Rede von Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/2523
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 9: Drucksache 16/2523 –.
Text
Rede von Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/2523
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich habe schon in meiner Rede zur ersten
Lesung dieses Gesetzentwurfes darauf hingewiesen: Der
deutsche Wohnimmobilienmarkt steht in den nächsten
Jahren vor sehr großen Herausforderungen. Zwar scheint
zumindest die Frage der Einbeziehung von
Wohnimmobilien in REITs – übrigens auch in meinem Sinne –
gelöst zu sein; aber trotzdem gibt es eine ganze MengeDruck auf die Kommunen und ihre
Wohnungsbaugesellschaften. Die Begehrlichkeiten der Kämmerer auf eine
schnelle Mark durch die Veräußerungen ihrer Bestände
sind groß.
Wenn wir Verkäufe an Investoren vermeiden wollen,
dann müssen wir darüber diskutieren, ob und wie wir im
Rahmen von Privatisierungen von Mietwohnungen eine
gangbare Alternative sehen.
Zudem fordern viele die Einbeziehung der
Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge. Die große
Koalition hat dies auch in ihrem Koalitionsvertrag
festgeschrieben. Dann müssen wir uns konsequenterweise
auch mit den Problemen beschäftigen, die
Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre rund 15 Millionen
Wohnungseigentümer seit vielen Jahren bewegen.
Unsere Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, begrüßt diese
Gesetzesänderung. Wir hatten sie schon in der letzten
Legislaturperiode gefordert und unterstützt. Ein
entsprechender Gesetzentwurf wurde auch noch unter der
rotgrünen Koalition am 25. Mai 2005 im Kabinett
beschlossen.
Für uns ist es wichtig, für bestimmte Fälle das
Einstimmigkeitsprinzip durch einen qualifizierten
Mehrheitsbeschluss abzulösen. Das Einstimmigkeitsprinzip
ermöglichte bisher einzelnen Miteigentümern die
Blockade von sinnvollen Modernisierungsmaßnahmen und
führte letztlich zu Ersatzvereinbarungen, den so
genannten Zitterbeschlüssen, die nach der Rechtsprechung des
BGH auch ohne gerichtliche Anfechtung von Anfang an
unwirksam waren. In dem vorliegenden Gesetzentwurf
wird das Quorum für bestimmte Fälle auf drei Viertel der
Eigentümerstimmen abgesenkt. Das ist zwar immer
noch eine hohe, aber nicht unüberwindliche Hürde. Sie
erschwert auf jeden Fall Blockaden, sie erleichtert die
Willensfindung und sie stärkt die Handlungsfähigkeit
von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Auch die getroffenen Regelungen zur
Teilrechtsfähigkeit und zur Insolvenzfähigkeit finden unsere
Zustimmung.
Wir hätten gerne noch einige Änderungen – aus
unserer Sicht Verbesserungen – an dem Gesetzentwurf
vorgenommen, die wir auch in unserem Änderungsantrag
aufgeführt haben. Zum Beispiel hätten wir es für dringend
geboten gehalten, eine gesetzliche Verpflichtung zur
Errichtung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage
in das Gesetz aufzunehmen. Gerade die mangelnde
Höhe der Instandhaltungsrücklagen führt in vielen
Fällen zu Streitigkeiten und kann gelegentlich sogar zu
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, ja sogar zu
Insolvenzen und Zwangsversteigerungsverfahren führen. Unser
Vorschlag, sich an § 28 der II. Berechnungsverordnung
zu orientieren, war sehr praktikabel und hätte hier eine
deutliche Klarstellung ermöglicht. Schade, dass Sie da
unserem Vorschlag nicht gefolgt sind.
Es ist positiv – Herr Geis hat es eben auch
angemerkt –, dass eine Formulierung aufgenommen wurde,
die unbillige Belastungen von wirtschaftlich
schwächeren Wohneigentümern abwenden soll.
Peter HettlichDie interne Diskussion in unserer Fraktion über die
Frage „FGG oder ZPO?“ hat uns letztlich doch zu dem
Entschluss kommen lassen, dass wir die Freiwillige
Gerichtsbarkeit einer Regelung in der ZPO vorziehen; denn
wir sehen durchaus mit Sorge, dass durch die
vorgeschlagene Regelung in der Zivilprozessordnung
Verfahren aufgrund von Kapazitätsengpässen bei den Gerichten
in die Länge gezogen werden. Ich glaube, das ist nicht
im Sinne des Erfinders und dieser Gesetzesinitiative.
Unsere Fraktion wird dem Gesetzentwurf dennoch
zustimmen, auch wenn Sie – was zu erwarten sein dürfte –
unseren klugen Änderungsanträgen nicht zustimmen
werden; denn wir halten den überwiegenden Teil des
Gesetzes für gelungen und im Sinne der Wohneigentümer
für eine deutliche Verbesserung.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der
CDU/CSU)