Protokoll der 969. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 969. Sitzung des Bundesrates
[Plenarprotokoll 969BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
969. Sitzung
Berlin, Freitag, den 6. Juli 2018
I n h a l t :Begrüßung des Marschalls des Senats der
Republik Polen, Stanisław Karczewski, und
einer Delegation . . . . . . . . . . . . 193 A
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . 193 C
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . 193 D
1. Gesetz zur Verlängerung befristeter
Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und
zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/
2102 über den barrierefreien Zugang zu
den Websites und mobilen
Anwendungen öffentlicher Stellen (Drucksache
265/18) . . . . . . . . . . . . . . 209 C
Gisela Erler (Baden-Württemberg) . 250*A
Volker Bouffier (Hessen) . . . . . 250*B
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 209 C
2. Gesetz zur Änderung des
Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksache
266/18) . . . . . . . . . . . . . . 209 C
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 251*B
3. Gesetz zur Neuregelung des
Familiennachzugs zu subsidiär
Schutzberechtigten
(Familiennachzugsneuregelungsgesetz) (Drucksache 267/18) . . . . . . . 209 D
Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . 209 D
Prof. Dr. Günter Krings, Parl.
Staatssekretär beim Bundesminister des
Innern, für Bau und Heimat . . . 210 B
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 211 D
4. Gesetz zur Einführung einer
zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
(Drucksache 268/18, zu Drucksache 268/18, zu
Drucksache 268/18 [2]) . . . . . . . . 211 D
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . 212 A
Anne-Marie Keding (Sachsen-
Anhalt). . . . . . . . . . . . . 212 C
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 213 B
5. Gesetz zum Vorschlag für eine
Verordnung des Rates zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates
über die elektronische Veröffentlichung
des Amtsblatts der Europäischen Union
(Drucksache 256/18) . . . . . . . . . 209 C
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 23
Absatz 1 Satz 2 GG . . . . . . . . 251*B
6. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3
Satz 1) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag der Länder Berlin, Brandenburg,
Bremen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und
Hamburg – (Drucksache 225/18) . . . . 213 B
Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . 213 C
Mitteilung: Vertagung . . . . . . . . 214 C
7. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Strafgesetzbuches – Verbesserung
des strafrechtlichen Schutzes bei
Rauschtaten – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag des Freistaates Sachsen –
(Drucksache 204/18). . . . . . . . . . . . 214 C
Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . 214 D
Beschluss: Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen
Bundestag . . . . . . . . . . . . . . . 215 BGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei,
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ISSN 0720-7999
II Bundesrat – 969. Sitzung – 6. Juli 20188. Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung
der Mehrehe – gemäß Artikel 76 Absatz 1
GG – Antrag des Freistaates Bayern –
Geschäftsordnungsantrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 249/18) . . . . 215 C
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 215 C
Mitteilung: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . 216 B
9. Entwurf eines Gesetzes zur
Modernisierung des sozialen Mietrechts
(Mietrechtsmodernisierungsgesetz) – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes
Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 300/18) . . . . . . . . . 216 B
Katrin Lompscher (Berlin) . . . . . 216 C
Mitteilung: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 217 D
10. Entschließung des Bundesrates zur
steuerlichen Förderung der betrieblichen
Ausbildung – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 23 Absatz 3 i. V. m. § 15
Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 277/18) . . . . . . . . . . . . 219 B
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . 254*C
Mitteilung: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 219 B
11. Entschließung des Bundesrates zum
Bürokratieabbau im Steuerrecht – Antrag
des Freistaates Bayern gemäß § 23 Absatz
3 i. V. m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 278/18) . . . . . 219 B
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . 219 C
Mitteilung: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 220 C
12. Entschließung des Bundesrates –
Nachrüstung von Diesel-Kfz mit wirksamen
Stickoxidkatalysatoren – Antrag der
Länder Berlin und Brandenburg –
(Drucksache 236/18)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . 193 D
13. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c,
143e) (Drucksache 165/18) . . . . . . 194 A
Olaf Scholz, Bundesminister der
Finanzen. . . . . . . . . . . . 194 B
Winfried Kretschmann (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . 195 C
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . 196 D
Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-
Anhalt). . . . . . . . . . . . 197 D
Peter Hauk (Baden-Württemberg) 247*A,
248*A
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . 248*A
Beschluss: Stellungnahme gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 199 A
14. Entwurf eines Gesetzes zur
Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung
einer Brückenteilzeit (Drucksache 281/
18) . . . . . . . . . . . . . . . . 199 A
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . 199 B
Heike Werner (Thüringen) . . . . 200 A
Hubertus Heil, Bundesminister für
Arbeit und Soziales . . . . . . 201 A
Diana Golze (Brandenburg) . . . . 248*B
Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz) 249*A
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . 202 A
15. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Tiergesundheitsgesetzes und des
Bundesjagdgesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 257/
18) . . . . . . . . . . . . . . . . 233 C
Gisela Erler (Baden-Württemberg) . 257*D
Dr. Hendrik Hoppenstedt,
Staatsminister bei der Bundeskanzlerin . . 258*D
Beschluss: Stellungnahme gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 233 C
16. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021
(Drucksache 206/18) . . . . . . . . . 209 C
Beschluss: Stellungnahme gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 251*C
17. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung
der Marrakesch-Richtlinie über einen
verbesserten Zugang zu urheberrechtlich
geschützten Werken zugunsten von
Menschen mit einer Seh- oder
Lesebehinderung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4
GG – (Drucksache 258/18) . . . . . . 209 C
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel
76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . 251*C
18. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur
Änderung des
Bundesfernstraßenmautgesetzes (Drucksache 207/18) . . . . . . 233 C
Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz) 233 D
Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister für Verkehr
und digitale Infrastruktur . . . . 234 D
Beschluss: Stellungnahme gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 235 D
Bundesrat – 969. Sitzung – 6. Juli 2018 III19. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Akkreditierungsstellengesetzes und
der Gewerbeordnung (Drucksache 208/
18) . . . . . . . . . . . . . . . . 209 C
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . 251*C
20. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung bewachungsrechtlicher
Vorschriften (Drucksache 209/18) . . . . . . . 236 A
Beschluss: Stellungnahme gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG. . . . . . . . . 236 A
21. a) Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den
Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Ein
moderner Haushalt für eine Union, die
schützt, stärkt und verteidigt –
Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 – 2027
COM(2018) 321 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 166/18)
b) Vorschlag für eine Verordnung des
Rates zur Festlegung des Mehrjährigen
Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis
2027
COM(2018) 322 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 167/18)
c) Vorschlag für einen Beschluss des
Rates über das Eigenmittelsystem der
Europäischen Union
COM(2018) 325 final; Ratsdok. 8357/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 168/18, zu Drucksache
168/18)
d) Vorschlag für eine Verordnung des
Rates zur Festlegung von
Durchführungsmaßnahmen für das
Eigenmittelsystem der Europäischen Union
COM(2018) 327 final; Ratsdok. 8359/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 169/18, zu Drucksache
169/18)
e) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates
über den Schutz des Haushalts der
Union im Falle von generellen
Mängeln in Bezug auf das
Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten
COM(2018) 324 final; Ratsdok. 8356/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 245/18) . . . . . 202 B,236 B
Michael Müller (Berlin) . . . . . . 202 C
Armin Laschet (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 203 D
Stefan Ludwig (Brandenburg) . . . 205 A
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . 206 A
Georg Eisenreich (Bayern) . . . . 207 B
Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . 208 A
Beschluss zu a) bis e): Stellungnahme . . 238 C
22. a) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates
zur Erleichterung des
grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds
und zur Änderung der Verordnungen
(EU) Nr. 345/2013 und (EU) Nr. 346/
2013
COM(2018) 110 final; Ratsdok. 6987/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 73/18, zu Drucksache 73/
18)
b) Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG
des Europäischen Parlaments und des
Rates und der Richtlinie 2011/61/EU
des Europäischen Parlaments und des
Rates im Hinblick auf den
grenzüberschreitenden Vertrieb von
Investmentfonds
COM(2018) 92 final; Ratsdok. 6988/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 72/18, zu Drucksache 72/
18) . . . . . . . . . . . . . . . 238 C
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . 238 D
23. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Förderung von Fairness und
Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-
Vermittlungsdiensten
COM(2018) 238 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 170/18, zu Drucksache 170/
18) . . . . . . . . . . . . . . . . 238 D
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 239 A
24. a) Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 93/13/EWG
des Rates vom 5. April 1993, der
Richtlinie 98/6/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates, der Richtlinie
2005/29/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates sowie der
Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates zur besseren
Durchsetzung und Modernisierung der
EU-Verbraucherschutzvorschriften
COM(2018) 185 final; Ratsdok. 7876/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV
und §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 153/18, zu Drucksache
153/18)
b) Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über
IV Bundesrat – 969. Sitzung – 6. Juli 2018Verbandsklagen zum Schutz der
Kollektivinteressen der Verbraucher und
zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/
EG
COM(2018) 184 final; Ratsdok. 7877/
18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 155/18, zu Drucksache
155/18) . . . . . . . . . . . . . 239 A
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
(Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . 259*C
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . 240 A
25. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Weiterverwendung von Informationen
des öffentlichen Sektors (Neufassung)
COM(2018) 234 final; Ratsdok. 8531/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 192/18, zu Drucksache 192/
18) . . . . . . . . . . . . . . . . 240 A
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3
und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . 240 B
26. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zum
Schutz von Personen, die Verstöße
gegen das Unionsrecht melden
COM(2018) 218 final; Ratsdok. 8713/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 173/18, zu Drucksache 173/
18) . . . . . . . . . . . . . . . . 240 B
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . 260*B
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3
und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . 240 C
27. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
Europäische Herausgabeanordnungen
und Sicherungsanordnungen für
elektronische Beweismittel in Strafsachen
COM(2018) 225 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 215/18) . . . . . . . . . 209 C
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3
und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . 251*D
28. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Erhöhung der Sicherheit der
Personalausweise von Unionsbürgern und der
Aufenthaltsdokumente, die
Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen in
Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit
ausgestellt werden
COM(2018) 212 final; Ratsdok. 8175/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 182/18, zu Drucksache 182/
18) . . . . . . . . . . . . . . . . 240 C
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3
und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . 240 D
29. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
die Vermarktung und Verwendung von
Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur
Änderung von Anhang XVII der
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur
Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013
über die Vermarktung und Verwendung
von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
COM(2018) 209 final; Ratsdok. 8342/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 191/18, zu Drucksache 191/
18) . . . . . . . . . . . . . . . . 240 D
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3
und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . 241 A
30. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
und den Ausschuss der Regionen:
Beteiligung, Begegnung und Befähigung – eine
neue EU-Strategie für junge Menschen
COM(2018) 269 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 195/18) . . . . . . . . . 209 C
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 251*D
31. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
und den Ausschuss der Regionen: Eine
neue europäische Agenda für Kultur
COM(2018) 267 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 193/18) . . . . . . . . . 241 A
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 241 B
32. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates
zur Förderung der automatischen
gegenseitigen Anerkennung von im Ausland
erworbenen Hochschulabschlüssen und
Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie
der Ergebnisse von Lernzeiten im
Ausland
COM(2018) 270 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 210/18) . . . . . . . . . 241 B
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 241 B
33. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates
zur verstärkten Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung von durch Impfung
vermeidbaren Krankheiten
Bundesrat – 969. Sitzung – 6. Juli 2018 VCOM(2018) 244 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 219/18) . . . . . . . . . 209 C
Beschluss: Stellungnahme. . . . . . . 251*D
34. a) Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen: Auf dem Weg zur
automatisierten Mobilität – eine EU-Strategie
für die Mobilität der Zukunft
COM(2018) 283 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 185/18)
b) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates
über die Typgenehmigung von
Kraftfahrzeugen und
Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen
und selbstständigen technischen
Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick
auf ihre allgemeine Sicherheit und den
Schutz der Fahrzeuginsassen und von
ungeschützten Verkehrsteilnehmern,
zur Änderung der Verordnung (EU)
2018/... und zur Aufhebung der
Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/
2009 und (EG) Nr. 661/2009
COM(2018) 286 final; Ratsdok. 9006/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV
und §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 186/18, zu Drucksache
186/18) . . . . . . . . . . . . . 241 B
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . 241 D
35. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
die Straffung von Maßnahmen zur
rascheren Verwirklichung des
transeuropäischen Verkehrsnetzes
COM(2018) 277 final; Ratsdok. 9075/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 252/18, zu Drucksache 252/
18) . . . . . . . . . . . . . . . . 241 D
Beschluss: Eine Stellungnahme wird
nicht beschlossen . . . . . . . . . 242 A
36. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über
die Verringerung der Auswirkungen
bestimmter Kunststoffprodukte auf die
Umwelt
COM(2018) 340 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 224/18, zu Drucksache 224/
18) . . . . . . . . . . . . . . . . 242 A
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3
und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . 242 B
37. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
die Kennzeichnung von Reifen in Bezug
auf die Kraftstoffeffizienz und andere
wesentliche Parameter und zur Aufhebung
der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009
COM(2018) 296 final; Ratsdok. 9185/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 250/18, zu Drucksache 250/
18) . . . . . . . . . . . . . . . . 242 B
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3
und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . 242 C
38. Achtzehnte Verordnung zur Änderung
saatgutrechtlicher Verordnungen
(Drucksache 177/18). . . . . . . . . . . . 209 C
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . 251*D
39. Erste Verordnung zur Änderung der
Futtermittelverordnung und der BVL-
Aufgabenübertragungsverordnung
(Drucksache 178/18). . . . . . . . . . . . 209 C
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 252*A
40. Achte Verordnung zur Änderung der
Abwasserverordnung (Drucksache 199/18
[neu]) . . . . . . . . . . . . . . . 242 C
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG in der festgelegten
Fassung . . . . . . . . . . . . . . 242 C
41. Verordnung zum Erlass der Verordnung
über nationale Verpflichtungen zur
Reduktion der Emissionen bestimmter
Luftschadstoffe (Drucksache 216/18) . . . . 242 C
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . 243 A
42. Dreizehnte Verordnung zum Erlass und
zur Änderung eisenbahnrechtlicher
Vorschriften (Drucksache 200/18) . . . . . 209 C
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 252*A
43. Sechste Verordnung zu dem
Übereinkommen vom 9. September 1996 über die
Sammlung, Abgabe und Annahme von
Abfällen in der Rhein- und Binnenschiff-
VI Bundesrat – 969. Sitzung – 6. Juli 2018fahrt (6. CDNI-Verordnung – 6. CDNI-V)
(Drucksache 201/18) . . . . . . . . . 209 C
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 252*A
44. Verordnung über die Umsetzung der
Auskunftspflicht und die Ausgestaltung der
Informationen nach dem
Transparenzgesetz (Rückbaurückstellungs-
Transparenzverordnung) (Drucksache 202/18) . . . 243 A
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . 243 B
45. Dritte Verordnung zur Änderung der
Verordnung über die Sicherheit von
Spielzeug (Drucksache 203/18) . . . . . . . 209 C
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 252*A
46. Wahl eines Stellvertreters für den
gemeinsamen Vertreter im Europäischen
Datenschutzausschuss gemäß § 17
Absatz 1 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz
(2017) – gemäß § 17 Absatz 1 BDSG –
(Drucksache 198/18)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . 193 D
47. Benennung eines Mitgliedes für den
Beirat Deutschlandstipendium beim
Bundesministerium für Bildung und Forschung
– gemäß § 12 StipG i. V. m. § 5 StipV –
(Drucksache 769/17) . . . . . . . . . 209 C
Beschluss: Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 275/18. . . . . . 252*B
48. Vorschlag der Bundesministerin der Justiz
und für Verbraucherschutz für die
Ernennung von Bundesanwälten beim
Bundesgerichtshof – gemäß § 149 GVG –
(Drucksache 288/18 [neu]) . . . . . . . . . 209 C
Beschluss: Zustimmung zu dem
Vorschlag in Drucksache 288/18 (neu) . . 252*B
49. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 253/18, zu
Drucksache 253/18). . . . . . . . . . . . . 209 C
Beschluss: Von einer Äußerung und
einem Beitritt wird abgesehen . . . . . 252*B
50. Gesetz über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2018 (Haushaltsgesetz 2018) (Drucksache
311/18) . . . . . . . . . . . . . . 194 A
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 194 A
51. Gesetz zur Ausübung von Optionen der
EU-Prospektverordnung und zur
Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
(Drucksache 312/18). . . . . . . . . . . . 209 C
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 251*B
52. Sechzehntes Gesetz zur Änderung des
Atomgesetzes (16. AtGÄndG)
(Drucksache 313/18) . . . . . . . . . . . . 243 B
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 243 C
53. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Asylgesetzes zur
Verfahrensbeschleunigung durch die erweiterte Möglichkeit
der Zulassung von Rechtsmitteln – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der
Länder Hamburg, Berlin, Brandenburg,
Bremen – Geschäftsordnungsantrag der
Freien und Hansestadt Hamburg –
(Drucksache 51/18)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . 193 D
54. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung
des Waffengesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Landes Hessen
– Geschäftsordnungsantrag des Landes
Hessen – (Drucksache 58/18) . . . . . 217 D
Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . 252*C
Beschluss: Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen
Bundestag . . . . . . . . . . . . . . . 218 A
55. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung
zivilrechtlicher Vorschriften an die
Datenschutz-Grundverordnung – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 304/18) . . . . . 218 A
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 218 A
Mitteilung: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 219 A
56. Entschließung des Bundesrates „ELFE –
Einfach Leistungen für Eltern“ – Antrag
der Länder Bremen, Hamburg,
Schleswig-Holstein, Thüringen und Berlin
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
307/18) . . . . . . . . . . . . . . 220 C
Karoline Linnert (Bremen). . . . . 220 C
Mitteilung: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 221 D
57. Entschließung des Bundesrates
„Erhöhung der Freigrenze des § 64 Absatz 3
Abgabenordnung von 35.000 EUR auf
45.000 EUR“ – Antrag der Länder
Bremen, Baden-Württemberg, Bayern, Ham-
Bundesrat – 969. Sitzung – 6. Juli 2018 VIIburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und
Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 308/18) . . . . . . . . . 243 C
Mitteilung: Überweisung an den
Finanzausschuss . . . . . . . . . . . . 243 C
58. Entschließung des Bundesrates
„Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen
für die Mitte der Gesellschaft“ – Antrag
des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 309/
18) . . . . . . . . . . . . . . . . 221 D
Lutz Lienenkämper (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . 222 A
Mitteilung: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 222 D
59. Entschließung des Bundesrates
„Sicherung des Wirtschaftsstandorts
Deutschland – Schritte zu einer modernen
wettbewerbsfähigen
Unternehmensbesteuerung“ – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 310/18) . . . . . . . 222 D
Lutz Lienenkämper (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . 222 D
Mitteilung: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 223 D
60. Entschließung des Bundesrates –
Herausforderungen in der Pflege angehen und
Kosten gerecht verteilen – Antrag der
Länder Brandenburg, Thüringen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 315/
18) . . . . . . . . . . . . . . . . 223 D
Diana Golze (Brandenburg) . . . . 223 D
Heike Werner (Thüringen). . . . . 225 C
Mitteilung: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 226 C
61. Entschließung des Bundesrates zur
Verbesserung der sozialen Lage anerkannter
politisch Verfolgter durch Novellierung
der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
– Antrag der Länder Brandenburg,
Berlin, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 316/18) . . . . . . . 226 C
Karl-Heinz Schröter (Brandenburg) . 226 D
Mitteilung: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 227 D
62. Entschließung des Bundesrates zur
Vermeidung von Kunststoff-
Verunreinigungen in der Umwelt bei der Entsorgung
verpackter Lebensmittel – Antrag der
Länder Schleswig-Holstein, Baden-
Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 303/18) . . . . . . . . . 227 D
Franz Untersteller (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . 228 A
Dr. Robert Habeck (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . 229 A
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl.
Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit . . . . . . 230 C
Mitteilung: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 231 B
63. Entschließung des Bundesrates „Freien
und fairen Außenhandel für Stahl
sicherstellen“ – Antrag der Länder Saarland,
Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-
Westfalen und Sachsen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 314/18) . . . . . 231 B
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . 255*A
Jürgen Lennartz (Saarland) . . . . 256*B
Mitteilung: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 231 C
64. Wahl von Mitgliedern des Nationalen
Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des
Standortauswahlgesetzes – gemäß § 8
Absatz 3 Standortauswahlgesetz – Antrag
des Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 306/18) . . . . . . . 243 D
Beschluss: Zustimmung zu dem Antrag in
Drucksache 306/18 . . . . . . . . 243 D
65. Wahl eines Richters des
Bundesverfassungsgerichts – gemäß Artikel 94
Absatz 1 GG i. V. m. §§ 5 und 7 BVerfGG –
(Drucksache 320/18) . . . . . . . . . 193 D
Beschluss: Zustimmung zu dem
Vorschlag in Drucksache 320/18. . . . . 194 A
66. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke
der Verbesserung der
Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei
der Abfertigung von Fluggästen – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 321/18) . . . . . 219 A
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . 253*A
Dr. Hendrik Hoppenstedt,
Staatsminister bei der Bundeskanzlerin . . 253*D
Mitteilung: Überweisung an den
Ausschuss für Innere Angelegenheiten . . 219 B
67. Entschließung des Bundesrates –
Bereitstellung der Mittel für den Pakt für den
Rechtsstaat durch den Bund – Antrag des
VIII Bundesrat – 969. Sitzung – 6. Juli 2018Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 322/18) . 231 C
Peter Biesenbach (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . 231 C
Mitteilung: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 232 C
68. Entschließung des Bundesrates zur
Absenkung des gesetzlichen Zinssatzes
nach § 238 Abgabenordnung (AO) –
Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 324/18) . 232 C
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . 257*B
Mitteilung: Überweisung an den
Finanzausschuss . . . . . . . . . . . . 232 C
69. Entschließung des Bundesrates zur
steuerlichen Entlastung der deutschen
Wirtschaft – Antrag des Freistaates Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 325/18) . . . . . . . . . . . . 232 C
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . 232 C
Mitteilung: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse. . . . . . . . . . . . . 233 B
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . 243 D
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren
gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . 244, 245
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . 245
Bundesrat – 969. Sitzung – 6. Juli 2018 IXVerzeichnis der AnwesendenV o r s i t z :
Präsident M i c h a e l M ü l l e r , Regierender
Bürgermeister des Landes Berlin
Vizepräsident D a n i e l G ü n t h e r ,
Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
– zeitweise –
Amtierende Präsidentin M a n u e l a
S c h w e s i g , Ministerpräsidentin des
Landes Mecklenburg-Vorpommern – zeitweise –
Amtierender Präsident T o b i a s H a n s ,
Ministerpräsident des Saarlandes – zeitweise –
Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é ,
Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten
und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund
– zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern)
S c h r i f t f ü h r e r i n :
Ulrike Hiller (Bremen)
A m t i e r e n d e r S c h r i f t f ü h r e r :
Lorenz Caffier (Mecklenburg-Vorpommern)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Thomas Strobl, Minister für Inneres,
Digitalisierung und Migration
Guido Wolf, Minister der Justiz und für Europa
Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima
und Energiewirtschaft
Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und
Bürgerbeteiligung
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei
und Staatsminister für
Bundesangelegenheiten
Prof. Dr. Winfried Bausback, Staatsminister der
Justiz
Georg Eisenreich, Staatsminister für Digitales,
Medien und Europa
B e r l i n :
Michael Müller, Regierender Bürgermeister
Dr. Matthias Kollatz, Senator für Finanzen
Andreas Geisel, Senator für Inneres und Sport
Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Katrin Lompscher, Senatorin für
Stadtentwicklung und Wohnen
B r a n d e n b u r g :
Christian Görke, Minister der Finanzen
Diana Golze, Ministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie
Stefan Ludwig, Minister der Justiz und für
Europa und Verbraucherschutz
Karl-Heinz Schröter, Minister des Innern und für
Kommunales
B r e m e n :
Karoline Linnert, Bürgermeisterin, Senatorin für
Finanzen
Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und
Entwicklungszusammenarbeit, Bevollmächtigte der Freien
Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa
und Entwicklungszusammenarbeit
X Bundesrat – 969. Sitzung – 6. Juli 2018H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats,
Erster Bürgermeister
Dr. Melanie Leonhard, Senatorin, Präses der
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und
Integration
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Landesentwicklung
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa
N i e d e r s a c h s e n :
Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen
beim Bund
Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport
Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Armin Laschet, Ministerpräsident
Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration
Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen
Herbert Reul, Minister des Innern
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für
Bundes- und Europaangelegenheiten sowie
Internationales im Geschäftsbereich des
Ministerpräsidenten
Peter Biesenbach, Minister der Justiz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Jürgen Lennartz, Staatssekretär, Chef der
Staatskanzlei und Bevollmächtigter des
Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Chef der
Staatskanzlei
Sebastian Gemkow, Staatsminister der Justiz
Petra Köpping, Staatsministerin für
Gleichstellung und Integration
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt,
Landwirtschaft und Energie
Anne-Marie Keding, Ministerin für Justiz und
Gleichstellung
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für
Justiz, Europa, Verbraucherschutz und
Gleichstellung
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Dr. Robert Habeck, Minister für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt, Natur und
Digitalisierung
Bundesrat – 969. Sitzung – 6. Juli 2018 XIT h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten
und Chef der Staatskanzlei
Georg Maier, Minister für Inneres und
Kommunales
Dieter Lauinger, Minister für Migration, Justiz
und Verbraucherschutz
Heike Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und
Soziales
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Prof. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister des Innern, für Bau und
Heimat
Michelle Müntefering, Staatsministerin im
Auswärtigen Amt
Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Ernährung und
Landwirtschaft
Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit
Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin
bei der Bundesministerin für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit
Gerd Billen, Staatssekretär im
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
969. Sitzung
Berlin, den 6. Juli 2018
SitzungD)(
Beginn: 9.30 Uhr
Präsident Michael Müller: Meine Damen und
Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich und eröffne die
969. Sitzung des Bundesrates.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst möchte
ich Ihre Aufmerksamkeit auf unsere Ehrentribüne
lenken. Dort hat der Senatsmarschall der Republik
Polen, Seine Exzellenz, Herr Stanisław K a r c z e w s k i ,
mit einer Delegation Platz genommen.
Exzellenz, ich begrüße Sie und Ihre Delegation
ganz herzlich in unserem Haus.
(Beifall)
Sie sind im April 2016 zum ersten Mal im
Bundesrat zu Gast gewesen. Das war ein besonderes Jahr
mit mehreren bedeutenden Jubiläen in der
deutschpolnischen Beziehung: Der deutsch-polnische
Nachbarschaftsvertrag, die Stiftung für deutsch-polnische
Zusammenarbeit, das Jugendwerk und das Weimarer
Dreieck feierten jeweils ihr 25-jähriges Bestehen. Der
enge politische und wirtschaftliche Kontakt zwischen
unseren Ländern ist seitdem mit regelmäßigen
gegenseitigen Konsultationen und Besuchen
engmaschig fortgesetzt worden.
Die deutsch-polnischen Beziehungen stehen seit
langem auf einem soliden Fundament; sie sind und
bleiben für beide Seiten von herausgehobener
Bedeutung. Die regionale und grenzüberschreitende
Zusammenarbeit, hunderte Städtepartnerschaften und
die Kooperation zwischen Bundesländern und
Woiwodschaften sind dafür von immenser Bedeutung.
Die großen europäischen und internationalen
Herausforderungen lassen sich nur gemeinsam
bewältigen. Protektionismus und Isolationismus sollten im
gegenseitigen Umgang kein Gewicht haben. Wichtig
ist vielmehr, trotz unterschiedlicher Perspektiven die
Zusammenarbeit zum Wohle aller zu vertiefen. Wir
fühlen uns dem europäischen
Gemeinschaftsgedanken verbunden und setzen uns für die Einheit und
Einigkeit der Europäischen Union ein.
Ich freue mich also, dass Sie meiner Einladung
gefolgt sind, sodass wir nachher Gelegenheit haben,
den in früheren Begegnungen begonnenen
Gesprächsfaden fortzuführen. Bis dahin heiße ich Sie
noch einmal herzlich willkommen und wünsche
Ihnen einen angenehmen Aufenthalt bei uns.
(Beifall)
Bevor ich mich nun der Tagesordnung zuwende,
möchte ich entsprechend § 23 unserer
Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft
bekanntgeben:
Neuer Bevollmächtigter des Landes Brandenburg
ist Herr Staatssekretär Thomas K r a l i n s k i. Er löst
den bisherigen Bevollmächtigten, Herrn
Staatssekretär Martin G o r h o l t , ab.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem
neuen Kollegen. Herrn Staatssekretär Gorholt
danken wir für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im
Ständigen Beirat und wünschen ihm für die Zukunft
alles Gute.
Meine Damen und Herren, nun zur Tagesordnung.
Sie liegt Ihnen mit 69 Punkten vor.
Die Punkte 12, 46 und 53 werden abgesetzt.
Zur Reihenfolge der Tagesordnung: Zu Beginn
werden die Punkte 65, 50, 13, 14 und 21 – in
dieser Reihenfolge – aufgerufen. Die Abstimmung zu
TOP 21 wird zurückgestellt und vor TOP 22
durchgeführt. Nach TOP 9 werden die Punkte 54, 55 und 66
– in dieser Reihenfolge – beraten. Nach TOP 11
werden die Punkte 56, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 67, 68 und
69 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Im Übrigen
bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das
ist nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Ich rufe Punkt 65 auf:
Wahl eines Richters des
Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 320/18)
Es wird vorgeschlagen, Herrn Professor Dr. Henning
R a d t k e in den Ersten Senat zu wählen.
D)(B)
C)(A)
Präsident Michael Müller (
(
Nach § 7 des Gesetzes über das
Bundesverfassungsgericht ist für diese Wahl eine Mehrheit von
zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates
erforderlich. Das sind 46 Stimmen.
Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte
ich um das Handzeichen.
Der Vorschlag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 50 auf:
Gesetz über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018
(Haushaltsgesetz 2018) (Drucksache 311/18)
Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Ich sehe
auch jetzt keine.
Da weder eine Ausschussempfehlung noch ein
Landesantrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses vorliegt, stelle ich fest, dass zu dem Gesetz
der Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen wird.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e)
(Drucksache 165/18)
Dazu gibt es Wortmeldungen. Es beginnt für die
Bundesregierung Herr Bundesminister Scholz. Sie
haben das Wort.
Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen: Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich,
wieder einmal hier in diesem vertrauten Kreis zu
sein, wenn auch in einer neuen Funktion.
Wie Sie sich denken können, liegt mir auch als
Bundesminister der Finanzen die Zukunft unserer
föderalen Ordnung am Herzen. Deshalb bin ich heute
hier, um für den Gesetzentwurf zur Änderung des
Grundgesetzes zu werben, den die Bundesregierung
am 2. Mai auf den Weg gebracht hat – nach nur
sieben Wochen im Amt.
Mit dem Gesetzentwurf setzen wir die im
Koalitionsvertrag vereinbarten Grundgesetzänderungen
um und schaffen damit die Voraussetzung für eine
Investitionsoffensive, und zwar in wichtigen
Zukunftsbereichen. Viele von Ihnen saßen wie ich bei
den Koalitionsverhandlungen mit am
Verhandlungstisch. Wir haben dort gemeinsam gute Lösungen
gefunden. Deshalb bin ich auch davon überzeugt, dass
wir mit diesen Verfassungsänderungen den richtigen
Weg gehen.
Ich halte die im Grundgesetz verankerte
eigenständige Aufgabenwahrnehmung einschließlich der
Finanzierung jeder föderalen Ebene für richtig und
wichtig. Damit sind die Verantwortlichkeiten genau
zugeordnet. Das stellt niemand infrage. Das darf aber
nicht ausschließen, dass wir in einzelnen, klar
beschriebenen Bereichen zielgerichtete Möglichkeiten
zur Unterstützung der Länder und Gemeinden durch
den Bund schaffen.
Genau das haben wir mit den vorliegenden
Grundgesetzänderungen vor. Denn mit diesen Änderungen
ermöglichen wir die Umsetzung von prioritären
Maßnahmen der Bundesregierung in Bereichen, in denen
die Bürgerinnen und Bürger zu Recht erwarten, dass
wir gemeinsam – das heißt Bund, Länder und
Gemeinden zusammen – Fortschritte machen und unser
Land voranbringen. Dabei geht es um den Ausbau
der kommunalen Bildungsinfrastruktur, um die
Förderung des sozialen Wohnungsbaus und um den
öffentlichen Nahverkehr – alles Themen, die ganz
unmittelbar wichtig sind für das Zusammenleben der
Bürgerinnen und Bürger und für die
Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Zunächst zu Artikel 104c: Durch die Erweiterung
der Anwendungsmöglichkeit auf alle Gemeinden
schaffen wir die Grundlage für Investitionen mit
Hilfe des Bundes in Schulen mit den Schwerpunkten
Digitalisierung, Ganztagsschul- und
Betreuungsangebote sowie berufliche Schulen.
Klar ist: Unser Leben wird im Ganzen immer
digitaler, und auch an die Facharbeitskräfte stellen sich
in Zukunft noch höhere Anforderungen beim
Umgang mit neuen Technologien. Wir wollen die
Schüler fit machen für ihre Zukunft in einer digitalen
Welt. Und für die digitale Anbindung der Schulen
gibt es die geplanten Investitionshilfen des Bundes –
in Ergänzung zu den jeweiligen Landesprogrammen.
Das ist das Ziel des gemeinsamen Digitalpakts
Schule von Bund und Ländern.
Die Bundesmittel kommen aus dem Digitalfonds,
den wir nun schon früher als geplant im laufenden
Jahr mit 2,4 Milliarden Euro bestücken. Dafür nutzen
wir einen Teil der sich aus der letzten
Steuerschätzung ergebenden Mehreinnahmen des Bundes.
Außerdem wollen wir die Ganztagsbetreuung an
Grundschulen ausbauen. Wir haben uns gemeinsam
das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis 2025 für alle
Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ganztägige
Bildungs- und Betreuungsangebote zu ermöglichen.
Solche umfangreichen Angebote schaffen bessere
individuelle Fördermöglichkeiten und damit mehr
Chancengleichheit.
Dazu kommt, dass nun – nachdem wir gemeinsam
und mit großen Kraftanstrengungen in den
vergangenen Jahren für einen umfassenden Ausbau der Kita-
Betreuung gesorgt haben – viele Familien vor einem
Problem stehen, und zwar dass es für ihre Kinder dann
keine Ganztagsbetreuung mehr gibt, wenn sie in die
Schule kommen. Das ist aber die Voraussetzung für
ein effektives Wahlrecht der Eltern, ob und in
welchem Umfang sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen
möchten. Für Investitionen in diesem Bereich stellt
der Bund 2 Milliarden Euro zur Verfügung, zusätzlich
zu dem laufenden Schulsanierungsprogramm.
Zusammen mit den Mitteln aus dem Digitalfonds
und den Investitionen von Ländern und Gemeinden
werden wir so gemeinsam die Schulinfrastruktur
deutschlandweit einen ordentlichen Schritt
voranbringen.
Die zweite wichtige Grundgesetzänderung betrifft
den sozialen Wohnungsbau. Mit dem neuen
Artikel 104d schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass
D)(B)
C)(A)
Bundesminister Olaf Scholz (
(
die Bundesregierung die Länder beim sozialen
Wohnungsbau finanziell unterstützen kann – aber nicht
dauerhaft muss.
Die Lage auf den Wohnungsmärkten hat sich in
den letzten Jahren in vielen Regionen Deutschlands
zugespitzt, vor allem in wirtschaftlich dynamischen
Großstädten und Universitätsstädten. Dort ist
bezahlbarer Wohnraum knapp geworden. Dem wollen wir
nun in gemeinsamer Anstrengung mit den Ländern
etwas entgegensetzen.
Wir wollen in deutschen Städten keine Verhältnisse
wie in New York, London oder Paris, wo es sich eine
Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer mit einem
mittleren Gehalt nicht mehr leisten kann, in
zumutbarer Entfernung von der Arbeitsstätte zu wohnen,
sondern wir wollen Menschen die Möglichkeit
geben, dort zu leben, wo sie arbeiten. Das verbessert
nicht nur die individuelle Lebensqualität, sondern
bietet auch die besten Bedingungen für erfolgreiche
Unternehmen, die Arbeitskräfte finden, wo sie sie
brauchen, und für bundesweit gleichwertige
Lebensverhältnisse.
Ein wesentliches Element zur Schaffung
bezahlbaren Wohnraums ist der soziale Wohnungsbau.
Deshalb wollen wir die Länder dabei unterstützen, ihre
Investitionen in diesem Bereich weiterzuführen und
wo möglich und nötig auszubauen. Dafür haben wir
für die Jahre 2020 und 2021 zweckgebundene
Finanzhilfen von insgesamt 2 Milliarden Euro
eingeplant. Und für das Jahr 2019 haben wir übrigens
nochmal 500 Millionen Euro mehr im
Bundeshaushalt, den wir heute Morgen im Kabinett beschlossen
haben, vorgesehen.
Zusammen mit der steuerlichen Förderung von
mehr Wohneigentum sowie den anstehenden
Gesetzentwürfen zur Mietpreisregulierung und Senkung
der Modernisierungsumlage werden wir so für viele
Bürgerinnen und Bürger die Chance auf ein
bezahlbares Zuhause schaffen.
Daneben enthält der vorliegende Gesetzentwurf
auch die Anpassung von Artikel 125c. Dort schaffen
wir die Grundlage für die geplante Erhöhung der
Finanzhilfen vom Bund an die Länder im Bereich
der Verkehrsinfrastruktur, konkret zum Ausbau von
S- und U-Bahnnetzen. Und wir setzen, wie
vereinbart, die vom Bundespräsidenten erbetene
Klarstellung zur Bundesautobahnverwaltung in Artikel 143e
um.
Alle prioritären Vorhaben der Bundesregierung
– einschließlich der Maßnahmen, für die wir die
vorgelegten Änderungen des Grundgesetzes brauchen –
sind vollständig in der Finanzplanung bis 2022
berücksichtigt, die ebenfalls heute Morgen vom
Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde. Deshalb
ist es wichtig, dass beide Gesetzgebungsverfahren
parallel laufen und bis zum Ende des Jahres
abgeschlossen werden. Dafür bitte ich um Ihre
Unterstützung und auch für die Initiative der
Bundesregierung. – Schönen Dank.
Präsident Michael Müller: Vielen Dank, Herr
Minister Scholz!
Als Nächstes hat Herr Ministerpräsident
Kretschmann (Baden-Württemberg) das Wort.
Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg): Herr
Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist
gerade einmal 13 Monate her, dass wir in diesem
Hohen Haus der Reform der Bund-Länder-
Finanzbeziehungen zugestimmt haben. Wir haben das damals
aus der Überzeugung heraus getan, ab dem Jahr
2020, mit Inkrafttreten der Schuldenbremse, auf ein
gut funktionierendes Ausgleichssystem bauen zu
können, das uns Planungssicherheit für unsere
Haushalte gibt.
Dabei gab es schon im Juni 2017 große Bedenken,
weil sich die föderale Architektur zuungunsten der
Länder verschiebt. Und zwar nicht nur von mir. Doch
die Bundesregierung geht nun noch einen großen
Schritt weiter. Das zeigt der uns vorliegende
Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes zur
umfassenden Ausdehnung der Finanzhilfekompetenzen
des Bundes in den Bereichen Bildung, sozialer
Wohnungsbau und Verkehrswege.
Ich will noch einmal daran erinnern, dass wir die
Beschneidung der Rechte der Länder bei der
Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nur im
Rahmen eines schmerzhaften Kompromisses
hingenommen haben. Und nun, nicht einmal ein ganzes
Jahr später, soll die 2006 vorgenommene
Entflechtung von Zuständigkeiten von Bund und Ländern
nunmehr vollends zurückgenommen und die föderale
Ordnung erneut stark zugunsten des Bundes
verschoben werden?
Dieser Gesetzentwurf ist nichts anderes als „süßes
Gift“ für die Länder – und damit gefährlich. Denn die
Bundesregierung versucht nichts anderes als
Zuständigkeiten zu vermengen, Verantwortlichkeiten zu
verwischen und den Bundeseinfluss auf die
Aufgabenerfüllung der Länder und Kommunen in einem
Umfang auszudehnen, den ich nicht für möglich
gehalten hätte.
Mit dieser Aushöhlung des Föderalismus muss
Schluss sein, und das Land Baden-Württemberg wird
dem Widerstand entgegensetzen. Wir können nicht
länger hinnehmen, dass in allen wichtigen Bereichen
der ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit
der Länder dem Bund – über Artikel 104b Absatz 2
Grundgesetz – ein Steuerungs- und Kontrollrecht
über die Art und Weise des Mitteleinsatzes in den
Ländern eingeräumt werden soll, bis hin zur Pflicht
der Länder, die einzelnen Förderakten in Berlin
vorzulegen.
Die Länder werden damit faktisch der Fachaufsicht
des Bundes unterworfen und zu bloßen Kostgängern
des Bundes. Da wird eine rote Linie überschritten,
die an die Substanz der Eigenstaatlichkeit der
Länder geht, zumal es verfassungsrechtlich völlig
ausreichend ist, die nähere Ausgestaltung der zu
fördernden Investitionen durch Bundesgesetze zu regeln, die
der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
D)(B)
C)(A)
Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg)(
(
Auch die geplante Erweiterung von Artikel 104c
Grundgesetz sollten wir noch einmal unter die Lupe
nehmen. Der Bund behauptet ja unter anderem, dass
dies notwendig sei, um den erstmals vor fast zwei
Jahren ins Schaufenster gestellten Pakt zur digitalen
Ertüchtigung unserer Schulen endlich umsetzen zu
können. Die Wahrheit ist: Dafür brauchen wir
überhaupt keine Grundgesetzänderung! Der Digitalpakt
kann schnell und rechtssicher auf Grundlage von
Artikel 91c Grundgesetz umgesetzt werden. Der Bund
selbst hat Artikel 91c Grundgesetz ja bis Ende letzten
Jahres immer wieder als ausreichende
Rechtsgrundlage genannt.
Statt das Grundgesetz zum Erfüllungsgehilfen
zentralstaatlicher Versprechen zu machen, sollte der
Bund endlich das Grundproblem der mangelnden
finanziellen Ausstattung der Länder angehen. Wir
brauchen keine immer aufs Neue aufgelegten
Programme des Bundes mit zeitlich befristeten
finanziellen Almosen. Wir brauchen eine
zuständigkeitskonforme Steuerverteilung zwischen Bund, Ländern und
Kommunen, wie es unsere Verfassung in Artikel 106
einfordert. Und das heißt: Wir brauchen keine
Programmmittel. Wir brauchen Steuermittel!
Das Grundgesetz sieht in Artikel 106 Absatz 3 vor,
den Ländern und Kommunen einen auskömmlichen
Anteil am gemeinsamen Steueraufkommen zur
Bewältigung ihrer durch die Verfassung zugewiesenen
Aufgaben zuzubilligen.
Statt das mit uns Ländern auszuhandeln, will der
Bund Grundgesetzänderungen, mit denen er in den
Kompetenzbereichen der Länder mit eigenen
Programmen Steuerungsfunktionen übernimmt. Die
Programmfelder, die er benennt, sind das Eingeständnis,
dass die Länder in diesen Bereichen unterfinanziert
sind; sonst würde er dafür ja gar keine Programme
auflegen. Also sagt er damit, dass wir in diesen
Bereichen unterfinanziert sind; das gibt er quasi zu. Aber
statt darüber im Rahmen von Artikel 106 endlich mit
uns zu verhandeln, also diesen Weg des
Grundgesetzes zu gehen, wird jetzt das Grundgesetz geändert,
damit er noch weiter eingreifen kann. Dabei erfüllt
der Bund die Aufgaben überhaupt nicht besser, wenn
er sie an sich zieht. Das sehen wir beim Netzausbau.
Dieser wurde zentralisiert, kommt aber nicht voran.
Der von mir geschätzte Geschäftsführer des
Deutschen Landkreistages, Professor D r . H e n n e k e ,
hat es in diesen Tagen treffend ausgeführt:
Das Grundgesetz legitimiert den Bund nicht,
Ländern und Kommunen für ihre
Aufgabenerfüllung notwendige Steueranteile
vorzuenthalten, um sodann eine eigene
Mitfinanzierungskompetenz mit der Begründung zu behaupten,
dass die gebotenen Handlungsbedarfe von
Ländern und Kommunen finanziell allein nicht zu
bewältigen wären.
Das spricht mir wirklich aus dem Herzen.
Wenn man der Meinung ist, Bildung und sozialer
Wohnungsbau seien unterfinanziert – und diese
Meinung ist offensichtlich zutreffend –, dann ist eben ein
höherer Anteil am Steueraufkommen für Länder und
Kommunen die Lösung, aber nicht der Versuch, die
Länder zu bloßen „Verwaltungsprovinzen“ unter
bundesgesetzlicher Bevormundung zu machen und
immer neue Programme aufzulegen.
Das sehen wir genau am Digitalpakt. Vor zwei
Jahren wurden 5 Milliarden ins Schaufenster gestellt.
Folge: Alle warten – und es passiert nichts.
Dann wird das Programm auf dreieinhalb
Milliarden reduziert. Das bedeutet – wir haben 33 000
Schulen in Deutschland –, dass man damit gerade mal
eine Klasse mit Tablets ausstatten kann. Und dafür
geben wir Kompetenzen an den Bund ab?
So kann das nicht weitergehen. Deswegen rufe ich
den Bund auf, endlich zu dem Verfahren nach
Artikel 106 Absatz 3 zurückzukehren und die
Deckungsbeiträge für unsere verschiedenen Aufgaben fair
auszuhandeln – so, wie es bis zu den 90er Jahren
praktiziert wurde, und das aus guten Gründen.
Der von der Bundesregierung bereits bei der
Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und nun
auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gewählte
Weg ist jedenfalls der falsche: Er verschleiert die
Verantwortung der handelnden Ebenen, ist
intransparent, ineffizient und auch nicht besonders
demokratisch, weil er die Mitwirkung der Länderparlamente
schwächt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten diesen
Entwicklungen nicht tatenlos zusehen; sonst brocken
wir uns einen gravierenden Kompetenzverlust der
Länder selber ein. Während wir als Landesregierung
über die Mitwirkung im Bundesrat immerhin noch
Gestaltungsspielraum haben, werden unsere
Landesparlamente zunehmend ausgehöhlt und geschwächt.
Das ist ein Ergebnis, das kein verantwortungsvoller
Landespolitiker akzeptieren darf.
Wir müssen unsere Aufgaben und Zuständigkeiten
selbstbewusst wahrnehmen und mit Leben erfüllen.
Wir müssen in unserem ureigenen Wirkungskreis
alles dafür tun, Lösungen für Probleme vor Ort zu
entwickeln, und dabei mit den anderen Ländern um die
bestmögliche Lösung ringen. Wir müssen der
Bevölkerung wieder stärker klarmachen, dass der
Föderalismus – gerade in Zeiten von Separatismus und um
sich greifendem Populismus – eine wirklich gute
politische Ordnung der Dinge ist, eine Ordnung, die
Identität schafft.
Den Föderalismus gerade dann zu schwächen,
wenn eine wachsende Zahl von Menschen in ihrer
Region Halt und Heimat sucht, ist geradezu
aberwitzig. Deswegen sollten wir alle für die gute politische
Ordnung der Dinge, die die Väter und Mütter unseres
Grundgesetzes eingeführt haben, kämpfen. – Danke.
Präsident Michael Müller: Ich danke Ihnen.
Als Nächstes hat das Wort Frau Ministerpräsidentin
Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern).
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
D)(B)
C)(A)
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern)(
(
Kollegen! Heute werden wichtige
Grundgesetzänderungen diskutiert und auf die Reise gebracht.
Man kann sicherlich unterschiedlich darauf schauen,
lieber Kollege Kretschmann. Ich glaube, in einer
Woche, in der in den ersten Bundesländern die
Sommerferien beginnen – in den nächsten Wochen folgen
weitere Länder –, ist es ein ganz gutes Zeichen, dass das
Sommertheater der letzten Wochen eingestellt
worden ist und der Bundesrat sich darum kümmert, dass
die wichtigen Projekte für die Menschen im Land
vorangebracht werden.
Ich möchte dem Bundesfinanzminister
ausdrücklich dafür danken, dass er – ziemlich zügig – einen
Bundeshaushalt vorgelegt hat, der zeigt, dass wir mit
soliden Finanzen für Generationengerechtigkeit
sorgen – keine neuen Schulden –, dass aber gleichzeitig
auch investiert wird, gerade für die jüngeren
Generationen. Dazu gehört insbesondere der
Bildungsbereich. Dafür ist eine Grundgesetzänderung
notwendig. Wir haben in den Verhandlungen für die große
Koalition auf Bundesebene intensiv darüber
diskutiert und gestritten.
Die Grundgesetzänderung ist auch für den sozialen
Wohnungsbau notwendig. Gerade junge Familien in
Deutschland erleben, dass es für sie schwierig ist,
eine bezahlbare Wohnung zu bekommen. Das trifft
nicht mehr nur auf die Ballungszentren wie Berlin zu,
sondern auf viele weitere Städte in Deutschland. Es
sind gerade die jungen Familien, von denen die
Flexibilität verlangt wird, für den Job im Zweifel von
einem Bundesland in das andere zu ziehen. Die Kinder
können aber kaum mitgenommen werden, weil der
Föderalismus an dieser Stelle Hürden eher aufbaut
statt abbaut.
Darüber wird kontrovers diskutiert, wie wir es auch
an der Rede meines Kollegen soeben sehen konnten.
Ich sehe nicht das Problem, dass der Föderalismus
damit geschwächt wird. Im Gegenteil, er wird
gestärkt, wenn wir zeigen, dass es uns gelingt, gerade
bei den Bildungsaufgaben voranzukommen, auch
gemeinsam voranzukommen.
Dazu gehört die digitale Bildung. Wir brauchen die
Ausstattung unserer Schulen für eine gute digitale
Bildung. Der Pakt ist verhandelt. Wir brauchen die
Grundgesetzänderung, um diese Gelder jetzt fließen
zu lassen. Ich habe an die Bundesbildungsministerin
die herzliche Bitte, dass dieser gute Pakt, der
zwischen Ländern und Bund längst – in der vergangenen
Legislaturperiode – verhandelt worden ist, jetzt auf
den Weg gebracht wird. Es wird noch einige Zeit
dauern, bis wir ihn in den Schulen auch praktisch
umsetzen, sodass er wirklich ankommt.
Ein zweiter wichtiger Punkt: Wir werden in Zukunft
den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
bekommen. Deshalb ist es wichtig, dass wir dafür und auch
für den Ausbau der Ganztagsschule Mittel
bekommen. Auch das ist etwas, was sich viele im Land
wünschen.
Deshalb glaube ich, dass das, was wir heute hier
gemeinsam beraten, die Bundesländer nicht schwächt,
sondern stärkt. Wir werden nur dann als stark
wahrgenommen, wenn konkrete praktische Probleme vor
Ort gelöst werden. Der Bund gibt uns dazu die
Möglichkeiten, wenn wir uns gemeinsam zu der
Grundgesetzänderung entsprechend verhalten. Dafür werbe
ich.
Über das sogenannte Kooperationsverbot ist viele,
viele Jahre diskutiert worden. Ich kenne kein
einziges Bürgerforum in meinem Land, auf dem mir die
Menschen gesagt hätten, dass sie das
Kooperationsverbot verstehen. Sie verstehen nicht, dass es nicht
möglich ist, dass der Bund Geld für die Sanierung
und die Ausstattung von Schulen gibt. Die
Programme zeigen ja, dass wir in der Umsetzung vor Ort
frei bleiben. Da redet uns der Bund nicht viel hinein,
und es liegt an uns, das gut mit dem Bund zu
vereinbaren.
Ich glaube, es ist ein gutes, wichtiges Zeichen, dass
wir trotz Schulferien in den nächsten Wochen
jedenfalls beim Bildungsthema vorankommen. Noch
einmal meinen herzlichen Dank an den
Bundesfinanzminister, dass er das so zügig auf den Weg gebracht
hat! – Vielen Dank.
Präsident Michael Müller: Vielen Dank, Frau
Schwesig!
Es spricht jetzt Frau Ministerin Professor Dr.
Dalbert (Sachsen-Anhalt).
Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt): Herr
Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In
Deutschland leben etwa 80 Prozent der Menschen im
ländlichen Raum.
Der ländliche Raum ist wesentlich für die
Erhaltung und nachhaltige Nutzung natürlicher
Ressourcen. Er ist Naturraum und wichtiger Ausgleichsraum
für urbane Gebiete. Er ist Wohn- und
Erholungsraum. Durch die Bereitstellung von Nahrungsmitteln
und Rohstoffen, von Wasser- und Energieversorgung,
von Sach- und Dienstleistungen leisten die
ländlichen Räume einen wesentlichen Beitrag zur
Gesamtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland.
Aber den ländlichen Raum gibt es nicht. Es gibt
jedoch Herausforderungen, die mehr oder weniger auf
alle ländliche Räume zutreffen. Schlagworte sind:
demografischer Wandel, zunehmende Urbanisierung,
Globalisierung, Digitalisierung, aber auch mangelnde
Versorgungseinrichtungen und nicht zuletzt Erhalt
der Biodiversität.
Die Menschen in ländlichen Räumen mit ihrer
Kreativität, ihren Ideen und ihrer Schaffenskraft bilden
dabei ein wesentliches Potenzial. Und genau hier gilt
es anzusetzen und diesen Menschen die Möglichkeit
zu geben, Verantwortung für ihren Lebensraum zu
übernehmen und ihr Lebensumfeld zu gestalten.
Werte Kolleginnen und Kollegen, die Verbesserung
der Agrarstruktur ist originäre Aufgabe der
Bundesländer. Da die Agrarstrukturverbesserung aber für
die Gesamtheit der Bundesrepublik bedeutsam ist,
hat der Verfassungsgeber die Mitwirkung des
Bundes für erforderlich gehalten und mit Artikel 91a des
D)(B)
C)(A)
Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt)(
(
Grundgesetzes die „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ 1969 als
Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern bestimmt. Die
Umsetzung wird durch das GAK-Gesetz geregelt. Die GAK
ist das zentrale und wichtigste Instrument zur
Koordinierung und Vereinheitlichung der
Agrarstrukturpolitik in Deutschland. Die Maßnahmen der GAK
bilden dabei sowohl inhaltlich als auch finanziell den
Schwerpunkt der Umsetzung der 2. Säule der
Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union.
Das Thema der Weiterentwicklung ist nicht neu. Es
stand schon mehrfach auf der politischen Agenda.
Die Gemeinschaftsaufgabe hat sich im Rahmen der
vorgegebenen Grenzen auch regelmäßig
weiterentwickelt und sich den Anforderungen und
Herausforderungen gestellt. Eine Erweiterung war allerdings
dann nicht möglich, wenn der sogenannte
agrarstrukturelle Bezug nicht gegeben war.
Bereits die letzte Bundesregierung hatte im
Koalitionsvertrag das Ziel festgeschrieben, die
Gemeinschaftsaufgabe zu einer Gemeinschaftsaufgabe
„ländliche Entwicklung“ weiterzuentwickeln. Geplant
war auch eine Grundgesetzänderung. Erst durch
diese wäre es möglich gewesen, die Förderung an die
aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der
ländlichen Räume anzupassen.
Gekommen ist nur eine GAK-Gesetz-Änderung.
Sie hat zwar einige Verbesserungen gebracht, es ist
aber letztlich nur eine „Light“-Version. Eine
umfassende Anpassung an das Spektrum des ELER und
eine Reaktion auf die veränderten
Rahmenbedingungen außerhalb der Agrarstruktur ist damit nicht
möglich.
Da auch im aktuellen Koalitionsvertrag des Bundes
eine Ergänzung der Gemeinschaftsaufgabe um die
ländliche Entwicklung – im Übrigen natürlich bei
finanzieller Stärkung – enthalten ist, gehe ich davon
aus, dass wir in diesem Punkte alle an einem Strang
ziehen. Ganz ehrlich: Eine Ablehnung wäre der
ländlichen Bevölkerung nicht vermittelbar.
Vor diesem Hintergrund hat Sachsen-Anhalt im
Agrarausschuss einen Änderungsantrag eingebracht,
um im Artikel 91a Absatz 1 des Grundgesetzes diese
Beschränkung aufzuheben. Diese findet sich nun in
Ziffer 3 der Empfehlungsdrucksache wieder.
Auch der Sachverständigenrat Ländliche
Entwicklung beim Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft und der Deutsche Landkreistag
haben sich kürzlich für die verfassungsrechtliche
Erweiterung der GAK ausgesprochen.
Mit der jetzt von uns eingebrachten Änderung des
Grundgesetzes kann das Maßnahmenspektrum der
GAK um integrierte Ansätze für ländliche Räume als
Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs- und Naturraum
weiterentwickelt werden. Meines Erachtens kann es
beispielsweise nicht sein, dass wir im
Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ Modelle erproben,
die dann den ländlichen Raum nur punktuell
erreichen. Hier ist die Gemeinschaftsaufgabe das
geeignete Instrument, um geeignete Modelle in die Fläche
zu tragen. Die hierfür notwendige GAK-Gesetz-
Änderung werden wir aktiv begleiten, um dem
Förderbedarf gerecht zu werden.
Wir sollten dabei aber auch die Mittelbereitstellung
und Mittelbewirtschaftung nicht außer Acht lassen.
Neue Fördermöglichkeiten einer weiterentwickelten
GAK benötigen natürlich zusätzliche Mittel. Nur so
können wir den Herausforderungen wirksam
begegnen.
Wir müssen allerdings auch feststellen, dass die
bürokratischen Anforderungen erheblich gestiegen
sind. Hier ist sowohl in der Umsetzung als auch in
der Mittelbewirtschaftung ein Reset einzufordern.
Werte Kolleginnen und Kollegen, nun gilt es, das
vorliegende Verfahren zur Grundgesetzänderung zu
nutzen, um die längst überfällige Ergänzung der
GAK um die ländliche Entwicklung anzustoßen.
Ich bin der Meinung, dass wir es schaffen müssen,
der ländlichen Bevölkerung lebenswerte
Bedingungen zu gestalten. Aber wir müssen auch sehen, was
der ländliche Raum für die urbanen Gebiete ist: Für
viele Städter ist er Erholungsgebiet, er ist
Ausgleichsraum, er ist Naturraum, er soll der Erhaltung
der Artenvielfalt dienen. All dies wird uns nur
gelingen, wenn wir die ländliche Bevölkerung
gleichermaßen unterstützen wie die städtische Bevölkerung.
Die Gemeinschaftsaufgabe soll dazu dienen,
gleichwertige Entwicklungen zu ermöglichen.
Mit unserem Antrag ist dies auch in einer weiteren
Dimension – nämlich der ländlichen Entwicklung –
möglich. Deswegen meine herzliche Bitte: Lassen Sie
uns ein Zeichen an die Bevölkerung im ländlichen
Raum setzen und den Worten endlich Taten folgen! –
Herzlichen Dank.
Präsident Michael Müller: Ich danke Ihnen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Erklärungen zu Protokoll*) geben Herr Minister
Hauk (Baden-Württemberg) und Herr Staatsminister
Dr. Herrmann (Bayern) ab.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag
vor.
Ich beginne mit der Ziffer 1. – Mehrheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5 zunächst ohne den letzten Satz! – Mehrheit.
Nun der letzte Satz von Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag! –
Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
*) Anlagen 1 bis 3
D)(B)
C)(A)
Präsident Michael Müller (
(
Ziffer 8 Buchstabe a! – Mehrheit.
Ihr Handzeichen für die Ziffer 8 im Übrigen! –
Mehrheit.
Nun Ziffer 9 zunächst ohne die Sätze 2 und 3! –
Mehrheit.
Bitte Ihr Handzeichen für die Sätze 2 und 3 der
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Damit entfällt die Ziffer 15.
Nun noch alle nicht erledigten Ziffern der
Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14:
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung
des Teilzeitrechts – Einführung einer
Brückenteilzeit (Drucksache 281/18)
Wortmeldungen liegen vor. Als Erstes hat Frau
Ministerpräsidentin Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) das Wort.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
„Brückenteilzeit“ gehen wir einen weiteren Schritt in
die Arbeitswelt von heute.
Die Arbeitswelt der Vergangenheit war sehr stark
geprägt von Vollzeitarbeit – in der Regel auch von
männlicher Vollzeitarbeit –, aber die
Lebenswirklichkeit ist eine andere. Heutzutage sind Frauen und
Männer beruflich längst aktiv, haben aber neben
einer Vollzeittätigkeit auch andere Bedürfnisse und
andere Verpflichtungen.
Wir haben hier im Bundesrat oft bei anderen
Gesetzgebungsmaßnahmen darüber diskutiert – bei der
Verbesserung der Kinderbetreuung, beim Elterngeld,
beim Elterngeld Plus –, dass es für Männer und
Frauen möglich sein muss, arbeiten zu gehen, aber
auch Zeit für Familie zu haben. Das betrifft nicht nur
Familien mit kleinen Kindern, sondern insbesondere
Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen. Wir
haben im Bundesrat zum Beispiel die
Familienpflegezeit mit unterstützt, um auch Auszeiten für die
Pflege von Angehörigen zu ermöglichen.
Aber neben familiären Bedürfnissen und
Verpflichtungen gibt es auch das Bedürfnis nach Auszeiten für
Weiterbildung, nach Auszeiten für Qualifikation,
nach Auszeiten für soziale Arbeit. All das muss mit
der Arbeitswelt kompatibel sein. Das ist dann
möglich, wenn ich meine Arbeitszeit reduzieren kann,
also in Teilzeit gehen kann. Diese Möglichkeit
besteht schon sehr lange. Aber es gibt dann nicht die
Möglichkeit, wieder in Vollzeit zurückzukehren.
Das betrifft vor allem viele Frauen in unserem
Land. Sie erleben, dass sie für die familiären
Verpflichtungen, für die Zeit mit Kindern, für die Zeit der
Pflege der Angehörigen, Teilzeit arbeiten, aber wenn
sie wieder Vollzeit arbeiten wollen, nicht
zurückkehren können. Das heißt: weniger Einkommen, weniger
Rente. Es ist ein Grund für die Lohnlücke von 21
Prozent zwischen Frauen und Männern in Deutschland
und ein Grund für die niedrigen Renten von Frauen.
Deshalb wird seit vielen Jahren diskutiert, ob es
nicht ein sogenanntes Rückkehrrecht geben kann
– heute mit dem viel besseren Begriff
„Brückenteilzeit“ –, ob es nicht möglich ist, eine Brücke zu bauen
zwischen den Phasen innerhalb der Arbeitswelt, wo
man nicht Vollzeit arbeitet.
Lange diskutiert, lange hart umkämpft! Deshalb
bin ich sehr froh, dass der Bundesarbeitsminister das
Gesetz für die Brückenteilzeit sehr zügig vorgelegt
hat. Ich bin fest davon überzeugt, dass es ein ganz
wichtiger Baustein für eine moderne Arbeitswelt, für
mehr Flexibilität ist und auch dazu führt, dass nicht
nur Frauen davon profitieren. Es ist auch die
Botschaft an die jungen Männer von heute, an die Väter
und an die Söhne: Wenn sie Teilzeit nehmen, um Zeit
für Kinder zu haben, um Zeit für die Pflege der
Mutter zu haben, müssen sie nicht Nachteile erleben, wie
es viele Frauen erlebt haben. Es ist keine Sackgasse
mehr, sondern sie können dann wieder
zurückkehren.
Das ist ein wichtiges Signal auch für mehr
Partnerschaftlichkeit in der Arbeitswelt. Deshalb herzlichen
Dank für den Gesetzentwurf!
Ich will auch ganz klar sagen: Die neue
Brückenteilzeit gilt nicht für alle Betriebe, nicht für alle
Unternehmen, sondern erst ab einer bestimmten
Betriebsgröße, unterschiedlich gestaffelt. Das ist zum
einen sicherlich ein politischer Kompromiss, zum
anderen aber auch ein Signal vor allem an die kleineren
Betriebe: Ja, wir nehmen eure Sorgen ernst! Das ist
für einen Handwerksbetrieb mit fünf Mitarbeitern
sicherlich nicht so einfach zu handeln wie für einen
Betrieb mit 500 Mitarbeitern. Diese Sorgen nehmen
wir ernst.
Deshalb kann ich, die Ministerpräsidentin eines
Bundeslandes mit vielen kleinen Unternehmen, gut
damit leben, dass wir erst einmal mit einer größeren
Betriebszahl einsteigen. Ich erhoffe mir aber, dass
eine Evaluation zeigt, dass eine solche Regelung
mehr Vorteile bietet als Nachteile – auch für
Unternehmen. Denn mit Möglichkeiten wie der
Brückenteilzeit kann man Fachkräfte gewinnen und binden.
Ich wäre sehr dankbar, wenn nach der Evaluation
noch einmal eine politische Diskussion darüber
beginnt, ob nicht eine solch gute Regelung auf Betriebe
unterhalb der jetzt bestehenden Betriebsgrößen
ausgeweitet wird. Das ist vielleicht ein bisschen ein
Blick in die Zukunft.
D)(B)
C)(A)
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern)(
(
Heute aber geht es erst einmal darum, dieses
wichtige Gesetz auf den Weg zu bringen. Deshalb
unterstützen wir den Gesetzentwurf gerne.
Präsident Michael Müller: Vielen Dank!
Das Wort hat Frau Ministerin Werner aus
Thüringen.
Heike Werner (Thüringen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Auch als Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie begrüße ich den
vorliegenden Gesetzentwurf für die geregelte
Einführung eines gesetzlichen Rechtsanspruchs auf
zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit sehr.
Das ist endlich der richtige Schritt in die Richtung
einer sowohl gleichstellungspolitischen als auch
arbeitsmarkt-, gesundheits- und familienpolitischen
Zielsetzung. Es nimmt die Wünsche der
Beschäftigten auf, mehr Einfluss auf die Dauer und die Lage
ihrer Arbeitszeiten zu haben, statt zunehmend – dieses
Gefühl haben Beschäftigte oft – vor allem den
Bedürfnissen der Unternehmen nach flexibler
Arbeitszeit gerecht werden zu müssen. Die Umsetzung
dieses Gesetzes kommt am Ende allen zugute. Denn wir
wissen, dass Beschäftigte, die auf ihre Arbeitszeit
mehr Einfluss haben, also zum großen Teil selbst
mitbestimmen können, laut Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zufriedener sind mit ihrer
Arbeit, sie fühlen sich gesünder und sind motivierter.
Gleichwohl – Frau Ministerpräsidentin Schwesig
hat es schon angesprochen – ist der vorliegende
Gesetzentwurf an einigen Stellen zu relativieren, weil er
durchaus Beschränkungen enthält. Diese werden
beispielsweise im Freistaat Thüringen mit seiner sehr
kleinteiligen Wirtschaftsstruktur dazu führen, dass
ein großer Teil der Unternehmen gar nicht unter diese
Regelung fallen wird, selbst dann, wenn sich die
Regelung auf den jeweiligen Arbeitgeber insgesamt
bezieht, nicht nur auf die einzelnen Betriebsstätten.
Denn das bedeutet, dass die Beschäftigten erst einmal
Kenntnis haben müssen, wie viele Beschäftigte der
Arbeitgeber im Unternehmen insgesamt hat. Viele
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – zumindest in
Thüringen – werden also gar nicht in den Genuss der
Regelung kommen, da das Gesetz keinen
Rechtsanspruch für alle Beschäftigten eröffnet. Für sie kann
Teilzeit also weiterhin eine Falle darstellen.
Es wurde schon benannt: Das Gesetz greift nur für
Betriebe, die mehr als 45 Beschäftigte haben. Für
Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten wird eine
Zumutbarkeitsgrenze eingeführt. Sie können die
Brückenteilzeit ablehnen, wenn pro 15 Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer bereits einer oder eine in dieser
zeitlich begrenzten Teilzeit arbeitet.
Die genannten Einschränkungen stellen aus
meiner Sicht eine zahlenmäßig festgelegte
Zumutbarkeitsgrenze dar, die eine unnötige Hürde ist. Ich
wäre sehr froh, wenn es innerhalb des
Gesetzgebungsverfahrens oder spätestens mit der Evaluierung
zu einer weiteren Öffnung im Gesetz käme.
Es sind natürlich noch weitere Fragen offen, zum
Beispiel wie mit konkurrierenden Anträgen in den
Unternehmen umgegangen werden soll.
Darüber hinaus müsste gerade denjenigen, die
wegen der Kindererziehung ihre Arbeitszeit reduzieren,
die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Arbeitszeit
sukzessive wieder zu erhöhen. Die gesetzliche
Verpflichtung, die Arbeitszeitwünsche der
Teilzeitbeschäftigten lediglich zu erörtern, reicht dafür nicht
aus.
Ich halte dieses Gesetz dennoch für einen wichtigen
Schritt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Gerade in Zeiten des herausfordernden
demografischen Wandels, des zunehmenden Fachkräftebedarfs
und der Notwendigkeit, Auszeiten für Pflege und
Familie nehmen zu müssen und zu wollen, ist dieser
Anspruch wichtig und richtig.
Ich hoffe auch, dass die Arbeitgeber dies im
Hinblick auf ihre Attraktivität zur Gewinnung von
Fachkräften erkennen und die Möglichkeiten konstruktiv
mit den Beschäftigten und den Betriebsräten
ausloten und nutzen.
Außerdem kann dieses Gesetz auch für Männer
einen Impuls geben, zeitweise andere Schwerpunkte
zwischen Erwerbs- und Familienarbeit zu setzen als
bisher. Es wird aber auch in Thüringen vor allem die
Position der Frauen auf dem Arbeitsmarkt
verbessern. Denn Teilzeit ist überwiegend weiblich und oft
dann auch prekär – sicherlich nicht nur in Thüringen.
Während sich ein überdurchschnittlicher
Arbeitseinsatz bei vielen Männern durchaus in einer Art
Leistungsrendite auszahlt, bleiben die meisten Frauen
auf einer Karrierestufe hängen, in der sich ihnen
nicht selten die Frage aufdrängt, ob das Wenige an
mehr Geld das deutliche Mehr an Arbeit und
Verantwortung wirklich aufwiegt.
Während des Arbeitslebens kumulieren diese
Faktoren, so dass sich dann auch die Frage gar nicht
mehr stellt, wer die Sorgearbeit für die Angehörigen
übernimmt, wenn beispielsweise der Pflegefall
eintritt. Denn nicht selten erweist sich der einmalige und
ursprünglich als vorübergehend angedachte Verzicht
auf eine Vollzeitstelle als Dauerzustand. Das
geschieht insbesondere, wenn sich Erwartungen der
Arbeitgeber ebenso etablieren wie die
Verfügbarkeitserwartungen des Partners und des gesamten
sozialen Gemeinschaftsgefüges.
Ich hoffe, dass dieses Gesetz dazu beiträgt, dass die
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit ihren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Familie ins
Gespräch kommen und zunehmend gemeinsame
Lösungen zu familiengerechten Arbeitszeiten finden und
dass sie ab 2019 die Brückenteilzeit nutzen, um gut
qualifizierte und motivierte Mütter und Väter an ihr
Unternehmen zu binden. – Herzlichen Dank.
Präsident Michael Müller: Vielen Dank!
Das Wort hat Herr Bundesminister Heil
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales).
D)(B)
C)(A)
(
(Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und
Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Es ist tatsächlich so, dass sich in
den nächsten Jahren der Arbeitsmarkt in
Deutschland kräftig verändern wird; Kollegin Schwesig hat
das angesprochen.
Die gute Nachricht ist, dass Deutschland im
Moment einen hohen Beschäftigungsstand hat mit über
32 Millionen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten, mit der zweitniedrigsten Erwerbslosenquote in
ganz Europa.
Die anstrengende Nachricht ist, dass in den
nächsten Jahren, wie gesagt, ein dramatischer Wandel am
Arbeitsmarkt stattfindet. Da gibt es auch eine gute
Nachricht, nämlich dass nach allem, was wir wissen,
auch in der Zukunft die Arbeit in Deutschland nicht
ausgeht. Aber es wird in vielerlei Hinsicht andere
Arbeit sein. Und das führt dazu, dass immer mehr
Unternehmen von ihren Beschäftigten Flexibilität in der
Arbeitszeitgestaltung erwarten; es gibt eine aktuelle
Debatte über Arbeitszeiten im Zeitalter der
Digitalisierung. Aber vor allen Dingen werden neue
Anforderungen an Qualifikationsprofile gestellt. Wenn die
Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung stimmen, dann kann es sein, dass in den
nächsten zehn Jahren jede vierte Arbeitnehmerin,
jeder vierte Arbeitnehmer auch in Deutschland mit
dem Thema Automatisierung zu tun bekommen wird.
( V o r s i t z : Amtierende Präsidentin
Manuela Schwesig)
Wenn es also notwendig ist, dass sich Beschäftigte,
und zwar diejenigen, die ihre berufliche oder
akademische Ausbildung schon hinter sich haben,
anstrengen müssen, um den Anschluss nicht zu
verlieren, indem sie sich zum Beispiel um Weiterbildung
kümmern, ist es auch richtig, dass wir den
Flexibilitätsansprüchen der Beschäftigten stärker
entgegenkommen.
Meine Damen und Herren, das Motto, das die
Bundesregierung für die Brückenteilzeit gewählt hat, ist,
dafür zu sorgen, dass die Arbeit zum Leben passt. Ich
glaube, das ist in unserem gemeinsamen Interesse.
Wir haben, wie eben beschrieben worden ist, in
diesem Gesetz eigentlich drei Elemente:
Wir regeln das Thema Arbeit auf Abruf – auch in
diesem Bereich im Interesse der Beschäftigten.
Wir sorgen dafür, dass eine neue Brückenteilzeit
nach vorne eingeführt wird. Sie haben zu Recht die
Schwellenwerte angesprochen, die es gibt. Da kann
man unterschiedlicher Auffassung sein. Ich finde sie
vertretbar. Für Kleinstunternehmen ist es ein
bisschen schwierig. Aber die grundlegende Idee ist – und
das ist, glaube ich, wirklich eine Innovation –, dass
man ohne Sachgrund, ohne dass zum Beispiel das
Thema pflegebedürftige Familien oder Kinder da ist,
einfach eine Zeit seines Lebens vereinbart, um in
Teilzeit zu gehen, um dann automatisch in Vollzeit
zurückzukehren.
Das schafft Planungssicherheit für die
Beschäftigten, aber auch für die Unternehmen. Es führt dazu,
dass ein Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber ein
solches Instrument nutzen kann, um Fachkräfte zu
binden, die man immer wieder braucht. Es führt vor
allen Dingen dazu, dass Menschen durch diese neue
Brückenteilzeit nicht dauerhaft in der Teilzeitfalle
stecken bleiben, sondern die Chance haben
zurückzukehren, was übrigens für später, für die
Rentenanwartschaft, eine wesentliche Größe ist. Ich glaube,
das ist eine Innovation, ein Fortschritt.
Das Dritte ist die Frage – darum haben wir
bekanntermaßen in der Ressortabstimmung der
Bundesregierung hart gerungen –: Wie stärken wir die
Rechtsposition der Beschäftigten, die heute schon in Teilzeit
sind? Für sie gibt es eben keine Schwellenwerte.
Schon nach dem heutigen Teilzeit- und
Befristungsrecht müssen Beschäftigte, die in Teilzeit sind,
vorrangig berücksichtigt werden, wenn sie den Wunsch
nach Vollzeit haben und ein Arbeitsplatz da ist. Aber
die Beweislast, die Darlegungspflicht, liegt bisher bei
dem Beschäftigten. Das ist etwas, was wir nicht
richtig fanden; denn das Wissen, ob ein Arbeitsplatz frei
ist, ob die Qualifikation passt oder ob erhebliche
betriebliche Gründe dagegensprechen, liegt nicht bei
den Beschäftigten, sondern bei den Unternehmen.
Deshalb haben wir an diesem Punkt eine
Veränderung vorgenommen, die dafür sorgt, dass zukünftig
die Wünsche der Beschäftigten nicht nur erörtert
werden müssen – das betrifft übrigens alle
Beschäftigten in Thüringen wie in ganz Deutschland, weil da
keine Betriebsgrößenschwellen sind –, was ich für
eine Selbstverständlichkeit halte. Die Beschäftigten
können für die Erörterung übrigens den Betriebsrat,
wenn vorhanden, hinzuziehen. Wenn ein Wunsch
verwehrt wird, liegt die Darlegungspflicht bei den
Unternehmen selbst.
Natürlich müssen Unternehmen das aus
erheblichen betrieblichen Gründen ablehnen können. Wir
wollen nicht, dass dieses Gesetz dazu führt, dass
Unternehmen Schaden nehmen. Aber die
Dispositionsfreiheit der Unternehmen muss da sein, wenn zum
Beispiel die Qualifikation eines anderen da ist oder
wenn schlicht und ergreifend kein freier Arbeitsplatz
da ist. Das ist alles in Ordnung. Also: Das
Unternehmen kann ablehnen, aber die Darlegungspflicht liegt,
was aus unserer Sicht ordnungspolitisch vernünftig
ist, bei ihm.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit
diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass die Arbeit besser
zum Leben passt und dass der Begriff der
Brückenteilzeit in zwei Richtungen funktioniert:
Die Brücke in Teilzeit: Wenn Menschen
beispielsweise im Leben mal etwas anderes machen wollen,
wenn sie durchschnaufen wollen, wenn sie ein
Häuschen bauen wollen, wenn sie sich in sozialen
Projekten engagieren wollen – aus welchen Gründen auch
immer –, können sie eine Zeitlang reduzieren, um
dann in Vollzeit zurückzukehren. Wie gesagt: Sie ist
die Chance, in Vollzeit zurückzukehren. Das ist der
eine Punkt.
Die Regelung zur Arbeit auf Abruf habe ich vorhin
erwähnt. Daneben geht es um die Stärkung der
D)(B)
C)(A)
Bundesminister Hubertus Heil (
(
Rechtsposition der Beschäftigten, die jetzt schon in
der Teilzeitsituation sind, die den Wunsch haben
zurückzukehren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte
Sie im Namen der Bundesregierung um
Unterstützung dieses Gesetzentwurfs. Ich glaube, wir setzen
einen wichtigen Punkt, um in der Arbeitswelt der
Zukunft einen vernünftigen Ausgleich zwischen den
Flexibilitätsinteressen der Unternehmen auf der
einen Seite und der Beschäftigten auf der anderen
Seite zu bekommen. – Herzlichen Dank.
Amtierende Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Bundesminister Heil, für die Rede!
Zu Protokoll*) haben ihre Rede gegeben: Frau
Ministerin Golze (Brandenburg) und Herr
Staatsminister Dr. Wissing (Rheinland-Pfalz) für Frau
Ministerpräsidentin Dreyer.
Damit sind die Reden abgeschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegen die
Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Dann frage ich, wer entsprechend Ziffer 2 dafür ist,
gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu
erheben. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 21 a)
bis e):
a) Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein
moderner Haushalt für eine Union, die schützt,
stärkt und verteidigt – Mehrjähriger
Finanzrahmen 2021 – 2027
COM(2018) 321 final
(Drucksache 166/18)
b) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur
Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens
für die Jahre 2021 bis 2027
COM(2018) 322 final
(Drucksache 167/18)
c) Vorschlag für einen Beschluss des Rates über
das Eigenmittelsystem der Europäischen Union
COM(2018) 325 final; Ratsdok. 8357/18
(Drucksache 168/18, zu Drucksache 168/18)
d) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur
Festlegung von Durchführungsmaßnahmen für
das Eigenmittelsystem der Europäischen Union
COM(2018) 327 final; Ratsdok. 8359/18
(Drucksache 169/18, zu Drucksache 169/18)
e) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über den
Schutz des Haushalts der Union im Falle von
generellen Mängeln in Bezug auf das
Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten
COM(2018) 324 final; Ratsdok. 8356/18
(Drucksache 245/18)
Es liegen mehrere Wortmeldungen vor. Zunächst
hat Regierender Bürgermeister Michael Müller aus
Berlin das Wort.
Michael Müller (Berlin): Frau Präsidentin! Meine
Damen und Herren! Europa ist das größte Projekt
unserer Zeit und die Europäische Union Garant für
Frieden, Wachstum und Wohlstand auf unserem
Kontinent.
Aber – wir wissen das auch – dieses Europa ist
keine Selbstverständlichkeit. Die Krise der Jahre
2008 und 2009 hat Populismus und Europaskepsis
befördert und dem Brexit den Weg geebnet. Auch die
zunächst nur zögerliche Bereitschaft der
Staatengemeinschaft, den – ob verschuldet oder
unverschuldet – ins Straucheln geratenen Mitgliedstaaten unter
die Arme zu greifen, hat vielfach für Unmut gesorgt.
Wir erleben nun auf unserem Kontinent eine akute
Bedrohung unserer liberalen Demokratie. Wenn wir
hier nicht gegensteuern, dann laufen wir Gefahr zu
verlieren, was wir an Fortschritten erreicht haben.
Gerade für Deutschland, das den größten Nutzen aus
der europäischen Einigung zieht, muss klar sein: Wir
brauchen eine wirtschaftlich, sozial und politisch
stabile Union.
Wir haben mit Blick auf die Bundes- und
Europapolitik nun ja einige bewegte Tage und Wochen
hinter uns. Vielleicht lohnt es sich gerade vor diesem
Hintergrund, bewusst einmal das große Ganze in den
Blick zu nehmen.
Uns muss heute klar sein, dass das Wohlergehen
unseres Landes aufs Engste mit der Zukunft der
europäischen Gemeinschaft verbunden ist. Nur wenn
wir im Verbund mit unseren Nachbarn denken und
handeln, können wir das, was wir uns aufgebaut
haben, auch in Zukunft erhalten. Nicht Abschottung
und Alleingänge haben unserer heutigen Wirtschaft
Kraft und unseren Wohlstand ermöglicht, sondern
europäische Verflechtung, offene Grenzen und
konsequente Kooperation.
Meine Damen und Herren, die Kommission –
Haushaltskommissar O e t t i n g e r – hat einen Vorschlag
zum Mehrjährigen Finanzrahmen vorgelegt, der die
EU als den Zukunftsmotor Europas versteht.
Investiert wird künftig in Zukunft und Innovation. Der
europäische Mehrwert soll bei jedem Euro in Zukunft
entscheidendes Kriterium sein. Ich finde, es ist ein
pragmatischer Plan zur Verwirklichung einer starken
und stabilen Gemeinschaft.
Ich begrüße es deshalb, wenn Bundestag und
Bundesregierung bereit sind, der Verantwortung für
Europa gerecht zu werden und künftig mehr Mittel für
den EU-Haushalt bereitzustellen.
Es ist auch richtig, dass die EU künftig über
spezifische Instrumente für wirtschaftliche Stabilisierung
und soziale Konvergenz verfügen soll und Struktur-*) Anlagen 4 und 5
D)(B)
C)(A)
Michael Müller (Berlin)(
(
reformen in den Mitgliedstaaten unterstützen kann,
auch wenn wir uns weiterhin eine stärkere
Verbindlichkeit und eine Stärkung der sozialen Dimension
Europas gewünscht hätten.
Und ja, auch weitere Eigenmittel, wie die
gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer und die
Finanztransaktionssteuer, sind notwendig.
Ich freue mich, dass eine Steigerung bei den
Mitteln für Forschungsförderung erreicht werden
konnte, auch wenn diese deutlich unter der
Verdoppelung geblieben ist, die eine hochrangige
Expertengruppe immerhin empfohlen hatte.
Positiv ist ebenfalls der Vorschlag der Kommission,
das Programm Erasmus+, den Studenten- und
Wissenschaftsaustausch, deutlich auszuweiten. Das ist in
vielerlei Hinsicht sehr wichtig. Denn auch wenn zum
Beispiel der Brexit vor der Tür steht, bleibt
Großbritannien ein extrem wichtiger Teil Europas. Eine
wesentliche Triebkraft für junge Menschen in
Großbritannien, gegen den Brexit aufzustehen und für die
EU zu demonstrieren, ist auch das Erasmus-
Programm, mit dem man das offene und freie Europa
kennengelernt hat.
Vieles im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen ist
also sehr zu begrüßen. Wir sollten aber bedenken, dass
in der Europapolitik viele Entscheidungen zwar in
Brüssel fallen, die Zukunft aber vor Ort gemacht wird.
In den Regionen und in den Städten entscheidet sich
beispielsweise, ob EU-Richtlinien ihre gewünschte
Wirkung zeigen können. Deshalb sind unsere
Stellungnahmen für die EU von großer Bedeutung.
Wir stützen den Kurs der Kommission, wollen aber
hinschauen, ob sich neue Hindernisse vor uns auftun.
Die Kohäsionsmittel zum Beispiel werden auch in
Zukunft in allen Regionen gebraucht. Denn was
diese Förderung an regionalem Entwicklungsimpuls
insbesondere in den ostdeutschen Ländern
hervorgebracht hat, dürfen wir nicht austrocknen lassen. Bei
der Kohäsionspolitik darf es nicht zu
Einschränkungen kommen, weder für die Übergangs- noch für die
stärker entwickelten Regionen, auch nicht bei der
Anhebung von Schwellenwerten.
Die EU muss darüber hinaus in der kommenden
Förderperiode die besondere Rolle städtischer
Gebiete zur Überwindung von
Entwicklungshemmnissen im Stadt-Umland-Verhältnis besser
berücksichtigen. Nirgends liegen die Herausforderungen der
Freizügigkeit und der Mobilität in Europa und das
identitätsstiftende Zusammenwachsen der
europäischen Bevölkerung enger beieinander als in den
Metropolen und ihrem Umland.
Und wir in Deutschland sollten wissen, dass es
auch anderswo drängende Probleme gibt.
Das wichtigste Thema für den Haushalt auf EU-
Ebene erscheint mir daher die
Jugendarbeitslosigkeit. Es ist klar, dass zusätzliche Aktivitäten zur
Überwindung der Jugendarbeitslosigkeit, die in
vielen Ländern bei 25 Prozent, in manchen bei 50
Prozent liegt, sinnvoll sind und vermutlich am besten
von der EU-Ebene kommen können. Der jungen
Generation gilt es eine Zukunft zu geben.
Programmmittel für Arbeit und Bildung für Jugendliche sind
deshalb gut angelegtes Geld, auch wenn es nicht in
der Hauptsache in Deutschland zum Einsatz kommt.
Meine Damen und Herren, abschließend: Unsere
Zukunft hängt nicht von der Aufrechterhaltung
umstrittener Subventionen in der Gemeinsamen
Agrarpolitik ab, sondern vom gesellschaftlichen
Miteinander. Mit unserer bisherigen intensiven europäischen
Subvention der Landwirtschaft helfen wir nur
kurzfristig deutschen, polnischen oder zum Beispiel
französischen Bauern. Langfristig aber zerstören wir
damit zum Beispiel die Existenzgrundlage vieler
afrikanischer Landwirte und bremsen
Wachstumschancen. Wir leisten damit einen nicht unbedeutenden
Beitrag dazu, dass viele Menschen ihre Zukunft nicht
in ihren Heimatländern, sondern in Europa suchen.
Die Flüchtlingssituation in Europa werden wir nur
dann nachhaltig bewältigen können, wenn wir
Fluchtursachen bekämpfen. Wir sollten mehr Geld
investieren in die Bekämpfung von Schleusergruppen, für
das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und das
Welternährungsprogramm. Wir sollten durch fairen
Handel und faire Landwirtschaftspolitik dazu beitragen,
dass Fluchtgründe reduziert werden. Auch sollten wir
mehr Hilfe für Länder leisten, aus denen viele
Menschen fliehen.
Wenn wir zu nachhaltiger Entwicklung beitragen,
Möglichkeiten der legalen Einreise, wie zum Beispiel
mit einem modernen Einwanderungsgesetz,
schaffen, dann werden wir auch gemeinsam in eine
bessere Zukunft blicken. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Manuela Schwesig:
Vielen Dank dem Regierenden Bürgermeister Michael
Müller!
Als Nächster hat Ministerpräsident Laschet aus
Nordrhein-Westfalen um das Wort gebeten.
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen): Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es stimmt:
Ein tragfähiger mehrjähriger Finanzrahmen
ermöglicht wirksames europäisches Handeln. Derzeit aber
grassiert nicht nur in Europa der nationale Egoismus.
Abschottung und Unilateralismus scheinen für
manche die einfachste Antwort auf komplexe
Herausforderungen zu sein.
Doch dieser Rückzug auf nationale Lösungen ist
der falsche Weg. Wir Länder wissen – wir haben das
hier in vielen Resolutionen immer wieder betont –:
Subsidiarität! Wir vor Ort können besser
entscheiden, was richtig ist, wenn es zu den Themen gehört,
die unmittelbar entschieden werden können. Aber es
gibt Aufgaben, die nicht auf der unteren, der
kleineren, der nationalen Ebene zu lösen sind. Deshalb ist
es gut, dass der Mehrjährige Finanzrahmen jetzt
Schwerpunkte setzt und insbesondere eine Antwort
darauf gibt, was nach dem Austritt Großbritanniens
für die Europäische Union an Schwerpunkten da ist.
D)(B)
C)(A)
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen)(
(
Ich will einmal einige Beispiele nennen, wo jeder
Bürger sagen würde: Ja, logisch, das muss sein!
Bessere Sicherung der Außengrenzen: Dazu sagt
jeder Ja. In jeder innenpolitischen Debatte, die wir
im Moment führen, ist die Lösung: besserer Schutz
der Außengrenze.
Eine vorausschauende Migrationspolitik: Jeder
sagt: Ja, das ist richtig.
Hilfe in Herkunftsländern: Jeder sagt: Ja, das muss
unbedingt sein. Man sagt es aber meistens, wenn
man keine Flüchtlinge hier haben will. Deshalb ist
bei der Bemerkung „Hilfe in Herkunftsländern“ seit
50 Jahren das Argument: Ja, dann machen wir es halt
in den Herkunftsländern! Aber jetzt sind wir in der
Phase, dass wir die große Herausforderung Afrika
haben. Der syrische Bürgerkrieg ist hoffentlich
irgendwann zu Ende, aber die Herausforderung Afrika
wird bleiben, und das erfordert natürlich mehr
europäisches Geld.
Dazu kommt Außen- und Sicherheitspolitik: 27
nationale Staaten machen ihre eigene Außen- und
Sicherheitspolitik. Wenn es glückliche Umstände gibt,
kooperiert man miteinander, aber man macht es nicht
europäisch.
Forschung und Digitalisierung: Dazu sagt ebenfalls
jeder: Ja, da brauchen wir mehr Kooperation.
( V o r s i t z : Präsident Michael Müller)
Künstliche Intelligenz: China investiert Milliarden
in künstliche Intelligenz, aber man verbindet damit
ein ganz spezielles Menschenbild, indem man da
investiert. Wenn wir wollen, dass unsere ethischen
Prinzipien Europas bei der künstlichen Intelligenz
noch eine Rolle spielen, wenn wir technologisch
überhaupt mitspielen wollen, brauchen wir eine
Bündelung der künftig 27 Mitgliedstaaten, die dafür
mehr Geld aufbringen müssen. Alleine daran –
unabhängig von den heutigen Aufgaben, die die
Europäische Union hat – kann man erkennen, dass wir mehr
Geld für Europa brauchen.
Wir brauchen eine Reform des Eigenmittelsystems,
und – ich stimme dem Regierenden Bürgermeister
zu – wir brauchen Offenheit für neue
Einnahmequellen für die Europäische Union.
Andererseits muss der Haushalt durch die
nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten, die nach wie vor
das Gros der Einnahmen stellen, angemessen
ausgestattet werden.
Die traditionellen Aufgabenbereiche, wie die
Agrar- und Kohäsionspolitik, werden Kürzungen
erfahren müssen. Aber wir müssen auch hier mit Maß
vorgehen. Ich teile die Einschätzung, dass wir für die
Kohäsionspolitik auch in Deutschland noch
europäische Mittel brauchen. Dieser Bereich ist für die
Länder – auch die, die im Strukturwandel sind – von
großer Bedeutung. Das betrifft die ostdeutschen Länder,
das betrifft aber auch Regionen im Westen, die in
einem industriellen Strukturwandel sind.
Wenn wir auch in Zukunft über den Mehrjährigen
Finanzrahmen reden – Nordrhein-Westfalen hat am
1. Juli den Vorsitz der Europaministerkonferenz
übernommen; das wird einer der Schwerpunkte für
dieses Jahr sein –, sollten wir den Bürgerinnen und
Bürgern diesen größeren europäischen Mehrwert
offensiv erklären und auch sagen, dass wir in dieser
Phase mehr Europa brauchen. Mehr Europa, nicht
weniger Europa! Nationale Alleingänge können uns
nicht helfen.
Gerade in den letzten Tagen haben wir viel über
die Asyl- und Migrationspolitik geredet und gemerkt:
Wenn jeder nur an sich denkt, wird das Ganze nicht
funktionieren. Wir haben bei der Wirtschafts- und
Währungsunion einen großen Schritt gemacht und
gemerkt, dass die Wirtschaftsunion eigentlich noch
nicht so real ist, wie man es sich gewünscht hätte.
Wir haben nur eine gemeinsame Währung geschafft.
Meseberg hat jetzt eine Grundlage gelegt, dass es
so etwas Ähnliches wie ein Eurozonen-Budget geben
soll, um die Eurozone zusammenzuhalten und
gleichzeitig zu investieren. Unsere Wunschvorstellung
wäre, dass das am Ende im europäischen Budget und
nicht in einem intergovernmentalen System
verankert ist. Aber klar ist: Wir brauchen für den
Zusammenhalt hier auch weitere Mittel.
Bei Schengen haben wir das Gleiche erlebt. Wir
haben das Schengen-Europa geschaffen, für das wir
gerade in diesen Tagen aktiv kämpfen mussten,
damit nicht wieder alle Nationalstaaten Grenzen
errichten, um Probleme zu lösen.
Wir haben ein Dublin-System geschaffen, das,
wenn es idealtypisch funktionieren würde, dazu
führen würde, dass kein einziger Flüchtling in
Deutschland ankäme, weil ja immer das Erstland das Land
ist, wo er eigentlich sein Verfahren machen sollte.
Aber wir haben in den letzten Jahren keine Sekunde
darüber nachgedacht, wie wir denn Italien,
Griechenland, Spanien dabei helfen, die Außengrenze zu
schützen und die Menschen, die dort ankommen,
aufzunehmen. Auch das wird Geld kosten, wenn wir
hier europäisch solidarisch sein und erreichen
wollen, dass Europa funktioniert.
Dies alles sind Herausforderungen, die jetzt neu da
sind. Jetzt kommt noch der Brexit hinzu, die
sogenannte Brexit-Lücke. Ein großer Mitgliedstaat
verlässt die Europäische Union, was in diesem
Mehrjährigen Finanzrahmen natürlich auch aufgefangen
werden muss. Wir haben gespürt, dass die
Zustimmung zu Europa seit dem Brexit in Deutschland
gestiegen ist, weil die Menschen plötzlich merken: Was
würde es denn bedeuten, wenn wir draußen wären?
Wir stehen vor der Aufgabe, dies für das Europa der
verbleibenden 27 zu nutzen, um handlungsfähiger zu
werden.
Viele Debatten, die wir in Deutschland führen
– auch im Deutschen Bundestag –, sind sehr oft, wie
ich finde, zu buchhalterisch. Da wird exakt
gerechnet: Wie viel geben wir wohin, und wie viel bringt
uns das? Ich glaube, dass wir als Bundesrat deutlich
machen sollten: Ja, wir erwarten, dass mit dem Geld
sorgsam gehaushaltet wird. Aber wir wissen: Wenn
Europa zerfällt, ist das für unsere Länder von großem
D)(B)
C)(A)
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen)(
(
Nachteil. Wenn der Binnenmarkt gefährdet wird, hat
das Auswirkungen auf jeden einzelnen Arbeitsplatz
in Deutschland. Denn dass wir heute so gut dastehen
– und deshalb so viel in den Haushalt einzahlen
müssen –, liegt vor allem daran, dass wir als Exportland
dieses große Europa als gemeinsamen Markt haben.
Deshalb würde ich mir wünschen, etwas weniger
buchhalterisch, etwas weniger populistisch auf
nationale Lösungen setzend und etwas mehr an diesen
großen europäischen Raum, den wir gemeinsam
gestalten wollen, zu denken.
Jemand hat letztlich in einer Sendung gesagt:
Wenn das europäische Projekt in diesen Tagen
scheitert, dann sind wir die dümmste Generation, die
Europa je gehabt hat. Deshalb sage ich an uns alle: Wir
sollten alles tun, dass Europa nach dem Brexit stärker
wird und dass wir in dieser sich verändernden Welt
unsere Rolle spielen können.
Präsident Michael Müller: Vielen Dank, Herr
Ministerpräsident!
Das Wort hat Herr Minister Ludwig aus
Brandenburg.
Stefan Ludwig (Brandenburg): Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren! Brandenburg begrüßt
grundsätzlich den Vorschlag der EU-Kommission für
einen neuen Mehrjährigen Finanzrahmen, sagt dies
doch ganz deutlich, dass sich die Kommission nach
einem Brexit mehr Europa wünscht, nicht weniger
Europa, und schon gar nicht einen Rückfall in
nationalstaatliche Alleingänge.
Angesichts der zahlreichen neuen
Herausforderungen, denen sich die EU gegenübersieht – einiges ist
eben angesprochen worden –, ist eine finanzielle
Stärkung der EU dringend erforderlich. Die
Steigerung des EU-Haushalts hätte deshalb aus unserer
Sicht sogar noch etwas kräftiger ausfallen können.
Denn wichtige neue Aufgaben im Bereich Migration,
Sicherheit, Energie- und Klimapolitik sowie
Digitalisierung sind zu bewältigen.
Gleichzeitig brauchen wir die traditionellen
Aufgabenbereiche auch weiterhin. Wir haben seit der
Wende gerade im Osten sehr von den EU-
Fördermitteln aus der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen
Agrarpolitik profitiert. Wir können und wollen auch
in Zukunft nicht auf diese europäische Unterstützung
vor Ort in unseren Regionen verzichten.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Blick auf die
für uns besonders wichtigen EU-Kohäsionsmittel
möchte ich herausstellen: Gut ist, dass auch nach dem
neuen Vorschlag für den Mehrjährigen
Finanzrahmen weiterhin alle Regionen, auch die Übergangs-
und die weiter entwickelten Regionen, aus der
Kohäsionspolitik gefördert werden können.
Ich halte es nicht für richtig, im Kapitel
Kohäsionspolitik und beim ELER zu kürzen. EFRE, ESF und
ELER haben ihre ganz besondere Note darin, dass sie
vor Ort in den Regionen und damit in den
Kommunen wirken und Europa direkt bei den Menschen
sichtbar machen.
Noch sorgenvoller stimmt mich beim Vorschlag der
EU-Kommission für die neue Förderperiode, dass die
Mittelverteilung im Rahmen der Kohäsionspolitik
geändert werden soll. Die deutschen Regionen sollen
auf 21 Prozent gegenüber der laufenden
Förderperiode – überproportional – verzichten und wären damit
sehr stark von den Kürzungen betroffen. Die
Regionen brauchen gerade wegen der unstreitig guten
Entwicklung substanzielle Unterstützung aus der
Kohäsionspolitik, um die Erfolge stabilisieren und
entstehenden Stagnationsprozessen entgegenwirken zu
können. Ich begrüße daher die Anhebung der oberen
Schwelle der Übergangsregionen von 90 auf 100
Prozent des BIP pro Kopf im EU-Durchschnitt. Dadurch
bleiben Brandenburg und die anderen bisherigen
deutschen Übergangsregionen zukünftig förderfähig.
Das Mittelvolumen für die Übergangsregionen muss
dieser Anhebung jedoch ebenfalls folgen.
Die INTERREG-Förderung leistet einen
fundamentalen Beitrag zur europäischen Integration und zur
Förderung eines guten, nachbarschaftlichen
Miteinanders in Europa. Im nächsten Mehrjährigen
Finanzrahmen muss weiterhin eine bedarfsgerechte
Mittelausstattung der INTERREG-Programme vorgesehen
werden. Mit Blick auf den ELER muss sichergestellt
werden, dass fondsübergreifende Förderansätze
zwischen EFRE, ESF und ELER möglich bleiben.
Sehr geehrte Damen und Herren, Europa ist in
Bewegung. Gesellschaftliche Veränderungen, die
rasante Entwicklung von Technologien, die Zuspitzung
internationaler Krisen – all das erfordert
gesamteuropäische Antworten. Die Akzeptanz einer
gemeinsamen gesamteuropäischen Politik bei den
Bürgerinnen und Bürgern macht es unerlässlich, dass sich
auch die großen sozialpolitischen Herausforderungen
in der EU-Politik widerspiegeln; denn nur so können
die soziale Dimension tatsächlich gestärkt und die in
den EU-Verträgen verankerten sozialpolitischen Ziele
erreicht werden.
Obwohl die soziale Dimension immer stärker
hervorgehoben wird und mit der im vergangenen Jahr ins
Leben gerufenen Europäischen Säule sozialer Rechte
ein konkreter Rahmen dafür festgesteckt wurde,
bleiben die konkreten Ansätze zur Umsetzung der
sozialen Dimension im vorliegenden Vorschlag sehr vage.
Es geht um Glaubwürdigkeit gegenüber den
Bürgerinnen und Bürgern und um ein sozialeres Europa. Es
muss verdeutlicht werden, dass die sozialen Sorgen
der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen und
nicht nur mit Worten, sondern auch mit konkreten
Schritten aufgegriffen werden. Wir steuern auf die
Europawahl 2019 zu. Hierfür ist ein Umdenken im
Sinne eines sozialen Europas umgehend erforderlich.
Zu den zukunftssichernden Aufgaben einer EU-
Haushaltspolitik gehört auch die Garantie gegen
Kinderarmut, wie dies im Reflexionspapier über die EU-
Finanzen noch vorgesehen war. Brandenburg setzt
sich seit einigen Jahren dafür ein, bei der Gestaltung
der EU-Politik verstärkt sozialpolitische
Zielsetzungen zu berücksichtigen beziehungsweise sozialpoli-
D)(B)
C)(A)
Stefan Ludwig (Brandenburg)(
(
tische Ziele und Mindeststandards zu formulieren. Es
wird auch weiterhin dringend notwendig sein, dies
mit den entsprechenden finanziellen Ausstattungen
zu untersetzen.
Präsident Michael Müller: Vielen Dank!
Als Nächster hat Herr Minister Hauk (Baden-
Württemberg) das Wort.
Peter Hauk (Baden-Württemberg): Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der
Vorschlag der Kommission zum Mehrjährigen
Finanzrahmen zielt in die richtige Richtung. Er greift die
alten und die neuen Herausforderungen auf, die
Europa bewältigen muss und die Europa auch nach
vorn bringen.
Europa ist zweifelsohne gerade in diesen Zeiten, in
denen Populisten immer seinen Sinn in Frage stellen
wollen, so wichtig wie nie. Denn – es wurde von
Vorrednern schon gesagt – egal welche Themen
auftauchen und welche Probleme gelöst werden müssen:
Sie können im Prinzip nur europäisch gelöst werden.
Eines der alten Themen, eines der
Ursprungsthemen, das Europa zusammenhält, ist die Agrarpolitik.
Die Agrarpolitik ist der einzige vergemeinschaftete
Bereich der Europäischen Union. Diese
Gemeinschaftspolitik ist seit 1957 eine Klammer, die Europa
zusammenhält und die Europa auch für die
Beitrittsstaaten in der letzten großen Welle interessant
macht. Hier sehen die Bürger einen unmittelbaren
Nutzen von Europa.
Die grundlegende Bedeutung der Landwirtschaft
als Lebensader, die Sicherstellung der Ernährung
und der Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ
hochwertigen Lebensmitteln und die Teilhabe des
ländlichen Raums am wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Fortschritt waren schon von jeher Anlass
und Gebot für die Vergemeinschaftung der
Agrarpolitik.
Herr Regierender Bürgermeister Müller, es ist nicht
zutreffend, wenn Sie sagen, dass mit der
Subventionspolitik Schluss sein müsse, weil sie in eine
falsche Richtung lenke und die Entwicklungsländer
benachteilige, indem sie sie daran hindere, dort selber
Produkte anzubauen, die auf den Weltmärkten
verkauft werden könnten oder zumindest die Ernährung
sicherstellen könnten. Über diesen Zustand sind wir
längst hinaus. Seit die europäische Agrarpolitik sich
den WTO-Regeln, dem freien Wettbewerb und dem
Welthandel stellt und seit Umstellung der Förderung
geht es darum, strukturelle Nachteile, topografische
Nachteile et cetera auszugleichen. Es geht also um
den Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen
europäischer Landwirte gegenüber den Weltmärkten. Das ist
alles WTO-konform. Es behindert
Entwicklungsländer nicht nur nicht, sondern fördert sie sogar, gerade
mit dem Anreiz für eigene landwirtschaftliche
Betätigung, weil die Märkte dort eben nicht überflutet
werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht
aber gerade in der Agrarpolitik noch um mehr. Es
kommen ständig neue Anforderungen dazu, nämlich
Klimarisiken und Ernterisiken, und wir lassen diese
Branche, die derzeit noch 1 Prozent der
wirtschaftlichen Leistungskraft der Bundesrepublik Deutschland
umfasst, mit dieser Frage gänzlich alleine dastehen.
Wir kümmern uns in der Politik um alles. Aber in
Bezug auf den Klimaschutz und die Auswirkungen der
Klimaveränderungen auf die Betroffenen, die mit der
Natur wirtschaften und wirtschaften müssen, sehen
die Strategien nur mäßige Ansätze vor.
Es geht um die Stabilität der Landwirtschaft, aber
auch um die Stabilität des ländlichen Raumes, dessen
Erhalt von fundamentaler Bedeutung ist. Meine sehr
verehrten Damen und Herren, deswegen geht die
Landwirtschaft auch nicht nur dieses 1 Prozent der
Bevölkerung etwas an, das sie betreibt und davon
lebt. Vielmehr geht sie 80 Millionen Menschen in
Deutschland an, weil 80 Millionen davon profitieren,
dass die Landwirtschaft die Ernährung sicherstellen
kann. Die Ernährung in Deutschland war noch nie so
gut wie heute. Sie war noch nie so sicher wie heute.
Sie war auch noch nie so umfassend im Angebot, wie
sie heute ist.
Der Anteil der Gemeinsamen Agrarpolitik im
Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen liegt
gerade noch bei 30 Prozent. In der ersten Säule mit
ihrer einkommensstabilisierenden Wirkung bedeutet
das 2 Prozent weniger. In der zweiten Säule, die den
Naturschutz, die Verbesserung der Biodiversität und
die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der
Landwirtschaft zum Ziel hat, sind es sogar 15 Prozent
weniger. Für Deutschland liegt die Einsparung noch
einmal höher, da die Umverteilung im Zuge der
sogenannten externen Konvergenz für Deutschland
nachteilig zu Buche schlägt. Mit Blick auf das Ziel
der Gemeinschaftspolitik brauchen wir aber eine gut
ausgestattete Gemeinsame Agrarpolitik!
Die Landwirtschaft sorgt neben allem anderen für
soziale Ausgewogenheit und ist auch ein wichtiger
Wirtschafts- und Lebensfaktor in den ländlichen
Räumen, die von den Kürzungen besonders betroffen
wären.
Desgleichen können der Verlust der Artenvielfalt
und die Klimaveränderung nicht mit einer Kürzung
der EU-Mittel bekämpft werden; eigentlich müsste
folgerichtig eine Ausweitung stattfinden.
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung gehören
zu den Wurzeln eines stabilen Europas. Die
Schwerpunkte des Mehrjährigen Finanzrahmens müssen
entsprechend gesetzt werden.
Klima und Umwelt stehen schon seit vielen Jahren
auf der Agenda und haben deshalb möglicherweise
nicht den alarmierenden Aktualitätseffekt. Aber der
Handlungsdruck bei Klima und Umwelt ist
unvermindert, ja, er wird stärker.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir
unterhalten uns mit Akribie über Mikrogramm, wenn
es um NOx-Werte, Feinstaubwerte und dergleichen
mehr geht. Mit Akribie sprechen wir darüber, wie wir
D)(B)
C)(A)
Peter Hauk (Baden-Württemberg)(
(
dort die Situation verbessern wollen. Wir unterhalten
uns aber nicht über unseren Umgang mit den Folgen,
die in den nächsten 40, 50 Jahren zunächst einmal
unvermindert weiter eintreten werden, weil
Klimaschutz erst mit verzögertem Effekt in der Atmosphäre
überhaupt wirkt. Über die Folgen, die in den
nächsten 50 Jahren unmittelbar auf uns zukommen,
unterhalten wir uns derzeit noch deutlich unzureichend.
Ist die Landwirtschaft betroffen, sind wir alle
betroffen. Weltweit gesehen resultieren aus dem
Klimawandel viele existenzielle Fragen.
Auch die geplante Kürzung der Kohäsionsmittel
– das ist bereits angesprochen worden –,
insbesondere den für Deutschland vorgesehenen Rückgang
um mehr als 20 Prozent, sehe ich kritisch. Die Erfolge
der Kohäsionspolitik sind unbestritten. Es ist aber
auch wichtig, dass Kohäsion nicht nur in den
Regionen stattfindet, die unterhalb von 75 Prozent des
Durchschnittswertes der Europäischen liegen.
Kohäsion muss auch in anderen Regionen stattfinden, die
Strukturveränderungen unterworfen waren und
unterworfen sind; diese wird auch in Zukunft immer
wieder passieren. Deshalb sollte der Anteil der
Kohäsionspolitik am europäischen Haushalt eher nicht
gekürzt werden.
Wir sehen gute Ansätze für einen
zukunftsweisenden Haushalt. Dazu gehört ausdrücklich, dass auch
die Bundesrepublik Deutschland ihre Bereitschaft
erklärt hat, mehr in den europäischen Haushalt
einzuzahlen. Die vorgesehenen Kürzungen schwächen
aber die Chancen für gute Ergebnisse. – Vielen
Dank.
Präsident Michael Müller: Ich danke Ihnen.
Als Nächster hat Herr Staatsminister Eisenreich
aus Bayern das Wort.
Georg Eisenreich (Bayern): Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren! Die Beratungen zur
Zukunft des EU-Haushalts haben hohe Bedeutung für
alle Länder in Deutschland. Hier werden
entscheidende Weichen für die Zukunft der Europäischen
Union gestellt.
Die Bayerische Staatsregierung bekennt sich zur
Europäischen Union, die uns über Jahrzehnte
Frieden, Freiheit und Wohlstand gesichert hat. Wir
bekennen uns zu einem Europa der Regionen. Wir bekennen
uns zu einem Europa, das auf die
Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten setzt und den kleineren
Mitgliedstaaten auf Augenhöhe und mit Respekt
begegnet. Wir bekennen uns zu einem Europa, das seine
Verträge und Rechtsordnungen sowie den
Subsidiaritätsgrundsatz achtet. Wir wollen, dass die
Europäische Union stabil, sicher und bürgernah ist.
Wir sprechen aber auch Fehlentwicklungen an –
auch im Bereich des künftigen EU-Haushalts. Wir
sind der Meinung, dass die Europäische Union die
großen Fragen lösen soll, die Fragen, bei denen
gemeinsame Lösungen besser sind. Da geht der
Vorschlag in die richtige Richtung. Aber der EU-
Haushalt muss dem noch stärker Rechnung tragen. Die
großen Fragen betreffen zum Beispiel Asyl,
Migration, Schutz der Außengrenzen, Sicherheit,
Verteidigung oder auch die Schaffung eines einheitlichen
Rahmens im Bereich der Digitalisierung.
Im Bereich von Asyl und Migration sind wir
selbstverständlich für europäische Lösungen. Bis diese
kommen – und Sie wissen alle: das dauert –, sind wir
aber der Meinung, dass wir auch national handeln
können und sollen, weil wir das Vertrauen der
Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit des
Staates stärken müssen.
Anpassungsbedarf sehen wir auch bei den
Vorschlägen der Kommission zur Stärkung der
Wirtschafts- und Währungsunion. Wir möchten keine
Entwicklung dahin, dass der EU-Haushalt zum
Ersatzhaushalt für verschuldete Staaten wird.
Vorsorgemaßnahmen für Wirtschaftskrisen und das Setzen
von Investitionsanreizen sind wichtig und richtig.
Allerdings sehen wir hierfür in erster Linie die
Mitgliedstaaten verantwortlich und nicht den EU-
Haushalt.
Anpassungsbedarf besteht für uns auch bei den
Vorschlägen der Kommission für die Reform der
Eigenmittel.
Das Signal der heutigen Sitzung ist wichtig. Die
Länder sind sich beim EU-Haushalt in vielem
grundsätzlich einig. Im neuen EU-Haushalt müssen die
Kernaufgaben Priorität haben. Das sind die neuen
Herausforderungen und die Zukunftsthemen; diese
müssen angemessen ausgestattet werden. Es sind
natürlich auch klassische Politikfelder wichtig wie die
Landwirtschafts-, die Regional- und die
Forschungsförderung. Auch in Zukunft müssen alle Regionen in
der EU hiervon profitieren können.
( V o r s i t z : Amtierende Präsidentin
Birgit Honé)
Wir müssen aber auch anerkennen, dass es bei
einigen Fragen unter den Ländern unterschiedliche
Auffassungen gibt. Bayern kann heute nicht bei
allem mitgehen, was zur Beschlussfassung ansteht.
Bezüglich eines Mehrbeitrags Deutschlands
möchten wir erst die Auswirkungen für Deutschland und
die einzelnen Länder kennen.
Wir sind auch nicht für EU-Steuern zur
Finanzierung des EU-Haushalts. Das lehnen wir ab.
Bayern setzt sich bei der Landwirtschaft für den
Erhalt der Zwei-Säulen-Struktur ein.
Wir befürworten die Kappung von
Direktzahlungen für Großbetriebe im Interesse der Stärkung der
kleinen und mittleren Betriebe.
Aus meiner Sicht ist für einen Erfolg der
Europäischen Union entscheidend, dass der
Subsidiaritätsgrundsatz wieder stärker geachtet wird. Wir brauchen
die Europäische Union – ich habe es bereits gesagt –
bei den großen Themen, aber nicht dafür, dass sie sich
im Alltag in das Leben der Menschen einmischt.
D)(B)
C)(A)
Georg Eisenreich (Bayern)(
(
Wer für einen Erfolg Europas ist, muss dafür
eintreten – das ist unsere gemeinsame Aufgabe und
Verantwortung –, dass die Europäische Union
bürgernäher wird, Vertrauen zurückgewinnt und nicht nur ein
Projekt von Eliten ist. Wenn wir diese Grundsätze
einhalten, können wir wieder Vertrauen
zurückgewinnen. Das ist ja auch unser gemeinsames Ziel. –
Herzlichen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank,
Herr Staatsminister Eisenreich!
Jetzt hat Herr Staatsminister Schenk aus Sachsen
das Wort.
Oliver Schenk (Sachsen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir stimmen
heute über eine umfangreiche
Empfehlungsdrucksache zu den Vorschlägen der EU-Kommission zum
Mehrjährigen Finanzrahmen ab. Der Umfang der
Stellungnahme hat ihren guten Grund: Die zu
bewertenden Vorschläge der EU-Kommission sind ebenso
komplex wie umfangreich. Sie sind vor allem eines:
wegweisend für die Zukunft der EU und damit
wichtig für Deutschland und die Länder, vor allem die
ostdeutschen Länder. Denn ohne die Finanzmittel
Europas wären die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Entwicklungen im Osten unseres Landes nicht so
erfolgreich verlaufen. Ich bin Ministerpräsident
Laschet dankbar dafür, dass er das eben in seiner
Rede so deutlich angesprochen hat und wir in dieser
Frage zwischen Ost- und Westdeutschland in den
letzten Jahren auch nie Differenzen hatten.
Vor zwei Monaten hat die Kommission nun ihre
Vorschläge für den neuen MFR vorgelegt. Sachsen
betrachtet diesen Vorschlag als akzeptablen
Ausgangspunkt für die anstehenden Verhandlungen.
Knapp 1 300 Milliarden Euro stünden demnach für
die nächste Förderperiode insgesamt zur Verfügung.
Trotz des Brexit und der damit verbundenen
Einnahmeverluste plant die EU mit etwas mehr Geld als im
laufenden Finanzrahmen.
Bis Frühjahr 2019 und somit noch vor den Wahlen
zum Europäischen Parlament soll der neue MFR
beschlossen sein. Das wäre auch aus Sicht der Länder
außerordentlich wünschenswert, um einen nahtlosen
Übergang zwischen den Förderperioden
sicherzustellen. Deshalb gilt: Lang ist der Text; knapp
bemessen ist dagegen die Zeit für die Befassung mit diesen
Vorschlägen. Angesichts der aktuellen Lage der
Union ist es wichtig, dass die EU schnell handelt und
zeigt, dass sie kompromissfähig ist.
Diesen Anspruch sollten auch die deutschen
Länder haben. Ich halte es für ausgesprochen wichtig,
dass wir als Länder des größten Nettozahlers der EU
zügig eine kohärente Stellungnahme auf den Weg
bringen, die der Bedeutung, aber auch der
Komplexität der vorliegenden Vorschläge der EU-Kommission
gerecht wird.
Sie wissen: Wir alle profitieren – auf
unterschiedlichste Art – von den vielfältigen Förderinstrumenten
der EU. – Ich möchte das am Beispiel Sachsens kurz
verdeutlichen, wobei dies im Prinzip für alle
ostdeutschen Länder gilt:
Allein in der laufenden Förderperiode erhält
Sachsen rund 2,8 Milliarden Euro aus den Strukturfonds
EFRE und ESF. Mit diesem Geld und dem der
Förderperioden seit 1991 wurde und wird ein großer Beitrag
zur bisherigen erfolgreichen wirtschaftlichen und
sozialen Entwicklung im Freistaat geleistet. Sowohl
Bürger als auch Unternehmen konnten damit
gefördert werden, um maßgeblich erst den Aufbau- und
später den Wachstumsprozess zu gestalten.
Aus der Sicht Sachsens und der ostdeutschen
Länder bestehen daher Bedenken, die Förderung abrupt
enden zu lassen. Denn das gefährdet die erfolgreiche
Entwicklung. Noch trägt sich die wirtschaftliche
Entwicklung nicht allein. Noch können die Lücken in
der Produktivität und im Einkommen gegenüber den
westdeutschen Ländern nicht allein aus eigener Kraft
geschlossen werden. Von den 30 DAX-Unternehmen
in unserer Republik gibt es kein einziges in
Ostdeutschland.
Zusätzlich gilt: Wie bei keiner anderen EU-Politik
sind die Ergebnisse der Strukturfonds vor Ort und für
den Bürger unmittelbar sichtbar – ein wichtiger
Punkt in schwierigen Zeiten für die EU.
So kann es uns mit dieser Stellungnahme gelingen,
bereits frühzeitig die Interessen der deutschen
Länder zu bündeln und sie im beginnenden
Verhandlungsprozess zu platzieren.
Die vorliegende Empfehlungsdrucksache basiert
entscheidend auf Vorarbeiten der
Europaministerkonferenz. Das Ergebnis dieser Vorarbeiten ist ein
politisch ausgewogener Leitantrag, der den
Ausgangspunkt und inhaltlichen Kern der
Empfehlungsdrucksache bildet.
Ich möchte dafür werben, dass die Ziffern dieses
Leitantrags den Schwerpunkt der Stellungnahme
bilden. Er bildet einen breiten Konsens ab. Denn der
Leitantrag wurde von Beginn an als gemeinsamer
Antrag aller Länder konzipiert, der die
unterschiedlichen Interessen von ostdeutschen und
westdeutschen Ländern sowie Stadtstaaten und
Flächenländern berücksichtigt.
Der Leitantrag deckt zudem die gesamte
thematische Breite des MFR ab. Er behandelt alle Bereiche
des EU-Haushalts. Die Bewertung der großen
traditionellen Politikfelder – der Kohäsionspolitik und der
Gemeinsamen Agrarpolitik – erfolgt ebenso wie eine
Würdigung der Vorschläge für Programme aus den
Themenfeldern Forschung, Innovation und Bildung
sowie der neuen Aufgaben der EU, insbesondere in
Bezug auf das Grenzmanagement.
Gerade die geplante finanzielle Stärkung der
letztgenannten Bereiche befürwortet Sachsen und
unterstützt entsprechende Vorhaben. Den großen
Herausforderungen der Migration können wir uns nur dann
erfolgreich stellen, wenn die Außengrenzen der EU
sicher sind. Den Vorschlag, die aktuellen Mittel dafür
D)(B)
C)(A)
Oliver Schenk (Sachsen)(
(
von 13 Milliarden Euro auf 33 Milliarden Euro zu
erhöhen, verstehen wir als richtigen Schritt.
Im Bereich der Kohäsionspolitik sehen wir dagegen
durchaus die Notwendigkeit von Nachbesserungen
bei der Mittelausstattung der Übergangskategorie. So
begrüßen wir zwar die von der EU-Kommission
vorgesehene Anhebung der oberen Schwelle der
Übergangsregionen auf 100 Prozent des relativen BIP pro
Kopf, heißt dies doch, dass es eine weitere Förderung
aller Regionen geben wird. Doch der für Übergangs-
und stärker entwickelte Regionen zur Verfügung
gestellte Anteil an den Mitteln der Kohäsionspolitik ist
aus unserer Sicht anzuheben.
Auch fordern wir, dass Regionen mit einer
Wirtschaftskraft nahe dem Durchschnitt der EU und
besonderen strukturellen Herausforderungen ebenfalls
besondere Unterstützung erhalten.
Ebenso erscheint uns im Vergleich zum Vorschlag
der Kommission eine Reduzierung der nationalen
Kofinanzierung erforderlich. Ansonsten würden Mittel
in den Landeshaushalten gebunden, die dann für die
erforderlichen Strukturanpassungen in
Ostdeutschland nicht mehr zur Verfügung stünden.
Auch die vorgesehenen Kürzungen in der GAP, die
insbesondere in der zweiten Säule überproportional
ins Gewicht fallen, werden von uns kritisch gesehen.
Zum einen hat der landwirtschaftliche Sektor in
vielen strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands
einen höheren Anteil an der Wertschöpfung. Daher
fallen Kürzungen hier stärker ins Gewicht. Zum
anderen ist die Größe der landwirtschaftlichen Betriebe
in Ostdeutschland der Geschichte geschuldet. Die
ehemals landwirtschaftlichen Großbetriebe der DDR
bestehen vielfach als juristische Personen im
wiedervereinten Deutschland fort. Diese Betriebe sind die
Lebensgrundlage für viele Familien. Die diskutierten
Kappungsgrenzen und Degressionsmodelle
gefährden die wirtschaftliche Existenz vieler in der
Landwirtschaft arbeitender Menschen in Ostdeutschland.
Für den ELER gilt es, die regionalen
Gestaltungsspielräume zu erhalten und eine Zentralisierung der
Förderung auf nationaler Ebene zu verhindern.
Meine Damen und Herren, wenn es uns als
Bundesrat heute gelingt, eine Stellungnahme zu beschließen,
die kohärent, aussagekräftig und konsistent ist, dann
ist auch diese ein Stück weit wegweisend für die
Zukunft. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank,
Herr Kollege Schenk!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir sind übereingekommen, die Abstimmung*) zu
diesem Tagesordnungspunkt zurückzustellen. Der
Punkt wird vor Punkt 22 erneut aufgerufen. Dann
werden wir die Abstimmung durchführen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:
Gesetz zur Verlängerung befristeter
Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den
barrierefreien Zugang zu den Websites und
mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
(Drucksache 265/18)
Eine Erklärung zu Protokoll*) hat Frau Staatsrätin
Erler (Baden-Württemberg) abgegeben.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses vor.
Ich stelle daher zunächst fest, dass der Bundesrat
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir haben nun noch über einen
Entschließungsantrag Hessens zu befinden. Wer dafür ist, den bitte ich
um das Handzeichen. – Das ist eine Minderheit.
Damit hat der Bundesrat k e i n e Entschließung
gefasst.
Herr Ministerpräsident Bouffier (Hessen) hat
hierzu eine Erklärung zu Protokoll**) gegeben.
Wir kommen zur grünen Liste. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der
Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 6/2018***)
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind
dies die Tagesordnungspunkte:
2, 5, 16, 17, 19, 27, 30, 33, 38, 39, 42, 43, 45, 47
bis 49 und 51.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist
die Mehrheit.
Es ist so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs
zu subsidiär Schutzberechtigten
(Familiennachzugsneuregelungsgesetz) (Drucksache 267/18)
Es liegen Wortmeldungen vor. Ich bitte zunächst
Herrn Minister Lauinger aus Thüringen, zu sprechen.
Dieter Lauinger (Thüringen): Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Recht
auf Zusammenleben mit der Familie ist nicht
kontingentierbar. Es ist mir wichtig, diese grundlegende
Kritik auch im zweiten Durchgang im Bundesrat
noch einmal zu wiederholen.
Ich bin mir sicher, dass man dieses Gesetz im
Nachhinein als Fehler betrachten wird. Es ist eine Bürde
für alle Menschen mit subsidiärem Schutz und auch
eine Belastung für die Verwaltung. Denn das
sogenannte Familiennachzugsneuregelungsgesetz steckt
*) Siehe Seite 236 B
*) Anlage 6
**) Anlage 7
***) Anlage 8
D)(B)
C)(A)
Dieter Lauinger (Thüringen)(
(
bei genauer Betrachtung vor allem auch voller
bürokratischer Hürden.
Diese Betrachtung teilt im Übrigen auch der
Nationale Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme zum
Gesetzentwurf. Die praktische Umsetzung der
Regelungen ist ungeklärt, und dem Vollzug des Gesetzes
stehen erhebliche Unsicherheiten entgegen. Ganz
konkret weisen Kritiker darauf hin, dass eine
Ausschöpfung der Quote in einem angemessenen
Zeitrahmen praktisch nicht realisierbar erscheint. Die
Behörden werden vor einen erheblichen Aufwand
gestellt. Und bis jetzt wissen Auslandsvertretungen,
Auslandsbehörden, Bundesverwaltungsamt und die
Sicherheitsbehörden nicht wirklich, was sie erwartet.
Dieses zu erwartende Chaos erscheint
unabwendbar. Ich muss ehrlich sagen, dass ich unter guter
Gesetzesarbeit etwas anderes verstehe. Hier wird
letztlich Politik auf Kosten derer betrieben, die eigentlich
unseres Schutzes bedürfen. Denn oftmals – wenn Sie
sich die konkreten Fälle anschauen, werden Sie das
sehen – sind es die Kinder, die mit ihren Müttern
alleine in überfüllten Flüchtlingslagern jahrelang auf
eine Familienzusammenführung warten müssen.
Der Gesetzesbeschluss erschwert aber auch –
darauf hatte Thüringen bereits im ersten Durchgang
hingewiesen – die Integration der Menschen mit
subsidiärem Schutz. Nur wer seine Familie tatsächlich in
Sicherheit weiß, kann sich mit vollem Elan auf eine
neue Lebensperspektive in Thüringen einlassen, sich
in Sprachkurse stürzen und versuchen, seinen
Lebensunterhalt selbst zu verdienen, indem er sich um
Arbeit und Ausbildung kümmert.
Es ist daher unsere Verantwortung, allen
Geflüchteten nicht nur Schutz, sondern auch ein würdiges
Leben zu ermöglichen. Der Familiennachzug ist
dabei – das weiß ich aus ganz vielen Gesprächen mit
geflüchteten Menschen – das zentrale Instrument,
das die Menschen bewegt.
Der Tag, an dem diesem Gesetz in Kraft tritt, wird
nach meiner Einschätzung ein trauriger Tag für
Deutschland sein. Ich werde mich daher dafür
einsetzen, dass dieses Gesetz, das in meinen Augen ein
Fehler ist, in Zukunft korrigiert wird. – Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank,
Herr Minister Lauinger!
Es liegt eine weitere Wortmeldung vor, und zwar
von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr.
Krings aus dem Bundesministerium des Innern, für
Bau und Heimat.
Prof. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Wir debattieren hier ein
wichtiges Thema, das nicht erst in den
Koalitionsverhandlungen wichtig geworden ist, aber auch dort eine
große Rolle gespielt hat: der Familiennachzug zu
subsidiär Schutzberechtigten. Dieses Thema bewegt
die Menschen und die Politik in unserem Land.
Die Koalitionsparteien haben sich darauf
verständigt, ab dem 1. August 2018 aus humanitären
Gründen Familiennachzug begrenzt auf 1 000 Personen
monatlich zu gewähren. Damit wird ab dem 1. August
Familiennachzug geordnet möglich. Das ist sicherlich
kein trauriger Tag. Denn diejenigen, die
Familiennachzug beantragen, können dies dann erstmals in
einem geordneten Verfahren in Anspruch nehmen –
wohlgemerkt nicht als Rechtsanspruch ausgestaltet.
Schauen wir zunächst drei Jahre zurück. Im Jahre
2015 strömte eine sehr große Anzahl von Menschen
in unser Land. Auf eine derart große Zahl von
Schutzsuchenden in so kurzer Zeit – es gehört zur
Ehrlichkeit, das noch einmal zu rekapitulieren – waren
weder Bund noch Länder noch Kommunen hinreichend
vorbereitet. Aber durch Bündelung aller Kräfte,
unterstützt von zahlreichen ehrenamtlichen Helfern,
konnten diese Schutzsuchenden aufgenommen
werden.
Eine solche Situation soll sich nicht noch einmal
wiederholen. Dafür steht unsere Politik.
Auch aktuell ist der Zuzug von Schutzsuchenden in
der Bundesrepublik Deutschland hoch. In unserem
Land haben knapp 200 000 Menschen im Jahr 2017
einen Asylantrag gestellt. Seit Jahresbeginn waren es
durchschnittlich 11 000 Menschen monatlich.
Deutschland ist von der humanitären Migration innerhalb der
Europäischen Union daher weiterhin mit großem
Abstand am stärksten belastet.
Die Zahlen zeigen: Zuwanderung muss gesteuert
werden. Es muss klare Kriterien für die
Zuwanderung geben. Die große Anzahl von Schutzsuchenden
stellt die Menschen in unserem Land vor Fragen zum
Umgang mit Zuwanderung, Integration und
kultureller Identifikation. Sie führt aber auch zu Ängsten bei
den Menschen, abgehängt oder ungleich behandelt
zu werden.
Wir sind ein weltoffenes Land mit einem
humanitären Anspruch. Schutzbedürftige sind in unserem
Land willkommen. Der Zuzug kann aber natürlich
nicht unbegrenzt sein. Migration muss gesteuert
werden.
Mit dem vorliegenden Gesetz werden wichtige
Aspekte dieser Thematik aufgenommen und aufgelöst.
Das Gesetz betrifft nur subsidiär
Schutzberechtigte, also Schutzsuchende, die über ein temporäres
Bleiberecht verfügen. Genau dadurch unterscheiden
sie sich von nach der Genfer Flüchtlingskonvention
anerkannten Flüchtlingen. Beide Statusgruppen sind
eben nicht gleich, wie dies zum Teil vorgebracht
wird. Sie werden daher auch in vielen Staaten
innerhalb und außerhalb der Europäischen Union sehr
unterschiedlich behandelt.
Nach der Genfer Flüchtlingskonvention
anerkannte Flüchtlinge sind individuell verfolgt. Das ist
beispielsweise der Fall, wenn eine Person wegen
ihrer Glaubenszugehörigkeit oder politischen
Überzeugungen in ihrem Heimatland verfolgt wird.
D)(B)
C)(A)
Parl. Staatssekretär Prof. Dr. Günter Krings (
(
Anders ist dies bei subsidiär Schutzberechtigten.
Ihr anerkannter Schutzstatus hat seinen Grund
insbesondere in der bestehenden Gefahr durch bewaffnete
Konflikte. Das internationale Recht geht aber davon
aus, dass solche Konflikte in der Regel zeitlich
begrenzt sind und die Betroffenen nach der Befriedung
in ihr Heimatland zurückkehren können, ja
zurückkehren müssen. Viele der subsidiär
Schutzberechtigten werden sich eine Rückkehr in ihr Heimatland und
eine Unterstützung beim Aufbau ihres Landes auch
sehr wünschen. Eine Rückkehr in das Heimatland
wird aber naturgemäß dann erschwert, wenn sich ein
Aufenthalt verfestigt, etwa weil die gesamte Familie
bereits in unserem Land lebt.
Gleichzeitig wollen wir den Familiennachzug aber
nicht ausschließen. Es kann natürlich Gründe geben,
die ein Zusammenführen der Familienangehörigen in
Deutschland notwendig machen. Deswegen soll ab
1. August dieses Jahres engen Familienangehörigen
subsidiär Schutzberechtigter aus humanitären
Gründen Familiennachzug gewährt werden können.
Klar ist aber auch, dass im Kontext des
Familiennachzugs die Integrationsfähigkeit und
Integrationskraft unseres Landes – der kommunalen, Länder- und
Bundessysteme, aber auch unserer Mitbürgerinnen
und Mitbürger – zu beachten sind. Ganz plastisch
zeigt sich dies an Schulplätzen, Kindergartenplätzen,
Deutschkursen, Wohnungen. All dies wird für die
hier im Land ankommenden Menschen benötigt. Und
gerade bezahlbarer Wohnraum – das will ich
anmerken – ist ein Thema, das für unser Ministerium
inzwischen eine sehr wichtige und zentrale weitere
Aufgabe ist. Wir brauchen also eine Steuerung.
Die Anzahl von 1 000 Personen monatlich
ermöglicht es, die Menschen tatsächlich in unsere
Gesellschaft zu integrieren. Dabei haben wir auch zu
beachten, dass neben diesen Familienangehörigen,
wie eben angesprochen, weitere durchschnittlich
11 000 Schutzsuchende monatlich neu nach
Deutschland hineinkommen.
Ja, auf Grund der Begrenzung auf 1 000 Personen
pro Monat werden nicht alle engen
Familienangehörigen sofort nachziehen können. Darauf gibt es auch
keinen Anspruch, weder aus Völker- oder
Europarecht noch aus dem Grundgesetz. Wir beachten mit
unserem Zuwanderungsrecht und mit dem heute
vorliegenden Gesetz speziell die Verpflichtungen aus
dem Völkerrecht inklusive der UN-
Kinderrechtskonvention, das Europarecht und das Grundgesetz.
Der Schutz von Ehe und Familie stellt in allen
Regelwerken einen zentralen Aspekt dar. Gleichzeitig
gibt es aber das Interesse des Staates an der
Steuerung von Zuwanderung. Auch das ist legitim und
gewichtig. Da es hier nicht um die Abwehr eines
staatlichen Verhaltens geht, sondern um die Möglichkeit
einer Einreise, sind beide Ziele in einen fairen
Ausgleich zu bringen.
Genau das tut dieses Gesetz. Es enthält Kriterien,
die diese Aspekte in den Vordergrund rücken und
bestimmen, in welchen Situationen Familienangehörige
nachziehen können. Das ermöglicht auch einen
zügigen Vollzug durch die entsprechenden Behörden.
Aspekte sind eine lange Trennungszeit,
minderjährige Kinder, die auf sich allein gestellt sind, schwere
Gefahren für Leib oder Leben der
Familienangehörigen, aber auch schwere Erkrankungen oder
Pflegebedürftigkeit der Angehörigen zählen hierzu. Auch
das Kindeswohl ist in den Kriterien ausdrücklich
hervorgehoben.
Bisherige Integrationsleistungen werden bei der
Bestimmung der monatlich 1 000 nachzugsberechtigten
Familienangehörigen gleichfalls positiv berücksichtigt,
etwa die eigene Sicherung des Lebensunterhalts, aber
auch gute Deutschkenntnisse von nachziehenden
Familienangehörigen.
Dies ist nur die eine Seite des Familiennachzugs.
Die Steuerung des Zuzugs erfolgt auch darüber,
Fallgruppen zu benennen, in denen Familiennachzug
grundsätzlich ausgeschlossen ist. Hierzu zählt, dass
Ehepartner nur dann nachziehen können, wenn die
Ehe bereits vor der Flucht geschlossen wurde. Zweite
Gruppe: Hat der hier lebende Ausländer
schwerwiegende Straftaten begangen, ist ein Nachzug der
Familienangehörigen ausgeschlossen. Aber auch
Straftäter von Straftaten unterhalb dieser Schwelle haben
die Konsequenzen ihres Handelns zu tragen. Bei der
Auswahlentscheidung werden ihre Straftaten negativ
zu Buche schlagen.
Ein weiterer Punkt ist der Ausschluss des
Familiennachzugs zu Gefährdern, ein ganz wichtiger Punkt.
Die hierzu vorgeschlagene Regelung ist angesichts
der Sicherheitslage unseres Landes unverzichtbar
gerade im Hinblick auf zurückkehrende Dschihad-
Reisende aus IS-Gebieten. Meine Damen und Herren,
niemand kann absolute Sicherheit garantieren. Wir
können und müssen aber alles dafür tun, Gefährder
an der Verbreitung ihres Gedankenguts und der
Indoktrinierung von und über Familienangehörige zu
hindern.
Das vorliegende Gesetz ist nur ein Baustein zur
Steuerung und Begrenzung der Migration. Weitere
Aspekte sind insbesondere konsequente
Abschiebungen jener, die kein Bleiberecht haben, aber auch
die Bekämpfung von Fluchtursachen.
Mit diesem Gesetz sind wir auf dem richtigen Weg,
die Zuwanderung verantwortungsbewusst und
humanitär auszugestalten und gleichzeitig Migration
verlässlich zu steuern und zu begrenzen. – Vielen
Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Es liegt weder eine Empfehlung noch ein Antrag
auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem
Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:
Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen
Musterfeststellungsklage (Drucksache 268/18,
D)(B)
C)(A)
Amtierende Präsidentin Birgit Honé (
(
zu Drucksache 268/18, zu Drucksache 268/18
[2])
Es liegen Wortmeldungen vor. Ich bitte zunächst
Herrn Minister Hauk aus Baden-Württemberg, zu
sprechen.
Peter Hauk (Baden-Württemberg): Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Starke
Verbraucherrechte zu haben ist gut. Sie auch effektiv
durchsetzen zu können, ist noch besser und auch
wichtiger denn je. Denn Verbraucherschutz basiert
auf der Tatsache, dass wir den Konsumenten als
Wirtschaftspartner eines Unternehmens betrachten.
Und wer Partner ist, der muss auf Augenhöhe mit
seinem Partner kommunizieren können. Wir stellen
aber fest, dass der Aspekt der Augenhöhe
mittlerweile deutlich vernachlässigt wurde, weil die
Entwicklungen auf der Anbieterseite zu deutlichen
Konzentrationen geführt haben und damit ein
Gleichstand von Verbrauchern und Unternehmen
häufig nicht mehr gegeben ist.
Deshalb ist die zivilrechtliche
Musterfeststellungsklage, die jetzt Einzug in das deutsche
Zivilprozessrecht halten wird, der richtige Schritt zur richtigen
Zeit. Sie ermöglicht einer genau definierten Anzahl
an klagebefugten Einrichtungen, etwa den
Verbraucherverbänden, die Einreichung einer
Feststellungsklage. Die Verbraucher können sich als Beteiligte in
einem Klageregister anmelden – mit der
Beschränkung der klagebefugten Einrichtungen. Außerdem
können durch die Klage bei gleich gelagerten Fällen
Feststellungen gerichtlich verbindlich getroffen
werden. Diese Musterfeststellungen können die
anschließende Individualklage auf die Leistung
erleichtern. Eine solche kollektive Klagemöglichkeit stellt
ein absolutes Novum im deutschen Prozessrecht dar
und ist ohne Zweifel ein Meilenstein in der
Rechtsdurchsetzung für den deutschen Verbraucher.
Lassen Sie mich kurz einen Blick auf die Chancen
dieser neuen Klageart richten. Die
Musterfeststellungsklage ist eine Chance, sich Klagen gegen
Machenschaften von unseriösen Unternehmen im
Kollektiv anzuschließen. Dabei müssen die Kläger keine
Angst haben, später auf Gerichts- und
Anwaltskosten sitzen zu bleiben. Genau diese Angst, gutes Geld
noch schlechtem hinterherzuwerfen, hält nämlich
manchen ab und schützt auch manches schwarze
Schaf. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen der
Streitwert relativ niedrig ist. Da es sich gerade bei
niedrigen Streitwerten in der Regel um eine sehr
hohe Anzahl von Fällen handelt, bleiben den
betroffenen Unternehmen bei der Untätigkeit der
Verbraucher hohe unrechtmäßige Gewinne.
Die Musterfeststellungsklage ist aber auch eine
Chance für die Verbraucherverbände. Sie können
dadurch ihre gute Arbeit zum Schutz der
Verbraucher mit einem neuen Instrument weiter ausbauen
und Unternehmensverstöße effektiv gerichtlich
angehen. Sie können Verbrauchern zu ihrem Recht
verhelfen.
Die Feststellungsklage ist damit auch eine Chance
für verbraucherfreundliche und redliche
Unternehmen und schützt auch diese. Denn Verstöße von
unseriösen Unternehmen können gerichtlich festgestellt
und damit unseriöse Geschäftspraktiken auf dem
Markt erkennbar gemacht und eingedämmt werden.
Damit werden die redlichen Unternehmen für die
Verbraucher auf jeden Fall am Markt erkennbarer
und auch attraktiver.
Mit der Ein- und Durchführung der
Musterfeststellungsklage bietet sich nun die Möglichkeit,
Erfahrungen mit dieser neuen, kollektiven Klageart zu
sammeln. Wie bei vielen neuen Gesetzen werden
sich in Zukunft die Entwicklungspotenziale oder
auch Anpassungsbedürfnisse zeigen, etwa die Frage
der Verbindung der Feststellungsklage mit dem
Institut der Schlichtung, wenn es um spätere Zahlungen
geht; diese müssen dann auch noch separat
eingeklagt werden.
Die Einführung dieses neuen
Verbraucherschutzinstruments stellt in jedem Fall einen Meilenstein im
Verbraucherrecht dar. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank!
Jetzt rufe ich Frau Ministerin Keding aus Sachsen-
Anhalt auf.
Anne-Marie Keding (Sachsen-Anhalt): Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die
Diskussion um den kollektiven Rechtsschutz hat
durch die Abgasmanipulationen an Dieselfahrzeugen
kräftig an Fahrt aufgenommen. Definitives
Startsignal war die drohende Verjährung von Ansprüchen
zum Ende dieses Jahres. Dabei mussten in kurzer
Zeit bedeutsame Rechtsfragen geklärt werden; denn
kollektiver Rechtsschutz betrifft nicht nur die jetzt
im Fokus stehenden Abgasmanipulationen, sondern
führt ein völlig neues Rechtsinstitut in das deutsche
Zivilprozessrecht ein.
Und jetzt, auf der Zielgeraden, ist festzustellen,
dass das Gesetz zur Einführung einer
zivilprozessualen Musterfeststellungsklage gelungen ist.
Gleichlaufende Rechte sollen gemeinsam
wahrgenommen werden können. Allerdings muss man auch
den Einzelfall konkret im Blick behalten. So gibt es
bei Dieselfahrzeugen verschiedene Bauformen,
verschiedene Möglichkeiten, Mängel zu beseitigen, etwa
durch Softwareupdates oder bauliche Änderungen.
Käufer wollen aber auch verschiedene Rechte
geltend machen. So streben manche den Ausgleich des
Wertverlustes an, andere möchten ihr Fahrzeug
zurückgeben.
Die Vielzahl der Lebenssachverhalte führt zu der
Erkenntnis, dass man in Sammelprozessen eben
nicht abschließend über einzelne Ansprüche
entscheiden kann.
Gleichzeitig muss der Bundesgerichtshof seiner
Aufgabe gerecht werden können, die
Rechtsprechung der Instanzgerichte zu vereinheitlichen. Das
D)(B)
C)(A)
Anne-Marie Keding (Sachsen-Anhalt)(
(
wird jedoch massiv beeinträchtigt, wenn taktische
Vergleichsangebote ein Grundsatzurteil verhindern.
Daher muss ein alternativer Weg geschaffen werden,
fallübergreifende Rechtsfragen einheitlich zu klären.
In diesem Sinne ist das „Gesetz zur Einführung
einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage“
ein gelungenes Angebot an die Verbraucher. Sie
werden nicht gezwungen, sich in fremde Hände zu
begeben. Wenn sie dies freiwillig tun, können sie
aber darauf vertrauen, dass der Musterfeststellungs-
Kläger qualifizierte fachliche Anforderungen erfüllt.
Der Deutsche Bundestag hat die Stellungnahme
des Bundesrates in Teilen berücksichtigt. Von großer
Bedeutung für die Landesjustizverwaltungen war die
Entscheidung, die Musterfeststellungsklage
erstinstanzlich bei den Oberlandesgerichten zu verorten.
Ferner begrüße ich den ausschließlichen
Gerichtsstand beim Beklagten.
Einen gewissen Streitpunkt bildeten von Anfang
an Streu- und Bagatellschäden, die häufig wegen des
geringen Streitwertes nicht verfolgt werden, aber in
der Summe Millionenbeträge ausmachen können.
Auch insoweit führt die Musterfeststellungsklage zu
einer Vereinfachung, indem bestimmte
anspruchsrelevante Fragen auch kollektiv geklärt werden
können. Es bleibt aber bei dem Grundsatz, dass
individuelle Ansprüche individuell durchgesetzt werden
müssen.
Ich freue mich sehr, dass der Bundestag im selben
Zusammenhang die Bundesregierung aufgefordert
hat, einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von
Abmahnmissbrauch vorzulegen. Wenn man kollektiven
Rechtsschutz stärkt, muss man im selben Atemzug
darüber nachdenken, Rechtsmissbrauch durch
Einzelpersonen einzudämmen. Dabei unterstütze ich
ausdrücklich die Forderung, kostenpflichtige
Abmahnungen von unerheblichen und geringfügigen
Verstößen gegen die europäische Datenschutz-
Grundverordnung zu verhindern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im
Ergebnis sollte der Bundesrat das vorliegende Gesetz
über die Ziellinie bringen. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Anträge und Empfehlungen auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Daher stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem
Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Nunmehr kommen wir zu Tagesordnungspunkt 6:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)
– Antrag der Länder Berlin, Brandenburg,
Bremen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und
Hamburg – (Drucksache 225/18)
Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Senator Dr.
Behrendt (Berlin) vor.
Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Frau Präsidentin! Meine
Damen und Herren! Liebe Anwesende! Wenn wir
heute erneut über die Änderung des Artikels 3
Absatz 3 unseres Grundgesetzes sprechen, dann möchte
ich eines voranstellen:
Wir haben in den vergangenen 50 Jahren große
Fortschritte im Hinblick auf die Emanzipation
homosexueller Menschen in unserem Land gemacht.
Nehmen wir als Beispiel einen homosexuellen Mann, der
heute 70 Jahre alt ist! Dieser Mann hätte sich im
Deutschland der 1960er Jahre eine derartige
Entwicklung vermutlich nicht vorstellen können.
Denken wir zunächst an die Entwicklung des § 175
des Strafgesetzbuches, der sexuelle Handlungen
zwischen Personen männlichen Geschlechts unter
Strafe stellte. Dieser Paragraf wurde erst im Jahre
1969 reformiert. Homosexualität unter erwachsenen
Männern über 21 war nun keine Straftat mehr.
1973 senkte der Gesetzgeber das Alter auf 18 Jahre
herab.
Bis in die 1990er Jahre wendeten die Gerichte in
Deutschland § 175 allerdings weiterhin an. Erst im
März 1994 konnte er endgültig aus dem
Strafgesetzbuch gestrichen werden.
Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Wege zur
homosexuellen Emanzipation war das
Lebenspartnerschaftsgesetz im Jahr 2001, dessen
Verfassungsmäßigkeit vom Bundesverfassungsgericht bestätigt
wurde. Ab 2005 war es Homosexuellen in
Deutschland dann erstmals möglich, das leibliche Kind ihres
Lebenspartners zu adoptieren.
Dieser Weg der Emanzipation mündete dann im
letzten Jahr, 2017, in drei wichtigen Entscheidungen.
Denken wir etwa an die Entscheidung des
Bundestages zur Rehabilitierung Homosexueller und deren
Entschädigung.
( V o r s i t z : Vizepräsident Daniel Günther)
Ein weiteres wichtiges Ereignis im vergangenen
Jahr war die Entscheidung des Gesetzgebers zur Ehe
für alle, an der der Bundesrat entscheidenden Anteil
hatte. Hätte der Bundesrat die damalige Vorlage
nicht dem Bundestag zugeleitet, wäre diese
Lastminute-Gesetzgebung vor der Bundestagswahl gar
nicht möglich gewesen.
Zuletzt sei an die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts im November erinnert, in welcher die
Richter ein drittes Geschlecht im Geburtenregister
forderten.
Liebe Anwesende, warum erwähne ich die
Geschichte dieser rechtlichen Emanzipation? Mit der
Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 Grundgesetz um
die sexuelle und geschlechtliche Identität könnten
wir auf diesem über Jahrzehnte andauernden Weg
eine neue Dimension erreichen. Wir könnten heute
eine neue Ära der Emanzipation von Lesben,
Schwulen, Bisexuellen, Transgender sowie trans- und
intergeschlechtlichen Menschen in unserer
Gesellschaft beginnen. Es bietet sich uns die Möglichkeit,
die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte verfas-
D)(B)
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Dr. Dirk Behrendt (Berlin)(
(
sungsrechtlich zu sichern und zu schützen. Und dies
wäre auch notwendig.
Wir müssen uns fragen, wie wir die heute
anerkannten Grundsätze und einfachgesetzlichen Rechte
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender
sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen für
die Zukunft absichern wollen. Denn Gesetzgebung
ist immer auch ein Spiegel der gesellschaftlichen
Entwicklungen. Selbst wenn das bis heute Erreichte
breit anerkannt wird, so sollte dieses
Rechtsverständnis verfassungsrechtlich festgeschrieben werden;
schließlich hat das Grundgesetz eine prägende
Wirkung für unsere Werteordnung, und auch unsere
Verfassung sollte zu LGBTTI-Menschen Ja sagen.
Nur durch eine Änderung des Grundgesetzes
ermöglichen wir, dass diese Auffassung seitens des
einfachen Gesetzgebers nicht wieder geändert werden
kann. Und nur durch eine Änderung des
Grundgesetzes sichern wir die Errungenschaften der
homosexuellen Emanzipation der vergangenen Jahrzehnte
für die Zukunft. Mit einer solchen
Verfassungsänderung schützen wir Minderheiten vor wechselnden
Mehrheiten.
Meine Damen und Herren, dass Minderheiten vor
wechselnden Mehrheiten geschützt werden müssen,
macht ein aktuelles Beispiel deutlich: Vor kurzem
habe ich an dieser Stelle bereits dafür geworben, die
sexuelle und geschlechtliche Identität in Artikel 3
des Grundgesetzes aufzunehmen. Wenige Tage vor
meiner Rede wurde in unserem Nachbarland Italien
eine neue Regierung vereidigt. Dabei war und ist
insbesondere der neue Familienminister Italiens, Herr
F o n t a n a , umstritten, weil er in der
Vergangenheit beispielsweise gesagt hat – ich zitiere –: Homo-
Ehen und Massenmigration löschen das italienische
Volk aus.
Dieses Beispiel zeigt, wozu wechselnde
Mehrheiten führen können. Dieses Beispiel macht auch
deutlich, dass wir uns zu keiner Zeit auf dem bislang
Erreichten ausruhen dürfen.
Abschließend möchte ich noch einmal auf den
eingangs erwähnten § 175 des Strafgesetzbuches zu
sprechen kommen. Anhand dieses Paragrafen lässt
sich nicht nur gut beschreiben, welche Fortschritte
im Blick auf die Emanzipation homosexueller
Menschen in den vergangenen Jahrzehnten erreicht
wurden. Das Beispiel dieses Paragrafen macht auch
deutlich, dass der heutige Artikel 3 des
Grundgesetzes für einen wirksamen Schutz von LGBTTI-
Menschen vor Diskriminierung nicht ausreichend ist.
Anders ist es nicht zu erklären, dass über 20 Jahre
hinweg, nämlich in der Zeit von 1949 bis 1969,
Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes und § 175 des
Strafgesetzbuches in seiner alten Form
nebeneinander bestehen konnten. Die Jahre zwischen 1949 und
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Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Benennung eines Mitgliedes für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
- part_of_vorgang → Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates über die elektronische Veröffentl
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes zur Verfahrensbeschleunigung durch die erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))