident Dr. Söder.
Dr. Markus Söder (Bayern): Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich knüpfe
unmittelbar an die Diskussion von vorhin an.
Wenn wir unsere Bürgerinnen und Bürger fragen, wie
der Zustand unseres Landes ist, dann werden wir derzeit
kein gutes Ergebnis bekommen. Das Gefühl ist, dass
Deutschland tiefer und tiefer in die Krise schlittert. Und
diesmal nicht nur von außen, von Ereignissen wie
Kriegen beeinflusst, sondern von innen heraus. Wir haben
derzeit eine veritable Staatskrise. Sie ist durch die
aktuelle Bundesregierung verursacht worden: selbstverschuldet,
mit Ansage, durch das Bundesverfassungsgericht klar
dokumentiert.
Vorhin hieß es von Herrn Schmidt: Wir haben alles
abgearbeitet. – Würde man die Menschen fragen, könnte
man auf die Idee kommen, die Frage zu stellen, ob statt
„abgearbeitet“ nicht eher „abgewirtschaftet“ das richtige
Wort wäre. Die Schuldenbremse ist richtig und
notwendig. Die Einführung beziehungsweise Umsetzung der
Schuldenbremse hat dazu geführt, dass wir über viele
Jahre in Deutschland gut gewirtschaftet haben und
dadurch in der Lage waren, Krisen wie Corona zu
meistern. Die Schuldenbremse gibt Möglichkeiten, auf
Herausforderungen zu reagieren und damit umzugehen. Das
wurde übrigens in dieser schweren Zeit auch dem
Bundesfinanzminister gesagt. Aber zum Teil aus
Überheblichkeit hieß es dann: Nein, wir machen es anders. – Am
Ende wurden die Taschenspielertricks vom
Bundesverfassungsgericht beanstandet.
Unsere neue Präsidentin hat gesagt: Wir wollen
gemeinsam Segel setzen. – Das wäre gut. Wir wollen aber
nicht gemeinsam Schiffbruch erleiden. Entscheidend ist:
Die Notlage, die jetzt erneut ausgerufen wird, ist keine
Notlage Deutschlands, sondern die Notlage der
Finanzpolitik und der Ampel. Ich sage ausdrücklich: Ich stimme
kein Triumphgeheul an, denn es braucht Lösungen. Alles,
was passiert, geht zulasten unseres Landes, geht zulasten
vieler Menschen, der Wirtschaft und am Ende vielleicht
auch zulasten der Demokratie.
Ein erstes Opfer ist die Gastronomie. Speisen,
Lebensmittel werden teurer, und zwar ganz deutlich. Für die
Gastronomie, für den Tourismus ist das ein
Riesenrückschlag. Für Familien, für den Mittelstand ist das eine
enorme Steuererhöhung. Ich halte diese Steuererhöhung
in der Krise für absolut falsch. Essen ist doch eh zu teuer
in Deutschland. Viele Menschen können sich Essen nicht
mehr leisten. Manche müssen zu den Tafeln gehen, die
großartige Arbeit leisten. Unsere Gastronomie hat es
gerade erst so langsam geschafft, nach dem schwierigen
Thema Corona wieder etwas an Stabilität zu gewinnen.
Jetzt eine Steuererhöhung auf 19 Prozent, fast eine
Verdreifachung der Mehrwertsteuer? Steuererhöhungen in
der Krise sind das fundamental falsche Signal. Dass ein
FDP-Finanzminister in einer Krise Steuererhöhungen
vornimmt, ist zumindest einzigartig in der jüngeren
Geschichte dieser Partei.
Der Gaststättenverband DEHOGA sagt: Bis zu
12 000 Schließungen, vor allem vieler kleiner
Wirtschaften, stehen bevor. – Das trifft den Mittelstand. Das trifft
viele kleine Wirtshäuser in den ländlichen Räumen. In
den Innenstädten wird das nicht zu einer Belebung,
sondern zum Gegenteil führen. Die steigenden Preise können
sich viele Vermögende sicher leisten. In den Medien wird
immer etwas lächerlich gesagt: Ist das Schnitzel halt ein
paar Euro teurer! Das mag für viele hier im Raum kein
Problem sein. Aber für ganz viele Menschen und
Familien geht es um die grundsätzliche Frage: Kann ich mir
das noch leisten? Take-away, Lieferdienste, Drive-ins
hatten ja schon vorher eine Sonderstellung, die ungerecht
war. So toll man Fast Food finden mag – ich gebe zu, auf
langen Fahrten mag ich das als Politiker manchmal
auch –: Warum wird das bessergestellt? Warum wird im
Bereich der Gastronomie, der Hotellerie jetzt wieder der
alte, ungerechte Zustand herbeigeführt?
Was ich besonders bedauerlich finde, ist: Es sind
Versprechen gebrochen worden. Der Bundeskanzler selbst
hat ein Versprechen gegeben, der Bundesfinanzminister
hat ein Versprechen gegeben. Wenn ständig Versprechen
gebrochen werden, ohne Anlass, dann schadet das der
Demokratie. Deswegen wollen wir das, sollte es hier
keine Mehrheit geben, im Vermittlungsausschuss weiter
diskutieren. Wir glauben auch, dass das für Getränke
wichtig ist.
Zum Thema Sparen sage ich: Das Argument lautet,
3,5 Milliarden Euro würden fehlen. Mal so nebenbei
bemerkt: Diese Summe wird nie erreicht werden, weil in
der Gastronomie gar nicht mehr genügend Steuern
erwirtschaftet werden. Diese Summe wird nicht annähernd
erreicht werden. Da könnte man aber andere Signale
setzen, vom Heizungsgesetz über das Bürgergeld oder –
ich weiß jetzt nicht, was der Bundeskanzler in wenigen
Minuten im Kanzleramt sagen wird – zum Beispiel bei
einem Kanzleramtsbau von fast 1 Milliarde Euro. Den
kann man doch schieben und stattdessen lieber Menschen
ein billigeres und günstigeres Essen ermöglichen. Das
wären übrigens Signale, die unsere Bevölkerung versteht.
Tausende von Existenzen sind betroffen, in ganz
Deutschland. Deswegen ist das aus unserer Sicht nicht
nur für ein Tourismusland wie Bayern, nicht nur für ein
Tourismusland wie Mecklenburg-Vorpommern und viele
andere wichtig, sondern für ganz Deutschland. Es ist
wirklich unfair und übereilt. Ich finde es auch nicht
gerechtfertigt, zu sagen: Das ist der Normalzustand, der
wiederhergestellt wird. – Das war schon vorher
ungerecht. Opfer sind Familien, Opfer sind Mittelständler,
Opfer werden ländliche Räume sein. Insofern finde ich
das Verfahren unfair, falsch. Unser Antrag wäre, das zu
ändern, und zwar grundlegend. Wir bitten daher herzlich
um Zustimmung.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Es ist beantragt, bereits heute in der Sache zu
entscheiden.
Wer für die sofortige Sachentscheidung ist, den bitte
ich jetzt um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann entscheiden wir heute in der Sache. Hierzu
liegen Ihnen drei Landesanträge vor.
Wir beginnen mit dem Antrag von Sachsen. Wer ist
für den Antrag Sachsens? – Minderheit.
Ich bitte um das Handzeichen für den Antrag von
Schleswig-Holstein. – Minderheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für den Antrag von
Mecklenburg-Vorpommern, dem das Land Sachsen-Anhalt
beigetreten ist! – Minderheit.
Somit frage ich: Wer stimmt für die Entschließung in
unveränderter Fassung? – Minderheit.
Der Bundesrat hat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Damit sind wir mit diesem Tagesordnungspunkt am
Ende.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Gesetz zur Stärkung der hochschulischen
Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung
ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur
Änderung weiterer Vorschriften
(Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) (Drucksache 540/23)
Hier gibt es zwei Wortmeldungen. Wir beginnen mit
Herrn Staatsminister Schweitzer aus Rheinland-Pfalz.
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Vielen
Dank, Frau Präsidentin! – Mir ist wichtig, aus Sicht eines
Flächenlandes wie Rheinland-Pfalz zu betonen, dass
dieses Gesetz die hochschulische Pflegeausbildung
entscheidend stärkt. Erstens, weil es die Finanzierung des
praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung
in das bereits bestehende Finanzierungssystem der
beruflichen Pflegeausbildung integriert, und zweitens – das ist,
glaube ich, mit Blick auf die jungen Menschen nicht
unerheblich –, weil die Studierenden in der Pflege nun
für die gesamte Dauer des Studiums eine auskömmliche
Ausbildungsvergütung erhalten können.
Drittens erhalten die akademisch ausgebildeten
Pflegekräfte endlich die Befugnis zur eigenständigen
Ausübung von Heilkunde in den nicht unerheblichen
Bereichen Diabetes, Demenz und Wundversorgung. Das heißt,
wir nutzen die Potenziale der Pflege, die schon
vorhanden sind, führen sie stärker in die Praxis ein und können
damit auch die Zusammenarbeit der unterschiedlichen
Professionen in der Pflege beziehungsweise in den
Gesundheitsfachberufen zwischen Pflege und Medizin
stärken. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, wenn es
darum geht, junge Menschen überhaupt dafür zu
gewinnen, diesen Beruf auszuüben: dass sie am Ende mehr von
dem dürfen, was sie können.
Viertens – auch das ist ein Thema, das uns beschäftigt
und beschäftigen muss – bringt das Gesetz entscheidende
Verbesserungen bei der Frage der
Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte. Viel zu häufig
arbeiten ausländische Fachkräfte im Bereich der
Gesundheitsfachberufe, der Pflege unterhalb ihrer Qualifikation,
weil Abschlüsse nicht oder noch nicht anerkannt sind.
Das können wir uns einfach nicht mehr länger leisten.
Das übergeordnete Ziel dieses Gesetzesvorhabens ist,
dass wir mit der Reform der Pflegeausbildung einen
Beitrag zur Qualitätssicherung in der Pflege leisten. Die
demografische Entwicklung nicht nur in Rheinland-Pfalz,
sondern auch bundesweit – das haben wir hier
gemeinsam schon des Öfteren festgestellt –, wird unsere
Versorgungsstrukturen vor enorme Herausforderungen stellen.
Wir haben in Rheinland-Pfalz – da sind wir sicherlich
nicht die einzigen – eine Fachkräfteinitiative zum Thema
Pflege aufgelegt und sehen dabei insbesondere das
Miteinander von Generalistik und Pflegeakademisierung als
ganz wesentlichen Punkt an. Wichtig ist uns dabei, dass
wir diese unterschiedlichen Stränge, in die Pflege zu
kommen, Pflege auszuüben, nicht gegeneinander
ausspielen und dass wir eine Durchlässigkeit haben. So, wie wir
diese im Bildungs- und Ausbildungssystem insgesamt
brauchen, brauchen wir sie eben auch im Bereich der
Pflege. Das bedeutet auch: Die Ausgleichsfonds müssen
entsprechend vorbereitet werden.
Lassen Sie mich zu guter Letzt sagen, dass dieses
Gesetz im ersten Durchgang auch die Frage aufgeworfen
hat, wie wir mit der Ausbildungsumlage im Bereich der
allgemeinen Pflegeleistungen umgehen. Zurzeit trägt
noch die soziale Pflegeversicherung entscheidende
Anteile daran, dass diese Ausbildungsumlage finanziert wird.
Das belastet die Eigenanteile, die in den letzten Monaten
und Jahren in ganz Deutschland enorm gewachsen sind.
Deshalb bin ich sehr dafür, dass wir dieses Thema und
die Auseinandersetzung um das
Pflegestudiumstärkungsgesetz in eine allgemeine Diskussion zur Zukunft der
Pflege einbetten. Ich sehe mit großer Spannung und
ehrgeizigen Erwartungen dem Handeln der Bundesregierung
entgegen, wenn es darum geht, bis zum 31. Mai des
kommenden Jahres aus Sicht des
Bundesgesundheitsministeriums entsprechende Empfehlungen zur nachhaltigen
Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung
vorzulegen. Dabei wird es entscheidend darauf ankommen, dass
wir die Möglichkeiten, den Aufwuchs der Eigenanteile zu
stoppen oder zumindest zu verlangsamen, in den
Mittelpunkt unserer Auseinandersetzungen stellen. – Vielen
Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Nun spricht Frau Parlamentarische
Staatssekretärin Dittmar vom Bundesministerium für Gesundheit.
Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit: Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob im
stationären oder im ambulanten Bereich: Gute Pflege ist
unerlässlich für die Versorgung bei Krankheit und im
Alter. Pflegefachpersonen sind heiß begehrt, und wir
haben einen eklatanten Fachkräftemangel. Für die
Bundesregierung ist es daher ein zentrales Anliegen, die
professionelle Basis der Pflege nachhaltig zu verbessern
und zu verbreitern. Mit dem vorliegenden
Pflegestudiumstärkungsgesetz stärken wir die Pflege sowohl
hinsichtlich der Ausbildung von Pflegefachpersonen im Inland
als auch der Gewinnung von Fachkräften aus dem
Ausland. Beides ist notwendig, um den wachsenden Bedarf
an Pflegepersonal zu decken.
Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz gestalten wir
das Pflegestudium zukunftsgerecht. Wir machen es
attraktiver. Wir bringen inhaltliche
Qualitätsverbesserungen auf den Weg. Wir stellen zum Beispiel sicher, dass
das Pflegestudium durch eine gesicherte
Finanzierungsgrundlage neben der beruflichen Ausbildung eine
attraktive Alternative darstellt, sodass es für mehr Menschen
mit Hochschulzugangsberechtigung zu einer Option bei
der Wahl des Studiengangs wird. Und wir konnten – Herr
Minister Schweitzer hat es erwähnt – zudem die
Vermittlung von erweiterten Kompetenzen für die selbstständige
Ausübung von Heilkunde in der hochschulischen
Ausbildung auf den Weg bringen. Die Kompetenzen von
Pflegekräften zur Versorgung von Diabetespatienten,
chronischen Wunden und Demenzpatienten werden deutlich
gestärkt, und ab 2025 wird ihre Vermittlung regelhafter
Bestandteil des Pflegestudiums.
Die Hochschulen und Länder sind nun gefordert und
müssen die erweiterten Studieninhalte zügig in die
Studiengänge aufnehmen. Im Gesetzgebungsprozess haben wir
praktikable Übergangsvorschriften verankert und
ermöglichen die Überleitung der bisherigen Studiengänge sowie
die Nachqualifizierung von Pflegefachkräften, die ihre
hochschulische Ausbildung bereits abgeschlossen haben.
Damit stellen wir sicher, dass alle davon profitieren.
Darüber hinaus haben zahlreiche Anliegen des
Bundesrates Eingang ins Stärkungsgesetz gefunden. So soll auf
Grundlage einer Genehmigung der zuständigen Behörden
ein geringer Anteil eines jeden Einsatzes der praktischen
Ausbildung im Studium und in der beruflichen
Ausbildung durch praktische Lerneinheiten an der Pflegeschule
ersetzt werden können. Zur Entlastung der Behörden soll
eine gesonderte Anlage der Berufsurkunde, die den
Vertiefungseinsatz aus rein informatorischen Gründen
ausweist, entfallen. Diese Information wird zukünftig direkt
im Zeugnis stehen.
Der Zeitpunkt der Festsetzung des
Gesamtfinanzierungsbedarfs sowie der Finanzierungsanteile der
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wird vom 15.
September auf – spätestens – den 31. Oktober gelegt, und –
auch ein wichtiges Anliegen – ein neues
Berechnungsverfahren zum Umlagebetrag in den stationären
Einrichtungen wird eingeführt. Mit der Änderung erfolgt ein
Systemwechsel dahin gehend, dass die Refinanzierung der
Umlagebeiträge im stationären Bereich künftig über
landesweit einheitliche statt einrichtungsindividuelle
Ausbildungszuschläge erfolgt.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz mit seinen
vielen Einzelmaßnahmen und technischen Regelungen
stärkt die Pflege insgesamt. Es eröffnet Perspektiven für
Pflegestudierende und ermöglicht Pflegefachkräften aus
dem Ausland effizientere und einfachere
Anerkennungsverfahren, um ihnen den beruflichen Start in Deutschland
zu erleichtern. Pflege kann mehr! Die Bundesregierung
wird dafür sorgen, dass Pflegekräfte spürbar mehr von
ihrem Können und ihren Kompetenzen im
Versorgungsalltag einbringen können. In Kürze wird das
Bundesministerium für Gesundheit Eckpunkte für ein
Pflegekompetenzgesetz vorlegen, in dem wir die Stärkung der
Pflege als eine unserer zentralen gesundheitspolitischen
Zielsetzungen voranbringen wollen. In einem weiteren Schritt
nehmen wir darüber hinaus die bislang landesrechtlich
geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen
in den Blick. Diese Ausbildungen sollen durch ein
bundeseinheitliches Berufsgesetz harmonisiert werden, und
es soll für eine gemeinsame Finanzierung von Bund und
Ländern gesorgt werden. Ein entsprechendes Vorhaben
befindet sich aktuell in Vorbereitung.
Aber auch über die Pflege hinaus bringt das heute hier
zur Abstimmung stehende Gesetz viele wichtige, auch
fachfremde Änderungen und Verbesserungen mit sich.
Lassen Sie mich auf einen Punkt eingehen: die
Modellstudiengänge. Für die bislang laufenden
Modellstudiengänge in der hochschulischen Ausbildungsstruktur in der
Logopädie, der Ergotherapie und in der Physiotherapie
schaffen wir beispielsweise die Sicherheit, dass sie nun
auf einer dauerhaften Rechtsgrundlage unbefristet und
ohne Erprobungscharakter bestehen. Und für die
gesetzgeberische Durchführung der geplanten
Ausbildungsreformen in diesen Berufsfeldern gibt es einen ganz klaren
zeitlichen Horizont: Physiotherapie im Jahr 2024,
Logopädie 2025 und Ergotherapie 2026. Damit können die
Länder bisherige akademische Strukturen in diesen
Bereichen fortführen und neue primärqualifizierende
Studiengänge einführen, ohne dass es einer erneuten
Erprobung der Studiengänge bedarf.
Meine Damen und Herren, das
Pflegestudiumstärkungsgesetz ist ein wichtiges Gesetz. Es gibt
Pflegefachkräften von heute und morgen berufliche Perspektiven,
stärkt den Pflegebereich und ist daher wichtig für die
bessere Versorgung von Pflegebedürftigen in unserer
Gesellschaft. Ich baue daher auf Ihre Unterstützung und
bitte um Zustimmung zum
Pflegestudiumstärkungsgesetz. – Herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. – Es gibt eine
Erklärung zu Protokoll1 von Frau Staatsministerin
Gerlach (Bayern).
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt, dem Gesetz
zuzustimmen. Wer stimmt dafür? – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes
angekommen.
Die Tagesordnungspunkte 3 und 61 rufe ich zur
gemeinsamen Beratung auf:
TOP 3
3. Gesetz zur Förderung der Qualität der
stationären Versorgung durch Transparenz
(Krankenhaustransparenzgesetz) (Drucksache 541/23)
in Verbindung mit
TOP 61
61. Entschließung des Bundesrates zur
kurzfristigen wirtschaftlichen Sicherung der
Krankenhäuser und dauerhaften Refinanzierung
aktueller sowie künftiger inflations- und
tarifbedingter Kostensteigerungen – Antrag der
Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 592/23)
Dem Antrag zu Punkt 61 sind Baden-Württemberg,
Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen
beigetreten.
Wir haben mehrere Wortmeldungen. Wir beginnen mit
Herrn Minister Laumann aus Nordrhein-Westfalen.
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Ich glaube, dass wir uns in der Beurteilung,
dass unsere Krankenhäuser zu den wichtigsten
Versorgungseinrichtungen unseres Landes gehören, alle einig
sind. Der zweite Punkt ist: Wir wissen alle, dass unsere
Krankenhäuser unter einem erheblichen Kostendruck
stehen. Deswegen haben die Länder Nordrhein-
Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-
Holstein einen Entschließungsantrag eingebracht.
Unsere Krankenhäuser sind personalintensive
Einrichtungen, und natürlich fordern Lohnkostensteigerungen
1 Anlage 1
das Budget eines Krankenhauses erheblich heraus. Ich
glaube, dass wir uns alle einig sind, dass die
Lohnsteigerungen im Krankenhausbereich gerechtfertigt sind, denn
wir arbeiten seit langer Zeit partei- und
länderübergreifend daran, dass in den Krankenhäusern eine tarifliche
Entlohnung gilt. Aber diese tarifliche Entlohnung muss
dann auch vom Kostenträger – das sind für die
Betriebskosten die gesetzlichen und privaten Krankenkassen – im
vollen Umfang refinanziert werden. Das ist zurzeit nicht
sichergestellt. Es ist auch in der Vergangenheit nicht
sichergestellt gewesen. Deswegen ist es wichtig, dass
dieser Punkt eine große Rolle spielt.
Ich finde, dass die Abgabe einer Protokollerklärung
durch das Bundesministerium, von der ich gehört habe,
ein Schritt in die richtige Richtung wäre. Aber dieser
Schritt holt natürlich die Probleme der Vergangenheit
nicht auf und ist auch keine Antwort auf weitere
Kostensteigerungen, die wir bei den Betriebskosten in den
Krankenhäusern dauerhaft bei Energie, bei
Lebensmitteln, bei vielen anderen, technischen Geschichten haben.
Unsere Krankenhäuser brauchen schlicht und ergreifend
eine volle Refinanzierung der Entwicklung der Kosten.
Denn Krankenhäuser haben keine anderen Einnahmen,
um die Betriebskosten zu finanzieren, als die Einnahmen
aus den gesetzlichen und privaten Krankenkassen, die für
diese Finanzierung zuständig sind.
Ich will einen weiteren Punkt ansprechen. Wir
diskutieren in dieser Debatte ja auch über das
Krankenhaustransparenzgesetz. Ich will ganz klar sagen, dass das
Krankenhaustransparenzgesetz in der Zielrichtung,
Transparenz über die Leistungsfähigkeit der
Krankenhäuser und über die Qualität der medizinischen Behandlung
herzustellen, vernünftig und richtig ist. Wir sind zurzeit
ja dabei – in vielen Bundesländern ohnehin, aber auch in
Gesprächen zwischen Bund und Ländern –, zu einer
anderen Krankenhausfinanzierung zu kommen. Dabei
geht es teilweise um die Rücknahme der
diagnosebezogenen Fallpauschalen, um die Einführung von
Vorhaltepauschalen und die Frage: Nach welchen Kriterien
machen wir Krankenhausplanung?
Wir machen das, solange ich denken kann, über die
Planung von Betten. Wir wollen das zukünftig über die
Planung von Leistungsgruppen machen. Ich bin in
Nordrhein-Westfalen zurzeit mitten in einem solchen Prozess
und weiß so ein bisschen, wie das in der Realität ist. Wir
haben dafür 64 Leistungsgruppen entwickelt. Natürlich
müssen diese in der Qualität überprüft werden. Aber
bevor die Länder die Chance haben, das umzusetzen, zu
einem Zeitpunkt, zu dem wir das noch gar nicht in ein
Gesetzgebungsverfahren gebracht haben, zu dem wir
noch in Gesprächen zwischen Bund und Ländern sind, ob
wir überhaupt auf einen gemeinsamen Nenner kommen,
was soll da ein Transparenzgesetz, das eine Zuordnung
der Leistungsgruppen zu den Krankenhäusern quasi
vorwegnimmt? Das schränkt meiner Meinung nach de facto
die Planungshoheit der Länder über die Krankenhäuser
erheblich ein. Denn wie will man das machen, wenn
vorher durch einen Akt Leistungsgruppen zugewiesen
sind? Wenn man dann in den Ländern aus guten Gründen
zu einer anderen Überzeugung kommt, hat das in jedem
Einzelfall eine erhebliche öffentliche Diskussion zur
Folge.
Dieses Gesetz ist eine wesentliche Erschwernis für die
Krankenhausplanung der Länder. Deswegen ist es richtig,
den Vermittlungsausschuss damit zu beschäftigen. Es
wäre ja richtig, ein solches Gesetz in Kraft zu setzen,
wenn wir in den Ländern vorher die faire Möglichkeit
hätten, überhaupt in einem ersten Schritt selber auf
Grundlage eines neuen Krankenhausplanungsgesetzes,
ohne Vorgaben erst einmal die Leistungsgruppen
zuzuweisen. Deswegen, finde ich, muss man am Ziel, den
Vermittlungsausschuss anzurufen, trotz der
beabsichtigten Protokollerklärung festhalten.
Ich will an diesem Punkt klar sagen: Die staatlichen
Ebenen müssen respektieren, wer wofür zuständig ist.
Die Planungshoheit über die Krankenhäuser muss bei den
Ländern bleiben, weil wir besser wissen, wie die
Krankenhausstruktur in unseren Ländern ist. Diese ist in den
einzelnen Regionen Deutschlands sehr unterschiedlich.
Das kann man nicht zentral von Berlin aus machen.
Der zweite Punkt ist: Der Bund ist stark in der
Betriebskostenfinanzierung. Deswegen sitzen wir ja
zusammen, um Krankenhausplanung und
Betriebskostenfinanzierung eng zueinander zu bringen. Denn unsere
Krankenhäuser brauchen am Ende ein System, in dem
das Planungssystem und das Betriebskostensystem
vernünftig ineinandergreifen. Sonst machen wir eine
schlechte Arbeit für die Krankenhäuser. Darum geht es
natürlich bei dem Thema, das wir auch gestern wieder
mehrere Stunden lang besprochen haben.
Das Krankenhaustransparenzgesetz kommt zum
jetzigen Zeitpunkt einfach zu früh – auch mit einem
Inkrafttreten im Oktober des nächsten Jahres. Wir in den
Ländern müssen erst einmal die Leistungsgruppen zuweisen.
Länder, die noch gar nicht dabei sind, werden noch zwei,
drei Jahre brauchen – ich weiß, wie lange so ein Prozess
ist –, bis sie das umsetzen können. Diese Zeit muss man
ihnen geben – und dann wäre ein solches Gesetz
wahrscheinlich richtig schön. – Danke für Ihre
Aufmerksamkeit!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben noch eine
ganze Reihe von Rednern. Ich weise nur prophylaktisch
für die nächsten Redner kurz darauf hin, dass wir nach
Geschäftsordnung eine Redezeit von fünf Minuten
vereinbart haben.
Wir machen weiter mit Herrn Minister Lucha aus
Baden-Württemberg.
Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir
haben vom Kollegen Laumann gehört: Die
Gesundheitsversorgung, nicht nur, aber auch in unseren
Krankenhäusern, steht unter Druck. Der an sich hohe Standard, den
wir in Deutschland haben, muss neu erkämpft werden.
Die Weichen müssen neu gestellt werden. Ja, Bund und
Länder müssen an einem Strang ziehen. Wir ziehen an
einem Strang, manchmal nicht gleichzeitig in dieselbe
Richtung, aber dann, immer wieder, starten wir aufs
Neue.
Ja, das Krankenhaustransparenzgesetz will hier einen
Beitrag leisten. Die Intention – wir haben es gehört – ist
richtig, aber so, wie es vorliegt, schafft es nicht mehr
Transparenz, sondern stiftet Verwirrung. Aus gutem
Grund hat der Gesundheitsausschuss mehrheitlich die
Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen, denn
Transparenz ist sehr wichtig. Wir wollen zum einen gut
versorgte Bürgerinnen und Bürger. Zum anderen sollen
diese, wenn sie wählen, vor allem wissen, wo sie
hingehen können. Aber es muss klar sein, dass das, worüber
informiert wird, stimmig ist. Wenn dieses Gesetz so, wie
nun vorgelegt, in Kraft träte, wäre genau diese
Stimmigkeit nicht erreicht.
Das Defizit ist die Zuordnung von Leistungsgruppen,
über die wir uns gerade verständigen – was ein großer
Erfolg ist. Dafür möchte ich mich ausdrücklich beim
Bundesminister und auch bei NRW bedanken. Sie haben,
vor allem NRW hat Vorarbeit geleistet, bei allen
Ländern, sodass wir uns in den Eckpunkten darauf
verständigen konnten, dass wir die Strukturqualität dieser
Leistungsgruppen einvernehmlich gestalten wollen. Die
Zuordnung der Leistungsgruppen ist der Kerninhalt der
Reform. Aber dieses Gesetz tut so, als gäbe es diese
Leistungsgruppen schon. Das ist nicht der Fall. Es werden
Annahmen hochgerechnet, und wir haben bei aktuellen
Modellrechnungen, die uns vorgelegt wurden, schon sehr
viele praktische Fehler erlebt.
Die Zuweisung durch den Bund greift in die
Planungshoheit der Länder ein. Wir haben viele Vorschläge
gemacht. Wir haben gesagt: Lassen Sie uns
dokumentieren, wie wir die Abteilungen darstellen! Wir definieren
also die Fachabteilungen, und sobald wir das im Prozess
verändert haben, holen wir das nach und definieren es als
Leistungsgruppen. Das war bisher leider nicht zu einigen,
obwohl es sehr praktisch und plausibel ist und dem Ziel
von Offenheit und Information wirklich dient. Deswegen
müssen wir noch in den Vermittlungsausschuss.
Es kommt noch etwas hinzu: Der Bund verspricht
bessere Liquidität. Auch ich habe von der vorbereiteten
Protokollerklärung, Kenntnis genommen. Darin sind
Punkte richtig nominiert. Diese hätten wir aber schon
längst abräumen können. Wir müssen das abräumen.
Aber Sie wissen auch, dass die versprochene Liquidität
nur ein vorgezogener Teil von Mitteln ist, die den
Kliniken ohnehin zustehen. Das ist kein neues, zusätzliches
Instrumentarium. Auch hier gilt: Wir müssen eine
vollständige Berücksichtigung der Lohn- und
Sachkostenleistungen hinbekommen, so wie es Kollege Laumann
formuliert hat. Die Intention, Mittel vorzuziehen, um den
größten Druck aus dem System zu nehmen, ist zwar
richtig, aber es ist keine systemische oder systematische
Änderung.
Wir haben sehr viele gute Vorschläge zum
Krankenhaustransparenzgesetz gemacht. Gehen Sie mit uns in den
Vermittlungsausschuss, dann wird es ein
Krankenhaustransparenzgesetz, das den Namen verdient! – Herzlichen
Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Danke
Ihnen! – Es geht weiter mit Frau Staatsministerin Gerlach
aus Bayern.
Judith Gerlach (Bayern): Frau Präsidentin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen: Den
Krankenhäusern steht das Wasser bis zum Hals. Die Deutsche
Krankenhausgesellschaft rechnet bis Ende dieses Jahres
mit einem bundesweiten Defizit von 10 Milliarden Euro.
Die Ursachen sind bekannt: weniger Fälle, mehr Kosten.
Zwar haben der Bund und zusätzlich zum Beispiel
auch der Freistaat Bayern Härtefallhilfen zur
Unterstützung der Krankenhäuser geschaffen, aber diese
finanziellen Hilfen reichen nicht, um die bisherigen und die zu
erwartenden Kostensteigerungen verlässlich abzudecken.
Auch die angekündigten Maßnahmen des Bundes zur
Liquiditätsverbesserung, etwa die vorgesehene Regelung
zur schnelleren Finanzierung von Pflegekosten, lösen
unsere Probleme nicht. Denn Tatsache bei den
Liquiditätsverbesserungen ist: Da ist kein einziger Cent frisches
Geld dabei. Den Krankenhäusern werden dadurch nur die
Mittel, die ihnen ohnehin zustehen, früher ausgezahlt.
Die bestehende strukturelle Unterfinanzierung wird damit
nicht beseitigt.
Meine Damen und Herren, unsere Krankenhäuser
brauchen schnellstens echte zusätzliche Unterstützung,
sonst werden viele Krankenhäuser die geplante Reform
gar nicht erst miterleben. Es drohen insolvenzbedingte
Schließungen und damit der Wegfall dringend benötigter
Versorgungsstrukturen. Einen solchen kalten
Strukturwandel, der uns eventuell bevorsteht, müssen wir
unbedingt verhindern. Lippenbekenntnisse helfen uns dabei
nicht weiter.
Deshalb wollen wir als Länder heute noch einmal ganz
dringend an den Bund appellieren: Wir brauchen ein
Soforthilfeprogramm zur wirtschaftlichen Stabilisierung
der Krankenhäuser in Höhe von 5 Milliarden Euro. Die
Vergütungsregelungen müssen angepasst werden, um ab
2024 Sachkosten- und Tariflohnsteigerungen auch
außerhalb des Pflegebudgets vollständig und vor allem zeitnah
finanzieren zu können. Die verkürzten Zahlungsfristen
von Krankenhausrechnungen müssen verstetigt werden,
und zwar nicht nur für ein Jahr. Denn klar ist: Bei der
Betriebskostenfinanzierung ist der Bund gefordert –
Kollege Laumann hat es vorhin sehr eindrücklich
beschrieben –, und dieser Aufgabe kommt er definitiv nicht nach.
Weniger erstaunlich ist, dass Bundesminister
Lauterbach bei den gestrigen Bund-Länder-Gesprächen zur
Krankenhausreform Finanzierungsfragen im Grunde
genommen völlig ausgeklammert hat. Es ist, wie ich
finde, ein sehr durchsichtiges Manöver,
vergütungsrelevante Aspekte ins Gesetz zu ziehen, um auf diese Weise
zu verhindern, dass das Krankenhaustransparenzgesetz
im Vermittlungsausschuss landet. Aber genau da gehört
es hin, weil es für uns die Krankenhausreform in
zentralen Teilen vorwegnimmt, in der Sache im Grunde
genommen kaum Neues bringt, weil nahezu alle Daten ja
schon verfügbar sind und der Erkenntnisgewinn äußerst
gering ist.
Eines möchte ich unmissverständlich klarstellen – ich
denke, da spreche ich auch für alle meine
Länderkolleginnen und -kollegen –: Dem Freistaat Bayern ist
Transparenz über die Leistungen der Krankenhäuser ein
wirklich wichtiges Anliegen. Tatsache ist aber: In der
vorgelegten Form wird vor allem transparent, an welchen
gravierenden Mängeln dieses Gesetz leidet. Zum einen
macht der Bund den zweiten Schritt vor dem ersten.
Denn sinnvollerweise kann eine Veröffentlichung von
Leistungsgruppen erst dann erfolgen, wenn die
Zuordnung der Leistungsgruppen final durch die
Planungsbehörden, also die Länder, erfolgt ist. Deswegen muss die
Veröffentlichung unbedingt verschoben werden.
Ein weiterer Kritikpunkt ist der massive und in seinem
gesamten Ausmaß noch gar nicht absehbare zusätzliche
bürokratische Aufwand für die Krankenhäuser. Um
Qualität in den Krankenhäusern sicherstellen zu können,
braucht es die Hand am Bett und nicht am Tablet. Es
braucht weniger Meldepflichten für die Häuser und erst
recht keine Doppelstrukturen in der Dokumentation.
Noch ein Wort zu den sogenannten Leveln: Wir in
Bayern haben vor allem aufgrund der damit verbundenen
Steuerungswirkung große Bedenken. Die
Krankenhausplanungshoheit der Länder beinhaltet die Entscheidung
darüber und es ist entscheidend für uns Länder, wie und
nach welchen Kriterien Krankenhäuser unterschiedlichen
Versorgungsstufen zugeordnet werden. Diese
gesetzgeberischen Unzulänglichkeiten gehen einzig und allein
zulasten unserer Kliniken, der dort Beschäftigten und damit
natürlich auch der Menschen in unserem Land.
Das Gesetz braucht eine klare Ausrichtung auf eine
verständliche Information für die Bürgerinnen und
Bürger. Ein überbordender bürokratischer Aufwand muss
vermieden werden. Patientenströme dürfen nicht
irgendwie fehlgeleitet werden.
Mit Blick auf uns Länder: Der Bund hat – und das ist
nicht nur mir wichtig – die Länderzuständigkeit für die
Krankenhausplanung zu respektieren. Daher muss das
vorliegende Gesetz dringend im Vermittlungsausschuss
überarbeitet werden. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich:
Danke! – Als Nächster spricht Herr Staatsminister Klose aus
Hessen.
Kai Klose (Hessen): Verehrte Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren! Hessen hat die Ziele der
Krankenhausreform von Beginn an konstruktiv unterstützt.
Wir alle wissen sehr genau: So wie es ist, kann es nicht
bleiben. Uns Gesundheitsministerinnen und
Gesundheitsminister treibt die Sorge um die Krankenhäuser um.
Zu viele stehen derzeit vor existenziellen Bedrohungen,
und deshalb müssen wir die Reform jetzt anpacken und in
ihr in der Tat mehr Chance als Bedrohung sehen. Das ist
auch der Grund, warum wir so intensiv ringen.
Zwei Drittel der Allgemeinkrankenhäuser beurteilen
ihre aktuelle wirtschaftliche Lage als schlecht oder sehr
schlecht. Die Gefahr ist derzeit, dass auf der Strecke, bis
die Reform greift, Kliniken verloren gehen, die ihre
Betriebskosten nicht refinanzieren können, darunter auch
Kliniken, die für die Notfallversorgung unverzichtbar
sind. Um gleich einer Legende vorzubeugen: Hessen hat
seine Hausaufgaben gemacht. In dieser Legislaturperiode
haben wir die Investitionsfördermittel auf 390 Millionen
Euro verdoppelt. Wir erwarten aber, dass der Bund
seinen Verpflichtungen zur Deckung der Betriebskosten
ebenso nachkommt.
Wir wollen hier den zweiten Schritt nicht vor dem
ersten gehen. Vor dem Krankenhaustransparenzgesetz muss
die Zuordnung der Leistungsgruppen durch die Länder
stehen. Das ist Sache der Länder, denn sie haben die
Planungshoheit. Deshalb ist auch aus hessischer Sicht die
Anrufung des Vermittlungsausschusses notwendig.
Kliniken brauchen aber auch ein Vorschaltgesetz im
Vorfeld der Krankenhausreform. Um einer kalten
Marktbereinigung entgegenzutreten, muss der Bund eine
Anpassung der Landesbasisfallwerte an die inflationsbedingt
gestiegenen Kosten vornehmen und ein
Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser in finanziellen
Schwierigkeiten auf den Weg bringen.
Die Krankenhauslandschaft wird sich unstreitig
verändern. Die Frage ist eben nur, ob wir diese Veränderungen
in einem so wichtigen Bereich der Daseinsfürsorge dem
Markt überlassen und über uns hereinbrechen lassen
wollen oder ob wir diese Veränderung steuern und
gestalten wollen. Wir wollen Letzteres. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Nun spricht Frau Ministerin Professor von der
Decken aus Schleswig-Holstein.
Prof. Dr. Kerstin von der Decken (Schleswig-
Holstein): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Wir arbeiten derzeit an einer
Krankenhausreform. Sie muss von Bund und Ländern gemeinsam
getragen werden, da der Bund für die
Krankenhausfinanzierung zuständig ist und die Länder für die
Krankenhausplanung zuständig sind.
Die Krankenhausreform wird aber erst in einigen
Jahren Wirkung entfalten. Bis dahin müssen die
Krankenhäuser überleben, damit wir die Krankenhauslandschaft
geordnet umstrukturieren können. In der Zwischenzeit
zeichnet sich aber ein unkontrolliertes
Krankenhaussterben ab. Eine mittlere zweistellige Zahl von
Krankenhäusern hat bereits Insolvenz angemeldet. Diese Entwicklung
ist angesichts gestiegener Energiepreise, der Inflation und
höherer Tarifabschlüsse keine Überraschung. Deshalb
hatten die Länder von Anfang an eine
Übergangsfinanzierung gefordert. Zwar hat der Bund nach mehrfacher
Aufforderung der Länder für Oktober 2022 bis April 2024
bis zu 6 Milliarden Euro für gestiegene Energiekosten
bereitgestellt. Das reicht aber nicht. Anfang August habe
ich daher dem Bundesgesundheitsminister in einem Brief
mehrere konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Passiert ist
wenig.
Im Krankenhaustransparenzgesetz sind nun lediglich
Maßnahmen zur schnelleren Mittelbereitstellung
vorgesehen. Das ist gut, aber das sind keine zusätzlichen
Gelder. Sie stehen den Krankenhäusern ohnehin zu. Deshalb
wendet sich Schleswig-Holstein zusammen mit
Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen-Anhalt erneut an
den Bund. Wir fordern ein einmaliges Nothilfeprogramm
über 5 Milliarden Euro. Und für eine nachhaltige
Finanzierung der Krankenhäuser fordern wir eine Anhebung
des Landesbasisfallwertes um 4 Prozent, die regelhafte
Finanzierung der vollen Tarifsteigerungen auch
außerhalb des Pflegebudgets, eine vollständige Refinanzierung
der durchschnittlichen Kostensteigerungen und eine
Verstetigung der kurzen Zahlungsfristen von
Krankenhausrechnungen. Ein kalter Strukturwandel muss verhindert
werden. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu unserem
Entschließungsantrag.
Losgelöst von der Krankenhausreform möchte der
Bund die Transparenz der stationären
Versorgungsqualität erhöhen. Grundsätzlich ist das gut. Wir sind auch für
Transparenz. Allerdings begegnet das Gesetz massiven
rechtlichen Bedenken. Ich nenne nur zwei: Erstens ist die
Reihenfolge falsch. Erst muss eine
Übergangsfinanzierung, dann eine Krankenhausreform und dann ein
Transparenzgesetz kommen. Zweitens können im
Transparenzverzeichnis nur die Leistungsgruppen abgebildet
werden, die den Krankenhäusern zuvor von den Ländern
zugewiesen worden sind. Der Bund möchte jedoch selbst
vorab eine solche Zuordnung vornehmen. Das ist ein
verfassungswidriger Eingriff in die
Krankenhausplanungskompetenz der Länder.
In einer Protokollerklärung zum
Krankenhaustransparenzgesetz beabsichtigt die Bundesregierung nun
möglicherweise, einzelne Vorhaben zur besseren
Finanzierung der Krankenhäuser vorzustellen. Diese bleiben
allerdings nicht nur weit hinter unserem
Entschließungsantrag zurück. Sie sind darüber hinaus zu vage. Um wie viel
Prozent soll der Landesbasisfallwert denn erhöht werden?
Sie lassen wichtige Kosten außen vor: die Sachkosten,
die ein Drittel der Kosten ausmachen. Und sie kommen
zu spät: frühestens ab 1. Juli 2024.
Eine solche Protokollerklärung löst die
Finanzierungsprobleme der Krankenhäuser nicht. Die Lösungen finden
sich in unserem Entschließungsantrag. Ich bitte Sie daher
um Zustimmung zur Anrufung des
Vermittlungsausschusses. Dort können wir nicht nur das
Krankenhaustransparenzgesetz grundlegend überarbeiten, sondern
auch die Übergangsfinanzierung der Krankenhäuser
ausreichend, präzise, rechtzeitig und rechtlich verbindlich
regeln. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Danke
schön! – Nun spricht Frau Senatorin Schlotzhauer aus
Hamburg.
Melanie Schlotzhauer (Hamburg): Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe überlegt, ob ich
hier reden soll, und jetzt stehe ich vor Ihnen und spreche
frei, weil ich die Länder vertreten möchte, die heute nicht
für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmen
werden.
Wir haben beim Krankenhaustransparenzgesetz in der
Tat sehr hart mit dem Bund gerungen, bereits im ersten
halben Jahr in den Verhandlungen um das neue KHVVG.
Eines hat der Bundesminister immer deutlich gemacht,
nämlich, dass er das Transparenzportal möchte. Auch wir
haben zahlreiche Vorschläge gemacht, um dieses
Transparenzportal zu ermöglichen. Ich glaube, dass wir in den
Verhandlungen zum KHVVG eine Einheitlichkeit und
ein Übereintreffen der Informationen aus dem
Krankenhaustransparenzgesetz und dem Krankenhausgesetz
erreichen können. Insofern ist der Zeitpunkt des
Inkrafttretens des Krankenhaustransparenzgesetzes, bei dem uns
der Bundesminister maßgeblich entgegengekommen ist,
ein Zeitpunkt, den wir alle – oder jedenfalls die Länder,
die ich hier vertrete – akzeptieren können.
Ich bin im Übrigen sehr froh, dass Bundesministerium
und Bundesregierung eine Protokollerklärung vorbereitet
haben. Sie wird dazu führen, dass die Krankenhäuser ab
Mitte des nächsten Jahres eine Erhöhung des
Landesbasisfallwertes erhalten können. Das war eine maßgebliche
Forderung der Krankenhäuser, und wir können sie mit
dieser Protokollerklärung erfüllen.
Ich möchte eine strategische Frage stellen, die wir uns
hier alle beantworten müssen: Was ist das beste Ergebnis,
das wir in dieser Verhandlungssituation erreichen
können? Ich finde, wir haben bereits ein optimales Ergebnis
erreicht. Ich bin mir nicht sicher, ob ein
Auseinandertreiben der Länder durch die Anrufung des
Vermittlungsausschusses ein Erfolg wird. – Herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Nun
spricht Herr Minister Dr. Philippi aus Niedersachsen.
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Unzweifelhaft – das haben alle in ihren Reden bestätigt –
befindet sich die deutsche Krankenhauslandschaft aktuell bei
der Finanzierung der bestehenden Ausgaben in einer
erheblichen Ausnahmesituation. Viele von Ihnen wissen,
dass ich vor dem Antritt meines Ministeramts als Arzt in
einem Krankenhaus und einem MVZ tätig war. Ich
befinde mich deshalb in der mehr oder weniger
privilegierten Lage, die bestehende Situation auch aus einer
berufspraktischen Perspektive beurteilen zu dürfen.
Die Pandemie, der Kampf um die besten Köpfe, die
Energiekrise infolge des Krieges in der Ukraine, die
enormen Preissteigerungen bei Personal und Sachmitteln
haben das bestehende Finanzierungssystem an seine
Grenzen gebracht und viele Einrichtungen damit an den
Rand der Finanzierbarkeit ihrer Aufgaben. Eines der
zentralen Instrumente, der Landesbasisfallwert, der vor
allem dazu dienen sollte, voraussichtliche allgemeine
Kostenentwicklungen im DRG-System zu
berücksichtigen, trägt den aktuellen Herausforderungen der
Krankenhausfinanzierung nicht mehr hinreichend Rechnung. Der
Landesbasisfallwert ist in seiner jetzigen Grundstruktur
nur bedingt geeignet, der Vielzahl der außerordentlichen
Faktoren zu begegnen.
Der Antrag von neun Ländern, federführend von
Nordrhein-Westfalen, auf wirtschaftliche Sicherung und
dauerhafte Refinanzierung aktueller sowie zukünftiger
Inflations- und tarifbedingter Kostensteigerungen zeigt
einen Weg für eine auskömmliche Finanzierung der
bundesdeutschen Krankenhauslandschaft in dieser
Ausnahmesituation auf. Die darin angestrebte Regelung erkennt
den Umstand an, dass der aktuelle Instrumentenkasten
der bundesdeutschen Krankenhausfinanzierung für die
Kliniken nicht mehr alle Herausforderungen abbildet,
denen sich diese in der derzeitigen Lage stellen müssen.
Die Konsequenz daraus ist uns allen gut bekannt. Der
überwiegende Teil der Kliniken ist defizitär finanziert. In
nicht wenigen Fällen drohen Insolvenzen. Diese Situation
bedroht die regionale und stationäre Versorgung der
Bevölkerung in der Fläche und löst nachvollziehbar
große Sorgen aus. Es geht für die Menschen in unserem
Land um die Sicherheit und die Stabilität der
gesundheitlichen Daseinsvorsorge. Vor diesem Hintergrund ist die
geplante Krankenhausreform richtig, wichtig und, ich
würde sogar sagen, unumgänglich.
Der Transformationsprozess, der damit einhergeht,
muss aber so begleitet werden, dass die Krankenhäuser
diese Transformation finanziell durchstehen können, bis
die Effekte der Systemumstellung ihre wirtschaftliche
Wirkung vollständig entfalten. Ich begrüße daher die
vom Bund mit dem Krankenhaustransparenzgesetz
angebotene Unterstützung zur kurzfristigen
Liquiditätssicherung im Jahre 2024. Das allein wird aber nicht
ausreichen. Im Ergebnis wird die angespannte finanzielle
Situation der Einrichtungen unter Berücksichtigung dieser
Effekte auch in naher Zukunft weiter bestehen. Aus
diesem Grund muss dem auch in Zukunft wirksam
entgegengetreten werden. Die beantragte Regelung erfüllt
diese Notwendigkeit bei aller Richtigkeit für die Zukunft
nur teilweise.
Wichtig ist, dass wir hier ein klares und deutliches
Signal aussenden und dass wir auf Sicht fahren. Zur
nachhaltigen Absicherung dieses Reformprozesses, der
die Qualität der Gesundheitsversorgung dauerhaft sichern
wird, benötigen wir – erstens – einen
Transformationsfonds wie in der beabsichtigten Protokollerklärung der
Bundesregierung zum Krankenhaustransparenzgesetz
angezeigt, der zielgenau aufgesetzt werden muss.
Zweitens benötigt die stationäre Versorgung eine der
Kostenentwicklung angepasste Finanzierung der laufenden
Betriebskosten.
Meine Damen und Herren, dafür müssen die
gesetzlichen Grundlagen des Landesbasisfallwerts reformiert und
modernisiert werden. Eine erste Anpassung muss
spätestens Mitte nächsten Jahres erfolgen – siehe auch hierzu
die Protokollerklärung der Bundesregierung –, um
Wirkung für den wirtschaftlichen Betrieb der Krankenhäuser
zu entfalten. Das ist das berühmte „neue Geld“ im
System, hochgerechnet circa 3 Milliarden Euro. Mit der
Anpassung des Landesbasisfallwerts wird sichergestellt,
dass insbesondere Tarifsteigerungen im
Gesundheitswesen schneller und unterjährig finanziert werden können.
Aus Sicht des Landes Niedersachsen nehmen wir mit
der angestrebten Regelung die zukünftige Wirtschaftslage
der Krankenhäuser in den Blick und stellen sicher, dass
der notwendige Transformationsprozess gelingen wird
und die gesundheitliche Daseinsvorsorge der
Bevölkerung sicher ist und sicher bleiben wird. Wir fahren damit
auf Sicht und steuern die Entwicklung im Sinne einer
Konvergenzphase bis zum Greifen des KHVVG
zielgenau ein. Dieses Signal können wir mit der geplanten
Regelung heute ganz klar aussenden, und wir können
dieses Signal aus Sicht des Landes Niedersachsen
unterstützen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Glück auf!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Jetzt haben wir noch zwei Redner. Es spricht
nun Herr Minister Professor Hoff aus Thüringen.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir
haben eine ganze Reihe von, auch unterschiedlichen,
Positionen der Länder gehört, und ich bin Frau Senatorin
Schlotzhauer dankbar, dass sie die Position derer
klargemacht hat, die den Gesetzentwurf unterstützen, auch
wenn wir aus Thüringen den Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses unterstützen. Frau Schlotzhauer
hat eine Position vorgetragen, die in zweifacher Hinsicht
wichtig ist. Ich sage das auch in Richtung der
Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die uns zuhören
und versuchen, den Gesamtkomplex zu erfassen.
Wir reden ganz offensichtlich über die Situation der
Krankenhäuser in den Ländern. Die Zuständigkeit für die
Krankenhäuser ist eine Aufgabe, die den Ländern obliegt.
Schon mit der Schaffung des Grundgesetzes ist zwischen
dem Bundestag und dem Bundesrat eine
Einigungsinstitution geschaffen worden: Das ist der
Vermittlungsausschuss. Dieser wird angerufen, wenn der Bundesrat in
seiner Mehrheit zu einem bestimmten Gesetz eine
kontroverse Meinung zur Mehrheit des Bundestags hat und
das Gefühl, dass nicht das beste Verhandlungsergebnis –
von dem Frau Schlotzhauer gesprochen hat – erreicht
wurde. Dann muss es eine Vermittlungsinstitution oder
Einigungsinstanz geben, mittels derer man versucht,
dieses Ergebnis herzustellen. Das ist der
Vermittlungsausschuss.
In letzter Zeit wurde es oft als ein Zeichen von
Niederlage oder Gewinn angesehen, wenn der
Vermittlungsausschuss tagte oder nicht. Zunächst einmal muss man
festhalten: Schon in der Weimarer Reichsverfassung gab es,
wie heute in unserem Grundgesetz, sozusagen
abgesicherte Institutionen, die Einigkeit herstellen sollten. Das
ist heute der Vermittlungsausschuss. Insofern verliert
heute nicht der Bundesgesundheitsminister, wenn sich
der Bundesrat mehrheitlich entscheiden sollte, den
Vermittlungsausschuss anzurufen. Vielmehr geht es darum,
dass man das beste Ergebnis aus einer Verhandlung
herausholt. Und das beste Ergebnis ist eben, sollte der
Vermittlungsausschuss angerufen werden, auf der Basis der
bisherigen Verhandlungen nicht zustande gekommen.
Ich spreche nun als Vertreter des Landes Thüringen
und damit von einem ostdeutschen Perspektivenpunkt
aus. Es wird oft über den ländlichen Raum im Verhältnis
zu den Ballungszentren gesprochen. Wenn wir über
ländlichen Raum in Thüringen sprechen, sprechen wir über
Thüringen. Insofern ist das, was in dieser
Krankenhausreform behandelt wird, etwas, was den gesamten Freistaat
betrifft. Das betrifft nicht einzelne ländliche Regionen im
Freistaat, sondern es betrifft unseren gesamten Freistaat,
weil auch unsere Städte im Wesentlichen Landstädte
sind. Vor diesem Hintergrund sehen wir das Ansinnen
des Bundesgesundheitsministers und einer großen Zahl
von Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen.
Selbstverständlich wissen wir schon seit Jahren, dass
die Zahl der Fälle in einem Krankenhaus durchaus auch
für die Qualität entscheidend ist. Deshalb ist ja das
Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses,
Mindeststandards zu setzen et cetera, unterstützt worden. Das ist
grundsätzlich richtig. Und es ist auch richtig, dass der
Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses
kritisiert, wenn die Mindestmengenentscheidungen des
Gemeinsamen Bundesausschusses quasi als kalter
Strukturwandel diskreditiert werden. Das ist eine Kritik, die
überzogen ist.
Gleichzeitig müssen wir uns mit den Folgen
auseinandersetzen. Hier stellen wir fest, dass die bisherigen
Reformansätze des Bundesgesundheitsministeriums auf eine
Konzentration und Ballung der stationären Versorgung in
großen Krankenhäusern und in den großen
Ballungszentren abzielen. Das geht zulasten des ländlichen Raums.
Wenn in Ländern wie Thüringen und in Ostdeutschland
allgemein nicht nur über das Verhältnis von Zentrum und
Peripherie, sondern über innere Peripherien in ländlichen
Räumen gesprochen wird, also quasi über abgehängte
Räume in ländlichen Regionen, dann bedeutet das, dass
bestimmte Entscheidungen diese inneren Peripherien
verstärken werden. Genau darauf richtet sich die Kritik.
Die Protokollerklärung des
Bundesgesundheitsministeriums, die dankenswerterweise heute vorgelegt werden
soll, reicht nicht aus. Es wird im Vermittlungsausschuss
auch darum gehen, dass tiefer in den Instrumentenkasten
gegriffen werden muss, als es die Protokollerklärung
derzeit darstellt. Ich spitze das zu, und der
Bundesgesundheitsminister, den ich schätze, wird mir diese
plakative Äußerung nachsehen. Wenn man in einzelnen
Regionen Fragen nach Fallzahlen und Qualität stellt, dann
werden viele sagen: Gar keine Versorgung ist wohl die
schlechteste Versorgungsqualität. – Das ist die
Fragestellung, für die viele Regionen in Thüringen und
Ostdeutschland stehen. Deshalb wollen wir, dass diese
Diskussion hier aufgeführt wird.
Ich will auf einen weiteren Punkt hinweisen. Wir
müssen uns mal zwei, drei Zahlen anschauen: Im Jahr 1992
waren 44,6 Prozent der Krankenhäuser in öffentlicher
Trägerschaft. Im Jahr 2022 waren es noch 28,5 Prozent.
Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Krankenhäuser in
privater Trägerschaft von 15,5 Prozent auf 39,9 Prozent
gestiegen. Das heißt, man muss unter dem Gesichtspunkt
der öffentlichen Einflussnahme auf die Krankenhäuser
die Frage stellen: Wer profitiert eigentlich von dieser
Krankenhausreform? Auch das ist ein Thema, das wir in
den Diskussionen im Vermittlungsausschuss mit in den
Blick nehmen wollen.
Ich will einen letzten Punkt ansprechen. Die
Bundesratspräsidentin, Ministerpräsidentin Schwesig, hat heute
in ihrer Rede unter anderem über die weiterhin
bestehenden unterschiedlichen Erfahrungen in Ost und West
gesprochen. Ostdeutschland hat in den
Wiedervereinigungsprozess ein erfolgreiches Modell, nämlich das der
Polikliniken, eingebracht. Dieses Modell wurde über
lange Zeit diskreditiert, weil es aus dem Osten kam. Man
durfte darüber gar nicht reden. Dann wurde
dankenswerterweise der Begriff „Medizinisches
Versorgungszentrum“ eingeführt, der ja inzwischen eine Akzeptanz
entwickelt hat. Die Idee und auch der Begriff der
Polikliniken ist in Ostdeutschland aber weiterhin positiv besetzt.
Deshalb besteht bei uns auch Offenheit für den
Reformprozess. Gerade in ostdeutschen Ländern ist es von
immenser Bedeutung, einen Instrumentenkasten zu haben,
um sektorenübergreifende Versorgung sicherzustellen,
ganz besonders im ländlichen Raum. Deshalb müssen
auch die sogenannten Level-1i-Kliniken in den Blick
genommen werden. Auch das wird Gegenstand unserer
Diskussionen im Vermittlungsausschuss sein.
Es geht hier nicht um Verlust und Niederlage, sondern
um ein bestes Ergebnis in diesem Prozess. Dass wir das
erreichen können, haben wir an anderer Stelle schon
gezeigt. Ich bitte den Bundesgesundheitsminister, die
Diskussion mit den Ländern in diesem Sinne zu führen. –
Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Das war
die richtige Überleitung zum nächsten Redner. Als
Nächster spricht nämlich Bundesminister Professor
Lauterbach vom Bundesministerium für Gesundheit.
Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für
Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Dies ist eine wichtige Debatte. Ich möchte
ein paar Dinge klarstellen, auch korrigieren, die aus
meiner Sicht wichtig sind, damit wir zu einer guten
Entscheidung kommen.
Ich fange mal mit Ihnen an, Herr Hoff. Sie sagten, es
gebe keine Verlierer und keine Gewinner bei so einer
Reform. Natürlich gibt es Verlierer und Gewinner. Das
sind nicht wir, sondern die Patienten. Die Patienten sind
in den Reden, die wir heute gehört haben, so gut wie
nicht erwähnt worden, auch in Ihrer Rede nicht. Der
wichtigste Punkt ist doch: Wir wollen mit der
Transparenz etwas für die Patienten erreichen, zum Beispiel für
diejenigen, die im nächsten Jahr eine Krebserkrankung
bekommen. 500 000 Menschen werden erstmalig mit der
Diagnose Krebs konfrontiert sein. Denen wollen wir
helfen, das richtige Krankenhaus zu finden. Jetzt kann
man die Illusion haben: Alle deutschen Krankenhäuser
sind doch gut. – Aber die Unterschiede in der
Sterblichkeit betragen zum Teil 100 Prozent. Das heißt: Haus A
verzeichnet im Vergleich zu Haus B eine doppelt so hohe
Sterblichkeit. Die Leute wissen das nicht. Das betrifft die
Menschen, die mich am Wochenende anrufen und mich
fragen: Ich habe diese Diagnose. Wo kann ich hin? – Das
wollen wir transparent machen. Darum geht es doch.
Da kann man natürlich wie Kollege Laumann sagen:
Dann machen wir es später! Wir können doch erst das
eigentliche Krankenhausgesetz machen. – Was ist dann
meine Botschaft an die 1,5 Millionen Krebskranken, die
bis dahin diese Informationen nicht bekommen? Was
kann ich denen denn sagen? Sage ich: „Die
Krankenhäuser sind im Moment in wirtschaftlicher Not, und weil die
Krankenhäuser in wirtschaftlicher Not sind, können wir
nicht sagen, welche Krankenhäuser Qualitätsdefizite
haben, denn sie füllen sich dann vielleicht nicht mehr“?
Sind es vielleicht Ihre Geschwister oder Eltern, die diese
Krankenhäuser in der Übergangszeit füllen sollen? Das
kann doch nicht richtig sein. Daher ist diese Transparenz
aus meiner Sicht auch ethisch geboten. Und dieses
ethische Gebot vertrete ich hier nicht nur als Minister,
sondern auch als Arzt – ganz ehrlich! –, weil ich jede Woche
mit diesen Fällen konfrontiert werde. Wir haben die
Daten, aber wir nutzen sie nicht. Es geht nicht um
„schlechte“ oder „gute“ Krankenhäuser, sondern es geht um die
Frage: Welches Krankenhaus ist für welche Leistung gut?
Das machen wir transparent. Darum geht es bei dieser
Reform.
Ich will auch ganz klar sagen, dass es nicht richtig ist,
zu behaupten, dass im System zu wenig Geld vorhanden
ist. Kein Gesundheitssystem in Europa gibt pro Kopf für
Krankenhäuser so viel Geld aus wie Deutschland. Wir
liegen an der Spitze. Wir geben darüber hinaus
6 Milliarden Euro für die Energiehilfen aus. Im ersten
Halbjahr 2023 sind die Ausgaben im Krankenhaussektor
um 7 Prozent gestiegen, bei den niedergelassenen Ärzten
nur um 1,8 Prozent. 420 Millionen Euro hat der Bund
zusätzlich für Kinderheilkunde und Gynäkologie
gegeben. Zusätzlich! Jetzt kündigen wir an: Wir werden den
Landesbasisfallwert so umändern, dass auch die
Personalkosten komplett berücksichtigt werden. Und wir
kündigen an: Es wird einen Transformationsfonds geben.
Trotzdem diese großen Defizite! Wie kann das denn
sein? Wir geben so viel Geld aus, wie kann es sein, dass
trotzdem diese Defizite bestehen? Ist das demnächst
besser, wenn der Landesbasisfallwert etwas anders
ausgeglichen wird? Nein! Der Hintergrund ist ein anderer:
30 Prozent der Betten stehen leer. Dazu kommt: Wir
machen mehr Behandlungen, die ambulant gemacht
werden könnten, stationär als jedes andere europäische Land.
Würden wir tatsächlich, medizinisch indiziert, das
ambulant machen, was man ambulant machen sollte, stünde
die Hälfte der Krankenhausbetten leer. Das ist die
Situation. Daher brauchen wir eine Strukturreform.
An dieser Strukturreform arbeiten wir gemeinsam. Wir
haben Eckpunkte beschlossen. In diesen Eckpunkten ist
die Art und Weise, wie wir das Transparenzgesetz
gestalten wollen, genau so angelegt, wie ich es heute vortrage.
Bis auf zwei Länder haben alle den Eckpunkten
zugestimmt. Jetzt heißt es: Wir rufen den
Vermittlungsausschuss an. – Ich glaube, es ist fair, wenn man ehrlich
miteinander umgeht. Ich bin immer klar darin gewesen,
dass mir die Transparenz zugunsten von
Schwerstkranken, die nicht wissen, welche Klinik für sie die beste ist,
ein wichtiges Anliegen ist. Ich bin auch immer klar darin
gewesen, dass wir das vorziehen wollen. Ich bitte im
Sinne einer weiteren guten Befassung mit dieser Reform,
das Vertrauen nicht abzubauen, indem man den
Eckpunkten zustimmt – bis auf zwei Länder; ein Land hat sich
enthalten, eines dagegen gestimmt – und dann die
Reform blockiert, indem man den Vermittlungsausschuss
anruft, weil man glaubt, das Gesetz dort, möglicherweise
zum Teil mit fachfremden Argumenten, noch stoppen zu
können. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Damit
ist die Rednerliste abgeschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Zunächst zu Punkt 3.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt in Ziffer 1 die
Anrufung des Vermittlungsausschusses. Wer stimmt
dafür? – 35 Stimmen; Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss
angerufen.
Die Abstimmung über die in Ziffer 3 empfohlene
Entschließung wird bis zum Abschluss des
Vermittlungsverfahrens zurückgestellt.
Herr Staatssekretär Thorsten Bischoff (Saarland)
gibt eine Erklärung zu Protokoll1.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung zu Punkt 61.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Die
antragstellenden Länder haben beantragt, bereits heute in
der Sache zu entscheiden. Wer stimmt dafür? – Mehrheit.
Dann entscheiden wir heute in der Sache.
Wer stimmt für die Annahme der Entschließung? –
Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir sind am Ende dieser Tagesordnungspunkte
angekommen.
Ich rufe die Grüne Liste auf: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordn
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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