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Protokoll der 969. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 06.07.2018 · WP 19 · 969 · Original ↗

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Protokoll der 969. Sitzung des Bundesrates [Plenarprotokoll 969BUNDESRAT Stenografischer Bericht 969. Sitzung Berlin, Freitag, den 6. Juli 2018 I n h a l t :Begrüßung des Marschalls des Senats der Republik Polen, Stanisław Karczewski, und einer Delegation . . . . . . . . . . . . 193 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . 193 C Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . 193 D 1. Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/ 2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Drucksache 265/18) . . . . . . . . . . . . . . 209 C Gisela Erler (Baden-Württemberg) . 250*A Volker Bouffier (Hessen) . . . . . 250*B Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 209 C 2. Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 266/18) . . . . . . . . . . . . . . 209 C Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 251*B 3. Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) (Drucksache 267/18) . . . . . . . 209 D Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . 209 D Prof. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat . . . 210 B Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 211 D 4. Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (Drucksache 268/18, zu Drucksache 268/18, zu Drucksache 268/18 [2]) . . . . . . . . 211 D Peter Hauk (Baden-Württemberg) . 212 A Anne-Marie Keding (Sachsen- Anhalt). . . . . . . . . . . . . 212 C Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 213 B 5. Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union (Drucksache 256/18) . . . . . . . . . 209 C Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 2 GG . . . . . . . . 251*B 6. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Hamburg – (Drucksache 225/18) . . . . 213 B Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . 213 C Mitteilung: Vertagung . . . . . . . . 214 C 7. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes bei Rauschtaten – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Sachsen – (Drucksache 204/18). . . . . . . . . . . . 214 C Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . 214 D Beschluss: Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . . . . . . . . . . . . 215 BGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon: (02 21) 97 66 83 40, Telefax: (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 II Bundesrat – 969. Sitzung – 6. Juli 20188. Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Mehrehe – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern – Geschäftsordnungsantrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 249/18) . . . . 215 C Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 215 C Mitteilung: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . 216 B 9. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des sozialen Mietrechts (Mietrechtsmodernisierungsgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 300/18) . . . . . . . . . 216 B Katrin Lompscher (Berlin) . . . . . 216 C Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 217 D 10. Entschließung des Bundesrates zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Ausbildung – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 23 Absatz 3 i. V. m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 277/18) . . . . . . . . . . . . 219 B Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . 254*C Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 219 B 11. Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau im Steuerrecht – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 23 Absatz 3 i. V. m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 278/18) . . . . . 219 B Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . 219 C Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 220 C 12. Entschließung des Bundesrates – Nachrüstung von Diesel-Kfz mit wirksamen Stickoxidkatalysatoren – Antrag der Länder Berlin und Brandenburg – (Drucksache 236/18) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . 193 D 13. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e) (Drucksache 165/18) . . . . . . 194 A Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen. . . . . . . . . . . . 194 B Winfried Kretschmann (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . 195 C Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . 196 D Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen- Anhalt). . . . . . . . . . . . 197 D Peter Hauk (Baden-Württemberg) 247*A, 248*A Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . 248*A Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 199 A 14. Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit (Drucksache 281/ 18) . . . . . . . . . . . . . . . . 199 A Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . 199 B Heike Werner (Thüringen) . . . . 200 A Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales . . . . . . 201 A Diana Golze (Brandenburg) . . . . 248*B Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz) 249*A Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . 202 A 15. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 257/ 18) . . . . . . . . . . . . . . . . 233 C Gisela Erler (Baden-Württemberg) . 257*D Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin . . 258*D Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 233 C 16. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 (Drucksache 206/18) . . . . . . . . . 209 C Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 251*C 17. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 258/18) . . . . . . 209 C Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . 251*C 18. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (Drucksache 207/18) . . . . . . 233 C Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz) 233 D Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur . . . . 234 D Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 235 D Bundesrat – 969. Sitzung – 6. Juli 2018 III19. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung (Drucksache 208/ 18) . . . . . . . . . . . . . . . . 209 C Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . 251*C 20. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 209/18) . . . . . . . 236 A Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG. . . . . . . . . 236 A 21. a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt – Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 – 2027 COM(2018) 321 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 166/18) b) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 COM(2018) 322 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 167/18) c) Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union COM(2018) 325 final; Ratsdok. 8357/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 168/18, zu Drucksache 168/18) d) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsmaßnahmen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union COM(2018) 327 final; Ratsdok. 8359/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 169/18, zu Drucksache 169/18) e) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten COM(2018) 324 final; Ratsdok. 8356/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 245/18) . . . . . 202 B,236 B Michael Müller (Berlin) . . . . . . 202 C Armin Laschet (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 203 D Stefan Ludwig (Brandenburg) . . . 205 A Peter Hauk (Baden-Württemberg) . 206 A Georg Eisenreich (Bayern) . . . . 207 B Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . 208 A Beschluss zu a) bis e): Stellungnahme . . 238 C 22. a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013 und (EU) Nr. 346/ 2013 COM(2018) 110 final; Ratsdok. 6987/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 73/18, zu Drucksache 73/ 18) b) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds COM(2018) 92 final; Ratsdok. 6988/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 72/18, zu Drucksache 72/ 18) . . . . . . . . . . . . . . . 238 C Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . 238 D 23. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online- Vermittlungsdiensten COM(2018) 238 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 170/18, zu Drucksache 170/ 18) . . . . . . . . . . . . . . . . 238 D Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 239 A 24. a) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993, der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften COM(2018) 185 final; Ratsdok. 7876/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 153/18, zu Drucksache 153/18) b) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über IV Bundesrat – 969. Sitzung – 6. Juli 2018Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/ EG COM(2018) 184 final; Ratsdok. 7877/ 18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 155/18, zu Drucksache 155/18) . . . . . . . . . . . . . 239 A Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . 259*C Beschluss zu a) und b): Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . 240 A 25. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Neufassung) COM(2018) 234 final; Ratsdok. 8531/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 192/18, zu Drucksache 192/ 18) . . . . . . . . . . . . . . . . 240 A Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . 240 B 26. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden COM(2018) 218 final; Ratsdok. 8713/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 173/18, zu Drucksache 173/ 18) . . . . . . . . . . . . . . . . 240 B Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . 260*B Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . 240 C 27. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen COM(2018) 225 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 215/18) . . . . . . . . . 209 C Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . 251*D 28. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit ausgestellt werden COM(2018) 212 final; Ratsdok. 8175/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 182/18, zu Drucksache 182/ 18) . . . . . . . . . . . . . . . . 240 C Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . 240 D 29. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe COM(2018) 209 final; Ratsdok. 8342/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 191/18, zu Drucksache 191/ 18) . . . . . . . . . . . . . . . . 240 D Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . 241 A 30. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Beteiligung, Begegnung und Befähigung – eine neue EU-Strategie für junge Menschen COM(2018) 269 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 195/18) . . . . . . . . . 209 C Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 251*D 31. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur COM(2018) 267 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 193/18) . . . . . . . . . 241 A Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 241 B 32. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland COM(2018) 270 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 210/18) . . . . . . . . . 241 B Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 241 B 33. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten Bundesrat – 969. Sitzung – 6. Juli 2018 VCOM(2018) 244 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 219/18) . . . . . . . . . 209 C Beschluss: Stellungnahme. . . . . . . 251*D 34. a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zur automatisierten Mobilität – eine EU-Strategie für die Mobilität der Zukunft COM(2018) 283 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 185/18) b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/... und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/ 2009 und (EG) Nr. 661/2009 COM(2018) 286 final; Ratsdok. 9006/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 186/18, zu Drucksache 186/18) . . . . . . . . . . . . . 241 B Beschluss zu a) und b): Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . 241 D 35. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes COM(2018) 277 final; Ratsdok. 9075/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 252/18, zu Drucksache 252/ 18) . . . . . . . . . . . . . . . . 241 D Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . 242 A 36. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt COM(2018) 340 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 224/18, zu Drucksache 224/ 18) . . . . . . . . . . . . . . . . 242 A Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . 242 B 37. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 COM(2018) 296 final; Ratsdok. 9185/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 250/18, zu Drucksache 250/ 18) . . . . . . . . . . . . . . . . 242 B Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . 242 C 38. Achtzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen (Drucksache 177/18). . . . . . . . . . . . 209 C Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . 251*D 39. Erste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung und der BVL- Aufgabenübertragungsverordnung (Drucksache 178/18). . . . . . . . . . . . 209 C Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 252*A 40. Achte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung (Drucksache 199/18 [neu]) . . . . . . . . . . . . . . . 242 C Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . . 242 C 41. Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (Drucksache 216/18) . . . . 242 C Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . 243 A 42. Dreizehnte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (Drucksache 200/18) . . . . . 209 C Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 252*A 43. Sechste Verordnung zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschiff- VI Bundesrat – 969. Sitzung – 6. Juli 2018fahrt (6. CDNI-Verordnung – 6. CDNI-V) (Drucksache 201/18) . . . . . . . . . 209 C Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 252*A 44. Verordnung über die Umsetzung der Auskunftspflicht und die Ausgestaltung der Informationen nach dem Transparenzgesetz (Rückbaurückstellungs- Transparenzverordnung) (Drucksache 202/18) . . . 243 A Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . 243 B 45. Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (Drucksache 203/18) . . . . . . . 209 C Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 252*A 46. Wahl eines Stellvertreters für den gemeinsamen Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz (2017) – gemäß § 17 Absatz 1 BDSG – (Drucksache 198/18) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . 193 D 47. Benennung eines Mitgliedes für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung – gemäß § 12 StipG i. V. m. § 5 StipV – (Drucksache 769/17) . . . . . . . . . 209 C Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 275/18. . . . . . 252*B 48. Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz für die Ernennung von Bundesanwälten beim Bundesgerichtshof – gemäß § 149 GVG – (Drucksache 288/18 [neu]) . . . . . . . . . 209 C Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 288/18 (neu) . . 252*B 49. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 253/18, zu Drucksache 253/18). . . . . . . . . . . . . 209 C Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . 252*B 50. Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018) (Drucksache 311/18) . . . . . . . . . . . . . . 194 A Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 194 A 51. Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze (Drucksache 312/18). . . . . . . . . . . . 209 C Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 251*B 52. Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (16. AtGÄndG) (Drucksache 313/18) . . . . . . . . . . . . 243 B Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 243 C 53. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes zur Verfahrensbeschleunigung durch die erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen – Geschäftsordnungsantrag der Freien und Hansestadt Hamburg – (Drucksache 51/18) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . 193 D 54. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Hessen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 58/18) . . . . . 217 D Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . 252*C Beschluss: Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . . . . . . . . . . . . 218 A 55. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 304/18) . . . . . 218 A Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 218 A Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 219 A 56. Entschließung des Bundesrates „ELFE – Einfach Leistungen für Eltern“ – Antrag der Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Thüringen und Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 307/18) . . . . . . . . . . . . . . 220 C Karoline Linnert (Bremen). . . . . 220 C Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 221 D 57. Entschließung des Bundesrates „Erhöhung der Freigrenze des § 64 Absatz 3 Abgabenordnung von 35.000 EUR auf 45.000 EUR“ – Antrag der Länder Bremen, Baden-Württemberg, Bayern, Ham- Bundesrat – 969. Sitzung – 6. Juli 2018 VIIburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 308/18) . . . . . . . . . 243 C Mitteilung: Überweisung an den Finanzausschuss . . . . . . . . . . . . 243 C 58. Entschließung des Bundesrates „Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 309/ 18) . . . . . . . . . . . . . . . . 221 D Lutz Lienenkämper (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . 222 A Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 222 D 59. Entschließung des Bundesrates „Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland – Schritte zu einer modernen wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 310/18) . . . . . . . 222 D Lutz Lienenkämper (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . 222 D Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 223 D 60. Entschließung des Bundesrates – Herausforderungen in der Pflege angehen und Kosten gerecht verteilen – Antrag der Länder Brandenburg, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 315/ 18) . . . . . . . . . . . . . . . . 223 D Diana Golze (Brandenburg) . . . . 223 D Heike Werner (Thüringen). . . . . 225 C Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 226 C 61. Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze – Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 316/18) . . . . . . . 226 C Karl-Heinz Schröter (Brandenburg) . 226 D Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 227 D 62. Entschließung des Bundesrates zur Vermeidung von Kunststoff- Verunreinigungen in der Umwelt bei der Entsorgung verpackter Lebensmittel – Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Baden- Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 303/18) . . . . . . . . . 227 D Franz Untersteller (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . 228 A Dr. Robert Habeck (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . 229 A Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit . . . . . . 230 C Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 231 B 63. Entschließung des Bundesrates „Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen“ – Antrag der Länder Saarland, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen und Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 314/18) . . . . . 231 B Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . 255*A Jürgen Lennartz (Saarland) . . . . 256*B Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 231 C 64. Wahl von Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes – gemäß § 8 Absatz 3 Standortauswahlgesetz – Antrag des Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 306/18) . . . . . . . 243 D Beschluss: Zustimmung zu dem Antrag in Drucksache 306/18 . . . . . . . . 243 D 65. Wahl eines Richters des Bundesverfassungsgerichts – gemäß Artikel 94 Absatz 1 GG i. V. m. §§ 5 und 7 BVerfGG – (Drucksache 320/18) . . . . . . . . . 193 D Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 320/18. . . . . 194 A 66. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 321/18) . . . . . 219 A Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . 253*A Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin . . 253*D Mitteilung: Überweisung an den Ausschuss für Innere Angelegenheiten . . 219 B 67. Entschließung des Bundesrates – Bereitstellung der Mittel für den Pakt für den Rechtsstaat durch den Bund – Antrag des VIII Bundesrat – 969. Sitzung – 6. Juli 2018Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 322/18) . 231 C Peter Biesenbach (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . 231 C Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 232 C 68. Entschließung des Bundesrates zur Absenkung des gesetzlichen Zinssatzes nach § 238 Abgabenordnung (AO) – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 324/18) . 232 C Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . 257*B Mitteilung: Überweisung an den Finanzausschuss . . . . . . . . . . . . 232 C 69. Entschließung des Bundesrates zur steuerlichen Entlastung der deutschen Wirtschaft – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 325/18) . . . . . . . . . . . . 232 C Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . 232 C Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse. . . . . . . . . . . . . 233 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . 243 D Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . 244, 245 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . 245 Bundesrat – 969. Sitzung – 6. Juli 2018 IXVerzeichnis der AnwesendenV o r s i t z : Präsident M i c h a e l M ü l l e r , Regierender Bürgermeister des Landes Berlin Vizepräsident D a n i e l G ü n t h e r , Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein – zeitweise – Amtierende Präsidentin M a n u e l a S c h w e s i g , Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern – zeitweise – Amtierender Präsident T o b i a s H a n s , Ministerpräsident des Saarlandes – zeitweise – Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) S c h r i f t f ü h r e r i n : Ulrike Hiller (Bremen) A m t i e r e n d e r S c h r i f t f ü h r e r : Lorenz Caffier (Mecklenburg-Vorpommern) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Guido Wolf, Minister der Justiz und für Europa Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten Prof. Dr. Winfried Bausback, Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich, Staatsminister für Digitales, Medien und Europa B e r l i n : Michael Müller, Regierender Bürgermeister Dr. Matthias Kollatz, Senator für Finanzen Andreas Geisel, Senator für Inneres und Sport Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen B r a n d e n b u r g : Christian Görke, Minister der Finanzen Diana Golze, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Stefan Ludwig, Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz Karl-Heinz Schröter, Minister des Innern und für Kommunales B r e m e n : Karoline Linnert, Bürgermeisterin, Senatorin für Finanzen Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Entwicklungszusammenarbeit, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit X Bundesrat – 969. Sitzung – 6. Juli 2018H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Melanie Leonhard, Senatorin, Präses der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa N i e d e r s a c h s e n : Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Reinhold Hilbers, Finanzminister Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Armin Laschet, Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen Herbert Reul, Minister des Innern Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten Peter Biesenbach, Minister der Justiz R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Jürgen Lennartz, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Sebastian Gemkow, Staatsminister der Justiz Petra Köpping, Staatsministerin für Gleichstellung und Integration S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Anne-Marie Keding, Ministerin für Justiz und Gleichstellung S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Dr. Robert Habeck, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Bundesrat – 969. Sitzung – 6. Juli 2018 XIT h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Georg Maier, Minister für Inneres und Kommunales Dieter Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Heike Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Prof. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Michelle Müntefering, Staatsministerin im Auswärtigen Amt Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 969. Sitzung Berlin, den 6. Juli 2018 SitzungD)( Beginn: 9.30 Uhr Präsident Michael Müller: Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich und eröffne die 969. Sitzung des Bundesrates. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf unsere Ehrentribüne lenken. Dort hat der Senatsmarschall der Republik Polen, Seine Exzellenz, Herr Stanisław K a r c z e w s k i , mit einer Delegation Platz genommen. Exzellenz, ich begrüße Sie und Ihre Delegation ganz herzlich in unserem Haus. (Beifall) Sie sind im April 2016 zum ersten Mal im Bundesrat zu Gast gewesen. Das war ein besonderes Jahr mit mehreren bedeutenden Jubiläen in der deutschpolnischen Beziehung: Der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag, die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit, das Jugendwerk und das Weimarer Dreieck feierten jeweils ihr 25-jähriges Bestehen. Der enge politische und wirtschaftliche Kontakt zwischen unseren Ländern ist seitdem mit regelmäßigen gegenseitigen Konsultationen und Besuchen engmaschig fortgesetzt worden. Die deutsch-polnischen Beziehungen stehen seit langem auf einem soliden Fundament; sie sind und bleiben für beide Seiten von herausgehobener Bedeutung. Die regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, hunderte Städtepartnerschaften und die Kooperation zwischen Bundesländern und Woiwodschaften sind dafür von immenser Bedeutung. Die großen europäischen und internationalen Herausforderungen lassen sich nur gemeinsam bewältigen. Protektionismus und Isolationismus sollten im gegenseitigen Umgang kein Gewicht haben. Wichtig ist vielmehr, trotz unterschiedlicher Perspektiven die Zusammenarbeit zum Wohle aller zu vertiefen. Wir fühlen uns dem europäischen Gemeinschaftsgedanken verbunden und setzen uns für die Einheit und Einigkeit der Europäischen Union ein. Ich freue mich also, dass Sie meiner Einladung gefolgt sind, sodass wir nachher Gelegenheit haben, den in früheren Begegnungen begonnenen Gesprächsfaden fortzuführen. Bis dahin heiße ich Sie noch einmal herzlich willkommen und wünsche Ihnen einen angenehmen Aufenthalt bei uns. (Beifall) Bevor ich mich nun der Tagesordnung zuwende, möchte ich entsprechend § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft bekanntgeben: Neuer Bevollmächtigter des Landes Brandenburg ist Herr Staatssekretär Thomas K r a l i n s k i. Er löst den bisherigen Bevollmächtigten, Herrn Staatssekretär Martin G o r h o l t , ab. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Kollegen. Herrn Staatssekretär Gorholt danken wir für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Ständigen Beirat und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute. Meine Damen und Herren, nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen mit 69 Punkten vor. Die Punkte 12, 46 und 53 werden abgesetzt. Zur Reihenfolge der Tagesordnung: Zu Beginn werden die Punkte 65, 50, 13, 14 und 21 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Die Abstimmung zu TOP 21 wird zurückgestellt und vor TOP 22 durchgeführt. Nach TOP 9 werden die Punkte 54, 55 und 66 – in dieser Reihenfolge – beraten. Nach TOP 11 werden die Punkte 56, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 67, 68 und 69 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Ich rufe Punkt 65 auf: Wahl eines Richters des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 320/18) Es wird vorgeschlagen, Herrn Professor Dr. Henning R a d t k e in den Ersten Senat zu wählen. D)(B) C)(A) Präsident Michael Müller ( ( Nach § 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht ist für diese Wahl eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich. Das sind 46 Stimmen. Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Der Vorschlag ist einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 50 auf: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018) (Drucksache 311/18) Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Ich sehe auch jetzt keine. Da weder eine Ausschussempfehlung noch ein Landesantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vorliegt, stelle ich fest, dass zu dem Gesetz der Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen wird. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e) (Drucksache 165/18) Dazu gibt es Wortmeldungen. Es beginnt für die Bundesregierung Herr Bundesminister Scholz. Sie haben das Wort. Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, wieder einmal hier in diesem vertrauten Kreis zu sein, wenn auch in einer neuen Funktion. Wie Sie sich denken können, liegt mir auch als Bundesminister der Finanzen die Zukunft unserer föderalen Ordnung am Herzen. Deshalb bin ich heute hier, um für den Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes zu werben, den die Bundesregierung am 2. Mai auf den Weg gebracht hat – nach nur sieben Wochen im Amt. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir die im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundgesetzänderungen um und schaffen damit die Voraussetzung für eine Investitionsoffensive, und zwar in wichtigen Zukunftsbereichen. Viele von Ihnen saßen wie ich bei den Koalitionsverhandlungen mit am Verhandlungstisch. Wir haben dort gemeinsam gute Lösungen gefunden. Deshalb bin ich auch davon überzeugt, dass wir mit diesen Verfassungsänderungen den richtigen Weg gehen. Ich halte die im Grundgesetz verankerte eigenständige Aufgabenwahrnehmung einschließlich der Finanzierung jeder föderalen Ebene für richtig und wichtig. Damit sind die Verantwortlichkeiten genau zugeordnet. Das stellt niemand infrage. Das darf aber nicht ausschließen, dass wir in einzelnen, klar beschriebenen Bereichen zielgerichtete Möglichkeiten zur Unterstützung der Länder und Gemeinden durch den Bund schaffen. Genau das haben wir mit den vorliegenden Grundgesetzänderungen vor. Denn mit diesen Änderungen ermöglichen wir die Umsetzung von prioritären Maßnahmen der Bundesregierung in Bereichen, in denen die Bürgerinnen und Bürger zu Recht erwarten, dass wir gemeinsam – das heißt Bund, Länder und Gemeinden zusammen – Fortschritte machen und unser Land voranbringen. Dabei geht es um den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur, um die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und um den öffentlichen Nahverkehr – alles Themen, die ganz unmittelbar wichtig sind für das Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger und für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Zunächst zu Artikel 104c: Durch die Erweiterung der Anwendungsmöglichkeit auf alle Gemeinden schaffen wir die Grundlage für Investitionen mit Hilfe des Bundes in Schulen mit den Schwerpunkten Digitalisierung, Ganztagsschul- und Betreuungsangebote sowie berufliche Schulen. Klar ist: Unser Leben wird im Ganzen immer digitaler, und auch an die Facharbeitskräfte stellen sich in Zukunft noch höhere Anforderungen beim Umgang mit neuen Technologien. Wir wollen die Schüler fit machen für ihre Zukunft in einer digitalen Welt. Und für die digitale Anbindung der Schulen gibt es die geplanten Investitionshilfen des Bundes – in Ergänzung zu den jeweiligen Landesprogrammen. Das ist das Ziel des gemeinsamen Digitalpakts Schule von Bund und Ländern. Die Bundesmittel kommen aus dem Digitalfonds, den wir nun schon früher als geplant im laufenden Jahr mit 2,4 Milliarden Euro bestücken. Dafür nutzen wir einen Teil der sich aus der letzten Steuerschätzung ergebenden Mehreinnahmen des Bundes. Außerdem wollen wir die Ganztagsbetreuung an Grundschulen ausbauen. Wir haben uns gemeinsam das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis 2025 für alle Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote zu ermöglichen. Solche umfangreichen Angebote schaffen bessere individuelle Fördermöglichkeiten und damit mehr Chancengleichheit. Dazu kommt, dass nun – nachdem wir gemeinsam und mit großen Kraftanstrengungen in den vergangenen Jahren für einen umfassenden Ausbau der Kita- Betreuung gesorgt haben – viele Familien vor einem Problem stehen, und zwar dass es für ihre Kinder dann keine Ganztagsbetreuung mehr gibt, wenn sie in die Schule kommen. Das ist aber die Voraussetzung für ein effektives Wahlrecht der Eltern, ob und in welchem Umfang sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten. Für Investitionen in diesem Bereich stellt der Bund 2 Milliarden Euro zur Verfügung, zusätzlich zu dem laufenden Schulsanierungsprogramm. Zusammen mit den Mitteln aus dem Digitalfonds und den Investitionen von Ländern und Gemeinden werden wir so gemeinsam die Schulinfrastruktur deutschlandweit einen ordentlichen Schritt voranbringen. Die zweite wichtige Grundgesetzänderung betrifft den sozialen Wohnungsbau. Mit dem neuen Artikel 104d schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass D)(B) C)(A) Bundesminister Olaf Scholz ( ( die Bundesregierung die Länder beim sozialen Wohnungsbau finanziell unterstützen kann – aber nicht dauerhaft muss. Die Lage auf den Wohnungsmärkten hat sich in den letzten Jahren in vielen Regionen Deutschlands zugespitzt, vor allem in wirtschaftlich dynamischen Großstädten und Universitätsstädten. Dort ist bezahlbarer Wohnraum knapp geworden. Dem wollen wir nun in gemeinsamer Anstrengung mit den Ländern etwas entgegensetzen. Wir wollen in deutschen Städten keine Verhältnisse wie in New York, London oder Paris, wo es sich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer mit einem mittleren Gehalt nicht mehr leisten kann, in zumutbarer Entfernung von der Arbeitsstätte zu wohnen, sondern wir wollen Menschen die Möglichkeit geben, dort zu leben, wo sie arbeiten. Das verbessert nicht nur die individuelle Lebensqualität, sondern bietet auch die besten Bedingungen für erfolgreiche Unternehmen, die Arbeitskräfte finden, wo sie sie brauchen, und für bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse. Ein wesentliches Element zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist der soziale Wohnungsbau. Deshalb wollen wir die Länder dabei unterstützen, ihre Investitionen in diesem Bereich weiterzuführen und wo möglich und nötig auszubauen. Dafür haben wir für die Jahre 2020 und 2021 zweckgebundene Finanzhilfen von insgesamt 2 Milliarden Euro eingeplant. Und für das Jahr 2019 haben wir übrigens nochmal 500 Millionen Euro mehr im Bundeshaushalt, den wir heute Morgen im Kabinett beschlossen haben, vorgesehen. Zusammen mit der steuerlichen Förderung von mehr Wohneigentum sowie den anstehenden Gesetzentwürfen zur Mietpreisregulierung und Senkung der Modernisierungsumlage werden wir so für viele Bürgerinnen und Bürger die Chance auf ein bezahlbares Zuhause schaffen. Daneben enthält der vorliegende Gesetzentwurf auch die Anpassung von Artikel 125c. Dort schaffen wir die Grundlage für die geplante Erhöhung der Finanzhilfen vom Bund an die Länder im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, konkret zum Ausbau von S- und U-Bahnnetzen. Und wir setzen, wie vereinbart, die vom Bundespräsidenten erbetene Klarstellung zur Bundesautobahnverwaltung in Artikel 143e um. Alle prioritären Vorhaben der Bundesregierung – einschließlich der Maßnahmen, für die wir die vorgelegten Änderungen des Grundgesetzes brauchen – sind vollständig in der Finanzplanung bis 2022 berücksichtigt, die ebenfalls heute Morgen vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde. Deshalb ist es wichtig, dass beide Gesetzgebungsverfahren parallel laufen und bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung und auch für die Initiative der Bundesregierung. – Schönen Dank. Präsident Michael Müller: Vielen Dank, Herr Minister Scholz! Als Nächstes hat Herr Ministerpräsident Kretschmann (Baden-Württemberg) das Wort. Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gerade einmal 13 Monate her, dass wir in diesem Hohen Haus der Reform der Bund-Länder- Finanzbeziehungen zugestimmt haben. Wir haben das damals aus der Überzeugung heraus getan, ab dem Jahr 2020, mit Inkrafttreten der Schuldenbremse, auf ein gut funktionierendes Ausgleichssystem bauen zu können, das uns Planungssicherheit für unsere Haushalte gibt. Dabei gab es schon im Juni 2017 große Bedenken, weil sich die föderale Architektur zuungunsten der Länder verschiebt. Und zwar nicht nur von mir. Doch die Bundesregierung geht nun noch einen großen Schritt weiter. Das zeigt der uns vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes zur umfassenden Ausdehnung der Finanzhilfekompetenzen des Bundes in den Bereichen Bildung, sozialer Wohnungsbau und Verkehrswege. Ich will noch einmal daran erinnern, dass wir die Beschneidung der Rechte der Länder bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nur im Rahmen eines schmerzhaften Kompromisses hingenommen haben. Und nun, nicht einmal ein ganzes Jahr später, soll die 2006 vorgenommene Entflechtung von Zuständigkeiten von Bund und Ländern nunmehr vollends zurückgenommen und die föderale Ordnung erneut stark zugunsten des Bundes verschoben werden? Dieser Gesetzentwurf ist nichts anderes als „süßes Gift“ für die Länder – und damit gefährlich. Denn die Bundesregierung versucht nichts anderes als Zuständigkeiten zu vermengen, Verantwortlichkeiten zu verwischen und den Bundeseinfluss auf die Aufgabenerfüllung der Länder und Kommunen in einem Umfang auszudehnen, den ich nicht für möglich gehalten hätte. Mit dieser Aushöhlung des Föderalismus muss Schluss sein, und das Land Baden-Württemberg wird dem Widerstand entgegensetzen. Wir können nicht länger hinnehmen, dass in allen wichtigen Bereichen der ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit der Länder dem Bund – über Artikel 104b Absatz 2 Grundgesetz – ein Steuerungs- und Kontrollrecht über die Art und Weise des Mitteleinsatzes in den Ländern eingeräumt werden soll, bis hin zur Pflicht der Länder, die einzelnen Förderakten in Berlin vorzulegen. Die Länder werden damit faktisch der Fachaufsicht des Bundes unterworfen und zu bloßen Kostgängern des Bundes. Da wird eine rote Linie überschritten, die an die Substanz der Eigenstaatlichkeit der Länder geht, zumal es verfassungsrechtlich völlig ausreichend ist, die nähere Ausgestaltung der zu fördernden Investitionen durch Bundesgesetze zu regeln, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. D)(B) C)(A) Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg)( ( Auch die geplante Erweiterung von Artikel 104c Grundgesetz sollten wir noch einmal unter die Lupe nehmen. Der Bund behauptet ja unter anderem, dass dies notwendig sei, um den erstmals vor fast zwei Jahren ins Schaufenster gestellten Pakt zur digitalen Ertüchtigung unserer Schulen endlich umsetzen zu können. Die Wahrheit ist: Dafür brauchen wir überhaupt keine Grundgesetzänderung! Der Digitalpakt kann schnell und rechtssicher auf Grundlage von Artikel 91c Grundgesetz umgesetzt werden. Der Bund selbst hat Artikel 91c Grundgesetz ja bis Ende letzten Jahres immer wieder als ausreichende Rechtsgrundlage genannt. Statt das Grundgesetz zum Erfüllungsgehilfen zentralstaatlicher Versprechen zu machen, sollte der Bund endlich das Grundproblem der mangelnden finanziellen Ausstattung der Länder angehen. Wir brauchen keine immer aufs Neue aufgelegten Programme des Bundes mit zeitlich befristeten finanziellen Almosen. Wir brauchen eine zuständigkeitskonforme Steuerverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, wie es unsere Verfassung in Artikel 106 einfordert. Und das heißt: Wir brauchen keine Programmmittel. Wir brauchen Steuermittel! Das Grundgesetz sieht in Artikel 106 Absatz 3 vor, den Ländern und Kommunen einen auskömmlichen Anteil am gemeinsamen Steueraufkommen zur Bewältigung ihrer durch die Verfassung zugewiesenen Aufgaben zuzubilligen. Statt das mit uns Ländern auszuhandeln, will der Bund Grundgesetzänderungen, mit denen er in den Kompetenzbereichen der Länder mit eigenen Programmen Steuerungsfunktionen übernimmt. Die Programmfelder, die er benennt, sind das Eingeständnis, dass die Länder in diesen Bereichen unterfinanziert sind; sonst würde er dafür ja gar keine Programme auflegen. Also sagt er damit, dass wir in diesen Bereichen unterfinanziert sind; das gibt er quasi zu. Aber statt darüber im Rahmen von Artikel 106 endlich mit uns zu verhandeln, also diesen Weg des Grundgesetzes zu gehen, wird jetzt das Grundgesetz geändert, damit er noch weiter eingreifen kann. Dabei erfüllt der Bund die Aufgaben überhaupt nicht besser, wenn er sie an sich zieht. Das sehen wir beim Netzausbau. Dieser wurde zentralisiert, kommt aber nicht voran. Der von mir geschätzte Geschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Professor D r . H e n n e k e , hat es in diesen Tagen treffend ausgeführt: Das Grundgesetz legitimiert den Bund nicht, Ländern und Kommunen für ihre Aufgabenerfüllung notwendige Steueranteile vorzuenthalten, um sodann eine eigene Mitfinanzierungskompetenz mit der Begründung zu behaupten, dass die gebotenen Handlungsbedarfe von Ländern und Kommunen finanziell allein nicht zu bewältigen wären. Das spricht mir wirklich aus dem Herzen. Wenn man der Meinung ist, Bildung und sozialer Wohnungsbau seien unterfinanziert – und diese Meinung ist offensichtlich zutreffend –, dann ist eben ein höherer Anteil am Steueraufkommen für Länder und Kommunen die Lösung, aber nicht der Versuch, die Länder zu bloßen „Verwaltungsprovinzen“ unter bundesgesetzlicher Bevormundung zu machen und immer neue Programme aufzulegen. Das sehen wir genau am Digitalpakt. Vor zwei Jahren wurden 5 Milliarden ins Schaufenster gestellt. Folge: Alle warten – und es passiert nichts. Dann wird das Programm auf dreieinhalb Milliarden reduziert. Das bedeutet – wir haben 33 000 Schulen in Deutschland –, dass man damit gerade mal eine Klasse mit Tablets ausstatten kann. Und dafür geben wir Kompetenzen an den Bund ab? So kann das nicht weitergehen. Deswegen rufe ich den Bund auf, endlich zu dem Verfahren nach Artikel 106 Absatz 3 zurückzukehren und die Deckungsbeiträge für unsere verschiedenen Aufgaben fair auszuhandeln – so, wie es bis zu den 90er Jahren praktiziert wurde, und das aus guten Gründen. Der von der Bundesregierung bereits bei der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und nun auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gewählte Weg ist jedenfalls der falsche: Er verschleiert die Verantwortung der handelnden Ebenen, ist intransparent, ineffizient und auch nicht besonders demokratisch, weil er die Mitwirkung der Länderparlamente schwächt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten diesen Entwicklungen nicht tatenlos zusehen; sonst brocken wir uns einen gravierenden Kompetenzverlust der Länder selber ein. Während wir als Landesregierung über die Mitwirkung im Bundesrat immerhin noch Gestaltungsspielraum haben, werden unsere Landesparlamente zunehmend ausgehöhlt und geschwächt. Das ist ein Ergebnis, das kein verantwortungsvoller Landespolitiker akzeptieren darf. Wir müssen unsere Aufgaben und Zuständigkeiten selbstbewusst wahrnehmen und mit Leben erfüllen. Wir müssen in unserem ureigenen Wirkungskreis alles dafür tun, Lösungen für Probleme vor Ort zu entwickeln, und dabei mit den anderen Ländern um die bestmögliche Lösung ringen. Wir müssen der Bevölkerung wieder stärker klarmachen, dass der Föderalismus – gerade in Zeiten von Separatismus und um sich greifendem Populismus – eine wirklich gute politische Ordnung der Dinge ist, eine Ordnung, die Identität schafft. Den Föderalismus gerade dann zu schwächen, wenn eine wachsende Zahl von Menschen in ihrer Region Halt und Heimat sucht, ist geradezu aberwitzig. Deswegen sollten wir alle für die gute politische Ordnung der Dinge, die die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes eingeführt haben, kämpfen. – Danke. Präsident Michael Müller: Ich danke Ihnen. Als Nächstes hat das Wort Frau Ministerpräsidentin Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern). Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und D)(B) C)(A) Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern)( ( Kollegen! Heute werden wichtige Grundgesetzänderungen diskutiert und auf die Reise gebracht. Man kann sicherlich unterschiedlich darauf schauen, lieber Kollege Kretschmann. Ich glaube, in einer Woche, in der in den ersten Bundesländern die Sommerferien beginnen – in den nächsten Wochen folgen weitere Länder –, ist es ein ganz gutes Zeichen, dass das Sommertheater der letzten Wochen eingestellt worden ist und der Bundesrat sich darum kümmert, dass die wichtigen Projekte für die Menschen im Land vorangebracht werden. Ich möchte dem Bundesfinanzminister ausdrücklich dafür danken, dass er – ziemlich zügig – einen Bundeshaushalt vorgelegt hat, der zeigt, dass wir mit soliden Finanzen für Generationengerechtigkeit sorgen – keine neuen Schulden –, dass aber gleichzeitig auch investiert wird, gerade für die jüngeren Generationen. Dazu gehört insbesondere der Bildungsbereich. Dafür ist eine Grundgesetzänderung notwendig. Wir haben in den Verhandlungen für die große Koalition auf Bundesebene intensiv darüber diskutiert und gestritten. Die Grundgesetzänderung ist auch für den sozialen Wohnungsbau notwendig. Gerade junge Familien in Deutschland erleben, dass es für sie schwierig ist, eine bezahlbare Wohnung zu bekommen. Das trifft nicht mehr nur auf die Ballungszentren wie Berlin zu, sondern auf viele weitere Städte in Deutschland. Es sind gerade die jungen Familien, von denen die Flexibilität verlangt wird, für den Job im Zweifel von einem Bundesland in das andere zu ziehen. Die Kinder können aber kaum mitgenommen werden, weil der Föderalismus an dieser Stelle Hürden eher aufbaut statt abbaut. Darüber wird kontrovers diskutiert, wie wir es auch an der Rede meines Kollegen soeben sehen konnten. Ich sehe nicht das Problem, dass der Föderalismus damit geschwächt wird. Im Gegenteil, er wird gestärkt, wenn wir zeigen, dass es uns gelingt, gerade bei den Bildungsaufgaben voranzukommen, auch gemeinsam voranzukommen. Dazu gehört die digitale Bildung. Wir brauchen die Ausstattung unserer Schulen für eine gute digitale Bildung. Der Pakt ist verhandelt. Wir brauchen die Grundgesetzänderung, um diese Gelder jetzt fließen zu lassen. Ich habe an die Bundesbildungsministerin die herzliche Bitte, dass dieser gute Pakt, der zwischen Ländern und Bund längst – in der vergangenen Legislaturperiode – verhandelt worden ist, jetzt auf den Weg gebracht wird. Es wird noch einige Zeit dauern, bis wir ihn in den Schulen auch praktisch umsetzen, sodass er wirklich ankommt. Ein zweiter wichtiger Punkt: Wir werden in Zukunft den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bekommen. Deshalb ist es wichtig, dass wir dafür und auch für den Ausbau der Ganztagsschule Mittel bekommen. Auch das ist etwas, was sich viele im Land wünschen. Deshalb glaube ich, dass das, was wir heute hier gemeinsam beraten, die Bundesländer nicht schwächt, sondern stärkt. Wir werden nur dann als stark wahrgenommen, wenn konkrete praktische Probleme vor Ort gelöst werden. Der Bund gibt uns dazu die Möglichkeiten, wenn wir uns gemeinsam zu der Grundgesetzänderung entsprechend verhalten. Dafür werbe ich. Über das sogenannte Kooperationsverbot ist viele, viele Jahre diskutiert worden. Ich kenne kein einziges Bürgerforum in meinem Land, auf dem mir die Menschen gesagt hätten, dass sie das Kooperationsverbot verstehen. Sie verstehen nicht, dass es nicht möglich ist, dass der Bund Geld für die Sanierung und die Ausstattung von Schulen gibt. Die Programme zeigen ja, dass wir in der Umsetzung vor Ort frei bleiben. Da redet uns der Bund nicht viel hinein, und es liegt an uns, das gut mit dem Bund zu vereinbaren. Ich glaube, es ist ein gutes, wichtiges Zeichen, dass wir trotz Schulferien in den nächsten Wochen jedenfalls beim Bildungsthema vorankommen. Noch einmal meinen herzlichen Dank an den Bundesfinanzminister, dass er das so zügig auf den Weg gebracht hat! – Vielen Dank. Präsident Michael Müller: Vielen Dank, Frau Schwesig! Es spricht jetzt Frau Ministerin Professor Dr. Dalbert (Sachsen-Anhalt). Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland leben etwa 80 Prozent der Menschen im ländlichen Raum. Der ländliche Raum ist wesentlich für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Er ist Naturraum und wichtiger Ausgleichsraum für urbane Gebiete. Er ist Wohn- und Erholungsraum. Durch die Bereitstellung von Nahrungsmitteln und Rohstoffen, von Wasser- und Energieversorgung, von Sach- und Dienstleistungen leisten die ländlichen Räume einen wesentlichen Beitrag zur Gesamtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland. Aber den ländlichen Raum gibt es nicht. Es gibt jedoch Herausforderungen, die mehr oder weniger auf alle ländliche Räume zutreffen. Schlagworte sind: demografischer Wandel, zunehmende Urbanisierung, Globalisierung, Digitalisierung, aber auch mangelnde Versorgungseinrichtungen und nicht zuletzt Erhalt der Biodiversität. Die Menschen in ländlichen Räumen mit ihrer Kreativität, ihren Ideen und ihrer Schaffenskraft bilden dabei ein wesentliches Potenzial. Und genau hier gilt es anzusetzen und diesen Menschen die Möglichkeit zu geben, Verantwortung für ihren Lebensraum zu übernehmen und ihr Lebensumfeld zu gestalten. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Verbesserung der Agrarstruktur ist originäre Aufgabe der Bundesländer. Da die Agrarstrukturverbesserung aber für die Gesamtheit der Bundesrepublik bedeutsam ist, hat der Verfassungsgeber die Mitwirkung des Bundes für erforderlich gehalten und mit Artikel 91a des D)(B) C)(A) Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt)( ( Grundgesetzes die „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ 1969 als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern bestimmt. Die Umsetzung wird durch das GAK-Gesetz geregelt. Die GAK ist das zentrale und wichtigste Instrument zur Koordinierung und Vereinheitlichung der Agrarstrukturpolitik in Deutschland. Die Maßnahmen der GAK bilden dabei sowohl inhaltlich als auch finanziell den Schwerpunkt der Umsetzung der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union. Das Thema der Weiterentwicklung ist nicht neu. Es stand schon mehrfach auf der politischen Agenda. Die Gemeinschaftsaufgabe hat sich im Rahmen der vorgegebenen Grenzen auch regelmäßig weiterentwickelt und sich den Anforderungen und Herausforderungen gestellt. Eine Erweiterung war allerdings dann nicht möglich, wenn der sogenannte agrarstrukturelle Bezug nicht gegeben war. Bereits die letzte Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag das Ziel festgeschrieben, die Gemeinschaftsaufgabe zu einer Gemeinschaftsaufgabe „ländliche Entwicklung“ weiterzuentwickeln. Geplant war auch eine Grundgesetzänderung. Erst durch diese wäre es möglich gewesen, die Förderung an die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der ländlichen Räume anzupassen. Gekommen ist nur eine GAK-Gesetz-Änderung. Sie hat zwar einige Verbesserungen gebracht, es ist aber letztlich nur eine „Light“-Version. Eine umfassende Anpassung an das Spektrum des ELER und eine Reaktion auf die veränderten Rahmenbedingungen außerhalb der Agrarstruktur ist damit nicht möglich. Da auch im aktuellen Koalitionsvertrag des Bundes eine Ergänzung der Gemeinschaftsaufgabe um die ländliche Entwicklung – im Übrigen natürlich bei finanzieller Stärkung – enthalten ist, gehe ich davon aus, dass wir in diesem Punkte alle an einem Strang ziehen. Ganz ehrlich: Eine Ablehnung wäre der ländlichen Bevölkerung nicht vermittelbar. Vor diesem Hintergrund hat Sachsen-Anhalt im Agrarausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, um im Artikel 91a Absatz 1 des Grundgesetzes diese Beschränkung aufzuheben. Diese findet sich nun in Ziffer 3 der Empfehlungsdrucksache wieder. Auch der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und der Deutsche Landkreistag haben sich kürzlich für die verfassungsrechtliche Erweiterung der GAK ausgesprochen. Mit der jetzt von uns eingebrachten Änderung des Grundgesetzes kann das Maßnahmenspektrum der GAK um integrierte Ansätze für ländliche Räume als Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs- und Naturraum weiterentwickelt werden. Meines Erachtens kann es beispielsweise nicht sein, dass wir im Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ Modelle erproben, die dann den ländlichen Raum nur punktuell erreichen. Hier ist die Gemeinschaftsaufgabe das geeignete Instrument, um geeignete Modelle in die Fläche zu tragen. Die hierfür notwendige GAK-Gesetz- Änderung werden wir aktiv begleiten, um dem Förderbedarf gerecht zu werden. Wir sollten dabei aber auch die Mittelbereitstellung und Mittelbewirtschaftung nicht außer Acht lassen. Neue Fördermöglichkeiten einer weiterentwickelten GAK benötigen natürlich zusätzliche Mittel. Nur so können wir den Herausforderungen wirksam begegnen. Wir müssen allerdings auch feststellen, dass die bürokratischen Anforderungen erheblich gestiegen sind. Hier ist sowohl in der Umsetzung als auch in der Mittelbewirtschaftung ein Reset einzufordern. Werte Kolleginnen und Kollegen, nun gilt es, das vorliegende Verfahren zur Grundgesetzänderung zu nutzen, um die längst überfällige Ergänzung der GAK um die ländliche Entwicklung anzustoßen. Ich bin der Meinung, dass wir es schaffen müssen, der ländlichen Bevölkerung lebenswerte Bedingungen zu gestalten. Aber wir müssen auch sehen, was der ländliche Raum für die urbanen Gebiete ist: Für viele Städter ist er Erholungsgebiet, er ist Ausgleichsraum, er ist Naturraum, er soll der Erhaltung der Artenvielfalt dienen. All dies wird uns nur gelingen, wenn wir die ländliche Bevölkerung gleichermaßen unterstützen wie die städtische Bevölkerung. Die Gemeinschaftsaufgabe soll dazu dienen, gleichwertige Entwicklungen zu ermöglichen. Mit unserem Antrag ist dies auch in einer weiteren Dimension – nämlich der ländlichen Entwicklung – möglich. Deswegen meine herzliche Bitte: Lassen Sie uns ein Zeichen an die Bevölkerung im ländlichen Raum setzen und den Worten endlich Taten folgen! – Herzlichen Dank. Präsident Michael Müller: Ich danke Ihnen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Erklärungen zu Protokoll*) geben Herr Minister Hauk (Baden-Württemberg) und Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) ab. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Ich beginne mit der Ziffer 1. – Mehrheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5 zunächst ohne den letzten Satz! – Mehrheit. Nun der letzte Satz von Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. *) Anlagen 1 bis 3 D)(B) C)(A) Präsident Michael Müller ( ( Ziffer 8 Buchstabe a! – Mehrheit. Ihr Handzeichen für die Ziffer 8 im Übrigen! – Mehrheit. Nun Ziffer 9 zunächst ohne die Sätze 2 und 3! – Mehrheit. Bitte Ihr Handzeichen für die Sätze 2 und 3 der Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Damit entfällt die Ziffer 15. Nun noch alle nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit (Drucksache 281/18) Wortmeldungen liegen vor. Als Erstes hat Frau Ministerpräsidentin Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) das Wort. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf „Brückenteilzeit“ gehen wir einen weiteren Schritt in die Arbeitswelt von heute. Die Arbeitswelt der Vergangenheit war sehr stark geprägt von Vollzeitarbeit – in der Regel auch von männlicher Vollzeitarbeit –, aber die Lebenswirklichkeit ist eine andere. Heutzutage sind Frauen und Männer beruflich längst aktiv, haben aber neben einer Vollzeittätigkeit auch andere Bedürfnisse und andere Verpflichtungen. Wir haben hier im Bundesrat oft bei anderen Gesetzgebungsmaßnahmen darüber diskutiert – bei der Verbesserung der Kinderbetreuung, beim Elterngeld, beim Elterngeld Plus –, dass es für Männer und Frauen möglich sein muss, arbeiten zu gehen, aber auch Zeit für Familie zu haben. Das betrifft nicht nur Familien mit kleinen Kindern, sondern insbesondere Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen. Wir haben im Bundesrat zum Beispiel die Familienpflegezeit mit unterstützt, um auch Auszeiten für die Pflege von Angehörigen zu ermöglichen. Aber neben familiären Bedürfnissen und Verpflichtungen gibt es auch das Bedürfnis nach Auszeiten für Weiterbildung, nach Auszeiten für Qualifikation, nach Auszeiten für soziale Arbeit. All das muss mit der Arbeitswelt kompatibel sein. Das ist dann möglich, wenn ich meine Arbeitszeit reduzieren kann, also in Teilzeit gehen kann. Diese Möglichkeit besteht schon sehr lange. Aber es gibt dann nicht die Möglichkeit, wieder in Vollzeit zurückzukehren. Das betrifft vor allem viele Frauen in unserem Land. Sie erleben, dass sie für die familiären Verpflichtungen, für die Zeit mit Kindern, für die Zeit der Pflege der Angehörigen, Teilzeit arbeiten, aber wenn sie wieder Vollzeit arbeiten wollen, nicht zurückkehren können. Das heißt: weniger Einkommen, weniger Rente. Es ist ein Grund für die Lohnlücke von 21 Prozent zwischen Frauen und Männern in Deutschland und ein Grund für die niedrigen Renten von Frauen. Deshalb wird seit vielen Jahren diskutiert, ob es nicht ein sogenanntes Rückkehrrecht geben kann – heute mit dem viel besseren Begriff „Brückenteilzeit“ –, ob es nicht möglich ist, eine Brücke zu bauen zwischen den Phasen innerhalb der Arbeitswelt, wo man nicht Vollzeit arbeitet. Lange diskutiert, lange hart umkämpft! Deshalb bin ich sehr froh, dass der Bundesarbeitsminister das Gesetz für die Brückenteilzeit sehr zügig vorgelegt hat. Ich bin fest davon überzeugt, dass es ein ganz wichtiger Baustein für eine moderne Arbeitswelt, für mehr Flexibilität ist und auch dazu führt, dass nicht nur Frauen davon profitieren. Es ist auch die Botschaft an die jungen Männer von heute, an die Väter und an die Söhne: Wenn sie Teilzeit nehmen, um Zeit für Kinder zu haben, um Zeit für die Pflege der Mutter zu haben, müssen sie nicht Nachteile erleben, wie es viele Frauen erlebt haben. Es ist keine Sackgasse mehr, sondern sie können dann wieder zurückkehren. Das ist ein wichtiges Signal auch für mehr Partnerschaftlichkeit in der Arbeitswelt. Deshalb herzlichen Dank für den Gesetzentwurf! Ich will auch ganz klar sagen: Die neue Brückenteilzeit gilt nicht für alle Betriebe, nicht für alle Unternehmen, sondern erst ab einer bestimmten Betriebsgröße, unterschiedlich gestaffelt. Das ist zum einen sicherlich ein politischer Kompromiss, zum anderen aber auch ein Signal vor allem an die kleineren Betriebe: Ja, wir nehmen eure Sorgen ernst! Das ist für einen Handwerksbetrieb mit fünf Mitarbeitern sicherlich nicht so einfach zu handeln wie für einen Betrieb mit 500 Mitarbeitern. Diese Sorgen nehmen wir ernst. Deshalb kann ich, die Ministerpräsidentin eines Bundeslandes mit vielen kleinen Unternehmen, gut damit leben, dass wir erst einmal mit einer größeren Betriebszahl einsteigen. Ich erhoffe mir aber, dass eine Evaluation zeigt, dass eine solche Regelung mehr Vorteile bietet als Nachteile – auch für Unternehmen. Denn mit Möglichkeiten wie der Brückenteilzeit kann man Fachkräfte gewinnen und binden. Ich wäre sehr dankbar, wenn nach der Evaluation noch einmal eine politische Diskussion darüber beginnt, ob nicht eine solch gute Regelung auf Betriebe unterhalb der jetzt bestehenden Betriebsgrößen ausgeweitet wird. Das ist vielleicht ein bisschen ein Blick in die Zukunft. D)(B) C)(A) Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern)( ( Heute aber geht es erst einmal darum, dieses wichtige Gesetz auf den Weg zu bringen. Deshalb unterstützen wir den Gesetzentwurf gerne. Präsident Michael Müller: Vielen Dank! Das Wort hat Frau Ministerin Werner aus Thüringen. Heike Werner (Thüringen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch als Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie begrüße ich den vorliegenden Gesetzentwurf für die geregelte Einführung eines gesetzlichen Rechtsanspruchs auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit sehr. Das ist endlich der richtige Schritt in die Richtung einer sowohl gleichstellungspolitischen als auch arbeitsmarkt-, gesundheits- und familienpolitischen Zielsetzung. Es nimmt die Wünsche der Beschäftigten auf, mehr Einfluss auf die Dauer und die Lage ihrer Arbeitszeiten zu haben, statt zunehmend – dieses Gefühl haben Beschäftigte oft – vor allem den Bedürfnissen der Unternehmen nach flexibler Arbeitszeit gerecht werden zu müssen. Die Umsetzung dieses Gesetzes kommt am Ende allen zugute. Denn wir wissen, dass Beschäftigte, die auf ihre Arbeitszeit mehr Einfluss haben, also zum großen Teil selbst mitbestimmen können, laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zufriedener sind mit ihrer Arbeit, sie fühlen sich gesünder und sind motivierter. Gleichwohl – Frau Ministerpräsidentin Schwesig hat es schon angesprochen – ist der vorliegende Gesetzentwurf an einigen Stellen zu relativieren, weil er durchaus Beschränkungen enthält. Diese werden beispielsweise im Freistaat Thüringen mit seiner sehr kleinteiligen Wirtschaftsstruktur dazu führen, dass ein großer Teil der Unternehmen gar nicht unter diese Regelung fallen wird, selbst dann, wenn sich die Regelung auf den jeweiligen Arbeitgeber insgesamt bezieht, nicht nur auf die einzelnen Betriebsstätten. Denn das bedeutet, dass die Beschäftigten erst einmal Kenntnis haben müssen, wie viele Beschäftigte der Arbeitgeber im Unternehmen insgesamt hat. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – zumindest in Thüringen – werden also gar nicht in den Genuss der Regelung kommen, da das Gesetz keinen Rechtsanspruch für alle Beschäftigten eröffnet. Für sie kann Teilzeit also weiterhin eine Falle darstellen. Es wurde schon benannt: Das Gesetz greift nur für Betriebe, die mehr als 45 Beschäftigte haben. Für Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt. Sie können die Brückenteilzeit ablehnen, wenn pro 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits einer oder eine in dieser zeitlich begrenzten Teilzeit arbeitet. Die genannten Einschränkungen stellen aus meiner Sicht eine zahlenmäßig festgelegte Zumutbarkeitsgrenze dar, die eine unnötige Hürde ist. Ich wäre sehr froh, wenn es innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens oder spätestens mit der Evaluierung zu einer weiteren Öffnung im Gesetz käme. Es sind natürlich noch weitere Fragen offen, zum Beispiel wie mit konkurrierenden Anträgen in den Unternehmen umgegangen werden soll. Darüber hinaus müsste gerade denjenigen, die wegen der Kindererziehung ihre Arbeitszeit reduzieren, die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Arbeitszeit sukzessive wieder zu erhöhen. Die gesetzliche Verpflichtung, die Arbeitszeitwünsche der Teilzeitbeschäftigten lediglich zu erörtern, reicht dafür nicht aus. Ich halte dieses Gesetz dennoch für einen wichtigen Schritt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gerade in Zeiten des herausfordernden demografischen Wandels, des zunehmenden Fachkräftebedarfs und der Notwendigkeit, Auszeiten für Pflege und Familie nehmen zu müssen und zu wollen, ist dieser Anspruch wichtig und richtig. Ich hoffe auch, dass die Arbeitgeber dies im Hinblick auf ihre Attraktivität zur Gewinnung von Fachkräften erkennen und die Möglichkeiten konstruktiv mit den Beschäftigten und den Betriebsräten ausloten und nutzen. Außerdem kann dieses Gesetz auch für Männer einen Impuls geben, zeitweise andere Schwerpunkte zwischen Erwerbs- und Familienarbeit zu setzen als bisher. Es wird aber auch in Thüringen vor allem die Position der Frauen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Denn Teilzeit ist überwiegend weiblich und oft dann auch prekär – sicherlich nicht nur in Thüringen. Während sich ein überdurchschnittlicher Arbeitseinsatz bei vielen Männern durchaus in einer Art Leistungsrendite auszahlt, bleiben die meisten Frauen auf einer Karrierestufe hängen, in der sich ihnen nicht selten die Frage aufdrängt, ob das Wenige an mehr Geld das deutliche Mehr an Arbeit und Verantwortung wirklich aufwiegt. Während des Arbeitslebens kumulieren diese Faktoren, so dass sich dann auch die Frage gar nicht mehr stellt, wer die Sorgearbeit für die Angehörigen übernimmt, wenn beispielsweise der Pflegefall eintritt. Denn nicht selten erweist sich der einmalige und ursprünglich als vorübergehend angedachte Verzicht auf eine Vollzeitstelle als Dauerzustand. Das geschieht insbesondere, wenn sich Erwartungen der Arbeitgeber ebenso etablieren wie die Verfügbarkeitserwartungen des Partners und des gesamten sozialen Gemeinschaftsgefüges. Ich hoffe, dass dieses Gesetz dazu beiträgt, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Familie ins Gespräch kommen und zunehmend gemeinsame Lösungen zu familiengerechten Arbeitszeiten finden und dass sie ab 2019 die Brückenteilzeit nutzen, um gut qualifizierte und motivierte Mütter und Väter an ihr Unternehmen zu binden. – Herzlichen Dank. Präsident Michael Müller: Vielen Dank! Das Wort hat Herr Bundesminister Heil (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). D)(B) C)(A) ( (Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist tatsächlich so, dass sich in den nächsten Jahren der Arbeitsmarkt in Deutschland kräftig verändern wird; Kollegin Schwesig hat das angesprochen. Die gute Nachricht ist, dass Deutschland im Moment einen hohen Beschäftigungsstand hat mit über 32 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, mit der zweitniedrigsten Erwerbslosenquote in ganz Europa. Die anstrengende Nachricht ist, dass in den nächsten Jahren, wie gesagt, ein dramatischer Wandel am Arbeitsmarkt stattfindet. Da gibt es auch eine gute Nachricht, nämlich dass nach allem, was wir wissen, auch in der Zukunft die Arbeit in Deutschland nicht ausgeht. Aber es wird in vielerlei Hinsicht andere Arbeit sein. Und das führt dazu, dass immer mehr Unternehmen von ihren Beschäftigten Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung erwarten; es gibt eine aktuelle Debatte über Arbeitszeiten im Zeitalter der Digitalisierung. Aber vor allen Dingen werden neue Anforderungen an Qualifikationsprofile gestellt. Wenn die Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung stimmen, dann kann es sein, dass in den nächsten zehn Jahren jede vierte Arbeitnehmerin, jeder vierte Arbeitnehmer auch in Deutschland mit dem Thema Automatisierung zu tun bekommen wird. ( V o r s i t z : Amtierende Präsidentin Manuela Schwesig) Wenn es also notwendig ist, dass sich Beschäftigte, und zwar diejenigen, die ihre berufliche oder akademische Ausbildung schon hinter sich haben, anstrengen müssen, um den Anschluss nicht zu verlieren, indem sie sich zum Beispiel um Weiterbildung kümmern, ist es auch richtig, dass wir den Flexibilitätsansprüchen der Beschäftigten stärker entgegenkommen. Meine Damen und Herren, das Motto, das die Bundesregierung für die Brückenteilzeit gewählt hat, ist, dafür zu sorgen, dass die Arbeit zum Leben passt. Ich glaube, das ist in unserem gemeinsamen Interesse. Wir haben, wie eben beschrieben worden ist, in diesem Gesetz eigentlich drei Elemente: Wir regeln das Thema Arbeit auf Abruf – auch in diesem Bereich im Interesse der Beschäftigten. Wir sorgen dafür, dass eine neue Brückenteilzeit nach vorne eingeführt wird. Sie haben zu Recht die Schwellenwerte angesprochen, die es gibt. Da kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Ich finde sie vertretbar. Für Kleinstunternehmen ist es ein bisschen schwierig. Aber die grundlegende Idee ist – und das ist, glaube ich, wirklich eine Innovation –, dass man ohne Sachgrund, ohne dass zum Beispiel das Thema pflegebedürftige Familien oder Kinder da ist, einfach eine Zeit seines Lebens vereinbart, um in Teilzeit zu gehen, um dann automatisch in Vollzeit zurückzukehren. Das schafft Planungssicherheit für die Beschäftigten, aber auch für die Unternehmen. Es führt dazu, dass ein Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber ein solches Instrument nutzen kann, um Fachkräfte zu binden, die man immer wieder braucht. Es führt vor allen Dingen dazu, dass Menschen durch diese neue Brückenteilzeit nicht dauerhaft in der Teilzeitfalle stecken bleiben, sondern die Chance haben zurückzukehren, was übrigens für später, für die Rentenanwartschaft, eine wesentliche Größe ist. Ich glaube, das ist eine Innovation, ein Fortschritt. Das Dritte ist die Frage – darum haben wir bekanntermaßen in der Ressortabstimmung der Bundesregierung hart gerungen –: Wie stärken wir die Rechtsposition der Beschäftigten, die heute schon in Teilzeit sind? Für sie gibt es eben keine Schwellenwerte. Schon nach dem heutigen Teilzeit- und Befristungsrecht müssen Beschäftigte, die in Teilzeit sind, vorrangig berücksichtigt werden, wenn sie den Wunsch nach Vollzeit haben und ein Arbeitsplatz da ist. Aber die Beweislast, die Darlegungspflicht, liegt bisher bei dem Beschäftigten. Das ist etwas, was wir nicht richtig fanden; denn das Wissen, ob ein Arbeitsplatz frei ist, ob die Qualifikation passt oder ob erhebliche betriebliche Gründe dagegensprechen, liegt nicht bei den Beschäftigten, sondern bei den Unternehmen. Deshalb haben wir an diesem Punkt eine Veränderung vorgenommen, die dafür sorgt, dass zukünftig die Wünsche der Beschäftigten nicht nur erörtert werden müssen – das betrifft übrigens alle Beschäftigten in Thüringen wie in ganz Deutschland, weil da keine Betriebsgrößenschwellen sind –, was ich für eine Selbstverständlichkeit halte. Die Beschäftigten können für die Erörterung übrigens den Betriebsrat, wenn vorhanden, hinzuziehen. Wenn ein Wunsch verwehrt wird, liegt die Darlegungspflicht bei den Unternehmen selbst. Natürlich müssen Unternehmen das aus erheblichen betrieblichen Gründen ablehnen können. Wir wollen nicht, dass dieses Gesetz dazu führt, dass Unternehmen Schaden nehmen. Aber die Dispositionsfreiheit der Unternehmen muss da sein, wenn zum Beispiel die Qualifikation eines anderen da ist oder wenn schlicht und ergreifend kein freier Arbeitsplatz da ist. Das ist alles in Ordnung. Also: Das Unternehmen kann ablehnen, aber die Darlegungspflicht liegt, was aus unserer Sicht ordnungspolitisch vernünftig ist, bei ihm. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass die Arbeit besser zum Leben passt und dass der Begriff der Brückenteilzeit in zwei Richtungen funktioniert: Die Brücke in Teilzeit: Wenn Menschen beispielsweise im Leben mal etwas anderes machen wollen, wenn sie durchschnaufen wollen, wenn sie ein Häuschen bauen wollen, wenn sie sich in sozialen Projekten engagieren wollen – aus welchen Gründen auch immer –, können sie eine Zeitlang reduzieren, um dann in Vollzeit zurückzukehren. Wie gesagt: Sie ist die Chance, in Vollzeit zurückzukehren. Das ist der eine Punkt. Die Regelung zur Arbeit auf Abruf habe ich vorhin erwähnt. Daneben geht es um die Stärkung der D)(B) C)(A) Bundesminister Hubertus Heil ( ( Rechtsposition der Beschäftigten, die jetzt schon in der Teilzeitsituation sind, die den Wunsch haben zurückzukehren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie im Namen der Bundesregierung um Unterstützung dieses Gesetzentwurfs. Ich glaube, wir setzen einen wichtigen Punkt, um in der Arbeitswelt der Zukunft einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Flexibilitätsinteressen der Unternehmen auf der einen Seite und der Beschäftigten auf der anderen Seite zu bekommen. – Herzlichen Dank. Amtierende Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Bundesminister Heil, für die Rede! Zu Protokoll*) haben ihre Rede gegeben: Frau Ministerin Golze (Brandenburg) und Herr Staatsminister Dr. Wissing (Rheinland-Pfalz) für Frau Ministerpräsidentin Dreyer. Damit sind die Reden abgeschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Dann frage ich, wer entsprechend Ziffer 2 dafür ist, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 21 a) bis e): a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt – Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 – 2027 COM(2018) 321 final (Drucksache 166/18) b) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 COM(2018) 322 final (Drucksache 167/18) c) Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union COM(2018) 325 final; Ratsdok. 8357/18 (Drucksache 168/18, zu Drucksache 168/18) d) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsmaßnahmen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union COM(2018) 327 final; Ratsdok. 8359/18 (Drucksache 169/18, zu Drucksache 169/18) e) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten COM(2018) 324 final; Ratsdok. 8356/18 (Drucksache 245/18) Es liegen mehrere Wortmeldungen vor. Zunächst hat Regierender Bürgermeister Michael Müller aus Berlin das Wort. Michael Müller (Berlin): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Europa ist das größte Projekt unserer Zeit und die Europäische Union Garant für Frieden, Wachstum und Wohlstand auf unserem Kontinent. Aber – wir wissen das auch – dieses Europa ist keine Selbstverständlichkeit. Die Krise der Jahre 2008 und 2009 hat Populismus und Europaskepsis befördert und dem Brexit den Weg geebnet. Auch die zunächst nur zögerliche Bereitschaft der Staatengemeinschaft, den – ob verschuldet oder unverschuldet – ins Straucheln geratenen Mitgliedstaaten unter die Arme zu greifen, hat vielfach für Unmut gesorgt. Wir erleben nun auf unserem Kontinent eine akute Bedrohung unserer liberalen Demokratie. Wenn wir hier nicht gegensteuern, dann laufen wir Gefahr zu verlieren, was wir an Fortschritten erreicht haben. Gerade für Deutschland, das den größten Nutzen aus der europäischen Einigung zieht, muss klar sein: Wir brauchen eine wirtschaftlich, sozial und politisch stabile Union. Wir haben mit Blick auf die Bundes- und Europapolitik nun ja einige bewegte Tage und Wochen hinter uns. Vielleicht lohnt es sich gerade vor diesem Hintergrund, bewusst einmal das große Ganze in den Blick zu nehmen. Uns muss heute klar sein, dass das Wohlergehen unseres Landes aufs Engste mit der Zukunft der europäischen Gemeinschaft verbunden ist. Nur wenn wir im Verbund mit unseren Nachbarn denken und handeln, können wir das, was wir uns aufgebaut haben, auch in Zukunft erhalten. Nicht Abschottung und Alleingänge haben unserer heutigen Wirtschaft Kraft und unseren Wohlstand ermöglicht, sondern europäische Verflechtung, offene Grenzen und konsequente Kooperation. Meine Damen und Herren, die Kommission – Haushaltskommissar O e t t i n g e r – hat einen Vorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen vorgelegt, der die EU als den Zukunftsmotor Europas versteht. Investiert wird künftig in Zukunft und Innovation. Der europäische Mehrwert soll bei jedem Euro in Zukunft entscheidendes Kriterium sein. Ich finde, es ist ein pragmatischer Plan zur Verwirklichung einer starken und stabilen Gemeinschaft. Ich begrüße es deshalb, wenn Bundestag und Bundesregierung bereit sind, der Verantwortung für Europa gerecht zu werden und künftig mehr Mittel für den EU-Haushalt bereitzustellen. Es ist auch richtig, dass die EU künftig über spezifische Instrumente für wirtschaftliche Stabilisierung und soziale Konvergenz verfügen soll und Struktur-*) Anlagen 4 und 5 D)(B) C)(A) Michael Müller (Berlin)( ( reformen in den Mitgliedstaaten unterstützen kann, auch wenn wir uns weiterhin eine stärkere Verbindlichkeit und eine Stärkung der sozialen Dimension Europas gewünscht hätten. Und ja, auch weitere Eigenmittel, wie die gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer und die Finanztransaktionssteuer, sind notwendig. Ich freue mich, dass eine Steigerung bei den Mitteln für Forschungsförderung erreicht werden konnte, auch wenn diese deutlich unter der Verdoppelung geblieben ist, die eine hochrangige Expertengruppe immerhin empfohlen hatte. Positiv ist ebenfalls der Vorschlag der Kommission, das Programm Erasmus+, den Studenten- und Wissenschaftsaustausch, deutlich auszuweiten. Das ist in vielerlei Hinsicht sehr wichtig. Denn auch wenn zum Beispiel der Brexit vor der Tür steht, bleibt Großbritannien ein extrem wichtiger Teil Europas. Eine wesentliche Triebkraft für junge Menschen in Großbritannien, gegen den Brexit aufzustehen und für die EU zu demonstrieren, ist auch das Erasmus- Programm, mit dem man das offene und freie Europa kennengelernt hat. Vieles im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen ist also sehr zu begrüßen. Wir sollten aber bedenken, dass in der Europapolitik viele Entscheidungen zwar in Brüssel fallen, die Zukunft aber vor Ort gemacht wird. In den Regionen und in den Städten entscheidet sich beispielsweise, ob EU-Richtlinien ihre gewünschte Wirkung zeigen können. Deshalb sind unsere Stellungnahmen für die EU von großer Bedeutung. Wir stützen den Kurs der Kommission, wollen aber hinschauen, ob sich neue Hindernisse vor uns auftun. Die Kohäsionsmittel zum Beispiel werden auch in Zukunft in allen Regionen gebraucht. Denn was diese Förderung an regionalem Entwicklungsimpuls insbesondere in den ostdeutschen Ländern hervorgebracht hat, dürfen wir nicht austrocknen lassen. Bei der Kohäsionspolitik darf es nicht zu Einschränkungen kommen, weder für die Übergangs- noch für die stärker entwickelten Regionen, auch nicht bei der Anhebung von Schwellenwerten. Die EU muss darüber hinaus in der kommenden Förderperiode die besondere Rolle städtischer Gebiete zur Überwindung von Entwicklungshemmnissen im Stadt-Umland-Verhältnis besser berücksichtigen. Nirgends liegen die Herausforderungen der Freizügigkeit und der Mobilität in Europa und das identitätsstiftende Zusammenwachsen der europäischen Bevölkerung enger beieinander als in den Metropolen und ihrem Umland. Und wir in Deutschland sollten wissen, dass es auch anderswo drängende Probleme gibt. Das wichtigste Thema für den Haushalt auf EU- Ebene erscheint mir daher die Jugendarbeitslosigkeit. Es ist klar, dass zusätzliche Aktivitäten zur Überwindung der Jugendarbeitslosigkeit, die in vielen Ländern bei 25 Prozent, in manchen bei 50 Prozent liegt, sinnvoll sind und vermutlich am besten von der EU-Ebene kommen können. Der jungen Generation gilt es eine Zukunft zu geben. Programmmittel für Arbeit und Bildung für Jugendliche sind deshalb gut angelegtes Geld, auch wenn es nicht in der Hauptsache in Deutschland zum Einsatz kommt. Meine Damen und Herren, abschließend: Unsere Zukunft hängt nicht von der Aufrechterhaltung umstrittener Subventionen in der Gemeinsamen Agrarpolitik ab, sondern vom gesellschaftlichen Miteinander. Mit unserer bisherigen intensiven europäischen Subvention der Landwirtschaft helfen wir nur kurzfristig deutschen, polnischen oder zum Beispiel französischen Bauern. Langfristig aber zerstören wir damit zum Beispiel die Existenzgrundlage vieler afrikanischer Landwirte und bremsen Wachstumschancen. Wir leisten damit einen nicht unbedeutenden Beitrag dazu, dass viele Menschen ihre Zukunft nicht in ihren Heimatländern, sondern in Europa suchen. Die Flüchtlingssituation in Europa werden wir nur dann nachhaltig bewältigen können, wenn wir Fluchtursachen bekämpfen. Wir sollten mehr Geld investieren in die Bekämpfung von Schleusergruppen, für das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und das Welternährungsprogramm. Wir sollten durch fairen Handel und faire Landwirtschaftspolitik dazu beitragen, dass Fluchtgründe reduziert werden. Auch sollten wir mehr Hilfe für Länder leisten, aus denen viele Menschen fliehen. Wenn wir zu nachhaltiger Entwicklung beitragen, Möglichkeiten der legalen Einreise, wie zum Beispiel mit einem modernen Einwanderungsgesetz, schaffen, dann werden wir auch gemeinsam in eine bessere Zukunft blicken. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller! Als Nächster hat Ministerpräsident Laschet aus Nordrhein-Westfalen um das Wort gebeten. Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es stimmt: Ein tragfähiger mehrjähriger Finanzrahmen ermöglicht wirksames europäisches Handeln. Derzeit aber grassiert nicht nur in Europa der nationale Egoismus. Abschottung und Unilateralismus scheinen für manche die einfachste Antwort auf komplexe Herausforderungen zu sein. Doch dieser Rückzug auf nationale Lösungen ist der falsche Weg. Wir Länder wissen – wir haben das hier in vielen Resolutionen immer wieder betont –: Subsidiarität! Wir vor Ort können besser entscheiden, was richtig ist, wenn es zu den Themen gehört, die unmittelbar entschieden werden können. Aber es gibt Aufgaben, die nicht auf der unteren, der kleineren, der nationalen Ebene zu lösen sind. Deshalb ist es gut, dass der Mehrjährige Finanzrahmen jetzt Schwerpunkte setzt und insbesondere eine Antwort darauf gibt, was nach dem Austritt Großbritanniens für die Europäische Union an Schwerpunkten da ist. D)(B) C)(A) Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen)( ( Ich will einmal einige Beispiele nennen, wo jeder Bürger sagen würde: Ja, logisch, das muss sein! Bessere Sicherung der Außengrenzen: Dazu sagt jeder Ja. In jeder innenpolitischen Debatte, die wir im Moment führen, ist die Lösung: besserer Schutz der Außengrenze. Eine vorausschauende Migrationspolitik: Jeder sagt: Ja, das ist richtig. Hilfe in Herkunftsländern: Jeder sagt: Ja, das muss unbedingt sein. Man sagt es aber meistens, wenn man keine Flüchtlinge hier haben will. Deshalb ist bei der Bemerkung „Hilfe in Herkunftsländern“ seit 50 Jahren das Argument: Ja, dann machen wir es halt in den Herkunftsländern! Aber jetzt sind wir in der Phase, dass wir die große Herausforderung Afrika haben. Der syrische Bürgerkrieg ist hoffentlich irgendwann zu Ende, aber die Herausforderung Afrika wird bleiben, und das erfordert natürlich mehr europäisches Geld. Dazu kommt Außen- und Sicherheitspolitik: 27 nationale Staaten machen ihre eigene Außen- und Sicherheitspolitik. Wenn es glückliche Umstände gibt, kooperiert man miteinander, aber man macht es nicht europäisch. Forschung und Digitalisierung: Dazu sagt ebenfalls jeder: Ja, da brauchen wir mehr Kooperation. ( V o r s i t z : Präsident Michael Müller) Künstliche Intelligenz: China investiert Milliarden in künstliche Intelligenz, aber man verbindet damit ein ganz spezielles Menschenbild, indem man da investiert. Wenn wir wollen, dass unsere ethischen Prinzipien Europas bei der künstlichen Intelligenz noch eine Rolle spielen, wenn wir technologisch überhaupt mitspielen wollen, brauchen wir eine Bündelung der künftig 27 Mitgliedstaaten, die dafür mehr Geld aufbringen müssen. Alleine daran – unabhängig von den heutigen Aufgaben, die die Europäische Union hat – kann man erkennen, dass wir mehr Geld für Europa brauchen. Wir brauchen eine Reform des Eigenmittelsystems, und – ich stimme dem Regierenden Bürgermeister zu – wir brauchen Offenheit für neue Einnahmequellen für die Europäische Union. Andererseits muss der Haushalt durch die nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten, die nach wie vor das Gros der Einnahmen stellen, angemessen ausgestattet werden. Die traditionellen Aufgabenbereiche, wie die Agrar- und Kohäsionspolitik, werden Kürzungen erfahren müssen. Aber wir müssen auch hier mit Maß vorgehen. Ich teile die Einschätzung, dass wir für die Kohäsionspolitik auch in Deutschland noch europäische Mittel brauchen. Dieser Bereich ist für die Länder – auch die, die im Strukturwandel sind – von großer Bedeutung. Das betrifft die ostdeutschen Länder, das betrifft aber auch Regionen im Westen, die in einem industriellen Strukturwandel sind. Wenn wir auch in Zukunft über den Mehrjährigen Finanzrahmen reden – Nordrhein-Westfalen hat am 1. Juli den Vorsitz der Europaministerkonferenz übernommen; das wird einer der Schwerpunkte für dieses Jahr sein –, sollten wir den Bürgerinnen und Bürgern diesen größeren europäischen Mehrwert offensiv erklären und auch sagen, dass wir in dieser Phase mehr Europa brauchen. Mehr Europa, nicht weniger Europa! Nationale Alleingänge können uns nicht helfen. Gerade in den letzten Tagen haben wir viel über die Asyl- und Migrationspolitik geredet und gemerkt: Wenn jeder nur an sich denkt, wird das Ganze nicht funktionieren. Wir haben bei der Wirtschafts- und Währungsunion einen großen Schritt gemacht und gemerkt, dass die Wirtschaftsunion eigentlich noch nicht so real ist, wie man es sich gewünscht hätte. Wir haben nur eine gemeinsame Währung geschafft. Meseberg hat jetzt eine Grundlage gelegt, dass es so etwas Ähnliches wie ein Eurozonen-Budget geben soll, um die Eurozone zusammenzuhalten und gleichzeitig zu investieren. Unsere Wunschvorstellung wäre, dass das am Ende im europäischen Budget und nicht in einem intergovernmentalen System verankert ist. Aber klar ist: Wir brauchen für den Zusammenhalt hier auch weitere Mittel. Bei Schengen haben wir das Gleiche erlebt. Wir haben das Schengen-Europa geschaffen, für das wir gerade in diesen Tagen aktiv kämpfen mussten, damit nicht wieder alle Nationalstaaten Grenzen errichten, um Probleme zu lösen. Wir haben ein Dublin-System geschaffen, das, wenn es idealtypisch funktionieren würde, dazu führen würde, dass kein einziger Flüchtling in Deutschland ankäme, weil ja immer das Erstland das Land ist, wo er eigentlich sein Verfahren machen sollte. Aber wir haben in den letzten Jahren keine Sekunde darüber nachgedacht, wie wir denn Italien, Griechenland, Spanien dabei helfen, die Außengrenze zu schützen und die Menschen, die dort ankommen, aufzunehmen. Auch das wird Geld kosten, wenn wir hier europäisch solidarisch sein und erreichen wollen, dass Europa funktioniert. Dies alles sind Herausforderungen, die jetzt neu da sind. Jetzt kommt noch der Brexit hinzu, die sogenannte Brexit-Lücke. Ein großer Mitgliedstaat verlässt die Europäische Union, was in diesem Mehrjährigen Finanzrahmen natürlich auch aufgefangen werden muss. Wir haben gespürt, dass die Zustimmung zu Europa seit dem Brexit in Deutschland gestiegen ist, weil die Menschen plötzlich merken: Was würde es denn bedeuten, wenn wir draußen wären? Wir stehen vor der Aufgabe, dies für das Europa der verbleibenden 27 zu nutzen, um handlungsfähiger zu werden. Viele Debatten, die wir in Deutschland führen – auch im Deutschen Bundestag –, sind sehr oft, wie ich finde, zu buchhalterisch. Da wird exakt gerechnet: Wie viel geben wir wohin, und wie viel bringt uns das? Ich glaube, dass wir als Bundesrat deutlich machen sollten: Ja, wir erwarten, dass mit dem Geld sorgsam gehaushaltet wird. Aber wir wissen: Wenn Europa zerfällt, ist das für unsere Länder von großem D)(B) C)(A) Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen)( ( Nachteil. Wenn der Binnenmarkt gefährdet wird, hat das Auswirkungen auf jeden einzelnen Arbeitsplatz in Deutschland. Denn dass wir heute so gut dastehen – und deshalb so viel in den Haushalt einzahlen müssen –, liegt vor allem daran, dass wir als Exportland dieses große Europa als gemeinsamen Markt haben. Deshalb würde ich mir wünschen, etwas weniger buchhalterisch, etwas weniger populistisch auf nationale Lösungen setzend und etwas mehr an diesen großen europäischen Raum, den wir gemeinsam gestalten wollen, zu denken. Jemand hat letztlich in einer Sendung gesagt: Wenn das europäische Projekt in diesen Tagen scheitert, dann sind wir die dümmste Generation, die Europa je gehabt hat. Deshalb sage ich an uns alle: Wir sollten alles tun, dass Europa nach dem Brexit stärker wird und dass wir in dieser sich verändernden Welt unsere Rolle spielen können. Präsident Michael Müller: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! Das Wort hat Herr Minister Ludwig aus Brandenburg. Stefan Ludwig (Brandenburg): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Brandenburg begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der EU-Kommission für einen neuen Mehrjährigen Finanzrahmen, sagt dies doch ganz deutlich, dass sich die Kommission nach einem Brexit mehr Europa wünscht, nicht weniger Europa, und schon gar nicht einen Rückfall in nationalstaatliche Alleingänge. Angesichts der zahlreichen neuen Herausforderungen, denen sich die EU gegenübersieht – einiges ist eben angesprochen worden –, ist eine finanzielle Stärkung der EU dringend erforderlich. Die Steigerung des EU-Haushalts hätte deshalb aus unserer Sicht sogar noch etwas kräftiger ausfallen können. Denn wichtige neue Aufgaben im Bereich Migration, Sicherheit, Energie- und Klimapolitik sowie Digitalisierung sind zu bewältigen. Gleichzeitig brauchen wir die traditionellen Aufgabenbereiche auch weiterhin. Wir haben seit der Wende gerade im Osten sehr von den EU- Fördermitteln aus der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik profitiert. Wir können und wollen auch in Zukunft nicht auf diese europäische Unterstützung vor Ort in unseren Regionen verzichten. Sehr geehrte Damen und Herren, mit Blick auf die für uns besonders wichtigen EU-Kohäsionsmittel möchte ich herausstellen: Gut ist, dass auch nach dem neuen Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen weiterhin alle Regionen, auch die Übergangs- und die weiter entwickelten Regionen, aus der Kohäsionspolitik gefördert werden können. Ich halte es nicht für richtig, im Kapitel Kohäsionspolitik und beim ELER zu kürzen. EFRE, ESF und ELER haben ihre ganz besondere Note darin, dass sie vor Ort in den Regionen und damit in den Kommunen wirken und Europa direkt bei den Menschen sichtbar machen. Noch sorgenvoller stimmt mich beim Vorschlag der EU-Kommission für die neue Förderperiode, dass die Mittelverteilung im Rahmen der Kohäsionspolitik geändert werden soll. Die deutschen Regionen sollen auf 21 Prozent gegenüber der laufenden Förderperiode – überproportional – verzichten und wären damit sehr stark von den Kürzungen betroffen. Die Regionen brauchen gerade wegen der unstreitig guten Entwicklung substanzielle Unterstützung aus der Kohäsionspolitik, um die Erfolge stabilisieren und entstehenden Stagnationsprozessen entgegenwirken zu können. Ich begrüße daher die Anhebung der oberen Schwelle der Übergangsregionen von 90 auf 100 Prozent des BIP pro Kopf im EU-Durchschnitt. Dadurch bleiben Brandenburg und die anderen bisherigen deutschen Übergangsregionen zukünftig förderfähig. Das Mittelvolumen für die Übergangsregionen muss dieser Anhebung jedoch ebenfalls folgen. Die INTERREG-Förderung leistet einen fundamentalen Beitrag zur europäischen Integration und zur Förderung eines guten, nachbarschaftlichen Miteinanders in Europa. Im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen muss weiterhin eine bedarfsgerechte Mittelausstattung der INTERREG-Programme vorgesehen werden. Mit Blick auf den ELER muss sichergestellt werden, dass fondsübergreifende Förderansätze zwischen EFRE, ESF und ELER möglich bleiben. Sehr geehrte Damen und Herren, Europa ist in Bewegung. Gesellschaftliche Veränderungen, die rasante Entwicklung von Technologien, die Zuspitzung internationaler Krisen – all das erfordert gesamteuropäische Antworten. Die Akzeptanz einer gemeinsamen gesamteuropäischen Politik bei den Bürgerinnen und Bürgern macht es unerlässlich, dass sich auch die großen sozialpolitischen Herausforderungen in der EU-Politik widerspiegeln; denn nur so können die soziale Dimension tatsächlich gestärkt und die in den EU-Verträgen verankerten sozialpolitischen Ziele erreicht werden. Obwohl die soziale Dimension immer stärker hervorgehoben wird und mit der im vergangenen Jahr ins Leben gerufenen Europäischen Säule sozialer Rechte ein konkreter Rahmen dafür festgesteckt wurde, bleiben die konkreten Ansätze zur Umsetzung der sozialen Dimension im vorliegenden Vorschlag sehr vage. Es geht um Glaubwürdigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und um ein sozialeres Europa. Es muss verdeutlicht werden, dass die sozialen Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen und nicht nur mit Worten, sondern auch mit konkreten Schritten aufgegriffen werden. Wir steuern auf die Europawahl 2019 zu. Hierfür ist ein Umdenken im Sinne eines sozialen Europas umgehend erforderlich. Zu den zukunftssichernden Aufgaben einer EU- Haushaltspolitik gehört auch die Garantie gegen Kinderarmut, wie dies im Reflexionspapier über die EU- Finanzen noch vorgesehen war. Brandenburg setzt sich seit einigen Jahren dafür ein, bei der Gestaltung der EU-Politik verstärkt sozialpolitische Zielsetzungen zu berücksichtigen beziehungsweise sozialpoli- D)(B) C)(A) Stefan Ludwig (Brandenburg)( ( tische Ziele und Mindeststandards zu formulieren. Es wird auch weiterhin dringend notwendig sein, dies mit den entsprechenden finanziellen Ausstattungen zu untersetzen. Präsident Michael Müller: Vielen Dank! Als Nächster hat Herr Minister Hauk (Baden- Württemberg) das Wort. Peter Hauk (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Vorschlag der Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen zielt in die richtige Richtung. Er greift die alten und die neuen Herausforderungen auf, die Europa bewältigen muss und die Europa auch nach vorn bringen. Europa ist zweifelsohne gerade in diesen Zeiten, in denen Populisten immer seinen Sinn in Frage stellen wollen, so wichtig wie nie. Denn – es wurde von Vorrednern schon gesagt – egal welche Themen auftauchen und welche Probleme gelöst werden müssen: Sie können im Prinzip nur europäisch gelöst werden. Eines der alten Themen, eines der Ursprungsthemen, das Europa zusammenhält, ist die Agrarpolitik. Die Agrarpolitik ist der einzige vergemeinschaftete Bereich der Europäischen Union. Diese Gemeinschaftspolitik ist seit 1957 eine Klammer, die Europa zusammenhält und die Europa auch für die Beitrittsstaaten in der letzten großen Welle interessant macht. Hier sehen die Bürger einen unmittelbaren Nutzen von Europa. Die grundlegende Bedeutung der Landwirtschaft als Lebensader, die Sicherstellung der Ernährung und der Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und die Teilhabe des ländlichen Raums am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt waren schon von jeher Anlass und Gebot für die Vergemeinschaftung der Agrarpolitik. Herr Regierender Bürgermeister Müller, es ist nicht zutreffend, wenn Sie sagen, dass mit der Subventionspolitik Schluss sein müsse, weil sie in eine falsche Richtung lenke und die Entwicklungsländer benachteilige, indem sie sie daran hindere, dort selber Produkte anzubauen, die auf den Weltmärkten verkauft werden könnten oder zumindest die Ernährung sicherstellen könnten. Über diesen Zustand sind wir längst hinaus. Seit die europäische Agrarpolitik sich den WTO-Regeln, dem freien Wettbewerb und dem Welthandel stellt und seit Umstellung der Förderung geht es darum, strukturelle Nachteile, topografische Nachteile et cetera auszugleichen. Es geht also um den Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen europäischer Landwirte gegenüber den Weltmärkten. Das ist alles WTO-konform. Es behindert Entwicklungsländer nicht nur nicht, sondern fördert sie sogar, gerade mit dem Anreiz für eigene landwirtschaftliche Betätigung, weil die Märkte dort eben nicht überflutet werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht aber gerade in der Agrarpolitik noch um mehr. Es kommen ständig neue Anforderungen dazu, nämlich Klimarisiken und Ernterisiken, und wir lassen diese Branche, die derzeit noch 1 Prozent der wirtschaftlichen Leistungskraft der Bundesrepublik Deutschland umfasst, mit dieser Frage gänzlich alleine dastehen. Wir kümmern uns in der Politik um alles. Aber in Bezug auf den Klimaschutz und die Auswirkungen der Klimaveränderungen auf die Betroffenen, die mit der Natur wirtschaften und wirtschaften müssen, sehen die Strategien nur mäßige Ansätze vor. Es geht um die Stabilität der Landwirtschaft, aber auch um die Stabilität des ländlichen Raumes, dessen Erhalt von fundamentaler Bedeutung ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen geht die Landwirtschaft auch nicht nur dieses 1 Prozent der Bevölkerung etwas an, das sie betreibt und davon lebt. Vielmehr geht sie 80 Millionen Menschen in Deutschland an, weil 80 Millionen davon profitieren, dass die Landwirtschaft die Ernährung sicherstellen kann. Die Ernährung in Deutschland war noch nie so gut wie heute. Sie war noch nie so sicher wie heute. Sie war auch noch nie so umfassend im Angebot, wie sie heute ist. Der Anteil der Gemeinsamen Agrarpolitik im Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen liegt gerade noch bei 30 Prozent. In der ersten Säule mit ihrer einkommensstabilisierenden Wirkung bedeutet das 2 Prozent weniger. In der zweiten Säule, die den Naturschutz, die Verbesserung der Biodiversität und die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zum Ziel hat, sind es sogar 15 Prozent weniger. Für Deutschland liegt die Einsparung noch einmal höher, da die Umverteilung im Zuge der sogenannten externen Konvergenz für Deutschland nachteilig zu Buche schlägt. Mit Blick auf das Ziel der Gemeinschaftspolitik brauchen wir aber eine gut ausgestattete Gemeinsame Agrarpolitik! Die Landwirtschaft sorgt neben allem anderen für soziale Ausgewogenheit und ist auch ein wichtiger Wirtschafts- und Lebensfaktor in den ländlichen Räumen, die von den Kürzungen besonders betroffen wären. Desgleichen können der Verlust der Artenvielfalt und die Klimaveränderung nicht mit einer Kürzung der EU-Mittel bekämpft werden; eigentlich müsste folgerichtig eine Ausweitung stattfinden. Landwirtschaft und ländliche Entwicklung gehören zu den Wurzeln eines stabilen Europas. Die Schwerpunkte des Mehrjährigen Finanzrahmens müssen entsprechend gesetzt werden. Klima und Umwelt stehen schon seit vielen Jahren auf der Agenda und haben deshalb möglicherweise nicht den alarmierenden Aktualitätseffekt. Aber der Handlungsdruck bei Klima und Umwelt ist unvermindert, ja, er wird stärker. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir unterhalten uns mit Akribie über Mikrogramm, wenn es um NOx-Werte, Feinstaubwerte und dergleichen mehr geht. Mit Akribie sprechen wir darüber, wie wir D)(B) C)(A) Peter Hauk (Baden-Württemberg)( ( dort die Situation verbessern wollen. Wir unterhalten uns aber nicht über unseren Umgang mit den Folgen, die in den nächsten 40, 50 Jahren zunächst einmal unvermindert weiter eintreten werden, weil Klimaschutz erst mit verzögertem Effekt in der Atmosphäre überhaupt wirkt. Über die Folgen, die in den nächsten 50 Jahren unmittelbar auf uns zukommen, unterhalten wir uns derzeit noch deutlich unzureichend. Ist die Landwirtschaft betroffen, sind wir alle betroffen. Weltweit gesehen resultieren aus dem Klimawandel viele existenzielle Fragen. Auch die geplante Kürzung der Kohäsionsmittel – das ist bereits angesprochen worden –, insbesondere den für Deutschland vorgesehenen Rückgang um mehr als 20 Prozent, sehe ich kritisch. Die Erfolge der Kohäsionspolitik sind unbestritten. Es ist aber auch wichtig, dass Kohäsion nicht nur in den Regionen stattfindet, die unterhalb von 75 Prozent des Durchschnittswertes der Europäischen liegen. Kohäsion muss auch in anderen Regionen stattfinden, die Strukturveränderungen unterworfen waren und unterworfen sind; diese wird auch in Zukunft immer wieder passieren. Deshalb sollte der Anteil der Kohäsionspolitik am europäischen Haushalt eher nicht gekürzt werden. Wir sehen gute Ansätze für einen zukunftsweisenden Haushalt. Dazu gehört ausdrücklich, dass auch die Bundesrepublik Deutschland ihre Bereitschaft erklärt hat, mehr in den europäischen Haushalt einzuzahlen. Die vorgesehenen Kürzungen schwächen aber die Chancen für gute Ergebnisse. – Vielen Dank. Präsident Michael Müller: Ich danke Ihnen. Als Nächster hat Herr Staatsminister Eisenreich aus Bayern das Wort. Georg Eisenreich (Bayern): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Beratungen zur Zukunft des EU-Haushalts haben hohe Bedeutung für alle Länder in Deutschland. Hier werden entscheidende Weichen für die Zukunft der Europäischen Union gestellt. Die Bayerische Staatsregierung bekennt sich zur Europäischen Union, die uns über Jahrzehnte Frieden, Freiheit und Wohlstand gesichert hat. Wir bekennen uns zu einem Europa der Regionen. Wir bekennen uns zu einem Europa, das auf die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten setzt und den kleineren Mitgliedstaaten auf Augenhöhe und mit Respekt begegnet. Wir bekennen uns zu einem Europa, das seine Verträge und Rechtsordnungen sowie den Subsidiaritätsgrundsatz achtet. Wir wollen, dass die Europäische Union stabil, sicher und bürgernah ist. Wir sprechen aber auch Fehlentwicklungen an – auch im Bereich des künftigen EU-Haushalts. Wir sind der Meinung, dass die Europäische Union die großen Fragen lösen soll, die Fragen, bei denen gemeinsame Lösungen besser sind. Da geht der Vorschlag in die richtige Richtung. Aber der EU- Haushalt muss dem noch stärker Rechnung tragen. Die großen Fragen betreffen zum Beispiel Asyl, Migration, Schutz der Außengrenzen, Sicherheit, Verteidigung oder auch die Schaffung eines einheitlichen Rahmens im Bereich der Digitalisierung. Im Bereich von Asyl und Migration sind wir selbstverständlich für europäische Lösungen. Bis diese kommen – und Sie wissen alle: das dauert –, sind wir aber der Meinung, dass wir auch national handeln können und sollen, weil wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates stärken müssen. Anpassungsbedarf sehen wir auch bei den Vorschlägen der Kommission zur Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion. Wir möchten keine Entwicklung dahin, dass der EU-Haushalt zum Ersatzhaushalt für verschuldete Staaten wird. Vorsorgemaßnahmen für Wirtschaftskrisen und das Setzen von Investitionsanreizen sind wichtig und richtig. Allerdings sehen wir hierfür in erster Linie die Mitgliedstaaten verantwortlich und nicht den EU- Haushalt. Anpassungsbedarf besteht für uns auch bei den Vorschlägen der Kommission für die Reform der Eigenmittel. Das Signal der heutigen Sitzung ist wichtig. Die Länder sind sich beim EU-Haushalt in vielem grundsätzlich einig. Im neuen EU-Haushalt müssen die Kernaufgaben Priorität haben. Das sind die neuen Herausforderungen und die Zukunftsthemen; diese müssen angemessen ausgestattet werden. Es sind natürlich auch klassische Politikfelder wichtig wie die Landwirtschafts-, die Regional- und die Forschungsförderung. Auch in Zukunft müssen alle Regionen in der EU hiervon profitieren können. ( V o r s i t z : Amtierende Präsidentin Birgit Honé) Wir müssen aber auch anerkennen, dass es bei einigen Fragen unter den Ländern unterschiedliche Auffassungen gibt. Bayern kann heute nicht bei allem mitgehen, was zur Beschlussfassung ansteht. Bezüglich eines Mehrbeitrags Deutschlands möchten wir erst die Auswirkungen für Deutschland und die einzelnen Länder kennen. Wir sind auch nicht für EU-Steuern zur Finanzierung des EU-Haushalts. Das lehnen wir ab. Bayern setzt sich bei der Landwirtschaft für den Erhalt der Zwei-Säulen-Struktur ein. Wir befürworten die Kappung von Direktzahlungen für Großbetriebe im Interesse der Stärkung der kleinen und mittleren Betriebe. Aus meiner Sicht ist für einen Erfolg der Europäischen Union entscheidend, dass der Subsidiaritätsgrundsatz wieder stärker geachtet wird. Wir brauchen die Europäische Union – ich habe es bereits gesagt – bei den großen Themen, aber nicht dafür, dass sie sich im Alltag in das Leben der Menschen einmischt. D)(B) C)(A) Georg Eisenreich (Bayern)( ( Wer für einen Erfolg Europas ist, muss dafür eintreten – das ist unsere gemeinsame Aufgabe und Verantwortung –, dass die Europäische Union bürgernäher wird, Vertrauen zurückgewinnt und nicht nur ein Projekt von Eliten ist. Wenn wir diese Grundsätze einhalten, können wir wieder Vertrauen zurückgewinnen. Das ist ja auch unser gemeinsames Ziel. – Herzlichen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Staatsminister Eisenreich! Jetzt hat Herr Staatsminister Schenk aus Sachsen das Wort. Oliver Schenk (Sachsen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir stimmen heute über eine umfangreiche Empfehlungsdrucksache zu den Vorschlägen der EU-Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen ab. Der Umfang der Stellungnahme hat ihren guten Grund: Die zu bewertenden Vorschläge der EU-Kommission sind ebenso komplex wie umfangreich. Sie sind vor allem eines: wegweisend für die Zukunft der EU und damit wichtig für Deutschland und die Länder, vor allem die ostdeutschen Länder. Denn ohne die Finanzmittel Europas wären die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Osten unseres Landes nicht so erfolgreich verlaufen. Ich bin Ministerpräsident Laschet dankbar dafür, dass er das eben in seiner Rede so deutlich angesprochen hat und wir in dieser Frage zwischen Ost- und Westdeutschland in den letzten Jahren auch nie Differenzen hatten. Vor zwei Monaten hat die Kommission nun ihre Vorschläge für den neuen MFR vorgelegt. Sachsen betrachtet diesen Vorschlag als akzeptablen Ausgangspunkt für die anstehenden Verhandlungen. Knapp 1 300 Milliarden Euro stünden demnach für die nächste Förderperiode insgesamt zur Verfügung. Trotz des Brexit und der damit verbundenen Einnahmeverluste plant die EU mit etwas mehr Geld als im laufenden Finanzrahmen. Bis Frühjahr 2019 und somit noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament soll der neue MFR beschlossen sein. Das wäre auch aus Sicht der Länder außerordentlich wünschenswert, um einen nahtlosen Übergang zwischen den Förderperioden sicherzustellen. Deshalb gilt: Lang ist der Text; knapp bemessen ist dagegen die Zeit für die Befassung mit diesen Vorschlägen. Angesichts der aktuellen Lage der Union ist es wichtig, dass die EU schnell handelt und zeigt, dass sie kompromissfähig ist. Diesen Anspruch sollten auch die deutschen Länder haben. Ich halte es für ausgesprochen wichtig, dass wir als Länder des größten Nettozahlers der EU zügig eine kohärente Stellungnahme auf den Weg bringen, die der Bedeutung, aber auch der Komplexität der vorliegenden Vorschläge der EU-Kommission gerecht wird. Sie wissen: Wir alle profitieren – auf unterschiedlichste Art – von den vielfältigen Förderinstrumenten der EU. – Ich möchte das am Beispiel Sachsens kurz verdeutlichen, wobei dies im Prinzip für alle ostdeutschen Länder gilt: Allein in der laufenden Förderperiode erhält Sachsen rund 2,8 Milliarden Euro aus den Strukturfonds EFRE und ESF. Mit diesem Geld und dem der Förderperioden seit 1991 wurde und wird ein großer Beitrag zur bisherigen erfolgreichen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung im Freistaat geleistet. Sowohl Bürger als auch Unternehmen konnten damit gefördert werden, um maßgeblich erst den Aufbau- und später den Wachstumsprozess zu gestalten. Aus der Sicht Sachsens und der ostdeutschen Länder bestehen daher Bedenken, die Förderung abrupt enden zu lassen. Denn das gefährdet die erfolgreiche Entwicklung. Noch trägt sich die wirtschaftliche Entwicklung nicht allein. Noch können die Lücken in der Produktivität und im Einkommen gegenüber den westdeutschen Ländern nicht allein aus eigener Kraft geschlossen werden. Von den 30 DAX-Unternehmen in unserer Republik gibt es kein einziges in Ostdeutschland. Zusätzlich gilt: Wie bei keiner anderen EU-Politik sind die Ergebnisse der Strukturfonds vor Ort und für den Bürger unmittelbar sichtbar – ein wichtiger Punkt in schwierigen Zeiten für die EU. So kann es uns mit dieser Stellungnahme gelingen, bereits frühzeitig die Interessen der deutschen Länder zu bündeln und sie im beginnenden Verhandlungsprozess zu platzieren. Die vorliegende Empfehlungsdrucksache basiert entscheidend auf Vorarbeiten der Europaministerkonferenz. Das Ergebnis dieser Vorarbeiten ist ein politisch ausgewogener Leitantrag, der den Ausgangspunkt und inhaltlichen Kern der Empfehlungsdrucksache bildet. Ich möchte dafür werben, dass die Ziffern dieses Leitantrags den Schwerpunkt der Stellungnahme bilden. Er bildet einen breiten Konsens ab. Denn der Leitantrag wurde von Beginn an als gemeinsamer Antrag aller Länder konzipiert, der die unterschiedlichen Interessen von ostdeutschen und westdeutschen Ländern sowie Stadtstaaten und Flächenländern berücksichtigt. Der Leitantrag deckt zudem die gesamte thematische Breite des MFR ab. Er behandelt alle Bereiche des EU-Haushalts. Die Bewertung der großen traditionellen Politikfelder – der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik – erfolgt ebenso wie eine Würdigung der Vorschläge für Programme aus den Themenfeldern Forschung, Innovation und Bildung sowie der neuen Aufgaben der EU, insbesondere in Bezug auf das Grenzmanagement. Gerade die geplante finanzielle Stärkung der letztgenannten Bereiche befürwortet Sachsen und unterstützt entsprechende Vorhaben. Den großen Herausforderungen der Migration können wir uns nur dann erfolgreich stellen, wenn die Außengrenzen der EU sicher sind. Den Vorschlag, die aktuellen Mittel dafür D)(B) C)(A) Oliver Schenk (Sachsen)( ( von 13 Milliarden Euro auf 33 Milliarden Euro zu erhöhen, verstehen wir als richtigen Schritt. Im Bereich der Kohäsionspolitik sehen wir dagegen durchaus die Notwendigkeit von Nachbesserungen bei der Mittelausstattung der Übergangskategorie. So begrüßen wir zwar die von der EU-Kommission vorgesehene Anhebung der oberen Schwelle der Übergangsregionen auf 100 Prozent des relativen BIP pro Kopf, heißt dies doch, dass es eine weitere Förderung aller Regionen geben wird. Doch der für Übergangs- und stärker entwickelte Regionen zur Verfügung gestellte Anteil an den Mitteln der Kohäsionspolitik ist aus unserer Sicht anzuheben. Auch fordern wir, dass Regionen mit einer Wirtschaftskraft nahe dem Durchschnitt der EU und besonderen strukturellen Herausforderungen ebenfalls besondere Unterstützung erhalten. Ebenso erscheint uns im Vergleich zum Vorschlag der Kommission eine Reduzierung der nationalen Kofinanzierung erforderlich. Ansonsten würden Mittel in den Landeshaushalten gebunden, die dann für die erforderlichen Strukturanpassungen in Ostdeutschland nicht mehr zur Verfügung stünden. Auch die vorgesehenen Kürzungen in der GAP, die insbesondere in der zweiten Säule überproportional ins Gewicht fallen, werden von uns kritisch gesehen. Zum einen hat der landwirtschaftliche Sektor in vielen strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands einen höheren Anteil an der Wertschöpfung. Daher fallen Kürzungen hier stärker ins Gewicht. Zum anderen ist die Größe der landwirtschaftlichen Betriebe in Ostdeutschland der Geschichte geschuldet. Die ehemals landwirtschaftlichen Großbetriebe der DDR bestehen vielfach als juristische Personen im wiedervereinten Deutschland fort. Diese Betriebe sind die Lebensgrundlage für viele Familien. Die diskutierten Kappungsgrenzen und Degressionsmodelle gefährden die wirtschaftliche Existenz vieler in der Landwirtschaft arbeitender Menschen in Ostdeutschland. Für den ELER gilt es, die regionalen Gestaltungsspielräume zu erhalten und eine Zentralisierung der Förderung auf nationaler Ebene zu verhindern. Meine Damen und Herren, wenn es uns als Bundesrat heute gelingt, eine Stellungnahme zu beschließen, die kohärent, aussagekräftig und konsistent ist, dann ist auch diese ein Stück weit wegweisend für die Zukunft. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Kollege Schenk! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind übereingekommen, die Abstimmung*) zu diesem Tagesordnungspunkt zurückzustellen. Der Punkt wird vor Punkt 22 erneut aufgerufen. Dann werden wir die Abstimmung durchführen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Drucksache 265/18) Eine Erklärung zu Protokoll*) hat Frau Staatsrätin Erler (Baden-Württemberg) abgegeben. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher zunächst fest, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir haben nun noch über einen Entschließungsantrag Hessens zu befinden. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine Minderheit. Damit hat der Bundesrat k e i n e Entschließung gefasst. Herr Ministerpräsident Bouffier (Hessen) hat hierzu eine Erklärung zu Protokoll**) gegeben. Wir kommen zur grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 6/2018***) zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 2, 5, 16, 17, 19, 27, 30, 33, 38, 39, 42, 43, 45, 47 bis 49 und 51. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) (Drucksache 267/18) Es liegen Wortmeldungen vor. Ich bitte zunächst Herrn Minister Lauinger aus Thüringen, zu sprechen. Dieter Lauinger (Thüringen): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Recht auf Zusammenleben mit der Familie ist nicht kontingentierbar. Es ist mir wichtig, diese grundlegende Kritik auch im zweiten Durchgang im Bundesrat noch einmal zu wiederholen. Ich bin mir sicher, dass man dieses Gesetz im Nachhinein als Fehler betrachten wird. Es ist eine Bürde für alle Menschen mit subsidiärem Schutz und auch eine Belastung für die Verwaltung. Denn das sogenannte Familiennachzugsneuregelungsgesetz steckt *) Siehe Seite 236 B *) Anlage 6 **) Anlage 7 ***) Anlage 8 D)(B) C)(A) Dieter Lauinger (Thüringen)( ( bei genauer Betrachtung vor allem auch voller bürokratischer Hürden. Diese Betrachtung teilt im Übrigen auch der Nationale Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Die praktische Umsetzung der Regelungen ist ungeklärt, und dem Vollzug des Gesetzes stehen erhebliche Unsicherheiten entgegen. Ganz konkret weisen Kritiker darauf hin, dass eine Ausschöpfung der Quote in einem angemessenen Zeitrahmen praktisch nicht realisierbar erscheint. Die Behörden werden vor einen erheblichen Aufwand gestellt. Und bis jetzt wissen Auslandsvertretungen, Auslandsbehörden, Bundesverwaltungsamt und die Sicherheitsbehörden nicht wirklich, was sie erwartet. Dieses zu erwartende Chaos erscheint unabwendbar. Ich muss ehrlich sagen, dass ich unter guter Gesetzesarbeit etwas anderes verstehe. Hier wird letztlich Politik auf Kosten derer betrieben, die eigentlich unseres Schutzes bedürfen. Denn oftmals – wenn Sie sich die konkreten Fälle anschauen, werden Sie das sehen – sind es die Kinder, die mit ihren Müttern alleine in überfüllten Flüchtlingslagern jahrelang auf eine Familienzusammenführung warten müssen. Der Gesetzesbeschluss erschwert aber auch – darauf hatte Thüringen bereits im ersten Durchgang hingewiesen – die Integration der Menschen mit subsidiärem Schutz. Nur wer seine Familie tatsächlich in Sicherheit weiß, kann sich mit vollem Elan auf eine neue Lebensperspektive in Thüringen einlassen, sich in Sprachkurse stürzen und versuchen, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, indem er sich um Arbeit und Ausbildung kümmert. Es ist daher unsere Verantwortung, allen Geflüchteten nicht nur Schutz, sondern auch ein würdiges Leben zu ermöglichen. Der Familiennachzug ist dabei – das weiß ich aus ganz vielen Gesprächen mit geflüchteten Menschen – das zentrale Instrument, das die Menschen bewegt. Der Tag, an dem diesem Gesetz in Kraft tritt, wird nach meiner Einschätzung ein trauriger Tag für Deutschland sein. Ich werde mich daher dafür einsetzen, dass dieses Gesetz, das in meinen Augen ein Fehler ist, in Zukunft korrigiert wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Minister Lauinger! Es liegt eine weitere Wortmeldung vor, und zwar von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Krings aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Prof. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir debattieren hier ein wichtiges Thema, das nicht erst in den Koalitionsverhandlungen wichtig geworden ist, aber auch dort eine große Rolle gespielt hat: der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Dieses Thema bewegt die Menschen und die Politik in unserem Land. Die Koalitionsparteien haben sich darauf verständigt, ab dem 1. August 2018 aus humanitären Gründen Familiennachzug begrenzt auf 1 000 Personen monatlich zu gewähren. Damit wird ab dem 1. August Familiennachzug geordnet möglich. Das ist sicherlich kein trauriger Tag. Denn diejenigen, die Familiennachzug beantragen, können dies dann erstmals in einem geordneten Verfahren in Anspruch nehmen – wohlgemerkt nicht als Rechtsanspruch ausgestaltet. Schauen wir zunächst drei Jahre zurück. Im Jahre 2015 strömte eine sehr große Anzahl von Menschen in unser Land. Auf eine derart große Zahl von Schutzsuchenden in so kurzer Zeit – es gehört zur Ehrlichkeit, das noch einmal zu rekapitulieren – waren weder Bund noch Länder noch Kommunen hinreichend vorbereitet. Aber durch Bündelung aller Kräfte, unterstützt von zahlreichen ehrenamtlichen Helfern, konnten diese Schutzsuchenden aufgenommen werden. Eine solche Situation soll sich nicht noch einmal wiederholen. Dafür steht unsere Politik. Auch aktuell ist der Zuzug von Schutzsuchenden in der Bundesrepublik Deutschland hoch. In unserem Land haben knapp 200 000 Menschen im Jahr 2017 einen Asylantrag gestellt. Seit Jahresbeginn waren es durchschnittlich 11 000 Menschen monatlich. Deutschland ist von der humanitären Migration innerhalb der Europäischen Union daher weiterhin mit großem Abstand am stärksten belastet. Die Zahlen zeigen: Zuwanderung muss gesteuert werden. Es muss klare Kriterien für die Zuwanderung geben. Die große Anzahl von Schutzsuchenden stellt die Menschen in unserem Land vor Fragen zum Umgang mit Zuwanderung, Integration und kultureller Identifikation. Sie führt aber auch zu Ängsten bei den Menschen, abgehängt oder ungleich behandelt zu werden. Wir sind ein weltoffenes Land mit einem humanitären Anspruch. Schutzbedürftige sind in unserem Land willkommen. Der Zuzug kann aber natürlich nicht unbegrenzt sein. Migration muss gesteuert werden. Mit dem vorliegenden Gesetz werden wichtige Aspekte dieser Thematik aufgenommen und aufgelöst. Das Gesetz betrifft nur subsidiär Schutzberechtigte, also Schutzsuchende, die über ein temporäres Bleiberecht verfügen. Genau dadurch unterscheiden sie sich von nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannten Flüchtlingen. Beide Statusgruppen sind eben nicht gleich, wie dies zum Teil vorgebracht wird. Sie werden daher auch in vielen Staaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union sehr unterschiedlich behandelt. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge sind individuell verfolgt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Person wegen ihrer Glaubenszugehörigkeit oder politischen Überzeugungen in ihrem Heimatland verfolgt wird. D)(B) C)(A) Parl. Staatssekretär Prof. Dr. Günter Krings ( ( Anders ist dies bei subsidiär Schutzberechtigten. Ihr anerkannter Schutzstatus hat seinen Grund insbesondere in der bestehenden Gefahr durch bewaffnete Konflikte. Das internationale Recht geht aber davon aus, dass solche Konflikte in der Regel zeitlich begrenzt sind und die Betroffenen nach der Befriedung in ihr Heimatland zurückkehren können, ja zurückkehren müssen. Viele der subsidiär Schutzberechtigten werden sich eine Rückkehr in ihr Heimatland und eine Unterstützung beim Aufbau ihres Landes auch sehr wünschen. Eine Rückkehr in das Heimatland wird aber naturgemäß dann erschwert, wenn sich ein Aufenthalt verfestigt, etwa weil die gesamte Familie bereits in unserem Land lebt. Gleichzeitig wollen wir den Familiennachzug aber nicht ausschließen. Es kann natürlich Gründe geben, die ein Zusammenführen der Familienangehörigen in Deutschland notwendig machen. Deswegen soll ab 1. August dieses Jahres engen Familienangehörigen subsidiär Schutzberechtigter aus humanitären Gründen Familiennachzug gewährt werden können. Klar ist aber auch, dass im Kontext des Familiennachzugs die Integrationsfähigkeit und Integrationskraft unseres Landes – der kommunalen, Länder- und Bundessysteme, aber auch unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger – zu beachten sind. Ganz plastisch zeigt sich dies an Schulplätzen, Kindergartenplätzen, Deutschkursen, Wohnungen. All dies wird für die hier im Land ankommenden Menschen benötigt. Und gerade bezahlbarer Wohnraum – das will ich anmerken – ist ein Thema, das für unser Ministerium inzwischen eine sehr wichtige und zentrale weitere Aufgabe ist. Wir brauchen also eine Steuerung. Die Anzahl von 1 000 Personen monatlich ermöglicht es, die Menschen tatsächlich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Dabei haben wir auch zu beachten, dass neben diesen Familienangehörigen, wie eben angesprochen, weitere durchschnittlich 11 000 Schutzsuchende monatlich neu nach Deutschland hineinkommen. Ja, auf Grund der Begrenzung auf 1 000 Personen pro Monat werden nicht alle engen Familienangehörigen sofort nachziehen können. Darauf gibt es auch keinen Anspruch, weder aus Völker- oder Europarecht noch aus dem Grundgesetz. Wir beachten mit unserem Zuwanderungsrecht und mit dem heute vorliegenden Gesetz speziell die Verpflichtungen aus dem Völkerrecht inklusive der UN- Kinderrechtskonvention, das Europarecht und das Grundgesetz. Der Schutz von Ehe und Familie stellt in allen Regelwerken einen zentralen Aspekt dar. Gleichzeitig gibt es aber das Interesse des Staates an der Steuerung von Zuwanderung. Auch das ist legitim und gewichtig. Da es hier nicht um die Abwehr eines staatlichen Verhaltens geht, sondern um die Möglichkeit einer Einreise, sind beide Ziele in einen fairen Ausgleich zu bringen. Genau das tut dieses Gesetz. Es enthält Kriterien, die diese Aspekte in den Vordergrund rücken und bestimmen, in welchen Situationen Familienangehörige nachziehen können. Das ermöglicht auch einen zügigen Vollzug durch die entsprechenden Behörden. Aspekte sind eine lange Trennungszeit, minderjährige Kinder, die auf sich allein gestellt sind, schwere Gefahren für Leib oder Leben der Familienangehörigen, aber auch schwere Erkrankungen oder Pflegebedürftigkeit der Angehörigen zählen hierzu. Auch das Kindeswohl ist in den Kriterien ausdrücklich hervorgehoben. Bisherige Integrationsleistungen werden bei der Bestimmung der monatlich 1 000 nachzugsberechtigten Familienangehörigen gleichfalls positiv berücksichtigt, etwa die eigene Sicherung des Lebensunterhalts, aber auch gute Deutschkenntnisse von nachziehenden Familienangehörigen. Dies ist nur die eine Seite des Familiennachzugs. Die Steuerung des Zuzugs erfolgt auch darüber, Fallgruppen zu benennen, in denen Familiennachzug grundsätzlich ausgeschlossen ist. Hierzu zählt, dass Ehepartner nur dann nachziehen können, wenn die Ehe bereits vor der Flucht geschlossen wurde. Zweite Gruppe: Hat der hier lebende Ausländer schwerwiegende Straftaten begangen, ist ein Nachzug der Familienangehörigen ausgeschlossen. Aber auch Straftäter von Straftaten unterhalb dieser Schwelle haben die Konsequenzen ihres Handelns zu tragen. Bei der Auswahlentscheidung werden ihre Straftaten negativ zu Buche schlagen. Ein weiterer Punkt ist der Ausschluss des Familiennachzugs zu Gefährdern, ein ganz wichtiger Punkt. Die hierzu vorgeschlagene Regelung ist angesichts der Sicherheitslage unseres Landes unverzichtbar gerade im Hinblick auf zurückkehrende Dschihad- Reisende aus IS-Gebieten. Meine Damen und Herren, niemand kann absolute Sicherheit garantieren. Wir können und müssen aber alles dafür tun, Gefährder an der Verbreitung ihres Gedankenguts und der Indoktrinierung von und über Familienangehörige zu hindern. Das vorliegende Gesetz ist nur ein Baustein zur Steuerung und Begrenzung der Migration. Weitere Aspekte sind insbesondere konsequente Abschiebungen jener, die kein Bleiberecht haben, aber auch die Bekämpfung von Fluchtursachen. Mit diesem Gesetz sind wir auf dem richtigen Weg, die Zuwanderung verantwortungsbewusst und humanitär auszugestalten und gleichzeitig Migration verlässlich zu steuern und zu begrenzen. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es liegt weder eine Empfehlung noch ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4: Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (Drucksache 268/18, D)(B) C)(A) Amtierende Präsidentin Birgit Honé ( ( zu Drucksache 268/18, zu Drucksache 268/18 [2]) Es liegen Wortmeldungen vor. Ich bitte zunächst Herrn Minister Hauk aus Baden-Württemberg, zu sprechen. Peter Hauk (Baden-Württemberg): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Starke Verbraucherrechte zu haben ist gut. Sie auch effektiv durchsetzen zu können, ist noch besser und auch wichtiger denn je. Denn Verbraucherschutz basiert auf der Tatsache, dass wir den Konsumenten als Wirtschaftspartner eines Unternehmens betrachten. Und wer Partner ist, der muss auf Augenhöhe mit seinem Partner kommunizieren können. Wir stellen aber fest, dass der Aspekt der Augenhöhe mittlerweile deutlich vernachlässigt wurde, weil die Entwicklungen auf der Anbieterseite zu deutlichen Konzentrationen geführt haben und damit ein Gleichstand von Verbrauchern und Unternehmen häufig nicht mehr gegeben ist. Deshalb ist die zivilrechtliche Musterfeststellungsklage, die jetzt Einzug in das deutsche Zivilprozessrecht halten wird, der richtige Schritt zur richtigen Zeit. Sie ermöglicht einer genau definierten Anzahl an klagebefugten Einrichtungen, etwa den Verbraucherverbänden, die Einreichung einer Feststellungsklage. Die Verbraucher können sich als Beteiligte in einem Klageregister anmelden – mit der Beschränkung der klagebefugten Einrichtungen. Außerdem können durch die Klage bei gleich gelagerten Fällen Feststellungen gerichtlich verbindlich getroffen werden. Diese Musterfeststellungen können die anschließende Individualklage auf die Leistung erleichtern. Eine solche kollektive Klagemöglichkeit stellt ein absolutes Novum im deutschen Prozessrecht dar und ist ohne Zweifel ein Meilenstein in der Rechtsdurchsetzung für den deutschen Verbraucher. Lassen Sie mich kurz einen Blick auf die Chancen dieser neuen Klageart richten. Die Musterfeststellungsklage ist eine Chance, sich Klagen gegen Machenschaften von unseriösen Unternehmen im Kollektiv anzuschließen. Dabei müssen die Kläger keine Angst haben, später auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzen zu bleiben. Genau diese Angst, gutes Geld noch schlechtem hinterherzuwerfen, hält nämlich manchen ab und schützt auch manches schwarze Schaf. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen der Streitwert relativ niedrig ist. Da es sich gerade bei niedrigen Streitwerten in der Regel um eine sehr hohe Anzahl von Fällen handelt, bleiben den betroffenen Unternehmen bei der Untätigkeit der Verbraucher hohe unrechtmäßige Gewinne. Die Musterfeststellungsklage ist aber auch eine Chance für die Verbraucherverbände. Sie können dadurch ihre gute Arbeit zum Schutz der Verbraucher mit einem neuen Instrument weiter ausbauen und Unternehmensverstöße effektiv gerichtlich angehen. Sie können Verbrauchern zu ihrem Recht verhelfen. Die Feststellungsklage ist damit auch eine Chance für verbraucherfreundliche und redliche Unternehmen und schützt auch diese. Denn Verstöße von unseriösen Unternehmen können gerichtlich festgestellt und damit unseriöse Geschäftspraktiken auf dem Markt erkennbar gemacht und eingedämmt werden. Damit werden die redlichen Unternehmen für die Verbraucher auf jeden Fall am Markt erkennbarer und auch attraktiver. Mit der Ein- und Durchführung der Musterfeststellungsklage bietet sich nun die Möglichkeit, Erfahrungen mit dieser neuen, kollektiven Klageart zu sammeln. Wie bei vielen neuen Gesetzen werden sich in Zukunft die Entwicklungspotenziale oder auch Anpassungsbedürfnisse zeigen, etwa die Frage der Verbindung der Feststellungsklage mit dem Institut der Schlichtung, wenn es um spätere Zahlungen geht; diese müssen dann auch noch separat eingeklagt werden. Die Einführung dieses neuen Verbraucherschutzinstruments stellt in jedem Fall einen Meilenstein im Verbraucherrecht dar. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank! Jetzt rufe ich Frau Ministerin Keding aus Sachsen- Anhalt auf. Anne-Marie Keding (Sachsen-Anhalt): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion um den kollektiven Rechtsschutz hat durch die Abgasmanipulationen an Dieselfahrzeugen kräftig an Fahrt aufgenommen. Definitives Startsignal war die drohende Verjährung von Ansprüchen zum Ende dieses Jahres. Dabei mussten in kurzer Zeit bedeutsame Rechtsfragen geklärt werden; denn kollektiver Rechtsschutz betrifft nicht nur die jetzt im Fokus stehenden Abgasmanipulationen, sondern führt ein völlig neues Rechtsinstitut in das deutsche Zivilprozessrecht ein. Und jetzt, auf der Zielgeraden, ist festzustellen, dass das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage gelungen ist. Gleichlaufende Rechte sollen gemeinsam wahrgenommen werden können. Allerdings muss man auch den Einzelfall konkret im Blick behalten. So gibt es bei Dieselfahrzeugen verschiedene Bauformen, verschiedene Möglichkeiten, Mängel zu beseitigen, etwa durch Softwareupdates oder bauliche Änderungen. Käufer wollen aber auch verschiedene Rechte geltend machen. So streben manche den Ausgleich des Wertverlustes an, andere möchten ihr Fahrzeug zurückgeben. Die Vielzahl der Lebenssachverhalte führt zu der Erkenntnis, dass man in Sammelprozessen eben nicht abschließend über einzelne Ansprüche entscheiden kann. Gleichzeitig muss der Bundesgerichtshof seiner Aufgabe gerecht werden können, die Rechtsprechung der Instanzgerichte zu vereinheitlichen. Das D)(B) C)(A) Anne-Marie Keding (Sachsen-Anhalt)( ( wird jedoch massiv beeinträchtigt, wenn taktische Vergleichsangebote ein Grundsatzurteil verhindern. Daher muss ein alternativer Weg geschaffen werden, fallübergreifende Rechtsfragen einheitlich zu klären. In diesem Sinne ist das „Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage“ ein gelungenes Angebot an die Verbraucher. Sie werden nicht gezwungen, sich in fremde Hände zu begeben. Wenn sie dies freiwillig tun, können sie aber darauf vertrauen, dass der Musterfeststellungs- Kläger qualifizierte fachliche Anforderungen erfüllt. Der Deutsche Bundestag hat die Stellungnahme des Bundesrates in Teilen berücksichtigt. Von großer Bedeutung für die Landesjustizverwaltungen war die Entscheidung, die Musterfeststellungsklage erstinstanzlich bei den Oberlandesgerichten zu verorten. Ferner begrüße ich den ausschließlichen Gerichtsstand beim Beklagten. Einen gewissen Streitpunkt bildeten von Anfang an Streu- und Bagatellschäden, die häufig wegen des geringen Streitwertes nicht verfolgt werden, aber in der Summe Millionenbeträge ausmachen können. Auch insoweit führt die Musterfeststellungsklage zu einer Vereinfachung, indem bestimmte anspruchsrelevante Fragen auch kollektiv geklärt werden können. Es bleibt aber bei dem Grundsatz, dass individuelle Ansprüche individuell durchgesetzt werden müssen. Ich freue mich sehr, dass der Bundestag im selben Zusammenhang die Bundesregierung aufgefordert hat, einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Abmahnmissbrauch vorzulegen. Wenn man kollektiven Rechtsschutz stärkt, muss man im selben Atemzug darüber nachdenken, Rechtsmissbrauch durch Einzelpersonen einzudämmen. Dabei unterstütze ich ausdrücklich die Forderung, kostenpflichtige Abmahnungen von unerheblichen und geringfügigen Verstößen gegen die europäische Datenschutz- Grundverordnung zu verhindern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Ergebnis sollte der Bundesrat das vorliegende Gesetz über die Ziellinie bringen. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Anträge und Empfehlungen auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Daher stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Nunmehr kommen wir zu Tagesordnungspunkt 6: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) – Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Hamburg – (Drucksache 225/18) Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Senator Dr. Behrendt (Berlin) vor. Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Anwesende! Wenn wir heute erneut über die Änderung des Artikels 3 Absatz 3 unseres Grundgesetzes sprechen, dann möchte ich eines voranstellen: Wir haben in den vergangenen 50 Jahren große Fortschritte im Hinblick auf die Emanzipation homosexueller Menschen in unserem Land gemacht. Nehmen wir als Beispiel einen homosexuellen Mann, der heute 70 Jahre alt ist! Dieser Mann hätte sich im Deutschland der 1960er Jahre eine derartige Entwicklung vermutlich nicht vorstellen können. Denken wir zunächst an die Entwicklung des § 175 des Strafgesetzbuches, der sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe stellte. Dieser Paragraf wurde erst im Jahre 1969 reformiert. Homosexualität unter erwachsenen Männern über 21 war nun keine Straftat mehr. 1973 senkte der Gesetzgeber das Alter auf 18 Jahre herab. Bis in die 1990er Jahre wendeten die Gerichte in Deutschland § 175 allerdings weiterhin an. Erst im März 1994 konnte er endgültig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Wege zur homosexuellen Emanzipation war das Lebenspartnerschaftsgesetz im Jahr 2001, dessen Verfassungsmäßigkeit vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Ab 2005 war es Homosexuellen in Deutschland dann erstmals möglich, das leibliche Kind ihres Lebenspartners zu adoptieren. Dieser Weg der Emanzipation mündete dann im letzten Jahr, 2017, in drei wichtigen Entscheidungen. Denken wir etwa an die Entscheidung des Bundestages zur Rehabilitierung Homosexueller und deren Entschädigung. ( V o r s i t z : Vizepräsident Daniel Günther) Ein weiteres wichtiges Ereignis im vergangenen Jahr war die Entscheidung des Gesetzgebers zur Ehe für alle, an der der Bundesrat entscheidenden Anteil hatte. Hätte der Bundesrat die damalige Vorlage nicht dem Bundestag zugeleitet, wäre diese Lastminute-Gesetzgebung vor der Bundestagswahl gar nicht möglich gewesen. Zuletzt sei an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im November erinnert, in welcher die Richter ein drittes Geschlecht im Geburtenregister forderten. Liebe Anwesende, warum erwähne ich die Geschichte dieser rechtlichen Emanzipation? Mit der Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 Grundgesetz um die sexuelle und geschlechtliche Identität könnten wir auf diesem über Jahrzehnte andauernden Weg eine neue Dimension erreichen. Wir könnten heute eine neue Ära der Emanzipation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen in unserer Gesellschaft beginnen. Es bietet sich uns die Möglichkeit, die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte verfas- D)(B) C)(A) Dr. Dirk Behrendt (Berlin)( ( sungsrechtlich zu sichern und zu schützen. Und dies wäre auch notwendig. Wir müssen uns fragen, wie wir die heute anerkannten Grundsätze und einfachgesetzlichen Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen für die Zukunft absichern wollen. Denn Gesetzgebung ist immer auch ein Spiegel der gesellschaftlichen Entwicklungen. Selbst wenn das bis heute Erreichte breit anerkannt wird, so sollte dieses Rechtsverständnis verfassungsrechtlich festgeschrieben werden; schließlich hat das Grundgesetz eine prägende Wirkung für unsere Werteordnung, und auch unsere Verfassung sollte zu LGBTTI-Menschen Ja sagen. Nur durch eine Änderung des Grundgesetzes ermöglichen wir, dass diese Auffassung seitens des einfachen Gesetzgebers nicht wieder geändert werden kann. Und nur durch eine Änderung des Grundgesetzes sichern wir die Errungenschaften der homosexuellen Emanzipation der vergangenen Jahrzehnte für die Zukunft. Mit einer solchen Verfassungsänderung schützen wir Minderheiten vor wechselnden Mehrheiten. Meine Damen und Herren, dass Minderheiten vor wechselnden Mehrheiten geschützt werden müssen, macht ein aktuelles Beispiel deutlich: Vor kurzem habe ich an dieser Stelle bereits dafür geworben, die sexuelle und geschlechtliche Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Wenige Tage vor meiner Rede wurde in unserem Nachbarland Italien eine neue Regierung vereidigt. Dabei war und ist insbesondere der neue Familienminister Italiens, Herr F o n t a n a , umstritten, weil er in der Vergangenheit beispielsweise gesagt hat – ich zitiere –: Homo- Ehen und Massenmigration löschen das italienische Volk aus. Dieses Beispiel zeigt, wozu wechselnde Mehrheiten führen können. Dieses Beispiel macht auch deutlich, dass wir uns zu keiner Zeit auf dem bislang Erreichten ausruhen dürfen. Abschließend möchte ich noch einmal auf den eingangs erwähnten § 175 des Strafgesetzbuches zu sprechen kommen. Anhand dieses Paragrafen lässt sich nicht nur gut beschreiben, welche Fortschritte im Blick auf die Emanzipation homosexueller Menschen in den vergangenen Jahrzehnten erreicht wurden. Das Beispiel dieses Paragrafen macht auch deutlich, dass der heutige Artikel 3 des Grundgesetzes für einen wirksamen Schutz von LGBTTI- Menschen vor Diskriminierung nicht ausreichend ist. Anders ist es nicht zu erklären, dass über 20 Jahre hinweg, nämlich in der Zeit von 1949 bis 1969, Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes und § 175 des Strafgesetzbuches in seiner alten Form nebeneinander bestehen konnten. Die Jahre zwischen 1949 und 19

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